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Gaststraße 16 - stadtgespräch

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30 <strong>stadtgespräch</strong> OKTOBER/NOVEMBER 2010<br />

RECHTSTIPP AUS DER PRAXIS<br />

Im Ausland geblitzt, im Inland bezahlen?<br />

Nicht selten wird die Freude über den schönen Urlaub getrübt,<br />

wenn nach der Rückkehr ein Bußgeldbescheid wegen einer im<br />

Ausland begangenen Ordnungswidrigkeit im Briefkasten liegt.<br />

Es stellt sich die Frage: Muss dieser Bußgeldbescheid bezahlt<br />

werden?<br />

Bisher durften Bußgelder nur direkt vor Ort im Ausland abkassiert<br />

werden. Einzig mit österreich hatte Deutschland ein<br />

wechselseitiges Abkommen geschlossen, wonach die Geldbußen<br />

durch den jeweiligen Nachbarn eingetrieben werden konnten.<br />

Auf der Rechtsgrundlage eines EU-Rahmenbeschlusses sollte es<br />

nunmehr seit dem 1. Oktober 2010 möglich sein, Bußgelder für<br />

im EU-Ausland begangene Ordnungswidrigkeiten in Deutschland<br />

zu vollstrecken. Auch wenn sich die Umsetzung dieses Beschlusses<br />

wohl bis Anfang 2011 hinziehen wird, sind die Rechtsfolgen<br />

für die Autofahrer bereits jetzt absehbar. Die neue Vorschrift<br />

gilt für Bußgeldbescheide ab 70 Euro. Alle unterhalb dieser<br />

Grenze liegenden Bußgelder, die für Tempoverstöße, Verstöße<br />

gegen Parkverbote oder andere Verkehrssünden verhängt wur-<br />

RäTSELN SIE MIT!<br />

Welcher Ort wird gesucht?<br />

Molbergen, Cappeln oder Emstek?<br />

Notieren Sie das Lösungswort auf eine Postkarte und senden Sie<br />

diese an die Redaktion: Druckerei Ostendorf, Gutenbergstraße<br />

1, 49377 Vechta.<br />

Sie können auch eine E-Mail schicken mit dem Betreff „Lösungswort“.<br />

Diese senden Sie bitte an info@stadtgespraechclp.de<br />

Einsendeschluss ist der 15. November 2010. Der Rechtsweg ist<br />

ausgeschlossen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.<br />

Viel Glück!<br />

den, können nicht eingetrieben werden (Ausnahme: Bußgeldbescheide<br />

aus österreich). Sollte die Tat bereits verjährt sein,<br />

droht ohnehin keine Vollstreckung. Welche Verjährungsfrist im<br />

konkreten Fall einschlägig ist, ergibt sich aus dem jeweiligen<br />

Landesrecht.<br />

In welchem Maße die für im Ausland begangene Ordnungswidrigkeiten<br />

erlassenen Bußgeldbescheide in Deutschland tatsächlich<br />

vollstreckt werden, bleibt abzuwarten. Denn auch wenn der<br />

Autofahrer im Ausland geblitzt wurde, fließt im Fall einer erfolgreichen<br />

Vollstreckung das Geld in die deutsche Staatskasse.<br />

Bereits allein aufgrund dieser Tatsache dürften sich die Ambitionen<br />

der anderen EU-Staaten, in Deutschland zu vollstrecken,<br />

in Grenzen halten. Hinzu kommt ein nicht zu unterschätzender<br />

Verwaltungsaufwand, auf dessen Kosten die jeweiligen Staaten<br />

„sitzen bleiben“ würden.<br />

Im Einzelfall ist die Vereinbarkeit mit deutschen Rechtsgrundsätzen<br />

entscheidend, so dass sich der Gang zum Rechtsanwalt<br />

empfiehlt. Auch wenn eine Vollstreckung im Einzelfall scheitert,<br />

SERVICESEITE/ANZEIGE<br />

Philipp Hauke-Dickerhoff, Rechtsanwalt, Interessenschwerpunkt<br />

Verkehrsrecht<br />

sollte sich der Autofahrer der Tatsache bewusst sein, dass bei<br />

einer Wiedereinreise in das Land, in dem die Ordnungswidrigkeit<br />

begangen worden ist, eine Vollstreckung droht. Zu diesem Zwecke<br />

kann, je nach Landesrecht, auch das Fahrzeug beschlagnahmt<br />

werden.<br />

RECHTSANWÄLTE I NOTARE I FACHANWÄLTE<br />

MÜHLENSTR. 20-22 I 49661 CLOPPENBURG I TEL.: 04471-92010 I FAX: 04471-9201-111<br />

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