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Mitteldeutsche Wirtschaft Ausgabe 09/2020

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WIRTSCHAFT & REGION<br />

Aufstiegs-BaföG wird attraktiver<br />

Das BAföG kennen die meisten in Zusammenhang<br />

mit einem Hochschulstudium – als<br />

finanzielle Unterstützung für Studenten<br />

durch den Staat. Das sogenannte Aufstiegs-<br />

BAföG ist das passende Gegenstück im Bereich<br />

der höherqualifizierenden Bildung. Für<br />

wen dieses BAföG gedacht ist, was sich zum<br />

1. August <strong>2020</strong> ändert und wie die Förderung<br />

beantragt werden kann, erläutert IHK-Referentin<br />

Sabine Krüger:<br />

Verbesserungen zum 1. August <strong>2020</strong><br />

Zum 1. August <strong>2020</strong> trat das 4. Gesetz zur<br />

Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetz -<br />

es in Kraft. In diesem Zuge werden Zuschüsse,<br />

Freibeträge und Darlehenserlasse<br />

erhöht. So erhalten Vollzeitgeförderte beispielsweise<br />

die volle Unterhaltsförderung<br />

oder Alleinerziehende einen höheren einkommensunabhängigen<br />

Kinderbetreuungszuschlag.<br />

Wichtiges zur Antragstellung<br />

Wer einen Antrag stellen will, muss über einen<br />

ständigen Wohnsitz verfügen. In Sachsen-Anhalt<br />

sind für die Umsetzung des AFBG<br />

die Ämter für Ausbildungsförderung der<br />

Kreise bzw. kreisfreien Städte zuständig. Es ist<br />

möglich, den Antrag online zu stellen.<br />

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare<br />

unter www.aufstiegs-bafoeg.de<br />

Für wen gedacht<br />

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte<br />

„Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“<br />

(AFBG) – das sogenannte "Aufstiegs-<br />

BAföG" – soll all jene finanziell unterstützen,<br />

die an Maßnahmen der höherqualifizierenden<br />

Berufsbildung teilnehmen. Zudem soll es<br />

Existenzgründungen erleichtern.<br />

Auch wird der Zuschussanteil für Lehrgangsund<br />

Prüfungsgebühren erhöht. Der Belohnungserlass<br />

steigt von jetzt 40 auf 50 Prozent.<br />

Zudem lassen sich Aufstiegsfortbildungen<br />

nun über alle drei Fortbildungsstufen<br />

fördern – sie gelten also für Geprüfte Berufsspezialisten,<br />

den Bachelor Professional<br />

sowie den Master Professional.<br />

IHK Halle-Dessau<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

Sabine Krüger<br />

Tel. 0345 2126-348<br />

skrueger@halle.ihk.de<br />

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