Last und Freude Wissen um das Kind Sprache des ... - Moses Online
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Magazin www.moses-online.de Oktober 2012<br />
Wehret den Anfängen!<br />
Jede Kommune in Sachsen-Anhalt soll die Höhe <strong>des</strong> Pflegegel<strong>des</strong> selbst bestimmen können.<br />
Der Lan<strong>des</strong>verband für Pflege- <strong>und</strong> Adoptiveltern Land Sachsen-Anhalt e.V. sieht darin einen<br />
klaren Rückschritt. Lesen Sie hier die Stellungnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>.<br />
Jede Kommune in Sachsen-Anhalt soll die Höhe <strong>des</strong><br />
Pflegegel<strong>des</strong> selbst bestimmen können In dem Entwurf<br />
der Landtagsfassung vom 12.7.2012 wird im<br />
Artikel 3 § 20 - Vollzeitpflege - <strong>das</strong> Land als zuständige<br />
Behörde für die Festsetzung der laufenden<br />
Leistungen z<strong>um</strong> Unterhalt entlassen <strong>und</strong> statt<strong>des</strong>sen<br />
die örtlichen Kommunen ermächtigt. (Siehe dazu § 39<br />
Abs. 5 SGB VIII - Festsetzung der zuständigen Behörden<br />
durch <strong>das</strong> Lan<strong>des</strong>recht)<br />
Alte Fassung § 20:<br />
Vollzeitpflege, Hilfe bei einer geeigneten Pflegeperson<br />
(3) Die oberste Lan<strong>des</strong>jugendbehörde regelt durch<br />
Rechtsverordnung die Höhe der Pauschalbeträge für<br />
laufende Leistungen z<strong>um</strong> Unterhalt (§ 39 Abs. 4 <strong>und</strong><br />
5 SGB VIII), gestaffelt nach Altersgruppen <strong>und</strong> Art<br />
der Pflegestelle.<br />
Neue Fassung:<br />
Vollzeitpflege, Hilfe bei einer geeigneten Pflegeperson<br />
(3) Zuständige Behörde nach § 39 Abs. 5 Satz 1 SGB<br />
VIII ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.<br />
Anhörung im Landtag Magdeburg z<strong>um</strong> Entwurf<br />
am 12.9.2012<br />
Der Lan<strong>des</strong>verband der Pflege- <strong>und</strong> Adoptiveltern<br />
Land Sachsen-Anhalt e.V. hat z<strong>um</strong> Änderungsentwurf<br />
eine Stellungnahme erarbeitet <strong>und</strong> diesen bei<br />
der Anhörung vorgetragen. Der Lan<strong>des</strong>verband befürchtet<br />
ein Wirrwarr im Pflegekinderwesen <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>, wenn jede Kommune je nach Bedarf ihren<br />
eigenen Pflegegeldsatz festlegen kann. So sei eine<br />
Gleichbehandlung der Pflegekinder <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht<br />
mehr gegeben <strong>und</strong> werden bisher mühselig <strong>und</strong> mit<br />
viel Arbeit erreichte Standards infrage gestellt. Der<br />
Lan<strong>des</strong>verband spricht sich deutlich gegen eine<br />
solche Änderung aus <strong>und</strong> verlangt weiterhin eine<br />
lan<strong>des</strong>weite Vereinbarung zur Höhe der Pauschalleistungen<br />
z<strong>um</strong> Unterhalt der Pflegekinder.<br />
12<br />
Stellungnahme z<strong>um</strong> Entwurf der Änderung<br />
<strong>des</strong> <strong>Kind</strong>erförderungsgesetzes zu Artikel<br />
3, § 20 Vollzeitpflege - Hilfe bei einer<br />
geeigneten Pflegeperson -<br />
(Landtagsfassung vom 12.7.2012)<br />
Als Betroffenenverband der Pflegefamilien in Sachsen-Anhalt<br />
nehmen wir zu dem geplanten Entwurf<br />
wie folgt Stellung:<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung beabsichtigt, die Verantwortung<br />
für die laufenden Unterhaltsleistungen für Pflegekinder<br />
auf die örtlichen Träger der öffentlichen<br />
Jugendhilfe, also auf die einzelnen Kommunen zu<br />
übertragen <strong>und</strong> begründet dies mit der Möglichkeit<br />
der ortsnahen Erledigung staatlicher Aufgaben, der<br />
Bürgerfre<strong>und</strong>lichkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit. Die<br />
geplante Änderung hätte weitreichende Konsequenzen<br />
für <strong>das</strong> Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt,<br />
würde eine Vielzahl von Problemen mit sich bringen<br />
<strong>und</strong> <strong>das</strong> bisher mühselig <strong>und</strong> nur teilweise Erreichte<br />
infrage stellen. In den letzten 20 Jahren wurde viel<br />
Zeit, Arbeit <strong>und</strong> Geld in die Entwicklung <strong>des</strong> Pflegekinderwesens<br />
investiert. Es wurden Standards für<br />
<strong>das</strong> Pflegekinderwesen erarbeitet <strong>und</strong> die Gründung<br />
von Selbsthilfeorganisationen massiv gefördert.<br />
Trotz allem wird es immer schwieriger Pflegekinder<br />
unterzubringen. Es sind zurzeit immer weniger junge<br />
Familien motiviert, ein Pflegekind aufzunehmen <strong>und</strong><br />
erfahrene Pflegeeltern haben ein Alter erreicht, in<br />
dem sie kein <strong>Kind</strong> mehr aufnehmen möchten.<br />
Wir sehen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Pflegekinderwesen einen Positivschub<br />
braucht, <strong>um</strong> längerfristig erfolgreich zu<br />
sein. Zu einer positiven Veränderung <strong>des</strong> Pflegekinderwesens<br />
gehört die Anerkennung der Arbeit von<br />
Pflegeeltern durch die Gesellschaft ebenso wie klare<br />
<strong>und</strong> verlässliche Rahmenbedingungen, zu denen<br />
natürlich auch angemessene <strong>und</strong> verlässliche finanzielle<br />
Gr<strong>und</strong>lagen gehören. Bei<strong>des</strong> ist derzeit nicht<br />
gegeben. Obwohl die Einwohnerzahl in Sachsen-<br />
Anhalt rückläufig ist, steigt die Zahl der <strong>Kind</strong>er die<br />
außerhalb ihrer Familien untergebracht werden müssen.<br />
In dieser angespannten Situation wird nun über<br />
eine Änderung nachgedacht, die bei uns die Frage<br />
aufwirft: Will <strong>das</strong> Land dadurch den Kommunen die<br />
Möglichkeit bieten, bessere Rahmenbedingungen für<br />
Pflegefamilien zu schaffen oder will es einfach die<br />
Mitverantwortung für die Problematik Pflegekinder<br />
völlig aus der Hand geben?