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Mitteldeutsche Wirtschaft Ausgabe 09/2020

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WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />

INTERNATIONAL<br />

Wie weiter nach dem Brexit?<br />

Vor etwa vier Jahren stimmte eine knappe Mehrheit der britischen Wähler für<br />

einen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union.<br />

Seitdem hat es zahlreiche Szenarien, Verhandlungen und Deadlines gegeben.<br />

Die siebte Verhandlungsrunde endete am 21. August <strong>2020</strong> ohne Durchbruch. Worauf<br />

muss sich die hiesige <strong>Wirtschaft</strong> nun einstellen?<br />

Offiziell hat Großbritannien am 31. Januar<br />

<strong>2020</strong> die Europäische Union (EU) verlassen.<br />

Momentan ist davon aber noch wenig zu<br />

spüren, denn die EU und das Vereinigte Königreich<br />

(UK) einigten sich auf eine Übergangszeit<br />

bis Ende <strong>2020</strong>. Großbritannien<br />

hätte die Möglichkeit gehabt, diese Phase<br />

noch einmal zu verlängern – vorausgesetzt,<br />

die Regierung von Boris Johnson hätte bis<br />

Ende Juni einen entsprechenden Antrag gestellt,<br />

was sie nicht tat. Damit ist nun zumindest<br />

klar, dass es ab 1. Januar 2021 keinen<br />

gemeinsamen Markt zwischen der EU und<br />

dem UK mehr geben wird.<br />

Ein Abkommen ist noch nicht in Sicht<br />

(Stand Ende August <strong>2020</strong>). Und angesichts<br />

der Vielzahl zu klärender Probleme stehen<br />

die Chancen schlecht, dass sich Brüssel und<br />

London in Kürze einigen. Doch selbst wenn<br />

es dazu kommt, werden sich die künftigen<br />

Beziehungen zwischen der EU und dem UK<br />

erheblich ändern.<br />

Grenzkontrollen und eingeschränkter<br />

Handel<br />

Denn indem das Vereinigte Königreich den<br />

Binnenmarkt und die Zollunion verlässt,<br />

beendet es den freien Personen-, Warenund<br />

Dienstleistungsverkehr. Unternehmen<br />

müssen in jedem Bereich mit Hindernissen<br />

rechnen. Zolltechnisch wird Großbritannien<br />

ein Drittstaat. Die Folge: Kontrollen an den<br />

Außengrenzen. Für nach UK zu importierende<br />

EU-Güter sollen diese zunächst stufenweise<br />

erfolgen. Es ist vorgesehen, dass Zollanmeldungen<br />

innerhalb von sechs Monaten nachgereicht<br />

werden können. Die Staffelung soll<br />

im Januar beginnen und wird im April und<br />

Juli durch weitere Maßnahmen ergänzt.<br />

EORI-Nummer erforderlich<br />

Ob und auf welche Güter Zölle erhoben<br />

werden, ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass<br />

Unternehmen bestimmte Zollformalitäten<br />

zu beachten haben. Wer bisher lediglich innerhalb<br />

der EU aktiv war, muss nun bei den<br />

Zollbehörden eine sogenannte EORI-Nummer<br />

beantragen. Sie dient dazu <strong>Wirtschaft</strong>s-<br />

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MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>09</strong>/<strong>2020</strong>

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