22.04.2021 Aufrufe

OSE MONT April 2021 für die Region Schwalmtal und Niederkrüchten

ose Mont - Schwalmtals Gemeindejournal seit 2016 - Aprilausgabe. Viel Spaß beim Lesen :) Über Anregungen oder Thementipps freuen wir uns! Weitere Infos, Fotos und Videos finden Sie auf unserer Homepage. Der nächste Redaktions- und Anzeigenschluss ist der 11.05.

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STEUERN SPAREN DURCH<br />

HEIMAT-SHOPPEN<br />

(tom) Steuerfreie Sachbezüge <strong>für</strong> Mitarbeiter<br />

– also kleine Geschenke – verbessern<br />

das Arbeitsklima <strong>und</strong> steigern <strong>die</strong><br />

Motivation. Gleichzeitig kann man als Arbeitgeber<br />

Steuern einsparen, wenn man<br />

einige Punkte beachtet. Aus Sicht der<br />

Arbeitnehmer könnten <strong>die</strong>se Sachbezüge<br />

auch als Ausgleich <strong>für</strong> eine Lohnerhöhung<br />

vorgeschlagen werden, da beide<br />

Seiten dadurch finanzielle Vorteile erlangen<br />

würden. Innerhalb der steuerbegünstigten<br />

Freigrenzen sind Sachbezüge<br />

<strong>und</strong> Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter<br />

lohnsteuer- <strong>und</strong> sozialversicherungsfrei.<br />

Hinter dem Begriff „steuerfreie Sachbezüge“<br />

bieten sich viele Möglichkeiten <strong>die</strong><br />

Steuerlast zu verringern. Dazu muss man<br />

zuerst wissen, dass der Paragraf 37b des<br />

Einkommensteuergesetzes (EStg) den<br />

Wert <strong>und</strong> <strong>die</strong> Art der Geschenke regelt.<br />

Nach <strong>die</strong>ser Regelung müssen Geschenke<br />

immer als Sachwerte an <strong>die</strong> Mitarbeiter<br />

gehen, damit <strong>die</strong> Absetzbarkeit erhalten<br />

wird. Eine Geldauszahlung ist nach<br />

Paragraf 37b EstG nicht absetzbar.<br />

Zulässig sind unter anderem Gutscheine,<br />

wenn <strong>die</strong>se nur <strong>für</strong> Waren eingesetzt werden<br />

können, Tankgutscheine, Blumensträuße<br />

<strong>und</strong> auch ein Jobticket. Der Anbieter<br />

des Gutscheins <strong>und</strong> <strong>die</strong> geschenkte<br />

„Sache“ sind dabei klar definiert. Bei der<br />

Unterstützung durch <strong>die</strong> Übernahme von<br />

Tankkosten, muss beachtet werden, dass<br />

<strong>die</strong>se nicht rückwirkend als Geschenk abgesetzt<br />

werden können, sondern immer<br />

nur vor der Bezahlung.<br />

Wie teuer ein Geschenk sein darf, ist<br />

ebenfalls im EStG geregelt <strong>und</strong> wird in<br />

zwei Kategorien eingeteilt. Zum einen<br />

gibt es persönliche Geschenke, <strong>die</strong> einen<br />

bestimmten Arbeiter betreffen. Anlässe<br />

können zum Beispiel der Geburtstag des<br />

Mitarbeiters, <strong>die</strong> Geburt eines Kindes,<br />

Hochzeit, Beförderung oder eine Verabschiedung<br />

sein. In <strong>die</strong>sen Fällen können<br />

bis zu 60 Euro pro Anlass <strong>und</strong> Monat<br />

steuerfrei investiert werden. Festtage<br />

wie Weihnachten, <strong>die</strong> alle Mitarbeiter<br />

betreffen, gehören dabei nicht zu den<br />

persönlichen Ereignissen, weil alle Mitarbeiter<br />

betroffen sind. Für <strong>die</strong> sogenannte<br />

44-Euro-Freigrenze pro Monat sind keine<br />

persönlichen Anlässe erforderlich.<br />

Geschenke können in <strong>die</strong>ser Form beispielsweise<br />

zu Weihnachten gemacht<br />

werden, als Belohnung <strong>für</strong> gute Arbeit erbracht<br />

werden oder in Form von Fahrkarten<br />

erfolgen. Wichtig ist <strong>die</strong> Beachtung<br />

der Obergrenze, denn schon ein Cent<br />

über 44 Euro hinaus macht <strong>die</strong>se Belohnung<br />

steuerpflichtig.<br />

Wenn Aufwendungen zur Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

überwiegend der eigenbetrieblichen<br />

Interessen des Arbeitgebers<br />

<strong>die</strong>nen, sind <strong>die</strong>se generell steuerfrei.<br />

Dies gilt auch <strong>für</strong> andere Dinge, wie beispielsweise<br />

das Bereitstellen der Arbeitskleidung.<br />

Bei Handys oder Laptops ist <strong>die</strong><br />

Nutzung <strong>für</strong> Mitarbeiter, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Geräte<br />

betrieblich (aber auch privat) nutzen,<br />

ebenfalls steuerfrei, wobei es in <strong>die</strong>sen<br />

Fällen nicht darauf ankommt, wie teuer<br />

<strong>die</strong>se Geräte sind.<br />

Die innerbetrieblichen Vorteile sind aber<br />

nicht <strong>die</strong> einzigen Argumente, warum<br />

man über <strong>die</strong>se Möglichkeiten nachdenken<br />

sollte. So hilft es auch dem Image<br />

der Firma, wenn Arbeiter zufrieden <strong>und</strong><br />

motiviert sind <strong>und</strong> auch <strong>die</strong> Suche nach<br />

neuen Mitarbeitern, könnte sich dadurch<br />

leichter gestalten. Zudem kann über<br />

Gutscheine, <strong>die</strong> jedes örtliche Geschäft<br />

ausstellen kann, <strong>die</strong> Infrastruktur im eigenen<br />

Wohnort gestärkt <strong>und</strong> unterstützt<br />

werden. Wahrscheinlich haben <strong>die</strong> Geschäfte<br />

sogar attraktive Vorlagen <strong>für</strong> den<br />

Gutschein vorrätig oder er kann per Mail<br />

zugeschickt werden.<br />

Für ausführlichere Informationen <strong>und</strong><br />

weitere Hinweise, wenden Sie sich bitte<br />

an ihren Steuerberater. Ihr Steuerbüro<br />

ist stets auf dem neuesten Stand <strong>und</strong><br />

kann Sie rechtssicher beraten. Dies ist<br />

nur eine kurze Zusammenfassung der<br />

Möglichkeiten.<br />

Foto: Freepik<br />

Ose Mont<br />

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