OSE MONT April 2021 für die Region Schwalmtal und Niederkrüchten
ose Mont - Schwalmtals Gemeindejournal seit 2016 - Aprilausgabe. Viel Spaß beim Lesen :) Über Anregungen oder Thementipps freuen wir uns! Weitere Infos, Fotos und Videos finden Sie auf unserer Homepage. Der nächste Redaktions- und Anzeigenschluss ist der 11.05.
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STEUERN SPAREN DURCH<br />
HEIMAT-SHOPPEN<br />
(tom) Steuerfreie Sachbezüge <strong>für</strong> Mitarbeiter<br />
– also kleine Geschenke – verbessern<br />
das Arbeitsklima <strong>und</strong> steigern <strong>die</strong><br />
Motivation. Gleichzeitig kann man als Arbeitgeber<br />
Steuern einsparen, wenn man<br />
einige Punkte beachtet. Aus Sicht der<br />
Arbeitnehmer könnten <strong>die</strong>se Sachbezüge<br />
auch als Ausgleich <strong>für</strong> eine Lohnerhöhung<br />
vorgeschlagen werden, da beide<br />
Seiten dadurch finanzielle Vorteile erlangen<br />
würden. Innerhalb der steuerbegünstigten<br />
Freigrenzen sind Sachbezüge<br />
<strong>und</strong> Aufmerksamkeiten an Mitarbeiter<br />
lohnsteuer- <strong>und</strong> sozialversicherungsfrei.<br />
Hinter dem Begriff „steuerfreie Sachbezüge“<br />
bieten sich viele Möglichkeiten <strong>die</strong><br />
Steuerlast zu verringern. Dazu muss man<br />
zuerst wissen, dass der Paragraf 37b des<br />
Einkommensteuergesetzes (EStg) den<br />
Wert <strong>und</strong> <strong>die</strong> Art der Geschenke regelt.<br />
Nach <strong>die</strong>ser Regelung müssen Geschenke<br />
immer als Sachwerte an <strong>die</strong> Mitarbeiter<br />
gehen, damit <strong>die</strong> Absetzbarkeit erhalten<br />
wird. Eine Geldauszahlung ist nach<br />
Paragraf 37b EstG nicht absetzbar.<br />
Zulässig sind unter anderem Gutscheine,<br />
wenn <strong>die</strong>se nur <strong>für</strong> Waren eingesetzt werden<br />
können, Tankgutscheine, Blumensträuße<br />
<strong>und</strong> auch ein Jobticket. Der Anbieter<br />
des Gutscheins <strong>und</strong> <strong>die</strong> geschenkte<br />
„Sache“ sind dabei klar definiert. Bei der<br />
Unterstützung durch <strong>die</strong> Übernahme von<br />
Tankkosten, muss beachtet werden, dass<br />
<strong>die</strong>se nicht rückwirkend als Geschenk abgesetzt<br />
werden können, sondern immer<br />
nur vor der Bezahlung.<br />
Wie teuer ein Geschenk sein darf, ist<br />
ebenfalls im EStG geregelt <strong>und</strong> wird in<br />
zwei Kategorien eingeteilt. Zum einen<br />
gibt es persönliche Geschenke, <strong>die</strong> einen<br />
bestimmten Arbeiter betreffen. Anlässe<br />
können zum Beispiel der Geburtstag des<br />
Mitarbeiters, <strong>die</strong> Geburt eines Kindes,<br />
Hochzeit, Beförderung oder eine Verabschiedung<br />
sein. In <strong>die</strong>sen Fällen können<br />
bis zu 60 Euro pro Anlass <strong>und</strong> Monat<br />
steuerfrei investiert werden. Festtage<br />
wie Weihnachten, <strong>die</strong> alle Mitarbeiter<br />
betreffen, gehören dabei nicht zu den<br />
persönlichen Ereignissen, weil alle Mitarbeiter<br />
betroffen sind. Für <strong>die</strong> sogenannte<br />
44-Euro-Freigrenze pro Monat sind keine<br />
persönlichen Anlässe erforderlich.<br />
Geschenke können in <strong>die</strong>ser Form beispielsweise<br />
zu Weihnachten gemacht<br />
werden, als Belohnung <strong>für</strong> gute Arbeit erbracht<br />
werden oder in Form von Fahrkarten<br />
erfolgen. Wichtig ist <strong>die</strong> Beachtung<br />
der Obergrenze, denn schon ein Cent<br />
über 44 Euro hinaus macht <strong>die</strong>se Belohnung<br />
steuerpflichtig.<br />
Wenn Aufwendungen zur Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
überwiegend der eigenbetrieblichen<br />
Interessen des Arbeitgebers<br />
<strong>die</strong>nen, sind <strong>die</strong>se generell steuerfrei.<br />
Dies gilt auch <strong>für</strong> andere Dinge, wie beispielsweise<br />
das Bereitstellen der Arbeitskleidung.<br />
Bei Handys oder Laptops ist <strong>die</strong><br />
Nutzung <strong>für</strong> Mitarbeiter, <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Geräte<br />
betrieblich (aber auch privat) nutzen,<br />
ebenfalls steuerfrei, wobei es in <strong>die</strong>sen<br />
Fällen nicht darauf ankommt, wie teuer<br />
<strong>die</strong>se Geräte sind.<br />
Die innerbetrieblichen Vorteile sind aber<br />
nicht <strong>die</strong> einzigen Argumente, warum<br />
man über <strong>die</strong>se Möglichkeiten nachdenken<br />
sollte. So hilft es auch dem Image<br />
der Firma, wenn Arbeiter zufrieden <strong>und</strong><br />
motiviert sind <strong>und</strong> auch <strong>die</strong> Suche nach<br />
neuen Mitarbeitern, könnte sich dadurch<br />
leichter gestalten. Zudem kann über<br />
Gutscheine, <strong>die</strong> jedes örtliche Geschäft<br />
ausstellen kann, <strong>die</strong> Infrastruktur im eigenen<br />
Wohnort gestärkt <strong>und</strong> unterstützt<br />
werden. Wahrscheinlich haben <strong>die</strong> Geschäfte<br />
sogar attraktive Vorlagen <strong>für</strong> den<br />
Gutschein vorrätig oder er kann per Mail<br />
zugeschickt werden.<br />
Für ausführlichere Informationen <strong>und</strong><br />
weitere Hinweise, wenden Sie sich bitte<br />
an ihren Steuerberater. Ihr Steuerbüro<br />
ist stets auf dem neuesten Stand <strong>und</strong><br />
kann Sie rechtssicher beraten. Dies ist<br />
nur eine kurze Zusammenfassung der<br />
Möglichkeiten.<br />
Foto: Freepik<br />
Ose Mont<br />
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