Gemeindemitteilung Kirchanschöring 2020-1
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Gemeindeverwaltung / Sozial- und Rentenversicherungsamt<br />
Haufen und ähnliche mit dem Grundstück nicht festverbundene Gegenstände nicht angelegt werden, soweit<br />
sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Soweit sie bereits vorhanden<br />
sind, haben die Eigentümer und Besitzer die Beseitigung zu dulden.<br />
Die Straßenbaubehörde hat den Betroffenen die Beseitigung von Anlagen mindestens 14 Tage zuvor schriftlich<br />
anzukündigen, es sei denn, es ist Gefahr in Verzug (Art. 29 Absatz 3 BayStrWG). Die Betroffenen können<br />
diese Maßnahmen im Benehmen mit der Straßenbaubehörde selbst durchführen.<br />
Diese Dreiecke berechnen sich anhand der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten der vorfahrtberechtigten<br />
Straße:<br />
100 km/h<br />
90 km/h<br />
80 km/h<br />
70 km/h<br />
60 km/h<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Schenkellänge 200 m<br />
Schenkellänge 170 m<br />
Schenkellänge 135 m<br />
Schenkellänge 110 m<br />
Schenkellänge 85 m<br />
Im Sinne der Verkehrssicherheit sollten an vielbefahrenen Kreuzungsbereichen und Bahnübergängen keine<br />
hohen Pflanzen (Mais, Sonnenblumen usw.) zu nahe an den Fahrbahnrand bzw. an den Gleisen angebaut<br />
werden. Ein vernünftiger Abstand kann Ärger ersparen und vor allem die Verkehrssicherheit nicht negativ<br />
beeinträchtigen. Es gab schon Fälle, in denen der Landwirt im Juli / August von der Kommune oder Landkreis<br />
aufgefordert wurde, den Mais am Kreuzungsbereich (Sichtdreieck) zu entfernen.<br />
(Auszug aus dem Rundschreiben Nr. 03-2015 des Maschinen- und Betiebshilfsring Laufen e.V.)<br />
Der kurze Draht zur Pflegekasse<br />
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau informiert<br />
Unter der Telefonnummer 0561 / 785 - 20 33 bietet die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) ab sofort einen<br />
besonderen Telefonservice für Versicherte und deren Angehörige.<br />
Anrufer werden dort direkt von kompetenten Mitarbeitern in allen Fragen zur Pflegeversicherung beraten.<br />
Telefonate müssen nicht mehr wie bisher über Telefonzentralen an die zuständigen Sachbearbeiter weitervermittelt<br />
werden. Leistungsanträge können so schneller bearbeitet werden, ohne dass die Beratungsqualität<br />
am Telefon leidet.<br />
Die neue Servicenummer ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 13:00<br />
Uhr erreichbar.<br />
Die Versicherten der LPK in Bayern kennen den neuen Telefonservice bereits. Aufgrund ihrer Rückmeldungen<br />
während der Testphase konnte das Angebot weiter verbessert werden. Jetzt kann die LPK diesen Service<br />
bundesweit anbieten.<br />
Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung sind online unter www.svlfg.de/pflegekasse zu finden.<br />
Auch Michaela Stockhammer hilft Ihnen sehr gerne weiter (Tel.: 08685 / 77 939 - 18)<br />
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