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Tangstedt Notizen November 2020

Die Tangstedter Notizen berichten aus dem Vereins- und Gemeindeleben in Tangstedt und erscheinen 4x jährlich

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Tangstedter Notizen · Ausgabe 17 · November 2020

Mitteilungen der Gemeinde Tangstedt

Aus dem Bauausschuss

Umfangreiche Planungen Flächennutzungs- und Landschaftsplanaufstellung

In nicht fest bestimmten Abständen

wird es notwendig,

den bestehenden Landschaftsund

Flächennutzungsplan

(F-Plan) zu überarbeiten. Der

ursprüngliche F-Plan der Gemeinde

stammt aus dem Jahr

1992. In diesen Plänen sind

die räumlichen Entwicklungsziele

für Wohnbebauung und

Gewerbeflächen, aber auch die

Flächennutzung durch Landwirtschaft,

Baumschulen oder

Biotope festgehalten. Hinzu

kommen noch öffentliche Einrichtungen,

der Sportplatz oder

der Golfplatz. Bei den in der

Vergangenheit ausgewiesenen

Baugebieten wurde der Ur-F-

Plan immer wieder geändert

und angepasst. Eine gemeindliche

Arbeitsgruppe betrachtet

gerade mit einem Planer den

Landschaftsplan der Gemeinde.

Der ist dem F-Plan, vereinfacht

gesagt, als Gutachten

über die Nutzung der Landschaft

vorgeschaltet. Hier wird

aufgeführt, was an Wäldern,

Wiesen, Äckern, Biotopen und

auch bebaubaren Entwicklungsflächen

vorhanden ist.

Die Gemeinde kann hier Entwicklungsziele

für dieses oder

jenes Gebiet in der Feldmark

formulieren. Der F-Plan beschreibt

die Abgrenzung der

einzelnen Maßnahmen, wie

die Flächen für die zukünftige

Wohnbebauung wesentlich

deutlicher und genauer. Übergeordnete

Behörden von Kreis

und Land prüfen darauf hin,

ob sich die Ziele der Gemeinde

Tangstedt in die Regionalpläne

einfügen und erheben gegebenenfalls

ihr Veto.

Allgemeine Regelungen

für die Aufstellung

eines Bebauungsplanes

Noch genauer wird es dann

in einem Bebauungsplan

(B-Plan), der in einem Gebiet

die baulichen Möglichkeiten

und Grenzen definitiv vorschreibt.

Grundstückserwerber

in einem Neubaugebiet sehen

also auf den ersten Blick,

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wie sie ihren Traum vom Eigenheim

verwirklichen können.

Da können beispielsweise

Firsthöhen, Dachformen, Baugrenzen,

usw. festgesetzt werden.

Die Gemeinde Tangstedt

hat dabei in den vergangenen

Jahrzehnten eine durchaus offene

Haltung gegenüber Fassaden,

Dacheindeckung oder

Fenster usw. walten lassen.

Der dörfliche Charakter stand

dabei stets im Mittelpunkt der

Erwägungen.

Neuer Bebauungsplan

„Dorfstraße“

Neu ist die „Operation am offenen

Herzen“ in unserer Gemeinde:

Eine weitere Arbeitsgruppe

befasst sich mit der

Erstellung eines vereinfachten

B-Plans für die Dorfstraße.

Herrührend aus dem Ortsentwicklungskonzept

soll auch

hier der dörfliche Charakter

geschützt werden. Es besteht

die Sorge, dass sich im Laufe

der Zeit vornehmlich größere

Mehrfamilienhäuser entlang

der Straße entwickeln werden.

Damit der dörfliche Charakter

nicht zu einer hohlen Phrase

wird, erarbeitet ein Planungsbüro

Grundlagen für einen

solchen B-Plan. Am Ende werden

dann auch Bauwillige in

der Dorfstraße auf den ersten

Blick erkennen können, in welchem

Umfang eine Bebauung

auf ihrem Grundstück zukünftig

möglich ist. Dabei sind viele

Abwägungen gerade für den

jetzigen Bebauungszustand zu

treffen. Die Dorfstraße ist derzeit

mit einer Veränderungssperre

bis Juni 2021 belegt.

In allen oben beschriebenen

Planungenhält sich die Gemeinde

strikt an die gesetzlich

vorgegebenen Verfahrensschritte.

Bei jedem der Pläne

wird die Öffentlichkeitsbeteiligung

und die Möglichkeit

zur Stellungnahme gegeben

sein.

Lars Kuhlmann

Bauauschussvorsitzender

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