TRENDYone | Das Magazin – Ulm – Mai 2020
DIY: Alltagsmasken ohne Nähen selbst herstellen - Corona: Wie gehen die Unternehmen der Region mit der Corona-Pandemie um? - #localsolidarity: Positive Beispiele aus der Region
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M20 Beruf & Karriere<br />
Kurzarbeit wegen Corona<br />
Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen<br />
Aufgrund der Corona-Krise ist Kurzarbeit derzeit für Arbeitnehmer das<br />
beherrschende Thema <strong>–</strong> bereits Mitte April hatte laut der Bundesagentur<br />
für Arbeit etwa ein Drittel aller dazu berechtigten Unternehmen<br />
Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter oder zumindest einen Teil davon<br />
beantragt.<br />
Bereits während der Finanzkrise wurde<br />
vielfach auf Kurzarbeitergeld zurückgegriffen.<br />
Allerdings hat der Gesetzgeber<br />
im Vergleich zu damals für weitere<br />
Erleichterungen gesorgt <strong>–</strong> schließlich<br />
geht die Bundesregierung davon aus,<br />
dass wegen der Corona-Krise über<br />
zwei Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit<br />
gehen müssen. Vor allem die<br />
Eventbranche sowie die Bereiche Gastronomie,<br />
Tourismus und der Einzelhandel<br />
sind besonders stark betroffen.<br />
Den neuen Regelungen zufolge ist die<br />
Beantragung von Kurzarbeitergeld bereits<br />
möglich, sobald zehn Prozent der<br />
Beschäftigten eines Betriebes vom<br />
Arbeitsausfall betroffen sind <strong>–</strong> davor<br />
musste mindestens ein Drittel der<br />
Mitarbeiter betroffen sein. Außerdem<br />
wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten<br />
verzichtet. Darüber hinaus<br />
können auch Beschäftigte in Zeitarbeit<br />
Kurzarbeitergeld beziehen und der<br />
Urlaubsanspruch bleibt davon unberührt.<br />
Was ist Kurzarbeitergeld?<br />
Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich eine<br />
Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.<br />
Ein Anspruch darauf besteht<br />
unter der Voraussetzung, dass der entsprechende<br />
Arbeitsgeber die regelmäßige<br />
Arbeitszeit kürzt und dies der zuständigen<br />
Agentur für Arbeit angezeigt<br />
BEWÄHRTES<br />
MITTEL WÄHREND<br />
DER CORONA-KRISE<br />
hat. Für gewöhnlich wird aus konjunkturellen<br />
Gründen auf Kurzarbeitergeld<br />
zurückgegriffen, also aufgrund einer<br />
schlechten wirtschaftlichen Lage des<br />
Betriebs. Durch das Kurzarbeitergeld<br />
soll zumindest teilweise der Verdienstausfall<br />
ausgeglichen werden <strong>–</strong> gleichzeitig<br />
kann so der Arbeitsplatz erhalten<br />
bleiben, obwohl der Betrieb aufgrund<br />
der Lage normalerweise Mitarbeiter<br />
entlassen müsste.<br />
Zudem können Arbeitgeber das sogenannte<br />
Saison-Kurzarbeitergeld<br />
beantragen, beispielsweise wenn in<br />
Baubetrieben aufgrund von mangelnden<br />
Aufträgen oder schlechtem Wetter<br />
nicht gearbeitet werden kann. Des Weiteren<br />
gibt es auch noch das Transfer-<br />
Kurzarbeitergeld, in einzelnen Fällen<br />
kann die Arbeit sogar ganz eingestellt<br />
werden („Kurzarbeit auf Null“).<br />
Wie beantrage ich Kurzarbeitergeld?<br />
Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht<br />
selbst das Kurzarbeitergeld beantragen<br />
<strong>–</strong> der Arbeitgeber zeigt nämlich die<br />
Kurzarbeit an. Demzufolge zahlt auch<br />
der Arbeitgeber und nicht die Agentur<br />
für Arbeit das Kurzarbeitergeld ganz<br />
normal auf Ihr Konto ein. Bestimmte<br />
Personengruppen haben in der Regel<br />
keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld:<br />
dazu zählen Auszubildende, Rentner,<br />
Bezieher von Krankengeld sowie Minijobber.<br />
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?<br />
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet<br />
sich danach, wie hoch der finanzielle<br />
Verlust nach der Zahlung von Steuern