MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 10
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RECHT AKTUELL // STUBENRAUCH · NIENSTEDT · DOSE
KAUFANGEBOTE
Teil 1
Rechtsprechung zum Nachbarstreit
Ein langwieriger und zäher Streit mit den unliebsamen Nachbarn kann die Freude am Eigenheim erheblich
trüben.
Die Auslöser für diese Auseinandersetzungen sind dabei
Kontrollpflicht des eigenen Baumbestandes
denkbar vielgestaltig: Falsch vermessene Grundstücks-
BGH; 8.10.2004; Az. V ZR 84/04
grenzen mit entsprechenden Überbauten; herüberhän-
Ein Grundstückseigentümer muss Bäume regelmäßig auf Krank-
gende Äste; die vom Nachbarn an der Grundstücksgrenze
heit und Überalterung kontrollieren. Im konkreten Fall hatte dies
gebaute Garage, die sich als „Partyschuppen“ entpuppt; der
ein Mann versäumt. Sein Baum stürzte bei Wind auf Nachbar-
verwildernde Nachbargarten; das Aufstellen von Kameraattrap-
grund: Schadensersatz.
pen durch den Nachbarn, das eigene Grundstück dabei „im Blick“;
ständige Lärmbelästigung durch Musik, Festivitäten und Kinder;
Beseitigung von Überhang
„großzügige“ Verschattung des eigenen Gartens durch den nach-
OLG Köln; 12.7.2011; Az. 4 U 18/10
barlichen Baumbestand; der zu hohe Gartenzaun, usw.
Beseitigung von Überhang kann nur verlangt werden, wenn er die
Benutzung des Grundstücks objektiv nicht nur unwesentlich be-
Auch wenn es anfangs häufig nur um Kleinigkeiten geht - mit der
Zeit können sich die Unstimmigkeiten zu frustrierenden und langwierigen
Auseinandersetzungen auswachsen. Diese werden, wenn
das offene Gespräch untereinander und der Gang zum Schiedsamt
erfolglos geblieben sind, im Ergebnis nicht selten vor Gericht geklärt.
einträchtigt. Die Beseitigung des Überhangs kann darüber hinaus
dann nicht verlangt werden, wenn hierdurch die begründete Gefahr
besteht, dass der betroffene Baum absterben könnte oder das
Risiko hierfür sich erhöht.
Pinneberg
Diese Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines
kleinen Mehrfamilienhauses im direkten Stadtzentrum.
Appen
Äußerst gepflegtes, 1989 renoviertes Reihenhaus in
einer kleinen Wohnstraße in ruhiger Nachbarschaft.
Im Folgenden stellen wir einige Entscheidungen vor, denen typische
nachbarrechtliche Sachverhalte zugrundelagen. Die Auswahl
gibt einen kleinen Überblick über mögliche Fallkonstellationen:
Beeinträchtigung durch Kirchenmusik aus benachbartem Dom
OLG Celle; 29.6.2011; Az. 4 U 199/09
Die Orgelmusik aus einem nahegelegenen Dom wurde hier als eine
unwesentliche Beeinträchtigung gewürdigt. In einem Ortstermin
gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Musikgeräusche
Wohnfläche ca. 67 m 2
Nutzfläche ca. 12 m 2
Baujahr 1997
Zimmer 2
Objekt-Nr. 0291
Kaufpreis € 135.000,-
zzgl. Courtage
MAKRO IMMOBILIEN Pinneberg
Tel. (041 01) 814 59 50
Wohnfläche ca. 80 m 2
Grundstück ca. 165 m 2
Baujahr 1974
Zimmer 2
Objekt-Nr. 0347
Kaufpreis € 189.000,-
zzgl. Courtage
MAKRO IMMOBILIEN Pinneberg
Tel. (041 01) 814 59 50
nicht wegen eines besonders unangenehmen Charakters unzumutbar
seien.
Wegerecht: Ein Tor muss hingenommen werden
OLG Frankfurt/M.; 22.11.2010; Az. 19 W 59/10
Ein Mann hatte ein Geh- und Fahrrecht über das Nachbargrundstück.
Der Nachbar montierte ein Tor vor der Einfahrt zum Schutze
seiner auf dem Grundstück spielenden minderjährigen Kinder.
Diese Einschränkung hat nach Auffassung des OLG Frankfurt der
Inhaber des Wegerechts hinzunehmen. Das Geh- und Fahrtrecht
müsse sich diesem Zweck des Schutzes der Kinder unterordnen,
Video-Überwachung
befand das Gericht.
BGH; 16.3.2011; Az. VI ZR 176/09
Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem priva-
Frustzwerge im Garten
ten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich
AG Grünstadt; 11.2.1994; Az. 2a C 334/93
überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation
Gartenzwerge mit obszönen Gesten müssen entfernt werden. In
beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer
diesem Fall Fall zeigten die etwa 35 cm großen Figuren dem Nach-
Überwachung reicht dazu aber nicht aus.
barn Mittelfinger und blanken Hintern. Nach Auffassung des Gerichts
handelte es sich hierbei um eine nicht hinnehmbare „grobe
Anfall vom Laub vom Nachbargrund
Beleidigung“.
OLG Karlsruhe; 9.9.2009; Az. 6 U 184/07
In einer Siedlungsgegend, die von Gärten geprägt ist, muss man Laubfall
vom Nachbargrund entschädigungslos hinnehmen, so das Gericht.
Duldung von Störungen wegen Naturschutzrechts
STUBENRAUCH · NIENSTEDT · DOSE
Rechtsanwälte und Notare
Kaltenweide 11 · 25335 Elmshorn
Pinneberg
Das sanierungsbedrüftige Objekt an der Mühlenau ist
eine Attraktion für den Bootsliebhaber und Handwerker.
Quickborn
Im 2. OG einer sehr gepflegten Anlage liegt eine toll
geschnittene 3-Zi-ETW mit eigenem Tiefgeragenplatz.
LG Koblenz; 3.7.2007; Az. 6 S 162/06
Das Recht, überhängende Äste abzuschneiden, gilt nicht für alte
und damit geschützte Rotbuchen, so die Richter. Dass Naturschutz
vor Nachbarrecht geht, zeigt auch das Verbot, Froschteiche trockenzulegen.
Dr. Klaus Mohr Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Tel.: (04121) 26 76-0 · Fax: (04121) 26 76-26
info@raestubenrauch.de
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Wohnfläche ca. 135 m 2
Grundstück ca. 1.046 m 2
Baujahr 1909
Zimmer 7
Objekt-Nr. 0354
Kaufpreis € 200.000,-
zzgl. Courtage
MAKRO IMMOBILIEN Pinneberg
Tel. (041 01) 814 59 50
Wohnfläche ca. 76 m 2
Grundstück 2.598 m 2
Baujahr 1983
Zimmer 3
Objekt-Nr. 0349
Kaufpreis € 149.000,-
zzgl. Courtage
MAKRO IMMOBILIEN Pinneberg
Tel. (041 01) 814 59 50
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