Erläuterungen - Statistik - Stadt Regensburg
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Berufsschule<br />
Zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb bildet die Berufsschule<br />
das "duale System". Sie hat die Aufgabe, die erforderlichen<br />
fachtheoretischen Kenntnisse zu vermitteln und<br />
die fachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten für den<br />
jeweiligen Beruf zu vertiefen. Außerdem fördert sie die Allgemeinbildung.<br />
Die Ausbildung umfasst eine einjährige<br />
Grundstufe und eine darauf aufbauende, mindestens einjährige<br />
Fachstufe. Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12<br />
Schuljahre. Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem<br />
Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist<br />
bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem<br />
er das 21. Lebensjahr vollendet, davon ausgenommen sind<br />
Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht<br />
endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten<br />
Berufsausbildung. Die Berufsschule verleiht nach<br />
bestandener Abschlussprüfung den Berufsschulabschluss und<br />
unter bestimmten Voraussetzungen einen mittleren Schulabschluss.<br />
Förderschulen (Sonderschulen)<br />
Die Förderschulen erziehen, unterrichten, beraten und fördern<br />
Kinder und Jugendliche, die behindert oder von Behinderung<br />
bedroht, krank oder vorübergehend in ähnlicher<br />
Weise in ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigt sind. Sie<br />
erfüllen diese Aufgabe in eigenen Schulen für Behinderte, in<br />
Schulen für Kranke, in schulvorbereitenden Einrichtungen,<br />
durch mobile Sonderpädagogische Dienste zur Unterstützung<br />
förderbedürftiger Schüler in allgemeinen Schulen,<br />
durch mobile Sonderpädagogische Hilfe in Kindergärten und<br />
durch pädagogische, interdisziplinäre Frühförderung. Soweit<br />
es die Art der Behinderung oder Erkrankung zulässt, vermitteln<br />
die Förderschulen Abschlüsse wie die vergleichbaren<br />
allgemeinen Schulen.<br />
Grundschule<br />
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder, die keine<br />
Förderschule besuchen, Pflicht. Aufgenommen werden Kinder,<br />
die am 30. Juni des Aufnahmejahres sechs Jahre alt<br />
sind bzw. auf Antrag der Eltern auch Kinder, die bis zum 30.<br />
September des Aufnahmejahres das sechste Lebensjahr<br />
vollenden. Wer bis zum 31. Dezember des Aufnahmejahres<br />
dieses Alter erreicht, kann vorzeitig aufgenommen werden,<br />
sofern die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden<br />
Antrag stellen und die Entwicklung des Kindes gewährleistet,<br />
dass es den Unterricht erfolgreich besuchen kann.<br />
Gymnasium<br />
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 13. Es<br />
vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, die für ein Hochschulstudium<br />
vorausgesetzt wird und schafft zusätzliche<br />
Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb<br />
der Hochschule. Das Gymnasium baut auf der Grundschule<br />
auf, schließt mit der Abiturprüfung ab und verleiht die allgemeine<br />
Hochschulreife, die dazu berechtigt, alle Studiengänge<br />
an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule<br />
zu wählen. Der Übertritt an ein Gymnasium erfolgt in<br />
der Regel nach der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, ist<br />
aber auch nach der Jahrgangsstufe 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 der<br />
Haupt- bzw. Realschule möglich. Wer die Jahrgangsstufe<br />
10 des Gymnasiums erfolgreich besucht hat, erhält im Jahreszeugnis<br />
den Vermerk, dass er die Oberstufenreife erlangt<br />
hat. Damit wird gleichzeitig auch ein mittlerer Schulabschluss<br />
verliehen.<br />
Hauptschule<br />
Die Hauptschule baut auf der Grundschule auf und umfasst<br />
die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und, soweit Mittlere-Reife-<br />
Klassen in der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch<br />
die Jahrgangsstufe 10. Der Unterricht erfolgt in anschaulicher<br />
und praxisbezogener Weise. Jeder Schüler, der die<br />
Jahrgangsstufe 9 mit Erfolg besucht hat, erhält das Zeugnis<br />
über den erfolgreichen Hauptschulabschluss. Voraussetzung<br />
hierfür ist ein Notendurchschnitt von 4,00 aus allen Vorrückungsfächern<br />
(alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer,<br />
ohne Sport), wobei höchstens in drei Fächern eine<br />
schlechtere Note als 4 erzielt werden darf (1 x Note 6 = 2 x<br />
Note 5). Wer sich am Ende des Schuljahres erfolgreich der<br />
"besonderen Leistungsfeststellung" unterzieht, erhält den<br />
qualifizierenden Hauptschulabschluss.<br />
Kindergärten<br />
Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren<br />
ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie<br />
pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden.<br />
Ein Kindergarten in einem Kinderheim zählt nur dann als<br />
eine selbständige Einrichtung im Sinne der Mehrzweckeinrichtungen,<br />
wenn im Kindergarten andere Kinder betreut<br />
werden als im Kinderheim.<br />
Kinderhorte<br />
Einrichtungen, in denen Kinder im schulpflichtigen Alter vor<br />
oder nach der täglichen Schulzeit aufgenommen sowie pflegerisch<br />
und erzieherisch regelmäßig betreut werden.<br />
Realschule<br />
Die Realschule vermittelt eine breite allgemeine und berufsvorbereitende<br />
Bildung. Sie baut auf der Grundschule auf.<br />
Zum Ende des Schuljahres 1999/2000 umfasste die Realschule<br />
die Jahrgangsstufen 7 bis 10; in Zukunft die Jahrgangsstufen<br />
5 bis 10 und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung<br />
den Realschulabschluss. An der Realschule<br />
können ab der 7. Jahrgangsstufe drei verschiedene Ausbildungsrichtungen<br />
eingerichtet werden. Sie setzen verschiedene<br />
Schwerpunkte im Unterricht, und zwar die Ausbildungsrichtung<br />
I im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen<br />
Bereich, die Ausbildungsrichtung II im wirtschaftlichen<br />
Bereich und die Ausbildungsrichtung III im fremdsprachlichen<br />
Bereich, die durch weitere Schwerpunkte im<br />
musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen und sozialen<br />
Bereich ergänzt werden kann. Der Eintritt in die Realschule<br />
erfolgt in der Regel nach der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule,<br />
ist aber auch nach der Jahrgangsstufe 5, 6, 7, 8<br />
oder 9 der Hauptschule bzw. des Gymnasiums möglich.