07.09.2020 Aufrufe

H&H-News 2020

aktuelle Informationen rund um H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH aus Berlin und proDoppik, der führenden Finanzsoftware im kommunalen Bereich.

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Kassenvorgänge müssen<br />

lückenlos und unveränderbar<br />

aufgezeichnet werden.<br />

Kassensicherungsverordnung<br />

Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen<br />

Registrierkassen, worunter die proDoppik Barkasse<br />

zählt, müssen mit manipulationssicheren technischen<br />

Sicherheitssystemen (TSE) bis zum 30.09.<strong>2020</strong> ausgestattet<br />

sein, da die im Oktober 2019 von Bund und<br />

Ländern beschlossene Schonfrist endet.<br />

Das verlangt die Anfang <strong>2020</strong> in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung<br />

(KassenSichV), welche damit<br />

Manipulationen an Umsatzdaten durch eine lückenlose<br />

und unveränderbare Aufzeichnung aller<br />

Kassenvorgänge verhindern soll. Mit der Verordnung<br />

werden die Anforderungen des §146a der Abgabenordnung<br />

präzisiert.<br />

Weiterer Bestandteil der KassenSichV ist außerdem<br />

die Pflicht der Datenüberlassung zur Außenprüfung<br />

oder Kassennachschau und die Kassenmeldepflicht.<br />

Die abgesicherten Daten müssen zu jedem Zeitpunkt<br />

für das Finanzamt zum Export zur Verfügung stehen,<br />

welche dann mit einer Prüfsoftware auf Veränderungen<br />

und Lücken prüfen können.<br />

Obwohl das Bundesfinanzministerium eine weitere<br />

Fristverlängerung ablehnte, wurde in den Ländern Baden-Württemberg,<br />

Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,<br />

Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein<br />

diese Frist jetzt bis 31. März 2021 verlängert,<br />

auch wegen der Corona-Pandemie.<br />

Jedoch ist diese Verlängerung an Auflagen geknüpft.<br />

Die Finanzverwaltungen der sieben Länder werden<br />

Kassensysteme nicht beanstanden, wenn:<br />

• Die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem<br />

Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister<br />

bis zum 30. September <strong>2020</strong> nachweislich<br />

verbindlich bestellt ist.<br />

• in einigen Ländern gilt zusätzlich:<br />

Den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat.<br />

Dabei dürfen nur von der BSI zertifizierte technische<br />

Sicherheitseinrichtungen zum Einsatz kommen. Seitens<br />

proDoppik werden Systeme von Diebold Nixdorf<br />

und Epson unterstützt werden.<br />

Die Anzahl der benötigten Einheiten ist abhängig von<br />

der Anzahl der Kassen und deren Quittungsmenge.<br />

Jede einzelne Kasse muss durch genau eine TSE abgesichert<br />

werden, wobei jede TSE wiederum von mehreren<br />

Kassen angesteuert werden darf.<br />

Um diese Systeme in proDoppik einzubinden, ist neben<br />

der Version ab 5.00 A07 auch die Lizenz BK-Adapter<br />

TSE notwendig.<br />

Weiterhin unterstützen wir Sie gern individuell bei den<br />

nachstehenden Aufgaben:<br />

• Projektierung<br />

• Einführung und Konfiguration der TSE<br />

• Anpassung Geräte, Kassen, Leistungen, Belegzwang<br />

• Anpassung der Druckvorlagen für die Kassenbelege<br />

• Begleitung erste Buchungsvorgänge mit TSE<br />

• Umsetzung der DSFinV-K<br />

Ein Angebot für dieses Zusatzmodul zur Barkasse und<br />

den weiteren Dienstleistungen erhalten Sie über<br />

vertrieb@hh-berlin.de .<br />

Im Kundenbereich unserer Webseite haben wir für Sie<br />

zu diesem Thema alle Informationen hinterlegt. Diese<br />

sind in der Knowledgebase unter dem KB-Artikel 11790<br />

abgelegt.

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