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„Wein zum Lesen“

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dürfte. Perlwein oder Frizzante darf in seiner Ausstattung nicht mit Sekt verwechselbar sein.<br />

Demnach unterliegt Perlwein/Frizzante dann der Schaumweinsteuer, wenn die Flasche mit einem<br />

Schaumweinpfropfen und Bügel verschlossen ist oder er einen Überdruck bei 20 °C von mehr als<br />

2,5 bar aufweist.<br />

Nach einer Glanzzeit in den fünfziger und sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts kam<br />

Perlwein in Deutschland/Österreich weitgehend aus der Mode. Seine Renaissance erlebt er seit<br />

Anfang der neunziger Jahre, als zunehmend italienische Perlweine (Prosecco frizzante) den<br />

deutsch/österreichischen Markt wie eine Modekrankheit eroberten. Seitdem werden auch in<br />

Deutschland und Österreich wieder nennenswerte Mengen produziert und häufig unter der<br />

Bezeichnung Secco vermarktet.<br />

Bei der traditionellen Flaschengärung, die in der<br />

Champagne entwickelt wurde und die in Italien „Metodo<br />

classico“ oder „Metodo tradizionale“ genannt wird,<br />

findet die zweite Gärung, die nach Zugabe von Hefe und<br />

Zucker zu einem bereits vergorenem Stillwein erfolgt, in<br />

der Flasche statt. Die Hefe wird dann nach einer langen<br />

Lagerung über Monate und Jahre hinweg in einem<br />

aufwendigen Verfahren per Hand in der Flasche abgerüttelt<br />

und schließlich degogiert, ohne dass der Wein die Flasche<br />

verlässt. Das heißt, die großen Spumante werden aus der<br />

Flasche getrunken, in der sie geboren wurden.<br />

Was man als Spumante traditionale oder Spumante<br />

classico genießen kann, ist ein gereiftes Produkt, das nicht<br />

nur von primärfruchtigen Aromen lebt, sondern tiefgründig,<br />

feingliedrig und nachhaltig ist.<br />

Wieder anders verfahren die Winzer bei Moscato und den meisten Frizzanti Rossi:<br />

Die alkoholische Gärung, bei der sich der Zucker der Trauben in Alkohol und Kohlensäure<br />

umwandelt, wird im geschlossenen Stahltank durchgeführt und gegebenenfalls auch frühzeitig<br />

unterbrochen. So entsteht ein Wein mit mehr oder weniger natürlicher Süße, wenig Alkohol, und<br />

erfrischenden Perlchen. In Italien haben diese Weine eine lange Tradition. Der bekannteste weiße<br />

Süße ist der Moscato d’Asti, eine Spezialität Piemonts aus der aromatischen Moscato-Traube.<br />

Aber auch aus den roten Rebsorten Bracchetto und Barbera werden dort auf diese Weise<br />

moussierende Weine erzeugt. Sie sind manchmal süß, manchmal trocken, aber auf alle Fälle durch<br />

ihre Perlage sehr lebendig und bekömmlich.<br />

Sekt (von lat.: siccus = trocken) ist die vor allem im<br />

deutschsprachigen Raum gängige Bezeichnung für Qualitäts-<br />

Schaumwein, ein alkoholisches Getränk mit Kohlensäure, dessen<br />

Alkoholgehalt mindestens zehn Volumenprozent beträgt.<br />

Grundwein und Dosage müssen aus dem gleichen Anbaugebiet<br />

stammen.<br />

1826 gründete Georg Christian von Kessler die erste deutsche<br />

Sektkellerei in Esslingen am Neckar. Er hatte sein Wissen aus der<br />

Champagne mitgebracht, wo er im Champagnerhaus Veuve<br />

Clicquot-Ponsardin gearbeitet hatte. Es dauerte jedoch längere<br />

Zeit, bis die Sektbereitung so weit perfektioniert war, dass die<br />

Ausfallquoten durch platzende Flaschen auf ein vertretbares<br />

Niveau gesenkt worden waren. Diese hohen Ausfallquoten<br />

machten Sekt erst <strong>zum</strong> Luxusgut. 1902 wurde zur Finanzierung<br />

der kaiserlichen Flotte durch Kaiser Wilhelm II. die Sektsteuer<br />

eingeführt, die nur zwischen 1933 bis 1939 in Deutschland nicht<br />

erhoben wurde. Sie hat sich seitdem – im Gegensatz zur<br />

kaiserlich-wilhelminischen Flotte – in wechselnder Form erhalten.<br />

Heute sind in Deutschland für eine 0,75-l-Flasche Sekt 1,02 € Sektsteuer zu entrichten.<br />

Die Schaumweinsteuer – wie sie offiziell heißt – ist eine Bundessteuer und erbrachte im Jahr 2004<br />

436 Mio. € für den deutschen Bundeshaushalt.<br />

Bis in die 1970er Jahre galt ein deutsches staatliches Sektmonopol, welches nur Kellereien die<br />

Sektherstellung erlaubte. Erst durch einen Gerichtsbeschluss in den 1970er Jahren erhielten auch<br />

Weingärtnergenossenschaften und Winzer das Recht zur Versektung und Vermarktung ihrer Weine.<br />

Dies führte dazu, dass seit Mitte der Achtzigerjahre viele sektproduzierende Betriebe neu<br />

gegründet wurden. Betrug die Zahl der Betriebe 1985 noch unter 100, so waren es 2004<br />

St. URBANUS WEINRITTER ORDENSKOLLEGIUM<br />

Sitz in Wien, p.a. Richard-Wagner-Platz 7, 1160 Wien<br />

Fax: 01 405 61 69 | E-Mail: office@urbani-ritter.at | www.urbani-ritter.at | ZVR: 694882794

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