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Natur in der Stadt - Bundesamt für Naturschutz

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Handlungsraum<br />

Spezifische Ziele und Maßnahmen im <strong>Stadt</strong>naturschutz …<br />

… s<strong>in</strong>d unerlässlich, um die Freiräume <strong>in</strong> Städten und Geme<strong>in</strong>den aufzuwerten und die<br />

beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen an „<strong>Natur</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>“ zu gewährleisten. Es gilt ausreichend<br />

Erholungs- und <strong>Natur</strong>erfahrungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig<br />

müssen im Siedlungsbereich mit ihren Grün- und Freiräumen auch die vielfältigen Lebensräume<br />

<strong>für</strong> Flora und Fauna im S<strong>in</strong>ne von § 1 Bundesnaturschutzgesetz gesichert und<br />

entwickelt werden. – Um das zu erreichen, bestehen e<strong>in</strong>e Reihe von Möglichkeiten und<br />

Instrumenten:<br />

Landschaftsplanung / Bauleitplanung …<br />

… s<strong>in</strong>d die Planungs<strong>in</strong>strumente, die e<strong>in</strong>e nachhaltige und<br />

vorausschauende Siedlungsentwicklung gewährleisten.<br />

Mo<strong>der</strong>ne Planungen beziehen die Bürger von Beg<strong>in</strong>n an<br />

e<strong>in</strong>, so dass diese sich aktiv an <strong>der</strong> Gestaltung ihres Wohnumfeldes<br />

beteiligen können. Die <strong>in</strong> Landschaftsplanungen<br />

erarbeiteten Leitbil<strong>der</strong>, Ziele und konkreten Maßnahmen<br />

liefern entsprechende Entscheidungshilfen bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />

und Abwägung <strong>der</strong> Bauleitpläne.<br />

Beson<strong>der</strong>e Bedeutung haben dabei Leitbil<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er nachhaltigen<br />

Freiraumentwicklung. Nur durch E<strong>in</strong>beziehen <strong>der</strong><br />

Landschaftsplanung <strong>in</strong> die zukunftsorientierte Gesamtplanung<br />

e<strong>in</strong>er <strong>Stadt</strong> können stadtstrukturelle Fehler behoben<br />

und vorausschauend vermieden werden.<br />

<strong>Natur</strong>erfahrungsräume (NER) …<br />

… liefern e<strong>in</strong>en Beitrag zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Lebensqualität, beson<strong>der</strong>s von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>in</strong><br />

den Städten, för<strong>der</strong>n aber auch durch ihre<br />

angestrebte <strong>Natur</strong>nähe die Belange des<br />

<strong>Stadt</strong>naturschutzes und <strong>der</strong> biologischen<br />

Vielfalt. <strong>Natur</strong>erfahrungsräume müssen<br />

E<strong>in</strong>gang <strong>in</strong> Planungen f<strong>in</strong>den und im Rahmen<br />

<strong>der</strong> vielfältigen Aktivitäten zur <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

umgesetzt werden.<br />

Planungskarte Lutterfreilegung<br />

<strong>in</strong> Königslutter am Elm

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