Landkreis_Leer
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IT-RECHT – BEACHTENSWERTE VORSCHRIFTEN<br />
Foto: formedia<br />
Ob es um den Umgang mit Kundendaten<br />
geht oder mit dem Recht am<br />
Bild – es gilt wichtige Vorschriften<br />
einzuhalten. Firm im IT-Recht ist der<br />
Rechtsanwalt Dr. Holger Achtermann.<br />
DEM LAIEN SCHWIRRT DER KOPF<br />
Im Internet sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften unbedingt zu beachten<br />
Kaum eine Firma oder ein Freiberufler<br />
kommt ohne Webseite aus, immer mehr<br />
betreiben Onlineshops – verstärkt noch<br />
durch den Lockdown in der Coronakrise.<br />
Oder sie nutzen bestehende Handelsplattformen<br />
wie Amazon oder eBay.<br />
Das sorgt für Wachstum und Entwicklung<br />
– aber auch für die Pflicht, neue<br />
und dem Laien oft unbekannte rechtliche<br />
Vorgaben zu berücksichtigen.<br />
Mit fundiertem Wissen<br />
Ärger vermeiden<br />
„Wer sie außer Acht lässt, riskiert teure<br />
Abmahnungen oder Bußgelder“, sagt Dr.<br />
Holger Achtermann, Anwalt und Vorstand<br />
der BDO DPI Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
und zugleich Partner in der<br />
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
<strong>Leer</strong>. Es fängt an mit dem Impressum,<br />
„das einige Haken hat“. Uneigennützig<br />
empfiehlt Achtermann für einfache Fälle<br />
einen Impressums-Generator.<br />
Aber damit ist es nicht getan. Informationspflichten<br />
über Produkte und<br />
Vertragsbedingungen, „teilweise sehr<br />
diffizil“, sind zu beachten. Hinzu kommen<br />
Ausführungen zum Widerrufsrecht.<br />
Erforderlich ist auch ein Cookie-Banner,<br />
um dem Datenschutz zu genügen.<br />
Wie der Betreiber mit Daten umgeht,<br />
muss er in einer Datenschutzerklärung<br />
beschreiben – und bevor er Waren versendet,<br />
sollte er ins Verpackungsregister<br />
schauen. Denn wer Verpackungen in<br />
Umlauf bringt, braucht eine Lizenz, die<br />
Gebühren kostet, wenn auch nur relativ<br />
geringe. Auch die Preisangaben-Verordnung<br />
spielt eine Rolle.<br />
Selbst ein Allerwelts-Newsletter verlangt<br />
juristische Obacht – z. B. dürfen Daten der<br />
Empfänger nur sparsam abgefragt werden,<br />
die zudem einwilligen müssen.<br />
Zu beachten ist laut Achtermann auf<br />
Webseiten unbedingt das Recht am Bild.<br />
Hierbei geht es vor allem um Persönlichkeitsrechte,<br />
eventuell auch um Urheberund<br />
Markenrechte. So brauchen Betreiber<br />
die Zustimmung der abgebildeten<br />
Personen, auch wenn es die eigenen<br />
Mitarbeiter sind, und/oder möglicherweise<br />
des Urhebers.<br />
In der Tat ist es ein weites Feld, auf dem<br />
die EU-Datenschutzgrundverordnung<br />
(DSGVO), das Netzdurchführungsgesetz<br />
(NetzDG), das IT-Sicherheitsgesetz<br />
(IT-SiG) oder das Geschäftsgeheimnisgesetz<br />
(GeschGehG) wachsen. „Digitale<br />
Prozesse rechtskonform machen. Datenschutz,<br />
Datenhoheit und Datenhaftung<br />
beachten, um sich gegen Ärger abzusichern“,<br />
sagt Holger Achtermann.<br />
Auch der in der Coronakrise verstärkte<br />
Trend zum Home-Office birgt rechtliche<br />
Tücken. Eine Firma, die Mitarbeiter zu<br />
Hause mit deren eigenen Computern<br />
arbeiten lässt, „kann sich schnell ein<br />
Datenschutzproblem einhandeln“.<br />
Achtermanns Rat: „Home-Office nur<br />
mit Firmen-Tablets oder –Laptops.“<br />
Und mit verschlüsseltem Zugang. Nur<br />
so sei letztlich Dritten, aber auch Partnern<br />
oder Kindern der Zugriff verwehrt.<br />
„Kundenschutz steht obenan.“<br />
Achtermann empfiehlt dringend, vor<br />
dem Home-Office mit betroffenen Mitarbeitern<br />
„die Modalitäten konkret zu<br />
vereinbaren“. Es gehe um Datenschutz,<br />
aber auch um Arbeitsrecht und Unfallverhütungs-Vorschriften.<br />
Denn Arbeiten<br />
im Home-Office „suggeriert ein eigenes<br />
Büro“.<br />
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