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MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 10

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RECHT AKTUELL // STUBENRAUCH · NIENSTEDT · DOSE

KAUFANGEBOTE

Teil 1

Rechtsprechung zum Nachbarstreit

Ein langwieriger und zäher Streit mit den unliebsamen Nachbarn kann die Freude am Eigenheim erheblich

trüben.

Die Auslöser für diese Auseinandersetzungen sind dabei

Kontrollpflicht des eigenen Baumbestandes

denkbar vielgestaltig: Falsch vermessene Grundstücks-

BGH; 8.10.2004; Az. V ZR 84/04

grenzen mit entsprechenden Überbauten; herüberhän-

Ein Grundstückseigentümer muss Bäume regelmäßig auf Krank-

gende Äste; die vom Nachbarn an der Grundstücksgrenze

heit und Überalterung kontrollieren. Im konkreten Fall hatte dies

gebaute Garage, die sich als „Partyschuppen“ entpuppt; der

ein Mann versäumt. Sein Baum stürzte bei Wind auf Nachbar-

verwildernde Nachbargarten; das Aufstellen von Kameraattrap-

grund: Schadensersatz.

pen durch den Nachbarn, das eigene Grundstück dabei „im Blick“;

ständige Lärmbelästigung durch Musik, Festivitäten und Kinder;

Beseitigung von Überhang

„großzügige“ Verschattung des eigenen Gartens durch den nach-

OLG Köln; 12.7.2011; Az. 4 U 18/10

barlichen Baumbestand; der zu hohe Gartenzaun, usw.

Beseitigung von Überhang kann nur verlangt werden, wenn er die

Benutzung des Grundstücks objektiv nicht nur unwesentlich be-

Auch wenn es anfangs häufig nur um Kleinigkeiten geht - mit der

Zeit können sich die Unstimmigkeiten zu frustrierenden und langwierigen

Auseinandersetzungen auswachsen. Diese werden, wenn

das offene Gespräch untereinander und der Gang zum Schiedsamt

erfolglos geblieben sind, im Ergebnis nicht selten vor Gericht geklärt.

einträchtigt. Die Beseitigung des Überhangs kann darüber hinaus

dann nicht verlangt werden, wenn hierdurch die begründete Gefahr

besteht, dass der betroffene Baum absterben könnte oder das

Risiko hierfür sich erhöht.

Pinneberg

Diese Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines

kleinen Mehrfamilienhauses im direkten Stadtzentrum.

Appen

Äußerst gepflegtes, 1989 renoviertes Reihenhaus in

einer kleinen Wohnstraße in ruhiger Nachbarschaft.

Im Folgenden stellen wir einige Entscheidungen vor, denen typische

nachbarrechtliche Sachverhalte zugrundelagen. Die Auswahl

gibt einen kleinen Überblick über mögliche Fallkonstellationen:

Beeinträchtigung durch Kirchenmusik aus benachbartem Dom

OLG Celle; 29.6.2011; Az. 4 U 199/09

Die Orgelmusik aus einem nahegelegenen Dom wurde hier als eine

unwesentliche Beeinträchtigung gewürdigt. In einem Ortstermin

gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Musikgeräusche

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Tel. (041 01) 814 59 50

nicht wegen eines besonders unangenehmen Charakters unzumutbar

seien.

Wegerecht: Ein Tor muss hingenommen werden

OLG Frankfurt/M.; 22.11.2010; Az. 19 W 59/10

Ein Mann hatte ein Geh- und Fahrrecht über das Nachbargrundstück.

Der Nachbar montierte ein Tor vor der Einfahrt zum Schutze

seiner auf dem Grundstück spielenden minderjährigen Kinder.

Diese Einschränkung hat nach Auffassung des OLG Frankfurt der

Inhaber des Wegerechts hinzunehmen. Das Geh- und Fahrtrecht

müsse sich diesem Zweck des Schutzes der Kinder unterordnen,

Video-Überwachung

befand das Gericht.

BGH; 16.3.2011; Az. VI ZR 176/09

Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem priva-

Frustzwerge im Garten

ten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich

AG Grünstadt; 11.2.1994; Az. 2a C 334/93

überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation

Gartenzwerge mit obszönen Gesten müssen entfernt werden. In

beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer

diesem Fall Fall zeigten die etwa 35 cm großen Figuren dem Nach-

Überwachung reicht dazu aber nicht aus.

barn Mittelfinger und blanken Hintern. Nach Auffassung des Gerichts

handelte es sich hierbei um eine nicht hinnehmbare „grobe

Anfall vom Laub vom Nachbargrund

Beleidigung“.

OLG Karlsruhe; 9.9.2009; Az. 6 U 184/07

In einer Siedlungsgegend, die von Gärten geprägt ist, muss man Laubfall

vom Nachbargrund entschädigungslos hinnehmen, so das Gericht.

Duldung von Störungen wegen Naturschutzrechts

STUBENRAUCH · NIENSTEDT · DOSE

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Im 2. OG einer sehr gepflegten Anlage liegt eine toll

geschnittene 3-Zi-ETW mit eigenem Tiefgeragenplatz.

LG Koblenz; 3.7.2007; Az. 6 S 162/06

Das Recht, überhängende Äste abzuschneiden, gilt nicht für alte

und damit geschützte Rotbuchen, so die Richter. Dass Naturschutz

vor Nachbarrecht geht, zeigt auch das Verbot, Froschteiche trockenzulegen.

Dr. Klaus Mohr Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Familienrecht

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