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VDV Jahresbericht 2019/2020

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Innovative Beleuchtungsanlagen:<br />

Die LED-Technologie hält Einzug<br />

Eine ausreichende Beleuchtung von Anlagen des ÖPNV dient sowohl im Regelbetrieb<br />

als auch im Störungsfall der Sicherheit der Fahrgäste und des Betriebspersonals. Ein<br />

Technologiewechsel bei der Beleuchtungstechnik hat in den letzten Jahren begonnen:<br />

Leuchtstoffröhren werden in den nächsten Jahren mehr und mehr durch LED-Leuchtmittel<br />

ersetzt, auch um eine neue EU-Verordnung hinsichtlich des Ökodesigns von<br />

Lichtquellen zu berücksichtigen.<br />

Die Anforderungen an die Beleuchtung der Betriebsanlagen<br />

städtischer Schienenbahnen, insbesondere<br />

an die Leuchtstärke und die Gleichmäßigkeit<br />

der Beleuchtung, sind in diversen<br />

(gesetzlichen) Regelwerken, Normen und auch<br />

<strong>VDV</strong>-Schriften enthalten. Hierzu zählen die<br />

Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab),<br />

die „Technischen Regeln für Straßenbahnen –<br />

Elektrische Anlagen (TR Strab EA)“ und die <strong>VDV</strong>-<br />

Schrift 535 „Planung und Bau von Beleuchtungsanlagen<br />

im Gleisbereich von Bahnen gemäß<br />

BOStrab“; außerdem kommen (europäische) Normen<br />

zu den Leuchten, den Leuchtmitteln und zu speziellen<br />

Einsatzzwecken der Beleuchtung hinzu.<br />

Leuchtstofflampen haben sich bewährt und<br />

wurden kontinuierlich verbessert<br />

In den nächsten Jahren steht den Verkehrsunternehmen<br />

(VU) eine nicht unerhebliche Veränderung<br />

bei den Beleuchtungsanlagen bevor: Derzeit stellen<br />

die Leuchtstofflampen des Typs T8 („Leuchtstoffröhren“)<br />

weitgehend die Standardbeleuchtung<br />

sowohl von Betriebsanlagen der VU, wie z. B. von<br />

Bahnsteigen (ober-/unterirdisch) und Bussteigen,<br />

Betriebshöfen und Werkstätten, als auch von Verwaltungsgebäuden<br />

dar. Im Laufe von Jahrzehnten<br />

wurde nicht nur die Energieeffizienz dieser Leuchtstofflampe<br />

erheblich verbessert, sondern auch<br />

deren Lebensdauer auf über fünf Jahre deutlich<br />

verlängert.<br />

sich schon jetzt auf dieses Verbot vorzubereiten<br />

und auf eine der nachfolgenden Strategien für<br />

den Umstellungsprozess von Leuchtstoff- auf LED-<br />

Lampen festzulegen:<br />

— Bevorratung von Leuchtstofflampen,<br />

— Einsatz von Ersatzprodukten,<br />

— vorzeitige Erneuerung von Leuchten.<br />

Neue <strong>VDV</strong>-Mitteilung wurde zur Thematik erstellt<br />

Um die für die Beleuchtung zuständigen Mitarbeiter<br />

von VU hierzu genauer über die notwendigen<br />

Maßnahmen zu informieren, hat der <strong>VDV</strong>-Ausschuss<br />

für Elektrische Energieanlagen (AEE) sein<br />

Arbeitsteam „Beleuchtung“ gebeten, die <strong>VDV</strong>-Mitteilung<br />

5350 „Ersatz von T8-Leuchtstofflampen<br />

durch LED-Leuchtmittel“ zu erstellen; sie wird<br />

voraussichtlich im Frühjahr <strong>2020</strong> veröffentlicht.<br />

Diese neue <strong>VDV</strong>-Publikation erläutert nicht nur<br />

die Situation für die VU, die mit dem Inkrafttreten<br />

der neuen EU-Verordnung eintritt, sondern stellt<br />

die möglichen o. a. Strategien hinsichtlich eines<br />

Ersatzes von T8-Leuchstofflampen sowie die Umstellungsprozesse<br />

auf LED-Technologie vor und<br />

bewertet sie.<br />

Neue EU-Verordnung führt zu Veränderung<br />

der Leuchtmitteltechnologie<br />

Dieses bewährte Leuchtmittel soll aber entsprechend<br />

den überarbeiteten und neu geordneten EU-Ökodesign-Regelungen<br />

für Beleuchtungsprodukte<br />

(Verordnung <strong>2019</strong>/<strong>2020</strong>/EU) durch eine energieeffizientere<br />

Technologie ersetzt werden; entsprechend<br />

dem aktuellen Stand der Technik werden<br />

dies voraussichtlich ausschließlich LED-Lampen<br />

sein.<br />

Strategien für Umstellung auf LED-Technologie<br />

Die neue Verordnung trat am 25. Dezember <strong>2019</strong><br />

in Kraft. Das eigentliche Verbot des Inverkehrbringens<br />

von T8-Leuchtstofflampen greift ab dem<br />

1. September 2023. Daher ist es für die VU sinnvoll,<br />

Udo Stahlberg<br />

Elektrische Energieanlagen, Standseilbahnen<br />

t 0221 57979-132<br />

stahlberg@vdv.de<br />

Technik und Normung: Elektrische Energieanlagen<br />

<strong>VDV</strong>-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2019</strong>/<strong>2020</strong> 71

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