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Gebirgsfreund Nr. 2/2021

Eine unabhängige Vereinszeitschrift für Bergfreunde und Naturgenießer. Wir informieren mit einzigartigen Berichten und Aufnahmen und machen Lust auf Natur und das Erlebnis Berg. Vordergründig dabei sind immer die Themen Sicherheit und Naturbewusstsein.

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<strong>Gebirgsfreund</strong> | Umwelt Editorial<br />

| Umwelt | Bericht & Naturschutz<br />

Erholung in den<br />

Quellenschutzgebieten<br />

© Pixabay License<br />

der Stadt Wien<br />

Miteinander<br />

Erholung im Wald- und Berggebiet ist in Zeiten von Corona wichtiger<br />

denn je zuvor. Doch welche Dinge sollten beachtet werden, um unsere<br />

Natur und somit uns selbst zu schützen? Grundsätzlich sollte jeder<br />

von uns den eigenen Hausverstand benützen um möglichst konfliktarm<br />

miteinander leben zu können.<br />

Infobox<br />

Laut Forstgesetz (Bundesgesetz)<br />

ist verboten:<br />

• Feuer machen, sowie Umgang mit<br />

feuergefährlichen Gegenständen<br />

(wegwerfen von Zündhölzern oder<br />

Rauchwaren) im Wald sowie in<br />

Waldnähe.<br />

• Lagern bei Dunkelheit, Zelten,<br />

Befahren (Mountainbiken nur auf<br />

gekennzeichneten Routen) oder<br />

Reiten ist nur mit Zustimmung des<br />

Grundeigentümers erlaubt.<br />

Die Aufgaben der Stadt Wien<br />

Die Forstverwaltung Quellenschutz des<br />

Forst- und Landwirtschaftsbetriebes der<br />

Stadt Wien bewirtschaftet und betreut<br />

33.000 ha in Niederösterreich und der<br />

Steiermark. Das ist das Einzugsgebiet der<br />

I. und II. Hochquellenleitung, über die<br />

die Stadt Wien mit frischem Quellwasser<br />

versorgt wird. Unser Betriebsziel lautet,<br />

die qualitative und quantitative Sicherung<br />

der Quellen zu erhalten. Somit haben wir<br />

den Auftrag, einen klimafitten, gesunden,<br />

arten- und strukturreichen Wald durch<br />

schonende Eingriffe zu erhalten oder<br />

umzubauen. Der Boden ist unser wichtigster<br />

Wasserspeicher und Filter, auf den<br />

wir Acht geben müssen. Durch vielfältige<br />

Maßnahmen (Kahlschlagverbot seit<br />

1989, natürliche Verjüngung des Waldes,<br />

Chemieverbot, bodenschonende Seilkranbringung<br />

in Steillagen) wird der Wald<br />

schonend und naturnah bewirtschaftet.<br />

Rax und Schneeberg sind beliebte Ausflugsziele.<br />

Sehr viele naturverbundene<br />

Menschen nutzen das Gebiet, um sich zu<br />

erholen. Hierbei sind bestehende Gesetze<br />

einzuhalten.<br />

Forstliche Sperrgebiete<br />

sind einzuhalten:<br />

• Jungwald bis 3 m Höhe darf nicht<br />

betreten werden.<br />

Befristete Sperrgebiete:<br />

• Gefährdungsbereiche bei Holzerntearbeiten.<br />

Jagdliche Sperrgebiete (jeweiliges<br />

Landesjagdgesetz beachten):<br />

• Wildruhezonen, Wildschutzgebiete,<br />

Fütterungsanlagenbereiche.<br />

12 | <strong>Gebirgsfreund</strong> | <strong>Nr</strong>. 2 / <strong>2021</strong>

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