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#9 Verantwortung

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philou.

Ausgabe 9

Thema: Verantwortung

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Team um den Dänen Jørgen C. Friis in das Medium «World

Wide Web» und bietet somit die jahrelang erprobten Tools seit

2000 auch online an. Dank dieser digitalen Expansion können

sämtliche Analysen noch präziser, relevanter, schneller und

vor allem auch kostengünstiger angeboten werden. Doch aller

Technologie zum Trotz: Es gibt einige Faktoren im Bewerbungsprozess,

die sich nie verändern werden.

mehr Fällen ein Burnout bei einem der Betroffenen. Und das

alles nur, weil wichtige soziale Faktoren zu wenig berücksichtigt

wurden. Denn heutzutage werden komplexe Aufgaben meist in

variierend zusammengesetzten Projekt-Teams gelöst.

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Unterstützt man Angestellte auf ihrem individuellen Weg, so

steigt in der Regel auch die Loyalität zum Arbeitgeber, von

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von Talenten und dem Erschließen schlummernder

Potenziale legen Unternehmen den Grundstein für den Erfolg

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Editorial

Liebe Leser_innen,

Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut

gemacht hast. Du bist für deine Rose verantwortlich.

Antoine de saint-exupéry

der kleine prinz (1943)

Hans Jonas (1903–1993) begründet das Prinzip der Verantwortung

mit dem Imperativ „Handle so, dass die Wirkungen

deiner Handlungen mit der Permanenz menschenwürdigen

Lebens verträglich sind“ (1979).

Aber was ist Verantwortung? Von einem einzigen Verantwortungsbegriff

– von „der Verantwortung“ – zu sprechen greift

im Hinblick auf die zahlreichen Bedeutungsinterpretationen

und verschiedenen Disziplinen, in denen Verantwortung eine

Rolle spielt, zu kurz – auch wenn der Begriff in zahlreichen

Sprachen das Wort „Antwort“ enthält. Und inwieweit ist Verantwortung

das Thema, das die Herausforderungen und Fragen

unserer Zeit aufgreifen kann?

Verantwortung & Umwelt: Zentrale Probleme begegnen uns

in einer Zeit der Überbevölkerung, der Ressourcenverknappung

und des Klimawandels. Die Frage nach Verantwortlichkeiten

und Verantwortungszuschreibung scheint in diesem

Kontext omnipräsent. Doch warum divergieren menschliches

Umweltbewusstsein und Umweltverhalten so stark und warum

reicht das bloße Wissen darüber nicht aus? (S. 8) Insbesondere

in den uns weitestgehend unbekannten Bereichen,

wie die Tiefsee, wird die Verantwortungszuschreibung unklar

– denn wer trägt die Verantwortung für Ökosysteme, die niemandem

gehören, auf die wir jedoch zwingend angewiesen

sind? (S. 10) Das „Aus den Augen, aus dem Sinn“-Prinzip

greift auch in der Abfallwirtschaft: Die Verantwortung wird

nahezu mit den Abfällen exportiert, die damit verbundenen

Auswirkungen werden übersehen und ignoriert. (S. 13) Was

am Ende bleibt, ist das Individuum als „Agent of Change“;

Endverbraucher_innen, die die Welt retten sollen – kann das

individuelle Konsumverhalten zu einer nachhaltigen Entwicklung

beitragen? Und welche Verantwortung obliegt den Institutionen?

(S. 16)

Verantwortung, Wissenschaft & Technik: Im Rahmen des

Studiums, der Forschung, der Lehre und der Wissenschaft

befinden wir uns in einem Sammelsurium von zahlreichen

Disziplinen, in denen verantwortungsvolles Handeln eine zentrale

Rolle spielt. (S. 22) Der Eid des Hippokrates formuliert

die grundlegende Ethik für die Medizin – kann ein solcher

nicht auch ein Vorbild für Technik- und Naturwissenschaften

sein? Ist nicht jede Wissenschaftsdisziplin in der Pflicht,

moralische Verantwortung zu übernehmen? (S. 24) Ethische

Diskurse sind aktuell insbesondere im Bereich der Digitalisierung

und Künstlichen Intelligenz prägnant: Was haben

technologische Fortschritte für Folgen und wer übernimmt

die Verantwortung im Falle des Scheiterns? (S. 27) Letzteres

ist genauso im Städtebau und Bauingenieurwesen relevant –

Gebäude gelten als Fundament menschlichen Lebens und

Arbeitens, werden in ihrer Rolle und Funktion aber häufig

als selbstverständlich erachtet. (S. 30) Und wie steht es um

die moralisch-medizinische Gretchenfrage der menschlichen

Existenz: Wer entscheidet, welches Leben lebenswert ist und

welches nicht? (S. 34)

Verantwortung & Gesellschaft: Zahlreiche Diskurse und

Fragen im Hinblick auf Verantwortung basieren zunehmend

auf der Rolle der Aufklärung und Bildung. Eine zentrale

Funktion haben hier diejenigen, die ihre Gedanken verschriftlichen

und festhalten: Das geschriebene Wort kann Diskurse

eröffnen und gesellschaftliche Meinungen formen – Journalist_

innen moderieren das Zeitgespräch der Gesellschaft. Aber was

geschieht, wenn sie sich irren? (S. 40) Individuen sind nicht

nur auf ihre Funktion als Konsument_innen von Ressourcen

oder Medien zu reduzieren, sie sind in demokratischen Systemen

vor allem Bürger und Bürgerinnen, Akteure der Zivilgesellschaft.

Entsprechend kommt insbesondere der Schule als

Institution der Aufklärung eine bedeutende Verantwortung

zuteil. (S. 41) Häufig wirken Medien diesem Erziehungsauftrag

jedoch entgegen: Vor allem soziale Medien können einen

bedeutenden Einfluss auf die individuelle Haltung und

Überzeugung haben – was geschieht, wenn diese missbraucht

wird? (S. 44) Ähnlich verhält es sich in der Filmkunst: Unterschiedliche

Interpretationsmöglichkeiten schaffen Raum

für widersprüchliche Wertvorstellungen: Tragen die kreativen

Schaffenden von Film, Kunst und Medien die Verantwortung

für ihre Botschaft? (S. 46) Nach Hans Jonas basiert Verantwortung

auf Macht – bedeutet mehr Macht entsprechend auch

mehr Verantwortung? Und kann diese einen monetären Wert

haben? (S. 49) Unsere gängige Vorstellung von Verantwortung

ist die Verantwortung für eine Handlung. Aber wenn jedes

Tun und Lassen aussichtslos wird, was kann Verantwortung

dann noch heißen? Und offenbart sich dadurch eine andere

Dimension von Verantwortung? (S. 51)

Wir freuen uns, diese und weitere Fragen sowie Problemstellungen

mit euch teilen zu können und präsentieren euch nun

die neunte philou. Durch den Fokus auf die Diversität und

Interdisziplinarität der Themen wollen wir zeigen, dass das

inneruniversitäre Gespräch eine der höchsten Prioritäten im

Studium genießen muss. Wir wollen euch hiermit Anreize zu

neuen Überlegungen liefern und hoffen, dass euch die neunte

Ausgabe genauso gefällt wie uns!

Eure philou. Redaktion

Verfasst von Ann-Kristin Winkens

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Inhalt

VERANTWORTUNG &

Umwelt

08 „We ought to. But we

don’t.“ – Verantwortungslose

Abwehrmechanismen

Ann-Kristin Winkens

10 Zwischen Gewissen und

Gerechtigkeit in der Tiefsee

Leona Rodenkirchen & Jonathan Schieren

Ressourcenreichtum vs. Artenvielfalt: Wer

schützt, was niemandem gehört?

13 Die Wege des Abfalls – Eine

Geschichte exportierter

Verantwortung

Caroline Gasten

Auswirkungen und Komplikationen des

internationalen Abfallhandels

16 Geteiltes Leid, geteilte

Verantwortung – Die Ambivalenz der

Konsumentenverantwortung

Ann-Kristin Winkens

Die Ohn(macht) der Konsumenten bei

nachhaltigen Kaufentscheidungen

VERANTWORTUNG,

Technik & Wissenschaft

22 Interdisziplinäre Perspektiven –

Verantwortung an der RWTH Aachen

24 Berufsethos in der Wissenschaft

Felix Engelhardt

Kann der hippokratische Eid Vorbild für Naturund

Technikwissenschaften sein?

27 Künstliche Intelligenz – ein

Paradigma wissenschaftlicher

Verantwortung(-slosigkeit)

Betül Hisim

Der Versuch einer Moralisierung der

Künstlichen Intelligenz: Ein Drahtseilakt

zwischen Verantwortung, Sicherheit und

Freiheit

30 Die Underdogs der

Verantwortungsträger

Julia Kreklau

Zivile Belange: Über die unterschätzte

Verantwortung der Bauingenieure

34 Vertrauen ist gut,

Kontrolle ist besser?

Merle Riedemann

Zwischen Macht, Moral und Nichtwissen:

Verantwortung in der Pränataldiagnostik

VERANTWORTUNG &

Gesellschaft

40 Verant[wort]ung: Erst denken,

dann schreiben

Cristina García Mata

41 Quo vadis, Gesellschaft? Schule in

der Verantwortung: Bedeutung der

politischen Bildung

Yannik Achenbach

Wie Kinder zu Bürgern werden: Förderung

von Urteilsbildung junger Menschen als

demokratische Investition

44 Auch soziale Medien wollen

erziehen – die Frage ist nur:

Wohin erziehen sie?

Christina Krüger

Über den fragwürdigen Erziehungsauftrag

sozialer Medien. Ein Plädoyer für Wachsamkeit

gegenüber neuen Formen der Einflussnahme

46 Once Upon a Time…There was

Responsibility – Verantwortung in

der Filmkunst

Luisa Maulitz

Die Moral von der Geschichte: Was,

wenn sie nicht eindeutig ist?

49 Wa(h)re Verantwortung

Thomas Sojer

Verdiente Bürde? Von Wert und Verwertung

der Verantwortung

51 Glaube, Hoffnung, Liebe – Über

Hiob, Nihilismus und Verantwortung

Caner Dogan

Vom Sinn und Unsinn menschlicher

Verantwortung: Eine Geschichte über

Verbindlichkeit

philou.


Kannst du die

Frage stellen:

„Bin ich für

mein Handeln

verantwortlich

oder nicht?“,

so bist du es.

F.M. Dostojewski

1821–1881

6


Verantwortung &

Umwelt

Klimafinanzierung

„Der Begriff ‚Klimafinanzierung‘ bezeichnet im

engeren Sinne die finanzielle Unterstützung der

Industrieländer für die Entwicklungsländer bei

der Reduzierung von Treibhausgasemissionen

und bei der Anpassung an die klimatischen

Veränderungen infolge der globalen Erwärmung.

Die Klimafinanzierung leitet sich aus der UN-

Klimarahmenkonvention (UNFCCC) von 1992

ab, in der sich die Industrieländer dazu

verpflichtet haben, die Entwicklungsländer

mit neuen und zusätzlichen finanziellen

Mitteln im Kampf gegen den Klimawandel

zu unterstützen. Diese völkerrechtliche

Verpflichtung wird auch im Pariser Abkommen

von 2015 bestätigt. Sie lässt sich als Teil

einer gerechten Lastenverteilung im globalen

Klimaschutz ansehen und begründet sich damit

aus der unterschiedlichen Verantwortung für

das Verursachen des Klimawandels und der

(wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit der Länder,

zu seiner größtmöglichen Begrenzung und an

die Anpassung an die unvermeidlichen Folgen

beizutragen.“ (deutscheklimafinanzierung.de)

Konsumentensouveränität

Beschreibt ein ökonomisches Prinzip und basiert

auf der Annahme der Freiheit der Konsumenten,

auf freien Märkten ihre Bedürfnisse nach eigenem

Belieben und Möglichkeiten zu befriedigen.

Ökologischer Rucksack

Durch den ökologischen Rucksack kann das Gewicht

aller natürlicher Rohstoffe berechnet werden,

die für den Konsum anfallen. Dabei werden

alle Produkte inklusive der Herstellung, Nutzung

und Entsorgung gezählt. Der Input wird durch

das MIPS-Konzept berechnet (Materialinput pro

Serviceeinheit). Dieses ermöglicht eine grobe

Abschätzung des gesamten Umweltbelastungspotentials

– über den vollständigen Lebensweg

eines Produktes von der Gewinnung, Produktion,

Nutzung zur Entsorgung bzw. zum Recycling.

So können Umwelteigenschaften von Produkten,

Verfahren oder Dienstleistungen bewertet und

verglichen werden. (Wuppertal Institut)

7 philou.


Opener

„We ought to.

But we don’t.“

Verantwortungslose Abwehrmechanismen

Der Schriftsteller und Journalist Kurt Tucholsky (1890–

1935) schrieb: „Der Zustand der gesamten menschlichen

Moral läßt sich in zwei Sätzen zusammenfassen: We ought

to. But we don‘t.“ Treffender ist die allgegenwärtige Kluft

zwischen Wissen, Bewusstsein und Verhalten hinsichtlich

des menschlichen Umgangs mit ökologischen Problemen

wohl kaum zu beschreiben. Umweltprobleme sind mittlerweile

für die meisten Menschen omnipräsent, in den Medien,

in der Politik und draußen auf der Straße. Das Bewusstsein

hierfür steigt kontinuierlich – aber die seit Jahrzehnten beklagte

Lücke zwischen Wissen und Verhalten möchte sich

nicht schließen. Wie kann es sein, dass trotz des hohen Interesses,

der zunehmenden Aufmerksamkeit, des Verantwortungsbewusstseins

und der Einsicht, dass sich etwas ändern

muss, das individuelle Umweltverhalten inkonsistent bleibt?

Moral Licensing

Eine weniger moralische

Handlung wird mit einer

moralischen kompensiert.

Sogenannte Ersatzhandlungen

verstärken diesen

Effekt: Die Flugreise nach

Australien kann durch den

Kauf von CO 2

-Zertifikaten

kompensiert werden, mit

deren Erlös wiederum Aufforstungsprogramme

finanziert

werden. Somit wird

das gute Gewissen erkauft.

Zahlreiche verhaltenspsychologische Mechanismen und

Phänomene beeinflussen maßgeblich das individuelle Verhalten

in moralischen Entscheidungssituationen. Problematisch

ist dies unter anderem im Konsumverhalten.

Verschiedene Mechanismen der Verantwortungsablehnung

oder -leugnung, wie beispielsweise Moral Licensing oder die

Mind-Behavior-Gap, verdeutlichen, wie Verbraucher Strategien

anwenden, um weniger moralisches

Verhalten zu rechtfertigen, ohne

ihr Selbstbild zu verletzen. Wir sind

uns unserer Verantwortung bewusst,

schaffen es aber nicht, uns regelmäßig

entgegen unserer individuellen Präferenzen

zu verhalten.

Ursprünglich basierend auf der ökonomischen

Spieltheorie kennzeichnen

insbesondere Soziale (bzw. sozial-ökologische)

Dilemmata diese Diskrepanz.

Hierbei geht es um den Konflikt zwischen

individuellen und gemeinschaftlichen Interessen,

sodass individuelles rationales Verhalten zu kollektiv ineffizienten

Ergebnissen führt. Je nach Kontext wird zwischen

Nutzungsdilemmata und Beitragsdilemmata unterschieden.

Im ersten Fall geht es um Allmendegüter, die niemanden in

Ann-kristin winkens

UMWELTINGENIEURWISSENSCHAFTEN

der Nutzung ausschließen, aber Rivalität im Konsum aufweisen.

Als gängiges Beispiel dient die Überfischung der

Weltmeere: Für einen einzelnen Fischer ist der eigene Gewinn

umso größer, je mehr Fische er fängt. Eine Überfischung

der Weltmeere und damit

einhergehende Nahrungsmittelengpässe

oder eine Erhöhung der Prei-

Auch „Einstellungs-Verhal-

Mind-Behavior-Gap

se betreffen jedoch alle Fischer. Das tens-Lücke“ oder „Intentions-Verhaltens-Lücke“:

bedeutet, der kurzfristige Gewinn

des einzelnen Fischers (individuelles

Interesse) steht dem langfristigen bzw. dem Willen der ei-

Beschreibt die Diskrepanz

zwischen dem Anspruch

Verlust aller (kollektives Interesse) gegenüber.

Dadurch wird entsprechend dem tatsächlichen Verhalten.

genen Verantwortung und

auch derjenige Fischer geschädigt, der

verantwortungsvoller war und weniger Fisch gefangen hat

– sodass am Ende kein Anreiz zum ökologisch verantwortungsvollen

Verhalten besteht.

Beitragsdilemmata basieren auf öffentlichen Gütern, die

durch Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht-Rivalität im

Konsum gekennzeichnet sind. Hier besteht jedoch grundsätzlich

der Anreiz zum Free Riding: Ohne etwas zu dem

öffentlichen Gut beizutragen, profitieren auch Trittbrettfahrer

hiervon – die Verantwortung wird regelrecht abgelehnt.

Dies wird weiterhin durch Social Discounting verstärkt: In

Experimenten wurde nachgewiesen, dass das individuelle

Fairnessverhalten von der sozialen Distanz abhängig ist. In

Situationen, in denen anonym agiert werden kann, wird ein

vergleichsweise geringes Fairnessverhalten festgestellt. Ist es

für die handelnde Person lohnenswert, sich unfair zu verhalten

und fühlt sie sich dabei nicht beobachtet, wird dies in der

Regel auch ausgenutzt. (vgl. Locey et al. 2011)

Dies veranschaulicht beispielhaft, dass sich moralische

Vorstellungen nicht vollständig im realen Verhalten widerspiegeln.

Zahlreiche Studien zeigen, dass es zwar für viele

Verbraucher wichtig sei, nachhaltig und umweltbewusst

zu konsumieren, das tatsächliche Konsumverhalten diver-

8


Verantwortung & Umwelt

Verantwortungsdiffusion

In Gruppen kann die Verantwortung auf mehrere

Personen verteilt werden. Je größer die Gruppe,

desto geringer das Verantwortungsgefühl.

Indirekter

Verantwortungsanteil

= Verantwortung

Personenzahl

giert jedoch hiervon. Dies wird als Mind-Behavior-Gap

bezeichnet. Nach der Theorie der kognitiven Dissonanz haben

Menschen das inhärente Bedürfnis nach einer Konsistenz

zwischen ihren Einstellungen und ihren Handlungen.

Entsteht eine Inkonsistenz, nehmen wir uns diverser Mechanismen

an, die uns von dem befremdlichen Gefühl der

Dissonanz befreien sollen und unser moralisches Gleichgewicht

wiederherstellen. Dies geschieht beispielsweise durch

Verantwortungsdiffusion, Verantwortungsdelegation, Free Riding,

Rationalisierung oder Moral Licensing. (vgl. Symannk/

Hoffmann 2016; Kollmuss/Agyeman 2002)

Insbesondere in Gruppenkontexten werden diese Mechanismen

relevant, da hier die Verantwortung auf mehrere

Personen verteilt werden kann (Verantwortungsdiffusion).

Entsprechend fühlt sich der Einzelne weniger verantwortlich

– je größer die Gruppe, desto geringer die Bereitschaft

zur Verantwortungsübernahme. Im Hinblick auf globale

Umweltprobleme – in denen die gesamte Menschheit als

Gruppe betrachtet werden kann – erscheint der individuelle

Anteil trivial.

Kognitive Dissonanz kann auch durch eine Rationalisierungsstrategie

verringert oder aufgelöst werden; hierbei passt

das Individuum seine Einstellung seinem Verhalten an. Diejenigen

Informationen, die im Widerspruch zu der bereits

getroffenen Entscheidung stehen, werden abgewertet und

diejenigen, die die Entscheidung bestätigen, aufgewertet:

Fährt ein „umweltbewusster“ Mensch mit dem Auto nach

Kroatien, wohlwissend über die negativen Auswirkungen des

Autofahrens, könnte er sich bewusst machen, dass Flugreisen

wesentlich umweltschädigender sind – die Dissonanz

nimmt ab und seine Einstellung wird seinem Verhalten angepasst.

(vgl. Symannk/Hoffmann 2016)

Eine weitere Möglichkeit, kognitive Dissonanzen aufzulösen,

gewährt uns das Moral Licensing. Sobald das moralische

Selbstimage erhöht wird, sinkt das tatsächliche moralische

Verhalten, indem zwei Handlungen miteinander „verrechnet“

werden: So können beispielsweise lange Flugreisen damit

rechtfertigt werden, täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit zu

fahren oder sich vegan zu ernähren. Eine moralische Handlung

wird mit einer weniger moralischen kompensiert und

das Gewissen ist wieder ausbalanciert. (vgl. Symmank/Hoffmann

2016; Thaler 1985)

Die vorgestellten Mechanismen stellen lediglich einen kurzen

Umriss einer komplexen Thematik dar und sind beliebig

zu erweitern. Festzuhalten ist, dass das menschliche Verhalten

in Umweltfragen zahlreichen psychologischen Mechanismen

unterliegt, die uns erlauben, die Verantwortung von

uns zu weisen – die Überforderung scheint einfach zu groß

und nicht zu bewältigen. Ganz in Freuds Sinne nehmen wir

uns dieser Abwehrmechanismen an, die uns ein Leugnen

oder Verdrängen der eigenen Verantwortung ermöglichen,

im Bewusstsein darüber und wohlwissend der Konsequenzen.

Da also Wissen allein an dieser Stelle nicht ausreicht, muss

es durch eine bestimmte Haltung begleitet werden: „Ein

zentrales Element einer solchen Haltung ist dabei eine leitende

Vision, die zum Kompass des eigenen Handelns wird.“

(Schneidewind 2018)

Kollmuss, A.; Agyeman, J. (2002): Mind

the Gap: Why do people act environmentally

and what are the barriers to pro-environmental

behavior? In: Environmental

Education Research. 8. Jg. 2002/03.

S. 239–260.

Locey, M. L.; Jones, B. A.; Rachlin, H.

(2011): Real and hypothetical rewards in social

discounting. In: Judgment and Decision

Making. 6. Jg. 2011/06. S. 552–564.

Schneidwind, U. (2018): Die Große Transformation.

Eine Einführung in die Kunst gesellschaftlichen

Wandels. Frankfurt am Main:

Fischer Verlag.

Symmank, C.; Hoffmann, S. (2016): Leugnung

und Ablehnung von Verantwortung.

In: Heidbrink, L. et al. (2016): Handbuch

Verantwortung. Springer Reference Sozialwissenschaften.

Wiesbaden: Springer VS.

Thaler, R. (1985): Mental Accounting and

Consumer Choice. In: Marketing Science. 4.

Jg. 1985/03. S. 199–214.

WEITERFÜHRENDE LITERATUR

Kahneman, D. (2003): Maps of bounded

rationality: Psychology for behavioral economics.

In: The American Economic Review.

95. Jg. 2003/05. S. 1449–1475.

Thaler, R.; Sunstein, C. (2011): Nudge.

Wie man kluge Entscheidungen anstößt.

Berlin: Ullstein Buchverlage.

Thaler, R. (2015): Misbehaving. Was uns

die Verhaltensökonomik über unsere Entscheidungen

verrät. München: Pantheon

Verlag.

9 philou.


Artikel

Zwischen Gewissen

und Gerechtigkeit

in der Tiefsee

Leona Rodenkirchen und Jonathan Schieren

Physik und Umweltingenieurwissenschaften

Die Tiefsee birgt genug Ressourcen, um uns alle mit den Technologien

der Zukunft zu versorgen – das klingt gut. Aber artenreiche

Ökosysteme stehen auf dem Spiel.

Die Vereinten Nationen arbeiten seit über zehn Jahren an

einem Abkommen zur „Erhaltung und zur nachhaltigen

Nutzung der marinen Artenvielfalt“ (United Nations 2019).

Diesem Vertrag wird enormes geopolitisches Potential zugesprochen,

da in ihm die grundlegende Idee verankert ist,

dass die Rohstoffe am Meeresboden, außerhalb der Grenzen

nationaler Souveränität, gleichermaßen allen Menschen

dieser Erde zustehen. Bei diesen Rohstoffen handelt es sich

unter anderem um Edelmetalle und Seltene Erden – in Zeiten

des technischen Fortschritts wahre Schätze. Jene Funde

in der Tiefsee könnten das internationale Ungleichgewicht

der Ressourcenverteilung und kritische Abhängigkeiten in

naher Zukunft vollkommen kippen. Aber kann es eine „nachhaltige

Nutzung der Artenvielfalt“ überhaupt geben? Viele

Umweltschützer fürchten, das Eingreifen in die noch weitestgehend

unerforschten Ökosysteme der Tiefsee könne

dramatische Folgen für die dort vertretene Biodiversität und

die Wasserqualität haben. Fraglich ist, inwieweit sich der

Mensch hiervon tangiert fühlt: Können und wollen wir uns

den verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen und

Ökosystemen der Tiefsee überhaupt leisten?

Unser aller Erbe

In den 200 Meilen vor ihrer Küste stehen den jeweiligen

Nationen nach internationalem Recht die vorhandenen

Ressourcen zur Erforschung und Förderung zu. Die Hohe

See dahinter ist momentan ein „juristischer Wilder Westen“

(vgl. Schultz 2019). Mit dem Abkommen könnte dieser

aber zu einem Gebiet werden, von dem alle Nationen

profitieren, auch Binnenstaaten. Das Seerechtsübereinkommen

der Vereinten Nationen, zu dem das diskutierte Abkommen

ergänzend in Erscheinung treten soll, beschreibt

die Ressourcen am Meeresboden internationaler Gewässer

als „gemeinsames Erbe der Menschheit“ (UNCLOS 1982).

Der Entwurf des neuen Vertrages sieht sogar vor, ein besonderes

Augenmerk auf geographisch und wirtschaftlich

benachteiligte Staaten zu richten. Außerdem beinhaltet das

Abkommen die Bedingungen, dass Ressourcen nur zu friedlichen

Zwecken genutzt werden und die Biodiversität, insbesondere

fragiler und langsam regenerierender Ökosysteme,

geschützt wird (vgl. United Nations 2019). Es heißt, der

Meeresboden sei gemeinsames Erbe der Menschheit und

die Erkundung und Nutzung dessen solle der Menschheit

als Ganzes zugutekommen. Doch diese zum Teil Jahrtausende

alten Ökosysteme beherbergen Spezies, die weit älter

sind als die Menschheit. Wer regelt die Bedürfnisse dieser

Ökosysteme und ist es unsere Verantwortung, sie zu schützen?

Und wenn ja, welchen Stellenwert messen wir dieser

Verantwortung bei? Ein erster Schritt wäre, sich Klarheit

zu verschaffen und die Meere und ihre Artenvielfalt sorgfältig

zu erforschen. Denn derzeit sind die Meere aus Forschungssicht

vor allem eins: ein großer, blauer, blinder Fleck.

Der Anteil der uns bekannten Spezies, die die Weltmeere

bewohnen, wird auf unter 30 % allen marinen Lebens geschätzt

(vgl. Costello et al. 2010).

Potentiale des Tiefsee-Bergbaus

Obgleich wir ähnlich wenig über die Rohstoff- wie über die

Artenbestände der Tiefsee sicher sagen können, so ist die

Dunkelziffer in ersterem Fall doch eher Grund zum Enthusiasmus

und zum Investitionsmut. Denn schon wenige

Proben versprechen große Schätze am Grund der Ozeane.

10


Verantwortung & Umwelt

Informationen über das Vorkommen wichtiger Rohstoffe,

wie Gold, Kupfer, Lithium, Nickel und Kobalt, in teilweise

deutlich höheren Konzentrationen als in Abbaugebieten an

Land, liegen schon seit Jahrzehnten vor. Auch die Förderung

von Manganknollen wurde in den Siebzigerjahren bereits

versucht. Bei diesen Knollen handelt es sich um Klumpen

aus über Jahrtausenden angereicherten Erzen. Sie bestehen

zum Großteil aus den Metallen Mangan und Eisen, sind

aber auch eine begehrte Quelle für Kupfer, Kobalt, Zink und

Nickel. Manganfelder sind in mehreren tausend Metern Tiefe

unter anderem im Pazifik vorzufinden und entsprechend

kompliziert zu fördern. Gemeinsam mit den Vorkommen

auf Seebergen und an Thermalquellen sind sie ein zentrales

Objekt der Begierde im Tiefseebergbau.

Die Entwicklung der Förderungstechniken ist auf dem Vormarsch.

Was einst weder technisch ausgereift noch wirtschaftlich

profitabel war, ist heute eine vielversprechende

Investitionsmöglichkeit. Denn der wachsende Markt für

Elektroautos, Smartphones, Solaranlagen und weitere zukunftsträchtige

Technologien führt zu einer gesteigerten

Nachfrage nach Ressourcen wie Lithium und Kobalt und

hatte in den vergangenen Jahren exorbitante Preisanstiege

zur Folge (vgl. Metalary 2019).

Das außergewöhnliche geopolitische Potential von Rohstoffquellen

in der Tiefsee basiert auf ihrer Lage außerhalb der

ausschließlichen Wirtschaftszonen einzelner Staaten. Die

Vorkommen in Landlagerstätten sind sehr ungleich verteilt,

was zu mächtigen Monopolstellungen einiger weniger Nationen

geführt hat (vgl. Ocean Review 2014). Durch eine

geregelte, gerechte Ressourcenförderung am Meeresboden

ergibt sich die Möglichkeit, jene Monopole aufzubrechen.

die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA: International

Seabed Authority). Diese hat bisher lediglich Lizenzen

zur Erforschung des Meeresbodens und seiner Ressourcen

erteilt, nicht aber zur kommerziellen Förderung dieser.

Sie wird aber dennoch bereits jetzt von Organisationen wie

Greenpeace heftig kritisiert. Angefangen damit, dass es der

ISA an Expertise und Kapazitäten zum Schutze der Natur

fehle, bemängelt Greenpeace insbesondere die ausgestellten

Umweltverträglichkeitsgutachten. Diese stehen in der

Kritik, da sie von Bergbaufirmen durchgeführt und nicht

von unabhängiger Seite verifiziert werden. Darüber hinaus

werden sie der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt

(vgl. Casson 2019).

Die Deep Sea Conservation Coalition (DSCC), zu deren

Mitgliedern auch Greenpeace und der WWF gehören,

fordert aufgrund dieser Intransparenzen einen Stopp der

kommerziellen Exploration, bis die Auswirkungen auf die

dadurch bedrohte Biodiversität ausreichend erforscht sind

(vgl. DSCC 2019).

Ein weiterer zentraler Punkt in den Forderungen zum Schutz

des Lebens in der Tiefsee ist der Plan für Meeresschutzgebiete.

Genauer sollen Netzwerke von Meeresschutzgebieten

eingeführt werden. Um lokalspezifische Schutzmaßnahmen

ausführen zu können, bedürfe es streng regulierter und effizient

verwalteter „Schutzgebiets-Netzwerke“ (Greenpeace

2019). Dazu werden derzeit Studien durchgeführt.

Risiken des Tiefsee-Bergbaus

Unser aller Verantwortung?

Zum Ausmaß der unmittelbaren und langfristigen Gefahren

für das Biotop Tiefsee können wir nur Schätzungen und

Prognosen anstellen. Und selbst die Optimistischsten dieser

verknüpfen einen radikalen Eingriff in die unberührte

Welt der Tiefen, wie Schürfarbeiten es wären, mit dramatischen

Folgen für die dort angesiedelten Arten. So fand

eine deutsch-französische Forschungsgruppe im Jahr 2006

das Gebiet, in dem in den Siebzigern Manganknollen-Abbautests

durchgeführt wurden, vollkommen kahl und unbelebt

vor, wohingegen sich das Leben im Umland tummelte

und trotz der extremen Umstände der Tiefsee florierte (vgl.

Zierul 2011).

Zuständig für die Organisation und Überwachung der Ressourcennutzung

am Meeresboden, aber auch für die Förderung

wissenschaftlicher Forschung in diesem Gebiet, ist

Es besteht also die Chance, eine gerechtere Ressourcenverteilung

zu ermöglichen und die Technologien der Zukunft

weiter voranzutreiben. Dem gegenüber stehen die noch

größtenteils unerforschten Konsequenzen für die Umwelt,

insbesondere für die marine Artenvielfalt. Eines steht jedoch

fest: Ein Eingriff in diese sensiblen Ökosysteme wird

nicht ohne Folgen bleiben. Es stellt sich also die Frage, was

die Menschheit aus vergangenen und aktuellen Ausbeutungen

des Planeten gelernt hat. Wenn wir – die Menschheit

– uns in diesem Belang überhaupt als eine Einheit bezeichnen

können, wie gedenken wir mit unserem gemeinsamen

Erbe umzugehen – verantwortungsvoll?

11 philou.


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[Zugriff: 13.11.2019].

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Artikel

Verantwortung & Umwelt

Die Wege des Abfalls

Eine Geschichte exportierter Verantwortung

Caroline gasten

Umweltingenieurwissenschaften

Früher wurde der minderwertige Plastikabfall nach China

exportiert. So beschreibt es ein Mitarbeiter eines öffentlichen

Entsorgungsbetriebs in Aachen, als er an einem kühlen

Januarmorgen Anfang 2018 eine Studierendengruppe

über das Gelände führt, denn wenige Wochen zuvor, am

1. Januar 2018, schloss China seine Grenzen für 24 Sorten

von Abfällen (vgl. UNEP 2018).

Chinas Importverbot ist eines der seltenen Ereignisse, die auf

internationaler Ebene Aufmerksamkeit erregten und damit

die Praxis des Abfallexports in das Bewusstsein der Verbraucher_innen

riefen, denn für diese endet der Weg des Abfalls

meist an der Mülltonne. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz

(KrWG) beschreibt den Übergang von Abfällen von Endnutzer_innen

auf die zuständigen privaten und öffentlichen

Entsorger als „Entledigung“. Diese ist anzunehmen, „wenn

der Besitzer Stoffe oder Gegenstände einer Verwertung […]

oder einer Beseitigung […] zuführt oder die tatsächliche

Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung

aufgibt.“ (§3 Abs. 2 KrWG).

Der Satz suggeriert eine Abgabe von Verantwortung für die

produzierten Abfälle, eine Nicht-Beteiligung an jeglichen

weiteren Schritten, die nötig sind, um den Abfall im Sinne

des Gesetzes zu verwerten oder zu entsorgen. Nach dem

Prinzip „aus den Augen, aus dem Sinn“ werde der Abfall,

sobald er nicht mehr sichtbar ist, oft vergessen (vgl. Mauch

2016). Doch obwohl er für den/die Endnutzer_in ab dem

Zeitpunkt der Entledigung unsichtbar sein mag, verschwindet

der Abfall nicht, sondern taucht an anderer Stelle wieder

auf. Jedoch ist dies häufig weitab von dem Blickfeld der

Konsument_innen und auch außerhalb des Souveränitätsgebietes

der Staaten, denn der Export von Abfällen und damit

der Export der Verantwortung diese zu behandeln, ist seit

Jahrzehnten eine gängige Praxis in Industrienationen (vgl.

Clapp 2001; Ajibo 2016).

Auch der Importstopp Chinas konnte diese Praxis nicht

beenden. Auf die Frage eines Studenten, was nun mit dem

Abfall passiere, dessen Recycling in Deutschland nicht wirtschaftlich

ist, antwortet der Mitarbeiter des Aachener Entsorgungsunternehmens

nur knapp: „Pakistan“. Und auch

andere Länder, wie Vietnam, Thailand und Malaysia übernahmen

Chinas ehemalige Importmengen (vgl. Greenpeace

South East Asia 2018).

Die Wege des Abfalls sind geprägt von unterschiedlicher

Wertschätzung. Während er in Industrienationen primär als

ästhetisches Übel aufgefasst wird, stellt Abfall für Entwicklungsländer

in erster Linie eine wertvolle Einkommensquelle

dar (vgl. Grant 2016).

Aufgrund der Ausnutzung dieser wirtschaftlichen

Abhängigkeit der Nicht-OECD-Staaten etablierte sich

in den 1980er Jahren der Ausdruck toxic colonialism. Der

Kunstbegriff sollte auf internationaler Ebene auf die

überproportionalen Risiken aufmerksam machen, die

Entwicklungsländer durch den Import von gefährlichen

Abfällen auf sich nehmen (vgl. Pratt 2011). Es wurde

argumentiert, dass die Länder, obwohl sie nicht an

der Entstehung der Abfälle beteiligt seien und keinen

direkten Nutzen aus den produzierten Gütern zögen, die

gesundheitlichen Konsequenzen und Umweltschäden trügen

(vgl. Clapp 2001).

Die Basler Konvention aus dem Jahr 1989 stellte eine erste

internationale Anerkennung der Problematik der grenzüberschreitenden

Verbringung gefährlicher Abfälle dar. Ein Export

gefährlicher Abfälle sollte nur noch erfolgen, wenn in

dem eigenen Land keine Kapazitäten für eine umweltschonende

und effiziente Behandlung des Abfalls bestanden oder

wenn der Abfall im empfangenden Land als Rohstoff benötigt

wurde. Bei einer grenzüberschreitenden Entsorgung

mussten sowohl Export- als auch Empfängerland vorher

zustimmen und jede Verbringung ohne vorheriges Übereinkommen

unter Verfügbarkeit aller vorhandenen Informationen

über den zu entsorgenden Abfall wurde als illegaler

Handel betrachtet.

13 philou.


Trotzdem ist die grenzüberschreitende Abfallentsorgung

zwischen OECD- und Nicht-OECD-Staaten auch 30 Jahre

nach dem Erlass der Konvention gängige Praxis.

Es fehle eine globale Methode, um koordiniert den Handel

mit gefährlichen Abfällen zu kontrollieren. Stattdessen

berufe sich die Basler Konvention auf die Umsetzung der

Bestimmungen durch die einzelnen Länder. Die in vielen

Nicht-OECD-Ländern teilweise sehr geringen Kapazitäten,

um nationale Regulierungen auch durchzusetzen, würden

vielfach zur Verschleierung des Handels gefährlicher Abfallstoffe

führen (vgl. Pratt 2011). Auch fehle es häufig an

politischem Willen und öffentlicher Opposition, da keine

angemessene Aufklärung über die entstehenden Gefahren

durch den Import von gefährlichen Abfällen bzw. kein Zugang

zur Justiz bestehe (vgl. Ajibo 2016). Um die Wirtschaft

anzukurbeln, würden häufig die Regulierungen hinsichtlich

gefährlichen Abfalls vernachlässigt und kurzzeitige Gewinne

bevorzugt, ohne die langfristigen Konsequenzen für Gesundheit

und Umwelt in Betracht zu ziehen (vgl. Pratt 2011).

Für Industrieländer stellt die grenzüberschreitende Verbringung

von Abfällen insbesondere im Zusammenhang mit

den zunehmenden Mengen an Elektroschrott und Plastikabfall

weiterhin eine attraktive Lösung dar. Während in

diesen Ländern durch zunehmend strenge Umweltvorschriften

und lokalen Widerstand die Entsorgungskosten steigen,

gibt es in Entwicklungsländern häufig keine strengen

Regulierungen, zudem sind Arbeitskräfte und Land in der

Regel günstig (vgl. Pratt 2011). Studien aus den 1980er und

1990er Jahren ergaben, dass die durchschnittlichen Entsorgungskosten

einer Tonne gefährlicher Abfälle in Afrika bei

US $2,50–$50 lagen, während diese in Industrieländern US

$200–$3000 betrugen (vgl. Ajibo 2016).

Die gravierenden Folgen, die sich daraus für viele Entwicklungsländer

ergeben, dringen nun auch in OECD-Staaten

an die Öffentlichkeit. Oft fehle in Entwicklungsländern die

Technologie, Ausbildung, Finanzierung und administrative

Infrastruktur um den Abfall adäquat behandeln zu können

(vgl. Pratt 2011). Häufig würden gefährliche Abfälle auf

nicht als Mülldeponie geeigneten Flächen gelagert, Frauen

und Kinder würden den Elektroschrott aus Deponien suchen

und sich dabei den Dämpfen aussetzen, die durch die

Verbrennung von Schwermetallen und Plastik entständen

(vgl. Pratt 2011, Ajibo 2016). Auch hinsichtlich des Ressourcenpotentials

des Elektroschrotts ist eine Rückgewinnung

der verbauten Metalle unter diesen Bedingungen kritisch

zu bewerten, da umweltverträgliche Methoden dazu führen

könnten, dass weniger Ressourcen verbraucht würden

(vgl. Pratt 2011).

Ein Greenpeace-Bericht aus dem Jahr 2018 schildert ähnliche

Bedingungen in Malaysia bei der Entsorgung von international

gehandelten Plastikabfällen, die nicht zu den

gefährlichen Abfällen zählen. Der Abfall werde häufig nicht

richtig behandelt, sondern in einer Weise deponiert oder

verbrannt, die gegen internationale Absprachen verstoße.

Bereits jetzt beständen gesundheitliche Beeinträchtigungen

und Umweltschäden, die wahrscheinlich durch illegale

Verbrennung und Deponierung von importierten Plastikabfällen

hervorgerufen würden. So berichtet Greenpeace

von einer Mülldeponie, von der aus Wasser in die nahegelegenen

Teiche einer Krabbenzucht liefen und gegenüber

nationalen Wasserqualitätsstandards erhöhten Mengen an

Aluminium und Eisen im Kuala Langat Fluss (vgl. Greenpeace

Southeast Asia 2018).

Berichte über die umweltschädliche Entsorgung von Abfällen

oder Plastikmüll im Meer haben im Jahr 2019 zu zwei

Meilensteinen im Bereich der Begrenzung der globalen Abfallverbringung

geführt. Im Rahmen der Basler Konferenz

vom 29. April bis 10. Mai 2019 wurde auch die Entsorgung

von Plastikabfällen erstmals in einen internationalen

Rechtsrahmen eingebunden, was laut UN Environmental

Programme zu mehr Transparenz und Kontrolle im globalen

Handel mit Plastikabfällen führe (vgl. UNEP 2019).

Des Weiteren wird am 5. Dezember 2019 das Basel Ban

Amendment umgesetzt (BRS Secreteriat 2019). Die Novelle

sieht vor, dass sämtlicher Handel gefährlicher Abfallstoffe

zwischen Industrie- und Entwicklungsländern verboten

werde (vgl. Pratt 2011).

Die Auswirkungen und Effektivität der Novellen bleiben

abzuwarten. Angesichts der bereits schwierigen Umsetzung

der Basler Konvention in der ursprünglichen Form durch geringe

nationale, administrative Kapazitäten (vgl. Pratt 2011),

ist ein verstärkter illegaler Handel mit Abfällen sicherlich

nicht auszuschließen. Auch wird das vollständige Verbot

jeglicher Exporte gefährlicher Abfälle von Industriestaaten

in Entwicklungsländer teilweise kritisiert, da so weniger

Anreize für letztere existieren würden Recycling- und

Rückgewinnungsmethoden umweltschonender zu gestalten

(vgl. Pratt 2011).

Die neusten Regulierungen wirken insbesondere deshalb

symbolisch, da sie auf der Selbstverpflichtung vieler Industrienationen

basieren, Verantwortung für ihre Abfälle zu

übernehmen. Das Exportverbot gefährlicher Abfälle werde

als Distanzierung vom toxic waste colonialism begrüßt (vgl.

Pratt 2011). Ob jedoch die ethische Verantwortung letztendlich

jegliche wirtschaftlich attraktive Abfallexporte zum

Erliegen bringt, ohne dass die Staaten auf internationaler

14


Verantwortung & Umwelt

Ebene kontrolliert werden, bleibt abzuwarten. Eine internationale

Kontrollinstanz könnte sicherstellen, dass die Abfälle

tatsächlich nicht mehr exportiert werden.

Chinas Importverbot hat exemplarisch gezeigt, welche Folgen

es für die Industrienationen haben kann, wenn sie wieder

Verantwortung für ihre Abfälle übernehmen müssen. Länder

wie Indonesien und Malaysia, die anfangs noch bereitwillig

Chinas Anteile global gehandelten Abfalls übernommen

hatten, haben mittlerweile ihre Einfuhrbedingungen

aufgrund fehlender Kapazitäten verschärft. Angesichts des

kollabierenden globalen Recycling-Marktes sind viele Industrienationen

nun dazu übergegangen, die zusätzlichen

Plastikabfallmengen zu deponieren oder zu verbrennen – ein

Unterfangen, das mit erheblichen Risiken für Umwelt und

Gesundheit verbunden ist (Heinrich Böll Stiftung 2019).

Die Hoffnung bleibt, dass so zumindest die Abfallproblematik

wieder in das Blickfeld derer rücken wird, die sie

als Einzige endgültig lösen könnten: die Endverbraucher_

innen. Denn letztendlich sei die globale Abfallproblematik

nur zu bewältigen, indem weniger Abfälle produziert

werden würden (vgl. Pratt 2011; Greenpeace Southeast

Asia 2018).

Pratt, L. A. (2011): Decreasing Dirty Dumping?

A Reevaluation of Toxic Waste Colonialism

and the Global Management of

Transboundary Hazardous Waste. In: William

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15 philou.


Artikel

Geteiltes Leid,

geteilte Verantwortung

Die Ambivalenz der Konsumentenverantwortung

Ann-kristin winkens

UMWELTINGENIEURWISSENSCHAFTEN

Hans Jonas (1987) beschreibt Verantwortung als eine Funktion

von Macht:

„Ein Machtloser hat keine Verantwortung. Man hat Verantwortung

für das, was man anrichtet. Wer nichts anrichten kann,

braucht auch nichts zu verantworten; […] derjenige, der nur

sehr geringen Einfluß auf die Welt hat, ist in der glücklichen

Lage, ein gutes Gewissen haben zu können.“ (ebd.: 272f.)

Auf die Frage „Was hast du da angerichtet?“ folgt somit die

Antwort „Kaum etwas – denn wer bin ich?“ (ebd.: 272). Dieser

Logik wird heute häufig gefolgt, denn die Auswirkungen

der Handlungen des Einzelnen erscheinen in der Gesamtbetrachtung

nahezu null. Gleichzeitig werden zunehmend

Diskurse über die Verantwortung der einzelnen Konsumenten

geführt – ausgehend von der Annahme, dass insbesondere

nicht-nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster für

globale Umweltprobleme und gesellschaftliche Herausforderungen

maßgebend seien (vgl. WCED 1987; SRU 1994).

Bereits im Brundtland-Bericht (1987) „Our Common Future“

findet sich die Feststellung wieder, dass die Menschen

mit ihrem Verhalten und ihren Handlungen Verantwortung

für eine nachhaltige Entwicklung tragen. In dem Bericht

werden primär zwei Handlungsebenen formuliert, um den

Krisen der Moderne zu begegnen: Zum einen die intergenerationelle

Perspektive, die die Verantwortung für zukünftige

Generationen beschreibt und zum anderen die intragenerationelle

Perspektive, das heißt die Verantwortung für derzeit

lebende Menschen. (vgl. WCED 1987; Balaš/Strasdas 2018)

Das inhärente Verständnis des Nachhaltigkeitsbegriffes geht

entsprechend mit einer Verantwortungszuschreibung einher.

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU)

benennt in seinem Umweltgutachten (1994) drei konkrete

Verantwortungsbereiche, die im Kontext einer nachhaltigen

Entwicklung relevant sind: die Verantwortung des Menschen

für seine natürliche Umwelt, die Verantwortung des

Menschen für seine soziale Mitwelt und die Verantwortung

des Menschen für sich selbst. Somit ist Verantwortung

hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung nicht nur umweltethisch

zu begründen, sondern auch im Kontext einer

sozialen Gerechtigkeit sowie der Sicherung der „personalen

Freiheit“ (SRU 1994; Buschmann/Sulmowski 2018).

Das Individuum als „Agent of Change“

Wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsdebatte ist die

Frage nach potentiellen Schlüsselakteuren: Wer hat den entsprechenden

Einfluss, um einen gesellschaftlichen Wandel

herbeizuführen? Wer trägt besondere Verantwortung? Wer

trägt in der Verursacherkette, beispielsweise hinsichtlich

des Klimawandels oder des Ressourcenverbrauchs, maßgeblich

bei? (vgl. Grunwald 2012) Der seit Jahrzehnten

festgeschriebene Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung

ist zunehmend mit einem Appell an die individuelle

Verantwortungsübernahme verbunden (vgl. Buschmann/

Sulmowski 2018; Grunwald 2010; Grunwald 2012): Die

Debatte konzentriert sich vor allem auf den Konsumenten,

der als „schlafender Riese“ gilt und die Welt retten könnte,

wenn er sich doch nur aus seinem Schlaf befreien könne

(vgl. Grunwald 2012, zitiert nach Busse 2006). Damit wird

dem einzelnen Konsumenten eine außerordentliche Macht

zugeschrieben, was letztlich auf dem Verursacherprinzip basiert:

Das Konsumverhalten von Privathaushalten erzeugt

maßgeblich globale ökologische und soziale Probleme, damit

sind die Konsumenten für diese Probleme verantwortlich

16


Verantwortung & Umwelt

und nach dieser Prämisse entsprechend in der moralischen

Pflicht, diese auch zu lösen – dies wird als Konsumentenverantwortung

bezeichnet (vgl. ebd.; Grunwald 2014).

In diesem Sinne wäre das konsumierende Individuum gleichzeitig

Verantwortungssubjekt, Verantwortungsobjekt und Verantwortungsadressat,

das sich vor der Verantwortungsinstanz

„Planet Erde“ rechtfertigen muss (vgl. Braun/Baatz 2018).

Von Konsumenten wird erwartet, öffentliche Verkehrsmittel

oder das Fahrrad zu nutzen, sparsam zu heizen und

stromsparend zu leben, regionale und saisonale Lebensmittel

zu kaufen sowie bei der Anschaffung von Bekleidung, Unterhaltungselektronik

oder der Wohnungseinrichtung auf

die Ökobilanz zu achten. Diese Erwartungshaltung spiegelt

sich auch in der veränderten Werbekultur wider, in der

vielfach Lösungen für private Endverbraucher angeboten

werden, wie sie „etwas für die Umwelt tun könnten“. Ein

ganzer Markt für Nachhaltigkeit hat sich gebildet: Von Mobilitätsalternativen

zum Fliegen und Autofahren, Öko-Tourismus,

Bekleidung bis hin zu Ernährungsgewohnheiten

wird in der Öffentlichkeit direkt der Lebensstil des einzelnen

Konsumenten angesprochen. (vgl. Grunwald 2012,

2014) Nachhaltiges und umweltschonendes Verhalten wird

mittlerweile als „Muster politischer Korrektheit“ propagiert,

ständige Beobachtung hinsichtlich ökologischen Handelns

wird zum Alltag (Grunwald 2010). Private Unterhaltungen

drehen sich darum, wessen Mittagessen die niedrigere

CO 2

-Bilanz aufweist und wessen Urlaub eine bessere Ökobilanz

hat (vgl. ebd.). Nachhaltigkeit wird somit privatisiert

– das heißt die Erwartungen verschieben sich von der politischen

Ebene zur privaten Ebene (vgl. ebd.). Nachhaltigkeit

per se ist aber keine Privatangelegenheit: Als „Muster politischer

Korrektheit“ deklariert, „verliert es auf eigentümliche

Weise das Private“ (ebd.).

Der moralische Druck auf den privaten Endverbraucher

wächst zunehmend und dieser bemüht sich kontinuierlich,

diesen „ökologischen Tugenden“ nachzugehen (Grunwald

2014). Fraglich ist jedoch, inwieweit diese öffentliche Erwartungshaltung

an das Individuum gerechtfertigt ist und

ob ein verändertes Konsumverhalten des Einzelnen überhaupt

zu einer gesellschaftlichen Umstrukturierung beitragen

kann – das heißt, wie viel Macht der Einzelne tatsächlich

hat bzw. haben kann. „Es wäre zynisch, an das private Handeln

zu appellieren, wenn plausible Zweifel bestehen, dass

dieses Handeln die erhofften positiven Folgen haben wird“

(Grunwald 2010). Und nicht nur das: Zynisch ist es auch,

den Konsumenten durch ein breites Angebot vor die Wahl

zu stellen, um ihm im Nachhinein vorzuwerfen, er habe unmoralisch

gehandelt.

Geteilte Verantwortung

Ausgehend von der Prämisse des Verursacherprinzips scheint

die Schlussfolgerung, dass die von den Konsumenten verursachten

Schäden auch durch diese behoben werden müssen,

naheliegend und logisch – sie kommt jedoch vielmehr einem

Trugschluss nah (vgl. Grunwald 2014). Weiterhin bedarf es

einer Differenzierung der tatsächlichen Kausalität: Treibhausgasemissionen,

die beispielsweise durch das Autofahren

entstehen, können nur als geteilte Verursachung eines ökologischen

Schadens verstanden werden, da dieser als Summe

aller kollektiven Handlungen bewirkt wird – und nicht aus

einer einzelnen Handlung resultiert (vgl. Schmidt 2016).

Die Verantwortungszuschreibung basiert entsprechend nicht

ausschließlich auf einem kausalen Zusammenhang, sie ist

wesentlich komplexer, denn es müssen ebenso die Strukturen,

Rahmenbedingungen und das vorhandene Wissen berücksichtigt

werden. Eine vollständige Zuschreibung der

Verantwortung an die verursachenden Akteure würde nur

dann gelten, wenn diese in ihren Handlungsalternativen

völlig frei wären – dies trifft aber im Falle des Konsumverhaltens

nicht zu. (vgl. Grunwald 2014) Die Konsumenten

bewegen sich in gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Es steht außer Frage, dass Privatpersonen einen Teil der

Verantwortung tragen. Ebenso können sie sicherlich durch

nachhaltige(re)n, aber vor allem bewussten Konsum zu Veränderungsprozessen

beitragen. Der andere Teil liegt aber

eben in jenen Rahmenbedingungen: In demokratischen

Systemen sind die Konsumenten nicht nur Konsumenten,

sondern vor allem als Bürger und Bürgerinnen Gestalter

der Partizipation. (vgl. ebd.) Durch transparente und demokratisch

legitimierte Prozesse, die für alle verbindlich sein

können, werden Rahmenbedingungen, die einen bewussten

Konsum fördern, zu einem öffentlichen Diskurs und

stellen entsprechend Gestaltungsräume dar, an denen alle

partizipieren können. Es geht nicht darum, das Individuum

von seiner Verpflichtung zur Verantwortungsübernahme

zu befreien; diese Verpflichtung ist aber nicht nur auf den

privaten Konsumbereich zu beziehen, sondern eben auch

17 philou.


auf die politische Ebene des individuellen Handelns. (vgl.

Grunwald 2010) Das Individuum ist sowohl Privatperson

und Konsument als auch Mitglied einer Zivilgesellschaft

und politischer Akteur – und der simplifizierte Ansatz des

moralisierenden Verursacherprinzips ignoriert eben genau

diesen zweiten Aspekt (vgl. ebd.; Grunwald 2012).

Verantwortungsübernahme für „mehr Nachhaltigkeit“ kann

sowohl durch verstärktes Engagement im politischen Bereich

als auch durch bewusstes Einkaufen im Supermarkt geschehen

– zwei unterschiedliche Weisen, der Verantwortung

gerecht zu werden (vgl. Grunwald 2018). Entsprechend wird

die Konsumentenverantwortung in ihrer Erwartung und den

tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten relativiert – Verantwortung

für „mehr Nachhaltigkeit“ ist viel umfassender (vgl.

ebd.). Im Hinblick auf eine geteilte Verantwortung ist es vor

allem die Konsistenz im Handeln, die relevant ist. Wer sich

im politischen Bereich aktiv für Nachhaltigkeit einsetzt, im

privaten jedoch seine Überzeugungen verwirft, weist keine

intrinsische Überzeugung auf – im Kantischen Sinne darf

Nachhaltigkeit nicht als Mittel zum Zweck, zur Imagepflege

oder Ähnlichem, missbraucht werden, es geht vielmehr um

den „Guten Willen“ an sich. (vgl. Grunwald 2012)

„In summa wirken wir alle mit und sogar im bloßen Verbrauchen,

sogar ohne etwas zu tun. Schon dadurch,

daß wir an den Früchten dieses Systems partizipieren,

sind wir alle mit kausale Kräfte in der Gestaltung

der Welt und der Zukunft. […] Wir alle sind es, ohne

daß es ein einzelner zu sein braucht.“ ( Jonas 1987: 273)

Balaš, M.; Strasdas, W. (2018): Nachhaltigkeit

im Tourismus: Entwicklungen, Ansätze

und Begriffserklärung. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt.

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Buschmann, N.; Sulmowski, J. (2018): Von

Verantwortung“ zu doing Verantwortung“.

Subjektivisierungstheoretische

Aspekte nachhaltigkeitsbezogener

Aspekte nachhaltigkeitsbezogener

Responsibilisierung. In: Henkel, A. et

al. (Hg.): Reflexive Responsibilisierung.

Verantwortung für nachhaltige Entwicklung.

Bielefeld: transcript. S. 281–295.

Grunwald, A. (2010): Wider die

Privatisierung der Nachhaltigkeit. Warum

ökologisch korrekter Konsum die Umwelt

nicht retten kann. In: GAIA. 19. Jg.

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– Plädoyer gegen eine Engführung auf

Konsumentenverhalten. In: HiBiFo. 2014/02.

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Grunwald, A. (2018): Warum

Konsumentenverantwortung allein

die Umwelt nicht rettet. Ein Beispiel

fehllaufender Responsibilisierung.

In: Henkel, A. et al. (Hg.): Reflexive

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für nachhaltige Entwicklung. Bielefeld:

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Konsum. Frankfurt am Main: Campus Verlag.

Schneidewind, U. (2018): Die Große Transformation.

Eine Einführung in die Kunst gesellschaftlichen

Wandels. Frankfurt am Main:

Fischer Verlag.

18


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1821–1881

20


Verantwortung,

Technik & Wissenschaft

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„In der Erkenntnis, daß Naturwissenschaft und

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modernen Lebens und der Gesellschaft in Gegenwart

und Zukunft darstellen, sind sich Ingenieurinnen

und Ingenieure ihrer besonderen

Verantwortung bewußt.

Sie richten ihr Handeln im Beruf an ethischen

Grundsätzen und Kriterien aus und setzen diese

konsequent in die Praxis um.

Die Grundsätze bieten Orientierung und unterstützen

die Einzelnen bei der Beurteilung von

Verantwortungskonflikten.“

(Auszug aus der Präambel)

Responsible research and

innovation (RRI)

„Responsible research and innovation is an

approach that anticipates and assesses potential

implications and societal expectations with

regard to research and innovation, with the aim

to foster the design of inclusive and sustainable

research and innovation.“ (Horizon 2020)

Es gibt Risiken, die man nie

eingehen darf: Der Untergang

der Menschheit ist ein solches.

Was die Welt mit den Waffen

anrichtet, die sie schon besitzt,

wissen wir, was sie mit jenen

anrichten würde, die ich

ermögliche, können wir uns

denken.

Friedrich Dürrenmatt, Die Physiker

(1962)

Büro für Technikfolgenabschätzung

beim Deutschen

Bundestag (TAB)

Zu den Hauptaufgaben der TA gehört, die

Potentiale und Auswirkungen wissenschaftlich-technischer

Entwicklungen umfassend und

vorausschauend zu analysieren und die damit

verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen,

ökologischen Chancen und Risiken auszuloten.

Auf dieser Grundlage werden den Gremien und

Abgeordneten Handlungsbedarf und -möglichkeiten

aufgezeigt.(https://www.tab-beim-bundestag.de/de/)

21 philou.


Opener

Interdisziplinäre

Perspektiven

Verantwortung an der RWTH Aachen

„In den Wirtschaftswissenschaften

bilden wir

zukünftige Führungskräfte

aus, die damit eine wichtige

Rolle bei der Gestaltung

unserer Gegenwart und Zukunft

einnehmen. Verantwortung

bedeutet in diesem

Zusammenhang über den

wirtschaftlichen Erfolg hinaus

zu denken und das Wohl der

anvertrauten Menschen, der

zukünftigen Generationen sowie

unserer natürlichen Umwelt in

die Entscheidungskalküle mit

einzubeziehen. Gerade bei

den immer wieder auftretenden

Interessenskonflikten erfordert

Verantwortung damit Mut, sich

kurzfristigem und egoistischem

Denken entgegenzustellen

und insbesondere unsere

gewachsenen Institutionen zu

schützen.“

Peter Letmathe

Dekan der Fakultät für

Wirtschaftswissenschaften

RWTH Aachen

„Der Aachener Maschinenbau

bekennt sich zu einem

verantwortungsvollen Umgang

mit der Umwelt, indem

er auf Nachhaltigkeit und

Energieeffizienz setzt. Jeden

Tag arbeiten wir daran,

die Welt mit Hilfe unserer

Forschungsergebnisse zu

verbessern und dabei die

Gesellschaft im Allgemeinen

sowie den wissenschaftlichen

Nachwuchs im Speziellen

zu unterstützen und für

ein verantwortungsvolles

Handeln auszubilden.“

Jörg Feldhusen

Dekan der Fakultät für

Maschinenwesen

RWTH Aachen

22

„Die Verantwortung für den

Gegenstand, die Ausgestaltung

und den Nutzen von Forschung

liegt bei den individuell

handelnden Persönlichkeiten

meiner Fakultät. Meine

Verantwortung als Dekan liegt

darin Arbeitsbedingungen zu

ermöglichen, die relevante

Forschung erlauben und die

Freiheit in Forschung und Lehre

gewähren.“

Ulrich Simon

Dekan der Fakultät für

Mathematik, Informatik und

Naturwissenschaften

RWTH Aachen


Verantwortung,

Technik & Wissenschaft

„Für alle Mitglieder der

RWTH Aachen gilt: Die

Freiheit von Wissenschaft,

Forschung und Lehre,

festgeschrieben in Art. 5 des

Grundgesetzes, ermöglicht

uns Gestaltungsspielraum

für unsere Arbeit, für die

Entwicklung neuer Ideen und

die Diskussion kontroverser

Meinungen. Es ist ein hohes

Gut, das zugleich ein hohes

Maß an Verantwortung

für unser persönliches

Handeln mit sich bringt.

Ob es um die Auswahl von

Forschungsthemen geht, den

Umgang mit Projektpartnern

oder die Vermittlung von

Wissen in der Lehre –

Freiheit gibt es nicht ohne

Verantwortung.“

Ulrich Rüdiger

Rektor der RWTH Aachen

Was bedeutet Verantwortung

in dem Wissenschafts- und

Forschungsbereich Ihrer

Fakultät?

„Für die Philosophische Fakultät

stellt die Frage nach der

Verantwortung eine fortlaufende

und herausfordernde

Aufgabe dar. Neben den an

einer Universität relevanten

Rollenverantwortlichkeiten –

man hat z.B. als Professor_

in eine Verantwortung

gegenüber Kolleg_innen

und Studierenden – geht es

darum, verantwortungsvolle

Forschung inmitten

gesellschaftlichen Wandels

zu praktizieren. Dafür steht

das von der Philosophischen

Fakultät verantwortete Human

Technology Center (HumTec),

das die zentrale Plattform

der RWTH für avancierte

interdisziplinäre Forschung

darstellt.“

Christine Roll

Dekanin der Philosophischen

Fakultät

RWTH Aachen

„Es bedeutet, die richtigen

Antworten auf Zukunftsfragen

der Menschheit zu geben. Die

Fakultät für Bauingenieurwesen

beschäftigt sich hierbei mit

den Themen ‚Anpassung

an den Klimawandel‘,

‚Mobilität der Zukunft ‘ und

‚nachhaltiges Bauen und

Betreiben von Gebäuden und

Infrastrukturen‘. Diese Themen

sind gleichermaßen in der

Forschung und in der Lehre tief

zu verankern.“

Markus Oeser

Dekan der Fakultät für

Bauingenieurwesen

RWTH Aachen

„Als Dekan der Medizinischen

Fakultät sehe ich mich

verantwortlich für die

Weiterentwicklung unserer

Forschungsstrategie, und

dann für die Sicherstellung der

Finanzen und der Infrastruktur

für deren Umsetzung.“

Stefan Uhlig

Dekan der Fakultät für Medizin

RWTH Aachen

23 philou.


Artikel

Berufsethos

in der

Wissenschaft

Mediziner_innen treffen in ihrer Arbeit auf eine Vielzahl

moralischer Fragestellungen. Ein herausragendes Merkmal

im Umgang mit diesen ist das Standesethos von Ärzt_innen,

welches sich im Rahmen des hippokratischen Eids und seiner

Nachfolger formuliert findet. Der folgende Artikel beschäftigt

sich mit der Frage, inwiefern dieser Ansatz in der

Medizin noch zeitgemäß ist und Vorbild für Natur- und

Technikwissenschaften sein kann und sollte.

Der Eid in seiner ursprünglichen Fassung ist uns als Teil

des „Corpus Hippocraticum“ aus dem 5. Jahrhundert. n. C.

bekannt. Damalige Kernaussagen sind das Anrufen göttlichen

Schutzes, das Ehren von Mentor_innen, die Vermeidung

von Schaden und Unrecht, der Wert menschlichen

Lebens und Vertraulichkeit gegenüber Patient_innen sowie

der professionelle Umgang mit ihnen (vgl. Nittis 1940). Es

ist unbestritten, dass der hippokratische Eid eine prägende

Wirkung auf das Berufsethos von Mediziner_innen hat.

Dieser sei auch heute Eckpunkt und Grundlage der medizinischen

Berufe. (vgl. Antoniou et al. 2010)

In der praktischen Umsetzung wurde der hippokratische

Eid bereits im Jahre 1948 durch die „Genfer Deklaration

des Weltärztebundes“ oder kürzer das „Genfer Gelöbnis“

abgelöst. Selbiges ist in Deutschland, noch vor der Präambel,

Teil der Berufsordnung der Bundesärztekammer. Das

Gelöbnis wurde über die Jahre immer wieder ergänzt und

geändert, zuletzt 2017 um die Anerkennung der Patientenwürde,

das freie Teilen medizinischer Erkenntnisse, den

Selbstschutz und den Schutz der Umwelt (vgl. World Medical

Association 2018).

Felix engelhardt

mathematik

In der Praxis gibt es selbstverständlich Grenzen der Wirksamkeit:

Das Gelöbnis ist nicht rechtskräftig, anders als die

ärztliche Approbation oder die Standesgerichtsbarkeit der

Kammern. Es bleibt somit ein Leitbild, welches auch selbst

den Veränderungen gesellschaftlicher Rahmenbedingungen

unterworfen ist. Grundsätzliche Kritik greift die Frage auf,

ob das Gelöbnis, über das Verständnis als Richtlinie hinaus,

überhaupt Antworten auf fundamentale moralische Dilemmata

bieten könne oder ob sich solche Probleme nicht ob

der ihnen innewohnenden Komplexität einfacher und konsensfähiger

Bewertung entzögen (vgl. Vollmann 2017). Dies

spiegelt sich auch im Gelöbnis selbst wider. Dieses wurde

über die Jahre, neben notwendigen Aktualisierungen, in Bezug

auf ursprünglich klar formulierte Reglungen nivelliert.

Ein herausragendes Beispiel sei der historische Grundsatz

„Tue nichts, was schadet.“, welcher heute im Kontext der Patient_innenautonomie

betrachtet werde: Auch medizinisch

nicht indizierte Eingriffe (z.B. Geschlechtsumwandlungen)

würden so moralisch gerechtfertigt, sofern Patient_innen

sie wünschen (vgl. Egler 2003). Bemerkenswert bleibt, dass

Egler, selbst Mediziner und emeritierter Professor in Bonn,

im Resümee nicht die Abschaffung des Gelöbnisses, sondern

ein formalisiertes und verpflichtendes Ablegen des selbigen

im Rahmen der Mediziner_innenausbildung fordert.

Aber inwiefern lassen sich die diskutierten Konzepte auf

Natur- und Technikwissenschaften übertragen? Historisch

gesehen ist dies zunächst keine neue Idee. Bereits 1962

haben die Professoren Brüche und Luck die vorgestellte

Frage im renommierten Physik-Journal „Physikalische

Blätter“ diskutiert (vgl. Luck 1962). Im Folgenden gab es

24


Verantwortung,

Technik & Wissenschaft

eine ganze Reihe von Veröffentlichungen diesbezüglich (vgl.

Luck/Goubeau 1963; Luck 1975). Luck, der die Debatte

federführend vorantreibt, formuliert auch einen ersten

Entwurf für einen Eid:

„Nach bestem Wissen und Können werde ich alle meine

Kenntnisse nur zum Wohl der gesamten Menschheit einsetzen.

Nie werde ich ihr irgendwie Schaden oder Unrecht

antun. Naturwissenschaft bedeutet für mich, der Natur mit

allem meinem Wissen in Ehrfurcht zu dienen.“ (Luck 1975)

Der Philosoph Karl Popper greift das gleiche Argument auf

und leitet die Notwendigkeit eines Eids aus den sich ändernden

Rahmenbedingungen wissenschaftlichen Fortschritts ab:

„Formerly, the pure scientist or the pure scholar had only one

responsibility beyond those which everybody has; that is, to

search for truth. […] This happy situation belongs to the

past. […] One of the few things we can do is to try to keep

alive, in all scientists, the consciousness of their responsibility.“

(Popper 1969)

Greift man Poppers und Lucks Gedanken auf, eröffnet sich

ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Anspruch

von Wissenschaft, in der Gesellschaft bedeutend zu sein und

der Verpflichtung ihrer selbst, sich mit ethischen Fragestellungen

zu beschäftigen und zu solchen zu positionieren. Der

vielbeschworene Elfenbeinturm wird zum Schutzraum, dessen

Verlassen Wissenschaftler_innen zwingt, die einfache

Prämisse und die Sicherheit, dass Wissen gut und Wahrheit

richtig ist, aufzugeben. Der Physiker Joseph Rotblat, welcher

selbst Beiträge zur Entwicklung der Atombombe leistete

und später die Pugwash-Konferenzen mitbegründete,

zielt in eine ähnliche Richtung und argumentiert, dass die

Grundlage für das Fehlen moralischer Aspekte im Handeln

mancher Wissenschaftszweige auf einer falsch verstandenen

Trennung zwischen „reinen“ und „angewandten“ beruhe

(Rotblat 1999). Die Verantwortung von Wissenschaftler_innen

erstrecke sich stets auch auf die Nutzung ihrer Erkenntnisse

(vgl. ebd.).

Kann nun ein solcher Eid einen Beitrag leisten, sich einer

entsprechenden Verantwortung zu stellen? Hier gilt es

zu differenzieren zwischen der rechtlichen Verbindlichkeit,

welche auch der hippokratische Eid nicht hat und welche

im Kern immer von außen kommt, und der normativen

Wirkung, die ein Eid nichtsdestotrotz langfristig entfalten

kann. Dass eine normative Wirkung möglich ist, zeigt das

Beispiel der Medizin. Dass ein Grundwertekanon in Naturund

Technikwissenschaften wünschenswert ist, sei an dieser

Stelle angenommen.

Festzuhalten ist, dass die Auseinandersetzung mit ethischen

Fragen in vielen Fällen kein Teil der Ausbildung darstellt,

auch und gerade da, wo es notwendig sei:

„They have never been asked to think about ethics, they have

never been asked to consider how other people’s perspectives

of life might be different to theirs, and ultimately these are the

people who are designing the future for all of us.“ (Fry 2019).

25 philou.


So beschreibt Mathematikerin Hannah Fry die Ausbildung

von Absolvent_innen in Natur- und Technikwissenschaften.

Hier vermittelt ein Eid zwar an sich noch keine Kompetenzen,

er schafft aber Bewusstsein und Raum für Diskurse.

Ein solcher Wertekanon kann auch in den Momenten, in

denen keine konkreten moralischen Fragestellungen anstehen,

eine positive Wirkung entfalten: Nämlich als verbindendes

Element über Fachgrenzen hinaus. Denn was

macht eigentlich die Identität eine_r Ingenieur_in oder Naturwissenschaftler_in

aus? Interdisziplinarität lässt Grenzen

zwischen Fachwissenschaften verschwimmen und die

Konvergenz natur- und technikwissenschaftlicher Methoden

eröffnet stetig neue Anwendungsszenarien. Die Prinzipien

des „wie, was und wofür?“ nach denen Wissenschaft

erforscht und entwickelt wird, können aber ein solches verbindendes

Element sein.

Für eine moderne Hochschule könnte ein solches Gelöbnis

eine Möglichkeit bieten, etwas zu finden, was Studierende,

Mitarbeiter_innen und Alumni verbindet – jenseits des

modischen Hoodies oder der Anzahl an Creditpunkten in

Mathematik oder Mechanik: Die Idee einer gemeinsamen

Vision zur Verbesserung der Gesellschaft, nicht nur im Forschen,

sondern auch im Lehren, Lernen und Denken. Am

Ende wird ein Gelöbnis nie hand-, hieb- und stichfest sein,

aber es hätte das Potential, trotzdem zu wirken. Und es gibt

einen Weg, dies herauszufinden.

Antoniou, S.; Antoniou, G.; Granderath, F.;

Mavroforou, A.; Giannoukas, A.; Antoniou, A.

(2010): Reflections of the Hippocratic Oath in Modern

Medicine. In: World Journal of Surgery. 34.

Jg. 2010/12. S. 3075–3079.

Egler, F.W. (2003): Der hippokratische Eid: Ein

zeitgemäßes Gelöbnis? In: Deutsches Ärzteblatt.

100. Jg. 2003/34–35.

Luck, W. (1962): Hippokratischer Eid für Naturwissenschaftler:

Ein Gespräch mit Dr. Luck (Ludwigshafen).

In: Physikalische Blätter. 18. Jg. 1962/12.

S. 587–591.

Luck, W. (1975): Hippokratischer Eid für Wissenschaftler.

In: Physikalische Blätter. 31. Jg. 1975/06.

S. 275.

Luck, W.; Goubeau J. (1963): Hippokratischer Eid

für Naturwissenschaftler. In: Physikalische Blätter.

19. Jg. 1963/07. S. 330–335.

Matteucci, R.; Gosso, G.; Peppoloni, S.; Piacente,

S.; Wasowski, J. (2012): A Hippocratic Oath

for Geologists? In: Annals of Geophysics. 55. Jg.

2012/03. S. 365–369.

Nittis, S. (1940): The authorship and probable

date of the Hippocratic Oath. In: Bulletin of the

History of Medicine. 8. Jg. S. 1012–1021.

Popper, K. (1969): The Moral Responsibility of the

Scientist. In: Encounter. S. 52–56.

Rotblat, J. (1999): A Hippocratic Oath for Scientists.

In: Science. 286. Jg. 1999/5444. S. 1475.

Vollmann, J. (2017): Keine verbindliche Antwort

auf ethische Probleme. In: Deutschlandfunk Kultur,

02.12.17. Online verfügbar unter: https://

www.deutschlandfunkkultur.de/neuer-hippokratischer-eid-keine-verbindliche-antwort-auf.1008.de.html?dram:article_id=402162

[Zugriff: 14.11.2019].

World Medical Association (2018): WMA Declaration

of Genova. In: www.wma.net, 09.07.18.

Online verfügbar unter: https://www.wma.net/

policies-post/wma-declaration-of-geneva/ [Zugriff:

14.11.2019].

26


Artikel

Verantwortung,

Technik & Wissenschaft

Künstliche Intelligenz

Ein Paradigma wissenschaftlicher

Verantwortung(-slosigkeit)

„Die Entwicklung Künstlicher Intelligenz könnte entweder das

Schlimmste oder das Beste sein, was den Menschen passiert ist.“

– Stephen Hawking (1942–2018)

Mit diesen Worten warnte der berühmte Physiker Hawking

vor der neuen revolutionären technologischen Entwicklung

auf der Web-Summit 2017 in Lissabon. Künstliche Intelligenz

(KI), ihre Entwicklung und ihr zukünftig geplanter

Einsatz scheinen die Wissenschaft, die Politik und die Öffentlichkeit

zu polarisieren. Seit Jahren wird sie in Science-Fiction-Filmen

für die Darstellung apokalyptischer

Endzeitszenarien und Dystopien instrumentalisiert, dabei

besteht eine offensichtliche technikskeptische Tendenz, welche

die irreversiblen und destruktiven Konsequenzen dieser

Technik hervorhebt. Vor diesem Hintergrund scheint der

Begriff „Künstliche Intelligenz“ an sich für viele bereits negativ

geladen und vorbelastet zu sein, zumal es oft assoziativ

für den Kontrollverlust und das damit einhergehende Gefühl

des Ausgeliefert-Seins steht. KI wurde bisher fast ausschließlich

in dem Kontext dieser technikdeterministischen

Zukunftsvisionen und Katastrophenszenarien thematisiert.

Überwachung und Kontrollverlust sind wiederkehrende elementare

Aspekte, die seit Orwell und Huxley zentral für die

Bedrohung des Endes der Menschheit bzw. des Menschseins

stehen. Der umfassende Einsatz von KI in unterschiedlichen

Arbeits- und Lebensbereichen und vor allem der damit befürchtete

Verlust an Arbeitsplätzen navigiert den bisherigen

öffentlichen Diskurs bezüglich der KI.

In diesem Kontext erfährt auch die Technikfolgenabschätzung

eine zunehmende Bedeutung, da mit der KI oft eine

Emanzipierung der intelligenten Systeme und daraus resultierende

irreversiblen Folgen befürchtet wird. Hierbei trägt

das Prinzip der Verantwortung seitens der Wissenschaft eine

betül hisim

Gesellschaftswissenschaft

zentrale Bedeutung. Denn geplant wird eine zunehmende

Delegation von intelligenten Tätigkeiten an Maschinen (vgl.

Brockman 2017: 534). An dieser Stelle gilt der von Armin

Grünwald initiierte Diskurs bezüglich Technikethik als äußerst

signifikant, denn diese umfasst die „ethische Reflexion

auf die Bedingungen, Zwecke, Mittel und Folgen des technischen

Fortschritts“ (Grunwald 2009). In diesem Zusammenhang

bilden Technikkonflikte mit ihren moralischen

Implikationen wichtige Ansatzpunkte und Problemkonstellationen,

die dabei neben der Entwicklung und Nutzung von

gewissen Technologien auch darauf basierende Zukunftsvorstellungen,

Menschenbilder und Gesellschaftsentwürfe

umfassen (Gethmann/Sander 1999). Zumeist fungieren

neue Techniken, Technologien oder Großtechnologien als

Untersuchungsgegenstände für die Technikfolgenabschätzung,

die entweder moralische Fragen aufwerfen, zu deren

Beantwortung die gesellschaftlichen Üblichkeiten nicht ausreichen,

oder die zu moralischen Konflikten führen.

Doch im Kontext der KI ist die Frage nach Verantwortung

von zentraler Bedeutung. Wer wird die Verantwortung tragen,

wenn Dinge schiefgehen, wenn autonome Autos Unfälle

verursachen, wenn Profiler-Algorithmen ethnische Minderheiten

in ihren Kriminalitätsprognosen diskriminieren, wenn

Menschen zum übermäßigen Konsum manipuliert werden?

Die Ausführung von aufwändigen Tätigkeiten seitens intelligenter

Systeme für effizientere Prozessabläufe scheint sich

zwar im ersten Moment harmlos anzuhören. Doch die Verantwortung,

die damit einhergeht, scheint im Rahmen der

KI bisher missachtet zu bleiben und somit eine Verantwor-

27 philou.


tungslücke zu erweisen. Denn im Gegensatz zu Maschinen

trägt der Mensch eine moralische Verantwortung für sein

Handeln und kann gegebenenfalls dafür zur Rechenschaft

gezogen werden. Doch während die menschliche Intelligenz

zu autonomer Bearbeitung gewisser Aufgaben an Maschinen

übertragen werden kann, ist die Übertragung der damit

einhergehenden Verantwortung und moralischen Pflicht

komplizierter als gedacht. Die moralische Urteilskraft ist

zu abstrakt und intuitiv, um in eine Maschine einprogrammiert

werden zu können, daher erscheint die Moralisierung

der KI zunächst nicht realisierbar (vgl. Lenzen 2018: 144).

Zudem sind die negativen Folgen oft nicht ganz kalkulierbar

und selbst abstrakte dystopische Vorstellungen eines

Superalgorithmus lassen sich nicht konkret ausschließen.

Ausgelöst wird dieser Alarmismus von den Informationsasymmetrien,

die zwischen dem Nutzer und den intelligenten

Systemen herrschen und der daraus resultierenden

Intransparenz der Prozessabläufe innerhalb der Systeme (vgl.

Hagendorff 2017: 122). Oft wird in diesem Zusammenhang

auch die tatsächliche Intelligenz dieser intelligenten Systeme

vom Nutzer durchaus überschätzt, wodurch auch das

Gefühl des Ausgeliefert-Seins suggeriert wird.

Dabei stellt sich die Frage, inwieweit die Wissenschaft tatsächlich

eine Verantwortungsbereitschaft im Kontext der

Entwicklung der KI aufweisen kann, insbesondere mit Rücksicht

auf den militärischen Ursprung der KI-Forschung.

Inwiefern könnten Wissenschaftler einer möglichen Zweckentfremdung

der KI für destruktive Ziele entgegensteuern

oder bereits in der Entwicklungsphase diesbezüglich

Maßnahmen ergreifen? Vor allem im Bereich der KI ist

die menschliche Kontrollierbarkeit und Steuerbarkeit oft

umstritten und die Möglichkeit, dass sie sich der menschlichen

Kontrolle entzieht, kann nicht ganz ausgeschlossen

werden. Daher erscheint die Verantwortbarkeit der Entwicklung

dieser Technologie, deren negative Konsequenzen und

Folgeerscheinungen als undurchschaubar und unkalkulierbar

bezeichnet werden, seitens der Wissenschaft und Forschung

äußerst kritisch und lückenhaft. Die ultimative Frage lautet:

„Wie bringt man Maschinen dazu, so zu agieren, dass

dies mit unseren Moralvorstellungen übereinstimmt?“ (vgl.

Lenzen 2018: 142).

Dafür bedarf es der Vergegenwärtigung, dass es immer noch

Menschen sind, die KI entwickeln. Denn Wissenschaftler

und Bürger verfügen gemeinsam über die Macht diese Entwicklung

in eine bestimmte moralbewusste Richtung zu

lenken. Ein wegweisender Ansatz in diese Richtung ist das

Moral Machine Experiment (vgl. Awad et al. 2018). Hierbei

wurden anhand eines Serious Game diverse moralische

Präferenzen aus verschiedenen Ländern weltweit gesammelt.

Hiermit sollte dem Nutzer ermöglicht werden, die

Moralvorstellungen der Maschine der geografischen oder

demografischen Zuordnung entsprechend zu wählen. Dies

war ein Versuch dem Vorbehalt der mangelnden universalen

Moral zur moralischen Programmierung der Maschinen

entgegenzukommen. Denn das Experiment ambitionierte

einen öffentlichen Diskurs bezüglich moralischer Vorstellungen,

der die geografisch oder demografisch auftretende

Differenzen nicht als Hürde, sondern als Chance für eine

einheitliche Durchsetzung moralischer Werte erfasst (vgl.

ebd.: 63). Da Maschinen im Gegensatz zu Menschen ausnahmslos

den Regeln folgen, zur dessen Verfolgung sie programmiert

wurden, lassen sie sich dabei nicht spontan von

Impulsen, Gefühlen oder Instinkten verleiten.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung fand in der vom Future-of-Life-Institute

im Jahre 2017 organisierten Asilomar-Konferenz

statt, hierbei wurde ein Leitfaden für eine

wohltätige Entwicklung der KI-Forschung niedergeschrieben

(vgl. Future of Life Institute 2017). In der Konferenz

kamen viele führende und einflussreiche Größen der KI-Forschung

wie Elon Musk und Eric Schmidt zusammen, wodurch

die Konferenz auch eine mediale Aufmerksamkeit

erfuhr. Dies markierte den ersten Schritt der KI-Forschung

im Hinblick auf die Entwicklung der KI anhand moralischer

Richtlinien. Dennoch kristallisierte sich auch in diesem Rahmen

ein mangelnder Konsens über zukünftige Gefahren der

KI heraus (vgl. Lenzen 2018: 245).

Insbesondere im Kontext des militärischen Einsatzes von

KI anhand intelligenter Waffen und autonomen Drohnen

ist die Frage nach der Moral äußerst bedeutend. Selbst der

Akt des Tötens könnte durch die Entpersonalisierung und

Automatisierung, die diese intelligente Technik ermöglicht,

der Verantwortung entzogen werden. Letztlich impliziert

28


Verantwortung,

Technik & Wissenschaft

eine Entscheidung auch zugleich eine Verantwortung über

dessen Folgen und Konsequenzen. Doch wenn wir Maschinen

die Entscheidung über menschliches Leben lassen, wird

die Kluft zwischen Ethik und Technik nicht mehr zu überbrücken

sein. Hierbei kommt der Wissenschaft eine große

Verantwortung zu, da sie die Forschung und Entwicklung an

intelligenten und autonomen Waffentechnologien zurückweisen

oder zumindest einschränken könnten. Denn sobald

diese Technologien entwickelt werden, ist die Wahrscheinlichkeit,

dass sie ungenutzt bleiben, sehr gering (vgl. Bauman/

Lyon 2013: 110). Dennoch ist die Situation nicht ganz so

aussichtslos wie sie häufig dargestellt wird. Die Entscheidungsgewalt

über Leben und Tod wird nicht an Maschinen

delegiert, denn die Algorithmen, die darüber entscheiden,

werden von Menschenhand programmiert. „Auch wenn sie

lernen, lernen sie nach Regeln, die von Menschen bestimmt

wurden“ (Grunwald 2018). Die Verantwortung bleibt und

sollte auch zukünftig beim Menschen bleiben, nur wird dies

in Zukunft im Kontext der KI eine unterschiedliche Akteurskonstellation

und Prozessdynamik annehmen müssen.

Somit stehen wir im Bereich der KI vor einer großen Herausforderung

in Bezug auf Moral, Verantwortung, Datenschutz,

Sicherheit und Freiheit (vgl. Lenzen 2018: 159). Die

Öffentlichkeit scheint im Hinblick auf die Gegenwart der

KI vom Alarmismus und daraus resultierenden dystopischen

Vorstellungen der Autonomie und Kontrollverlusten geplagt

zu sein. Daher sind die Forderungen nach gemeinwohlorientierter

Regulierung der Technikentwicklung seitens Politik

und Recht nicht überraschend. Schließlich bedarf die

Wahrung moralischer Grundsätze in der Zukunft der KI

einer erfolgreichen Kooperation zwischen Politik, Gesellschaft

und Wissenschaft, die sich gemeinsam um eine gemeinwohlorientierte

Technikentwicklung bemühen. Denn

wenn das Streben nach technischem Fortschritt die Ethik

und Moral besiegt, wird die Entwicklung der KI alles andere

als das Beste sein, was den Menschen je passiert ist.

Awad, E.; Dsouza, S; Kim, R.; Schulz, J.;

Henrich, J.; Shariff, A.; Bonnefon, J.-F.;

Rahwan, I. (2018): The Moral Machine

experiment. In: Nature. 563(7729). S. 59–64.

Bauman, Z.; Lyon, D. (2013): Daten, Drohnen,

Disziplin. Ein Gespräch über flüchtige Überwachung.

Berlin: Suhrkamp, 4. Auflage 2018.

Brockman, J. (Hg.) (2017): Was sollen wir von

Künstlicher Intelligenz halten? Die führenden

Wissenschaftler unserer Zeit über intelligente

Maschinen. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch.

Future of Life Institute (2017): Die KI-Leitsätze

von Asilomar. Online verfügbar unter: https://

futureoflife.org/ai-principles-german/ [Zugriff:

01.11.2019].

Gethmann, C. F.; Sander T. (1999): Rechtfertigungsdiskurse.

In: Grunwald A. et al. (Hg.):

Ethik in der Technikgestaltung. Berlin: Springer

Verlag. S. 117–151.

Grunwald, A. (2009): Zum Handlungsbegriff in

Technikphilosophie und Technikethik. In: www.

widerstreitsachunterrricht.de, Ausgabe 12, März

2009.

Hagendorff, T. (2017): Das Ende der Informationskontrolle:

Zur Nutzung digitaler Medien jenseits

von Privatheit und Datenschutz. Bielefeld:

transcript Verlag.

Lenzen, M. (2018): Künstliche Intelligenz. Was

sie kann & was uns erwartet. München: C.H.

Beck.

29 philou.


Artikel

Die Underdogs der

Verantwortungsträger

Julia Kreklau

Bauingenieurwesen

Bauwerke werden oftmals als selbstverständlich wahrgenommen

und doch spielen sie eine so zentrale Rolle in unserem

Leben. Seit bereits etlichen Jahren in der Menschheitsgeschichte

werden sie überall auf der Welt geschaffen. Sie begleiten

uns fortwährend und ohne sie wäre ein Leben, wie wir

es kennen, nicht möglich. Denn seit jeher dienen sie einem

ganz bestimmten Zweck: Sie schützen uns vor den äußeren

Witterungseinflüssen, sie symbolisieren Sicherheit und

bieten einen Rückzugsort, ein Heim. Doch mit der gleichen

Selbstverständlichkeit, mit der wir ihnen in unserem Alltag

begegnen, empfinden wir auch ihre Funktionalität – ohne zu

bemerken, dass wir ihnen damit ein großes Vertrauen entgegenbringen;

in die Tragfähigkeit und letztendlich in den

Schutz, den sie uns versprechen. Dieses Vertrauen in unsere

Bauwerke bedeutet aber gleichzeitig auch ein Vertrauen

in die Ingenieure und Architekten. Denn letztendlich sind

Bauwerke nichts anderes als ein Ausdruck des menschlichen

Schaffens.

Worin besteht also die Verantwortung der Menschen, die

für den Bau unserer Gebäude zuständig sind und wie weit

reicht diese?

In dem Verantwortungsbereich der Bauingenieure liegen vor

allem Konzeptionierung und Planung, Bau und Betrieb, Organisation

und Erhalt – sowohl von Gebäuden als auch von

Infrastrukturen (vgl. Schaumann 2014: 106f.). Dabei sind sie

Spezialisten in ihrem Fach und setzen sich auf Ebene der

Technik mit rational erfassbaren Angelegenheiten auseinander

(vgl. Scheffler2019: 5). Inhaltlich geht es dabei meist

um die Erfüllung von technischen Anforderungen. In der

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung

von Bauprodukten werden dafür einige Grundanforderungen

an Bauwerke definiert, welche bei normaler

Instandhaltung und über einen wirtschaftlich angemessenen

Zeitraum zu erfüllen sind (vgl. Europäisches Parlament

und Rat 2011: 33).

Daraus ergibt sich eine große Verantwortung, der gerade

auch im Zeitalter der Technik und Digitalisierung eine hohe

Bedeutung zukommt. Denn im Einklang mit dem stetigen

Wandel, besonders auf Ebene der Wissenschaft und Technik,

werden unsere Gebäude immer komplexer. Daraus ergeben

sich hohe technische Standards, die eine perfekte Ausführung

sowie ein besonderes Maß an Fachwissen erfordern (vgl.

VÖV Rückversicherung KöR: 1). Dies führt zudem dazu,

dass sich die Anforderungen an die Bauwerke und zeitgleich

auch die Aufgabenfelder – und damit der Verantwortungsbereich

– der Bauingenieure stetig ändern bzw. erweitern.

Doch der Verantwortungsbereich im Bauingenieurwesen

darf sich nicht nur auf die technische Ebene beschränken,

denn er geht ganz klar darüber hinaus. Von besonderer Bedeutung

ist zum Beispiel auch die Lebensdauer der Bauwerke,

ein wesentlicher Aspekt im Kontext von Nachhaltigkeit.

Denn Bauingenieure müssen sich bewusstmachen, dass sie

mit ihren Arbeitsergebnissen das Erscheinungsbild unseres

Planeten mitgestalten und diesen langfristig prägen bzw.

verändern.

30


Verantwortung,

Technik & Wissenschaft

3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

Im Hinblick auf die zunehmenden und

4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung

aktuellen Debatten über Klimaschutz und

Umwelt und in einer Zeit, in der das Verständnis

für Nachhaltigkeit immer weiter 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz

5. Schallschutz

in den Fokus der Aufmerksamkeit der Gesellschaft

rückt, kann sich auch die Bau-

7. Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

branche diesem Thema nicht mehr entziehen. Doch neben

den augenscheinlichen Auswirkungen, die das Bauen selbst

und im Anschluss der Betrieb von Gebäuden auf unsere

Umwelt bzw. die Natur hat, wird oft eine ganz wesentliche

Dimension übersehen: der Mensch. Das Problem ist oft eine

irreführende Auffassung des Begriffes „Umwelt“. Im vorliegenden

Kontext soll die Umwelt als ein den Menschen

einschließender Begriff verstanden werden. Denn das Bauwesen

tritt in Interaktion mit seinem gesamten Umfeld, d.h.

der Natur genauso wie dem Menschen.

Bauingenieure sind an der Erstellung von unveränderlichen,

festgeschriebenen Strukturen beteiligt, welche sich langfristig

auf Gesellschaft und Ökologie auswirken (vgl. Scheffler

2019: 4). Friedrich Rapp erkannte dazu passend, dass

die bei der rationalen Ausübung von technischen Berufen

entstehenden Ergebnisse, wie es auch im Bauingenieurwesen

der Fall ist,

Grundanforderungen an Bauwerke

1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

2. Brandschutz

„oftmals ohne Rücksicht auf die darüberhinausgehenden Resultate

in den Strom des sozialen und kulturellen Geschehens

entlassen [werden], wo sie ihre eigene, über die ursprüngliche

Zielsetzung hinausführende, unkontrollierte und vorher

nicht absehbare Wirksamkeit entfalten“ (Rapp 1993: 34).

Demnach ist der Forderung nach Nachhaltigkeit der Bauwerke

ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit zu schenken

(vgl. Schaumann 2014: 108).

Dafür gibt es bereits verschiedene Ansätze zur Beurteilung

der Nachhaltigkeit von Gebäuden, welche das Verständnis

des Nachhaltigkeitsbegriffes (basierend auf dem Brundtland

Bericht 1987) durch die Inklusion der Dimension ‚Mensch‘,

bestätigen. Gemeint ist hier die soziale Verantwortung.

Biskaya-Brücke

Vom Ingenieur und Architekt Alberto

Palacio Elissague entworfen. Die Biskaya-

Brücke wurde 1893 eröffnet und ist somit

die älteste Schwebefähre der Welt. 2006

wurde sie als Weltkulturerbe von der

UNESCO anerkannt.

Foto: Cristina García Mata

31 philou.


Konzentriert man sich also auf den Menschen, dem die Bauwerke

letztendlich gewidmet sind, erscheint es logisch, dass

sich mit seiner Entwicklung auch die Bauwerke entwickeln

und sich den ändernden sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen

Gegebenheiten und Lebensbedingungen anpassen

müssen. Der Menschen verbringt aktuell bis zu 90% seiner

Zeit in Bauwerken (vgl. Lemaitre 2017: 6). Das heißt

Bauwerke sind also in eines jeden Menschenleben nahezu

dauerhaft präsent und gestalten somit unseren Alltag, unser

Berufsleben – sie sind ein Zuhause. Demnach können

und sollten sie nicht nur als reine Nutzobjekte empfunden

werden.

Bauwerke prägen unsere Gesellschaft und sind durch unsere

Kultur geprägt, sie lassen Rückschlüsse auf unsere Geschichte

zu und sind Teil einer bevorstehenden Zukunft. Der

Bauingenieur Volker Hahn ist überzeugt, dass ein Gemeinschaftsgefühl

sogar erst durch Bauwerke entstehen kann und

folglich ohne sie ein Gemeinwesen auseinanderstrebt (vgl.

Hahn 2000: 10). Wenn der Menschen aufgrund von Bauwerken

ein Gemeinschaftsempfinden entwickelt bzw. verspürt,

wird auch von einer sogenannten „Baukultur“ gesprochen.

Dazu gibt es zahlreiche Beispiele, in denen Bauwerke beispielsweise

zu Kulturgütern werden. Am bekanntesten sind

wahrscheinlich die Ruinen der ehemaligen Stadtfestung in

Akropolis oder das Kolosseum in Rom. Kulturgüter befinden

sich aber nicht nur in Ländern wie Griechenland oder

Italien, sie befinden sich meist auch in unmittelbarer Nähe,

so wie z.B. der Elisenbrunnen in Aachen. Die Existenz solcher

Bauwerke währt dabei über ihren ursprünglichen Zweck

hinaus (vgl. Schaumann 2014: 108).

Dennoch muss zunächst immer ein Grundstein für dieses

erweiterte Verständnis der Bauwerke gelegt werden, welcher

auch gleichzeitig eine notwendige Bedingung für die Nutzung

durch den Menschen ist: die Sicherheit. Aus Sicht der

Technik wird diese Anforderung meist anhand des Begriffs

der „Standsicherheit“ beschrieben und ist ein ganz wesentlicher,

wenn nicht sogar der bedeutendste Bereich der Verantwortung

im Bauingenieurwesen. Dies wird auch in der

Bauproduktenverordnung bestätigt:

„Bauwerke müssen als Ganzes und in ihren Teilen für deren

Verwendungszweck tauglich sein, wobei insbesondere der

Gesundheit und der Sicherheit, der während des gesamten

Lebenszyklus der Bauwerke involvierten Personen Rechnung

zu tragen ist.“ (Europäisches Parlament und Rat 2011: 33)

32


Verantwortung,

Technik & Wissenschaft

Durch ihre Unabdingbar- und Erforderlichkeit gehört die

Standsicherheit damit zweifelsfrei zu den Grundanforderungen

an Bauwerke. Die Pflicht, die sich daraus ergibt, sollte

aber nicht nur auf rein technischer Ebene, sondern auch –

oder vor allem – als Pflicht gegenüber den Menschen verstanden

werden. Hier wird deutlich, dass technische und

soziale Ansprüche im Bauingenieurwesen nicht klar voneinander

abzugrenzen sind, sondern miteinander korrelieren.

Die Notwendigkeit und Folgenschwere bei Missachtung der

Pflicht der Sicherheit zeigen aktuelle Geschehnisse, wie z.B.

der Brückeneinsturz in Genua am 13. August 2018. Leider

ist das nicht der einzige Fall, in dem es zum Versagen der

Standsicherheit eines Bauwerks kommt, wodurch das Leben

von Menschen gefährdet oder sogar beendet wird. Solche

Baukatastrophen mit ihren gravierenden Folgen, der Gefährdung

menschlichen Lebens, geschehen immer wieder

überall auf der Welt.

Im Nachgang erscheint es sinngemäß, die Berufsbezeichnung

bzw. den Titel „Bauingenieur“ auszutauschen und ihn

durch die aus dem angelsächsischen Raum stammende Bezeichnung

„ziviler Ingenieur“ zu ersetzen. Dadurch wird

doch viel eher ihre Aufgabe beschrieben, „die natürliche

Umwelt in aller Umsicht planmäßig und absichtsvoll zum

Zwecke eines guten, bequemen und sicheren Lebens zu formen

und umzugestalten“. Denn genau das beschreibt den

zivilen Belang, dem ebendiese mit ihrem Beruf nachkommen.

(vgl. Scheffler 2019: 8)

Wir stellen fest, dass die Verantwortung, die mit dem Beruf

der zivilen Ingenieure einhergeht, eine sehr umfassende

und vielfältige Verantwortung ist. Sie darf nicht auf den

technisch-fachlichen Bereich begrenzt werden. Vielmehr

bedarf es eines Verständnisses seitens der zivilen Ingenieure

für ökologische und soziale Wirkungsbereiche, da

sie durch ihr Wirken direkten Einfluss auf unsere Umwelt,

Gesellschaft und Natur nehmen. Dementsprechend

sollten sie sich immer mit den gesellschaftlichen und ökologischen

Ansprüchen und Auswirkungen ihrer Schöpfungen

auseinandersetzen. Zum Schluss bleibt uns als Nutzer

der Bauwerke nur zu hoffen, dass unsere zivilen Ingenieure

stets mit Umsicht sowie neuen Denkweisen und erweiterten

Zielsetzungen praktizieren (vgl. Scheffler 2019: 5f.).

Denn sie „haben einen wesentlichen Anteil an der technischen

Entwicklung der Welt, tragen aber auch große Verantwortung

an der Schädigung der natürlichen Umwelt.“

(VDI, UNESCO, WFEO 2000: 16)

Europäisches Parlament und Rat (2011):

Bauproduktenverordnung. In: Amtsblatt der

europäischen Union.

Hahn, V. (2000): Einführung. In: Der

Bauingenieur und seine kulturelle Verantwortung.

Stuttgart: Stiftung Bauwesen. S. 7–10.

Lemaitre, C. (2017): Sinnvoll wohnen. In:

Wohnen der Zukunft, März 2017. Online verfügbar

unter: https://bc-v2.pressmatrix.com/

en/profiles/434ff880f16c-alle-publikationen/

editions/wohnen-der-zukunft-vernetzt-hochwertig-effizient/pages

[Zugriff: 03.12.2019].

Rapp, F. (1993): Die normativen Determinanten

des technischen Wandels. In: Lenk,

H.; Ropohl, G. (Hg.): Technik und Ethik.

Stuttgart: Reclam. 2. Auflage. S. 34.

Schaumann, P. (2014): Verantwortung im zivilen

Ingenieurwesen. In: Verantwortung von

Ingenieurinnen und Ingenieuren. Wiesbaden:

Springer VS. S. 105–112.

Scheffler, M. (2019): Moralische Verantwortung

von Bauingenieuren. Wiesbaden:

Springer Verlag.

Verein Deutscher Ingenieure (VDI), United

Nations Educational, Scientific and Cultural

Organisation (UNESCO) und der World

Federation of Engineering Organizations

(WFEO) (2000): Memorandum zum ersten

Weltingenieurtag 2000 vom 19.–21. Juni.

Hannover.

VÖV Rückversicherung KöR (2016): Berufshaftpflicht

Architekten/Ingenieure.

World Commission on Environment and

Development (1987): Our Common Future.

New York: Oxford University Press.

33 philou.


Artikel

Vertrauen ist

gut,

Kontrolle ist

besser?

Merle riedemann

Medizin

In Deutschland sind Gentests ohne begründeten Verdacht

verboten – außer in der Schwangerschaft. Warum ist das so

und welche Verantwortung ergibt sich daraus? Ab wann ist

ein Kind krank und wo ist die Grenze zur Gesundheit? Ist

es in Ordnung, Eltern ein Leben mit einem beeinträchtigen

Kind zuzumuten, weil sie sich einen Test nicht leisten

konnten? Ist es legitim, ein Baby einem Test zu unterziehen,

von dem es keinen eigenen Vorteil haben wird?

Im Folgenden soll deshalb die Verantwortung der einzelnen

Akteure, also der Eltern, des Arztes, des Staats sowie

der Unternehmen, welche nicht-invasive Pränataltests vertreiben,

näher beleuchtet werden.

Neben den standardmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in der

Schwangerschaft werden weiterführende Untersuchungen,

bei Risikoschwangeren und bei Hinweisen auf eine Komplikation,

von der Krankenkasse übernommen. Untersuchungen

auf den Wunsch der Eltern hin, müssen als sogenannte

IGEL (Individuelle Gesundheitsleistung) selbst bezahlt werden.

Zu den beliebtesten IGEL in der Schwangerschaft zählt

das Ersttrimester-Screening zur Führerkennung von Trisomie

21 (Down-Syndrom). Dabei werden mit zwei Laborwerten

(ß-HCG und PAPP-A) im mütterlichen Blut, dem

Alter der Mutter und der Nackenfaltentransparenz (die Dicke

des Nackens über der Halswirbelsäule) 90% der Babys

mit Down-Syndrom identifiziert, bei einer falsch-positiv

Rate von 5% (vgl. Nicolaides et al. 2005). Bei einem positiven

Befund wird eine Fruchtwasserpunktion (Amniozentese)

oder Biopsie des Mutterkuchens (welcher entgegen seines

Namens aus Gewebe des Fötus besteht) zur Sicherung der

Diagnose durchgeführt. Die Fruchtwasserpunktion wird bei

allen Schwangeren über 35 Jahren auch von der Krankenkasse

bezahlt, ohne dass vorher ein Ersttrimester-Screening

passiert ist. Ein großer Nachteil der Punktion ist, dass sie in

etwa 0,3% (vgl. Beta et al. 2018) zu einer Fehlgeburt führt,

weshalb nicht-invasive Pränataltests (NIPT) aufgrund ihrer

einfachen Durchführung und der Zuverlässigkeit des

Ergebnisses immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Für einen NIPT wird einer schwangeren Frau üblicherweise

ab der neunten Schwangerschaftswoche Blut abgenommen,

in welchem immer auch DNA des Fötus vorkommt,

und diese auf Chromosomenstörungen hin untersucht.

Nicht-invasive Pränataltests sind erst seit wenigen Jahren

auf dem Markt und werden von unterschiedlichen Herstellern

angeboten. Bei dem PraenaTest etwa, dem derzeit umfangreichsten

NIPT auf dem Markt, wird der Fötus nicht

nur auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), sondern auch auf

Trisomien und Monosomien aller anderen Chromosomen

getestet, sowie auf Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen/Intersexualität,

bei einem negativen Vorhersagewert

von 99,68% (vgl. Lifecodexx 2019). NIPTs stellen

damit eine quasi risikolose, schmerzarme und praktisch genauso

zuverlässige Methode wie eine Fruchtwasserpunktion

dar, ein Baby pränatal auf bestimmte Erbkrankheiten

zu testen. Ein Nachteil ist jedoch der hohe Preis, welcher

bei mehreren hundert Euro liegt und bisher von den Eltern

übernommen werden muss. Auch deshalb gibt es in der

letzten Zeit Bestrebungen, die Krankenkassen zur Übernahme

der NIPTs zu verpflichten, um auch weniger zahlungskräftige

Familien am medizinischen Fortschritt teilhaben

zu lassen und nicht durch potentiell gefährliche Untersuchungen

zu benachteiligen (vgl. Ärzteblatt 2019a, 2019b).

34


Verantwortung,

Technik & Wissenschaft

Einerseits sind diese Tests eine deutliche Verbesserung zu

den vorherigen Möglichkeiten, andererseits stellt sich auch

die Frage, ob umfangreiche genetische Tests standardmäßig

vorgenommen werden sollten.

Alle Eltern wünschen sich ein gesundes Kind und eine bestmögliche

Versorgung schon vor der Geburt. Viele können

sich vielleicht vorstellen ein Kind zu bekommen, welches

nach der Geburt einige Zeit im Krankenhaus verbringen

muss, aber mit der Aussicht, das ganze Leben auf ein beeinträchtigtes

Kind auszurichten, das eventuell nie selbstständig

werden wird, fühlen sie sich häufig überfordert. Oft

entscheiden sich Mütter und Väter deshalb für eine Pränataldiagnostik,

um so früh wie möglich Klarheit zu haben.

Trotzdem liegt es auch in ihrer Verantwortung, kritisch zu

hinterfragen, ob sie alle Möglichkeiten der Pränataldiagnostik

nutzen möchten und welche Folgen sich für sie aus

einem möglicherweise unerfreulichen Testergebnis ergeben.

Informationen zur Diagnostik erhalten Eltern meist vor allem

über ihren Arzt, dessen Intention der optimale Gesundheitszustand

seiner Patienten sein sollte. Menschen

ohne medizinische Vorbildung verbinden das Wort „Trisomie“,

welches das Vorhandensein von drei statt normal zwei

gleichartigen Chromosomen beschreibt, meist ausschließlich

mit dem Down-Syndrom. Je nachdem welches Chromosomenpaar

betroffen ist, können die Folgen von Trisomien

allerdings von „kaum/nicht-beeinträchtigt“ bei einem Klinefelter-Syndrom,

bis „todkrank“ bei einer Trisomie 18 reichen.

Deshalb ist es absolut unerlässlich, dass der behandelnde

Arzt, als medizinischer Experte, seine Patienten vollumfänglich,

allgemein verständlich und neutral über pränataldiagnostische

Testverfahren aufklärt. Weiterhin sollte der

Arzt sich selbst genau über die diagnostische Sicherheit der

Tests informieren und den Eltern korrekte Angaben dazu

machen, denn viele Ärzte überschätzen die Nützlichkeit von

präventiven Screenings deutlich. (vgl. Wegwarth et al. 2012)

Zudem sollten sie auch darauf hinweisen, dass die Patienten

ein Recht auf Nichtwissen haben und nicht aus monetären

Gründen möglichst viele Untersuchungen empfehlen.

Ärzte sind in der Verantwortung, NIPTs als Verbesserung

der bestehenden Pränataldiagnostik zu nutzen und nicht als

Patentlösung für alle Eltern.

Während der Schwangerschaft finden

üblicherweise alle vier Wochen

bis zur 32. Schwangerschaftswoche

und danach bis zur Geburt alle zwei

Wochen Untersuchungen statt, um sicherzustellen,

dass es Mutter und Kind

in der Schwangerschaft gut geht. Dabei

werden standardmäßig Blutdruck

und Gewicht gemessen, sowie eine

Urinprobe auf Krankheiten wie etwa

Blasenentzündungen und Nierenprobleme

hin untersucht. Ab dem sechs-

Hersteller von NIPTs sind

ten Schwangerschaftsmonat wird der

Unternehmen, deren Hauptanliegen

die Bedienung der Blutarmut frühzeitig zu erkennen und

Hämoglobinwert bestimmt, um eine

Wünsche der Kunden ist, um in der fortgeschrittenen Schwangerschaft

der Puls des Kindes mit einem

so die Gewinne zu maximieren.

Dennoch sind auch sie sowie die Lage des Kindes bestimmt.

Kardiotokogramm (CTG) gemessen,

dafür verantwortlich ihre Produkte

nicht als einfache Blut-

Die Schwangere wird zudem einmalig

auf Infektionskrankheiten und Diabetes

hin getestet und um die zehnte,

tests zu vermarkten, welche zwanzigste und dreißigste Schwangerschaftswoche

werden Ultraschal-

jede Schwangere in Anspruch

nehmen sollte und so ihre Bedeutung

zu verharmlosen. Zuluntersuchungen

durchgeführt. (vgl.

Gemeinsamer Bundesausschuss 1985)

dem sollten Medizinunternehmen ihre Tests nicht nur so

entwickeln, dass sie möglichst viele Krankheiten erkennen,

sondern vor allem Richtung Sensitivität und Spezifität hin

optimieren, um die größtmögliche Sicherheit des Ergebnisses

zu gewährleisten.

Die Regulierung medizinischer Diagnostik ist die überwiegende

Verantwortung des Staates, welcher die bestmögliche

Gesundheitsversorgung seiner Bürger im Sinne hat. Gleichzeitig

kommt dem Staat eine gewisse Rolle als Wächter der

Moral zu Gute, in der er ethisch fragwürdige Entwicklungen

in der Gesellschaft verhindern sollte. Der Staat hat auch die

Aufgabe, Menschen vor sich selbst zu schützen, etwa durch

das Gendiagnostik-Gesetz, in dem unter anderem festgelegt

ist, dass zu einem Test immer eine genetische Beratung vorher

und nachher stattfinden muss oder dass ein Arbeitgeber

keine Gentests als Einstellungsuntersuchung durchführen

darf. Gleichzeitig muss der Staat aber auch gewährleisten,

dass alle Bürger, unabhängig von ihrem Einkommen, Zugang

zu modernster Medizin und damit auch genetischer

Pränataldiagnostik haben.

Im September 2019 beschloss der gemeinsame Bundesausschuss,

dass der NIPT für die Trisomien 21, 18 und 13 ab

2020 eine Kassenleistung wird, eine Entscheidung, die viel

diskutiert wurde (vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss 2019).

Würden NIPTs, welche auf alle numerischen Chromosomenstörungen

und gegebenenfalls weitere Gendefekte testen,

als reguläre Vorsorgeuntersuchung etabliert, bestünde

eindeutig die Gefahr, dass der Druck auf Eltern ein gesundes

Kind zur Welt zu bringen, noch größer würde. Auf die

35 philou.


Spitze getrieben gar, dass es die Anbieter von Pränataltests

durch die Auswahl der Krankheiten, die getestet werden, in

der Hand hätten, wie groß die Abweichung von einem „normalen“

Zustand sein darf, damit ein Kind nicht als „krank“

deklariert wird. Um dem vorzubeugen, hat der Bundesausschuss

gleichzeitig mit dem Beschluss der Kostenübernahme

durch die Krankenkasse auch festgelegt, dass der NIPT

nur im begründeten Einzelfall bei einem erhöhten Risiko

für eine Trisomie, ab dem 35. Lebensjahr, übernommen

wird. Weiterhin soll er als verbesserte Version des Ersttrimester-Screenings

eingesetzt werden und nicht als Ersatz

invasiver Diagnostik. Auch in Zukunft dürfen die NIPTs

nur von Gynäkologen durchgeführt werden, die eine Zusatzqualifikation

zur „Fachgebundenen genetischen Beratung“

absolviert haben und ausdrücklich nur mit ausführlicher

Beratung der Schwangeren. Der Bundesausschuss fordert

auch, dass die Eltern explizit darauf hingewiesen werden,

dass es ein Recht auf Nichtwissen, auch auf Teilergebnisse

eines NIPTs gibt. Es liegt daher in der Verantwortung der

Mediziner, umfassende Aufklärungsgespräche durchzuführen,

Wahrscheinlichkeiten und Risiken von Testverfahren

korrekt darzustellen und keinen Druck in eine bestimmte

Richtung auszuüben, damit die Eltern eine informierte

selbstständige Entscheidung treffen können.

Ärzteblatt (2019a): Nicht invasive molekulargenetische

Tests werden in bestimmten

Fällen Regelleistung, 19.09.2019. Online verfügbar

unter: https://www.aerzteblatt.de/

nachrichten/106130/Nichtinvasive-molekulargenetische-Tests-werden-in-bestimmten-Faellen-Regelleistung

[Zugriff: 23.12.2019].

Ärzteblatt (2019b): Pränatale Bluttests: Bundestag

diskutiert über mehr als nur die Frage

der Kassenleistung, 11.04.2019. Online

verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/

nachrichten/102326/Praenatale-Bluttests-Bundestag-diskutiert-ueber-mehr-als-nur-die-Frage-der-Kassenleistung

[Zugriff: 23.12.2019].

Beta, J.; Lesmes-Heredia, C.; Bedetti, C.;

Akolekar, R. (2018): Risk of miscarriage

following amniocentesis and chorionic villus

sampling: a systematic review of the literature.

In: Minerva Ginecologica. 70. Jg. 2018/02.

S. 215–219.

Gemeinsamer Bundesausschuss (1985): Richtlinien

des Gemeinsamen Bundesausschusses

über die ärztliche Betreuung während der

Schwangerschaft und nach der Entbindung

(„Mutterschafts-Richtlinien“).

Gemeinsamer Bundesausschuss (2019):

Nicht-invasiver Test zum Vorliegen von Trisomien

als mögliche Alternative zu invasivem Eingriff,

19.09.2019. Online verfügbar unter: https://

www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/810/

[Zugriff: 23.12.2019].

Lifecodexx (2019): PraenaTest® Leistungsbewertung.

Online verfügbar unter: https://lifecodexx.

com/fuer-aerzte/praenatest-leistungsbewertung/

[Zugriff: 06.12.2019].

Nikolaides, K. H.; Spencer, K.; Avgidou, K.;

Faiola, S.; Falcon, O. (2005): Multicenter study

of first-trimester screening for trisomy 21 in

75 821 pregnancies: results and estimation of

the potential impact of individual risk-orientated

two-stage first-trimester screening. In: Ultrasound

in obstetrics and gynecology. 25. Jg. 2005/25.

S. 221–226.

Wegwarth, O.; Schwartz, L. M.; Woloshin; S.;

Gaissmaier, W.; Gigerenzer, G. (2012): Do

physicians understand cancer screening statistics?

A national survey of primary care physicians

in the United States. In: Annals of internal

medicine. 156. Jg. 2012/06. S. 340–349.

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Verantwortung &

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Gesellschaftliche Verantwortung beschreibt die Verantwortung

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Verantwortung‘.

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Verantwortung vor Gott und

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Europa dem Frieden der

Welt zu dienen, hat sich das

Deutsche Volk kraft seiner

verfassungsgebenden Gewalt

dieses Grundgesetz gegeben.

Präambel des Grundgesetzes der

Bundesrepublik Deutschland

39 philou.


Opener

Verant[wort]ung

Erst denken, dann schreiben

cristina garcia mata

technik-kommunikation

Was einen Schriftsteller ausmacht, ist nicht die Handlung

des Schreibens selbst, sondern die Fähigkeit, die scheinbar unwichtigen

Dinge der Unklarheiten des Lebens zu abstrahieren.

Dies unterscheidet ihn von all den Menschen, die reden

und erzählen und vielleicht auch viel zu sagen haben, diese

Dinge aber nie aufschreiben und zu einem Text verarbeiten.

Der Publizistikwissenschaftler spricht an dieser Stelle von

einer Berufung dazu: Man müsse „ein impulsives Sendungsbewusstsein

und die Triebkräfte publizistischen Wollens

verspüren“ (Dovifat 1967: 33). Somit wird der Schriftsteller

zum Lehrer, Kritiker und Kommentator unserer Gesellschaft:

Jemand, der andere Menschen dazu bringt, auf sich

selbst zu schauen und reflektiert zu handeln. Das Wort ist

seine Waffe und das Papier sein Schlachtfeld – und genau

dort liegt seine Verantwortung.

In der Gruppe der Schriftsteller finden sich jedoch verschiedene

Kategorien von schreibenden Menschen, deshalb

konzentriert sich dieser Text auf die Verantwortung des Journalisten,

die in den Zeiten der Fake News häufig in Frage

gestellt wird.

Journalisten erfüllen für die demokratische Gesellschaft

grundlegende Aufgaben: Sie recherchieren, selektieren, bearbeiten

und veröffentlichen Informationen in Form von

Nachrichten, Beiträgen oder Reportagen. Sie moderieren

das Zeitgespräch der Gesellschaft. Durch ihre Interpretationen

und Kommentare tragen sie zur Meinungsbildung bei.

Im Kern geht es im Journalismus um das Recht zur freien

Meinungsäußerung, „woraus sich Journalisten und Journalismus

legitimieren und wofür sie eine Verantwortung übernommen

haben“ (Boventer 1984: 381). Für den Journalisten

ist daher die Meinungsäußerungsfreiheit nicht nur ein Individualrecht,

sondern auch ein Lebensziel, das durch Praxis

erreicht werden soll. In der Verantwortung des Journalisten

liegt es, sich ein Herz zu fassen und sowohl über die Stärken

als auch die Schwächen der eigenen Gesellschaft zu reden.

Dabei geht es um den Mut über das zu schreiben, worüber

man lieber nichtmal sprechen würde; den Mut, zu fragen,

was viele nicht beantworten möchten; den Mut zu kritisieren,

sich zu positionieren, zu kämpfen und sich manchmal

auch zu irren.

Falsch zu liegen, bedeutet jedoch für einen Journalisten, dass

sein Fehler viele verschiedene Menschen erreicht: Die totale

Präsenz der Medien hat Journalisten versehentlich selber

mächtig gemacht. Nicht umsonst werden die Medien

als „vierte Gewalt“ bezeichnet (Schulz 2000). Darum ist die

Verpflichtung zur Wahrheit in Bereichen wie dem Journalismus

und wissenschaftlichem Publizieren durchaus wichtig.

Der Journalist hat die Verantwortung, seinen Gegenstand

zu erforschen bzw. zu recherchieren. Dabei muss er sogar

sich selbst erforschen, nämlich den Gegenstand seines Artikels.

In diesem Sinne bedeutet Schreiben auch Denken.

Und allein schon daran zu denken, dass das Geschriebene

gedruckt wird, fordert die Erkenntnis, dass man als Journalist

für die Folgen und Wirkungen von Recherche und Veröffentlichung

verantwortlich ist. Letzendlich gibt es „kein

Tun ohne Täter, keine journalistische Wirkung ohne einen

Handelnden“ (Boventer 1984: 414). Dennoch sollte nicht

vergessen werden, dass der Journalist im Ballwechsel mit

dem Leser agiert: Auch unsere Gesellschaft müsste für einen

verantwortungsvollen Umgang mit den (Massen-)Medien

sensibilisiert werden und eine mehr

oder weniger kritische Lesehaltung

einnehmen.

Die Frage der Verantwortung beim

journalistischen Arbeiten verweist

schließlich auf die personale Verantwortung,

welche sowohl Handlungen

als auch Einstellungen betrifft.

Die Aufgabe des Journalisten umfasst

dabei, Denken und Tun – in

diesem Fall Schreiben – nach selbst

Boventer, H. (1984): Ethik des

Journalismus. Zur Philosophie

der Medienkultur. Konstanz:

Universitätsverlag.

Dovifat, E. (1967): Zeitungslehre.

2 Bände. Berlin: De Gruyter.

6. Auflage 1976.

Schulz, A. (2000): Der Aufstieg

der „vierten Gewalt“. Medien,

Politik und Öffentlichkeit

im Zeitalter der Massenkommunikation.

Historische Zeitschrift

270: S. 65–97.

ermittelten, rational begründeten Maßstäben auszurichten.

Und natürlich auch für die daraus entstehende Folgen und

Wirkungen einzustehen, zumindest soweit der eigene Handlungsspielraum

reicht.

40


Artikel

Verantwortung & Gesellschaft

Quo vadis,

Gesellschaft?

Schule in der Verantwortung: Bedeutung der

politischen Bildung

Yannik Achenbach

Lehramt Englisch/Sozialwissenschaften

Ein Gespenst geht durch Europa – das Gespenst des Rechtspopulismus.

Ein aktueller Blick in die Tageszeitungen und

Nachrichten genügt, um von diversen Ereignissen Notiz

zu nehmen, die unsere gegenwärtige Gesellschaft vor besondere

Herausforderungen zu stellen scheint. Verwiesen

sei an dieser Stelle auf die im Allgemeinen zunehmenden

rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb Europas

und der damit einhergehenden Diffamierung von Zugewanderten,

die Verunsicherung der Bevölkerung und das

Erstarken von rechtsextremem Gedankengut sowie im Umkehrschluss

die Gefährdung der demokratischen Grundordnung.

In Deutschland sind es rechtsextremistisch motivierte

Anschläge wie in Halle oder das Attentat auf den Politiker

Lübcke, die keiner weiteren Erläuterungen bedürfen und

auf die aktuelle Brisanz verweisen. Diese Tendenzen weisen

offenkundig auf Handlungsbedarfe hin, deren Aufarbeitung

und Diskussion es bedarf. Mehr denn je stellt deshalb die

Partizipation der Bürgerinnen und Bürger im Gemeinwesen

und in der Gesellschaft sowie das Eintreten und die Verantwortungsübernahme

für die Demokratie eine elementare

Bedingung dar, um diese Anforderungen zu bewältigen.

Der Institution Schule kommt als Primärsystem von Sozialisations-

und Erziehungsprozessen für die Bürgerinnen und

Bürger von morgen ein besonderer Stellenwert zu. Zum einen

um auf die aktuellen Tendenzen kompetent zu reagieren

und die Schülerinnen und Schüler zur Entfaltung der

individuellen Potentiale zu befähigen. Zum anderen aber

auch, um Schülerinnen und Schüler mit Kompetenzen zur

Lebensbewältigung und Teilnahme in der Gesellschaft, wie

auch zur politischen Partizipation auszustatten. Von ihrer

Aufgabe zur Erhaltung der demokratischen Verfasstheit der

Bundesrepublik Deutschland zeugt die zuletzt veröffentlichte

Empfehlung der Kultusministerkonferenz. Aus dieser geht

hervor, dass Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden

sollen, sich mit politischen und gesellschaftlichen Konflikten

kompetent auseinandersetzen zu können und dazu angeregt

werden, für Demokratie, Menschenrechte und Frieden einzutreten.

Diese Aufgabe stellt in Anbetracht der angeführten

Gegenwartsdiagnosen ein zentrales Momentum von Schule

dar. Im Besonderen stellen die Partizipation und die Verantwortungsbereitschaft

aller ein besonderes Charakteristikum

für eine beständige und lebhafte Demokratie dar. „Ziel

der Schule ist es daher […] Werthaltungen und Teilhabe

zu fördern sowie zur Übernahme von Verantwortung und

Engagement in Staat und Gesellschaft zu ermutigen und zu

befähigen“ (KMK 2018: 4). Neben den Zielen der Schulen

als solches kommt der schulischen politischen Bildung im

besonderen Maße der Stellenwert zu, die Schülerschaft mit

entsprechenden Kompetenzen zu versehen, um als mündige

Bürgerinnen und Bürger Verantwortung in und für die

Gesellschaft zu übernehmen. Die politische Bildung in der

Schule leitet junge Heranwachsende dazu an, ihre zugesprochene

Position des mündigen Bürgers oder der mündigen

Bürgerin in der Gesellschaft zu ergreifen. Diese Form

der Teilnahme kann nur gelingen, wenn eine individuelle

politische Kompetenz entwickelt wird, die zur Teilnahme

an politischen Angelegenheiten befähigt (vgl. Scherr 2010:

303). Das Primat der Mündigkeit meint im Kontext der

politischen Bildung, dass Schülerinnen und Schüler fähig

sind, sich mit Politik und Gesellschaft eigenständig auseinanderzusetzen,

um in der Gemeinschaft eigenverantwortlich

und selbstwirksam handeln zu können (vgl. Autorengruppe

Fachdidaktik 2016: 15). Die Schule leistet somit durch die

Kompetenzentwicklung einen Beitrag, um politische Mündigkeit

bei den Schülerinnen und Schülern herbeizuführen.

Der Mündigkeitsbegriff geht dabei mit dem Ideal des aktiven,

informierten Bürgers einher, der für sich und ande-

41 philou.


re in der Gesellschaft Verantwortung übernimmt und sich

selbständig durch das eigene Tätigwerden in den Diskurs

einbringt. Die aktive Teilhabe ist gekoppelt an Reflexionsfähigkeit

und die Bildung von Urteilen, um auf entsprechende

Situationen eingehen zu können (vgl. Reinhardt 2018: 17).

Diesem Anliegen hat sich die politische Bildung verpflichtet.

Gesellschaftliche Mündigkeit, die soziale und politische

Mündigkeit umfasst, erweist sich somit als Lebensbewältigungsstrategie,

die den Schülerinnen und Schüler ermöglicht,

als Subjekt der Umwelt eigenverantwortlich Entscheidungen

zu fällen und eine entsprechende Haltung in der

Gesellschaft einzunehmen.

Somit ist der Mündigkeitsbegriff eng an den Begriff der

(demokratischen) Verantwortung gekoppelt, der impliziert,

sich zur Einhaltung der demokratischen Grundwerte zu

verpflichten. Die Schülerinnen und Schüler werden dazu

angeleitet, etwas für Andere und das Allgemeinwohl zu tun,

sich einzusetzen, durch eigenes Handeln Verantwortung zu

übernehmen und für einen friedfertigen Umgang einzustehen.

Sie müssen vernehmen, dass ihr eigenes Handeln eine

Wirkung erzielen kann, dass ihr Wissen und Können in

der Gesellschaft benötigt wird. Nur durch die gemeinsame

Verantwortungsübernahme sind die gesellschaftspolitischen

Herausforderungen der Gegenwart zu bewältigen. Dazu bedarf

es jedoch auch der kritischen Auseinandersetzung mit

den aktuellen gesamtgesellschaftlichen Verhältnissen. Die

politische Bildung in der Schule darf nicht dazu verkommen,

den Status Quo allzu plakativ darzustellen und Sündenböcke

zu suchen. Rechtsextremes Gedankengut ist schon längst

salonfähig geworden und in der Mitte der Gesellschaft tief

verankert. Den Schülerinnen und Schülern muss benötigtes

Wissen vermittelt werden, das sie zur Problemlösung bemächtigt

und sie dazu befähigt, sich selbst einzubringen und

politisch aktiv zu werden. Politisches Engagement muss in

diesem Zusammenhang dann zwangsweise mit politischem

Lernen einhergehen, aktuelle Gegebenheiten müssen einer

Struktur- und Sachanalyse unterzogen werden, Lösungsstrategien

ausgearbeitet und im öffentlichen Diskurs artikuliert

werden (vgl. Nonnenmacher 2010: 460). Das kann

Schule und vor allem politische Bildung nur bewerkstelligen,

wenn sie zum einen an Alltagserfahrungen und den

Problemen der jungen Heranwachsenden anknüpft, um damit

einen lebensweltlichen Zugang zu gewährleisten. Davon

ausgehend muss in diesem Zusammenhang dann aber

auch auf gesellschaftspolitische Ursachen der Problemlagen

eingegangen werden (vgl. Schmiederer 1971: 52). Zum anderen

hat sich die politische Bildung der Urteilsbildung zu

verpflichten. Im Unterricht müssen Kontroversen Gegenstand

politischer Auseinandersetzung sein. Dabei kommt

der Gewichtung von unterschiedlichen Argumenten unter

Berücksichtigung von analytischen und normativen Urteilen

zur Beurteilung eines Problemaufrisses ein besonderer

Stellenwert zu. Die politische Bildung in der Schule hat

somit den Auftrag den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung

politischer Gegebenheiten für das eigene Leben

zu vergegenwärtigen und sie dazu zu befähigen, begründete

politische Urteile zu fällen (vgl. Massing 2017: 118). Und

im Zeitalter der Fridays for Future Bewegung, der Fluchtbewegung

und der Radikalisierung, dürfte es an konfliktreichen

Zuständen, die zur kritischen Auseinandersetzung im

Unterricht anregen, nicht fehlen.

Wenn die heutigen Schülerinnen und Schüler, die Bürgerinnen

und Bürger von morgen, bereits in der Schule mit den

entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden, um aktuelle

Konflikte kritisch zu reflektieren und dazu angeleitet

werden, Verantwortung auf der Basis eines friedlichen Miteinanders

zu übernehmen, kann den gegenwärtigen Tendenzen

Einhalt geboten werden. Dann kann das Miteinander in

der Gesellschaft funktionieren und kommt dem Politikverständnis

von Hannah Arendt nah, das davon ausgeht, dass

42


Verantwortung & Gesellschaft

sich Politik auf der Pluralität, also der Vielfalt der Menschen,

gründet (vgl. Arendt 1993: 9). Und für diese Vielfalt gilt es

sich einzusetzen. Genauso wie für die Unversehrtheit aller

Menschen in unserer Gesellschaft. „Der Sinn von Politik ist

Freiheit“ (ebd.: 28). Diese Freiheit sollte die Handlungsmaxime

darstellen. Freiheit bedeutet nicht, dass ein jeder ohne

Rücksicht auf Verluste tun und machen kann was er will,

sondern dass allen in der Auseinandersetzung mit den Anderen

die Möglichkeit zuteilwird, sich eine eigene Meinung

zu bilden und sich im öffentlichen Raum zu betätigen, damit

eine gemeinsame Welt gestaltet und verändert werden kann.

Das (friedliche) Zusammenleben steht aktuell vor der Gefahr,

in ein Pulverfass aus Angst, Hass und Diffamierung

überzugehen, das bei dem nächsten Funken zur Explosion

führen kann. Es gibt sie aber auch, die Hoffnung, die Hoffnung

auf ein respektvolles Miteinander in der Gesellschaft.

Dafür sind alle Bürgerinnen und Bürger gefordert, mit ihrem

eigenen Handeln für eine bessere Gemeinschaft einzustehen

und Verantwortung für demokratische Grundwerte

zu übernehmen. Die aktive Teilnahme und Teilhabe können

eine Veränderung erwirken, wenn wahrgenommen wird, dass

die Gesellschaft aktiv mitgestaltet werden kann. Demokratie

ist und bleibt auf den einzelnen Bürger und die einzelne

Bürgerin angewiesen und bedarf der ständigen Beteiligung.

„Allen Beschwörungen ‚unserer Demokratie‘ in Sonntagsreden

zum Trotz, ist Demokratie nicht Wirklichkeit, sondern

bleibt nach wie vor Aufgabe“ (Salomon 2012: 127).

Arendt, H. (1993): Was ist Politik? Fragmente

aus dem Nachlaß. München: Piper Verlag.

Autorengruppe Fachdidaktik (2016): Was ist

gute politische Bildung? Leitfaden für den sozialwissenschaftlichen

Unterricht. Schwalbach/Ts.:

Wochenschau Verlag.

Massing, P. (2017): Kompetenzorientierung in

der schulischen politischen Bildung. In: Achour/

Gill (Hg.): Was politische Bildung alles sein kann.

Einführung in die politische Bildung. Schwalbach/Ts.:

Wochenschau Verlag. S. 115–127.

Nonnenmacher, F. (2010): Analyse, Kritik und

Engagement – Möglichkeiten und Grenzen

schulischen Politikunterrichts. In: Lösch/

Thimmel (Hg.): Kritische Politische Bildung.

Ein Handbuch. Schwalbach/Ts.: Wochenschau

Verlag. S. 459–471.

Reinhardt, S. (2017): Politik Didaktik. Handbuch

für die Sekundarstufe I und II. Berlin: Cornelsen

Verlag.

Salomon, D. (2012): Demokratie. Köln: PapyRossa

Verlag.

Scherr, A. (2010): Subjektivität als Schlüsselbegriff

kritischer politischer Bildung. In: Lösch/

Thimmel (Hg.): Kritische Politische Bildung. Ein

Handbuch. Schwalbach/Ts.: Wochenschau Verlag.

S. 303–315.

Schmiederer, R. (1971): Zur Kritik der Politischen

Bildung. Ein Beitrag zur Soziologie und Didaktik

des politischen Unterrichts. Frankfurt am Main:

Europäische Verlagsanstalt.

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister

der Länder in der Bundesrepublik

Deutschland (2018): Demokratie als Ziel, Gegenstand

und Praxis historisch-politischer Bildung in

der Schule. Beschluss der Kultusministerkonferenz

vom 06.03.2009 i. d. F. vom 11.10.2018.

Online verfügbar unter: https://www.kmk.org/

fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Staerkung_Demokratieerziehung.pdf

[Zugriff: 12.11.2019].

43 philou.


Artikel

Auch soziale Medien

wollen erziehen –

die Frage ist nur:

Wohin erziehen sie?

Christina Krüger

Soziologie

Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Einblick in die Ergebnisse

einer qualitativen Untersuchung, in deren Rahmen sowohl

Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen als auch eine

Kinderärztin zum Sozialisationseinfluss der sozialen Medien

befragt wurden.

Instagram, Facebook, WhatsApp, Snapchat – soziale Medien

sind heutzutage in aller Munde und erfreuen sich großer

Popularität. In Deutschland verbringen die Nutzer_innen

durchschnittlich 64 Minuten täglich mit der Verwendung

sozialer Netzwerke. Vor allem bei Heranwachsenden sind

sie besonders beliebt: So nutzten im Jahr 2018 etwa 66% der

10- bis 15-Jährigen und 89% der 16- bis 24-Jährigen soziale

Medien (vgl. Rabe 2019). Dabei erfüllen sie für die Heranwachsenden

eine Reihe von Funktionen: Neben Kontaktund

Kommunikationsmöglichkeiten bieten sie weiterhin

unter anderem die Möglichkeit zur Orientierung, Selbstdarstellung

und Generierung von Selbstwert (vgl. Krüger

2019: 33–39). Die Verwendung sozialer Medien übt demnach

einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die (soziale)

Entwicklung heranwachsender Kinder und Jugendlicher

aus, der jedoch häufig den Nutzer_innen sozialer Netzwerke

selbst nicht bewusst ist. Eine Konsequenz dieses Einflusses

ist eine erhöhte Prävalenz von Essstörungen in der Pubertät,

wie erste Untersuchungen von Sidani et al. (2016) und

Mabe et al. (2014) zeigen. Doch wer ist verantwortlich für

diese Entwicklung?

Jede_r, der bzw. die soziale Medien nutzt, ist Teil eines

Wechselspiels von Beeinflussung: Man wird nicht nur

durch das Nutzungsverhalten anderer beeinflusst, sondern

das eigene Nutzungsverhalten beeinflusst gleichwohl andere

Nutzer_innen der Plattform. Die Ursache für diese wechselseitige

Beeinflussung kann in der Sozialisationswirkung

gesehen werden, die jede Handlung in den sozialen Medien

ausübt. Hurrelmann (1998) erklärt Sozialisation als „den

Prozeß, durch den der Mensch [...] zur sozialen, gesellschaftlich-handlungsfähigen

Persönlichkeit wird, indem er in gesellschaftliche

Struktur- und Interaktionszusammenhänge

(in Familien, Gruppen, Schichten, usw.) hineinwächst“ (ebd.:

275). Die Sozialisation ist demnach eng mit der Internalisierung

von „gesellschaftlichen Werten, Normen und Handlungsanforderungen“

(ebd.: 276) verbunden: Der Mensch

lernt nicht nur die entsprechenden Werte kennen, er lernt

im Laufe des Sozialisationsprozesses auch, diese anzuwenden

(vgl. ebd.).

Normen, Werte und Handlungsanforderungen werden in

den sozialen Medien laufend an die Nutzer_innen vermittelt.

Eine der befragten Therapeutinnen erklärt, Aussehen habe

in den sozialen Medien „allererste Priorität“ (E2: 79), wobei

sie den Erwartungen, welche an Frauen gestellt würden,

kritisch gegenüberstehe (vgl. ebd.: 313ff.). Grund dafür sei

die Betrachtung der Frau als „Ware“ (ebd.: 315), die einem

Mann lediglich gefallen könne, wenn sie diese speziellen Erwartungen

erfüllte (vgl. ebd.: 313–316). Ein zweiter Wert,

der vermittelt wird, ist Leistung: „Wer hat wieviel wovon?“

(ebd.: 87f.). Soziale Medien suggerierten, man bekomme lediglich

dann soziale Anerkennung, wenn man folgende Anforderungen

erfülle: „[D]u musst schön sein, du musst dünn

sein“ (E7/E8: 208), „[d]u musst beliebt sein, du musst hunderttausend

Freunde haben, du musst reich sein“ (ebd.: 212).

Neben der Vermittlung von Normen, Werten und Erwartungen

spielen Vorbilder eine zentrale Rolle für den Sozialisationsprozess,

auch oder gerade im Kontext sozialer

Medien. Der Peergroup als wesentlichem Element jugendlicher

Sozialisation kommt auch in den sozialen Medien eine

wichtige Bedeutung zu. Die sogenannten Influencer_innen

stellen dagegen ein neues, jedoch in seinem Einfluss nicht

zu unterschätzendes Element dieser speziellen Sozialisationsinstanz

dar, wie in den Interviews deutlich wurde. Eine

Interviewpartnerin vermutet nicht nur, dass der Erfolg der

44


Verantwortung & Gesellschaft

Influencer_innen anziehend auf die Heranwachsenden wirke

(vgl. E3: 158ff.), sondern dass viele von ihnen darin ein

eigenes Ziel sähen: „Ich glaube wirklich, dass es hier einige

Kinder und Jugendliche gibt, die als Berufswunsch Influencer_in

haben“ (ebd.: 160f.). Eine andere Therapeutin fasst

die anziehenden Eigenschaften folgendermaßen zusammen:

„Die sind so schön, die sind so erfolgreich, denen gelingt alles

sofort, die können sich sehr gut darstellen, die haben viele

Follower“ (E7/E8: 369ff.).

Doch nicht nur ihre Vorbilder beeinflussen die Heranwachsenden

in den sozialen Medien: Sechs der acht befragten

Expertinnen sind der Meinung, dass auf entsprechenden

Plattformen Realität nicht nur abgebildet, sondern vor allem

verzerrt wird. Eine Therapeutin glaubt, dass in den sozialen

Medien eine beschönigende Form der Realität dargestellt

würde (vgl. E7/E8: 163). Speziell für Instagram beschreibt

eine andere Therapeutin einen ähnlichen Eindruck, wobei

sie darauf verweist, dass auch pädagogisches Fachpersonal

von dieser Beschönigung nicht auszunehmen sei: „Auch Profis,

die immer mit Kindern arbeiten, die zeigen sich da so

schick, so gestylt, dass da sehr leicht der Eindruck entstehen

kann: Meine Welt ist Tag und Nacht, 24 Stunden, wahnsinnig

spektakulär, aufregend und toll, aber nicht gezeigt wird, wenn

ein Problem da ist. Und wie ich mich mit diesem Problem

auseinandersetzen muss“ (E1: 130–133). Eine der Therapeutinnen

erklärt: „[Es] werden auch nur tolle Ereignisse

geliked oder gepostet. Als wäre das Leben immer nur toll und

super“ (E7/E8: 198f.).“

Alle sechs Expertinnen, die eine Verzerrung der Realität in

den sozialen Medien wahrnehmen, sehen darin auch eine

Gefährdung der Heranwachsenden. Eine von ihnen glaubt,

durch den täglichen Konsum dieser Verzerrungen würde

die eigene Wahrnehmung ebenfalls verzerrt (vgl. E7/E8:

180–183), was sie als besonders gefährlich für Heranwachsende

einstuft, die bereits mit einer Essstörung zu kämpfen

haben, „weil das eine verzerrte Darstellung ist, die [s]ie da

Tag für Tag in sich aufsaugen und die jeden Tag immer extremer

wird“ (ebd.: 192f.). Eine weitere Therapeutin sieht

vor allem eine Gefährdung selbstunsicherer Jugendlicher:

Diese „verlieren dann [...] den Zugang zur Realität, dass

das Leben keine Seifenoper ist“ (ebd.: 199f.). Beschrieben

wurden außerdem gestörte Selbstwirksamkeitserfahrungen,

beispielsweise in Bezug auf das eigene Äußere: „Man jagt

immer einem Körperbild hinterher, das man nicht erreichen

kann, was nicht mal möglich ist teilweise“ (E6: 164f.).

Wenngleich es sich hierbei um eine stark verkürzte Darstellung

einzelner Untersuchungsergebnisse handelt, so wird

dennoch deutlich, dass die Verantwortung für die gestiegene

Prävalenz von Essstörungen durch soziale Medien nicht

einer einzelnen Person oder Personengruppe zuzuweisen ist.

Vielmehr tragen alle Nutzer_innen sozialer Medien gleichermaßen

Verantwortung, und das (auch) unabhängig von ihrer

Followerzahl. Wie auch die befragten Expertinnen betonen,

ist der Einfluss der Influencer_innen, bedingt durch deren

teils enorme Reichweiten, nicht zu unterschätzen. Doch

das Grundprinzip, nach welchem soziale Medien funktionieren,

„die schönen Dinge des Lebens“ mit dem sozialen

Umfeld zu teilen, fernab zeitlicher und geografischer Grenzen

– diesem Prinzip folgen wir alle. Denn schließlich kann

die Bestätigung, die wir auf diesem Weg erhalten, auch einen

guten Zweck erfüllen: Sie kann unseren Selbstwert stärken.

Wichtig ist jedoch immer das Bewusstsein, dass jede

Nutzung sozialer Medien, wie auch immer diese Nutzung

im Einzelfall aussehen mag, andere Menschen nachhaltig

beeinflussen kann. Wie wir diesen Einfluss dann gestalten

wollen, liegt in unserer Verantwortung.

E1/E2/E3/E7/E8 (2019): Interview mit Kinderund

Jugendpsychotherapeutin. Eigene Erhebung

im Rahmen der Masterarbeit „Zum Einfluss sozialer

Medien auf die Prävalenz von Essstörungen in der

Pubertät“.

Hurrelmann, K. (1998): Einführung in die Sozialisationstheorie.

Über den Zusammenhang von Sozialstruktur

und Persönlichkeit. Weinheim und Basel:

Beltz Verlag.

Mabe, A. G.; Forney, K. J.; Keel, P. K. (2014): Do

you “like” my photo? Facebook use maintains eating

disorder risk. In: International Journal of Eating

Disorders. 47. Jg. 2014/05 (Special Issue: Eating

Disorders in Adolescents). S. 516–523.

Krüger, C. (2019): Zum Einfluss sozialer Medien

auf die Prävalenz von Essstörungen in der Pubertät.

Masterarbeit. Aachen: RWTH.

Rabe, L. (2019): Ranking der Länder mit höchster

durchschnittlicher Nutzungsdauer von Social Networks

weltweit im Jahr 2018 (in Minuten pro Tag).

Online verfügbar unter: https://de.statista.com/

statistik/daten/studie/160137/umfrage/verweildauer-auf-social-networks-pro-tag-nach-laendern/

[Zugriff:

02.11.2019].

Sidani, J. E.; Shensa, A.; Hoffman, B.; Hanmer,

J.; Primack, B. A. (2016): The Association between

Social Media Use and Eating Concerns among U.S.

Young Adults. In: Journal of the Academy of Nutrition

and Dietetics. 116. Jg. 2016/09. S. 1465–1472.

45 philou.


Artikel

Once Upon a Time…

There was

Responsibility

Verantwortung in der Filmkunst

Kunst und Unterhaltungsmedien, wie beispielsweise Filme,

können bestimmte, aktuell gesellschaftlich relevante Problemstellungen

behandeln – sie reproduzieren jedoch oftmals

bereits Bekanntes, wie gesellschaftliche Stereotype, anstatt

diese herauszufordern. Zum Beispiel waren im Jahr 2017 lediglich

in 14 von 109 veröffentlichten Filmen LGBTQ-Repräsentationen

vorzufinden. Damit kam es gleichzeitig zu

einer Abnahme der Diversität von Repräsentation in der

Filmindustrie (vgl. GLAAD 2018). Folglich nahm die Repräsentation

geläufiger Stereotypen 2017 wieder zu. Durch

diese anhaltende Reproduktion von Stereotypen können

diese nur schwer überwunden werden; aber woran soll sich

eine jüngere Generation orientieren, wenn sie keine positiven

Vorbilder repräsentiert sieht? In einer Zeit universeller

Vernetzung und schnelllebiger Kommunikation kann

es schwerfallen, sich gegen diesen Gruppendruck zu stellen.

Wenn auch in anderen Zusammenhängen, zeigten Zimbardo,

Maslach und Haney (1999) sowie Milgram (1964)

bereits, dass Gruppendruck Verhalten auslösen kann, das

inkongruent zu der eigenen Identität steht, und dass die

Verantwortung für dieses Verhalten anderen Personen zugeschrieben

werden kann.

Zieht man die Analogie zur Filmkunst, werden die Schaffenden

zur Autorität des jeweiligen Films. Demnach wären

sie zunächst in der Verantwortung für den Film, den sie kreieren.

Anderseits konsumieren die Zuschauer_innen diesen

Film und befinden sich somit am rezeptiven Ende dessen

Lebenszyklus. Daher könnte ebenso argumentiert werden,

dass die Zuschauer_innen am Ende die Verantwortung dafür

tragen, welche Interpretationen oder neue Verhaltensweisen

sie einem Film entnehmen. Im Folgenden wird beispielhaft

luisa maulitz

PSYCHOLOGIE

anhand von Quentin Tarantinos Once Upon a Time…In Hollywood

(2019) die Frage diskutiert, welche Personengruppe,

Schaffende_r oder Zuschauer_innen, die Verantwortung für

die geschaffene Filmkunst tragen sollte.

Once upon a Time…In Hollywood (2019) ist Quentin Tarantinos

neuester und neunter Film, da Kill Bill Vol. 1 (2003)

und Vol. 2 (2004) als ein Film zu zählen sind. Once Upon a

Time…In Hollywood begleitet einen Schauspieler, Rick Dalton,

und seinen ehemaligen Stuntman und Freund, Cliff

Booth, in Hollywood in den 1960er Jahren. Im Laufe des

Films trifft Cliff Booth auf eine junge Frau, die ihn auf eine

Ranch führt. Anhand der Namen der Charaktere und des

Settings der Ranch lässt sich ableiten, dass es sich hierbei um

die Anhänger_innen Charles Mansons handelt, sofern dem

oder der Zuschauer_in Details über die damaligen, tatsächlichen

Ereignisse bekannt sind (vgl. Chaney 2019). Charles

Mansons Anhänger_innen versuchen später in Rick Daltons

Nachbarhaus, in welchem die schwangere Sharon Tate lebt,

einzubrechen, um diese zu töten. Sie verwechseln jedoch die

Häuser und werden von Cliff Booth und Rick Dalton selbst

„savagely beaten“ (Di Placido 2019). Die entsprechenden

Szenen werden optisch sehr explizit, bis hin zu überzogen

gewaltsam dargestellt. Im Gegensatz zu der Schwere der

präsentierten Gewalt steht Sharon Tate, die das Bild einer

fröhlichen, gut gelaunten und nahezu unschuldigen aufstrebenden

Schauspielerin vermittelt (vgl. Di Placido 2019). Sie

scheint nicht zu ahnen, was ihr ursprünglich zustoßen soll.

Eine mögliche Interpretation des Films beinhaltet Rick

Dalton und Cliff Booth als typische sowie beliebte Hollywood-Helden,

während Sharon Tate Hollywood selbst,

46


Verantwortung & Gesellschaft

Frauen als Inkarnation des Bösen noch verstärken und bestätigen

(vgl. Chaney 2019).

Folglich scheint Tarantino sich nicht dafür verantwortlich

zu sehen, dass seine Gesellschafts- und Filmkritik auch als

solche wahrgenommen wird. Gemäß Banduras Theorie zum

Modelllernen (Bandura 2000) könnten Zuschauer_innen

nun lernen, dass die porträtierte Gewalt erfolgreich eingesetzt

wurde. In einer (potentiell) bedrohlichen Situation

könnte auf ein ähnliches Verhalten zurückgegriffen werden,

ähnlich der Kontroverse zu Gewalt darstellenden Videospielen.

Anderson, Gentile und Buckley (2007) fanden Hinweise,

dass ein gewaltsames Auftreten innerhalb der Spiele

sowohl zur Steigerung von aggressivem Verhalten als auch

der Minderung von prosozialem Verhalten führte.

oder aber die Zuschauer_innen repräsentiert. Obwohl die

Helden Gewalt ausüben, ohne eine kritische Selbstreflexion

folgen zu lassen, bleiben die Zuschauer_innen blind

gegenüber der Implikation dieser Gewalt. Eine weitere mögliche

Interpretation des Films ist, dass Tarantino selbst Hollywoods

glorifizierte Gewalt kritisiert und aufzeigen möchte,

was hinter den vermeintlichen Helden Hollywoods steht: „It

could be argued that Tarantino’s violence […] is a more honest

display than the bloodless punch-ups and murders we’re

accustomed to on the screen,“ (Di Placido 2019).

Eine Einordnung, insbesondere der letzten Szenen, wird

durch mangelndes Wissen um die zugrunde liegenden, tatsächlichen

Ereignisse erschwert. Was bleibt, sind Gewalt

ausübende Protagonisten, mit welchen sympathisiert werden

soll. Die kritische Auseinandersetzung obliegt allein den

Zuschauer_innen, da sie innerhalb des Films nicht erfolgt

(vgl. Chaney 2019). Der Film impliziert, dass die Gewalt

aufgrund der eigentlichen Intention der Täter_innen gerechtfertigt

sei: „[…] whether or not this is problematic is

up to the viewer“ (Di Placido 2019). Darüber hinaus streitet

Tarantino ab, das Drehbuch in Zusammenhang mit aktuellen,

politischen Ereignissen in den U.S.A. geschrieben

zu haben, wobei es kaum möglich erscheint, entsprechende

Parallelen nicht zu sehen (vgl. Chaney 2019). Er überlässt

es den Zuschauer_innen selbst, mit seiner Filmkunst das

Richtige oder das Falsche anzustellen. Es wird vielmehr das

Gegenteil einer kritischen Reflexion vermittelt: „The violence

in this scene is played for laughs“ (Chaney 2019). Anstatt

einer Hinterfragung gängiger Hollywood-Stereotype könnte

ein Film wie Once Upon a Time…In Hollywood sowohl die

Bilder eines heroischen Mannes, einer naiven jungen Frau und

Anhand des Beispiels Once Upon a Time…In Hollywood

(2019) konnten mögliche Konsequenzen einer Verantwortungsabgabe

des Regisseurs oder der Regisseurin an die

Zuschauer_innen identifiziert werden. Als Regisseur und

Drehbuchautor ist in diesem Fall Quentin Tarantino maßgeblich

als Schaffender und somit als Verantwortlicher des

Films zu sehen. Anstatt aber die Verantwortung zu übernehmen,

wird diese an die Konsument_innen weitergereicht.

Da dieser Film auch außerhalb der U.S.-amerikanischen

Kultur Zuschauer_innen findet, erscheinen negative Folgen

der Verantwortungsabgabe wahrscheinlich. Durch die

Untermauerung der Hollywood-Stereotype durch Tarantinos

fehlenden, letzten Schritt der Gesellschaftskritik, bleibt

diese lediglich eine vage Vermutung, anstatt ein Anlass zum

Nachdenken zu sein. Potentielle Negativfolgen dessen reichen

von der Reproduktion und damit Untermauerung von

Stereotypen in der Gesellschaft bis hin zu einer gesteiger-

47 philou.


Anderson, C. A.; Gentile, D. A.; Buckley, K. E.

(2007): Violent Video Game Effects on Children

and Adolescents: Theory, Research, and Public

Policy. New York: Oxford University Press.

Bandura, A. (2000): Die sozial-kognitive Theorie

der Massenkommunikation. In: Schorr,

A. (Hg.): Publikums- und Wirkungsforschung.

Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

S. 441.

Blass, T. (1999): Obedience to Authority: Current

Perspectives on the Milgram Paradigm.

Mahwa, New Jersey: Psychology Press.

ten Wahrscheinlichkeit von aggressivem oder gewaltsamem

Verhalten. Dies sollte einem Regisseur mit der Reichweite

Tarantinos bewusst sein.

Infolgedessen muss im Zuge eines verantwortungsvollen

Handelns in der Filmkunst und -branche beachtet werden,

dass die eigene Intention vermittelt wird, ohne die aktive

Auseinandersetzung und Autonomie der Konsument_innen

zu unterwandern. Im Rahmen dessen sollten sich insbesondere

Regisseur_innen und Drehbuchautor_innen mit möglichen

Konsequenzen einer konträren Interpretation seitens

der Zuschauer_innen auseinandersetzen und deren bewusst

sein. Möchte sich ein_e Regiesseur_in kritisch mit einem

gesellschaftlich relevanten Thema auseinandersetzen, sollte

dies auch tatsächlich erkennbar im Rahmen des Films

passieren. Insbesondere glorifizierte (und übertriebene)

Darstellungen ohne beispielsweise negative Konsequenzen

für die Protagonist_innen könnten eher die Interpretation

hervorrufen, dass das Glorifizierte auch zu dem von den

Protagonist_innen gewünschten Erfolg führt. Wenn dies

wiederum von den Zuschauer_innen bedenkenlos übernommen

wird, werden gesellschaftlich relevante Themen nicht

kritisch hinterfragt, sondern verfestigt. Daher ist es unabdingbar,

dass die Verantwortung in der Filmkunst der Gesellschaft

gegenüber auch von den Filmschaffenden selbst

übernommen wird.

Chaney, J. (2019): On the Troubling Subtext of

Once Upon a Time in Hollywood. In: Vulture,

09.08.2019. Online verfügbar unter: https://

www.vulture.com/2019/08/once-upon-a-time-inhollywood-and-its-troubling-subtext.html

[Zugriff:

18.11.2019].

Di Placido, D. (2019): The Many Controversies

Of ‘Once Upon A Time In Hollywood,’

Explained. In: Forbes, 23.08.2019. Online verfügbar

unter: https://www.forbes.com/sites/

danidiplacido/2019/08/23/the-many-controversies-of-once-upon-a-time-in-hollywood-brokendown/

[Zugriff: 18.11.2019].

GLAAD (2018): 2018 GLAAD Studio Responsibility

Index. In: GLAAD. Online verfügbar unter:

https://www.glaad.org/sri/2018 [Zugriff:

26.11.2019].

Milgram, S. (1964): Group pressure and action

against a person. In: Journal of Abnormal Psychology.

69. Jg. 1964/02. S. 137–143.

Schorr, A. (2000): Publikums- und Wirkungsforschung.

Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Tarantino, Q. (2019): Once Upon a Time…In

Hollywood [Kino]. United States, United Kingdom:

Columbia Pictures, Bona Film Group, Heyday

Films, Visiona Romantica.

Zimbardo, P. G; Maslach, C.; Haney, C.

(1999): Reflections on the Stanford Prison Experiment:

Genesis, transformation and consequences.

In: Blass, T. (Hg:), Obedience to Authority:

Current Perspectives on the Milgram Paradigm.

Mahwa, New Jersey: Psychology Press.

48


Artikel

Verantwortung & Gesellschaft

Wa(h)re

Verantwortung

Thomas sojer

Theologie (Graz)

Ist Verantwortung käuflich? Ärzt_innen, Pilot_innen, Regierungsmitglieder,

Richter_innen und CEOs in Leitungsfunktionen

beziehen ein höheres Gehalt als ihre

Mitarbeiter_innen in untergeordneten Positionen. Weithin

gilt, dass mehr Verantwortung im Job ein höheres Gehalt

verlangt und dieses in der öffentlichen Wahrnehmung

auch rechtfertigt. (vgl. Preisendörfer 1988: 78) Der Beitrag

wirft deshalb Fragen auf, welche Logiken hinter dem direkten

Verhältnis von berufsbezogener Verantwortung und

Gehaltseinstufung stehen, und diskutiert mögliche Konsequenzen,

die derartige Kurzschlüsse mit sich bringen. Ist für

eine Übernahme beruflicher Verantwortung der finanzielle

Faktor einmal zum vorrangigen Kriterium geworden, so die

These des Beitrags, verkommen öffentliche Vertrauensstrukturen

zur Frage des Preises: Dann müssen wir uns fragen,

ob wir uns mehr auf jene Verantwortungsträger_innen verlassen

können, deren Arbeit finanziell besser vergütet wird.

Gleichzeitig birgt dieser Primat des Geldes Gefahren, Verantwortung

nicht nur zu einer bezahlbaren Handelsware

zu etablieren, sondern im Umkehrschluss auch Verantwortungsmissbrauch

und Korruption als lukrative Kaufoption

einzuführen. Innerhalb eines solchen Szenarios folgt das leitende

Prinzip der Verantwortungsfunktion nicht mehr vorranging

einer ethischen, sondern einer finanziellen Maxime.

Verantwortung, die etwas wert ist

Im Kontext von Gehaltseinstufungen meint Verantwortungsfunktion

eine professionsbezogene Entscheidungsvollmacht.

Diese unterscheidet sich von der Fülle alltäglicher

‚selbstverständlicher‘ Verantwortungsrollen: Als Staatsbürger_innen,

als Familienmitglieder, im Sportverein, im gemeinsam

benützten Stiegenhaus oder in der U-Bahn. Wir

versuchen diesen Verantwortungsrollen ohne finanzielle Vergütung

nachzukommen, weil wir sie als ‚selbstverständlich‘

annehmen, mit anderen Worten, weil sie natürlicher Teil

unseres Selbstverständnisses als Staatsbürger_innen, Familienmitglieder

und U-Bahn-Fahrer_innen, etc. sind. Anders

gestaltet sich das mit dem durch den Job erzeugten

und ‚nicht selbstverständlichen‘ Übermaß an Verantwortung:

Diese von Berufs wegen notwendige Übernahme von

Verantwortung, die nicht zu unserem natürlichen Selbstverständnis

als Person gehören, begründet eine Ökonomisierung

von professionsbezogenen Entscheidungspositionen.

(vgl. Blümle 1975: 67) Kurzum: Wer mehr Verantwortung

trägt, soll und darf besser verdienen. Diese Form der arbeitsvertraglich

vereinbarten Verantwortungsfunktionen

entsteht aus im Einzelfall nicht frei gewählten Entscheidungssituationen

und damit einhergehend einer außergewöhnlichen

Entscheidungspflicht und Zusatzbelastungen,

die alltägliche Formen der Verantwortung und das eigene

Selbstverständnis als Teil der Gesellschaft im Regelfall weit

überschreiten: Ärzt_innen, Pilot_innen, Regierungsmitglieder,

Richter_innen und CEOs tragen aufgrund ihrer Profession

erhöhte Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit

und den ihnen Anvertrauten und finden sich mit einem

viel größeren Haftungspotential konfrontiert als Mitarbeiter_innen

in untergeordneten Positionen.

Beispielsweise häufen sich seit Jahrzehnten Fälle, in denen

Mediziner_innen von Patient_innen und Angehörigen für

misslungene Behandlungen bzw. vermeintliche Fehlentscheidungen

gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.

(vgl. Bergmann/Wever 1999: 2) Zur Feststellung, ob

strafbare Behandlungsfehler vorliegen, müssen die Mediziner_innen

nachweisen, durchgehend das standardmäßige

medizinische Protokoll und die vorgegebenen Maßnahmen

leitliniengerecht befolgt zu haben. (vgl. Tombrink 2006:

137) Die zunehmend strengeren Regulierungen im medizinischen

Bereich werfen dann aber wiederum die Frage

auf, ob diese zusätzliche ‚Entscheidungsgewalt‘ letztlich gar

nicht aktiver Natur ist und die Institutionalisierung finanziell

abgegoltener Verantwortungspositionen in Wahrheit

eine Distribution von Haftung darstellt, die zur Identifizierbarkeit

gesellschaftlicher Sündenböcke dient.

Schließlich stehen wir als Gesellschaft vor der Frage, ob

dieses reziproke Verhältnis von finanzieller Vergütung und

Entscheidungsvollmacht auf einem Konzept von Verant-

49 philou.


wortung oder einem Konzept von Haftung aufbauen soll.

Ein Konzept der Haftung definiert sich nämlich ausschließlich

darüber, beim Versagen einer vereinbarten Verantwortung

Schuld eindeutig zuordnen zu können. Wer ist am

Ende verantwortlich für die beiden Flugzeugabstürze der

Boeing 737 Max? Die Piloten? Die CEOs von Boeing? Wer

ist verantwortlich für die Herztransplantation mit tödlichem

Ausgang? Der leitende Operateur oder die diesem übergeordnete

Klinikdirektorin? Das Konzept ‚Haftung‘ birgt

dabei eine nicht sofort erkennbare Gefahr, weil sie das Gegenteil

zu den ‚selbstverständlichen‘ Verantwortungsfunktionen

im privaten Raum darstellt: Unsere ‚selbstverständlichen‘

Verantwortungsrollen, z.B. als Elternteil gegenüber unseren

Kindern, als Ersthelfer am Unfallsort, oder als ökologische

Fußgänger auf unserem Planeten, suchen primär keine Sündenböcke,

sondern verstehen Verantwortung als die notwendige

und fundamentale Grundhaltung des menschlichen

Zusammenlebens. Kurzum: Sie sind wesentlicher Teil unseres

Selbstverständnisses als Menschen. Wenige Menschen

werden im Ernstfall nur aus Angst, wegen unterlassener Hilfeleistung

strafrechtlich verfolgt werden zu können, Erste

Hilfe leisten. Das Konzept der Haftung als alleinigen Handlungsmotor

– wer muss zum Schluss den Kopf hinhalten?

– pervertiert den Grundsatz der Verantwortung als wesentlicher

Teil des eigenen Selbstverständnisses innerhalb der Gesellschaft.

Haftbarkeit wird dann nicht mehr vom sozialen

Fundament einer jedem Menschen obliegenden ‚Pflicht für

den Anderen‘, sondern vom Risiko der Strafe im Fall des

Versagens her gedacht.

Deshalb plädiert dieser Beitrag für die zivilgesellschaftliche

Notwendigkeit, professionsbezogene Entscheidungsgewalt

als eine Erweiterung der ‚selbstverständlichen‘ Verantwortung

zu denken und eine finanzielle Besservergütung als den

symbolischen Ausdruck eines erweiterten ‚Selbstverständnisses‘

innerhalb der Gesellschaft zu lesen. Dazu dient als konkretes,

geläufiges Beispiel: Die Öffentlichkeit erwartet von

einer Lehrperson, dass diese während eines Schulausflugs

nicht nur auf eigene Schulkinder, sondern als eine Person

mit öffentlicher Verantwortung, d.h. mit einem erweiterten

Selbstverständnis als Verantwortungsträger_in, gegebenenfalls

ebenso auf fremde Kinder achtet. Evolutionsbiologisch

stellt ebendiese Erweiterung von Fürsorge vom eigenen, unmittelbaren

‚Stammeskreis‘ und ‚Rudel‘ auf die anderen einer

erweiterten Gruppe den Grundstein komplexer, sozialer

Lebensformen und Entwicklungen dar (vgl. Sumser 2016:

120f.).

Die Gefahr der Ökonomisierung von professionsbezogenen

Verantwortungsfunktionen besteht schließlich darin, dass der

alles vergleichbar und austauschbar machende Wert ‚Geld‘ in

beide Richtungen Wert zu- und abzusprechen vermag: Ursache

und Wirkung können sich austauschen. Dann kommt

es zur Rückkopplung im öffentlichen Diskurs, nämlich, dass

Verantwortungsträger_innen, eben, weil diese besser bezahlt

werden, mit höherer Haftbarkeit und Schuldanfälligkeit beladen

werden müssen.

Eine neue Kultur der Verantwortung als

erweitertes Selbstverständnis

Demgegenüber – so der Appell dieses Beitrags – benötigen

wir als Gesellschaft ein Bewusstsein, wie professionsbezogene

Verantwortungsfunktionen ‚selbstverständliche‘ Verantwortungsrollen

im Alltag notwendig erweitern. Dieser

darf jedoch in keiner Weise dazu dienen, die Pathologien

ökonomisierter Verantwortungsfunktionen, z.B. astronomisch

anmutende CEO-Gehälter, in irgendeiner Weise zu

legitimieren. Vielmehr kann eine wirksame Kritik der bestehenden

Missstände allein in einer Rückbesinnung auf Verantwortung

als Frage des eigenen Selbstverständnisses, privat

und im Job, bestehen. Unser öffentliches Bewusstsein für

professionsbezogene Verantwortung muss sich daher wieder

auf die Übernahme eines erweiterten Verantwortungshorizonts

einzelner für die Gemeinschaft richten. Diese zusätzliche

‚Bürde‘ darf und soll dann auch zusätzlich vergütet

werden, denn allein aufgrund dieser Verantwortungsübernahme

Einzelner im Bereich des Allgemeinwesens kann

Gesellschaft als solche überhaupt existieren.

Bergmann, K. O.; Wever, C. (1999): Die Arzthaftung:

Ein Leitfaden für Ärzte und Juristen. Berlin:

Springer.

Blümle, G. (1975): Theorie der Einkommensverteilung.

Eine Einführung. Berlin: Springer.

Preisendörfer, P. (1988): Die schwere Last der

Verantwortung – Ideologie oder Realität? In:

Pragmatische Soziologie: Beiträge zur wissenschaftlichen

Diagnose und praktischen Lösung gesellschaftlicher

Gegenwartsprobleme. Wiesbaden:

Springer VS. S. 77–81.

Sumser, E. (2016): Evolution der Ethik. Der

menschliche Sinn für Moral im Licht der modernen

Evolutionsbiologie. Berlin: De Gruyter.

Tombrink, C. (2006): Die Arzthaftung für schwere

(„grobe“) Behandlungsfehler. In: Arzthaftungsrecht

– Rechtspraxis und Perspektiven. Berlin: Springer.

S. 115–138.

50


Artikel

Verantwortung & Gesellschaft

Glaube, Hoffnung, Liebe

Über Hiob, Nihilismus und Verantwortung

Caner dogan

Soziologie (Heidelberg)

Wir Modernen haben den Sinn für den Sinn verloren. Die

großen Erzählungen sowie Gott haben ihre Kraft, uns zu

leiten, uns zu halten, verloren. Spätestens seit der Katastrophe

des 20. Jahrhunderts, der industriellen Vernichtung

von Menschen in der Schoah, muss man davon ausgehen,

dass jegliche Moral, jegliche Ethik und jede ernstzunehmende

Theologie sich gehörig fragen muss, was eigentlich

noch ihr Gegenstand ist. Wozu irgendetwas tun, wenn die

Geschichte uns mit unschlagbarer Beweiskraft zeigt, dass

das Menschliche durch menschliches Handeln mit einem

Mal aus der Welt geschaffen werden kann? Die klassische

Antwort der Theodizee, dass alles seinen Zweck hat, dass

Gottes Wege unergründlich sind und letztlich alles dem

Guten, der Heilsgeschichte diene, ist schlichtweg zynisch

geworden. Was also können wir uns in einer scheinbar von

Gott verlassenen Welt noch erhoffen? Wofür sollten wir uns

in einer Welt, die sich immerzu unserer Verfügung entzieht,

verantwortlich zeigen? Sollten wir nicht hoffen dürfen können,

damit uns der Funke der Hoffnung zur Verantwortung

bewegen kann? Nur bleibt die Frage: was hoffen? Einen Hinweis

auf die Antwort zu diesen Fragen finden wir, wenn wir

uns der Geschichte von Hiob zuwenden. Hiob ist uns ein

unzeitgemäßer Zeitgenosse, der geradezu modern anmutet,

weil er den Abgrund des Nihilismus, die „vollendete Sinnlosigkeit“

(Hannah Arendt), erfährt.

Hiob, ein rechtschaffener und frommer Mann in einem

fremden Lande namens Uz, erfährt eine kaum vorstellbare

Prüfung Gottes. Zerstört wird ihm all sein Besitz, seine

Kinder holt der Tod und zuletzt überkommt unsägliche

Krankheit seinen Körper. Hiob wirft sich zu Boden und

antwortet: „Nackt kam ich hervor aus dem Schoß meiner

Mutter; nackt kehre ich dahin zurück. / Der HERR hat

gegeben, der HERR hat genommen; / gelobt sei der Name

des HERRN.“ (Hi 1, 21) Einzig seine Frau bleibt ihm und

spricht: „Hältst du immer noch fest an deiner Frömmigkeit?

51 philou.


Segne Gott und stirb!“ (Hi 2, 9) Wie recht sie doch hat. Das

Leben des Hiob ist offensichtlich aussichtslos. Gott scheint

ihn verlassen zu haben und er will ihn noch segnen. Hiob

reagiert wütend: „Wie eine Törin redet, so redest du. Nehmen

wir das Gute an von Gott, sollen wir dann auch nicht

das Böse annehmen?“ (Hi 2, 10) Befremdlich klingt die

Antwort eines Frommen, der im Moment zuvor Gott gesegnet

hat. Sollen wir denn das Böse in Gott annehmen? Im

theologischen Diskurs wurde diese Frage unter anderem mit

dem Tun-Ergehen-Zusammenhang (Klaus Koch) verhandelt.

Klaus Koch kommt aufgrund philologischer Untersuchungen

zu alttestamentarischen Schriften zu dem Schluss,

dass Gott weniger als richtende Instanz verstanden werden

sollte, sondern die Handlungen der Menschen bloß vollendet

und sich die Menschen dann gewissermaßen in ihrer

Tat befinden (vgl. Koch 1991: 81). Damit zieht Schlechtes,

Schlechtes mit sich und Gutes wiederum Gutes. Jede Tat

wird so zum Schicksal und das, was auf die Tat folgt, ist kein

Ergehen, keine Strafe, keine Belohnung. Dieses Schicksal

und seine Ursachen zu erkennen, ist uns nicht immer möglich,

da Gottes Weisheit die unsere weit übersteigt (vgl. Koch

1991: 98). Damit endet aber die Geschichte Hiobs nicht

und es ist geradezu vermessen, sie zu lesen als sei er verantwortlich

für sein Leid. Was kann Verantwortung für Hiob

also noch heißen?

Nach sieben Tagen des Leids zieht er Gott vor den Gerichtshof,

wohlwissend, dass es keinen Schiedsrichter, keinen

Dritten, zwischen ihnen geben kann (vgl. Hi 9, 32–33).

Er erkennt die Sinnlosigkeit seines Leids, bleibt sich seiner

Unschuld sicher und verlangt eine Anklageschrift. Welche

Hoffnung soll man mit Gott noch haben, wenn er uns

doch offensichtlich aufgegeben hat? „Wozu Licht für den

Mann auf verborgenem Weg, / den Gott von allen Seiten

einschließt?“ (Hi 3, 23) Wesentlich nun in unserem Zusammenhang

ist, dass sich Hiob nicht von Gott abwendet,

obwohl Gott ihn scheinbar fallen lassen hat. Hiobs Klage

ist kein Bruch. Ganz anders seine Freunde, die ihm tröstend

zur Seite stehen wollen, aber ihm seine eigene Sündhaftigkeit

und Unwissenheit vor Gott vorwerfen: „Wer Unrecht

pflügt, / wer Unheil sät, der erntet es auch… Ist wohl ein

Mensch vor Gott gerecht, / ein Mann vor seinem Schöpfer

rein?“ (Hi 4, 7; 17) Wenn er nur einsähe, dass er unrechtmäßig

gehandelt hat, dann sähe er auch den Sinn seiner

Prüfung: seine Schuld am eigenen Leid. Es war Kant, der

darauf hinwies, dass der Verdienst Hiobs darin liegt, dass

er wahrhaftig spricht:

„Also nur die Aufrichtigkeit des Herzens, nicht der Vorzug der

Einsicht, die Redlichkeit, seine Zweifel unverhohlen zu gestehen,

und der Abscheu, Überzeugungen zu heucheln, wo man

sie doch nicht fühlt, vornehmlich vor Gott.“ (Kant 1966: 119)

Hiob ist unschuldig. Seine Freunde, die ja durchaus gute

Absichten hegen, sind im Grunde Ideologen, die aus der

Allmacht und Allwissenheit Gottes Hiobs Unzulänglichkeit

ableiten. Nicht zu klagen und alles so hinzunehmen

wie es einem geschieht, das ist die eigentliche Sünde, weil

man so Gott aus der Welt befördert. In der Fremde haben

die Freunde den Gott Israels vergessen, nämlich Jahwe, den

Befreier und Bundesgenossen Israels, zugunsten eines Gottes,

der herrschend und allmächtig über den Menschen waltet.

Im Prolog der Geschichte wird aber deutlich, dass sie

gar nicht von der Allmacht Gottes handelt. Ganz im Gegenteil

wird Gott von Satan, einem der „Gottessöhne“ (Hi

1, 6) herausgefordert, Hiob zu prüfen, ob er wirklich fromm

sei oder nicht doch nur Götzen folge, die ihm geben, was

ihm guttue. Die Klage Hiobs ist eben die Bekräftigung des

Bundes, der in dem Glauben an die Güte Gottes gründet.

Diese Welt kann nicht Gottes Wille sein. In Hiobs Klage

offenbart sich so die Abhängigkeit Gottes von seinem Gegenüber

als Bundesgenossen. Dass Gott anwesend sein kann,

wird abhängig von der Kraft derjenigen, die an ihn glauben.

Gott wird durch sie in die Anwesenheit gerufen. Hiobs Klage

findet einen bemerkenswerten Nachklang bei Jesus, dessen

letzte Worte am Kreuz waren: „Mein Gott, mein Gott,

warum hast du mich verlassen?“ (Mk 15, 34) Die Klage ist

die Erinnerung an den ursprünglichen Bund mit Gott im

Einklang mit dem eigenen Gewissen.

Nach Nietzsche ist gerade dieses Gewissen eine Fehlentwicklung

des Menschen. Das Gewissen wendet sich gegen

das Leben, indem es unseren „Instinkt der Freiheit“ (Nietzsche

1999: 132), unseren „Willen zur Macht“ unterdrückt.

Bedingung für das Gewissen ist das Gedächtnis. Zivilisationsgeschichtlich

ist das Gedächtnis maßgeblich in dem

Sinne, dass es Versprechen möglich macht und dadurch Bedingung

für Bündnisse und Verträge ist. Im Rahmen dieser

52


Verantwortung & Gesellschaft

erinnerten Bindungen können wir verantwortlich gemacht

werden, nämlich als diejenigen, die ein Versprechen eingegangen

sind. Nach Nietzsche ist gerade aber das Gedächtnis

nihilistisch, weil es sich gegen das Leben wendet und

im Grunde „Willen zum Nichts“ (ebd.) ist. Nietzsches freier

Mensch ist ein von jeglicher Bindung befreiter Mensch,

der Kraft seines Willens heute dies, morgen jenes tut und

sich nicht von den Ketten seines Gewissens zurückhalten

lässt. Wesentlich für ihn ist das Vergessen. Wesentlich aber

für Verantwortung ist die Erinnerung an das Versprechen.

Verantwortung ist immer eine Antwort auf eine Anklage.

Dabei geht es viel weniger um die eigentliche Tat, sondern

um die Person, die klagt und damit das Versprechen aktualisiert.

Sie betrifft die Beziehung, die ich zu meinen Mitmenschen

habe. Wir werden verantwortlich nicht dafür,

was wir tun, sondern dafür, den Faden der Beziehung zum

Anderen nicht reißen zu lassen. Versprechen, Wahrhaftigkeit

und Verantwortung gehören damit zusammen. Verantwortung

ist nun wesentlich: dem Anderen Treue halten;

Treue ist das Festhalten an der Wahrheit einer Beziehung.

„[W]enn es Treue nicht gäbe, wäre die Wahrheit ohne Bestand,

ganz und gar wesenlos.“ (Arendt 2002: 39) Und die

Möglichkeit zur Beziehungsstiftung wäre suspendiert.

Adorno, T. W. (1980): Gesammelte Schriften.

Band 4. Minima Moralia. Reflexionen

aus dem beschädigten Leben. Frankfurt am

Main: Suhrkamp.

Arendt, H. (2002): Denktagebuch. 1950 bis

1973. Erster Band. München: Piper.

Arendt, H. (2007): Über das Böse. Eine Vorlesung

zu Fragen der Ethik. München: Piper.

11. Auflage 2016.

Die Bibel. Einheitsübersetzung. Altes und

Neues Testament. Stuttgart: Herder 2016.

Kant, I. (1966): Werke VI. Schriften zur Anthropologie,

Geschichtsphilosophie und

Pädagogik, Darmstadt: Wissenschaftliche

Buchgesellschaft.

Koch, K. (1991): Spuren hebräischen Denkens.

Beiträge zur alttestamentlichen Theologie.

Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verlag.

Nietzsche, F. (1999): Sämtliche Werke.

Band 6. Stuttgart: Mundus Verlag.

Somit wird Verantwortung Bedingung dafür, dass wir uns

die Welt zur Heimat machen und in ihr „Wurzeln schlagen“

(Arendt 2016: 85) können. Das bedeutet auch, dass

unsere Klage, unser Rechtsanspruch unerfüllt bleiben kann.

Menschliche Beziehungen sind kein Geben und Nehmen,

kein Geschäftsverhältnis, sondern freie Stiftungen. Menschlichkeit

zeigt sich dann, wenn wir im Verhältnis zum Anderen

auf unseren Rechtsanspruch verzichten. Gerade der, dem

Leid zugefügt wurde, sieht sich dieser Entscheidung ausgesetzt.

Adorno bemerkte einmal über den leidenden Liebenden:

„Ihm geschah unrecht; daraus leitet er den Anspruch

des Rechts ab und muß ihn zugleich verwerfen, denn was

er wünscht, kann nur aus Freiheit kommen. In solcher Not

wird der Verstoßene zum Menschen.“ (Adorno 1980: 185)

Am Ende der Geschichte Hiobs tritt Gott auf. Er wird sich

nicht rechtfertigen für das, was er zugelassen hat. Aber Hiob

fordert auch nicht mehr sein Recht ein. Es reicht ihm die

Gewissheit der Anwesenheit des Anderen. Was bleibt, ist

nicht Wahrheit, nicht Wissen, sondern Sinn.

53 philou.


Impressum

philou.

Das unabhängige wissenschaftliche Studierendenmagazin

an der RWTH Aachen

Kontakt

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Ausgabe 9, 2020

Auflage: 3.000

Mitwirkende

Bendler, Karl

Dogan, Caner

Eleftheriadi-Z., Sofia

Erel, Defne

García Mata, Cristina

Görtz, Antonia

Heinrichs, Katja

Layout

García Mata, Cristina

Hilker, Sarah

Korr, Jan

Lentzen, Nina

Neu, Sabrina

Weller, Paula

Winkens, Ann-Kristin

Credits

S. 5: Originalbild Freepik

S. 6: Originalbild Martin Adams via Unsplash

S. 15: Originalbild Siarhei Plashchynski via Unsplash

S. 20: Originalbild Chuttersnap via Unsplash

S. 38: Originalbild Ryoji Iwata via Unsplash

Texturen: texturefabrik.com

V.i.S.d.P

Ann-Kristin Winkens

Studierendenmagazin Philou. e.V.

Robensstraße 65

52070 Aachen

Im Namen der gesamten Redaktion bedanken wir uns herzlichst

bei dem Rektor der RWTH, allen Dekanen und Dekaninnen,

Elke Breuer-Schulte, Emanuel Richter, Max Kerner,

Simone Paganini, dem AStA und allen anderen Mitwirkenden,

die Zeit, Rat und Geld zur Verfügung gestellt haben.

Diese Ausgabe und die vorigen Ausgaben der philou. können

auch online unter philou.rwth-aachen.de eingesehen werden.

Die Redaktion behält sich das Recht vor, Artikel redaktionell

zu bearbeiten. Eine Abdruckpflicht für eingereichte Beiträge

gibt es nicht. Die in der philou. veröffentlichten, namentlich

gezeichneten Beiträge geben die Meinungen der Autoren wieder

und stellen nicht zwangsläufig die Position der Redaktion

dar.

Nachdruck und Wiedergabe von Beiträgen aus der philou.

sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion erlaubt.

Ausblick: Ausgabe 10

zukunft

Wir feiern in diesem Jahr nicht nur das 150-jährige Jubiläum der

RWTH, sondern auch die zehnte Ausgabe der philou.!

Unter dem Motto „Thinking the Future“ wurde das Zukunftskonzept

der Universität formuliert: „RWTH 2020: Meeting

Global Challenges. The Integrated Interdisciplinary University

of Technology“. Weiterhin verpflichtet sich die Universität zu

verschiedenen Werten – einer der Grundsteine dieser Werte ist

die Wissenschaft: „Sie ist das Werkzeug, die Welt zu verstehen

und zu erklären sowie die Herausforderungen der Zukunft zu

gestalten“. In Anlehnung daran möchten auch wir Zukunftsfragen

stellen:

Was sind globale und zukünftige Herausforderungen unserer

Zeit? Welche Auswirkungen haben die Handlungen im 21. Jahrhundert

auf das Leben in der Zukunft? Unter welchen Bedingungen

kann es eine lebenswerte Zukunft geben? Was bedeutet

Zukunft denken? Und was ist überhaupt Zukunft?

Mit diesen und vielen weiteren Aspekten soll sich die nächste

Ausgabe beschäftigen – dabei geht es um einen interdisziplinären

und inneruniversitären Diskurs.

Hast Du Lust zu schreiben, wissenschaftlich zu arbeiten und zu

publizieren? Dann schreibe doch einen Artikel für uns! Melde

Dich unter lektorat@philou.rwth-aachen.de

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