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Leitfaden für Gebete in Synagogen während der Corona-Pandemie

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Abstand halten, Platzbeschränkung, Ordnerdienst

Wichtigste Regel:

Abstand halten!

Grundsätzlich dürfen nur diejenigen zum Gebet kommen, die vollständig

gesund sind. Selbst bei nur milden Krankheitssymptomen (z. B. Husten,

Schnupfen, geringes Fieber, etc.) bleiben Sie unbedingt zu Hause und informieren

die AGES-Hotline unter 1450.

Fällt ein Test auf SARS-CoV2 positiv aus, informieren Sie bitte den Krisenstab unter Krisen-Hotline@ikg-wien.at oder

01 / 531 04–700 damit Infektionsketten eruiert werden können. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

2 Meter Abstand • 10 m 2 pro Person • Ordner

Der Gesetzgeber schreibt sinnvollerweise Besucherhöchstzahlen

für G'tteshäuser vor. In jeder Synagoge

müssen mindestens 10 m 2 pro Person zur

Verfügung stehen. Ein Minjan mit zehn Männern

kann daher erst ab einer Raumgröße von 100 m 2

abgehalten werden, 35 Personen bräuchten 350 m 2 .

Darüber hinaus ist im gesamten Synagogengebäude ein Mindestabstand

von 2 Meter zwischen Personen zu halten und eine Schutzmaske zu tragen.

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