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Last und Freude Wissen um das Kind Sprache des ... - Moses Online

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Magazin www.moses-online.de Oktober 2012<br />

Wehret den Anfängen!<br />

Jede Kommune in Sachsen-Anhalt soll die Höhe <strong>des</strong> Pflegegel<strong>des</strong> selbst bestimmen können.<br />

Der Lan<strong>des</strong>verband für Pflege- <strong>und</strong> Adoptiveltern Land Sachsen-Anhalt e.V. sieht darin einen<br />

klaren Rückschritt. Lesen Sie hier die Stellungnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>.<br />

Jede Kommune in Sachsen-Anhalt soll die Höhe <strong>des</strong><br />

Pflegegel<strong>des</strong> selbst bestimmen können In dem Entwurf<br />

der Landtagsfassung vom 12.7.2012 wird im<br />

Artikel 3 § 20 - Vollzeitpflege - <strong>das</strong> Land als zuständige<br />

Behörde für die Festsetzung der laufenden<br />

Leistungen z<strong>um</strong> Unterhalt entlassen <strong>und</strong> statt<strong>des</strong>sen<br />

die örtlichen Kommunen ermächtigt. (Siehe dazu § 39<br />

Abs. 5 SGB VIII - Festsetzung der zuständigen Behörden<br />

durch <strong>das</strong> Lan<strong>des</strong>recht)<br />

Alte Fassung § 20:<br />

Vollzeitpflege, Hilfe bei einer geeigneten Pflegeperson<br />

(3) Die oberste Lan<strong>des</strong>jugendbehörde regelt durch<br />

Rechtsverordnung die Höhe der Pauschalbeträge für<br />

laufende Leistungen z<strong>um</strong> Unterhalt (§ 39 Abs. 4 <strong>und</strong><br />

5 SGB VIII), gestaffelt nach Altersgruppen <strong>und</strong> Art<br />

der Pflegestelle.<br />

Neue Fassung:<br />

Vollzeitpflege, Hilfe bei einer geeigneten Pflegeperson<br />

(3) Zuständige Behörde nach § 39 Abs. 5 Satz 1 SGB<br />

VIII ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.<br />

Anhörung im Landtag Magdeburg z<strong>um</strong> Entwurf<br />

am 12.9.2012<br />

Der Lan<strong>des</strong>verband der Pflege- <strong>und</strong> Adoptiveltern<br />

Land Sachsen-Anhalt e.V. hat z<strong>um</strong> Änderungsentwurf<br />

eine Stellungnahme erarbeitet <strong>und</strong> diesen bei<br />

der Anhörung vorgetragen. Der Lan<strong>des</strong>verband befürchtet<br />

ein Wirrwarr im Pflegekinderwesen <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>, wenn jede Kommune je nach Bedarf ihren<br />

eigenen Pflegegeldsatz festlegen kann. So sei eine<br />

Gleichbehandlung der Pflegekinder <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nicht<br />

mehr gegeben <strong>und</strong> werden bisher mühselig <strong>und</strong> mit<br />

viel Arbeit erreichte Standards infrage gestellt. Der<br />

Lan<strong>des</strong>verband spricht sich deutlich gegen eine<br />

solche Änderung aus <strong>und</strong> verlangt weiterhin eine<br />

lan<strong>des</strong>weite Vereinbarung zur Höhe der Pauschalleistungen<br />

z<strong>um</strong> Unterhalt der Pflegekinder.<br />

12<br />

Stellungnahme z<strong>um</strong> Entwurf der Änderung<br />

<strong>des</strong> <strong>Kind</strong>erförderungsgesetzes zu Artikel<br />

3, § 20 Vollzeitpflege - Hilfe bei einer<br />

geeigneten Pflegeperson -<br />

(Landtagsfassung vom 12.7.2012)<br />

Als Betroffenenverband der Pflegefamilien in Sachsen-Anhalt<br />

nehmen wir zu dem geplanten Entwurf<br />

wie folgt Stellung:<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung beabsichtigt, die Verantwortung<br />

für die laufenden Unterhaltsleistungen für Pflegekinder<br />

auf die örtlichen Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe, also auf die einzelnen Kommunen zu<br />

übertragen <strong>und</strong> begründet dies mit der Möglichkeit<br />

der ortsnahen Erledigung staatlicher Aufgaben, der<br />

Bürgerfre<strong>und</strong>lichkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit. Die<br />

geplante Änderung hätte weitreichende Konsequenzen<br />

für <strong>das</strong> Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt,<br />

würde eine Vielzahl von Problemen mit sich bringen<br />

<strong>und</strong> <strong>das</strong> bisher mühselig <strong>und</strong> nur teilweise Erreichte<br />

infrage stellen. In den letzten 20 Jahren wurde viel<br />

Zeit, Arbeit <strong>und</strong> Geld in die Entwicklung <strong>des</strong> Pflegekinderwesens<br />

investiert. Es wurden Standards für<br />

<strong>das</strong> Pflegekinderwesen erarbeitet <strong>und</strong> die Gründung<br />

von Selbsthilfeorganisationen massiv gefördert.<br />

Trotz allem wird es immer schwieriger Pflegekinder<br />

unterzubringen. Es sind zurzeit immer weniger junge<br />

Familien motiviert, ein Pflegekind aufzunehmen <strong>und</strong><br />

erfahrene Pflegeeltern haben ein Alter erreicht, in<br />

dem sie kein <strong>Kind</strong> mehr aufnehmen möchten.<br />

Wir sehen, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Pflegekinderwesen einen Positivschub<br />

braucht, <strong>um</strong> längerfristig erfolgreich zu<br />

sein. Zu einer positiven Veränderung <strong>des</strong> Pflegekinderwesens<br />

gehört die Anerkennung der Arbeit von<br />

Pflegeeltern durch die Gesellschaft ebenso wie klare<br />

<strong>und</strong> verlässliche Rahmenbedingungen, zu denen<br />

natürlich auch angemessene <strong>und</strong> verlässliche finanzielle<br />

Gr<strong>und</strong>lagen gehören. Bei<strong>des</strong> ist derzeit nicht<br />

gegeben. Obwohl die Einwohnerzahl in Sachsen-<br />

Anhalt rückläufig ist, steigt die Zahl der <strong>Kind</strong>er die<br />

außerhalb ihrer Familien untergebracht werden müssen.<br />

In dieser angespannten Situation wird nun über<br />

eine Änderung nachgedacht, die bei uns die Frage<br />

aufwirft: Will <strong>das</strong> Land dadurch den Kommunen die<br />

Möglichkeit bieten, bessere Rahmenbedingungen für<br />

Pflegefamilien zu schaffen oder will es einfach die<br />

Mitverantwortung für die Problematik Pflegekinder<br />

völlig aus der Hand geben?

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