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Erläuterungen - Statistik - Stadt Regensburg

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Bautätigkeitsstatistik Hochbaustatistik<br />

Die Hochbaustatistik erstreckt sich auf genehmigungs- oder<br />

zustimmungsbedürftige, sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige<br />

oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />

unterliegende Baumaßnahmen, bei denen Wohnraum oder<br />

sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erhebungseinheit<br />

ist das Gebäude bzw. die Baumaßnahme.<br />

Im Nichtwohnbau werden Bagatellbauten – mit Ausnahme<br />

von Gebäuden mit Wohnraum – bis zu einem Volumen von<br />

350 m 3 Rauminhalt oder 18.000 € veranschlagte Kosten des<br />

Bauwerkes nicht erfasst. Unter Errichtung neuer Gebäude<br />

werden Neu- und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau<br />

gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude<br />

ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses.<br />

Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche<br />

Veränderungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-,<br />

Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen.<br />

Baukosten<br />

Als Baukosten werden die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung<br />

veranschlagten Kosten der Baukonstruktion (einschließlich<br />

Erdarbeiten), die Kosten der Installation, deren<br />

betriebstechnischen Anlagen und die Kosten für betriebliche<br />

Einbauten sowie für besondere Bauausführungen erfasst.<br />

Die Baukosten enthalten auch die Umsatzsteuer.<br />

Bauüberhang<br />

Genehmigte Bauvorhaben, die am Ende eines Kalenderjahres<br />

noch nicht fertiggestellt sind.<br />

Gebäude<br />

Nach der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare,<br />

überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und von<br />

Menschen betreten werden können. Sie dienen dem Schutz<br />

von Menschen, Tieren und Sachen. Auf die Umschließung<br />

durch Wände kommt es dabei nicht an. Gebäude in diesem<br />

Sinne sind auch selbständig benutzbare, unterirdische Bauwerke.<br />

Keine Gebäude in diesem Sinne sind Unterkünfte, die nur<br />

für begrenzte Dauer errichtet oder von geringem Wohnwert<br />

sind (z. B. Gartenlauben, Baracken, Behelfsheime usw.).<br />

Keine Gebäude sind ferner behelfsmäßige Nichtwohnbauten<br />

und freistehende selbständige Konstruktionen.<br />

Nichtwohngebäude<br />

Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend für<br />

Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfläche)<br />

bestimmt sind. Hierzu zählen beispielsweise gewerbliche<br />

Betriebsgebäude und Bürogebäude.<br />

Nutzfläche<br />

Als Nutzfläche gilt nach der DIN 277 derjenige Teil der Netto-Grundfläche<br />

(ohne Wohnfläche), welcher der Zweckbestimmung<br />

und Nutzung des Bauwerks dient. Nicht zur Nutz-<br />

fläche gehören die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsflächen<br />

(Wände, Säulen, Müllschächte, Rauchabzüge,<br />

Flure, Treppenräume, Rampen etc.).<br />

Reinzugang<br />

Der Reinzugang von Wohnungen und Wohngebäuden ergibt<br />

sich rechnerisch aus dem Rohzugang, vermindert um<br />

den Abgang.<br />

Rauminhalt/Umbauter Raum<br />

Der Rauminhalt von Bauwerken, auch “Umbauter Raum“<br />

genannt, ist entsprechend der DIN 277 das von den äußeren<br />

Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossene<br />

Volumen; d. h. das Produkt aus der überbauten Fläche und<br />

der anzusetzenden Höhe.<br />

Wohnfläche<br />

Zur Wohnfläche gehören Flächen von Wohn- und Schlafräumen,<br />

Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume,<br />

Bäder und dgl. mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m).<br />

Raumteile mit einer lichten Höhe von 1 bis 2 m werden nur<br />

mit halber Fläche, unter 1 m gar nicht angerechnet. Balkone<br />

und Loggien werden mit einer Teilfläche berücksichtigt.<br />

Nicht gezählt werden die Flächen der Zubehörräume (Keller,<br />

Waschküchen, Dachböden etc.), der Wirtschaftsräume<br />

sowie der Geschäftsräume und der zur gemeinsamen Nutzung<br />

verfügbaren Räume (Ausnahme: Wohnheime).<br />

Wohngebäude<br />

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte<br />

(gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen.<br />

Hierzu zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser<br />

mit einer Wohnfläche von 50 m 2 und mehr.<br />

Wohnheime<br />

Wohnheime sind Wohngebäude, in denen bestimmte Personengruppen<br />

gemeinschaftlich wohnen. Primär dienen sie<br />

dem Wohnen, können sowohl Wohnungen als auch Wohneinheiten<br />

enthalten und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen<br />

(Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftsräume).<br />

Wohnräume<br />

Wohnräume sind Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m²<br />

Wohnfläche sowie Küchen (ohne Rücksicht auf die Größe).<br />

Nicht dazu gehören Bäder, Toiletten, Flure, Abstellräume,<br />

Zubehörräume und Räume unter 6 m².<br />

Wohnungen<br />

Wohnungen sind Wohneinheiten, die mit Küche oder Kochnische<br />

ausgestattet sind. Eine Wohnung besteht aus einem<br />

oder mehreren Räumen, die die Führung eines Haushalts<br />

ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit<br />

fest installierter Kochgelegenheit.

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