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RMA-AWK-web-RZ-2021-2026

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4 Stadt Frankfurt am Main<br />

4.1 Organisation der Abfallwirtschaft in der Gebietskörperschaft<br />

Die Stadt Frankfurt am Main ist für die Sammlung von Abfällen und auch für deren Entsorgung gemäß<br />

§ 1 Abs. 2 und 3 HAKrWG zuständig. Die Entsorgungspflicht umfasst die Verwertung und die<br />

Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten und von zur Beseitigung überlassenen Abfällen<br />

aus anderen Herkunftsbereichen.<br />

Das Umweltamt der Stadt ist für die kommunale Abfallentsorgung in Frankfurt zuständig und sorgt<br />

dafür, dass alle Grundstücke in der Stadt an die Abfallentsorgung angeschlossen sind, sodass Einwohner<br />

sowie Gewerbetreibende ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen können.<br />

Mit dem gesamten operativen Teil der Sammlung von überlassungspflichtigen Abfällen einschließlich<br />

der Öffentlichkeitsarbeit und der Abfallberatung ist die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service<br />

GmbH (FES) beauftragt. An der FES besitzt die Stadt Frankfurt einen Anteil von 51 %. Die<br />

restlichen 49 % Geschäftsanteile werden derzeit von der Remondis SE & Co. KG gehalten.<br />

Die Erfassung von Abfällen und Wertstoffen erfolgt sowohl im Holsystem als auch im Bringsystem 41 .<br />

Restmüll, Sperrmüll, Bioabfall, Altpapier, Elektro- und Elektronikgeräte , Altpapier und Verpackungsabfälle<br />

werden im Holsystem gesammelt. Die Abholung erfolgt entweder im Voll- oder alternativ im<br />

Teilservice. Darüber hinaus können noch von der Stadt zugelassene Abfallsäcke neben den Abfallbehältern<br />

zur Abholung bereitgestellt werden. Elektro- und Elektronikgeräte und Sperrmüll werden<br />

nach Terminvergabe ebenfalls abgeholt.<br />

Für die Erfassung der Abfälle sind Umleerbehältergrößen von 80 l bis hin zu 5.000 l mit Einschränkung<br />

für Bioabfall und Altpapier im Stadtgebiet zugelassen. Daneben stellt die Stadt Frankfurt entsprechend<br />

§ 5 ihrer Abfallgebührensatzung 42 auch Wechselbehälter ab 2.500 l und Pressbehälter<br />

10.000 l zur Verfügung.<br />

Im Bringsystem werden Altglas an im Stadtgebiet verteilten Altglascontainern und Schadstoffe an<br />

den Standorten der Sammelmobile 43 gesammelt.<br />

Ein weiteres Abfallentsorgungsangebot besteht im Kofferraumservice an den insgesamt sechs Wertstoffhöfen,<br />

von denen zwei als Kleinmüllplätze bezeichnet werden. Hier können kleinere Mengen<br />

(max. 1 m³) an Wertstoffen (Altpapier, Metalle, LVP), Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräte oder<br />

Grünschnitt bis max. 3 m³ im Stadtgebiet abgegeben werden.<br />

Kleinere Mengen an Bauschutt und gemischten Bau- und Abbruchabfällen können an der Abfallumladeanlage<br />

im Osthafen, am Wertstoffhof Nord und ab Juli <strong>2021</strong> auch am neuen Wertstoffhof West<br />

abgegeben werden.<br />

41 URL: https://www.fes-frankfurt.de/wissenswertes/abfallentsorgung-in-frankfurt-am-main/, 30.06.2020<br />

42 URL: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/rechtsamt/pdf/satzungen/abfallgebuehrensatzung-8_aenderungssatzung.ashx,<br />

29.05.2020<br />

43 UR: https://www.muellmax.de/abfallkalender/fes/res/FesStart.php, 01.07.2020<br />

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