07.06.2021 Aufrufe

Liebliches Taubertal

Warum heißt das Taubertal eigentlich „Lieblich“? Eine gute Frage. Die Antwort darauf ist noch besser: Weil das Taubertal nicht schroff und kantig, sondern sanft-hügelig und anmutig seinen besonderen Zauber entfaltet. Weil die Menschen, die zwischen sonnigen Weinbergen, historischen Städtchen und romantischen Flusstälern leben, von ihrer herrlichen Heimat verwöhnt sind und ihre Lebensfreude gerne teilen. Beim Taubertäler Wein zum Beispiel. Und der ist gar nicht immer lieblich! Entzückend, angenehme Sinneseindrücke hervorrufend, voller Anmut und Liebreiz – so umschreibt der Duden das Attribut, das fest mit der Landschaft an Main und Tauber verbunden ist: Herzlich willkommen im Lieblichen Taubertal! Entspannen und Aktivsein – das sind hier keine Gegensätze, sondern das ganze Jahr über Programm. Malerische Orte, stattliche Burgen, herrschaftliche Schlösser, interessante Museen und wunderschöne Gärten warten darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Mit Sternen und Siegeln ausgezeichnete FreizeitRouten machen Lust, sich auf das Rad zu schwingen oder die Wanderschuhe zu schnüren. Kunst und Kultur in allen Facetten schaffen inspirierende Momente. Bei edlen Weinen, schmackhaften Bieren und Spezialitäten aus der regionalen Küche, kommt der Genuss nicht zu kurz. Spaß, Abenteuer und Romantik, feiern und erholen – alles ist da. Zu jeder Jahreszeit und für Besucher jeden Alters. Wir freuen uns auf Sie. Ihr Tourismusverband „Liebliches Taubertal“ e.V

Warum heißt das Taubertal eigentlich „Lieblich“?
Eine gute Frage. Die Antwort darauf ist noch besser: Weil das
Taubertal nicht schroff und kantig, sondern sanft-hügelig und
anmutig seinen besonderen Zauber entfaltet. Weil die Menschen,
die zwischen sonnigen Weinbergen, historischen Städtchen und
romantischen Flusstälern leben, von ihrer herrlichen Heimat verwöhnt sind und ihre Lebensfreude gerne teilen. Beim Taubertäler
Wein zum Beispiel. Und der ist gar nicht immer lieblich!
Entzückend, angenehme
Sinneseindrücke hervorrufend, voller Anmut und
Liebreiz – so umschreibt
der Duden das Attribut,
das fest mit der Landschaft an Main und Tauber
verbunden ist: Herzlich
willkommen im Lieblichen
Taubertal!
Entspannen und Aktivsein – das sind hier keine
Gegensätze, sondern das
ganze Jahr über Programm.
Malerische Orte, stattliche
Burgen, herrschaftliche
Schlösser, interessante
Museen und wunderschöne
Gärten warten darauf, von
Ihnen entdeckt zu werden.
Mit Sternen und Siegeln
ausgezeichnete FreizeitRouten machen Lust, sich
auf das Rad zu schwingen
oder die Wanderschuhe zu
schnüren. Kunst und Kultur
in allen Facetten schaffen
inspirierende Momente. Bei
edlen Weinen, schmackhaften Bieren und Spezialitäten aus der regionalen
Küche, kommt der Genuss
nicht zu kurz.
Spaß, Abenteuer und
Romantik, feiern und
erholen – alles ist da.
Zu jeder Jahreszeit und
für Besucher jeden Alters.
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Tourismusverband
„Liebliches Taubertal“ e.V

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wissenswertes – Reisebedingungen<br />

Klassifizierung:<br />

Einige Häuser haben sich einer freiwilligen Klassifizierung<br />

unterzogen. Die angegebenen Merkmale (Sterne) entsprechen dem<br />

internationalen Standard.<br />

* = Tourist<br />

** = Standard<br />

*** = Komfort<br />

**** = First Class<br />

***** = Luxus<br />

Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer werden nach den Kriterien<br />

des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV) klassifiziert. Die<br />

angegebenen Sterne definieren sich wie folgt:<br />

f<br />

ff<br />

fff<br />

ffff<br />

fffff<br />

einfacher Komfort<br />

mittlerer Komfort<br />

guter Komfort<br />

gehobener Komfort<br />

exklusiver Komfort<br />

Pfoten-Klassifizierungen stehen für ausgesprochene Hunde freundlichkeit,<br />

die mit<br />

gekennzeichnet sind und von<br />

hundefreundlich bis Hundeparadies reichen.<br />

Wichtige Hinweise:<br />

Der Tourismusverband „<strong>Liebliches</strong> <strong>Taubertal</strong>“ e.V. gibt dieses<br />

gemeinsame Unterkunftsverzeichnis für die gesamte Ferienlandschaft<br />

heraus. Es enthält die Ferienunterkünfte in Hotels, Gasthöfen,<br />

Pensionen, bei Privatvermietern, Winzern und auf Bauernhöfen.<br />

Außerdem sind Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen<br />

aufgeführt.<br />

Der Tourismusverband „<strong>Liebliches</strong> <strong>Taubertal</strong>“ e.V. ist kein Reiseveranstalter<br />

und vermittelt keine Führungen (oder Leistungen).<br />

Interessenten treten bitte selbstständig mit den jeweiligen Informations-<br />

und Buchungsstellen in Kontakt. Die Kontaktdaten finden<br />

Sie bei den einzelnen Angeboten. Unsere Aussagen dienen lediglich<br />

der Absatzförderung und Information. Reiseveranstalter sind die<br />

Buchungsstellen.<br />

Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des<br />

jeweiligen Leistungsträgers kann keine Schadensersatzpflicht<br />

gegenüber dem Herausgeber dieses Prospektes abgeleitet werden.<br />

Die enthaltenen Angaben beruhen auf gelieferten Unterlagen der Beherbergungsbetriebe,<br />

für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine<br />

Gewähr übernommen werden kann. Für Satzfehler, Auslassungen,<br />

falsche Preisangaben usw. übernehmen wir keine Haftung.<br />

Das Gastgeberverzeichnis ist alphabetisch nach Orten gegliedert.<br />

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Inklusivpreise,<br />

in denen alle Leistungen einschließlich Mehrwertsteuer enthalten<br />

sind. Die Preise beziehen sich in der Regel auf eine Person für<br />

eine Übernachtung mit Frühstück. Bei Unterbringung in einer<br />

Ferienwohnung oder einem Ferienhaus gilt der genannte Preis für<br />

das gesamte Objekt pro Tag. In der Beschreibung der einzelnen<br />

Häuser wurde nicht eigens vermerkt, dass die Zimmer bei Bedarf<br />

beheizt sind sowie den Gästen bei Zimmern mit fließend Warm-/<br />

Kaltwasser häufig Etagenbäder bzw. -duschen und Etagentoiletten<br />

zur Verfügung stehen. Erfragen Sie ggf. bitte beim Zimmervermieter<br />

die Ausstattungsmerkmale.<br />

Die im Verzeichnis angegebenen Preise sowie die Sterne-Angabe<br />

entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Die jeweils<br />

gültigen und verbindlichen Preise sowie zuerkannten Sterne erfragen<br />

Sie bitte bei Ihrer Buchung.<br />

Ein Teil der Beherbergungsbetriebe gewährt in der Vor- und Nachsaison<br />

Preisnachlässe. Erkundigen Sie sich bitte nach solchen Preisnachlässen.<br />

Die Benutzung dieses Gastgeberverzeichnisses zum Zweck entgeltlicher,<br />

gewerbsmäßiger Adressenveräußerung an Dritte ist<br />

unzulässig. Nachdruck, auch nur auszugsweise, insbesondere die<br />

Verwendung zu gewerblichen Zwecken ist nur mit Erlaubnis des<br />

Tourismusverbandes <strong>Liebliches</strong> <strong>Taubertal</strong> möglich. Alle Rechte sind<br />

dem Tourismusverband <strong>Liebliches</strong> <strong>Taubertal</strong> vorbehalten.<br />

Gästeinformationssystem:<br />

Unter www.liebliches-taubertal.de finden Sie Auskünfte zu den<br />

Städten, Gemeinden, Sehenswürdigkeiten, Freizeiteinrichtungen,<br />

Veranstaltungen und buchbaren Angeboten im Lieblichen <strong>Taubertal</strong>.<br />

Ebenso sind unter dem Button „Gastgeber“ die Unterkunftsbetriebe<br />

mit weiteren Bildeinträgen und Informationen zu finden. Einige der<br />

Betriebe sind auch direkt online buchbar!<br />

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag<br />

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer<br />

bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen<br />

nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.<br />

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die<br />

Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf<br />

welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.<br />

3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung<br />

des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.<br />

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen<br />

Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis<br />

zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.<br />

b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung<br />

20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung<br />

(Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.<br />

c) Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf<br />

den ermäßigten Betrag zu bezahlen, auf Grund der tarifvertraglichen<br />

Verpflichtungen des Gastwirts (Hoteliers).<br />

5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in<br />

Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu<br />

vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.<br />

b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die<br />

Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu<br />

bezahlen.<br />

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.<br />

81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!