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NORDWEST, Teilbereich K 2 - Verbandsgemeinde Kandel

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Bebauungsplan<br />

„<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“<br />

Stadt <strong>Kandel</strong><br />

Umweltbericht mit integriertem<br />

Landschaftsplanerischen Beitrag<br />

Im Auftrag der<br />

Stadt <strong>Kandel</strong><br />

Mai 2011<br />

(Aktualisierung des Umweltberichts vom Juli 2010)


Projektleitung:<br />

Dipl. Biol. Uwe Weibel<br />

Projektbearbeitung:<br />

Dipl. Ing. Monika Langer<br />

(Landschaftsarchitektin BDLA)<br />

unter Mitarbeit von:<br />

Dipl. Biol. Christian Wettstein<br />

Projekt-Nr. 2767<br />

Humboldtstr. 15 A • 76870 <strong>Kandel</strong><br />

Tel.: 07275-95710 • Fax: 07275-957199<br />

e-mail: kandel@weibel-ness.de


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Inhalt<br />

1 Einleitung 1<br />

1.1 Anlass und rechtliche Grundlagen 1<br />

1.2 Methodik und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 2<br />

1.3 Lage und Größe des Plangebiets 3<br />

1.4 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 5<br />

1.5 Wesentliche fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele und deren<br />

Berücksichtigung im Bebauungsplan 7<br />

1.5.1 Fachgesetzliche Umweltschutzziele 7<br />

1.5.2 Fachplanerische Umweltschutzziele 9<br />

2 Bestandsaufnahme des Umweltzustands (Schutzgüter) 11<br />

2.1 Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) 11<br />

2.1.1 Vegetation 11<br />

2.1.2 Tierwelt 18<br />

2.1.3 Bioökologische Bedeutung 21<br />

2.2 Boden 31<br />

2.3 Wasser 33<br />

2.3.1 Oberflächengewässer 33<br />

2.3.2 Grundwasser 33<br />

2.4 Klima/ Luft 35<br />

2.5 Landschaft (Landschafts- und Stadtbild) 37<br />

2.6 Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit und Erholung/ Freizeit) 39<br />

2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter 40<br />

2.8 Wirkungsgefüge bzw. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 41<br />

3 Wirkungsprognose (Umweltprüfung) 43<br />

3.1 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Status quo-<br />

Prognose) 43<br />

3.2 Voraussichtliche, erhebliche Umweltauswirkungen der Planung 43<br />

3.2.1 Auswirkungen der Planung auf Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) 45<br />

3.2.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden 50<br />

3.2.3 Auswirkungen der Planung auf das Wasser 51<br />

3.2.4 Auswirkungen der Planung auf das Klima/ die Luft sowie auf Mensch/ Bevölkerung<br />

(Gesundheit) 53<br />

3.2.5 Auswirkungen der Planung auf die Landschaft sowie auf Mensch/ Bevölkerung<br />

(Erholung/ Freizeit) 55<br />

3.2.6 Auswirkungen der Planung auf Kultur- und sonstige Sachgüter 56<br />

Seite<br />

I


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

4 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie Vorschläge zum<br />

Monitoring 58<br />

4.1 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen 58<br />

4.2 Landschaftspflegerische und grünordnerische Festsetzungen zur Integration in den<br />

Bebauungsplan 61<br />

4.3 Begründung der landschaftspflegerischen und grünordnerischen Festsetzungen 75<br />

4.3.1 Flächen mit Pflanzbindungen und Pflanzgeboten gemäß § 9 (1) Nr. 25 BauGB 75<br />

4.3.2 Maßnahmen/ Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft 78<br />

4.3.3 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser 81<br />

4.3.4 Empfehlungen zu bauordnungsrechtlichen und baugestalterischen Festsetzungen 82<br />

4.4 Maßnahmenvorschläge für das Monitoring 82<br />

5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz) 83<br />

5.1 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz) 83<br />

5.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung) 93<br />

6 Zusammenfassung 94<br />

7 Literatur 99<br />

Anhang 102<br />

Anhang 1: Bioökologisches Potential: Wertstufen und Bewertungskriterien 102<br />

II<br />

Seite


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong><br />

K 2“, Stadt <strong>Kandel</strong> 4<br />

Abbildung 2: Breite Baum-Strauch-Hecke und Feldgehölze erfüllen eine Vielzahl von<br />

Lebensraumfunktionen für die heimische Tierwelt 19<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 1: Nach BauGB zu berücksichtigende Umweltbelange und ihre Zuordnung<br />

zu den jeweiligen Schutzgütern bzw. Kapiteln des Umweltberichts 2<br />

Tabelle 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet 22<br />

Tabelle 3: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen 41<br />

Tabelle 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich 84 - 89<br />

Tabelle 5: Flächenbilanzierung des Eingriffs in das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

(inkl. biologische Vielfalt) im Plangebiet „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“ 91<br />

Tabelle 6: Flächenbilanzierung der Aufwertung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere<br />

und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) im Bereich der Ökokonto-Fläche<br />

in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung - Flurstück Nr. 6068, Gemarkung<br />

Steinweiler 92<br />

Verzeichnis der Pläne (als Beilage)<br />

Plan Nr. 1.1: Bestand: Realnutzung und Biotoptypen M. 1:1.500<br />

Plan Nr. 2.1: Landespflegerische und grünordnerische Festsetzungen zur Integration<br />

in den Bebauungsplan M. 1:1.000<br />

Seite<br />

III


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

IV


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Anlass und rechtliche Grundlagen<br />

Die Stadt <strong>Kandel</strong> beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Nord-<br />

West“ die Ausweisung von Wohnbauflächen am nordwestlichen, derzeit landwirtschaftlich<br />

genutzten Ortsrand. Das Baugebiet ist durch die Bahnstrecke „Karlsruhe<br />

- Landau“ in zwei <strong>Teilbereich</strong>e („Nord-West B“ und „K 2“) gegliedert, die sich auch<br />

strukturell (u. a. hinsichtlich Topographie) voneinander unterscheiden. Aufgrund<br />

der Größe des Gebiets (insg. ca. 37,4 ha) ist eine abschnittsweise Realisierung<br />

des Baugebiets vorgesehen. Im ersten Abschnitt soll das westlich der Bahntrasse<br />

gelegene Teilgebiet „K 2“ realisiert werden. Bestandteil des Bebauungsplan-Verfahrens<br />

ist zudem die Weiterführung der vom südwestlich angrenzenden Neubaugebiet<br />

„Am Höhenweg“ kommenden Ortsrandstraße in Richtung Landauer Straße<br />

(L 542) - vorliegend bis auf Höhe der am Ostrand des Plangebiets liegenden Bahntrasse.<br />

Nach § 2a BauGB (Baugesetzbuch vom 23.09.2004, BGBl. I Seite 2414/2415 zzgl.<br />

Änderungen) hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans<br />

eine Begründung beizulegen, die neben den Zielen, Zwecken und wesentlichen<br />

Auswirkungen des Plans auch - als gesonderten Teil - einen Umweltbericht<br />

enthält. In ihm werden die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten<br />

Belange des Umweltschutzes dargelegt 1 . Die Belange des Umweltschutzes,<br />

einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in § 1 Abs. 6<br />

Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt 2 . Die Inhalte des Umweltberichts sind in einer<br />

Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB geregelt und entsprechend anzuwenden.<br />

Mit dem vorliegenden, integrierten Landschaftsplanerischen Beitrag erfolgt zudem<br />

die in § 1a Abs. 3 BauGB geforderte Einbringung der landespflegerischen Belange<br />

in die Bauleitplanung (insb. Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

- BNatSchG), die in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen sind.<br />

Im Umweltbericht/ Landschaftsplanerischen Beitrag werden darüber hinaus die artenschutzrechtlichen<br />

Vorgaben gemäß §§ 44ff. BNatSchG (Zugriffsverbote im Hinblick<br />

auf europäische Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

92/43/EWG) berücksichtigt. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verstoß gegen<br />

− das unvermeidbare Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von wild lebenden europäischen<br />

Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie oder die Entnahme,<br />

Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen,<br />

− die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der<br />

wild lebenden, europäischen Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

bzw.<br />

1 § 2 Abs. 4 BauGB: Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a wird<br />

eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.<br />

2 Die genannten Belange sind in die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen.<br />

Seite 1


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 2<br />

− die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Individuen oder Standorten wild lebender<br />

Pflanzen des Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />

erfüllt wird. Soweit erforderlich können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

festgesetzt werden. Darüber hinaus dürfen wild lebende europäische Vogelarten<br />

und Arten des Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG während ihrer Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht erheblich<br />

gestört werden; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung<br />

der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Ausnahmen<br />

von den Verboten des § 44 BNatSchG sind nur in Einzelfällen möglich und darüber<br />

hinaus nur, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand<br />

der Populationen einer Art nicht verschlechtert.<br />

Grundlage des vorliegenden Gutachtens ist der bereits im Juli 2010 durch das Ius<br />

auf der Basis des Entwurfs des Bebauungsplans von Wsw & Partner GmbH (Stand<br />

Juni 2010) erstellte Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplanerischen Beitrag.<br />

Dieser wird vorliegend aufgrund der Änderungen, die sich zwischenzeitlich im<br />

Nachgang der 1. Offenlage in der Bebauungsplanung ergeben haben, vor allem<br />

hinsichtlich der Wirkungsprognose (siehe Kap. 3), der Vermeidungs-, Verringerungs-<br />

und Ausgleichsmaßnahmen inkl. Vorschlägen zum Monitoring (siehe Kap.<br />

4) sowie der Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (siehe Kap. 5) aktualisiert.<br />

1.2 Methodik und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der<br />

Unterlagen<br />

Die inhaltliche Gliederung des vorliegenden Umweltberichts orientiert sich an den<br />

oben genannten gesetzlichen Vorgaben. Aufgrund der weitreichenden inhaltlichen<br />

Überschneidungen mit den im Rahmen des Landschaftsplanerischen Beitrags zu<br />

erarbeitenden Aspekten erfolgt vorliegend eine integrierte Bearbeitung der beiden<br />

Gutachten.<br />

Die Umweltbelange, die als Gegenstand der Umweltprüfung bei der Aufstellung<br />

des Bebauungsplans zu berücksichtigen sind (siehe oben), werden im vorliegenden<br />

Umweltbericht folgenden Schutzgütern zugeordnet bzw. in folgenden Kapiteln<br />

thematisch näher betrachtet:


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Tab. 1: Nach BauGB zu berücksichtigende Umweltbelange und ihre Zuordnung zu den<br />

jeweiligen Schutzgütern bzw. Kapiteln des Umweltberichts<br />

Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 a) – i), und § 1a BauGB Abs. 2 und 3 Zugeordnete Schutzgüter/ Kapitel<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a) BauGB:<br />

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB:<br />

Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der<br />

Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c) BauGB:<br />

Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 d) BauGB:<br />

Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 e) BauGB:<br />

Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB:<br />

Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB:<br />

Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-<br />

, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 h) BauGB:<br />

Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung<br />

zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten<br />

Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 i) BauGB:<br />

Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben<br />

a, c und d<br />

§ 1a Abs. 2 BauGB:<br />

sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden<br />

§ 1a Abs. 2 BauGB:<br />

Verringerung der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch bauliche Nutzungen durch<br />

Nutzung der Möglichkeiten zur Wiedernutzbarmachung von Flächen, zur Nachverdichtung<br />

und anderer Maßnahmen zur Innenentwicklung<br />

§ 1a Abs. 2 BauGB:<br />

Begrenzung der Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß<br />

§ 1a Abs. 3 BauGB:<br />

Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds<br />

sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung)<br />

• Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt)<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Schutzgut Wasser<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Schutzgut Landschaft<br />

• Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt)<br />

• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />

• Schutzgut Kulturgüter/ sonstige Sachgüter<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />

• Kap. 1.6, 2<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Kap. 1.6<br />

• Schutzgut Tiere, Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt)<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Schutzgut Wasser<br />

• Schutzgut Luft/ Klima<br />

• Schutzgut Landschaft<br />

• Schutzgut Mensch/ Bevölkerung<br />

• Schutzgut Kulturgüter/ sonstige Sachgüter<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Kap. 4, 5<br />

• Kap. 4, 5<br />

• Schutzgut Boden<br />

• Kap. 4, 5<br />

• Kap. 4, 5<br />

Hinsichtlich der Beurteilung von Auswirkungen geplanter Vorhaben stellt sich die<br />

Frage nach den Grenzen der Belastbarkeit von Natur und Landschaft. Wissenschaftlich<br />

bis ins letzte Detail begründete Bedarfswerte des Natur- und Umweltschutzes<br />

und Belastbarkeitsgrenzen liegen aufgrund der Komplexität des ökosystemaren<br />

Beziehungsgefüges i. d. R. nicht vor. Vorhandene Erkenntnisse reichen<br />

jedoch aus, um für die Planungspraxis hinreichend fundierte Umweltleitziele<br />

zu benennen, was in vielfältiger Weise und auf verschiedenen Ebenen bereits geschehen<br />

ist. Auf lokaler Ebene wurden bisher keine Umwelthandlungszielen bzw.<br />

ein Indikatorensystem zur Zielkonkretisierung und Erfolgskontrolle entwickelt.<br />

Seite 3


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 4<br />

Bezüglich der Beschreibung der Nullvariante bestehen generell Prognoseunsicherheiten,<br />

die auf derzeit nicht absehbaren Entwicklungen basieren.<br />

Der Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethoden und der Detaillierungsgrad<br />

des vorliegenden Umweltberichts wurden insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

der Kreisverwaltung Germersheim abgestimmt.<br />

1.3 Lage und Größe des Plangebiets<br />

Das Plangebiet liegt nordwestlich Ortslage von <strong>Kandel</strong> im Bereich des Hubhofweges<br />

(siehe Abbildung 1). Es wird im Osten durch die ± in Nord-Südrichtung verlaufende,<br />

nach Winden führende Bahntrasse begrenzt. Im Norden und Westen grenzen<br />

Landwirtschaftsflächen an. Im Süden schließt sich Wohnbebauung an (Neubaugebiet<br />

„Am Höhenweg“ bzw. Bebauung an der Hubstraße/ Stresemannstraße).<br />

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong><br />

K 2“ beträgt rund 12,5 ha.<br />

Das Plangebiet ist Teil der Niederterrasse der nördlichen Oberrheinebene bzw. der<br />

naturräumlichen Haupteinheit „Vorderpfälzer Tiefland" (INSTITUT FÜR LANDES-<br />

KUNDE 1969). Es liegt im Süden der geomorphologischen Untereinheit „<strong>Kandel</strong>er<br />

Lößriegel“ (Einheit Nr. 221.20). Beim „<strong>Kandel</strong>er Lößriegel“ handelt es sich um einen<br />

nach Osten spitz zulaufenden, an der Oberfläche welligen, lößbedeckten Riedel.<br />

Er ist von den Rändern zum Zentrum hin 20 - 30 m hoch aufgewölbt, wobei die<br />

Oberfläche ± stark eingedellt ist. Dazwischen verlaufen zumeist flache Buckel.<br />

Vorwiegend bestimmt Ackerbau die Nutzung des Riedels (a.a.O.).<br />

Das Plangebiet liegt auf einer Höhe von etwa 138 - 126 m ü.NN. Die höchst gelegenen<br />

Flächen (Höhenlinie 138 m ü.NN) befinden sich im Südwesten des Plangebiets<br />

und zwar nördlich des Höhenwegs bzw. der Straße „Am Höhenweg“; von dort<br />

aus fällt das Gelände sowohl nach Osten (in Richtung Bahntrasse), nach Süden/<br />

Südosten (in Richtung Stresemann-/ Hubstraße) als auch nach Norden/ Nordosten<br />

ab. In Richtung Süden/ Südosten liegt das Gefälle liegt das Durchschnittsgefälle<br />

bei 7,0 %, das Höchstgefälle bei 15,0 %. Nach Norden/ Nordosten beträgt das Gefälle<br />

ca. 1,4 %, am nordöstlichen Rand wird eine Höhe von etwa 133 m ü.NN erreicht.<br />

Das Gelände ist hier schwach wellig (bspw. flache Senken südlich des<br />

Sodgrundwegs). Die nördliche Verlängerung der Hubstraße verläuft in einem kurzen<br />

Abschnitt als Hohlweg, der gegenüber der Umgebung bis ca. 4 m eingetieft ist.<br />

Die östlich an das Plangebiet angrenzende Bahntrasse liegt ebenfalls im Einschnitt;<br />

die Tiefe des Einschnitts ist im südlichen und mittleren Abschnitt am größten<br />

und verringert sich in Richtung Norden zunehmend. Auf Höhe der Querung der<br />

Guttenbergstraße ist der Einschnitt etwa 8 m tief; am Nordrand des Plangebiets<br />

beträgt die Tiefe nur noch ca. 3 - 4 m.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Abb. 1: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“,<br />

Stadt <strong>Kandel</strong> (Ausschnitt aus TK 25 Blatt Nr. 6915, verkleinert)<br />

1.4 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans<br />

Gemäß Entwurf des Bebauungsplans (WSW & PARTNER GMBH, Stand Mai 2011)<br />

wird das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt, in dem frei stehende<br />

Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen sollen. Für das „Allgemeine<br />

Wohngebiet“ werden eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8 sowie maximale Firsthöhen<br />

von 9,50 m bzw. 11,00 m (im Süden/ Südosten) mit offener Bauweise festgelegt.<br />

Die baurechtlich mögliche Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,1<br />

bzw. bei der Errichtung von Doppelhäusern (mit Grundstücksgröße < 320 m 2 ) oder<br />

einer innerhalb der Wohngebiete zulässigen gewerblichen Nutzung, die mit einem<br />

zusätzlichen Stellplatzbedarf verbunden ist, um bis zu 0,2 ist zulässig. Die Firstrichtung<br />

der Gebäude orientiert sich am Verlauf der zugehörigen Erschließungsstraße<br />

(vorwiegend senkrecht, teils auch parallel dazu, geringfügige Abweichungen<br />

sind zulässig). Für die Hauptgebäude zulässige Dachformen sind Satteldach,<br />

Krüppelwalmdach und versetztes Pultdach; die Dachneigungen liegen zwischen<br />

30° und 45°. Für Garagen, Carports und untergeordnete Nebengebäude sind auch<br />

geringere Dachneigungen zulässig. Die Dächer sind mit roten bis rotbraunen Ton-<br />

und Betondachsteinen zu versehen. Für untergeordnete Dachteile sind auch andere<br />

Materialen zugelassen.<br />

Im Süden des Plangebiets wird zudem eine Gemeinbedarfsfläche zur Errichtung<br />

eines Kindergartens festgesetzt.<br />

Die Haupterschließung des neuen Baugebiets erfolgt zum einen über die geplante<br />

Ortsrandstraße, die im Westen bzw. Norden an die neue Bebauung angrenzt und<br />

vorerst bis zur kreuzenden Bahntrasse geführt wird; zum anderen wird die Hubstraße<br />

in Richtung Norden/ Nordwesten verlängert und dann ebenfalls an die Orts-<br />

Seite 5


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 6<br />

randstraße angebunden. Die neue Verbindungsstraße Hubstraße - Ortsrandstraße<br />

dient auch der Anbindung der alten Ortslage an die Ortsrandstraße. Die Gesamtquerschnittsbreite<br />

der Ortsrandstraße beträgt 16,50 m, im Bereich von Aufweitungen<br />

(Linksabbiegespur) 19,50 m. Zur Bebauung hin ist straßenbegleitend eine 2,5<br />

m hohe Lärmschutzwand vorgesehen. Die Verlängerung der Hubstraße wird eine<br />

Querschnittsbreite von 14,5 m aufweisen. Im Norden des Plangebiets wird zudem<br />

eine Verbindungsstraße zwischen der Guttenbergstraße und der Ortsrandstraße<br />

hergestellt. Die Anbindung über das bestehende Brückenbauwerk über die Bahntrasse<br />

wird als Anliegerstraße ausgewiesen.<br />

Die innere Erschließung des Neubaugebiets erfolgt durch eine ringförmige Sammel-<br />

und davon abzweigende Stichstraßen (Wohnstraßen). Die Querschnittsbreite<br />

der Sammelstraße liegt bei 9,00 m, in verengten Bereichen bei 7,00 m. Die Stichstraßen<br />

weisen je nach Länge und Funktion eine Breite von 6,50 m bzw. 4,50 m<br />

auf. Abgesehen von den Anliegerwohnstraßen sind bei allen inneren Erschließungsstraßen<br />

Gehwege vorgesehen; Grünstreifen sind hier nicht geplant. Abschnittsweise<br />

werden jedoch Parkplätze im Straßenraum angeordnet. Von den<br />

Stichstraßen führen Fußwege (Querschnittsbreite 2,50 m) in die im Zentrum des<br />

Plangebiets gelegene Grünfläche. Zum Teil sind diese auch als 3,5 m breite notbefahrbare<br />

Wohnwege ausgewiesen. Darüber hinaus wird das bestehende landwirtschaftliche<br />

Wegesystem an die neuen Verkehrstrassen angebunden.<br />

Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert werden. Aufgrund des anstehenden,<br />

nur wenig durchlässigen Untergrunds (kf-Werte 1 x 10 -7 bis 6 x 10 -9 ) sollen<br />

gemäß der entwässerungstechnischen Vorplanung (WSW & PARTNER GMBH, April<br />

2008) die Regenwasserabflüsse in Grabensysteme eingeleitet bzw. in im Gebiet<br />

liegende Retentionsmulden abgeleitet und dort zurückgehalten werden (flächige<br />

Retention). Die Anbindung eines Notüberlaufs/ Drosselabflusses an den bestehenden<br />

Regenwasserkanal in der Hubstraße ist möglich. Des weiteren wird empfohlen,<br />

das auf den Privatgrundstücken anfallende Oberflächenwasser vorzugsweise<br />

in Zisternen zu sammeln und als Brauchwasser zu nutzen.<br />

Die im Zentrum bzw. am Rande der neuen Bebauung angeordneten Grünbereiche<br />

(öffentliche Grünflächen) sollen je nach Funktion als Park-/ Spielbereiche und/ oder<br />

Retentionsflächen gestaltet werden. Die Freiflächen dienen auch der Umsetzung<br />

von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Im Südwesten verbleibt ein bestehender<br />

Garten als private Grünfläche.<br />

Am Rande der Bahntrasse wird auf Höhe des zukünftigen Haltepunkts/ Brückenbauwerks<br />

eine überbaubare Fläche (bspw. zur Anlage einer Treppe, eines Aufzugsturms<br />

o. ä.) vorgehalten.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

1.5 Wesentliche fachgesetzliche und fachplanerische Umweltschutzziele<br />

und deren Berücksichtigung im Bebauungsplan<br />

1.5.1 Fachgesetzliche Umweltschutzziele<br />

• Schutzgebiete, pauschal geschützte Biotope bzw. besonders/ streng geschützte<br />

Arten nach dem Landesnaturschutzgesetz bzw. dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

Für das Plangebiet und umgebende Flächen bestehen keine naturschutzrechtlichen<br />

Schutzgebietsausweisungen. Gebiete des europäischen Netzes „NATURA<br />

2000“ liegen ≥ 1 km nördlich (Erlenbachniederung nördlich von Minderslachen)<br />

bzw. ≥ 0,5 km südlich (Bruchbach-Otterbachniederung südlich der Saarstraße) des<br />

Plangebiets (Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen“/ FFH-Gebiet „Erlenbach<br />

und Klingbach“ bzw. FFH-Gebiet „Bienwaldschwemmfächer“). Auswirkungen<br />

der Planung auf die „NATURA 2000“-Gebiete sind aufgrund der räumlichen<br />

Entfernung und der dazwischen liegenden Siedlungs- bzw. Verkehrsflächen nicht<br />

zu erwarten.<br />

Darüber hinaus sind keine nach § 30 BNatSchG bzw. nach § 28 LNatSchG gesetzlich<br />

geschützten Biotope im Plangebiet vorhanden.<br />

Zum möglichen Vorkommen von besonders/ streng geschützten Arten (gemäß §<br />

44 BNatSchG) im Plangebiet siehe Näheres in Kap. 2.1.<br />

• Altablagerungen/ Altlastenverdachtsfläche/ Bodenbelastungs- und Bodenschutzgebiete<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Gebiet keine Altablagerungen oder Altlastenverdachtsstandorte<br />

vorhanden. Am Westrand der Bebauung in der Guttenbergstraße<br />

ist eine Altablagerung registriert (Guttenbergstraße, Reg.-Nr. 33404013-<br />

0202). Sie ist von vorliegender Planung jedoch nicht betroffen.<br />

Darüber hinaus ist das Plangebiet nicht als Bodenbelastungsgebiet bzw. als Bodenschutzgebiet<br />

nach § 8 Landesbodenschutzgesetz festgesetzt.<br />

• Bodendenkmäler/ Grabungsschutzgebiete<br />

Auf der Fläche befinden sind keine Bodendenkmäler oder Grabungsschutzgebiete.<br />

• Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und sonstige wasserrechtliche<br />

Vorgaben<br />

Das Plangebiet ist weder als Wasserschutzgebiet noch als Überschwemmungsgebiet<br />

ausgewiesen. Klassifizierte Oberflächengewässer sind nicht vorhanden.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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• Ziele der Raumordnung 3 (insb. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und<br />

Vorranggebiete)<br />

Regionalplanerische Zielausweisungen im Hinblick auf die regionale Freiraumstruktur<br />

und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, bestehen für das Gebiet<br />

nicht (PLANUNGSGEMEINSCHAFT RHEINPFALZ 2004).<br />

Die nördlich an die bestehende Bebauung an der Hub-/ Stresemannstraße angrenzenden<br />

Flächen sind bis auf Höhe der nördlich querenden Landwirtschaftswegs (in<br />

westlicher Verlängerung der Guttenbergstraße) als geplante „Siedlungsfläche<br />

Wohnen“ ausgewiesen. Die nördlich des Landwirtschaftswegs gelegenen Flächen<br />

sind als „Vorranggebiet Landwirtschaft“ deklariert. Der Raumordnungsplan wird zur<br />

Zeit fortgeschrieben.<br />

• Luftqualität/ Lärm<br />

Aus fachgesetzlicher Sicht ergibt sich die Verpflichtung zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten<br />

bestimmter Substanzen in der Luft (siehe insb. 22. BImSchV).<br />

Bei Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten<br />

(bzw. Summenwerte aus Immissionsgrenzwert + Toleranzmarge) oder Alarmschwellen<br />

(siehe hierzu auch Kap. 2.3) sollen Luftreinehaltepläne bzw. Aktionspläne<br />

aufgestellt werden, die die erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung der<br />

Luftverunreinigungen festlegen (siehe § 47 BImSchG). Für die in den Ballungsräumen<br />

und Gebieten betroffenen Kommunen - nicht für die gesamte Gebietsfläche -<br />

erstellt die zuständige Landesbehörde Luftreinhaltepläne, über die der Kommission<br />

der Europäischen Union berichtet werden muss. Das Plangebiet liegt jedoch<br />

nicht in einem festgelegten Ballungsraum. Festsetzungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 23<br />

BauGB werden im Bebauungsplan deshalb nicht getroffen.<br />

Aus fachgesetzlicher Sicht ergibt sich darüber hinaus (insbesondere für Neuplanungen)<br />

die Verpflichtung zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten für Geräusche,<br />

deren Höhe je nach Schutzwürdigkeit des Gebiets unterschiedlich definiert<br />

ist. Zur Bewältigung möglicher Konflikte im Hinblick auf Lärmemissionen durch den<br />

Kfz-Verkehr auf der neuen Ortsrandstraße und den umgebenden schutzwürdigen<br />

Nutzungen (insb. bestehende bzw. geplante Wohnbebauung) wurde ein Fachbüro<br />

mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt (GSB - SCHALL-<br />

TECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIERING 2011). Die Ergebnisse<br />

der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte<br />

der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wurden im Bebauungsplan-Entwurf<br />

berücksichtigt (Errichtung einer 2,5 m hohen Lärmschutzwand<br />

auf der Ostseite der Ortsrandstraße).<br />

Mit Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung<br />

von Umgebungslärm in die nationale Gesetzgebung wird zudem eine Strate-<br />

3 Ziele der Raumordnung stellen endgültig abgewogene Aussagen dar und sind für nachfolgende<br />

Planungsebenen verbindlich. Die Überwindung rechtsverbindlicher Ziele ist nur im Rahmen eines<br />

formellen „Zielabweichungsverfahrens“ möglich. Nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes<br />

(§ 10 Abs. 6) ist dieses Verfahren an besondere Voraussetzungen gebunden<br />

und damit auf besonders begründete Einzelfälle begrenzt.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

gische Lärmkartierung und Lärmminderungsplanung verpflichtend. Diese soll gewährleisten,<br />

dass zukünftig für alle Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken<br />

und Hauptverkehrsflughäfen sowie in Ballungsräumen auch für sonstige<br />

Hauptlärmquellen Lärmkarten erstellt werden und die Bevölkerung über die Lärmbelastung<br />

informiert wird. Für die ≥ 1,5 km östlich/ nordöstlich des Plangebiets verlaufende<br />

A 65 liegen erste Ergebnisse der Lärmkartierung vor (siehe http:// informatik1.umwelt-campus.de/rlp/download/).<br />

Das Plangebiet liegt außerhalb des diesbezüglich<br />

relevanten Lärmkorridors entlang der A 65.<br />

• Historische Kulturlandschaften/ -landschaftsteile sowie Kultur- und Baudenkmäler<br />

Entsprechend denkmalgeschützte Flächen oder Objekte kommen im Plangebiet<br />

nicht vor (zum Vorkommen eines Hohlweg-Restes als kulturhistorisch bedeutsamer<br />

Landschaftsbestandteil, der noch heute wahrnehmbarer Ausdruck früherer<br />

Landnutzungsformen bzw. deren Infrastrukturen ist; siehe unten bzw. Kap. 2.7).<br />

1.5.2 Fachplanerische Umweltschutzziele<br />

• Biotopkartierung Rheinland-Pfalz<br />

Im Zuge der landesweiten Biotopkartierung (siehe http://map1.naturschutz.rlp.de/<br />

mapserver_lanis, Stand 2009) wurden zwei Biotope des Plangebiets als schutzwürdig<br />

erfasst:<br />

- Lange Heckenstrukturen und kurze ehemalige Hohlwege zwischen Höfen<br />

und <strong>Kandel</strong> (BK-6914-0015-2009), hier: ehemaliger Hohlweg in der nördlichen<br />

Verlängerung der Hubstraße (Hubhofweg); Bedeutung: lokal als lokales,<br />

kleines Refugium für Vögel und Säugetiere, Bruthabitat für verschiedene<br />

Vogelarten, Trittsteinbiotop zu den anderen Gehölzstrukturen im Umfeld<br />

und Vernetzungsstruktur in Nord-Südrichtung; Schutzziel: Erhalt des<br />

derzeitigen Zustands, sachgerechte Pflege der Gehölze, Offenhaltung der<br />

Säume.<br />

- Gehölze und Böschungen entlang der „Maximiliansbahn“ zwischen <strong>Kandel</strong><br />

und Winden (BK-6914-0013-2009), hier randlich ein Teilabschnitt des Biotops;<br />

Bedeutung: lokal als Bruthabitate für Vögel, Unterschlupf für Kleintiere,<br />

großräumige Vernetzungsstruktur in Ost-West-Richtung in Kombination<br />

mit den nach Süden verlaufenden Ast der Maximiliansbahn und den Heckenstreifen<br />

nördlich von <strong>Kandel</strong>; Schutzziel: Erhalt des derzeitigen Zustands,<br />

sachgerechte Pflege der Gehölze.<br />

• Planung vernetzter Biotopsysteme Landkreis Germersheim<br />

Die „Planung vernetzter Biotopsysteme“ des Landkreises Germersheim weist die<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebietes sowie nördlich und westlich<br />

angrenzende Bereiche als „Schwerpunkträume zur Sicherung der Biotopstrukturen<br />

im Agrarraum“ aus (MFUF & LFUG 1997). Diese Zielkategorie kennzeichnet Berei-<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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che mit guten Entwicklungsansätzen für die Strukturierung und Aufwertung ausgeräumter<br />

Agrarfluren als Lebensraum für hier ehemals heimische Pflanzen und Tiere<br />

und für die Biotopvernetzung. Neben dem Erhalt vorhandener Strukturen (z. B.<br />

Gehölzbestände entlang der Bahnlinie und des Hohlwegs) sollen Maßnahmen zur<br />

dauerhaften Sicherung von Populationen typischer Arten gut strukturierter Ackerlandschaften<br />

(z. B. Neuntöter, Rebhuhn), der Aufbau eines Netzes von u. a. Saumbereichen,<br />

Ackerrainen, Hecken, Obstbaumreihen und -beständen sowie die<br />

Schaffung von Kernbereichen mit reduzierter Bewirtschaftungsintensität (bevorzugt<br />

auch in Bereichen mit geringerer Bodenmesszahl) umgesetzt werden.<br />

• Regionaler Raumordnungsplan Rheinpfalz (Grundsätze/ Beikarte Landespflege)<br />

In der Beikarte Landespflege ist das Plangebiet mit keinen besonderen Funktionen<br />

im Hinblick auf Arten und Biotope, Wasser, Klima oder Erholung belegt.<br />

• Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong><br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> (SCHARA + FISCHER<br />

2002) wurde im Zuge der 8. Änderung/ Fortschreibung (genehmigt am 17.12.2009)<br />

an die vorliegende Planung angepasst.<br />

Die im Rahmen der Landschaftsplanung zur Flächennutzungsplanung erstellte landespflegerische<br />

Zielkonzeption beurteilt die Siedlungserweiterungen als „landespflegerisch<br />

vertretbar“ (MIESS & MIESS 1993, siehe dort Karte Nr. 2). Nach Möglichkeit<br />

sind die ökologisch wertvollen Elemente (insb. gehölzbestandener Hohlweg,<br />

gehölzbestandene Bahnböschungen, Streuobstbestand im Südwesten) zu<br />

erhalten. Zu den Gehölzbeständen entlang der Bahntrasse soll ein Schutzabstand<br />

von 10 m Breite belassen werden (Beruhigung des Lebensraums); die neue Siedlungsfläche<br />

soll mit großkronigen Laubbäumen ein- und durchgrünt werden. Als<br />

Ausgleich sollen auf den angrenzenden Flächen Gehölzstrukturen gepflanzt werden.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

2 Bestandsaufnahme des Umweltzustands (Schutzgüter)<br />

2.1 Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />

2.1.1 Vegetation<br />

Heutige potentielle natürliche Vegetation<br />

Mit der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation (hpnV) wird die Summe der<br />

Standorteigenschaften gekennzeichnet 4 . Das Plangebiet ist natürliches Wuchsgebiet<br />

eines basenreichen, mäßig frischen bis frischen Perlgras-Buchenwalds (Melico-Fagetum)<br />

und Waldmeister-Buchenwaldes (Asperulo-Fagetum, LFUG 1979).<br />

Nutzungen und reale Vegetation<br />

Im Frühjahr/ Frühsommer 2008 wurde im Plangebiet sowie auf angrenzenden Flächen<br />

eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen und Vegetationseinheiten<br />

durchgeführt. Die Kartierung erfolgte in Anlehnung an die aktuelle Biotopkartieranleitung<br />

von Rheinland-Pfalz (LÖKPLAN 2007, Stand: 13.04.2007), wobei die Kartiereinheiten<br />

vorhabensbezogen stellenweise ergänzt bzw. modifiziert wurden.<br />

Der Bestand des Plangebiets ist in Plan 1.1 und wird im Folgenden näher beschrieben.<br />

Die Bewertung der Biotoptypen/ Vegetationseinheiten erfolgt in Tabelle<br />

2.<br />

Äcker, Sonderkulturen und Feldgärten (HA), Ackerbrachen (HB)<br />

Die fruchtbaren Böden des <strong>Kandel</strong>er Lößriegels werden intensiv ackerbaulich genutzt.<br />

Intensiväcker (HA1) umfassen ca. 76 % des Plangebiets. Bei der Bestandserhebung<br />

2008 wurde auf den meisten Äckern Getreide und Gemüse (v. a. östlich<br />

der Bahntrasse), stellenweise auch Raps angebaut. Auf den Ackerflächen unterbinden<br />

die intensive Nutzung und/ oder der Einsatz von Herbiziden i. d. R. die Ausbildung<br />

einer typischen Ackerwildkrautbegleitflora.<br />

Westlich der Bahntrasse befindet sich auf einer Ackerfläche in der Nähe der Trasse<br />

ein Folientunnel (HA4), der zum Aufnahmezeitpunkt ungenutzt war; ein Bewuchs<br />

mit wildlebenden Pflanzen war aber aufgrund des stark verdichteten Bodens<br />

ebenfalls nicht vorhanden.<br />

Am nördlichen Ortsrand von <strong>Kandel</strong> (östlich des Neubaugebiets „Am Höhenweg“)<br />

befinden sich zwei kleinere Anbauflächen von Rhabarber, die den mehrjährigen<br />

Sonderkulturen (HA2) zugeordnet wurden. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden<br />

sich dort auch ein kleiner Feldgarten (Grabeland) [HA3], der ausschließlich als<br />

4 Als hpnV wird jene dauerhaft stabile Vegetationseinheit angegeben, für die die derzeitigen<br />

Standortbedingungen am besten geeignet sind. Anthropogene Veränderungen der ursprünglichen,<br />

natürlichen Standortbedingungen wie Entwässerungen und Versiegelungen werden mit<br />

berücksichtigt (TÜXEN 1956).<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Nutzgarten für den Anbau von Gemüse bewirtschaftet wird, sowie eine junge Ackerbrache<br />

(HB). Der Bewuchs der Ackerbrache wird von einer für basen- und<br />

nährstoffreiche Standorte typischen ruderalen Annuellenflur (LA1) mit Arten wie<br />

Kriech-Quecke (Elymus repens), Stumpfblättrigem Ampfer (Rumex obtusifolius),<br />

Roter Taubnessel (Lamium purpureum), Hirtentäschelkraut (Capsella bursa-pastoris),<br />

Vogelmiere (Stellaria media) und Beständen der vorjährigen Kulturpflanzen<br />

(hier Raps) bestimmt.<br />

Foto 1: Blick vom Nordwestrand des Plangebiets in Richtung Süden; im Hintergrund sind<br />

die gehölzgesäumte Bahntrasse und der nicht genutzte Folientunnel erkennbar.<br />

Grünland (E)<br />

Grünland ist im Plangebiet nur kleinflächig bzw. lokal vorhanden. Westlich der<br />

Bahntrasse befindet sich in Trassennähe eine ca. 0,4 ha große, mäßig artenreiche<br />

Glatthaferwiese (Fettwiese), wie sie in der Region für nährstoffreiche mittlere<br />

Standorte charakteristisch ist. Pflanzensoziologisch ist der Bestand als „Typische<br />

Glatthaferwiese“ (Arrhenatheretum typicum) [EA1] gekennzeichnet. Typisch sind<br />

ein ausgeglichener Wasserhaushalt sowie das weitgehende Fehlen von Trockenheits-<br />

und Magerkeitszeigern, wie auch von ausgewiesenen Feuchtezeigern. Bestandsbildend<br />

sind neben Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Rispengras<br />

(Poa pratensis), Weicher Trespe (Bromus mollis) und Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus<br />

pratensis) häufige Kräuter der nährstoffreichen Frischwiesen wie Wiesen-Labkraut<br />

(Galium mollugo), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Gänseblümchen<br />

(Bellis perennis), Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), Wiesen-<br />

Sauerampfer (Rumex acetosa), Rot-Klee (Trifolium pratense) und Gamander-<br />

Ehrenpreis (Veronica chamaedrys).<br />

Als typische Glatthaferwiese ist auch eine kleine Mähwiese im besiedelten Bereich<br />

im Süden des Plangebiets (bebautes Grundstück an der Hubstraße) ausgebildet.<br />

In der kleinteiligen Gemengelage am nördlichen Ortsrand von <strong>Kandel</strong> (östlich des<br />

Neubaugebiets „Am Höhenweg“) sind die vorhandenen Grünlandflächen wegen


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

häufiger Mahd oder intensiver (Vor-)Nutzung als fragmentarische oder stark ruderalisierte<br />

Glatthaferwiese (EA2/ EA3) ausgebildet. Der an den Feldweg in Verlängerung<br />

der Hubstraße angrenzende Bestand ist durch die zeitweilige Nutzung als<br />

Stellplatz für Fahrzeuge gestört und weist Übergänge zu Trittrasen auf.<br />

Westlich des Hohlweges (s. u.) befindet sich auf dem Lößriedel eine jung eingesäte<br />

Pferdweide (EB1), auf der die Saatreihen teilweise noch zu erkennen sind. Wegen<br />

des geringen Bestandesalters handelt es sich um blumen- und blütenarmes,<br />

grasreiches Grünland mit einzelnen weidefesten Kräutern wie Spitz-Wegerich<br />

(Plantago lanceolata), Gemeiner Schafgarbe (Achillea millefolium) und Wiesen-<br />

Kümmel (Carum carvi) sowie einzelnen Ackerunkräutern wie dem Stumpfblättrigen<br />

Ampfer (Rumex obtusifolius). Das Auftreten des Kleinen Wiesenknopfs (Sanguisorba<br />

minor) als typischem Magerkeitszeiger für mäßig trockene, basenreiche<br />

Lehm- und Lößböden, lässt das Potenzial für die Entwicklung artenreicherer Bestände<br />

erkennen.<br />

Foto 2: Frisch eingesäte Pferdeweide westlich des Hubhofwegs.<br />

Naturraumtypische Hecken und Gebüsche (BD, BB)<br />

Naturnahe Baum- und Strauchhecken (BD1, BD2) mit naturraumtypischer Gehölzartenzusammensetzung<br />

sind entlang der Bahntrasse und auf den Böschungen des<br />

Lößhohlweges (Hubhofweg) ausgebildet.<br />

Die überwiegend strauchigen, artenreichen Feldhecken auf den Flanken des Hohlweges<br />

(s. u.) werden von Arten der Schlehen-Weißdorn-Gebüsche mittlerer Standorte<br />

(Prunetalia) - besonders von Schlehe (Prunus spinosa), Eingriffeligem Weißdorn<br />

(Crataegus monogyna) und Europäischem Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)<br />

sowie Blutrotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare)<br />

und Hunds-Rose (Rosa canina) - unter Beimischung von Schwarzem Holunder<br />

(Sambucus nigra), Feld-Ulme (Ulmus minor) und jungen Eschen (Fraxinus excelsior)<br />

aufgebaut.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Die Bahntrasse verläuft auf Höhe des Plangebiets in einem Geländeeinschnitt. Die<br />

angrenzenden Böschungen sind mit Ausnahme des unteren Böschungsbereichs<br />

(gehölzfreier Unterhaltungsstreifen) durchgängig mit strukturreichen Baum-<br />

Strauch-Hecken bewachsen. Bestandsbildend sind - mit abschnittsweise unterschiedlicher<br />

Dominanz - v. a. Esche, Feldahorn (Acer campestre), Feld-Ulme,<br />

Hainbuche (Carpinus betulus), Stieleiche (Quercus robur), Hasel (Corylus avellana)<br />

und die kennzeichnenden Arten der Schlehen-Weißdorn-Gebüsche (s. o.).<br />

Hervorzuheben ist ein ca. 260 m langer Gehölzstreifen mit sechs ökologisch besonders<br />

wertvollen alten Stieleichen auf der Westseite der Bahntrasse.<br />

Ein kleines naturraumtypisches Gebüsch mittlerer Standorte (BB1) findet man am<br />

nördlichen Rand des bebauten Grundstücks an der Hubstraße (Holundergebüsch).<br />

Naturraum- und standortfremde Hecken und Gebüsche (BZ)<br />

In dem kleinteiligen Gemenge östlich des Neubaugebiets „Am Höhenweg“ wurde<br />

an einer Stelle zur Abgrenzung von Grundstücken ein „Heckenzaun“ (BZ1) angelegt.<br />

Es handelt sich dabei um eine wenig strukturierte, heckenförmige Anpflanzung<br />

von Sträuchern (v. a. Berberitze und Weißdorn), die wegen häufigem Rückschnitt<br />

der Gehölze eine regelmäßige Form hat. An der Einfahrt zum Feuerwehrgelände<br />

und auf den Gehwegen an der Hubstraße findet man Pflanzbeete mit naturfernen<br />

Zierstrauchpflanzungen (BZ2). Auf dem bebauten Grundstück an der<br />

Hubstraße befindet sich an der Hofeinfahrt ein Gebüsch des ursprünglich aus<br />

Südosteuropa stammenden Flieders (Syringa vulgaris) [BZ3].<br />

Gestrüpp (BK)<br />

Unter dieser Kartiereinheit wurde ein kleines ruderales Gestrüpp der Kratzbeere<br />

(Rubus caesius) auf der westlichen Hohlwegsböschung erfasst.<br />

Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen 5<br />

Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen aus heimischen Laubbäumen, hochstämmigen<br />

Obstbäumen und Nussbäumen sind auf den überwiegend intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen des Plangebietes selten.<br />

In dem kleinteiligen Gemenge aus Gärten/ Feldgärten, kleineren Acker- und Grünlandflächen<br />

östlich des Neubaugebiets „Am Höhenweg“ findet man eine Baumgruppe<br />

aus unterschiedlich alten Walnussbäumen sowie einen alten freistehenden<br />

Kirschbaum.<br />

5 Einzelbäume, Baumgruppen und Baumreihen sind in der Bestandskarte mit Baumsymbolen<br />

kenntlich gemacht.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Foto 3: Kleinteilige Gemenge aus Gärten/ Feldgärten, kleineren Acker- und Grünlandflächen<br />

östlich des Neubaugebiets „Am Höhenweg.<br />

Am Feldweg im Norden des Plangebiets steht ein alter solitärer Nussbaum. Auf<br />

dem bebauten Grundstück an der Hubstraße befinden sich drei naturraumtypische<br />

Laubbäume mittleren Alters (Birke, Eberesche, Linde). Im angrenzenden Straßenraum<br />

wurde im Straßenbegleitgrün ein gebietsfremder Amerikanischer Amberbaum<br />

(Liquidambar styraciflua) gepflanzt.<br />

Landschaftsprägende und ökologisch besonders wertvolle Bäume der Hecken am<br />

Hohlweg und an der Eisenbahntrasse sind in der Bestandskarte ebenfalls durch<br />

spezielle Baumsymbole kenntlich gemacht. Besonders hervorzuheben sind hierbei<br />

neun Alteichen (Quercus robur) in den Baumhecken der Eisenbahntrasse (s. a.<br />

BD).<br />

Ruderale, frische bis trockene Säume und Hochstaudenfluren (KB1), Dominanzbestände<br />

(LD)<br />

Schmale linienförmige Säume aus häufigen und weit verbreiteten Ruderalarten findet<br />

man im Plangebiet auf frischen bis mäßig trockenen, nährstoffreichen Standorten<br />

entlang der Wege und Ackerränder sowie im Randbereich der Bahntrasse.<br />

Die meisten Säume erreichen allerdings nicht die naturschutzfachlich erforderliche<br />

Mindestbreite von ca. 3 - 5 m.<br />

Am Hohlweg und an einigen Ackerrändern westlich der Bahntrasse handelt es sich<br />

meist um ruderale Glatthaferbestände (KB11), die von Glatthafer, einigen anspruchslosen<br />

Arten des Wirtschaftsgrünlands wie Knäuelgras (Dactylis glomerata),<br />

Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) und Zaunwicke (Vicia sepium) sowie typischen<br />

Ruderalarten wie Weiße Taubnessel (Lamium album), Acker-Kratzdistel<br />

(Cirsium arvense), Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris) und Taube Trespe (Bromus<br />

sterilis) aufgebaut werden.<br />

Weitere grasreiche Ruderalsäume (KB12) sind im Plangebiet auf einem ehemaligen<br />

bzw. wenig genutzten Grasweg am Rand der Wohnbebauung und auf dem<br />

bebauten Grundstück an der Hubstraße anzutreffen. An bestandsbildenden Grä-<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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sern wachsen dort v. a. Taube Trespe, Mäuse-Gerste (Hordeum murinum) und<br />

Weidelgras (Lolium perenne).<br />

An der Bahntrasse werden auf beiden Seiten des Gleiskörpers ca. 3 m breite „Sicherheitsstreifen“<br />

durch regelmäßige Unterhaltung gehölzfrei gehalten. Dort haben<br />

sich auf gut mit Nährstoffen versorgten, mittleren Standorten ausdauernde Ruderalbestände<br />

entwickelt, die von stickstoffliebenden Stauden und Gräsern bestimmt<br />

werden, nicht selten mit Dominanz der Brennessel (LD1). Kleinere Dominanzbestände<br />

der Brennessel findet man auch an nährstoffreichen Stellen am Wegrand<br />

oder am Rand der Wohnbebauung.<br />

Ein Dominanzbestand der Tauben Trespe (Bromus sterilis) [LD2] hat sich in den<br />

Randbereichen des Folientunnels auf dem Rapsacker westlich der Bahntrasse eingestellt.<br />

Morphologische Sonderformen anthropogenen Ursprungs - Lößhohlweg<br />

(hk 6 )<br />

Westlich der Eisenbahntrasse befindet sich in Verlängerung der Hubstraße ein ca.<br />

140 m langer Lößhohlweg, dessen Flanken mit naturnahen Feldhecken bewachsen<br />

sind (s. BD), die eigentliche Wegfläche ist dagegen versiegelt (Plattenweg, s.<br />

VB4).<br />

Foto 5: Hohlwegsabschnitt in Verlängerung der Hubstraße.<br />

Hohlwege sind typisch für die Lößlandschaften der Rheinebene. Sie sind jedoch im<br />

Zuge der Flurbereinigung selten geworden. Sie sind als Folge der Verdichtung<br />

durch die Nutzung festgelegter Wege durch Mensch und Tier entstanden. Diese<br />

Verdichtung des Bodens führte zur Wasserundurchlässigkeit des Bodens und in<br />

der Folge zu Erosion durch abfließende Niederschläge.<br />

6 Hohlwege sind Komplexbiotope. In der Bestandskarte sind die einzelnen Biotopelemente (z. B.<br />

Plattenweg, Feldhecke, Kratzbeergestrüpp) dargestellt und anhand eines Zusatzcodes (hk) als<br />

Teil des Lößhohlwegs kenntlich gemacht.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Weitere anthropogen bedingte Biotope (H)<br />

Östlich des Plangebiets liegt die in einem Geländeeinschnitt verlaufende Bahnstrecke<br />

„Karlsruhe - Landau“. Der Gleis-/ Schotterkörper der Bahntrasse (HD1) ist<br />

vegetationsfrei. Die angrenzenden Flächen und Böschungen sind mit ruderalen<br />

Krautsäumen und naturraumtypischen Hecken bewachsen (s. o.)<br />

Foto 6: Im Einschnitt verlaufende Bahntrasse mit gehölzbestandenen Böschungen.<br />

Westlich der Bahntrasse grenzen an die vorhandene Wohnbebauung stellenweise<br />

Gärten (HJ) an, die dem Anbau von Zier- oder Nutzpflanzen und zugleich auch der<br />

Erholung dienen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung und den vorhandenen<br />

Biotopstrukturen wurde unterschieden zwischen strukturreichen Gärten mit<br />

teilweise altem Obstbaumbestand (HJ1), reinen Nutzgärten (HJ2) und dem Mischtyp<br />

von Nutz- und Ziergarten (HJ3).<br />

Am Rand des Folientunnels westlich der Bahntrasse (s. o.) befindet sich eine kleine<br />

Obstbaumgruppe aus nieder- bzw. mittelstämmigen Obstbäumen (z. B. Apfel,<br />

Zwetschge) und ruderaler Feldschicht (Dominanzbestand der Tauben Trespe)<br />

[HK1].<br />

Im Süden des Plangebiets haben sich auf dem Hof und auf der stellenweise mit<br />

Asphaltresten versehenen Hofeinfahrt des bebauten Grundstücks an der Hubstraße<br />

unterschiedlich lückige Trittrasen und Trittpflanzenbestände (HM11) entwickelt.<br />

Östlich des Neubaugebiets „Am Höhenweg“ wird ein Teil einer ruderalen Fettwiese<br />

zum Lagern von Brennholz verwendet. Die Brennholzstapel (HT1) wurden am<br />

Rand der Grünlandfläche angelegt.<br />

Gebäude und Verkehrsflächen (V)<br />

Es wurde unterschieden zwischen Straßen (VA), unterschiedlich befestigten Wegen<br />

(VB), Wohngebäuden (VG) und Schuppen (VS).<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Asphaltierte Straßen (VA) befinden sich im Süden des Plangebiets (Stresemannstraße/<br />

Hubstraße). Für die Bewirtschaftung des Lößriedels wurde in der Vergangenheit<br />

ein gut ausgebautes Netz an Wirtschaftswegen angelegt. Im Plangebiet<br />

überwiegen wegen der intensiven Nutzung Betonplattenwege (VB4). Einzelne Wege<br />

oder Wegabschnitte sind mit wasserdurchlässigem Material (Kies/ Schotter) befestigt<br />

(VB3). Andere, weniger intensiv genutzte Wege sind unbefestigt (Gras- und<br />

Erdwege). Während Graswege (VB1) vollständig oder weitgehend mit trittunempfindlichen<br />

Gräsern und Kräutern wie Weidelgras (Lolium perenne), Einjähriges<br />

Rispengras (Poa annua), Breitblättriger Wegerich (Plantago major), Vogel-Knöterich<br />

(Polygonum aviculare agg.) oder Löwenzahn (Taraxacum officinale agg.) bewachsen<br />

sind, weisen Erdwege (VB2) größere, durch Tritteinfluss oder Befahren<br />

entstandene, offene und verdichtete Bodenstellen auf.<br />

Bei den überbauten Flächen auf dem Grundstück an der Hubstraße handelt es<br />

sich um einen kleineren Wohnblock (VG) und mehrere Schuppen (VS).<br />

Floristische Besonderheiten/ Arten des Anhang IVb der FFH-Richtlinie<br />

Die Flora des Plangebiets wird von häufigen, weit verbreiteten Pflanzenarten bestimmt,<br />

die weder gefährdet noch geschützt sind; es kommen keine nach Anhang<br />

IVb der FFH-Richtlinie 92/43/EWG geschützten Arten vor. Floristische Besonderheiten<br />

wurden im Plangebiet ebenfalls nicht festgestellt.<br />

2.1.2 Tierwelt<br />

Nähere Angaben über Artvorkommen im Plangebiet liegen nicht vor. Die Biotopkartierung<br />

von 1998 hat im Hohlweg in Verlängerung der Hubstraße (Hubhofweg)<br />

Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii) und die Gewöhnliche Strauchschrecke<br />

(Pholidoptera griseoaptera) bzw. den Braunen Waldvogel (Aphantopus hyperantus)<br />

erfasst. Hierbei handelt sich um häufige, weit verbreitete Arten, die unter<br />

keinem besonderen Schutz stehen.<br />

Die nachfolgende Betrachtung zu möglichen Tiervorkommen leitet sich aus den<br />

prinzipiellen Lebensraumfunktionen der Vegetationsbestände ab, die im Plangebiet<br />

kartiert wurden.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die intensiv ackerbaulich genutzten Flächen des<br />

Plangebiets lediglich wenigen Allerweltsarten (Teil-)Lebensraumfunktionen bieten.<br />

Inmitten der vorwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Lößriedelflächen stellen<br />

jedoch die Gehölzstrukturen an den Böschungen und Wegen wichtige Rückzugs-,<br />

Nahrungs- und Bruträume für die Tierwelt (insb. Vögel, Insekten) dar. Sie<br />

dienen dem Biotopverbund für verschiedene Arten überwiegend offener, strukturreicher<br />

Agrarlandschaften und für hoch mobile Arten halboffener Landschaften bis<br />

hin zu lichten Wäldern. Hecken und Feldgehölze erfüllen verschiedene zentrale<br />

Lebensraumfunktionen für Tierarten der Feldflur, die dort Nahrung, Niststätten,<br />

Überwinterungsquartiere oder Schutz z. B. vor Feinden und ungünstiger Witterung


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

suchen (siehe Abb. 2).<br />

Abb. 2: Breite Baum-Strauch-Hecken und Feldgehölze erfüllen eine Vielzahl von Lebensraumfunktionen<br />

für die heimische Tierwelt (aus BLAB 1993).<br />

Beispielsweise dienen strukturreiche Hecken verschiedenen Vögeln der Feldflur<br />

als Ansitz (z. B. Eulen, Greifvögel), Singwarte zur Reviermarkierung sowie Nist-<br />

oder Wohnplatz (z. B. Neuntöter, Dorngrasmücke, Goldammer, Nachtigall, Zaunkönig).<br />

Für andere Tiere sind Feldhecken Rückzugsräume, wohin sie vor Feinden<br />

oder bei Störungen während der Nahrungsaufnahme fliehen können (z. B. Feldhase,<br />

Rebhuhn) oder sich vor ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Wind,<br />

Trockenheit, Hitze) zurückziehen können (z. B. Insekten, Erdkröte, Rebhuhn). Für<br />

Wildbienen und Hummeln, die zur Nestanlage beruhigte Bodenbereiche oder altes<br />

Holz, Holunder- oder Brombeerzweige benötigen, stellen sie einen geeigneten Lebensraum<br />

dar. Dabei beherbergt keine andere heimische Baumart eine so große<br />

Zahl von Tierarten wie die Eiche (Stiel-/ Traubeneiche). In Mitteleuropa sind - je<br />

nach Quelle - 300 bis 500 Arten bekannt, welche auf Eichen spezialisiert, d. h.<br />

ausschließlich oder sehr stark von dieser Baumart abhängig sind. In der gleichen<br />

Größenordnung bewegt sich die Anzahl Tierarten, welche die Eiche fakultativ nutzen.<br />

Besonders artenreich besiedelt sind alte, randständige Eichen, wie sie im<br />

Plangebiet stellenweise am Rand der Bahntrasse vorhanden sind.<br />

Darüber hinaus dienen Feldhecken für eine große Zahl von Tieren als Leitlinien bei<br />

täglichen Wanderbewegungen (v. a. zur Nahrungssuche) und bei der Ausbreitung.<br />

So nutzen fast alle heimischen Fledermäuse lineare Gehölzstrukturen als Flugweg<br />

und als Jagdrevier. Oft werden über Jahre hinweg die gleichen "Flugpfade" beibehalten.<br />

Die Leitlinienfunktion besteht für viele flugfähige Tiergruppen, die sich entlang<br />

der Heckenränder immer wieder niederlassen können, z. B. Schlupfwespen<br />

und Schwebfliegen. Aber auch die Ausbreitung von Offenland-Arten wird durch<br />

Hecken gefördert. Beispielsweise landen verschiedene Feld-Laufkäfer während<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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ihren Ausbreitungsphasen bevorzugt in der Nähe von Hecken. Amphibien orientieren<br />

sich bei ihren Jahreswanderungen und Ausbreitungsbewegungen oft an Heckenrändern.<br />

Besonders hervorzuheben ist die Funktion der Lößhohlwege als ökologisch wertvolle<br />

Lebensräume für viele Pflanzen und Tiere, da sie spezielle Bedingungen bieten.<br />

Vor allem die Gegensätze zwischen schattigen und sonnigen, trockenen und<br />

feuchten sowie windigen und windstillen Plätzen sind verantwortlich für das Vorhandensein<br />

typischer Lebensgemeinschaften. Der im Plangebiet liegende Hohlweg<br />

ist durch eine weitgehende Verbuschung gekennzeichnet; offene, besonnte<br />

Steilwandreste mit wärme- und lichtbedürftigen Pflanzen sind nicht mehr vorhanden.<br />

Bei ausbleibender Pflege setzt sich diese Entwicklung bis Erreichen des<br />

Waldstadiums fort; hierbei besteht die Gefahr, dass Robinien eindringen und ein<br />

arten-/ und strukturarmes Endstadium entsteht. Dessen ungeachtet dienen die an<br />

den Flanken des Hohlweges siedelnden Gehölze und Stauden Kleintieren als Unterschlupf<br />

und Nahrung. Darum locken Hohlwege abends und nachts Fledermäuse<br />

an, die hier Jagd auf Nachtfalter und andere Insekten machen. Gerade in intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind Hohlwege eine ökologische Bereicherung.<br />

Alte freistehende Obstbäume und großkronige Laubbäume mit einem gewissen<br />

Anteil an Tot-, Faul- und Stammholz, Mulm, rissiger Borke und Kleinhöhlen (z. B.<br />

Rindenspalten, Bruchstellen, natürliche Verwachsungen) erfüllen einige Lebensraumfunktionen.<br />

Beispielsweise sind sie als Lebensraum für holzbewohnende Insekten<br />

(z. B. bestimmte Käfer-, Schwärmer- und Spinnerarten) geeignet sowie als<br />

Ansitz, Singwarte oder Nisthabitat für Baumhöhlenbrüter, Wartenjäger und Vogelarten,<br />

die auf ältere insektenreiche Laub- und Obstbäume als Nahrungshabitat angewiesen<br />

sind.<br />

Auf Krautsäumen und Grünland bewirken Baumreihen eine Verbundwirkung für<br />

Arten halboffener Landschaften (Korridore). Bereits isolierte Einzelbäume in der<br />

Feldflur können in gewissem Umfang als Trittstein wirken (KORNPROBST 1994),<br />

z. B. als Deckungsort für das Rebhuhn und als Singwarte für Grauammer und<br />

Schafstelze (BLAB 1993). Bei mehreren Bäumen in einigem Abstand kommen<br />

Goldammer und Dorngrasmücke als potenzielle Brutvögel hinzu.<br />

Darüber hinaus gehören Eisenbahnanlagen zu den zentralen Lebensräumen verschiedener<br />

Reptilienarten; auch am vorliegend betrachteten Bahnabschnitt ist ein<br />

Vorkommen der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie besonders zu schützenden<br />

Arten Zauneidechse und Mauereidechse möglich. Für die Zauneidechse ist beispielsweise<br />

der kleinräumige Wechsel von vegetationsfreien Stellen, einer gut ausgebildeten<br />

Krautschicht und einzelnen Sträuchern oder Bäumen entscheidend. Die<br />

Übergangsbereiche erlauben den Tieren eine optimale Thermoregulation und bieten<br />

ausreichende Deckung. Der Schotterkörper wird als Fluchtversteck und Schlaf-<br />

und Sonnenplatz genutzt.


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2.1.3 Bioökologische Bedeutung<br />

Die Bewertung der Biotoptypen des Plangebiets für den Arten- und Biotopschutz<br />

resultiert aus der bundesweiten und regionalen Gefährdung der Biotoptypen/<br />

Pflanzengesellschaften nach den Roten Listen Deutschlands (RENNWALD 2000,<br />

RIECKEN et al. 2006) und von Rheinland-Pfalz (MFU 1991), ferner aus ihrer Funktion<br />

als Lebensraum für einheimische Pflanzen- und Tierarten und den Möglichkeiten<br />

zu ihrer Wiederherstellung. Anhang 1 zeigt eine Übersicht der den einzelnen<br />

Wertstufen zugrunde liegenden Kriterien. Die dort dargestellten 16 Wertstufen werden<br />

zu sieben Werteinheiten (sehr hoch, hoch, mittel-hoch, mittel, mittel-gering,<br />

gering, ohne Wert), die in der Regel drei Wertstufen umfassen, zusammengefasst.<br />

Prinzipiell gilt, dass gefährdete oder geschützte Biotoptypen hochwertig sind, sonstige<br />

artenreiche oder allenfalls mittelfristig wiederherstellbare Biotoptypen mittelwertig<br />

und artenarme, leicht wiederherstellbare, doch aus Arten- und Biotopschutzsicht<br />

nicht förderungswürdige Biotoptypen geringwertig sind.<br />

Die naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen ist in Tabelle 2 dargestellt.<br />

Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung und Schutzwürdigkeit (hoher<br />

Wert) sind im Plangebiet:<br />

− die naturnahen, überwiegend strauchigen Feldhecken an den Flanken des<br />

Lößhohlwegs,<br />

− die naturnahen Baum-Strauch-Hecken beiderseits der Bahntrasse, bes. solche<br />

mit Altholzanteil (v. a. Alteichen),<br />

− ältere landschaftstypische Einzelbäume und Baumgruppen (großkronige Laubbäume,<br />

hochstämmige Obstbäume und Nussbäume) in der weitgehend intensiv<br />

genutzten Feldflur.<br />

Feldhecken aus heimischen, naturraum- und standorttypischen Baum- und<br />

Straucharten sind typische Bestandteile der historischen Kulturlandschaft. Die besondere<br />

Bedeutung ergibt sich durch die regionale und überregionale Gefährdung<br />

dieser Biotoptypen (s. Tabelle 2) sowie deren Lebensraumfunktionen für die heimische<br />

Tierwelt.<br />

Ebenfalls von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung, im Plangebiet aufgrund<br />

der intensiven Nutzung aber selten zu finden, sind ältere landschaftstypische<br />

Einzelbäume und Baumgruppen aus heimischen Laubbäumen, hochstämmigen<br />

Obstbäumen und Nussbäumen. Einzelne Vorkommen befinden sich in dem<br />

kleinteiligen Gemenge östlich des Neubaugebiets „Am Höhenweg“ (Nussbaumguppe,<br />

alter freistehender Kirschbaum), punktuell an Wegen (alte solitäre Nussbäume)<br />

sowie eingestreut in die Hecken/ Gehölzstreifen am Hohlweg (Nussbaum,<br />

Hainbuche) und an der Bahntrasse (mehrere Alteichen, Hainbuche).<br />

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Kürzel Biotoptyp<br />

Seite 22<br />

Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

Gefährdung Biotoptyp:<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Bundesweite Gefährdung (RL D) und regionale Gefährdung für das „Südwestdeutsche Mittelgebirgs-/<br />

Stufenland“ (RL SW) nach der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN et al.<br />

2006):<br />

1 von vollständiger Vernichtung bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

Tendenz Bestandsentwicklung:<br />

↓ negativ<br />

→ weitgehend stabil<br />

↑ positiv<br />

Biotope mit besonderer Bedeutung<br />

BD15a,<br />

BD27a<br />

Landesweite Gefährdung (RL RP): Sicherungsränge nach der Roten Liste der bestandsgefährdeten<br />

Biotoptypen von Rheinland-Pfalz (MFU 1991):<br />

1 Biotoptypen mit tatsächlichem/ erwartetem extrem starken Verbreitungsrückgang<br />

2 Biotoptypen mit tatsächlichem/ erwartetem starken Verbreitungsrückgang<br />

3 Biotoptypen mit mittlerer Rückgangstendenz in weiten Landesteilen<br />

4 Derzeit nur gering und nicht allgemein zurückgehender Biotoptyp<br />

Gefährdung Gesellschaft: nach der Roten Liste der gefährdeten Pflanzengesellschaften Deutschlands<br />

(RENNWALD 2000)<br />

1 vom Aussterben bedroht<br />

2 stark gefährdet<br />

3 gefährdet<br />

V zurückgehend (Vorwarnliste)<br />

Naturraumtypische<br />

Baum- u. Strauch-<br />

Hecken an der Eisenbahntrasse<br />

(hoher Altholzanteil)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

2-3 ↑ 2-3 - - 13 Wert: hoch<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

Naturnahe, strukturreiche u. landschaftsprägende<br />

Gehölzstreifen<br />

inmitten einer intensiv genutzten<br />

Agrarlandschaft; naturraumtypisches<br />

Gehölzartenspektrum (Esche,<br />

Feldahorn, Feldulme, Hasel<br />

u. Arten der Schlehen-Weißdorn-<br />

Gebüsche), hoher Altholzanteil<br />

(wertgebend sind alte Stieleichen).<br />

Bundesweit und regional stark gefährdeter<br />

bis gefährdeter Biotoptyp.<br />

Lebensraumfunktionen für bedrohte<br />

Tierarten (z. B. Vögel, Insekten,<br />

Fledermäuse), auch Altholzbewohner,<br />

sind wahrscheinlich.<br />

Vernetzungslinien mit Bedeutung<br />

für den lokalen Biotopverbund.


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Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

BD12,<br />

BD13,<br />

BD14,<br />

BD24,<br />

BD25,<br />

BD26<br />

BD11/hk,<br />

BD21/hk,<br />

BD22/hk,<br />

BD23/hk<br />

Stieleiche,<br />

Hainbuche,<br />

Walnuss,<br />

hochstämmige<br />

Obstbäume<br />

Sonstige naturraumtypische<br />

Baum- u.<br />

Strauch-Hecken an der<br />

Eisenbahntrasse (mittleres<br />

Alter)<br />

Lößhohlweg mit naturnahem,<br />

vorwiegend<br />

strauchartigem Gehölzbewuchs<br />

an den<br />

Flanken<br />

Alte, naturraum- u. kulturraumtypischeEinzelbäume<br />

u. Baumgruppen<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

2-3 ↑ 2-3 - - 12 Wert: hoch<br />

2 ↓ 2 2 - 13 Wert: hoch<br />

2-3 ↓ 2-3 - - 13 Wert: hoch<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

Naturnahe, strukturreiche u. landschaftsprägende<br />

Gehölzstreifen inmitten<br />

einer intensiv genutzten Agrarlandschaft;<br />

naturraumtypisches Gehölzartenspektrum<br />

(v. a. Esche, Feldahorn,<br />

Feldulme, Hasel u. Arten der Schlehen-<br />

Weißdorn-Gebüsche).<br />

Bundesweit und regional stark gefährdete<br />

bis gefährdete Biotoptypen<br />

Lebensraumfunktionen für bedrohte<br />

Tierarten (z. B. Vögel, Insekten, Fledermäuse)<br />

sind wahrscheinlich.<br />

Vernetzungslinien mit Bedeutung für<br />

den lokalen Biotopverbund.<br />

Hohlweg als typische morphologische<br />

Sonderform mit anthropogenem Ursprung<br />

im Bereich des Lößriedels;<br />

Hohlwegsböschungen mit naturnahem<br />

Gehölzbewuchs (Hecken aus Arten des<br />

Schlehen-Weißdorn-Gebüschs, Feldulme<br />

u. Esche); teilweise Beeinträchtigung<br />

durch Versiegelung der Wegeflächen<br />

(Plattenweg) u. intensive Ackernutzung<br />

(Stoffeinträge/ Eutrophierung).<br />

Bundesweit, regional u. landesweit<br />

stark gefährdeter Biotoptyp mit bundesweit<br />

negativer Bestandsentwicklung.<br />

Lebensraumfunktionen für bedrohte<br />

Tierarten (z. B. Vögel, Insekten, Fledermäuse)<br />

sind wahrscheinlich.<br />

Vernetzungskorridor mit Bedeutung für<br />

den lokalen Biotopverbund.<br />

Alte Einzelbäume u. Baumgruppen,<br />

teilweise als Bestandteil der naturnahen<br />

Hecken am Lößhohlweg.<br />

Bundesweit und regional stark gefährdeter<br />

bis gefährdeter Biotoptyp mit negativer<br />

Bestandsentwicklung in ganz<br />

Deutschland.<br />

(Teil-)Lebensraumfunktionen auch für<br />

seltene/ geschützte Tierarten sind<br />

wahrscheinlich (z. B. für Vögel u. Insekten).<br />

Seite 23


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Kürzel Biotoptyp<br />

BD16 Naturraumtypische<br />

Baumhecke im Straßenbegleitgrün<br />

(mittleres<br />

Alter)<br />

Walnuss Einzelbaum (mittleres<br />

Alter)<br />

BD17 Baumhecke aus überwiegendnaturraumtypischen<br />

Arten am Rand<br />

des Feuerwehrgeländes<br />

(mittleres Alter)<br />

Biotope mit allgemeiner Bedeutung<br />

Birke, Eberesche,<br />

Linde<br />

Seite 24<br />

Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

Naturraumtypische<br />

Baumgruppen u. Einzelbäume<br />

im besiedelten<br />

Bereich bzw. am Ortsrand<br />

(mittleres Alter)<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

2-3 ↑ 2-3 - - 11 Wert: hoch<br />

2-3 ↓ 2-3 - - 11 Wert: hoch<br />

2-3 ↑ 2-3 - - 11 Wert: hoch<br />

- ↓ - - - 8 Wert: mittel - hoch<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

Dichter, naturraumtypischer Gehölzstreifen<br />

aus Spitzahorn, Stieleiche, Birke<br />

und Feldahorn an der L 542.<br />

Bundesweit und regional stark gefährdeter<br />

bis gefährdeter Biotoptyp in beeinträchtigter<br />

Ausbildung (negative<br />

Randeffekte durch Landstraße sind<br />

anzunehmen).<br />

Kulturraumtypischer, bundesweit und<br />

regional stark gefährdeter bis gefährdeter<br />

Biotoptyp mit negativer Bestandsentwicklung<br />

in ganz Deutschland.<br />

(Teil-)Lebensraumfunktionen auch für<br />

seltene/ geschützte Tierarten sind möglich<br />

(z. B. als Nahrungshabitat).<br />

Dichter (bedingt) naturnaher Gehölzstreifen<br />

(v. a. aus Vogelkirsche, Feldahorn,<br />

Mehlbeere, Hartriegel u.<br />

Schneeball) im Randbereich des Feuerwehrgeländes.<br />

Bundesweit und regional stark gefährdeter<br />

bis gefährdeter Biotoptyp; naturraumtypischeGehölzartenzusammensetzung<br />

ist teilweise untypisch verändert;<br />

negative Randeffekte durch<br />

anthropogene Nutzung (Landstraße,<br />

Feuerwehrgelände) sind anzunehmen.<br />

Einzelbaum (Linde) u. kleine Baumgruppe<br />

(Birke, Eberesche) im Bereich<br />

des Grundstücks im Süden des Plangebiets.<br />

(Teil-)Lebensraumfunktionen für heimische,<br />

überwiegend häufige und weit<br />

verbreitete Arten; potenzielle Trittsteine<br />

im Biotopverbund.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

EA1 Typische Glatthaferwiese<br />

(höhere Trophie,<br />

flächige Ausbildung)<br />

HJ1 Strukturreicher Garten<br />

mit teilweise altem<br />

Obstbaumbestand<br />

BB11 Holundergebüsch mittlerer<br />

Standorte<br />

Walnuss Sonstige junge bis mittelalte<br />

Baumgruppen u.<br />

Einzelbäume<br />

Biotope mit nachrangiger Bedeutung<br />

EA1 Typische Glatthaferwiese<br />

(höhere Trophie,<br />

linienförmige Ausbildung<br />

an Straßen u.<br />

Wegen)<br />

EA2 Ruderale Glatthaferwiese<br />

(höhere Trophie,<br />

flächige Ausbildung)<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

- ↓ - - - 7 Wert: mittel<br />

- k. A. - - - 7 Wert: mittel<br />

- ↑ - - - 6 Wert: mittel<br />

- ↓ - - - 6 Wert: mittel<br />

- ↓ - - - 5 Wert: mittel<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

Kulturraumtypische Fettwiese mit einer<br />

für frische, nährstoffreiche Böden typischen<br />

Artenzusammensetzung.<br />

Bundesweit rückläufiger Biotoptyp.<br />

Im Zusammenwirken mit dem angrenzenden<br />

Gehölzstreifen an der Bahntrasse<br />

Funktion als Trittsteinbiotop für<br />

Offenlandarten u. Arten der halboffenen<br />

Kulturlandschaft inmitten der intensiv<br />

genutzten Agrarlandschaft des<br />

Lößriedels; Beeinträchtigung durch isolierte<br />

Lage.<br />

Mischtyp von Nutz- und Ziergarten;<br />

wertgebend sind ältere Obstbäume.<br />

Lebensraumfunktionen für bedrohte<br />

Tierarten (z. B. Vögel) sind möglich.<br />

Kleines, naturraumtypisches Gebüsch<br />

stickstoffreicher, ruderaler Standorte<br />

am Siedlungsrand, anthropogen veränderte<br />

Standortbedingungen (v. a.<br />

Eutrophierung).<br />

Wegen negativer Randeffekte (Verkehr/<br />

Störungen) oder geringem Alter<br />

eingeschränkte Lebensraumfunktion<br />

i.d.R. für häufige u. weit verbreitete Arten.<br />

Kulturraumtypische Fettwiesengesellschaft;<br />

schmale, linienförmige Ausbildung<br />

an Landstrasse/ Radweg und Ackerrändern,<br />

durch häufige bzw. zu<br />

frühe Mahd floristisch etwas verarmt<br />

(grasreiche, blütenpflanzenarme Ausbildung).<br />

Im Bereich intensiv genutzter Flächen<br />

(Intensivacker, gewisse Bedeutung für<br />

den Biotopverbund, lineare Vernetzungsstruktur).<br />

- → - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

Artenarmer Biotoptyp aus wenigen Allerweltsarten<br />

auf anthropogen veränderten<br />

Standorten (erhöhter Nährstoffgehalt<br />

des Bodens).<br />

Seite 25


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

EA1 Typische Glatthaferwiese<br />

(höhere Trophie,<br />

kleinflächige Ausbildung<br />

im Siedlungsbereich)<br />

EB1 Fettweide, Neueinsaat<br />

(Pferdekoppel)<br />

HJ3 Mischtyp von Nutz-<br />

und Ziergarten<br />

KB11 Ruderaler Glatthaferbestand<br />

(linienförmiger<br />

Saum in der Feldflur)<br />

Seite 26<br />

Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

- ↓ - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

Kulturraumtypische Fettwiesengesellschaft;<br />

kleinflächige Ausbildung im besiedelten<br />

Bereich (Hausgarten).<br />

Eingeschränkte Lebensraumfunktion<br />

durch untypisch geringe Größe, isolierte<br />

Lage und negative Randeffekte/ Störungen<br />

im Siedlungsbereich.<br />

- ↑ - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

Mit Pferden beweidetes, derzeit noch<br />

artenarmes Saatgrasland mit Kräutern<br />

auf ehemaligen Ackerflächen, wechseltrocken<br />

mit einzelnen Magerkeitszeigern<br />

(Kleiner Wiesenknopf).<br />

Potenzial für die kurz- bis mittelfristige<br />

Entwicklung blütenpflanzenreicher Bestände<br />

ist vorhanden; Funktion als<br />

Trittsteinbiotop für Offenlandarten u.<br />

Arten der halboffenen Kulturlandschaft<br />

inmitten der intensiv genutzten Agrarlandschaft<br />

des Lößriedels; Beeinträchtigung<br />

durch isolierte Lage.<br />

- k. A. - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

Garten, der sowohl der Nutzpflanzenproduktion<br />

als auch dem Anbau von<br />

Zierpflanzen dient; teilweise mit heimischen<br />

Gehölzen aber ohne älteren<br />

Baumbestand.<br />

Lebensraumfunktionen i.d.R. für häufige<br />

u. weit verbreitete Arten.<br />

- → - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

Artenarmer bis höchsten mäßig artenreicher<br />

Grassaum aus häufigen und<br />

weit verbreiteten Arten an Äckern und<br />

Wegen.<br />

Säume erreichen nicht die naturschutzfachlich<br />

wünschenswerte Mindestbreite<br />

von ca. 3-5 m.<br />

Im Bereich intensiv genutzter Flächen<br />

Bedeutung für den Biotopverbund (lineare<br />

Vernetzungsstruktur).


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Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

KB12 Sonstige grasreiche,<br />

ausdauernde<br />

Ruderalvegetation<br />

(linienförmiger<br />

Saum in der Feldflur)<br />

KB13,<br />

KB13/LD1<br />

LD1/KB12/<br />

BK11<br />

Ruderale Krautbeständestickstoffreicher<br />

Standorte,<br />

teilweise mit Übergängen<br />

zu Brennessel-Dominanzbestand(linienförmige<br />

Säume an<br />

der Bahntrasse)<br />

Komplex aus<br />

Brennessel-<br />

Dominanzbestand<br />

u. grasreicher,<br />

ausdauernder<br />

Rueralvegetation,<br />

Kratzbeeren-<br />

Gestrüpp<br />

(Saum am Beginn<br />

des Hohlwegs/<br />

Hohlwegesböschung)<br />

EA2/HM11 Ruderale Glatthaferwiese/<br />

Trittrasen<br />

(Biotopkomplex)<br />

EA3 Fragmentarische<br />

Glatthaferwiese<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

- → - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

- → - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

- → - - - 4 Wert: mittel - gering<br />

- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

Artenarmer Gras- u. Krautsaum aus häufigen<br />

und weit verbreiteten Arten (hoher Anteil der<br />

Tauben Trespe [Bromus sterilis] und nitrophiler<br />

Kräuter [z. B. Brennessel] auf stickstoffreichen<br />

Standorten zwischen Ortsrand und<br />

Intensivacker.<br />

Saum erreicht die naturschutzfachlich wünschenswerte<br />

Mindestbreite von ca. 3 m.<br />

Im Bereich intensiv genutzter Flächen Bedeutung<br />

für den Biotopverbund (lineare Vernetzungsstruktur).<br />

Artenarme Kraut- u. Grassäume aus häufigen<br />

und weit verbreiteten, nährstoff- u. stickstoffliebenden<br />

Arten entlang der Bahntrasse; teilweise<br />

Dominanzbestände der Brennessel<br />

(Urtica dioica); durch regelmäßige Unterhaltung<br />

gehölzfrei/-arm.<br />

Säume erreichen die naturschutzfachlich<br />

wünschenswerte Mindestbreite von ca. 3-5<br />

m.<br />

Im Zusammenwirken mit den angrenzenden,<br />

mit Gehölzen bewachsenen Böschungen<br />

Bedeutung für den Biotopverbund (lineare<br />

Vernetzungsstruktur).<br />

Artenarmer Kraut- u. Grassaum sowie Gestrüpp<br />

aus häufigen und weit verbreiteten,<br />

nährstoff- u. stickstoffliebenden Arten am Beginn<br />

des Hohlwegs (Randbereich Fettweide)<br />

bzw. auf der Böschung, teilweise Dominanz<br />

der Brennessel (Urtica dioica).<br />

Saum erreicht die naturschutzfachlich wünschenswerte<br />

Mindestbreite von ca. 3-5 m.<br />

Im Zusammenwirken mit den angrenzenden<br />

Hecken der Hohlwegsböschung Bedeutung<br />

für den Biotopverbund (lineare Vernetzungsstruktur).<br />

Artenarmer Biotopkomplex aus wenigen Allerweltsarten<br />

auf anthropogen veränderten<br />

Standorten (Tritt-/ Fahrbelastung, erhöhter<br />

Nährstoffgehalt des Bodens).<br />

Kulturraumtypische Fettwiesengesellschaft<br />

höherer Trophie, häufige Mahd, floristisch<br />

verarmt.<br />

Seite 27


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

BZ1, BZ2,<br />

BZ3<br />

Seite 28<br />

Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

Naturraum- und standortfremde<br />

Hecken und<br />

Gebüsche (Zierhecke,<br />

Pflanzenbeet mit Zierstrauchpflanzung,Fliedergebüsch)<br />

HB/LA1 Junge Ackerbrache mit<br />

ruderaler, frischer bis<br />

mäßig trockener Annuellenflur<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

i.d.R. naturferne, arten-/ strukturarme<br />

Zierstrauchpflanzungen im besiedelten<br />

Bereich: gepflegte Zierhecke (aus Berberitze,<br />

Weißdorn, Buchs u. Koniferen)<br />

im Bereich der Gärten östlich Höhenweg,<br />

Pflanzenbeet mit niedriger Zierstrauchpflanzung<br />

auf dem Feuerwehrgelände,<br />

verwildertes Fliedergebüsch<br />

auf dem Grundstück im Süden des<br />

Plangebiets.<br />

Anthropogen stark veränderte Standorte,<br />

untergeordnete Lebensraumfunktion<br />

für einzelne Allerweltsarten.<br />

Artenarmer Biotoptyp der Kulturlandschaft<br />

aus häufigen, nährstoff-/ stickstoffliebenden<br />

Ackerunkräutern und<br />

Ruderalarten sowie Restbeständen der<br />

angebauten Kulturpflanzen (Raps).<br />

HM11 Trittrasen - → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

Trittrasen im besiedelten Bereich, mäßig<br />

artenreich, untergeordnete Lebensraumfunktion<br />

für heimische Arten.<br />

HJ2 Nutzgarten - k. A. - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

LD1 Brennessel-<br />

Dominanzbestand<br />

Arten-/ strukturarmer Garten, der v. a.<br />

der Nutzpflanzenproduktion dient; untergeordnete<br />

Lebensraumfunktion für<br />

heimische Arten.<br />

- → - - - 3 Wert: mittel - gering<br />

Kleinflächige, sehr artenarme Ruderalbestände<br />

mit vorherrschender Brennessel<br />

(Urtica dioca) auf frischen stickstoffreichen<br />

(eutrophierten) Standorten<br />

an Ackerrändern.<br />

Lebensraumfunktionen für häufige u.<br />

weit verbreitete Arten; im Zusammenwirken<br />

mit angrenzenden Saumstrukturen<br />

Bedeutung im Biotopverbund.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

VB1 Grasweg/ unbefestigter<br />

Feldweg<br />

HA1, HA2,<br />

HA3<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Intensivacker (einschl.<br />

mehrjährige Sonderkulturen),<br />

Feldgarten<br />

HK1 Obstanlage über Ruderalvegetation<br />

HI0 Vegetationsfreie Fläche,<br />

unversiegelt<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

3 ↓ 3 - - 3 Wert: gering-mittel<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

Bundesweit gefährdeter, aber regional<br />

zumindest stellenweise noch häufiger<br />

Biotoptyp der Kulturlandschaft.<br />

Kann in Abhängigkeit von der NutzungsintensitätTeillebensraumfunktionen<br />

für heimische Arten (i.d.R. Allerweltsarten)<br />

erfüllen; in intensiv genutzten<br />

Gebieten u. U. Bedeutung für den<br />

Biotopverbund (lineare Vernetzungsstruktur);<br />

im Vergleich zu befestigten<br />

bzw. stark versiegelten Wegen ist die<br />

Trennwirkung für nicht flugfähige, bodenlebende<br />

Insektenarten gering bzw.<br />

nicht signifikant (MADER et al. 1988).<br />

- → - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen<br />

(inkl. mehrjährige Sonderkulturen<br />

[Rhabarberfelder] u. Feldgärten, wildkrautarm;<br />

i.d.R. nur untergeordnete Lebensraumfunktion<br />

für wenige, weit verbreitete<br />

Offenlandarten.<br />

Für viele Arten Barriere im Biotopverbund;<br />

vielfach angrenzende Flächen<br />

belastend (Eutrophierung, Herbizideinsatz).<br />

- ↑ - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

Kleiner strukturarmer, nieder- bis mittelstämmiger<br />

Obstbestand über artenarmer,<br />

ruderaler Grasflur (Bestand der<br />

Tauben Trespe) in intensiv ackerbaulich<br />

genutzter Umgebung; untergeordnete<br />

Funktion für wenige, weit verbreitete<br />

Arten.<br />

- k. A. - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

Zum Zeitpunkt der Aufnahme vegetationsfreie<br />

Fläche (ehem. Gartenanlage),<br />

Potenzial für die Entwicklung ruderaler<br />

Pionierfluren, zukünftige Entwicklung<br />

unklar.<br />

HT1 Brennholzstapel - k. A. - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

Brennholzstapel auf ruderaler Fettwiese,<br />

einige (Teil-)Lebensraumfunktionen<br />

für weit verbreitete oder spezialisierte<br />

Arten, kein dauerhafter Lebensraum für<br />

heimische Arten, Beeinträchtigung höherwertiger<br />

Grünlandflächen durch Flächeninanspruchnahme.<br />

Seite 29


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

KB12 Sonstige grasreiche,<br />

ausdauernde Ruderalvegetation(kleinflächige<br />

Säume im besiedelten<br />

Bereich)<br />

LD2 Dominanzbestand der<br />

Tauben Trespe<br />

Seite 30<br />

Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

- → - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

Kleinflächige, artenarme Grasbestände<br />

aus wenigen, weit verbreiteten Ruderalarten<br />

(v. a. Mäuse-Geste [Hordeum<br />

murinum], Taube Trespe [Bromus sterilis],<br />

Weidelgras [Lolium perenne] im<br />

besiedelten Bereich (Wegböschung/<br />

Vorgarten).<br />

Nur einige wenige Lebensraumfunktionen,<br />

kein dauerhafter Lebensraum für<br />

heimische Arten.<br />

- → - - - 2 Wert: mittel - gering<br />

HA4 Acker mit Folienhaus - k. A. - - - 1 Wert: gering<br />

BZ2 Pflanzenbeet mit artenarmerZierstrauchpflanzung<br />

und gebietsfremdem<br />

Einzelbaum<br />

(Straßenbegleitgrün)<br />

HD1 Bahnlinie (Gleis-/<br />

Schotterkörper)<br />

VB3 Kies- oder Schotterweg<br />

- → - - - 1 Wert: gering<br />

- ↑ - - - 1 Wert: gering<br />

- ↑ - - - 1 Wert: gering<br />

Kleinflächiger Dominanzbestand der<br />

Tauben Trespe (Bromus sterilis) inmitten<br />

einer intensiv genutzten Ackerfläche;<br />

i.d.R. nur untergeordnete Lebensraumfunktion<br />

für wenige, weit verbreitete<br />

Offenlandarten; Beeinträchtigung<br />

durch intensive Ackernutzung (Stoffeinträge,<br />

Störungen.<br />

Folienhaus zum Anbau von Salat, Gemüse<br />

etc., derzeit ungenutzt, verdichteter<br />

Boden, vegetationsfrei.<br />

Kein dauerhafter Lebensraum für heimische<br />

Arten; Folientunnel trennen die<br />

Flächen von der natürlichen Umgebung<br />

u. stellen ein anthropogen beeinflusstes<br />

Innenklima her, das ganz auf die Bedürfnisse<br />

der jeweiligen Kultur abgestimmt<br />

ist.<br />

Arten- u. strukturarmes Pflanzenbeet<br />

mit Fünffingerstrauch u. einem jungen,<br />

solitären Amerikanischen Amberbaum<br />

(Liquidambar styraciflua) am Straßenrand<br />

im Süden des Plangebietes.<br />

Nur einige wenige Lebensraumfunktionen,<br />

kein dauerhafter Lebensraum für<br />

heimische Arten.<br />

Vegetationsfreier Schienenweg, Schotterkörper<br />

mit Teil-<br />

Lebensraumfunktionen für einzelne,<br />

i.d.R. weit verbreitete Arten.<br />

Kein dauerhafter Lebensraum für heimische<br />

Arten. Barriere im Biotopverbund.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Fortsetzung Tab. 2: Bestand und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

Kürzel Biotoptyp<br />

VA, VB4,<br />

VB5, VB6<br />

Verkehrsstrassen (asphaltiert),Betonplattenweg,<br />

Asphaltweg,<br />

gepflasterte Fläche<br />

VG, VS Wohngebäude,<br />

Schuppen<br />

(Biotoptypen mit Vorkommen im Plangebiet sind durch Fettdruck gekennzeichnet)<br />

Gefährdung nach Roter Liste<br />

RL D/ Tendenz<br />

Biotoptyp Gesellschaft<br />

RL<br />

SW<br />

RL<br />

RP<br />

RL D<br />

Wertstufe<br />

- ↑ - - - 0 Ohne Wert<br />

- ↑ - - - 0 Ohne Wert<br />

Aus artenschutzrechtlicher Sicht relevant sind insbesondere die Lebensraumfunktionen<br />

der Biotopbestände für die (bzw. die möglichen Vorkommen der) Fledermäuse,<br />

Vögel und Reptilien.<br />

2.2 Boden<br />

Den geologischen Untergrund und das Ausgangsmaterial der Bodenentwicklung<br />

bilden im Bereich der Niederterrasse die eiszeitlichen Schotter und Sande des<br />

Rheins, die auf den Riedelflächen von äolischen, in der Regel mehrere Meter<br />

mächtigen Sedimentdecken aus Löß und Lößlehm überlagert werden. Die vorherrschenden<br />

Bodentypen sind hier basenreiche Parabraunerden (MIESS & MIESS<br />

1993) bzw. Tschernosem-Parabraunerden (GEOLOGISCHES LANDESAMT o. J.).<br />

Als Ergebnis der Jahrzehnte bis Jahrhunderte andauernden landwirtschaftlichen<br />

Bodennutzung sind aus diesen ursprünglichen Bodentypen in unterschiedlichem<br />

Maße anthropogen überformte Kulturböden entstanden. In zwei Bereichen im Südwesten<br />

des Plangebiets wurden Böden kartiert, in denen der ursprüngliche Bodentyp<br />

völlig verändert wurde (sog. anthropogene Böden oder Kultosole). Diese Bereiche<br />

werden zu den rigolten Böden (Rigosole) gerechnet, die durch tiefgründige<br />

Bodenumschichtung entstanden sind. Im Bereich aufgeschütteter, bebauter oder<br />

versiegelter Flächen finden sich darüber hinaus anthropogene Auftragsböden.<br />

Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Böden erfolgt in Anlehnung an das Gutachten<br />

der PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT GMBH (2003) sowie den<br />

Veröffentlichungen zu schutzwürdigen und schutzbedürftigen Böden in Rheinland-<br />

Pfalz (MFUF 2005 sowie www.lgb-rlp.de). Die Leistungsfähigkeit des Schutzguts<br />

Boden wird anhand von folgenden (Teil-)Funktionen ermittelt:<br />

• Boden als Lebensraum für Pflanzen (Standortpotential für natürliche Pflanzen<br />

sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit),<br />

• Funktion des Bodens im Wasserhaushalt,<br />

Werteinheit/ wertgebende Kriterien<br />

Versiegelte Fläche ohne Lebensraumfunktion<br />

für heimische Arten bzw. mit<br />

hoher Trennwirkung im Biotopverbund.<br />

Überbaute Flächen im Plangebiet ohne<br />

Lebensraumfunktion für heimische Arten<br />

bzw. mit hoher Trennwirkung im<br />

Biotopverbund.<br />

Seite 31


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 32<br />

• Boden als Filter und Puffer für Schadstoffe,<br />

• Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.<br />

U. a. im Hinblick auf die Bedeutung des Bodens als „Archiv für die Natur- und Kulturgeschichte“<br />

sowie als „Lebensraum für Pflanzen (natürliche Bodenfruchtbarkeit)“<br />

bestehen Überschneidungen mit dem Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

(siehe Kap. 2.7). In die Beurteilung der Schutzwürdigkeit bzw. des Grads der<br />

Funktionserfüllung des Bodens fließen Empfindlichkeiten und Vorbelastungen<br />

(insb. im Hinblick auf Erosion, Verdichtung, stoffliche Einwirkungen, Veränderung<br />

der natürlichen Bodenschichtung, Versiegelung) mit ein.<br />

• Boden als Lebensraum für Pflanzen (Standortpotential für natürliche<br />

Pflanzen sowie natürliche Bodenfruchtbarkeit)<br />

Naturnahe Extrem- bzw. Sonderstandorte (bspw. hinsichtlich Wasser-, Luft- oder<br />

Nährstoffhaushalt), auf deren Vorhandensein spezialisierte und häufig gefährdete<br />

Tiere und Pflanzen angewiesen sind, existieren im Plangebiet nicht. Für die Standorte<br />

wird kein besonderes Biotopentwicklungspotential ausgewiesen (siehe<br />

www.lgb-rlp.de).<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Freiflächen des Plangebiets mit weitgehend unveränderter<br />

Bodenhorizontierung verfügen über einen mittleren anthropogenen<br />

Einfluss (euhemerobe Böden 7 ). Bei den Böden mit tiefgründigen Bodenumlagerungen<br />

(insb. Rigosole), Bodenabgrabungen und -aufschüttungen (insb. Bahntrasse)<br />

bzw. bei den befestigten oder versiegelten Böden handelt es sich um anthropogen<br />

hochgradig veränderte Standorte (polyhemerobe bis metahemerobe Böden).<br />

Weitgehend naturbelassene Böden sind somit im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

Das natürliche Ertragspotential der Böden für die ackerbauliche Nutzung wird im<br />

Süden/ Südwesten als hoch, auf den übrigen Flächen als sehr hoch eingestuft<br />

(siehe www.lgb-rlp.de). Die Ackerzahl liegt um die 80. Der Bodenerodierbarkeitsfaktor<br />

(K-Faktor) als Bestandteil der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung bzw. als<br />

ein Maß für die Erosionsanfälligkeit des Oberbodens wird als sehr hoch bis extrem<br />

hoch eingeschätzt. Bei größeren Hangneigungen und fehlender Vegetationsbedeckung<br />

ist von einer sehr hohen Erosionsgefährdung (Bodenabtrag durch Wasser)<br />

auszugehen.<br />

• Funktion des Bodens im Wasserhaushalt<br />

Die Bodenoberfläche und der Bodenkörper beeinflussen alle Prozesse des Wasserkreislaufs.<br />

Dem Boden kommt hierbei insbesondere die Fähigkeit zu, durch<br />

Aufnahme von Niederschlagswasser den Abfluss zu verzögern bzw. zu verhindern.<br />

Das im Boden gespeicherte Wasser steht den Pflanzen zur Transpiration zur<br />

Verfügung oder es trägt zur Grundwasserspende bei. Das Wasserrückhaltevermögen<br />

der schluffig-lehmigen/ schluffig-tonigen Böden des Plangebiets ist als hoch<br />

(bei Böden mit höheren Sandanteilen) bis sehr hoch einzustufen.<br />

7 Der Grad des Kultureinflusses am Standort kann mit Hilfe des Hemerobiesystems beschrieben<br />

werden. Unter "Hemerobie" wird die Gesamtheit aller Wirkungen verstanden, die bei beabsichtigten<br />

und nicht beabsichtigten Eingriffen des Menschen in Ökosysteme stattfinden (NEIDHARDT<br />

& BISCHOPINCK 1994).


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

• Boden als Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

Die im Plangebiet natürlicherweise vorherrschenden schluffig-tonigen/ schluffig<br />

lehmigen Oberböden, die stellenweise von Fein- bzw. Mittelsanden durchmischt<br />

bzw. unterlagert werden (LVA 1980, INGENIEURBÜRO HOHLWEGLER 1996) weisen<br />

je nach Sandanteil ein hohes bis sehr hohes Retentionsvermögen für anorganische<br />

sorbiere Schadstoffe (insb. Schwermetalle) bzw. ein hohes bis sehr hohes<br />

Säurepuffervermögen auf. Die Filterfunktion für nicht sorbierbare Stoffe wird ebenfalls<br />

als hoch eingestuft (geringe bis sehr geringe Nitratauswaschungsgefährdung,<br />

siehe www.lgb-rlp.de).<br />

Über die aktuelle Nähr- und Schadstoffbelastung des Bodens im Plangebiet liegen<br />

keine detaillierten Angaben vor. Die Hintergrundgehalte von Blei, Cadmium,<br />

Chrom u. ä. entsprechen dem Niveau umgebender Flächen und liegen unterhalb<br />

der Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung (siehe www.lgb-rlp.de).<br />

Neben diffusen Einträgen aus der Luft trägt die intensive ackerbauliche Nutzung<br />

zur Nähr- und Schadstoffbelastung des Bodens bei. Altablagerungen wurden im<br />

Plangebiet selbst nicht nachgewiesen, wohl aber angrenzend (siehe Kap. 1.6.1).<br />

• Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

Naturhistorisch bedeutsame Böden (seltene, naturbelassene Böden mit geringer<br />

Reproduzierbarkeit wie beispielsweise Niedermoore oder Dünen) kommen im<br />

Plangebiet nicht vor. Ebenso wurden im Gebiet selbst keine kulturhistorisch bedeutsamen<br />

Böden (Grabungsschutzgebiete/ archäologische Kulturdenkmale, Ackerterrassen,<br />

historische Weinbergslagen o. ä.) erfasst (siehe auch Kap. 1.6.1).<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die mäßig vorbelasteten Böden des<br />

Plangebiets im Hinblick auf ihr natürliches Ertragspotential für die ackerbauliche<br />

Nutzung (bei gleichzeitig hoher Erosionsempfindlichkeit), ihres Wasserrückhaltevermögens<br />

sowie ihres Retentionsvermögens für Schadstoffe von hoher bis sehr<br />

hoher Bedeutung sind.<br />

2.3 Wasser<br />

2.3.1 Oberflächengewässer<br />

Im Plangebiet sind keine klassifizierten, dauerhaften Oberflächengewässer vorhanden.<br />

Entlang der Landwirtschaftswege finden sich flache Rinnen, die der Entwässerung<br />

dienen und episodisch Wasser führen.<br />

2.3.2 Grundwasser<br />

Die Leistungsfähigkeit des Landschaftsfaktors Grundwasser wird anhand von folgenden<br />

Funktionen und Leistungen ermittelt:<br />

Seite 33


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 34<br />

• Wasserdargebot im Hinblick auf die Trinkwassergewinnung,<br />

• Wasserreservoir für die natürliche Vegetation und Lebensraum von Tieren (oberflächennahes<br />

Grundwasser).<br />

• Wasserdargebot im Hinblick auf die Trinkwassergewinnung<br />

Die Talkiesfüllung der Rheinebene, die den geologischen Untergrund im Planungsraum<br />

bildet, stellt im Hinblick auf das Grundwasserdargebot einen überregional<br />

bedeutsamen Grundwasserleiter dar und wird intensiv für die Wassergewinnung<br />

genutzt. Im Plangebiet selbst liegt jedoch eine geringe Grundwasserhöffigkeit vor<br />

(Kapazität potentieller Grundwasserfassungsanlagen von 0 - 1,5 Mio cbm/a; siehe<br />

ARUM 1990). Die Grundwasserneubildungsrate vor Ort ist mit Sickerwassermengen<br />

von > 75 - 100 mm/a als gering bis mittel einzustufen (siehe www.geoportalwasser.rlp.de).<br />

Die klimatische Wasserbilanz aus Niederschlag und Verdunstung<br />

für die Monate April bis September (Mittelwert aus 1961-1990) fällt sogar negativ<br />

aus (Mittelwert April bis September: -62,03 mm, Monatsmittel: -10,34 mm).<br />

Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffen,<br />

die potentiell zurückgehalten werden können, ist aufgrund des hohen Retentionsvermögens<br />

der Deckschichten, der überwiegend hohen Grundwasserflurabstände<br />

(siehe unten) und der geringen bis mittleren Grundwasserneubildungsrate als gering<br />

zu bewerten. Die Nitratauswaschungsgefährdung wird ebenfalls als gering bis<br />

sehr gering eingestuft (siehe Kap. 2.2).<br />

Wasserrechtliche Schutzgebietsausweisungen bestehen nicht (siehe Kap. 1.6.1).<br />

• Wasserreservoir für die natürliche Vegetation und Lebensraum von Tieren<br />

(oberflächennahes Grundwasser)<br />

Die mittleren Grundwasserflurabstände liegen im Norden des Plangebiets bei > 5 -<br />

8 m unter Flur bzw. im Süden des Gebiets bei > 3 - 5 m unter Flur (MFU & MFUG<br />

1988). Diese Werte spiegeln im vieljährigen Mittel etwa mittlere Grundwasserstände<br />

wider. Nach ausgesprochenen Trockenperioden (Flurabstand am 29.09. -<br />

01.10.2003, siehe UM BA-WÜ & MUFV RLP 2007) können die Grundwasserstände<br />

auf 10 - 15 m unter Flur, stellenweise auf > 15 m unter Flur absinken (Grundwasserhöhengleiche<br />

bei etwa 119 - 120 m ü.NN). Die Grundwasserfließrichtung ist<br />

nach Südosten ausgerichtet.<br />

Die Funktion des Grundwassers als standortprägendes Element für die natürliche<br />

Vegetation sowie als Lebensraum von Tieren, die insbesondere in Bereichen mit<br />

oberflächennahem Grundwasser (< 2 m) zum Tragen kommt, ist vorliegend somit<br />

nicht von Bedeutung.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

2.4 Klima/ Luft<br />

Das Plangebiet liegt inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, die sich auf das gesamte<br />

Oberrhein-Tiefland erstreckt. Die mittlere jährliche Lufttemperatur beträgt 9 -<br />

10°C. Die Zahl von über 40 Sommertagen (Lufttemperatur > 25°C) unterstreicht<br />

die thermische Begünstigung des Planungsraums und der angrenzenden Bereiche<br />

(DEUTSCHER WETTERDIENST 1957). Das Plangebiet liegt im Bereich mittlerer<br />

jährlicher Niederschlagssummen von etwa 700 mm. Diese fallen zu einem großen<br />

Teil im Sommerhalbjahr als heftige Gewitterschauer.<br />

Die Hauptwindrichtungen sind SSW und SW bzw. NNO und NO (MALSCH 1953).<br />

An etwa 85 Tagen im Jahr werden im Planungsraum lang andauernde Inversionen<br />

beobachtet (nach MAYER 1972). Gehäuft treten Inversionswetterlagen dabei in<br />

den strahlungsarmen Jahreszeiten Winter und Herbst auf.<br />

Die klimatische Leistungsfähigkeit des Plangebiets wird anhand folgender ausgleichender<br />

bzw. entlastender lokalklimatischer Funktionen bzw. folgender belastender<br />

Faktoren ermittelt:<br />

• Lokalklimatisch entlastende bzw. belastende Klimatope,<br />

• Lokal wirksame Windsysteme und Wirkungsräume,<br />

• Emissionen und Luftbelastung.<br />

• Lokalklimatisch entlastende bzw. belastende Klimatope<br />

Die Ackerflächen des Plangebiets und in der Umgebung weisen einen extremen<br />

Tages- und Jahresgang der Temperatur und Feuchte sowie sehr geringe Windströmungsveränderungen<br />

auf (Freiland-Klimatop 8 ). Damit ist eine intensive nächtliche<br />

Frisch- und Kaltluftproduktion verbunden. Hinzu kommen die Entlastungsfunktionen<br />

der im Gebiet vorkommenden Gehölzbestände (insb. stark gedämpfte<br />

Tages- und Jahresgänge der Temperatur und Feuchte, Filter gegenüber Luftschadstoffen);<br />

sie sind aufgrund der Kleinflächigkeit und linearen Struktur der Gehölzbestände<br />

(insb. entlang der Bahntrasse, im Bereich des Hohlwegs) allerdings<br />

nur eingeschränkt/ begrenzt wirksam.<br />

Größere Gleisanlagen können freiland-ähnliche Eigenschaften aufweisen, wobei<br />

sie insbesondere örtlich bedeutsame Belüftungsfunktionen übernehmen können<br />

(siehe unten). Der Schotterbelag führt zu thermisch und hygrisch extremen Verhältnissen<br />

(große Tag-/ Nachtunterschiede bei der Strahlungs- und Lufttemperatur);<br />

er heizt sich beispielsweise tagsüber an der Oberfläche stark auf (an Sommertagen<br />

bis zu einer Temperatur von 70°C). Hierdurch wirken Bahnanlagen klimatisch<br />

auch auf ihr Umfeld ein; durch die Wärmeabstrahlung ist auch die Umgebungstemperatur<br />

leicht erhöht (um ca. 1 - 3°C) und die Luftfeuchtigkeit ist niedriger<br />

(um ca. 1 - 3 %, siehe EBA 2004). Zur Reichweite dieser Auswirkungen liegen keine<br />

näheren Untersuchungen vor. Nachts kühlt der Schotterkörper wiederum rasch<br />

ab.<br />

8 Als Klimatope werden Gebiete mit ähnlichen lokalklimatischen Ausprägungen des Temperaturverhaltens,<br />

der Durchlüftung und der Luftfeuchtigkeit bezeichnet.<br />

Seite 35


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 36<br />

Die Funktion der Freiflächen nördlich von <strong>Kandel</strong> als Kaltluftentstehungsgebiet ist<br />

aufgrund ihres unmittelbaren Bezugs, des Reliefs bzw. ihrer Lage in Hauptwindrichtung<br />

zum Siedlungsraum lokalklimatisch bedeutsam (sowohl für <strong>Kandel</strong><br />

als auch für den Ortsteil Minderslachen).<br />

Die befestigten, versiegelten und überbauten Flächen des Plangebiets (nur kleinflächig)<br />

und in seinem Umfeld (insb. Ortslage <strong>Kandel</strong>) weisen im Vergleich zur unbebauten<br />

Landschaft ein erhöhtes Temperaturniveau auf, das durch Wärmespeicherung<br />

und -abstrahlung versiegelter Flächen und von Baukörpern erzeugt wird.<br />

Die Luftfeuchtigkeit ist geringer. Des Weiteren wird durch die Bebauung die Luftzirkulation<br />

unterbrochen. Lokale Winde und Kaltluftströme werden behindert; Regionalwinde<br />

werden gebremst (Zunahme der Vertikalkomponente des Windes auf<br />

Kosten der horizontalen Windgeschwindigkeit). Die Erhöhung des Temperaturniveaus<br />

und die Unterbrechung der Luftzirkulation tragen dazu bei, dass der Schwüleeindruck<br />

im Siedlungsbereich verstärkt wird. Die im Siedlungsraum vermehrt auftretenden<br />

Emissionen (Industrie, Verkehr, Hausbrand etc.) bedingen erhöhte<br />

Schadstoff- und Staubkonzentrationen in der Luft. Diese belastenden Wirkungen<br />

werden durch angrenzende Freilandflächen mit ihren entlastenden Funktionen<br />

gemindert (siehe oben).<br />

• Lokal wirksame Windsysteme und Wirkungsräume<br />

Die auf den landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des Lößriedels produzierte<br />

Frisch- und Kaltluft fließt - insbesondere bei windschwachen wolkenarmen<br />

Wetterlagen - von dort flächig entsprechend dem Geländegefälle in Richtung tiefer<br />

gelegener Bereiche ab (Hangabwinde). Im betrachteten Gebiet treten Hangabwinde<br />

vor allem in nördlicher und östlicher, im Süden des Plangebiets auch in südlicher<br />

Richtung auf. In Niederungen (wie bspw. in der nördlich gelegenen Erlenbachniederung)<br />

sammelt sich die Kaltluft und fließt von dort weiter in Richtung Osten<br />

ab (Kaltluftabflussbahn). Siedlungsflächen im Wirkungsbereich von Hangabwinden<br />

oder Kaltluftabflussbahnen erfahren durch diese eine klimatische Entlastung.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Siedlungsflächen am Nordwestrand von<br />

<strong>Kandel</strong> von den Hangabwinden aus dem Bereich der nördlich angrenzenden Freiflächen<br />

profitieren. Aufgrund der relativ geringen Größe des angeschlossenen<br />

Kaltluftentstehungsgebiets (nur bis zum nächstgelegenen Geländerücken reichend,<br />

ab dort Gelände nach Norden und Osten hin abfallend) und der mäßigen<br />

bis geringen Hangneigung sind die Hangabwinde allerdings relativ schwach ausgeprägt.<br />

Im Siedlungsbereich übernehmen häufig Bahnstrecken die Funktion von Luftleitbahnen,<br />

da sie breite Schneisen ohne Querbauwerke bilden. Durch ihre geringe<br />

Bodenrauigkeit, eine ausreichende Länge und Breite sowie durch einen möglichst<br />

geradlinigen Verlauf begünstigen sie den Luftaustausch innerhalb der Ortslage<br />

(Strömungsbahn). Die Kanalisierung der Luftströmungen ist in hohem Maße von<br />

den jeweiligen Strömungsrichtungen der Wetterlagen abhängig. Während windschwacher<br />

Hochdruckwetterlagen dienen die Luftleitbahnen als potenzielle Einströmschneisen<br />

für Frisch-/ Kaltluftabflüsse bzw. Flurwinde.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

• Emissionen und Luftbelastung<br />

Die oben genannten regionalen Klimadaten verdeutlichen, dass im Plangebiet in<br />

ausgeprägter Weise lufthygienisch kritische Wetterlagen gegeben sind. Es liegt<br />

deshalb in einem bioklimatischen Belastungsbereich. Im Sommer sorgen hohe<br />

Lufttemperaturen, geringe Luftbewegung, vermehrte Ein- und Gegenstrahlung und<br />

hohe relative Luftfeuchte häufig für Witterungsabschnitte, die als drückend-schwül<br />

und belastend empfunden werden. Hochdruckwetterlagen mit geringer lokaler<br />

Windzirkulation im Winterhalbjahr begünstigen die Entstehung und Persistenz von<br />

Kaltluft und Nebel, der von in dieser Jahreszeit in flachem Winkel einfallenden<br />

Strahlung nur schwer zu durchdringen und aufzulösen ist (langandauernde Inversionswetterlagen).<br />

Nach langjährigen Messungen des Zentralen Immissionsmessnetzes von Rheinland-Pfalz<br />

(u. a. LFUG 2003, LUWG 2004 - 2010) liegt im Planungsraum eine<br />

schwache bis mäßige Gesamtluftbelastung sowohl im Hinblick auf die mittlere Jahresbelastung<br />

als auch auf die Kurzzeitbelastung 9 vor. Bei Anwendung neuerer<br />

Verfahren zur Einstufung des Langzeit-Luftqualitätsindexes (siehe insb. LFU 2004)<br />

ist die Luftqualität im Untersuchungsgebiet als ausreichend bis schlecht zu bewerten.<br />

In den vergangenen Jahren wurden an der, dem Plangebiet am nächsten gelegenen<br />

Messstelle in Wörth a.Rh. keine Überschreitungen gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinien<br />

(hier insbesondere Schutz der menschlichen Gesundheit) 10 im Hinblick<br />

auf SO2, NO2 und CO bzw. vereinzelte Überschreitungen im Hinblick auf Feinstaub<br />

(PM10) und Ozon erfasst. Die Anzahl der Überschreitungen für Partikel PM10 lag<br />

an der Messstation Wörth a.Rh. unterhalb der maximal zulässigen Überschreitungszahl<br />

je Kalenderjahr (nicht öfter als 35 mal pro Kalenderjahr). Bezüglich Ozon<br />

darf der Zielwert von 120 μg/m 3 (8h-MW) ab 2010 an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr<br />

überschritten werden. Dieser Wert wurde in den vergangenen Jahren<br />

an einer höheren Anzahl von Tagen überschritten. Vor allem bei austauscharmen<br />

Schönwetterperioden im Sommer kommt es infolge der geringen Bewölkung, der<br />

Sauerstoffproduktion des Waldes sowie hoher Stickoxidwerte in der Luft häufig zu<br />

einer hohen Ozonbelastung.<br />

Als lokaler Schadstoffemittent ist insbesondere der Kfz-Verkehr auf den umliegenden<br />

Straßen bedeutsam.<br />

2.5 Landschaft (Landschafts- und Stadtbild)<br />

Das Plangebiet ist naturräumlich gesehen Teil des Landschaftstyps einer durch<br />

den Klingbach bzw. den Erlenbach in West-Ost-Richtung gegliederten Lößplatte.<br />

9 Methodik der Ermittlung siehe INNENMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2004.<br />

10 Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid<br />

und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft; Richtlinie 2000/69/ EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 über Grenzwerte für Benzol und<br />

Kohlenmonoxid in der Luft; Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Die zwischen den Schotterkegeln des Klingbachs und des Erlenbachs höher gelegenen,<br />

lößbedeckten Riedelflächen laufen zum Rhein hin spitz zu. Morphologisch<br />

sowie im großräumigen Erscheinungsbild werden die Riedelflächen durch eine<br />

gewölbte Oberfläche mit flachen Buckeln und Dellen sowie die Weiträumigkeit der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung geprägt. Am Südrand des Lößriegels liegen als siedlungsgeographische<br />

Leitlinie die charakteristischen Straßenortschaften („lange<br />

Dörfer“ entlang des Viehstrichs).<br />

Das Landschaftsbild des Plangebiets und seiner Umgebung ist durch weiträumige<br />

Sichtbeziehungen in westlicher, nördlicher und östlicher Richtung charakterisiert.<br />

Im Westen und Norden wird das Blickfeld durch die waldbestandenen Berge des<br />

Pfälzerwalds begrenzt (bedeutsame Raumkante). Die Kulissenwirkung der Berge<br />

wird zudem durch die nördlich des Plangebiets gelegenen Wald- und Gehölzbestände<br />

in der Erlenbachniederung verstärkt, deren Wipfel vom Norden des Plangebiets<br />

aus sichtbar sind. Im Westen sind die bei Minfeld stehenden Windräder erkennbar.<br />

Im Osten begrenzen Waldbestände westlich von Hatzenbühl/ Rheinzabern<br />

(Waldgebiet „Lichtenhart“) bzw. die Bebauung entlang der L 542 das Blickfeld.<br />

Die südliche Begrenzung des Sichtfelds bildet der Ortsrand von <strong>Kandel</strong> mit<br />

Wohnbebauung sowie dahinter liegende, höhere Einzelgebäude/ -objekte (insb.<br />

mit positiver Wirkung: Kirchturm bzw. mit negativer Wirkung: Hochhaus), Das<br />

Plangebiet wird zudem durch die im Einschnitt verlaufende gehölzbestandene<br />

Bahntrasse visuell vom östlich angrenzenden Freiraum getrennt.<br />

Der Ortsrand von <strong>Kandel</strong> weist je nach Art und Geschlossenheit/ Durchgängigkeit<br />

der Eingrünung unterschiedliche Gestaltungsqualitäten auf. Reste gebietstypischer<br />

Eingrünung mit Feldgärten/ Grabeland in direkter Verlängerung der Wohnbebauung<br />

finden sich noch nördlich der Stresemann-/ Hubstraße. Ansonsten besteht die<br />

Eingrünung aus ± lückigen, z. T. nicht gebietstypischen Gehölzbeständen in den<br />

Hausgärten, die unmittelbar an die intensiv landwirtschaftlich genutzten Freiräume<br />

angrenzen. Die Gebäudekubaturen der Bebauung am Ortsrand wirken weitgehend<br />

maßstäblich.<br />

Trotz der exponierten Lage des Plangebiets ist es im Wesentlichen von Norden<br />

(von den nördlich verlaufenden Landwirtschaftswegen bis auf Höhe des Ortsrands<br />

von Minderslachen, im weiteren Umfeld vermutlich auch von den nördlich gelegenen<br />

Lößriedelflächen aus) aus einsehbar. Von den übrigen Richtungen aus verhindern,<br />

das Relief, die bestehende Bebauung oder lineare Gehölzbestände die<br />

Einsichtnahme auf das Gebiet.<br />

Das Plangebiet selbst und seine nähere Umgebung sind vor allem durch offene,<br />

flächenhaft wirksame Ackerflächen geprägt. Naturnahe, raumgliedernde und raumdifferenzierende<br />

Strukturen fehlen weitgehend. Lediglich die gebietstypischen,<br />

dichten Gehölzbestände entlang der tiefer liegenden Bahnlinie sowie wenige Einzelbäume<br />

am Rande der Landwirtschaftswege untergliedern die ansonsten strukturarme<br />

Ackerlandschaft. Mit dem kurzen Hohlweg in der Verlängerung der Hubstraße<br />

(Hubhofweg) befindet sich darüber hinaus ein Relikt eines charakteristischen<br />

Landschaftselements der Lößriedel-Landschaft im Plangebiet.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Die nördlich und westlich des Plangebiets gelegenen landwirtschaftlichen Aussiedlungen<br />

mit Lagerhallen und Folien-Gewächshäusern sind größtenteils nur ungenügend<br />

in die Landschaft eingebunden. Die Gebäude sind lediglich durch einzelne,<br />

lückige Gehölzbestände eingegrünt; dichtere Gehölzbestände finden sich nur im<br />

Bereich der südwestlich gelegenen Lagerhallen.<br />

Aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt, Möglichkeit zur Naturbeobachtung und Raumwirkung<br />

sowie bestehender Vorbelastungen ist die Landschaftsbildqualität des<br />

Plangebiets als mittel-gering einzuschätzen (vgl. MIESS & MIESS 1993). Obwohl<br />

lediglich einzelne landschaftlich bedeutsame Strukturen vorhanden sind, wirken<br />

sich die Reliefsituation sowie die weiträumigen Sichtbeziehungen positiv auf die<br />

Attraktivität des Raums aus.<br />

2.6 Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit und Erholung/ Freizeit)<br />

• Gesundheit<br />

Auf die im Hinblick auf Gesundheit relevante lufthygienische und bioklimatische<br />

Situation im Plangebiet wurde bereits in Kapitel 2.3 (Schutzgut Klima/ Luft) hingewiesen.<br />

Im Untersuchungsraum ist der Verkehr auf der südlich gelegenen Saarstraße/ B<br />

427, der östlich liegenden Landauer Straße/ L 542 bzw. der weiter östlich gelegenen<br />

A 65 der hauptsächliche Verursacher von Lärm 11 . Die verkehrsbedingten<br />

Lärmemissionen auf der Saarstraße bzw. der Landauer Straße verursachen straßennah<br />

zumindest tagsüber einen dauerhaft wahrnehmbaren Geräuschpegel mit<br />

jeweils kurzzeitig aufeinander folgenden Geräuschspitzen (verlärmt); in den verkehrsärmeren<br />

Abend-/ Nachtstunden sind dann auch die Lärmemissionen der<br />

Kraftfahrzeuge auf der A 65 als dauerhaft wahrnehmbarer Geräuschpegel (Hintergrundgeräusch)<br />

hörbar (vgl. auch Kap. 1.6.1). Zeitweise kommen darüber hinaus<br />

Lärmemissionen durch den Zugverkehr auf der in Einschnittlage verlaufenden<br />

Bahntrasse hinzu.<br />

• Erholung/ Freizeit<br />

Dem Plangebiet und seiner näheren Umgebung kommt - aufgrund seiner guten<br />

fußläufigen Erreichbarkeit - eine wichtige Funktion als Naherholungsraum für die<br />

landschaftsbezogene Tages- und Feierabenderholung für die Bevölkerung von<br />

<strong>Kandel</strong> zu. Dieser Funktion als örtlich bedeutsamer Freiraum für die extensive,<br />

landschaftsbezogene Naherholung wird das Gebiet derzeit aufgrund seine mittelgeringen<br />

Landschaftsbildqualität, der Zerschneidung und Verlärmung durch Verkehrstrassen<br />

nur ungenügend gerecht. Landschaftlich attraktiver und als Naherholungsraum<br />

deutlich frequentierter sind die Niederungs- und Waldflächen (Bien-<br />

11 Das Büro MODUS CONSULT ULM GMBH hat auf der Grundlage bestehender Verkehrsuntersuchungen<br />

und aktueller Knotenpunktzählungen die Straßenbelastung in 2007 ermittelt (siehe<br />

MODUS CONSULT ULM GMBH, August 2007). Im Bereich der B 427 lag das Verkehrsaufkommen<br />

bei 7.300 bis 9.100 Kfz/ 24 h, im Bereich der L 542 bei ca. 8.200 Kfz/ 24 h bzw. im Bereich<br />

der A 65 (zw. AS <strong>Kandel</strong>-Mitte und AS <strong>Kandel</strong>-Nord) lag es bei 43.300 Kfz/ 24 h.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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wald) südlich der Ortslage von <strong>Kandel</strong>. Die Lößriedelflächen nördlich von <strong>Kandel</strong><br />

werden von den Anwohnern hauptsächlich zum Ausführen von Hunden genutzt.<br />

Im Plangebiet selbst sind keine (über-)regionalen Radwanderwege vorhanden; der<br />

nächst gelegene ausgeschilderte Radwanderweg befindet sich auf der Westseite<br />

der östlich des Plangebiets verlaufenden L 542.<br />

2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Zu den Kulturgütern werden nicht nur denkmalgeschützte bzw. -schutzwürdige<br />

Gebäude, Ortsbilder oder Bodenformationen gerechnet, sondern auch Elemente<br />

der traditionellen Kulturlandschaft, die ehemalige, heute nicht mehr übliche bzw.<br />

verbreitete Landnutzungsformen inkl. deren Infrastrukturen dokumentieren. Ein<br />

solches für die Lößriegel des Vorderpfälzer Tieflands charakteristisches, kulturhistorisch<br />

bedeutsames Landschaftselement stellt der kurze Hohlweg in der Verlängerung<br />

der Hubstraße (Hubhofweg) dar. Der nutzungstypische, ursprüngliche<br />

Hohlwegscharakter ist jedoch nur noch rudimentär vorhanden: Durch die Versiegelung<br />

der Wegsohle wird das für die Entstehung und Entwicklung des Hohlwegs<br />

charakteristische fortwährende Eintiefen des Weges verhindert; zudem fehlen<br />

ausgeprägte steile und offene Böschungen, die insbesondere frühe Entwicklungsphasen<br />

von Hohlwegen kennzeichnen. Aufgrund ausbleibender Nutzung/ Pflege<br />

befindet sich der Hohlweg im Stadium zunehmender Verbuschung/ Verwaldung.<br />

Sonstige Kulturgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden (siehe auch Kap. 1.6 und<br />

2.1/ 2.2/ 2.5).<br />

Im Süden des Plangebiets (östlich der Hubstraße) wurde ein leer stehender Wohngebäudekomplex<br />

(„weißes Haus“) in den Geltungsbereich mit aufgenommen. Ansonsten<br />

befinden sich vereinzelte bauliche Anlagen der landwirtschaftlichen Nutzung<br />

(insb. Foliengewächshaus südwestlich der Bahntrasse) im Plangebiet. Nördlich,<br />

nordwestlich und südwestlich des Plangebiets liegen insgesamt drei landwirtschaftliche<br />

Aussiedlungen. Bei dem im Südwesten gelegenen Landwirtschaftsbetrieb<br />

handelt es sich um einen Rindermastbetrieb. Die beiden übrigen landwirtschaftlichen<br />

Gebäudekomplexe bestehen vorwiegend aus Lagerhallen und Foliengewächshäusern.<br />

Auf die Bedeutung der Offenlandflächen für die landwirtschaftliche Nutzung wurde<br />

bereits beim Schutzgut Boden eingegangen (siehe Kap. 2.2); sie ist im Hinblick auf<br />

ihre natürliche Ertragsfähigkeit als hoch bis sehr hoch einzustufen.<br />

Am Ostrand des Plangebiets liegt zudem ein Abschnitt der im Einschnitt verlaufenden<br />

Regional-Bahnlinie Karlsruhe/ Wörth a.Rh. - Neustadt a.d.Wstr. In Verlängerung<br />

der Guttenbergstraße befindet sich eine Brücke über die Bahntrasse.<br />

Mit Ausnahme der Stresemann-/ Hubstraße dienen die im Plangebiet liegenden<br />

Verkehrsflächen der Erschließung der angrenzenden Landwirtschaftsflächen (teilweise<br />

mit Haupterschließungsfunktionen). Die Landwirtschaftswege werden zu-


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

dem von Spaziergängern sowie von Radfahrern als zwischenörtliche Verbindungen<br />

zwischen den nördlich gelegenen Ortschaften und der Stadt genutzt.<br />

2.8 Wirkungsgefüge bzw. Wechselwirkungen zwischen den<br />

Schutzgütern<br />

Die Wechselwirkungen 12 zwischen den oben genannten Schutzgütern bzw. den<br />

einzelnen Belangen des Umweltschutzes, die gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ebenfalls<br />

zu berücksichtigen sind, veranschaulicht folgende Tabelle:<br />

Tab. 3: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach SPORBECK<br />

et al. 1997, verändert)<br />

Schutzgut/ Schutzgutfunktion<br />

Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />

Tiere<br />

Abhängigkeit der Tierwelt von der biotischen/ abiotischen Lebensraumausstattung (Vegetation/ Bio-<br />

Lebensraumfunktion topstruktur, -vernetzung, Lebensraumgröße, Boden, Gelände-/ Bestandsklima, Wasserhaushalt)<br />

Pflanzen<br />

Biotopschutzfunktion<br />

Boden<br />

Lebensraumfunktion<br />

Funktion als Bestandteil des<br />

Naturhaushalts<br />

Abbau-, Ausgleichs- und<br />

Aufbaumedium<br />

Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

Grundwasser<br />

Grundwasserdargebotsfunktion<br />

Grundwasserschutzfunktion<br />

Funktion im Landschaftswasserhaushalt<br />

Spezifische Tierarten/ Tierartengruppen als Indikatoren für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen/<br />

-komplexen<br />

Abhängigkeit der Vegetation von den abiotischen Standorteigenschaften (Bodenform, Geländeklima,<br />

Grundwasser-Flurabstand, Oberflächengewässer) sowie von der Besiedlung durch Tierlebensgemeinschaften<br />

(Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen - Mensch, Pflanzen - Tier)<br />

Anthropogene Vorbelastungen von Biotopen<br />

Abhängigkeit der ökologischen Bodeneigenschaften von den geologischen, geomorphologischen,<br />

wasserhaushaltlichen, vegetationskundlichen und klimatischen Verhältnissen<br />

Boden als Standort für Biotope / Pflanzengesellschaften<br />

Boden als Lebensraum für Bodentiere<br />

Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion,<br />

Grundwasserschutz, Grundwasserdynamik)<br />

Boden als Schadstoffsenke und Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Boden -<br />

Pflanzen, Boden - Wasser, Boden - Mensch, (Boden - Tiere)<br />

Abhängigkeit der Erosionsgefährdung des Bodens von den geomorphologischen Verhältnissen und<br />

dem Bewuchs<br />

Anthropogene Vorbelastungen des Bodens<br />

Abhängigkeit der Grundwasserergiebigkeit von den hydrogeologischen Verhältnissen und der Grundwasserneubildung<br />

Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, bodenkundlichen und vegetationskundlichen<br />

/ nutzungsbezogenen Faktoren<br />

Abhängigkeit der Grundwasserschutzfunktion von der Grundwasserneubildung und der Speicher- und<br />

Reglerfunktion des Bodens<br />

Oberflächennahes Grundwasser als Standortfaktor für Biotope und Tierlebensgemeinschaften<br />

Grundwasserdynamik und seine Bedeutung für den Wasserhaushalt von Oberflächengewässern<br />

Oberflächennahes Grundwasser (und Hangwasser) in seiner Bedeutung als Faktor für die Bodenentwicklung<br />

Grundwasser als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Grundwasser - Mensch,<br />

(Grundwasser - Oberflächengewässer, Grundwasser - Pflanzen)<br />

Anthropogene Vorbelastungen des Grundwassers<br />

12 Definition nach RASSMUS et al. (2001): Wechselwirkungen in Sinne des UVPG sind die in der<br />

Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Gesamtheit der Prozesse - das Prozessgefüge - ist Ursache<br />

des Zustands der Umwelt wie auch ihrer weiteren Entwicklung. Die Prozesse unterliegen einer<br />

Regulation durch innere Steuerungsmechanismen (Rückkopplungen) und durch äußere Einflussfaktoren.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 42<br />

Fortsetzung Tab. 3: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach<br />

SPORBECK et al. 1997, verändert)<br />

Schutzgut/ Schutzgutfunktion<br />

Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern<br />

Luft<br />

Lufthygienische Situation für den Menschen<br />

Lufthygienische Belastungsräume<br />

Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion (u. a. Immissionsschutzwälder)<br />

Klima<br />

Regionalklima<br />

Geländeklima<br />

Klimatische Ausgleichsfunktion<br />

Luftaustausch<br />

Landschaft<br />

Landschaftsbildfunktion<br />

Mensch/ Bevölkerung<br />

Gesundheit (Wohn- und<br />

Wohnumfeldfunktion)<br />

Erholungsfunktion<br />

Kultur- und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Natur- und kulturhistorisches<br />

Erbe<br />

Raumnutzungen<br />

Abhängigkeit der lufthygienischen Belastungssituation von geländeklimatischen Besonderheiten<br />

(u. a. lokale Windsysteme, Frischluftschneisen, Tallagen)<br />

Luft als Schadstofftransportmedium im Hinblick auf die Wirkpfade Luft - Pflanzen, Luft - Mensch<br />

Anthropogene lufthygienische Vorbelastungen<br />

Geländeklima in seiner klimaökologischen Bedeutung für den Menschen<br />

Geländeklima (Bestandsklima) als Standortfaktor für die Vegetation und die Tierwelt<br />

Abhängigkeit des Geländeklimas und der klimatischen Ausgleichsfunktion (z. B. Kaltluftabfluss)<br />

von Relief, Vegetation/ Nutzung und größeren Wasserflächen<br />

Bedeutung von Waldflächen für den regionalen Klimaausgleich<br />

Anthropogene Vorbelastungen des Klimas<br />

Abhängigkeit des Landschaftsbilds von den Landschaftsfaktoren Relief, Geologie, Boden, Vegetation/<br />

Nutzung, Oberflächengewässer und kulturellem Erbe<br />

Leit-, Orientierungsfunktion für Tiere<br />

Landschaftsbild in seiner Bedeutung für die natürliche Erholungsfunktion<br />

Anthropogene Vorbelastungen des Landschaftsbilds<br />

Abhängigkeit der Gesundheit von den klimatischen und lufthygienischen Verhältnissen<br />

Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft als Lebensgrundlage<br />

Abhängigkeit der Erholungseignung vom Landschaftsbild<br />

Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben genannte Schutzgüter sowie konkurrierende<br />

Raumansprüche (bspw. Belastungen durch Lärm)<br />

Abhängigkeit von Relief, Geologie, Boden (u. a. natürliches landwirtschaftliches Ertragspotential),<br />

Wasserhaushalt und Klima<br />

Anthropogene Vorbelastungen im Hinblick auf oben genannte Schutzgüter sowie konkurrierende<br />

Raumnutzungen


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

3 Wirkungsprognose (Umweltprüfung)<br />

3.1 Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der<br />

Planung (Status quo-Prognose)<br />

Die vorliegende Planung entspricht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> (SCHARA + FISCHER 2002<br />

zzgl. 8. Änderung/ Fortschreibung), der die Ausweisung weiterer Bauflächen unter<br />

Berücksichtigung der Eigenentwicklung als erforderlich ansieht, da die verfügbaren<br />

Baulandpotentiale den Bedarf an Bauland mittelfristig nicht mehr abdecken.<br />

Sollte die vorliegende Planung nicht umgesetzt werden, ist davon auszugehen,<br />

dass die Freiflächen des Plangebiets auch zukünftig entsprechend ihrer derzeitigen<br />

Nutzungsform hauptsächlich als Ackerland bewirtschaftet werden. Da das<br />

Gebiet hinsichtlich der ackerbaulichen Nutzung über eine hohe bis sehr hohe natürliche<br />

Ertragsfähigkeit verfügt, ist nicht anzunehmen, dass eine Flächenumnutzung,<br />

beispielsweise hin zu extensiveren Bewirtschaftungsformen (wie Streuobstwiesen,<br />

Grünland), erfolgen wird. Negative Auswirkungen ergeben sich bei einer<br />

Fortführung der intensiven ackerbaulichen Bewirtschaftung durch zunehmende<br />

Nähr-/ Schadstoffbelastung sowie fortschreitende Erosion/ Verschlämmung des<br />

Bodens. Die positiven Wirkungen des Gebiets im Hinblick auf die lokalklimatischen<br />

Entlastungsfunktionen bleiben weiterhin bestehen. Die bioökologischen und landschaftsästhetischen<br />

Defizite werden wie bisher vorhanden sein.<br />

Denkbar wäre zudem, dass nur Teile der Darstellungen des Flächennutzungsplans,<br />

wie insbesondere die Errichtung eines Bahnhaltepunktes inkl. einer Park+-<br />

Ride-Anlage an der Bahntrasse oder auch der Bau einer Nordwest-Umgehung in<br />

Fortführung der Straße „Am Höhenweg“ mit Anbindung an die Landauer Straße,<br />

realisiert werden. Insbesondere mit Realisierung der Umgehungsstraße erhöhen<br />

sich die Belastungen für die Schutzgüter Boden (insb. durch Versiegelung, Schadstoffeinträge),<br />

Tiere und Pflanzen (insb. durch Lebensraumverlust, Zerschneidung/<br />

Verinselung), Mensch (insb. durch Verlärmung) und Landschaft (insb. durch Zerschneidung<br />

von Freiraum).<br />

3.2 Voraussichtliche, erhebliche Umweltauswirkungen der Planung<br />

Bei Realisierung der vorliegenden Planung ist prinzipiell von folgenden bau-, anlage-<br />

und nutzungs-/ betriebsbedingten Wirkungen auszugehen:<br />

• Veränderung der Standortfaktoren durch Bodenumlagerung, Abgrabung, Auffüllung,<br />

Verdichtung bzw. Trittbelastung,<br />

• Flächenversiegelung, -befestigung und -überbauung (unmittelbarer Boden-/<br />

Lebensraumverlust),<br />

• Flächenumwidmung (Lebensraumveränderung),<br />

• Lärm-, Licht- und Schadstoffemissionen, Bewegungsunruhe,<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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• Entstehen von Abfällen, Trinkwasserverbrauch/ Regenwasserbewirtschaftung/<br />

Abwasser, Energieverbrauch/ -nutzung/ Abwärme.<br />

Die Wirkungsprognose erfolgt verbal-argumentativ, wobei die Schutzgüter jeweils<br />

separat bzw. bei inhaltlichen Überschneidungen zusammen betrachtet werden. Als<br />

Merkmale von Auswirkungen werden Umfang und räumliche Ausdehnung, Wahrscheinlichkeit,<br />

Dauer, Häufigkeit, Umkehrbarkeit, kumulativer Charakter sowie<br />

grenzüberschreitender Charakter der Wirkungen berücksichtigt. Baubedingte Wirkungen<br />

sind zeitlich auf die Bauphase begrenzt (und werden nur werktags und<br />

tagsüber auftreten) und in der Regel reversibel. Dagegen sind die anlage- und nutzungsbedingten<br />

Wirkungen dauerhaft und größtenteils irreversibel (zumindest für<br />

absehbare Zeit). Aufgrund der Dimension und Lage der Maßnahme ist nicht von<br />

einem grenzüberschreitenden Charakter der Wirkungen auszugehen.<br />

Nachfolgend werden darüber hinaus Folgewirkungen und/ oder Wirkungsverlagerungen<br />

beschrieben. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern werden bei<br />

den jeweiligen Schutzgütern dargestellt. Der Sinn der Betrachtung der Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern ist, solche Wirkungen zu erkennen und herauszustellen,<br />

die für die Bewertung der Umweltauswirkungen zusätzliche Aspekte<br />

darstellen (BUNZEL 2005). Dabei geht es im Wesentlichen um Wirkungen, die sich<br />

auf das eine Schutzgut positiv, auf ein anderes Schutzgut jedoch negativ auswirken<br />

können (ambivalente Auswirkungen).<br />

Die Naturschutzgesetze knüpfen den Eingriffstatbestand (i. R. d. integrierten Bearbeitung<br />

des Landschaftsplanerischen Beitrags) an die Voraussetzung, dass eine<br />

Beeinträchtigung erheblich ist. Neben Art, Dauer und Ausmaß der Wirkung bzw.<br />

der Beeinträchtigung spielt für die Einstufung der Erheblichkeit die Bedeutung bzw.<br />

Empfindlichkeit der jeweils betroffenen Wert- und Funktionselemente der Schutzgüter<br />

sowie der Grad der Vorbelastung im Gebiet eine wesentliche Rolle (vgl. Kap.<br />

2). Die Frage nach der Erheblichkeit von Eingriffen ist im Zusammenhang mit Totalverlusten<br />

von Naturhaushaltsfunktionen immer leicht zu beurteilen, da auch die<br />

Verluste "nur" allgemein bedeutsamer Naturhaushaltsfunktionen immer erheblich<br />

zu werten sind. Problematischer wird es, wenn Naturhaushaltsfunktionen von allgemeiner<br />

Bedeutung vorhabensbedingt nicht verloren gehen, sondern "nur" beeinträchtigt<br />

werden. Verbindliche Maßstäbe für die Festlegung der Erheblichkeit von<br />

Beeinträchtigungen existieren nicht (LANA 1996). Zur Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle<br />

sind daher auch die Ziele und Grundsätze der Naturschutzgesetze<br />

sowie regionale und kommunale Leitbilder des Naturschutzes heranzuziehen.<br />

Als erheblich werden generell Beeinträchtigungen von Funktionen mit besonderer<br />

Bedeutung für die nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

bzw. des Landschaftsbilds eingestuft. Mögliche Beeinträchtigungen, die auf<br />

Funktionselemente mit allgemeiner Bedeutung einwirken, sind im Einzelfall zu prüfen.<br />

Als erheblich sind zumindest alle dauerhaften Flächenverluste von Funktionselementen<br />

allgemeiner Bedeutung (z. B. Flächenversiegelung) einzustufen sowie<br />

die Beeinträchtigungen von Biotopen allgemeiner Bedeutung, die aufgrund längerer<br />

Regenerationsdauer nicht oder nur schwer ausgleichbar sind.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

3.2.1 Auswirkungen der Planung auf Tiere und Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt)<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

Die zur Durchführung des geplanten Vorhabens eingesetzten Fahrzeuge und Baumaschinen<br />

werden das Gelände befahren und dabei Lärm und Abgase erzeugen.<br />

Die An- und Abfahrten der Baufahrzeuge verursachen auf den umliegenden öffentlichen<br />

Straßen ein höheres Verkehrsaufkommen. Auf Freiflächen werden Baumaterialien<br />

gelagert. Abgesehen von den An- und Abfahrten bleiben die Wirkungen<br />

der genannten Maßnahmen weitgehend auf das Plangebiet und die nähere Umgebung<br />

begrenzt. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet.<br />

Werden Vegetationsflächen mit Baufahrzeugen befahren bzw. als Lagerflächen<br />

genutzt, führt dies zur Beschädigung und zur Beeinträchtigung der eine Veränderung<br />

der Standortbedingungen für die Vegetation und damit eine Veränderung der<br />

natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Teile des Plangebiets und seiner Randbereiche<br />

werden von bioökologisch hoch- bzw. mittel-hochwertigen Gehölzbeständen<br />

(insb. Baum-/ Strauchhecken am Hohlweg oder randlich entlang der Bahntrasse<br />

sowie alte Walnüsse/ Obstbäume) eingenommen. Werden höherwertige Vegetationsbestände,<br />

die außerhalb der eigentlichen Maßnahmenflächen liegen, baubedingt<br />

genutzt, können erhebliche negative Auswirkungen entstehen (u. a. Verlust<br />

von Lebensraumstrukturen für Vögel, Heuschrecken, Tagfalter, Nahrungsraum/<br />

Leitstruktur für Fledermäuse).<br />

Eine erhöhte Lärm- und Lichtbelastung, Bewegungsunruhe und Erschütterungen<br />

durch die baubedingten Maßnahmen können potentiell zu einer Beeinträchtigung<br />

der Tierwelt in den angrenzenden Freiflächen führen. Empfindliche Arten können<br />

hierauf mit einer Meidung des Gebiets zur Nahrungssuche oder mit der Aufgabe<br />

ihres Brut-/ Nistplatzes bzw. Reviers reagieren (insb. Vögel, Fledermäuse). Emissionsbedingte<br />

Auswirkungen auf Vögel wurden im Rahmen eines Monitorings an<br />

der Bahn-Ausbaustrecke Hamburg - Berlin untersucht (ARSU 1998). Für Vögel liegen<br />

auch quantitative Untersuchungen zu den Auswirkungen des Straßen- und<br />

Schienenverkehrslärms vor (v. a. GARNIEL et al. 2007).<br />

Danach stellen akustische und optische Störreize die wichtigsten Wirkfaktoren dar.<br />

Durch Schallimmissionen können Vögel in ihrer Kommunikation (z. B. Reviergesang)<br />

und in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit (z. B. Hören von Beute oder Feinden)<br />

beeinträchtigt werden, weil relevante Umweltsignale überdeckt (maskiert) werden.<br />

Optische Bewegungsreize können bei störungsempfindlichen Vögeln zu den bekannten<br />

Scheucheffekten führen. Eine besondere Bedeutung kann die Geräuschwahrnehmung<br />

auch für nachtaktive Arten haben, die bei der Beutesuche oft stark<br />

auf den Gehörsinn angewiesen sind. Starkes Scheinwerferlicht kann nachtaktive<br />

Arten wie Eulen beeinträchtigen. Die Empfindlichkeit gegenüber akustischen und<br />

optischen Störungen ist im Wesentlichen abhängig von artspezifischen Verhaltensweisen<br />

und Hauptaktivitätsphasen, von der Vorbelastung (Gewöhnungseffekte)<br />

und Gebietsstrukturierung (Abschirmung, Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten)<br />

sowie von Art, Intensität, Zeitpunkt und Dauer der Störung. Eine höhere<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Empfindlichkeit besteht insbesondere während der artspezifischen Paarungs-,<br />

Brut- und Aufzuchtzeiten vieler Vogelarten.<br />

Neuere Untersuchungen (u. a. GARNIEL et al. 2007) zeigen, dass der seit mehreren<br />

Jahren als Fachkonvention geltende Beurteilungspegel von 47 dB(A), ab dem<br />

von einer erheblichen Beeinträchtigung der Vogelwelt durch Lärm (insb. Verkehrslärm)<br />

auszugehen war (47 dB(A)-Grenzisophone als Indikator für erhebliche Beeinträchtigungen,<br />

siehe BFN 2001), so pauschal nicht mehr aufrecht zu erhalten<br />

ist. Die nachfolgende Beurteilung stützt sich auf die Aussagen der neueren Untersuchungen,<br />

und dabei insbesondere auf das Gutachten von GARNIEL et al. (2007),<br />

in dem für 132 Brutvogelarten art- bzw. artengruppenspezifische Empfindlichkeiten<br />

und Schwellenwerte (kritische Schallpegel bzw. Effektdistanzen) benannt werden,<br />

die zur Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung durch Verkehrslärm herangezogen<br />

werden können. Im Hinblick auf den für den Populationserhalt besonders<br />

relevanten Aspekt der Partnerfindung wurden von den untersuchten Brutvogelarten<br />

lediglich 12 Arten als hochempfindlich gegenüber Lärm eingeschätzt<br />

(Wachtelkönig, Raufußkauz, Ziegenmelker, Große Rohrdommel, Zwergdommel,<br />

Rohrschwirl, Drosselrohrsänger, Tüpfelralle, Wachtel, Birkhuhn, Auerhuhn und<br />

Hohltaube). Deren kritische Schallpegel wurden je nach Art bei 47 dB(A) nachts<br />

bzw. bei 52 bis 58 dB(A) tags eingestuft. Ein Brutvorkommen dieser Arten im Plangebiet<br />

und seiner näheren Umgebung ist auszuschließen.<br />

Für die übrigen Vogelarten des Planungsraums wird von GARNIEL et al. (2007) nur<br />

eine mittlere bis geringe Lärmempfindlichkeit prognostiziert. Bei ihnen ist Lärm in<br />

der Regel nicht der Wirkfaktor mit der größten Reichweite. Seine Auswirkungen<br />

lassen sich von den Folgen weiterer Störfaktoren im Raum (insb. optischen Störreizen)<br />

nicht trennen. Für die Prognose der baubedingten Auswirkungen durch den<br />

Faktorenkomplex aus akustischen und optischen Störreizen liefern die biologischen<br />

Begleituntersuchungen (Monitoring) an der Bahn-Ausbaustrecke Hamburg-<br />

Berlin (ARSU 1998) Hinweise. Als Hauptstörungsquelle erwiesen sich dort bewegende,<br />

optisch wahrnehmbare Menschen und Fahrzeuge in Verbindung mit plötzlichen<br />

lauten Geräuschen. Die wenigsten Störungen verursachten nach den Untersuchungen<br />

von ARSU (1998) die auf dem Gleiskörper durchgeführten Arbeiten<br />

wie Rammen, Oberleitungsbau sowie Schienenauf- und -abbau. Es zeigten sich<br />

deutliche Unterschiede in der Betroffenheit der einzelnen Arten: Während einige<br />

Arten durch die Störeinflüsse den trassennahen Bereich mieden, brüteten andere<br />

erfolgreich direkt an einer befahrenen Baustraße. Bei Waldvögeln reicht die Störwirkung<br />

im dichten Wald nicht so weit wie in offenen Landschaften (optische und<br />

akustische Abschirmung gegen Störreize). Im Ergebnis wurden für die verschiedenen<br />

Vogelgemeinschaften jeweils unterschiedliche störungsbedingte Meidekorridore<br />

ermittelt. Es wurden aber teilweise auch bei derselben Art unterschiedliche<br />

Empfindlichkeiten festgestellt, d. h. es gab Brutpaare, die den Störungen auswichen<br />

und solche, die sich kaum stören ließen.<br />

Bei den für den vorliegenden Planungsraum relevanten Arten der halboffenen Kulturlandschaft<br />

und Heckenbrütern wurde von ARSU (1998) überwiegend eine geringe<br />

Empfindlichkeit gegenüber baubedingten Störungen festgestellt. Störungsbedingte<br />

Meidekorridore um die Bautrasse waren bei diesen Untersuchungen nicht


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

nachweisbar. Da vorliegend voraussichtlich keine besonderen/ anspruchsvolleren<br />

bzw. störungsempfindlicheren Arten betroffen sind, sind keine negativen Auswirkungen<br />

auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen der jeweiligen Art zu<br />

erwarten.<br />

Für Fledermäuse, die das Gebiet und hier insbesondere Gehölzbestände zur Nahrungssuche<br />

resp. als Leitlinie auf ihrer Flugroute nutzen können, ist Lärm grundsätzlich<br />

hörbar und potentiell störend. Von einigen Fledermausarten ist eine hohe<br />

Lärmempfindlichkeit bekannt (z. B. Braunes Langohr). Andererseits sind Fledermäuse<br />

auch sehr anpassungsfähig, wie die Quartierwahl der meisten heimischen<br />

Arten in unmittelbarer Nähe des Menschen zeigt. Eine höhere Empfindlichkeit besteht<br />

insbesondere während der Hauptaktivitätszeiten in den Dämmerungs- und<br />

Nachtstunden. Nach einer Studie von KIEFER (2004) dürfte zudem nur hoher Dauerschall<br />

das Potential besitzen, die Orientierungslaute der im Raum relevanten Arten<br />

zu überlagern und die spezielle Jagdtechnik von Fledermäusen zu behindern.<br />

Da die Baumaßnahmen voraussichtlich nur tagsüber erfolgen werden, können erhebliche<br />

baubedingte Störungen somit ausgeschlossen werden.<br />

Im Rahmen der Untersuchungen von ARSU (1998) konnten bei Amphibien und<br />

Reptilien (insb. Zauneidechse) keine Störungen durch Erschütterungen, Lärm oder<br />

Bewegungen durch den Baubetrieb festgestellt werden. Es gab keine Hinweise,<br />

dass Tiere solche Störungszonen meiden oder sich daraus zurückziehen; so wurden<br />

bspw. Gräben, die nur 5 - 10 m vom Baufeld entfernt waren, von Amphibien<br />

während der Bauphase „normal“ besiedelt.<br />

• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Durch die geplante Flächenumwidmung/ Versiegelung gehen vor allem mittel- bis<br />

geringwertige Vegetationsstrukturen bzw. Lebensräume verloren (insb. Intensiväcker,<br />

Glatthaferwiesen, Fettweide, Nutzgärten). In geringem Umfang sind aber<br />

auch hoch- bzw. mittel- bis hochwertige Vegetationsstrukturen bzw. Lebensräume<br />

betroffen (naturraumtypische Baum- und Strauchhecken, Teile des Lößhohlwegs<br />

und alte Einzelbäume, siehe Tab. 4 und 5). Dieser Verlust stellt eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung für Arten und Biotope dar (siehe Beurteilungsmaßstäbe in Kap.<br />

3.2). Die Bestände übernehmen für weniger anspruchsvolle Arten bzw. für Arten<br />

mit kleineren Aktionsradien wichtige Lebensraumfunktionen; mögliche Teil-<br />

Lebensraumfunktionen (Nahrungsraum/ Jagdgebiet) werden weiter eingeschränkt.<br />

Durch Bodenauffüllungen/ -umlagerungen wird das bioökologische Entwicklungspotential<br />

langfristig verändert. Bei einer Versiegelung des Bodens geht das bioökologische<br />

Entwicklungspotential vollständig verloren. Durch das Vorhaben (inkl. Bau<br />

eines Teilabschnitts der Ortsrandstraße) werden keine wesentlichen Wanderwege<br />

(z. B. für Reptilien, Amphibien) zerschnitten. Die Vernetzungsfunktion der in Einschnittlage<br />

verlaufenden Bahntrasse, die als Vernetzungslinie mit Bedeutung für<br />

den lokalen Biotopverbund besonders relevant ist, wird durch das geplante Brückenbauwerk<br />

nicht gravierend beeinträchtigt.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Die im Plangebiet zu erwartenden Vogelarten sind weit verbreitet, anpassungsfähig<br />

und größtenteils ungefährdet. Auch wenn einzelne (potentielle) Brutplätze vorübergehend<br />

oder - lokal - dauerhaft infolge des Vorhabens nicht nutzbar sein sollten,<br />

bleiben wegen der Möglichkeiten der Arten zum Ausweichen die ökologischen<br />

Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

erhalten. Unmittelbare Verluste besetzter Nester, ggf. mit der Tötung<br />

von Jungvögeln und der Zerstörung von Entwicklungsformen, sind wegen der Bestimmungen<br />

von § 39 BNatSchG ausgeschlossen. Relevante Lebensraumstrukturen<br />

für Fledermäuse (nur kleiner Teil des großräumigen Jagdreviers betroffen,<br />

Nahrungssuche bzw. Orientierung im Hinblick auf die Flugroute auch nach Realisierung<br />

des Vorhabens weiterhin möglich) oder der Zauneidechse bzw. Mauereidechse<br />

(relevant insb. östlich angrenzende Bahntrasse) sind vom Vorhaben nicht<br />

betroffen; Vorkommen von weiteren Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind<br />

unwahrscheinlich. Aus artenschutzrechtlicher Sicht (gemäß § 44 BNatSchG) entstehen<br />

somit keine Verbotstatbestände.<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Im Hinblick auf betriebsbedingte Lärmemissionen und deren Wirkungen auf die<br />

Tierwelt ist insbesondere der neue Abschnitt der Ortsrandstraße näher zu betrachten;<br />

dieser liegt zum einen am Rand des Baugebiets zur freien Landschaft hin und<br />

wird aufgrund der Funktion für den Durchgangsverkehr eine höhere Verkehrsmenge<br />

aufweisen, als die lediglich der Erschließung des Baugebiets dienenden übrigen<br />

Straßen des Plangebiets. Das Verkehrsplanungsbüro MODUS CONSULT ULM<br />

GMBH (2007) prognostiziert für vorliegenden Abschnitt der Ortsrandstraße (bei<br />

vollständiger Trassierung bis zur Landauer Straße) bis zum Jahr 2025 eine Verkehrsbelastung<br />

von < 3.000 Kfz/ 24 h. Nutzungsbedingt ist somit von einer zusätzlichen<br />

Verlärmung und Beunruhigung der nordwestlich der Ortslage gelegenen<br />

Freiflächen auszugehen.<br />

Der Emissionspegel ist in der Nähe der neuen Verkehrstrasse am größten und<br />

baut sich im weiteren Umfeld immer mehr ab (vgl. auch GSB - SCHALLTECHNI-<br />

SCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIERING 2011, insb. Differenzkarten<br />

tags bzw. nachts). Im Süden und Osten wird die Ortsrandstraße (zukünftig) von<br />

Wohnbebauung begrenzt. Hier sind keine Vorkommen störungsempfindlicher Arten<br />

zu erwarten. Westlich und nordwestlich der Ortsrandstraße grenzen - bezogen<br />

auf die Bereiche, in denen mit einer relevanten Lärmpegelerhöhung zu rechnen ist<br />

- lediglich strukturarme Ackerflächen an; die in dieser Richtung nächst gelegenen<br />

flächigen Gehölzbestände liegen Luftlinie > 600 m von der neuen Verkehrstrasse<br />

entfernt. Vom Erreichen von für Vögel kritischen Lärmpegeln - auch in Kombination<br />

mit optischen Störreizen durch den Kfz-Verkehr (siehe oben, baubedingte Wirkungen)<br />

- ist in dieser Entfernung zur Ortsrandstraße nicht auszugehen. Näher liegende<br />

Bereiche mit relevanten Lebensraumstrukturen befinden sich lediglich nördlich/<br />

nordöstlich der geplanten Straße; diese entlang der Bahntrasse gelegenen Baum-/<br />

Strauchhecken sind bereits durch eine zumindest zeitweise hohe Lärmbelastung<br />

gekennzeichnet (Bahnverkehr), so dass für die vorkommenden (weniger störungsempfindlichen)<br />

Arten nicht von einer wesentlichen Minderung der Habitatqualität<br />

durch zusätzliche Lärmemissionen des Kfz-Verkehrs auf der neuen Ortsrandstra-


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

ße auszugehen ist. Bei Tieren, die sich länger in den jeweiligen Gebieten aufhalten,<br />

tritt zudem eine Habituation (Verringerung der Abstände zur Störreizquelle -<br />

Gewöhnungseffekt) ein.<br />

Viele Fledermausarten gelten ebenfalls als lärmempfindlich; das Plangebiet wird<br />

jedoch allenfalls als (kleiner) Teil ihres Jagdreviers sowie als Leitlinie auf ihrer<br />

Flugroute genutzt. Die Hauptaktivitätszeiten von Fledermäusen sind nachts und in<br />

den frühen Morgenstunden, d. h. in Zeiten mit einer geringen Verkehrsbelastung<br />

auf der neuen Verkehrstrasse.<br />

Durch den zusätzlichen Kfz-Verkehr steigt zudem das Kollisionsrisiko für Tiere.<br />

Nach STEIOF (1996) weisen unübersichtliche Straßenabschnitte, randliche Strukturen<br />

mit Leitlinienwirkung, die quer zur Straße verlaufen (wie Hecken, Gräben o.<br />

ä.), eine Straßenführung auf Dämmen oder reich strukturierte Lebensräume im<br />

Randbereich der Straße einerseits und eine hohe Fahrgeschwindigkeit (deutliche<br />

Erhöhung der Opferrate bei Geschwindigkeiten > 40/ 50 km/h) sowie eine hohe<br />

Verkehrsdichte andererseits bei Vögeln besonders viele Opfer auf. Diese Bedingungen<br />

sind bei vorliegender Verkehrstrasse nicht gegeben, so dass ein besonderes<br />

Kollisionsrisiko, das deutlich über das allgemeine Lebensrisiko hinausgeht,<br />

nicht zu erwarten ist. Darüber hinaus ist nicht mit dem Vorkommen seltener/ gefährdeter<br />

Arten, die die Verkehrstrasse auch Höhe des Plangebiets regelmäßig<br />

queren, zu rechnen.<br />

Durch die Vorbeifahrt entstehen Sogwirkungen und Verwirbelungen (Luftturbulenzen),<br />

die allerdings nur im unmittelbaren Randbereich der Trasse wirksam sind<br />

(zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ h) und im Vergleich zu den anderen<br />

betriebsbedingten Wirkungen eher eine untergeordnete Rolle spielen.<br />

Über die Luft und vor allem über das Spritzwasser können verkehrsbedingte<br />

Schadstoffe und Nährstoffe in angrenzende Vegetationsbestände gelangen und zu<br />

einer Verschiebung des Artenspektrums führen. In dieser Hinsicht empfindliche<br />

Biotopbestände sind im Randbereich der Verkehrstrasse jedoch nicht vorhanden,<br />

so dass diesbezüglich keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Die verbleibenden, an das Baugebiet angrenzenden Freiflächen werden zudem in<br />

höherem Maße Störungen durch die Wohn- und Freizeitnutzung ausgesetzt werden<br />

(Lärmemissionen, Bewegungsunruhe, Trittbelastung und zunehmende Eutrophierung/<br />

Ruderalisierung von Vegetationsbeständen). Dadurch wird die Lebens-<br />

und Nahrungsraumfunktion der Flächen für Tierarten im Gebiet selbst sowie im<br />

Gesamtkomplex weiter eingeschränkt. Mit dem Vorkommen von störungsempfindlicheren<br />

Arten ist jedoch nicht zu rechnen (s. o.). Die großzügige Durchgrünung<br />

des zukünftigen Wohngebiets mit öffentlichen Grünflächen wird zudem die Störungen<br />

auf das Gebiet selbst konzentrieren, so dass randliche Freiflächen weitgehend<br />

unbeeinflusst bleiben können.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG ist gemäß den obigen<br />

Ausführungen nicht wahrscheinlich.<br />

3.2.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

Baubedingt werden die Böden im Gebiet mit Maschinen/ Arbeitsgeräten befahren<br />

und zur Lagerung von Materialien genutzt werden. Außerhalb von befestigten oder<br />

versiegelten Flächen führt dies in der Regel zu Bodenverdichtungen bzw. zu qualitativen<br />

Veränderungen der Bodeneigenschaften (z. B. Verringerung des Porenvolumens<br />

durch mechanische Belastung mit nur begrenzter Regenerationsfähigkeit;<br />

nachhaltige Schädigung des Bodenlebens durch Luftmangel, erschwerte Wiederbesiedlung<br />

des Bodens durch die Bodenflora und -fauna bzw. die höhere Vegetation).<br />

Im Bereich von Böden mit einem mäßigen anthropogenen Einfluss (Landwirtschafts-,<br />

Brach-, Gehölzflächen) sind diese baubedingten Wirkungen deshalb<br />

als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen, insbesondere in Bereichen, die auch<br />

zukünftig mit Vegetation bestanden sein werden. Im Bereich zukünftig versiegelter/<br />

überbauter Flächen wird die Wirkung von den anlagebedingten Maßnahmen überlagert.<br />

Emissionen von Baufahrzeugen (Abgase, Öl, Diesel, Schmierstoffe der Baumaschinen)<br />

oder die Lagerung von Betriebsstoffen können bei grob fahrlässigem Verhalten<br />

zu potentiellen Verunreinigungen des Bodens (und in der Folge des Grundwassers)<br />

führen. Bei einem ordnungsgemäßen und sachgerechten Umgang mit<br />

den Baumaschinen (der vorausgesetzt werden kann) ist die Wahrscheinlichkeit<br />

des Eintretens einer solchen Situation jedoch eher gering.<br />

• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Bodenabgrabungen, -umlagerungen, -auffüllungen und -verdichtungen führen zu<br />

einer Veränderung der vorhandenen Bodenverhältnisse (z. B. Entfernen des organischen<br />

Auflagehorizonts bzw. von schützenden und filternden Deckschichten im<br />

Zuge von Abgrabungen). Durch die geplante Neubebauung werden überschlägig<br />

ca. 10 ha Boden nachhaltig, z. T. auch erheblich beeinträchtigt (siehe Tab. 4). Je<br />

nach Art des für Auffüllungen verwendeten Bodenmaterials (z. B. für den Straßenbau)<br />

kann es zu zusätzlichen Nähr- und Schadstoffbelastungen des anstehenden<br />

Bodens (bzw. des Grundwassers, siehe unten) kommen. Durch Bodenumlagerungen<br />

und Bodenaufschüttungen verändert sich der jeweils vorhandene Bodentyp.<br />

Der organische Auflagehorizont und Teile des darunter liegenden Mineralhorizonts<br />

des anstehenden Bodens werden entfernt, umgelagert oder überdeckt. Es entstehen<br />

Rohböden, bei denen der Prozess der Bodenentwicklung von vorne beginnen<br />

muss. Ein neues biologisches Gleichgewicht im Boden wird sich erst nach einer<br />

gewissen, von Nutzung und standörtlichen Bedingungen abhängigen Konsolidierungszeit<br />

einstellen. Die Versiegelung und Befestigung von Flächen bewirkt zudem<br />

den Verlust aller Bodenfunktionen (insb. Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Fil-


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

ter und Puffer für Schadstoffe, Lebensraum für Bodenorganismen, Standort für die<br />

natürliche Vegetation). Durch vorhabensbedingte Versiegelungen und Befestigungen<br />

wird die Leistungsfähigkeit des Bodens auf einer Fläche von etwa 6,5 ha erheblich<br />

beeinträchtigt (Nettoneuversiegelung).<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Der Kfz-Verkehr, insbesondere auf der neuen Ortsrandstraße verursacht Schad-/<br />

Schwebstoff-Emissionen, die durch Wind, Fahrbahnabrieb, Straßenabwässer oder<br />

Spritzwasser auf die Straßenrandböden gelangen können. Die Böden im unmittelbaren<br />

Randbereich der Verkehrstrasse werden voraussichtlich entsprechend höhere<br />

Konzentrationen der emittierten Stoffe aufweisen (vorwiegend schluffig-lehmige/<br />

schluffig-tonige Böden mit einem hohen bis sehr hohen physiko-chemischen<br />

Filtervermögen). Bei Unfällen sind zudem Kontaminationen mit gefährlichen Stoffen<br />

möglich; der Ausbauquerschnitt sowie der kurvige Straßenverlauf bieten kein<br />

besonderes Potential für überhöhte Geschwindigkeiten und lassen kein besonderes<br />

Risiko entstehen.<br />

Durch die Umwidmung des Gebiets werden die Böden der verbleibenden Freiflächen<br />

(evtl. auch unmittelbar angrenzender Freiflächen) vermehrt betreten bzw. genutzt<br />

werden. Damit sind in der Regel Bodenverdichtungen verbunden. Auf weniger<br />

vorbelasteten Flächen können erhebliche Beeinträchtigungen entstehen. Auf<br />

außerhalb des Plangebiets gelegenen Freiflächen wird die Erholungsnutzung allerdings<br />

vorwiegend auf Wegen stattfinden.<br />

Im Plangebiet fällt hauptsächlich Hausmüll an, der über das kommunale System<br />

der Abfallentsorgung ordnungsgemäß verwertet wird. Als Gefahrenstoffe (als gefährlich<br />

eingestufte Abfälle) im Sinne der Verordnung zur Umsetzung des Europäischen<br />

Abfallverzeichnisses vom 10. Dezember 2001 (Abfallverzeichnis-Verordnung<br />

- AVV; BGBl. 2001 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 12. Dezember 2001, 3379)<br />

fallen lediglich solche an, die den typischen Siedlungsabfällen zugerechnet werden<br />

können (z. B. Leuchtstoffröhren, bestimmte gebrauchte elektrische und elektronische<br />

Geräte). Es besteht die Verpflichtung entsprechende Abfälle oder Geräte getrennt<br />

zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

3.2.3 Auswirkungen der Planung auf das Wasser<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

Mögliche baubedingte Bodenverdichtungen (siehe oben, Schutzgut Boden) wirken<br />

sich auch auf den Wasserhaushalt aus (insb. Reduzierung der Sickerwassermenge).<br />

Potentielle Verunreinigungen des Grundwassers können durch Emissionen<br />

von Baufahrzeugen oder die Lagerung von Betriebsstoffen entstehen. Bei einem<br />

ordnungsgemäßen und sachgerechten Umgang mit den Baumaschinen (der vorausgesetzt<br />

werden kann) ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens einer solchen<br />

Situation jedoch gering. Eine Gefährdung von Oberflächengewässern erfolgt nicht.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Die Versiegelung und Befestigung von Flächen (voraussichtliche Nettoneuversiegelung<br />

von ca. 6,5 ha) bewirkt eine Verringerung der Grundwasserneubildung vor<br />

Ort und des Wasserrückhaltevermögens der Landschaft sowie eine Erhöhung des<br />

Oberflächenabflusses von Niederschlägen. Falls das anfallende Niederschlagswasser<br />

vor Ort in den angrenzenden Freiflächen zurückgehalten und versickert<br />

wird, kann der Reduzierung der Grundwasserneubildung im Gebiet bzw. des Wasserrückhaltevermögens<br />

der Landschaft entgegengewirkt werden.<br />

Falls für Auffüllungen Fremdmaterial verwendet wird, kann es je nach Art des verwendeten<br />

Bodenmaterials zu zusätzlichen Nähr- und Schadstoffbelastungen des<br />

Grundwassers kommen. Bei tieferen Abgrabungen besteht zudem die Gefahr,<br />

dass Grundwasser offen gelegt wird (evtl. im Süden des Gebiets).<br />

Anlagebedingt erfolgt keine Inanspruchnahme von Gewässern bzw. keine Gewässerquerung.<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Der Kfz-Verkehr (insb. auf der neuen Ortsrandstraße) verursacht Schad-/ Schwebstoff-Emissionen,<br />

die durch Wind, Fahrbahnabrieb, Straßenabwässer oder Spritzwasser<br />

über die Böden am Straßenrand auch ins Grundwasser gelangen können.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch nicht anzunehmen (hohes bis sehr hohes<br />

physiko-chemisches Filtervermögen der Böden, vergleichsweise geringes<br />

Konzentrationsniveau der eingetragenen Stoffe). Bei Unfällen sind zudem Kontaminationen<br />

mit gefährlichen Stoffen möglich; es ist jedoch kein besonderes Risiko<br />

zu erwarten (s. o.).<br />

Mögliche nutzungsbedingte Bodenverdichtungen (durch Betreten von Freiflächen<br />

o. ä., siehe Schutzgut Boden) wirken sich auch auf den Wasserhaushalt aus (insb.<br />

Reduzierung der Sickerwassermenge). Gegenüber den anlagebedingten Wirkungen<br />

auf den Wasserhaushalt treten sie jedoch deutlich in den Hintergrund.<br />

Das Plangebiet wird an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Die Versorgung<br />

des Gebiets mit Trinkwasser in ausreichender Quantität und Qualität wird<br />

seitens des zuständigen Wasserversorgers (<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Kandel</strong>) sichergestellt.<br />

Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser wird über anzulegende Abwasserkanäle<br />

der Ortskanalisation mit zentraler Abwasserreinigungsanlage (Verbandskläranlage<br />

<strong>Kandel</strong>) zugeleitet. Eine Aufdimensionierung des bestehenden Kanalsystems<br />

ist nicht erforderlich.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

3.2.4 Auswirkungen der Planung auf das Klima/ die Luft sowie auf Mensch/<br />

Bevölkerung (Gesundheit)<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

Prinzipiell besteht die Gefahr, dass im Zuge von Bauarbeiten außerhalb der zukünftigen<br />

Verkehrsflächen/ Bauwerke gelegene lokalklimatisch ausgleichende<br />

bzw. entlastende Vegetationsflächen als Arbeitsstreifen oder Lagerflächen in Anspruch<br />

genommen werden. Gras-/ krautgeprägte Vegetationsbestände und ihre<br />

lokalklimatischen Funktionen lassen sich nach Abschluss der Baumaßnahmen relativ<br />

kurzfristig wieder neu entwickeln. Die Entwicklung von Gehölzbeständen mit<br />

lokalklimatisch spezifischen Funktionen nimmt dagegen einen längeren Zeitraum<br />

in Anspruch; am Rande bzw. innerhalb des Plangebiets sowie unmittelbar angrenzend<br />

finden sich entsprechende Gehölzbestände. Ihr baubedingter Verlust kann<br />

als erheblich eingestuft werden. Von einer möglichen erheblichen Behinderung<br />

des (schwachen/ stark reduzierten) Kaltluftabflusses durch baubedingte Lagerflächen<br />

ist dagegen aufgrund der geringen Dimension (sie können umflossen werden)<br />

und der zeitlich begrenzten Wirkung nicht auszugehen.<br />

Gasförmige Emissionen von Baufahrzeugen tragen temporär zur Erhöhung der<br />

Luftbelastung bei. Im Vergleich zu den sonstigen Verkehrsbewegungen im Untersuchungsgebiet<br />

sind die zu erwartenden Verkehrsströme zu gering, um bezüglich<br />

der Qualität der Luft signifikant belastende Emissionen zu verursachen. Darüber<br />

hinaus wird durch die Baufahrzeuge Lärm erzeugt. Da die baubedingten Lärmemissionen<br />

zeitlich begrenzt sind, kann von einer unerheblichen und nicht nachhaltigen<br />

Auswirkung ausgegangen werden.<br />

• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Durch Versiegelung, Befestigung bzw. Umwidmung von Vegetationsflächen wird<br />

der Wärme- und Wasserhaushalt im Gebiet erheblich verändert. Versiegelung und<br />

Befestigung führen zu einer Verminderung der Verdunstung und zur Erhöhung der<br />

Wärmerückstrahlung und damit zu erhöhten Lufttemperaturen; die Luftfeuchte wird<br />

herabgesetzt. Die klimatischen Entlastungs- und Ausgleichsfunktionen der Freiflächen<br />

des Plangebiets für die angrenzenden bebauten Bereiche werden gemindert.<br />

Gebäude und sonstige Bauwerke (z. B. Lärmschutzwand) behindern zudem lokal<br />

wirksame Windsysteme. Aufgrund der relativ geringen Größe des angeschlossenen<br />

Kaltluftentstehungsgebiets (nur bis zum nächstgelegenen Geländerücken reichend,<br />

ab dort Gelände nach Norden und Osten hin abfallend) und der mäßigen<br />

bis geringen Hangneigung sind die Hangabwinde allerdings bereits heute relativ<br />

schwach ausgeprägt. Im Die Funktion der Bahntrasse als Luftleitbahn mit entlastenden<br />

Wirkungen für den Siedlungsbereich wird vorhabensbedingt nicht verändert.<br />

Die vorgesehene Dachausrichtung ermöglicht größtenteils eine effiziente Nutzung<br />

erneuerbarer Energien in Form von Sonnenkollektoren oder Solarzellen zur Gewinnung<br />

von Strom bzw. Warmwasser aus Sonnenenergie. Bei der Errichtung von<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Gebäuden ist zudem die aktuelle Energieeinsparverordnung zu berücksichtigen.<br />

Dem Umweltbelang der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie wird damit<br />

genüge getan.<br />

Die zukünftigen Anwohner des neuen Wohngebiets sind darüber hinaus den im<br />

Gebiet bereits vorhandenen Emissionen ausgesetzt. Als potentieller Emittent ist<br />

einerseits die angrenzende DB-Strecke zu beachten. Unter Berücksichtigung der<br />

in den Bebauungsplan integrierten Abstandsflächen konnte im Rahmen einer gutachterlichen<br />

Untersuchung die Unbedenklichkeit der Anordnung der angrenzenden<br />

Wohnnutzung zur Emissionsquelle Schienenverkehrslärm nachgewiesen werden<br />

(Wsw & Partner GmbH Mai 2011, Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf).<br />

Ein weiterer möglicher Konfliktpunkt stellt - insb. im Hinblick auf eine potentielle<br />

Staubentwicklung - die intensive Ackernutzung auf den angrenzenden Freiflächen<br />

dar. Grundsätzlich kann hier auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme<br />

verwiesen werden. Darüber hinaus wird durch die vorgesehene Ortsrandeingrünung<br />

und die am Westrand der Wohnbebauung zu errichtende Lärmschutzwand<br />

eine eventuell in regenarmen Sommermonaten zu erwartende Belästigung auf ein<br />

mit der angrenzenden Wohnnutzung verträgliches Maß reduziert. Zu berücksichtigen<br />

ist zudem die Ortsüblichkeit solcher Staubbelästigungen am Ortsrand im Übergang<br />

zur freien Landschaft. Der westlich des Plangebiets ehemals vorhandene<br />

Rindermastbetrieb wurde mittlerweile aufgegeben. Bei den übrigen landwirtschaftlich<br />

genutzten Gebäuden in der Umgebung des Plangebiets handelt es sich hauptsächlich<br />

um Tabakschuppen und Foliengewächshäuser. Die Nutzung ist aufgrund<br />

der Abstände und der Trennwirkung von Ortsentlastungsstraße und angrenzender<br />

Lärmschutzwand ebenfalls als mit der angrenzenden Wohnnutzung verträglich<br />

einzuschätzen (zum Vergleich: zwischen Obstbauflächen und einer Wohnbebauung<br />

wird ein Abstand von 20 m als ausreichend erachtet, um insbesondere nicht<br />

zumutbare Belästigungen durch die mögliche Abdrift von Pflanzenbehandlungsmitteln<br />

zu vermeiden).<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Die neue Ortsrandstraße führt - bei ihrer kompletten Fertigstellung - zu einer Umverteilung<br />

bestehender/ prognostizierter Verkehrsflüsse, die bestehenden Luftqualitätsparameter<br />

im Untersuchungsgebiet werden sich hierdurch jedoch nicht wesentlich<br />

ändern.<br />

Zur Bewältigung möglicher Konflikte im Hinblick auf Lärmemissionen durch den<br />

Kfz-Verkehr auf der Ortsrandstraße und den umgebenden schutzwürdigen Nutzungen<br />

wurde ein Fachbüro mit der Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens<br />

beauftragt (GSB - SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN<br />

GIERING 2011). Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung und Beurteilung<br />

hinsichtlich der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung<br />

(16. BImSchV) im Plangebiet wurden im Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt<br />

(Errichtung einer 2,5 m hohen Lärmschutzwand auf der Westseite der zukünftigen<br />

Wohnbebauung). Durch den Anschluss des Plangebiets wird es zudem zu Verlagerungen<br />

der Verkehrsmengen im Straßennetz von <strong>Kandel</strong> kommen. Mögliche<br />

Veränderungen an den Anschlusspunkten wurden deshalb ebenfalls aus schall-


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

technischer Sicht bewertet. Das schalltechnische Gutachten kommt diesbezüglich<br />

zu folgender Einschätzung (siehe S. 9f.): „Durch die verkehrliche Anbindung des<br />

Plangebiets kommt es an den vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen im Bereich<br />

der Saarstraße (bis Hubstraße) zu einer marginalen Pegelabnahme um 0,1 dB. In<br />

der Umgebung der anderen Straßenabschnitte sind, bis auf den IO 17 (Anmerkung:<br />

im Bereich der Hubstraße), nur geringfügige Zunahmen des Beurteilungspegels<br />

bis maximal 0,5 dB zu verzeichnen. Am Immissionsort 17 kommt es zu einer<br />

Pegelerhöhung von maximal 2,1 dB (tags) und 2,0 dB (nachts). Diese ist als wahrnehmbar<br />

einzustufen; der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiet<br />

wird nicht überschritten. Lärmschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. An<br />

zwei Immissionsorten (IO 18 und IO 19, Anmerkung: Rheinstraße und Landauer<br />

Straße) kommt es zu einer Erhöhung der bereits überschrittenen Immissionsgrenzwerte<br />

für Lärmsanierung um 0,1 dB. Diese Erhöhung ist als marginal einzustufen,<br />

da sie nicht wahrnehmbar ist; allerdings sollte im Rahmen eines Lärmminderungsplanes<br />

versucht werden, die Überschreitung der IGW zu vermeiden.“ Dies<br />

führt zu folgendem gutachterlichen Fazit (s. S. 10): „An den vorhandenen schutzwürdigen<br />

Nutzungen kommt es, bis auf IO 17, nur zu nicht wahrnehmbaren Erhöhungen<br />

des Beurteilungspegels. Allerdings sind an mehreren Immissionsorten die<br />

Lärmsanierungsgrenzwerte bereits ohne das Planvorhaben überschritten.“<br />

3.2.5 Auswirkungen der Planung auf die Landschaft sowie auf Mensch/<br />

Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />

• Baubedingte Wirkungen<br />

An das neue Baugebiet resp. die neuen Baugrundstücke und Verkehrstrassen<br />

grenzen landschaftsbildprägende und kulturraumtypische Vegetationsstrukturen<br />

mit einer längeren Entwicklungsdauer (insb. Gehölzbestände, Hohlweg) an. Während<br />

der Baumaßnahmen besteht die Gefahr einer Inanspruchnahme dieser bedeutsamen<br />

Strukturen. Der Baubetrieb und die Anlage von Zwischenlagerflächen<br />

führen temporär zu einer Störung des Landschaftsbilds. Störungen durch Baulärm<br />

und geruchliche Emissionen können zudem vorübergehend zur Beeinträchtigung<br />

von Erholungssuchenden beitragen. Vorausgesetzt werden kann, dass die gesetzlichen<br />

Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien zur Vermeidung von Baulärm<br />

und Rauchbelästigung eingehalten werden. Während der Bautätigkeiten kann<br />

es zudem zu einer eingeschränkten Nutzbarkeit von erholungswirksamen Wegeverbindungen<br />

kommen. Geeignete Ausweichmöglichkeiten/ alternative Wegeführungen<br />

sind prinzipiell vorhanden. Das Plangebiet ist zudem für die Naherholung<br />

von untergeordneter Bedeutung (wird vorwiegend zum Hunde Ausführen genutzt).<br />

Zur Naherholung werden vorwiegend die weiter südlich gelegenen Niederungsbereiche<br />

und Bienwaldteile genutzt.<br />

• Anlagebedingte Wirkungen<br />

Das Plangebiet und seine Umgebung sind vorwiegend durch offene, flächenhaft<br />

wirksame Äcker, z. T. auch Weideflächen gekennzeichnet. Prägend sind darüber<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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hinaus die gebietstypischen Gehölzbestände entlang der Bahntrasse und des<br />

Hohlwegs (inkl. des Hohlwegs selbst) sowie randlich mit Gehölzen bestandene<br />

Feldgärten. Anlagebedingt wird durch die vorgesehenen Versiegelungen und Flächenumwidmungen<br />

ein Teil dieser landschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen<br />

in Anspruch genommen. Im Zuge der Bebauung wird es zudem zu einer nachhaltigen<br />

Veränderung der Oberflächengestalt kommen (v. a. im Süden des Plangebiets).<br />

Dies betrifft auch Teile des Hohlwegs (v. a. südlicher Abschnitt, darüber<br />

hinaus Nutzung im Rahmen der Bewirtschaftung des Niederschlagswassers) - als<br />

kulturhistorisch bedeutsames Zeugnis ehemaliger Nutzungsformen. Die anthropogene<br />

Überprägung des nordwestlichen Ortsrands von <strong>Kandel</strong> nimmt weiter zu.<br />

Durch unzureichende Berücksichtigung der örtlichen Bautraditionen und monotone,<br />

örtlich beliebig austauschbare Gestaltung der Grün- und Gartenflächen (Zierrasen<br />

mit Nadelgehölzen) kann das Stadt- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt<br />

werden. Dies ist als erhebliche/ nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbilds<br />

zu werten. Die vorgesehenen Veränderungen werden, insbesondere<br />

von Norden/ Nordwesten aus, auch weiträumiger sichtbar sein.<br />

Durch das Vorhaben wird ein Teil des landschaftlichen Freiraums für die Naherholung<br />

für die Bevölkerung von <strong>Kandel</strong> in Anspruch genommen. Aufgrund der untergeordneten<br />

Bedeutung des Plangebiets und seiner Umgebung für die Naherholung<br />

(siehe Kap. 2.6), werden die Auswirkungen auf die Erholungssituation als<br />

nicht gravierend verschlechternd eingestuft. Vorhandene Wegebeziehungen werden<br />

anlagebedingt nicht unterbrochen resp. in die Planung aufgenommen und neu<br />

gestaltet.<br />

• Nutzungs-/ betriebsbedingte Wirkungen<br />

Der Kfz-Verkehr, insbesondere auf der neuen Ortsrandstraße, verursacht Lärmemissionen,<br />

die sich nachteilig auf die Erholungsnutzung auf den angrenzenden<br />

Freiflächen auswirken können. Aufgrund der bestehenden untergeordneten Bedeutung<br />

des Plangebiets und seiner Umgebung für die ruhige, landschaftsbezogene<br />

Naherholung (siehe Kap. 2.6), werden die Auswirkungen auf die Erholungssituation<br />

als nicht gravierend verschlechternd eingestuft. Entsprechendes gilt auch für<br />

die Erhöhung des Erholungs-/ Freizeitdrucks bzw. der Nutzungsintensität auf den<br />

angrenzenden Freiflächen durch die neuen Anwohner; durch die großzügige Anlage<br />

öffentlicher Grünflächen innerhalb des Plangebiets wird ein Großteil der wohnungsnahen<br />

Freiraumnutzung im Gebiet selbst stattfinden; gravierende zusätzliche<br />

Belastungen auf den angrenzenden Freiflächen sind nicht zu erwarten.<br />

3.2.6 Auswirkungen der Planung auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Auf die möglichen vorhabensbedingten Auswirkungen im Hinblick auf den kulturhistorisch<br />

bedeutsamen Hohlweg wurde bereits oben hingewiesen.<br />

Auf die Bedeutung der Offenlandflächen für die landwirtschaftliche Nutzung (Produktionsfunktion)<br />

wurde beim Schutzgut Boden eingegangen (siehe Kap. 2.1); sie


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

ist im Hinblick auf ihre natürliche Ertragsfähigkeit als hoch bis sehr hoch einzustufen.<br />

Durch die geplante Neubebauung geht landwirtschaftliche Nutzfläche im Umfang<br />

von ca. 11,4 ha verloren (Acker/ Grünland). Die Abwägungsentscheidung hinsichtlich<br />

der Belange der Landwirtschaft ist bereits auf Ebene der Standortfindung<br />

bzw. der Flächennutzungsplanung erfolgt.<br />

Landwirtschaftliche Zuwegungen bzw. Wegeverbindungen werden durch die Planung<br />

neu geordnet und bleiben weiterhin in ihrer Funktionsfähigkeit bestehen.<br />

Im Gebiet eventuell vorhandene Ver-/ Entsorgungsleitungen werden bei Bautätigkeiten<br />

in diesen Bereichen gesichert.<br />

Der Abschnitt der im Einschnitt verlaufenden Bahntrasse (Regional-Bahnlinie<br />

Karlsruhe/ Wörth a.Rh. - Neustadt a.d.Wstr.) wird vorhabensbedingt nicht verändert.<br />

Die neue Ortsrandstraße wird vorerst bis zur Bahntrasse geführt, bei Weiterführung<br />

wird der Kreuzungsbereich mit einem Brückenbauwerk überführt werden.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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4 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnah-<br />

men sowie Vorschläge zum Monitoring<br />

4.1 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Mit den folgenden Vermeidungs-, Verringerungs- 13 und Ausgleichsmaßnahmen<br />

sollen die negativen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter verringert<br />

bzw. kompensiert werden (siehe Kap. 3.2). Die Maßnahmen bilden die Grundlage<br />

für die landschaftspflegerischen/ grünordnerischen Festsetzungen, die in Kapitel<br />

4.2 formuliert werden und die in den Bebauungsplan integriert werden sollen.<br />

Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt):<br />

- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />

und Betriebsstoffen,<br />

- Verzicht auf das Befahren bzw. die Lagerung von Baumaterialien während der<br />

Bauarbeiten im Bereich von Gehölzflächen sowie der bestehenden/ zukünftigen<br />

Grünflächen im Plangebiet, Nutzung von befestigten und versiegelten Flächen,<br />

falls erforderlich Schutz von Vegetationsbeständen (gemäß DIN 18920),<br />

- Weitgehender Erhalt bzw. Entwicklung von bioökologisch hochwertigen Gehölzbeständen<br />

(inkl. Erhalt älterer Laubbäume) im Plangebiet,<br />

- Weitgehender Erhalt bzw. Aufwertung des Hohlwegs,<br />

- Gestaltung der öffentlichen Grünflächen unter der Prämisse der Entwicklung<br />

gebietstypischer, artenreicher Landschaftsstrukturen,<br />

- Verwendung gebietstypischer Gehölze für Begrünungsmaßnahmen sowohl im<br />

Straßenraum, im Bereich der öffentlichen Grünflächen als auch im Bereich der<br />

privaten gärtnerisch anzulegenden Freiflächen,<br />

- Extensive Pflege des Straßenbegleitgrüns und der öffentlichen Grünflächen,<br />

- Anlage bzw. Entwicklung von naturnahen, wechselfeuchten bis wechselnassen<br />

Bereichen zur Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers (flache<br />

Mulden, Senken, Rinnen),<br />

- Verwendung von Beleuchtungsanlagen innerhalb der Baugebiete, im Straßenraum<br />

sowie im Bereich öffentlicher Grünflächen, durch die das Anlocken<br />

nachtaktiver Insekten minimiert wird,<br />

- Sicherstellung der Kompensation von Flächen- und Wertverlusten in (räumlich-<br />

) funktionalem Zusammenhang zur Eingriffsfläche: Entwicklung von extensiv<br />

genutztem Grünland und/ oder von Grünlandbrachen, insbesondere (wechsel-<br />

)feucht-nasser Standorte im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung.<br />

Schutzgüter Boden und Wasser:<br />

- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />

und Betriebsstoffen,<br />

- Verzicht auf das Befahren bzw. die Lagerung von Baumaterialien auf den angrenzenden<br />

oder verbleibenden Freiflächen während der Bauarbeiten (Ver-<br />

13 Die Begriffe Verringerungsmaßnahmen und Minimierungs- bzw. Minderungsmaßnahmen werden<br />

im Folgenden synonym verwendet.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

meidung von Bodenverdichtungen), Nutzung von befestigten und versiegelten<br />

Flächen,<br />

- Verwendung von inertem, unbelastetem Material für Aufschüttungen und Auffüllungen<br />

bzw. schonender Umgang mit zu beseitigendem Oberboden (Zwischenlagerung,<br />

Wiederverwendung), Abtransport überschüssigen Bodenmaterials<br />

und ordnungsgemäße Wiederverwertung andernorts,<br />

- Begrenzung der überbaubaren Fläche und des Versiegelungsgrads auf das<br />

unbedingt erforderliche Maß, weitgehende Verwendung wasserdurchlässiger<br />

Beläge für Wege, Plätze, Zufahrten sowie Stell- und Lagerplätze,<br />

- Rückhaltung und flächenhafte Versickerung des im Bereich der versiegelten/<br />

überbauten Flächen anfallenden, unbelasteten Niederschlagswassers in naturnah<br />

gestalteten Retentionsflächen innerhalb des Plangebiets bzw. im Bereich<br />

des Straßenbegleitgrüns bzw. Speicherung und Verwendung als Brauchwasser,<br />

- Extensive Pflege/ Unterhaltung der Freiflächen (keine Düngung, kein Pflanzenschutz),<br />

- Bereitstellung von Kompensationsflächen mit Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />

bzw. Minderung von Belastungen des Bodens und Grundwassers (insb.<br />

Entwicklung von extensiv genutztem Grünland und/ oder von Grünlandbrachen<br />

im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung).<br />

Schutzgüter Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit):<br />

- Erhalt und falls erforderlich Schutz (gemäß DIN 18920) randlicher bzw. angrenzender<br />

Gehölzbestände während der Baumaßnahmen,<br />

- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien<br />

zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen,<br />

- Begrenzung der überbaubaren Fläche bzw. des Versiegelungsgrads auf das<br />

absolut notwendige Maß,<br />

- Weitgehender Erhalt bzw. Entwicklung von Gehölzbeständen (inkl. Erhalt älterer<br />

Laubbäume) im Plangebiet,<br />

- Durch-/ Eingrünung des Gebiets mit - nach Möglichkeit - großkronigen Laubbäumen<br />

und Gehölzstreifen (Beschattung und Verdunstung),<br />

- Begrünung der Lärmschutzwand,<br />

- Schaffung naturnaher Versickerungsflächen für das anfallende Oberflächenwasser<br />

(Verdunstung),<br />

- Bereitstellung von Kompensationsflächen mit lokalklimatischen Ausgleichs-/<br />

Entlastungsfunktionen (insb. Entwicklung von extensiv genutztem Grünland<br />

und/ oder von Grünlandbrachen im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung).<br />

Schutzgüter Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit):<br />

- Erhalt und falls erforderlich Schutz (gemäß DIN 18920) randlicher bzw. angrenzender<br />

gebietstypischer Grünland- und Gehölzbestände während der<br />

Baumaßnahmen,<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien<br />

zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen,<br />

- Weitgehender Erhalt der erholungswirksamen Wegeverbindungen während<br />

der Bauphase,<br />

- Begrenzung der überbaubaren Fläche, des Versiegelungsgrads sowie der Reliefveränderungen<br />

auf das absolut notwendige Maß,<br />

- Weitgehender Erhalt bzw. Entwicklung von Gehölzbeständen (inkl. Erhalt älterer<br />

Laubbäume) im Plangebiet,<br />

- Weitgehender Erhalt bzw. Aufwertung des Hohlwegs,<br />

- Gestaltung der öffentlichen Grünflächen unter der Prämisse der Entwicklung<br />

gebietstypischer, artenreicher Landschaftsstrukturen,<br />

- Durchgrünung bzw. Eingrünung des Gebiets mit gebietstypischen Gehölzen,<br />

- Naturnahe, gebietstypische Gestaltung der Retentionsflächen,<br />

- Bereitstellung von Kompensationsflächen mit hoher Bedeutung für das Landschaftserleben<br />

(insb. Entwicklung von extensiv genutztem Grünland und/ oder<br />

von Grünlandbrachen im Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung).<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter:<br />

- Weitgehender Erhalt bzw. Aufwertung des Hohlwegs,<br />

- Erhalt landwirtschaftlicher Zuwegungen und Wegeverbindungen,<br />

- Beachtung und Sicherung von Leitungstrassen/ -führungen während der Bauphase.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

4.2 Landschaftspflegerische und grünordnerische Festsetzungen<br />

zur Integration in den Bebauungsplan<br />

Mit den folgenden textlichen Festsetzungen und Empfehlungen für landschaftspflegerische<br />

und grünordnerische Maßnahmen sollen die oben genannten Vermeidungs-,<br />

Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen - soweit planungsrechtlich<br />

möglich - im Bebauungsplan verankert werden. Planungsgrundlage ist der Entwurf<br />

des Bebauungsplans von Wsw & Partner GmbH, Kaiserslautern vom Mai 2011.<br />

Die grünordnerischen Festsetzungen bzw. Maßnahmen sind in Plan 2.1 graphisch<br />

dargestellt.<br />

(1) Festsetzungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen (gemäß § 9 (1) Nr. 25b BauGB):<br />

(1.1) Der in Plan 2.1 im Bereich der Maßnahmenfläche „Ö1“, der öffentlichen<br />

Grünfläche - Parkanlage sowie im Bereich des Landwirtschaftsweges entsprechend<br />

dargestellte Baum- und Gehölzbestand ist zu erhalten und bei<br />

Bauarbeiten gemäß DIN 18 920 bzw. RAS-LG-4 zu schützen. Die Traufbereiche<br />

der Bäume sind von Versiegelung sowie von Aufschüttungen und<br />

Abgrabungen freizuhalten. Die mit Erhaltungsbindung dargestellten Gehölze<br />

dürfen nur in dem Umfang beseitigt werden, wie dies zur Verwirklichung der<br />

zugelassenen Nutzung unvermeidlich ist. Ausnahmen von der Erhaltungsbindung<br />

sind möglich, wenn auf dem betroffenen Grundstück Ersatzpflanzungen<br />

vorgenommen werden (Neupflanzung hochstämmiger Bäume mit<br />

einem Stammumfang von mind. 20 - 25 cm in 1 m Höhe, 4 x verpflanzt; bei<br />

Sträuchern Mindestgröße 150 - 175 cm, 2 x verpflanzt).<br />

(2) Festsetzungen für Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen (gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB):<br />

Übergeordnet:<br />

(2.1) Die Artenauswahl für Gehölzpflanzungen soll die standörtlichen, natur- und<br />

kulturraumtypischen Gegebenheiten berücksichtigen (siehe Anhang A.1 -<br />

A.5). Die in den Pflanzenlisten Anhang A.1 - A5. genannten Mindestpflanzqualitäten<br />

sind zu beachten. Alle Bepflanzungen sind fachgerecht durchzuführen,<br />

zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Im Falle des „Eingehens“ bzw.<br />

des Abgangs von Bäumen, Sträuchern oder von sonstigen Bepflanzungen<br />

sind Ersatzpflanzungen gemäß den festgesetzten Pflanzqualitäten vorzunehmen.<br />

Für Einsaaten resp. Gehölzpflanzungen ist vorzugsweise autochthones<br />

Saat-/ Pflanzgut zu verwenden (gebietseigene Herkunft).<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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(2.2) Für die Anlage der Vegetationsflächen werden die folgenden zeitlichen Vorgaben<br />

getroffen:<br />

Private gärtnerisch anzulegende Freiflächen: Jeweils spätestens eine<br />

Pflanzperiode nach Abschluss der Baumaßnahme (Baufertigstellungsanzeige).<br />

Öffentliche Grünflächen/ Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Verkehrsbegleitgrün:<br />

Jeweils spätestens eine Pflanzperiode nach Beginn der Erschließung<br />

entsprechend dem Erschließungsfortschritt.<br />

Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegenden<br />

Freiflächen (gemäß § 9 (1) Nr. 2 BauGB bzw. §§ 10 (4) bzw. 88 (1)<br />

LBauO):<br />

(2.3) Im Allgemeinen Wohngebiet dürfen die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen<br />

40 % der Baulandfläche nicht unterschreiten. Sie dürfen nicht bebaut<br />

oder befestigt werden.<br />

(2.4) Die gärtnerisch anzulegenden Freiflächen der Baugrundstücke im Allgemeinen<br />

Wohngebiet sowie der Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung<br />

„Kindergarten“) sind zu mind. 20 % mit freiwachsenden, standortheimischen<br />

Gehölzen (siehe Pflanzenliste Anhang A.1) zu bepflanzen. Je Baugrundstück/<br />

Grundstück ist dabei mindestens ein hochstämmiger Laubbaum<br />

(Hochstamm oder Stammbusch) oder ein Obstbaum (Hoch- oder Halbstamm)<br />

zu pflanzen.<br />

Bereich von baulichen Anlagen sowie von Nebenanlagen und Flächen für<br />

Stellplätze und Garagen (gemäß § 9 (1) Nr. 4 BauGB):<br />

(2.5) Offene Stellplatzanlagen auf den privaten Grundstücksflächen sind durch<br />

Reihen bzw. Pflanzinseln (Mindestgröße 4 qm) groß- oder mittelgroßkroniger<br />

Laubbäume (Arten und Mindestpflanzqualitäten siehe Pflanzenliste Anhang<br />

A.2) zu gliedern. Für je 5 Stellplätze ist mindestens ein hochstämmiger<br />

Laubbaum zu pflanzen. Die Pflanzflächen müssen gegen Überfahren geschützt<br />

sein.<br />

(2.6) Wandflächen von fensterlosen, ungegliederten Fassaden und Fassadenteilen<br />

von mehr als 30 qm sowie die öffentlichen Flächen zugewandte Seite<br />

der Lärmschutzwand sind dauerhaft zu begrünen.<br />

Je laufende 5 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze in einem Pflanzbeet<br />

von mindestens 1 qm zu setzen. Infrage kommen schlingende oder<br />

rankende Pflanzen sowie Weinreben und Spalier-Obstbäume (siehe Pflanzenliste<br />

Anhang A.3).<br />

Die Lärmschutzwand kann alternativ durch Baumpflanzungen auf angrenzenden<br />

öffentlichen Flächen eingegrünt werden (siehe insb. Nr. 2.7).


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (gemäß § 9 (1) Nr. 11 BauGB):<br />

(2.7) Entlang der geplanten Ortsrandstraße sind mindestens 35 hochstämmige<br />

Laubbäume, entlang der Verlängerung der Hubstraße zur Ortsrandstraße<br />

sind mindestens 28 hochstämmige Laubbäume sowie entlang der das<br />

Wohngebiet erschließenden Ringstraße (inkl. Querverbindung) sind mindestens<br />

35 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen. Die in Plan 2.1 im Straßenraum<br />

dargestellten Bäume können angerechnet werden. Entlang der Ortsrandstraße<br />

sowie der Verlängerung der Hubstraße ist ein alleeartiger Charakter<br />

der Bepflanzung anzustreben (siehe auch Nr. 3.2).<br />

Zur Auswahl stehen insbesondere die in der Pflanzenliste Anhang A.2 genannten<br />

Baumarten. Ein Wechsel der Artenwahl ist nur an Einmündungen<br />

von Querstraßen zulässig.<br />

Die Pflanzflächen müssen eine Mindestgröße von 4 qm aufweisen und gegen<br />

Überfahren geschützt sein. Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen<br />

sind vorzusehen. Mit Park- oder Stellplätzen und Einfahrten ist ein Mindestabstand<br />

von 1 m zu den Baumstandorten einzuhalten.<br />

Sind Längs- oder Senkrechtparkstreifen vorgesehen, sind diese durch<br />

Pflanzinseln mit Laubbäumen zu gliedern. Die maximale Anzahl zusammenhängender<br />

Längsparkplätze wird auf drei, die maximale Anzahl zusammenhängender<br />

Senkrechtparkplätze wird auf fünf begrenzt; der Abstand der<br />

Pflanzinseln darf 15 - 18 m nicht überschreiten.<br />

(2.8) Die verbleibenden Flächen des Straßenbegleitgrüns sind mit einer artenreichen,<br />

standortgerechten Wiesensaatgutmischung anzusäen oder mit standortgerechten<br />

Stauden/ Bodendeckern/ Kleingehölzen zu bepflanzen und extensiv<br />

zu pflegen.<br />

Bereich der öffentlichen Grünflächen (gemäß § 9 (1) Nr. 15 BauGB):<br />

(2.9) Die Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen (Zweckbestimmung „Spielplatz“<br />

/ „Parkanlage“) ist mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern<br />

(siehe Pflanzenliste Anhang A.4) vorzunehmen. Im Bereich des „Spielplatzes“<br />

sind ungiftige, vorzugsweise duftende / aromatische Gehölze (wie<br />

bspw. Rosen, Johannisbeere) zu pflanzen.<br />

Die öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sind<br />

als Freiflächen mit Offenlandcharakter und Einzelbäumen oder Baumgruppen<br />

sowie randlicher Gehölzpflanzung anzulegen. Der anzupflanzende Gehölzanteil<br />

soll 40 % der Fläche nicht überschreiten. Die in Plan 2.1 auf der<br />

öffentlichen Grünfläche dargestellten Bäume/ Sträucher können angerechnet<br />

werden.<br />

In Abhängigkeit von der späteren Nutzung als Rückhaltefläche für Niederschlagswasser<br />

sind die Freiflächen als Wiesen unterschiedlicher Standortbedingungen<br />

(frisch bis trocken sowie wechselnass/ wechselfeucht bis<br />

wechseltrocken) anzulegen und extensiv zu unterhalten (nach Möglichkeit<br />

ein- bis max. dreimalige Mahd/ Jahr). Anzustreben sind insbesondere folgende<br />

Wiesentypen: Halbruderale Halbtrockenrasen, Typische Glatthafer-<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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wiese, Wechselfeuchte Glatthaferwiese bzw. Kriechstraußgras-Flutrasen<br />

oder Röhrichte. Die Entwicklung der Wiesen soll durch eine Ersteinsaat gefördert<br />

werden.<br />

Wege und Platzaufweitungen dürfen maximal 15 % der erschlossenen<br />

Grünzone belegen. Die Wegebreiten sollen eine Breite von 2,5 m nicht überschreiten;<br />

sie sind mit wassergebundener Decke auszuführen.<br />

(3) Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (gemäß § 9<br />

(1) Nr. 20 BauGB) in Verbindung mit Festsetzungen für Maßnahmen<br />

für die Erhaltung sowie zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern<br />

und sonstigen Bepflanzungen (gemäß § 9 (1) Nr. 25 BauGB):<br />

(3.1) Hohlweg mit Lößsteilwand („Ö1“):<br />

Auf der Westseite des Hohlwegs ist auf einer Länge von ca. 120 m eine<br />

offene Lößsteilwand anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Der Abschnitt mit<br />

Standort der Hainbuche (in Plan 2.1 mit Erhaltungsbindung gekennzeichnet)<br />

ist zu belassen. Die Gehölze auf der Böschungsoberkante sind zu erhalten.<br />

Auf der Ostseite des Hohlwegs sind die Gehölze auf der Böschungsoberkante<br />

aufzulichten (ca. 60 - 70 % des Gehölzbestands), wobei ältere Bäume<br />

(insb. Esche, Walnuss) größtenteils zu erhalten sind. Der lückige, stark lichtdurchlässige<br />

Charakter der Gehölzbestände ist dauerhaft zu erhalten.<br />

Die Sohle des Hohlwegs ist einerseits zur Bewirtschaftung des im Gebiet<br />

anfallenden Niederschlagswassers zu nutzen (vorzugsweise Graben/ Kaskade<br />

auf der Ostseite) und andererseits in das Fußwegesystem des Gebiets<br />

einzubinden. Befestigungen sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.<br />

(3.2) Baumreihe auf der Westseite der Ortsrandstraße („Ö2"):<br />

Auf der Westseite der geplanten Ortsrandstraße sind mindestens 16 hochstämmige<br />

Laubbäume zu pflanzen. Die in Plan 2.1 auf der Fläche „Ö2“ dargestellten<br />

Bäume können angerechnet werden. Entlang der Ortsrandstraße<br />

ist ein alleeartiger Charakter der Bepflanzung anzustreben (siehe auch Nr.<br />

2.7).<br />

Zur Auswahl stehen insbesondere die in der Pflanzenliste Anhang A.2 genannten<br />

Baumarten.<br />

Als Unterkultur ist Grünland vorzusehen, hierzu ist eine artenreiche, standortgerechte<br />

Wiesensaatgutmischung anzusäen. Die Fläche ist dauerhaft extensiv<br />

zu pflegen (nach Möglichkeit zwei- bis dreimalige Mahd/ Jahr).<br />

(3.3) Extensiv genutzte Streuobstwiese („Ö3“):<br />

Die in Plan 2.1 entsprechend gekennzeichnete Fläche ist flächig als Streuobstwiese<br />

zu entwickeln und dauerhaft extensiv zu unterhalten.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Auf der Fläche sind mindestens 40, größtenteils starkwüchsige, breitkronige<br />

Hochstamm-Obstbäume mit einer Stammlänge von mind. 1,6 m bis zum untersten<br />

Astansatz zu pflanzen. Die Pflanzabstände dürfen 10 m nicht unterschreiten.<br />

Es sind regionaltypische Obstsorten zu verwenden. Zur Auswahl<br />

stehen insbesondere die in der Pflanzenliste Anhang A.5 genannten Arten<br />

und Sorten.<br />

Die Durchführung des Baumschnitts ist im notwendigen Umfang durchzuführen<br />

(insb. während der Erziehungsjahre). Die Düngung der Baumscheiben<br />

hat vorzugsweise mit organischem Material (bspw. organischer Mehrnährstoffdünger)<br />

zu erfolgen.<br />

Als Unterkultur ist eine Mähwiese vorzusehen. Die Entwicklung des Grünlands<br />

soll durch eine Ersteinsaat mit standortgerechten Gräsern und Kräutern<br />

erfolgen. Angestrebt wird die Entwicklung einer Typischen Glatthaferwiese<br />

mit vereinzelten Vorkommen von Arten halbruderaler Halbtrockenrasen<br />

(insb. im Bereich der Säume). Die zu entwickelnden Grünlandflächen<br />

sollen in den ersten fünf Jahren nach Anlage dreimal jährlich gemäht werden<br />

(1. Mahd nicht vor dem 15. Juni, 2. Mahd nicht vor dem 1. August,<br />

3. Mahd nicht vor dem 15. September). Nach fünf Jahren soll eine zweischürige<br />

Mahd erfolgen (1. Mahd nicht vor dem 15. Juni, 2. Mahd nicht vor dem<br />

15. September). Je nach Vegetationsentwicklung ist alternierend auch eine<br />

dreischürige Mahd möglich. Witterungsbedingte Abweichungen von diesen<br />

Terminen sind zulässig. Die Mahdtermine sind jedoch ungefähr einzuhalten.<br />

Das Mähgut ist vorzugsweise abzutransportieren. Eine Düngung der Grünlandflächen<br />

oder der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig.<br />

Mit Ausnahme von notwendigen Pflegewegen ist auf die Anlage von Wegeflächen<br />

zu verzichten.<br />

(3.4) Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereit gestellten Flächen<br />

(„Ö4“):<br />

Die in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung in der Gemarkung Steinweiler<br />

gelegene östliche Teilfläche des Flurstücks Nr. 6068 (Flächengröße 11.215<br />

qm) ist Teil einer Ökokontofläche (Ökokonto der Stadt <strong>Kandel</strong>, Blatt Nr. 21),<br />

der für den Ausgleich von Eingriffen herangezogen wird.<br />

Die Flächen sind als extensiv genutztes Dauergrünland (vorwiegend mittlerer<br />

Standorte, z. T. wechselfeucht) zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.<br />

Für das Grünland ist eine zweimalige Mahd/ Jahr bzw. Mulchen in drei- bis<br />

fünfjährigem Turnus vorzusehen. Anzustreben ist bei mittleren Standortbedingungen<br />

die Entwicklung von mageren (Wechselfeuchten) Glatthaferwiesen.<br />

Bestehende Ufergehölze entlang des Flutgrabens sind extensiv zu pflegen.<br />

Die Stadt <strong>Kandel</strong> verpflichtet sich durch weitere vertragliche Regelungen,<br />

die bereits durchgeführten Maßnahmen zu unterhalten und zu pflegen.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Lage der außerhalb des Plangebiets liegenden Ökokontofläche (Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler), die für<br />

den Ausgleich von Eingriffen herangezogen wird (östliche Teilfläche mit einer Größe von 11.215 qm).<br />

(4) Festsetzungen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft (gemäß § 9 (1) Nr. 20<br />

BauGB):<br />

(4.1) In den nicht zur Bebauung/ Versiegelung vorgesehenen Grundstücksteilen<br />

sind Bodenverdichtungen zu vermeiden. Der bei Unterkellerung/ Reliefanpassung<br />

anfallende Erdaushub ist nach Möglichkeit im Rahmen der Freiflächengestaltung<br />

der Grünflächen zu integrieren und einer unmittelbaren Nutzung<br />

zuzuführen. Für Aufschüttungen oder Auffüllungen ist nur einwandfreies,<br />

nicht verunreinigtes Material zu verwenden. Dabei sind sowohl die Vorsorgewerte<br />

der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sowie für<br />

Schadstoffe, für die in der BBodSchV keine Vorsorgewerte festgelegt sind,<br />

die Zuordnungswerte Z0 bis Z0* der Technischen Regel der LAGA „Anforderungen<br />

an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“, Teil II TR<br />

Boden im Eluat und in Feststoffen einzuhalten. Die Verwendung von Z0*-<br />

Material ist nur unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht zulässig. Die<br />

genannten Anforderungen gelten auch als eingehalten, wenn das Bodenmaterial<br />

aus natürlich anstehenden Schichten innerhalb des Landkreises gewonnen<br />

wurde bei dem schädliche Kontaminationen aus anthropogenen<br />

Einflüssen nicht zu erwarten sind. Ein entsprechender Nachweis über Herkunft<br />

und Qualität des zur Verwendung kommenden Bodenmaterials ist der<br />

SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz,<br />

Neustadt a.d.Wstr. vor Verwendung vorzulegen.<br />

In Verbindung mit § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) wird festgesetzt:<br />

Der Oberboden ist vor Beginn der Erdarbeiten entsprechend DIN 18915 abzuschieben<br />

und bis zur Wiederverwertung auf Mieten von höchstens 2,0 m<br />

Höhe zu lagern.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

(4.2) Unnötige Versiegelungen sind im gesamten Plangebiet zu vermeiden. Wo<br />

immer dies technisch vertretbar ist, sind halbdurchlässige Materialien<br />

(Schottertragdeckschichten, weitfugiges Pflaster, stark durchlässiges Pflaster<br />

sog. „Öko- oder Drainpflaster“, Pflaster ohne Fugenverguss, Rasenlochsteine,<br />

Splitt, Schotterrasen u. ä.) zu verwenden.<br />

Offene Pkw-Stellplätze, Zufahrten und notwendige Lager- und Abstellflächen<br />

(soweit keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden) sind in wasserdurchlässigem<br />

Material mit einer Versickerungsleistung von ≥ 50 % herzustellen.<br />

(5) Festsetzungen für Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von<br />

Niederschlagswasser (gemäß § 9 (1) Nr. 14 BauGB):<br />

(5.1) Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung sind bereits auf der Fläche der<br />

Privatgrundstücke vorzunehmen. Bei Maßnahmen zur breitflächigen Versickerung<br />

von unbelastetem Oberflächen- und Dachflächenwasser auf den<br />

Grundstücksfreiflächen ist die bedingte Versickerungsfähigkeit des Bodens<br />

zu beachten. Das anfallende Dachflächenwasser kann vorzugsweise in Zisternen<br />

gesammelt und als Brauchwasser genutzt werden.<br />

Die „Öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, das<br />

Verkehrsbegleitgrün sowie die in Plan 2.1 mit „Ö1“, „Ö2“ und „Ö3“ gekennzeichneten<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft sollen als zentrale Retentionsflächen<br />

zur Einleitung, Rückhaltung und Versickerung von unbelastetem Oberflächenwasser<br />

genutzt werden.<br />

Die Böschungsbereiche von Mulden, Gräben und Verwallungen sind - wenn<br />

möglich - flach auszugestalten. Nach Möglichkeit sind die Böschungen und<br />

Sohlen von Mulden/ Gräben unregelmäßig zu profilieren. Aufschüttungen,<br />

insbesondere für Verwallungen, sollen eine Höhe von 1,0 - 1,5 m nicht überschreiten.<br />

Befestigungen (u. a. im Bereich von Auslässen, Gefällstrecken)<br />

sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.<br />

(6) Zuordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1a<br />

BauGB:<br />

(6.1) Den zu erwartenden Eingriffen auf öffentlichen Grundstücksflächen werden<br />

die im öffentlichen Straßenverkehrsraum durchzuführenden Maßnahmen<br />

(Verkehrsbegleitgrün, zu 100 %), die auf den öffentlichen Grünflächen<br />

durchzuführenden Maßnahmen (zu 100 %) sowie die in Plan 2.1 mit „Ö2“<br />

gekennzeichnete Fläche und die darauf auszuführenden Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

(Baumreihe auf der Westseite der Ortsrandstraße, zu 100 %) zugeordnet.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Die in Plan 2.1 mit „Ö1“ (Hohlweg mit Lößsteilwand), „Ö3“ (Extensiv genutzte<br />

Streuobstwiese) und „Ö4“ (Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde<br />

bereit gestellten Flächen, Ökokontofläche Blatt Nr. 21, Gemarkung<br />

Steinweiler: Flurstück Nr. 6068, Teilfläche mit 11.215 qm) gekennzeichneten<br />

Flächen und die darauf auszuführenden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden zu jeweils<br />

100 % als Sammelersatzmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a BauGB den zu<br />

erwartenden Eingriffen auf Flächen, auf denen bauliche Maßnahmen ausgeführt<br />

werden können (Bauplätze), - zusätzlich zu den auf diesen Flächen getroffenen<br />

Festsetzungen - zugeordnet.<br />

Die den Privatgrundstücken zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

werden von der Stadt <strong>Kandel</strong> auf Kosten der Grundstückseigentümer<br />

durchgeführt. Die Art der Kostenermittlung und der Umfang der Kostenerstattung<br />

sind in einer eigenen Satzung der Stadt <strong>Kandel</strong> geregelt.<br />

(7) Empfehlungen zu bauordnungsrechtlichen und baugestalterischen<br />

Festsetzungen:<br />

(7.1) Zur Dacheindeckung sind unglasierte, rote bis rotbraune Ton- oder Betondachsteine<br />

zu verwenden. Solaranlagen sind zugelassen.<br />

(7.2) Einfriedungen entlang der Grenzen zu den öffentlichen Verkehrsflächen sind<br />

einzeln oder in Kombination in folgenden Ausführungen zulässig:<br />

a) lebende Hecken,<br />

b) Holzzäune bis 1,25 m Höhe,<br />

c) Mauern aus Naturstein, Ziegelstein bzw. verputztem Beton oder verputztem<br />

Mauerwerk bis 1,25 m Höhe,<br />

d) Mauerpfeiler von nicht mehr als 0,6 m Breite und bis zu 1,8 m Höhe.<br />

Entlang der übrigen Grenzen sind Einfriedungen in Form von lebenden Hecken<br />

sowie in transparenter Ausführung (Holz, Drahtgeflecht, Stab-Gitter)<br />

und bis zu einer Höhe von 1,25 m zulässig. Bei Angrenzen der Schallschutzwand<br />

sind auf der der Schallschutzwand zugewandten Grundstücksseite<br />

Einfriedungen in Form von lebenden Hecken bis zu einer Höhe von 2,5<br />

m zulässig. Einfriedungen aus Drahtgeflecht/ Stab-Gitter sind mit Heckengehölzen<br />

oder Kletterpflanzen einzugrünen.<br />

Einfriedungen aus Aluminiumblech, Kunststoffglas, sonstigen Kunststoffen<br />

sowie Grundstückseinfriedungen aus reihigen Anpflanzungen von Nadelgehölzen<br />

sind unzulässig.<br />

Sichtschutzwände als Teil der Gebäudeaußenwand dürfen die Baugrenzen<br />

bis maximal 2,5 m überschreiten. Wandflächen von mehr als 30 qm sind<br />

dauerhaft zu begrünen (siehe auch Nr. 2.6).


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

(7.3) Die Artenauswahl bei der Bepflanzung der Vorgartenbereiche (Fläche zwischen<br />

der Erschließungsstraße und den Gebäuden) soll die örtlichen Traditionen<br />

berücksichtigen. Neben den in der Pflanzenliste Anhang A.1 genannten<br />

Gehölzarten sind vorwiegend ortstypische Stauden der Bauerngärten<br />

anzupflanzen. Die Vorgärten dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerflächen genutzt<br />

werden. Stellplätze im Vorgartenbereich sind gärtnerisch in geeigneter<br />

Form in die Außenanlage einzubinden (Fahrspur, Rasengitter o. ä.).<br />

(8) Hinweise:<br />

(8.1) Mit der Vorlage von Bauunterlagen für einzelne Grundstücke sind vom Antragsteller<br />

qualifizierte Freiflächengestaltungspläne mit Darstellung und Erläuterung<br />

der grüngestalterischen Maßnahmen sowie des Versiegelungsgrads<br />

vorzulegen (i. d. R. M 1:100).<br />

(8.2) Für die Straßen- und Außenbeleuchtung sollten keine Quecksilberdampf-<br />

Hochdrucklampen (HQL) verwendet werden. Empfohlen werden Lampen<br />

mit einem Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Niederdrucklampen).<br />

(8.3) Die in Plan 2.1 eingetragenen, zur Erhaltung festgesetzten Gehölzbestände<br />

sind lagemäßig nicht eingemessen. Es wird empfohlen, vor Beginn der Baumaßnahmen<br />

die genauen Standorte nach Lage und Höhe der Gehölze einzumessen<br />

und zu kartieren.<br />

(8.4) Bei der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind die Bestimmungen des<br />

Nachbarrechts zu beachten (§ 44ff. NachbG Rheinland-Pfalz).<br />

(8.5) Schutz von unterirdischen Leitungen:<br />

Bei der Verlegung von Leitungen sind die bestehenden und die im Bebauungsplan<br />

festgesetzten Gehölzstandorte freizuhalten (gemäß Merkblatt über<br />

Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, FGSV<br />

939).<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Anhang A: Auswahlliste sowie Qualitätsanforderungen für Gehölze zu den<br />

textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „<strong>NORDWEST</strong>,<br />

<strong>Teilbereich</strong> K 2“, Stadt <strong>Kandel</strong><br />

A.1:<br />

Bäume (außer Obstbäume): Hochstämme oder Stammbüsche mit einem Stammumfang<br />

von mindestens 18 - 20 cm (3 x verpflanzt);<br />

Sträucher: Mindestgröße 60 - 100 cm (2 x verpflanzt).<br />

a) Arten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation:<br />

Bäume:<br />

Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

Feld-Ahorn Acer campestre<br />

Feld-Ulme Ulmus minor<br />

Flatter-Ulme Ulmus laevis<br />

Gemeine Esche Fraxinus excelsior<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Rot-Buche Fagus sylvatica<br />

Spitz-Ahorn Acer platanoides<br />

Stiel-Eiche Quercus robur<br />

Trauben-Eiche Quercus petraea<br />

Vogel-Kirsche Prunus avium<br />

Winter-Linde Tilia cordata<br />

Sträucher:<br />

Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Gemeiner Schneeball Viburnum opulus<br />

Hasel Corylus avellana<br />

Hunds-Rose Rosa canina<br />

Kreuzdorn Rhamnus cartharticus<br />

Kriechende Rose Rosa arvensis<br />

Liguster Ligustrum vulgare<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />

Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />

Sal-Weide Salix caprea<br />

Schlehe Prunus spinosa<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />

Weißdorn, eingriffelig Crataegus monogyna<br />

Weißdorn, zweigriffelig Crataegus laevigata


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

b) kulturraumtypische Arten der Gärten:<br />

Bäume:<br />

Obstbäume: Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge<br />

in nach Möglichkeit regionaltypischen Sorten<br />

(z. B. Brettacher, Landsberger Renette, Gellerts Butterbirne,<br />

Pastorenbirne, Große Schwarze Knorpel, Hedelfinger<br />

Riesenkirsche, Bühler Frühzwetschge, Deutsche Hauszwetschge)<br />

Aprikosenbaum Prunus armeniaca<br />

Eß-Kastanie Castanea sativa<br />

Mandelbaum Amygdalus communis<br />

Maulbeerbaum Morus alba<br />

Mispel Mespilus germanica<br />

Pfirsichbaum Prunus persica<br />

Quitte Cydonia oblonga<br />

Speierling Sorbus domestica<br />

Walnuss Juglans regia<br />

Sträucher:<br />

Flieder Syringa vulgaris<br />

Gartenjasmin Philadelphus coronarius<br />

Kornelkirsche Cornus mas<br />

Schmetterlingsstrauch Buddleja davidii<br />

Sommerflieder Buddleja alternifolia<br />

Strauchrosen Rosa spec.<br />

Weißer Hartriegel Cornus alba<br />

Beerensträucher<br />

Auf das Anpflanzen von Nadelgehölzen sollte generell verzichtet werden.<br />

A.2:<br />

Bereich von baulichen Anlagen sowie von Nebenanlagen und Flächen für Stellplätze<br />

und Garagen:<br />

Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 12 - 14 cm (3 x verpflanzt).<br />

Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen:<br />

Solitärs bzw. Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens für a) 18 - 20<br />

cm resp. für b) 16 - 18 cm (3 x verpflanzt), falls wg. Lichtraumprofil entlang von<br />

Verkehrsflächen erforderlich: Hochstämme mit besonders hohem Kronenansatz.<br />

a) Mittelgroße Bäume und Großbäume:<br />

Gemeine Esche Fraxinus excelsior (auch Sorten `Atlas`,<br />

`Diversifolia`, `Geessink`, Westhofs´s Glorie`)<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 72<br />

Feld-Ahorn Acer campestre<br />

Spitz-Ahorn Acer platanoides (auch Sorte `Cleveland`)<br />

Stiel-Eiche Quercus robur<br />

Trauben-Eiche Quercus petraea<br />

Winter-Linde Tilia cordata (auch Sorten `Erecta`, `Greenspire`)<br />

b) Kleinbäume sowie mittelgroße Bäume mit Kronenbreite < 10 m (bei beengten<br />

Wuchsverhältnissen/ klein dimensionierten Straßenräumen):<br />

A.3:<br />

Echter Rotdorn Crataegus laevigata `Pauls Scarlet`<br />

Kegel-Feldahorn Acer campestre `Elsrijk`<br />

Gefüllte Vogel-Kirsche Prunus avium `Plena`<br />

Kugel-Esche Fraxinus excelsior `Globosa`<br />

Pyramiden-Hainbuche Carpinus betulus `Fastigiata`<br />

Säulen-Stieleiche Quercus robur `Fastigiata`<br />

Säulen-Weißdorn Crataegus monogyna ´Stricta`<br />

Schwed. Mehlbeere-Sorte Sorbus intermedia `Brouwers`<br />

Spitz-Ahorn-Sorten Acer platanoides `Columnare` oder `Globosum`<br />

Winter-Linde-Sorte Tilia cordata `Rancho`<br />

Nicht auf Rankhilfe angewiesene Pflanzen, wie z. B.:<br />

Efeu Hedera helix<br />

Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata<br />

Pflanzen, die Rankhilfen benötigen:<br />

A.4:<br />

Blauregen Wisteria sinensis<br />

Jelängerjelieber Lonicera caprifolium<br />

Kletter-Hortensie Hydrangea petiolaris<br />

Kletterrosen Rosa in Sorten<br />

Schlingknöterich Fallopia aubertii<br />

Waldrebe Clematis - Wildformen<br />

Spalierobst<br />

Weinreben<br />

Bäume: Hochstämme oder Stammbüsche mit einem Stammumfang von mindestens<br />

12 - 14 cm (3 x verpflanzt), Bäume II. Ordnung auch Heister mit Höhe mind.<br />

200 - 250 cm (3 x verpflanzt);<br />

Sträucher: Mindestgröße 60 - 100 cm (2 x verpflanzt).


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

a) Arten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation:<br />

Bäume:<br />

Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

Feld-Ahorn Acer campestre<br />

Feld-Ulme Ulmus minor<br />

Flatter-Ulme Ulmus laevis<br />

Gemeine Esche Fraxinus excelsior<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Rot-Buche Fagus sylvatica<br />

Spitz-Ahorn Acer platanoides<br />

Stiel-Eiche Quercus robur<br />

Trauben-Eiche Quercus petraea<br />

Vogel-Kirsche Prunus avium<br />

Winter-Linde Tilia cordata<br />

im Bereich der Retentionsflächen auch:<br />

Rötliche Bruchweide Salix x rubens<br />

Schwarz-Erle Alnus glutinosa<br />

Silber-Weide Salix alba<br />

Sträucher:<br />

Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Gemeiner Schneeball Viburnum opulus<br />

Hasel Corylus avellana<br />

Hunds-Rose Rosa canina<br />

Kreuzdorn Rhamnus cartharticus<br />

Kriechende Rose Rosa arvensis<br />

Liguster Ligustrum vulgare<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />

Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />

Sal-Weide Salix caprea<br />

Schlehe Prunus spinosa<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />

Weißdorn, eingriffelig Crataegus monogyna<br />

Weißdorn, zweigriffelig Crataegus laevigata<br />

im Bereich der Retentionsflächen auch:<br />

Faulbaum Frangula alnus<br />

Grau-Weide Salix cinerea<br />

Korbweide Salix viminalis<br />

Mandel-Weide Salix triandra<br />

Purpur-Weide Salix purpurea<br />

Traubenkirsche Prunus padus<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 74<br />

b) kulturraumtypische Arten:<br />

A.5:<br />

Bäume:<br />

Obstbäume: Apfel, Birne, Kirsche, Zwetschge<br />

in nach Möglichkeit regionaltypischen Sorten<br />

(z. B. Brettacher, Landsberger Renette, Gellerts Butterbirne,<br />

Pastorenbirne, Große Schwarze Knorpel, Hedelfinger<br />

Riesenkirsche, Bühler Frühzwetschge, Deutsche Hauszwetschge)<br />

Aprikosenbaum Prunus armeniaca<br />

Eß-Kastanie Castanea sativa<br />

Mandelbaum Amygdalus communis<br />

Maulbeerbaum Morus alba<br />

Mispel Mespilus germanica<br />

Pfirsichbaum Prunus persica<br />

Quitte Cydonia oblonga<br />

Speierling Sorbus domestica<br />

Walnuss Juglans regia<br />

Sträucher:<br />

Gartenjasmin Philadelphus coronarius<br />

Strauchrosen Rosa spec.<br />

Beerensträucher div.<br />

Hochstamm-Obstbäume mit einer Stammlänge von mind. 1,6 m bis zum untersten<br />

Astansatz<br />

Speierling Sorbus domestica<br />

Walnuss Juglans regia<br />

Äpfel: Alte Sternrenette, Berlepsch, Bohnapfel, Brettacher, Gewürzluiken,<br />

Gravensteiner, Haberts Renette, Heimeldinger, Jakob<br />

Fischer, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Ontario, Landsberger<br />

Renette, Rheinischer Winterrambour, Roter Boskoop, Rote<br />

Sternrenette, Schöner von Boskoop, Winterglockenapfel, Wollenschläger<br />

Birnen: Clapps Liebling, Gelbmöstler, Gellerts Butterbirne, Gute<br />

Graue, Köstliche von Charneau, Pastorenbirne, Petersbirne,<br />

Schweizer Wasserbirne, Vereinsdechantsbirne<br />

Sonstige: Bühler Frühzwetschge, Czar-Pflaume, Deutsche Hauszwetschge,<br />

<strong>Kandel</strong>er Zuckerzwetschge, Graf Althanns Reneklode,<br />

Nancy-Mirabelle, Große Schwarze Knorpelkirsche,<br />

Schneiders Späte Knorpelkirsche, Teickners Schwarze Herzkirsche<br />

oder andere alte, robuste Lokal-/ Regionalsorten der Pfalz.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

4.3 Begründung der landschaftspflegerischen und grünordnerischen<br />

Festsetzungen<br />

4.3.1 Flächen mit Pflanzbindungen und Pflanzgeboten gemäß § 9 (1) Nr. 25<br />

BauGB<br />

Flächen mit Erhaltungsbindungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen<br />

Im Geltungsbereich werden fünf ältere Walnussbäume, eine mehrtriebige Hainbuche<br />

sowie Teile der Baum- und Strauchhecken im Bereich des Hohlwegs (z. T. mit<br />

älteren Eschen, Walnuss) mit einer Erhaltungsbindung belegt14 . Darüber hinaus<br />

stehen im Böschungsbereich randlich der geplanten Brücke über die Bahntrasse<br />

zwei alte Eiche (außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans), die ebenfalls<br />

zu erhalten sind.<br />

Der Erhaltung vorhandener, insbesondere älterer Einzelbäume kommt aus ökologischer<br />

Sicht ein hoher Stellenwert zu. In Abhängigkeit vom Entwicklungsalter stellen<br />

ältere Gehölze eine biologisch wertvolle Nahumgebung (Durchwurzelung, Pilzbewuchs,<br />

Bodenlebewesen) dar, deren Qualitäten durch Neupflanzungen nicht<br />

ohne Weiteres ersetzt werden können. Die Gehölze gehen in ein Altersstadium<br />

über, in dem sie stärkeres Totholz und teils mit Mulm gefüllte Höhlen aufweisen.<br />

Damit steigt ihre Lebensraumfunktion für heimische Tiere stark an; so können sie<br />

spezialisierten Insekten (z. B. Prachtkäfer) sowie höhlenbrütenden Vogelarten der<br />

Kulturlandschaft Vermehrungsmöglichkeiten und Fledermäusen Tagesquartiere<br />

bieten. Darüber hinaus übernehmen die Gehölzbestände wichtige Funktionen zur<br />

Gliederung und Eingrünung des zukünftigen Baugebiets; aufgrund ihre Größe und<br />

exponierten Lage können sie stadtbildprägend wirken.<br />

Durch die zu erhaltenden Gehölzbestände können vorhabensbedingte Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds vermieden und gemindert<br />

werden.<br />

Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

Die Vorgabe eines zeitlichen Rahmens für die Anlage von Vegetationsflächen soll<br />

eine rasche Funktionserfüllung unter den Aspekten des Klimaschutzes und der<br />

Landschafts-/ Stadtbildgestaltung sowie der Biotopfunktion gewährleisten. Vegetationsflächen<br />

übernehmen bioökologische Funktionen und dienen der optischen<br />

Gestaltung und Gliederung des Gebiets. Die Auswahl an Pflanzenarten soll deshalb<br />

standortgerecht sein und den natur- und kulturräumlich typischen Vegetationsstrukturen<br />

entsprechen. Nach Möglichkeit soll autochthones Saat-/ Pflanzgut<br />

verwendet werden (vgl. § 40 BNatSchG). Bei Berücksichtigung der entsprechenden<br />

Artenauswahl werden nicht nur Beeinträchtigungen des Gebietscharakters<br />

vermindert, sondern es wird zugleich ein Nahrungsangebot für siedlungsrandbe-<br />

14 Da die genaue Lage der Gehölze nicht eingemessen wurde, können sich ihre in Plan 2.1 dargestellten<br />

Standorte bei Vermessung des Geländes noch verschieben.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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wohnende Tierarten geschaffen. Gehölzbestände aus einheimischen Arten übernehmen<br />

Lebensraumfunktionen für die gebietstypische Tierwelt, insbesondere im<br />

Hinblick auf die Bedeutung der Flächen als Trittsteinbiotope bzw. als lineare Verbundelemente.<br />

• Nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende Freiflächen<br />

Eine eindeutige Abgrenzung der nicht überbaubaren Grundstücksfläche / gärtnerisch<br />

anzulegenden Freiflächen im Plan ist nicht möglich, da ihre genaue Abgrenzung<br />

im Bereich des Baufensters nicht darstellbar ist. Die gärtnerisch anzulegenden<br />

Freiflächen werden als prozentualer Anteil an der Baulandfläche festgesetzt.<br />

Der Mindestanteil an Garten- und Grünflächen soll im bebauten und befestigten<br />

Bereich - neben dem Arten- und Biotopschutz - vorrangig der Verbesserung bzw.<br />

der Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen, der Versickerung von Niederschlägen<br />

und der Beschattung / Luftbefeuchtung durch Vegetationsbestände dienen.<br />

Grünflächen sind darüber hinaus bedeutsame Gestaltungsmittel im Städtebau (optische<br />

Raumwirksamkeit, Identifikation, Charakterisierung eines Raums). Die angeführten<br />

positiven ökologischen und gestalterischen Wirkungen gelten insbesondere<br />

für Gehölzbestände. Aus diesen Gründen wird für die gärtnerisch anzulegenden<br />

Freiflächen der Baugrundstücke die Anpflanzung von freiwachsenden, standortheimischen<br />

Gehölzen festgesetzt. Die Anpflanzung von Obstbäumen in den<br />

Hausgärten dient der Erhaltung kulturraumtypischer Landschaftselemente im Siedlungsbereich.<br />

Bei einer entsprechenden Gestaltung können die gärtnerisch anzulegenden<br />

Grünflächen vorhabensbedingte Beeinträchtigungen des Naturhaushalts<br />

und des Landschaftsbilds vermeiden bzw. mindern. Die detaillierte Verortung der<br />

Standorte für die Gehölzpflanzungen im Plan ist nicht erforderlich, da die Bauflächen<br />

allseitig von öffentlichen Grünflächen umgeben sind und hierdurch bereits die<br />

landschaftliche Einbindung des Gebiets gewährleistet werden kann (siehe unten).<br />

• Bauliche Anlagen, Nebenanlagen, Flächen für Stellplätze und Garagen<br />

Die Festsetzung zur Pflanzung von hochstämmigen Laubbäumen im Bereich größerer<br />

Stellplatzanlagen dient vorrangig der Durchgrünung und optischen Gliederung<br />

des Gebiets sowie der Versickerung von Niederschlägen und der Beschattung<br />

/ Luftbefeuchtung. Um den Charakter der Stellplatzanlagen städtebaulich zu<br />

prägen, sollen nur bestimmte Gehölzarten Verwendung finden.<br />

Die Begrünung von Wandflächen trägt in der Umgebung der begrünten Fläche zur<br />

Anreicherung bodennaher Luftschichten mit Wasserdampf und zur Bremsung beschleunigter<br />

Windströmungen bei. Durch die Filterwirkung der Blätter kann die<br />

Schadstoffbelastung in der Luft gemindert werden. Des Weiteren besitzen Fassadenbegrünungen<br />

bauphysikalische Positivwirkungen (z. B. verbesserte Wärmedämmung,<br />

Förderung eines ausgeglichenen Innenraumklimas). Die Begrünung<br />

der Lärmschutzwand sowie von fensterlosen, ungegliederten Fassadenteilen wirkt<br />

sich darüber hinaus positiv auf das Landschaftsbild aus. Die Lärmschutzwand<br />

kann zudem alternativ über Baumpflanzungen auf angrenzenden Flächen eingegrünt<br />

werden, falls bspw. eine Gabionenwand errichtet wird.<br />

Die genannten Maßnahmen tragen ebenfalls zur Vermeidung und Minderung vorhabensbedingter<br />

Beeinträchtigungen im Hinblick auf den Naturhaushalt und das<br />

Landschafts-/ Stadtbild bei.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

• Öffentliche Verkehrsflächen<br />

Die Festsetzung zur Pflanzung von mindestens 98 hochstämmigen Laubbäumen<br />

im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen (Ortsrandstraße, Verlängerung der<br />

Hubstraße sowie Ringstraße inkl. Verbindung) dient vor allem der Durchgrünung<br />

und optischen Gliederung des Straßenraums (optische Raumwirksamkeit, Identifikation,<br />

Charakterisierung eines Raums) sowie der Beschattung und Luftbefeuchtung.<br />

Um einen Alleecharakter im Bereich der Ortsrandstraße und der Verlängerung der<br />

Hubstraße zu prägen, sollen bestimmte Abstände zwischen den Baumstandorten<br />

nicht überschritten werden, nur bestimmte Gehölzarten Verwendung finden sowie<br />

häufige Wechsel der Artenauswahl vermieden werden. Zusammen mit der im Bereich<br />

der Fläche „Ö2“ zu pflanzenden Baumreihe entsteht eine ± geschlossene,<br />

beidseitige, städtebaulich prägende Bepflanzung entlang der Ortsrandstraße.<br />

In der ringförmigen Erschließungsstraße wird eine optische Gliederung des Straßenraums<br />

durch Bäume (von jedem Abschnitt aus soll mindestens ein Baum sichtbar<br />

sein) für ausreichend erachtet, so dass - im Gegensatz zur Ortsrandstraße/<br />

Verlängerung der Hubstraße - kein regelmäßiges Pflanzraster erforderlich ist. Die<br />

Baumstandorte werden teilweise als ca. 4 qm große Drei-/ Vierecke von den privaten<br />

Baugrundstücken abgegrenzt und dem öffentlichen Straßenverkehrsraum zugeordnet<br />

(Verkehrsbegleitgrün). Durch die Zuordnung zum öffentlichen Verkehrsraum<br />

sind die Realisierung sowie die einheitliche Gestaltung der Pflanzmaßnahmen<br />

gesichert.<br />

Im Bereich der Verlängerung der Hubstraße zur Ortsrandstraße kann die Eingrünung/<br />

Gliederung des Straßenraums auch durch Gehölzpflanzungen im Bereich<br />

der angrenzenden öffentlichen Grünflächen ergänzt bzw. gefördert werden.<br />

Die festgesetzten Abstände zwischen den Stellplätzen bzw. Zufahrten und den<br />

Baumstandorten sowie die festgesetzte Mindestgröße der Pflanzflächen sollen<br />

mögliche Schäden im Bereich der anzupflanzenden Bäume verhindern.<br />

Insbesondere die Einsaat einer standortgerechten Wiesensaatgutmischung im Bereich<br />

der Baumscheiben sowie der verbleibenden Grünflächen entlang der Verkehrswege<br />

ermöglicht deren extensive, boden- und grundwasserschonende Pflege.<br />

• Öffentliche Grünflächen<br />

Als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ wird im Wesentlichen<br />

der zentrale, der südliche und der südöstliche Grünbereich des Plangebiets<br />

ausgewiesen. Ihm kommt aufgrund seiner Lage und Erschließung eine besondere<br />

Bedeutung für die wohnungsnahe Erholungsfunktion zu. Teilweise sind<br />

bereits heute Wegebeziehungen vorhanden (z. B. über zentralen Hohlweg, Weg<br />

entlang der Bahntrasse), die aufgegriffen und zu einem Rundweg weiterentwickelt<br />

werden können (siehe Gestaltungsvorschlag in Plan 2.1).<br />

Die Festsetzung zur Pflanzung von standortheimischen Laubgehölzen im Bereich<br />

der „Spielplätze“ / „Parkanlagen“ dient vorrangig der optischen Einbindung und<br />

Durchgrünung der Grünflächen. Die Verwendung duftender oder aromatischer<br />

Gehölze im Bereich der Kinderspielplätze fördert den Geruchssinn der Kinder. Eine<br />

extensive Nutzung des Offenlandes begünstigt die Entwicklung arten- und blü-<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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tenreicher Wiesenbestände. Grünflächen können eine Verbesserung aller Naturhaushaltsbereiche<br />

bewirken. Ihre Bedeutung steigt mit der Gesamtgröße der<br />

Grünfläche sowie dem Anteil an naturnahen, extensiv genutzten Teilen. Um die<br />

Trittsteinfunktion der Grünflächen (Parkanlage) für Arten und Biotope zu fördern,<br />

sollen Trenn- und Verinselungseffekte durch ein engmaschiges Wegenetz vermieden<br />

werden. Wege und Platzaufweitungen werden deshalb auf maximal 15 % der<br />

erschlossenen Grünzone begrenzt. Die Beschränkung der Wegebreiten dient dem<br />

sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden.<br />

Die Anlage von Wiesenbeständen und gebietstypischen Gehölzen trägt zudem zur<br />

Kompensation vorhabensbedingter Verluste entsprechender Biotopbestände bei.<br />

Die Entwicklung extensiv genutzter Wiesen unterschiedlicher Standortbedingungen<br />

trägt zur Erhöhung der Lebensraumvielfalt im Siedlungsbereich bei. Als Folge<br />

der extensiven Nutzung entwickeln sich blütenreiche Bestände, die einen Lebensund<br />

Nahrungsraum für zahlreiche Vogelarten und Insekten, vor allem für zahlreiche<br />

Tagfalterarten darstellen. In den tieferen Stellen der zeitweise wasserführenden<br />

Gräben und Retetentionsmmulden werden sich u. a. Flutrasenbestände entwickeln,<br />

die aufgrund ihrer lockeren Struktur die Ansiedlung von Amphibienarten<br />

begünstigen. Insbesondere die in Rheinland-Pfalz gefährdete Wechselkröte (Bufo<br />

viridis) bevorzugt als Besiedler des Offenlandes sonniges, vegetationsarmes Gelände<br />

und junge Kleingewässer. Östlich der mit einer Erhaltungsbindung versehenen<br />

Walnussbäume ist im Bereich des Geländeversprungs zudem die Anlage einer<br />

offenen Lößabbruchkante möglich. Eingestreute und randliche Gehölzstrukturen<br />

sollen den ansonsten offenlandgeprägten Lebensraum ökologisch und landschaftsästhetisch<br />

bereichern.<br />

4.3.2 Maßnahmen/ Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft<br />

Die Flächen „Ö1", „Ö2“, „Ö3“ und „Ö4“ übernehmen sowohl Vermeidungs- und Minimierungsfunktionen<br />

für die durch die Überbauung/ Versiegelung zu erwartenden<br />

Beeinträchtigungen als auch Kompensationsfunktionen für die nach Errichtung des<br />

Baugebiets bestehenden Beeinträchtigungen. Unter den vielfältigen Funktionen<br />

des Naturhaushalts soll dabei der Schwerpunkt im Arten- und Biotopschutz liegen<br />

15 . Die Festsetzungen beinhalten vorwiegend Maßnahmen zur Entwicklung<br />

bzw. Neuschaffung ökologisch wertvoller Bereiche sowohl innerhalb des Baugebiets<br />

als auch auf externen Flächen. Das Maßnahmenkonzept orientiert sich dabei<br />

einerseits an den Strukturen, die durch die Überbauung in Anspruch genommen<br />

werden und andererseits an der Förderung besonders landschaftstypischer Elemente<br />

(insb. Hohlweg, Grünland, Streuobst und sonstige gebietstypische Gehölz-<br />

15 Dessen ungeachtet wirken sich die Maßnahmen auch positiv auf die übrigen Schutzgüter, insbesondere<br />

den Boden, den Wasserhaushalt, das Klima und das Landschaftsbild bzw. die Erholungsnutzung<br />

aus (Multifunktionalität).


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

bestände)<br />

Die externe Ausgleichsfläche (Teilfläche der Ökokontofläche Blatt Nr. 21, Flurstück<br />

Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler) liegt etwa rund 3 km (Luftlinie) nordwestlich des<br />

Plangebiets, so dass der funktionale und räumliche Zusammenhang der externen<br />

Ausgleichsfläche zur Eingriffsfläche noch gegeben ist.<br />

Der im Zentrum des Plangebiets liegende Hohlweg ist derzeit dicht mit Gehölzen<br />

bewachsen, seine Sohle ist mit Betonplatten versiegelt. Mit der Maßnahme „Ö1“<br />

soll der typische Hohlwegscharakter wiederhergestellt werden. Hierzu sollen die<br />

Gehölzbestände auf der westlichen Böschungsseite entfernt und eine offene Lößsteilwand<br />

hergestellt werden. Die auf der Böschungsschulter stehenden Gehölzbestände<br />

sollen erhalten werden. Um eine ausreichende Besonnung der Steilwand<br />

zu erzielen, werden die Gehölzbestände auf der östlichen Böschungsseite/ -<br />

oberkante stark aufgelichtet. Ältere und prägende Gehölze sollen dabei größtenteils<br />

erhalten bleiben. Die Lebensraumfunktionen für gehölzbewohnende Arten<br />

sowie die Leitlinienfunktion der Gehölzbestände bleiben somit weiterhin bestehen.<br />

Durch die Schaffung einer offenen Steilwand wird jedoch die Strukturvielfalt deutlich<br />

erhöht. So werden offene, fast senkrechte Lößwände als Lebensraum für Spezialisten<br />

(insb. wärmeliebende Hautflügler) und als Aufwärm- und Rendezvousplatz<br />

genutzt sowie von spezialisierten Flechten und Moosen besiedelt (vgl. KITT &<br />

HÖLLGÄRTNER 2002). Jungstadien von Hohlwegen mit weitgehend besonnten und<br />

unbewachsenen Lößsteilwänden sind heute kaum noch vorhanden, da in den<br />

noch bestehenden Hohlwegen wegen der meist befestigten Hohlwegsohle keine<br />

natürliche Eintiefung mehr erfolgen kann und die durch Erosion V-förmigen Böschungen<br />

in der Regel dicht mit Gehölzen sind.<br />

Die Maßnahme trägt somit dazu bei, den Arten- und Strukturreichtum und die vielfältigen<br />

ökologischen Funktionen des Hohlwegs zu optimieren. Die Spanne der unterschiedlichen,<br />

stark verzahnten Kleinlebensräume wird zukünftig von einer im<br />

Sommer extrem heißen Lößsteilwand über Ruderalgesellschaften und Halbtrockenrasen<br />

bis hin zu Einzelbäumen, Hecken und Gebüschen mit feuchtem Kleinklima<br />

reichen. Hier kann eine Vielzahl seltener und bestandsbedrohter Pflanzen<br />

und Tiere einen Lebensraum, Teillebensraum oder ein Rückzugsgebiet finden.<br />

Die so genannten „Hohlen“ mit Lößsteinwänden sind charakteristische, kulturhistorisch<br />

bedeutsame Landschaftselemente der südpfälzischen Lößriedel. Mit der geplanten<br />

Maßnahme wird damit auch der klassische Hohlwegscharakter optisch<br />

aufgewertet und für den Betrachter besser wahrnehmbar werden; es entsteht eine<br />

Landschaftsstruktur mit einer hohen landschaftlichen Attraktivität.<br />

Die bestehende Hohlwegssohle ist zudem ausreichend breit, um sowohl Retentionsfunktionen<br />

im Zuge der Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Plangebiet<br />

wahrzunehmen (Graben, Kaskade o. ä. zur Ableitung von Niederschlagswasser<br />

in südlich liegende Retentionsflächen) als auch eine Fußwegeverbindung aufzunehmen<br />

(Einbindung in das Fußwegenetz). Im Zuge der Niederschlagswasserbewirtschaftung<br />

kann auch die Außengebietsentwässerung des Hohlwegs sicher<br />

gestellt werden.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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Auf der Westseite der neuen Ortstrandstraße wird zudem eine Baumreihe aus gebietstypischen<br />

Laubbaumarten angelegt („Ö2“); die Maßnahme dient der Kompensation<br />

von Gehölzverlusten im Plangebiet sowie der landschaftlichen Einbindung<br />

der Verkehrstrasse (vgl. auch oben, Straßenbegleitgrün) und des neuen Baugebiets.<br />

Darüber hinaus kann der Gehölzstreifen Verbundfunktionen wahrnehmen<br />

(insb. Trittstein zwischen südlich angrenzender Streuobstwiese und den Gehölzbeständen<br />

entlang der Bahntrasse).<br />

Der im Nordosten des Plangebiets zu entwickelnden Streuobstbestand („Ö3“) ist<br />

ebenfalls aus bioökologischer Sicht bedeutsam. So dienen Streuobstwiesen beispielsweise<br />

als Ansitzwarte für Greifvögel, Singwarte für Vögel (wie z. B. Baumpieper),<br />

als Deckung vor Feinden und Witterung und als Überwinterungshabitate<br />

für verschiedene Feldarten. Auch wenn - aufgrund der geringen Flächengröße des<br />

zu entwickelnden Streuobstbestands - nicht davon auszugehen ist, dass sich Rote<br />

Liste-Vogelarten (wie bspw. Wendehals, Steinkauz, Grünspecht) ansiedeln werden,<br />

zeigen Bestandsaufnahmen, dass diesem Ökosystem wegen seines Artenund<br />

Individuenreichtums generell eine große Bedeutung für den Naturhaushalt zukommt<br />

(BLAB 1993). Gerade Streuobstwiesen kleinerer Ausprägung zählen oft zu<br />

den wenigen extensiv genutzten Flächen inmitten intensiv ackerbaulich genutzter<br />

Flächen und sind vor allem als Nahrungs- und Entwicklungshabitat für verschiedenste<br />

Tierarten unabdingbar (siehe MFUF & LFUG 1997). Diversen holzbewohnenden<br />

Insekten (z. B. Düsterkäfer-Arten, Großer Wespenbock) genügen auch<br />

kleinere Flächen mit alten Obstbäumen. Darüber hinaus werden mit der Neuanlage<br />

am Siedlungsrand Verbundstrukturen geschaffen: Zusammen mit der Streuobstwiese<br />

im Baugebiet „Am Höhenweg“, der oben genannten Baumreihe sowie<br />

den Gehölzbeständen entlang der Bahntrasse entsteht eine zusammenhängende<br />

Vernetzungslinie für den lokalen Biotopverbund.<br />

Streuobstbestände sind darüber hinaus kulturraumtypische Landschaftselemente<br />

des Siedlungsrands.<br />

Die in den Festsetzungen genannten Vorgaben zur Entwicklung und Pflege des<br />

Streuobstbestands sichern dessen ökologische Wirksamkeit. Die Pflege der Fläche<br />

soll nach Möglichkeit durch Pflege- bzw. Pachtverträge mit interessierten Personen<br />

oder Vereinen (z. B. Obst- und Gartenbauverein, Schulklassen, Naturschutzverbände)<br />

dauerhaft gesichert werden.<br />

Die Entwicklung von extensiv genutztem Dauergrünland (vorwiegend mittlerer<br />

Standorte resp. z. T. wechselfeucht) auf der externen Kompensationsfläche (Ökokonto-Fläche<br />

Blatt Nr. 21, Gemarkung Steinweiler: Flurstück Nr. 6068, davon Teilfläche<br />

mit 11.215 qm, „Ö4“) ist ein Baustein in der Entwicklung eines durchgängigen,<br />

gewässerbegleitenden Grünlandzuges in der größtenteils intensiv genutzten<br />

Erlenbachniederung und entspricht den Zielaussagen bestehender landespflegerischer<br />

Planwerke (Planung vernetzter Biotopsysteme, Landschaftsplanung<br />

zur Flächennutzungsplanung, Gewässerpflege- und Entwicklungsplan Erlenbach/<br />

Flutgraben). Neben der Lebens- bzw. Nahrungsraumfunktion auch für anspruchsvollere<br />

Arten kommt den Flächen eine wichtige Verbundfunktion zwischen<br />

anderen Biotopbeständen ähnlicher Ausprägung zu. Daneben tragen sie zur Aufwertung<br />

z. T. bestehender, angrenzender, aus bioökologischer Sicht höherwertiger


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Bereiche bei.<br />

• Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft<br />

Im Plangebiet sind vorhabensbedingt umfangreiche Bodenabgrabungen, Bodenumlagerungen<br />

oder Aufschüttungsmaßnahmen vorgesehen. Eine zusätzliche Beeinträchtigung<br />

des Bodens auf den verbleibenden Flächen muss aus Gründen der<br />

Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Bodens sowie seiner Bedeutung als landschaftsgeschichtliches<br />

Dokument unterbleiben.<br />

Die Verwendung von unbelastetem Bodenmaterial für Aufschüttungen oder Auffüllungen<br />

ist aus Gründen des Boden- und Grundwasserschutzes erforderlich.<br />

Im Bereich des niederschlagsarmen "Vorderpfälzer Tieflandes" kommt der Versickerung<br />

von Niederschlägen vor Ort eine besondere Bedeutung zu. Im Bereich<br />

von offenen Pkw-Stellplätzen, Zufahrten sowie Lager- und Abstellflächen sind<br />

demzufolge wasserdurchlässige Beläge (z. B. Pflaster, Rasenpflaster, Splitt,<br />

Schotterrasen) zu verwenden, die die Filterfunktion des Bodens erhalten und die<br />

Infiltration von Niederschlägen in das Grundwasser ermöglichen. Die Maßnahme<br />

dient zugleich dem Stadtbild, da entsprechend befestigte Flächen in der Regel "natürlicher"<br />

wirken und so das Bild des Neubaugebiets mitprägen.<br />

4.3.3 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser<br />

Die Einleitung und breitflächige Rückhaltung/ Versickerung von unbelastetem Oberflächenwasser<br />

im Bereich der öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung<br />

„Parkanlage“, des Straßenbegleitgrüns sowie im Bereich der Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft dient der Förderung von Biotopen und Lebensgemeinschaften wechselfeuchter<br />

bis wechselnasser Standorte. Bei naturnaher Ausgestaltung der Retentionsflächen<br />

tragen die Maßnahmen zur Erhöhung der Biotop- und Strukturvielfalt<br />

im Gebiet bei.<br />

Die Sammlung und Versickerung von anfallendem unbelastetem Niederschlagswasser<br />

vor Ort trägt wesentlich zur Stabilisierung und Verbesserung des Wasserhaushaltes<br />

bei. Rückhalteanlagen führen zu einer deutlichen Verringerung der Abflussmengen<br />

der für die Entwässerung mitbenutzten oberirdischen Fließgewässer<br />

(Vorfluter) und zu einer merklichen Dämpfung hochwassergefährdender Abflussspitzen.<br />

Überlastungen der Kanalisation und in Folge der Kläranlagen mit dem Effekt,<br />

dass unzureichend gereinigtes Schmutzwasser direkt in den Vorfluter eingeleitet<br />

wird, können vermieden werden. Die Versickerung von Niederschlagswasser<br />

vor Ort fördert darüber hinaus die Grundwasserneubildung. Die mengenmäßige<br />

Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate durch Ausnutzung und Wiederbelebung<br />

natürlicher Versickerungs- und Filtervorgänge des Oberbodens kann im Zusammenwirken<br />

mit einer verlängerten Untergrundpassage des Wassers die Trinkwasservorräte<br />

auch qualitativ verbessern. Der Bodenwasserhaushalt und damit<br />

die Lebensraumfunktion für Bodenlebewesen bzw. oberirdische Tier- und Pflanzenarten<br />

werden gefördert.<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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4.3.4 Empfehlungen zu bauordnungsrechtlichen und baugestalterischen<br />

Festsetzungen<br />

Die Empfehlungen zur Art und Farbgebung der Dächer fördern die landschaftliche<br />

Einbindung und den gebietstypischen Charakter des Neubaugebiets.<br />

Gestaltungsvorgaben im Hinblick auf Einzäunungen dienen ebenfalls der landschaftlichen<br />

Einbindung sowie der inneren Gestaltung des Neubaugebiets.<br />

Gestaltungsvorgaben für die Vorgartenbereiche tragen zur inneren Gestaltung des<br />

Neubaugebiets sowie zur Schaffung von harmonischen Übergängen zwischen<br />

dem öffentlichen Straßenraum und der privaten Grundstücksfläche bei.<br />

Die nächtliche Beleuchtung von Gebäuden, entlang von Straßen oder von Wegen<br />

im Bereich öffentlicher Grünflächen zieht bei gewissen Lichtspektren eine Vielzahl<br />

nachtaktiver Insekten an und wirkt dadurch als tödliche Falle. Dies kann durch eine<br />

entsprechende Wahl des Lichtspektrums verhindert werden.<br />

4.4 Maßnahmenvorschläge für das Monitoring<br />

Umweltauswirkung Indikator Informationen der<br />

Behörden<br />

Fehlentwicklungen<br />

bei der Durchführung<br />

bzw. fehlende/ mangelndeFunktionserfüllung/<br />

Wirkung der<br />

Pflanzgebote und der<br />

Maßnahmen zum<br />

Ausgleich<br />

Verkehrslärm (über<br />

das prognostizierte<br />

Maß hinaus)<br />

Hinweise von ehrenamtlichenNaturschützern,Naturschutzbeauftragten,<br />

Biotopbetreuern etc.<br />

Verkehrsaufkommen,<br />

Anteile Pkw/<br />

Lkw<br />

Erst ab einer Verdopplung<br />

des Verkehrsaufkommens<br />

kommt es zu erheblichen<br />

zusätzlichen<br />

Lärmbelastungen,<br />

soweit keine verstärkenden<br />

Faktoren<br />

(wie Lärmreflexionen,<br />

hohe Vorbelastungen,<br />

hoher Lkw-<br />

Anteil) hinzukommen<br />

Beschwerden von<br />

Anwohnern/ Betroffenen<br />

Überwachung des Bestands<br />

durch die Untere<br />

Naturschutzbehörde<br />

Verkehrszählungen<br />

der Straßenverkehrsbehörde,<br />

soweit diese<br />

an Orten durchgeführt<br />

werden, die Rückschlüsse<br />

auf die verkehrsbedingtenBelastungen<br />

des Plangebiets<br />

zulassen (turnusmäßig<br />

alle 5 Jahre). <br />

Verkehrsmengenkarten,<br />

Dauerzählstellen,<br />

Verkehrsgutachten<br />

Einzelerhebungen<br />

nach Beschwerden<br />

von Betroffenen im<br />

Ermessen der zuständigen<br />

Behörde<br />

Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen<br />

der Gemeinde<br />

Begehung bzw. fachkundigeZustandsüberprüfung<br />

und Dokumentation<br />

In der Regel keine<br />

Verkehrszählungen,<br />

soweit die regulären<br />

Verkehrszählungen<br />

der Straßenverkehrsbehörde<br />

keine ausreichendenRückschlüsse<br />

zulassen und nur<br />

bei besonderer Indikation<br />

erhöhter Verkehrsbelastungen<br />

Zeitpunkt der zusätzlichen<br />

Überwachung/<br />

mögliche Abhilfemaßnahmen<br />

Jeweils 1 Jahr nach Abschluss<br />

der Herstellung/<br />

Fertigstellung bzw. Abnahme,<br />

bei Bedarf zu wiederholen<br />

Durchführung zusätzlicher<br />

Pflege-/ Entwicklungsmaßnahmen<br />

Im Bedarfsfall Prüfung und<br />

evtl. Anordnung von Immissionsschutzauflagen


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz)<br />

5.1 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Bilanz)<br />

Für die zusammenfassende Bewertung des mit der geplanten Bebauung/ Versiegelung/<br />

Flächenumwidmung verbundenen Gesamteingriffs werden zum einen eine<br />

schutzgutbezogene Gesamtbilanzierung und zum anderen eine Flächenbilanzierung<br />

für das Schutzgut Tiere und Pflanzen vorgenommen. Grundlage der vorliegenden<br />

Bilanzierungen sind für den heutigen Zustand die im Gebiet erfassten biotischen<br />

und abiotischen Faktoren (insb. die Erfassung der Biotop- und Strukturtypen,<br />

siehe Kap. 2). Für den zukünftigen Zustand sind die im Bebauungsplan-Entwurf<br />

vom Mai 2011 (Wsw & Partner GmbH, Kaiserslautern) dargestellte zukünftige<br />

Flächennutzung sowie die im vorangegangenen Kapitel genannten landschaftspflegerischen<br />

und grünordnerischen Festsetzungen relevant.<br />

In der Gesamtbilanz (siehe Tab. 4) werden - bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter<br />

bzw. Umweltbelange (siehe Kap. 1.3) - die funktions- und flächenbezogenen<br />

Eingriffe und Auswirkungen sowie die vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs-<br />

und Kompensationsmaßnahmen nach Art und Umfang dargestellt und beurteilt.<br />

An die Gesamtbilanz in Tabelle 4 schließt sich eine Flächenbilanzierung an (Tab.<br />

5), in der der ökologische Wert des heutigen Bestands im Gebiet des Bebauungsplans<br />

dem Wert des zukünftigen Zustands gegenübergestellt wird (Flächenbilanzierung<br />

des Schutzguts Tiere und Pflanzen).<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />

Kurzbeschreibung: Plangebiet vorwiegend durch Intensiväcker, zu kleineren Teilen auch durch Fettwiesen/ Fettweiden geprägt; im Süden auch Nutzgärten mit z. T. altem Baumbestand (insb. Walnüsse, Obstbaum); im Zentrum asphaltierter<br />

Hohlweg mit überwiegend strauchigen Feldhecken an den Flanken; östlich angrenzend naturnahe Baum-Strauch-Hecken beiderseits der Bahntrasse mit Altholzanteil; überwiegend mittel-gering- und geringwertige Vegetationsbestände; Grünlandbestände<br />

z. T. von mittlerer Bedeutung, Gehölzbestände hochwertig; Gehölzbestände mit Lebensraumfunktionen insb. für Vögel, Insekten, Fledermäuse; Vernetzungslinien/ Trittsteine mit Bedeutung für den lokalen Biotopverbund.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Evtl. Beeinträchtigung randlicher bzw. angrenzender<br />

höherwertiger Gehölzbestände<br />

Baubedingte Stoffeinträge (eher unwahrscheinlich)<br />

Beeinträchtigung von Tierarten durch Lärm, Licht,<br />

Bewegungsunruhe oder Erschütterungen während der<br />

Bauphase (vermutlich keine störungsempfindlichen<br />

Arten betroffen, falls dennoch ausreichend Ersatzlebensräume<br />

mit entsprechenden Teillebensraumfunktionen<br />

in der Umgebung vorhanden)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Dauerhafter Verlust von Biotopstrukturen, insb. von<br />

mittel-, mittel-hoch- und hochwertigen Grünland- und<br />

Gehölzbeständen durch Befestigung/ Versiegelung<br />

bzw. Flächenumwidmung, weitere Einschränkung der<br />

Lebensraumfunktion des Gebiets<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Zunahme der kfz-/ nutzungsbedingten Störwirkungen<br />

(durch Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe)<br />

für die Tierwelt (vermutlich keine störungsempfindlichen<br />

Arten betroffen, geringe Verkehrsbelastung zur<br />

Hauptaktivitätszeit von Fledermäusen)<br />

Erhöhung des Kollisionsrisikos für Tiere durch den<br />

zusätzlichen Kfz-Verkehr (voraussichtlich nicht über<br />

das allgemeine Lebensrisiko hinausgehend)<br />

Sogwirkungen/ Verwirbelungen durch die Vorbeifahrt<br />

(untergeordnet wirksam/ unerheblich)<br />

Kfz-bedingte Stoffeinträge insbesondere durch Spritzwasser<br />

in angrenzende Vegetationsbestände (unerheblich)<br />

Seite 84<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Nettoneuversiegelung<br />

ca.<br />

6,5 ha<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M<br />

V+M<br />

Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen und<br />

Betriebsstoffen (Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen als Fahrwege und Lagerplätze im Zuge<br />

der Baumaßnahmen (Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Vegetationsbestände gemäß<br />

DIN 18920 (Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Weitgehender Erhalt hochwertiger Gehölzbestände (Einzelbäume, Baum-/ Strauchhecken<br />

im Bereich des Hohlwegs)<br />

Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzenarten<br />

Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen mit Pflanzbindungen auf den<br />

Baugrundstücken: nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende<br />

Freiflächen (mittel-geringe bioökologische Bedeutung)<br />

Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen<br />

(Straßenbegleitgrün), extensive Pflege der Flächen (mittel-geringe bioökologische Bedeutung)<br />

Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen/ Sträuchern sowie Entwicklung von Grünlandbeständen<br />

im Bereich der öffentlichen Grünflächen (insb. Parkanlage), extensive<br />

Pflege der Flächen (mittlere bioökologische Bedeutung)<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung und mittlerer, mittel-<br />

hoher bzw. hoher bioökologischer Bedeutung:<br />

- Ö1: Hohlweg mit Lößsteilwand<br />

- Ö2: Baumreihe auf der Westseite der Ortsrandstraße<br />

- Ö3: Extensiv genutzte Streuobstwiese<br />

- Ö4: Fläche zum Ausgleich: Extensiv genutztes Dauergrünland (mittlerer Standorte<br />

resp. z. T. wechselfeucht) auf dem Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler<br />

in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung<br />

Förderung wechselfeuchter/ wechselnasser Standortbedingungen durch Rückhaltung/<br />

Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers vor Ort (naturnahe Retentionsflächen)<br />

Verwendung von Beleuchtungsanlagen mit geringer Anlockwirkung für Insekten<br />

Flächengröße<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

6 St., ca.<br />

400 qm (s.<br />

u.)<br />

k. A.<br />

ca.<br />

24.916 qm<br />

mind.<br />

98 St.<br />

ca.<br />

13.800 qm<br />

1.830 qm<br />

2.685 qm<br />

4.450 qm<br />

11.215 qm<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

-<br />

-<br />

1.1<br />

Anhang A<br />

2.3/ 2.4<br />

2.7/ 2.8<br />

2.9<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

3.4<br />

5.1<br />

8.2<br />

Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />

Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen<br />

lassen sich im Zuge der Ausführung<br />

vermeiden (u .a. evtl. Schutz<br />

randlicher Vegetationsbestände, Regelung<br />

im Rahmen der Genehmigungs-/<br />

Ausführungsplanung).<br />

Mögliche anlage-/ nutzungsbedingte<br />

Beeinträchtigungen des Schutzguts<br />

Tiere und Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt) können durch die vorgesehenen<br />

grünordnerischen/ landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen im Plangebiet<br />

selbst nicht vollständig vermieden,<br />

vermindert bzw. kompensiert werden.<br />

Dies betrifft v. a. die weitere Einschränkung<br />

der Lebensraumfunktion<br />

des Gebiets.<br />

Mögliche Beeinträchtigungen im Hinblick<br />

auf das Schutzgut können jedoch<br />

durch die Entwicklung von Extensivgrünland<br />

im Bereich der Erlenbach-/<br />

Flutgrabenniederung kompensiert werden<br />

(Flurstück Nr. 6068, Gemarkung<br />

Steinweiler, Ökokonto-Fläche Nr. 21,<br />

Flächengröße 11.215 qm).<br />

Die externe Maßnahme zum Ausgleich<br />

ist im Zuge eines entsprechenden<br />

städtebaulichen Vertrags näher zu<br />

regeln.<br />

Zustand und Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen<br />

sollen 1 Jahr nach<br />

Fertigstellung/ Abnahme der jeweiligen<br />

Maßnahme geprüft werden.<br />

Das Eintreten von Verbotstatbeständen<br />

gemäß § 44 BNatSchG ist nicht<br />

wahrscheinlich. Bei Gehölzrodungen<br />

sind die Bestimmungen des § 39<br />

BNatSchG zu beachten.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Boden<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Boden<br />

Kurzbeschreibung: größtenteils basenreiche Parabraunerden bzw. Tschernosem-Parabraunerden, z. T. Rigosole, keine gefährdeten oder seltenen Bodentypen; schluffig-tonige/ schluffig-lehmige Oberböden, teilw. mit Fein-/ Mittelsanden mit hohem bis<br />

sehr hohem Wasserrückhalte- und physiko-chemischen Filtervermögen, Nähr-/ Schadstoffbelastungen infolge diffuser Einträge bzw. intensiver landwirtschaftlicher Nutzung, Belastung unterhalb Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung; hohe<br />

bis sehr hohe natürliche Ertragsfähigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung, sehr hohe Erosionsanfälligkeit.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Bodenverdichtung, qualitative Veränderung der Bodeneigenschaften<br />

(z. B. Porenvolumen) im Bereich verbleibender oder randlicher<br />

Freiflächen<br />

Schadstoffanreicherung durch Emissionen von Baufahrzeugen<br />

(Wahrscheinlichkeit des Eintretens gering)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Zerstörung der gewachsenen Bodenhorizontierung, Beeinträchtigung<br />

der natürlichen Bodenentwicklung und des natürlichen Bodengefüges<br />

durch Umlagerungen, Aufschüttungen, Verdichtungen<br />

o. ä.<br />

Evtl. Nähr-/ Schadstoffbelastung durch Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />

(Fremdmaterial)<br />

Funktionsverlust durch Flächenbefestigung/ -versiegelung / -<br />

überbauung (Nettoneuversiegelung)<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Schadstoffeinträge/ -anreicherung durch Emissionen des Kfz-<br />

Verkehrs in den Böden am Straßenrand<br />

Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko)<br />

Vermehrte Trittbelastung auf angrenzenden Freiflächen<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca. 10 ha<br />

k. A.<br />

ca. 6,5 ha<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M/ E<br />

V+M/ E<br />

V+M<br />

Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen für Fahrwege und Lagerplätze im<br />

Rahmen der Baumaßnahmen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Schonender, sachgerechter Umgang mit zu beseitigendem Oberboden<br />

Abtransport überschüssigen Bodenmaterials und ordnungsgemäße Wiederverwendung<br />

(Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Verwendung von einwandfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche<br />

Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />

Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />

und Betriebsstoffen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzen, wodurch der Einsatz von<br />

Pflanzenbehandlungsmitteln vermieden werden kann<br />

Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an<br />

Vegetationsflächen auf den Baugrundstücken: nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />

/ gärtnerisch anzulegende Freifläche<br />

Ausweisung von öffentlichen Grünflächen (insb. Parkanlage) und von Grünflächen<br />

entlang von öffentl. Verkehrsflächen (Verkehrsbegleitgrün) mit extensiver<br />

Pflege<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung und extensiver<br />

Pflege:<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft („Ö1“, „Ö2“, „Ö3“, „Ö4“)<br />

Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für offene Pkw-Stellplätze, Zufahrten,<br />

Lager- und Abstellflächen<br />

Flächengröße<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca.<br />

24.916 qm<br />

ca. 18.660<br />

qm<br />

20.180 qm<br />

k. A.<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

4.1<br />

-<br />

4.1<br />

-<br />

2.1<br />

2.3, 2.4<br />

2.7, 2.8, 2.9<br />

3<br />

4.2<br />

Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />

Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen<br />

lassen sich durch entsprechende<br />

Textfestsetzungen sowie im<br />

Zuge der Ausführung vermeiden und<br />

minimieren.<br />

Die Nettoneuversiegelung von ca. 6,5<br />

ha Boden als nicht regenerierbarem<br />

Naturgut ist größtenteils nicht ausgleichbar,<br />

die Maßnahmen beschränken<br />

sich weitgehend auf Vermeidung<br />

und Minimierung. Ein Teil der Beeinträchtigungen<br />

kann durch die Ausweisung<br />

von Vegetationsflächen mit extensiver<br />

Pflege im Plangebiet (insb.<br />

öffentliche Grünflächen, Verkehrsbegleitgrün,<br />

Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft) als - jedoch nicht ausgleichende<br />

- Ersatzmaßnahme kompensiert<br />

werden. Die verbleibenden<br />

Defizite werden durch die Rücknahme<br />

von Bodenbelastungen (insb. Reduzierung<br />

der Bewirtschaftungsintensität) im<br />

Bereich der externen Fläche zum Ausgleich<br />

kompensiert (Flurstück Nr. 6068,<br />

Gemarkung Steinweiler, Ökokonto-<br />

Fläche Nr. 21, Flächengröße 11.215<br />

qm).<br />

Seite 85


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Wasser<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Wasser<br />

Kurzbeschreibung: keine klassifizierten, dauerhaften Oberflächengewässer vorhanden; geringe Grundwasserhöffigkeit, (mittlere bis) hohe Grundwasserflurabstände, mittlere bis geringe Grundwasserneubildungsrate und geringe Verschmutzungsempfindlichkeit,<br />

geringe bis sehr geringe Nitratauswaschungsempfindlichkeit; hohe Bedeutung der Wasserrückhaltung aufgrund der geringen Jahresniederschläge (im Sommer negative klimatische Wasserbilanz); keine wasserrechtlichen<br />

Schutzgebietsausweisungen.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Reduzierung der Sickerwassermenge durch Bodenverdichtungen<br />

im Zuge von Baumaßnahmen (kleinräumig)<br />

Potentielle Verunreinigungen des Grundwassers durch<br />

Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des<br />

Eintretens gering)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Verminderung der Grundwasserneubildung bzw. des<br />

Wasserrückhaltevermögens der Landschaft durch Befestigung/<br />

Versiegelung/ Überbauung<br />

Evtl. Verunreinigung durch Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />

(Fremdmaterial)<br />

Offenlegung von Grundwasser bei tieferen Abgrabungen<br />

(evtl. im Süden des Plangebiets)<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Schadstoffeinträge ins Grundwasser durch Emissionen<br />

des Kfz-Verkehrs<br />

Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko)<br />

Vermehrte Trittbelastung auf angrenzenden Freiflächen<br />

und in der Folge Reduzierung der Sickerwassermenge<br />

(untergeordnet)<br />

Seite 86<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Nettoneuversiegelung<br />

ca. 6,5 ha<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M/<br />

A+E<br />

Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen für Fahrwege und Lagerplätze im<br />

Rahmen der Baumaßnahmen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Verwendung von einwandfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche Aufschüttungen/<br />

Auffüllungen<br />

Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen<br />

und Betriebsstoffen (Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Wasserrückhaltung:<br />

Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen<br />

auf den Baugrundstücken: nicht überbaubare Grundstücksfläche/<br />

gärtnerisch anzulegende Freifläche<br />

Größtmögliche Versickerung der Niederschläge: Verwendung wasserdurchlässiger<br />

Beläge für offene Kfz-Stellplätze, Zufahrten, Lager- und Abstellflächen<br />

Weitestgehende Rückhaltung des anfallenden, unbelasteten Oberflächenwassers im<br />

Bereich der Grundstücksflächen (flächenhafte Versickerung oder Speicherung bzw.<br />

Kombinationsrückhaltung, Verwendung als Brauchwasser)<br />

Rückhaltung der verbleibenden Oberflächenabflüsse in zentralen Retentionsflächen<br />

(siehe öffentliche Grünflächen/ Parkanlage, „Ö1“, „Ö2“, „Ö3“), breitflächige Versickerung<br />

qualitativer Grundwasserschutz:<br />

Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzen, wodurch der Einsatz von<br />

Pflanzenbehandlungsmitteln vermieden werden kann<br />

Extensive Pflege der öffentlichen Grünflächen (insb. Parkanlage), der Grünflächen<br />

entlang von Verkehrswegen (Verkehrsflächen) und der Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ö1“,<br />

„Ö2“, „Ö3“ und „Ö4“)<br />

Flächengröße<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca.<br />

24.916 qm<br />

k.A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

ca.<br />

38.840 qm<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

4.1<br />

-<br />

2.3, 2.4<br />

2.4<br />

5.1<br />

5.1<br />

2.1<br />

2.7, 2.8,<br />

2.9, 3<br />

Bewertung von Eingriff und<br />

Ausgleich<br />

Die Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts<br />

sind durch die dargestellten<br />

Maßnahmen, insbesondere<br />

durch die Ausweisung<br />

von Retentionsflächen für das<br />

anfallende, unbelastete Niederschlagswasser<br />

vor Ort und die<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen<br />

mit extensiver Pflege (öffentliche<br />

Grünflächen, Verkehrsbegleitgrün,<br />

Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft) größtenteils<br />

vermeidbar bzw. minimierbar.<br />

In Teilen der Freiflächen findet<br />

gegenüber der derzeitigen<br />

Situation eine Reduzierung von<br />

Nähr-/ Schadstoffeinträgen statt.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Klima / Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />

Kurzbeschreibung: Lage inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, geringe Niederschlagsrate, häufige Inversionswetterlagen, großräumig bioklimatisch belastende Bedingungen, Luftqualität ausreichend bis schlecht; Freiflächen wirken entlastend<br />

und ausgleichend (Freiland-Klimatop, Übergangsbereiche zwischen Freiland- und Wald-Klimatop); angrenzende Bebauung mit Vorbelastungen (u. a. erhöhtes Temperaturniveau); Frisch- und Kaltluftabfluss je nach Geländegefälle in nördliche,<br />

östliche bzw. südliche Richtung, allerdings nur schwach ausgeprägt; vermutlich geringe Wirksamkeit lokaler Windsysteme, Gleiskörper der Bahnlinie als Luftleitbahn; Verkehr als hauptsächlicher Verursacher von Lärm.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Evtl. Beschädigung/ Beeinträchtigung von randlichen oder<br />

angrenzenden klimawirksamen Vegetationsbeständen<br />

(insb. Gehölzbestände)<br />

Erhöhung der Immissionsbelastung (Luft, Lärm) durch den<br />

Baubetrieb (unerheblich)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Verlust von Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen bzw.<br />

Ausgleichsflächen mit direktem Bezug zum Siedlungsraum<br />

durch Befestigung/ Versiegelung/ Bebauung, Minderung<br />

der Ausgleichs-/ Entlastungswirkungen des Gebiets<br />

Behinderung von lokalklimatischen Luftaustausch- und<br />

Strömungsverhältnissen (unerheblich)<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Zusätzliche Luftschadstoffbelastung durch nutzungsbedingte<br />

Kfz-Emissionen (lediglich Umverteilung, keine wesentliche<br />

Änderung der Luftqualitätsparameter)<br />

Von einer Verträglichkeit der benachbarten schutzwürdigen<br />

Nutzungen (insb. Wohnbebauung) mit dem Kfz-<br />

Verkehr auf der Ortsrandstraße bzgl. Lärmemissionen ist<br />

auszugehen (siehe schalltechnisches Gutachten von GSB<br />

- SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF.<br />

DR. KERSTIN GIERING 2011)<br />

Von einer Verträglichkeit der im Raum vorhandenen Nutzungen<br />

mit der geplanten Wohnnutzung ist ebenfalls auszugehen.<br />

Energienutzung/ -verbrauch<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Nettoneuversiegelung<br />

ca. 6,5 ha<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M<br />

Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Gehölzbestände (Regelung<br />

im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien<br />

zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen<br />

(Regelung im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Weitgehender Erhalt klimatisch entlastender Gehölzbestände (Einzelbäume,<br />

Baum-/ Strauchhecken im Bereich des Hohlwegs)<br />

Begrenzung der Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindestanteils an<br />

Vegetationsflächen auf den Baugrundstücken: nicht überbaubare Grundstücksfläche/<br />

gärtnerisch anzulegende Freifläche mit Pflanzbindungen<br />

Begrünung ungegliederter Wandflächen, evtl. Lärmschutzwand<br />

Intensive Ein- und Durchgrünung des Plangebiets, insb durch:<br />

Festsetzung von Grünflächen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen inkl.<br />

Anpflanzen gebietstypischer Gehölzbestände (Verkehrsbegleitgrün) mit klimatisch<br />

entlastenden Funktionen<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen mit lokalklimatisch entlastenden Funktionen<br />

(wie Frischluft- und Kaltluftproduktion, Minderung der Wärmerückstrahlung<br />

und Erhöhung der Verdunstung, Filterfunktion): öffentliche Grünflächen<br />

mit Pflanzbindungen (insb. Parkanlage) sowie Flächen für Maßnahmen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft (Ö1“, „Ö2“, „Ö3“ und extern „Ö4“)<br />

Weitestgehende Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers auf den<br />

privaten Grundstücken und sowie Einleitung und breitflächige Versickerung in<br />

zentralen Retentionsflächen (Erhöhung der Verdunstung, siehe öffentliche<br />

Grünflächen/ Parkanlage, „Ö1“, „Ö2“, „Ö3“)<br />

Flächengröße<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

6 St., ca.<br />

400 qm<br />

ca.<br />

24.916 qm<br />

k. A.<br />

ca.<br />

2.415 qm<br />

ca.<br />

36.425 qm<br />

k. A.<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

-<br />

1.1<br />

2.3, 2.4<br />

2.6<br />

2.7, 2.8<br />

2.9, 3<br />

5.1<br />

Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />

Beeinträchtigungen des Klimas und der<br />

Luft bzw. im Hinblick auf die menschliche<br />

Gesundheit können durch die dargestellten<br />

Maßnahmen, insbesondere durch die Ausweisung<br />

von Vegetationsflächen mit Pflanzbindungen<br />

(inkl. Anpflanzung von Gehölzbeständen),<br />

weitgehend vermieden, vermindert<br />

bzw. kompensiert werden (Minderung<br />

der Wärmerückstrahlung und Erhöhung<br />

der Verdunstung).<br />

Die in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung<br />

gelegene Fläche zum Ausgleich übernimmt<br />

zusätzlich dauerhaft lokalklimatisch entlastende<br />

Funktionen (Frischluft- und Kaltluftproduktion).<br />

Geringfügige lokale nachteilige Veränderungen<br />

können jedoch nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Von einer Verträglichkeit der benachbarten<br />

schutzwürdigen Nutzungen mit den Lärmemissionen<br />

des Kfz-Verkehrs auf der neuen<br />

Ortsrandstraße ist auszugehen.<br />

Eine effiziente Nutzung erneuerbarer Energien<br />

in Form von Sonnenkollektoren oder<br />

Solarzellen ist möglich.<br />

Seite 87


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />

Kurzbeschreibung: Teil des Landschaftstyps einer leicht gewölbten Lößplatte, hier: „<strong>Kandel</strong>er Lößriegel“; deutliche Höhenunterschiede im Süden des Gebiets; weiträumige Sichtbeziehungen; Plangebiet v. a. durch offene, flächenhaft wirksame Ackerflächen<br />

geprägt, geringer Anteil an naturnahen gliedernden, kleinteiligeren Strukturen, insb. Hohlweg als charakteristisches Landschaftselement des Lößriedels, Feldgärten mit z. T. altem Baumbestand, Gehölzbestände an der angrenzenden Bahntrasse;<br />

insgesamt mittel-geringe Qualität des Landschaftsbilds; angrenzender Ortsrand z. T. mit Gestaltungsmängeln; als Naherholungsraum für die Kurzzeit-, Tages- und Feierabenderholung von untergeordneter Bedeutung.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche Beeinträchtigungen<br />

Baubedingte Auswirkungen:<br />

Evtl. Beschädigung von randlichen/ angrenzenden landschaftsbildprägenden<br />

Vegetationsstrukturen (insb. Gehölzbestände)<br />

Erhöhung der Immissionsbelastung (Luft, Lärm, Gerüche) sowie<br />

erhöhte Bewegungsunruhe durch den Baubetrieb, evtl. vorübergehende<br />

eingeschränkte Nutzbarkeit von Wegeverbindungen (unerheblich)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen:<br />

Verlust von naturnahen prägenden Landschaftselementen (insb.<br />

Grünland-, Gehölzbestände), nachhaltige Veränderung der Oberflächengestalt<br />

durch Bodenabgrabungen/ Reliefveränderungen,<br />

evtl. monotone, ortsuntypische Bepflanzung (Ziergrün), visuelle Störungen<br />

durch Baukörper, Einfriedungen, bauliche Anlagen u. ä.,<br />

zunehmende Überprägung des Landschaftsbilds<br />

Verlust von Freiraum für die Naherholung (nur eingeschränkt wirksam/<br />

von untergeordneter Bedeutung, deshalb unerheblich)<br />

keine Veränderung/ Unterbrechung von Wegebeziehungen<br />

Nutzungs-/ betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

Schadstoff-/ Lärmbelastung durch nutzungsbedingte Emissionen<br />

(insb. Kfz-Verkehr) (unerheblich)<br />

Seite 88<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M/ A<br />

V+M/<br />

A<br />

V+M<br />

V+M<br />

Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Gehölzbestände (Regelung im<br />

Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien zur Vermeidung<br />

von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen (Regelung<br />

im Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Weitgehender Erhalt der Wegeverbindungen während der Bauphase (Regelung im<br />

Zuge der Genehmigungs-/ Ausführungsplanung)<br />

Weitgehender Erhalt prägender Gehölzbestände (Einzelbäume, Baum-/ Strauchhecken<br />

im Bereich des Hohlwegs) sowie des Hohlwegs<br />

Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzen für Begrünungen<br />

Gliederung der überbaubaren Fläche durch Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen<br />

und Festsetzungen zur Pflanzung von gebietstypischen Gehölzen:<br />

nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende Freifläche<br />

Begrünung ungegliederter Wandflächen, evtl. Lärmschutzwand<br />

Intensive Ein- und Durchgrünung des Plangebiets, insb durch:<br />

Festsetzung von Grünflächen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen inkl. Anpflanzen<br />

gebietstypischer hochstämmiger Laubbäume (Verkehrsbegleitgrün)<br />

Ausweisung von Vegetationsflächen mit Anlage bzw. Aufwertung kultur- und naturraumtypischer<br />

Landschaftselemente mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftserleben:<br />

öffentliche Grünflächen mit Pflanzbindungen (insb. Parkanlage) sowie Flächen<br />

für Maßnahmen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft (Ö1“, „Ö2“, „Ö3“ und extern „Ö4“)<br />

Förderung von Feuchtbiotopen durch die Einleitung und breitflächige Versickerung von<br />

unbelastetem Oberflächenwasser in Vegetationsflächen, naturnahe, gebietstypische<br />

Gestaltung von Retentionsflächen (siehe öffentliche Grünflächen/ Parkanlage, „Ö1“,<br />

„Ö2“, „Ö3“)<br />

Anlage eines landschaftlich betonten Fußwegenetzes möglich<br />

Empfehlungen zur Außengestaltung der Gebäude (insb. Dacheindeckung), Festsetzungen<br />

zur Gestaltung der Einfriedungen<br />

Flächengröße<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

6 St., ca.<br />

400 qm<br />

k. A.<br />

ca.<br />

24.916 qm<br />

k. A.<br />

ca.<br />

2.415 qm<br />

ca.<br />

36.425 qm<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

k. A.<br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

-<br />

-<br />

-<br />

1.1<br />

2.1<br />

2.3, 2.4<br />

2.6<br />

2.7, 2.8<br />

2.9, 3<br />

5.1<br />

-<br />

7<br />

Bewertung von Eingriff und<br />

Ausgleich<br />

Die Beeinträchtigung des Stadtbildes<br />

(Innenwirkung) und des<br />

Landschaftsbildes (Außenwirkung)<br />

wird durch die Einbindung<br />

in ein Gesamtkonzept (gestalterische<br />

Vorgaben für die Vegetationsflächen),<br />

insbesondere durch<br />

die Ausweisung von öffentlichen<br />

Grünflächen, Verkehrsbegleitgrün<br />

und Flächen mit ökologischer<br />

Zielsetzung und einer hohen Bedeutung<br />

für das Landschaftserleben<br />

weitgehend vermieden,<br />

minimiert bzw. kompensiert.<br />

Es erfolgt eine intensive Ein- und<br />

Durchgrünung des neuen Baugebiets.<br />

Mit der Wiederherstellung<br />

des typischen Charakters des<br />

Hohlwegs erfolgt eine deutliche<br />

Aufwertung des gebietstypischen<br />

Landschaftselements.<br />

Zur Kompensation der verbleibenden<br />

Beeinträchtigungen werden<br />

außerhalb des Plangebiets<br />

Freiflächen landschaftlich aufgewertet<br />

(Fläche zum Ausgleich in<br />

der Erlenbach/- Flutgrabenniederung).<br />

Hierdurch wird erholungswirksamer<br />

Freiraum aufgewertet.<br />

Zustand und Wirksamkeit der<br />

Kompensationsmaßnahmen sollen<br />

1 Jahr nach Fertigstellung/<br />

Abnahme der jeweiligen Maßnahme<br />

geprüft werden.<br />

Wegebeziehungen werden nicht<br />

verändert/ unterbrochen; durch<br />

die mögliche Anlage eines Rundweges<br />

verbessert sich das erholungswirksame<br />

Wegenetz.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Fortsetzung Tab. 4: Bewertung von Eingriff und Ausgleich - Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

(V = Vermeidungsmaßnahme, M = Minderungsmaßnahme, A = Ausgleichsmaßnahme, E = Ersatzmaßnahme)<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Kurzbeschreibung: Hohlweg als charakteristisches, kulturhistorisch bedeutsames Landschaftselement der Lößriegel des Vorderpfälzer Tieflands (ursprünglicher Hohlwegscharakter nur noch rudimentär vorhanden); Landwirtschaftswege<br />

mit Haupterschließungsfunktionen; diese werden zudem von Spaziergängern sowie von Radfahrern als zwischenörtliche Verbindungen zwischen den nördlich gelegenen Ortschaften und der Stadt genutzt; angrenzend<br />

Abschnitt der im Einschnitt verlaufenden Regional-Bahnlinie Karlsruhe/ Wörth a.Rh. - Neustadt a.d.Wstr.<br />

Auswirkungen der Planung/ Potentielle erhebliche<br />

Beeinträchtigungen<br />

Beanspruchung eines kulturhistorisch bedeutsamen<br />

Landschaftselements (Hohlweg)<br />

Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche (Abwägung<br />

bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt)<br />

Landwirtschaftliche Wegeverbindungen werden erhalten.<br />

Bahntrasse wird vorhabensbedingt nicht verändert.<br />

Betroffene<br />

Fläche<br />

(qm)<br />

k. A.<br />

ca.<br />

11,4 ha<br />

-<br />

-<br />

Vermeidung / Minderung / Ausgleich (Ersatz)<br />

V+M/ A<br />

Teilweiser Erhalt der Baum-/ Strauchhecken im Bereich des Hohlwegs<br />

sowie Aufwertung des typischen Hohlwegscharakters<br />

-<br />

Flächengröße <br />

Festsetzung<br />

Nr.<br />

(Kap. 4.2)<br />

1.1, 3.1<br />

Bewertung von Eingriff und Ausgleich<br />

-<br />

Seite 89


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 90<br />

Die nachfolgende Flächenbilanzierung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

(inkl. biologische Vielfalt) dient insbesondere der zusätzlichen Bestätigung der naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleichbarkeit des Vorhabens (unter Einbeziehung der externen<br />

Maßnahme für den Ausgleich).<br />

Die im Rahmen der Flächenbilanzierung durchzuführende Werteinstufung der bestehenden<br />

und zukünftigen Biotop- und Strukturtypen erfolgt auf der Grundlage der im Anhang<br />

1 dargestellten 16-stufigen Wertskala und Bewertungskriterien. Nähere Angaben zum<br />

ökologischen Wert der bestehenden Biotop- und Strukturtypen im Bereich des geplanten<br />

Baugebiets finden sich in Kapitel 2.1.3. Der bioökologische Wert der gemäß den landespflegerischen<br />

und grünordnerischen Festsetzungen im Plangebiet zu entwickelnden<br />

Grünflächen mit Pflanzbindungen wird je nach Ausgestaltung, Flächengröße und Störungsintensität<br />

als hoch (Hohlweg mit Lößsteilwand), als mittel-hoch (extensiv genutzte<br />

Streuobstwiese), als mittel (Baumreihe auf der Westseite der Ortsrandstraße, öffentliche<br />

Grünfläche - Parkanlage) bzw. als mittel-gering (öffentliche Grünfläche - Kinderspielplatz,<br />

Verkehrsbegleitgrün, private Gartenflächen) eingestuft. Bei der öffentlichen Grünfläche -<br />

Parkanlage wird von einem Mischwert von mittel-hochwertigen Vegetationsstrukturen in<br />

Verbindung mit in Teilen versiegelten/ befestigten Flächen (wie Wege oder Plätze) ausgegangen.<br />

Der Wert der Verkehrsflächen mit einem wasserdurchlässigen Belag ist gering<br />

zu beurteilen (Wertstufe 1); die zukünftigen versiegelten Verkehrsflächen, die Lärmschutzwand<br />

und die bebauten Flächen sind ohne bioökologischen Wert (Wertstufe 0). Da<br />

im gesamten Allgemeinen Wohngebiet Doppelhäuser zulässig sind und die Grundstücksgrößen<br />

noch nicht endgültig festliegen, wird im Sinne einer worst-case-Betrachtung von<br />

einer möglichen Überschreitung der GRZ von 0,4 um 0,2 ausgegangen (vgl. Kap. 1.4).<br />

Die Flächengröße der Fläche für den Gemeinbedarf - Kindergarten beträgt gemäß Bebauungsplan-Entwurf<br />

1.520 qm; zur möglichen Überbauung/ Versiegelung der Fläche<br />

trifft der Bebauungsplan-Entwurf keine näheren Aussagen; vorliegend wird von einer Überbauung/<br />

Versiegelung von max. 80 % der Grundstücksfläche ausgegangen (1.216<br />

qm). Darüber hinaus wird angenommen, dass eventuell entlang der Ortsrandstraße anzulegende<br />

Stellplätze versiegelt werden (vgl. Stellplätze entlang der Ortsrandstraße auf<br />

Höhe des Baugebiets „Am Höhenweg“).<br />

Tabelle 5 gibt das Ergebnis der Berechnung von Wertstufe und Flächenausdehnung sowohl<br />

für den Bestand als auch für die Planungssituation im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

wieder.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Tab. 5: Flächenbilanzierung des Eingriffs in das Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische<br />

Vielfalt) im Plangebiet „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“<br />

BESTAND BESTAND<br />

FLÄCHENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />

Schlehen-Hecke, Strauchhecke aus Arten der Schlehen-Weißdorngebüsche, Feldulmen-Hecke,<br />

Baumhecke aus Esche o. Stieleiche/ Hainbuche/ Feldulme u. Arten der Schlehen-Weißdorngeb. 13 1.491 19.383<br />

Baum-/ Strauchhecken aus/ mit Esche/ Feldahorn/ Feldulme 12 144 1.728<br />

Typische Glatthaferwiese 7 3.902 27.314<br />

Holundergebüsch<br />

Typische/ Ruderale Glatthaferwiese, Fettweide/ Neueinsaat, Mischtyp aus Nutz- und Ziergarten,<br />

ruderaler Glatthaferbestand, sonstige grasreiche, ausdauernde Ruderalvegetation,<br />

6 8 48<br />

z. T. Brennnessel-Bestand, Kratzbeeren-Gestrüpp<br />

Naturraum- und standortfremde Hecken und Gebüsche, Ruderale/ Fragmentarische/ intensiv<br />

genutzte Glatthaferwiese, Ackerbrache, Nutzgarten, Trittrasen, ruderaler Glatthaferbestand,<br />

4 11.901 47.604<br />

z. T. Brennnessel-Bestand, Graswege, Erdwege<br />

Intensivacker, mehrjährige Sonderkultur, Feldgarten, Nieder-/ Halbstammobstkulturen, Zierrasen/<br />

Vielschnittwiese, vegetationsarme oder -freie Bereiche, Brennholzlager, sonstige grasreiche,<br />

3 3.671 11.013<br />

ausdauernde Ruderalvegetation, Weg/ Trittrasen 2 97.570 195.140<br />

Pflanzenbeet mit Zierstrauchpflanzung, Acker mit Folienhaus, Kies- oder Schotterweg 1 961 961<br />

Versiegelte Straßen und Wege, Wohngebäude, Schuppen 0 5.212 0<br />

Summe 124.860 303.191 303.191<br />

PLANUNG PLANUNG<br />

FLÄCHENKATEGORIE / MAßNAHMENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />

Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, davon:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Ö1: Hohlweg mit Lößsteilwand (und Erhaltungsbindungen)<br />

Ö2: Baumreihe auf der Westseite der Ortsrandstraße<br />

Ö3: Extensiv genutzte Streuobstwiese<br />

13<br />

6<br />

8<br />

1.830<br />

2.685<br />

4.450<br />

23.790<br />

16.110<br />

35.600<br />

Öffentliche Grünfläche (insg. 17.780 qm), davon:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Parkanlage<br />

Spielplatz<br />

Lärmschutzwand<br />

5<br />

3<br />

1<br />

16.245<br />

735<br />

800<br />

81.225<br />

2.205<br />

800<br />

Private Grünfläche 4 895 3.580<br />

Fläche für die Landwirtschaft<br />

Gemeinbedarfsfläche - Kindergarten (insg. 1.520 qm), davon:<br />

2 340 680<br />

20% gärtnerisch anzulegende Freifläche 3 304 912<br />

80% bebaute und versiegelte Fläche<br />

Allgemeine Wohngebiete (insg. 61.530 qm), GRZ 0,4 zzgl. zulässiger Überschreitung:<br />

0 1.216 0<br />

40% gärtnerisch anzulegende Freifläche 3 24.612 73.836<br />

60% bebaute und versiegelte Fläche 0 36.918 0<br />

Öffentliche Verkehrsfläche (insg. 33.200 qm), davon:<br />

• Verkehrsbegleitgrün 3 2.415 7.245<br />

• Verkehrsfläche, wasserdurchlässig befestigt (Parkplätze) 1 935 935<br />

• Verkehrsfläche, versiegelt 0 29.850 0<br />

Fläche für Bahnanlagen, davon:<br />

• Ruderale Krautbestände stickstoffreicher Standorte 4 120 480<br />

• Bahnlinie (Gleis-/ Schotterkörper) 1 60 60<br />

• versiegelt/ überbaut 0 400 0<br />

Fläche für Versorgungsanlage (Trafo-Station) 0 50 0<br />

Summe 124.860 247.458 247.458<br />

Gemäß der Flächenbilanzierung in Tabelle 5 beträgt der heutige bioökologische Wert<br />

des betrachteten Gebiets 303.191 Wertäquivalente. Nach Verwirklichung der geplanten<br />

Flächenumwidmung weist das Gebiet eine Wertigkeit von 247.458 Wertäquivalenten auf.<br />

Aus bioökologischer Sicht verbleibt mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen somit ein<br />

Differenz<br />

(Wertäquivalent) -55.733<br />

Seite 91


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 92<br />

Defizit von 55.733 Wertäquivalenten.<br />

Zusätzliche Ausgleichsflächen stehen im Plangebiet selbst nicht zur Verfügung. Für den<br />

noch zu erbringenden Bedarf an Kompensationsmaßnahmen kann jedoch eine Fläche im<br />

Bereich der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung herangezogen werden, und zwar das Flurstück<br />

Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler mit einer Flächengröße von insgesamt 13.305<br />

qm (Ökokonto-Fläche Blatt Nr. 21). Die Fläche war ehemals z. T. als Grasweg, z. T. ackerbaulich<br />

bzw. als Intensivgrünland genutzt und wurde mittlerweile zu Extensivgrünland<br />

mittlerer Standorte entwickelt.<br />

Tabelle 6 stellt für das genannte Flurstück die Wertäquivalente des Bestands vor Realisierung<br />

der Extensivierungsmaßnahme denen des Zustands nach Realisierung der Extensivierungsmaßnahme<br />

gegenüber. Je nach ursprünglicher Nutzung ist der Vorwert der<br />

Fläche als mittel-gering resp. als mittel einzustufen. Das nach Extensivierung der Fläche<br />

vorliegende Dauergrünland (mittlerer Standorte resp. z. T wechselfeucht) weist eine mittel-hohe<br />

bioökologische Bedeutung auf (Wertstufe 9).<br />

Tab. 6: Flächenbilanzierung der Aufwertung im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

(inkl. biologische Vielfalt) im Bereich der Ökokonto-Fläche in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung<br />

- Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler<br />

BESTAND BESTAND<br />

FLÄCHENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />

Wiese mittlerer Standorte, intensiv genutzt 7 4.941 34.587<br />

Grasweg 3 2.240 6.720<br />

Acker 2 6.124 12.248<br />

Summe 13.305 53.555 53.555<br />

PLANUNG PLANUNG<br />

FLÄCHENKATEGORIE / MAßNAHMENKATEGORIE Wertstufe (qm) Wertäquivalent<br />

"Ö5": Extensiv genutztes Dauergrünland:<br />

Wiese mittlerer Standorte, extensiv genutzt 9 13.305 119.745<br />

Summe 13.305 119.745 119.745<br />

Differenz<br />

(Wertäquivalent) insg. 66.190<br />

Aufwertung Wertäquivalent je qm<br />

Mit Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen weist die genannte Fläche eine Wertigkeit<br />

von 119.745 Wertäquivalenten auf. Die Fläche hat somit eine Wertsteigerung von 66.190<br />

Wertäquivalenten erfahren. Das Aufwertungspotential beträgt damit je Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche 4,97 Wertäquivalente.<br />

Verrechnet man das Defizit, das bei Realisierung der vorliegenden Bebauungsplanung<br />

entsteht (55.733 Wertäquivalente), mit der Wertsteigerung, die je Quadratmeter der Ökokonto-Fläche<br />

erzielt wird (4,97 Wertäquivalente/ qm), so ergibt sich - rein rechnerisch -<br />

ein Ausgleichsflächenbedarf von rund 11.215 qm. Dem vorliegenden Eingriff wird deshalb<br />

eine 11.215 qm große Teilfläche im Osten des Flurstücks Nr. 6068 zugeordnet. Mit<br />

der vorliegenden Abbuchung verbleibt eine übrige, noch als Ökokonto-Fläche verwend-<br />

4,97


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

bare Teilfläche des Flurstücks von 2.090 qm.<br />

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung der in Kapitel 4 genannten landschaftspflegerischen/<br />

grünordnerischen Maßnahmen die zu erwartenden negativen Auswirkungen<br />

der Planung (gemäß Bebauungsplan-Entwurf vom Mai 2011) vermieden, verringert<br />

und ausgeglichen werden können. Mit Realisierung der Maßnahmen ist der naturschutzrechtliche<br />

Ausgleich für den geplanten Eingriff zu erreichen; die Belange des Umweltschutzes,<br />

einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wie sie in § 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt werden, werden berücksichtigt. Das Eintreten<br />

von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG ist nicht wahrscheinlich. Bei Gehölzrodungen<br />

sind die Bestimmungen des § 39 BNatSchG zu beachten.<br />

5.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung)<br />

Standortalternativen<br />

Die vorliegende Planung entspricht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplans<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Kandel</strong> (SCHARA + FISCHER 2002 zzgl. 8. Änderung/<br />

Fortschreibung, genehmigt am 17.12.2009). Die Ausweisung von Wohnbauflächen nordwestlich<br />

der Ortslage wurde aus landespflegerischer Sicht als vertretbar beurteilt (vgl.<br />

auch MIESS & MIESS 1993). Im Hinblick auf die Bewertungskategorien, die zur Einstufung<br />

der Umweltverträglichkeit zukünftiger Bauflächen herangezogen wurden, stellt dies<br />

die günstigste Beurteilungsstufe dar. Bei den Flächen handelt es sich insgesamt betrachtet<br />

bzw. vergleichsweise um ökologisch weniger wertvoller Bereiche. Im Vergleich dazu<br />

schneidet beispielsweise die Neuausweisung von Wohnbauflächen im Niederungsbereich<br />

im Süden von <strong>Kandel</strong> (wie die im früheren Flächenutzungsplan enthaltene Bebauung<br />

„Hubhofwiesen“ als Alternativstandort) aus Umweltsicht deutlich unverträglicher ab<br />

(vgl. MIESS & MIESS 1993).<br />

Gestaltungsalternativen<br />

Der nordöstliche <strong>Teilbereich</strong> des geplanten Baugebiets „Nord-West“, das sog. Baugebiet<br />

„Nord-West B“, wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrfach überplant. Für diesen<br />

Bereich existieren verschiedene Bebauungs- und Gestaltungskonzepte (der Planungsbüros<br />

WELLER bzw. WSW & Partner GmbH bzw. für Teilflächen auch des Ingenieurbüros<br />

MILTNER) sowie ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2000, der jedoch nicht<br />

rechtskräftig wurde. Für das vorliegende Plangebiet „K2“ wurden ebenfalls verschiedene<br />

Strukturkonzepte entwickelt (siehe Planungsbüro Wsw Partner GmbH, u. a. November<br />

2007), die sich im Wesentlichen durch verschiedene Varianten des internen Erschließungsgerüsts<br />

unterscheiden. In allen Konzepten sind der Erhalt des zentralen Hohlwegs<br />

sowie eine randliche Eingrünung der Wohnbauflächen vorgesehen. Insgesamt betrachtet<br />

ist davon auszugehen, dass die verschiedenen Gestaltungskonzepte zu vergleichbaren<br />

Auswirkungen auf die Umwelt führen, da sie sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen<br />

Nutzung, der Trassenführung der Ortsrandstraße sowie des Grünkonzepts nicht wesentlich<br />

voneinander unterscheiden.<br />

Seite 93


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 94<br />

6 Zusammenfassung<br />

Die Stadt <strong>Kandel</strong> beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „<strong>NORDWEST</strong>“<br />

die Ausweisung von Wohnbauflächen am nordwestlichen, derzeit landwirtschaftlich genutzten<br />

Ortsrand. Aufgrund der Größe des Gebiets (insg. ca. 37,4 ha) ist eine abschnittsweise<br />

Realisierung des Baugebiets vorgesehen. Im ersten Abschnitt soll das<br />

westlich der Bahntrasse gelegene Teilgebiet „K 2“ realisiert werden. Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens<br />

ist zudem die Weiterführung der vom südwestlich angrenzenden<br />

Neubaugebiet „Am Höhenweg“ kommenden Ortsrandstraße in Richtung Landauer Straße<br />

(L 542) - vorliegend bis auf Höhe der am Ostrand des Plangebiets liegenden Bahntrasse.<br />

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong><br />

K 2“ beträgt rund 12,5 ha.<br />

Gemäß Entwurf des Bebauungsplans (WSW & PARTNER GMBH, Stand Mai 2011) wird<br />

das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt, in dem frei stehende Einfamilienhäuser<br />

und Doppelhäuser entstehen sollen. Für das „Allgemeine Wohngebiet“ werden<br />

eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,8 sowie maximale Firsthöhen von 9,50 m bzw. 11,00<br />

m (im Süden/ Südosten) mit offener Bauweise festgelegt. Im Bereich der bestehenden<br />

Hubstraße wird zudem eine Gemeinbedarfsfläche zur Errichtung eines Kindergartens<br />

festgesetzt.<br />

Die Haupterschließung des neuen Baugebiets erfolgt zum einen über die geplante Ortsrandstraße,<br />

die im Westen bzw. Norden an die neue Bebauung angrenzt und vorerst bis<br />

zur kreuzenden Bahntrasse geführt wird; zum anderen wird die Hubstraße in Richtung<br />

Norden/ Nordwesten verlängert und dann ebenfalls an die Ortsrandstraße angebunden.<br />

Für die innere Erschließung des Neubaugebiets sind eine ringförmige Sammel- und davon<br />

abzweigende Stichstraßen (Wohnstraßen) vorgesehen. Das Baugebiet wird im<br />

Trennsystem entwässert werden. Aufgrund des anstehenden, nur wenig durchlässigen<br />

Untergrunds sollen die Regenwasserabflüsse in Grabensysteme eingeleitet bzw. in im<br />

Gebiet liegende Retentionsmulden abgeleitet und dort zurückgehalten werden (flächige<br />

Retention). Die im Zentrum bzw. am Rande der neuen Bebauung angeordneten Grünbereiche<br />

(öffentliche Grünflächen) sollen je nach Funktion als Park-/ Spielbereiche und/ oder<br />

Retentionsflächen gestaltet werden.<br />

Der Zustand der einzelnen Schutzgüter im Plangebiet, die voraussichtlichen erhebliche<br />

Umweltauswirkungen der Planung sowie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung<br />

und zum Ausgleich von erheblichen negativen Auswirkungen (Beeinträchtigungen)<br />

lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt)<br />

Zustand: vorwiegend durch Intensiväcker, zu kleineren Teilen auch durch Fettwiesen/ Fettweiden<br />

geprägt; im Süden auch Nutzgärten mit z. T. altem Baumbestand (insb. Walnüsse, Obstbaum); im<br />

Zentrum asphaltierter Hohlweg mit überwiegend strauchigen Feldhecken an den Flanken; östlich<br />

angrenzend naturnahe Baum-Strauch-Hecken beiderseits der Bahntrasse mit Altholzanteil; überwiegend<br />

mittel-gering- und geringwertige Vegetationsbestände; Grünlandbestände z. T. von mittlerer<br />

Bedeutung, Gehölzbestände hochwertig; Gehölzbestände mit Lebensraumfunktionen insb. für<br />

Vögel, Insekten, Fledermäuse; Vernetzungslinien/ Trittsteine mit Bedeutung für den lokalen Biotopverbund.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Evtl. Beeinträchtigung<br />

randlicher bzw. angrenzender höherwertiger Gehölzbestände; anlagebedingt: Dauerhafter Verlust<br />

von Biotopstrukturen, insb. von mittel-, mittel-hoch- und hochwertigen Grünland- und Gehölzbeständen<br />

durch Befestigung/ Versiegelung bzw. Flächenumwidmung, weitere Einschränkung der Lebensraumfunktion<br />

des Gebiets.<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Baubedingte Stoffeinträge<br />

sind eher unwahrscheinlich, Beeinträchtigung von Tierarten durch Lärm, Licht, Bewegungsunruhe<br />

oder Erschütterungen während der Bauphase (vermutlich keine störungsempfindlichen/ anspruchsvolleren<br />

Arten betroffen, falls dennoch ausreichend Ersatzlebensräume mit entsprechenden<br />

Teillebensraumfunktionen in der Umgebung vorhanden); nutzungs-/ betriebsbedingt: Zunahme der<br />

kfz-bedingten Störwirkungen (durch Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe) für die Tierwelt<br />

(vermutlich keine störungsempfindlichen Arten vorhanden, geringe Verkehrsbelastung zur Hauptaktivitätszeit<br />

von Fledermäusen), Erhöhung des Kollisionsrisikos für Tiere durch den zusätzlichen Kfz-<br />

Verkehr (voraussichtlich nicht über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehend), Sogwirkungen und<br />

Verwirbelungen durch die Vorbeifahrt untergeordnet wirksam, Kfz-bedingte Stoffeinträge insbesondere<br />

durch Spritzwasser in angrenzende Vegetationsbestände unerheblich.<br />

Boden<br />

Zustand: größtenteils basenreiche Parabraunerden bzw. Tschernosem-Parabraunerden, z. T. Rigosole,<br />

keine gefährdeten oder seltenen Bodentypen; schluffig-tonige/ schluffig-lehmige Oberböden,<br />

teilw. mit Fein-/ Mittelsanden mit hohem bis sehr hohem Wasserrückhalte- und physikochemischem<br />

Filtervermögen, Nähr-/ Schadstoffbelastungen infolge diffuser Einträge bzw. intensiver<br />

landwirtschaftlicher Nutzung, Belastung unterhalb Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung;<br />

hohe bis sehr hohe natürliche Ertragsfähigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung, sehr hohe<br />

Erosionsanfälligkeit.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Bodenverdichtung, qualitative<br />

Veränderung der Bodeneigenschaften (z. B. Porenvolumen) im Bereich verbleibender oder<br />

randlicher Freiflächen; anlagebedingt: Zerstörung der gewachsenen Bodenhorizontierung, Beeinträchtigung<br />

der natürlichen Bodenentwicklung und des natürlichen Bodengefüges durch Umlagerungen,<br />

Aufschüttungen, Verdichtungen o. ä., evtl. Nähr-/ Schadstoffbelastung durch Aufschüttungen/<br />

Auffüllungen (Fremdmaterial), Funktionsverlust durch Flächenbefestigung/ -versiegelung/ -<br />

überbauung (Nettoneuversiegelung ca. 6,5 ha).<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Schadstoffanreicherung<br />

durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens gering); nutzungs-/<br />

betriebsbedingt: Schadstoffeinträge/ -anreicherung durch Emissionen des Kfz-Verkehrs in den Böden<br />

am Straßenrand, Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko), vermehrte Trittbelastung<br />

auf angrenzenden Freiflächen.<br />

Wasser<br />

Zustand: keine klassifizierten, dauerhaften Oberflächengewässer vorhanden; geringe Grundwasserhöffigkeit,<br />

(mittlere bis) hohe Grundwasserflurabstände, mittlere bis geringe Grundwasserneubildungsrate<br />

und geringe Verschmutzungsempfindlichkeit, geringe bis sehr geringe Nitratauswaschungsempfindlichkeit;<br />

hohe Bedeutung der Wasserrückhaltung aufgrund der geringen Jahresniederschläge<br />

(im Sommer negative klimatische Wasserbilanz); keine wasserrechtlichen Schutzgebietsausweisungen.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Reduzierung der Sickerwassermenge<br />

durch Bodenverdichtungen im Zuge von Baumaßnahmen (kleinräumig); anlagebedingt:<br />

Verminderung der Grundwasserneubildung bzw. des Wasserrückhaltevermögens der Landschaft<br />

durch Befestigung/ Versiegelung/ Überbauung (Nettoneuversiegelung ca. 6,5 ha) - bei Re-<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 96<br />

tention vor Ort unerhebliche Auswirkung, evtl. Verunreinigung durch Aufschüttungen/ Auffüllungen<br />

(Fremdmaterial), evtl. Offenlegung von Grundwasser bei tieferen Abgrabungen (evtl. im Süden des<br />

Plangebiets).<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Potentielle Verunreinigungen<br />

des Grundwassers durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens<br />

gering); nutzungs-/ betriebsbedingt: Schadstoffeinträge ins Grundwasser durch Emissionen<br />

des Kfz-Verkehrs, Kontaminationen bei Unfällen (kein besonderes Risiko), vermehrte Trittbelastung<br />

auf angrenzenden Freiflächen und in der Folge Reduzierung der Sickerwassermenge.<br />

Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />

Zustand: Lage inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, geringe Niederschlagsrate, häufige Inversionswetterlagen,<br />

großräumig bioklimatisch belastende Bedingungen, Luftqualität ausreichend bis<br />

schlecht; Freiflächen wirken entlastend und ausgleichend (Freiland-Klimatop, Übergangsbereiche<br />

zwischen Freiland- und Wald-Klimatop); angrenzende Bebauung mit Vorbelastungen (u. a. erhöhtes<br />

Temperaturniveau); Frisch- und Kaltluftabfluss je nach Geländegefälle in nördliche, östliche<br />

bzw. südliche Richtung, allerdings nur schwach ausgeprägt; vermutlich geringe Wirksamkeit lokaler<br />

Windsysteme, Gleiskörper der Bahnlinie als Luftleitbahn; Verkehr als hauptsächlicher Verursacher<br />

von Lärm.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/ Beeinträchtigung<br />

von randlichen oder angrenzenden klimawirksamen Vegetationsbeständen (insb.<br />

Gehölzbestände); anlagebedingt: Verlust von Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen mit direktem<br />

Bezug zum Siedlungsraum durch Befestigung/ Versiegelung/ Bebauung, Minderung der Ausgleichs-/<br />

Entlastungswirkungen des Gebiets (Nettoneuversiegelung ca. 6,5 ha).<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Erhöhung der Immissionsbelastung<br />

(Luft, Lärm) durch den Baubetrieb; anlagebedingt: Behinderung von lokalklimatischen<br />

Luftaustausch- und Strömungsverhältnissen; nutzungs-/ betriebsbedingt: Zusätzliche Luftschadstoffbelastung<br />

durch nutzungsbedingte Kfz-Emissionen (lediglich Umverteilung, keine wesentliche<br />

Änderung der Luftqualitätsparameter); von einer Verträglichkeit der benachbarten schutzwürdigen<br />

Nutzungen (insb. Wohnbebauung) mit dem Kfz-Verkehr auf der neuen Ortsrandstraße bzgl. Lärmemissionen<br />

ist auszugehen (siehe schalltechnisches Gutachten von GSB -<br />

SCHALLTECHNISCHES BERATUNGSBÜRO PROF. DR. KERSTIN GIERING 2011); von einer<br />

Verträglichkeit der im Raum vorhandenen Nutzungen mit der geplanten Wohnnutzung ist ebenfalls<br />

auszugehen; Energieverbrauch (effiziente Nutzung der Sonnenenergie möglich).<br />

Landschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />

Zustand: Teil des Landschaftstyps einer leicht gewölbten Lößplatte, hier: „<strong>Kandel</strong>er Lößriegel“;<br />

deutliche Höhenunterschiede im Süden des Gebiets; weiträumige Sichtbeziehungen; Plangebiet v.<br />

a. durch offene, flächenhaft wirksame Ackerflächen geprägt, geringer Anteil an naturnahen gliedernden,<br />

kleinteiligeren Strukturen, insb. Hohlweg als charakteristisches Landschaftselement des<br />

Lößriedels, Feldgärten mit z. T. altem Baumbestand, Gehölzbestände an der angrenzenden Bahntrasse;<br />

insgesamt mittel-geringe Qualität des Landschaftsbilds; angrenzender Ortsrand z. T. mit<br />

Gestaltungsmängeln; als Naherholungsraum für die Kurzzeit-, Tages- und Feierabenderholung von<br />

untergeordneter Bedeutung.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/ Beeinträchtigung<br />

von randlichen oder angrenzenden landschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen<br />

(insb. Gehölzbestände); anlagebedingt: Verlust von naturnahen prägenden Landschaftselementen<br />

(insb. Grünland- und Gehölzbestände), nachhaltige Veränderung der Oberflächengestalt durch Bodenabgrabungen/<br />

Reliefveränderungen, evtl. monotone, ortsuntypische Bepflanzung (Ziergrün), visuelle<br />

Störungen durch Baukörper, Einfriedungen, bauliche Anlagen u. ä., zunehmende Überprä-


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

gung des Landschaftsbilds.<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: baubedingt: Erhöhung der Immissionsbelastung<br />

(Luft, Lärm, Gerüche) sowie erhöhte Bewegungsunruhe durch den Baubetrieb, evtl.<br />

vorübergehende eingeschränkte Nutzbarkeit von Wegeverbindungen; anlagebedingt: Verlust von<br />

Freiraum für die Naherholung (nur eingeschränkt wirksam/ von untergeordneter Bedeutung, deshalb<br />

unerheblich), keine Veränderung/ Unterbrechung von Wegebeziehungen; nutzungs-/ betriebsbedingt:<br />

Schadstoff-/ Lärmbelastung durch nutzungsbedingte Emissionen (Kfz-Verkehr).<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Zustand: Hohlweg als charakteristisches, kulturhistorisch bedeutsames Landschaftselement der<br />

Lößriegel des Vorderpfälzer Tieflands (ursprünglicher Hohlwegscharakter nur noch rudimentär vorhanden);<br />

Landwirtschaftswege mit Haupterschließungsfunktionen; diese werden zudem von Spaziergängern<br />

sowie von Radfahrern als zwischenörtliche Verbindungen zwischen den nördlich gelegenen<br />

Ortschaften und der Stadt genutzt; angrenzend Abschnitt der im Einschnitt verlaufenden Regional-Bahnlinie<br />

Karlsruhe/ Wörth a.Rh. - Neustadt a.d.Wstr.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen der Planung: anlagebedingt: Beanspruchung eines<br />

kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselements (Hohlweg).<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen der Planung: Landwirtschaftliche Wegeverbindungen<br />

werden erhalten; Bahntrasse wird vorhabensbedingt nicht verändert.<br />

Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die voraussichtlichen erheblichen<br />

Auswirkungen (Nr. der Festsetzung siehe Kap. 4.2)<br />

Soweit im Bebauungsplan regelbar, werden folgende grünordnerische/ landschaftspflegerische<br />

Festsetzungen formuliert, die in den Bebauungsplan übernommen worden sollen oder im Zuge eines<br />

entsprechenden städtebaulichen Vertrags zu regeln sind (externe Fläche zum Ausgleich):<br />

- Schonender, sachgerechter Umgang mit zu beseitigendem Oberboden (4.1),<br />

- Verwendung von einwandfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche Aufschüttungen/<br />

Auffüllungen (4.1),<br />

- Weitgehender Erhalt von ökologisch höherwertigen, prägenden Gehölzbestände (Einzelbäume,<br />

Baum-/ Strauchhecken im Bereich des Hohlwegs, 1.1),<br />

- Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pflanzenarten für Begrünungen (2.2, Pflanzenlisten<br />

Anhang A),<br />

- Sicherung eines Mindestanteils an Vegetationsflächen mit Pflanzbindungen auf den Baugrundstücken:<br />

nicht überbaubare Grundstücksfläche / gärtnerisch anzulegende Freiflächen<br />

(2.3, 2.4),<br />

- Begrünung ungegliederter Wandflächen, evtl. Lärmschutzwand (2.6),<br />

- Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßenbegleitgrün),<br />

extensive Pflege der Flächen (2.7, 2.8),<br />

- Pflanzung von gebietstypischen Laubbäumen/ Sträuchern sowie Entwicklung von Grünlandbeständen<br />

im Bereich der öffentlichen Grünflächen (insb. Parkanlage), extensive Pflege der Flächen<br />

(2.9),<br />

- Ausweisung von Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung und mittlerer, mittel- hoher<br />

bzw. hoher bioökologischer Bedeutung: Ö1: Hohlweg mit Lößsteilwand, Ö2: Baumreihe auf der<br />

Westseite der Ortsrandstraße, Ö3: Extensiv genutzte Streuobstwiese, Ö4: Fläche zum Ausgleich:<br />

Extensiv genutztes Dauergrünland auf dem Flurstück Nr. 6068, Gemarkung Steinweiler<br />

in der Erlenbach-/ Flutgrabenniederung (3),<br />

- Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für offene Pkw-Stellplätze, Zufahrten, Lager- und Abstellflächen<br />

(4.2),<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Seite 98<br />

- Anlage naturnaher Retentionsflächen zur Rückhaltung/ Versickerung des anfallenden, unbelas-<br />

teten Oberflächenwassers vor Ort (5.1),<br />

- Empfehlungen zur Außengestaltung der Gebäude (insb. Dacheindeckung), Festsetzungen zur<br />

Gestaltung der Einfriedungen (7),<br />

- Verwendung von Beleuchtungsanlagen mit geringer Anlockwirkung für Insekten (8.2).<br />

Ein Teil der Maßnahmen betreffen Regelungen, die im Rahmen der nachgelagerten Genehmigungsverfahren<br />

zu beachten sind. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:<br />

- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Baufahrzeugen, Baumaschinen und Betriebsstoffen,<br />

Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und Richtlinien zur<br />

Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während der Baumaßnahmen,<br />

- Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen als Fahrwege und Lagerplätze im Rahmen der<br />

Baumaßnahmen,<br />

- Falls erforderlich Schutz randlicher bzw. angrenzender Vegetationsbestände (insb. Gehölzbestände)<br />

gemäß DIN 18920,<br />

- Abtransport überschüssigen Bodenmaterials und ordnungsgemäße Wiederverwendung,<br />

- Weitgehender Erhalt der Wegeverbindungen während der Bauphase,<br />

- Anlage eines landschaftlich betonten Fußwegenetzes.<br />

Für das Monitoring werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

- Überprüfung der Funktionserfüllung/ Wirkung der Pflanzgebote und der Maßnahmen zum Ausgleich,<br />

insbesondere auf den internen Flächen jeweils 1 Jahr nach Abschluss der Herstellung/<br />

Fertigstellung bzw. Abnahme; bei Bedarf zu wiederholen.<br />

Für die zusammenfassende Bewertung des mit den geplanten Änderungen verbundenen<br />

Gesamteingriffs (insb. im Hinblick auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) wird<br />

zum einen eine schutzgutbezogene Gesamtbilanzierung und zum anderen eine Flächenbilanzierung<br />

für das Schutzgut Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt) vorgenommen.<br />

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung der in Kapitel 4 genannten<br />

landschaftspflegerischen/ grünordnerischen Maßnahmen die zu erwartenden negativen<br />

Auswirkungen der Planung (gemäß Bebauungsplan-Entwurf vom Mai 2011) vermieden,<br />

verringert und ausgeglichen werden können. Mit Realisierung der Maßnahmen ist der naturschutzrechtliche<br />

Ausgleich für den geplanten Eingriff zu erreichen; die Belange des<br />

Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, wie sie in<br />

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB benannt werden, werden berücksichtigt.<br />

Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG ist nicht wahrscheinlich.<br />

Bei Gehölzrodungen sind die Bestimmungen des § 39 BNatSchG zu beachten.<br />

Die Festsetzung der externen Fläche zum Ausgleich bzw. die Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen<br />

sind im Zuge eines separaten städtebaulichen Vertrags zu regeln.


Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag IUS (Mai 2011)<br />

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IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

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MFUF & LFUG - MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN & LANDESAMT FÜR UMWELT-<br />

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Seite 101


IUS (Mai 2011) Bebauungsplan „<strong>NORDWEST</strong>, <strong>Teilbereich</strong> K 2“, <strong>Kandel</strong> - Umweltbericht/ Landschaftsplanerischer Beitrag<br />

Werteinheit<br />

Seite 102<br />

Wertstufe<br />

sehr hoch 15 Rote Liste-<br />

Biotoptypen<br />

Anhang 1: Bioökologisches Potential: Wertstufen und Bewertungskriterien<br />

Gefährdung Gefährdungsgrad<br />

(nicht gefährdete:<br />

Spezifität)<br />

Sicherungsrang*<br />

1<br />

14 " Sicherungsrang<br />

1, 2<br />

hoch 13 " Sicherungsrang<br />

1, 2, 3<br />

mittelhoch <br />

Standortbedingungen<br />

Seltene Sonderstandorte<br />

Etwas häufigere<br />

Sonderstandorte<br />

Wiederherstellbarkeit/Ersetzbarkeit <br />

(Entwicklungsdauer)<br />

Ausgeschlossen<br />

(> 150 Jahre)<br />

Unwahrscheinlich<br />

(50-150 Jahre)<br />

" Langfristig möglich<br />

(15-50 Jahre)<br />

Beziehung zu<br />

umgebenden Flächen<br />

Sehr empfindlich<br />

gegenüber Verän-<br />

Lebensraumfunktion<br />

für<br />

Tierarten<br />

Zahlreiche Rote<br />

Liste-Arten<br />

derungen der Um- "<br />

gebung<br />

" "<br />

12 " " Mittlere Standorte " Empfindlich gegenüber<br />

Verände-<br />

11 " Sicherungsrang<br />

2, 3, 4<br />

10 " Sicherungsrang<br />

3, 4<br />

Seltene Sonderstandorte<br />

Mittlere Standorte,<br />

Verbreitete Sonderstandorte<br />

Mittelfristig möglich<br />

(5-15 Jahre)<br />

" Kurzfristig möglich<br />

(0-5 Jahre)<br />

rungen der Umgebung<br />

" " Vereinzelt Rote<br />

Liste-Arten<br />

" "<br />

9 Zwischenstufe: Beeinträchtigte Bestände von 10, insb. Flächen unter dem Maß des § 30 BNatSchG/ § 28<br />

LNatSchG, oder besonders gut ausgebildete Bestände von 8, häufig vorkommend<br />

8 Nicht gefährdet<br />

Typisch für traditionelleKulturlandschaft<br />

Naturbelassene,<br />

verbreitete Standortbedingungen<br />

mittel 7 " " Anthropogen veränderteStandortbedingungen<br />

6 " " Anthropogen stark<br />

veränderte Standortbedingungen <br />

mittelgering<br />

5 " Kulturbedingt,<br />

mit dominanten<br />

Defiziten<br />

Mittel- oder kurzfristig<br />

möglich<br />

" Landespflegerisch<br />

nicht wünschenswert<br />

Gegenüber der<br />

Umgebung weitgehend<br />

neutral<br />

"<br />

Vereinzelt Rote<br />

Liste-Arten<br />

" " "<br />

" " "<br />

" V. a. Allerweltsarten,<br />

teils Eignung<br />

für seltene<br />

Arten<br />

4 " " " " " V. a. Allerweltsarten,<br />

teils<br />

Funktionen für<br />

seltene Arten<br />

3 " " " " " Wenige Allerweltsarten<br />

2 " " " " Angrenzende Flächen<br />

belastend<br />

"<br />

gering 1 " " " " " Kein dauerhafter<br />

Lebensraum<br />

für heim. Arten,<br />

nur einige Lebensraumfunktionen<br />

ohne 0 " " " " " Keine Lebens-<br />

Wert<br />

raumfunktionen<br />

* = Sicherungsränge gemäß Rote Liste der bestandsgefährdeten Biotoptypen von Rheinland-Pfalz (MFU 1991)

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