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4 Stadt Frankfurt am Main<br />
4.1 Organisation der Abfallwirtschaft in der Gebietskörperschaft<br />
Die Stadt Frankfurt am Main ist für die Sammlung von Abfällen und auch für deren Entsorgung gemäß<br />
§ 1 Abs. 2 und 3 HAKrWG zuständig. Die Entsorgungspflicht umfasst die Verwertung und die<br />
Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten und von zur Beseitigung überlassenen Abfällen<br />
aus anderen Herkunftsbereichen.<br />
Das Umweltamt der Stadt ist für die kommunale Abfallentsorgung in Frankfurt zuständig und sorgt<br />
dafür, dass alle Grundstücke in der Stadt an die Abfallentsorgung angeschlossen sind, sodass Einwohner<br />
sowie Gewerbetreibende ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen können.<br />
Mit dem gesamten operativen Teil der Sammlung von überlassungspflichtigen Abfällen einschließlich<br />
der Öffentlichkeitsarbeit und der Abfallberatung ist die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service<br />
GmbH (FES) beauftragt. An der FES besitzt die Stadt Frankfurt einen Anteil von 51 %. Die<br />
restlichen 49 % Geschäftsanteile werden derzeit von der Remondis SE & Co. KG gehalten.<br />
Die Erfassung von Abfällen und Wertstoffen erfolgt sowohl im Holsystem als auch im Bringsystem 41 .<br />
Restmüll, Sperrmüll, Bioabfall, Altpapier, Elektro- und Elektronikgeräte , Altpapier und Verpackungsabfälle<br />
werden im Holsystem gesammelt. Die Abholung erfolgt entweder im Voll- oder alternativ im<br />
Teilservice. Darüber hinaus können noch von der Stadt zugelassene Abfallsäcke neben den Abfallbehältern<br />
zur Abholung bereitgestellt werden. Elektro- und Elektronikgeräte und Sperrmüll werden<br />
nach Terminvergabe ebenfalls abgeholt.<br />
Für die Erfassung der Abfälle sind Umleerbehältergrößen von 80 l bis hin zu 5.000 l mit Einschränkung<br />
für Bioabfall und Altpapier im Stadtgebiet zugelassen. Daneben stellt die Stadt Frankfurt entsprechend<br />
§ 5 ihrer Abfallgebührensatzung 42 auch Wechselbehälter ab 2.500 l und Pressbehälter<br />
10.000 l zur Verfügung.<br />
Im Bringsystem werden Altglas an im Stadtgebiet verteilten Altglascontainern und Schadstoffe an<br />
den Standorten der Sammelmobile 43 gesammelt.<br />
Ein weiteres Abfallentsorgungsangebot besteht im Kofferraumservice an den insgesamt sechs Wertstoffhöfen,<br />
von denen zwei als Kleinmüllplätze bezeichnet werden. Hier können kleinere Mengen<br />
(max. 1 m³) an Wertstoffen (Altpapier, Metalle, LVP), Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgeräte oder<br />
Grünschnitt bis max. 3 m³ im Stadtgebiet abgegeben werden.<br />
Kleinere Mengen an Bauschutt und gemischten Bau- und Abbruchabfällen können an der Abfallumladeanlage<br />
im Osthafen, am Wertstoffhof Nord und ab Juli <strong>2021</strong> auch am neuen Wertstoffhof West<br />
abgegeben werden.<br />
41 URL: https://www.fes-frankfurt.de/wissenswertes/abfallentsorgung-in-frankfurt-am-main/, 30.06.2020<br />
42 URL: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/rechtsamt/pdf/satzungen/abfallgebuehrensatzung-8_aenderungssatzung.ashx,<br />
29.05.2020<br />
43 UR: https://www.muellmax.de/abfallkalender/fes/res/FesStart.php, 01.07.2020<br />
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