„Wein zum Lesen“
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„Wein zum Lesen“
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dürfte. Perlwein oder Frizzante darf in seiner Ausstattung nicht mit Sekt verwechselbar sein.<br />
Demnach unterliegt Perlwein/Frizzante dann der Schaumweinsteuer, wenn die Flasche mit einem<br />
Schaumweinpfropfen und Bügel verschlossen ist oder er einen Überdruck bei 20 °C von mehr als<br />
2,5 bar aufweist.<br />
Nach einer Glanzzeit in den fünfziger und sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts kam<br />
Perlwein in Deutschland/Österreich weitgehend aus der Mode. Seine Renaissance erlebt er seit<br />
Anfang der neunziger Jahre, als zunehmend italienische Perlweine (Prosecco frizzante) den<br />
deutsch/österreichischen Markt wie eine Modekrankheit eroberten. Seitdem werden auch in<br />
Deutschland und Österreich wieder nennenswerte Mengen produziert und häufig unter der<br />
Bezeichnung Secco vermarktet.<br />
Bei der traditionellen Flaschengärung, die in der<br />
Champagne entwickelt wurde und die in Italien „Metodo<br />
classico“ oder „Metodo tradizionale“ genannt wird,<br />
findet die zweite Gärung, die nach Zugabe von Hefe und<br />
Zucker zu einem bereits vergorenem Stillwein erfolgt, in<br />
der Flasche statt. Die Hefe wird dann nach einer langen<br />
Lagerung über Monate und Jahre hinweg in einem<br />
aufwendigen Verfahren per Hand in der Flasche abgerüttelt<br />
und schließlich degogiert, ohne dass der Wein die Flasche<br />
verlässt. Das heißt, die großen Spumante werden aus der<br />
Flasche getrunken, in der sie geboren wurden.<br />
Was man als Spumante traditionale oder Spumante<br />
classico genießen kann, ist ein gereiftes Produkt, das nicht<br />
nur von primärfruchtigen Aromen lebt, sondern tiefgründig,<br />
feingliedrig und nachhaltig ist.<br />
Wieder anders verfahren die Winzer bei Moscato und den meisten Frizzanti Rossi:<br />
Die alkoholische Gärung, bei der sich der Zucker der Trauben in Alkohol und Kohlensäure<br />
umwandelt, wird im geschlossenen Stahltank durchgeführt und gegebenenfalls auch frühzeitig<br />
unterbrochen. So entsteht ein Wein mit mehr oder weniger natürlicher Süße, wenig Alkohol, und<br />
erfrischenden Perlchen. In Italien haben diese Weine eine lange Tradition. Der bekannteste weiße<br />
Süße ist der Moscato d’Asti, eine Spezialität Piemonts aus der aromatischen Moscato-Traube.<br />
Aber auch aus den roten Rebsorten Bracchetto und Barbera werden dort auf diese Weise<br />
moussierende Weine erzeugt. Sie sind manchmal süß, manchmal trocken, aber auf alle Fälle durch<br />
ihre Perlage sehr lebendig und bekömmlich.<br />
Sekt (von lat.: siccus = trocken) ist die vor allem im<br />
deutschsprachigen Raum gängige Bezeichnung für Qualitäts-<br />
Schaumwein, ein alkoholisches Getränk mit Kohlensäure, dessen<br />
Alkoholgehalt mindestens zehn Volumenprozent beträgt.<br />
Grundwein und Dosage müssen aus dem gleichen Anbaugebiet<br />
stammen.<br />
1826 gründete Georg Christian von Kessler die erste deutsche<br />
Sektkellerei in Esslingen am Neckar. Er hatte sein Wissen aus der<br />
Champagne mitgebracht, wo er im Champagnerhaus Veuve<br />
Clicquot-Ponsardin gearbeitet hatte. Es dauerte jedoch längere<br />
Zeit, bis die Sektbereitung so weit perfektioniert war, dass die<br />
Ausfallquoten durch platzende Flaschen auf ein vertretbares<br />
Niveau gesenkt worden waren. Diese hohen Ausfallquoten<br />
machten Sekt erst <strong>zum</strong> Luxusgut. 1902 wurde zur Finanzierung<br />
der kaiserlichen Flotte durch Kaiser Wilhelm II. die Sektsteuer<br />
eingeführt, die nur zwischen 1933 bis 1939 in Deutschland nicht<br />
erhoben wurde. Sie hat sich seitdem – im Gegensatz zur<br />
kaiserlich-wilhelminischen Flotte – in wechselnder Form erhalten.<br />
Heute sind in Deutschland für eine 0,75-l-Flasche Sekt 1,02 € Sektsteuer zu entrichten.<br />
Die Schaumweinsteuer – wie sie offiziell heißt – ist eine Bundessteuer und erbrachte im Jahr 2004<br />
436 Mio. € für den deutschen Bundeshaushalt.<br />
Bis in die 1970er Jahre galt ein deutsches staatliches Sektmonopol, welches nur Kellereien die<br />
Sektherstellung erlaubte. Erst durch einen Gerichtsbeschluss in den 1970er Jahren erhielten auch<br />
Weingärtnergenossenschaften und Winzer das Recht zur Versektung und Vermarktung ihrer Weine.<br />
Dies führte dazu, dass seit Mitte der Achtzigerjahre viele sektproduzierende Betriebe neu<br />
gegründet wurden. Betrug die Zahl der Betriebe 1985 noch unter 100, so waren es 2004<br />
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