Gemeindemitteilung Kirchanschöring 2020-2
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Neues aus der Gemeindeverwaltung<br />
Sieglinde Gaugler geht in den Ruhestand<br />
Nach über drei Jahrzehnte langer Arbeit<br />
für die Gemeinde <strong>Kirchanschöring</strong><br />
mussten wir unsere Mitarbeiterin<br />
Sieglinde Gaugler<br />
in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschieden.<br />
Frau Gaugler betreute die Tourist-Info<br />
sowie die Volkshochschule in <strong>Kirchanschöring</strong><br />
und ist noch kaum aus der Verwaltung wegzudenken.<br />
Liebe Sieglinde, wir werden dich sehr vermissen<br />
und wünschen dir von Herzen nur das Beste.<br />
Genieß die Zeit in voll en Zügen<br />
und lass Dich ab und zu sehen!<br />
Bitte Rasenmäherzeiten einhalten!<br />
Die Gemeinde <strong>Kirchanschöring</strong> hat bislang davon abgesehen, für<br />
den Betrieb von Rasenmähern und anderen Geräten im Freien eine<br />
eigene Satzung zu erlassen. Deshalb gelten in <strong>Kirchanschöring</strong> die<br />
Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.<br />
BImSChV):<br />
Neben Rasenmähern unterliegt die Nutzung folgender Gerätetypen<br />
zeitlichen und örtlichen Einschränkungen: Freischneider, elektrische<br />
Heckenscheren, Laubsauger, Laubbläser, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider,<br />
Motorkettensägen, Motorhacker mit Verbrennungsmotor,<br />
Motorhäcksler, Vertikutierer.<br />
Sonn- und Feiertage<br />
Ein Betrieb der genannten Geräte ist an Sonn- und Feiertagen in den Geltungsgebieten grundsätzlich strikt<br />
untersagt.<br />
Werktage<br />
Auch zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens dürfen sie nicht genutzt werden. Für bestimmte Geräteklassen<br />
sind die Einschränkungen restriktiver, um der Mittagsruhe Rechnung zu tragen. Zwischen 13:00 Uhr und<br />
15:00 Uhr dürfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsauger nicht betrieben<br />
werden.<br />
Motorrasenmäher dürfen an Werktagen von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr betrieben werden.<br />
Die Gemeinde ersucht deshalb ihre Bürgerinnen und Bürger, diese Ruhezeiten aus Rücksicht auf die Mitbürger<br />
einzuhalten.<br />
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