Mitteldeutsche Wirtschaft Ausgabe 09/2020
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WIRTSCHAFT & REGION<br />
Aufstiegs-BaföG wird attraktiver<br />
Das BAföG kennen die meisten in Zusammenhang<br />
mit einem Hochschulstudium – als<br />
finanzielle Unterstützung für Studenten<br />
durch den Staat. Das sogenannte Aufstiegs-<br />
BAföG ist das passende Gegenstück im Bereich<br />
der höherqualifizierenden Bildung. Für<br />
wen dieses BAföG gedacht ist, was sich zum<br />
1. August <strong>2020</strong> ändert und wie die Förderung<br />
beantragt werden kann, erläutert IHK-Referentin<br />
Sabine Krüger:<br />
Verbesserungen zum 1. August <strong>2020</strong><br />
Zum 1. August <strong>2020</strong> trat das 4. Gesetz zur<br />
Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetz -<br />
es in Kraft. In diesem Zuge werden Zuschüsse,<br />
Freibeträge und Darlehenserlasse<br />
erhöht. So erhalten Vollzeitgeförderte beispielsweise<br />
die volle Unterhaltsförderung<br />
oder Alleinerziehende einen höheren einkommensunabhängigen<br />
Kinderbetreuungszuschlag.<br />
Wichtiges zur Antragstellung<br />
Wer einen Antrag stellen will, muss über einen<br />
ständigen Wohnsitz verfügen. In Sachsen-Anhalt<br />
sind für die Umsetzung des AFBG<br />
die Ämter für Ausbildungsförderung der<br />
Kreise bzw. kreisfreien Städte zuständig. Es ist<br />
möglich, den Antrag online zu stellen.<br />
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare<br />
unter www.aufstiegs-bafoeg.de<br />
Für wen gedacht<br />
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte<br />
„Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“<br />
(AFBG) – das sogenannte "Aufstiegs-<br />
BAföG" – soll all jene finanziell unterstützen,<br />
die an Maßnahmen der höherqualifizierenden<br />
Berufsbildung teilnehmen. Zudem soll es<br />
Existenzgründungen erleichtern.<br />
Auch wird der Zuschussanteil für Lehrgangsund<br />
Prüfungsgebühren erhöht. Der Belohnungserlass<br />
steigt von jetzt 40 auf 50 Prozent.<br />
Zudem lassen sich Aufstiegsfortbildungen<br />
nun über alle drei Fortbildungsstufen<br />
fördern – sie gelten also für Geprüfte Berufsspezialisten,<br />
den Bachelor Professional<br />
sowie den Master Professional.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
Sabine Krüger<br />
Tel. 0345 2126-348<br />
skrueger@halle.ihk.de<br />
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