Bruder Klaus · Niklaus von Flüe in den Zeugnissen seiner ...
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schätzt. Die Karriere wäre zu e<strong>in</strong>em Höhepunkt gelangt, wenn <strong>Niklaus</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Flüe</strong> sich 1467 nicht <strong>von</strong> allen Verpflichtungen zurückgezogen<br />
hätte.<br />
Allen, welche diesen Brief anschauen, lesen oder beim Verlesen<br />
zuhören, wird hiermit mitgeteilt, was wir, die unten genannten<br />
Vertreter der entsprechen<strong>den</strong> Stadt und der Länder [der vier<br />
Waldstätte] und zugleich Vertreter der Kastvogtei des ehrwürdigen<br />
Gotteshauses <strong>in</strong> Engelberg aus dem Or<strong>den</strong> Sankt Benedikt,<br />
zugehörig dem Bistum Konstanz, beschlossen haben – Mathis<br />
Brunner, Bürger und Ratsherr <strong>von</strong> Luzern, sowie Hans Frieß,<br />
Landschreiber <strong>von</strong> Uri, Konrad Kupferschmid, Vertreter <strong>von</strong><br />
Schwyz, <strong>Klaus</strong> <strong>von</strong> <strong>Flüe</strong> aus Unterwal<strong>den</strong> ob dem Wald und<br />
He<strong>in</strong>rich Niederöst, Altlandammann <strong>von</strong> Nidwal<strong>den</strong>. Alle Vertreter<br />
haben die folgende Angelegenheit untersucht, <strong>in</strong> welcher<br />
Abt und Konvent <strong>von</strong> Engelberg die e<strong>in</strong>e Partei und die weisen<br />
umsichtigen Kirchgenossen <strong>von</strong> Stans die Gegenpartei s<strong>in</strong>d. Es<br />
verhält sich nun so, daß der Abt und der Konvent der Me<strong>in</strong>ung<br />
waren, sie dürften die Stelle des Leutpriesters <strong>von</strong> Stans besetzen<br />
oder sie kündigen, so wie es ihnen notwendig erschien. Dem widersprachen<br />
die genannten Leute <strong>von</strong> Stans, <strong>den</strong>n sie me<strong>in</strong>ten, es<br />
läge <strong>in</strong> ihrer Gewalt, sei es die Leutpriesterstelle oder die anderen<br />
Stellen [Kaplaneien] zu besetzen oder sie zu kündigen, so wie<br />
es ihnen richtig ersche<strong>in</strong>e. Dabei müßten sie <strong>den</strong> betreffen<strong>den</strong><br />
Priester mit ihrer Botschaft zum jeweiligen Abt schicken, darauf<br />
müßte Abt und Konvent ihm das Vermögen aushändigen und<br />
dürften ihm mit ke<strong>in</strong>en Worten Vorhaltungen machen, so wie<br />
dies auch bisher immer geschehen war. Ke<strong>in</strong> Abt hatte je dagegen<br />
Widerspruch erhoben. Nun aber zeigte sich das Gegenteil, was sie<br />
völlig befremde und ihnen als Unrecht ersche<strong>in</strong>e. Nachdem nun<br />
beide Parteien ihre Ansichten vorgetragen hatten, besprachen die<br />
genannten amtlichen Vertreter das Ganze mite<strong>in</strong>ander. Wie sie<br />
hierüber urteilten und was sie zur Schlichtung beitrugen, ist <strong>in</strong> diesem<br />
Brief enthalten. Es ist tatsächlich so, daß die genannten Leute<br />
<strong>von</strong> Stans wie bisher ihre Stellen, also auch die Kaplaneien, so oft<br />
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