OSE MONT April 2021 für die Region Schwalmtal und Niederkrüchten
ose Mont - Schwalmtals Gemeindejournal seit 2016 - Aprilausgabe. Viel Spaß beim Lesen :) Über Anregungen oder Thementipps freuen wir uns! Weitere Infos, Fotos und Videos finden Sie auf unserer Homepage. Der nächste Redaktions- und Anzeigenschluss ist der 11.05.
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EMPFEHLUNGEN FÜR DEN UMGANG MIT VERLETZTEN<br />
FUNDTIEREN<br />
Kreis beantwortet häufig gestellte Fragen<br />
Kreis Viersen. Was tun, wenn ein verletztes<br />
Tier im Wald gef<strong>und</strong>en wird? Wer muss<br />
informiert werden <strong>und</strong> wer darf <strong>die</strong>se Tiere<br />
pflegen? Für <strong>die</strong>se <strong>und</strong> weitere häufig<br />
gestellte Fragen hat der Kreis Viersen <strong>die</strong><br />
nachfolgende Übersicht erstellt.<br />
Wenn ich ein verletztes Tier in Feld<br />
oder Wald finde, an wen kann ich mich<br />
wenden?<br />
Die Zuständigkeit <strong>für</strong> das Tier ist abhängig<br />
von der Tierart. Wildtiere unterliegen<br />
dem Jagdrecht. Hier ist der Jagdausübungsberechtige,<br />
also in der Regel der<br />
Jagdpächter oder <strong>die</strong> Jagdgenossenschaft,<br />
zu informieren. Die Kontaktdaten<br />
kann man über <strong>die</strong> Kreispolizeibehörde<br />
in Erfahrung bringen. Die Kreispolizeibehörde<br />
erreichen Sie telefonisch unter<br />
02162 / 3770.<br />
Wenn ich das Tier trotzdem mitnehme<br />
<strong>und</strong> zum Tierarzt bringe, übernimmt der<br />
Jagdausübungsberechtigte <strong>die</strong> anfallenden<br />
Kosten?<br />
Nein, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Tierarztkosten kommt der<br />
Finder auf. Sollte der Jagdausübungsbe-<br />
rechtigte informiert werden, obliegt ihm<br />
<strong>die</strong> Entscheidung, verletztes jagdbares<br />
Wild selbst von seinem Leid zu erlösen.<br />
Wie verhält es sich bei verlassenen<br />
Jungtieren?<br />
Diese sollten nicht aus der Natur entnommen<br />
werden. Es ist normal, dass Jungtiere<br />
von den Elterntieren zur Futtersuche zurückgelassen<br />
werden. Auch aus dem Nest<br />
gefallene Jungvögel werden von den Alttieren<br />
häufig weiter gefüttert.<br />
Wer hilft bei einem unverletzten, aber<br />
in Notlage geratenen Tier, welches sich<br />
nicht selbst daraus befreien kann?<br />
In <strong>die</strong>sem Fall kann man <strong>die</strong> Feuerwehr<br />
über <strong>die</strong> Leitstelle informieren. Tel.: 02162<br />
/ 8195100 Bei welchen Tierarten muss ich<br />
<strong>die</strong> untere Naturschutzbehörde des Kreises<br />
Viersen informieren?<br />
Die untere Naturschutzbehörde ist nach<br />
dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz ausschließlich<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> besonders <strong>und</strong> streng<br />
geschützten Arten zuständig. Welche Tiere<br />
unter <strong>die</strong>se Kategorie fallen, verändert<br />
sich aufgr<strong>und</strong> der Populationsverschiebungen<br />
ständig. Aktuelle Informationen<br />
dazu gibt es unter: www.lanuv.nrw.de.<br />
Darf ich ein verletztes Tier <strong>die</strong>ser Arten<br />
mitnehmen?<br />
Jegliche Entnahme aus der Natur ist nach<br />
dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz verboten.<br />
Ausnahmsweise ist es jedoch vorbehaltlich<br />
jagdrechtlicher Vorschriften zulässig,<br />
hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen,<br />
um sie ges<strong>und</strong> zu pflegen <strong>und</strong> hiernach<br />
unverzüglich freizulassen.<br />
Handelt es sich jedoch um Tiere der<br />
streng geschützten Arten (zum Beispiel<br />
Biber oder Greifvögel) sind <strong>die</strong>se der<br />
unteren Naturschutzbehörde zu melden<br />
(artenschutz@kreis-viersen.de). Diese<br />
kann <strong>die</strong> Herausgabe des aufgenommenen<br />
Tieres verlangen.<br />
Ich möchte Dritten anbieten, verletzte<br />
Wildtiere aufzunehmen <strong>und</strong> ges<strong>und</strong> zu<br />
pflegen. Darf ich das?<br />
Hier<strong>für</strong> ist eine Erlaubnis des Veterinär-<br />
<strong>und</strong> Lebensmittelüberwachungsamtes<br />
des Kreises Viersen notwendig, weil es<br />
sich dann um eine tierheimähnliche Einrichtung<br />
handelt. Nach dem Tierschutzrecht<br />
müssen <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit erforderliche<br />
fachliche Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten<br />
nachgewiesen werden.<br />
An wen kann ich mich wenden, wenn mir<br />
ein Haustier zuläuft?<br />
Bei herrenlosen Haustieren kann Ihnen<br />
<strong>die</strong> <strong>für</strong> den F<strong>und</strong>ort zuständige Stadt<br />
oder Gemeinde weiterhelfen. Alternativ<br />
besteht auch <strong>die</strong> Möglichkeit, das<br />
Tier direkt in einem ortsnahen Tierheim<br />
abzugeben.<br />
BEIN<br />
GEBROCHEN?<br />
Wir helfen euch!<br />
Geschäftsstelle Andreas Pletschen<br />
Markt 18 · 41366 <strong>Schwalmtal</strong><br />
Telefon 02163 9283900<br />
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