Erläuterungen - Statistik - Stadt Regensburg
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Aufenthaltsdauer (in der Beherbergungsstatistik)<br />
Durchschnittliche Anzahl der Übernachtungen je Gästeankunft.<br />
Berechnet aus der Formel: Anzahl der Übernachtungen<br />
geteilt durch die Anzahl der Gästeankünfte.<br />
Beherbergungsstatistik<br />
Erfasst werden nur die Beherbergungsbetriebe mit neun<br />
und mehr Gästebetten, d. h. die Übernachtungen in Kleinbeherbergungsstätten,<br />
zu denen vor allem Privatquartiere<br />
zählen, bleiben in der Beherbergungsstatistik unberücksichtigt.<br />
Zum Berichtskreis der Fremdenverkehrsstatistik zählen<br />
sowohl die gewerblich als auch die nichtgewerblich betriebenen<br />
Unterkunftsstätten und zwar unabhängig davon, ob<br />
die Beherbergung Hauptzweck (z. B. bei Hotels, Gasthöfen,<br />
Erholungs- und Ferienheimen) oder nur Nebenzweck des<br />
Betriebes ( z. B. bei Heilstätten, Sanatorien, Schulungsheimen)<br />
ist. Ebenso wenig unbeachtlich ist der Aufenthaltszweck<br />
der Gäste.<br />
Bettenausnutzung (in der Beherbergungsstatistik)<br />
Die Bettenausnutzung, auch Bettenauslastung genannt,<br />
dokumentiert den Anteil der tatsächlichen Übernachtungen<br />
an den möglichen Übernachtungen. Sie berechnet sich aus<br />
der Formel: (Anzahl der Übernachtungen *100) / (Betten x<br />
Tage des Berichtszeitraums).<br />
Gästeübernachtungen (in der Beherbergungsstatistik)<br />
Übernachtungen von Gästen in Beherbergungsstätten. Erfasst<br />
werden nur Übernachtungen in Verbindung mit einem vorübergehenden<br />
Aufenthalt, der im allgemeinen nicht länger als 12<br />
Monate dauert und durch den kein Zweitwohnsitz begründet wird.<br />
Kraftfahrzeuganhänger<br />
sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt sind,<br />
hinter Kraftfahrzeugen gezogen zu werden, mit Ausnahme<br />
von betriebsuntüchtigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden.<br />
Sattelanhänger dagegen sind einbezogen.<br />
Kraftfahrzeuge/Kraftfahrzeugbestand<br />
Kraftfahrzeuge sind Straßenfahrzeuge mit maschinellem<br />
Selbstantrieb. Je nach der Anzahl der Spuren unterscheidet<br />
man Kraftwagen (zwei- oder mehrspurig) und Krafträder<br />
(einspurig). Zum Bestand an Kraftfahrzeugen zählen zulassungsfreie<br />
(ohne Fahrzeugbrief) und zulassungspflichtige (mit<br />
Brief) Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen. Nicht eingerechnet<br />
sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des BGS, ebenso<br />
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen.<br />
Mitgezählt sind Fahrzeuge, die bei der Zulassungsstelle<br />
als nur vorübergehend stillgelegt geführt werden.<br />
Kraftomnibusse<br />
sind Nutzkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung<br />
zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich<br />
Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt sind.<br />
Krafträder<br />
Krafträder sind einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern,<br />
mit oder ohne Beiwagen. Entsprechend der Anordnung der<br />
festen Fahrzeugteile (z. B. Fahrzeugtank, Motor) im Kniebereich<br />
und der Verwendung von Fußrasten bzw. Bodenblech<br />
unterscheidet man zwischen Motorrad und Motorroller.<br />
Lastkraftwagen<br />
sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung<br />
nur zum Transport von Gütern oder Sachen im<br />
eigenen Nutzraum, auf eigener Ladefläche oder mit eigener<br />
Vorrichtung geeignet und bestimmt sind.<br />
Personenkraftwagen<br />
sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung<br />
zur Beförderung von Personen einschließlich ihres<br />
Reisegepäcks geeignet und bestimmt sind und die höchstens<br />
neun Sitzplätze einschließlich Fahrersitz enthalten.<br />
<strong>Regensburg</strong>er Verkehrsverbund<br />
Auf der politischen Ebene haben <strong>Stadt</strong> und Landkreis <strong>Regensburg</strong><br />
schon 1981 eine öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft<br />
Verkehrsverbund <strong>Regensburg</strong> gegründet. Diese<br />
ArGe legt den Leistungsumfang für den ÖPNV im Nahverkehrsraum<br />
<strong>Regensburg</strong> fest und trägt für die Abdeckung<br />
des entstehenden Aufwanddeckungsfehlbetrages Sorge.<br />
In der koordinierenden Ebene wurde am 02.12.1983 die <strong>Regensburg</strong>er<br />
Verkehrsverbund GmbH gegründet. Das Stammkapital<br />
halten zu gleichen Teilen die <strong>Regensburg</strong>er Verkehrsbetriebe<br />
GmbH (RVB) und die Gesellschaft zur Förderung<br />
des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis <strong>Regensburg</strong><br />
mbH (GFN). Die Verbundgesellschaft koordiniert die im<br />
Verbundraum tätigen Nahverkehrsunternehmen.<br />
In der ausführenden Ebene gibt es öffentliche und private<br />
Verkehrsunternehmen, die im Verbundraum den ÖPNV betreiben.<br />
Sie sind durch Kooperations-, Verkehrsbedienungsund<br />
Betriebsleistungsverträge mit dem RVV, bzw. der GFN,<br />
verbunden und erbringen die Verkehrsleistung im Auftrag<br />
des RVV.<br />
Seit 1991 ist der Schienenverkehr, der das Verbundgebiet<br />
durchquert, durch einen Assoziierungsvertrag mit der DB AG<br />
mit dem Verbundtarif nutzbar. Weitere Verträge bestehen mit<br />
den Landkreisen Cham, Kelheim, Neumarkt und Schwandorf.<br />
Schadstoffgruppen<br />
Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den einzelnen Schadstoffgruppen<br />
ergibt sich aus den Schlüssel-Nummern des<br />
Fahrzeugscheins. Die Zuweisung des Kraftfahrzeugs in eine<br />
bestimmte Schadstoffgruppe spielt bei der Bemessung der<br />
Höhe der Kraftfahrzeugsteuer eine wichtige Rolle.