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KV Business College® Handelsschule Vollzeit - SEITZ Handels

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Promotionen<br />

VSH/<strong>KV</strong><br />

hungsverantwortlichen) besprochen. Parallel zur Ausbildung legen die<br />

Studierenden bereits interne und externe Teilprüfungen ab. In ihrem Inte-<br />

resse wird damit das Anhäufen von Prüfungen gegen Ausbildungsende<br />

reduziert. Am Schluss des 6. Semesters werden die verbleibenden Ab-<br />

schlussprüfungen für das eidg. Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann ab-<br />

gelegt. Studierende, welche die Prüfungen mit Erfolg bestehen, verfügen<br />

nach ihrer Ausbildungszeit an der <strong>SEITZ</strong> über zwei qualifizierte kaufmän-<br />

nische Abschlüsse (Bürofachdiplom VSH und eidg. Fähigkeitszeugnis als<br />

Kauffrau/Kaufmann), ein internationales Informatikzertifikat (ECDL) sowie<br />

internationale Sprachzertifikate (BEC/DFP).<br />

Es besteht die Möglichkeit, nach dem Kaufmännischen Basisjahr (Büro-<br />

fachdiplom VSH) die Ausbildung bis zum <strong>Handels</strong>diplom VSH oder zum<br />

eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann weiterzufüh-<br />

ren.<br />

Dazu müssen folgende allgemeine Bedingungen erfüllt sein:<br />

a) Erfolgreicher Abschluss der Prüfungen zum Bürofachdiplom VSH<br />

b) Ein Studienplatz für das 2. Jahr. (Dieser ist mit Ihrer Anmeldung si-<br />

chergestellt.)<br />

Für einen Übertritt ins <strong>KV</strong> E-Profil (Erweiterte Grundbildung) gelten folgen-<br />

de zusätzliche Bestimmungen:<br />

a) Das Bürofachdiplom VSH muss mit einem Notendurchschnitt von min-<br />

destens 4,8 bestanden sein.<br />

b) Das Wahlpflichtfach Französisch muss belegt und mit mindestens der<br />

Note 4 abgeschlossen sein.<br />

c) Die V&V-Note muss mindestens 4,0 sein.<br />

d) Das Resultat der persönlichen Beurteilung („Standortbestimmung“) muss<br />

mindestens 45 Punkte aufweisen.<br />

e) Absolvierende haben sich über einen regelmässigen Schulbesuch aus-<br />

zuweisen.<br />

Für einen Übertritt ins <strong>KV</strong> B-Profil (Basis-Grundbildung) gelten als zusätzli-<br />

che Bestimmungen:<br />

a) Das Bürofachdiplom VSH muss mit einem Notendurchschnitt von min-<br />

destens 4,2 bestanden sein.<br />

b) Die V&V-Note muss mindestens 4,0 sein.<br />

c) Das Resultat der persönlichen Beurteilung („Standortbestimmung“) muss<br />

mindestens 39 Punkte aufweisen.<br />

d) Absolvierende haben sich über einen regelmässigen Schulbesuch aus-<br />

zuweisen.<br />

Studierende, die nach dem Kaufmännischen Basisjahr das Bürofachdip-<br />

lom VSH nicht bestehen, können nach Möglichkeit und in Absprache mit<br />

der Schulleitung repetieren.<br />

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