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DIE BRÜCKE DIE BRÜCKE - Verbandsgemeinde Treis-Karden

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<strong>Treis</strong>-<strong>Karden</strong> - 11 - Ausgabe 45/2012<br />

MÜDEN<br />

SPRECHSTUNDEN des Ortsbürgermeisters<br />

Montags von .........................19.00 bis 20.00 Uhr und nach Vereinbarung<br />

Handy-Nr. 0160/97347572 www.mueden-mosel.de<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Müden<br />

für das Haushaltsjahr 2012<br />

vom 26.10.2012<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2012 auf Grund<br />

von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.<br />

Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 11 des<br />

Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280), folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 548.100 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 692.920 €<br />

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

-144.820 €<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 511.940 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

635.920 €<br />

Ein- und Auszahlungen auf -123.980 €<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

0 €<br />

Ein- und Auszahlungen auf 0 €<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 22.700 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

65.100 €<br />

aus Investitionstätigkeit auf<br />

d) die Einzahlungen aus<br />

-42.400 €<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

davon<br />

- Einzahlungen aus<br />

211.410 €<br />

langfristigen Investitionskrediten<br />

- Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> als Einheitskasse<br />

57.610 €<br />

(Kredite zur Liquiditätssicherung)<br />

die Auszahlungen aus<br />

153.800 €<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

davon<br />

- Tilgung verzinste<br />

45.030 €<br />

langfristige Investitionskredite = 6.860 €<br />

- Tilgung zinslose Investitionskredite<br />

- Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber<br />

= 15.210 €<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

= 22.960 €<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf 166.380 €<br />

e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 746.050 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf<br />

§ 2<br />

746.050 €<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

- zinslose Kredite auf 0 Euro<br />

- verzinste langfristige Kredite auf 57.610 Euro<br />

- zusammen auf<br />

§ 3<br />

57.610 Euro<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,<br />

die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />

führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />

Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 300 v. H.<br />

- Grundsteuer B auf 350 v. H.<br />

- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund auf 48 Euro<br />

- für den zweiten Hund auf 72 Euro<br />

- für jeden weiteren Hund auf 93 Euro<br />

- für den ersten gefährlichen Hund auf 370 Euro<br />

- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

610 Euro.<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011<br />

(GVBl. S. 25) werden festgesetzt:<br />

I. Friedhofsgebühren<br />

1. Reihengrabstätten<br />

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 der<br />

Friedhofssatzung<br />

1.1 für Verstorbene<br />

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 160,00 EUR<br />

1.2 für Verstorbene<br />

ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 260,00 EUR<br />

1.3 für Urnenreihengrabstätten 160,00 EUR<br />

2. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten<br />

2.1 Verleihung des Nutzungsrechtes für 30 Jahre an Berechtigte<br />

nach § 2 der Friedhofssatzung für eine Wahldoppelgrabstätte<br />

1.030,00 EUR<br />

2.2 Verlängerung des Nutzungsrechts nach Nr. 3.1 bei späterer<br />

Bestattung je angefangenem Jahr für eine Wahldoppelgrabstätte<br />

34,00 EUR<br />

2.3 Verleihung des Nutzungsrechtes für 25 Jahre an Berechtigte<br />

nach § 2 der Friedhofssatzung für eine Urnenwahlgrabstätte<br />

(Urnendoppelgrabstätte) 240,00 EUR<br />

2.4 Verlängerung des Nutzungsrechts nach Nr. 3.3 bei späterer<br />

Bestattung je angefangenem Jahr für eine Urnendoppelgrabstätte<br />

3. Gemischte Grabstätten<br />

10,00 EUR<br />

Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 der Friedhofssatzung<br />

für eine<br />

3.1 Beisetzung einer Urne<br />

in einer Reihengrabstätte 160,00 EUR<br />

3.2 Beisetzung einer Urne<br />

in einer Wahlgrabstätte 160,00 EUR<br />

(in teil- oder voll belegten Wahlgrabstätten ist die zusätzliche<br />

Beisetzung von 1 Urne zulässig)<br />

4. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />

4.1 Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />

wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die<br />

hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern<br />

als Auslagen zu ersetzen.<br />

4.2 Gebühr für die Zulassung einer Umbettung 80,00 EUR<br />

5. Benutzung der Leichenhalle<br />

Für die Aufbewahrung einer Leiche<br />

je angefangenen Tag<br />

6. Räumen der Grabstellen durch die Ortsgemeinde<br />

10,00 EUR<br />

6.1 Reihen- bzw. Urnengräber 100,00 EUR<br />

6.2 Wahldoppelgräber 150,00 EUR<br />

II. Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses<br />

1. Für Veranstaltungen werden folgende Benutzungsgebühren<br />

festgesetzt:<br />

1.1. Veranstaltungen einheimischer Vereine:<br />

a) 1 Tag 160,00 EUR<br />

b) für jeden weiteren Tag 130,00 EUR<br />

c) für die Bühnenbenutzung pro Veranstaltung 30,00 EUR<br />

1.2. Vermietung von Ausstattungsgegenständen an Privatpersonen<br />

pauschal 10,00 EUR<br />

2. Die entstandenen Telefonkosten sind nach dem Gebührenzähler<br />

des Telefons zu erstatten.<br />

Wasser- und Stromkosten sind nach dem tatsächlichen Verbrauch<br />

zu erstatten.

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