Leitfaden für Gebete in Synagogen während der Corona-Pandemie
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ISRAELITISCHE KULTUSGEMEINDE WIEN WIEN
Leitfaden für Gebete in
Synagogen während der
Corona-Pandemie
DAS GEBOT VON „PIKUACH NEFESH“
( LEBEN SCHÜTZEN) WÄHREND DER
CORONA-PANDEMIE
LEITFADEN FÜR PLANUNG UND
DURCHFÜHRUNG VON MINJANIM
AB DEM 15. MAI 2020
Pikuach Nefesh
Grundlage dieses Leitfadens ist die Vereinbarung zwischen den 16 Religionsgesellschaften
und dem Kultusministerium. Er wurde in Absprache mit Rabbinern und
Synagogenbetreibern sowie medizinischen Beratern des Krisenstabs der IKG erstellt.
Wir danken dem Zentralrat der Juden in Deutschland für die Inputs.
Um dem Gebot von Pikuach Nefesh (Leben retten) gerecht zu werden,
haben Jüdinnen und Juden in ganz Österreich wochenlang auf gemeinsame
Gebete verzichtet.
Ab 15. Mai 2020 sind G'ttesdienste wieder zugelassen.
Jedes Gemeindemitglied und insbesondere die Betreiber von Synagogen
und Bethäusern sind natürlich weiterhin verpflichtet, die Gesundheit
aller Mitpalelim (Betende) und ihrer Angehörigen zu schützen.
Deshalb sollen G'ttesdienste so gestaltet werden, dass die Gefahr einer
Ansteckung mit dem Corona-Virus so gering wie möglich bleibt. In diesem
Leitfaden fasst die IKG Wien die wichtigsten Vorgaben und Empfehlungen
für die Wiederaufnahme von Minjanim zusammen.
2
Tefila beZibur
תְּפלָּה בְּצִבּּוּּ ר
Tefila beZibur (öffentlicher G'ttesdient) und Kriat Hatora (Toralesung)
sind elementare Bestandteile des religiösen jüdischen Lebens.
Online-Gebete waren in den vergangenen Wochen für viele Gemeindemitglieder
ein hilfreicher Anker, aber sie ersetzen keinen echten Minjan
(gemeinsames Gebet von mind. zehn Männern).
Um Minjanim in Synagogen und Bethäusern zu ermöglichen, ist das vorliegende
Hygiene- und Gesundheitskonzept zu befolgen. Die Einhaltung
dieser Vorgaben minimiert das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Wir alle haben die Pflicht, uns selbst und unsere Mitmenschen zu schützen.
Bitte bedenken Sie, dass eine mit dem Coronavirus infizierte Person
bereits vor Auftreten von Symptomen ansteckend sein kann.
Sofern sich die staatlichen Bestimmungen in den nächsten Wochen oder
Monaten ändern, wird dieser Leitfaden entsprechend angepasst und im
Newsletter veröffentlicht. Anmeldung: www.ikg-wien.at/newsletter
3
Abstand halten, Platzbeschränkung, Ordnerdienst
Wichtigste Regel:
Abstand halten!
Grundsätzlich dürfen nur diejenigen zum Gebet kommen, die vollständig
gesund sind. Selbst bei nur milden Krankheitssymptomen (z. B. Husten,
Schnupfen, geringes Fieber, etc.) bleiben Sie unbedingt zu Hause und informieren
die AGES-Hotline unter 1450.
Fällt ein Test auf SARS-CoV2 positiv aus, informieren Sie bitte den Krisenstab unter Krisen-Hotline@ikg-wien.at oder
01 / 531 04–700 damit Infektionsketten eruiert werden können. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
2 Meter Abstand • 10 m 2 pro Person • Ordner
Der Gesetzgeber schreibt sinnvollerweise Besucherhöchstzahlen
für G'tteshäuser vor. In jeder Synagoge
müssen mindestens 10 m 2 pro Person zur
Verfügung stehen. Ein Minjan mit zehn Männern
kann daher erst ab einer Raumgröße von 100 m 2
abgehalten werden, 35 Personen bräuchten 350 m 2 .
Darüber hinaus ist im gesamten Synagogengebäude ein Mindestabstand
von 2 Meter zwischen Personen zu halten und eine Schutzmaske zu tragen.
4
Schutzmasken, Desinfektionsmittel
Jeder Synagogenbetreiber
muss einen Ordnerdienst einführen.
Diese Ordner haben
sicherzustellen, dass jeder Betende
bereits bei Eintritt in die
Synagoge eine Schutzmaske
trägt und diesen während des
gesamten Aufenhalts ordnungsgemäß
verwendet (Mund und
Nase bedecken).
Ordner sind auch für die Einhaltung
der Abstandsregeln
verantwortlich. Die Sicherheitsleute
der IKG verrichten keinen
Ordnerdienst. Sie gewährleisten
gemeinsam mit der Polizei den physischen Schutz der Betenden. Jeder Objektbetreiber
ist für die Einhaltung der Regeln selbst verantwortlich.
Händedesinfektion im Eingangsbereich
Die Kultusgemeinde stellt jeder Synagoge Händedesinfektionsmittel
zur Verfügung. Betende sollen sich die Hände gründlich einreiben
– Handinnenfläche, Handrücken und jeder Finger.
Oberflächen desinfizieren
Da das Coronavirus mehrere Stunden auf Oberflächen überleben kann, sind
auch Oberflächen und Gegenstände in den Synagogen regelmäßig zu desinfizieren.
Dies gilt insbesondere für Türklinken, Sitzbänke, Pulte und auch für
Siddurim und Chumashim.
5
Anwesenheitsliste, rituelle Gegenstände und Siddurim
Anwesenheitslisten führen
Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu
können, sind Teilnehmerlisten zu führen. An Shabbatot
können diese auch nachträglich erstellt werden.
Im Falle einer Erkrankung eines Gemeindemitglieds
könnten alle Kontaktpersonen mithilfe der
Anwesenheitslisten verständigt werden.
Kippa, Tallit, Siddur & Co
Es wird empfohlen, dass die Betenden ihren eigenen Siddur und Chumasch
benutzen. Kippot und Tallilot (Gebetsschals) sollen nicht ausgelegt werden.
Diese sind von Betenden mitzubringen. Gleiches gilt für Tefilin.
In Waschräumen ist ausreichend Seife zur Verfügung zu
stellen. Jeder Benutzer sollte sich die Hände mindestens
30 Sekunden lang gründlich waschen. Bis auf Weiteres
sollen keine Gästekippot ausgehändigt werden. Jeder
Betende muss seine eigene Kopfbedeckung mitführen.
Mesusot nicht küssen
Das Küssen der Mesusot an Türstöcken ist ein Brauch und keine
Mitzwa. Aufgrund der Ansteckungsgefahr dürfen Mesusot keinesfalls
geküsst werden! Gleiches gilt für Siddurim, Chumaschim,
Ziziot und die Tora.
6
Anmeldemanagement & Risikogruppen
Empfehlung: Anmeldemanagement
Aufgrund des stark eingeschränkten Platzangebots wird empfohlen, Mitpalelim
um Anmeldung zu ersuchen und Priorisierungen vorzunehmen.
Bereits Anfang März, kurz vor Beginn der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen,
hat der IKG-Krisenstab gemeinsam mit Rabbinern Kriterien für Synagogenbesuche
erarbeitet. Darauf aufbauend wird nunmehr empfohlen:
Nicht kommen sollen
X Burschen bis knapp vor der Bar
Mitzwa
X Frauen und Mädchen (im
Stadttempel bleibt die Damengallerie
geöffnet)
X Über 65-Jährige
X Personen mit Vorerkrankungen
X Personen mit Krankheitssymptomen
(Husten, Fieber, Schnupfen,
etc. in den vergangenen sieben
Tagen
Bevorzugter Zutritt
√ Personen im Jahr der Trauer
um einen Verstorbenen (Kaddisch)
√ Personen, die Jahrzeit haben
(Kaddisch)
√ Aufruf zur Tora bei einer Bar
Mitzwa (und die unmittelbaren
Angehörigen)
Informationen zu Risikogruppen finden Sie auf www.ikg-wien.at/risikogruppen
7
Gestaltung von Tefila und Toralesung
Gestaltung von Tefila und Toralesung
Der Chasan (Vorbeter) hat sich an vorderster Stelle in der Synagoge zu positionieren.
Mitpalelim dürfen ausschließlich hinter dem Chasan Platz nehmen,
nicht vor und auch nicht unmittelbar neben diesem. Diese Regelung
dient dazu, dass der Chasan während des Gebets die Schutzmaske ablegen
kann. So lange er keine Schutzmaske trägt, darf er sich nicht zur Gemeinde
wenden.
Die Tora soll ausschließlich vom Chasan (Vorbeter)
aus dem Toraschrein gehoben werden, anstatt wie
üblich von zwei Personen (keine Übergabe). Die Tora
wird nicht durch die Synagoge geführt, sondern auf
kürzestem Weg zur Bima getragen. Die Tora darf nicht
geküsst werden.
Auf der Bima steht ausschließlich der Ba‘al Kore (Vortragende aus der Tora).
Keine weitere Person soll auf der Bima sein. Es gibt keine Alijot (Aufrufe).
Der Ba‘al Kore ist die einzige Person im Raum, die die Schutzmaske ablegen
darf. Dabei darf sich der Ba‘al Kore nicht den Mitpalelim zuwenden. Sobald
er das Leinen (Toralesung) beendet, hat auch er die NMS-Maske wieder
aufzusetzen.
Nach der Toralesung setzt der Ba‘al Kore die Schutzmaske auf, hebt die
Tora hoch und zeigt sie der Gemeinde. Das Einrollen, Schnüren und Schmücken
der Tora ist dem Ba‘al Kore vorbehalten. Alternativ kann eine Person,
die mit dem Ba‘al Kore im selben Haushalt wohnt (z. B. Sohn), das Anziehen
der Tora übernehmen. Weil der Maftir der zuletzt zur Tora Aufgerufene ist,
liest dieser auch die Haftara. Somit liest auch der Ba‘al Kore die Haftara.
8
Nach der Tefila & Kontaktmöglichkeit
Kein Kiddusch, keine Se‘uda
Gemeinsame Kidduschim nach dem Gebet und gemeinsame Se‘udot
(Mahlzeiten) dürfen bis auf Weiteres nicht stattfinden. Am Freitagabend
kann der Chasan von der Bima aus alleine den Kiddusch (über Wein) sagen.
Synagoge zeitversetzt verlassen
Mitpalelim (Betende) sollen die Synagoge einzeln (bzw. im Familienverbund
bzw. der Haushaltsgemeinschaft) und nacheinander verlassen.
Kontakt zum IKG-Krisenstab
Der Krisenstab ist in ständigen Austausch mit den Behörden und bezieht
Fachleute aus der Gemeinde ein. Aktuellste Informationen erhalten Sie
über den Newsletter (www.ikg-wien.at/newsletter). Anregungen senden
Sie bitte an Krisen-Hotline@ikg-wien.at oder rufen Sie 01/ 531 04–700
Im Notfall ist die IKG-Sicherheitszentrale
rund um die Uhr unter 01 / 369 85 26 erreichbar,
9
ISRAELITISCHE KULTUSGEMEINDE WIEN
Israelitische Kultusgemeinde Wien,
im Auftrag der Israelitischen Religionsgesellschaft in Österreich (IRG)
Seitenstetteng. 4
1010 Wien
Tel. 01 / 531 04–0
www.ikg-wien.at