INFO - März 2021
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AUTO ▪ MÄRZ <strong>2021</strong><br />
Die Zeit voll ausnutzen<br />
Begleitetes Fahren ab 17<br />
txn. Bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag<br />
können sich Jugendliche für das begleitete Fahren<br />
anmelden – und sollten das auch, empfiehlt Thiess<br />
Johannssen von den Itzehoer Versicherungen:<br />
„Wer das Begleitjahr voll ausschöpft, ist später<br />
nachweislich sicherer unterwegs. Die Unfallzahlen<br />
liegen 20 Prozent niedriger als bei denjenigen, die<br />
ihren Führerschein mit 18 Jahren machen.“<br />
Um pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung<br />
zu erhalten, ist ein frühzeitiges Gespräch<br />
mit der Fahrschule empfehlenswert. Wer wenig<br />
Zeit hat, kann auch einen der oft angebotenen<br />
Intensivkurse nutzen – etwa während der Ferien<br />
oder vor Beginn einer Ausbildung. Vor der Anmeldung<br />
ist es wichtig, einen Sehtest und Erste-<br />
Hilfe-Kurs zu absolvieren sowie mit der Kfz-<br />
Versicherung Kontakt aufzunehmen. Wer Glück<br />
hat, muss keinen Zuschlag für die Mitbenutzung<br />
des Pkw durch einen jungen Fahrer zahlen.<br />
Wichtig: Alle Begleiter für den jugendlichen<br />
Fahranfänger müssen namentlich genannt und<br />
der Versicherung mitgeteilt werden. Hier gibt es<br />
klare gesetzliche Vorgaben: jeder Begleiter muss<br />
mindestens 30 Jahre alt und fünf Jahre im Besitz<br />
eines gültigen Führerscheins sein; sie oder er darf<br />
maximal einen Punkt in Flensburg haben. Anders<br />
als Fahrlehrer sind Begleiter nicht befugt, ins Fahrgeschehen<br />
einzugreifen. Der Fahrlehrerverband<br />
empfiehlt deswegen sogar, dass Begleiter hinten<br />
sitzen sollten.<br />
Foto: Lisa Young/123rf/Itzehoer<br />
<strong>INFO</strong>-MAGAZIN<br />
29