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DIE BRÜCKE DIE BRÜCKE - Verbandsgemeinde Treis-Karden

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<strong>Treis</strong>-<strong>Karden</strong> - 13 - Ausgabe 45/2012<br />

2. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Ausbaubeitragssatzung<br />

für den Ausbau von Verkehrsanlagen<br />

3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />

II. Nichtöffentliche Sitzung<br />

Paul-Josef Porten, Ortsbürgermeister<br />

Treibjagd im Jagdrevier Pommern II<br />

Am Samstag, 10. November 2012, wird im Jagdrevier Pommern II<br />

(Pommerbachtal bis Gemarkungsgrenze Klotten, Kail und Brieden)<br />

eine Treibjagd durchgeführt. Wir bitten an diesem Tag das Jagdrevier<br />

(u. a. Pommerbachtal) zu meiden.<br />

Die Treibjagd im Jagdrevier Pommern I findet am 24. November<br />

2012 statt.<br />

Paul-Josef Porten, Ortsbürgermeister<br />

Belegungsplan für das Bürgerhaus<br />

„Alte Schule“<br />

Das Bürgerhaus „Alte Schule“ steht vom 09.11. bis 12.11.2012 und<br />

vom 23. bis 25.11.2012 den üblichen Benutzergruppen nicht zur Verfügung.<br />

Paul-Josef Porten, Ortsbürgermeister<br />

Brennholzbedarf anmelden<br />

Der Brennholzbedarf aus dem Wintereinschlag 2012/2013 kann<br />

noch beim Forstrevier <strong>Treis</strong>-<strong>Karden</strong> angemeldet werden (bitte<br />

schriftlich Brunnenstraße 17, 56829 Brieden; per e-mail Rolf.Welter@wald-rlp.de;<br />

oder AB, 02672/910170).<br />

Welter, Revierförster<br />

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />

Pommern für das Haushaltsjahr 2012<br />

vom 26.10.2012<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2012 auf Grund<br />

von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.<br />

Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 11 des<br />

Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280), folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 508.590 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 538.000 €<br />

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf -29.410 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 466.110 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 476.560 €<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf -10.450 €<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf 0 €<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 468.400 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 607.800 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf -139.400 €<br />

d) die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 201.070 €<br />

davon<br />

- Einzahlungen aus Investitionskrediten 139.400 €<br />

- Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse 61.670 €<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 51.220 €<br />

davon<br />

- Auszahlungen zur Tilgung<br />

von Investitionskrediten 28.720 €<br />

- Auszahlungen zur Tilgung der<br />

Verbindlichkeiten gegenüber der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse (KEF) 22.050 €<br />

- Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern 450 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf 149.850 €<br />

e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.135.580 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.135.580 €<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />

- zinslose Kredite auf 0Euro<br />

- verzinste langfristige Kredite auf 139.400 Euro<br />

- zusammen auf<br />

§ 3<br />

139.400 Euro<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,<br />

die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />

führen können, wird festgesetzt<br />

auf 620.000 Euro<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />

Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich auf<br />

§ 4<br />

Steuersätze<br />

60.000 Euro<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf 320 v. H.<br />

- Grundsteuer B auf 358 v. H.<br />

- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund auf 70 Euro<br />

- für den zweiten Hund auf 95 Euro<br />

- für jeden weiteren Hund auf 103 Euro<br />

- für den ersten gefährlichen Hund auf 370 Euro<br />

- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf<br />

§ 5<br />

Gebühren und Beiträge<br />

610 Euro<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011<br />

(GVBl. S. 25) werden festgesetzt:<br />

I. Friedhofsgebühren<br />

1. Reihengrabstätten<br />

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2<br />

der Friedhofssatzung<br />

1.1 für Verstorbene<br />

bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 120 Euro<br />

1.2 für Verstorbene<br />

ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 240 Euro<br />

1.3 Urnenreihengrabstätten 120 Euro<br />

2. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahldoppelgrabstätten<br />

2.1 Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2<br />

Abs. 2 der Friedhofssatzung für eine Wahldoppelgrabstätte<br />

(Doppelgrabstätte)<br />

für 30 Jahre 1.000 Euro<br />

2.2 Verlängerung des Nutzungsrechts nach Nr. 2.1 bei späterer<br />

Bestattung je angefangenem Jahr für eine Wahldoppelgrabstätte<br />

(Wahldoppelgrabstätte) 35 Euro<br />

2.3 Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs.<br />

2 der Friedhofssatzung für 25 Jahre für eine Urnendoppelgrabstätte<br />

240 Euro<br />

2.4 Verlängerung des Nutzungsrechts bei einer späteren Beisetzung<br />

je angefangenem Jahr für eine Urnendoppelgrabstätte<br />

10 Euro<br />

3. Gemischte Grabstätten<br />

Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der<br />

Friedhofssatzung für eine<br />

3.1 Beisetzung einer Urne in einer Reihengrabstätte 150 Euro<br />

3.1 Beisetzung einer Urne in einer Wahlgrabstätte 150 Euro<br />

(in teil- oder voll belegten Wahlgrabstätten ist die zusätzliche<br />

Beisetzung von 1 Urne zulässig)<br />

4. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />

4.1 Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />

wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die<br />

hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern<br />

als Auslagen zu ersetzen.<br />

4.2 Gebühr für die Zulassung einer Umbettung 95 Euro<br />

5. Benutzung der Leichenhalle -pauschal- 65 Euro

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