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Agentnews 2 2020

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eantragt wird. Sogenannte erste<br />

diesbezügliche Maßnahmen<br />

(d.s. Bestellungen, Kaufverträge,<br />

Lieferungen, Beginn von Leistungen,<br />

Anzahlungen, Rechnungen,<br />

Baubeginn) müssen zwischen<br />

dem 1. August <strong>2020</strong> und<br />

28. Februar 2021 gesetzt werden.<br />

Die Inbetriebnahme und Bezahlung<br />

(ungeachtet üblicher Haftrücklässe)<br />

hat sodann bis 28. Februar<br />

2022 zu erfolgen, bei einem<br />

Investitionsvolumen über € 20<br />

Mio bis 28. Februar 2024 (nicht<br />

verlängerbar).<br />

4. Abwicklung. Die Abwicklung<br />

erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice<br />

GmbH, Anträge<br />

können ab 1. September <strong>2020</strong> bis<br />

28. Februar 2021 („foerdermanager.aws.at“)<br />

gestellt werden.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch!<br />

Die Gewährung ist – ähnlich wie<br />

beim Fixkostenzuschuss – an diverse<br />

Auflagen und Bedingungen<br />

(u.a. 10jährige Aufbewahrungspflicht<br />

der relevanten Unterlagen)<br />

gebunden.Der Förderwerber<br />

hat das Vorliegen der Voraussetzungen<br />

im Antrag zu bestätigen.<br />

Fördermissbrauch ist strafbar!<br />

Spätestens drei Monate nach Abschluss<br />

der zu fördernden Investition<br />

ist über den „aws Fördermanager“<br />

eine Abrechnung<br />

samt erforderlichen Unterlagen<br />

vorzulegen. Bei Zuschüssen über<br />

€ 12.000,- ist die Abrechnung<br />

zusätzlich auch von einem Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater<br />

oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen.<br />

Nach Vorlage der Abrechnung<br />

und Prüfung derselben<br />

wird der Zuschuss seitens der<br />

AWS ausbezahlt werden. Bei Investitionsvolumina<br />

über € 20<br />

Mio. kann auch eine Zwischenauszahlung<br />

beantragt werden.<br />

ACHTUNG: Die Budgetmittel<br />

für das „Förderprogramm<br />

COVID-19-Investitionsprämie“<br />

sind mit insgesamt 1 Mrd. € begrenzt<br />

(„first come – first serve“).<br />

Anträge für Investitionsprojekte<br />

sollen daher gut und frühzeitig<br />

vorbereitet und eingebracht werden!<br />

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihr<br />

Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Jupiter<br />

unter<br />

01 / 278 12 95 sowie<br />

office@jupiter.co.at<br />

gern zur Verfügung.<br />

www.jupiter.co.at

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