Gaststraße 16 - stadtgespräch
Gaststraße 16 - stadtgespräch
Gaststraße 16 - stadtgespräch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
30 <strong>stadtgespräch</strong> OKTOBER/NOVEMBER 2010<br />
RECHTSTIPP AUS DER PRAXIS<br />
Im Ausland geblitzt, im Inland bezahlen?<br />
Nicht selten wird die Freude über den schönen Urlaub getrübt,<br />
wenn nach der Rückkehr ein Bußgeldbescheid wegen einer im<br />
Ausland begangenen Ordnungswidrigkeit im Briefkasten liegt.<br />
Es stellt sich die Frage: Muss dieser Bußgeldbescheid bezahlt<br />
werden?<br />
Bisher durften Bußgelder nur direkt vor Ort im Ausland abkassiert<br />
werden. Einzig mit österreich hatte Deutschland ein<br />
wechselseitiges Abkommen geschlossen, wonach die Geldbußen<br />
durch den jeweiligen Nachbarn eingetrieben werden konnten.<br />
Auf der Rechtsgrundlage eines EU-Rahmenbeschlusses sollte es<br />
nunmehr seit dem 1. Oktober 2010 möglich sein, Bußgelder für<br />
im EU-Ausland begangene Ordnungswidrigkeiten in Deutschland<br />
zu vollstrecken. Auch wenn sich die Umsetzung dieses Beschlusses<br />
wohl bis Anfang 2011 hinziehen wird, sind die Rechtsfolgen<br />
für die Autofahrer bereits jetzt absehbar. Die neue Vorschrift<br />
gilt für Bußgeldbescheide ab 70 Euro. Alle unterhalb dieser<br />
Grenze liegenden Bußgelder, die für Tempoverstöße, Verstöße<br />
gegen Parkverbote oder andere Verkehrssünden verhängt wur-<br />
RäTSELN SIE MIT!<br />
Welcher Ort wird gesucht?<br />
Molbergen, Cappeln oder Emstek?<br />
Notieren Sie das Lösungswort auf eine Postkarte und senden Sie<br />
diese an die Redaktion: Druckerei Ostendorf, Gutenbergstraße<br />
1, 49377 Vechta.<br />
Sie können auch eine E-Mail schicken mit dem Betreff „Lösungswort“.<br />
Diese senden Sie bitte an info@stadtgespraechclp.de<br />
Einsendeschluss ist der 15. November 2010. Der Rechtsweg ist<br />
ausgeschlossen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.<br />
Viel Glück!<br />
den, können nicht eingetrieben werden (Ausnahme: Bußgeldbescheide<br />
aus österreich). Sollte die Tat bereits verjährt sein,<br />
droht ohnehin keine Vollstreckung. Welche Verjährungsfrist im<br />
konkreten Fall einschlägig ist, ergibt sich aus dem jeweiligen<br />
Landesrecht.<br />
In welchem Maße die für im Ausland begangene Ordnungswidrigkeiten<br />
erlassenen Bußgeldbescheide in Deutschland tatsächlich<br />
vollstreckt werden, bleibt abzuwarten. Denn auch wenn der<br />
Autofahrer im Ausland geblitzt wurde, fließt im Fall einer erfolgreichen<br />
Vollstreckung das Geld in die deutsche Staatskasse.<br />
Bereits allein aufgrund dieser Tatsache dürften sich die Ambitionen<br />
der anderen EU-Staaten, in Deutschland zu vollstrecken,<br />
in Grenzen halten. Hinzu kommt ein nicht zu unterschätzender<br />
Verwaltungsaufwand, auf dessen Kosten die jeweiligen Staaten<br />
„sitzen bleiben“ würden.<br />
Im Einzelfall ist die Vereinbarkeit mit deutschen Rechtsgrundsätzen<br />
entscheidend, so dass sich der Gang zum Rechtsanwalt<br />
empfiehlt. Auch wenn eine Vollstreckung im Einzelfall scheitert,<br />
SERVICESEITE/ANZEIGE<br />
Philipp Hauke-Dickerhoff, Rechtsanwalt, Interessenschwerpunkt<br />
Verkehrsrecht<br />
sollte sich der Autofahrer der Tatsache bewusst sein, dass bei<br />
einer Wiedereinreise in das Land, in dem die Ordnungswidrigkeit<br />
begangen worden ist, eine Vollstreckung droht. Zu diesem Zwecke<br />
kann, je nach Landesrecht, auch das Fahrzeug beschlagnahmt<br />
werden.<br />
RECHTSANWÄLTE I NOTARE I FACHANWÄLTE<br />
MÜHLENSTR. 20-22 I 49661 CLOPPENBURG I TEL.: 04471-92010 I FAX: 04471-9201-111<br />
www.haukeundpartner.de I info@haukeundpartner.de