Tangstedt Notizen November 2020
Die Tangstedter Notizen berichten aus dem Vereins- und Gemeindeleben in Tangstedt und erscheinen 4x jährlich
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Tangstedter Notizen · Ausgabe 17 · November 2020
Mitteilungen der Gemeinde Tangstedt
Aus dem Bauausschuss
Umfangreiche Planungen Flächennutzungs- und Landschaftsplanaufstellung
In nicht fest bestimmten Abständen
wird es notwendig,
den bestehenden Landschaftsund
Flächennutzungsplan
(F-Plan) zu überarbeiten. Der
ursprüngliche F-Plan der Gemeinde
stammt aus dem Jahr
1992. In diesen Plänen sind
die räumlichen Entwicklungsziele
für Wohnbebauung und
Gewerbeflächen, aber auch die
Flächennutzung durch Landwirtschaft,
Baumschulen oder
Biotope festgehalten. Hinzu
kommen noch öffentliche Einrichtungen,
der Sportplatz oder
der Golfplatz. Bei den in der
Vergangenheit ausgewiesenen
Baugebieten wurde der Ur-F-
Plan immer wieder geändert
und angepasst. Eine gemeindliche
Arbeitsgruppe betrachtet
gerade mit einem Planer den
Landschaftsplan der Gemeinde.
Der ist dem F-Plan, vereinfacht
gesagt, als Gutachten
über die Nutzung der Landschaft
vorgeschaltet. Hier wird
aufgeführt, was an Wäldern,
Wiesen, Äckern, Biotopen und
auch bebaubaren Entwicklungsflächen
vorhanden ist.
Die Gemeinde kann hier Entwicklungsziele
für dieses oder
jenes Gebiet in der Feldmark
formulieren. Der F-Plan beschreibt
die Abgrenzung der
einzelnen Maßnahmen, wie
die Flächen für die zukünftige
Wohnbebauung wesentlich
deutlicher und genauer. Übergeordnete
Behörden von Kreis
und Land prüfen darauf hin,
ob sich die Ziele der Gemeinde
Tangstedt in die Regionalpläne
einfügen und erheben gegebenenfalls
ihr Veto.
Allgemeine Regelungen
für die Aufstellung
eines Bebauungsplanes
Noch genauer wird es dann
in einem Bebauungsplan
(B-Plan), der in einem Gebiet
die baulichen Möglichkeiten
und Grenzen definitiv vorschreibt.
Grundstückserwerber
in einem Neubaugebiet sehen
also auf den ersten Blick,
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wie sie ihren Traum vom Eigenheim
verwirklichen können.
Da können beispielsweise
Firsthöhen, Dachformen, Baugrenzen,
usw. festgesetzt werden.
Die Gemeinde Tangstedt
hat dabei in den vergangenen
Jahrzehnten eine durchaus offene
Haltung gegenüber Fassaden,
Dacheindeckung oder
Fenster usw. walten lassen.
Der dörfliche Charakter stand
dabei stets im Mittelpunkt der
Erwägungen.
Neuer Bebauungsplan
„Dorfstraße“
Neu ist die „Operation am offenen
Herzen“ in unserer Gemeinde:
Eine weitere Arbeitsgruppe
befasst sich mit der
Erstellung eines vereinfachten
B-Plans für die Dorfstraße.
Herrührend aus dem Ortsentwicklungskonzept
soll auch
hier der dörfliche Charakter
geschützt werden. Es besteht
die Sorge, dass sich im Laufe
der Zeit vornehmlich größere
Mehrfamilienhäuser entlang
der Straße entwickeln werden.
Damit der dörfliche Charakter
nicht zu einer hohlen Phrase
wird, erarbeitet ein Planungsbüro
Grundlagen für einen
solchen B-Plan. Am Ende werden
dann auch Bauwillige in
der Dorfstraße auf den ersten
Blick erkennen können, in welchem
Umfang eine Bebauung
auf ihrem Grundstück zukünftig
möglich ist. Dabei sind viele
Abwägungen gerade für den
jetzigen Bebauungszustand zu
treffen. Die Dorfstraße ist derzeit
mit einer Veränderungssperre
bis Juni 2021 belegt.
In allen oben beschriebenen
Planungenhält sich die Gemeinde
strikt an die gesetzlich
vorgegebenen Verfahrensschritte.
Bei jedem der Pläne
wird die Öffentlichkeitsbeteiligung
und die Möglichkeit
zur Stellungnahme gegeben
sein.
Lars Kuhlmann
Bauauschussvorsitzender