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Erläuterungen - Statistik - Stadt Regensburg

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Aufenthaltsdauer (in der Beherbergungsstatistik)<br />

Durchschnittliche Anzahl der Übernachtungen je Gästeankunft.<br />

Berechnet aus der Formel: Anzahl der Übernachtungen<br />

geteilt durch die Anzahl der Gästeankünfte.<br />

Beherbergungsstatistik<br />

Erfasst werden nur die Beherbergungsbetriebe mit neun<br />

und mehr Gästebetten, d. h. die Übernachtungen in Kleinbeherbergungsstätten,<br />

zu denen vor allem Privatquartiere<br />

zählen, bleiben in der Beherbergungsstatistik unberücksichtigt.<br />

Zum Berichtskreis der Fremdenverkehrsstatistik zählen<br />

sowohl die gewerblich als auch die nichtgewerblich betriebenen<br />

Unterkunftsstätten und zwar unabhängig davon, ob<br />

die Beherbergung Hauptzweck (z. B. bei Hotels, Gasthöfen,<br />

Erholungs- und Ferienheimen) oder nur Nebenzweck des<br />

Betriebes ( z. B. bei Heilstätten, Sanatorien, Schulungsheimen)<br />

ist. Ebenso wenig unbeachtlich ist der Aufenthaltszweck<br />

der Gäste.<br />

Bettenausnutzung (in der Beherbergungsstatistik)<br />

Die Bettenausnutzung, auch Bettenauslastung genannt,<br />

dokumentiert den Anteil der tatsächlichen Übernachtungen<br />

an den möglichen Übernachtungen. Sie berechnet sich aus<br />

der Formel: (Anzahl der Übernachtungen *100) / (Betten x<br />

Tage des Berichtszeitraums).<br />

Gästeübernachtungen (in der Beherbergungsstatistik)<br />

Übernachtungen von Gästen in Beherbergungsstätten. Erfasst<br />

werden nur Übernachtungen in Verbindung mit einem vorübergehenden<br />

Aufenthalt, der im allgemeinen nicht länger als 12<br />

Monate dauert und durch den kein Zweitwohnsitz begründet wird.<br />

Kraftfahrzeuganhänger<br />

sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt sind,<br />

hinter Kraftfahrzeugen gezogen zu werden, mit Ausnahme<br />

von betriebsuntüchtigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden.<br />

Sattelanhänger dagegen sind einbezogen.<br />

Kraftfahrzeuge/Kraftfahrzeugbestand<br />

Kraftfahrzeuge sind Straßenfahrzeuge mit maschinellem<br />

Selbstantrieb. Je nach der Anzahl der Spuren unterscheidet<br />

man Kraftwagen (zwei- oder mehrspurig) und Krafträder<br />

(einspurig). Zum Bestand an Kraftfahrzeugen zählen zulassungsfreie<br />

(ohne Fahrzeugbrief) und zulassungspflichtige (mit<br />

Brief) Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen. Nicht eingerechnet<br />

sind Fahrzeuge der Bundeswehr und des BGS, ebenso<br />

Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen.<br />

Mitgezählt sind Fahrzeuge, die bei der Zulassungsstelle<br />

als nur vorübergehend stillgelegt geführt werden.<br />

Kraftomnibusse<br />

sind Nutzkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung<br />

zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich<br />

Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt sind.<br />

Krafträder<br />

Krafträder sind einspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern,<br />

mit oder ohne Beiwagen. Entsprechend der Anordnung der<br />

festen Fahrzeugteile (z. B. Fahrzeugtank, Motor) im Kniebereich<br />

und der Verwendung von Fußrasten bzw. Bodenblech<br />

unterscheidet man zwischen Motorrad und Motorroller.<br />

Lastkraftwagen<br />

sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung<br />

nur zum Transport von Gütern oder Sachen im<br />

eigenen Nutzraum, auf eigener Ladefläche oder mit eigener<br />

Vorrichtung geeignet und bestimmt sind.<br />

Personenkraftwagen<br />

sind mehrspurige Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung<br />

zur Beförderung von Personen einschließlich ihres<br />

Reisegepäcks geeignet und bestimmt sind und die höchstens<br />

neun Sitzplätze einschließlich Fahrersitz enthalten.<br />

<strong>Regensburg</strong>er Verkehrsverbund<br />

Auf der politischen Ebene haben <strong>Stadt</strong> und Landkreis <strong>Regensburg</strong><br />

schon 1981 eine öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft<br />

Verkehrsverbund <strong>Regensburg</strong> gegründet. Diese<br />

ArGe legt den Leistungsumfang für den ÖPNV im Nahverkehrsraum<br />

<strong>Regensburg</strong> fest und trägt für die Abdeckung<br />

des entstehenden Aufwanddeckungsfehlbetrages Sorge.<br />

In der koordinierenden Ebene wurde am 02.12.1983 die <strong>Regensburg</strong>er<br />

Verkehrsverbund GmbH gegründet. Das Stammkapital<br />

halten zu gleichen Teilen die <strong>Regensburg</strong>er Verkehrsbetriebe<br />

GmbH (RVB) und die Gesellschaft zur Förderung<br />

des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis <strong>Regensburg</strong><br />

mbH (GFN). Die Verbundgesellschaft koordiniert die im<br />

Verbundraum tätigen Nahverkehrsunternehmen.<br />

In der ausführenden Ebene gibt es öffentliche und private<br />

Verkehrsunternehmen, die im Verbundraum den ÖPNV betreiben.<br />

Sie sind durch Kooperations-, Verkehrsbedienungsund<br />

Betriebsleistungsverträge mit dem RVV, bzw. der GFN,<br />

verbunden und erbringen die Verkehrsleistung im Auftrag<br />

des RVV.<br />

Seit 1991 ist der Schienenverkehr, der das Verbundgebiet<br />

durchquert, durch einen Assoziierungsvertrag mit der DB AG<br />

mit dem Verbundtarif nutzbar. Weitere Verträge bestehen mit<br />

den Landkreisen Cham, Kelheim, Neumarkt und Schwandorf.<br />

Schadstoffgruppen<br />

Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den einzelnen Schadstoffgruppen<br />

ergibt sich aus den Schlüssel-Nummern des<br />

Fahrzeugscheins. Die Zuweisung des Kraftfahrzeugs in eine<br />

bestimmte Schadstoffgruppe spielt bei der Bemessung der<br />

Höhe der Kraftfahrzeugsteuer eine wichtige Rolle.

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