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Gemeindemitteilung Kirchanschöring 2020-2

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Neues aus der Gemeindeverwaltung<br />

Leider fallen auch die beiden Termine der<br />

Bürgerversammlungen<br />

der Corona-Krise zum Opfer.<br />

Die Bürgerversammlungen werden<br />

zu einem bis dato noch nicht bekannten Termin<br />

nachgeholt.<br />

Das Meldeamt informiert: Führerscheinumtausch<br />

Gesetzliche Änderungen<br />

Am 19.03.<strong>2020</strong> wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung geändert,<br />

um der von der EU beschlossenen 3. EG-Führerscheinrichtlinie<br />

zu entsprechen. Künftig müssen auch<br />

schon bestehende Papier- und unbefristete Kartenführerscheine<br />

umgetauscht werden.<br />

Bund und Länder haben deshalb ein Stufenmodell beschlossen,<br />

das einen schrittweisen Umtausch aller vor dem<br />

19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine vorsieht.<br />

Befristung<br />

Die Gültigkeit der neuen Kartenführerscheine ist nach der neuen Richtlinie auf 15 Jahre befristet.<br />

Diese Befristung betrifft jedoch nur das Dokument, nicht die Fahrererlaubnis selbst.<br />

Fahrerlaubnisklassen<br />

Bei der Umschreibung des Führerscheindokuments bleiben die bisher erteilten Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich<br />

erhalten.<br />

Umtausch: Informationen über Fristen<br />

„Alte“ Führerscheine (grau/rosa) mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998<br />

Geburtsjahr des Inhabers<br />

vor 1953<br />

1953 - 1958<br />

1959 - 1964<br />

1965 - 1970<br />

1971 oder später<br />

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss<br />

19.01.2033<br />

19.01.2022<br />

19.01.2023<br />

19.01.2024<br />

19.01.2025<br />

Seite 25

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