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„Ehrenamtlichen“ Vortrag zum Thema „Ehrenamt“ - Eggstätt

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Seite 13 April 2007 <strong>Eggstätt</strong>er Gmoa-Blattl<br />

Zustimmung Zustimmung<br />

für neue Flutlichtanla<br />

Flutlichtanlage<br />

e des<br />

ASV erst erst<br />

nach nach<br />

Klärung bestimmter Fakten Fakten<br />

Gemeinderat will Auswirkungen auf die Anlieger mit Hilfe eines Gutachtens feststellen lassen<br />

Der <strong>Eggstätt</strong>er Gemeinderat hat dem<br />

Bauantrag des ASV <strong>Eggstätt</strong> zur Errichtung<br />

einer Flutlichtanlage am<br />

Sportplatzgelände an der Seeoner<br />

Straße 25 seine Zustimmung verweigert.<br />

Grund für die Ablehnung ist nach<br />

Meinung des Gremiums die Notwendigkeit,<br />

zunächst die immissions-<br />

Wie Bürgermeister Stefan<br />

Beer in seiner Beurteilung<br />

der Sachlage feststellte,<br />

seien die gesetzlichen Vorgaben<br />

in Bezug auf den Immissionsschutz<br />

wohl<br />

grundsätzlich eingehalten.<br />

Im gültigen Bebauungsplan<br />

für diesen Bereich ist das<br />

Gelände als „Sondergebiet<br />

Sport“ ausgewiesen, die angrenzenden<br />

Grundstücke<br />

als Mischgebiet. Dies bedeutet,<br />

dass im Vergleich zu<br />

einem allgemeinen Wohngebiet<br />

höhere Grenzwerte<br />

einzuhalten sind. Allerdings<br />

sollte auch in diesem Fall<br />

das allgemein gültige Gebot<br />

der gegenseitigen Rücksichtnahme<br />

gelten, meinte<br />

Beer.<br />

Bedenken von<br />

neun Anliegern<br />

Wie der Bürgermeister bekannt<br />

gab, sind Stellungnahmen<br />

von neun Anlieger im<br />

Rathaus eingegangen.<br />

Darin werden hauptsächlich<br />

Bedenken bezüglich einer<br />

Verschlechterung der Wohnqualität<br />

vorgebracht, da<br />

neben der in den letzten<br />

Jahren deutlich zugenommenen<br />

Nutzung der Sportanlage<br />

damit eine weitere<br />

nicht unerhebliche Emission<br />

hinzukäme.<br />

Aufgrund dieser doch massiv<br />

vorgebrachten Bedenken<br />

sollte nach Ansicht Beers<br />

zunächst die immissionsschutz-<br />

und baurechtliche<br />

Situation sowie die Auswir-<br />

kungen auf die benachbarten<br />

Grundstücke geprüft<br />

werden. Vom Sportverein<br />

sollte ferner der beabsichtig-<br />

te Nutzungsumfang dieser<br />

Anlage geklärt werden,<br />

wobei anschließende erneute<br />

Gespräche mit den betroffenen<br />

Anliegern wohl sinnvoll<br />

seien. Damit gemäß §<br />

36 Abs. 2 BauGB das Einvernehmen<br />

nicht als erteilt<br />

gilt, sollte deshalb der Bauantrag<br />

abgelehnt werden,<br />

sagte Beer.<br />

Zur Anfrage von Gemeinderat<br />

Johannes Schartner bezüglich<br />

der Vorgehensweise<br />

bei einer eventuell grundsätzlich<br />

rechtlich unbeschränktenNutzungsmöglichkeit<br />

vertrat das Gemeindeoberhaupt<br />

die Ansicht,<br />

schutz- und baurechtliche Situation<br />

klären zu lassen. Auch sollten die<br />

möglichen Auswirkungen auf die Anlieger<br />

mit Hilfe eines Gutachten festgestellt<br />

werden. Dem Gemeinderat<br />

liegt daran, dass eine mit den Anliegern<br />

einvernehmliche Lösung gefunden<br />

wird.<br />

dass auch in diesem Fall mit<br />

den Anliegern Gespräche<br />

zu führen sind; dies auch<br />

unter dem Aspekt, dass die<br />

Sportanlage künftig auch<br />

weiterhin wie bisher genutzt<br />

werden sollte.<br />

Einvernehmlichkeit<br />

wünschenswert<br />

Auch Dritter Bürgermeister<br />

Christian Glas hielt eine einvernehmliche<br />

Einigung mit<br />

den Anliegern für notwendig.<br />

Von Gemeinderätin Irmgard<br />

Schmid wurden die<br />

Räte in diesem Zusammenhang<br />

noch darüber informiert,<br />

dass seitens des<br />

Sportvereins zu einer Anliegerversammlungeingeladen<br />

worden sei, jedoch kein<br />

Anlieger erschienen ist.<br />

Als möglichen Vorteil der<br />

neuen Anlage wies Gemeinderat<br />

Michael Wierer darauf<br />

hin, dass bei der neuen Anlage<br />

die Ausleuchtung wesentlich<br />

präziser ausfallen<br />

werde als bei der alten.<br />

Diese würde bedeuten, dass<br />

der Platz besser als bisher<br />

ausgeleuchtet wird, die Umgebung<br />

aber weniger – was<br />

Der Sportplatz des ASV, der den Antrag für eine neue Flutlichtanlage gestellt hat.<br />

von Vorteil für die Anlieger<br />

sei. Auch vertrat er die Ansicht,<br />

dass eine Steigerung<br />

des Spielbetriebes mit der<br />

bestehenden Anlage wohl<br />

nicht möglich ist. Gemeinderat<br />

Peter Fenzl regte noch<br />

an, im Bauantrag einen<br />

Geländequerschnitt darstellen<br />

zu lassen.<br />

Zwei Räte befangen<br />

Zweiter Bürgermeister Valentin<br />

Obermeier und Gemeinderat<br />

Jakob Wörndl<br />

nahmen wegen persönlicher<br />

Beteiligung an Beratung und<br />

Abstimmung nicht teil.

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