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Bruder Klaus · Niklaus von Flüe in den Zeugnissen seiner ...

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Erni Rohrer. <strong>Niklaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Flüe</strong> war zu dieser Zeit vierzig Jahre alt. Der<br />

folgende Text ist e<strong>in</strong> Auszug aus dem Urteilsprotokoll.<br />

Im Kern bejaht das Gericht wohl die Gültigkeit des E<strong>in</strong>trags <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em alten Meßbuch, wonach <strong>in</strong> früherer Zeit e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelner Bauer,<br />

namens Wernher, der Kirche <strong>den</strong> «nassen Zehnten» <strong>von</strong> allen Bäumen<br />

se<strong>in</strong>es Gutes vermachte. Wenn dieser Z<strong>in</strong>s jetzt wieder geltend gemacht<br />

wer<strong>den</strong> sollte, dann müßte der betreffende Nutznießer, also der<br />

Pfarrer <strong>von</strong> Sachseln, zunächst e<strong>in</strong>mal nachweisen können, was aus<br />

dem Gut dieses Wernher mit all se<strong>in</strong>en Bäumen <strong>in</strong>zwischen gewor<strong>den</strong><br />

ist und wem es jetzt gehört. Dieser Nachweis ist unmöglich. Deswegen<br />

aber <strong>von</strong> der ganzen Kirchgeme<strong>in</strong>de diese Abgabe zu fordern ist nicht<br />

rechtmäßig. Folgedessen muß sie überhaupt niemand entrichten.<br />

Der <strong>Flüe</strong>libauer war wegen dieser Streiterei <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Glauben<br />

nicht irritiert. Er achtete <strong>den</strong> Priesterstand, auch wenn die Priester<br />

nicht immer hervorragende Seelsorger waren; nach se<strong>in</strong>em Empf<strong>in</strong><strong>den</strong><br />

waren sie sehr wichtig, weil sie die Messe lasen und Gott im<br />

Sakrament gegenwärtig setzten. Egal ob die Brunnenröhre aus e<strong>in</strong>em<br />

billigen oder aus e<strong>in</strong>em edlen Metall ist, das Wasser ist immer das gleiche,<br />

mit diesem Vergleich br<strong>in</strong>gt er, der jetzt zum <strong>Bruder</strong> <strong>Klaus</strong> gewor<strong>den</strong><br />

ist, <strong>in</strong> der Biographie Gundelf<strong>in</strong>gens (Seite 158) zum Ausdruck,<br />

daß die Gnade der Sakramente die gleiche ist, ob nun der Priester <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er Person gut oder schlecht ist.<br />

Wir, der Ammann und die Fünfzehn des Geschworenengerichts<br />

<strong>von</strong> Unterwal<strong>den</strong> ob dem Wald, machen <strong>den</strong> Betroffenen mit<br />

diesem Brief kund, daß vor uns erschienen s<strong>in</strong>d: der ehrbare Herr<br />

Hans Knaber, Pfarrer <strong>von</strong> Sachseln, die e<strong>in</strong>e Partei, ferner <strong>Klaus</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Flüe</strong> und Erni Rohrer im Namen und im Auftrag der Kirchgenossen<br />

<strong>von</strong> Sachseln, die andere Partei. Beide Parteien wur<strong>den</strong><br />

angehört. Dabei eröffnete Herr Hans Knaber, Pfarrer, wie oben<br />

erwähnt, es habe sich so ergeben, daß Herr Kaspar Helwig, se<strong>in</strong><br />

Vorgänger, der erst vor kurzem se<strong>in</strong>en Rücktritt nahm, umherzog<br />

und <strong>den</strong> herrschaftlichen Landvögten nachgereist sei, welche die<br />

Kirchengüter als Lehen geben konnten. Er habe nun e<strong>in</strong> Lehe<br />

erworben und sei mit se<strong>in</strong>er Urkunde zum gnädigen Herrn <strong>von</strong><br />

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