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TRENDYone | Das Magazin – Ulm – Mai 2020

DIY: Alltagsmasken ohne Nähen selbst herstellen - Corona: Wie gehen die Unternehmen der Region mit der Corona-Pandemie um? - #localsolidarity: Positive Beispiele aus der Region

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M20 Beruf & Karriere<br />

Kurzarbeit wegen Corona<br />

Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen<br />

Aufgrund der Corona-Krise ist Kurzarbeit derzeit für Arbeitnehmer das<br />

beherrschende Thema <strong>–</strong> bereits Mitte April hatte laut der Bundesagentur<br />

für Arbeit etwa ein Drittel aller dazu berechtigten Unternehmen<br />

Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter oder zumindest einen Teil davon<br />

beantragt.<br />

Bereits während der Finanzkrise wurde<br />

vielfach auf Kurzarbeitergeld zurückgegriffen.<br />

Allerdings hat der Gesetzgeber<br />

im Vergleich zu damals für weitere<br />

Erleichterungen gesorgt <strong>–</strong> schließlich<br />

geht die Bundesregierung davon aus,<br />

dass wegen der Corona-Krise über<br />

zwei Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit<br />

gehen müssen. Vor allem die<br />

Eventbranche sowie die Bereiche Gastronomie,<br />

Tourismus und der Einzelhandel<br />

sind besonders stark betroffen.<br />

Den neuen Regelungen zufolge ist die<br />

Beantragung von Kurzarbeitergeld bereits<br />

möglich, sobald zehn Prozent der<br />

Beschäftigten eines Betriebes vom<br />

Arbeitsausfall betroffen sind <strong>–</strong> davor<br />

musste mindestens ein Drittel der<br />

Mitarbeiter betroffen sein. Außerdem<br />

wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten<br />

verzichtet. Darüber hinaus<br />

können auch Beschäftigte in Zeitarbeit<br />

Kurzarbeitergeld beziehen und der<br />

Urlaubsanspruch bleibt davon unberührt.<br />

Was ist Kurzarbeitergeld?<br />

Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich eine<br />

Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.<br />

Ein Anspruch darauf besteht<br />

unter der Voraussetzung, dass der entsprechende<br />

Arbeitsgeber die regelmäßige<br />

Arbeitszeit kürzt und dies der zuständigen<br />

Agentur für Arbeit angezeigt<br />

BEWÄHRTES<br />

MITTEL WÄHREND<br />

DER CORONA-KRISE<br />

hat. Für gewöhnlich wird aus konjunkturellen<br />

Gründen auf Kurzarbeitergeld<br />

zurückgegriffen, also aufgrund einer<br />

schlechten wirtschaftlichen Lage des<br />

Betriebs. Durch das Kurzarbeitergeld<br />

soll zumindest teilweise der Verdienstausfall<br />

ausgeglichen werden <strong>–</strong> gleichzeitig<br />

kann so der Arbeitsplatz erhalten<br />

bleiben, obwohl der Betrieb aufgrund<br />

der Lage normalerweise Mitarbeiter<br />

entlassen müsste.<br />

Zudem können Arbeitgeber das sogenannte<br />

Saison-Kurzarbeitergeld<br />

beantragen, beispielsweise wenn in<br />

Baubetrieben aufgrund von mangelnden<br />

Aufträgen oder schlechtem Wetter<br />

nicht gearbeitet werden kann. Des Weiteren<br />

gibt es auch noch das Transfer-<br />

Kurzarbeitergeld, in einzelnen Fällen<br />

kann die Arbeit sogar ganz eingestellt<br />

werden („Kurzarbeit auf Null“).<br />

Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?<br />

Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht<br />

selbst das Kurzarbeitergeld beantragen<br />

<strong>–</strong> der Arbeitgeber zeigt nämlich die<br />

Kurzarbeit an. Demzufolge zahlt auch<br />

der Arbeitgeber und nicht die Agentur<br />

für Arbeit das Kurzarbeitergeld ganz<br />

normal auf Ihr Konto ein. Bestimmte<br />

Personengruppen haben in der Regel<br />

keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld:<br />

dazu zählen Auszubildende, Rentner,<br />

Bezieher von Krankengeld sowie Minijobber.<br />

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?<br />

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet<br />

sich danach, wie hoch der finanzielle<br />

Verlust nach der Zahlung von Steuern

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