DIE BRÜCKE DIE BRÜCKE - Verbandsgemeinde Treis-Karden
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<strong>Treis</strong>-<strong>Karden</strong> - 11 - Ausgabe 45/2012<br />
MÜDEN<br />
SPRECHSTUNDEN des Ortsbürgermeisters<br />
Montags von .........................19.00 bis 20.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Handy-Nr. 0160/97347572 www.mueden-mosel.de<br />
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Müden<br />
für das Haushaltsjahr 2012<br />
vom 26.10.2012<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2012 auf Grund<br />
von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.<br />
Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 11 des<br />
Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280), folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 548.100 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 692.920 €<br />
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
-144.820 €<br />
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 511.940 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
635.920 €<br />
Ein- und Auszahlungen auf -123.980 €<br />
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
0 €<br />
Ein- und Auszahlungen auf 0 €<br />
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 22.700 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
65.100 €<br />
aus Investitionstätigkeit auf<br />
d) die Einzahlungen aus<br />
-42.400 €<br />
Finanzierungstätigkeit auf<br />
davon<br />
- Einzahlungen aus<br />
211.410 €<br />
langfristigen Investitionskrediten<br />
- Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> als Einheitskasse<br />
57.610 €<br />
(Kredite zur Liquiditätssicherung)<br />
die Auszahlungen aus<br />
153.800 €<br />
Finanzierungstätigkeit auf<br />
davon<br />
- Tilgung verzinste<br />
45.030 €<br />
langfristige Investitionskredite = 6.860 €<br />
- Tilgung zinslose Investitionskredite<br />
- Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber<br />
= 15.210 €<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
= 22.960 €<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf 166.380 €<br />
e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 746.050 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf<br />
§ 2<br />
746.050 €<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
- zinslose Kredite auf 0 Euro<br />
- verzinste langfristige Kredite auf 57.610 Euro<br />
- zusammen auf<br />
§ 3<br />
57.610 Euro<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,<br />
die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />
führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf 300 v. H.<br />
- Grundsteuer B auf 350 v. H.<br />
- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund auf 48 Euro<br />
- für den zweiten Hund auf 72 Euro<br />
- für jeden weiteren Hund auf 93 Euro<br />
- für den ersten gefährlichen Hund auf 370 Euro<br />
- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
610 Euro.<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011<br />
(GVBl. S. 25) werden festgesetzt:<br />
I. Friedhofsgebühren<br />
1. Reihengrabstätten<br />
Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der<br />
Friedhofssatzung<br />
1.1 für Verstorbene<br />
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 160,00 EUR<br />
1.2 für Verstorbene<br />
ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 260,00 EUR<br />
1.3 für Urnenreihengrabstätten 160,00 EUR<br />
2. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten<br />
2.1 Verleihung des Nutzungsrechtes für 30 Jahre an Berechtigte<br />
nach § 2 der Friedhofssatzung für eine Wahldoppelgrabstätte<br />
1.030,00 EUR<br />
2.2 Verlängerung des Nutzungsrechts nach Nr. 3.1 bei späterer<br />
Bestattung je angefangenem Jahr für eine Wahldoppelgrabstätte<br />
34,00 EUR<br />
2.3 Verleihung des Nutzungsrechtes für 25 Jahre an Berechtigte<br />
nach § 2 der Friedhofssatzung für eine Urnenwahlgrabstätte<br />
(Urnendoppelgrabstätte) 240,00 EUR<br />
2.4 Verlängerung des Nutzungsrechts nach Nr. 3.3 bei späterer<br />
Bestattung je angefangenem Jahr für eine Urnendoppelgrabstätte<br />
3. Gemischte Grabstätten<br />
10,00 EUR<br />
Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung<br />
für eine<br />
3.1 Beisetzung einer Urne<br />
in einer Reihengrabstätte 160,00 EUR<br />
3.2 Beisetzung einer Urne<br />
in einer Wahlgrabstätte 160,00 EUR<br />
(in teil- oder voll belegten Wahlgrabstätten ist die zusätzliche<br />
Beisetzung von 1 Urne zulässig)<br />
4. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />
4.1 Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />
wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die<br />
hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern<br />
als Auslagen zu ersetzen.<br />
4.2 Gebühr für die Zulassung einer Umbettung 80,00 EUR<br />
5. Benutzung der Leichenhalle<br />
Für die Aufbewahrung einer Leiche<br />
je angefangenen Tag<br />
6. Räumen der Grabstellen durch die Ortsgemeinde<br />
10,00 EUR<br />
6.1 Reihen- bzw. Urnengräber 100,00 EUR<br />
6.2 Wahldoppelgräber 150,00 EUR<br />
II. Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses<br />
1. Für Veranstaltungen werden folgende Benutzungsgebühren<br />
festgesetzt:<br />
1.1. Veranstaltungen einheimischer Vereine:<br />
a) 1 Tag 160,00 EUR<br />
b) für jeden weiteren Tag 130,00 EUR<br />
c) für die Bühnenbenutzung pro Veranstaltung 30,00 EUR<br />
1.2. Vermietung von Ausstattungsgegenständen an Privatpersonen<br />
pauschal 10,00 EUR<br />
2. Die entstandenen Telefonkosten sind nach dem Gebührenzähler<br />
des Telefons zu erstatten.<br />
Wasser- und Stromkosten sind nach dem tatsächlichen Verbrauch<br />
zu erstatten.