22.04.2021 Aufrufe

OSE MONT April 2021 für die Region Schwalmtal und Niederkrüchten

ose Mont - Schwalmtals Gemeindejournal seit 2016 - Aprilausgabe. Viel Spaß beim Lesen :) Über Anregungen oder Thementipps freuen wir uns! Weitere Infos, Fotos und Videos finden Sie auf unserer Homepage. Der nächste Redaktions- und Anzeigenschluss ist der 11.05.

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EMPFEHLUNGEN FÜR DEN UMGANG MIT VERLETZTEN<br />

FUNDTIEREN<br />

Kreis beantwortet häufig gestellte Fragen<br />

Kreis Viersen. Was tun, wenn ein verletztes<br />

Tier im Wald gef<strong>und</strong>en wird? Wer muss<br />

informiert werden <strong>und</strong> wer darf <strong>die</strong>se Tiere<br />

pflegen? Für <strong>die</strong>se <strong>und</strong> weitere häufig<br />

gestellte Fragen hat der Kreis Viersen <strong>die</strong><br />

nachfolgende Übersicht erstellt.<br />

Wenn ich ein verletztes Tier in Feld<br />

oder Wald finde, an wen kann ich mich<br />

wenden?<br />

Die Zuständigkeit <strong>für</strong> das Tier ist abhängig<br />

von der Tierart. Wildtiere unterliegen<br />

dem Jagdrecht. Hier ist der Jagdausübungsberechtige,<br />

also in der Regel der<br />

Jagdpächter oder <strong>die</strong> Jagdgenossenschaft,<br />

zu informieren. Die Kontaktdaten<br />

kann man über <strong>die</strong> Kreispolizeibehörde<br />

in Erfahrung bringen. Die Kreispolizeibehörde<br />

erreichen Sie telefonisch unter<br />

02162 / 3770.<br />

Wenn ich das Tier trotzdem mitnehme<br />

<strong>und</strong> zum Tierarzt bringe, übernimmt der<br />

Jagdausübungsberechtigte <strong>die</strong> anfallenden<br />

Kosten?<br />

Nein, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tierarztkosten kommt der<br />

Finder auf. Sollte der Jagdausübungsbe-<br />

rechtigte informiert werden, obliegt ihm<br />

<strong>die</strong> Entscheidung, verletztes jagdbares<br />

Wild selbst von seinem Leid zu erlösen.<br />

Wie verhält es sich bei verlassenen<br />

Jungtieren?<br />

Diese sollten nicht aus der Natur entnommen<br />

werden. Es ist normal, dass Jungtiere<br />

von den Elterntieren zur Futtersuche zurückgelassen<br />

werden. Auch aus dem Nest<br />

gefallene Jungvögel werden von den Alttieren<br />

häufig weiter gefüttert.<br />

Wer hilft bei einem unverletzten, aber<br />

in Notlage geratenen Tier, welches sich<br />

nicht selbst daraus befreien kann?<br />

In <strong>die</strong>sem Fall kann man <strong>die</strong> Feuerwehr<br />

über <strong>die</strong> Leitstelle informieren. Tel.: 02162<br />

/ 8195100 Bei welchen Tierarten muss ich<br />

<strong>die</strong> untere Naturschutzbehörde des Kreises<br />

Viersen informieren?<br />

Die untere Naturschutzbehörde ist nach<br />

dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz ausschließlich<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> besonders <strong>und</strong> streng<br />

geschützten Arten zuständig. Welche Tiere<br />

unter <strong>die</strong>se Kategorie fallen, verändert<br />

sich aufgr<strong>und</strong> der Populationsverschiebungen<br />

ständig. Aktuelle Informationen<br />

dazu gibt es unter: www.lanuv.nrw.de.<br />

Darf ich ein verletztes Tier <strong>die</strong>ser Arten<br />

mitnehmen?<br />

Jegliche Entnahme aus der Natur ist nach<br />

dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz verboten.<br />

Ausnahmsweise ist es jedoch vorbehaltlich<br />

jagdrechtlicher Vorschriften zulässig,<br />

hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen,<br />

um sie ges<strong>und</strong> zu pflegen <strong>und</strong> hiernach<br />

unverzüglich freizulassen.<br />

Handelt es sich jedoch um Tiere der<br />

streng geschützten Arten (zum Beispiel<br />

Biber oder Greifvögel) sind <strong>die</strong>se der<br />

unteren Naturschutzbehörde zu melden<br />

(artenschutz@kreis-viersen.de). Diese<br />

kann <strong>die</strong> Herausgabe des aufgenommenen<br />

Tieres verlangen.<br />

Ich möchte Dritten anbieten, verletzte<br />

Wildtiere aufzunehmen <strong>und</strong> ges<strong>und</strong> zu<br />

pflegen. Darf ich das?<br />

Hier<strong>für</strong> ist eine Erlaubnis des Veterinär-<br />

<strong>und</strong> Lebensmittelüberwachungsamtes<br />

des Kreises Viersen notwendig, weil es<br />

sich dann um eine tierheimähnliche Einrichtung<br />

handelt. Nach dem Tierschutzrecht<br />

müssen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit erforderliche<br />

fachliche Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten<br />

nachgewiesen werden.<br />

An wen kann ich mich wenden, wenn mir<br />

ein Haustier zuläuft?<br />

Bei herrenlosen Haustieren kann Ihnen<br />

<strong>die</strong> <strong>für</strong> den F<strong>und</strong>ort zuständige Stadt<br />

oder Gemeinde weiterhelfen. Alternativ<br />

besteht auch <strong>die</strong> Möglichkeit, das<br />

Tier direkt in einem ortsnahen Tierheim<br />

abzugeben.<br />

BEIN<br />

GEBROCHEN?<br />

Wir helfen euch!<br />

Geschäftsstelle Andreas Pletschen<br />

Markt 18 · 41366 <strong>Schwalmtal</strong><br />

Telefon 02163 9283900<br />

andreas.pletschen@gs.provinzial.com<br />

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10 Ose Mont

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