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Sprachrohr März Ausgabe 2021

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PRESSEINFORMATION<br />

DER LANDRAT<br />

LANDKREIS GIFHORN<br />

DER LANDRAT LANDKREIS GIFHORN<br />

DER LANDRAT<br />

PRESSEINFORMATION<br />

PRESSEINFORMATION<br />

Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Peine,<br />

Aufstallungsgebot für Hausgeflügel im Landkreis Gifhorn<br />

Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Peine,<br />

Bei einer an den Aufstallungsgebot Harvesser Feststellung Kiesteichen der im für Geflügelpest Landkreis Hausgeflügel Peine bei tot Wildvögeln aufgefundenen im Landkreis im Graugans Landkreis Gifhorn wurde das Peine, Virus<br />

der Geflügelpest (Aviäre Influenza HPAI H5N8) nachgewiesen.<br />

Aufstallungsgebot für Hausgeflügel im Landkreis Gifhorn<br />

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erheblichen der Geflügelpest wirtschaftlichen Schäden führen kann. Die Infektion mit diesem Virus führt bei Geflügel und<br />

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Seitdem Menschen in teilweise Norddeutschland mit diesen auch Virustypen bei anderen seit sind Ende Vögeln bislang Oktober zu nicht schweren 2020 bekannt erste Krankheitserscheinungen geworden, Fälle des der HPAI Verzehr H5 mit von Virus Todesfällen. Geflügelfleisch bei Wildvögeln Infektionen und des<br />

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Menschen sind, wurden mit bereits diesen Virustypen über 650 Ausbrüche sind bislang nachgewiesen, nicht bekannt geworden, davon über der 50 Verzehr auch bei von Hausgeflügel.<br />

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Die Gefahr Eiern einer ist weiteren unbedenklich. Verbreitung des Virus der Geflügelpest in den Wildvogelbeständen oder die<br />

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Der Allgemeinverfügungen Landkreis Gifhorn appelliert weiterhin an alle Geflügelhalter – sowohl kommerzielle Betriebe als auch<br />

Allgemeinverfügungen angeordnet, angeordnet, dass Geflügel dass Geflügel in dem Gebiet, in dem Gebiet, in dem in sich dem der sich betroffene der betroffene Gänseschwarm Gänseschwarm<br />

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Wenn Schutzmaßnahmen Geflügel Schutzmaßnahmen außerhalb zu ergreifen. der vom zu ergreifen. Aufstallungsgebot In jeder Geflügelhaltung In jeder Geflügelhaltung betroffenen kommt Gebiete kommt es jetzt weiter besonders jetzt im besonders Freien auf die gehalten auf Einhaltung die Einhaltung werden der der<br />

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Futter und Einstreu und das Tränken mit Leitungswasser, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.<br />

Bei der reinen Da die Stallhaltung Lage sich kurzfristig von Geflügel, ändern das kann, vorher ist auch im jederzeit Freiland mit gehalten einer Ausweitung wurde, liegt der Gebiete es in für der die die<br />

Da die Lage sich kurzfristig ändern kann, ist auch jederzeit mit einer Ausweitung der Gebiete für die die<br />

Verantwortung amtliche des Anordnung jeweiligen Tierhalters, einer Aufstallung seine des Tiere Geflügels auch getroffen im Stall artgerecht wird, zu rechnen.<br />

amtliche Anordnung einer Aufstallung des Geflügels getroffen wird, zu rechnen. zu halten: Insbesondere<br />

ausreichend Licht, gute Luftzufuhr und ausreichend Platz sind wichtig, um eine tierschutzgerechte Haltung<br />

zu gewähren.<br />

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Bei der reinen Verantwortung Stallhaltung des jeweiligen von Geflügel, Tierhalters, das vorher seine Tiere im Freiland auch im Stall gehalten artgerecht wurde, zu liegt halten: es Insbesondere<br />

in Verantwortung ausreichend des jeweiligen Licht, gute Tierhalters, Luftzufuhr seine und ausreichend Tiere<br />

Wer tote Wasservögel oder Greifvögel findet, wird gebeten,<br />

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ausreichend dies umgehend beim Landkreis Gifhorn, Abt.<br />

zu Licht, gewähren. gute Luftzufuhr und ausreichend Platz sind wichtig, eine tierschutzgerechte Haltung<br />

Veterinärwesen zu gewähren. (veterinaeramt@gifhorn.de oder telefonisch unter 05371 82-391) zu melden.<br />

Bei erhöhten Wer Tierverlusten tote Wasservögel im Bestand oder Greifvögel ist eine findet, veterinärmedizinische wird gebeten, dies umgehend Untersuchung beim Landkreis durch einen Gifhorn, Abt.<br />

praktizierenden<br />

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(veterinaeramt@gifhorn.de Greifvögel findet,<br />

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05371 beim 82-391) Landkreis zu melden.<br />

im<br />

Gifhorn,<br />

Bestand<br />

Abt.<br />

Veterinärwesen (veterinaeramt@gifhorn.de oder telefonisch unter 05371 82-391) zu melden.<br />

abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten<br />

Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert<br />

worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.<br />

Hintergrundinformation zur „aviären Influenza“ finden sich u. a. im Internet:<br />

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/geflugel/geflugelpest<br />

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Veterinäramt des Landkreis Gifhorn<br />

/geflugelpest/aviare-influenza-190642.html<br />

unter www.gifhorn.de<br />

30<br />

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest-massnahmentierhalter.html<br />

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest2016.html

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