23.12.2012 Aufrufe

Bruder Klaus · Niklaus von Flüe in den Zeugnissen seiner ...

Bruder Klaus · Niklaus von Flüe in den Zeugnissen seiner ...

Bruder Klaus · Niklaus von Flüe in den Zeugnissen seiner ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

schätzt. Die Karriere wäre zu e<strong>in</strong>em Höhepunkt gelangt, wenn <strong>Niklaus</strong><br />

<strong>von</strong> <strong>Flüe</strong> sich 1467 nicht <strong>von</strong> allen Verpflichtungen zurückgezogen<br />

hätte.<br />

Allen, welche diesen Brief anschauen, lesen oder beim Verlesen<br />

zuhören, wird hiermit mitgeteilt, was wir, die unten genannten<br />

Vertreter der entsprechen<strong>den</strong> Stadt und der Länder [der vier<br />

Waldstätte] und zugleich Vertreter der Kastvogtei des ehrwürdigen<br />

Gotteshauses <strong>in</strong> Engelberg aus dem Or<strong>den</strong> Sankt Benedikt,<br />

zugehörig dem Bistum Konstanz, beschlossen haben – Mathis<br />

Brunner, Bürger und Ratsherr <strong>von</strong> Luzern, sowie Hans Frieß,<br />

Landschreiber <strong>von</strong> Uri, Konrad Kupferschmid, Vertreter <strong>von</strong><br />

Schwyz, <strong>Klaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Flüe</strong> aus Unterwal<strong>den</strong> ob dem Wald und<br />

He<strong>in</strong>rich Niederöst, Altlandammann <strong>von</strong> Nidwal<strong>den</strong>. Alle Vertreter<br />

haben die folgende Angelegenheit untersucht, <strong>in</strong> welcher<br />

Abt und Konvent <strong>von</strong> Engelberg die e<strong>in</strong>e Partei und die weisen<br />

umsichtigen Kirchgenossen <strong>von</strong> Stans die Gegenpartei s<strong>in</strong>d. Es<br />

verhält sich nun so, daß der Abt und der Konvent der Me<strong>in</strong>ung<br />

waren, sie dürften die Stelle des Leutpriesters <strong>von</strong> Stans besetzen<br />

oder sie kündigen, so wie es ihnen notwendig erschien. Dem widersprachen<br />

die genannten Leute <strong>von</strong> Stans, <strong>den</strong>n sie me<strong>in</strong>ten, es<br />

läge <strong>in</strong> ihrer Gewalt, sei es die Leutpriesterstelle oder die anderen<br />

Stellen [Kaplaneien] zu besetzen oder sie zu kündigen, so wie<br />

es ihnen richtig ersche<strong>in</strong>e. Dabei müßten sie <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong><br />

Priester mit ihrer Botschaft zum jeweiligen Abt schicken, darauf<br />

müßte Abt und Konvent ihm das Vermögen aushändigen und<br />

dürften ihm mit ke<strong>in</strong>en Worten Vorhaltungen machen, so wie<br />

dies auch bisher immer geschehen war. Ke<strong>in</strong> Abt hatte je dagegen<br />

Widerspruch erhoben. Nun aber zeigte sich das Gegenteil, was sie<br />

völlig befremde und ihnen als Unrecht ersche<strong>in</strong>e. Nachdem nun<br />

beide Parteien ihre Ansichten vorgetragen hatten, besprachen die<br />

genannten amtlichen Vertreter das Ganze mite<strong>in</strong>ander. Wie sie<br />

hierüber urteilten und was sie zur Schlichtung beitrugen, ist <strong>in</strong> diesem<br />

Brief enthalten. Es ist tatsächlich so, daß die genannten Leute<br />

<strong>von</strong> Stans wie bisher ihre Stellen, also auch die Kaplaneien, so oft<br />

24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!