H&H-News 2020
aktuelle Informationen rund um H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH aus Berlin und proDoppik, der führenden Finanzsoftware im kommunalen Bereich.
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Kassenvorgänge müssen<br />
lückenlos und unveränderbar<br />
aufgezeichnet werden.<br />
Kassensicherungsverordnung<br />
Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen<br />
Registrierkassen, worunter die proDoppik Barkasse<br />
zählt, müssen mit manipulationssicheren technischen<br />
Sicherheitssystemen (TSE) bis zum 30.09.<strong>2020</strong> ausgestattet<br />
sein, da die im Oktober 2019 von Bund und<br />
Ländern beschlossene Schonfrist endet.<br />
Das verlangt die Anfang <strong>2020</strong> in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung<br />
(KassenSichV), welche damit<br />
Manipulationen an Umsatzdaten durch eine lückenlose<br />
und unveränderbare Aufzeichnung aller<br />
Kassenvorgänge verhindern soll. Mit der Verordnung<br />
werden die Anforderungen des §146a der Abgabenordnung<br />
präzisiert.<br />
Weiterer Bestandteil der KassenSichV ist außerdem<br />
die Pflicht der Datenüberlassung zur Außenprüfung<br />
oder Kassennachschau und die Kassenmeldepflicht.<br />
Die abgesicherten Daten müssen zu jedem Zeitpunkt<br />
für das Finanzamt zum Export zur Verfügung stehen,<br />
welche dann mit einer Prüfsoftware auf Veränderungen<br />
und Lücken prüfen können.<br />
Obwohl das Bundesfinanzministerium eine weitere<br />
Fristverlängerung ablehnte, wurde in den Ländern Baden-Württemberg,<br />
Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,<br />
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein<br />
diese Frist jetzt bis 31. März 2021 verlängert,<br />
auch wegen der Corona-Pandemie.<br />
Jedoch ist diese Verlängerung an Auflagen geknüpft.<br />
Die Finanzverwaltungen der sieben Länder werden<br />
Kassensysteme nicht beanstanden, wenn:<br />
• Die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem<br />
Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister<br />
bis zum 30. September <strong>2020</strong> nachweislich<br />
verbindlich bestellt ist.<br />
• in einigen Ländern gilt zusätzlich:<br />
Den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat.<br />
Dabei dürfen nur von der BSI zertifizierte technische<br />
Sicherheitseinrichtungen zum Einsatz kommen. Seitens<br />
proDoppik werden Systeme von Diebold Nixdorf<br />
und Epson unterstützt werden.<br />
Die Anzahl der benötigten Einheiten ist abhängig von<br />
der Anzahl der Kassen und deren Quittungsmenge.<br />
Jede einzelne Kasse muss durch genau eine TSE abgesichert<br />
werden, wobei jede TSE wiederum von mehreren<br />
Kassen angesteuert werden darf.<br />
Um diese Systeme in proDoppik einzubinden, ist neben<br />
der Version ab 5.00 A07 auch die Lizenz BK-Adapter<br />
TSE notwendig.<br />
Weiterhin unterstützen wir Sie gern individuell bei den<br />
nachstehenden Aufgaben:<br />
• Projektierung<br />
• Einführung und Konfiguration der TSE<br />
• Anpassung Geräte, Kassen, Leistungen, Belegzwang<br />
• Anpassung der Druckvorlagen für die Kassenbelege<br />
• Begleitung erste Buchungsvorgänge mit TSE<br />
• Umsetzung der DSFinV-K<br />
Ein Angebot für dieses Zusatzmodul zur Barkasse und<br />
den weiteren Dienstleistungen erhalten Sie über<br />
vertrieb@hh-berlin.de .<br />
Im Kundenbereich unserer Webseite haben wir für Sie<br />
zu diesem Thema alle Informationen hinterlegt. Diese<br />
sind in der Knowledgebase unter dem KB-Artikel 11790<br />
abgelegt.