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Natur in der Stadt - Bundesamt für Naturschutz

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E<strong>in</strong>griffsregelung<br />

Die E<strong>in</strong>griffsregelung als Instrument des <strong>Natur</strong>schutzes und<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege dient dazu, mit ihrem Vermeidungsgebot<br />

und entsprechenden Kompensationspflichten bei<br />

unvermeidbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen die Leistungs- und<br />

Funktionsfähigkeit des <strong>Natur</strong>haushaltes und das Landschaftsbild<br />

zu erhalten.<br />

Die E<strong>in</strong>griffsregelung ist auch bei <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung anzuwenden, sodass<br />

entsprechende Kompensationspflichten <strong>in</strong> diesem Zusammenhang<br />

entstehen und Kompensationsmaßnahmen<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden, um die verloren gegangenen Funktionen<br />

des <strong>Natur</strong>haushaltes und das Landschaftsbild wie<strong>der</strong><br />

herzustellen. Möglich wird das z. B. durch Rückbau und<br />

Entsiegelung nicht mehr benötigter Gebäude und die Neuanlage<br />

von Grünstrukturen o<strong>der</strong> Gewässerrenaturierungen.<br />

Schutzgebiete / Schutzobjekte<br />

Dort, wo sich beson<strong>der</strong>s schützenswerte<br />

Arten angesiedelt haben o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

schützenswerte E<strong>in</strong>zelgeschöpfe <strong>der</strong> <strong>Natur</strong><br />

wie alte E<strong>in</strong>zelbäume bestehen, können<br />

<strong>Natur</strong>schutzgebiete, <strong>Natur</strong>denkmale o<strong>der</strong><br />

nach europäischem Recht auch <strong>Natur</strong>a-<br />

2000-Gebiete durch die <strong>Natur</strong>schutzverwaltung<br />

ausgewiesen werden. Pflege- und<br />

Entwicklungspläne regeln hier<strong>für</strong> die<br />

Schutzanfor<strong>der</strong>ungen, aber auch mögliche,<br />

dem Schutzziel entsprechende Nutzungen.<br />

Auch <strong>in</strong> Schutzgebieten sollen die Menschen<br />

nicht ausgegrenzt werden.<br />

Handlungsrahmen<br />

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