Erläuterungen - Statistik - Stadt Regensburg
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Bautätigkeitsstatistik Hochbaustatistik<br />
Die Hochbaustatistik erstreckt sich auf genehmigungs- oder<br />
zustimmungsbedürftige, sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige<br />
oder einem Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />
unterliegende Baumaßnahmen, bei denen Wohnraum oder<br />
sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Erhebungseinheit<br />
ist das Gebäude bzw. die Baumaßnahme.<br />
Im Nichtwohnbau werden Bagatellbauten – mit Ausnahme<br />
von Gebäuden mit Wohnraum – bis zu einem Volumen von<br />
350 m 3 Rauminhalt oder 18.000 € veranschlagte Kosten des<br />
Bauwerkes nicht erfasst. Unter Errichtung neuer Gebäude<br />
werden Neu- und Wiederaufbauten verstanden. Als Wiederaufbau<br />
gilt der Aufbau zerstörter oder abgerissener Gebäude<br />
ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses.<br />
Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche<br />
Veränderungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-,<br />
Ausbau-, Erweiterungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen.<br />
Baukosten<br />
Als Baukosten werden die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung<br />
veranschlagten Kosten der Baukonstruktion (einschließlich<br />
Erdarbeiten), die Kosten der Installation, deren<br />
betriebstechnischen Anlagen und die Kosten für betriebliche<br />
Einbauten sowie für besondere Bauausführungen erfasst.<br />
Die Baukosten enthalten auch die Umsatzsteuer.<br />
Bauüberhang<br />
Genehmigte Bauvorhaben, die am Ende eines Kalenderjahres<br />
noch nicht fertiggestellt sind.<br />
Gebäude<br />
Nach der Systematik der Bauwerke selbständig benutzbare,<br />
überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und von<br />
Menschen betreten werden können. Sie dienen dem Schutz<br />
von Menschen, Tieren und Sachen. Auf die Umschließung<br />
durch Wände kommt es dabei nicht an. Gebäude in diesem<br />
Sinne sind auch selbständig benutzbare, unterirdische Bauwerke.<br />
Keine Gebäude in diesem Sinne sind Unterkünfte, die nur<br />
für begrenzte Dauer errichtet oder von geringem Wohnwert<br />
sind (z. B. Gartenlauben, Baracken, Behelfsheime usw.).<br />
Keine Gebäude sind ferner behelfsmäßige Nichtwohnbauten<br />
und freistehende selbständige Konstruktionen.<br />
Nichtwohngebäude<br />
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend für<br />
Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfläche)<br />
bestimmt sind. Hierzu zählen beispielsweise gewerbliche<br />
Betriebsgebäude und Bürogebäude.<br />
Nutzfläche<br />
Als Nutzfläche gilt nach der DIN 277 derjenige Teil der Netto-Grundfläche<br />
(ohne Wohnfläche), welcher der Zweckbestimmung<br />
und Nutzung des Bauwerks dient. Nicht zur Nutz-<br />
fläche gehören die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsflächen<br />
(Wände, Säulen, Müllschächte, Rauchabzüge,<br />
Flure, Treppenräume, Rampen etc.).<br />
Reinzugang<br />
Der Reinzugang von Wohnungen und Wohngebäuden ergibt<br />
sich rechnerisch aus dem Rohzugang, vermindert um<br />
den Abgang.<br />
Rauminhalt/Umbauter Raum<br />
Der Rauminhalt von Bauwerken, auch “Umbauter Raum“<br />
genannt, ist entsprechend der DIN 277 das von den äußeren<br />
Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossene<br />
Volumen; d. h. das Produkt aus der überbauten Fläche und<br />
der anzusetzenden Höhe.<br />
Wohnfläche<br />
Zur Wohnfläche gehören Flächen von Wohn- und Schlafräumen,<br />
Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume,<br />
Bäder und dgl. mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m).<br />
Raumteile mit einer lichten Höhe von 1 bis 2 m werden nur<br />
mit halber Fläche, unter 1 m gar nicht angerechnet. Balkone<br />
und Loggien werden mit einer Teilfläche berücksichtigt.<br />
Nicht gezählt werden die Flächen der Zubehörräume (Keller,<br />
Waschküchen, Dachböden etc.), der Wirtschaftsräume<br />
sowie der Geschäftsräume und der zur gemeinsamen Nutzung<br />
verfügbaren Räume (Ausnahme: Wohnheime).<br />
Wohngebäude<br />
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte<br />
(gemessen an der Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen.<br />
Hierzu zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser<br />
mit einer Wohnfläche von 50 m 2 und mehr.<br />
Wohnheime<br />
Wohnheime sind Wohngebäude, in denen bestimmte Personengruppen<br />
gemeinschaftlich wohnen. Primär dienen sie<br />
dem Wohnen, können sowohl Wohnungen als auch Wohneinheiten<br />
enthalten und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen<br />
(Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftsräume).<br />
Wohnräume<br />
Wohnräume sind Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m²<br />
Wohnfläche sowie Küchen (ohne Rücksicht auf die Größe).<br />
Nicht dazu gehören Bäder, Toiletten, Flure, Abstellräume,<br />
Zubehörräume und Räume unter 6 m².<br />
Wohnungen<br />
Wohnungen sind Wohneinheiten, die mit Küche oder Kochnische<br />
ausgestattet sind. Eine Wohnung besteht aus einem<br />
oder mehreren Räumen, die die Führung eines Haushalts<br />
ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit<br />
fest installierter Kochgelegenheit.