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bayern Metall 06_2021

Metallbau und Fassadenbau

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Sonnenschutz nachträglich montiert<br />

Einmal fertiggestellt, ist die nachträgliche Befestigung von Bauteilen an<br />

Glasfassaden und -dächern mit Standardschrauben nicht mehr möglich.<br />

Mit dem Sonnenschutz-Befestigungsbolzen bietet FOPPE hier besonders<br />

für Beschattungsanlagen eine statisch gesicherte Lösung, die<br />

montagetechnisch einer Standardlösung nahekommt.<br />

Dank selbstschneidender <strong>Metall</strong>schraube<br />

lässt sich der Sonnenschutz-Befestigungsbolzen<br />

direkt auf die tragende<br />

Unterkonstruktion montieren.<br />

lich mit einer Durchgangsbohrung<br />

versehen, durch welche hindurch der<br />

Bolzen mit seiner vorne sitzenden<br />

selbstschneidenden <strong>Metall</strong>schraube<br />

direkt auf die tragende Unterkonstruktion<br />

geschraubt wird. Außen sitzt dem<br />

Bolzen eine Gewindestange M8 auf.<br />

Die große Auflagefläche des Bolzens<br />

auf dem Unterprofil sowie sein großer<br />

Durchmesser bewirken eine hohe<br />

Systemsteifigkeit der „auskragenden“<br />

Schraube.<br />

Unterschiedlich angebotene Längen<br />

des Gewindebolzens ermöglichen eine<br />

exakte Anpassung an das vorliegende<br />

Profilsystem beziehungsweise<br />

die Glasstärke. Der gegenüber der<br />

Durchgangsbohrung deutlich dünnere<br />

Gewindebolzen ermöglicht jederzeit<br />

einen thermischen Längenausgleich<br />

der Deckschiene. Vor Montage – zum<br />

Beispiel der Beschattungsanlage –<br />

wird der Gewindestange noch ein<br />

Dichtungsring aufgeschoben, der über<br />

eine Beilagscheibe und Mutter gegen<br />

die Deckleiste gepresst wird und so<br />

das System abdichtet.<br />

Weitere Informationen:<br />

FOPPE + FOPPE GbR<br />

Foppenkamp 18<br />

49838 Lengerich (Ems)<br />

www.foppe.de<br />

Steuern & Finanzen<br />

Vorsteuervergütung aus Drittstaaten<br />

Beim Einkauf von Material und Dienstleistungen ist die Vorsteuer auch in<br />

bestimmten Drittstaaten erstattbar<br />

Bei Montageeinsätzen im Ausland<br />

kommt es immer wieder vor, dass<br />

Material vor Ort zugekauft, die<br />

Hotelrechnung beglichen oder aufgetankt<br />

werden muss.<br />

Innerhalb der EU gibt es die Möglichkeit,<br />

über das Bundeszentralamt<br />

für Steuern einen elektronischen Antrag<br />

auf Erstattung der Vorsteuer beim<br />

ausländischen Finanzamt zu stellen.<br />

Bitte beachten Sie auf dieser Seite<br />

auch die sog. „Präferenzliste der EU-<br />

Mitgliedstaaten“, da z. B. die Bagatellgrenze<br />

für die Vorsteuervergütung variieren<br />

kann. Doch wie sieht es außer-<br />

Einmal fertiggestellt, erschweren die<br />

aufgesetzten Deck- und Klemmleisten<br />

von Glasfassaden eine kraftschlüssige<br />

Verbindung von Bauteilen an der tragenden<br />

Unterkonstruktion. Besonders<br />

häufig stellt sich dieses Problem bei<br />

nachträglicher Montage von Beschattungsanlagen<br />

auf Glasdächern und<br />

an Glasfassaden. Mit seinem Sonnenschutz-Befestigungsbolzen<br />

bietet<br />

FOPPE hier eine statisch gesicherte<br />

und in der Montage wirtschaftliche<br />

Lösung an. Das Set eignet sich für alle<br />

gängigen Aluminium-Fassadensysteme<br />

wie z. B. Schüco, Kawneer/Alcoa,<br />

Heroal, Wicona, Hueck-Hartmann,<br />

Reynaers. Zur Montage werden die<br />

bereits montierte Deckschiene beziehungsweise<br />

Klemmleiste nachträghalb<br />

der EU aus? Auch hier gibt es Abkommen<br />

mit einer Reihe von Staaten,<br />

die die Vorsteuervergütung gewähren.<br />

Hierzu zählen u. a. Island, Norwegen,<br />

Serbien und die Schweiz. Das Bundesministerium<br />

der Finanzen hat hierzu in<br />

einem Schreiben vom 15. März <strong>2021</strong><br />

eine Länderliste mit weiteren Staaten<br />

herausgegeben.<br />

Anders als bei der Vorsteuervergütung<br />

innerhalb der EU muss der Antrag<br />

unmittelbar bei der Steuerbehörde<br />

im Drittland gestellt werden. In der<br />

Schweiz ist beispielsweise die Eidgenössische<br />

Steuerverwaltung in Bern<br />

Ansprechpartnerin für deutsche Firmen.<br />

Als Nachweis über die Eintragung<br />

als Steuerpflichtiger (Unternehmer) in<br />

Deutschland kann die Bescheinigung<br />

– Vordruck USt 1 TN – beim Bundeszentralamt<br />

für Steuern beantragt und<br />

der ausländischen Finanzbehörde vorgelegt<br />

werden.<br />

(Quelle: Bayern Handwerk<br />

International GmbH)<br />

18 <strong>bayern</strong> <strong>Metall</strong> 6/<strong>2021</strong>

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