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Erläuterungen - Statistik - Stadt Regensburg

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Aufenthaltsdauer (in Krankenhäusern)<br />

Durchschnittliche Anzahl der Pflegetage je Patient. Sie wird<br />

berechnet aus der Formel: Pflegetage geteilt durch die Anzahl<br />

der Patienten.<br />

Bettenausnutzung (in Krankenhäusern)<br />

Die Bettenausnutzung, auch Bettenauslastung genannt,<br />

dokumentiert den Anteil der tatsächlichen Pflegetage an den<br />

möglichen Pflegetagen. Sie berechnet sich aus der Formel:<br />

(Anzahl der Pflegetage * 100) / (Betten x Tage des Berichtszeitraums).<br />

Jugendhilfe<br />

Die öffentliche Jugendhilfe umfasst alle behördlichen Maßnahmen<br />

zum Zwecke der Jugendhilfe nach dem Achten<br />

Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und anderen<br />

Rechtsvorschriften.<br />

Zu den Aufwendungen zählen die unmittelbaren Ausgaben<br />

für individuelle und gruppenbezogene Hilfen und andere<br />

Aufgaben, Ausgaben für die Unterhaltung und den Betrieb<br />

eigener Einrichtungen sowie Zuschüsse an Träger der freien<br />

Jugendhilfe für personenbezogene Einzelmaßnahmen und<br />

für Einrichtungen.<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergänzen die Leistungen<br />

der Kriegsopferversorgung (Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz),<br />

wenn die übrigen Leistungen, die die Beschädigten<br />

bzw. die Hinterbliebenen erhalten, zusammen<br />

mit Einkommen aus anderen Quellen nicht ausreichen, diesen<br />

eine angemessene soziale Stellung zu gewährleisten.<br />

Pflegeversicherung<br />

Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Grundsatz:<br />

"Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung". Träger<br />

der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen,<br />

für die private Pflege-Pflichtversicherung die Versicherungsunternehmen.<br />

Der versicherte Personenkreis der sozialen<br />

Pflegeversicherung umfasst die in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Versicherten (Pflichtmitglieder, freiwillige Mitglieder,<br />

Familienversicherte). Alle privat Krankenversicherten<br />

werden in der privaten Pflegeversicherung abgesichert.<br />

Pflegetage<br />

Die Zahl der Pflegetage entspricht der Summe der an den<br />

einzelnen Tagen des Berichtszeitraums vollstationär untergebrachten<br />

Patienten (Summe der Mitternachtsbestände).<br />

Schwerbehinderte<br />

Als schwerbehindert gilt, wer nicht nur vorübergehend körperlich,<br />

geistig oder seelisch behindert ist und dem vom<br />

Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von mindestens<br />

50 Prozent zuerkannt worden ist.<br />

Sozialhilfe<br />

Sozialhilfe erhalten diejenigen Bürger, die nicht in der<br />

Lage sind, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt zu<br />

bestreiten oder welche der Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />

bedürfen. Entsprechend ihrer besonderen Funktion<br />

wirkt die Sozialhilfe unterschiedslos für alle Bürger, die in<br />

Not geraten sind; die Gewährung ist nicht von Vorleistungen<br />

(Beiträgen) der Empfänger abhängig, sondern richtet<br />

sich nach entsprechenden Bedarfskriterien. Ein wichtiger<br />

Grundsatz für die Leistungsgewährung der Sozialhilfe ist<br />

allerdings ihr Nachrang: Sie tritt nur dann mit ihren Leistungen<br />

ein, wenn der Betroffene sich selbst nicht helfen<br />

kann und andere Leistungsverpflichtete nicht oder noch<br />

nicht helfen. Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

und die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Beide<br />

Hilfearten können den Empfängern als Geld- oder Sachleistungen<br />

gewährt werden. Träger der Sozialhilfe sind die<br />

kreisfreien Städte und Landkreise als örtliche Träger sowie<br />

die von den Ländern als überörtliche Träger bestimmten<br />

Stellen.<br />

Todesursachen (nach der ICD-Liste)<br />

Für jeden Sterbefall wird vom Arzt eine Todesbescheinigung<br />

(Leichenschauschein) ausgestellt. Auf Grund dieser Bescheinigung<br />

wird das sogenannte Grundleiden bzw. die<br />

Schädigung, die den Ablauf der zum Tode führenden Ereignisse<br />

auslöste, statistisch erfasst.<br />

Maßgeblich für die derzeitige Klassifizierung der Todesursachen<br />

ist die seit dem 1. Jan. 1998 von der Weltgesundheitsorganisation<br />

(WHO) entwickelte und vom Deutschen Institut<br />

für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im<br />

Auftrag des Gesundheitsministeriums herausgegebene “Internationale<br />

statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter<br />

Gesundheitsprobleme, 10. Revision“ (ICD-10).<br />

Verweildauer<br />

Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die ein Patient<br />

durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Sie<br />

wird wie folgt berechnet: Anzahl der Pflegetage / Zahl der<br />

Patienten.<br />

Wohngeld<br />

Leistungen an private Haushalte zur wirtschaftlichen Sicherung<br />

angemessenen familiengerechten Wohnens.<br />

Dabei wird Wohngeld den Mietern als Mietzuschuss und<br />

Eigentümern von Wohnungen als Lastenzuschuss gewährt,<br />

wenn die Aufwendungen für eine angemessene Wohnung<br />

im Verhältnis zum Haushaltsnettoeinkommen unzumutbar<br />

hoch sind. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich<br />

im Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen<br />

und Wohnkosten, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen<br />

berücksichtigt werden (“Tabellenwohngeld“). Für Haushalte<br />

von Sozialhilfeempfängern gelten seit 1991 im Regelfall<br />

besondere Vorschriften ("pauschaliertes Wohngeld").<br />

Die Finanzierungsmittel für die Auszahlung des Wohngeldes<br />

stammen je zur Hälfte von Bund und Ländern.

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