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Leitfaden für Gebete in Synagogen während der Corona-Pandemie

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ISRAELITISCHE KULTUSGEMEINDE WIEN WIEN

Leitfaden für Gebete in

Synagogen während der

Corona-Pandemie

DAS GEBOT VON „PIKUACH NEFESH“

( LEBEN SCHÜTZEN) WÄHREND DER

CORONA-PANDEMIE

LEITFADEN FÜR PLANUNG UND

DURCHFÜHRUNG VON MINJANIM

AB DEM 15. MAI 2020


Pikuach Nefesh

Grundlage dieses Leitfadens ist die Vereinbarung zwischen den 16 Religionsgesellschaften

und dem Kultusministerium. Er wurde in Absprache mit Rabbinern und

Synagogenbetreibern sowie medizinischen Beratern des Krisenstabs der IKG erstellt.

Wir danken dem Zentralrat der Juden in Deutschland für die Inputs.

Um dem Gebot von Pikuach Nefesh (Leben retten) gerecht zu werden,

haben Jüdinnen und Juden in ganz Österreich wochenlang auf gemeinsame

Gebete verzichtet.

Ab 15. Mai 2020 sind G'ttesdienste wieder zugelassen.

Jedes Gemeindemitglied und insbesondere die Betreiber von Synagogen

und Bethäusern sind natürlich weiterhin verpflichtet, die Gesundheit

aller Mitpalelim (Betende) und ihrer Angehörigen zu schützen.

Deshalb sollen G'ttesdienste so gestaltet werden, dass die Gefahr einer

Ansteckung mit dem Corona-Virus so gering wie möglich bleibt. In diesem

Leitfaden fasst die IKG Wien die wichtigsten Vorgaben und Empfehlungen

für die Wiederaufnahme von Minjanim zusammen.

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Tefila beZibur

תְּפלָּה בְּצִבּּוּּ‏ ר

Tefila beZibur (öffentlicher G'ttesdient) und Kriat Hatora (Toralesung)

sind elementare Bestandteile des religiösen jüdischen Lebens.

Online-Gebete waren in den vergangenen Wochen für viele Gemeindemitglieder

ein hilfreicher Anker, aber sie ersetzen keinen echten Minjan

(gemeinsames Gebet von mind. zehn Männern).

Um Minjanim in Synagogen und Bethäusern zu ermöglichen, ist das vorliegende

Hygiene- und Gesundheitskonzept zu befolgen. Die Einhaltung

dieser Vorgaben minimiert das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Wir alle haben die Pflicht, uns selbst und unsere Mitmenschen zu schützen.

Bitte bedenken Sie, dass eine mit dem Coronavirus infizierte Person

bereits vor Auftreten von Symptomen ansteckend sein kann.

Sofern sich die staatlichen Bestimmungen in den nächsten Wochen oder

Monaten ändern, wird dieser Leitfaden entsprechend angepasst und im

Newsletter veröffentlicht. Anmeldung: www.ikg-wien.at/newsletter

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Abstand halten, Platzbeschränkung, Ordnerdienst

Wichtigste Regel:

Abstand halten!

Grundsätzlich dürfen nur diejenigen zum Gebet kommen, die vollständig

gesund sind. Selbst bei nur milden Krankheitssymptomen (z. B. Husten,

Schnupfen, geringes Fieber, etc.) bleiben Sie unbedingt zu Hause und informieren

die AGES-Hotline unter 1450.

Fällt ein Test auf SARS-CoV2 positiv aus, informieren Sie bitte den Krisenstab unter Krisen-Hotline@ikg-wien.at oder

01 / 531 04–700 damit Infektionsketten eruiert werden können. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.

2 Meter Abstand • 10 m 2 pro Person • Ordner

Der Gesetzgeber schreibt sinnvollerweise Besucherhöchstzahlen

für G'tteshäuser vor. In jeder Synagoge

müssen mindestens 10 m 2 pro Person zur

Verfügung stehen. Ein Minjan mit zehn Männern

kann daher erst ab einer Raumgröße von 100 m 2

abgehalten werden, 35 Personen bräuchten 350 m 2 .

Darüber hinaus ist im gesamten Synagogengebäude ein Mindestabstand

von 2 Meter zwischen Personen zu halten und eine Schutzmaske zu tragen.

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Schutzmasken, Desinfektionsmittel

Jeder Synagogenbetreiber

muss einen Ordnerdienst einführen.

Diese Ordner haben

sicherzustellen, dass jeder Betende

bereits bei Eintritt in die

Synagoge eine Schutzmaske

trägt und diesen während des

gesamten Aufenhalts ordnungsgemäß

verwendet (Mund und

Nase bedecken).

Ordner sind auch für die Einhaltung

der Abstandsregeln

verantwortlich. Die Sicherheitsleute

der IKG verrichten keinen

Ordnerdienst. Sie gewährleisten

gemeinsam mit der Polizei den physischen Schutz der Betenden. Jeder Objektbetreiber

ist für die Einhaltung der Regeln selbst verantwortlich.

Händedesinfektion im Eingangsbereich

Die Kultusgemeinde stellt jeder Synagoge Händedesinfektionsmittel

zur Verfügung. Betende sollen sich die Hände gründlich einreiben

– Handinnenfläche, Handrücken und jeder Finger.

Oberflächen desinfizieren

Da das Coronavirus mehrere Stunden auf Oberflächen überleben kann, sind

auch Oberflächen und Gegenstände in den Synagogen regelmäßig zu desinfizieren.

Dies gilt insbesondere für Türklinken, Sitzbänke, Pulte und auch für

Siddurim und Chumashim.

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Anwesenheitsliste, rituelle Gegenstände und Siddurim

Anwesenheitslisten führen

Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu

können, sind Teilnehmerlisten zu führen. An Shabbatot

können diese auch nachträglich erstellt werden.

Im Falle einer Erkrankung eines Gemeindemitglieds

könnten alle Kontaktpersonen mithilfe der

Anwesenheitslisten verständigt werden.

Kippa, Tallit, Siddur & Co

Es wird empfohlen, dass die Betenden ihren eigenen Siddur und Chumasch

benutzen. Kippot und Tallilot (Gebetsschals) sollen nicht ausgelegt werden.

Diese sind von Betenden mitzubringen. Gleiches gilt für Tefilin.

In Waschräumen ist ausreichend Seife zur Verfügung zu

stellen. Jeder Benutzer sollte sich die Hände mindestens

30 Sekunden lang gründlich waschen. Bis auf Weiteres

sollen keine Gästekippot ausgehändigt werden. Jeder

Betende muss seine eigene Kopfbedeckung mitführen.

Mesusot nicht küssen

Das Küssen der Mesusot an Türstöcken ist ein Brauch und keine

Mitzwa. Aufgrund der Ansteckungsgefahr dürfen Mesusot keinesfalls

geküsst werden! Gleiches gilt für Siddurim, Chumaschim,

Ziziot und die Tora.

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Anmeldemanagement & Risikogruppen

Empfehlung: Anmeldemanagement

Aufgrund des stark eingeschränkten Platzangebots wird empfohlen, Mitpalelim

um Anmeldung zu ersuchen und Priorisierungen vorzunehmen.

Bereits Anfang März, kurz vor Beginn der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen,

hat der IKG-Krisenstab gemeinsam mit Rabbinern Kriterien für Synagogenbesuche

erarbeitet. Darauf aufbauend wird nunmehr empfohlen:

Nicht kommen sollen

X Burschen bis knapp vor der Bar

Mitzwa

X Frauen und Mädchen (im

Stadttempel bleibt die Damengallerie

geöffnet)

X Über 65-Jährige

X Personen mit Vorerkrankungen

X Personen mit Krankheitssymptomen

(Husten, Fieber, Schnupfen,

etc. in den vergangenen sieben

Tagen

Bevorzugter Zutritt

√ Personen im Jahr der Trauer

um einen Verstorbenen (Kaddisch)

√ Personen, die Jahrzeit haben

(Kaddisch)

√ Aufruf zur Tora bei einer Bar

Mitzwa (und die unmittelbaren

Angehörigen)

Informationen zu Risikogruppen finden Sie auf www.ikg-wien.at/risikogruppen

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Gestaltung von Tefila und Toralesung

Gestaltung von Tefila und Toralesung

Der Chasan (Vorbeter) hat sich an vorderster Stelle in der Synagoge zu positionieren.

Mitpalelim dürfen ausschließlich hinter dem Chasan Platz nehmen,

nicht vor und auch nicht unmittelbar neben diesem. Diese Regelung

dient dazu, dass der Chasan während des Gebets die Schutzmaske ablegen

kann. So lange er keine Schutzmaske trägt, darf er sich nicht zur Gemeinde

wenden.

Die Tora soll ausschließlich vom Chasan (Vorbeter)

aus dem Toraschrein gehoben werden, anstatt wie

üblich von zwei Personen (keine Übergabe). Die Tora

wird nicht durch die Synagoge geführt, sondern auf

kürzestem Weg zur Bima getragen. Die Tora darf nicht

geküsst werden.

Auf der Bima steht ausschließlich der Ba‘al Kore (Vortragende aus der Tora).

Keine weitere Person soll auf der Bima sein. Es gibt keine Alijot (Aufrufe).

Der Ba‘al Kore ist die einzige Person im Raum, die die Schutzmaske ablegen

darf. Dabei darf sich der Ba‘al Kore nicht den Mitpalelim zuwenden. Sobald

er das Leinen (Toralesung) beendet, hat auch er die NMS-Maske wieder

aufzusetzen.

Nach der Toralesung setzt der Ba‘al Kore die Schutzmaske auf, hebt die

Tora hoch und zeigt sie der Gemeinde. Das Einrollen, Schnüren und Schmücken

der Tora ist dem Ba‘al Kore vorbehalten. Alternativ kann eine Person,

die mit dem Ba‘al Kore im selben Haushalt wohnt (z. B. Sohn), das Anziehen

der Tora übernehmen. Weil der Maftir der zuletzt zur Tora Aufgerufene ist,

liest dieser auch die Haftara. Somit liest auch der Ba‘al Kore die Haftara.

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Nach der Tefila & Kontaktmöglichkeit

Kein Kiddusch, keine Se‘uda

Gemeinsame Kidduschim nach dem Gebet und gemeinsame Se‘udot

(Mahlzeiten) dürfen bis auf Weiteres nicht stattfinden. Am Freitagabend

kann der Chasan von der Bima aus alleine den Kiddusch (über Wein) sagen.

Synagoge zeitversetzt verlassen

Mitpalelim (Betende) sollen die Synagoge einzeln (bzw. im Familienverbund

bzw. der Haushaltsgemeinschaft) und nacheinander verlassen.

Kontakt zum IKG-Krisenstab

Der Krisenstab ist in ständigen Austausch mit den Behörden und bezieht

Fachleute aus der Gemeinde ein. Aktuellste Informationen erhalten Sie

über den Newsletter (www.ikg-wien.at/newsletter). Anregungen senden

Sie bitte an Krisen-Hotline@ikg-wien.at oder rufen Sie 01/ 531 04–700

Im Notfall ist die IKG-Sicherheitszentrale

rund um die Uhr unter 01 / 369 85 26 erreichbar,

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ISRAELITISCHE KULTUSGEMEINDE WIEN

Israelitische Kultusgemeinde Wien,

im Auftrag der Israelitischen Religionsgesellschaft in Österreich (IRG)

Seitenstetteng. 4

1010 Wien

Tel. 01 / 531 04–0

www.ikg-wien.at

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