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Emsblick Meppen Heft 38 (Juni/Juli 2020)

Liebe Leser, manchmal scheint's, als wären die Zeiten noch nicht bewegt genug Gerade kommen wir in Trippelschritten aus dem "Lockdown" genannten Lebensstillstand heraus, den das Coronavirus und die Obrigkeit uns verordnet hat, da platzt eine nicht geplatzte Bombe in das innerstädtische Leben. Jahrzehnte lang hat sie im Meppener Untergrund geschlummert. Tausende von Menschen sind über sie hinweg gefahren und gegangen. Da holt sie eine Baggerschaufel hervor und versetzt die Innenstadt in helle Aufregung. Zum Glück nicht lange, zum Glück ging alles, auch wegen der professionellen Behandlung, gut. So blieb es bei der einen oder anderen kleinen Aufregung in der Abendstunde. Für große Aufregung ist derzeit auch nur auf der großen Bühne Platz. Bei der Frage zum Beispiel, wer denn die Berge an Verpflichtungen, die die Coronakrise verursacht, tilgen soll. Milliarden sind keine Rechengröße mehr, Billionen sind die neue Einheit der Zukunftslasten. In Zeiten, wo auch das Stadtsäckel enger geschnallt werden muss, fällt das eine oder andere Projekt aus. Andere hingegen, finden statt. Die Brücke über die Hase zum Beispiel, lang ersehnt, wird endlich gebaut. Da wird es in Zukunft noch mehr Bewegung geben. Die wird in der Meppener Marsch weniger werden. Ganz ohne politische Diskussion und Abstimmung hat das Rathaus bestimmt, nein, angeordnet, dass man nun nicht mehr mit dem Fahrzeug zu den schönen Plätzen in dieser Gegend kommen darf. Muss das so? Gut, dass sich in vielen Breichen, auch im kulturellen Sektor, langsam wieder Normalität einstellen kann. Auch wenn ein Autokino zwischendurch mal eine nette Abwechslung ist. Aber zur "neuen Normalität" wird das wohl nicht gehören. Wie die sich darstellt, liegt an allen, die in der Stadt leben, wohnen und arbeiten. Da ist sicher noch ein Stück Arbeit zu erledigen. Vorher aber nutzen Sie gern die Gelegenheit, die neue Ausgabe des Emsblick zu geniessen. Darin ist gut zu erkennen, wie sich auch in Coronazeiten das Leben in Meppen entfaltet. Und wie es die eine oder andere Überraschung bereithält. Viel Freude bei der Lektüre des neuen Emsblick wünscht Ihnen Ihr Team vom Emsblick Und: Bleiben Sie gesund!

Liebe Leser,
manchmal scheint's, als wären die Zeiten noch nicht bewegt genug Gerade kommen wir in Trippelschritten aus dem "Lockdown" genannten Lebensstillstand heraus, den das Coronavirus und die Obrigkeit uns verordnet hat, da platzt eine nicht geplatzte Bombe in das innerstädtische Leben. Jahrzehnte lang hat sie im Meppener Untergrund geschlummert. Tausende von Menschen sind über sie hinweg gefahren und gegangen. Da holt sie eine Baggerschaufel hervor und versetzt die Innenstadt in helle Aufregung. Zum Glück nicht lange, zum Glück ging alles, auch wegen der professionellen Behandlung, gut. So blieb es bei der einen oder anderen kleinen Aufregung in der Abendstunde.

Für große Aufregung ist derzeit auch nur auf der großen Bühne Platz. Bei der Frage zum Beispiel, wer denn die Berge an Verpflichtungen, die die Coronakrise verursacht, tilgen soll. Milliarden sind keine Rechengröße mehr, Billionen sind die neue Einheit der Zukunftslasten.

In Zeiten, wo auch das Stadtsäckel enger geschnallt werden muss, fällt das eine oder andere Projekt aus. Andere hingegen, finden statt. Die Brücke über die Hase zum Beispiel, lang ersehnt, wird endlich gebaut. Da wird es in Zukunft noch mehr Bewegung geben. Die wird in der Meppener Marsch weniger werden. Ganz ohne politische Diskussion und Abstimmung hat das Rathaus bestimmt, nein, angeordnet, dass man nun nicht mehr mit dem Fahrzeug zu den schönen Plätzen in dieser Gegend kommen darf. Muss das so?

Gut, dass sich in vielen Breichen, auch im kulturellen Sektor, langsam wieder Normalität einstellen kann. Auch wenn ein Autokino zwischendurch mal eine nette Abwechslung ist. Aber zur "neuen Normalität" wird das wohl nicht gehören. Wie die sich darstellt, liegt an allen, die in der Stadt leben, wohnen und arbeiten. Da ist sicher noch ein Stück Arbeit zu erledigen. Vorher aber nutzen Sie gern die Gelegenheit, die neue Ausgabe des Emsblick zu geniessen. Darin ist gut zu erkennen, wie sich auch in Coronazeiten das Leben in Meppen entfaltet. Und wie es die eine oder andere Überraschung bereithält.

Viel Freude bei der Lektüre des neuen Emsblick wünscht Ihnen Ihr Team vom Emsblick

Und: Bleiben Sie gesund!

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Typischer Fall in der Praxis: Der Verkäufer schließt mit einem<br />

Makler einen provisionspflichtigen Maklervertrag. Sie<br />

vereinbaren eine Nettoprovision von 3%. Der Makler bietet<br />

das Kaufobjekt öffentlich an. Ein Interessent meldet sich und<br />

begründet damit ein provisionspflichtiges Treueverhältnis<br />

gegenüber dem Makler, d.h. er schließt ebenfalls einen<br />

Maklervertrag ab. Die vereinbarte Nettoprovision beträgt<br />

ebenfalls 3%. Schließen Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag,<br />

hat der Makler gegenüber jeder Partei einen Provisionsanspruch<br />

und erhält insgesamt eine Nettoprovision<br />

von 6%. Würde der Interessent nur 2% zahlen wollen, würde<br />

sich der Nachlass auch zugunsten des Verkäufers auswirken.<br />

Wird der Makler für eine Partei unentgeltlich tätig, kann er<br />

auch von der anderen Partei keine Provision verlangen.<br />

Bewertung<br />

Vermittlung<br />

Schäden<br />

Klaus Lübbers<br />

Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachv. (DIA)<br />

Sachverständiger für Immobilienbewertungen<br />

Inhaber von Lübbers Sachverständigenbüro<br />

Alternativen<br />

„Wer seine Immobilie verkaufen<br />

möchte sollte überlegen, ob die Doppeltätigkeit<br />

des Maklers tatsächlich<br />

gewünscht ist“, meint Klaus Lübbers,<br />

„denn Makler geraten dadurch nicht<br />

selten in Interessenskonflikte“. Das<br />

Versprechen oder die Erwartung eines<br />

hohen Kaufpreises auf der einen<br />

Seite und die Erwartung eines günstigen<br />

(oder zumindest rabattierten)<br />

kann der Makler einseitig nur für den<br />

Verkäufer tätig werden. Er braucht<br />

dementsprechend nur seine Interessen<br />

zu vertreten. Die Höhe der Provision<br />

kann der Verkäufer im Vorfeld<br />

aushandeln. Die Zahlungspflicht entsteht<br />

erst, nachdem der Makler die<br />

vereinbarte Leistung erbracht hat.<br />

Ausblick<br />

Kaufpreises auf der anderen.<br />

„Durch die gesetzliche Neuregelung<br />

erlischt die Provisionsfreiheit<br />

Bedenklich Hinterstraße wird es 33 auch, • 49716 wenn <strong>Meppen</strong> der<br />

Käufer versucht, 05931 das / 49657-20<br />

Verhalten des für Verkäufer von Wohnungen und<br />

Maklers zu www.luebbers24.de<br />

beeinflussen, indem er Einfamilienhäusern. Wünscht der<br />

ihm Folgegeschäfte in Aussicht stellt<br />

(z. B. Senkung des Kaufpreises als<br />

Gegenleistung für die Vermarktung<br />

einer weiteren Immobilie, Abschluss<br />

Verkäufer die Doppeltätigkeit des<br />

Maklers, muss er künftig mindestens<br />

die Hälfte der Maklerprovision<br />

selbst tragen. Es empfiehlt sich also,<br />

einer Finanzierungs-, Versicherungs-<br />

Vergleichsangebote einzuholen und<br />

oder Handwerkerleistung). Maklerleistungen zu vergleichen“,<br />

Verzichtet der Verkäufer auf die Doppeltätigkeit<br />

des Maklers und beauftragt<br />

so die abschließende Zusammenfassung<br />

von Klaus Lübbers.<br />

stattdessen die<br />

Einzeltätigkeit,<br />

Bewertung<br />

Vermittlung<br />

Schäden<br />

Steuern<br />

Service<br />

Lübbers Sachverständigenbüro<br />

Hinterstraße 33 | 49716 <strong>Meppen</strong><br />

05931 / 496 57-20<br />

www.luebbers24.de<br />

49 | emsblick – <strong>Juni</strong>/<strong>Juli</strong> <strong>2020</strong>

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