DIE BRÜCKE DIE BRÜCKE - Verbandsgemeinde Treis-Karden
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<strong>Treis</strong>-<strong>Karden</strong> - 13 - Ausgabe 45/2012<br />
2. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Ausbaubeitragssatzung<br />
für den Ausbau von Verkehrsanlagen<br />
3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
II. Nichtöffentliche Sitzung<br />
Paul-Josef Porten, Ortsbürgermeister<br />
Treibjagd im Jagdrevier Pommern II<br />
Am Samstag, 10. November 2012, wird im Jagdrevier Pommern II<br />
(Pommerbachtal bis Gemarkungsgrenze Klotten, Kail und Brieden)<br />
eine Treibjagd durchgeführt. Wir bitten an diesem Tag das Jagdrevier<br />
(u. a. Pommerbachtal) zu meiden.<br />
Die Treibjagd im Jagdrevier Pommern I findet am 24. November<br />
2012 statt.<br />
Paul-Josef Porten, Ortsbürgermeister<br />
Belegungsplan für das Bürgerhaus<br />
„Alte Schule“<br />
Das Bürgerhaus „Alte Schule“ steht vom 09.11. bis 12.11.2012 und<br />
vom 23. bis 25.11.2012 den üblichen Benutzergruppen nicht zur Verfügung.<br />
Paul-Josef Porten, Ortsbürgermeister<br />
Brennholzbedarf anmelden<br />
Der Brennholzbedarf aus dem Wintereinschlag 2012/2013 kann<br />
noch beim Forstrevier <strong>Treis</strong>-<strong>Karden</strong> angemeldet werden (bitte<br />
schriftlich Brunnenstraße 17, 56829 Brieden; per e-mail Rolf.Welter@wald-rlp.de;<br />
oder AB, 02672/910170).<br />
Welter, Revierförster<br />
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde<br />
Pommern für das Haushaltsjahr 2012<br />
vom 26.10.2012<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2012 auf Grund<br />
von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.<br />
Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 11 des<br />
Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280), folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 508.590 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 538.000 €<br />
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf -29.410 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 466.110 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 476.560 €<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf -10.450 €<br />
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf 0 €<br />
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 468.400 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 607.800 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf -139.400 €<br />
d) die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 201.070 €<br />
davon<br />
- Einzahlungen aus Investitionskrediten 139.400 €<br />
- Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse 61.670 €<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 51.220 €<br />
davon<br />
- Auszahlungen zur Tilgung<br />
von Investitionskrediten 28.720 €<br />
- Auszahlungen zur Tilgung der<br />
Verbindlichkeiten gegenüber der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>kasse (KEF) 22.050 €<br />
- Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern 450 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf 149.850 €<br />
e) der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.135.580 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.135.580 €<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für<br />
- zinslose Kredite auf 0Euro<br />
- verzinste langfristige Kredite auf 139.400 Euro<br />
- zusammen auf<br />
§ 3<br />
139.400 Euro<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,<br />
die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />
führen können, wird festgesetzt<br />
auf 620.000 Euro<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich auf<br />
§ 4<br />
Steuersätze<br />
60.000 Euro<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf 320 v. H.<br />
- Grundsteuer B auf 358 v. H.<br />
- Gewerbesteuer auf 350 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund auf 70 Euro<br />
- für den zweiten Hund auf 95 Euro<br />
- für jeden weiteren Hund auf 103 Euro<br />
- für den ersten gefährlichen Hund auf 370 Euro<br />
- für jeden weiteren gefährlichen Hund auf<br />
§ 5<br />
Gebühren und Beiträge<br />
610 Euro<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.02.2011<br />
(GVBl. S. 25) werden festgesetzt:<br />
I. Friedhofsgebühren<br />
1. Reihengrabstätten<br />
Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2<br />
der Friedhofssatzung<br />
1.1 für Verstorbene<br />
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 120 Euro<br />
1.2 für Verstorbene<br />
ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 240 Euro<br />
1.3 Urnenreihengrabstätten 120 Euro<br />
2. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahldoppelgrabstätten<br />
2.1 Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2<br />
Abs. 2 der Friedhofssatzung für eine Wahldoppelgrabstätte<br />
(Doppelgrabstätte)<br />
für 30 Jahre 1.000 Euro<br />
2.2 Verlängerung des Nutzungsrechts nach Nr. 2.1 bei späterer<br />
Bestattung je angefangenem Jahr für eine Wahldoppelgrabstätte<br />
(Wahldoppelgrabstätte) 35 Euro<br />
2.3 Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs.<br />
2 der Friedhofssatzung für 25 Jahre für eine Urnendoppelgrabstätte<br />
240 Euro<br />
2.4 Verlängerung des Nutzungsrechts bei einer späteren Beisetzung<br />
je angefangenem Jahr für eine Urnendoppelgrabstätte<br />
10 Euro<br />
3. Gemischte Grabstätten<br />
Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der<br />
Friedhofssatzung für eine<br />
3.1 Beisetzung einer Urne in einer Reihengrabstätte 150 Euro<br />
3.1 Beisetzung einer Urne in einer Wahlgrabstätte 150 Euro<br />
(in teil- oder voll belegten Wahlgrabstätten ist die zusätzliche<br />
Beisetzung von 1 Urne zulässig)<br />
4. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />
4.1 Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen<br />
wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die<br />
hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern<br />
als Auslagen zu ersetzen.<br />
4.2 Gebühr für die Zulassung einer Umbettung 95 Euro<br />
5. Benutzung der Leichenhalle -pauschal- 65 Euro