Last und Freude Wissen um das Kind Sprache des ... - Moses Online
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Magazin www.moses-online.de Oktober 2012<br />
eine unerwünschte Vermögensverwaltung von sorgeberechtigten<br />
Eltern, sei es durch einen bereits jetzt<br />
absehbaren staatlichen Zugriff im Falle einer Hilfegewährung.<br />
Sollten derartige Gefährdungsmomente<br />
gegeben sein, empfiehlt es sich unbedingt, hiergegen<br />
Vorkehrungen zu treffen. Die einzelnen Möglichkeiten<br />
können hier nur angerissen werden. Es bedarf<br />
jeweils einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall,<br />
16<br />
welche testamentarische Gestaltung die günstigste<br />
ist.<br />
Rechtsanwalt Steffen Siefert<br />
Aachener Str. 197-199, 50931 Köln<br />
Telefon: 0221/9 40 56 70<br />
Telefax: 0221/9 40 56 78<br />
www.pflegeelternrecht.de<br />
E-Mail: info@pflegeelternrecht.de<br />
Sozialgeheimnis <strong>und</strong> Datenschutz<br />
Dieser Artikel stammt aus unserem neuen<br />
Ratgeber Schule<br />
für <strong>Kind</strong>er in Familienpflege,<br />
Erziehungsstellen, Wohngruppen <strong>und</strong> Adoption<br />
Unser neues Themenheft in zwei Bänden<br />
vollgepackt mit Infos über:<br />
� Rechtliches<br />
� Pflegeeltern <strong>und</strong> Schule<br />
� Schulsozialarbeit<br />
� Hilfen für <strong>das</strong> <strong>Kind</strong> in der Schule<br />
� Integrationshelfer<br />
� Inklusion<br />
� Schulverweigerung, Schulstress, Mobbing<br />
� Strategien bei Lernschwierigkeiten<br />
� Pflegekinder in der Schule<br />
� Die Sonderschule als Hilfe<br />
� Hilfen auf dem Weg in die Volljährigkeit<br />
� weitere Themen <strong>und</strong> viele Internet-Links…<br />
Sie können jetzt bestellen für 13,90€<br />
nur auf<br />
www.moses-online.de/themenheft/schule<br />
Vor <strong>und</strong> während einer Vermittlung ist es bedeutsam,<br />
aus der Lebensgeschichte <strong>des</strong> <strong>Kind</strong>es ausreichend<br />
Informationen zu erhalten, <strong>um</strong> sich in ihrem<br />
Erziehungsverhalten auf zu erwartende Ängste oder<br />
Verhaltensbesonderheiten <strong>des</strong> <strong>Kind</strong>es einstellen zu<br />
können. Sie werden daher eine Vielzahl von Informationen<br />
von der Fachkraft <strong>des</strong> Jugendamtes erfahren,<br />
die vertraulich sind <strong>und</strong> vertraulich behandelt<br />
werden müssen.<br />
Zwischen den Eltern <strong>des</strong> <strong>Kind</strong>es <strong>und</strong> der Fachkraft<br />
<strong>des</strong> Jugendamtes ist bereits eine Vereinbarung z<strong>um</strong><br />
Umgang mit diesen Informationen getroffen worden.<br />
Die Eltern vertrauen nunmehr darauf, <strong>das</strong>s ihre Sozialdaten<br />
nicht unbefugt weitergegeben werden.<br />
Personen, bei denen ein <strong>Kind</strong> in Familienpflege,<br />
Erziehungsstellen oder in einer Wohngruppe lebt<br />
gehören zu dem Personenkreis, der in § 78 SGB X<br />
gemeint ist:<br />
§ 78 Zweckbindung <strong>und</strong> Geheimhaltungspflicht<br />
eines Dritten, an den Daten übermittelt werden<br />
(1) Personen oder Stellen, die nicht in § 35 <strong>des</strong> Ersten<br />
Buches genannt <strong>und</strong> denen Sozialdaten übermittelt<br />
worden sind, dürfen diese nur zu dem Zweck<br />
verarbeiten oder nutzen, zu dem sie ihnen befugt<br />
übermittelt worden sind. Die Dritten haben die Daten<br />
in demselben Umfang geheim zu halten wie die<br />
in § 35 <strong>des</strong> Ersten Buches genannten Stellen. Sind<br />
Sozialdaten an Gerichte oder Staatsanwaltschaften<br />
übermittelt worden, dürfen diese gerichtliche Entscheidungen,<br />
die Sozialdaten enthalten, weiter<br />
übermitteln, wenn eine in § 35 <strong>des</strong> Ersten Buches<br />
genannte Stelle zur Übermittlung an den weiteren<br />
Dritten befugt wäre. Abweichend von Satz 3 ist eine<br />
Übermittlung nach § 115 <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esbeamtengesetzes<br />
<strong>und</strong> nach Vorschriften, die auf diese Vorschrift<br />
verweisen, zulässig. Sind Sozialdaten an Polizeibehörden,<br />
Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Behörden<br />
der Gefahrenabwehr übermittelt worden, dürfen<br />
diese die Daten unabhängig vom Zweck der Übermittlung<br />
sowohl für Zwecke der Gefahrenabwehr als<br />
auch für Zwecke der Strafverfolgung <strong>und</strong> der Strafvollstreckung<br />
verarbeiten <strong>und</strong> nutzen.