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Die Gebietskörperschaften überlassen der <strong>RMA</strong> die ihnen von Abfallbesitzern als auch Abfallerzeugern<br />
überlassenen Abfälle zur Beseitigung. Das sind in erster Linie der Hausmüll und der Sperrmüll.<br />
Der von den Kommunen gesammelte Sperrmüll wird vorsortiert und die Sortierreste (mindestens<br />
40 %) werden der <strong>RMA</strong> gemäß abgeschlossenen Vereinbarungen angedient.<br />
2.2.2 Leistungen der <strong>RMA</strong><br />
Entsorgungsdienstleistungen<br />
Wie zuvor beschrieben, berechnet die <strong>RMA</strong> transparente einheitliche Entsorgungsentgelte und<br />
erstellt im Auftrag der Gesellschafter zur Deckung aller Aufwendungen der Abfallentsorgung Gebührenbescheide<br />
an die Städte und Gemeinden. Die Städte Frankfurt a. M. und Offenbach a. M. erhalten<br />
gemäß Gundlagenvereinbarung eine Rechnung. Zur Sicherung und Dokumentation der Abfalldaten<br />
erstellt die <strong>RMA</strong> Aufträge für jeden Abfallerzeuger. Diese Auftragsbearbeitung ist Grundlage<br />
für die <strong>RMA</strong>, den Pflichten der Entsorgungsträger im Rahmen der Mengenmeldungen des Gesetzes<br />
über die Statistik in Hessen (Hessisches Landesstatistikgesetz - HessLStatG) nachzukommen.<br />
Ein weiterer Bestandteil der Tätigkeiten der <strong>RMA</strong> ist das Stoffstrommanagement, das die Auslastung<br />
der vertraglich gesicherten Verbrennungs- und Ablagerungskapazitäten gewährleistet.<br />
Darüber hinaus leistet die <strong>RMA</strong> für Bürger, kommunale Vertreter oder auch Gewerbetreibende eine<br />
Abfallberatung zur Lösung von abfallwirtschaftlichen Fragestellungen.<br />
Durch die Übertragung weiterer abfallwirtschaftlicher Aufgaben organisiert die <strong>RMA</strong> die Schadstoffsammlung<br />
im <strong>RMA</strong>-Gebiet, außer in der Stadt Frankfurt und der Stadt Friedrichsdorf (Hochtaunuskreis).<br />
Die <strong>RMA</strong> ist vom Kreis Offenbach mit der Organisation und Vertragsabwicklung der Bioabfallverwertung<br />
und der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes beauftragt.<br />
2.2.3 Entsorgungsgebühren<br />
Die <strong>RMA</strong> berechnet einheitliche Entsorgungsentgelte. Die Gebietskörperschaften berechnen daraus<br />
ihre Gebühren, die wiederum von der <strong>RMA</strong> in deren Namen zur Deckung aller Aufwendungen der<br />
Abfallentsorgung eingezogen und verwaltet werden. Die Entsorgungsgebühren ergeben sich im Wesentlichen<br />
aus den einheitlichen Entsorgungsentgelten, die um einen minimalen Verwaltungskostenanteil<br />
der einzelnen Gebietskörperschaften ergänzt werden.<br />
Die Entsorgungsgebühren im <strong>RMA</strong>-Gebiet sind vereinheitlicht, wie der nachstehende Tabellenauszug<br />
zeigt:<br />
Abfallarten<br />
Entsorgungsgebühren<br />
Einheit<br />
Hausmüll 213,00 € / Mg<br />
Gewerbeabfälle hausmüllähnlich 213,00 € / Mg<br />
Sperrmüll 213,00 € / Mg<br />
Bauschutt zur Beseitigung, der den Zuordnungskriterien und -werten der<br />
Deponieklasse II entspricht<br />
150,75 € / Mg<br />
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle 213,00 € / Mg<br />
Boden, Steine und Baggergut zur Beseitigung, die den Zuordnungskriterien<br />
und -werten der Deponieklasse II entsprechen<br />
150,75 € / Mg<br />
Straßenkehricht 213,00 € / Mg<br />
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