Bruder Klaus · Niklaus von Flüe in den Zeugnissen seiner ...
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He<strong>in</strong>rich Morgenstern entschuldigt sich<br />
18. Mai 1471<br />
He<strong>in</strong>rich Morgenstern, der Stadtschreiber <strong>von</strong> Horb <strong>in</strong> Schwaben,<br />
weilte <strong>in</strong> Bern. Dabei soll er mehrmals die Innerschweizer, besonders<br />
aber <strong>Bruder</strong> <strong>Klaus</strong> beschimpft haben. E<strong>in</strong>es se<strong>in</strong>er Fluchworte war<br />
«Kuhgehiger», im folgen<strong>den</strong> übersetzt mit «Kuhgehender», vermutlich<br />
i<strong>den</strong>tisch mit dem späteren Schimpfwort «Kuhschweizer».<br />
Die Schärfe der Bedeutung <strong>in</strong> damaliger Zeit ist nicht auszumachen.<br />
Geme<strong>in</strong>t war wahrsche<strong>in</strong>lich, daß die Eidgenossen so dumm wären<br />
wie Kühe, daß sie selber langsam, gemächlich auf allen Vieren g<strong>in</strong>gen,<br />
darum sei es auch unmöglich, daß aus ihren Reihen überhaupt je e<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong>telligenter oder sogar heiligmäßiger Mensch hervorgehen könnte.<br />
Mit «Kuh» wur<strong>den</strong> noch andere gegen die Eidgenossen gerichtete<br />
Schimpfwörter zusammengesetzt, so etwa bezeichneten die österreichischen<br />
Kriegsknechte im Zürichseekrieg die Schweizermünze als<br />
«Kuhplappard», was so viel bedeutet wie «Kuhfla<strong>den</strong>».<br />
He<strong>in</strong>rich Morgenstern, der fehlbare Schwabe, wurde <strong>in</strong> Bern verhaftet,<br />
aber bald wieder freigelassen, nachdem er sich mit e<strong>in</strong>em Eid<br />
– e<strong>in</strong>er sogenannten Urfehde – feierlich entschuldigt hatte. Zu <strong>den</strong><br />
Auflagen gehörte auch, daß er das ganze Gebiet der Eidgenossen<br />
niemals mehr betreten werde. Falls er sich nicht daran gehalten hätte,<br />
wären auf ihn die härtesten Strafen gekommen, nämlich die für e<strong>in</strong>en<br />
Me<strong>in</strong>eid.<br />
Ich, He<strong>in</strong>rich Morgenstern, der Schreiber <strong>von</strong> Horb [<strong>in</strong> Schwaben],<br />
erkläre mit diesem Schreiben, daß ich durch <strong>den</strong> mächtigen,<br />
umsichtigen und weisen Bürgermeister und die Ratsherren <strong>von</strong><br />
Bern <strong>in</strong> das Gefängnis me<strong>in</strong>er gnädigen Herren gebracht wurde<br />
wegen e<strong>in</strong> paar unwürdigen und bösen Worten, die ich dort [<strong>in</strong><br />
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