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RMA-AWK-web-RZ-2021-2026

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Die Gebietskörperschaften überlassen der <strong>RMA</strong> die ihnen von Abfallbesitzern als auch Abfallerzeugern<br />

überlassenen Abfälle zur Beseitigung. Das sind in erster Linie der Hausmüll und der Sperrmüll.<br />

Der von den Kommunen gesammelte Sperrmüll wird vorsortiert und die Sortierreste (mindestens<br />

40 %) werden der <strong>RMA</strong> gemäß abgeschlossenen Vereinbarungen angedient.<br />

2.2.2 Leistungen der <strong>RMA</strong><br />

Entsorgungsdienstleistungen<br />

Wie zuvor beschrieben, berechnet die <strong>RMA</strong> transparente einheitliche Entsorgungsentgelte und<br />

erstellt im Auftrag der Gesellschafter zur Deckung aller Aufwendungen der Abfallentsorgung Gebührenbescheide<br />

an die Städte und Gemeinden. Die Städte Frankfurt a. M. und Offenbach a. M. erhalten<br />

gemäß Gundlagenvereinbarung eine Rechnung. Zur Sicherung und Dokumentation der Abfalldaten<br />

erstellt die <strong>RMA</strong> Aufträge für jeden Abfallerzeuger. Diese Auftragsbearbeitung ist Grundlage<br />

für die <strong>RMA</strong>, den Pflichten der Entsorgungsträger im Rahmen der Mengenmeldungen des Gesetzes<br />

über die Statistik in Hessen (Hessisches Landesstatistikgesetz - HessLStatG) nachzukommen.<br />

Ein weiterer Bestandteil der Tätigkeiten der <strong>RMA</strong> ist das Stoffstrommanagement, das die Auslastung<br />

der vertraglich gesicherten Verbrennungs- und Ablagerungskapazitäten gewährleistet.<br />

Darüber hinaus leistet die <strong>RMA</strong> für Bürger, kommunale Vertreter oder auch Gewerbetreibende eine<br />

Abfallberatung zur Lösung von abfallwirtschaftlichen Fragestellungen.<br />

Durch die Übertragung weiterer abfallwirtschaftlicher Aufgaben organisiert die <strong>RMA</strong> die Schadstoffsammlung<br />

im <strong>RMA</strong>-Gebiet, außer in der Stadt Frankfurt und der Stadt Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis).<br />

Die <strong>RMA</strong> ist vom Kreis Offenbach mit der Organisation und Vertragsabwicklung der Bioabfallverwertung<br />

und der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes beauftragt.<br />

2.2.3 Entsorgungsgebühren<br />

Die <strong>RMA</strong> berechnet einheitliche Entsorgungsentgelte. Die Gebietskörperschaften berechnen daraus<br />

ihre Gebühren, die wiederum von der <strong>RMA</strong> in deren Namen zur Deckung aller Aufwendungen der<br />

Abfallentsorgung eingezogen und verwaltet werden. Die Entsorgungsgebühren ergeben sich im Wesentlichen<br />

aus den einheitlichen Entsorgungsentgelten, die um einen minimalen Verwaltungskostenanteil<br />

der einzelnen Gebietskörperschaften ergänzt werden.<br />

Die Entsorgungsgebühren im <strong>RMA</strong>-Gebiet sind vereinheitlicht, wie der nachstehende Tabellenauszug<br />

zeigt:<br />

Abfallarten<br />

Entsorgungsgebühren<br />

Einheit<br />

Hausmüll 213,00 € / Mg<br />

Gewerbeabfälle hausmüllähnlich 213,00 € / Mg<br />

Sperrmüll 213,00 € / Mg<br />

Bauschutt zur Beseitigung, der den Zuordnungskriterien und -werten der<br />

Deponieklasse II entspricht<br />

150,75 € / Mg<br />

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle 213,00 € / Mg<br />

Boden, Steine und Baggergut zur Beseitigung, die den Zuordnungskriterien<br />

und -werten der Deponieklasse II entsprechen<br />

150,75 € / Mg<br />

Straßenkehricht 213,00 € / Mg<br />

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