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Sicherheitsingenieur Special PSA 2020

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Fachbeitrag | Impressum<br />

ermitteln und gegebenenfalls Unterbrechungssignale<br />

an Maschinen in der Nähe<br />

des Trägers senden, um Gefahrenquellen<br />

auszuschalten. Das ist insbesondere mit<br />

Blick auf sogenannte Cobots von Interesse.<br />

Die Idee liegt insoweit darin, den Datenverarbeitungsvorgang<br />

aus der <strong>PSA</strong> selbst<br />

quasi auszulagern und das Gadget<br />

dadurch datenschutzrechtlich zu entschärfen.<br />

Ob sich eine solche Sichtweise<br />

in der juristischen Welt durchsetzen wird,<br />

ist Zukunftsmusik. Der Ansatz ist aber<br />

trotz dieser Unsicherheit für Unternehmen<br />

hilfreich, weil das Datenschutzrecht<br />

nicht binär funktioniert, also eine Informationsverarbeitung<br />

entweder vollständig<br />

erlaubt oder vollständig verbietet. Es<br />

beruht vielmehr in vielen Fällen auf einer<br />

Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs<br />

und dem damit erreichten Nutzen.<br />

Je geringer also die datenschutzrechtliche<br />

Relevanz, desto eher ist eine intelligente<br />

<strong>PSA</strong> möglich. Voraussetzung ist dafür aber<br />

mindestens, dass die gesammelten Informationen<br />

nicht für weitergehende Analysen<br />

genutzt werden. Spätestens ab diesem<br />

Punkt wäre auch das Recht von Betriebsräten<br />

zur Beteiligung an Entscheidungen<br />

über technische Einrichtungen betroffen,<br />

die zur Überwachung von Arbeitnehmern<br />

bestimmt sind.<br />

Produktsicherheit<br />

Bei aller Bedeutung des Datenschutzrechts<br />

dürfen andere rechtliche Rahmenbedingungen<br />

nicht aus dem Blick geraten.<br />

Vor allem aus regulatorischen Anforderungen<br />

an <strong>PSA</strong> können sich rechtliche<br />

Hürden ergeben, die Hersteller intelligenter<br />

Geräte vor Herausforderungen stellen.<br />

Allgemein gesagt müssen Maschinen und<br />

Geräte aus produktsicherheitsrechtlicher<br />

Sicht so gestaltet sein, dass von ihnen<br />

keine vermeidbaren Gefahren für den<br />

Benutzer ausgehen. Für <strong>PSA</strong> ist dies in der<br />

<strong>PSA</strong>-Verordnung (EU) 2016/425 besonders<br />

geregelt. Dies kann gerade bei automatisierten<br />

Geräten ganz neue Probleme<br />

aufwerfen.<br />

Beispielsweise muss sichergestellt sein,<br />

dass die intelligente <strong>PSA</strong> keine Fehlinformationen<br />

übermittelt und dass der Benutzer<br />

Störungen erkennen kann, damit er<br />

sich nicht zu seinem Unglück auf das<br />

Gerät verlässt. Denkbar wäre aber beispielsweise<br />

auch ein Schutz vor Hackerangriffen<br />

oder Fehlbewertungen durch<br />

künstliche Intelligenzen. Letzteres ist vor<br />

allem dort wichtig, wo Systeme automatisch<br />

eingreifen sollen. Je eigenständiger<br />

eine <strong>PSA</strong> agiert, desto mehr Szenarien<br />

muss ihr Hersteller vorab durchdenken,<br />

um Fehler zu vermeiden und rechtlich<br />

nicht angreifbar zu sein.<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Aber auch an Arbeitgeber stellt intelligente<br />

<strong>PSA</strong> neue Anforderungen. Ihr Einsatz<br />

muss seinerseits arbeitsschutzrechtlich<br />

betrachtet werden. Dies bedeutet,<br />

dass die intelligente <strong>PSA</strong> ihrerseits in<br />

Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt<br />

werden muss. Das kann vor allem zwei<br />

Aspekte betreffen: Zum einen geht es<br />

um die Automatisierung von Sicherheitsaspekten,<br />

also zum Beispiel das Aus -<br />

schalten gefährlicher Maschinen bei<br />

Annäherung oder – je nach Intelligenzgrad<br />

des Systems – deren angepasstes<br />

Steuern. Zum anderen kann intelligente<br />

<strong>PSA</strong> selbst Gefährdungen schaffen, wie<br />

etwa bei Exoskeletten diskutiert wird und<br />

bei Cobots auf der Hand liegt. Sie kann<br />

eigene Gefährdungspotenziale auch dadurch<br />

schaffen, dass Benutzer sich auf ein<br />

System verlassen, dessen Grenzen sie<br />

nicht richtig abschätzen können. In Bezug<br />

auf <strong>PSA</strong> dürften nicht all jene Risiken auftreten,<br />

die mit der Digitalisierung im Hinblick<br />

auf den Arbeitsschutz assoziiert werden,<br />

etwa ein Verlust an Orientierung und<br />

Handlungssicherheit durch eine gesteigerte<br />

Informationsmenge. Dies bedeutet aber<br />

nicht, dass eine Gefährdungsbeurteilung<br />

sie nicht kritisch betrachten müsste. Dabei<br />

wird man aber genau differenzieren müssen,<br />

welche Gefahren wirklich durch die<br />

intelligente <strong>PSA</strong> neu entstehen und nicht<br />

deckungsgleich mit dem schon immer<br />

bestehenden Risiko sind, dass Mitarbeiter<br />

sich auf eine Schutzausrüstung verlassen<br />

und deshalb leichtsinnig werden.<br />

Fazit<br />

Intelligente <strong>PSA</strong> wird nicht an Rechtsfragen<br />

scheitern – das ist ohnehin selten<br />

der Fall. Die lange Zeit zwischen Ankündigung<br />

und Realisierung scheint ein<br />

Kennzeichen der Digitalisierung zu sein,<br />

aber diese steht damit nicht allein. Technische<br />

Entwicklungen scheinen auf kurze<br />

Sicht immer langsamer zu verlaufen als<br />

erhofft. Das heißt aber nicht, dass sie<br />

nicht geschehen, und das gibt Anlass,<br />

immer wieder auch die rechtlichen Anforderungen<br />

zu reflektieren, nach denen sie<br />

sich richten müssen. <strong>PSA</strong> ist dabei keine<br />

Ausnahme.<br />

Impressum<br />

Sonderausgabe zum „Tag der <strong>PSA</strong>“ <strong>2020</strong><br />

Verlag:<br />

Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH<br />

Ernst-Mey-Straße 8<br />

70771 Leinfelden-Echterdingen<br />

Postanschrift:<br />

Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH<br />

Vangerowstraße 14/1, 69115 Heidelberg, Germany<br />

Phone +49 711 7594–0<br />

Herausgeberin:<br />

Katja Kohlhammer<br />

Geschäftsführer: Peter Dilger<br />

Verlagsleiter: Peter Dilger<br />

Redaktion:<br />

Weigand Naumann (V.i.S.d.P.),<br />

E-Mail: weigand.naumann@konradin.de<br />

Petra Jauch, E-Mail: petra.jauch@konradin.de<br />

Michael Köhmstedt,<br />

E-Mail: michael.koehmstedt@konradin.de<br />

Verena Manek, E-Mail: verena.manek@konradin.de<br />

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Anzeigenverkauf:<br />

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Druck:<br />

Konradin Druck GmbH, Leinfelden-Echterdingen<br />

Printed in Germany<br />

© <strong>2020</strong> by Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH,<br />

Leinfelden-Echterdingen<br />

Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH ist ein Unternehmen<br />

der Konradin Mediengruppe<br />

ISSN 0300–3329<br />

Eine Sonderbeilage von:<br />

<strong>2020</strong> <strong>Special</strong> <strong>PSA</strong> 33

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