Leitfaden für Gebete in Synagogen während der Corona-Pandemie
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Abstand halten, Platzbeschränkung, Ordnerdienst
Wichtigste Regel:
Abstand halten!
Grundsätzlich dürfen nur diejenigen zum Gebet kommen, die vollständig
gesund sind. Selbst bei nur milden Krankheitssymptomen (z. B. Husten,
Schnupfen, geringes Fieber, etc.) bleiben Sie unbedingt zu Hause und informieren
die AGES-Hotline unter 1450.
Fällt ein Test auf SARS-CoV2 positiv aus, informieren Sie bitte den Krisenstab unter Krisen-Hotline@ikg-wien.at oder
01 / 531 04–700 damit Infektionsketten eruiert werden können. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
2 Meter Abstand • 10 m 2 pro Person • Ordner
Der Gesetzgeber schreibt sinnvollerweise Besucherhöchstzahlen
für G'tteshäuser vor. In jeder Synagoge
müssen mindestens 10 m 2 pro Person zur
Verfügung stehen. Ein Minjan mit zehn Männern
kann daher erst ab einer Raumgröße von 100 m 2
abgehalten werden, 35 Personen bräuchten 350 m 2 .
Darüber hinaus ist im gesamten Synagogengebäude ein Mindestabstand
von 2 Meter zwischen Personen zu halten und eine Schutzmaske zu tragen.
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