15.04.2020 Aufrufe

Gemeindemitteilung Kirchanschöring 2020-2

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Neues aus der Gemeindeverwaltung<br />

Sieglinde Gaugler geht in den Ruhestand<br />

Nach über drei Jahrzehnte langer Arbeit<br />

für die Gemeinde <strong>Kirchanschöring</strong><br />

mussten wir unsere Mitarbeiterin<br />

Sieglinde Gaugler<br />

in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschieden.<br />

Frau Gaugler betreute die Tourist-Info<br />

sowie die Volkshochschule in <strong>Kirchanschöring</strong><br />

und ist noch kaum aus der Verwaltung wegzudenken.<br />

Liebe Sieglinde, wir werden dich sehr vermissen<br />

und wünschen dir von Herzen nur das Beste.<br />

Genieß die Zeit in voll en Zügen<br />

und lass Dich ab und zu sehen!<br />

Bitte Rasenmäherzeiten einhalten!<br />

Die Gemeinde <strong>Kirchanschöring</strong> hat bislang davon abgesehen, für<br />

den Betrieb von Rasenmähern und anderen Geräten im Freien eine<br />

eigene Satzung zu erlassen. Deshalb gelten in <strong>Kirchanschöring</strong> die<br />

Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.<br />

BImSChV):<br />

Neben Rasenmähern unterliegt die Nutzung folgender Gerätetypen<br />

zeitlichen und örtlichen Einschränkungen: Freischneider, elektrische<br />

Heckenscheren, Laubsauger, Laubbläser, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider,<br />

Motorkettensägen, Motorhacker mit Verbrennungsmotor,<br />

Motorhäcksler, Vertikutierer.<br />

Sonn- und Feiertage<br />

Ein Betrieb der genannten Geräte ist an Sonn- und Feiertagen in den Geltungsgebieten grundsätzlich strikt<br />

untersagt.<br />

Werktage<br />

Auch zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens dürfen sie nicht genutzt werden. Für bestimmte Geräteklassen<br />

sind die Einschränkungen restriktiver, um der Mittagsruhe Rechnung zu tragen. Zwischen 13:00 Uhr und<br />

15:00 Uhr dürfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsauger nicht betrieben<br />

werden.<br />

Motorrasenmäher dürfen an Werktagen von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr betrieben werden.<br />

Die Gemeinde ersucht deshalb ihre Bürgerinnen und Bürger, diese Ruhezeiten aus Rücksicht auf die Mitbürger<br />

einzuhalten.<br />

Seite 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!