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Landkreis_Leer

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IT-RECHT – BEACHTENSWERTE VORSCHRIFTEN<br />

Foto: formedia<br />

Ob es um den Umgang mit Kundendaten<br />

geht oder mit dem Recht am<br />

Bild – es gilt wichtige Vorschriften<br />

einzuhalten. Firm im IT-Recht ist der<br />

Rechtsanwalt Dr. Holger Achtermann.<br />

DEM LAIEN SCHWIRRT DER KOPF<br />

Im Internet sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften unbedingt zu beachten<br />

Kaum eine Firma oder ein Freiberufler<br />

kommt ohne Webseite aus, immer mehr<br />

betreiben Onlineshops – verstärkt noch<br />

durch den Lockdown in der Coronakrise.<br />

Oder sie nutzen bestehende Handelsplattformen<br />

wie Amazon oder eBay.<br />

Das sorgt für Wachstum und Entwicklung<br />

– aber auch für die Pflicht, neue<br />

und dem Laien oft unbekannte rechtliche<br />

Vorgaben zu berücksichtigen.<br />

Mit fundiertem Wissen<br />

Ärger vermeiden<br />

„Wer sie außer Acht lässt, riskiert teure<br />

Abmahnungen oder Bußgelder“, sagt Dr.<br />

Holger Achtermann, Anwalt und Vorstand<br />

der BDO DPI Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

und zugleich Partner in der<br />

BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

<strong>Leer</strong>. Es fängt an mit dem Impressum,<br />

„das einige Haken hat“. Uneigennützig<br />

empfiehlt Achtermann für einfache Fälle<br />

einen Impressums-Generator.<br />

Aber damit ist es nicht getan. Informationspflichten<br />

über Produkte und<br />

Vertragsbedingungen, „teilweise sehr<br />

diffizil“, sind zu beachten. Hinzu kommen<br />

Ausführungen zum Widerrufsrecht.<br />

Erforderlich ist auch ein Cookie-Banner,<br />

um dem Datenschutz zu genügen.<br />

Wie der Betreiber mit Daten umgeht,<br />

muss er in einer Datenschutzerklärung<br />

beschreiben – und bevor er Waren versendet,<br />

sollte er ins Verpackungsregister<br />

schauen. Denn wer Verpackungen in<br />

Umlauf bringt, braucht eine Lizenz, die<br />

Gebühren kostet, wenn auch nur relativ<br />

geringe. Auch die Preisangaben-Verordnung<br />

spielt eine Rolle.<br />

Selbst ein Allerwelts-Newsletter verlangt<br />

juristische Obacht – z. B. dürfen Daten der<br />

Empfänger nur sparsam abgefragt werden,<br />

die zudem einwilligen müssen.<br />

Zu beachten ist laut Achtermann auf<br />

Webseiten unbedingt das Recht am Bild.<br />

Hierbei geht es vor allem um Persönlichkeitsrechte,<br />

eventuell auch um Urheberund<br />

Markenrechte. So brauchen Betreiber<br />

die Zustimmung der abgebildeten<br />

Personen, auch wenn es die eigenen<br />

Mitarbeiter sind, und/oder möglicherweise<br />

des Urhebers.<br />

In der Tat ist es ein weites Feld, auf dem<br />

die EU-Datenschutzgrundverordnung<br />

(DSGVO), das Netzdurchführungsgesetz<br />

(NetzDG), das IT-Sicherheitsgesetz<br />

(IT-SiG) oder das Geschäftsgeheimnisgesetz<br />

(GeschGehG) wachsen. „Digitale<br />

Prozesse rechtskonform machen. Datenschutz,<br />

Datenhoheit und Datenhaftung<br />

beachten, um sich gegen Ärger abzusichern“,<br />

sagt Holger Achtermann.<br />

Auch der in der Coronakrise verstärkte<br />

Trend zum Home-Office birgt rechtliche<br />

Tücken. Eine Firma, die Mitarbeiter zu<br />

Hause mit deren eigenen Computern<br />

arbeiten lässt, „kann sich schnell ein<br />

Datenschutzproblem einhandeln“.<br />

Achtermanns Rat: „Home-Office nur<br />

mit Firmen-Tablets oder –Laptops.“<br />

Und mit verschlüsseltem Zugang. Nur<br />

so sei letztlich Dritten, aber auch Partnern<br />

oder Kindern der Zugriff verwehrt.<br />

„Kundenschutz steht obenan.“<br />

Achtermann empfiehlt dringend, vor<br />

dem Home-Office mit betroffenen Mitarbeitern<br />

„die Modalitäten konkret zu<br />

vereinbaren“. Es gehe um Datenschutz,<br />

aber auch um Arbeitsrecht und Unfallverhütungs-Vorschriften.<br />

Denn Arbeiten<br />

im Home-Office „suggeriert ein eigenes<br />

Büro“.<br />

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Wirtschaftsstandort <strong>Landkreis</strong> <strong>Leer</strong>

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