Mitteldeutsche Wirtschaft Ausgabe 09/2020
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WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />
INTERNATIONAL<br />
Wie weiter nach dem Brexit?<br />
Vor etwa vier Jahren stimmte eine knappe Mehrheit der britischen Wähler für<br />
einen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union.<br />
Seitdem hat es zahlreiche Szenarien, Verhandlungen und Deadlines gegeben.<br />
Die siebte Verhandlungsrunde endete am 21. August <strong>2020</strong> ohne Durchbruch. Worauf<br />
muss sich die hiesige <strong>Wirtschaft</strong> nun einstellen?<br />
Offiziell hat Großbritannien am 31. Januar<br />
<strong>2020</strong> die Europäische Union (EU) verlassen.<br />
Momentan ist davon aber noch wenig zu<br />
spüren, denn die EU und das Vereinigte Königreich<br />
(UK) einigten sich auf eine Übergangszeit<br />
bis Ende <strong>2020</strong>. Großbritannien<br />
hätte die Möglichkeit gehabt, diese Phase<br />
noch einmal zu verlängern – vorausgesetzt,<br />
die Regierung von Boris Johnson hätte bis<br />
Ende Juni einen entsprechenden Antrag gestellt,<br />
was sie nicht tat. Damit ist nun zumindest<br />
klar, dass es ab 1. Januar 2021 keinen<br />
gemeinsamen Markt zwischen der EU und<br />
dem UK mehr geben wird.<br />
Ein Abkommen ist noch nicht in Sicht<br />
(Stand Ende August <strong>2020</strong>). Und angesichts<br />
der Vielzahl zu klärender Probleme stehen<br />
die Chancen schlecht, dass sich Brüssel und<br />
London in Kürze einigen. Doch selbst wenn<br />
es dazu kommt, werden sich die künftigen<br />
Beziehungen zwischen der EU und dem UK<br />
erheblich ändern.<br />
Grenzkontrollen und eingeschränkter<br />
Handel<br />
Denn indem das Vereinigte Königreich den<br />
Binnenmarkt und die Zollunion verlässt,<br />
beendet es den freien Personen-, Warenund<br />
Dienstleistungsverkehr. Unternehmen<br />
müssen in jedem Bereich mit Hindernissen<br />
rechnen. Zolltechnisch wird Großbritannien<br />
ein Drittstaat. Die Folge: Kontrollen an den<br />
Außengrenzen. Für nach UK zu importierende<br />
EU-Güter sollen diese zunächst stufenweise<br />
erfolgen. Es ist vorgesehen, dass Zollanmeldungen<br />
innerhalb von sechs Monaten nachgereicht<br />
werden können. Die Staffelung soll<br />
im Januar beginnen und wird im April und<br />
Juli durch weitere Maßnahmen ergänzt.<br />
EORI-Nummer erforderlich<br />
Ob und auf welche Güter Zölle erhoben<br />
werden, ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass<br />
Unternehmen bestimmte Zollformalitäten<br />
zu beachten haben. Wer bisher lediglich innerhalb<br />
der EU aktiv war, muss nun bei den<br />
Zollbehörden eine sogenannte EORI-Nummer<br />
beantragen. Sie dient dazu <strong>Wirtschaft</strong>s-<br />
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MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>09</strong>/<strong>2020</strong>