skyclass 54 regionalflugzeug embraer 195 - Finest Brokers GmbH
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SKYCLASS <strong>54</strong><br />
REGIONALFLUGZEUG EMBRAER <strong>195</strong>
Fondsflugzeug Embraer <strong>195</strong> LR
Geschäftsführung<br />
Sehr geehrte Investoren,<br />
seit mehr als 40 Jahren zeigt sich der Luftverkehr immer wieder als attraktiver<br />
Wachstumsmarkt. Auch im Verlauf des Jahres 2010 hat der internationale Luftverkehr<br />
wieder deutlich zugenommen. Dieser positive Trend soll sich nach Ansicht von<br />
Marktkennern aufgrund des erwarteten Wachstums der Weltwirtschaft fortsetzen.<br />
Experten gehen davon aus, dass der Luftverkehr aufgrund der steigenden Weltbevölkerung<br />
und der zunehmenden Globalisierung langfristig ein Wachstumsmarkt<br />
bleibt – mit einem in der Folge langfristig großen Bedarf an modernen und wirtschaftlichen<br />
Flugzeugen.<br />
Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen über unseren neuen Flugzeugfonds die<br />
Möglichkeit zur Investition in ein marktgängiges Regionalflugzeug des Typs Embraer<br />
<strong>195</strong> LR, welches sich durch einen hohen Passagierkomfort und vielfältige wirtschaftliche<br />
Einsatzmöglichkeiten auszeichnet.<br />
Bei der Konzeption des Beteiligungsangebotes haben wir großen Wert auf eine<br />
solide wirtschaftliche Grundlage gelegt: Das Flugzeug ist langfristig an die spanische<br />
Gesellschaft Air Europa vermietet, ein Mitglied der SkyTeam-Allianz. Gesellschafter<br />
von Air Europa ist die Globalia Corporación Empresarial S. A., eines der größten<br />
Touristikunternehmen Spaniens. Das Asset-Management erfolgt durch die GOAL KG<br />
(Joint Venture des Initiators KGAL mit der Deutsche Lufthansa AG), ein leistungsfähiges<br />
Unternehmen mit über zehn Jahren Erfahrung und Know-how in der technischen<br />
Betreuung und Vermarktung von Verkehrsflugzeugen. Profitieren Sie von der langjährigen<br />
Erfahrung der KGAL als Initiator von Flugzeugfonds sowie von der Marktkenntnis<br />
unseres Joint Ventures GOAL KG.<br />
Die KGAL mit Sitz in Grünwald übernimmt gemäß § 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes<br />
und erklärt, dass ihres Wissens die im Prospekt enthaltenen Angaben richtig und<br />
keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Weitere Informationen zur KGAL<br />
finden Sie in den Kapiteln „Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ und „Weitere Vertragspartner<br />
und Verflechtungen“.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong>,<br />
diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />
Dr. Klaus Wolf Gert Waltenbauer<br />
REAL INVESTMENTS<br />
DATUM DER<br />
PROSPEKTAUFSTELLUNG<br />
17.01.2011<br />
KGAL GMBH & CO. KG<br />
Tölzer Straße 15<br />
82031 Grünwald<br />
www.kgal.de<br />
VORSITZENDER DES<br />
VERWALTUNGSRATES<br />
Dr. Stefan Schmittmann<br />
GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />
Carsten Eckert<br />
Steffen Kurt Holderer<br />
Gert Waltenbauer<br />
Dieter Weiß<br />
Dr. Klaus Wolf<br />
Stefan Ziegler<br />
KGAL GMBH & CO. KG<br />
Sitz Grünwald<br />
Amtsgericht München<br />
HRA 61588<br />
UST-IDNR.<br />
DE 129 992 086<br />
PERSÖNLICH HAFTENDE<br />
GESELLSCHAFTERIN<br />
KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong><br />
Sitz Grünwald<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 82708<br />
3
Foto: Thomas L. Fischer<br />
Typgleiche Embraer <strong>195</strong> LR von Air Europa
Inhaltsverzeichnis<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />
Die Risikohinweise 12<br />
Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG 26<br />
Der Asset-Manager GOAL KG 32<br />
Der Luftverkehrsmarkt 36<br />
Der Hersteller und das Flugzeug 44<br />
Der Leasingnehmer Air Europa 50<br />
Der Leasingvertrag 58<br />
Der Investitions- und Finanzierungsplan 62<br />
Die Prognoserechnung 66<br />
Die Sensitivitätsanalysen 80<br />
Die rechtlichen Grundlagen 88<br />
Die steuerlichen Grundlagen 107<br />
Die Beteiligung 114<br />
Weitere Vertragspartner und Verflechtungen 120<br />
Gesellschaftsvertrag 138<br />
Treuhandvertrag 152<br />
Muster der Handelsregister-Vollmacht 157<br />
Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009 158<br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 164<br />
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 168<br />
Angabenvorbehalt / Impressum 170<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung<br />
des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
5
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Dieses Beteiligungsangebot des Initiators /Anbieters KGAL<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „KGAL“) eröffnet deutschen<br />
Investoren die Möglichkeit, sich langfristig über einen<br />
geschlossenen<br />
beteiligen.<br />
Fonds an einem Regionalflugzeug zu<br />
Fondskonzept<br />
Anlageobjekt ist ein Regionalflugzeug vom Typ Embraer<br />
<strong>195</strong> LR<br />
Fondsgesellschaft ist die SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im<br />
Folgenden „Fondsgesellschaft“) mit Sitz in Grünwald bei<br />
München<br />
Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />
können sich mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />
oder unmittelbar als Kommanditisten an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligen<br />
Das Flugzeug steht im Eigentum der Fondsgesellschaft<br />
und ist bis Ende November 2020 an die spanische Fluggesellschaft<br />
Air Europa Líneas Aéreas S. A.U. (im Folgenden<br />
„Air Europa“) vermietet<br />
Prognostiziertes Ende der Fondslaufzeit: 25.11.2020<br />
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch den<br />
Investor ist erstmals zum 31.12.2023 möglich<br />
Zielgruppe<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen,<br />
die<br />
in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und<br />
ihre Beteiligung im Privatvermögen halten (siehe hierzu<br />
das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 107),<br />
die Absicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />
langfristig an einem Regionalflugzeug mit attraktiven<br />
prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen zu beteiligen<br />
(unternehmerische Beteiligung) und<br />
bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken<br />
zu tragen (siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
ab Seite 12)<br />
6 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Potenziellen Investoren wird empfohlen, sich vor Zeichnung<br />
des Beteiligungsangebotes bei Vertretern der rechtsund<br />
steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe<br />
über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu<br />
informieren<br />
Beitritt /Mindestbeteiligung<br />
Der Beitritt ist frühestens zum 31.03.2011 möglich,<br />
danach jeweils monatlich bis zum 31.12.2011 (vorbehaltlich<br />
einer vorherigen Vollplatzierung / Schließung)<br />
Die Zeichnungsfrist kann vom geschäftsführenden Gesellschafter<br />
zweimal um jeweils sechs Monate bis spätestens<br />
zum 31.12.2012 verlängert werden<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 10.000; höhere Beteiligungssummen<br />
(Kapitaleinlagen) müssen jeweils auf<br />
volle EUR 1.000 lauten<br />
Auf die jeweilige Kapitaleinlage ist ein Agio in Höhe von<br />
5 % zu leisten<br />
Die Kapitaleinlage des Investors zuzüglich des Agios wird<br />
in einer Summe spätestens zum letzten Bankarbeitstag<br />
des jeweiligen Monats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />
fällig<br />
Das zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kommandit -<br />
kapital beläuft sich auf EUR 8,48 Mio.<br />
Flugzeug / Hersteller<br />
Bei dem Flugzeug dieses Beteiligungsangebotes handelt<br />
es sich um ein marktgängiges Regionalflugzeug vom Typ<br />
Embraer <strong>195</strong> LR (im Folgenden auch „Embraer <strong>195</strong>“) des<br />
brasilianischen Herstellers Embraer (Empresa Brasileira de<br />
Aeronáutica S. A.; im Folgenden „Embraer“), das im März<br />
2009 an Air Europa ausgeliefert und am 25.11.2010 von<br />
der Fondsgesellschaft erworben wurde<br />
Diese jüngste Weiterentwicklung unter den Embraer-Jets<br />
bietet hohen Passagierkomfort und kann sehr wirtschaftlich<br />
eingesetzt werden
Die Anschaffungskosten des Flugzeuges beliefen sich<br />
umgerechnet auf rund EUR 22,2 Mio. auf Basis des US-<br />
Dollar / Euro-Stichtagskurses von 1 EUR = 1,3308 USD<br />
Wertermittlung<br />
Es wurden drei Gutachten unabhängiger Gutachter hinsichtlich<br />
des Verkehrswertes des Flugzeuges eingeholt. Im<br />
Mittel bewerteten die drei Gutachter die Embraer <strong>195</strong> zum<br />
Zeitpunkt des Erwerbs im Jahr 2010 mit umgerechnet rund<br />
EUR 22,0 Mio. 1)<br />
Leasingnehmer<br />
Air Europa ist eine erfolgreiche spanische Fluggesellschaft<br />
Gesellschafter von Air Europa ist die Globalia Corporación<br />
Empresarial S. A., eines der größten Touristikunternehmen<br />
in Spanien<br />
Leasingvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat für das Flugzeug einen Leasingvertrag<br />
mit Air Europa abgeschlossen. Der Leasingvertrag<br />
läuft zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Flugzeuges<br />
durch die Fondsgesellschaft zu einer anfänglichen<br />
Leasingrate in Höhe von umgerechnet rund EUR 200.329<br />
pro Monat 1) (siehe hierzu das Kapitel „Der Leasingvertrag“<br />
ab Seite 58)<br />
Als Sicherheit hat Air Europa USD 1.050.000 hinterlegt<br />
Für die Triebwerke des Flugzeuges werden von Air Europa<br />
monatlich Wartungsrücklagen geleistet<br />
1) Unterstellter kalkulatorischer Wechselkurs: 1 EUR = 1,3308 USD<br />
Asset-Manager<br />
Für die technische Betreuung des Flugzeuges sowie bei<br />
dessen Vermarktung steht der Fondsgesellschaft die GOAL<br />
German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im<br />
Folgenden „GOAL KG“), ein Joint Venture der Deutsche<br />
Lufthansa AG (im Folgenden „Lufthansa“) und der KGAL,<br />
als Asset-Manager zur Verfügung<br />
Flugzeugvermarktung<br />
Die Vermarktung des Flugzeuges (insbesondere den prognostizierten<br />
Verkauf des Flugzeuges am Ende der Fondslaufzeit)<br />
übernimmt der Asset-Manager GOAL KG. In Abhängigkeit<br />
von der Marktlage kann ein Verkauf des Flugzeuges<br />
auch vor Ablauf des Leasingvertrages bzw. die Vermittlung<br />
eines Anschlussleasingvertrags vorteilhaft sein<br />
Investition / Finanzierung<br />
Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt auf Basis des<br />
US-Dollar / Euro-Stichtagskurses und einem unterstellten<br />
kalkulatorischen Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD<br />
rund EUR 24,45 Mio. und setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten rund EUR<br />
22,58 Mio. (92,3 %)<br />
Fondsabhängige Vergütungen rund EUR 1,55 Mio. (6,4 %)<br />
Fondsabhängige Nebenkosten rund EUR 0,12 Mio. (0,5 %)<br />
Liquiditätsreserve rund EUR 0,20 Mio. (0,8 %)<br />
Die Finanzierung erfolgt in Höhe von rund EUR 8,90 Mio.<br />
(36,4 %) über Kommanditkapital und Agio der Investoren,<br />
in Höhe von rund EUR 15,35 Mio. (62,8 %) über Fremdkapital<br />
in US-Dollar (umgerechnet zum US-Dollar / Euro-Stichtagskurs),<br />
sowie in Höhe von rund EUR 0,20 Mio. (0,8 %)<br />
durch den Einnahmenüberschuss bis zum 30.04.2011<br />
7
Steuerliche Behandlung<br />
Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erzielen die<br />
Investoren Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die KGAL garantiert die vollständige Einzahlung und Platzierung<br />
des erforderlichen Kommanditkapitals zum Ende der<br />
Zeichnungsfrist.<br />
8 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Gute Gründe für eine Beteiligung<br />
Hohe prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen<br />
von 9,5 % p. a. erstmals bereits anteilig im Mai 2011<br />
Attraktives Investment in den Luftverkehr, einen Markt<br />
mit langfristigem Wachstumspotenzial<br />
Modernes und gut vermarktbares Flugzeug mit hoher<br />
Wirtschaftlichkeit<br />
Leistungsfähiger Asset-Manager GOAL KG (Joint Venture<br />
von Lufthansa und KGAL)<br />
Fester Leasingvertrag bis zum Ende der geplanten<br />
Fondslaufzeit<br />
Prognostizierte Laufzeit von nur rund 9,5 Jahren<br />
Einkommensteuerzahlung prognosegemäß erst im<br />
Jahr 2021
Auf einen Blick (teilweise PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />
Mindestbeteiligung (Kapitaleinlage) 1) EUR 10.000<br />
Erster Beitrittstermin 31.03.2011<br />
Beitritt monatlich<br />
Prognosezeitraum bis 25.11.2020<br />
Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p. a. 2) 3) (jeweils anteilig zum 30.05. und 30.11. des laufenden Jahres)<br />
2011 – 2020: 9,5 %<br />
Prognostizierte Ausschüttung / Entnahme aus Veräußerung (einmalig) 4) 2020: 103,6 %<br />
Gesamte prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen vor Steuern 5) 194,5 %<br />
Gesamte prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern 5) 6) 160,1 %<br />
2) 4)<br />
Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p. a. mit Veräußerungserlös (inklusive Kapitalrückzahlung)<br />
110 %<br />
100 %<br />
90 %<br />
80 %<br />
70 %<br />
60 %<br />
12 %<br />
10 %<br />
8 %<br />
6 %<br />
4 %<br />
2 %<br />
0 %<br />
9,5 %<br />
2011 3)<br />
9,5 %<br />
2012<br />
Ausschüttungen/Entnahmen vor Steuern<br />
9,5 %<br />
2013<br />
9,5 %<br />
2014<br />
9,5 %<br />
2015<br />
Ausschüttungen/Entnahmen nach Steuern<br />
Prognostizierter Liquiditätsüberschuss vor Steuern 7) EUR 8.947<br />
Prognostizierter Liquiditätsüberschuss nach Steuern 6) 7) EUR 5.506<br />
1) Zuzüglich 5 % Agio auf die Kapitaleinlage. Die Gesamthöhe der Provisionen übersteigt das Agio. Höhere Beteiligungen müssen jeweils auf volle EUR 1.000 lauten.<br />
2) Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung<br />
ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden Monats.<br />
3) Die angegebene Ausschüttungshöhe in den Jahren 2011 und 2020 ist zeitanteilig zu verstehen.<br />
4) Bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Der prognostizierte Veräußerungserlös kann der Prognoserechnung auf Seite 66 / 67 entnommen werden.<br />
5) Bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung.<br />
6) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wurde im Jahr 2021 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit den Verlusten gemäß § 15 b<br />
EStG verbleibenden Gewinnes des Jahres 2020 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 %<br />
bezogen auf die Steuerschuld. Hierbei wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach § 35 EStG angenommen.<br />
7) Bezogen auf die Mindestbeteiligung in Höhe von EUR 10.000.<br />
9,5 %<br />
2016<br />
9,5 %<br />
2017<br />
9,5 %<br />
2018<br />
9,5 %<br />
2019<br />
9,5 %<br />
2020 3)<br />
103,6 %<br />
69,2 %<br />
Veräußerung<br />
6)<br />
9
Fondsflugzeug Embraer <strong>195</strong> LR
Foto: Thomas L. Fischer
Die Risikohinweise<br />
Mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft geht der Investor<br />
ein langfristiges Engagement mit unternehmerischen<br />
Risiken ein. Wenn die dem Beteiligungsangebot zugrunde<br />
liegenden und auf Annahmen basierenden Prognosewerte<br />
nicht eintreten, kann der verfügbare Liquiditätsüberschuss<br />
geringer ausfallen als prognostiziert. Die Erzielung der prognostizierten<br />
Ergebnisse kann nicht garantiert werden.<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />
hängt von einer Vielzahl wirtschaftlicher, rechtlicher und<br />
steuerlicher Rahmenbedingungen ab. Zukünftige Entwicklungen<br />
können die erwarteten Ergebnisse nachteilig beeinflussen.<br />
Der Investor sollte finanziell angemessen ausgestattet<br />
sein und eine ausreichende Liquiditätsreserve zur<br />
Verfügung haben. Die Beteiligung sollte ohne Übergewichtung<br />
lediglich eine Beimischung zum übrigen Vermögens -<br />
portfolio des Investors darstellen und eigenfinanziert sein.<br />
Der Investor trägt mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
das Risiko eines Totalverlustes seines eingesetzten<br />
Kapitals (Summe aus Kapitaleinlage und Agio). Dieses Beteiligungsangebot<br />
ist somit nur für Investoren geeignet, die<br />
bei negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust<br />
hinnehmen können. Ein Totalverlust tritt ein, wenn die<br />
Rückflüsse aus der Vermietung des Flugzeuges ganz oder<br />
teilweise ausbleiben und damit nicht ausreichen, um die<br />
Kosten und Steuern der Fondsgesellschaft und des Investors<br />
zu decken. Insbesondere bei einer Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung durch den Investor kann es zudem über den<br />
Verlust der Kapitaleinlage und des Agios hinaus auch zu<br />
einer Gefährdung des weiteren Vermögens des Investors bis<br />
hin zu einer Privatinsolvenz kommen (maximales Risiko;<br />
siehe hierzu den Abschnitt „Investorgefährdende Risiken“<br />
ab Seite 21).<br />
Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen tatsächlichen<br />
und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der<br />
angebotenen Vermögensanlage (Beteiligung an der Fonds-<br />
12 I Die Risikohinweise<br />
gesellschaft), soweit sie dem Anbieter zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung (17.01.2011) bekannt sind. Eventuelle<br />
zusätzliche Risiken, die sich möglicherweise aus der individuellen<br />
Situation eines Investors ergeben, können dabei<br />
nicht berücksichtigt werden. Dem Investor wird daher empfohlen,<br />
das Beteiligungsangebot und die damit verbun -<br />
denen Risiken eingehend zu prüfen und sich dazu, soweit<br />
erforderlich, fachkundiger Berater zu bedienen.<br />
Die nachfolgend aufgeführten Risiken können im Falle ihres<br />
Eintritts, sowohl bei Kumulation als auch im Einzelfall,<br />
erhebliche negative Auswirkungen haben.<br />
Prognose- und<br />
anlagegefährdende Risiken<br />
Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken,<br />
deren Eintritt dazu führen kann, dass die prognostizierten<br />
Ergebnisse nicht erzielt werden und dass es zu einer Verringerung<br />
oder zu einem Ausbleiben von Ausschüttungen /<br />
Entnahmen kommt. Darüber hinaus kann der Eintritt dieser<br />
Risiken zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />
vom Investor eingesetzten Kapitals führen.<br />
Vermietung / Leasingnehmerbonität<br />
Der Erfolg der Beteiligung hängt wesentlich von den Einnahmen<br />
aus der Vermietung des Flugzeuges ab. Das Flugzeug<br />
ist während der Laufzeit des Leasingvertrages zu fest<br />
vereinbarten Leasingraten (eine Anpassung erfolgt an den<br />
jeweiligen Zinssatz der Fremdfinanzierung) vermietet. Es<br />
besteht das Risiko, dass sich die Bonität des Leasingnehmers<br />
verschlechtert und er seine Verpflichtungen aus dem<br />
Leasingvertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Dies kann<br />
zu Einnahmeausfällen bei der Fondsgesellschaft und zu<br />
einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages führen.<br />
Entspricht bei einem Ausfall des Leasingnehmers der Rückgabezustand<br />
des Flugzeuges nicht dem vertraglich definierten<br />
Zustand, fallen bei der Fondsgesellschaft möglicher -
weise zusätzliche Wartungskosten an. Im Falle einer Beendigung<br />
des Leasingvertrages besteht auch das Risiko, dass<br />
nicht sofort eine Anschlussvermietung gefunden werden<br />
kann und /oder die Einnahmen aus der Anschlussvermietung<br />
unter den prognostizierten Werten liegen.<br />
Über die zukünftigen Vermietungsmöglichkeiten des Flugzeuges<br />
kann heute keine gesicherte Aussage getroffen<br />
werden, da diese üblicherweise großen Schwankungen<br />
unterworfen sind (z. B. starkes Flottenwachstum am Flugzeugmarkt<br />
oder schwache Entwicklung des Welthandels<br />
sowie des Luftverkehrs und daraus resultierendes Über -<br />
angebot an vermietbaren Flugzeugen auf dem Markt).<br />
Der Eintritt der genannten Risiken kann für den Investor<br />
negative Auswirkungen auf die Rentabilität seiner Beteiligung<br />
haben, bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />
Luftverkehrsmarkt<br />
Ein erhöhter Wettbewerb und steigende Kerosinpreise<br />
können die Geschäftsentwicklung von Fluggesellschaften<br />
beeinträchtigen. Ebenso kann die Nachfrage nach Flugreisen<br />
durch rezessive Entwicklungen der Weltwirtschaft oder<br />
externe negative Faktoren (z. B. sich weltweit verbreitende<br />
Infektionskrankheiten) sinken. Auch der für 2012 vorgesehene<br />
Emissionshandel im Luftverkehr in der Europäischen<br />
Union kann die Wirtschaftlichkeit von Fluggesellschaften<br />
negativ beeinflussen.<br />
Diese möglichen Entwicklungen können dazu führen, dass<br />
der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />
nicht oder nicht vollständig nachkommen kann. Dies<br />
kann die Rentabilität der Beteiligung für den Investor beeinträchtigen<br />
bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />
Flugbetrieb<br />
Der Leasingvertrag sieht eine Verpflichtung des Leasingnehmers<br />
vor, etwaige Risiken aus dem Flugbetrieb jeweils in<br />
vollem Umfang zu tragen, diese in üblichem Umfang zu versichern<br />
und die Fondsgesellschaft von jeglicher Inanspruchnahme<br />
Dritter freizustellen. Es ist es nicht ausgeschlossen,<br />
dass eine Versicherung für die geltend gemachten Schaden -<br />
ersatzansprüche nicht besteht, die Versicherungsgesellschaft<br />
ihre Verpflichtungen nicht erfüllt bzw. die Schadenshöhe<br />
die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme<br />
überschreitet und/oder dass die Fondsgesellschaft für<br />
Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flug -<br />
zeuges direkt in Anspruch genommen wird.<br />
Bei einer Schädigung Dritter durch das Flugzeug könnte<br />
unter Umständen eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />
Eigentümerin des Flugzeuges in Betracht kommen. Sollten<br />
trotz der Versicherung und der Einstands- und Freistellungspflicht<br />
des Leasingnehmers die Fondsgesellschaft in einem<br />
solchen Fall in Anspruch genommen werden, haftet ein<br />
Kommanditist nach deutschem Recht grundsätzlich unmittelbar<br />
bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme. Dies gilt mittelbar über die Regelungen des<br />
Treuhandvertrages entsprechend auch für einen Investor,<br />
der über den Treuhandkommanditisten als Treugeber an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt ist. Da das Flugzeug überwiegend<br />
im Ausland betrieben wird, kann insbesondere bei<br />
einer Schädigung Dritter im Zusammenhang mit dem<br />
Betrieb des Flugzeuges nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
ein ausländisches Gericht die beschriebene Beschränkung<br />
der Kommanditistenhaftung nicht anerkennt (siehe hierzu<br />
im Abschnitt „Investorgefährdende Risiken“ den Unterabschnitt<br />
„Haftung des Gesellschafters“ ab Seite 22).<br />
13
Veräußerung des Flugzeuges<br />
Der Erfolg der Beteiligung ist wesentlich vom Erlös aus der<br />
Veräußerung des Flugzeuges abhängig. Basierend auf den<br />
eingeholten Gutachten unterstellt die Prognoserechnung<br />
einen bestimmten Veräußerungserlös des Flugzeuges nach<br />
Ablauf des Leasingvertrages mit Air Europa.<br />
Der künftig erzielbare Veräußerungserlös für das Flugzeug<br />
hängt insbesondere von der Preisentwicklung für<br />
Gebrauchtflugzeuge des entsprechenden Flugzeugtyps ab.<br />
Diese wird von zahlreichen Einflussfaktoren wie der Entwicklung<br />
des weltweiten Personentransportvolumens, den<br />
Produktionsvolumina der Flugzeughersteller, den Vermarktungsaktivitäten<br />
der Fluggesellschaften (z. B. Verkauf aufgrund<br />
Ausmusterung von bestimmten Flugzeugtypen), von<br />
der weltweiten wirtschaftlichen Lage sowie der vorherrschenden<br />
Inflation beeinflusst. Entwickeln sich diese Einflussfaktoren<br />
schlechter als erwartet, so besteht das Risiko,<br />
dass der tatsächliche Veräußerungserlös niedriger als prognostiziert<br />
ausfällt.<br />
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug in einem<br />
vertraglich vereinbarten Rückgabezustand an die Fondsgesellschaft<br />
zurückzugeben, der marktüblichen Standards entspricht<br />
und sicherstellen soll, dass der nächste Eigentümer<br />
oder Leasingnehmer in der Lage ist, das Flugzeug eine<br />
bestimmte Zeit ohne Wartungsarbeiten betreiben zu können.<br />
Darüber hinaus muss der Leasingnehmer bei Beendigung<br />
des Leasingvertrages eine vertraglich vereinbarte<br />
Kompensationszahlung an die Fondsgesellschaft leisten. In<br />
Summe soll dies dazu führen, dass sich das Flugzeug bei<br />
Rückgabe im sogenannten „Full-Life-Zustand“ befindet. Es<br />
besteht das Risiko, dass die Kompensationszahlung in der<br />
Prognoserechnung zu hoch kalkuliert wurde. Des Weiteren<br />
besteht das Risiko, dass der Leasingnehmer seiner Verpflichtung<br />
nicht nachkommt und die Kompensationszahlung<br />
nicht oder nicht vollständig leistet.<br />
14 I Die Risikohinweise<br />
Es ist zu beachten, dass der Veräußerungserlös und die Kompensationszahlung<br />
vorrangig zur Rückführung der Fremd -<br />
finanzierung eingesetzt werden müssen.<br />
Der Eintritt der genannten Risiken kann für den Investor<br />
negative Auswirkungen auf die Rentabilität seiner Beteiligung<br />
haben bis hin zu einem teilweisen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals.<br />
Um einen möglichst günstigen Veräußerungszeitpunkt für<br />
das Flugzeug wählen zu können, kann die Veräußerung<br />
des Flugzeuges auch deutlich vor bzw. nach Ablauf des<br />
Planungszeitraumes stattfinden. Es besteht daher das Risiko,<br />
dass die Fondsgesellschaft früher oder später als prognostiziert<br />
aufgelöst wird. Dies könnte den individuellen<br />
Interessen einzelner Investoren zuwiderlaufen.<br />
Betriebskosten<br />
Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, alle Kosten<br />
im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flugzeuges zu tragen.<br />
Sollten aufgrund verbindlicher Vorgaben z. B. der European<br />
Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit)<br />
technische Modifikationen an dem Flugzeug<br />
erforderlich werden, die einen Aufwand von mehr als USD<br />
75.000 verursachen, so ist die Fondsgesellschaft zu einer anteiligen<br />
Kostenübernahme für den USD 75.000 übersteigenden<br />
Anteil des Aufwands verpflichtet. Der von der Fondsgesellschaft<br />
zu tragende Kostenanteil richtet sich nach der<br />
Restlaufzeit des Leasingvertrages. Die genaue Berechnung<br />
wird durch eine im Leasingvertrag geregelte Formel bestimmt.<br />
In diesem Fall und auch für den Fall, dass der Leasingnehmer<br />
seiner vertraglichen Verpflichtung zur Übernahme<br />
der Betriebskosten nicht nachkommt, besteht das Risiko<br />
einer Reduzierung der für die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
zur Verfügung stehenden Liquidität der Fondsgesellschaft.<br />
Dies kann für den Investor negative Auswirkungen auf die<br />
Rentabilität seiner Beteiligung haben, bis hin zu einem teilweisen<br />
Verlust seines eingesetzten Kapitals.
Währung<br />
Da Flugzeuge weltweit üblicherweise in US-Dollar gehandelt<br />
werden, wird der Veräußerungserlös im Fall des<br />
Verkaufs des Flugzeuges voraussichtlich in US-Dollar vereinnahmt.<br />
Des Weiteren werden auch etwaige Anschlussleasingraten,<br />
z. B. im Falle eines vorzeitigen Ausfalls des<br />
Leasingnehmers, voraussichtlich ausschließlich in US-Dollar<br />
vereinnahmt. Daher besteht für einen in Euro kalkulierenden<br />
Investor ein Wechselkursrisiko hinsichtlich der durch die<br />
Veräußerungserlöse und etwaige Anschlussleasingraten<br />
generierten Ausschüttungen / Entnahmen. Dies kann für<br />
den Investor negative Auswirkungen auf die Rentabilität<br />
seiner Beteiligung haben, bis hin zu einem teilweisen Verlust<br />
seines eingesetzten Kapitals.<br />
Gutachten und Angaben Dritter<br />
Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen unter anderem<br />
Gutachten und weitere Angaben Dritter zugrunde,<br />
deren Korrektheit vorausgesetzt wird, aber seitens des Initiators<br />
nicht vollständig überprüft werden kann. Es besteht<br />
daher das Risiko, dass sich Annahmen und Schlussfolgerungen<br />
von Gutachten und/oder Angaben Dritter als unvollständig,<br />
ungenau oder falsch herausstellen (beispielsweise,<br />
wenn die Gutachten methodische oder inhaltliche Fehler<br />
aufweisen). Dies kann für den Investor negative Auswirkungen<br />
auf die Rentabilität seiner Beteiligung haben, bis hin zu<br />
einem teilweisen Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />
Finanzierung<br />
Die KGAL hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie zur Sicherstellung des<br />
erforderlichen Kommanditkapitals abgegeben. Es besteht<br />
das Risiko, dass die KGAL ihren Verpflichtungen aus dieser<br />
Garantie nicht nachkommen kann. Die Nichterfüllung kann<br />
zu einer vorzeitigen Beendigung der Beteiligung führen mit<br />
dem möglichen Risiko eines teilweisen oder vollständigen<br />
Verlustes des eingesetzten Kapitals.<br />
Bis zur vollständigen Einzahlung des erforderlichen Eigen -<br />
kapitals hat die Fondsgesellschaft von der GOAL German<br />
Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG ein Eigenkapital-<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen. Sollte die<br />
Fondsgesellschaft ihren Verpflichtungen aus dem Eigen -<br />
kapital-Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen<br />
und die GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG die Rückzahlung vorzeitig fällig stellen,<br />
besteht das Risiko einer vorzeitigen Beendigung der Beteiligung<br />
mit der Folge eines teilweisen oder vollständigen<br />
Verlustes des eingesetzten Kapitals.<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der DVB Bank SE, London<br />
(im Folgenden „Bank“), ein Langfristdarlehen zur teilweisen<br />
Finanzierung des Flugzeugerwerbes in Höhe von rund<br />
USD 20,43 Mio. abgeschlossen. Das Darlehen hat eine Laufzeit<br />
von zehn Jahren, beginnend mit dem Erwerb des<br />
Flugzeuges durch die Fondsgesellschaft. Hierbei bestehen<br />
Risiken, die typischerweise mit Fremdfinanzierungen einhergehen.<br />
Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Erträge<br />
aus der Vermietung des Flugzeuges, z. B. im Falle einer vorzeitigen<br />
Beendigung des Leasingvertrages, nicht ausreichen,<br />
um fällige Tilgungen und Zinsen zu bedienen oder etwaige<br />
Zinssteigerungen zu kompensieren. Dies kann dazu führen,<br />
dass die finanzierende Bank die Finanzierung vorzeitig kündigt<br />
und die gestellten Sicherheiten verwertet. Dies kann<br />
sich für den Investor negativ auf die Rentabilität seiner<br />
Beteiligung auswirken, bis hin zu einem teilweisen Verlust<br />
des eingesetzten Kapitals.<br />
Als Sicherheit hat die Fondsgesellschaft der Bank ein Pfandrecht<br />
an dem Flugzeug bestellt. Darüber hinaus wurden der<br />
Bank unter anderem Ansprüche und Rechte aus Versicherungen<br />
und dem Leasingvertrag zur Sicherheit abgetreten.<br />
Sollte das Flugzeug nicht wie unterstellt bei Beendigung<br />
des Leasingvertrages veräußert, sondern anschlussvermietet<br />
15
zw. zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden, müsste<br />
eine entsprechende Anschlussfinanzierung von der Fondsgesellschaft<br />
aufgenommen werden. Sollte dies nicht möglich<br />
sein, können für den Investor negative Auswirkungen auf die<br />
Rentabilität seiner Beteiligung entstehen, bis hin zu einem<br />
teilweisen Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />
Spanisches Registerpfandrecht<br />
Als Sicherheit für das Langfristdarlehen hat die Fondsgesellschaft<br />
der Bank ein spanisches Registerpfandrecht an dem<br />
Flugzeug bestellt. Da für das Pfandrecht zwingend ein Euro-<br />
Höchstbetrag eingetragen werden muss, das Langfristdar -<br />
lehen aber in US-Dollar valutiert, entsteht für die Bank als<br />
Sicherungsnehmer aufgrund von Wechselkursschwankungen<br />
ein Unterbesicherungsrisiko unter dem Pfandrecht, welches<br />
durch eine Nachbesicherung auszugleichen wäre.<br />
Die Eintragungskosten einer möglichen Nachbesicherung<br />
(derzeit 1 % des Nachbesicherungsbetrages) trägt originär<br />
die Fondsgesellschaft bis zu einer Wechselkursänderung auf<br />
1 EUR = 0,85 USD. Insoweit hat die Fondsgesellschaft eine<br />
Nachbesicherung vorzunehmen und einen angepassten<br />
Euro-Höchstbetrag für das Registerpfandrecht im spanischen<br />
Register eintragen zu lassen. Jedoch hat sich die KGAL<br />
in ihrer Funktion als Konzeptionär im Konzeptionsvertrag<br />
bereit erklärt, für die Fondsgesellschaft die Nachbesicherungskosten<br />
bis zu einem Höchstbetrag von EUR 120.000 zu<br />
übernehmen.<br />
Die Kosten einer möglichen Nachbesicherung ab einer<br />
Wechselkursänderung unter 1 EUR = 0,85 USD (d. h. wenn<br />
der US-Dollar unter den Wert von 0,85 zum Euro fällt) trägt<br />
der Leasingnehmer.<br />
Es besteht das Risiko, dass zukünftige Nachbesicherungskosten<br />
höher ausfallen als kalkuliert und die Kostenübernahme<br />
durch die KGAL in Höhe von maximal EUR 120.000<br />
nicht ausreicht. Außerdem ist für den Fall, dass der Leasing-<br />
16 I Die Risikohinweise<br />
nehmer und /oder die KGAL der Nachbesicherungsverpflichtung<br />
nicht nachkommen, nicht auszuschließen, dass die<br />
Fondsgesellschaft als Sicherungsgeber und Eigentümer des<br />
Flugzeuges auch für diese Kosten aufkommen muss. Dies<br />
kann zu zusätzlichen, nicht prognostizierten Aufwendungen<br />
der Fondsgesellschaft führen und die Rentabilität der Beteiligung<br />
für den Investor schmälern, bis hin zu einem teilweisen<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />
Zinsen<br />
Air Europa hat sich für eine variable Verzinsung des lang -<br />
fristigen Darlehens und – in Abhängigkeit vom jeweiligen<br />
Zinssatz – eine entsprechend variable Leasingrate über die<br />
Laufzeit entschieden.<br />
Sollte abweichend zur Prognose nach Ablauf des Leasingvertrages<br />
oder bei Ausfall des Leasingnehmers anstelle einer Veräußerung<br />
des Flugzeuges eine Anschlussvermietung erfolgen,<br />
besteht ein entsprechendes Zinsänderungsrisiko für die<br />
Fondsgesellschaft. Dies kann für den Investor negative Auswirkungen<br />
auf die Rentabilität seiner Beteiligung haben, bis<br />
hin zu einem teilweisen Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />
Vertrags- und Rechtsrisiko<br />
Sollten Vertragspartner der Fondsgesellschaft und /oder<br />
sonstige Dritte, die gegenüber der Fondsgesellschaft Leistungen<br />
erbringen sollen, bestehende Verträge und /oder<br />
geschuldete Pflichten nicht erfüllen und /oder im Einzelfall<br />
anders als die Fondsgesellschaft auslegen, bestehende Verträge<br />
ordentlich oder außerordentlich kündigen, so besteht<br />
das Risiko, dass neue Vertragspartner entweder nicht oder<br />
nur zu schlechteren Konditionen verpflichtet werden können.<br />
Hieraus können zusätzliche, nicht prognostizierte Aufwendungen<br />
und Rechtsstreitigkeiten mit den damit verbundenen<br />
Prozess- und Kostenrisiken resultieren. Dies kann für<br />
den Investor negative Auswirkungen auf die Rentabilität<br />
seiner Beteiligung haben, bis hin zu einem teilweisen oder<br />
vollständigen Verlust seines eingesetzten Kapitals.
Ebenso besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmen -<br />
bedingungen in Bezug auf das Beteiligungsangebot mit<br />
Wirkung für die Zukunft oder Wirkung für die Vergangenheit<br />
ändern oder von Behörden oder Gerichten abweichend beurteilt<br />
werden. Hierdurch besteht das Risiko, dass das Beteiligungsangebot<br />
umstrukturiert oder rückabgewickelt werden<br />
muss und die Erlöse hieraus nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft abzulösen. Der Eintritt<br />
dieser Risiken kann für den Investor negative Auswirkungen<br />
auf die Rentabilität seiner Beteiligung haben, bis hin zu<br />
einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals.<br />
Insolvenz- / Bonitätsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft aufgrund<br />
gegenüber der Prognose geringerer Einnahmen und /oder<br />
höherer Ausgaben zahlungsunfähig wird oder in Überschuldung<br />
gerät. Die daraus folgende Insolvenz kann für den<br />
Investor zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals<br />
führen.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Vertragspartner der<br />
Fondsgesellschaft und /oder sonstige Dritte, die gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft Leistungen erbringen sollen, insolvent<br />
werden und in der Folge ihre vertraglich geschuldete<br />
Leistung gegenüber der Fondsgesellschaft nicht mehr<br />
erbringen können. Dies kann insbesondere im Falle der<br />
Insolvenz des Leasingnehmers, des Einzahlungs- und Platzierungsgaranten<br />
oder des Versicherers negative Auswirkungen<br />
auf die Rentabilität der Beteiligung für den Investor<br />
haben bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
des eingesetzten Kapitals.<br />
Steuern<br />
Die nachfolgende Darstellung unterstellt, dass sich eine<br />
natürliche Person mit unbeschränkter Steuerpflicht in<br />
Deutschland an der Fondsgesellschaft beteiligt. Sollte diese<br />
Prämisse auf einen Investor nicht zutreffen, gelten für den<br />
entsprechenden Investor andere steuerliche Rahmenbedingungen,<br />
und es können sich damit andere steuerliche Risiken<br />
ergeben.<br />
Änderungen der Auffassung der Finanzverwaltung, Änderungen<br />
der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie Steuergesetzesänderungen<br />
können zu einer erhöhten Steuerbelastung<br />
für die Fondsgesellschaft und die Investoren führen.<br />
Ferner können allgemein negative Auswirkungen auf die<br />
Rendite dadurch entstehen, dass die Finanzverwaltung zu<br />
der dem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden Konzep -<br />
tion im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuer -<br />
lichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) eine andere Auffassung<br />
vertritt. Dies könnte darauf beruhen, dass die<br />
Finanzverwaltung die Höhe der Erträge oder die steuerliche<br />
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem Grunde und /oder<br />
der Höhe nach anders beurteilt oder auch eine andere<br />
Auffassung zum zeitlichen Anfall von Erträgen und Aufwendungen<br />
einnimmt und deshalb zu anderen steuer lichen<br />
Ergebnissen bzw. zu einem abweichenden zeitlichen Ergebnisverlauf<br />
bei der Fondsgesellschaft bzw. den Investoren<br />
und damit zu anderen Steuerwirkungen kommt als prognostiziert.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) bzw. die Finanzverwaltung die<br />
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des sogenannten<br />
Gewerbesteuerprivilegs nach § 19 Absatz 4 Gewerbesteuer-<br />
Durchführungsverordnung nicht anerkennt, mit der Folge,<br />
dass ein quotaler Anteil von 25 % der Entgelte für Schulden<br />
nach § 8 Nr. 1 a Gewerbesteuergesetz bei der Ermittlung des<br />
Gewerbeertrags der Gesellschaft hinzuzurechnen wäre.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass dem Investor positive steuerliche<br />
Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft zugewiesen<br />
17
werden, ohne dass dieser ausreichend Liquidität aus Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen für etwaige persönliche Steuerzahlungen<br />
erhält.<br />
Abweichungen zu den prognostizierten Ergebnisverläufen<br />
resultieren zwangsläufig aus einem sich über den Prognosezeitraum<br />
gegenüber dem unterstellten Wechselkurs von<br />
1 EUR = 1,3308 US-Dollar verändernden Fremdwährungsumrechnungskurs.<br />
Negative steuerliche Wirkungen auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaft sowie auf Ebene der Investoren<br />
sind diesbezüglich nicht auszuschließen.<br />
Bei jedem Investorenwechsel (Veräußerung, Schenkung, Erbschaft)<br />
entfällt der anteilige gewerbesteuerliche Verlustvortrag<br />
des ausscheidenden Investors. Der verbleibende Verlustvortrag<br />
kann nur von solchen künftigen Gewerbeerträgen<br />
abgezogen werden, die anteilig auf die verbliebenen Investoren<br />
entfallen. Das heißt, der ausscheidende Investor und der<br />
neu eintretende Investor haben der Fondsgesellschaft den<br />
Gewerbesteuermehraufwand aufgrund des Investorenwechsels<br />
gesamtschuldnerisch zu erstatten, was beim jeweilig<br />
Kostenpflichtigen unter Umständen zu einem steuerlichen<br />
Totalverlust führen kann.<br />
Ein Investor, der seine Beteiligung veräußert oder anderweitig<br />
überträgt, muss mit einer besonderen Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht<br />
durch das jeweils zuständige Finanzamt<br />
rechnen. Sonderbetriebsausgaben, z. B. durch eine Fremd -<br />
finanzierung der Kommanditeinlage, können den Totalgewinn<br />
und damit die Anerkennung der Gewinnerzielungsabsicht<br />
des jeweiligen Investors gefährden. Aus diesen Gründen<br />
sowie aus Gründen der steuerlichen Anerkennung der Beteiligung<br />
sollte die Aufnahme einer Anteilsfinanzierung nur nach<br />
Rücksprache mit einem steuerlichen Berater erfolgen.<br />
Es besteht das Risiko, dass gegebenenfalls anfallende<br />
Gewerbesteuer nicht in jedem Fall durch den Entlastungs-<br />
18 I Die Risikohinweise<br />
betrag gemäß § 35 des Einkommensteuergesetzes bei der<br />
Einkommensteuer des Investors kompensiert werden kann.<br />
Eine teilweise oder vollständige Kompensation ist von der<br />
persönlichen steuerlichen Situation des Investors abhängig,<br />
insbesondere von seinen übrigen gewerblichen Einkünften.<br />
Ferner ist die endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />
Grundlagen der Fondsgesellschaft der Betriebsprüfung vorbehalten.<br />
Da die Betriebsprüfung zeitverzögert erfolgt, kann<br />
es zu Steuernachzahlungen kommen. Steuernachzahlungsbeträge<br />
sind nach Maßgabe der §§ 233 a, 238 Abgabenordnung<br />
mit 6 % jährlich zu verzinsen.<br />
Die prognostizierten Ergebnisse können nicht garantiert werden.<br />
Insbesondere die Risiken aus der steuerlichen Konzeption<br />
und aus Steuerrechtsänderungen, auch soweit sie Rückwirkung<br />
entfalten, trägt vollständig und allein der Investor.<br />
Andere Rechtskreise<br />
Der Kaufvertrag über das Flugzeug, der Leasingvertrag, der<br />
Vertrag über die Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />
hinsichtlich des Flugzeuges, der Darlehensvertrag für die<br />
Langfristfinanzierung sowie die Nebenabrede für das Pfandrecht<br />
unterliegen englischem Recht. Die Zusicherung des<br />
Triebwerkherstellers hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche<br />
unterliegt dem Recht des Staates New York / USA.<br />
Bei einer Flugzeugbeteiligung ist regelmäßig mit der Anwendung<br />
ausländischer Rechtsordnungen zu rechnen, da das<br />
Flugzeug überwiegend im Ausland eingesetzt wird. Dies gilt<br />
beispielsweise für eine Mithaftung des Flugzeuges für Flughafengebühren<br />
und Steuern sowie bei Unfällen und Frachtbzw.<br />
Verfrachtungsschäden. Diese Verpflichtungen können<br />
unmittelbar die Fondsgesellschaft als Eigentümerin des Flugzeuges<br />
treffen. Aber auch wenn diese Verpflichtungen den<br />
Leasingnehmer als Betreiber des Flugzeuges treffen und er<br />
diese nicht erfüllt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass
die Fondsgesellschaft diese Verpflichtungen übernehmen<br />
muss, etwa um ihre Rechte an dem Flugzeug zu bewahren.<br />
Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen in diesem<br />
Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den im<br />
betroffenen ausländischen Staat geltenden gesetzlichen<br />
Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen<br />
Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />
abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser<br />
Rechtskreise ist die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken<br />
erschwert, und die Durchsetzung oder die Abwehr von<br />
Ansprüchen kann sich schwieriger gestalten und/oder mit<br />
erheblichen Kosten verbunden sein. Dies kann zu zusätz -<br />
lichen, nicht prognostizierten Aufwendungen und damit zu<br />
negativen Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung<br />
für den Investor bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust des eingesetzten Kapitals führen.<br />
Angaben zur Wirtschaftlichkeit / Renditeprognosen<br />
Der in diesem Beteiligungsangebot verwendete Rendite -<br />
begriff nach der IRR-Methode drückt die Verzinsung des<br />
jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals aus. Ein Vergleich<br />
zwischen verschiedenen Kapitalanlagen (z. B. geschlossene<br />
Fonds) mit unterschiedlichen Kapitalbindungsverläufen ist<br />
ebenso wie ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen, bei<br />
denen keine Änderung des kalkulatorisch gebundenen Kapitals<br />
eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere), im Allgemeinen<br />
nicht möglich.<br />
Die nach der IRR-Methode ermittelte Rendite stellt nur<br />
einen Prognosewert dar; es besteht keine Sicherheit, dass<br />
die prognostizierte Rendite erzielt wird.<br />
Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und<br />
Variablen basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abge-<br />
schlossenen Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen<br />
Annahmen des Initiators. Die tatsächlich erzielbare Rendite<br />
kann durch die in diesem Kapitel dargestellten sowie<br />
weitere, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht<br />
erkennbare Risiken, soweit sie sich verwirklichen, beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Kosten<br />
Im Investitions- und Finanzierungsplan und in der Prognoserechnung<br />
sind sonstige Kosten der Fondsgesellschaft, z. B. für<br />
Rechts- und Steuerberatung, eine etwaige Nachbesicherung<br />
im Zusammenhang mit dem spanischen Registerpfandrecht<br />
am Flugzeug, Wirtschaftsprüfung und Mitgliedschaft in der<br />
IHK enthalten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
diese Kosten höher als prognostiziert ausfallen werden oder<br />
künftig zusätzliche Kosten anfallen, die nicht berücksichtigt<br />
worden sind mit der Folge, dass sich die Kosten der Fondsgesellschaft<br />
erhöhen würden und die Ausschüttungen/Entnahmen<br />
für die Investoren reduziert werden müssten.<br />
Falls ein Investor einen im Zuge einer Ersatzpflicht gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft geschuldeten Betrag nicht beibringt,<br />
so verbleibt die entsprechende Belastung bei der<br />
Fondsgesellschaft. Dies kann die Rentabilität der Beteiligung<br />
für alle Investoren beeinträchtigen.<br />
Potenzielle Interessenkonflikte<br />
Es bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
und weiteren Projektbeteiligten wie z. B. dem<br />
Treuhandkommanditisten, dem Asset-Manager und dem<br />
Initiator KGAL. Letzterer ist zugleich Anbieter, Einzahlungsund<br />
Platzierungsgarant, Konzeptionär sowie gegebenenfalls<br />
Darlehensgeber im Zusammenhang mit der Zwischenfinanzierung<br />
des Eigenkapitals.<br />
19
Darüber hinaus bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
zwischen dem Initiator und seinen Gesellschaftern,<br />
welche auch als Vertriebspartner und /oder Darlehensgeber<br />
agieren können.<br />
Aus diesen Verflechtungen können Interessenkonflikte entstehen.<br />
Es besteht das Risiko, dass diese zum Nachteil der<br />
Investoren gelöst werden, was sich negativ auf die Rentabilität<br />
der Beteiligung auswirken kann.<br />
Management<br />
Das Ergebnis der Beteiligung wird auch durch die Qualität<br />
des Managements der Fondsgesellschaft sowie des Asset-<br />
Managers beeinflusst. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen<br />
dieser Personen und /oder beauftragter Dritter<br />
und /oder der Gesellschafterversammlung als weiterem<br />
Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft besteht das Risiko<br />
negativer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der Beteiligung.<br />
Fondsgesellschaft /Stimmrechte<br />
Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />
ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant<br />
oder ein von diesem benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />
in der Fondsgesellschaft erhält und damit<br />
einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann<br />
auch durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />
durch einen einzelnen Investor oder durch eine<br />
Gruppe von Investoren mit gegebenenfalls gleichen Interessen<br />
erfolgen.<br />
Die gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft mit<br />
einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse<br />
sind für den Investor bindend. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass der geschäftsführende Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
ein eigenes Stimmrecht besitzt und ohne<br />
Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur Vornahme aller<br />
20 I Die Risikohinweise<br />
Handlungen berechtigt ist, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Gesellschaft gehören. Beschlüsse über eine Änderung<br />
des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />
Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters. Insgesamt besteht somit für den einzelnen<br />
Investor das Risiko, seine individuellen Interessen nicht<br />
durchsetzen zu können.<br />
Fehlende / verspätete Einzahlung<br />
durch den Investor<br />
Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
oder bei Nichtzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) können dem Investor<br />
Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />
Verzug mit der Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />
zustande kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio eine aufschiebende Bedingung für<br />
das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />
darstellt. Das würde bedeuten, dass der Treuhandkommanditist<br />
der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors<br />
beitritt. Der Treuhandkommanditist ist in diesen Fällen zu<br />
einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />
berechtigt. Zusätzlich kann die Fondsgesellschaft pauschal<br />
15% der Kapitaleinlage als Schadensersatz verlangen.<br />
Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages (§§ 8 und 10) bzw. des<br />
Treuhandvertrages (§ 7) kann der Investor in bestimmten<br />
Fällen aus der Fondsgesellschaft bzw. seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung ausgeschlossen werden. Wird ein Investor<br />
ausgeschlossen, weil er seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft bzw. dem Treuhandkommanditisten<br />
nicht nachkommt, über sein Vermögen ein<br />
Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt wird, in seinen<br />
Gesellschaftsanteil bzw. in seine Beteiligung die Zwangs-
vollstreckung betrieben wird, ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />
oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt,<br />
erhält er eine Abfindung, deren Höhe in den meisten Fällen<br />
unter dem von ihm eingesetzten Kapital liegt. Wurde der<br />
Ausschluss durch den Investor verursacht, hat dieser die<br />
möglichen Kosten der Fondsgesellschaft zu erstatten.<br />
Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an diesem Fonds ist ein langfristiges Engagement,<br />
das bis zum 31.12.2023 nicht ordentlich gekündigt<br />
werden kann. Bei Ausübung der Kündigungsmöglichkeit<br />
wird die Auszahlung der Abfindung frühestens zum nächsten<br />
dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin fällig<br />
und nur, soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt<br />
über ausreichend Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn<br />
Jahre nach Ausscheiden.<br />
Entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist<br />
zwar ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung durch den<br />
Investor zulässig, die Fondsgesellschaft übernimmt jedoch<br />
keine Gewähr für dessen Veräußerbarkeit. Da kein geregelter<br />
Markt für den Handel solcher Beteiligungen existiert<br />
und folglich auch kein Marktwert für eine Veräußerung<br />
ermittelbar ist, kann sich ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung<br />
sehr schwierig gestalten bzw. nicht oder nur unter<br />
Inkaufnahme von Verlusten möglich sein.<br />
Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen<br />
Sowohl international als auch national bestehen Bestrebungen,<br />
neue regulatorische Anforderungen an Finanzmärkte<br />
und deren Teilnehmer zu stellen. Hiervon werden auch<br />
geschlossene Fonds und deren Verwalter erfasst. Es besteht<br />
das Risiko, dass die Fondsgesellschaft in Zukunft erhöhte<br />
aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen hat, wodurch<br />
sich die Kosten der Fondsgesellschaft erhöhen könnten, so<br />
dass die Ausschüttungen / Entnahmen für die Investoren<br />
reduziert werden müssten.<br />
Verbraucherrechte im Zusammenhang<br />
mit Fernabsatz<br />
Hinsichtlich der Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />
Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />
auf den Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen<br />
Fonds wie der Fondsgesellschaft gibt es bislang keine gefestigte<br />
Rechtsprechung. Gleiches gilt für die Frage der Ordnungsmäßigkeit<br />
einer Widerrufsbelehrung. Es kann daher<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass es bei erfolgreicher<br />
Geltendmachung gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />
Ansprüche durch Investoren zu Liquiditätsabflüssen aus der<br />
Fondsgesellschaft und dadurch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen<br />
bis hin zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
kommen kann. Dies kann die Rentabilität der Betei -<br />
ligung für den Investor beeinträchtigen bis hin zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals.<br />
Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen, welches<br />
Investoren die kostenlose und vereinfachte Geltendmachung<br />
von in der Verfahrensordnung näher bestimmten<br />
Ansprüchen ermöglicht. Dies kann zu finanziellen Belastungen<br />
der Fondsgesellschaft und damit des Investors führen.<br />
Investorgefährdende Risiken<br />
Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den Verlust<br />
der geleisteten Kapitaleinlage hinaus auch das weitere<br />
Vermögen des Investors gefährden. Insbesondere bei einer<br />
Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage durch den Investor ist<br />
das Risiko einer Privatinsolvenz nicht ausgeschlossen (maximales<br />
Risiko).<br />
21
Haftung des Gesellschafters<br />
Für einen Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligt, besteht das Risiko,<br />
gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur Höhe<br />
seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (1 %<br />
der übernommenen Kapitaleinlage ohne Agio) persönlich zu<br />
haften. Leistet der Investor seine Kapitaleinlage, erlischt seine<br />
persönliche Haftung. Entnimmt oder erhält der Investor<br />
Beträge (z. B. Ausschüttungen / Entnahmen), die sein Kapitalkonto<br />
unter den Betrag seiner Haftsumme sinken lassen,<br />
so lebt seine persönliche Haftung in gleichem Maße wieder<br />
auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme.<br />
Das gleiche gilt, soweit der Investor Gewinnanteile entnimmt,<br />
während seine Kapitaleinlage durch Verluste unter<br />
den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert ist.<br />
Unabhängig von der Erbringung der Kapitaleinlage besteht<br />
immer eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen zum<br />
Handelsregister, die vom Investor oder in seinem Namen als<br />
Gesellschafter vorzunehmen sind.<br />
Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden aus der<br />
Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />
aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme<br />
für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />
die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrem<br />
Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich geltend<br />
gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich anerkannt<br />
wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das<br />
Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen wird. Wird<br />
die Fondsgesellschaft aufgelöst, verjähren die Ansprüche der<br />
Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten spätestens<br />
fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft<br />
in das Handelsregister oder – wenn die Ansprüche<br />
erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden – fünf<br />
Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Diese Haftungsrisiken<br />
muss der Investor aus seinem Privatvermögen decken.<br />
22 I Die Risikohinweise<br />
Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar<br />
für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle<br />
hält der Treuhandkommanditist als Treuhänder die Stellung<br />
eines Kommanditisten. Allerdings muss der Treugeber den<br />
Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />
die er für den Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich<br />
betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />
bezüglich der Haftung gleichgestellt. Dadurch besteht<br />
das Risiko, dass die Treugeber wie Kommanditisten persönlich<br />
mit ihrem Privatvermögen haften. In einigen instanzgerichtlichen<br />
Entscheidungen wurde der Treugeber dem Kommanditisten<br />
bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich<br />
gleichgestellt. Dies kann bei der vorliegenden Ausgestaltung<br />
des Rechtsverhältnisses dazu führen, dass der Treugeber<br />
wie der Kommanditist auch unmittelbar für Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen wird.<br />
Es ist zu beachten, dass das Flugzeug weltweit betrieben<br />
wird. Insbesondere bei einer Schädigung Dritter im Zusammenhang<br />
mit dem Betrieb des Flugzeuges kann daher nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die<br />
beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />
nicht anerkennt.<br />
Abgaben- und Kostenbelastung<br />
Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben und anderen<br />
Kosten, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines<br />
Gesellschafters beruhen (auch durch Ausschluss eines<br />
Gesellschafters) oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit<br />
/ Rechtsform eines Gesellschafters haben,<br />
können dem jeweiligen Gesellschafter und einem etwaigen<br />
Rechtsnachfolger weiterbelastet werden. Der jeweilige<br />
Investor trägt insoweit das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft.
Steuerbelastung<br />
In Kombination mit der Realisierung weiterer Risiken ist<br />
nicht auszuschließen, dass der Investor aus seinem übrigen<br />
Vermögen Steuern aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zahlt und gleichzeitig einen Verlust seines eingesetzten<br />
Kapitals erleidet.<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fremdfinanzierung<br />
der Kapitaleinlage des Investors besteht das Risiko,<br />
dass die Ausschüttungen / Entnahmen aus diesem Beteiligungsangebot<br />
nicht ausreichen, um die anfallenden Zinsen<br />
der Fremdfinanzierung auszugleichen bzw. die Finanzierung<br />
zurückzuführen. Die Verpflichtungen aus einer Fremdfinanzierung<br />
bestehen auch dann, wenn Ausschüttungen / Entnahmen<br />
nicht wie prognostiziert erfolgen. In diesen Fällen<br />
müsste der Investor weitere Mittel zur Rückführung der<br />
Fremdfinanzierung samt Zinsen aufwenden. Anderenfalls<br />
besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank die Finanzierung<br />
kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Von<br />
einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage wird abgeraten.<br />
Über die in diesem Kapitel erläuterten Risiken hinaus sind<br />
dem Anbieter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine<br />
weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken<br />
im Zusammenhang mit der Vermögensanlage bekannt.<br />
23
Detailansicht des Fondsflugzeuges
Foto: Thomas L. Fischer
Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Unternehmensprofil<br />
Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die KGAL<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „KGAL“) mit Sitz in Grünwald<br />
bei München. Bereits seit über 40 Jahren konzipiert die KGAL<br />
Gruppe innovative Finanzierungslösungen. Im Verlauf der<br />
letzten 30 Jahre hat sie verstärkt privaten und institutionellen<br />
Investoren attraktive Beteiligungsangebote eröffnet.<br />
Der Investitionsschwerpunkt der KGAL liegt auf Realkapitalanlagen<br />
(Sachwerte), an deren Marktwert- und Ertrags -<br />
26 I Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
entwicklung die Investoren teilhaben. Dabei werden geplante<br />
Investitionen anhand strenger Kriterien bezüglich Rendite -<br />
erwartung und Risiko geprüft, bevor eine Anlageentscheidung<br />
getroffen wird. Die KGAL setzt auf ein aktives Asset<br />
Management (Betreuung der Investition vom Erwerb des<br />
Assets bis zur Beendigung des Beteiligungsangebotes) durch<br />
eigene Experten und bindet bei Bedarf über Joint Ventures<br />
oder strategische Partnerschaften zusätzliche Kompetenzen<br />
ein. Damit soll die Basis für langjährige, erfolgreiche Investorenbeziehungen<br />
gelegt werden.
Gesellschafter der KGAL<br />
Commerzbank 45 % BayernLB 30 % HASPA Finanzholding 15 % Sal. Oppenheim 10 %<br />
Foto: Armin Brosch<br />
27
Leistungsprofil der KGAL<br />
Asset Management und<br />
Strukturierte Finanzierungskonzepte<br />
� für Geschlossene Fonds<br />
�Publikumsfonds<br />
�Individuelle Investments<br />
�Fonds für institutionelle Investoren<br />
� in den Assetbereichen<br />
– Immobilien (In- und Ausland)<br />
– Flugzeuge<br />
– Infrastruktur<br />
– Schiffe<br />
– Private Equity<br />
1) 40 % Lufthansa-Gruppe.<br />
2) 50 % V.Ships-Gruppe.<br />
3) 49 % Lufthansa-Gruppe, 5 % Sonstige.<br />
KGAL in Zahlen<br />
28 I Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
60 %<br />
50 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
100 %<br />
46 %<br />
100 %<br />
Als Spezialist in komplexen nationalen und internationalen<br />
Märkten entwickelt und managt die KGAL Investitionen in<br />
Publikumsfonds der KGAL nach Assetbereichen 1)<br />
Asset Management und<br />
Operating-Leasing für Flugzeuge 1)<br />
Dienstleistungen<br />
für Schiffsfonds 2)<br />
Asset Sourcing und<br />
Management Italien<br />
Asset Sourcing und<br />
Management Nordamerika<br />
Asset Sourcing und<br />
Management Österreich<br />
Strukturierte Finanzierungslösungen<br />
insbesondere für die<br />
Lufthansa-Gruppe 3)<br />
Structuring und Asset<br />
Management Österreich<br />
100 %<br />
100 %<br />
Verwaltungsdienstleistungen<br />
Eigenkapitalvertrieb<br />
Verwaltungsdienstleistungen<br />
Immo- Flugzeuge Infra- Schiffe Private Sonstige 2) Gesamt<br />
bilien struktur Equity<br />
Im Markt seit 1993 1990 2005 2003 2004 1994 3)<br />
Anzahl Fonds 25 53 6 10 9 24 127<br />
Investitionsvolumen<br />
(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />
2.041,8 2.450,8 244,3 631,5 934,0 2.256,4 8.558,8<br />
4)<br />
Eigenkapital<br />
(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />
1.210,3 1.471,3 112,0 324,8 934,0 1.932,1 5.984,5<br />
4)<br />
Investoren 5) 36.820 12.310 4.647 10.925 39.897 27.845 132.444<br />
1) Zum 31.12.2009.<br />
2) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1), Wald (1).<br />
3) Mobilien.<br />
4) Fremdwährungsbeträge wurden in Euro umgerechnet.<br />
5) Die Anzahl der Investoren enthält Mehrfachzeichnungen.<br />
Immobilien, Flugzeuge, Infrastruktur, Schiffe sowie Private<br />
Equity.
Bis zum 31.12.2009 hat die KGAL zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft<br />
ALCAS <strong>GmbH</strong> bereits mehr als 300 Beteiligungsangebote<br />
initiiert, an denen sich Investoren mit Eigen-<br />
Geschäftsergebnis- / Platzierungszahlen der KGAL<br />
2009 2008<br />
Verwaltetes Investitionsvolumen<br />
aller Objekt- und Beteiligungsgesellschaften<br />
22.716,1 23.361,9<br />
1) in Mio. EUR<br />
– davon Neugeschäftsvolumen in Mio. EUR 1.108,4 1.417,8<br />
Anzahl Mitarbeiter (Konzern) 375 390<br />
Gesamtinvestitionsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) 2) in Mio. EUR 24.869,2 24.038,8<br />
– davon Neugeschäftsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 830,4 658,8<br />
Eigenkapital aller Fonds (inklusive Agio) 2) in Mio. EUR 10.746,0 10.285,8<br />
– davon Eigenkapital aus Neugeschäft Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 460,2 416,0<br />
Anzahl Fonds- und Leasinggesellschaften 1.618 1.885<br />
Anzahl geschlossene Fonds 329 323<br />
– davon Publikumsfonds 127 123<br />
– davon Private Placements 202 200<br />
Anzahl Investoren 3) 132.600 125.800<br />
1) Verminderung aus Ablösungen in 2009.<br />
2) Kumulierte Werte inklusive ausgelaufener / beendeter Fonds.<br />
3) Inklusive Mehrfachzeichnungen und Private Placement-Investoren.<br />
Die KGAL konnte über die letzten zehn Jahre sowohl ein<br />
Wachstum des Fondsbestandes als auch des Gesamtinvesti-<br />
Entwicklung Fondsbestand 1)<br />
Anzahl<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Fonds insgesamt<br />
Publikumsfonds<br />
212<br />
74<br />
223<br />
79<br />
235<br />
80<br />
252<br />
84<br />
266<br />
91<br />
273<br />
97<br />
294<br />
106<br />
’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />
1) Kumulierte Werte.<br />
308<br />
114<br />
123 323<br />
127 329<br />
’07 ’08 ’09<br />
kapital in Höhe von EUR 10,7 Mrd. beteiligt haben. Weitere<br />
Zahlen der KGAL sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen: <br />
tionsvolumens und des Eigenkapitals verzeichnen, wie die<br />
nachstehenden Grafiken zeigen:<br />
Entwicklung Gesamtinvestitionsvolumen/Eigenkapital 1)<br />
Mrd. EUR<br />
25,0<br />
22,5<br />
20,0<br />
17,5<br />
15,0<br />
12,5<br />
10,0<br />
7,5<br />
5,0<br />
2,5<br />
0<br />
Gesamtinvestitionsvolumen<br />
Eigenkapital<br />
14,3<br />
5,2<br />
15,8<br />
6,0<br />
17,3<br />
6,6<br />
19,2<br />
7,3<br />
20,5<br />
7,9<br />
21,1<br />
8,4<br />
22,5<br />
9,1<br />
’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />
1) Kumulierte Werte.<br />
23,4<br />
9,9<br />
10,3 24,0<br />
10,7 24,9<br />
’07 ’08 ’09<br />
29
Bewertung der KGAL durch Experten<br />
Die Analysehäuser Feri EuroRating Services AG 1) und Scope<br />
Analysis <strong>GmbH</strong> 2) haben die KGAL und deren Managementqualität<br />
als Initiator von geschlossenen Fonds in separaten<br />
Ratings gleichermaßen mit der Note „AA“ als „sehr hoch“<br />
bewertet.<br />
Feri EuroRating Services hat der KGAL nach<br />
der Analyse von Unternehmensstrukturen,<br />
Marktexpertise und Leistungsfähigkeit in<br />
den Bereichen Produkt und Service im<br />
Oktober 2009 ein exzellentes Zeugnis ausgestellt:<br />
Im Feri Initiatoren Rating erhielt die KGAL die Note<br />
„AA“ als Emissionshaus mit sehr hoher Qualität 3) . Die<br />
Rating-Agentur lobte ausdrücklich das sehr gute Produktspektrum,<br />
die hervorragende Aufstellung als Unternehmen<br />
und das Risikomanagement für die Fonds der KGAL.<br />
30 I Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Scope Analysis hat die KGAL im<br />
November 2009 als Emissionshaus<br />
mit sehr hoher Managementqualität<br />
ausgezeichnet und ihr dafür die Note „AA“<br />
verliehen 4) . Die Rating-Agentur hob dabei die mehrheitlich<br />
positiven Performancedaten der Produkte, die Qualität von<br />
Konzeption, Vertrieb sowie Fonds- und Objektmanagement<br />
und insbesondere die Risikokontrolle hervor. Alle Asset -<br />
bereiche trugen zum guten Abschneiden bei: Die Experten<br />
bescheinigten der KGAL eine sehr hohe Qualität bei Immo -<br />
bilien, Flugzeugen, Infrastruktur, Schiffen und Private Equity.<br />
Die Bewertungen wurden von der KGAL in Auftrag gegeben<br />
und sind jeweils 18 Monate gültig. Weitere Informationen<br />
und eventuelle Aktualisierungen der Bewertungen sind auf<br />
der Homepage der KGAL (www.kgal.de) zu finden.<br />
1) Eine der führenden europäischen Rating-Agenturen für die Bewertung von Anlage märkten und -produkten sowie eines der größten Wirtschaftsforschungs- und Prognoseinstitute.<br />
Nähere Informationen unter www.feri.de.<br />
2) Gehört zur Scope Group, einem der führenden deutschen Finanzanalyse- und Advisoryinstitute, und ist spezialisiert auf die qualitative Analyse und Bewertung von Kapitalanlagen,<br />
Investitionsmärkten und Managementgesellschaften. Nähere Informationen unter www.scope.de.<br />
3) Rating-Klassen: AAA (Unternehmen außergewöhnlich hoher Qualität) bis E- (Unternehmen ohne jegliche Qualität).<br />
4) Rating-Klassen: AAA (Aufstellung des Unternehmens zeigt hervorragende Qualität) bis D (Aufstellung des Unternehmens ist zur Erreichung seiner Zielvorgaben im Wesentlichen nicht<br />
geeignet).
Erfahrung Flugzeugfonds<br />
Per 31.12.2010 hat die KGAL Gruppe 53 Flugzeugfonds<br />
(davon fünf operative Flugzeugfonds) initiiert mit einem<br />
Gesamtinvestitionsvolumen von rund EUR 2,5 Mrd. und<br />
einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 1,5 Mrd. Dabei<br />
profitieren die Investoren von der ausgezeichneten Expertise<br />
der KGAL, die seit 1990 insgesamt über 300 Verkehrsflugzeuge<br />
finanziert hat (inklusive Mieterbeteiligungsmodelle<br />
und ähnliche Beteiligungsmodelle).<br />
Mit der GOAL KG betreut zudem ein erfahrener und leistungsstarker<br />
Asset-Manager die im Rahmen von operativen Flugzeugfonds<br />
finanzierten Flugzeuge. Das Portfolio der GOAL KG<br />
umfasst derzeit 52 Flugzeuge (inklusive des in diesem Beteiligungsangebot<br />
genannten und anderer noch auszuliefernder<br />
Flugzeuge) unterschiedlicher Bauarten, für die die GOAL KG<br />
ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus<br />
hat sie in den letzten Jahren 38 Anschlussvermarktungen<br />
erfolgreich durchgeführt.<br />
Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009<br />
insbesondere hinsichtlich der bislang aufgelegten Flugzeugfonds<br />
ist ab Seite 121 abgedruckt. Die aktuelle Leistungs -<br />
bilanz kann unter der Telefonnummer 089 64143-427<br />
bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />
31
Der Asset-Manager GOAL KG<br />
Ein professionelles Asset-Management ist bei Investitionen<br />
in Sachwerte unabdingbar. Neben Finanzierungs- und Strukturierungs-Know-How<br />
erfordern operative Flugzeugfonds<br />
daher auch eine umfassende technische Expertise sowie<br />
Marktzugang für eventuelle Anschlussvermietungen und<br />
Verkäufe von Flugzeugen. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren<br />
eines professionellen Asset-Managements sind regelmäßige<br />
Inspektionen des Flugzeuges, ein detailliertes Dokumentenmanagement<br />
sowie eine professionelle Vermarktung nach<br />
Beendigung des Leasingvertrages.<br />
Das Asset-Management der Flugzeugfonds der KGAL wird<br />
von der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG (im Folgenden „GOAL KG“) durchgeführt. Zum Vertrag<br />
über die technische Betreuung und Vermarktung siehe im<br />
Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 102.<br />
Die GOAL KG ist ein seit 1998 operativ tätiges Gemeinschaftsunternehmen<br />
(„Joint Venture“) der Lufthansa (40 %)<br />
und der KGAL (60 %). In der GOAL KG bündeln Lufthansa und<br />
KGAL ihre langjährige Erfahrung im Hinblick auf die technische<br />
Betreuung und Vermarktung von Flugzeugen einerseits<br />
und die Konzeption von Flugzeugfonds andererseits.<br />
Asset-Manager GOAL KG<br />
Mittelbare Beteiligung Mittelbare Beteiligung<br />
40 %<br />
32 I Der Asset-Manager GOAL KG<br />
1)<br />
60 %<br />
1) Die Deutsche Lufthansa AG ist weder Prospektherausgeber noch hat sie an der<br />
Prospekterstellung mitgewirkt und übernimmt insofern keine Verpflichtungen im<br />
Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot.<br />
Leistungsspektrum<br />
Neben dem klassischen Operating Leasing von Flugzeugen<br />
bietet die GOAL KG auch Dritten sämtliche Dienstleistungen<br />
rund um Flugzeuge an. Dazu zählen unter anderem die<br />
technische Betreuung von Flugzeugen, Flugzeuginspektionen<br />
und die Prüfung der zugehörigen Dokumentation,<br />
Organisation von Wartungs- und Serviceaufgaben sowie<br />
die Übernahme der Vermietung und des Verkaufs von Flugzeugen.<br />
Leistungsspektrum der GOAL KG<br />
Marktbeobachtung/Objektakquisition<br />
Marktbeobachtung<br />
Identifikation und Evaluierung<br />
von Projekten<br />
Verhandlung von Verträgen/<br />
Due Diligence<br />
Technische Abnahme/<br />
Übernahme von Flugzeugen<br />
Marktbeobachtung/<br />
Objektakquisition<br />
Abschluss-<br />
vermarktung<br />
Abschlussvermarktung<br />
Marktbeobachtung<br />
Wertermittlungen<br />
Identifikation von Flugzeugkäufern<br />
Verkaufsverhandlungen<br />
Flugzeug- und Dokumentenübergabe<br />
Laufende technische<br />
Betreuung<br />
Vermietung/<br />
Anschlussvermietung<br />
Laufende technische Betreuung<br />
Überwachung und Abrechnung<br />
von Wartungsereignissen<br />
Durchführung von Inspektionen<br />
Monitoring von Flugzeugmodifikationen<br />
Dokumentenmanagement<br />
über Archive<br />
Vermietung/Anschlussvermietung<br />
Marktbeobachtung<br />
Wertermittlungen<br />
Identifikation von Anschlussmietern<br />
Verhandlung von Operating-<br />
Leasing-Verträgen<br />
Vertragsüberwachung<br />
Mitwirkung bei der Versicherung<br />
von Flugzeugen
Über 10 Jahre GOAL KG<br />
Seit 1998 hat die GOAL KG ein Portfolio aus derzeit 52 Flugzeugen im Gesamtwert von über 1 Mrd.<br />
USD aufgebaut. Das Portfolio enthält inklusive des in diesem Beteiligungsangebot genannten Flugzeuges<br />
fünf Embraer <strong>195</strong>; die weiteren Flugzeugtypen sind Airbus A310-300, A320-200, Boeing B737-<br />
800, Bombardier CRJ200, CRJ900, Dash 8-Q400 und Global 5000.<br />
Aktuell betreut ein Team von 15 Mitarbeitern, darunter sechs Luftfahrtingenieure und Techniker,<br />
dieses Portfolio und insgesamt 11 Kunden.<br />
Mitarbeiter der GOAL KG bei der Inspektion eines Flugzeuges<br />
Foto: Thomas L. Fischer
Erfahrung der GOAL KG<br />
Die GOAL KG hat inzwischen 38 Vermarktungen (inklusive<br />
Mehrfachvermarktungen) in Form von Anschlussvermietungen<br />
oder Verkäufen von Flugzeugen erfolgreich durchgeführt.<br />
Bei drei Vermarktungen ist kein Vergleich mit Werten<br />
des Gutachters AVAC möglich, da die Vermarktung jeweils<br />
auf stundenabhängiger Basis erfolgte. 26 Vermarktungen<br />
erfolgten zum bzw. über dem jeweiligen Gutachterwert<br />
(siehe nachstehende Grafik).<br />
6<br />
5<br />
4<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
Track Record der GOAL KG – Gesamt<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Vermarktung über/zum Gutachterwert<br />
Im Durchschnitt betrachtet konnte sogar bei 35 Vermarktungen<br />
eine Leasingrate bzw. ein Verkaufspreis erzielt werden,<br />
die bzw. der über dem jeweiligen Mid-Case-Wert des<br />
Gutachters AVAC zum Zeitpunkt der Vermarktung lag.<br />
34 I Der Asset-Manager GOAL KG<br />
Vermarktung unter Gutachterwert<br />
Die Marktexpertise der GOAL KG wird auch von der deutschen<br />
Bundesregierung (Bundesamt für Wehrtechnik und<br />
Beschaffung) bei der Beschaffung von vier Bombardier<br />
Global 5000 Geschäftsreiseflugzeugen im Rahmen der<br />
Erneuerung der Mittelstreckenflotte der Flugbereitschaft der<br />
Bundeswehr seit Ende 2007 in Anspruch genommen. Die<br />
GOAL KG beschafft im Rahmen dieses Projektes im Unterauftrag<br />
der Lufthansa Technik AG die Flugzeuge vom Hersteller<br />
Bombardier in Kanada. Neben der Spezifikation der Flug -<br />
zeuge gehören allgemeines Projektmanagement, Baubegleitung<br />
und Abnahme beim Hersteller sowie die Übergabe an<br />
den Endkunden dazu.<br />
Weitere Informationen zur GOAL KG finden sich im Kapitel<br />
„Weitere Vertragspartner und Verflechtungen“ auf Seite 134<br />
und können im Internet unter www.goal-leasing.de abgerufen<br />
werden.
GOAL KG – Auf einen Blick<br />
Bündelung von technischem und Strukturierungs-Know-how (Lufthansa/KGAL)<br />
Langjährige Erfahrung<br />
Sehr guter Marktzugang<br />
Nutzung des weltweiten Lufthansa-Netzwerkes bei Bedarf<br />
Effizientes, qualifiziertes Management mit Überwachung wesentlicher Checks vor Ort<br />
Web-basiertes IT-Flugzeugdokumentenmanagementsystem<br />
Professionelle und effiziente Flugzeugvermarktung<br />
Zusatzversicherung der Fondsflugzeuge über die GOAL-Flottenpolice<br />
Mitglied der Aircraft Fleet Recycling Association (AFRA) im Interesse eines nachhaltigen Recycling<br />
von Flugzeugteilen zur Schonung der Umwelt<br />
Detailansicht eines Flugzeugtriebwerkes<br />
Foto: Thomas L. Fischer
Der Luftverkehrsmarkt<br />
Der Luftverkehr – Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor<br />
Über 2 Milliarden Passagiere jährlich<br />
Weltweiter Arbeitsmarkt für 32 Millionen Menschen<br />
Wirtschaftsleistung von 8 % des weltweiten Brutto -<br />
inlandsprodukts<br />
35 % des Welthandelsvolumens (wertmäßig) werden<br />
auf dem Luftweg transportiert<br />
Der wirtschaftliche Erfolg des vorliegenden operativen Flugzeugfonds<br />
hängt entscheidend von der zuverlässigen Erbringung<br />
der Leasingraten durch den Leasingnehmer Air Europa<br />
sowie von den Vermarktungsmöglichkeiten des Flugzeuges<br />
(Veräußerung oder Weitervermietung) nach Ablauf des<br />
Leasingvertrages ab. Der letztlich erzielbare Beteiligungserfolg<br />
ist somit auch im hohen Maße von der mittel- bis langfristigen<br />
Entwicklung des Luftverkehrsmarktes abhängig.<br />
36 I Der Luftverkehrsmarkt<br />
Zusammenhang Weltwirtschaft –<br />
Luftverkehrsaufkommen<br />
Die Entwicklung des Luftverkehrsaufkommens basiert auch<br />
auf der Entwicklung der Weltwirtschaft. Die historische Korrelation<br />
zwischen dem Weltwirtschaftswachstum und dem<br />
Wachstum im Luftverkehr (hier bezogen auf das Passagieraufkommen)<br />
verdeutlicht die nachstehende Grafik.<br />
Wachstum der Weltwirtschaft korreliert<br />
mit dem Wachstum im Luftverkehr<br />
BIP global (Veränderung in %) RPK (Veränderung in %)<br />
7,5<br />
15<br />
5<br />
2,5<br />
0<br />
- 2,5<br />
1970 1980 1990 2000 2010<br />
Bruttoinlandsprodukt (BIP) global<br />
Passagieraufkommen gemessen in Revenue Passenger Kilometers (RPK) weltweit<br />
Quelle: In Anlehnung an Boeing Current Market Outlook 2010 – 2029<br />
Die weltwirtschaftliche Erholung dauert an. Das Tempo der<br />
Erholung gestaltet sich allerdings nach wie vor uneinheitlich.<br />
Gegenüber dem ersten Halbjahr 2010 schwächte sich<br />
die weltwirtschaftliche Aktivität zudem zuletzt ab. Diese<br />
Abschwächung ist insbesondere durch das Auslaufen des<br />
Lagerzyklus, die nachlassenden fiskalischen Impulse und<br />
die etwas moderateren Wachstumsraten der asiatischen<br />
und lateinamerikanischen Schwellenländer begründet. Die<br />
Abschwächung der weltwirtschaftlichen Aktivität spiegeln<br />
auch die Konjunkturindikatoren, der ifo-Weltgeschäftsklimaindex<br />
und der Composite Leading Indikator der Organi -<br />
sation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit<br />
(„OECD“) wider. Sie waren zuletzt deutlich rückläufig<br />
oder stagnierten. Die OECD schätzt aktuell für das Jahr 2011<br />
ein Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts von<br />
4,2 % und für das Jahr 2012 von 4,6 %.<br />
10<br />
5<br />
0<br />
- 5
Detailansicht eines CF34-10E5 Triebwerkes einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> der Air Europa<br />
Foto: Thomas L. Fischer
Passagieraufkommen<br />
In den vergangenen Jahrzehnten konnte die kommerzielle<br />
Luftfahrt ein enormes Wachstum verzeichnen. Seit 1970, als<br />
das erste Flugzeug vom Typ Boeing 747 Jumbo in Dienst<br />
gestellt wurde, konnte ein Anstieg des Passagieraufkommens,<br />
gemessen in der Einheit „Revenue Passenger Kilometers“<br />
(im Folgenden „RPK“; auch „verkaufte Passagierkilometer“)<br />
1) von 0,5 Billionen auf mehr als 4 Billionen verzeichnet<br />
werden. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen<br />
Wachstum von rund 6 %.<br />
Zwischen 1970 und 2009 wurde nur in vier Jahren ein Rückgang<br />
des internationalen Luftverkehrs verzeichnet: Im Jahr<br />
1991 als Folge des Golfkrieges, in den Jahren 2001 und<br />
2002, ausgelöst durch die Ereignisse des 11. September<br />
2001, den Irak-Krieg und die Lungenkrankheit SARS sowie<br />
im Jahr 2009 in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise. Trotz<br />
dieser externen Krisen wuchs der Luftverkehr im Zeitraum<br />
von 2000 und 2009 durchschnittlich um rund 3 % pro Jahr.<br />
Weltweiter jährlicher Flugverkehr in Billionen RPK<br />
(2010: PROGNOSE)<br />
5,0<br />
4,5<br />
4,0<br />
3,5<br />
3,0<br />
2,5<br />
2,0<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
0<br />
Ölkrise Ölkrise Golfkrieg<br />
1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010<br />
(Prognose)<br />
* seit 2000<br />
Quelle: In Anlehnung an Airbus Global Market Forecast 2010 – 2029<br />
38 I Der Luftverkehrsmarkt<br />
Ereignisse<br />
11.9.2001<br />
Asienkrise<br />
SARS<br />
Finanzkrise<br />
1) Diese Kennzahl errechnet sich aus den geflogenen Kilometern multipliziert mit den<br />
über diese Entfernung beförderten Passagieren.<br />
+45%*<br />
Nach einem Rückgang im Passagierverkehr (in verkauften<br />
Passagierkilometern) im Jahr 2009 um rund 3,5 % gegenüber<br />
2008 ist der internationale Luftverkehr im Verlauf des<br />
Jahres 2010 wieder stark gewachsen und befand sich nach<br />
Branchenangaben bereits im Mai 2010 wieder auf einem<br />
höheren Niveau als vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Der<br />
Luftfahrt-Branchenverband IATA (International Air Transport<br />
Association) vermeldete für den Zeitraum Januar bis<br />
November 2010 einen Zuwachs um 8,5 % gegenüber dem<br />
Vorjahreszeitraum, der Frachtverkehr (in Fracht-Tonnen-Kilometern)<br />
konnte sogar ein Wachstum von 21,9 % verzeichnen.<br />
Diese deutliche Erholung des Luftverkehrs unterstreicht<br />
die bisherige Erfahrung, dass die Luftfahrtindustrie sich<br />
nach Krisen relativ schnell wieder erholt und auf den<br />
Wachstumskurs zurückkehrt.<br />
Auch langfristig soll der Luftverkehr nach Ansicht von<br />
Marktkennern aufgrund des erwarteten Wachstums der<br />
Weltwirtschaft wachsen. Boeing, neben Airbus einer der<br />
beiden großen Hersteller von Verkehrsflugzeugen, rechnet<br />
mit einem Wachstum der verkauften Passagierkilometer bis<br />
2029 um jährlich 5,3 %. Insbesondere in den Regionen Mittlerer<br />
Osten, Lateinamerika und Asien-Pazifik wird ein überdurchschnittlich<br />
starkes Wachstum von 7,1 %, 6,9 % bzw.<br />
6,8 % jährlich erwartet.<br />
Der Branchenverband IATA hat für das Jahr 2010 einen<br />
Branchengewinn seiner Mitgliedsunternehmen in Höhe von<br />
USD 15,1 Mrd. prognostiziert (Vorjahr: minus USD 9,9 Mrd.).
Prognostiziertes Wachstum des Flugverkehrs (in RPK) nach Regionen in Prozent pro Jahr<br />
Nordamerika<br />
2009–2029<br />
3,4 %<br />
Lateinamerika<br />
2009–2029<br />
6,9 %<br />
Quelle: In Anlehnung an Boeing Current Market Outlook 2010–2029<br />
Flugzeugmarkt<br />
Europa<br />
2009–2029<br />
4,4 %<br />
Afrika<br />
2009–2029<br />
5,5 %<br />
Eine effizientere Nutzung der vorhandenen Flugzeugflotten<br />
reicht nicht aus, um die prognostizierte Nachfragesteigerung<br />
nach Beförderungsleistungen befriedigen zu können.<br />
Hierzu muss die Anzahl der weltweit verfügbaren Flugzeuge<br />
deutlich ansteigen. In den nächsten rund 20 Jahren wird<br />
gemäß einer im dritten Quartal 2010 veröffentlichten<br />
Boeing-Studie nahezu mit einer Verdopplung der Welt-Flugzeugflotte<br />
(ohne Berücksichtigung von Turboprop-Regionalflugzeugen)<br />
auf insgesamt rund 36.300 Verkehrsflugzeuge<br />
gerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass rund 30 % der<br />
heute im Einsatz befindlichen Flugzeuge, also 5.400 Flugzeuge,<br />
auch noch in 20 Jahren im Einsatz sein werden.<br />
Damit bestünde in den nächsten 20 Jahren ein Bedarf an<br />
Mittlerer Osten<br />
2009–2029<br />
7,1 %<br />
Weltweit<br />
2009–2029<br />
5,3 %<br />
GUS<br />
2009–2029<br />
4,8 %<br />
Asien-Pazifik<br />
2009–2029<br />
6,8 %<br />
rund 30.900 neuen Flugzeugen, was einem Investitionsbedarf<br />
von rund USD 3.590 Mrd. entspricht.<br />
Bei Regionalflugzeugen (Turboprop-Regionalflugzeuge und<br />
Regional Jets bis zu 149 Sitzplätzen) wird ebenfalls mit<br />
einem deutlichen Anstieg der weltweiten Flotte gerechnet.<br />
Der Hersteller Bombardier prognostiziert in den nächsten<br />
20 Jahren einen Anstieg von 11.200 auf 17.300 Regionalflugzeuge.<br />
Berücksichtigt man, dass rund 40 % der heute im<br />
Einsatz befindlichen Regionalflugzeuge, also 4.500, auch<br />
noch in 20 Jahren im Einsatz sein werden, bedeutet dies in<br />
den nächsten 20 Jahren einen Bedarf an rund 12.800 neuen<br />
Regionalflugzeugen.<br />
39
Aufgrund des langfristig erwarteten Wachstums im Regionalflugverkehr,<br />
der volatilen bzw. hohen Kerosinpreise sowie<br />
den Bemühungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen ist<br />
innerhalb des Bereiches der Regionalflugzeuge ein Trend zu<br />
größeren Flugzeugen zu verzeichnen.<br />
Für den für das Fondsflugzeug relevanten Teilmarkt (Regionalflugzeuge<br />
mit 100 bis 149 Sitzplätzen) rechnet der Hersteller<br />
Bombardier mit einer deutlichen Zunahme der Flotte<br />
von derzeit 5.300 Flugzeugen auf 9.000 Flugzeuge im Jahr<br />
2029. Da nur noch ein Teil der aktuellen Flotte auch im Jahr<br />
2029 noch in Betrieb sein wird, entspricht dies einem erwarteten<br />
Neubedarf von rund 6.700 Flugzeugen in diesem Segment.<br />
Prognostizierte Entwicklung der weltweiten Regionalflugzeugflotte<br />
bis zum Jahr 2029 (Gesamtflotte)<br />
Flugzeuge<br />
20.000<br />
16.000<br />
12.000<br />
8.000<br />
4.000<br />
0<br />
40 I Der Luftverkehrsmarkt<br />
5.300<br />
2.200<br />
3.700<br />
9.000<br />
7.000<br />
1.300<br />
2009 2029<br />
100 bis 149 Sitze 60 bis 99 Sitze 20 bis 59 Sitze<br />
Quelle: In Anlehnung an Bombardier Commercial Aircraft Market Forecast 2010–2029<br />
Operating Leasing Markt<br />
Im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages wird ein Flugzeug<br />
einer Fluggesellschaft über einen vertraglich vereinbarten<br />
Zeitraum zu festgelegten monatlichen Leasingraten<br />
zur Nutzung überlassen. Dies erfolgt in der Regel über sogenannte<br />
„Dry-Lease-Verträge“, bei denen der Leasinggeber<br />
nur das Flugzeug zur Verfügung stellt und der Leasingnehmer<br />
für Betrieb, Wartung, Versicherung und Crew selbst verantwortlich<br />
ist. Nach Ablauf des Leasingvertrages, der üblicherweise<br />
eine Laufzeit zwischen einem und sieben Jahren<br />
aufweist (Erstleasingverträge auch länger, wie im vorliegenden<br />
Fall zehn Jahre), wird das Flugzeug in einem vorher definierten<br />
Wartungszustand an den Leasinggeber / Eigentümer<br />
zurückgegeben. Dieser hat dann – je nach Marktlage – die<br />
Möglichkeit, das Flugzeug zu veräußern oder an einen neuen<br />
Leasingnehmer weiterzuvermieten.<br />
Für Fluggesellschaften hat die Anmietung eines Flugzeuges<br />
im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages folgende Vorteile:<br />
Das Unternehmen kann dadurch auf kurz- und mittelfristige<br />
Nachfrageschwankungen reagieren, ohne kapitalintensive<br />
Investitionen vorzunehmen. Zudem bestehen bei<br />
der Bestellung von Neuflugzeugen erhebliche Lieferzeiten.<br />
Die Anmietung eines Teils der Flotte ermöglicht den Fluggesellschaften<br />
damit eine kapitalschonende und flexible Reaktion<br />
auf Nachfragezuwächse.<br />
Die Deregulierung und Liberalisierung des Luftverkehrs verstärkt<br />
den Trend zum Operating Leasing, da in immer mehr<br />
Ländern neue Fluglinien auf den Markt drängen. In der<br />
dadurch entstehenden Konkurrenzsituation sind alle Fluggesellschaften<br />
bemüht, ihre Flugzeugflotte so günstig und<br />
so liquiditätsschonend wie möglich zu finanzieren. Verstärkt<br />
wurde dieser Trend durch die Schwierigkeiten der Luftfahrtbranche<br />
zu Beginn des letzten Jahrzehnts und den dadurch<br />
entstandenen hohen Kostendruck.
In den vergangenen Jahren hat sich das Operating Leasing<br />
von Flugzeugen somit von einer Finanzierungsmöglichkeit,<br />
welche nahezu ausschließlich von Fluggesellschaften ohne<br />
Alternative zur Beschaffung von Flugzeugen genutzt wurde,<br />
zu einem weitverbreiteten Finanzierungsinstrument entwickelt,<br />
das auch von großen Fluggesellschaften weltweit eingesetzt<br />
wird. Im Jahr 1970 war rund 1,5 % der weltweiten<br />
Flotte im Rahmen des Operating Leasing gemietet (siehe<br />
untenstehende Grafik). Bis zum Jahr 2010 stieg diese Quote<br />
auf über 30 % der weltweiten Flugzeugflotte (rund 7.400<br />
Flugzeuge). Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs der<br />
Operating-Leasing-Flugzeuge um rund 13 %. Damit wuchs<br />
die Operating-Leasing-Flotte stärker als die weltweite Flugzeugflotte.<br />
Historische Entwicklung des Operating Leasing für Flugzeuge<br />
Geleaste Flugzeuge:<br />
57 (1,5 %)<br />
Gesamtflotte:<br />
3.811 Flugzeuge<br />
Quelle: Boeing Capital Corporation<br />
Geleaste Flugzeuge:<br />
208 (3 %)<br />
Gesamtflotte:<br />
6.397 Flugzeuge<br />
Geleaste Flugzeuge:<br />
1.658 (17 %)<br />
Gesamtflotte:<br />
9.775 Flugzeuge<br />
Ausblick<br />
Die derzeitige gesamtwirtschaftliche Erholung wirkt sich<br />
auch im weltweiten Luftverkehr in Form von steigenden<br />
Passagierzahlen und Frachtmengen aus. Auch langfristig<br />
erwarten Marktkenner, dass der Luftverkehr in Folge der<br />
fortschreitenden Globalisierung, der steigenden Kaufkraft<br />
in den Schwellenländern sowie der zunehmenden Deregelierung<br />
ein attraktiver Wachstumsmarkt bleibt. Der Flugzeughersteller<br />
Boeing rechnet weltweit im Zeitraum 2010<br />
bis 2029 mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum<br />
des Passagieraufkommens (in verkauften Sitzkilometern)<br />
von 5,3 % und einem Bedarf von rund 30.900 neuen<br />
Flugzeugen.<br />
Jedoch erfordern potenzielle Marktschwankungen, die auf<br />
externen Faktoren basieren, bei Investitionen in diesem Sektor<br />
ein marktgängiges und gut vermarktbares Asset, eine<br />
solide Strukturierung mit einem adäquaten Sicherheitenpaket<br />
sowie ein hohes Maß an Produkt-Know-How und ein<br />
proaktives Asset-Management des Flugzeuges.<br />
Geleaste Flugzeuge:<br />
3.826 (24 %)<br />
Gesamtflotte:<br />
15.859 Flugzeuge<br />
Geleaste Flugzeuge:<br />
7.442 (33 %)<br />
1970 1980 1990 2000 2010<br />
Gesamtflotte:<br />
22.689 Flugzeuge<br />
41
Wartungshalle in Palma de Mallorca mit einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> (Flugzeug rechts im Bild) sowie einer Boeing B737-800 von Air Europa
Foto: Thomas L. Fischer
Der Hersteller und das Flugzeug<br />
Hersteller Embraer<br />
Hersteller des Flugzeuges des Beteiligungsangebotes vom<br />
Typ Embraer <strong>195</strong> ist das brasilianische Unternehmen Embraer<br />
– Empresa Brasileira de Aeronáutica S. A. (im Folgenden<br />
„Embraer“), neben Boeing und Airbus einer der großen Flugzeugbauer<br />
der Welt. Das Unternehmen wurde im Jahr 1969<br />
von der brasilianischen Regierung gegründet und im Jahr<br />
1994 privatisiert. Heute befindet es sich mehrheitlich im<br />
Besitz institutioneller Investoren.<br />
Embraer ist im zivilen und im militärischen Flugzeugmarkt<br />
aktiv und einer der größten Exporteure Brasiliens. Embraer<br />
hat seinen Hauptsitz in São José dos Campos unweit der<br />
Metropole São Paulo. Weltweit werden derzeit rund 17.100<br />
Mitarbeiter beschäftigt.<br />
Trotz einer gegenüber 2008 leicht höheren Anzahl an Flugzeugauslieferungen<br />
verzeichnete Embraer im Jahr 2009<br />
einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr. Hintergrund<br />
ist die verstärkte Produktion und Auslieferung von<br />
Businessjets, welche geringere Umsätze generiert als die<br />
größeren Linienpassagierflugzeuge. Nach einem Rückgang<br />
2008 gegenüber 2007 konnte der Jahresüberschuss in 2009<br />
dagegen mehr als verdoppelt werden.<br />
44 I Der Hersteller und das Flugzeug<br />
Geschäftszahlen Embraer<br />
In Mio. EURO 2010 1) 2009 2) 2008 2) 2007 2) 3) Veränderung<br />
in % 4)<br />
Umsatz 2.<strong>54</strong>7 4.827 5.244 4.462 - 8,0<br />
Jahresüberschuss 153 400 192 529 + 108,3<br />
Bilanzsumme 6.200 7.119 9.598 6.909 - 25,8<br />
Eigenkapital 1.958 2.242 2.666 2.071 - 15,9<br />
Umrechnungskurse per 17.01.2011: 1 EUR = 2,24 Brasilianische Real / 1 EUR = 1,33 USD.<br />
1) Untestierte 9-Monats-Zahlen.<br />
2) Dem testierten konsolidierten Jahresabschluss entnommen; jeweils zum 31.12.<br />
3) Der Jahresabschluss 2007 wurde zur besseren Vergleichbarkeit im Sinne der neuen<br />
Rechnungslegungsvorschriften in Brasilien neu aufgestellt.<br />
4) Veränderung 2009 gegenüber 2008.<br />
Quelle: Investor Relations / Financial Information (www.<strong>embraer</strong>.com)<br />
Die Ratingagentur Standard & Poor’s hat Embraer im Jahr<br />
2006 mit „BBB-“ bewertet; ein aktuelleres Rating liegt nicht<br />
vor. Die Skala für langfristige Bonitätsratings bei der Ratingagentur<br />
Standard & Poor’s reicht von „AAA“ bis „D“. In der<br />
Finanzbranche wird das Rating insbesondere für Investoren<br />
in die beiden Gruppen „Investment Grade“ und „Speculative<br />
Grade“ aufgeteilt. Zur feineren Differenzierung wurden<br />
zudem „+“ und „–“ Ratings eingeführt. Das Rating „BBB-“<br />
liegt damit im Mittelfeld der Gesamtskala und wird noch<br />
unter „Investment Grade“ eingestuft. Das Rating „BBB“ wird<br />
verwendet für Schuldner mittlerer Güte, die momentan<br />
zufriedenstellend agieren. 1)<br />
1) Weitere Informationen hierzu können im Internet nach kostenfreier Registrierung unter<br />
folgendem englischsprachigen Link abgerufen werden:<br />
http://www.standardandpoors.com/prot/ratings/entityratings/en/us/<br />
?entityID=278625§orCode=CORP
Detailansicht Cockpitfenster einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> von Air Europa<br />
Foto: Thomas L. Fischer
Das Fondsflugzeug<br />
Allgemeines<br />
Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um ein Flugzeug vom<br />
Typ Embraer <strong>195</strong> LR. Es gehört der sogenannten 170/190-<br />
Baureihe (im Folgenden auch „E-Jet-Familie“) des Herstellers<br />
Embraer an. Die Baureihe umfasst die Flugzeugtypen Embraer<br />
170, 175, 190 und <strong>195</strong>. Sie wurde von Grund auf neu<br />
entwickelt, um die Lücke zwischen den 70- und den 120-sitzigen<br />
Flugzeugen zu schließen. Aufgrund dieser Lücke waren<br />
viele Fluggesellschaften in der Vergangenheit gezwungen,<br />
Strecken weniger effizient zu betreiben. So wurden beispielsweise<br />
Strecken mit unterbesetzten Flugzeugen bedient oder<br />
unkomfortable Bestuhlungen gewählt.<br />
Die 170 / 190-Baureihe im Detail<br />
Die 170 / 190-Baureihe ist eine Weiterentwicklung im<br />
Bereich der Jetflugzeuge mit dem Ziel, den Fluggesellschaften<br />
neue Möglichkeiten hinsichtlich des Einsatzes zu eröffnen<br />
und zugleich den gestiegenen Passagieransprüchen<br />
Rechnung zu tragen. Durch den Einsatz von sogenannten<br />
E-Jets (das „E“ steht für efficiency = leistungsorientiert)<br />
sollen ein Überhang an Sitzplatzkapazität, die Verschwendung<br />
von Treibstoff, überdurchschnittliche gewichtsbezogene<br />
Flughafengebühren und Kompromisse hinsichtlich der<br />
Performance und im Kabinenkomfort vermieden werden.<br />
46 I Der Hersteller und das Flugzeug<br />
Die Embraer E-Jets können bei geringeren operativen Kosten<br />
längere Strecken fliegen als viele andere Regionalflugzeuge.<br />
Die E-Jet-Familie zeichnet sich verglichen mit anderen<br />
Regionalflugzeugen durch ein besseres Nutzlast- / Reichweiteverhältnis<br />
aus. Beispielsweise kann die Embraer <strong>195</strong> Ziele<br />
in einem Umkreis von bis zu rund 3.500 Kilometern anfliegen.<br />
Im Vergleich hierzu hat die Bombardier CRJ 900LR eine<br />
Reichweite von 3.385 Kilometern.<br />
Die E-Jets von Embraer weisen aufgrund ihrer besonderen<br />
Bauweise im Vergleich zu Modellen der etablierten Wettbewerber<br />
ein sehr gutes Verhältnis Nutzlast zu Leergewicht<br />
auf und gelten deshalb bei den Fluggesellschaften als sehr<br />
rentabel. Das Verhältnis maximale Nutzlast zu Leergewicht<br />
ist beispielsweise bei einer Embraer <strong>195</strong> um 21 % besser als<br />
bei einer Boeing 737-600 und um 30 % besser als bei einem<br />
Airbus 318. Als Nutzlast werden Passagiere und /oder Fracht<br />
bezeichnet, wohingegen das Leergewicht das Gewicht des<br />
Flugzeuges ohne Treibstoff darstellt. Kann also ein Flugzeugtyp<br />
bei gleichem oder sogar geringerem Treibstoffverbrauch<br />
im Verhältnis mehr Nutzlast als ein anderer Flugzeugtyp<br />
transportieren, verbessert sich das Verhältnis<br />
Nutzlast zu Leergewicht. Dies hat für Fluggesellschaften<br />
eine wesent liche Bedeutung, weil es direkt deren gewichtsbezogene<br />
Operationskosten wie z. B. für Treibstoff, Landegebühren<br />
oder Luftnavigationsgebühren reduziert.
Die Flugzeuge der 170 / 190-Baureihe zeichnen sich durch<br />
eine hohe Kommunalität aus, d. h. die verschiedenen Typen<br />
werden zu großen Teilen aus gleichen Komponenten<br />
gebaut. Dies ermöglicht eine große Flexibilität hinsichtlich<br />
Wartungspersonal, Crewmitgliedern und Routenplanern<br />
und reduziert die Trainingskosten.<br />
Alle Typen der Embraer 170 /190-Baureihe verfügen über<br />
das gleiche Cockpit und Fly-by-Wire-System (elektronische<br />
Flugsteuerung). Weiterhin können sie mit demselben Type-<br />
Rating geflogen werden. Ein Type-Rating ist eine Musterberechtigung,<br />
die zum Führen eines bestimmten Luftfahrzeuges<br />
berechtigt. Damit ist unter anderem gewährleistet, dass<br />
Fluggesellschaften, die derzeit kleine Flugzeuge der Bau -<br />
reihe einsetzen, ohne Schwierigkeiten auch Embraer <strong>195</strong><br />
betreiben können.<br />
Embraer setzt darüber hinaus neue Standards im Hinblick<br />
auf die Cockpittechnologie. Alle Cockpits sind sogenannte<br />
„Glascockpits“, d. h. sie sind mit LCD-Displays ausgestattet,<br />
die alle wichtigen Informationen digital an einem Bildschirm<br />
anzeigen.<br />
Bestellungen und Auslieferungen<br />
Seit Indienststellung des ersten E-Jet vor fast sieben Jahren<br />
wurden rund 700 Maschinen an mehr als 50 Fluggesellschaften<br />
in 35 Länder ausgeliefert. Flugzeuge der E-Jet-<br />
Familie sind sowohl bei Air Europa als auch bei Flybe (größte<br />
Regionalfluggesellschaft Europas), Air Dolomiti und Lufthansa<br />
Cityline (100 % Deutsche Lufthansa AG), Air Canada<br />
und Finnair im Einsatz.<br />
Embraer 170 / 190 Familie (Stand 31.12.2010)<br />
Modell Bestellungen Auslieferungen<br />
Embraer 170 191 181<br />
Embraer 175 173 133<br />
Embraer 190 478 321<br />
Embraer <strong>195</strong> 105 64<br />
Gesamt 947 699<br />
Quelle: www.<strong>embraer</strong>.com<br />
Per Januar 2011 war nach Angaben des Gutachters AVAC<br />
keines der bisher ausgelieferten Flugzeuge vom Typ Embraer<br />
<strong>195</strong> geparkt.<br />
Fondsflugzeug Embraer <strong>195</strong> LR<br />
Die Embraer <strong>195</strong> LR (LR steht für Long Range = hohe Reichweite)<br />
ist die jüngste Weiterentwicklung der 170 / 190-<br />
Baureihe und entspricht im Wesentlichen einer gestreckten<br />
Embraer 190. In der Embraer <strong>195</strong> finden – je nach Art der<br />
Bestuhlung – zwischen 108 und 122 Passagiere Platz. Der<br />
Einsatz modernster Technologie führt nach Herstellerangaben<br />
zu einer Verringerung der Sprit- und Wartungskosten.<br />
Die Embraer <strong>195</strong> ist ein modernes und marktgängiges Flugzeug<br />
mit einem relativ stabilen Restwert. Dies wird durch<br />
das gute Rating von derzeit „B+“ des renommierten Gutachters<br />
AVAC bestätigt. Hierbei handelt es sich um die siebte<br />
Rangstufe von 25 (mögliche Ratings: „A++“ bis „E--“). Somit<br />
liegt das Rating im oberen Drittel. Da die ersten drei Rangstufen<br />
derzeit unbesetzt sind, ist es zudem derzeit das viertbeste<br />
vergebene Rating.<br />
47
Die sogenannte „double-bubble“-Hülle des Flugzeugrumpfes<br />
(Umformung und Vergrößerung des vormals kreisförmigen<br />
Rumpf-Querschnittes) bietet Verbesserungen bei Kabinenkomfort<br />
und Nutzbarkeit. Eine geräumige Zwei-Plus-Zwei-<br />
Bestuhlung hat den oftmals unbeliebten Mittelsitz endgültig<br />
eliminiert und erhöht damit den Reisekomfort. Der E-Jet<br />
bietet bis zu 17 % mehr persönlichen Platz pro Passagier als<br />
vergleichbare Regionalflugzeuge. Die Kabinenhöhe beträgt<br />
komfortable zwei Meter. Darüber hinaus verfügt das Flugzeug<br />
über reichlich Gepäckstauraum in der Kabine und im<br />
Frachtraum.<br />
Rumpf-Querschnitt Embraer <strong>195</strong><br />
Größe Handgepäck<br />
61x40x25 cm<br />
39°<br />
Quelle: Embraer<br />
0,46 m<br />
0,78 m<br />
0,50 m<br />
2,74 m<br />
3,01 m<br />
48 I Der Hersteller und das Flugzeug<br />
1,44 m<br />
2,0 m<br />
0,94 m<br />
3,35 m<br />
Technische Beschreibung des Fondsflugzeuges<br />
Baumuster Embraer <strong>195</strong> LR (Jet)<br />
Auslieferung März 2009<br />
Sitzplätze 122<br />
Spannweite 28,72 m<br />
Länge 38,65 m<br />
Höhe 10,55 m<br />
Maximale Reisegeschwindigkeit 870 km / h<br />
Maximales Abfluggewicht 50.790 kg<br />
Reichweite rund 3.500 km<br />
Triebwerke General Electric CF34 –Turbofans CF34-10E5<br />
Seriennummer 19000244<br />
Anschaffungskosten<br />
Die Fondsgesellschaft hat das Flugzeug von einer Tochtergesellschaft<br />
der Globalia-Gruppe, der Globalia Lease Finance<br />
Two Limited, am 25.11.2010 erworben.<br />
Die Zahlung der Anschaffungskosten wurde anteilig in US-<br />
Dollar und Euro geleistet. Für die Umrechnung des Euro-<br />
Anteils wurde ein Wechselkurs in Höhe von 1 EUR = 1,3308<br />
USD fixiert.<br />
Die Anschaffungskosten der Fondsgesellschaft für das Flugzeug<br />
belaufen sich umgerechnet auf rund EUR 22,2 Mio.
Wertgutachten<br />
Es wurden Wertgutachten von den folgenden renommierten<br />
Gutachtern eingeholt:<br />
Ascend Worldwide Ltd. („Ascend“)<br />
Anschrift: Cardinal Point, Newall Road, Heathrow Airport,<br />
TW6 2AS, Vereinigtes Königreich<br />
Rechtsform: Private Limited Company (vergleichbar einer<br />
<strong>GmbH</strong>)<br />
The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“)<br />
Anschrift: Richmond House, 23 Cherry Lane, Bearley, Nr<br />
Stratford upon Avon, Warks, CV37 0SX, Vereinigtes Königreich<br />
Rechtsform: Private Company (vergleichbar einer Personengesellschaft)<br />
AVITAS Inc. („AVITAS“)<br />
Anschrift: 14520 Avion Parkway, Suite 300, Chantilly, VA<br />
20151, USA<br />
Rechtsform: Corporation (vergleichbar einer AG)<br />
Unternehmensgegenstand der vorgenannten Gutachter ist<br />
unter anderem die Anfertigung von Bewertungen und Gutachten<br />
für Flugzeuge.<br />
Die folgenden Wertentwicklungen werden für die Embraer<br />
<strong>195</strong> bis zum Jahr 2020 prognostiziert. Die nachstehenden<br />
Werte bilden jeweils die gemittelten gutachterlichen Restwerte<br />
ab auf Basis des von den Gutachtern unterstellten<br />
Wartungszustandes, dem sogenannten „Full-Life-Zustand“<br />
(siehe hierzu Seite 60). Die Bandbreite der gutachterlichen<br />
Mid-Case-Werte zum Erwerbszeitpunkt im Jahr 2010 reicht<br />
von USD 28,6 Mio. bis USD 30,0 Mio.<br />
Durchschnittliche Marktwerte 1) Embraer <strong>195</strong><br />
(Auslieferung März 2009)<br />
Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />
(PROGNOSE, Stand: Oktober 2010)<br />
Niedrig Mittel Hoch<br />
(Mid-Case<br />
Werte)<br />
2010 29,3 29,3 29,3<br />
2011 24,5 29,4 30,8<br />
2012 24,2 29,3 30,9<br />
2013 22,8 28,1 29,8<br />
2014 21,6 26,8 28,7<br />
2015 20,8 26,0 28,1<br />
2016 20,0 25,3 27,5<br />
2017 18,9 24,2 26,4<br />
2018 17,7 22,8 25,1<br />
2019 16,6 21,7 24,0<br />
2020 15,6 20,6 23,0<br />
1) Basis: Gutachten von Ascend (07.10.2010), AVAC (Oktober 2010), AVITAS (25.10.2010)<br />
Der Gutachter Ascend unterstellt eine jährliche Inflationsrate von 2,5%.<br />
Die vom Gutachter AVAC unterstellte Inflationsrate variiert auf jährlicher Basis.<br />
Der Gutachter AVITAS unterstellt eine jährliche Inflationsrate von 1,5%.<br />
Nach Kenntnis des Anbieters existieren keine weiteren Bewertungsgutachten<br />
für das Anlageobjekt.<br />
49
Der Leasingnehmer Air Europa<br />
Das Flugzeug ist für einen Zeitraum von zehn Jahren an Air<br />
Europa Líneas Aéreas, S. A.U. (im Folgenden „Air Europa“)<br />
vermietet.<br />
Historie der Fluggesellschaft<br />
Air Europa hat im Jahr 1986 den Flugbetrieb aufgenommen.<br />
Bis zur Übernahme 1991 durch eine spanische Investorengruppe<br />
um Juan José Hidalgo, den Gründer und Mehrheitsgesellschafter<br />
der Globalia-Gruppe, eines großen spanischen<br />
Touristik-Konzerns mit über 1.300 Reisebüros in<br />
Spanien und Portugal, gehörte Air Europa zu dem britischen<br />
Touristikunternehmen International Leisure Group.<br />
Im Jahr 1993 erhielt Air Europa als erste private Fluggesellschaft<br />
Spaniens die Genehmigung, Inlandsflüge im Passagierverkehr<br />
durchzuführen und durchbrach damit das Monopol<br />
der damaligen staatlichen spanischen Fluggesellschaft<br />
Iberia.<br />
1994 beteiligte sich Air Europa an der Gründung von Eurohandling<br />
UTE, einer Gesellschaft, die Abfertigungsdienste<br />
für andere Fluggesellschaften an spanischen Flughäfen<br />
anbietet. 1995 führte Air Europa die ersten internationalen<br />
Linienflüge mit den Zielen London und New York durch.<br />
Das Wachstum der Airline erhielt im Jahr 1996 einen weiteren<br />
Schub mit der Aufnahme von 15 neuen Flugstrecken<br />
(z. B. nach Paris / Frankreich, Varadero / Kuba und Salvador de<br />
Bahia / Brasilien) sowie über 750 wöchentlich durchgeführten<br />
Flügen. Mit der Inbetriebnahme von sechs neuen Boeing<br />
737-800 Next-Generation-Flugzeugen im Jahr 1999 sowie<br />
vier weiteren Boeing 737-800 und des ersten Langstreckenflugzeuges<br />
Boeing 767-300 im Jahr 2000 wurde auch die<br />
50 I Der Leasingnehmer Air Europa<br />
Flotte sukzessive erneuert und vergrößert. Im gleichen Jahr<br />
wurde ein Vielfliegerprogramm gestartet.<br />
In den Folgejahren wurden zahlreiche Flugzeugbestellungen<br />
zur Flottenmodernisierung getätigt. So wurden u. a. acht<br />
Flugzeuge des sogenannten „Dreamliners“ Boeing B787<br />
bestellt.<br />
2006 feierte Air Europa sein 20jähriges Bestehen. Im gleichen<br />
Jahr wurde ein neuer Hangar auf dem Flughafen<br />
Palma de Mallorca eröffnet. 2007 trat Air Europa der Allianz<br />
SkyTeam als assoziiertes Mitglied bei, in der u. a. auch Air<br />
France – KLM Mitglied ist. 2009 wurden die ersten Flugzeuge<br />
vom Typ Embraer <strong>195</strong> in die Flotte aufgenommen.<br />
Heute ist Air Europa eine erfolgreiche spanische Fluggesellschaft<br />
mit rund 3.000 Mitarbeitern und rund 9 Mio. Passagieren<br />
im Jahr 2009.<br />
Eigentümerstruktur<br />
Globalia Corporación Empresarial, S. A. (im Folgenden<br />
„Globalia“) besitzt 100 % der Anteile an Air Europa.<br />
Globalia entstand aus der 1971 von Juan José Hidalgo<br />
gegründeten Reisebürokette Viajes Halcón. Juan José<br />
Hidalgo ist mit rund 52 % der Anteile Mehrheitsgesellschafter<br />
von Globalia. In den Geschäftsbereichen Airline, Reiseveranstaltung,<br />
Hotel und Handling (Abfertigungsdienstleistungen<br />
auf Flughäfen) mit insgesamt über 15.000<br />
Mitarbeitern wurde im Jahr 2009 ein Umsatz von über EUR<br />
2,7 Mrd. und ein Gewinn vor Steuern von rund EUR 32,8<br />
Mio. erzielt.
Detailansicht Seitenleitwerk des Fondsflugzeuges<br />
Foto: Thomas L. Fischer
Flotte<br />
Die Flotte von Air Europa umfasst derzeit 42 Flugzeuge der<br />
Typen Boeing B737-800, B767-300, Airbus A330-200 sowie<br />
Embraer <strong>195</strong>. Mit einem Durchschnittsalter von rund sechs<br />
Jahren betreibt Air Europa eine junge und effiziente Flotte.<br />
Stand Flotte per 17.01.2011<br />
Boeing B737-800 25<br />
Boeing B767-300 2<br />
Airbus A330-200 7<br />
Embraer <strong>195</strong> 8<br />
2009 wurden die ersten Flugzeuge des Typs Embraer <strong>195</strong> in<br />
die Flotte aufgenommen. Mit 122 Sitzplätzen und damit<br />
einer geringeren Kapazität als die deutlich größere Boeing<br />
B737-800 (186 Sitzplätze) wird dieser Flugzeugtyp insbesondere<br />
auf Inlandsstrecken sowie zu Zielen ins europäische<br />
Ausland mit mittlerem Verkehrsaufkommen eingesetzt.<br />
52 I Der Leasingnehmer Air Europa<br />
Um die Flotte weiter zu modernisieren, bestehen bereits<br />
Bestellungen und Optionen für weitere neue Flugzeuge.<br />
Neue Bestellungen (Stand 17.01.2011)<br />
2011 3 Embraer <strong>195</strong><br />
2011 – 2016 24 Boeing B737-800<br />
2016 – 2017 8 Boeing B787-800<br />
Mit der geplanten Indienststellung der acht „Dreamliner“<br />
ab dem Jahr 2016 sollen die bisherigen Langstreckenflugzeuge<br />
vom Typ B767-300 bzw. A 330-200 ersetzt werden. Air<br />
Europa hätte damit eine noch effizientere Flotte aus nur<br />
noch drei Flugzeugtypen.
Streckennetz<br />
Air Europa war die erste spanische Fluggesellschaft, die<br />
sowohl Charter- als auch Linienflüge durchführte. Die Vermarktung<br />
eines Teils der Beförderungskapazitäten (derzeit<br />
rund 20 %) durch Veranstalter der Globalia-Gruppe ermöglicht<br />
Air Europa eine gezielte Steuerung der Auslastung der<br />
Flugzeuge sowie der Ticketpreise. Air Europa unterhält ein<br />
dichtes Streckennetz in Spanien sowie über das Drehkreuz<br />
Madrid zahlreiche Verbindungen nach Mittel- und Südamerika<br />
mit über 200 Flügen täglich zwischen 29 Destinationen<br />
in 18 Ländern. Air Europa war zudem die erste spanische<br />
Airline mit einer Direktverbindung nach China.<br />
Flugstrecken in Europa<br />
Teneriffa<br />
Süd Süd<br />
Dakar<br />
Aberdeen<br />
Edinburgh<br />
Dublin<br />
Vigo<br />
Lissabon<br />
Oviedo<br />
Madrid<br />
Newcastle<br />
Paris<br />
Sevilla Alicante<br />
Malaga<br />
Marrakesch<br />
Oslo<br />
Bremen<br />
Göteborg<br />
Nürnberg<br />
Genf<br />
Ljubljana<br />
Lyon<br />
Mailand Venedig<br />
Nizza<br />
Rom<br />
Palma<br />
Tunis<br />
Cluj<br />
Athen<br />
Bukarest<br />
In Zusammenarbeit mit:<br />
Air France<br />
Aeroflot<br />
Alitalia<br />
Tarom<br />
Moskau<br />
Flugstrecken in Spanien<br />
Santiago Santiago de<br />
Compostela<br />
Vigo<br />
Santa Cruz<br />
de la Palma<br />
A Coruña<br />
Teneriffa Teneriffa<br />
Süd<br />
Oviedo<br />
Teneriffa<br />
Nord<br />
León<br />
MADRID<br />
Bilbao<br />
Pamplona<br />
Córdoba<br />
Sevilla<br />
Granada<br />
Málaga Málaga<br />
Gran Canaria<br />
Lanzarote Lanzarote<br />
Fuerteventura<br />
Saragossa<br />
Barcelona<br />
Lleida<br />
Valencia<br />
Albacete<br />
Alicante<br />
Murcia<br />
Tarragona<br />
Flugstrecken Nord-/ Mittel-/Südamerika<br />
Mexico<br />
Mérida<br />
Cancun<br />
Miami<br />
In Zusammenarbeit mit:<br />
Iberworld<br />
Aeroméxico<br />
New York<br />
Havanna<br />
Punta Cana<br />
Santo Domingo<br />
Lima<br />
Caracas<br />
Buenos Aires<br />
Palma<br />
Ibiza<br />
Menorca<br />
In Zusammenarbeit mit:<br />
Spanair<br />
Renfe<br />
MADRID<br />
BARCELONA<br />
Salvador de Bahia<br />
53
Foto: Thomas L. Fischer<br />
Wartungshalle in Palma de Mallorca während der Schichtbesprechung
Geschäftszahlen<br />
Die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die in der Folge<br />
schwache wirtschaftliche Entwicklung in Spanien haben<br />
sich auch auf Air Europa ausgewirkt.<br />
Nach einem Umsatz- und Passagierwachstum in den vorangegangenen<br />
Jahren wurde 2008 und 2009 ein Rückgang der<br />
Passagierzahlen verzeichnet. Dabei gelang es Air Europa<br />
jedoch, im Jahr 2009 die Auslastung der Flugzeuge zu<br />
steigern. Trotz eines Umsatzrückgangs im vergangenen<br />
Geschäftsjahr (per 31.10.2009) um rund 11 % gegenüber<br />
dem Vorjahr auf EUR 1,1 Mrd. konnte Air Europa dabei einen<br />
Gewinn nach Steuern in Höhe von rund EUR 16,5 Mio.<br />
erwirtschaften. Air Europa schloss damit das neunte<br />
Geschäftsjahr innerhalb der vergangenen zehn Jahre mit<br />
Gewinn ab. Lediglich im Jahr 2001 wurde in Folge der Auswirkungen<br />
der Terroranschläge des 11. September 2001 ein<br />
Verlust verzeichnet. Während andere Fluggesellschaften<br />
bzw. die gesamte Luftfahrtbranche im Rahmen der Finanzund<br />
Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 deutliche<br />
Verluste erlitten, agierte Air Europa profitabel.<br />
Kennzahlen Air Europa in Mio. EUR (jeweils per 31.10.)<br />
Ausblick<br />
Die derzeitige Erholung im weltweiten Luftverkehr sollte<br />
auch einen entsprechenden positiven Effekt auf Air Europa<br />
haben. Auch durch die Vollmitgliedschaft in der Allianz Sky-<br />
Team, die Air Europa seit 2010 innehat, erwartet die Fluggesellschaft<br />
positive Effekte. Für das Geschäftsjahr 2009/2010<br />
wird ein deutlich positives Jahresergebnis erwartet.<br />
2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003<br />
Umsatz 1.123,8 1.265,0 1.170,9 1.042,9 898,4 789,1 694,5<br />
Operatives Ergebnis 32,2 1,1 34,3 11,2 4,6 27,7 32,9<br />
Gewinn nach Steuern 16,5 5,1 20,7 7,5 1,6 20,0 18,8<br />
Bilanzsumme 457,8 380,1 369,7 328,7 347,0 290,6 253,7<br />
Eigenkapital 60,8 44,4 60,0 46,7 40,8 58,8 57,5<br />
Quelle: Jahresabschluss Air Europa<br />
Entwicklung Passagierzahlen Air Europa<br />
Mio. Passagiere<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
8,4<br />
2005<br />
9,0<br />
9,9 9,7<br />
Quelle: Annual Report 2009 Globalia Corporación Empresarial S.A.<br />
8,9<br />
2006 2007 2008 2009<br />
55
Wartungshalle in Palma de Mallorca mit einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> (Flugzeug rechts im Bild) sowie einer Boeing B737-800 von Air Europa
Foto: Thomas L. Fischer
Der Leasingvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 31.10.2010 einen Leasingvertrag<br />
mit Air Europa abgeschlossen, der am 25.11.2010 durch<br />
einen Nachtrag modifiziert wurde. Im Rahmen dieses Vertrages<br />
verleast die Fondsgesellschaft das im Leasingvertrag<br />
näher bestimmte Flugzeug des Typs Embraer <strong>195</strong> an Air<br />
Europa.<br />
Laufzeit<br />
Die Laufzeit des Leasingvertrages beträgt zehn Jahre ab<br />
Erwerb des Flugzeuges durch die Fondsgesellschaft am<br />
25.11.2010. Eine ordentliche Kündigung des Leasingvertrages<br />
während der Laufzeit ist ausgeschlossen.<br />
Leasingrate<br />
Die Leasingrate in Höhe von anfänglich umgerechnet EUR<br />
200.329 ist monatlich vorschüssig zahlbar. Sie valutiert teilweise<br />
in Euro und teilweise in US-Dollar. Der US-Dollar-Anteil<br />
entspricht der Tilgung und der Verzinsung des US-Dollar-Darlehens.<br />
Aus dem Euro- Anteil werden nach Abzug der laufenden<br />
Kosten und der Eigenkapital-Zwischenfinanzierungszinsen<br />
sowie nach Einbehalt einer Liquiditätsreserve die Ausschüttungen/Entnahmen<br />
für die Investoren vorgenommen.<br />
Air Europa hat sich für einen variablen US-Dollar-Zinssatz<br />
für das aufgenommene Darlehen über die Laufzeit entschieden.<br />
In Abhängigkeit von dem jeweils zwei Tage vor Ablauf<br />
der Zinsbindungsfrist zu fixierenden variablen US-Dollar-<br />
Zinssatz wird der US-Dollar-Anteil der Leasingrate entsprechend<br />
angepasst. Die Höhe des Euro-Anteils ist während<br />
der Laufzeit des Leasingvertrages vom Darlehens-Zinssatz<br />
unabhängig.<br />
Betrieb<br />
Der Leasingvertrag sieht vor, dass Air Europa während der<br />
Laufzeit des Leasingvertrages sämtliche Risiken eines Verlustes,<br />
der Beschädigung oder der Zerstörung des Flugzeuges<br />
trägt. Air Europa hat sämtliche Kosten zu tragen, die mit<br />
dem Betrieb des Flugzeuges zusammenhängen, und darü-<br />
58 I Der Leasingvertrag<br />
ber hinaus auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass<br />
der im Leasingvertrag vorgesehene umfängliche Versicherungsschutz<br />
eingedeckt wird und während der gesamten<br />
Laufzeit des Leasingvertrages bestehen bleibt.<br />
Air Europa ist dafür verantwortlich, dass das Flugzeug ordnungsgemäß<br />
und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren<br />
rechtlichen Vorschriften und Vorgaben der nationalen<br />
und internationalen Luftfahrtbehörden betrieben wird.<br />
Air Europa ist darüber hinaus vollumfänglich für die Wartung<br />
verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich das Flugzeug<br />
stets in einem einwandfreien technischen Zustand befindet.<br />
Soweit Defekte oder Beschädigungen auftreten, hat Air<br />
Europa diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Sollten jedoch<br />
aufgrund verpflichtender Vorgaben, z. B. der Euro pean Aviation<br />
Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit),<br />
technische Modifikationen am Flugzeug erforderlich werden,<br />
die einen Aufwand von mehr als USD 75.000 verursachen, so<br />
ist die Fondsgesellschaft als Leasinggeber zu einer anteiligen<br />
Kostenübernahme für den USD 75.000 übersteigenden Anteil<br />
des Aufwands verpflichtet. Der von der Fondsgesellschaft zu<br />
tragende Kostenanteil richtet sich nach der Restlaufzeit des<br />
Leasingvertrages. Die genaue Berechnung wird durch eine im<br />
Leasingvertrag festgelegte Formel bestimmt.<br />
Wartungsrücklagen<br />
Zur Absicherung der Erfüllung der Wartungsverpflichtungen<br />
hat Air Europa hinsichtlich der Triebwerke monatliche Wartungsrücklagen<br />
als Sicherheit an die Fondsgesellschaft zu<br />
leisten. Die Rücklagen dienen der zweckgebundenen Verwendung<br />
im Zusammenhang mit der Durchführung von<br />
Wartungsarbeiten. Sie dienen als Sicherheit dafür, dass die<br />
für die Durchführung der Wartungsarbeiten erforderlichen<br />
liquiden Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Nach<br />
Durchführung der entsprechenden Wartungsarbeiten wird<br />
die anteilige Wartungsrücklage gegen Vorlage der entsprechenden<br />
Rechnungen an Air Europa ausgezahlt.
Alternativ zur Leistung der Wartungsrücklagen kann Air<br />
Europa einen Wartungsvertrag mit einem renommierten<br />
Wartungsbetrieb abschließen. Der Fondsgesellschaft werden<br />
in diesem Fall als Gegenleistung für den Verzicht auf die<br />
Wartungsrücklagen die Leistungsansprüche aus dem Wartungsvertrag<br />
für die Triebwerke abgetreten.<br />
Sicherheitsleistung<br />
Zu Beginn des Leasingvertrages hat Air Europa einen Betrag<br />
von USD 1.050.000 als Sicherheit bei der Fondsgesellschaft<br />
hinterlegt (sogenanntes „Deposit“). Das Deposit wurde in<br />
Form eines Bankguthabens erbracht. Air Europa hat das<br />
Recht, bis zu 50 % des Bankguthabens durch eine Bank -<br />
garantie zu ersetzen. Kommt Air Europa den Verpflichtungen<br />
unter dem Leasingvertrag nicht nach und wird dieser<br />
infolgedessen gekündigt, so hat die Fondsgesellschaft das<br />
Recht, das Deposit bzw. die Bankgarantie zur Erfüllung der<br />
offenen Verpflichtungen zu verwenden.<br />
Versicherungen<br />
Air Europa ist verpflichtet, das Flugzeug nach international<br />
üblichen Bedingungen zu versichern.<br />
Die Kasko-Versicherung inklusive Kriegs-Kaskoversicherung<br />
(„Hull All Risk and Hull War Risk“) muss dabei während der<br />
gesamten Laufzeit des Leasingvertrages einen vorab fest<br />
vereinbarten Wert abdecken. Dieser Wert beträgt zu Beginn<br />
der Laufzeit rund USD 33,9 Mio. und reduziert sich jährlich<br />
um eine Million US-Dollar. Etwaige Selbstbehalte dürfen einen<br />
Betrag von derzeit USD 200.000 nicht überschreiten.<br />
Innenansicht einer typgleichen Embraer <strong>195</strong><br />
Foto: Embraer<br />
59
Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme<br />
von derzeit mindestens USD 750 Mio. für jeden Schadensfall<br />
vorsehen. Die Fondsgesellschaft ist als Mitversicherte in den<br />
Schutz der Haftpflichtversicherung einzubeziehen.<br />
Die Versicherungen müssen vorsehen, dass die Mitversicherten<br />
keine Verpflichtung haben, Versicherungsprämien zu zahlen<br />
und mit einer Mindestfrist von 30 Tagen durch die Versicherer<br />
unterrichtet werden müssen, bevor eine Kündigung<br />
der Versicherungen wirksam wird. Hinsichtlich der Kriegsfolgenversicherung<br />
kann eine solche Unterrichtung in Übereinstimmung<br />
mit marktüblichen kürzeren Fristen erfolgen.<br />
Zusätzlich ist das Flugzeug unter der sogenannten Contingency<br />
Versicherung des Asset-Managers GOAL KG versichert.<br />
Diese Versicherung deckt Schäden an Dritten (bis zu<br />
einer vereinbarten Höchstsumme) ab, die in einem eventuellen<br />
Schadensfall über den durch Air Europa bereits versicherten<br />
Schutz hinausgehen. Des Weiteren könnte das Flugzeug<br />
bei Ausfall von Air Europa und einer darauf folgenden<br />
Wiederinbesitznahme („Repossession“) durch die Fonds -<br />
gesellschaft im Rahmen dieser Versicherung versichert<br />
werden.<br />
Registrierung<br />
Das Flugzeug wurde im spanischen Luftfahrtregister eingetragen.<br />
Zur Absicherung der finanzierenden Bank wurde am<br />
Flugzeug ein Pfandrecht nach spanischem Recht bestellt.<br />
Rückgabe<br />
Bei Leasingvertragsende hat Air Europa das Flugzeug mit<br />
sämtlichen zugehörigen Dokumenten im vertraglich vereinbarten<br />
Rückgabezustand an die Fondsgesellschaft zurück -<br />
zugeben. Der vertraglich vereinbarte Rückgabezustand entspricht<br />
marktüblichen Standards und sieht vor, dass<br />
60 I Der Leasingvertrag<br />
bestimmte festgelegte Wartungszustände erreicht bzw.<br />
erfüllt werden müssen. Die vereinbarten Rückgabebedingungen<br />
stellen sicher, dass der nächste Eigentümer oder<br />
Leasingnehmer in der Lage ist, das Flugzeug eine bestimmte<br />
Zeit ohne Wartungsarbeiten betreiben zu können. Dies ist<br />
für eine erfolgreiche Verwertung von grundlegender Bedeutung.<br />
Sollte das Flugzeug sich zum Zeitpunkt der Rückgabeinspektion<br />
nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand<br />
befinden, ist Air Europa verpflichtet, entweder im Zuge einer<br />
Verlängerung des Leasingvertrages den Zustand des Flugzeuges<br />
nachzubessern oder aber einen entsprechenden<br />
finanziellen Ausgleich an die Fondsgesellschaft zu leisten.<br />
Darüber hinaus muss Air Europa bei Beendigung des Leasingvertrages<br />
vertraglich vereinbarte Kompensationszahlungen<br />
(Differenz zwischen dem „Full-Life-Zustand“ und dem vertraglich<br />
vereinbarten Rückgabezustand) für die Flugzeugzelle,<br />
die Triebwerke (unter Anrechnung der Wartungsrücklagen),<br />
das Fahrwerk sowie die Hilfsturbine an die Fondsgesellschaft<br />
leisten. Der Begriff „Full-Life-Zustand“ bezeichnet wirtschaftlich<br />
den Zustand eines Flugzeuges (inklusive Triebwerke und<br />
anderer Komponenten), der wertmäßig grundsätzlich einem<br />
vollständig gewarteten Flugzeug einschließlich Komponenten<br />
entspricht.<br />
Untervermietung<br />
Der Leasingvertrag gestattet es Air Europa, das Flugzeug<br />
unterzuvermieten, sofern bestimmte leasingvertraglich<br />
vereinbarte Voraussetzungen (z. B. darf sich die Rechtsposi -<br />
tion der Fondsgesellschaft durch die Untervermietung<br />
nicht wesentlich verschlechtern) erfüllt sind. Die Verpflichtungen<br />
von Air Europa gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
werden jedoch durch etwaige Untervermietungen nicht<br />
beeinträchtigt.
Kündigungsrechte der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, bei Insolvenz sowie bei<br />
vertragswidrigem Verhalten von Air Europa den Leasingvertrag<br />
vorzeitig zu beenden und die Rückgabe des Flugzeuges<br />
zu verlangen. Als vertragswidriges Verhalten gilt insbesondere<br />
z. B. ein Zahlungsverzug von Air Europa, ein Verstoß gegen<br />
die vertraglich vereinbarten Versicherungsbestimmungen<br />
für das Flugzeug oder von Air Europa unrichtig bzw.<br />
wahrheitswidrig abgegebene Zusicherungen.<br />
Der Leasingvertrag sieht des Weiteren vor, dass die Fondsgesellschaft<br />
zur Kündigung des Vertrages berechtigt ist, wenn<br />
Air Europa bestimmte anderweitige Verpflichtungen gegenüber<br />
Dritten nicht erfüllt.<br />
Sollte die Globalia Corporación Empresarial S. A. zu irgendeinem<br />
Zeitpunkt während der Laufzeit des Leasingvertrages<br />
weniger als 51 % der Anteile an Air Europa halten und somit<br />
keinen beherrschenden Einfluss auf Air Europa mehr ausüben<br />
können und diese Anteile nicht auf einen Erwerber mit<br />
vergleichbarer Bonität übertragen, berechtigt dies die<br />
Fondsgesellschaft ebenfalls zur Kündigung des Leasingvertrages.<br />
Anwendbares Recht /Gerichtsstand<br />
Auf den Leasingvertrag findet englisches Recht Anwendung.<br />
Gerichtsstand ist England.<br />
Ausschnitt typischer Arbeitskarten für Wartungsarbeiten bei Flugzeugen des Typs Embraer <strong>195</strong><br />
Foto: Thomas L. Fischer<br />
61
Die Der Investition Investitions- und und Finanzierung<br />
Finanzierungsplan<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />
(PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />
Investition EUR in % des Gesamt- in % des<br />
investitions- Eigenkapitals<br />
volumens<br />
Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten 92,3 % 253,6 %<br />
(1) Anschaffungskosten Flugzeug 22.167.118 90,7 % 249,0 %<br />
(2) Anschaffungsnebenkosten 412.409 1,7 % 4,6 %<br />
Fondsabhängige Vergütungen 6,4 % 17,4 %<br />
(3) Fremdkapitalvermittlung 180.000 0,7 % 2,0 %<br />
(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 788.200 3,2 % 8,9 %<br />
(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 169.600 0,7 % 1,9 %<br />
(6) Konzeption 285.000 1,2 % 3,2 %<br />
(7) Vorabverwaltung 130.000 0,5 % 1,5 %<br />
Fondsabhängige Nebenkosten 0,5 % 1,3 %<br />
(8) Sonstige Anlaufkosten 119.584 0,5 % 1,3 %<br />
Investitionskosten 24.251.911 99,2 % 272,4 %<br />
(9) Liquiditätsreserve 201.212 0,8 % 2,3 %<br />
Gesamtinvestitionsvolumen 24.453.123 100,0 % 274,6 %<br />
Finanzierung<br />
Eigenkapital 36,4 %<br />
(10) Kommanditkapital 8.480.000 34,7 %<br />
(11) Agio 424.000 1,7 %<br />
Fremdkapital 62,8 %<br />
(12) Darlehen 15.347.911 62,8 %<br />
Sonstige Finanzierungsbestandteile 0,8 %<br />
(13) Einnahmenüberschuss bis 30.04.2011 201.212 0,8 %<br />
Gesamtfinanzierungsvolumen 24.453.123 100,0 %<br />
Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundungen.<br />
Etwaige US-Dollar-Beträge wurden zum Stichtagskurs bzw. zum unterstellten Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD umgerechnet.<br />
Sämtliche im Investitions- und Finanzierungsplan genannten<br />
Beträge sind ohne Umsatzsteuer kalkuliert. Sofern dennoch<br />
Umsatzsteuer anfällt und der Vorsteuerabzug nicht möglich<br />
62 I Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />
ist, muss diese von der Fondsgesellschaft aus der Liquiditätsreserve<br />
getragen bzw. zwischenfinanziert werden.
(1) Anschaffungskosten Flugzeug<br />
Die Fondsgesellschaft hat das Flugzeug zu Anschaffungskosten<br />
in Höhe von umgerechnet rund EUR 22,2 Mio. erworben.<br />
Die Anschaffungskosten wurden teilweise in US-Dollar<br />
und teilweise in Euro erbracht. Der in US-Dollar geleistete<br />
Teil der Anschaffungskosten wurde in der Prognoserechnung<br />
zu dem US-Dollar / Euro-Stichtagskurs von 1 EUR =<br />
1,3308 USD umgerechnet.<br />
(2) Anschaffungsnebenkosten<br />
Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von EUR 412.409<br />
umfassen Aufwendungen für externe Rechtsberatung sowie<br />
für die erstmalige Eintragung des Flugzeugregisterpfandrechts<br />
in Spanien zu Gunsten der finanzierenden Bank.<br />
(3) Fremdkapitalvermittlung<br />
Das langfristige Darlehen wurde von der ALCAS <strong>GmbH</strong><br />
vermittelt. Sie erhält hierfür von der Fondsgesellschaft eine<br />
Gebühr in Höhe von EUR 180.000.<br />
(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio)<br />
Für die Beschaffung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />
EUR 8,48 Mio. einschließlich der erforderlichen Marketingmaßnahmen<br />
erhalten die ALCAS <strong>GmbH</strong> und weitere<br />
Vertriebspartner von der Fondsgesellschaft eine vertraglich<br />
vereinbarte Vergütung in Höhe von EUR 788.200 (inklusive<br />
EUR 25.000 für die ALCAS <strong>GmbH</strong> zur Organisation und<br />
Abwicklung der Eigenkapitalvermittlung). Dies entspricht<br />
rund 9,3 % bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio<br />
bzw. rund 8,9 % bezogen auf das Eigenkapital (Summe aus<br />
Kommanditkapital und Agio). Das Agio wird vollständig zur<br />
Finanzierung eines Teils dieser Vergütung verwendet.<br />
Der Initiator KGAL behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />
zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />
geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />
Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />
einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />
oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />
von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />
tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />
und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />
Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />
empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />
diesen zu wenden.<br />
(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die KGAL garantiert die Einzahlung und Platzierung des<br />
Kommanditkapitals in Höhe von EUR 8,48 Mio. und erhält<br />
hierfür eine Gebühr von 2 % (EUR 169.600).<br />
(6) Konzeption<br />
Die KGAL wurde über einen Konzeptionsvertrag mit der<br />
Erstellung der Fondskonzeption sowie der Bereitstellung der<br />
notwendigen Unterlagen und Informationen beauftragt. Sie<br />
erhält hierfür von der Fondsgesellschaft eine Gebühr in<br />
Höhe von EUR 285.000. Aus dieser Konzeptionsgebühr wird<br />
die KGAL gegebenenfalls anfallende Kosten für eine Nach -<br />
besicherung (siehe hierzu im Kapitel „Die rechtlichen<br />
Grundlagen“ die Abschnitte „Nebenabrede Pfandrecht“ und<br />
„Konzeptionsvertrag“ auf Seite 101) in Höhe von bis zu<br />
EUR 120.000 für die Fonds gesellschaft leisten.<br />
63
(7) Vorabverwaltung<br />
Für die Übernahme von Sonderleistungen, insbesondere für<br />
den erhöhten Verwaltungsaufwand vor dem ersten Beitrittstermin<br />
der Investoren, erhält die AL Konzept Gesellschaft für<br />
Leasingfinanzierungen mbH (im Folgenden „AL Konzept“)<br />
von der Fondsgesellschaft vorab eine Gebühr in Höhe von<br />
EUR 130.000.<br />
Gesamthöhe der Provisionen<br />
Die Gesamthöhe aller Provisionen im Sinne des § 4 Satz 1<br />
Nr. 12 VermVerkProspV beträgt EUR 1.552.800. Sie setzt sich<br />
zusammen aus den Positionen (3) bis (7). Der Betrag entspricht<br />
18,3 % des Kommanditkapitals bzw. 17,4 % bezogen<br />
auf die Summe aus Kommanditkapital und Agio.<br />
(8) Sonstige Anlaufkosten<br />
Die sonstigen Anlaufkosten werden vom Initiator auf Basis<br />
von Erfahrungswerten geschätzt und umfassen die folgenden<br />
Positionen:<br />
Kosten der Fertigung und Prüfung des Beteiligungsprospektes,<br />
Kosten weiterer Vertriebsmaterialien zu diesem<br />
Beteiligungsangebot sowie sonstige mit der Erstellung des<br />
Angebots zusammenhängende Kosten<br />
Kosten der steuerlichen Prüfung des Fondskonzeptes<br />
Notar-, Gerichts- und Handelsregisterkosten im Zusammenhang<br />
mit dem Investorenbeitritt<br />
Reserve für unvorhergesehene Kosten in der Anlaufphase.<br />
64 I Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />
(9) Liquiditätsreserve<br />
Für zukünftige unvorhergesehene Ausgaben und zur Glättung<br />
des Ausschüttungs- / Entnahmeverlaufs wird eine<br />
Liquiditätsreserve in Höhe von anfänglich EUR 201.212<br />
vorgehalten. Bei Nichtbedarf wird die Liquiditätsreserve im<br />
Zuge der Liquidation an die Investoren ausgeschüttet.<br />
(10) Kommanditkapital<br />
Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt EUR<br />
8,48 Mio. Es wird eine vollständige Platzierung zum<br />
30.04.2011 unterstellt.<br />
Bis zur vollständigen Platzierung des Kommanditkapitals<br />
hat die Fondsgesellschaft bei der GOAL KG ein Darlehen<br />
zur Zwischenfinanzierung aufgenommen (siehe hierzu ab<br />
Seite 100). Die Darlehenszusage beläuft sich auf bis zu<br />
EUR 8 Mio. und ist befristet bis zum 31.12.2012.<br />
(11) Agio<br />
Auf das Kommanditkapital ist von den Investoren ein Agio in<br />
Höhe von 5% (EUR 424.000) einzuzahlen, welches vollständig<br />
zur Deckung eines Teils der Eigenkapitalvermittlungskosten<br />
verwendet wird.
(12) Darlehen<br />
Die DVB Bank SE, London, hat der Fondsgesellschaft zur Langfristfinanzierung<br />
des Flugzeuges ein Darlehen in Höhe von<br />
USD 20,425 Mio. ausgereicht (entspricht bei einer Umrechnung<br />
zum US-Dollar/Euro-Stichtagskurs rund EUR 15,3 Mio.).<br />
Finanzierungskonditionen<br />
(13) Einnahmenüberschuss bis 30.04.2011<br />
Der bis zum 30.04.2011 erwirtschaftete Einnahmenüberschuss<br />
wird mit EUR 201.212 prognostiziert und resultiert<br />
insbesondere aus den Mieteinnahmen in Höhe von EUR<br />
513.840 und USD 906.952 abzüglich der Annuitäten für die<br />
Langfristfinanzierung (USD 809.160), der Zinszahlungen an<br />
die GOAL KG für die Zwischenfinanzierung des Kommandit -<br />
kapitals (EUR 159.188), der Zahlung an die KGAL als Gegenleistung<br />
für die Zusicherung im Zusammenhang mit der<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Höhe von EUR 185.123,<br />
der Zahlungen an die GOAL KG für die technische Betreuung<br />
des Flugzeuges (EUR 15.500), der Verwaltungs- und Haftungsvergütung<br />
(EUR 2.000) sowie der Steuerberatungs-, Testatsund<br />
sonstigen Kosten inklu sive IHK-Beiträgen (EUR 24.300).<br />
Die Eck daten finden sich in der nachstehenden Übersicht. Die<br />
Höhe der Tilgungen kann der Ziffer (8) in der Liquiditätsrechnung<br />
der Fondsgesellschaft (siehe Kapitel „Die Prognoserechnung“<br />
ab Seite 66) entnommen werden.<br />
Gesamtdarlehensbetrag USD 20,425 Mio. (entspricht rund EUR 15,3 Mio. 1) )<br />
Auszahlung erfolgte bei Übernahme des Flugzeuges am 25.11.2010<br />
Laufzeit 10 Jahre (bis 25.11.2020)<br />
Zinsfestschreibung variabel über die gesamte Vertragslaufzeit<br />
Zinssatz 2) 3,73438 % p. a. inklusive einer Marge von 3,45 % p. a.<br />
Tilgung jeweils zum 25.02., 25.05., 25.08. und 25.11. eines Jahres, erstmals zum 25.02.2011<br />
Restvaluta nach zehn Jahren USD 6,5 Mio.<br />
Besicherung Abtretung der Ansprüche aus dem Kauf- und Leasingvertrag<br />
Spanisches Pfandrecht zugunsten der finanzierenden Bank<br />
Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Flugzeughersteller<br />
Verpfändung sämtlicher Konten der Fondsgesellschaft mit Ausnahme des Einzahlungskontos<br />
1) Dem Wert liegt der US-Dollar/Euro-Stichtagskurs von 1 EUR = 1,3308 USD zugrunde.<br />
2) Der Zinssatz ist bis zum 25.02.2011 vereinbart. Im Anschluss ist der Zinssatz im Drei-Monats-Turnus neu zu vereinbaren. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz<br />
von 0,5 % p. a. für die verbleibende Darlehenslaufzeit unterstellt.<br />
Die angegebenen US- Dollar-Beträge wurden zum unterstellten<br />
Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD umgerechnet.<br />
Da der USD-Anteil der vom Leasingnehmer zu zahlenden<br />
Mietrate ausschließlich für die Bedienung des Darlehens der<br />
DVB Bank SE verwendet werden darf (Zweckbindung), wurde<br />
bei der Prognose des Einnahmenüberschusses bis zum<br />
30.04.2011 auch die anteilige Darlehensannuität für den<br />
Zeitraum 25.02. bis 25.04.2011 in Höhe von USD 328.166<br />
(prognostizierter Zinssatz 0,5 % p. a. zuzüglich Marge) berücksichtigt.<br />
Die Darlehensannuität ist jedoch erst am 25.05.2011<br />
zur Zahlung fällig.<br />
65
Die Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht erwarteten<br />
Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wird eine vollständige<br />
Platzierung des Kommanditkapitals zum 30.04.2011<br />
sowie die Veräußerung des Flugzeuges zehn Jahre nach<br />
Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />
Einnahmen<br />
(1) Eigenkapital (Kommanditkapital und 5% Agio) 8.904<br />
(2) Bankdarlehen 15.348<br />
(3) Einnahmenüberschuss bis 30.04.2011 201<br />
66 I Die Prognoserechnung<br />
Investition 2011 2012<br />
(4) Erlöse aus Leasingraten 1.603 2.407<br />
(5) Veräußerungserlös<br />
Summe Einnahmen 24.453 1.603 2.407<br />
Ausgaben<br />
Erwerb durch die Fondsgesellschaft unterstellt. Die Prognoserechnung<br />
beginnt mit dem Ende der Investitionsphase und<br />
umfasst den Zeitraum vom 01.05.2011 bis zum unterstellten<br />
Verkauf des Flugzeuges im November 2020.<br />
(6) Anschaffungskosten Flugzeug 22.167<br />
(7) Anlaufkosten 2.085<br />
(8) Tilgung 1) 515 912<br />
(9) Zinsausgaben 348 567<br />
(10) Laufende Verwaltung 40 53<br />
(11) Technische Betreuung und Vermarktung 24 37<br />
(12) Sonstige Kosten 21 22<br />
(13) Gewerbesteuer 0 0<br />
Summe Ausgaben 24.252 948 1.591<br />
(14) Liquiditätsüberschuss 201 655 816<br />
(15) Ausschüttungen / Entnahmen 2) 470 806<br />
in % des Kommanditkapitals 2) 9,5 % 3) 9,5 %<br />
(16) Änderung der Liquiditätsreserve 201 185 10<br />
Stand der Liquiditätsreserve 201 386 396<br />
(17) Stand Bankdarlehen 15.348 14.470 13.558<br />
Die vorstehenden Prognosezahlen stellen Jahresendwerte bzw. jahresweise aufsummierte Zahlungsströme dar.<br />
Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />
Für die Umrechnung von US-Dollar in Euro wurde der Stichtagskurs angesetzt bzw. ein Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD unterstellt.<br />
1) Zusätzlich werden während der Investitionsphase bis zum 30.04.2011 planmäßig EUR 363.035,33 (umgerechnet zum kalkulatorischen Wechselkurs) getilgt.<br />
2) Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen enthalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den<br />
Beitritt folgenden Monats.<br />
3) Die angegebene Ausschüttungshöhe in den Jahren 2011 und 2020 ist zeitanteilig zu verstehen.
Da es sich bei der Prognoserechnung um Planzahlen handelt,<br />
sind Abweichungen möglich. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicherheit<br />
mit der Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab.<br />
Abweichungen einzelner Prognosedaten und deren Auswir-<br />
kungen werden im Kapitel „Die Sensitivitätsanalysen“ (ab<br />
Seite 80) näher erläutert. Der unterstellte kalkulatorische<br />
Wechselkurs für US-Dollar-Umrechnungen in der Prognoserechnung<br />
beträgt 1 EUR = 1,3308 USD.<br />
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Verkauf Summe<br />
2.407 2.407 2.407 2.408 2.408 2.408 2.408 1.972 22.836<br />
14.491 14.491<br />
2.407 2.407 2.407 2.408 2.408 2.408 2.408 1.972 14.491 61.780<br />
951 989 1.030 1.070 1.115 1.160 1.208 1.150 4.884<br />
22.167<br />
2.085<br />
14.985<br />
529 490 450 409 364 319 272 223 3.972<br />
<strong>54</strong> 56 57 59 61 63 65 67 119 693<br />
38 39 41 42 43 44 46 47 401<br />
23 24 24 25 26 27 27 28 13 261<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 726 726<br />
1.595 1.598 1.602 1.605 1.609 1.613 1.617 1.515 5.743 45.289<br />
812 809 806 802 799 795 791 458 8.748 16.491<br />
806 806 806 806 806 806 806 794 8.782 16.491<br />
9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 3) 103,6 % 194,5 %<br />
7 3 0 - 3 - 7 - 11 - 15 - 337 - 34 0<br />
403 406 406 403 396 385 370 34 0<br />
12.607 11.617 10.588 9.517 8.402 7.242 6.034 4.884 0<br />
8.904<br />
15.348<br />
201<br />
67
Erläuterungen<br />
(1) Eigenkapital (Kommanditkapital und 5 % Agio)<br />
Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft beträgt insgesamt<br />
rund EUR 8,9 Mio. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde<br />
eine vollständige Platzierung und Einzahlung per 30.04.2011<br />
unterstellt.<br />
(2) Bankdarlehen<br />
Die Fondsgesellschaft hat ein Bankdarlehen in US-Dollar<br />
von umgerechnet rund EUR 15,3 Mio. aufgenommen.<br />
(3) Einnahmenüberschuss bis 30.04.2011<br />
Die bis zum 30.04.2011 erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />
wurden mit EUR 201.212 prognostiziert.<br />
(4) Erlöse aus Leasingraten<br />
Seit Auslieferung des Flugzeuges hat Air Europa Leasingraten<br />
zu entrichten. Die Leasingrate beträgt anfangs umgerechnet<br />
EUR 200.329 pro Monat und ist vorschüssig zahlbar<br />
(siehe auch das Kapitel „Der Leasingvertrag“ ab Seite 58).<br />
Die Leasingraten valutieren teilweise in Euro und teilweise<br />
in US-Dollar. Der Euro-Anteil der Leasingrate ist über die<br />
Laufzeit des Leasingvertrages zinsunabhängig. Der US-Dollar-Anteil<br />
ist zinsabhängig und wird bei Zinsänderung entsprechend<br />
der Darlehensbedienung angepasst.<br />
(5) Veräußerungserlös<br />
Die Prognoserechnung unterstellt einen Verkauf des Flugzeuges<br />
zu einem Preis in Höhe von umgerechnet rund<br />
EUR 15,2 Mio. Dieser liegt unter dem auf Seite 49 darge -<br />
stellten gutachterlichen Mid-Case-Wert in Höhe von umgerechnet<br />
rund EUR 15,5 Mio.<br />
Der in der Prognoserechnung zum prognostizierten Veräußerungszeitpunkt<br />
im November 2020 angesetzte Veräußerungserlös<br />
in Höhe von umgerechnet rund EUR 14,5 Mio.<br />
ist abzüglich der im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“<br />
68 I Die Prognoserechnung<br />
auf Seite 102 (Verwaltungsvertrag) und 102 / 103 (Vertrag<br />
über die technische Betreuung und Vermarktung) näher<br />
beschriebenen Vergütung für die AL Konzept und Vermarktungsgebühr<br />
für die GOAL KG (in Höhe von 1,5 % bzw. 3,0 %<br />
des Verkaufspreises) dargestellt.<br />
Die GOAL KG erhält über die genannte Vermarktungsgebühr<br />
von 3,0 % hinaus gegebenenfalls eine weitere Erfolgsbeteiligung<br />
(siehe hierzu ebenfalls im Kapitel „Die rechtlichen<br />
Grundlagen“ den Abschnitt „Vertrag über die technische<br />
Betreuung und Vermarktung“ ab Seite 102).<br />
(6) Anschaffungskosten Flugzeug<br />
Die Anschaffungskosten des Flugzeuges betragen umgerechnet<br />
rund EUR 22,2 Mio.<br />
(7) Anlaufkosten<br />
Die ausgewiesenen Anlaufkosten entsprechen den gesamten<br />
unter Ziffer (2) bis (8) im Investitionsplan (Seite 62) aufgeführten<br />
Kosten.<br />
(8) Tilgung<br />
Das in US-Dollar aufgenommene Darlehen wird bis zum<br />
Ende der Leasingvertragslaufzeit nach zehn Jahren auf<br />
USD 6,5 Mio. getilgt. Die Tilgungen erfolgen alle drei Monate<br />
nachschüssig.<br />
Bis zum Beginn der Prognoserechnung betragen die planmäßigen<br />
Tilgungen umgerechnet rund EUR 0,4 Mio. (siehe<br />
hierzu auch die Erläuterung zu Ziffer (13) des Investitionsplans<br />
auf Seite 62). Diese werden aus den bisherigen Mietüberschüssen<br />
bedient.<br />
(9) Zinsausgaben<br />
Diese Position enthält die laufenden Zinszahlungen für das<br />
langfristige Darlehen. Hierfür wurden die Zinsen einen Tag<br />
vor dem Auslieferungstermin des Flugzeuges für den ersten<br />
Drei-Monats-Zeitraum bis zum 25.02.2011 fixiert. Die für
die Zinszahlungen benötigte Liquidität wird vom Leasingnehmer<br />
über den US-Dollar-Anteil der monatlich zahlbaren<br />
Leasingraten zur Verfügung gestellt. Die Zahlungen an die<br />
finanzierende Bank erfolgen zu den Tilgungszeitpunkten<br />
alle drei Monate nachschüssig.<br />
(10) Laufende Verwaltung<br />
Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält die<br />
AL Konzept ab dem 31.03.2011 ein Honorar in Höhe von<br />
EUR 41.000 p. a. Zusätzlich fällt eine Komplementärver -<br />
gütung für den persönlich haftenden Gesellschafter in Höhe<br />
von EUR 5.000 p. a. und eine Treuhandvergütung für den<br />
Treuhandkommanditisten in Höhe von EUR 5.000 p. a. an. Im<br />
Jahr 2011 ist die Komplementärvergütung in voller Höhe und<br />
die Treuhandvergütung in Höhe von EUR 3.750 zahlbar. Die<br />
genannten Gebühren werden jeweils ab dem 01.01.2012<br />
jährlich mit 3 % indexiert.<br />
Darüber hinaus werden beim Verkauf im Jahr 2020 neben<br />
den laufenden Gebühren zusätzliche Beträge in Höhe von<br />
insgesamt EUR 119.387 angesetzt, um die während der<br />
Liquidation anfallenden Verwaltungs-, Liquidatoren- und<br />
Treuhandvergütungen begleichen zu können.<br />
(11) Technische Betreuung und Vermarktung<br />
Die GOAL KG erhält neben der in der Ziffer (5) ausgewie -<br />
senen Vermarktungsgebühr ein Honorar für die technische<br />
Betreuung und Vermarktung seit Auslieferung des Flugzeuges<br />
von EUR 3.000 pro Monat. Dieses Honorar wird ab dem<br />
01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert.<br />
(12) Sonstige Kosten<br />
In dieser Position sind Kosten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung<br />
sowie sonstige Nebenkosten (z. B. Zusatzversicherungen,<br />
Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts,<br />
Bankspesen) mit insgesamt EUR 21.500 p. a. budgetiert. Die<br />
genannten Kosten werden ab dem 01.01.2012 jährlich mit<br />
3 % indexiert. Zusätzlich wurden IHK-Beiträge über die<br />
gesamte Fondslaufzeit in Höhe von EUR 14.651 kalkuliert.<br />
(13) Gewerbesteuer<br />
Berücksichtigt sind die sich aus der Prognoserechnung ergebenden<br />
Gewerbesteuerzahlungen.<br />
(14) Liquiditätsüberschuss<br />
Der Liquiditätsüberschuss ermittelt sich aus der Summe der<br />
Einnahmen abzüglich der Summe der Ausgaben.<br />
(15) Ausschüttungen / Entnahmen<br />
In dieser Position wird der prognostizierte Ausschüttungsverlauf<br />
dargestellt. Ausschüttungen / Entnahmen werden<br />
abhängig von der Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft<br />
nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages getätigt.<br />
(16) Änderung der Liquiditätsreserve<br />
Die Änderung der Liquiditätsreserve ergibt sich aus dem<br />
Liquiditätsüberschuss (14) abzüglich der Ausschüttungen /<br />
Entnahmen (15) und führt zusammen mit dem Stand der<br />
Liquiditätsreserve des Vorjahres zum Stand der Liquiditätsreserve.<br />
Die Liquiditätsreserve dient als Risikopuffer für unvorhergesehene<br />
Ausgaben sowie zur Glättung des Ausschüttungs- /<br />
Entnahmeverlaufs. Die verbleibende Liquiditätsreserve wird<br />
spätestens im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
an die Investoren ausgeschüttet. Eine Verzinsung der Liquiditätsreserve<br />
wird in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />
(17) Stand Bankdarlehen<br />
In dieser Position ist der Stand des Darlehens zum Ende des<br />
Jahres nach erfolgter Tilgung (siehe Ziffer 8) angegeben.<br />
69
Betriebsergebnisrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />
Erträge<br />
70 I Die Prognoserechnung<br />
2011 2012<br />
(18) Erträge aus Leasingraten 1) 1.605 2.407<br />
(19) Veräußerungsertrag<br />
Summe Erträge 1.605 2.407<br />
Aufwendungen<br />
(20) Abschreibungen 2) 1.505 2.258<br />
(21) Zinsaufwendungen 3) 396 564<br />
(22) Laufende Verwaltung 40 53<br />
(23) Technische Betreuung und Vermarktung 24 37<br />
(24) Sonstige Kosten 21 22<br />
(25) Gewerbesteuer 0 0<br />
Summe Aufwendungen 1.986 2.934<br />
(26) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft - 381 - 527<br />
(27) Außerbilanzielle Hinzurechnung (Gewerbesteuer) 0 0<br />
Die vorstehenden Prognosezahlen stellen Jahresendwerte bzw. jahresweise aufsummierte Zahlungsströme dar.<br />
Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />
Für die Umrechnung von US-Dollar in Euro wurde der Stichtagskurs angesetzt bzw. ein Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD unterstellt.<br />
1) Aufgrund der vorschüssigen Zahlungsweise und der notwendigen Abgrenzung zum 30.04.2011 übersteigen während der Prognoserechnung die steuerlichen Erträge aus Leasingraten<br />
die entsprechenden Erlöse aus Zeile 4 der Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft (siehe Seite 66/67). Der Differenzbetrag fällt in die Investitionsphase und ist in Zeile 13 des Investitions- und<br />
Finanzierungsplans entsprechend berücksichtigt.<br />
2) Inklusive der in der Steuerbilanz zu aktivierenden Werte aus der Übernahme des negativen Kapitalkontos des Gründungskommanditisten.<br />
3) Aufgrund der nachschüssigen Zahlungsweise und der notwendigen Abgrenzung zum 30.04.2011 übersteigen während der Prognoserechnung die Zinsausgaben aus Zeile 9 der Liquiditätsrechnung<br />
der Fondsgesellschaft (siehe Seite 66/67) die entsprechenden Aufwendungen. Der Differenzbetrag fällt in die Investitionsphase und ist in Zeile 13 des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
entsprechend berücksichtigt.<br />
Erläuterungen<br />
(18) Erträge aus Leasingraten<br />
Die Zahlung der Leasingraten erfolgt monatlich vorschüssig<br />
seit Auslieferung des Flugzeuges. Dargestellt sind die Leasingraten<br />
abgegrenzt nach Jahren.<br />
(19) Veräußerungsertrag<br />
Dargestellt wird der Erlös aus der Veräußerung des Flugzeuges<br />
(siehe hierzu Zeile 5 der Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft<br />
auf Seite 66 / 67) abzüglich des Restbuchwertes<br />
bei Veräußerung entsprechend dem buchmäßigen Aufwand<br />
durch den Abgang des Flugzeuges im Jahr 2020.<br />
(20) Abschreibungen<br />
Das Flugzeug einschließlich aller aktivierungspflichtigen<br />
Anschaffungsnebenkosten wird ab dem Zeitpunkt der Auslieferung<br />
bzw. ab dem Jahr der Leistungserbringung über die<br />
steuerliche Restnutzungsdauer von elf Jahren linear<br />
abgeschrieben.<br />
(21) Zinsaufwendungen<br />
Die Zinsaufwendungen entsprechen der prognostizierten<br />
Höhe der Finanzierungszinsen angepasst um die Abgrenzung<br />
zum 30.04.2011.
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Verkauf Summe<br />
2.407 2.407 2.407 2.408 2.408 2.408 2.408 2.134 22.999<br />
12.233 12.233<br />
2.407 2.407 2.407 2.408 2.408 2.408 2.408 2.134 12.233 35.232<br />
2.258 2.258 2.258 2.258 2.258 2.258 2.258 2.032 21.602<br />
525 486 446 405 360 315 267 199 3.962<br />
<strong>54</strong> 56 57 59 61 63 65 67 119 693<br />
38 39 41 42 43 44 46 47 401<br />
23 24 24 25 26 27 27 28 13 261<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 726 726<br />
2.898 2.863 2.826 2.789 2.748 2.706 2.663 2.373 859 27.645<br />
- 491 - 456 - 419 - 381 - 340 - 298 - 255 - 239 11.374 7.587<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 726 726<br />
(22) Laufende Verwaltung<br />
Die Honorare für die laufende Verwaltung entsprechen den<br />
Beträgen aus der Liquiditätsrechnung.<br />
(23) Technische Betreuung und Vermarktung<br />
Das dargestellte Honorar für die technische Betreuung und<br />
Vermarktung entspricht den Beträgen aus der Liquiditätsrechnung.<br />
(24) Sonstige Kosten<br />
Die sonstigen Kosten beinhalten den steuerlichen Aufwand<br />
für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie die<br />
sonstigen Nebenkosten.<br />
(25) Gewerbesteuer<br />
Gewerbesteuer fällt laut Prognoserechnung im Jahr 2020<br />
mit Verkauf des Flugzeuges an.<br />
(26) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft<br />
Das Betriebsergebnis resultiert aus dem Saldo zwischen den<br />
Erträgen und Aufwendungen.<br />
(27) Außerbilanzielle Hinzurechnung<br />
(Gewerbesteuer)<br />
Die Gewerbesteuer kann seit dem Jahr 2008 steuerlich nicht<br />
mehr als abzugsfähige Betriebsausgabe geltend gemacht werden<br />
und ist daher außerbilanziell hinzuzurechnen (siehe hierzu<br />
auch das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 107).<br />
71
Exemplarische Darstellung der Rechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />
Erläuterungen<br />
(28) Kommanditeinlage und 5 % Agio<br />
Die Einzahlung der Kommanditeinlage zuzüglich Agio wird<br />
zum 30.04.2011 unterstellt.<br />
(29) Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Abhängig von der Höhe des Liquiditätsüberschusses werden<br />
halbjährlich Ausschüttungen/Entnahmen (am 30.05. und<br />
30.11. eines jeden Jahres, erstmals zum 30.05.2011) getätigt.<br />
72 I Die Prognoserechnung<br />
2011 2012 2013<br />
(28) Kommanditeinlage und 5 % Agio 1) - 10.500<br />
(29) Ausschüttungen / Entnahmen 2) 5<strong>54</strong> 950 950<br />
in % der Kapitaleinlage 2) 9,5 % 3) 9,5 % 9,5 %<br />
davon Kapitalrückzahlung 5<strong>54</strong> 950 950<br />
davon Gewinnausschüttung 0 0 0<br />
Liquidität aus der Beteiligung (vor Steuern) - 9.946 950 950<br />
Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />
(30) Steuerliches Ergebnis des Investors unter Berücksichtigung<br />
- 9.946 - 8.996 - 8.046<br />
außerbilanzieller Hinzurechnungen (Gewerbesteuer) - 449 - 621 - 579<br />
(31) Ausgleich mit anderen Einkünften 4) (32) Einkommensteuerwirkung (unter Berücksichtung von<br />
0 0 0<br />
§ 15 b EStG und Anwendung von § 35 EStG) 5) 0 0 0<br />
Liquidität aus der Beteiligung (nach Steuern) - 9.946 950 950<br />
Kumulierte Liquidität (nach Steuern)<br />
(33) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />
- 9.946 - 8.996 - 8.046<br />
in % der Kapitaleinlage 2) 9,5 % 3) 9,5 % 9,5 %<br />
(34) Haftungsvolumen 0 0 0<br />
(35) Anteiliges Fremdkapital 17.064 15.988 14.867<br />
Alle Angaben in Euro.<br />
Die vorstehenden Prognosezahlen stellen Jahresendwerte bzw. jahresweise aufsummierte Zahlungsströme dar.<br />
Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />
1) Die Einzahlung der Kommanditeinlage und 5 % Agio wurde zum 30.04.2011 unterstellt, eine abweichende Einzahlung wurde nicht berücksichtigt.<br />
2) Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen enthalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden<br />
Monats.<br />
3) Die angegebene Ausschüttungshöhe in den Jahren 2011 und 2020 ist zeitanteilig zu verstehen.<br />
4) Aufgrund der Einschlägigkeit des § 15 b EStG können die anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben<br />
Einkunftsquelle (im Jahr 2020) verrechnet werden.<br />
5) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wird im Jahr 2021 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit dem Verlust gemäß § 15 b EStG<br />
verbleibenden Gewinnes des Jahres 2020 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % bezogen<br />
auf die Steuerschuld. Hierbei wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach § 35 EStG angenommen.<br />
Zusätzlich wird dargestellt, in welcher Höhe die Ausschüttungen/Entnahmen<br />
als Kapitalrückzahlung bzw. als Gewinnausschüttung<br />
zu klassifizieren sind.<br />
(30) Steuerliches Ergebnis des Investors<br />
unter Berücksichtigung außerbilanzieller<br />
Hinzurechnungen (Gewerbesteuer)<br />
Die steuerlichen Ergebnisse des Investors sind pro Kalenderjahr<br />
ausgewiesen. Sie stellen das auf den jeweiligen Betei -<br />
ligungsanteil im betreffenden Jahr entfallende steuerliche<br />
Ergebnis dar.
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Verkauf 2021 Summe<br />
950 950 950 950 950 950 937 10.356<br />
- 10.500<br />
19.447<br />
9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 3) 103,6 % 194,5 %<br />
950 950 950 950 950 950 937 1.409 10.500<br />
0 0 0 0 0 0 0 8.947 8.947<br />
950 950 950 950 950 950 937 10.356 8.947<br />
- 7.096 - 6.146 - 5.196 - 4.246 - 3.296 - 2.346 - 1.409 8.947<br />
- 537 - 494 - 450 - 401 - 352 - 301 - 282 14.269 9.803<br />
0 0 0 0 0 0 0 9.803 9.803<br />
0 0 0 0 0 0 0 -3.441 - 3.441<br />
950 950 950 950 950 950 937 10.356 -3.441 5.506<br />
- 7.096 - 6.146 - 5.196 - 4.246 - 3.296 - 2.346 - 1.409 8.947 5.506<br />
9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 3) 103,6 % -34,4 % 160,1 %<br />
0 0 0 100 100 100 100 100 100<br />
13.700 12.486 11.223 9.908 8.<strong>54</strong>0 7.116 5.760 0<br />
(31) Ausgleich mit anderen Einkünften<br />
Aufgrund der Einschlägigkeit des § 15 b EStG können die<br />
anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser<br />
Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus<br />
derselben Einkunftsquelle (prognosegemäß im Jahr 2020)<br />
verrechnet werden.<br />
(32) Einkommensteuerwirkung (unter Berücksichti -<br />
gung von § 15 b EStG und Anwendung von § 35 EStG)<br />
Unter Beachtung der Restriktionen des § 15 b EStG ergeben<br />
sich Einkommensteuerwirkungen aus der Versteuerung des<br />
Gewinnes im Jahr 2020. Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden<br />
Gewinn wurde im Jahr 2021 liquiditätswirksam<br />
angenommen. Die Versteuerung der nach Verrechnung mit<br />
den Verlusten gemäß § 15 b EStG verbleibenden Gewinne<br />
des Jahres 2020 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten<br />
(Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags<br />
in Höhe von 5,5 % bezogen auf die Steuerschuld.<br />
Dabei wurde der erhöhte (Grenz-)Steuersatz<br />
aufgrund der sogenannten „Reichensteuer“ in der Prognoserechnung<br />
außer Betracht gelassen. Es wurde eine liquiditätswirksame<br />
Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermess-<br />
73
etrages nach § 35 EStG angenommen (siehe auch im Kapitel<br />
„Die steuerlichen Grundlagen“ Seite 112).<br />
(33) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />
in Prozent der Kapitaleinlage<br />
In dieser Position wurden die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
nach Berücksichtigung der auf Investorenebene zu leistenden<br />
Steuerzahlungen in Prozent bezogen auf die geleistete<br />
Kapitaleinlage dargestellt.<br />
(34) Haftungsvolumen<br />
In den Jahren, in denen das Kapitalkonto der Investoren unter<br />
den Betrag der Haftsumme (1 % der Kapitaleinlage)<br />
sinkt, entsteht eine persönliche Haftung des Kommanditisten<br />
gemäß § 172 HGB. Dargestellt wird das Haftungsvolumen<br />
im jeweiligen Jahr.<br />
(35) Anteiliges Fremdkapital<br />
Ausgewiesen wird der je Investor anteilige Stand des langfristigen<br />
US-Dollar-Bankdarlehens zum Ende des Geschäftsjahres<br />
unter Berücksichtigung der kumulierten Tilgung (umgerechnet<br />
zum unterstellten Wechselkurs von 1 EUR =<br />
1,3308 USD).<br />
74 I Die Prognoserechnung
Frontansicht einer typgleichen Embraer <strong>195</strong><br />
Foto: Thomas L. Fischer
Liquiditätsüberschuss<br />
Bei einer Betrachtung über den gesamten Prognosezeitraum<br />
erzielt der Investor bei einer beispielhaften Beteiligung<br />
in Höhe von EUR 10.000 (zuzüglich Agio) einen Liquiditätsüberschuss<br />
vor Steuern in Höhe von EUR 8.947 bzw. EUR<br />
5.506 nach Steuern. Der Liquiditätsüberschuss setzt sich<br />
wie folgt zusammen:<br />
Wartungshalle in Palma de Mallorca mit einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> (im Vordergrund) sowie einer Boeing B737-800 von Air Europa<br />
Foto: Thomas L. Fischer<br />
76 I Die Prognoserechnung<br />
Liquiditätsüberschuss für eine Beteiligung<br />
in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />
Kommanditeinlage und 5 % Agio - 10.500<br />
Laufende Ausschüttungen / Entnahmen<br />
(ohne Veräußerungserlös)<br />
9.091<br />
Veräußerungserlös im Jahr 2020 10.356<br />
Liquiditätsüberschuss (vor Steuern) 8.947<br />
Steuerwirkung gesamt 1) - 3.441<br />
Liquiditätsüberschuss (nach Steuern) 5.506<br />
Alle Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische<br />
Auf- und Abrundungen.<br />
1) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wurde im Jahr 2021 liquiditätswirksam<br />
angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit dem Verlust<br />
gemäß § 15 b EStG verbleibenden Gewinnes des Jahres 2020 erfolgt unter Anwendung<br />
eines unterstellten (Grenz-) Steuersatzes von 42% zuzüglich eines Solidaritätszuschlages<br />
in Höhe von 5,5 % bezogen auf die Steuerschuld. Hierbei wurde eine liquiditätswirksame<br />
Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach § 35 EStG angenommen.
Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />
Die kumulierte Liquidität besteht anfänglich aus der geleisteten<br />
Kapitaleinlage und dem Agio und reduziert sich jährlich<br />
um die erhaltenen Ausschüttungen / Entnahmen. In der<br />
Nachsteuerbetrachtung erhöht sie sich zusätzlich jährlich<br />
um die Steuerwirkungen. Am Ende des Prognosezeitraums<br />
entspricht die kumulierte Liquidität dem Liquiditätsüberschuss<br />
aus der Beteiligung.<br />
Die Entwicklung der kumulierten Liquidität über die Laufzeit<br />
bei einer beispielhaften Beteiligung in Höhe von EUR 10.000<br />
und die Ausschüttungen / Entnahmen sowie die Steuerwirkungen<br />
bei der Nachsteuerbetrachtung sind in nachstehender<br />
Tabelle dargestellt:<br />
Kapitalflussrechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand 17.01.2011)<br />
Datum Kapital- Ausschüttungen / Kumulierte Steuerwirkungen Kumulierte<br />
einlage und Entnahmen Liquidität (inklusive Anrechnung Liquidität<br />
Agio (vor Steuern) (vor Steuern) nach §35 EStG) (nach Steuern)<br />
30.04.2011 - 10.500 - 10.500 - 10.500<br />
30.05.2011 79 - 10.421 0 - 10.421<br />
30.11.2011 475 - 9.946 0 - 9.946<br />
30.05.2012 475 - 9.471 0 - 9.471<br />
30.11.2012 475 - 8.996 0 - 8.996<br />
30.05.2013 475 - 8.521 0 - 8.521<br />
30.11.2013 475 - 8.046 0 - 8.046<br />
30.05.2014 475 - 7.571 0 - 7.571<br />
30.11.2014 475 - 7.096 0 - 7.096<br />
30.05.2015 475 - 6.621 0 - 6.621<br />
30.11.2015 475 - 6.146 0 - 6.146<br />
30.05.2016 475 - 5.671 0 - 5.671<br />
30.11.2016 475 - 5.196 0 - 5.196<br />
30.05.2017 475 - 4.721 0 - 4.721<br />
30.11.2017 475 - 4.246 0 - 4.246<br />
30.05.2018 475 - 3.771 0 - 3.771<br />
30.11.2018 475 - 3.296 0 - 3.296<br />
30.05.2019 475 - 2.821 0 - 2.821<br />
30.11.2019 475 - 2.346 0 - 2.346<br />
30.05.2020 475 - 1.871 0 - 1.871<br />
25.11.2020 10.818 8.947 0 8.947<br />
01.07.2021 0 8.947 - 3.441 5.506<br />
Summe - 10.500 19.447 - 3.441<br />
77
Fondsflugzeug Embraer <strong>195</strong> LR
Foto: Thomas L. Fischer
Die Sensitivitätsanalysen<br />
Abweichungen von der Prognose<br />
Wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung<br />
ist insbesondere der Verkaufspreis des Flugzeuges (sowohl<br />
bei regulärer Beendigung des Leasingvertrages als auch bei<br />
einem Ausfall des Leasingnehmers während der Vertragslaufzeit)<br />
sowie der US-Dollar / Euro-Wechselkurs. Bei der<br />
Nachsteuerbetrachtung ist zusätzlich der Steuersatz von<br />
Bedeutung. Die Prognoserechnung basiert auf Annahmen<br />
hinsichtlich dieser Parameter. Die nachstehenden Sensitivitätsanalysen<br />
sollen beispielhaft aufzeigen, wie das Ergebnis<br />
der Beteiligung durch veränderte Annahmen hinsichtlich<br />
der genannten Parameter beeinflusst wird.<br />
Zu beachten ist, dass sich – abweichend von der hier vorgenommenen<br />
isolierten Betrachtung – verschiedene Einflussfaktoren<br />
gleichzeitig verändern können oder dass die Veränderung<br />
eines Einflussfaktors Veränderungen weiterer<br />
Einflussfaktoren nach sich ziehen kann, wodurch das Ergebnis<br />
der isolierten Betrachtung verstärkt oder ausgeglichen<br />
werden kann.<br />
Die Sensitivitätsanalysen sollen dem Investor eine eigene<br />
Einschätzung auf Basis der dargestellten Szenarien ermöglichen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die beispielhaft<br />
angenommenen Veränderungen nicht die jeweils maximal<br />
denkbaren Veränderungen darstellen. Es sind auch höhere<br />
Abweichungen mit entsprechenden Auswirkungen auf das<br />
prognostizierte Beteiligungsergebnis möglich (siehe hierzu<br />
das Kapitel „Die Risikohinweise“ ab Seite 12).<br />
Als Maßstab für die Vergleichbarkeit werden der jeweilige<br />
Liquiditätsüberschuss (vor und nach Steuern) sowie die IRR-<br />
Rendite (nach Steuern) p.a. inklusive des dabei jeweils kalkulatorisch<br />
gebundenen Kapitals verwendet. Vor diesem Hin-<br />
80 I Die Sensitivitätsanalysen<br />
tergrund wird im folgenden Abschnitt zunächst die verwendete<br />
Renditeberechnungsmethode erläutert. Anschließend<br />
werden exemplarische Prognoseabweichungen dargestellt<br />
(Sensitivitätsanalysen).<br />
Renditeberechnungsmethode –<br />
Methode des internen Zinsfußes<br />
(IRR-Methode)<br />
Bei der im Kapitel „Die Prognoserechnung“ dargestellten<br />
Liquiditätsbetrachtung zur Beschreibung des Anlageerfolges<br />
der Beteiligung handelt es sich um ein rein statisches<br />
Verfahren, bei dem die Zeitpunkte der Liquiditätszu- und<br />
-abflüsse nicht berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung<br />
dieser Zeitpunkte ist jedoch mitentscheidend für die Beurteilung<br />
der tatsächlichen Rentabilität der Beteiligung, da die<br />
Liquiditätszuflüsse zu einem früheren Zeitpunkt unter<br />
anderem aufgrund der verzinslichen Wiederanlagemöglichkeit<br />
und der Inflation mehr wert sind als zu einem späteren<br />
Zeitpunkt. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Sensitivitätsanalysen<br />
zusätzlich die Rendite nach der IRR-Methode<br />
(im Folgenden „IRR-Rendite“; IRR steht dabei für „Internal<br />
Rate of Return“ bzw. „Interner Zinsfuß“) dargestellt.<br />
Bei der IRR-Methode, einem Verfahren der dynamischen<br />
Investitionsrechnung, handelt es sich um eine für geschlossene<br />
Fonds und ähnliche Kapitalanlageformen häufig verwendete<br />
Renditeberechnungsmethode, die entsprechende<br />
finanzmathematische Kenntnisse erfordert. Die IRR-Rendite<br />
eignet sich jedoch nur eingeschränkt für einen Vergleich der<br />
Vorteilhaftigkeit solcher Kapitalanlagen; dies ist nur unter<br />
Einbeziehung des Kapitalbindungsverlaufs, des Liquiditätsüberschusses<br />
und der Anlagedauer der jeweiligen Investition<br />
möglich. Zudem sollte die IRR-Rendite nicht das einzige<br />
Kriterium für eine Investitionsentscheidung sein; der poten-
zielle Investor sollte alle Eigenschaften des Beteiligungsangebotes<br />
(siehe hierzu auch das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
ab Seite 12) in seine Investitionsentscheidung einbeziehen.<br />
Bei der IRR-Methode wird die Ertragskraft der Beteiligung<br />
nicht statisch als Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen<br />
über die Kapitaleinlage dargestellt, sondern unter<br />
Berücksichtigung der zeitlichen Komponente als (rechnerische<br />
bzw. interne) Verzinsung des jeweils in der Beteiligung<br />
kalkulatorisch gebundenen Kapitals. Das kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital ändert sich im Verlauf der Beteiligung<br />
(z. B. durch Ausschüttungen / Entnahmen). Die IRR-Rendite<br />
beziffert daher nicht die Verzinsung der tatsächlich gezeichneten<br />
Kapitaleinlage, sondern des jeweils kalkulatorisch<br />
gebundenen Kapitals.<br />
Bei der Renditeberechnung für die Investoren werden folgende<br />
Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />
Einzahlung des gesamten Eigenkapitals (Kommanditkapital<br />
und Agio) zum 30.04.2011<br />
Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zum 30.05. und<br />
30.11. eines Jahres, erstmals zum 30.05.2011<br />
Ausschüttung /Entnahme des Veräußerungserlöses zum<br />
25.11.2020<br />
Steuerwirkung aus dem Veräußerungsgewinn zum<br />
01.07.2021.<br />
Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
ergibt sich damit für den Investor bezogen auf die<br />
Summe aus Kapitaleinlage und Agio (in Höhe von 5 % der<br />
Kapitaleinlage) eine IRR-Rendite vor Steuern von rund 9,1 %<br />
p. a. bzw. eine IRR-Rendite nach Steuern von rund 6,6 % p. a.<br />
Das durchschnittlich gebundene Kapital beträgt EUR 10.211<br />
(vor Steuern) bzw. EUR 8.177 (nach Steuern).<br />
Zum besseren Verständnis soll die IRR-Methode nachfolgend<br />
anhand eines Vergleichs mit einem gedachten / fiktiven<br />
Sparkonto erläutert werden. Dieser Vergleich bezieht<br />
sich lediglich auf die Berechnungsweise, nicht aber auf die<br />
Sicherheit der Anlage.<br />
Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />
Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />
Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen auf<br />
das Konto geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen<br />
dem Konto gutgeschrieben werden. Er vermindert sich,<br />
sobald Beträge vom Konto ausgezahlt werden.<br />
Auch ein geschlossener Fonds wie das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
kann entsprechend betrachtet werden, wobei<br />
die Leistung der Kapitaleinlage und des Agios (und bei der<br />
Nachsteuerbetrachtung die Steuerzahlungen) die Einzahlungen<br />
auf das „Sparkonto“ darstellen und dementsprechend<br />
der Erhalt der Ausschüttungen/Entnahmen die Auszahlungen<br />
vom „Sparkonto“.<br />
Anders als bei einem Sparkonto ist bei geschlossenen Fonds<br />
nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen sind abhängig von der Höhe der jeweils<br />
erwirtschafteten Ergebnisse und der verfügbaren Liquidität.<br />
Legt man eine beispielhafte Einlage von EUR 10.500 (inklu -<br />
sive 5 % Agio) auf ein „Sparkonto“ und will die prognosti -<br />
zierten Gesamtausschüttungen / -entnahmen in Höhe von<br />
EUR 19.447 (vor Steuern) über die Laufzeit des Beteiligungsangebotes<br />
verteilt entnehmen, dann müssen die anfäng -<br />
liche Einlage und die späteren Kontostände – das jeweils<br />
kalkulatorisch gebundene Kapital – entsprechend verzinst<br />
werden.<br />
81
Analog können bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
bei einem Zinssatz von rund 9,1 % p. a. auf den jeweiligen<br />
Kontostand des fiktiven „Sparkontos“ bzw. auf das jeweils<br />
Berechnungsbeispiel vor Steuern (PROGNOSE; Stand: 17.1.2011)<br />
82 I Die Sensitivitätsanalysen<br />
kalkulatorisch gebundene Kapital die prognostizierten Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen zu den genannten Zeitpunkten<br />
getätigt werden (siehe nachfolgende Tabelle):<br />
Datum Kapital- Ausschüttungen / rechnerische Kontostand des<br />
einlage Entnahmen Verzinsung Sparkontos /<br />
und Agio (interner Zinsfuß: kalkulatorisch<br />
rund 9,1 % p. a.) gebundenes Kapital<br />
30.04.2011 10.500 10.500<br />
30.05.2011 - 79 76 10.497<br />
30.11.2011 - 475 473 10.495<br />
30.05.2012 - 475 468 10.488<br />
30.11.2012 - 475 473 10.486<br />
30.05.2013 - 475 465 10.476<br />
30.11.2013 - 475 473 10.474<br />
30.05.2014 - 475 465 10.463<br />
30.11.2014 - 475 472 10.460<br />
30.05.2015 - 475 464 10.449<br />
30.11.2015 - 475 471 10.446<br />
30.05.2016 - 475 466 10.437<br />
30.11.2016 - 475 471 10.432<br />
30.05.2017 - 475 463 10.420<br />
30.11.2017 - 475 470 10.415<br />
30.05.2018 - 475 462 10.402<br />
30.11.2018 - 475 469 10.396<br />
30.05.2019 - 475 461 10.382<br />
30.11.2019 - 475 468 10.376<br />
30.05.2020 - 475 463 10.363<br />
25.11.2020 - 10.818 4<strong>54</strong> 0<br />
Summe 10.500 - 19.447 8.947<br />
Dies bedeutet, dass sich die IRR-Rendite der prognostizierten<br />
Zahlungsreihe auf rund 9,1 % p. a. (vor Steuern) beläuft.<br />
Genau bei diesem Zinssatz wird der Liquiditätsüberschuss<br />
von EUR 8.947 als Zinszahlung auf das jeweils kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital (Kontostand) über die Laufzeit der Beteiligung<br />
verteilt. Das durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital beträgt in diesem Berechnungsbeispiel<br />
EUR 10.211.
Der Liquiditätsüberschuss lässt sich auch darstellen als das<br />
durchschnittlich gebundene Kapital multipliziert mit der<br />
IRR-Rendite über die Fondslaufzeit:<br />
Liquiditätsüberschuss vor Steuern<br />
(PROGNOSE; Stand 17.01.2011)<br />
Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />
überschuss gebundenes (vor Steuern)<br />
(vor Steuern) Kapital<br />
8.947 = 10.211 x 9,15 % x 9,58 Jahre<br />
Mathematisch ausgedrückt wird bei der IRR-Methode der -<br />
jenige Abzinsungssatz (Interner Zinsfuß; IRR-Rendite) ermittelt,<br />
bei dem die Summe der Barwerte aller zu verschiedenen<br />
Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen gleich<br />
groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />
Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />
Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />
angenommene Zahlung bei einem gegebenen Abzinsungssatz<br />
zum Zeitpunkt der Investition besitzt. Der Kapitalwert<br />
einer Investition ist die Summe der Barwerte aller durch<br />
diese Investition verursachten Zahlungen (Ein- und Auszahlungen).<br />
Die IRR-Rendite nach Steuern wird rechnerisch gemäß derselben<br />
Methodik ermittelt wie die IRR-Rendite vor Steuern.<br />
Es fließen in die Berechnung jedoch zusätzlich die Steuerwirkungen<br />
ein. Die IRR-Rendite nach Steuern beträgt bei<br />
dieser Beteiligung prognosegemäß rund 6,6 % p. a. auf das<br />
jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital. Das durchschnittlich<br />
gebundene Kapital beträgt hierbei EUR 8.177.<br />
Liquiditätsüberschuss nach Steuern<br />
(PROGNOSE; Stand 17.01.2011)<br />
Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />
überschuss gebundenes (nach Steuern)<br />
(nach Steuern) Kapital<br />
5.506 = 8.177 x 6,62 % x 10,18 Jahre<br />
Analyse möglicher<br />
Prognoseabweichungen<br />
Am Beispiel einer Beteiligung von EUR 10.000 (zuzüglich 5 %<br />
Agio) wird nachfolgend exemplarisch aufgezeigt, welche<br />
Auswirkungen es für die Beteiligung des Investors hat, wenn<br />
bestimmte Parameter von ihren prognostizierten Werten<br />
abweichen. Dabei werden die erfolgsabhängigen Vergütungen<br />
berücksichtigt (siehe hierzu im Kapitel „Die rechtlichen<br />
Grundlagen“ ab Seite 102).<br />
Verkaufspreis<br />
Die Prognoserechnung unterstellt einen Verkauf des Flugzeuges<br />
zu einem Preis in Höhe von umgerechnet rund<br />
EUR 15,2 Mio. Dieser liegt unter dem auf Seite 49 dargestellten<br />
gutachterlichen Mid-Case-Wert in Höhe von umgerechnet<br />
rund EUR 15,5 Mio. (jeweils kalkulatorisch unterstellter<br />
Wechselkurs 1 EUR = 1,3308 USD).<br />
Sofern der tatsächliche Verkaufspreis zum unterstellten Verkaufszeitpunkt<br />
im November 2020 über oder unter dem kalkulierten<br />
Wert liegt, ergeben sich die nachstehend dargestellten<br />
Liquiditätsüberschüsse bzw. Renditen.<br />
Verkaufspreis (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
5.821<br />
3.590<br />
4,7 %<br />
(7.428)<br />
7.384<br />
4.<strong>54</strong>8<br />
5,7 %<br />
(7.809)<br />
8.947<br />
5.506<br />
6,6 %<br />
(8.177)<br />
9.732<br />
5.988<br />
Rendite (nach Steuern) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />
7,0 %<br />
(8.357)<br />
10.518<br />
6.470<br />
7,4 %<br />
(8.534)<br />
- 20 % - 10 % Prognose + 10 % + 20 %<br />
Änderung Verkaufspreis in %<br />
83
Verkaufspreis bei Ausfall des Leasingnehmers<br />
Die Prognoserechnung unterstellt eine Laufzeit des Leasingvertrages<br />
von zehn Jahren ab Auslieferung. Nachfolgend soll<br />
dargestellt werden, welche Auswirkungen die Höhe des<br />
erzielbaren Verkaufspreises bei einem vorzeitigen Ausfall des<br />
Leasingnehmers hat. Dabei wurden nachfolgende Prämissen<br />
unterstellt: Der Leasingnehmer fällt im ersten Quartal des<br />
Jahres 2016 aus (4,75 Jahre nach dem in der Prognoserechnung<br />
unterstellten Beitrittstermin der Investoren; d. h. etwa<br />
nach der Hälfte des Planungszeitraumes). Es wird ein Verkauf<br />
des Flugzeuges nach einer Vermarktungsphase von drei<br />
Monaten und zusätzlich der Anfall von Standzeitkosten in<br />
Höhe von insgesamt umgerechnet rund EUR 377.000 unterstellt<br />
sowie das von Air Europa bei Mietbeginn geleistete<br />
Deposit in Höhe von USD 1,05 Mio. einkalkuliert.<br />
Der prognostizierte Verkaufspreis für das Flugzeug beträgt<br />
umgerechnet rund EUR 18,2 Mio. Neben den gutachterlichen<br />
Mid-Case-Werten (siehe hierzu im Kapitel „Der Hersteller<br />
und das Flugzeug“ Seite 49) wird dabei unterstellt,<br />
dass der Leasingnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen<br />
nicht vollständig nachkommt. Sofern der tatsächliche<br />
Verkaufspreis im Jahr 2016 über oder unter dem kalkulierten<br />
Wert liegt, ergeben sich die nachstehend dargestellten<br />
Liquiditätsüberschüsse bzw. Renditen (jeweils kalkulatorisch<br />
unterstellter Wechselkurs 1 EUR = 1,3308 USD).<br />
84 I Die Sensitivitätsanalysen<br />
Verkaufspreis bei Ausfall des Leasingnehmers<br />
(Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
- 2.000<br />
- 2,7 %<br />
(3.976)<br />
- 1.077<br />
- 1.947<br />
Rendite (nach Steuern) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />
0,1 %<br />
(4.126)<br />
40<br />
- 16<br />
2,7 %<br />
(4.285)<br />
1.859<br />
1.159<br />
- 20 % - 10 % Rund EUR<br />
18,2 Mio.<br />
nach<br />
4,75 Jahren<br />
4,8 %<br />
(4.433)<br />
3.522<br />
2.179<br />
Änderung Verkaufspreis in %<br />
6,8 %<br />
(4.572)<br />
5.110<br />
3.152<br />
8.947<br />
6,6 %<br />
(8.177)<br />
5.506<br />
+ 10 % + 20 Basisfall<br />
(Prognose)<br />
rund 9,5 Jahre<br />
Laufzeit
Wechselkurs<br />
Da Flugzeuge grundsätzlich in US-Dollar gehandelt werden,<br />
besteht ein entsprechender Einfluss des US-Dollar/Euro-<br />
Wechselkurses auf die Rendite der Beteiligung. Jedoch wurde<br />
mit dem Leasingnehmer Air Europa vereinbart, dass während<br />
der Laufzeit des Leasingvertrages der auf das Eigen -<br />
kapital entfallende Teil der Leasingrate in Euro zu zahlen ist,<br />
so dass während dieser Zeit eine Änderung des US-Dollar/<br />
Euro-Wechselkurses nicht zu Prognoseabweichungen führt.<br />
Sollte der US-Dollar/Euro-Wechselkurs zum Zeitpunkt der<br />
Flugzeugveräußerung über oder unter dem unterstellten<br />
US-Dollar/Euro-Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD liegen,<br />
so ergeben sich die nachstehend dargestellten Liquiditätsüberschüsse<br />
bzw. Renditen.<br />
Wechselkurs (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
7.220<br />
4.448<br />
5,6 %<br />
(7.770)<br />
1 EUR =<br />
1,5970 USD<br />
8.005<br />
4.929<br />
6,1 %<br />
(7.957)<br />
1 EUR =<br />
1,4639 USD<br />
8.947<br />
5.506<br />
6,6 %<br />
(8.177)<br />
1 EUR =<br />
1,3308 USD<br />
(Prognose)<br />
10.098<br />
6.212<br />
Rendite (nach Steuern) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />
7,2 %<br />
(8.440)<br />
1 EUR =<br />
1,1977 USD<br />
Änderung Wechselkurs<br />
11.537<br />
7.094<br />
8,0 %<br />
(8.761)<br />
1 EUR =<br />
1,0646 USD<br />
Steuersatz<br />
Bei der Nachsteuerbetrachtung spielt der (Grenz-)Steuersatz<br />
des Investors eine wesentliche Rolle. In der Prognoserechnung<br />
ist durchgehend der Spitzensteuersatz (ohne Reichensteuer)<br />
von 42 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag unterstellt.<br />
Abweichungen von diesem Steuersatz ergeben die<br />
nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf den Liquiditätsüberschuss<br />
bzw. die Rendite.<br />
Steuersatz (Abweichungen zur Prognose)<br />
Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
8.947 8.947 8.947 8.947 8.947<br />
5.196<br />
6,4 %<br />
(8.038)<br />
5.506<br />
6,6 %<br />
(8.177)<br />
45 % * 42 % *<br />
(Prognose)<br />
5.920<br />
7,0 %<br />
(8.359)<br />
6.230<br />
Rendite (nach Steuern) p. a.<br />
(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />
* jeweils zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />
7,2 %<br />
(8.493)<br />
6.<strong>54</strong>1<br />
7,4 %<br />
(8.626)<br />
38 % * 35 % * 32 % *<br />
Änderung Steuersatz<br />
85
Frontansicht des Fondsflugzeuges
Foto: Thomas L. Fischer
Die rechtlichen Grundlagen<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot können sich die<br />
Investoren mittelbar an einem Flugzeug des Typs Embraer<br />
<strong>195</strong> beteiligen. Die nachfolgenden Darstellungen geben einen<br />
Überblick über die gesellschaftsrechtliche und vertragliche<br />
Struktur der Beteiligung. Es handelt sich hierbei um eine<br />
Zusammenfassung, die jedoch nicht die sorgfältige Prüfung<br />
des gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der Risi-<br />
Vereinfachte Darstellung der Beteiligungs- und Vertragsstruktur<br />
88 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Investor<br />
TERTIA ZWEITE<br />
Beteiligungstreuhand<br />
<strong>GmbH</strong><br />
GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> Treuhandkommanditist<br />
DVB Bank SE<br />
AL Konzept <strong>GmbH</strong><br />
KGAL<br />
1) Je nach Wahl des Investors.<br />
Geschäftsführender<br />
Komplementär<br />
ohne Einlage<br />
Darlehensgeber<br />
Verwaltung<br />
Konzeption,<br />
Einzahlungs- und<br />
Platzierungsgarantie<br />
SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG (Fondsgesellschaft)<br />
kohinweise, der Zeichnungsunterlagen, des Gesellschaftsvertrages,<br />
der Beteiligungsstruktur, der Fondsgesellschaft und<br />
des Treuhandvertrages ersetzt. Investoren beteiligen sich<br />
zunächst mittelbar als Treugeber an der Fondsgesellschaft.<br />
Sie können ihre Beteiligung allerdings in eine unmittelbare<br />
Beteiligung als Kommanditisten umwandeln.<br />
Treugeber 1)<br />
Eigentum<br />
Verkäufer<br />
Kommanditist 1)<br />
Leasingnehmer<br />
Asset-Management<br />
Air Europa<br />
GOAL KG<br />
Globalia Lease Finance<br />
Two Limited
Fondsgesellschaft / Emittent<br />
Angaben über den Emittenten<br />
Fondsgesellschaft und Emittent dieses Beteiligungsangebotes<br />
ist die SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in Grünwald<br />
(Geschäftsanschrift: Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald). Die<br />
Fondsgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom<br />
25.06.2008 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
unter der Firma GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt<br />
Nr. 44 KG gegründet und am 03.07.2008 im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer<br />
HRA 92524 eingetragen. Mit Gesellschafter beschluss<br />
vom 04.10.2010 wurde die Firma in SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG geändert. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit<br />
errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf<br />
von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung,<br />
Vermietung, Leasing und Verwertung. Zu diesem Zweck<br />
können auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingegangen<br />
werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem<br />
Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden<br />
Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />
unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen<br />
sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der<br />
Gewerbeordnung aufgeführt sind, oder die als Unternehmensgegenstand<br />
sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis<br />
bedürfen. Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten unterliegt<br />
deutschem Recht.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht in<br />
allen wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Regelung<br />
zur Kommanditgesellschaft ab, siehe die Übersicht im<br />
Anschluss an den Gesellschaftsvertrag auf Seite 151.<br />
Der Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil dieses Beteiligungsprospektes<br />
und ab Seite 138 abgedruckt. Weitere Angaben<br />
zur Fondsgesellschaft finden sich im Kapitel „Weitere Vertragspartner<br />
und Verflechtungen“ auf Seite 130.<br />
Gründungsgesellschafter und derzeitige<br />
Gesellschafter des Emittenten<br />
Bei den Gründungsgesellschaftern handelt es sich um die<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />
(im Folgenden „GOAL <strong>GmbH</strong>“), und die GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (im Folgenden<br />
„GOAL KG“).<br />
Persönlich haftender Gründungsgesellschafter ist die GOAL<br />
<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald. Er leistet keine Einlage und ist<br />
am Vermögen sowie am Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht<br />
beteiligt. Der persönlich haftende Gründungsgesellschafter<br />
ist mittelbar ein Gemeinschaftsunternehmen des Initiators<br />
KGAL und der Deutsche Lufthansa AG (siehe hierzu im Kapitel<br />
„Weiter Vertragspartner und Verflechtungen“ Seite 131).<br />
Mit Vertrag vom 01.10.2010 ist die GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>, Grünwald, als persönlich<br />
haftender Gesellschafter (im Folgenden „persönlich haftender<br />
Gesellschafter“ oder „GOAL P 17 <strong>GmbH</strong>“) in die<br />
Fondsgesellschaft eingetreten. Anschließend ist die GOAL<br />
<strong>GmbH</strong> aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />
Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> ist nunmehr persönlich haftender und<br />
geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft. Sie<br />
leistet ebenfalls keine Einlage und ist am Vermögen sowie<br />
am Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Sie ist in<br />
der Rechtsform einer <strong>GmbH</strong> als Kapitalgesellschaft strukturiert<br />
(siehe hierzu im Kapitel „Weitere Vertragspartner und<br />
Verflechtungen“ Seite 132).<br />
Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter<br />
einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt für die Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft. Der persönlich haftende<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist jedoch eine Kapitalgesellschaft<br />
in der Rechtsform einer <strong>GmbH</strong> und haftet deshalb<br />
nur beschränkt mit seinem Gesellschaftsvermögen.<br />
89
Die Satzung des persönlich haftenden Gesellschafters weicht<br />
in folgenden Bestimmungen von der gesetzlichen Regelung<br />
zur <strong>GmbH</strong> ab: Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so<br />
erfolgt die Vertretung durch zwei Geschäftsführer oder<br />
durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen.<br />
Die Geschäftsführer sind aufgrund Gesellschafterbeschluss<br />
befugt, die Gesellschaft auch bei Rechts geschäften<br />
mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten<br />
(Befreiung von § 181 BGB). Änderungen der Satzung des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters können nur einstimmig<br />
beschlossen werden. Jede Verfügung über Geschäftsanteile<br />
oder Teile von solchen ist nur mit schrift licher Genehmigung<br />
der Gesellschaft zulässig, es sein denn, die Verfügung erfolgt<br />
zugunsten eines oder mehrerer Mitgesellschafter.<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter ist allein zur<br />
Geschäftsführung und zur Vertretung der Fondsgesellschaft<br />
berechtigt und verpflichtet (siehe § 12 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf<br />
die Vornahme aller Handlungen, die zum gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören. Darüber<br />
hinausgehende Handlungen kann der persönlich haftende<br />
Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen<br />
(siehe § 12 Ziffer 3 und § 13 Gesellschaftsvertrag).<br />
Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
gegen den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen<br />
lediglich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />
(siehe hierzu § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Gründungskommanditist ist die GOAL KG mit Sitz in<br />
Grünwald mit einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />
EUR 10.000. Die von der GOAL KG übernommene Pflichteinlage<br />
entspricht der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />
Der Gründungskommanditist ist mittelbar ein<br />
Gemeinschaftsunternehmen des Initiators KGAL und der<br />
Deutsche Lufthansa AG (siehe hierzu im Kapitel „Weitere<br />
Vertragspartner und Verflechtungen“ Seite 134).<br />
90 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Die GOAL KG hat ihre Kommanditbeteiligung mit Wirkung<br />
zum 30.09.2010 im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf die<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18<br />
<strong>GmbH</strong> (im Folgenden „GOAL P 18 <strong>GmbH</strong>“) übertragen und<br />
ist damit aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />
Die GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> wird mit Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
mit Sitz in Grünwald aus der Fondsgesellschaft ausscheiden<br />
und ist berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten<br />
Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft zu entnehmen.<br />
Zum Ausgleich eines negativen Buchwertes ist sie<br />
nicht verpflichtet (siehe § 3 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern<br />
gezeichneten Kommanditeinlagen beträgt zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung Null Euro, da die Gründungsgesellschafter<br />
bereits aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden sind.<br />
Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> erhält für die Übernahme der<br />
Geschäftsführung und der persönlichen unbeschränkten<br />
Haftung in der Fondsgesellschaft eine laufende jährliche<br />
Vergütung in Höhe von EUR 5.000 zuzüglich einer gegebenenfalls<br />
anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Ver -<br />
gütung ist jeweils nachschüssig am 30.12. des jeweiligen<br />
Jahres fällig und erhöht sich ab dem 01.01.2012 um jeweils<br />
3 % p. a. gegenüber der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
Der Gründungsgesellschafter GOAL <strong>GmbH</strong> hat bis zu seinem<br />
Ausscheiden eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 750<br />
p. a. erhalten.<br />
Der Gründungsgesellschafter GOAL KG erhält in seiner Funktion<br />
als Asset-Manager eine Vergütung in Höhe von EUR<br />
3.000 pro Monat zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />
Umsatzsteuer (ab dem 01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert).<br />
Darüber hinaus erhält er erfolgsabhängige Honorare:<br />
Bei Abschluss eines Anschlussmietvertrages für das Flugzeug
eträgt das Honorar einmalig 5 % der Summe der für eine<br />
feste Laufzeit (ohne Optionen) vereinbarten Netto-Leasingraten<br />
zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer. Bei Vermittlung<br />
eines Käufers hat die GOAL KG einen Anspruch auf<br />
3 % des vertraglich vereinbarten Verkaufspreises sowie gegebenenfalls<br />
auf 35 % des Mehrerlöses, welcher sich aus der<br />
Differenz zwischen einem eventuell höheren tatsächlichen<br />
Verkaufspreis und dem in der Prognoserechnung unterstellten<br />
Verkaufspreis (in USD) ergibt, zuzüglich etwaig anfallender<br />
Umsatzsteuer (zu den Details siehe im Kapitel „Die rechtlichen<br />
Grundlagen“ den Abschnitt „Vertrag über die<br />
technische Betreuung und Vermarktung“ ab Seite 102). Des<br />
Weiteren erhält der Gründungsgesellschafter GOAL KG in<br />
seiner Funktion als Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsgeber<br />
Zinsen auf den ausgereichten Darlehensbetrag in Höhe<br />
des 1-Monats-Euribor zuzüglich einer Marge von 4 % p. a.<br />
Den Gründungsgesellschaftern GOAL <strong>GmbH</strong> und GOAL KG<br />
stehen über die in diesem Abschnitt („Gründungsgesellschafter<br />
und derzeitige Gesellschafter des Emittenten“)<br />
dargestellten Vergütungen hinaus keine Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte oder sonstigen Gewinnbezüge weder<br />
innerhalb noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu,<br />
insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeglicher Art.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />
unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die<br />
der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />
oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen.<br />
Künftiger weiterer Gesellschafter des Emittenten<br />
Weiterer Gesellschafter der Fondsgesellschaft wird künftig<br />
die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz in<br />
Grünwald (im Folgenden „TERTIA“ oder „Treuhandkommanditist“)<br />
sein. Die TERTIA ist mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft<br />
der KGAL (siehe Kapitel „Weitere Vertragspartner<br />
und Verflechtungen“, Seite 133) und wird mit Zustandekommen<br />
des ersten Treuhandverhältnisses in die Fondsgesellschaft<br />
eintreten. Die Kapitaleinlage der TERTIA richtet sich<br />
nach der Höhe der durch die als Treugeber beteiligten Investoren<br />
insgesamt gezeichneten Kapitaleinlagen. Die im<br />
Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt 1 % der<br />
Summe der gezeichneten Kapitaleinlagen der Treugeber.<br />
Der Treuhandkommanditist hält seine Beteiligung im eigenen<br />
Namen, jedoch ausschließlich im Auftrag und für Rechnung<br />
der jeweiligen Treugeber. Dementsprechend übt er<br />
seine Gesellschafterrechte zwar im eigenen Namen, jedoch<br />
gemäß den Weisungen der Treugeber aus, sofern diese<br />
Gesellschafterrechte nicht an die Treugeber abgetreten wurden<br />
oder diesen zur Ausübung überlassen wurden (siehe<br />
den Abschnitt „Treuhandkonzept“ ab Seite 97).<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seine Kommanditbeteiligung<br />
ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters vollständig oder teilweise auf einen nachfolgenden<br />
Treuhandkommanditisten oder anteilig auf die Treugeber<br />
zu übertragen. Gleiches gilt für die anteilige Abtretung<br />
der Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben und<br />
Abfindungen an die Treugeber.<br />
Kapital des Emittenten<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Das<br />
Gesellschaftskapital setzt sich daher aus der Einlage des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters und den Kommanditeinlagen<br />
der Kommanditisten zusammen. Vorliegend leistet<br />
der persönlich haftende Gesellschafter keine Einlage. Zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das gezeichnete<br />
Gesellschaftskapital EUR 10.000, wovon EUR 5.000 eingezahlt<br />
sind. Das Gesellschaftskapital wird durch die Aufnahme<br />
der Investoren auf EUR 8.480.000 zuzüglich einer Zeich-<br />
91
nungsreserve in Höhe von EUR 50.000 erhöht, ohne dass es<br />
einer Zustimmung der weiteren Gesellschafter bedarf (siehe<br />
§ 3 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />
In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />
Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />
Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
Investoren<br />
Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />
beteiligen sich zunächst als Treugeber über die TERTIA<br />
an der Fondsgesellschaft. Sie können jedoch bereits im<br />
Zeichnungsschein festlegen, ob sie weiterhin als Treugeber<br />
beteiligt sein wollen oder ob sie ihre Beteiligung in eine<br />
unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln und sich<br />
als Kommanditisten in das Handelsregister eintragen<br />
lassen möchten (siehe hierzu das Kapitel „Die Beteiligung“<br />
ab Seite 114).<br />
Über entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und<br />
im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />
dass die Treugeber den unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />
soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen<br />
und rechtlichen Folgen gleichgestellt sind.<br />
Pflichten der Investoren<br />
Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgend<br />
(jeweils mit weiteren Verweisen) dargestellten Pflichten<br />
verbunden; darüber hinaus sind die Erwerber der<br />
Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu<br />
erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />
Zahlungsverpflichtung<br />
Die Zahlungsverpflichtung der Investoren bezieht sich auf<br />
die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins vom jeweiligen<br />
Investor übernommene Kapitaleinlage zuzüglich des<br />
92 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Agios (5 % der Kapitaleinlage). Weitere Einzelheiten hierzu<br />
sowie zu den mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />
der Vermögensanlage verbundenen weiteren Kosten<br />
ergeben sich aus dem Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite<br />
114 sowie aus dem Zeichnungsschein. Die in das Handels -<br />
register einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der übernommenen<br />
Kapitaleinlage ohne Agio.<br />
Im Falle nicht fristgerechter Erbringung bzw. Nichterbringung<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio kann die Fondsgesellschaft<br />
Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen. Darüber<br />
hinaus kann dies dazu führen, dass das Treuhandverhältnis<br />
nicht wirksam zustande kommt (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag<br />
in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />
sowie den Zeichnungsschein). Der Treuhandkommanditist<br />
ist in diesen Fällen zu einer außerordentlichen Kündigung<br />
des Treuhandvertrages berechtigt (siehe § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />
Zusätzlich kann die Fondsgesellschaft pauschal<br />
15 % der Kapitaleinlage des jeweiligen Investors als<br />
Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis<br />
vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer<br />
Schaden entstanden ist (siehe § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />
und den Zeichnungsschein). Darüber hinaus kann der<br />
Investor, falls er der Fondsgesellschaft bereits als Kommanditist<br />
beigetreten ist, aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
werden (siehe § 8 Ziffer 2 (a) Gesellschaftsvertrag).<br />
Pflicht zur Kosten- /Abgabenerstattung<br />
und Nachschusspflicht<br />
Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />
Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />
auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters<br />
beruhen (z. B. Übertragung der Beteiligung, vorzeitiges Ausscheiden<br />
aus der Gesellschaft) oder ihren Grund in der<br />
Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform / Sitz eines<br />
Gesellschafters haben, sind von dem die jeweilige Belastung
auslösenden Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger<br />
als Gesamtschuldner zu tragen (siehe § 11 Ziffer<br />
1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Auf Ebene des Investors etwa entstehende individuelle<br />
Steuerbelastungen (siehe die Informationen im Kapitel „Die<br />
Risikohinweise“ ab Seite 17 sowie auf Seite 23) sind von<br />
diesem selbst zu tragen. Der Anbieter oder der Emittent<br />
übernehmen keine Zahlung von Steuern für die Investoren.<br />
Eine über die in den vorstehenden Abschnitten dargestellte<br />
Abgaben- und Kostenerstattungspflicht hinausgehende<br />
Nachschusspflicht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschlossen werden (siehe § 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Haftung<br />
Die Investoren, die sich als Kommanditisten unmittelbar an<br />
der Fondsgesellschaft beteiligen, haften gegenüber Gläubigern<br />
der Fondsgesellschaft bis zur Höhe ihrer im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme, die 1 % der übernommenen<br />
Kapitaleinlage beträgt. Soweit der Investor seine<br />
Kapitaleinlage geleistet hat, erlischt seine persön liche Haftung.<br />
Die Haftung lebt wieder auf, wenn das Kapitalkonto<br />
des Investors durch Ausschüttungen / Entnahmen unter den<br />
Betrag seiner Haftsumme sinkt. Nach ihrem Ausscheiden<br />
aus der Fondsgesellschaft haften die Investoren bis zur Höhe<br />
ihrer Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf<br />
Jahren nach ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie<br />
gerichtlich geltend gemacht wurden. Zu den Details siehe<br />
im Kapitel „Die Risikohinweise“ auf Seite 22. Die Investoren,<br />
die sich als Treugeber mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht<br />
unmittelbar für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />
müssen aber den Treuhandkommandi tisten von dessen Haftung<br />
freistellen. Wirtschaftlich sind sie daher den Kommanditisten<br />
hinsichtlich der Haftung gleichgestellt.<br />
Vertraulichkeit<br />
Jeder Gesellschafter ist zur Verschwiegenheit gegenüber<br />
unbeteiligten Dritten in allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet.<br />
Rechte der Investoren<br />
Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgend<br />
dargestellten Rechten verbunden:<br />
Beteiligung am Jahresergebnis, Ausschüttungen /<br />
Entnahmen<br />
Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />
Kündigungsrecht<br />
Recht zur Übertragung und Belastung von<br />
Gesellschaftsanteilen<br />
Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft.<br />
Beteiligung am Jahresergebnis,<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />
Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />
schüttet die erwirtschafteten Geldüberschüsse (unter<br />
Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve)<br />
grundsätzlich jeweils am 30.05. und 30.11. eines jeden Jahres<br />
an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />
aus, erstmals zum 30.05.2011. Die Ausschüttungen / Entnahmen<br />
erfolgen grundsätzlich in Euro. Die GOAL P 17<br />
<strong>GmbH</strong> kann jedoch Ausschüttungen / Entnahmen auch in<br />
US-Dollar vorsehen.<br />
Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />
unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine<br />
Ausschüttung / Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer<br />
von dem geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen<br />
erachteten Liquiditätsreserve. Die Aufteilung der Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen zwischen den Gesellschaftern<br />
erfolgt entsprechend der Höhe der von diesen geleisteten<br />
93
Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
(siehe § 14 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />
Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV<br />
im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage ist die Ergebnis zuwei -<br />
sung unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts so vorzunehmen,<br />
dass die Gesellschafter hinsichtlich der Summe ihrer<br />
Kapitalkonten III und IV soweit steuerrechtlich möglich<br />
gleichgestellt werden (siehe § 14 Ziffer 3 c Gesellschaftsver -<br />
trag).<br />
Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />
Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />
EUR 1.000 der Einlage entfällt eine Stimme. Der geschäftsführende<br />
Gesellschafter hat 50 Stimmen (siehe § 13 Ziffer 6<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern im<br />
Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist oder zwingende<br />
gesetzliche Vorschriften andere Mehrheitserfordernisse<br />
vorsehen. Davon abweichend ist für Änderungen des<br />
Gesellschaftsvertrages, die Auflösung sowie für sonstige<br />
Grundlagengeschäfte der Fondsgesellschaft eine Mehrheit<br />
von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen sowie die<br />
Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters notwendig<br />
(qualifizierte Mehrheit; siehe hierzu § 13 Ziffer 9<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Ebenso können der Ausschluss des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters, der Entzug der Vertretungsmacht und der<br />
Entzug der Geschäftsführungsbefugnis des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters ohne Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen beschlossen werden.<br />
94 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die nicht alle Gesellschafter<br />
formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />
zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />
des geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen<br />
Nachteil verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich<br />
und im Umlaufverfahren gefasst. Die Beschlussfassung<br />
führt der geschäftsführende Gesellschafter durch. Er kann<br />
vom Umlaufverfahren absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />
einberufen, wenn hierfür ein wichtiger<br />
Grund vorliegt. Jeder Gesellschafter kann sich in der<br />
Gesellschafterversammlung durch einen anderen Gesellschafter,<br />
seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges<br />
Kind, einen Testamentsvollstrecker oder seinen ständigen<br />
Generalbevollmächtigten vertreten lassen (siehe § 13 Ziffer<br />
5 Gesellschaftsvertrag). Zur Beschlussfähigkeit siehe § 13<br />
Ziffern 3 und 5 Gesellschaftsvertrag.<br />
Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />
eine außerordentliche Beschlussfassung<br />
verlangen, wenn sie mindestens 10 % des Kommandit -<br />
kapitals auf sich vereinigen (siehe § 13 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Kann eine Entscheidung durch Gesellschafterbeschluss<br />
nicht rechtzeitig erreicht werden, entscheidet der geschäftsführende<br />
Gesellschafter nach pflichtgemäßem Ermessen im<br />
Interesse der Fondsgesellschaft (siehe § 13 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />
Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />
Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichts-,<br />
Kontroll- und Informationsrechte eines Komman ditisten<br />
gemäß § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die Unterlagen
ezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur durch<br />
einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />
Berufes eingesehen werden dürfen.<br />
Kündigungsrecht<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />
erstmals zum 31.12.2023, ordentlich gekündigt<br />
werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />
wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe § 8 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Eine Kündigung hat mittels eingeschriebenen<br />
Briefs zu erfolgen, der an die Fonds gesellschaft zu richten<br />
ist. Für die Fristeinhaltung ist der Zugang der Kündigung<br />
bei der Fondsgesellschaft maß geblich.<br />
Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />
eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />
Der Auszahlungsbetrag wird zwei Wochen nach Aufforderung<br />
durch den ausgeschiedenen Gesellschafter fällig,<br />
frühestens jedoch zum nächsten, auf das Ausscheiden folgenden<br />
Ausschüttungstermin, und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />
zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität<br />
verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden<br />
(siehe hierzu § 10 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
Recht zur Übertragung und Belastung<br />
von Gesellschaftsanteilen<br />
Ein Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil vollständig<br />
oder teilweise übertragen (durch Abtretung im Rahmen<br />
einer Schenkung oder Veräußerung), belasten oder eine<br />
sonstige Verfügung hierüber treffen. Dies ist grundsätzlich<br />
nur mit Wirkung zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres<br />
möglich und bedarf zur Wirksamkeit der vorherigen schrift -<br />
lichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters.<br />
Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt<br />
werden (siehe hierzu § 7 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />
dadurch ein Gesellschaftsanteil von unter EUR 10.000 oder<br />
ein nicht auf volle EUR 1.000 lautender Anteil entsteht. Die<br />
Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil<br />
ist unzulässig.<br />
Zu den steuerlichen Implikationen einer Übertragung eines<br />
Gesellschaftsanteils siehe im Kapitel „Die steuer lichen<br />
Grundlagen“ ab Seite 110.<br />
Alle im Zusammenhang mit einer Übertragung oder sonstigen<br />
Verfügung über den Gesellschaftsanteil entstehenden<br />
Kosten und Abgaben sind von dem übertragenden/verfügenden<br />
und dem eintretenden Gesellschafter gesamtschuldnerisch<br />
zu tragen (siehe hierzu vorstehend den Abschnitt<br />
„Pflicht zur Kosten-/Abgabenerstattung und Nachschusspflicht“<br />
sowie im Kapitel „Die Beteiligung“ Seite 118).<br />
Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
Mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen<br />
und mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
können die Gesellschafter die Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft beschließen. Die Liquidation erfolgt durch<br />
den geschäftsführenden Gesellschafter oder durch den /die<br />
von ihm zu bestellenden Liquidator /en (siehe § 16 Ziffer 1<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung auf seine<br />
Erben über und die Fondsgesellschaft wird mit den Erben<br />
fortgesetzt (siehe hierzu § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />
Ausschluss /Ausscheiden aus der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, einen<br />
Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />
einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />
wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
95
nicht nachkommt, ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren<br />
über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung<br />
mangels Masse abgelehnt wird, in seinen Gesellschaftsanteil<br />
die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, ein Verstoß<br />
gegen seine Mitteilungspflichten und /oder das Geldwäschegesetz,<br />
in Bezug auf den Gesellschafter ein in § 3<br />
Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag genannter Umstand eintritt,<br />
oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt. In diesen Fällen erhält<br />
der ausgeschlossene bzw. ausgeschiedene Gesellschafter<br />
eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes<br />
seiner Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz<br />
des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem Ausscheiden<br />
beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />
des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />
zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen /<br />
Entnahmen sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />
nach § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11<br />
Gesellschaftsvertrag, höchstens aber in Höhe des Verkehrswertes<br />
seiner Beteiligung (siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffer 2<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Datenschutz<br />
Die Daten des Gesellschafters werden bis zur Beendigung<br />
der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />
notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und<br />
gespeichert. Die Daten können während und auch nach der<br />
Beendigung der Beteiligung für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung<br />
verwendet werden. Dieser Nutzung kann<br />
der Gesellschafter jederzeit kostenlos widersprechen (siehe<br />
§ 18 Gesellschaftsvertrag und § 13 Treuhandvertrag).<br />
Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen und<br />
der künftigen Gesellschafter im Vergleich<br />
Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />
GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> und GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> weichen in den<br />
folgenden Punkten von den Hauptmerkmalen der Anteile<br />
der künftigen Gesellschafter ab:<br />
96 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> ist persönlich haftender Gesellschafter<br />
und hat keine Kommanditeinlage übernommen.<br />
Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> erhält ab dem Jahr 2011 eine jähr -<br />
liche Vergütung in Höhe von EUR 5.000, welche sich ab<br />
dem 01.01.2012 um jeweils 3 % pro Jahr gegenüber der<br />
Vorjahresvergütung erhöht.<br />
Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> haftet unbeschränkt mit ihrem<br />
Gesellschaftsvermögen.<br />
Der GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> stehen unbeschränkte Einsichts-,<br />
Kontroll- und Informationsrechte zu.<br />
Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, die Fassung von<br />
Gesellschafterbeschlüssen zu initiieren, und sie führt die<br />
Beschluss fassungen durch; sie hat 50 Stimmen.<br />
Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> entscheidet unter Berücksichtigung<br />
einer angemessenen Liquiditätsreserve über die Höhe der<br />
ausschüttungsfähigen Beträge, erhält jedoch selbst keine<br />
Ausschüttungen / Entnahmen.<br />
Die Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft ist<br />
nur mit Zustimmung der GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> möglich.<br />
Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> und die GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> werden<br />
von der Fondsgesellschaft von der Haftung für ihre Handlungen<br />
oder Unterlassungen im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
freigestellt, es sei denn, die Haftung<br />
basiert auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.<br />
Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> kann bei ihrem Ausscheiden die Freistellung<br />
von ihrer Forthaftung für Gesellschafterverbindlichkeiten<br />
verlangen.<br />
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der<br />
GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> beträgt nicht nur 1 %, sondern 100 %<br />
ihrer Kapitaleinlage.<br />
Die GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> ist mit ihrem Ausscheiden berechtigt,<br />
bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftete Liquiditätsüberschüsse<br />
der Fondsgesellschaft zu entnehmen.<br />
Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />
weichen darüber hinaus von den Hauptmerkmalen des
Anteils des künftigen Gesellschafters TERTIA, nicht aber von<br />
den Hauptmerkmalen der Anteile der übrigen künftigen<br />
Gesellschafter (Investoren), wie folgt ab: Die derzeitigen<br />
Gesellschafter sind, anders als die TERTIA, selbst wirtschaftlich<br />
Berechtigte ihrer Anteile. Der TERTIA stehen daher keine<br />
eigenen Ausschüttungs- / Entnahme ansprüche, Ansprüche<br />
auf Anteile am Liquidationserlös oder Ansprüche auf<br />
ein Auseinandersetzungsguthaben zu, da diese an die Investoren<br />
abgetreten werden. Die TERTIA wird zudem ihre<br />
Kontrollrechte gemäß § 166 HGB sowie ihre Stimmrechte<br />
den Investoren zur Ausübung überlassen. Die TERTIA ist<br />
verpflichtet, ihren Gesellschaftsanteil auf Ver langen des<br />
jeweiligen Investors anteilig auf diesen zu übertragen.<br />
Darüber hinaus gibt es keine weiteren Abweichungen bezüglich<br />
der Hauptmerkmale der Anteile. Zu den Rechten der<br />
künftigen Gesellschafter (Investoren) siehe Seite 93.<br />
Treuhandkonzept<br />
Die Investoren beteiligen sich zunächst ausschließlich als<br />
Treugeber über den Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEI-<br />
TE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald an der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Mit Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />
dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />
wirksam zustande. Der Treuhandvertrag ist als Bestandteil<br />
dieses Beteiligungsprospektes ab Seite 152 abgedruckt. Die<br />
Annahme erfolgt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung.<br />
Das mit dem Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis,<br />
d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />
zur Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers, entsteht<br />
erstmals mit Eintritt der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />
Voraussetzungen (siehe auch im Kapitel „Die Beteiligung“<br />
den Abschnitt „Annahme der Beteiligungserklärung“ auf<br />
Seite 116 sowie § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung<br />
mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Treugeber ist berechtigt, durch Erklärung im Zeichnungsschein<br />
sowie innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach Bestätigung<br />
der Annahme der Beteiligungserklärung die Umwandlung<br />
seiner treuhänderischen Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft als<br />
Kommanditist zu verlangen. Danach kann der Treugeber durch<br />
schriftliche Erklärung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ablauf des<br />
31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />
wird wirksam, sobald der Fondsgesellschaft<br />
eine notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht durch<br />
den Treugeber zur Verfügung gestellt wird. Die durch die Beendigung<br />
des Treuhandvertrages verursachten Kosten, Gebühren<br />
und Auslagen gehen zu Lasten des Treugebers.<br />
Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />
(Rechtsgrundlage) die Aufgabe, im Auftrag und auf<br />
Rechnung des Investors der Fondsgesellschaft als Kommanditist<br />
beizutreten. Er hat darüber hinaus die Aufgabe, die<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft für den Investor treuhänderisch<br />
zu halten (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />
Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />
Halten der Kommanditanteile der Investoren<br />
beschränkt. Das Treuhandverhältnis dient ausschließlich der<br />
Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Fondsgesellschaft<br />
und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />
der Investoren (siehe hierzu § 1 Ziffer 8 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />
Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
97
Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />
sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />
gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />
Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und<br />
§ 4 Treuhandvertrag, § 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />
können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />
Regeln des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />
übertragen oder belastet werden (siehe § 6 Treuhandvertrag).<br />
Gleiches gilt beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandvertrag endet unter anderem, wenn der Treugeber<br />
seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß § 7<br />
Ziffer 6 Treuhandvertrag in Verbindung mit § 8 Ziffer 1<br />
Gesellschaftsvertrag wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens der Kündigung, ansonsten mit vollständiger<br />
Abwicklung der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
(siehe hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag). Weitere Beendigungsgründe<br />
ergeben sich aus § 7 des Treuhandvertrages.<br />
Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />
obliegenden Verpflichtungen; er übernimmt keine Haftung<br />
für den Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des<br />
Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen oder<br />
steuerlichen Ziele (siehe § 11 Treuhandvertrag). Er übernimmt<br />
darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und<br />
Vollständigkeit des Beteiligungsprospektes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />
Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft durch den Treugeber keine Beratungsleistung<br />
und stellt dem Treugeber keine Informationen zur Verfügung.<br />
Die wesentliche Pflicht des Treuhandkommanditisten ist<br />
das treuhänderische Halten der Beteiligung an der Fondsge-<br />
98 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
sellschaft für den Investor. Daneben besteht die wesentliche<br />
Pflicht des Treuhandkommanditisten darin, sämtliche Rechte<br />
als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die Investoren<br />
abzutreten.<br />
Das wesentliche Recht des Treuhandkommanditisten aus<br />
dem Treuhandvertrag besteht in dem Anspruch auf eine<br />
jährliche pauschale Vergütung in Höhe von EUR 5.000 inklusive<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichend davon erhält<br />
der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine Vergütung<br />
in Höhe von EUR 3.750. Die Vergütung erhöht sich ab<br />
dem 01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der jeweiligen<br />
Vorjahresvergütung (siehe § 12 Treuhandvertrag in<br />
Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Da der<br />
Anspruch des Treuhandkommanditisten auf Vergütung bis<br />
zum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft<br />
besteht und diese auf unbestimmte Zeit errichtet ist, kann<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein Gesamtbetrag<br />
der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />
des Treuhänders angegeben werden.<br />
In seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
stünden ihm darüber hinaus Ausschüttungsansprüche,<br />
Stimmrechte und Kontrollrechte zu; diese hat er jedoch<br />
sämtlich an die Treugeber / Investoren abgetreten bzw. zur<br />
Ausübung überlassen.<br />
Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten können<br />
aus der Tatsache entstehen, dass dieser eine Tochtergesellschaft<br />
des Initiators ist und die Geschäftsführer zugleich<br />
Mitarbeiter des Initiators sind (siehe hierzu im Kapitel „Die<br />
Risikohinweise“ den Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“<br />
ab Seite 19 sowie im Kapitel „Weitere Vertragspartner<br />
und Verflechtungen“ den Abschnitt „Kapitalmäßige und<br />
personelle Verflechtungen“ ab Seite 136).<br />
Der Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.
Verträge der Fondsgesellschaft<br />
Zur Realisierung und Finanzierung des Projektes und zur<br />
Erzielung der prognostizierten Ergebnisse ist die Fondsgesellschaft<br />
abhängig vom Abschluss des Treuhandvertrages<br />
durch den jeweiligen Investor sowie von der Erfüllung des<br />
Treuhandvertrages (siehe ab Seite 152), des Gesellschaftsvertrages<br />
(siehe ab Seite 138) und der folgenden Verträge,<br />
die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
sind:<br />
Leasingvertrag<br />
Kaufvertrag (Vertrag über die Anschaffung des<br />
Anlageobjektes)<br />
Verträge über Gewährleistungsansprüche<br />
Darlehensverträge<br />
Nebenabrede Pfandrecht<br />
Konzeptionsvertrag<br />
Verwaltungsvertrag<br />
Vertrag über die technische Betreuung und Vermarktung<br />
Eigenkapital-Vermittlungsvertrag<br />
Fremdkapital-Vermittlungsvertrag<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie.<br />
Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft nicht abhängig von<br />
Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />
Aus der nachfolgenden Darstellung der oben aufgeführten<br />
Verträge der Fondsgesellschaft sowie aus der Darstellung<br />
des Leasingvertrages (Seite 58 bis 61) ergibt sich der Realisierungsgrad<br />
dieses Projektes.<br />
Kaufvertrag<br />
Zur Anschaffung des Anlageobjektes hat die Fondsgesellschaft<br />
am 31.10.2010 mit der Globalia Lease Finance Two<br />
Limited mit Sitz in Irland, einer Tochtergesellschaft der<br />
Globalia Corporación Empresarial S. A., einen Vertrag über<br />
den Erwerb des Flugzeuges vom Typ Embraer <strong>195</strong> LR zu<br />
einem Kaufpreis in Höhe von USD 29,5 Mio. geschlossen.<br />
Aufgrund dieses Vertrages hat die Fondsgesellschaft am<br />
25.11.2010 Eigentum am dem Flugzeug erworben, das im<br />
Jahr 2009 vom Hersteller Embraer an den Verkäufer ausgeliefert<br />
wurde.<br />
Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />
England.<br />
Verträge über Gewährleistungsansprüche<br />
Die Globalia Corporación Empresarial S. A. hat am<br />
25.11.2010 ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />
Embraer bezüglich des Flugzeuges (ohne Triebwerke) an die<br />
Fondsgesellschaft abgetreten. Die Fondsgesellschaft hat<br />
den Leasingnehmer Air Europa während der Leasingvertragslaufzeit<br />
zur Ausübung der Gewährleistungsansprüche<br />
ermächtigt.<br />
Der Abtretungsvertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand<br />
ist England.<br />
Die Gewährleistungsansprüche bezüglich der Triebwerke<br />
gegenüber dem Triebwerkhersteller General Electric Com -<br />
pany stehen dem Leasingnehmer zu und können während<br />
der Leasingvertragslaufzeit ebenfalls vom Leasingnehmer<br />
aus geübt werden. Der Triebwerkhersteller hat jedoch am<br />
25.11.2010 vertraglich zugesichert, die Gewährleistungs -<br />
ansprüche für die Triebwerke nur solange gegenüber dem<br />
Leasingnehmer Air Europa zu erfüllen, bis ihm die Beendigung<br />
des Leasingvertrages zwischen der Fondsgesellschaft<br />
und Air Europa angezeigt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann<br />
General Electric Company die Gewährleistungsrechte nur<br />
noch gegenüber der Fondsgesellschaft, der DVB Bank SE,<br />
London, oder einem von diesen benannten Dritten erbringen.<br />
Der Vertrag über die Zusicherung unterliegt dem Recht des<br />
Staates New York / USA. Gerichtsstand ist New York / USA.<br />
99
Darlehensverträge<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
Die GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(„GOAL KG“) hat der Fondsgesellschaft am 17.11.2010 und<br />
24.11.2010 Darlehensauszahlungen in Höhe des zum Erwerb<br />
des Flugzeuges und der Zahlung der Gebühr für die Eintragung<br />
des Registerpfandrechts erforderlichen Eigen kapitals in<br />
Höhe von EUR 7.012.000 zur Verfügung gestellt. Inzwischen<br />
valutiert das Darlehen aufgrund weiterer Anschaffungsnebenkosten<br />
der Fondsgesellschaft (z. B. Anwaltskosten) mit<br />
EUR 7.112.000. Insgesamt beläuft sich die Darlehenszusage<br />
auf bis zu EUR 8 Mio. Der Zinssatz für dieses Darlehen entspricht<br />
jeweils dem 1-Monats-EURIBOR zuzüglich einer<br />
Marge in Höhe von 4,0 % p. a.<br />
Die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung ist befristet bis<br />
längstens zum 31.12.2012. Für den Fall einer Beendigung<br />
der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung vor dem 31.12.2012<br />
und einer zu diesem Zeitpunkt nicht vollständigen Platzierung<br />
der Kommanditanteile der Fondsgesellschaft wird die<br />
KGAL im Rahmen ihrer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
(siehe auf Seite 104) eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.<br />
Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, die Rückzahlung des<br />
Darlehens entsprechend dem Platzierungsfortschritt durch<br />
eingeworbenes Eigenkapital vorzunehmen.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
Fremdkapital (Langfristfinanzierung)<br />
Die Finanzierung des Flugzeuges erfolgt über ein langfristiges<br />
Darlehen in Höhe von USD 20,425 Mio., welches die DVB<br />
Bank SE, London (im Folgenden „Bank“), der Fondsgesellschaft<br />
zur Verfügung gestellt hat. Das Darlehen wurde bei<br />
100 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Eigentumserwerb des Flugzeuges durch die Fondsgesellschaft<br />
am 25.11.2010 ausgezahlt und hat eine Laufzeit von<br />
zehn Jahren bis zum Ende des Leasing vertrages. Die Restvaluta<br />
bei Leasingvertragsende beträgt USD 6,5 Mio.<br />
Für die Verzinsung des Darlehens wurde ein variabler Zinssatz<br />
auf LIBOR-Basis gewählt. Die mit der Bank vereinbarte<br />
Marge beläuft sich auf 3,45 % p. a. Der Darlehensvertrag<br />
wurde am 18.11.2010 unterzeichnet.<br />
Die Bank hat für die Bereitstellung eine Bankgebühr in Höhe<br />
von einmalig 1,60 % der zugesagten Kreditsumme berechnet.<br />
Diese Bankgebühr wurde durch Air Europa getragen.<br />
Das Darlehen wird insbesondere durch Abtretung der<br />
Ansprüche aus dem Leasingvertrag und ein spanisches<br />
Pfandrecht an dem Flugzeug zugunsten der finanzierenden<br />
Bank besichert (siehe hierzu den folgenden Abschnitt<br />
„Nebenabrede Pfandrecht“). Weiterhin wurden sämtliche<br />
Konten an die Bank verpfändet, mit Ausnahme des Kontos,<br />
das für die Einzahlung der Gesellschaftereinlagen verwendet<br />
wird. Zudem wurden zukünftige Rechte aus einem eventuellen<br />
Triebwerkwartungsvertrag, Entschädigungsansprüche im<br />
Rahmen einer potenziellen Enteignung, die Versicherungs -<br />
ansprüche, Ansprüche aus dem technischen Betreuungsund<br />
Vermarktungsvertrag sowie Gewährleistungsansprüche<br />
für das Flugzeug an die Bank abgetreten. Die Bank hat<br />
sich branchenübliche Mitsprache- und Entscheidungsrechte<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft vorbehalten, insbesondere<br />
hinsichtlich der Vermietung und der Versicherung des Flugzeuges.<br />
Sie hat unter anderem das Recht, den Darlehensvertrag<br />
zu kündigen oder weitere Sicherheiten zu verlangen,<br />
wenn z. B. Ereignisse eintreten, die die ordnungsgemäße<br />
Rückführung der Darlehen gefährden oder wenn die Fondsgesellschaft<br />
wesentlichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag<br />
nicht nachkommt. In diesem Fall hat die Bank<br />
das Recht zur Verwertung ihrer Sicherheiten (inklusive des
Flugzeuges). Sollten sich durch Rechtsänderungen oder<br />
gesetzliche/behördliche Maßnahmen für die Bank zusätz -<br />
liche Kosten oder geringere Zinseinnahmen oder Tilgungsleistungen<br />
ergeben, so hat die Fondsgesellschaft die Bank<br />
von diesen zusätzlichen Kosten freizustellen bzw. die reduzierten<br />
Einnahmen auszugleichen.<br />
Die Bank hat das Beteiligungsangebot nicht geprüft und die<br />
für die Fremdfinanzierung relevanten Verträge lediglich im<br />
Hinblick auf ihre Interessen als Darlehensgeber überprüft.<br />
Sie ist weder Prospektherausgeber noch hat sie an der Prospekterstellung<br />
mitgewirkt und übernimmt insofern keine<br />
Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot.<br />
Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />
England.<br />
Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />
finden sich im Kapitel „Der Investitions- und Finanzierungsplan“<br />
auf Seite 65.<br />
Nebenabrede Pfandrecht<br />
Als Sicherheit für das Langfristdarlehen hat die Fondsgesellschaft<br />
der Bank ein spanisches Registerpfandrecht an dem<br />
Flugzeug bestellt. Da für das Pfandrecht zwingend ein Euro-<br />
Höchstbetrag eingetragen werden muss, das Langfristdarlehen<br />
aber in US-Dollar valutiert, entsteht für die Bank als<br />
Sicherungsnehmer aufgrund von Wechselkursschwankungen<br />
ein Unterbesicherungsrisiko unter dem Pfandrecht, welches<br />
durch eine Nachbesicherung auszugleichen wäre. Dies<br />
wurde in einer Nebenabrede zum Pfandrecht vereinbart.<br />
Die Eintragungskosten einer möglichen Nachbesicherung<br />
(derzeit 1 % des Nachbe sicherungsbetrages) trägt originär die<br />
Fondsgesellschaft bis zu einer Wechselkursänderung auf 1<br />
EUR = 0,85 USD. Der Kurs bei Ersteintragung des Pfandrechts<br />
lag bei 1 EUR = 1,38 USD. Insoweit hat die Fondsgesellschaft<br />
eine Nachbesicherung vorzunehmen und einen angepassten<br />
Euro-Höchstbetrag für das Registerpfandrecht im spanischen<br />
Register eintragen zu lassen, wenn der Euro entsprechend an<br />
Wert verlieren sollte. Jedoch hat sich die KGAL in ihrer Funktion<br />
als Konzeptionär unter dem Konzeptionsvertrag bereit erklärt,<br />
für die Fondsgesellschaft die Nachbesicherungskosten<br />
bis zu einem Höchstbetrag von EUR 120.000 zu übernehmen.<br />
Zur Kostenübernahme durch die KGAL siehe den folgenden<br />
Abschnitt „Konzeptionsvertrag“.<br />
Die Kosten einer möglichen Nachbesicherung ab einer<br />
Wechselkursänderung unter 1 EUR = 0,85 USD (d. h. wenn<br />
der US-Dollar unter den Wert von 0,85 zum Euro fällt) trägt<br />
der Leasingnehmer.<br />
Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />
England.<br />
Konzeptionsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat die KGAL mit Konzeptionsvertrag<br />
vom 10.01.2011 mit der Erstellung der Fondskonzeption<br />
beauftragt. Hierfür erhält die KGAL ein Honorar in Höhe von<br />
EUR 285.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Aus<br />
dieser Konzeptionsgebühr wird die KGAL gegebenenfalls<br />
anfallende Kosten für eine Nachbesicherung in Höhe von bis<br />
zu EUR 120.000 für die Fondsgesellschaft leisten. Der Honoraranspruch<br />
entsteht mit Abschluss der Konzeptionsleistung<br />
und wird fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt,<br />
spätestens zum 30.12.2012.<br />
Die KGAL ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />
aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft, deren<br />
Anteile unmittelbar oder mittelbar zu 100 % von der KGAL<br />
gehalten werden, zu übertragen, um einer etwaigen Änderung<br />
aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
101
Verwaltungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 25.06.2008 einen Verwaltungsvertrag<br />
mit der KGAL geschlossen, den diese mit<br />
Datum vom 03.09.2010 auf die AL Konzept Gesellschaft für<br />
Leasingfinanzierungen mbH (im Folgenden „AL Konzept“),<br />
eine 100%ige Tochtergesellschaft der KGAL, als neuem<br />
Vertragspartner der Fondsgesellschaft übertragen hat. Der<br />
Vertrag wurde am 10.01.2011 durch einen neuen Verwaltungsvertrag<br />
mit der AL Konzept ersetzt. Dieser umfasst die<br />
laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich<br />
der Investorenverwaltung.<br />
Für die laufende Verwaltungstätigkeit bis zum ersten Beitrittstermin<br />
erhält die AL Konzept eine Vorabvergütung in<br />
Höhe von insgesamt EUR 130.000 zuzüglich der gesetz -<br />
lichen Umsatzsteuer von der Fondsgesellschaft. Die Vergütung<br />
wird anteilig fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt,<br />
spätestens jedoch zum 30.12.2012.<br />
Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält<br />
die AL Konzept ab dem 31.03.2011 ein jährliches Entgelt von<br />
EUR 41.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zahlbar<br />
am 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres. Dieses Entgelt<br />
wird ab dem 01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert. Das<br />
Verwaltungshonorar reduziert sich ab Veräußerung des<br />
Flugzeuges und Beginn der Liquidation auf 50 % des zuletzt<br />
geschuldeten Honorars. Nach Ablauf von drei Jahren nach<br />
Veräußerung des Flugzeuges und Beginn der Liquidation der<br />
Fondsgesellschaft ist kein Honorar mehr geschuldet.<br />
Für eine erhöhte Verwaltungsleistung im Falle der Veräußerung<br />
des Flugzeuges erhält die AL Konzept darüber hinaus<br />
eine Vergütung in Höhe von 1,5 % des tatsächlich erzielten<br />
Verkaufspreises des Flugzeuges, zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer, fällig mit Zahlung des Kaufpreises.<br />
102 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Die AL Konzept ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und<br />
Pflichten aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft,<br />
deren Anteile ebenfalls unmittelbar oder mittelbar zu 100 %<br />
von der KGAL gehalten werden, zu übertragen, um einer<br />
etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung<br />
zu tragen.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
Vertrag über die technische Betreuung<br />
und Vermarktung<br />
Im Rahmen eines Betreuungs- und Vermarktungsvertrages<br />
mit Datum vom 17.11.2010 hat die Fondsgesellschaft die<br />
GOAL KG mit der technischen Betreuung und Vermarktung<br />
des Flugzeuges beauftragt. Die Laufzeit dieses Vertrages endet<br />
mit Veräußerung des Flugzeuges.<br />
Für die technische Betreuung des Flugzeuges sowie die<br />
Marktbeobachtung erhält die GOAL KG ein laufendes Honorar<br />
in Höhe von EUR 3.000 pro Monat zuzüglich gegebenenfalls<br />
anfallender Umsatzsteuer. Das Honorar wird ab dem<br />
01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert. Für die Vermittlung<br />
bzw. den Neuabschluss von Anschlussmietverträgen sowie<br />
bei einer Veräußerung des Flugzeuges erhält die GOAL KG<br />
ein erfolgsabhängiges Honorar: Bei Abschluss eines<br />
Anschlussmietvertrages beträgt das Honorar einmalig 5 %<br />
der Summe der für eine feste Laufzeit (ohne Optionen) vereinbarten<br />
Netto-Leasingraten zuzüglich etwaig anfallender<br />
Umsatzsteuer, fällig mit Abschluss des Anschlussmietvertrages.<br />
Falls mehrere mögliche Anschlussmieter in Betracht<br />
kommen, hat der Asset-Manager der Fondsgesellschaft<br />
einen Vorschlag zur Auswahl des Mieters zu unterbreiten.<br />
Wird dem Vorschlag des Asset-Managers Folge geleistet, ist<br />
die Vergütung nicht mit Abschluss des Anschlussmietvertrages,<br />
sondern anteilig über die feste Mietzeit des Anschluss-
mietvertrages (ohne Optionen) fällig. Sofern in diesem Fall<br />
der Anschlussmietvertrag aus einem vom Leasingnehmer zu<br />
vertretenden Grund vorzeitig endet, ist ab dem Zeitpunkt<br />
der vorzeitigen Beendigung eine Vergütung aus dieser<br />
Anschlussvermietung nicht mehr geschuldet.<br />
Bei Vermittlung eines Käufers hat die GOAL KG einen<br />
Anspruch auf 3 % des vertraglich vereinbarten Verkaufspreises<br />
des Flugzeuges sowie gegebenenfalls auf 35 % des<br />
Mehrerlöses, welcher sich aus der Differenz zwischen einem<br />
eventuell höheren tatsächlichen Verkaufspreis und dem in<br />
der Prognoserechnung unterstellten Verkaufspreis (in USD)<br />
ergibt, zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer. Der<br />
Verkaufspreis (inklusive der Kompensationszahlung aufgrund<br />
des besseren Wartungszustandes) wurde mit rund<br />
USD 20,19 Mio. prognostiziert.<br />
Bei Veräußerung vor oder nach dem Stichtag wird der prognostizierte<br />
Verkaufspreis in der Weise bestimmt, dass der<br />
Investor bei diesem Verkaufspreis und ansonsten planmäßigem<br />
Verlauf die prognostizierte Rendite nach Steuern in<br />
Höhe von 6,6 % p. a. (IRR) erzielt.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
Vermittlung des Eigenkapitals<br />
Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS <strong>GmbH</strong> mit Vertrag vom<br />
10.01.2011 mit der Organisation des Vertriebs des Kommanditkapitals<br />
beauftragt. Die ALCAS <strong>GmbH</strong> übernimmt<br />
den Vertrieb zum Teil selbst, kann aber weitere Vertriebspartner<br />
einschalten, die zu diesem Zweck unmittelbar in<br />
Vertragsbeziehung mit der Fondsgesellschaft treten. Die<br />
Vertriebspartner sind dabei nicht als Erfüllungsgehilfen der<br />
ALCAS <strong>GmbH</strong> tätig, sondern vermitteln direkt im Auftrag der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovi sion<br />
für die Vermittlung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />
EUR 8,48 Mio. beträgt EUR 339.200 zuzüglich eines Agios in<br />
Höhe von EUR 424.000. Somit beträgt die Gesamtvergütung<br />
für die Eigenkapitalvermittlung EUR 763.200 gegebenenfalls<br />
inklusive einer gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.<br />
Zusätzlich ist ein Entgelt für die Organisation der Eigenkapitalvermittlung<br />
in Höhe von insgesamt EUR 25.000 inklusive<br />
der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten, welches am<br />
10.05.2011 zur Zahlung fällig wird.<br />
Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />
entspricht somit insgesamt einem Betrag in Höhe von<br />
rund 9,3 % bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio<br />
(bzw. rund 8,9 % bezogen auf die Summe aus Kommanditkapital<br />
und Agio).<br />
Der Initiator KGAL behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />
zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />
geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />
Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />
einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />
oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />
von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />
tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />
und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />
Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />
empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />
diesen zu wenden.<br />
Die ALCAS <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und<br />
Pflichten aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft,<br />
deren Anteile ebenfalls unmittelbar oder mittelbar zu 100 %<br />
von der KGAL gehalten werden, zu übertragen, um einer<br />
etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung<br />
zu tragen.<br />
103
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die KGAL garantiert mit Vertrag vom 10.01.2011 die Einzahlung<br />
und Platzierung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />
EUR 8,48 Mio. bis zum 31.12.2011 bzw. bei Ausübung der<br />
Verlängerungsoption der Zeichnungsfrist seitens des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters bis spätestens zum<br />
31.12.2012 (siehe § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Vergütung für die Garantie beträgt insgesamt EUR<br />
169.600 (2,0 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />
ohne Agio). Die Vergütung wird anteilig fällig gemäß laufendem<br />
Platzierungsfortschritt, spätestens jedoch zum<br />
30.12.2011 bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption bis<br />
spätestens zum 30.12.2012.<br />
Zudem erhält die KGAL für die Absicherung des Zinsän -<br />
derungsrisikos im Rahmen der ausgereichten Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
den jeweiligen Differenzbetrag<br />
zwischen 9,5 % bezogen auf das noch nicht platzierte Kommanditkapital<br />
und den Zwischenfinanzierungszinsen.<br />
Für den Fall einer Beendigung der Eigenkapital-Zwischen -<br />
finanzierung durch die GOAL KG oder einen Dritten vor dem<br />
31.12.2012 und einer zu diesem Zeitpunkt nicht vollständigen<br />
Platzierung der Kommanditanteile der Fondsgesellschaft<br />
wird die KGAL eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.<br />
Reicht die KGAL oder ein von ihr benannter Dritter in diesem<br />
Fall entsprechende Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsmittel<br />
aus, so erhält sie oder der Dritte hierfür Zinsen in Höhe<br />
bestehender Ausschüttungs-/Entnahmeansprüche, welche<br />
sich für das anteilig zwischenfinanzierte Kommanditkapital<br />
ergeben.<br />
104 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Die KGAL ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />
aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft, deren<br />
Anteile unmittelbar oder mittelbar zu 100 % von der KGAL<br />
gehalten werden, zu übertragen, um einer etwaigen Änderung<br />
aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen.<br />
Auch im Falle einer Übertragung hat die KGAL sicherzustellen,<br />
dass diese Tochtergesellschaft die Verpflichtungen aus<br />
der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie erfüllen wird.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.<br />
Vermittlung des Fremdkapitals<br />
Die ALCAS <strong>GmbH</strong> wurde von der Fondsgesellschaft mit Vertrag<br />
vom 10.01.2011 mit der Vermittlung des benötigten<br />
Fremdkapitals beauftragt. Sie erhält hierfür eine Vergütung<br />
in Höhe von insgesamt EUR 180.000. Die Vergütung ist<br />
anteilig nach Vereinbarung, vollständig jedoch spätestens<br />
bis zum 30.12.2012 zahlbar.<br />
Die ALCAS <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und<br />
Pflichten aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft,<br />
deren Anteile ebenfalls unmittelbar oder mittelbar zu 100 %<br />
von der KGAL gehalten werden, zu übertragen, um einer<br />
etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung<br />
zu tragen.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />
München.
Laufende Steuerberatung / Wirt -<br />
schafts prüfung / Sonstige Drittkosten<br />
Die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung der Fondsgesellschaft<br />
wird von unabhängigen Gesellschaften / Steuerberatern<br />
/ Wirtschaftsprüfern übernommen. Die für diese<br />
Leistungen anfallenden Entgelte und die sonstigen laufenden<br />
Kosten wurden aufgrund von Erfahrungswerten auf<br />
anfänglich EUR 21.500 geschätzt und sind von der Fondsgesellschaft<br />
zu tragen. Die prognostizierten Kosten werden ab<br />
dem 01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert.<br />
Informationen zu Lieferungen<br />
und Leistungen<br />
Der Anbieter KGAL ist Prospektherausgeber, Platzierungsgarant,<br />
Konzeptionär und Initiator des Beteiligungsangebotes<br />
sowie gegebenenfalls Darlehensgeber im Zusammenhang<br />
mit der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals.<br />
Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />
die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des Investors<br />
der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber hinaus<br />
die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft für den<br />
Investor treuhänderisch zu halten.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft.<br />
Der ausgeschiedene Gründungskommanditist GOAL KG<br />
ist Darlehensgeber der Eigenkapital- Zwischenfinanzierung<br />
für das Flugzeug und zudem mit dem Asset-Management<br />
des Flugzeuges beauftragt.<br />
Darüber hinaus erbringen der Anbieter (Prospektverantwortlicher),<br />
die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />
keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung<br />
über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />
Erklärung zur Prospekthaftung<br />
Die gesetzliche Prospekthaftung gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz<br />
(VerkProspG) in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Satz<br />
1 Börsengesetz (BörsG) kann nur von Investoren geltend<br />
gemacht werden, welche binnen sechs Monaten ab dem<br />
ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes<br />
beigetreten sind. Der Anbieter KGAL sieht hierin eine ungerechtfertigte<br />
Benachteiligung später beitretender Investoren<br />
und hat daher freiwillig durch ein selbstständiges<br />
Schuldversprechen 1) eine Haftung für Prospektfehler im<br />
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von der<br />
Ausschlussfrist des § 13 VerkProspG in Verbindung mit § 44<br />
Abs. 1 Satz 1 BörsG übernommen. Damit können auch solche<br />
Investoren, die nach Ablauf von sechs Monaten nach<br />
dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes<br />
beigetreten sind, Ansprüche aus Prospekthaftung geltend<br />
machen.<br />
Schlichtungsverfahren der<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
Die KGAL, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />
(im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich dem<br />
Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />
Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der<br />
Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit,<br />
im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich<br />
an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und<br />
damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die<br />
Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als<br />
Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />
1) Der Text des selbstständigen Schuldversprechens kann auf der Homepage des Anbieters<br />
KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG (www.kgal.de) eingesehen werden. Eine schriftliche Version<br />
des selbstständigen Schuldversprechens kann von jedem Investor bei dem Anbieter<br />
KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG angefordert werden.<br />
105
Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds ist der Beschwerdegegner an einen Schlichtungsspruch<br />
der Ombudsperson gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand<br />
EUR 5.000 nicht übersteigt. Dies bedeutet,<br />
dass der Beschwerdegegner in einem Fall, in dem der vom<br />
beschwerdeführenden Investor geltend gemachte Anspruch<br />
bei einem Streitwert bis einschließlich EUR 5.000 liegt, einer<br />
Entscheidung der Ombudsperson nachkommen muss und<br />
gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg<br />
nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem höheren<br />
Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem<br />
Investor steht es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu<br />
beschreiten. Durch rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung<br />
erfolgte Einleitung des Schlichtungsverfahrens durch den<br />
Investor tritt gegenüber dem Beschwerdegegner bezüglich<br />
des beschwerdegegenständlichen Anspruches die Hemmung<br />
der Verjährung ein.<br />
106 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />
sind bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
E-mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die Verfahrensordnung und eine Informationsbroschüre<br />
finden sich zudem im Internet unter:<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de
Die steuerlichen Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen<br />
der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und der<br />
wesentlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen,<br />
die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten. Hierbei<br />
können jedoch nicht alle Umstände berücksichtigt werden,<br />
die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />
Investor nach seiner besonderen steuerlichen Situation<br />
möglicherweise von Bedeutung sind. Dem Investor wird daher<br />
empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />
Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />
Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden<br />
Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden zugrunde.<br />
Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />
Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />
geänderte Anwendungen bestehender Vorschriften oder<br />
Regelungen) sind möglich und können das Ergebnis der<br />
Beteiligung beeinflussen.<br />
Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />
bleibt der Beurteilung der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />
vorbehalten (siehe auch im Kapitel „Die Risikohinweise“<br />
den Abschnitt „Steuern“ ab Seite 17).<br />
Steuerliche Grundlagen für die<br />
Fondsgesellschaft<br />
Allgemeines<br />
Die Investoren beteiligen sich als Kommanditisten / Treugeber<br />
an der Fondsgesellschaft. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />
umfasst den Erwerb und die langfristige Vermietung<br />
eines Flugzeuges. Nach Auffassung der Rechtsprechung des<br />
Bundesfinanzhofs (BFH) sowie der Auffassung der Finanz-<br />
verwaltung ist die langfristige Vermietung eines Flugzeuges<br />
ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit<br />
(BFH-Urteil vom 02.05.2000 – IX R 71 / 96, BStBl. 2000 II<br />
Seite 467; R 15.7 Absatz 3 EStR und H 15.7 Absatz 3 EStR)<br />
und würde entweder zu sonstigen Einkünften oder, bei Eintragung<br />
des Flugzeuges in ein öffentliches Register (Flugzeugrolle),<br />
zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
führen. Da die Fondsgesellschaft jedoch eine gewerblich<br />
geprägte Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz<br />
(EStG) ist, wird eine der vorgenannten<br />
Überschuss-Einkunftsarten durch die gewerbliche Prägung<br />
überlagert. Demnach werden auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG<br />
erzielt. Ob die Vermietung eines Flugzeuges über einen<br />
Operating-Leasingvertrag einer Ein-Objekt-Gesellschaft den<br />
Rahmen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit übersteigt<br />
(BFH-Urteil vom 26.06.2007 – IV R 49/04, BStBl. 2009 II Seite<br />
289; BMF-Schreiben vom 01.04.2009, BStBl. 2009 I Seite<br />
515), kann daher dahingestellt bleiben.<br />
Wirtschaftliches Eigentum<br />
Bei der vorliegenden Leasingtransaktion der Fondsgesellschaft<br />
handelt es sich um einen sogenannten Operating-<br />
Leasingvertrag über ein mobiles Wirtschaftsgut, der steuerlich<br />
aufgrund fehlender Ankaufsrechte, Andienungsrechte<br />
oder Mehrerlösbeteiligungen seitens einer der Vertragsparteien<br />
als normaler Mietvertrag zu qualifizieren ist. Demzufolge<br />
sind die Leasingerlasse der Finanzverwaltung nicht<br />
einschlägig. Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums<br />
an dem Flugzeug richtet sich somit mangels anzuwendender<br />
Spezialnormen nach der Generalnorm des § 39<br />
Abgabenordnung (AO). Aufgrund der Tatsache, dass der<br />
Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers prognosegemäß,<br />
auch nach Ablauf des Operating-Leasingver -<br />
trages, noch als werthaltig unterstellt werden kann, ist der<br />
Fondsgesellschaft auch das wirtschaftliche Eigentum an<br />
dem vermieteten Flugzeug zuzurechnen.<br />
Die steuerlichen Grundlagen I 107
Eine Gewinnerzielungsabsicht, beurteilt auf Basis der Steuerbilanz<br />
nach §§ 4, 5 EStG, ist zu bejahen, zumal die Fondsgesellschaft<br />
während des laufenden Leasingvertrages und<br />
der sich anschließenden Weiterverwendung / -verwertung<br />
prognosegemäß einen signifikanten Totalgewinn erzielen<br />
wird.<br />
Ferner unterliegen die Einkünfte des Gewerbebetriebes der<br />
Fondsgesellschaft der inländischen Besteuerung, da sich<br />
ihre Geschäftsleitung im Inland befindet.<br />
Anlaufkosten / Dienstleistungshonorare<br />
Die sogenannten Anlaufkosten wie Konzeptions- und<br />
Rechtsberatungsgebühren, Eigenkapital- und Fremdkapitalvermittlungsprovisionen,<br />
Kosten für die Einzahlungs- und<br />
Platzierungsgarantie und für Gutachten im Zusammenhang<br />
mit diesem Beteiligungsangebot sowie sonstige Beratungsgebühren<br />
werden entsprechend der Auffassung der Finanzverwaltung<br />
nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />
behandelt. Diese Aufwendungen sind steuerlich zusammen<br />
mit den Anschaffungskosten des Flugzeuges zu aktivieren<br />
und abzuschreiben, da es sich um Gebühren für in gesonderten<br />
Verträgen vereinbarte Dienstleistungen handelt und<br />
sich die Investoren aufgrund eines vom Initiator vorformulierten<br />
Vertragswerkes an der Fondsgesellschaft beteiligen<br />
(BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl. 2003 I Seite <strong>54</strong>6;<br />
sogenannter Einheitlicher Fondserlass bzw. 5. Bauherrenerlass).<br />
Abschreibungen<br />
Gemäß der derzeit geltenden amtlichen Abschreibungs -<br />
tabelle für Luftfahrtunternehmen (BMF-Schreiben vom<br />
28.09.1994, BStBl. 1994 I Seite 769), die für ein neues Flugzeug<br />
des vorliegenden Typs eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />
von zwölf Jahren vorsieht, wird das gebraucht<br />
erworbene Flugzeug über eine geschätzte Restnutzungs-<br />
108 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
dauer von elf Jahren abgeschrieben. Da das Flugzeug im<br />
Jahr 2010 durch die Fondsgesellschaft angeschafft wurde,<br />
sind grundsätzlich sowohl die lineare als auch die degressive<br />
Abschreibungsmethode zulässig (§ 7 Absatz 1 Satz 1 bzw.<br />
Absatz 2 Satz 1 EStG). Der vorliegenden Fondskalkulation<br />
liegt die lineare Abschreibung zugrunde, wobei für das Jahr<br />
der Anschaffung die Abschreibung zeitanteilig angesetzt<br />
wird (§ 7 Absatz 1 Satz 4 EStG).<br />
Zinsschranke gemäß § 4 h EStG<br />
Die Restriktionen der sogenannten Zinsschranke (§ 4 h<br />
EStG), wonach Zinsaufwendungen in bestimmten Fällen nur<br />
noch beschränkt abzugsfähig sind, finden auf das vorliegende<br />
Beteiligungsangebot im Prognosezeitraum keine Anwendung,<br />
da der jährliche negative Zinssaldo die Freigrenze des<br />
§ 4 h Absatz 2 a EStG in Höhe von EUR 3 Mio. prognosegemäß<br />
unterschreiten wird und zudem der Betrieb der Fondsgesellschaft<br />
– bei unterstelltem Platzierungsverlauf – ab<br />
dem Jahr 2011 nicht in einen Konzernabschluss einzubeziehen<br />
ist oder einbezogen werden könnte.<br />
Umsatzsteuer<br />
In umsatzsteuerlicher Hinsicht wird das Flugzeug an einen<br />
Unternehmer (Air Europa) vermietet, der als ausländische<br />
Fluggesellschaft überwiegend im entgeltlichen, internationalen<br />
Luftverkehr tätig ist. Seit Inkrafttreten des sogenannten<br />
Mehrwertsteuerpaketes zum 01.01.2010 (Jahressteuergesetz<br />
2009, BGBl. I 2008, Seite 2794 ff.) sind derartige<br />
Vermietungsleistungen nicht mehr im Inland umsatzsteuerbar,<br />
sondern am Sitzort des Leistungsempfängers. Im vorliegenden<br />
Fall liegt das Besteuerungsrecht damit in Spanien,<br />
dem Sitz von Air Europa. An der Berechtigung der Fondsgesellschaft<br />
zum Vorsteuerabzug im Inland ändert diese Neuregelung<br />
jedoch nichts (§ 15 Absatz 3 Nr. 2a in Verbindung<br />
mit Absatz 2 Nr. 2 und § 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Absatz<br />
2 UStG).
Gewerbesteuer<br />
Die Einkünfte der Fondsgesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer.<br />
Aufgrund der unmittelbaren Beteiligung der Investoren an<br />
der Fondsgesellschaft – darunter fällt auch ein steuerlich<br />
anerkanntes Treuhandverhältnis – unterliegen grundsätzlich<br />
nur die laufenden Einkünfte der Fondsgesellschaft der<br />
Gewerbesteuer (§ 7 Satz 2 Gewerbesteuergesetz, GewStG).<br />
Der Gewerbesteuer unterliegt der stehende Gewerbebetrieb<br />
(§ 2 Absatz 1 GewStG), infolgedessen unterliegen Aufgabe-<br />
/ Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 16, 34 EStG<br />
bei einer Personengesellschaft nicht der Gewerbesteuer<br />
(Umkehrschluss aus § 7 Satz 2 GewStG; Richtlinie R 7.1 (3)<br />
Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 4 Gewerbesteuerrichtlinien,<br />
GewStR und Hinweis H 7.1 (3) GewStR). Nach einem<br />
im Jahr 2007 ergangenen BFH-Urteil (Urteil vom<br />
26.06.2007 – IV R 49 / 04, BStBl. 2009 II Seite 289) kam das<br />
Gericht jedoch zu der Auffassung, dass ein Gewinn aus der<br />
Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens<br />
zum gewerbesteuer baren, laufenden Gewinn gehört, wenn<br />
die Veräußerung Bestandteil eines einheitlichen Geschäftskonzepts<br />
der unternehmerischen Tätigkeit ist. Dieses Urteil<br />
wird von der Finanzverwaltung auch auf Ein-Objekt-Gesellschaften<br />
angewendet (BMF-Schreiben vom 01.04.2009,<br />
BStBl. I Seite 515).<br />
Der Initiator geht in der Prognoserechnung daher aus Vorsichtsgründen<br />
davon aus, dass sowohl die prognostizierten<br />
laufenden Gewinne als auch der unterstellte Veräußerungsgewinn<br />
des Flugzeuges den laufenden Einkünften zuzurechnen<br />
sind und demzufolge die Begünstigungen nach § 16 in<br />
Verbindung mit § 34 EStG auf Ebene der Investoren nicht<br />
greifen und auf Gesellschaftsebene der Veräußerungsgewinn<br />
der Gewerbesteuer unterliegt (zur Anwendbarkeit der<br />
Steuerermäßigung von § 35 EStG siehe Seite 112).<br />
§ 11 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft stellt<br />
klar, dass etwaige Gewerbesteuerbelastungen, die auf Handlungen<br />
bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />
oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /<br />
Rechtsform eines Gesellschafters haben, vom Veräußerer/<br />
Übertragenden bzw. Erwerber/Übertragungsempfänger im<br />
Wege der gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschaft<br />
zu erstatten sind.<br />
Bei jedem Investorenwechsel (Veräußerung, Schenkung,<br />
Erbschaft) entfällt der anteilige gewerbesteuerliche Verlustvortrag<br />
des ausscheidenden Investors auf Ebene der Fondsgesellschaft.<br />
Darüber hinaus findet ein Wegfall von gewerbesteuerlichen<br />
Verlustvorträgen auch dann statt, wenn<br />
diese einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer unmittelbar<br />
oder mittelbar zuzurechnen sind und bei dieser Kapitalgesellschaft<br />
ein schädlicher Anteilswechsel nach § 8 c<br />
KStG eintritt (§ 10 a Satz 10 GewStG). Der verbleibende Verlustvortrag<br />
kann nur von solchen künftigen Gewerbeerträgen<br />
abgezogen werden, die anteilig auf den verbleibenden<br />
Altgesellschafter entfallen.<br />
Die Fondsgesellschaft betreibt aus Sicht des Kreditwesen -<br />
gesetzes (KWG) Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Absatz<br />
1a Satz 2 Nr. 10 KWG und unterliegt der Verwaltungsaus -<br />
nahme nach § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 17 KWG. Demzufolge wird<br />
sie von dem sogenannten Gewerbesteuerprivileg des § 19<br />
Absatz 4 GewStDV Gebrauch machen und von der Hinzurechnung<br />
der Entgelte für Schulden nach § 8 Nr. 1 a GewStG<br />
Abstand nehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) lässt es nach derzei tiger Praxis für die<br />
Einstufung als Finanzierungsleasing im Sinne der vorgenannten,<br />
einschlägigen Norm des KWG genügen, dass aufgrund<br />
der Kalkulation der Leasingraten ein so wesentlicher Teil der<br />
Kosten des Leasinggebers durch die Zahlung der Leasingraten<br />
ausgeglichen wird, dass im Normalfall die Vollamortisation<br />
109
nach Rückgabe des Leasinggegenstands, ohne erneutes Verleasen<br />
an weitere Leasingnehmer, durch Verwertung erreicht<br />
werden kann. Die BaFin hat hierfür den Begriff „faktisch<br />
kalkulatorische Amortisa tion“ geprägt.<br />
Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 sind die Gewerbesteuer<br />
sowie darauf entfallende Nebenleistungen nicht<br />
mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Absatz 5 b<br />
EStG). Um die dadurch erhöhten Gewerbesteuerbelastungen<br />
abzumildern, wurde korrespondierend die Steuerermäßigung<br />
gemäß § 35 EStG angepasst (siehe Seite 112).<br />
Steuerliche Grundlagen für die<br />
Gesellschafter<br />
Allgemeines<br />
Die Investoren beteiligen sich als Treugeber bzw. unmittelbar<br />
als Kommanditisten an der Fondsgesellschaft.<br />
Mitunternehmerschaft<br />
Nach der Konzeption dieses Beteiligungsangebots ist jeder<br />
Investor (Kommanditisten und Treugeber) auf der Grund -<br />
lage der geltenden steuerlichen Regelungen und der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung als Mitunternehmer im Sinne<br />
des § 15 Absatz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren. Die Investoren<br />
partizipieren am laufenden Gewinn und Verlust sowie an<br />
den stillen Reserven, und es stehen ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
– bei Treugebern mittelbar über den Treuhandvertrag<br />
– Mitspracherechte (Stimm-, Kontroll- und<br />
Widerspruchsrechte) zu, die den gesetzlichen Bestimmungen<br />
des Handelsgesetzbuches entsprechen.<br />
Damit erzielen die Investoren in Höhe der ihnen zugewiesenen<br />
steuerlichen Ergebnisse Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Bei dieser Beurteilung hat die Fondsgesellschaft jedoch individuelle<br />
Einflüsse, wie eine etwaige Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung (Anteilsfinanzierung), auf die Gewinnerzielung<br />
110 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
der einzelnen Investoren nicht berücksichtigt. Wie im<br />
Abschnitt „Steuerliche Grundlagen für die Fondsgesellschaft“<br />
ab Seite 107 beschrieben, erfolgt die Prüfung der<br />
Gewinnerzielungsabsicht auf Basis der nach §§ 4, 5 EStG<br />
aufgestellten Steuerbilanz. Beim einzelnen Investor sind<br />
jedoch zusätzlich die jeweiligen Sonderbetriebseinnahmen<br />
und -ausgaben in die Prüfung mit einzubeziehen. Die<br />
Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der Investoren<br />
können von der Fondsgesellschaft nicht im Einzelnen vorhergesehen<br />
werden. Hier ist deshalb eine individuelle Überprüfung<br />
durch den einzelnen Gesellschafter angeraten.<br />
Ergebnisverteilung und Verfahren zur<br />
Feststellung der Einkünfte<br />
Die Beteiligung am handels- und steuerbilanziellen Gewinn<br />
und Verlust der Fondsgesellschaft sowie die Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen erfolgen entsprechend dem Verhältnis der<br />
Beteiligung am Festkapital der Fondsgesellschaft (Kapitalkonten<br />
I).<br />
Für Besteuerungszwecke erfolgt auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
eine einheitliche und gesonderte Feststellung der<br />
Einkünfte (§ 180 Absatz 1 Nr. 2 AO). In die Feststellung der<br />
Fondsgesellschaft sind grundsätzlich auch etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />
und Sonderbetriebsausgaben der Investoren<br />
mit aufzunehmen.<br />
Die Investoren werden daher gebeten, die Sonderbetriebseinnahmen<br />
und -ausgaben des jeweiligen Veranlagungs -<br />
jahres der Fondsgesellschaft bis zum 28.02. des Folgejahres<br />
anzuzeigen (§ 14 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Nach Feststellung der steuerlichen Ergebnisanteile werden<br />
diese von dem für die Fondsgesellschaft zuständigen<br />
Finanzamt an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der<br />
Investoren gemeldet. Sie sind unmittelbar für die Einkommensteuerveranlagung<br />
des jeweiligen Investors maßgebend<br />
(§ 182 Absatz 1 AO). Zudem erhält jeder Beteiligte von
der Fondsgesellschaft seine für die persönliche Einkommensteuererklärung<br />
relevanten Daten.<br />
Auf die nachfolgenden Ausführungen zu den Verlustausgleichsbeschränkungen<br />
für Steuerstundungsmodelle gemäß<br />
§ 15 b EStG wird verwiesen.<br />
Verlustausgleichsbeschränkung bei beschränkter<br />
Haftung nach § 15 a EStG<br />
§ 15 a EStG kommt auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
nicht zur Anwendung, da diese Vorschrift gemäß § 15 b<br />
Absatz 1 Satz 3 EStG subsidiär ist (siehe nachfolgende Erläuterungen<br />
zu § 15 b EStG).<br />
Verlustausgleichsbeschränkung für sogenannte<br />
Steuerstundungsmodelle nach § 15 b EStG<br />
Aufgrund der modellhaften Gestaltung und der Höhe der<br />
Verlustzuweisungen im Verhältnis zum gezeichneten und<br />
aufzubringenden Kapital innerhalb der Anfangsphase des<br />
vorliegenden Beteiligungsangebotes (Überschreiten der<br />
sogenannten 10%igen Aufgriffsgrenze) unterliegen die Verluste<br />
den Verlustausgleichsbeschränkungen des § 15 b EStG.<br />
Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell<br />
dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />
noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />
werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abgezogen<br />
werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte,<br />
die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren<br />
aus derselben Einkunftsquelle erzielt.<br />
Die jährlich einheitlich und gesondert festzustellenden<br />
§ 15 b-EStG-Verluste dieses Beteiligungsangebotes (§ 15 b<br />
Absatz 4 EStG) sind demzufolge zunächst nicht mit anderen<br />
Einkünften ausgleichsfähig, können auch nicht in einen Verlustabzug<br />
nach § 10 d EStG einbezogen werden, sondern<br />
mindern ausschließlich die (prognosegemäß im Jahr 2020)<br />
erzielten positiven Einkünfte der Investoren aus dem vorliegenden<br />
Beteiligungsangebot.<br />
„Reichensteuer“<br />
Die Auswirkungen der sogenannten „Reichensteuer“, die<br />
sich bei zu versteuernden Einkommen von mehr als EUR<br />
250.730 (bzw. EUR 501.460 bei Verheirateten) in einem um<br />
3 % höheren Grenzsteuersatz von 45 % niederschlagen,<br />
werden im Rahmen der Prognoserechnung in diesem Beteiligungsangebot<br />
nicht berücksichtigt, da dort der geltende<br />
Grenzsteuersatz ohne Einschlägigkeit der „Reichensteuer“<br />
von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterstellt wird.<br />
Sofern sich die zu versteuernden Einkommen von Investoren<br />
voraussichtlich im relevanten Jahr 2020 in dem genannten<br />
Bereich bewegen würden, wäre dies von den betreffenden<br />
Investoren zusätzlich in ihr Kalkül mit einzubeziehen<br />
(wegen der Einschlägigkeit von § 15 b EStG könnte dies aber<br />
prognosegemäß grundsätzlich erst im Jahr 2020 der Fall<br />
sein, wenn die anteiligen Gewinne aus dem Beteiligungsangebot<br />
die verrechenbaren Verluste im Sinne des § 15 b EStG<br />
überschreiten). Es wird empfohlen, dies mit dem persönlichen<br />
steuerlichen Berater zu besprechen.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Die für Personengesellschaften geltende sogenannte<br />
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34 a EStG, wonach die<br />
Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf nicht entnommene<br />
laufende Gewinne beantragt werden kann und<br />
bei späterer Entnahme eine Nachversteuerung erfolgt, ist<br />
auf das vorliegende Fondsangebot nicht anwendbar, da<br />
prognosegemäß die Ausschüttungen / Entnahmen schon<br />
während der Verlustphase beginnen sollen und aufgrund<br />
der Einschlägigkeit des § 15 b EStG bei Erreichung der<br />
Gewinnphase die zunächst nicht ausgleichsfähigen Verluste<br />
mit den dann erzielten Gewinnen derselben Einkunftsquelle<br />
(Fondsgesellschaft) verrechnet werden.<br />
Die an die Investoren vorgenommenen Ausschüttungen /<br />
Entnahmen unterliegen keiner weiteren Besteuerung.<br />
111
Veräußerung des Flugzeuges<br />
Im Jahr 2020 wurde prognosegemäß eine Veräußerung des<br />
Flugzeuges im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe<br />
unterstellt. Der Initiator unterstellt aus Vorsichtsgründen,<br />
dass bei Veräußerung des Flugzeuges auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
laufende Gewinne im Sinne des § 15 EStG entstehen<br />
werden und Begünstigungen einer Betriebsaufgabe<br />
nicht zur Anwendung kommen (siehe hierzu den Unterabschnitt<br />
„Gewerbesteuer“ ab Seite 109). Demnach würden<br />
keine einkommensteuerlichen Vergünstigungen gemäß der<br />
§§ 16, 34 EStG auf Ebene der Investoren greifen.<br />
Kirchensteuer<br />
Die Wirkungen der Kirchensteuer wurden in der Prognoserechnung<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Umsatzsteuer<br />
Auf Ebene der Gesellschafter ergeben sich keine umsatzsteuerlichen<br />
Folgen.<br />
Gewerbesteuer<br />
Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben<br />
einzelner Gesellschafter fließen in die Bemessungsgrund -<br />
lage für die Gewerbesteuer der Fondsgesellschaft mit ein.<br />
Sofern die Fondsgesellschaft hierdurch mit Gewerbesteuer<br />
belastet wird, ist diese von den entsprechenden Anteilseignern<br />
zu tragen.<br />
Steuerermäßigung bei gewerblichen<br />
Einkünften gemäß § 35 EStG<br />
Die anteilig auf gewerbliche Einkünfte entfallende tarifliche<br />
Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermä -<br />
ßigungen, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden<br />
Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte<br />
entfällt, um eine pauschale Anrechnung des anteiligen<br />
Gewerbesteuer-Messbetrages. Gewerbliche Einkünfte im<br />
Sinne des § 35 EStG umfassen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
im Sinne des § 15 EStG, wenn sie dem Grunde nach<br />
112 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
gewerbesteuerpflichtig und nicht von der Anwendung des<br />
§ 35 EStG ausgeschlossen sind. Die Einkommensteuerermäßigung<br />
beträgt das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrages,<br />
bei Mitunternehmern den entsprechenden quotalen<br />
Anteil, der auf Basis des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels<br />
gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />
zu ermitteln ist. Die anteiligen Gewerbesteuer-Messbeträge<br />
werden einheitlich und gesondert vom zuständigen<br />
Betriebsfinanzamt festgestellt.<br />
In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass § 35 EStG<br />
auf Ebene der Investoren die Belastungswirkung durch<br />
Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft im Jahr<br />
2020 kompensieren kann.<br />
Diese Kompensationswirkung würde nicht eintreten bzw.<br />
nicht in vollem Umfang greifen, sofern Investoren in den<br />
Jahren mit Anfall von Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus<br />
Einzelunternehmen bzw. anderen Mitunternehmerschaften<br />
als dem vorliegenden Beteiligungsangebot erzielen würden.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Erbschaft- und schenkungsteuerliche Wirkungen wurden<br />
bei der Renditeberechnung nicht einbezogen.<br />
Eine Übertragung der Kommanditbeteiligung durch Erbschaft<br />
oder Schenkung unterliegt jedoch grundsätzlich der<br />
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, so dass diese die Rendite<br />
der Beteiligung beeinflussen kann.<br />
Eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist am vorliegenden<br />
Fondsangebot lässt sich dem Wortlaut nach dem<br />
begünstigten Betriebsvermögen zuordnen (§ 13 b Abs. 1 Nr.<br />
2 in Verbindung mit Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz, ErbStG)<br />
und kann in Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen,<br />
insbesondere der Behaltensfrist, zu 85 % bzw. zu 100 %<br />
steuerlich verschont bleiben (§ 13 b Abs. 4 in Verbindung mit
§ 13 a Abs. 8 ErbStG). Inwieweit diese Voraussetzungen bei<br />
dem vorliegenden Beteiligungsangebot erfüllt werden<br />
können, ist jedoch nicht absehbar und insbesondere auch<br />
von den persönlichen Verhältnissen des einzelnen Investors<br />
abhängig.<br />
Die Finanzverwaltung hält an ihrer seit 2005 vertretenen<br />
Rechtsauffassung, wonach bei einer mittelbaren Beteiligung<br />
als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten im<br />
Erb- oder Schenkungsfall kein begünstigtes Betriebsvermögen<br />
übertragen wird, sondern der Herausgabeanspruch des<br />
Treugebers gegenüber dem Treuhandkommanditisten auf<br />
Rückübereignung des Treuguts, nach einem inzwischen<br />
rechtskräftigen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts<br />
vom 28.07.2010 (Az. 3 K 215 / 09; siehe DStRE 2010 Seite<br />
1191) nicht länger fest (Bayer. Staatsministerium der Finanzen,<br />
Erlass vom 16.09.2010, 34 – S 3811 – 035 – 38476 / 10,<br />
siehe DStR 2010 Seite 2084).<br />
Somit wird für erbschaft- /schenkungsteuerliche Zwecke<br />
grundsätzlich nicht mehr zwischen einer unmittelbaren<br />
Beteiligung als Kommanditist und der mittelbaren Beteiligung<br />
als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten<br />
differenziert. Die erbschaft- /schenkungsteuerliche Beurteilung<br />
einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung richtet<br />
sich nach der Vermögensart des Treuguts.<br />
Es wird empfohlen, die steuerlichen Konsequenzen eines<br />
Erb- und Schenkungsfalles mit einem Vertreter der steuerberatenden<br />
Berufe zu erörtern.<br />
Cockpitansicht einer typgleichen Embraer <strong>195</strong><br />
Foto: Thomas L. Fischer<br />
113
Die Beteiligung<br />
Allgemeines zur Beteiligung<br />
Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um<br />
Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft. Der<br />
Erwerber der Vermögensan lage (im Folgenden „Investor“)<br />
kann sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
oder unmittelbar als Kommanditist beteiligen (siehe hierzu<br />
den folgenden Abschnitt „Handelsregistereintragung bei<br />
unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“).<br />
Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der<br />
gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio. Die Mindestbeteiligung<br />
beträgt grundsätzlich EUR 10.000; höhere<br />
Kapitaleinlagen müssen stets auf volle EUR 1.000 lauten,<br />
jeweils zuzüglich 5 % Agio. Der Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Vermögensanlage, d. h. die Summe der Kapitaleinlagen,<br />
die insgesamt eingeworben werden sollen, beläuft sich auf<br />
EUR 8,48 Mio. zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe<br />
von EUR 50.000. Ausgehend von der Mindestbeteiligung in<br />
Höhe von EUR 10.000 können somit maximal 853 Anteile an<br />
der Vermögensanlage angeboten werden. Das Beteiligungsangebot<br />
kommt zustande, wenn sich mindestens ein Investor<br />
mit einem Anteil in Höhe der Mindestbeteiligung von<br />
EUR 10.000 zuzüglich 5 % Agio beteiligt hat.<br />
Die KGAL garantiert die vollständige Einzahlung und Platzierung<br />
des Kommanditkapitals in Höhe von bis zu EUR 8,48<br />
Mio. bis zum 31.12.2011 bzw. bei Verlängerung der Platzierungsfrist<br />
spätestens bis zum 31.12.2012 (siehe hierzu im<br />
Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ den Abschnitt „Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie“ auf Seite 104).<br />
Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage (Zeichnungsfrist)<br />
beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
(Bekanntmachung in einem überregionalen<br />
Börsenpflichtblatt) und endet mit Vollplatzierung /<br />
Schließung des Beteiligungsangebotes, planmäßig am<br />
31.12.2011. Der geschäftsführende Gesellschafter hat das<br />
114 I Die Beteiligung<br />
Recht, die Platzierungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate<br />
zu verlängern. Das öffentliche Angebot endet damit spätestens<br />
am 31.12.2012.<br />
Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur vollständigen Platzierung<br />
der angebotenen Vermögensanlage möglich. Dies<br />
kann abhängig von der Nachfrage jederzeit innerhalb der<br />
vorgenannten Zeichnungsfrist der Fall sein. Auch eine vorzeitige<br />
Schließung der Zeichnung durch den geschäftsführenden<br />
Gesellschafter ist jederzeit möglich. Darüber hinaus<br />
besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen.<br />
Die Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />
zu kürzen, besteht nicht.<br />
Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />
sind im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 92<br />
dargestellt und ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
(ab Seite 138), dem Treuhandvertrag (ab Seite 152) sowie<br />
dem Zeichnungsschein.<br />
Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />
Beteiligung als Kommanditist<br />
Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />
jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />
als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Betei -<br />
ligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />
und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lassen möchte.<br />
Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />
als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregister -<br />
lichen Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handelsregister-Vollmacht<br />
ist auf Seite 157 dieses Beteiligungsprospektes<br />
exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende
Formblatt wird dem Investor von der Fondsgesellschaft<br />
zugesandt. Es ist vollständig ausgefüllt, unverändert und<br />
mit notariell beglaubigter Unterschrift im Original an die<br />
Fondsgesellschaft zurückzusenden. Die Kosten, die im Zusammenhang<br />
mit der notariellen Beglaubigung entstehen,<br />
trägt der Investor; sie richten sich nach der Höhe der Beteiligung<br />
und können deshalb nicht exakt beziffert werden.<br />
Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />
Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />
entspricht 1 % der übernommenen Kapitaleinlage ohne<br />
Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung und<br />
Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />
Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />
Frist von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />
die unmittelbare Beteiligung wählt, werden<br />
die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung<br />
von der Fondsgesellschaft übernommen; sie sind<br />
insoweit im Investitionsplan enthalten. Bei einer späteren<br />
Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />
sind diese Kosten vom Investor selbst zu<br />
tragen.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Reguläre Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen jeweils<br />
nachschüssig zum 30.05. und 30.11. des laufenden Jahres,<br />
erstmals voraussichtlich anteilig zum 30.05.2011 (siehe<br />
hierzu § 14 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Zahlstelle<br />
Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft Sky-<br />
Class <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, die<br />
somit als Zahlstelle fungiert. Dort wird auch der Verkaufsprospekt<br />
zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />
Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />
Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />
Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende<br />
Stelle zu senden, die die Zeichnungsunterlagen entgegennimmt:<br />
KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Investor Services<br />
Stichwort: SkyClass <strong>54</strong><br />
Tölzer Straße 15<br />
82031 Grünwald<br />
Die für den Beitritt benötigten Zeichnungsunterlagen setzen<br />
sich wie folgt zusammen:<br />
Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />
mit Empfangsbestätigung, Widerrufsbelehrung<br />
und Legitimationsnachweis<br />
Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />
oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite)<br />
Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren:<br />
Zusendung des vom Investor unterschriebenen Postident-<br />
Formulars durch die Deutsche Post AG.<br />
Wenn eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />
gewünscht ist, erhält der Investor von der Fondsgesellschaft<br />
das vorausgefüllte Formular „Handelsregister-Vollmacht“.<br />
Dieses ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch einen<br />
Notar an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistereintragung<br />
zurückzusenden.<br />
Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausgefüllte<br />
Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung<br />
zurückgestellt. Der Zeichnungsschein ist insbesondere auch<br />
dann nicht vollständig ausgefüllt, wenn der Investor seinen<br />
Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz in der<br />
jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt, d. h. wenn die<br />
berufliche Stellung nicht angegeben wurde, die Angaben<br />
115
zur Mittelherkunft, Branche und politisch exponierter Person<br />
nicht angekreuzt sind, die Angabe zum wirtschaftlich<br />
Berechtigten nicht durch Ankreuzen bejaht wird oder wenn<br />
die Identitätsprüfung durch den Berater / Vermittler oder die<br />
Deutsche Post AG nicht oder nicht korrekt durchgeführt<br />
wurde. In diesen Fällen kann die Beteiligungserklärung des<br />
Investors vor Behebung des Hinderungsgrundes nicht angenommen<br />
werden. Die Fondsgesellschaft wird in diesem Fall<br />
den Vermittler / Berater bzw. den Investor informieren und<br />
die Möglichkeit zur Vervollständigung der Unterlagen<br />
geben. Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche können<br />
nicht berücksichtigt werden.<br />
Annahme der Beteiligungserklärung<br />
Die Annahme der Beteiligungserklärung des Investors<br />
erfolgt mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den<br />
Treuhandkommanditisten und der Treuhandvertrag kommt<br />
wirksam zustande. Die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />
versandt; der Investor verzichtet insoweit auf den Zugang<br />
der Annahmeerklärung. Er erhält jedoch von der Fondsgesellschaft<br />
im Namen des Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />
eine Bestätigung der Annahme seiner Beteiligungserklärung<br />
in Textform (siehe § 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im<br />
Auftrag des Investors bei und hält die Beteiligung für den<br />
Investor in treuhänderischer Form (wirksames Treuhandverhältnis)<br />
nach Erfüllung folgender Voraussetzungen:<br />
Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
bei der KGAL,<br />
Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
und<br />
Eingang der vollständigen Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />
116 I Die Beteiligung<br />
Der Beitritt erfolgt frühestens zum Ablauf des Monats, in<br />
welchem auch die letzte der genannten Voraussetzungen<br />
erfüllt ist (aufschiebende Bedingungen; siehe § 1 Ziffer 2<br />
Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der 31.03.2011.<br />
Kapitaleinzahlung<br />
Die Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre<br />
Kapitaleinlage zuzüglich Agio durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
von der Fondsgesellschaft einziehen<br />
zu lassen oder den Betrag selbst auf das Konto der<br />
Fondsgesellschaft zu überweisen. Der geschäftsführende<br />
Gesellschafter kann Ausnahmen zu den genannten Einzahlungsmöglichkeiten<br />
zulassen. Details sind im Zeichnungsschein<br />
geregelt, der dem Investor ausgehändigt wird. Die<br />
Fälligkeit der Kapitaleinlage ergibt sich je nach Zeitpunkt<br />
des Eingangs der Original-Zeichnungsunterlagen bei der<br />
KGAL gemäß den nachfolgenden Angaben.<br />
Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
Bei Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
bei der KGAL bis einschließlich des 20. eines Monats<br />
und Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />
entsprechenden Monats zur Zahlung fällig. Erfolgt der Eingang<br />
der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen nach<br />
dem 20. eines Monats, ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />
folgenden Monats zur Zahlung fällig.<br />
Sofern die vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
zwischen dem 21. und dem letzten Bankarbeitstag eines<br />
Monats bei der KGAL eingehen und die Beteiligungserklä-
ung durch den Treuhandkommanditisten angenommen<br />
wird, ist ein Beitritt zum Ablauf desselben Monats möglich,<br />
wenn die vollständige Kapitaleinlage zuzüglich Agio per<br />
Überweisung spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag desselben<br />
Monats auf dem Konto der Fondsgesellschaft eingeht.<br />
Einzugsermächtigungsverfahren<br />
Durch Angabe der Kontoverbindung in Abschnitt A. des<br />
Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />
dadurch widerruflich, die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />
rechtzeitig vor Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt A. des<br />
Zeichnungsscheins genannten Kontos einzuziehen. Der<br />
Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungsverfahren,<br />
die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens zwei<br />
Bankarbeitstage (in München) vor dem im Absatz „Fälligkeit<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin für<br />
den Einzug auf seinem im Zeichnungsschein genannten<br />
Konto bereitzustellen. Der Einzug des erforderlichen Betrages<br />
wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />
Überweisung<br />
Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
verpflichtet sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang<br />
der Überweisung spätestens zu dem im Absatz „Fälligkeit<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin<br />
auf dem nachfolgend genannten Konto der Fondsgesellschaft<br />
festgestellt wird.<br />
Empfänger: SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Bank: Commerzbank AG, München<br />
Kontonummer: 05 265 617 03<br />
Bankleitzahl: 700 800 00<br />
Verwendungszweck: Beteiligungs-Nr. und Prüfziffer (siehe<br />
Bestätigung der Annahme der Beteiligung), Name, Vorname<br />
Sonstige Hinweise zu Zahlungen /<br />
Andere Einzahlungsmöglichkeiten<br />
Sofern Ausnahmen zu den Einzahlungsmöglichkeiten zugelassen<br />
wurden, sind die Regelungen im Zeichnungsschein zu<br />
beachten.<br />
Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollstän -<br />
dige Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />
erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />
Einzahlung bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) kann zu erheblichen<br />
Konsequenzen für den Investor führen (siehe hierzu das<br />
Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“, Abschnitt „Zahlungsverpflichtung“<br />
auf Seite 92).<br />
Hinweise zum Investorenkreis<br />
Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />
nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare und<br />
keine BGB-Gesellschaften) erwerben. In Ausnahmefällen<br />
können jedoch mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />
oder sonstige Gesellschaften und Gemeinschaften<br />
aufgenommen werden. Der Erwerb oder das Halten<br />
von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich<br />
nicht zulässig, soweit nicht anders im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelt (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen sogenannte<br />
politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />
Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />
und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur<br />
bei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />
sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />
zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />
in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />
Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />
117
es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforder -<br />
lichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />
die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />
unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />
gefährdet sein, muss die Beteiligungserklärung des<br />
Investors im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende<br />
Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />
Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Es richtet sich insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger<br />
der USA, Kanadas, Australiens oder Japans sind, dort<br />
wohnen oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder<br />
Arbeitserlaubnis für eines dieser Länder (z. B. „Green Card“<br />
für die USA) verfügen. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften,<br />
die nach dem Recht eines dieser Länder errichtet<br />
worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer Beteiligung<br />
ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z. B.<br />
Trusts), die in diesen Ländern steuerpflichtig sind.<br />
Weitere Kosten im Zusammenhang<br />
mit Erwerb, Verwaltung und<br />
Veräußerung der Beteiligung<br />
Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von 5 %<br />
sowie den Kosten für die Beglaubigung der gegebenenfalls<br />
zu erteilenden Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung<br />
(siehe hierzu Abschnitt „Handelsregistereintragung<br />
bei unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“ ab Seite<br />
114) können folgende weitere Kosten im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung<br />
der Beteiligung entstehen:<br />
Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />
Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />
tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und im<br />
Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 92)<br />
118 I Die Beteiligung<br />
Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Übertragung<br />
oder Veräußerung der Beteiligung, insbesondere die<br />
Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />
EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von der Verwalterin<br />
in Rechnung gestellt werden (siehe hierzu § 7 Ziffer 4<br />
Gesellschaftsvertrag)<br />
Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />
mit der Einzahlung der Kapitaleinlage und des Agios<br />
Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />
Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage:<br />
Berechnung von Verzugszinsen sowie Schadenersatzansprüche<br />
der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal 15 %<br />
der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />
kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />
durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst in<br />
der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />
Investors liegenden Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen,<br />
z. B. Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung,<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der<br />
Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise Reisekosten),<br />
Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung<br />
bei einer späteren Umwandlung der Beteiligung in<br />
eine unmittelbare Kommanditbeteiligung oder Kosten im<br />
Zusammenhang mit einem eventuellen Ausschluss aus der<br />
Fondsgesellschaft. Diese zusätzlichen Kosten können vom<br />
Initiator nicht abschließend beziffert werden, da sie in der<br />
Sphäre des Investors liegen.<br />
Weitere Kosten sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />
einer etwaigen Veräußerung der Beteiligung nicht verbunden.
Übertragung / Zweitmarkt<br />
Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mit Wirkung<br />
zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres und mit vorhe -<br />
riger Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
übertragbar (siehe hierzu das Kapitel „Die rechtlichen<br />
Grundlagen“, Abschnitt „Recht zur Übertragung und Belastung<br />
von Gesellschaftsanteilen“ auf Seite 95). Es existiert<br />
jedoch kein geregelter Markt für den Handel solcher Beteiligungen<br />
an geschlossenen Fonds. Daher kann sich die<br />
Ermittlung des Marktwertes einer Beteiligung sowie ein vorzeitiger<br />
Verkauf schwierig gestalten oder auch nicht möglich<br />
sein. Dadurch ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage<br />
eingeschränkt (siehe hierzu auch im Kapitel<br />
„Die Risikohinweise“ den Abschnitt „Eingeschränkte Fungibilität<br />
der Beteiligung“ auf Seite 21).<br />
In den letzten Jahren haben sich jedoch verschiedene Möglichkeiten<br />
herausgebildet, Käufer für einen Anteil an einem<br />
geschlossenen Fonds zu finden. Diese Möglichkeiten werden<br />
als Zweitmarkt bezeichnet. Neben Zweitmarktfonds,<br />
institutionellen Zweitmarktkäufern und initiatoreigenen<br />
Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland Betei -<br />
ligungsmakler AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt etabliert.<br />
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />
die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann beauftragt<br />
werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene Fondsanteile<br />
zu suchen. Diese Internetplattform ist keine Börse im<br />
klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse Deutschland<br />
Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote von Kauf- und<br />
Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu ermitteln. Sollte<br />
eine Vermittlung erfolgreich sein, erfolgt die Übertragung<br />
des Anteils durch Abschluss eines individuell gestalteten Vertrages<br />
zwischen Veräußerer und Erwerber.<br />
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />
dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />
aufgeteilt. Einige der von der KGAL aufgelegten Fonds<br />
sind bereits in eines dieser beiden Segmente aufgenommen.<br />
Eine Aufnahme des Fonds in die Internetplattform der<br />
Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG kann einen<br />
Verkauf von Fondsanteilen erleichtern, ohne jedoch eine<br />
laufende Veräußerbarkeit wie etwa bei Wertpapierbörsen zu<br />
ermöglichen. Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in<br />
das Premiumsegment vorgesehen und damit besteht auch<br />
keine Garantie für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />
Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />
119
Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />
In diesem Kapitel finden sich Angaben zu wesentlichen<br />
Vertragspartnern der Fondsgesellschaft, soweit diese nicht<br />
bereits in den vorangegangenen Kapiteln enthalten sind.<br />
Initiator<br />
Firma, Sitz KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald<br />
Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />
Handelsregister HRA 61588, Amtsgericht München<br />
Tag der Gründung / Tag der Eintragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />
Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist das Auflegen, Initiieren, Vertreiben und Verwalten<br />
von geschlossenen Fonds einschließlich Spezialfonds, das Strukturierungsgeschäft<br />
und das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen aller Art sowie<br />
– für das Fonds-, Strukturierungs- und Leasinggeschäft – der Erwerb (unter<br />
Einschluss von Bau, Errichtung, Erstellung und Entwicklung), die Verwaltung,<br />
Nutzung und Verwertung von Immobilien und der Erwerb (unter Einschluss von<br />
Erstellung und Entwicklung), die Verwaltung, Nutzung, Verwertung und<br />
Vermittlung von Vermögensgegenständen bzw. Rechten sonstiger Art, sowie alle<br />
sonstigen Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere<br />
Verwaltungstätigkeiten für Fonds- und Projektgesellschaften im Rahmen der<br />
vorstehenden Tätigkeiten; die Immobilien-Projektentwicklung ist nicht Gegenstand<br />
der Gesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Vermittlung<br />
von Immobilien, Darlehen und Kapitalanlagen nach § 34 c der Gewerbeordnung.<br />
Zur Förderung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft – insbesondere<br />
durch Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland –<br />
alle Geschäfte betreiben, die hierfür erforderlich oder zweckmäßig erscheinen,<br />
jedoch selbst keine Bankgeschäfte, für die nach dem Kreditwesengesetz eine<br />
Erlaubnis erforderlich ist.<br />
Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />
Persönlich haftender und Firma, Sitz KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
geschäftsführender Gesellschafter Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />
Geschäftsführer Carsten Eckert (Sprecher), Steffen Kurt Holderer,<br />
Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />
82031 Grünwald.<br />
120 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />
Des Weiteren enthält dieses Kapitel Angaben zu Verflechtungen.
Kommanditisten Commerzbank AG, Frankfurt am Main<br />
Bayerische Landesbank, München<br />
HASPA Finanzholding, Hamburg<br />
Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Köln<br />
Weitere Funktionen Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant, Konzeptionär, gegebenenfalls<br />
Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009<br />
Die vorliegende Leistungsbilanz belegt die Zuverlässigkeit<br />
und Seriosität der KGAL, die seit mehr als zehn Jahren zu<br />
den Top Five der Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland<br />
zählt. Zunehmende Platzierungen über institutionelle<br />
Vertriebspartner und bankenunabhängige Finanzdienstleister<br />
unterstreichen zudem ihre Marktstellung.<br />
Anspruch der KGAL ist es, den gesamten Lebenszyklus eines<br />
Fonds mit hoher Qualität zu begleiten, angefangen bei der<br />
Konzeption der Beteiligungsangebote und fortgesetzt durch<br />
professionelles Asset Management bis hin zur Beendigung<br />
der Engagements.<br />
Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2009 wurden<br />
insgesamt 127 Publikumsfonds initiiert. Die Verteilung<br />
auf die einzelnen Assetbereiche ist nachfolgender Grafik zu<br />
entnehmen:<br />
Darlehensgeber für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
Das Fondsportfolio nach Assetbereichen 1)<br />
Infrastruktur<br />
6<br />
Private Equity<br />
9<br />
Sonstige 2)<br />
24<br />
Schiffe<br />
10<br />
Immobilien<br />
25<br />
1) Zum 31.12.2009.<br />
2) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1) und Wald (1).<br />
Flugzeuge<br />
53<br />
121
Zur Performancemessung wurden insgesamt 110 Fonds<br />
herangezogen. 17 operative Fonds konnten für das Jahr<br />
2009 nicht einbezogen werden, da bei diesen entweder der<br />
Prognosezeitraum erst nach dem Berichtsjahr 2009 begonnen<br />
hat oder kein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Prognose<br />
möglich ist, weil die jeweiligen Prospekte keine oder keine<br />
vergleichsfähige Prognoserechnung enthalten.<br />
Performance-Indikator kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen 1)<br />
Anzahl<br />
110<br />
100<br />
75<br />
50<br />
25<br />
0<br />
105<br />
9<br />
85<br />
11<br />
110<br />
11<br />
85<br />
14<br />
2008 2009<br />
höher als Prognose<br />
gemäß Prognose<br />
niedriger als Prognose<br />
105<br />
gemäß/höher<br />
als Prognose<br />
122 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />
94<br />
110<br />
96<br />
2008 2009<br />
105<br />
11<br />
110<br />
14<br />
2008 2009<br />
niedriger<br />
als Prognose<br />
Den wesentlichen Performance-Indikator stellt die Größe<br />
„kumulierte Ausschüttungen / Entnahmen“ dar. Von den<br />
110 bewerteten Fonds (Vorjahr 105) lagen die kumulierten<br />
Ausschüttungen / Entnahmen bei 96 Fonds (Vorjahr 94) im<br />
Rahmen der Prognose oder höher. Dies entspricht einer<br />
Prognosesicherheit von 87 %. Hierbei lagen elf Fonds höher,<br />
85 Fonds gemäß und 14 Fonds niedriger als die Prognose.<br />
Für diese Fonds wurden bisher kumulierte Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen in Höhe von EUR 1.847 Mio. (Vorjahr<br />
EUR 1.685 Mio.) vorgenommen.<br />
Erläuterungen zur Grafik<br />
Aus der Performance der Fonds in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige<br />
Entwicklungen geschlossen werden.<br />
Die in der Leistungsbilanz enthaltenen Leasingfonds (73) haben durch ihre Vertragsgestaltung<br />
in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht mit dem<br />
vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar.<br />
Die Bayerische Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von<br />
Medienfonds überraschend nachträglich geändert. Die Investoren von 13 Medienfonds<br />
der KGAL müssen mit teilweise erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Zur Wahrung<br />
der Interessen dieser Investoren wurden Rechtsmittel eingelegt.<br />
Es wird eine prognosegemäße kumulierte Ausschüttung/Entnahme angenommen,<br />
sofern der Wert in einem Korridor von +/- 5% bleibt. Weichen die Ist-Werte um<br />
mehr als +/- 5% ab, werden sie entsprechend mit höher bzw. niedriger als Prognose<br />
gewertet.<br />
Höher als die Prognose (2009) lagen: sechs operative Immobilienfonds, zwei operative<br />
Schiffsfonds und drei operative Infrastrukturfonds.<br />
Niedriger als die Prognose (2009) lagen: ein operativer Flugzeugfonds, vier operative<br />
Immobilienfonds, fünf operative Schiffsfonds, drei operative Medienfonds und<br />
ein Medien-Leasingfonds.<br />
1) Zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Nachfolgende Kennzahlen geben einen weiteren Einblick in<br />
die finanzielle Situation der bewerteten 110 Fonds und<br />
untermauern die bei den Ausschüttungen / Entnahmen dargestellte<br />
Prognosesicherheit von 87 %.<br />
Die Kennzahlen der Prognosesicherheit 1)<br />
in %<br />
110<br />
100<br />
75<br />
50<br />
25<br />
0<br />
87 %<br />
kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen<br />
kumulierte Tilgungen<br />
100 %<br />
92 %<br />
1) Werte im Verhältnis Ist-zu-Prognose zum 31.12.2009.<br />
100 %<br />
kumuliertes Nettobetriebsergebnis<br />
Stand Liquiditätsreserve<br />
Tilgungen<br />
Die kumulierten Tilgungen aufgenommener Finanzierungen<br />
belaufen sich Ende 2009 auf insgesamt EUR 1.5<strong>54</strong> Mio.<br />
Bezogen auf den kumulierten Prognosewert von EUR 1.552<br />
Mio. entspricht dies 100 %.<br />
Nettobetriebsergebnis<br />
Das kumulierte Nettobetriebsergebnis – kumulierter Einnahmenüberschuss<br />
vor Tilgungen und Ausschüttungen /<br />
Entnahmen – beläuft sich über alle 110 Fonds auf EUR 3.447<br />
Mio. Damit wird eine Prognosesicherheit von 92 % erzielt<br />
(kumulierter Prognosewert: EUR 3.761 Mio.).<br />
Liquiditätsreserve<br />
Der Stand der Liquiditätsreserve zum 31.12.2009 über alle<br />
operativen Fonds (bei Leasingfonds wird strukturbedingt keine<br />
Liquiditätsreserve gebildet) entspricht mit EUR 31 Mio.<br />
dem prognostizierten Wert. Damit wird auch hier ein Wert<br />
von 100 % erreicht.<br />
Weitere Informationen zur KGAL und zu den einzelnen Beteiligungsangeboten<br />
können der ausführlichen und geprüften<br />
Leistungsbilanz der KGAL entnommen werden. Ein Auszug<br />
aus der Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009 hinsichtlich<br />
der bis dahin aufgelegten Flugzeugfonds ist nachfolgend<br />
abgedruckt. Die vollständige Leistungsbilanz kann unter der<br />
Telefonnummer 089 64143-427 bestellt oder im Internet<br />
unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />
123
Auszug aus der Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009<br />
hinsichtlich bislang aufgelegter und zum 31.12.2009 noch<br />
nicht aufgelöster Flugzeug-Leasingfonds<br />
Allgemeine Angaben zum Fonds Investition/Finanzierung Vermietung/Bewirtschaftung<br />
Fonds-<br />
Nr.<br />
Fondsgesellschaft<br />
121 LH Echo-<br />
Romeo KG<br />
116 LH Echo-<br />
Sierra KG<br />
117 LH Echo-<br />
Tango KG<br />
118 LH Echo-<br />
Uniform KG<br />
119 LH Echo-<br />
Victor KG<br />
120 LH Echo-<br />
Whiskey KG<br />
Fondsobjekt<br />
B 757-<br />
330<br />
Leasingnehmer/<br />
Mieter<br />
Condor<br />
Flugdienst<br />
Condor<br />
Flugdienst<br />
Condor<br />
Flugdienst<br />
Condor<br />
Flugdienst<br />
Condor<br />
Flugdienst<br />
B 757-<br />
ALCAS/<br />
330<br />
Real I.S.<br />
B 757-<br />
ALCAS/<br />
330<br />
Real I.S.<br />
B 757-<br />
ALCAS/<br />
330<br />
Deutsche Bank<br />
B 757-<br />
ALCAS/<br />
330<br />
Deutsche Bank<br />
B 757- Condor ALCAS/<br />
330 Flugdienst Deutsche Bank<br />
124 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />
Initiator Platzierungsjahr(e)<br />
Pro g no -<br />
sezeit raum<br />
bis<br />
ALCAS 2000 2010 1) 371 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />
2000 2010 1) 429 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />
2000 2010 1) 457 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />
2000 2010 1) 351 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />
2000 2010 1) 381 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />
2000 2010 1) 279 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />
Die Beträge wurden in TEUR (Fondswährung jeweils EUR) angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der<br />
Abweichungen) auf die (Bar-)Einlage.<br />
1) Die Auflösungen erfolgten jeweils zum Prognoseende im Jahr 2010.<br />
2) bzw. Betriebsprüfung erfolgt.<br />
Anzahl Investitions-<br />
der Investorenvolumen<br />
(Bar-)<br />
Einlage<br />
Eigenkapital<br />
(ohne Agio)<br />
Gegebenenfalls aktualisierte Prognosewerte (Soll) aufgrund der Einführung der gewerblichen Mindestbesteuerung (§10a GewStG);<br />
die Investoren der jeweiligen Fonds wurden über die Steueränderung informiert.<br />
In den dargestellten sechs Flugzeug-Leasingfonds sind insgesamt sechs Flugzeuge (je Fonds ein Flugzeug) enthalten.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Fremd(Bar-)Ausschütdarlehentung kumuliert<br />
Abweichung<br />
(Bar-)Ausschüttung<br />
2009<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
höher als Prognose (> +5%) 0<br />
gemäß Prognose 6<br />
niedriger als Prognose (> -5%)0<br />
Über die oben abgebildeten sechs aktiven Leasingfonds hinaus wurden 42 weitere Flugzeug-Leasingfonds aufgelegt, die per<br />
31.12.2009 bereits aufgelöst sind und allesamt prognosegemäß verliefen. Einzelheiten können der Leistungsbilanz der<br />
KGAL zum 31.12.2009 entnommen werden (dort Seiten 170 bis 173).<br />
Leasingfonds haben durch ihre Vertragsgestaltung stets eine hohe Prognosesicherheit. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
handelt es sich jedoch um einen operativen Fonds, der nicht direkt mit den aufgelegten Leasingfonds vergleichbar ist.
Steuerli ches Er geb nis<br />
2009<br />
Steuerliches<br />
Ergeb nis kumuliert<br />
Abweichung<br />
Bestands-<br />
kräftig veranlagt<br />
bis 2)<br />
Ergänzende Informationen zu den Darlehen<br />
Fremddarlehen<br />
Restvaluta<br />
Fremddarlehen<br />
Tilgung kumuliert<br />
8,8% 8,8% -166,1% -165,8% 0,2% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />
8,8% 8,8% -166,1% -165,8% 0,2% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />
8,8% 8,8% -166,1% -165,8% 0,2% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />
8,8% 8,8% -166,1% -165,7% 0,3% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />
8,8% 8,9% -166,1% -165,6% 0,3% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />
8,8% 8,8% -166,0% -165,6% 0,2% 2003 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />
Abweichung<br />
Fremddarlehen<br />
Tilgung 2009<br />
Anteils finanzierung<br />
Restvaluta<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
125
Auszug aus der Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009<br />
hinsichtlich bislang aufgelegter operativer Flugzeugfonds<br />
Allgemeine Angaben zu den Fonds<br />
Beteiligungs- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e) Anzahl der Initiator Platzierungs- Fondswährung<br />
angebot Flugzeuge jahr(e)<br />
136 Luftfahrzeugverwaltungsgesellschaft Canadair Regional 1 ALCAS 2001 EUR<br />
GOAL Delta mbH & Co. KG Jet CRJ 200 LR<br />
129 Luftfahrzeugpool GOAL 2 Boeing 737-300 5 ALCAS 2001 EUR<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. Nr. 1 KG 1 Boeing 737-800<br />
1 Boeing 737-400<br />
1 Airbus A310-300<br />
SkyClass 51 SkyClass 51 <strong>GmbH</strong> & Co. KG Dash 8-Q400 3 KGAL 2008/2009 EUR<br />
SkyClass 52 GOAL Verwaltungsgesellschaft Dash 8-Q400 5 KGAL 2008/2009 EUR<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 52 KG<br />
SkyClass 53 GOAL Verwaltungsgesellschaft Embraer <strong>195</strong> LR 3 KGAL 2009/2010 EUR<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />
Bei allen Zahlenangaben sind Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen möglich; die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />
Die Beträge sind in der angegebenen Fondswährung in Tausend angegeben. Das Agio ist in % des Eigenkapitals angegeben.<br />
1) Bei Fonds mit Agio beinhaltet das angegebene Investitionsvolumen jeweils das Agio als Teil der Eigenkapitalvermittlung.<br />
126 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Investition/Finanzierung 1) Erläuterungen<br />
Investitionsvolumen Eigenkapital (ohne Agio) Agio Fremddarlehen<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
25.353,0 25.353,0 5.467,7 5.467,7 0 % 19.885,3 19.885,3<br />
141.026,0 143.405,4 49.210,0 49.210,0 0 % 91.816,0 94.<strong>195</strong>,4<br />
45.920,0 46.144,6 13.220,0 13.220,0 5 % 32.039,2 32.263,6<br />
64.402,7 73.258,9 18.<strong>54</strong>0,0 18.589,0 5 % 40.397,1 48.435,0<br />
65.879,9 62.566,6 21.100,0 339,0 5 % 43.642,7 62.210,7<br />
Die Platzierungs- und Investitionsphase des Fonds konnte im Berichtsjahr<br />
erfolgreich abgeschlossen werden. Per 31.12.2009 wurde das Eigenkapital<br />
i. H.v. TEUR 13.220 vollständig platziert.<br />
Die Platzierungs- und Investitionsphase des Fonds konnte im Berichtsjahr<br />
2009 erfolgreich abgeschlossen werden. Per 31.12.2009 wurde Eigenkapital<br />
i. H.v. TEUR 18.589 (prospektiert: TEUR 18.<strong>54</strong>0) platziert. Die Auslieferung<br />
des vierten und fünften Flugzeugs ist im Januar 2009 erfolgt.<br />
Der Fonds befindet sich noch in der Platzierungs- und Investitionsphase.<br />
Per 31.12.2009 wurde Eigenkapital i. H.v. TEUR 339 platziert. Im Fremddarlehen<br />
ist zum 31.12.2009 eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung i. H.v.<br />
TEUR 18.062 enthalten.<br />
127
Fonds Fondsentwicklung<br />
Beteiligungs- Fondsgesellschaft Ausschüttung / Entnahme Ausschüttung / Entnahme Abwei- Steuerliches Ergebnis Abweiangebot<br />
2009 in % des Eigen- kumuliert in % des Eigen- chung kumuliert in % des Eigen- chung<br />
kapitals (ohne Agio) kapitals (ohne Agio) in % kapitals (ohne Agio) in %<br />
Bei allen Zahlenangaben sind Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen möglich; die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />
Die Beträge sind in der angegebenen Fondswährung in Tausend angegeben.<br />
128 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />
Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />
136 Luftfahrzeugverwaltungs- 4,8 % 4,8 % 38,0% 38,0% 0,0 % - 139,4 % - 148,4 % - 6,5 %<br />
gesellschaft GOAL Delta<br />
mbH & Co. KG<br />
129 Luftfahrzeugpool GOAL 6,8 % 3,7 % 112,4% 45,5% - 59,5 % - 106,5 % - 66,3 % 37,8 %<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. Nr. 1 KG<br />
SkyClass 51 SkyClass 51 <strong>GmbH</strong> & Co. KG 6,5 % 6,5 % 6,5 % 6,5 % 0,0 % - 9,5 % - 13,2 % - 38,8 %<br />
SkyClass 52 GOAL Verwaltungsgesellschaft 8,9 % 8,9 % 8,9 % 8,9 % 0,0 % - 4,5 % - 10,9 % > - 100 %<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 52 KG<br />
SkyClass 53 GOAL Verwaltungsgesellschaft – – – – – – – –<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />
höher als Prognose (> + 5 %) 0<br />
gemäß Prognose 3<br />
niedriger als Prognose (> - 5 %) 1
Stand Abwei- Fremddarlehen<br />
Liquiditätsreserve chung Restvaluta<br />
in %<br />
Soll Ist Soll Ist<br />
392,6 471,7 20,2 % 9.374,2 6.895,2<br />
1128,7 61,0 - 94,6 % 38.658,2 9.819,2<br />
206,6 509,6 > 100 % 29.739,1 30.249,0<br />
367,3 1.011,2 > 100 % 37.298,0 40.813,0<br />
– – – – –<br />
Informationen zu den Darlehen Ergänzende Informationen<br />
Die höhere Liquiditätsreserve resultiert aus nicht kalkulierten Zinseinnahmen und geringeren<br />
laufenden Kosten. Veränderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen wurden bei der<br />
Liquiditätsreserve nicht berücksichtigt.<br />
Die Abweichungen bei Zins und Tilgung resultieren hauptsächlich aus der frühzeitigen<br />
Rückführung der Darlehen aufgrund der vorzeitigen Veräußerung. Die Tilgung der Darlehen in<br />
USD (Ist-Werte) wurde mit Jahresdurchschnittskursen in EUR umgerechnet. Die Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen entsprechen den in USD erwirtschafteten Nettobeträgen zuzüglich der teilweisen<br />
Auflösung der Liquiditätsreserve. In 2008 und 2009 wurde Liquidität für anfallende Gewerbesteuer<br />
(ausgelöst durch die Flugzeugverkäufe) einbehalten. Die kumulierte Einnahmen-Überschussrechnung<br />
beinhaltet Kursdifferenzen aus der Bewertung der USD-Zahlungsströme. Die<br />
Darstellung der kumulierten Soll-Ausschüttung erfolgt hinsichtlich der vier vorzeitigen<br />
Flugzeugverkäufe in 2008 und 2009 unter Berücksichtigung der abgezinsten Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen bis zum Prognoseende 2011 einschließlich der Schlussausschüttung, basierend<br />
auf dem im Prospekt aufgeführten mittleren Szenario. Die Diskontierung erfolgte mit der prognostizierten<br />
IRR-Rendite vor Steuern von 6,41 %. Die Ausschüttungsabweichungen in EUR resultieren<br />
aus geringeren Erlösen aus Leasingraten, geringeren Restwerten und aus veränderten<br />
USD / EUR-Wechselkursen. Die Abweichung der Liquiditätsreserve resultiert aus verändertem<br />
USD / EUR-Wechselkurs sowie Ausgaben für ein Zinssicherungsgeschäft in 2004. Im Zusammenhang<br />
mit der Ausschüttung im Dezember 2009 reduzierte sich die Liquiditätsreserve entsprechend.<br />
Die Auflösung bzw. Gutschrift eines Wertpapierverkaufs i. H.v. TEUR 407 erfolgte Anfang<br />
Januar 2010, wurde jedoch bereits in der Liquiditätsrechnung per 31.12.2009 berücksichtigt.<br />
Ebenso ist in der Liquiditätsreserve die einbehaltene Gewerbesteuer bereits abgezogen. Der<br />
Stand Fremddarlehen enthält nicht die bilanzielle Zinsabgrenzung. Der EUR-Wert des<br />
Fremdwährungsdarlehens ist im Soll mit dem Prospektwechselkurs von 0,8860 und im Ist mit<br />
dem Stichtagskurs von 1,4406 umgerechnet. Das steuerliche Ergebnis beinhaltet die außerbilanzielle<br />
Hinzurechnung der Gewerbesteuer, der kumulierte Ist-Wert wurde entsprechend angepasst.<br />
Diese kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 EStG auf die Einkommensteuer<br />
angerechnet werden.<br />
Die Investitionsphase wurde mit Auslieferung des dritten Flugzeugs im Juni 2009 abgeschlossen.<br />
Die im Vorjahr unter „Sonstige Einnahmen“ gezeigte, noch nicht investierte Eigenkapitaleinzahlung<br />
der Investoren wurde in 2009 verwendet. Der Ausschüttungsbetrag von TEUR 632,3 entspricht<br />
unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs einer Ausschüttung /<br />
Entnahme von 6,5 % und damit zeitanteilig der prospektierten Ausschüttung / Entnahme 2009.<br />
Die Abweichung im steuerlichen Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für<br />
die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals sowie Wechselkursdifferenzen, da im Prospekt ein<br />
Umrechnungskurs von 1,4574 unterstellt wurde.<br />
Die Abweichung zwischen Soll und Ist resultiert im Wesentlichen aus der späteren Auslieferung<br />
des vierten und fünften Flugzeugs sowie aus den Differenzen zwischen dem im Prospekt unterstellten<br />
Wechselkurs von 1,5700 und den tatsächlichen Wechselkursen. Der Ausschüttungsbetrag<br />
von TEUR 1.057,5 entspricht unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs<br />
einer zeitanteiligen Ausschüttung / Entnahme von 8,9 %, dies entspricht wiederum der entsprechend<br />
berechneten prognostizierten Ausschüttung. Der Euro-Wert der Fremdwährungsdarlehen<br />
ist im Soll mit dem Prospektwechselkurs von 1,5700 und im Ist mit dem Stichtagskurs zum<br />
31.12.2009 von 1,4406 umgerechnet. Die Abweichung im steuerlichen Ergebnis resultiert im<br />
Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals und aus<br />
Wechselkursdifferenzen, da im Prospekt einheitlich ein Kurs von 1,5700 unterstellt wurde.<br />
Die bis zum 31.12.2009 erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse wurden mit TEUR 82 prognostiziert.<br />
Die Bewirtschaftung verläuft planmäßig.<br />
129
Fondsgesellschaft / Emittent / Zahlstelle<br />
Firma, Sitz SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald<br />
Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister HRA 92524, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 03.07.2008<br />
Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen<br />
(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung, Leasing und Verwertung. Zu diesem<br />
Zweck können auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingegangen<br />
werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />
im Zusammenhang stehenden Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des<br />
Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen<br />
sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt<br />
sind, oder die als Unternehmensgegenstand sonst staat licher Genehmigung oder<br />
Erlaubnis bedürfen.<br />
Gesellschaftskapital Die Höhe des gezeichneten Gesellschaftskapitals beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
EUR 10.000 Kommanditkapital (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
vom Kommanditisten in Höhe von EUR 5.000 eingezahlt; ausstehende<br />
Einlagen somit EUR 5.000; der persönlich haftende Gesellschafter leistet<br />
keine Einlage); das Kommanditkapital wird durch Aufnahme neuer<br />
Persönlich haftender<br />
Gesellschafter auf EUR 8,48 Mio. zuzüglich einer Zeichnungs reserve in Höhe von<br />
EUR 50.000 erhöht.<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong><br />
Gründungsgesellschafter (ausgeschieden am 01.10.2010; weitere Angaben auf Seite 131)<br />
Gründungskommanditist GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (zugleich Asset-Mana-<br />
ger, ausgeschieden am 30.09.2010; weitere Angaben auf Seite 134)<br />
Persönlich haftender und GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />
geschäftsführender Gesellschafter (seit 01.10.2010; weitere Angaben auf Seite 132)<br />
Kommanditist GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong> (seit 30.09.2010;<br />
130 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />
weitere Angaben auf Seite 133)<br />
Künftige weitere Gesellschafter Neu beitretende Kommanditisten
Persönlich haftender Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
(ausgeschieden am 01.10.2010)<br />
Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />
Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 118934, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 22.12.1997<br />
Gegenstand des Unternehmens Erwerb, Verleasen und Veräußerung von Fluggerät und anderen dem Luftverkehr<br />
dienenden Anlagegegenständen sowie diesen Zweck fördernde Tätigkeiten einschließlich<br />
der Beteiligung an entsprechenden Unternehmen. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften auch<br />
als persönlich haftende Gesellschafterin zu übernehmen. In diesem Zusammenhang<br />
ist sie berechtigt, im Sinne von § 34c Absatz 1 Nr. 1 (a) der Gewerbeordnung<br />
den Abschluss von Verträgen über Darlehen zu vermitteln oder die Gelegenheit<br />
zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.<br />
Stammkapital EUR 51.129,20<br />
Gesellschafter AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft der KGAL; 60 %)<br />
Lufthansa Commercial Holding <strong>GmbH</strong>, Köln (40 %)<br />
Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />
Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong>)<br />
Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong> sowie Mitarbeiter der KGAL)<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Weitere Funktionen Persönlich haftender Gesellschafter des Asset-Managers<br />
131
Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft (seit 01.10.2010)<br />
Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 174745, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 04.08.2008<br />
Gegenstand des Unternehmens Erwerb, Umbau, Verleasen und Verwaltung sowie Verwertung von Fluggeräten<br />
und deren Zubehör und anderen, dem Luftverkehr dienenden Anlagegeräten<br />
sowie diesen Zweck fördernde Tätigkeiten sowie Eingehen von Beteiligungen zu<br />
diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c<br />
GewO aufgeführt sind.<br />
Stammkapital EUR 25.000 (vollständig eingezahlt)<br />
Gesellschafter GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(weitere Angaben auf Seite 134)<br />
Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18<br />
<strong>GmbH</strong>), Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL German<br />
Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />
Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong> sowie Mitarbeiter der KGAL)<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
132 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Kommanditist der Fondsgesellschaft (seit 30.09.2010)<br />
Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 181833, Amtsgericht München<br />
Tag der ersten Eintragung 14.10.2009<br />
Stammkapital EUR 25.000<br />
Gesellschafter GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (weitere Angaben auf<br />
Seite 134)<br />
Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />
Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>)<br />
Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing <strong>GmbH</strong> sowie Mitarbeiter der KGAL)<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Treuhandkommanditist<br />
Firma, Sitz TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 149878, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 12.11.2003<br />
Gegenstand des Unternehmens Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />
Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />
Genehmigung im Sinne des § 8 <strong>GmbH</strong>G bedürfen, insbesondere Tätigkeiten oder<br />
Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach<br />
dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />
bedürfen.<br />
Stammkapital EUR 25.000<br />
Gesellschafter KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (99,6 %)<br />
PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />
Geschäftsführer Martin Graser, Franziska Koch<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Beide sind zugleich Mitarbeiter der KGAL.<br />
133
Asset-Manager<br />
Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald<br />
Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />
Handelsregister HRA 72237, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 05.02.1998<br />
Gegenstand des Unternehmens Der Erwerb, das Verleasen und die Veräußerung von Fluggerät und anderen dem<br />
Luftverkehr dienenden Anlagengegenständen sowie diesen Zweck fördernde<br />
Tätigkeiten einschließlich der Beteiligung an entsprechenden Unternehmen. Die<br />
Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften<br />
– auch als persönlich haftende Gesellschafterin – zu übernehmen. In<br />
diesem Zusammenhang ist sie berechtigt, im Sinne von § 34 c Absatz 1 Nr. 1 (a)<br />
der Gewerbeordnung den Abschluss von Verträgen über Darlehen zu vermitteln<br />
oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.<br />
Gesellschaftskapital EUR 18.768.670,22<br />
Persönlich haftender und GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />
geschäftsführender Gesellschafter (weitere Angaben auf Seite 131)<br />
Kommanditisten Lufthansa Commercial Holding <strong>GmbH</strong>, Köln (40 %)<br />
AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft der KGAL; 60 %)<br />
Weitere Funktion Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft; Alleingesellschafter des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> sowie des derzeitig alleinigen Kommandisten<br />
der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />
Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong>; Darlehensgeber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung für<br />
das Flugzeug (siehe Seite 100)<br />
134 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen
Eigen-/Fremdkapitalvermittler<br />
Firma, Sitz ALCAS <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
Geschäftsanschrift Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 103659, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 10.09.1993<br />
Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />
Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer<br />
Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen,<br />
Stammkapital<br />
Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />
und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft.<br />
EUR 102.258,38<br />
Gesellschafter KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (100 %)<br />
Geschäftsführer Dr. Thomas Schröer (zugleich Mitarbeiter der KGAL)<br />
Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der KGAL)<br />
Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
Verwalter der Fondsgesellschaft<br />
Firma, Sitz AL Konzept Gesellschaft für Leasingfinanzierungen mbH, Grünwald<br />
Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />
Handelsregister HRB 135885, Amtsgericht München<br />
Tag der Eintragung 21.02.2001<br />
Gegenstand des Unternehmens Konzeption, Durchführung und Vermittlung von Leasinggeschäften mit Vermögensgegenständen<br />
aller Art sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die damit im<br />
Zusammenhang stehen sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen und Kapitalanlagen<br />
nach § 34 c der Gewerbeordnung.<br />
Stammkapital EUR 3.000.000<br />
Gesellschafter KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (100 %)<br />
Geschäftsführer Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus<br />
Wolf, Stefan Ziegler (alle zugleich Geschäftsführer der KGAL)<br />
Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />
135
Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
Kapitalmäßige Die KGAL ist Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH („PARTUS“).<br />
Verflechtungen Die KGAL (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind Gesellschafter des Treuhandkommanditisten<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> („Treuhandkommanditist“). Damit ist die KGAL unmittel-<br />
136 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />
bar und mittelbar Alleingesellschafter des Treuhandkommanditisten.<br />
Die KGAL ist Alleingesellschafter der AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong> („AIRCON“). Die AIRCON ist zu 60 %<br />
Gesellschafter der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> (ausgeschiedener persönlich haftender<br />
Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft; „GOAL <strong>GmbH</strong>“) und der GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG („GOAL KG“). Die GOAL KG ist ausgeschiedener Gründungskommanditist der<br />
Fondsgesellschaft sowie Alleingesellschafter des persönlich haftenden und geschäftsführenden<br />
Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />
(„GOAL P 17 <strong>GmbH</strong>“) und Alleingesellschafter des derzeitig alleinigen Kommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />
der GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong> („GOAL P 18 <strong>GmbH</strong>“).<br />
Die GOAL KG ist auch der Asset-Manager des Beteiligungsangebotes und Darlehens geber der Eigen -<br />
kapital-Zwischenfinanzierung für das Flugzeug.<br />
Die KGAL ist 100%iger Gesellschafter der mit dem Vertrieb der Vermögensan lage betrauten ALCAS<br />
<strong>GmbH</strong> („ALCAS“) sowie der mit der Verwaltung der Fondsgesellschaft betrauten AL Konzept Gesell-<br />
schaft für Leasingfinanzierungen <strong>GmbH</strong> („AL Konzept“).<br />
Konzernzuge- Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ein Tochterunternehmen der KGAL<br />
hörigkeit der (siehe die Darstellung ab Seite 26) im Sinne des § 18 Aktiengesetz in Verbindung mit den §§ 290 ff.<br />
Fondsgesellschaft Handelsgesetzbuch. Die KGAL stellt einen befreienden Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards<br />
der IFRS auf. Mit fortschreitender Platzierung des Kapitals der Fondsgesellschaft<br />
an Investoren ändern sich Umfang und Zuordnung sowohl der Kapitalanteile wie der Stimmrechte<br />
und damit Grundlagen der konzern mäßigen Zurechnung der Fondsgesellschaft. Unter welchen<br />
Umständen sich bei der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> & Co. KG die konzernmäßige Zurechnung ändert, ist in<br />
Rechtsprechung und Literatur nicht geklärt.
Personelle Die Herren Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf und<br />
Verflechtungen Stefan Ziegler sind Geschäftsführer des Komplementärs der KGAL (der KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong>) und<br />
zugleich Geschäftsführer des Verwalters der Fondsgesellschaft, der AL Konzept.<br />
Herr Carsten Eckert und Herr Steffen Kurt Holderer sind ferner Geschäftsführer der PARTUS. Die Herren<br />
Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler sind ferner Geschäftsführer der AIRCON.<br />
Herr Gert Waltenbauer ist auch Geschäftsführer der ALCAS.<br />
Herr Michael Radunz ist Geschäftsführer des persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafters<br />
der Fondsgesellschaft, der GOAL P 17 <strong>GmbH</strong>, des Kommanditisten der Fondsgesellschaft, der<br />
GOAL P 18 <strong>GmbH</strong>, und der GOAL <strong>GmbH</strong>.<br />
Herr Christian Schloemann (ebenfalls Geschäftsführer der GOAL <strong>GmbH</strong> sowie der GOAL P 17 <strong>GmbH</strong><br />
und der GOAL P 18 <strong>GmbH</strong>) ist zugleich Mitarbeiter der KGAL.<br />
Frau Franziska Koch und Herr Martin Graser (beide Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten) sowie<br />
die Herren Markus Bocker (Geschäftsführer der PARTUS) und Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer<br />
der ALCAS) sind auch Mitarbeiter der KGAL.<br />
Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen (siehe hierzu im<br />
Kapitel „Die Risikohinweise“ den Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“ ab Seite 19).<br />
137
Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
der<br />
SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in Grünwald<br />
§ 1<br />
Firma und Sitz<br />
Die Gesellschaft führt die Firma SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG und hat<br />
ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden „Fondsgesellschaft“).<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen<br />
sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung, Leasing<br />
und Verwertung. Zu diesem Zweck können auch Beteiligungen an<br />
anderen Gesellschaften eingegangen werden. Die Gesellschaft ist<br />
berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang<br />
stehenden Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des<br />
Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen;<br />
ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der<br />
Gewerbeordnung aufgeführt sind, oder die als Unternehmensgegenstand<br />
sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen.<br />
§ 3<br />
Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />
1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald<br />
(im Folgenden „persönlich haftender Gesellschafter“ oder<br />
„geschäftsführender Gesellschafter“). Er leistet keine Kapitaleinlage<br />
und ist am Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Die GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong><br />
mit dem Sitz in Grünwald (im Folgenden „GOAL P 18“) ist mit<br />
einer Einlage von EUR 10.000 derzeitiger Kommanditist der<br />
Fondsgesellschaft. Die GOAL P 18 scheidet aus der Fondsgesellschaft<br />
im Innenverhältnis zeitgleich mit dem Eintritt des Treuhandkommanditisten<br />
aus, ohne dass es einer weiteren Handlung<br />
oder Erklärung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis mit der<br />
Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister.<br />
Die GOAL P 18 ist bis zum Beitritt des ersten Investors berechtigt,<br />
die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />
der Fondsgesellschaft zu entnehmen. Zum Ausgleich<br />
eines negativen Buchwertes ist die GOAL P 18 nicht verpflichtet.<br />
3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />
138 I Gesellschaftsvertrag<br />
des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der im Zeichnungsschein<br />
genannten Bedingungen, mit der von diesem Treugeber<br />
gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft im Innenverhältnis<br />
ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung oder<br />
Handlung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis mit Eintragung<br />
des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteiligung des Treuhandkommanditisten<br />
bestimmt sich nach der Höhe der Kapitaleinlagen<br />
der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />
Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt seines Beitritts<br />
zur Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt, ohne<br />
Zustimmung der Mitgesellschafter das Kommanditkapital der<br />
Fondsgesellschaft auf Weisung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
durch Aufnahme weiterer Treugeber und /oder Kommanditisten<br />
(Treugeber und Kommanditist /en im Folgenden<br />
gemeinsam nach Beitritt der /die „Gesellschafter“ und vor Beitritt<br />
gemeinsam der/die „Investor /en“) auf insgesamt bis zu EUR<br />
8.480.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von EUR<br />
50.000 („maximales Kommanditkapital“) zu erhöhen („Platzierung“).<br />
Die Kapitaleinlage jedes Investors muss grundsätzlich mindestens<br />
EUR 10.000 betragen („Mindestbeteiligung“). Höhere Kapitaleinlagen<br />
müssen auf volle EUR 1.000 lauten.<br />
4. Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im Auftrag<br />
der Investoren bei und hält die Beteiligung für die Investoren in<br />
treuhänderischer Form (wirksames Treuhandverhältnis) nach<br />
Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen bei<br />
der KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald,<br />
Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
und Eingang der vollständigen Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio (§ 4 Ziffer 1) auf dem Konto der Fondsgesellschaft,<br />
frühestens jedoch zum Ablauf des Monats, in welchem auch<br />
die letzte der genannten Voraussetzungen erfüllt ist (aufschiebende<br />
Bedingungen). Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der<br />
31.03.2011.<br />
Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter bzw. die<br />
Erhöhung des Kommanditkapitals des Treuhandkommanditisten<br />
endet planmäßig am 31.12.2011 („Zeichnungsfrist“). Der<br />
geschäftsführende Gesellschafter kann die Zeichnungsfrist im<br />
eigenen Ermessen auch zu einem früheren Zeitpunkt beenden. Im<br />
Falle des Erreichens des maximalen Kommanditkapitals gemäß<br />
vorstehender Ziffer 3 („Vollplatzierung“) endet die Zeichnungsfrist<br />
zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />
ist darüber hinaus nach eigenem Ermessen berechtigt,<br />
die Zeichnungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate bis maximal<br />
zum 31.12.2012 zu verlängern.
5. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft sein. Insbesondere eine Beteiligung<br />
von BGB-Gesellschaften und Ehepaaren ist ausgeschlossen.<br />
In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters jedoch auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />
oder sonstige Gesellschaften und<br />
Gemeinschaften Gesellschafter sein. Diese Zustimmung kann an<br />
weitere Bedingungen geknüpft werden. Die Beteiligung von politisch<br />
exponierten Personen im Sinne des Geldwäschegesetzes in<br />
der jeweils gültigen Fassung, deren unmittelbaren Familienmitgliedern<br />
und ihnen bekanntermaßen nahe stehenden Personen<br />
kann im Einzelfall verwehrt werden.<br />
Der Erwerb oder das Halten eines Anteils als Treuhänder für Dritte<br />
ist nicht zulässig. Eine Beteiligung eines einzelnen Kommanditisten<br />
von mehr als 50 % des gesamten Kommanditkapitals ist<br />
grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen von den vorgenannten<br />
Beschränkungen sind der Treuhandkommanditist, Personen,<br />
falls und soweit diese Platzierungsgarantien ausgereicht haben<br />
(im Folgenden der „Platzierungsgarant“) oder vom Platzierungsgaranten<br />
zur Erfüllung der Platzierungsgarantien benannte Dritte<br />
und die vom geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des<br />
Ausscheidens eines Gesellschafters gemäß § 8 Ziffer 4 benannte<br />
Dritte.<br />
Grundsätzlich sind von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
natürliche und juristische Personen, Gesellschaften sowie Gemeinschaften<br />
ausgeschlossen, welche die US-amerikanische Staatsangehörigkeit<br />
haben beziehungsweise nach US-amerikanischem<br />
Recht errichtet wurden und/oder in den USA ihren (Wohn-) Sitz<br />
haben und/oder Inhaber einer Greencard sind beziehungsweise<br />
über einen ähnlichen Status verfügen und/oder in den USA unbeschränkt<br />
steuerpflichtig sind. Gleiches gilt für die Staatsbürger/<br />
juristischen Personen der Länder/mit Sitz in den Ländern Kanada,<br />
Japan und Australien.<br />
6. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins übernommenen<br />
Kapitaleinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fonds -<br />
gesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der Pflicht -<br />
einlage.<br />
7. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die für<br />
jeden Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I) gebucht<br />
werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters bilden. Das<br />
Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung der Gesellschafter<br />
am Vermögen, am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />
sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit nichts anderes<br />
geregelt ist. Dieses Konto ist vorbehaltlich der Erhöhung oder Verringerung<br />
der Pflichteinlage unveränderlich und kann nur durch<br />
einstimmigen Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit<br />
in diesem Vertrag nicht abweichend geregelt. Ferner wird für<br />
jeden Gesellschafter ein festes Kapitalkonto (Kapitalkonto II)<br />
geführt, auf dem das Agio gebucht wird. Für jeden Gesellschafter<br />
wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto III)<br />
geführt, auf dem Gewinnzuschreibungen, Verluste und Gewinn -<br />
entnahmen sowie Kapitaleinlagen gemäß §§ 7 Ziffer 4 und 6<br />
sowie § 11 gebucht werden und ein Kapitalkonto IV, auf dem<br />
Kapitalrückzahlungen gebucht werden. Erfolgt eine Kapitalrückzahlung,<br />
so führt dies nicht zur Herabsetzung des Festkapital -<br />
kontos.<br />
Die Kapitalkonten werden in Euro gebucht und nicht verzinst.<br />
8. Alle Treugeber, die eine Umwandlung ihrer Beteiligung in eine<br />
unmittelbare Beteiligung als Kommanditisten beantragen, sind<br />
verpflichtet, der Fondsgesellschaft unverzüglich nach Übersendung<br />
eines Formblattes für eine Handelsregistervollmacht, welches<br />
exemplarisch im Verkaufsprospekt abgedruckt ist, eine entsprechende<br />
Handelsregistervollmacht zu Gunsten des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters (Änderungen des Formblatts aufgrund<br />
besonderer Anforderungen des Registergerichts oder Rechtsänderungen<br />
bleiben vorbehalten) in notariell beglaubigter Form zur<br />
Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden Gesellschafter<br />
für die gesamte Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen<br />
im Zusammenhang mit der Eintragung in das Handelsregister<br />
bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden Kosten sind von<br />
dem jeweiligen Treugeber selbst zu tragen. Diese Regelung gilt<br />
entsprechend für aufgrund Rechtsnachfolge neu hinzugekommene<br />
Gesellschafter.<br />
§ 4<br />
Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />
1. Die Kapitaleinlagen der Investoren sowie das Agio (einmaliges<br />
Aufgeld bei Erwerb der Beteiligung) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage<br />
(Kapitaleinlage und Agio im Folgenden zusammen auch<br />
der „gesamte Einzahlungsbetrag“) sind in einem Betrag zu erbringen<br />
und spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />
jeweiligen Monats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />
fällig.<br />
2. Die Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit, den gesamten<br />
Einzahlungsbetrag durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
von der Fondsgesellschaft einziehen zu lassen oder den<br />
Betrag selbst auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto der<br />
Fondsgesellschaft zu überweisen. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />
kann Ausnahmen zu den genannten Einzahlungsterminen<br />
zulassen. Details sind dem Zeichnungsschein zu entnehmen.<br />
Die Investoren verpflichten sich, den gesamten Einzahlungsbetrag<br />
139
spätestens zum Zahlungstermin gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />
auf ihrem Konto zum Einzug bereitzustellen bzw. auf<br />
das Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen.<br />
3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />
Kapitaleinlage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />
Treuhandaufträge der Treugeber durch Eingang des gesamten<br />
Einzahlungsbetrages auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />
4. Bei ganz oder teilweise verspäteter Einzahlung bzw. Nichteinzahlung<br />
des gesamten Einzahlungsbetrages (auch bei Lastschrift -<br />
rückgabe) können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB bis zum Zeitpunkt<br />
der vollständigen Leistung des gesamten Einzahlungsbetrages<br />
berechnet werden. Einer Mahnung bedarf es nicht. Darüber<br />
hinaus kann der Verzug mit der Einzahlung des Einzahlungsbetrages<br />
dazu führen, dass der Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft<br />
insofern nicht im Auftrag des Investors beitritt bzw.<br />
seine Kapitaleinlage nicht entsprechend erhöht. Die Fondsgesellschaft<br />
kann in diesen Fällen pauschal 15 % der Kapitaleinlage als<br />
Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />
dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden<br />
entstanden ist.<br />
§ 5<br />
Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />
(Treugeber), Treuhandvergütung<br />
1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Kommanditbeteiligung<br />
treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er Treuhandverträge<br />
geschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen seiner<br />
Treugeber Folge. Liegt keine Weisung eines Treugebers vor, so<br />
übt er die Gesellschafterrechte nicht aus. Dies gilt insbesondere<br />
für die Ausübung von Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich<br />
durch die Treugeber oder ihre Vertreter.<br />
2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zu der<br />
Gesellschaft werden die Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />
zwischen dem jeweiligen Treugeber und dem Treuhandkommanditisten<br />
wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter<br />
behandelt. Dies gilt insbesondere für die Stimmrechte, die Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an<br />
einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös sowie für<br />
die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte und die Möglichkeit,<br />
ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen. Die Regelungen<br />
dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit entsprechend für<br />
die Treugeber, auch wenn die Treugeber nicht ausdrücklich<br />
erwähnt sind.<br />
3. Für seine Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />
einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />
140 I Gesellschaftsvertrag<br />
der Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />
von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />
Höhe von EUR 5.000 p. a. inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Abweichend davon erhält der Treuhandkommanditist für das Jahr<br />
2011 eine Vergütung in Höhe von EUR 3.750. Die Vergütung<br />
ist jeweils jährlich nachschüssig zum 30.12., erstmalig zum<br />
30.12.2011, letztmalig anteilig zum Zeitpunkt der Vollbeendigung<br />
der Fondsgesellschaft fällig. Die Vergütung erhöht sich ab dem<br />
01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
§ 6<br />
Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />
1. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 7<br />
Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder sonstige<br />
Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />
ausgeschlossen, soweit dadurch Gesellschaftsanteile von unter<br />
EUR 10.000 oder Anteile, die nicht auf volle EUR 1.000 lauten,<br />
entstehen sollten. § 3 Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />
Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />
den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />
eines Kalenderjahres wirksam. Im Falle einer Übertragung können<br />
Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche bereits unterjährig an den<br />
künftigen Erwerber abgetreten werden.<br />
Die Bestellung eines Nießbrauchs ist unzulässig.<br />
2. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />
oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />
zur Erteilung der Zustimmung in angemessener Frist vorab<br />
schriftlich anzuzeigen.<br />
3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />
auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />
von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten<br />
gemäß § 3 Ziffer 7 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
Bei der teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt<br />
die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung entsprechenden<br />
Verhältnis. Die Übertragung oder der Übergang
einzelner Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />
Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen Gesellschaftsanteil<br />
nicht möglich.<br />
4. Alle Kosten einschließlich etwaiger Steuern einer ganzen / teilweisen<br />
Übertragung oder Belastung sowie eines sonstigen<br />
ganzen / teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen,<br />
tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />
der übertragende bzw. der belastende Gesellschafter sowie<br />
der Erwerber als Gesamtschuldner. Darüber hinaus tragen der<br />
übertragende / belastende Gesellschafter sowie der Erwerber die<br />
Kosten des Verwaltungsaufwandes einschließlich etwaiger Steuern,<br />
die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter in Rechnung<br />
gestellt werden, bis zu einer Höhe von EUR 2.000 als Gesamtschuldner.<br />
Der Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in<br />
entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto (Kapitalkonto III) zu<br />
leisten. § 11 bleibt unberührt.<br />
5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />
(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />
jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />
Treuhandkommanditisten oder seine Treugeber zu übertragen<br />
sowie Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, Auseinandersetzungsguthaben<br />
und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />
zustehen, jeweils anteilig an seine Treugeber<br />
abzutreten;<br />
(b) dem Platzierungsgaranten beziehungsweise dessen Vertriebspartnern<br />
gestattet, den Gesellschaftsanteil, den sie gegebenenfalls<br />
im Rahmen ihrer jeweiligen Platzierungsgarantien<br />
gezeichnet haben, jederzeit und ohne Zustimmung des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters auf Dritte zu übertragen<br />
oder Dritten zu verpfänden;<br />
(c) dem geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters gestattet, eine Übertragung des<br />
Gesellschaftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters auf<br />
Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />
6. Auf Antrag eines Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />
ein vereinfacht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />
von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt. Der<br />
Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in entsprechender<br />
Höhe in sein Kapitalkonto III zu leisten.<br />
§ 8<br />
Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden<br />
Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum Ablauf des 31.12.2023,<br />
durch eingeschriebenen Brief kündigen. Das Recht zur außerordentlichen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die<br />
Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die Fristeinhaltung<br />
ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />
Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem Zeitpunkt,<br />
zu dem er fristgerecht gekündigt hat, aus der Fondsgesellschaft<br />
aus. Beschließen die Gesellschafter innerhalb von drei<br />
Monaten nach Wirksamkeit der Kündigung die Liquidation oder<br />
tritt die Fondsgesellschaft aus zwingenden Gründen vor dem Ausscheiden<br />
oder im Zeitpunkt des Ausscheidens des kündigenden<br />
Gesellschafters in Liquidation, so nimmt der kündigende Gesellschafter<br />
an der Liquidation teil.<br />
2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />
einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung<br />
mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt<br />
aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, und im Falle<br />
eines Treugebers den Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />
entsprechend herabzusetzen, wenn<br />
(a) dieser Gesellschafter seine Einlage nicht fristgerecht erbracht<br />
hat, insbesondere wenn bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
die Lastschrift zurückgegeben wird;<br />
(b) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach §§ 7 Ziffer 4<br />
und 6 und § 11 der Fondsgesellschaft und den Gesellschaftern<br />
nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung durch den<br />
geschäftsführenden Gesellschafter alle Nachteile aufgrund<br />
des Gesellschafterwechsels erstattet;<br />
(c) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />
vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />
beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />
Masse abgelehnt wird;<br />
(d) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />
betrieben wird und der betroffene Gesellschafter nicht innerhalb<br />
eines Monats ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />
an die Fondsgesellschaft oder vergleichbarer<br />
Maßnahmen die Abwendung der eingeleiteten Zwangs-<br />
141
vollstreckungsmaßnahme nachgewiesen hat (bis zum Ablauf<br />
dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden<br />
Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung<br />
für alle Gesellschafter ausgesetzt);<br />
(e) der betroffene Gesellschafter seinen Verpflichtungen nach<br />
§ 18 Ziffer 4 nicht nachkommt;<br />
(f) in Bezug auf einen Gesellschafter einer der in § 3 Ziffer 5<br />
genannten Umstände vorliegt bzw. eintritt;<br />
(g) der Gesellschafter einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />
begeht oder<br />
(h) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />
Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />
oder zu dem gegebenenfalls in der Ausschließungserklärung<br />
genannten späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft aus. Die<br />
Ausschließungserklärung gilt spätestens drei Tage nach Absendung<br />
an die zuletzt der Fondsgesellschaft schriftlich genannte<br />
Adresse als zugegangen.<br />
3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />
Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausscheidenden<br />
Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />
Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander an, soweit der<br />
Anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Treugeber<br />
nehmen über den Treuhandkommanditisten an der Anwachsung<br />
teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitaleinlage des Treuhandkommanditisten<br />
um die Kapitaleinlage eines ausgeschiedenen<br />
Treugebers.<br />
4. In den Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 ist der geschäftsführende<br />
Gesellschafter nach seiner Wahl unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und unwiderruflich<br />
bevollmächtigt, anstatt eines Ausschlusses den Anteil des<br />
betroffenen Gesellschafters auf einen oder mehrere von dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter zu benennende(n) Dritte(n) zu<br />
übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten übernehmen<br />
anteilig die Kapitalkonten des auszuschließenden Gesellschafters.<br />
Die von diesem bzw. diesen zu leistende Einlage bestimmt sich<br />
nach der an den auszuschließenden Gesellschafter zu zahlenden<br />
Abfindung (§§ 10 Ziffer 2 und 3). Der Dritte übernimmt alle Rechte<br />
und Pflichten des ausgeschiedenen Gesellschafters einschließlich<br />
einer etwaig noch offenen Einlageforderung der Fondsgesellschaft<br />
im Hinblick auf die Beteiligung des auszuschließenden<br />
Gesellschafters. § 11 bleibt unberührt.<br />
142 I Gesellschaftsvertrag<br />
§ 9<br />
Tod eines Gesellschafters<br />
1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />
des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />
über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />
mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich hinsichtlich<br />
der Beteiligung an der Gesellschaft so auseinanderzusetzen, dass<br />
eine Aufteilung in auf volle EUR 1.000 lautende Beteiligungen<br />
(mindestens aber EUR 5.000) erfolgt. Bis zur Auseinandersetzung<br />
benennen die Erben einen gemeinschaftlichen Vertreter und<br />
erteilen ihm Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Das<br />
Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung vorbehaltlich der<br />
Regelung in Ziffer 2 nur durch diesen Vertreter ausgeübt werden.<br />
Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist jeder Testamentsvollstrecker<br />
als Vertreter berufen. Zudem gilt jeder Erbe / Testamentsvollstrecker<br />
von den übrigen Erben als bevollmächtigt, für<br />
sie Zustellungen und Erklärungen der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen.<br />
Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines, ein Testamentsvollstrecker<br />
durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />
legitimieren. § 18 Ziffer 4 gilt entsprechend. Werden<br />
der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des<br />
Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die<br />
Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine<br />
Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />
zu lassen und /oder ein Rechtsgutachten („legal opinion“)<br />
über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />
Die Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen auf die Vorlage<br />
eines Erbscheins / Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />
wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift einer in<br />
einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen Verfügung<br />
(notarielles Testament / Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />
oder im Einzelfall andere geeignete Nachweise<br />
vorgelegt werden, die die Erbenstellung nach Überzeugung der<br />
Fondsgesellschaft nachweisen. Die Fondsgesellschaft darf den -<br />
jenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet<br />
ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen auf<br />
ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit<br />
befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />
2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß Ziffer<br />
1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte<br />
der Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust.<br />
Die Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />
Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erb -<br />
lassers zu leisten.
3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />
sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />
nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />
mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Ver -<br />
fügung bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll<br />
dabei nicht unterschritten werden.<br />
4. § 7 Ziffer 4 und § 11 gelten in allen Fällen entsprechend.<br />
§ 10<br />
Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />
Gesellschaftern/Abfindung<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1<br />
aus der Fondsgesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach<br />
dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Bestimmung des Verkehrswertes<br />
nimmt der geschäftsführende Gesellschafter nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen vor. Bis zur Auszahlung wird die Abfindung<br />
zum dann geltenden Marktzinssatz verzinst.<br />
2. Wird ein Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen, erhält er eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen<br />
Buchwertes seiner Beteiligung, wie er sich aus der<br />
Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem<br />
Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />
des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />
zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen / Entnahmen<br />
sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />
nach §§ 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11, höchstens aber den<br />
Verkehrswert gemäß Ziffer 1 Satz 2.<br />
3. Anstatt eine Abfindung nach Ziffer 2 an den ausgeschlossenen<br />
Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Gesellschafter<br />
zudem die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil des ausgeschlossenen<br />
Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />
steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungserlös<br />
aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich einer Provision<br />
von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />
Gesellschafter kann zwischen den genannten Verwertungsalternativen<br />
frei wählen.<br />
4. §§ 7 Ziffer 4 und 6 und § 11 gelten entsprechend.<br />
5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />
Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />
von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />
künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />
abweichend können der geschäftsführende Gesellschafter<br />
und der Treuhandkommanditist jedoch bei ihrem Ausscheiden<br />
Freistellung von ihrer Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
verlangen.<br />
6. Ein von der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender<br />
Betrag wird zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />
Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zum nächsten,<br />
dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />
soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />
Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />
§ 11<br />
Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />
1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />
Steuern inklusive Quellensteuern, Gebühren, Beiträge) und anderen<br />
Kosten oder Nachteilen, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten<br />
eines Gesellschafters beruhen oder ihren Grund in der Person<br />
oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform / Sitz eines Gesellschafters<br />
haben, sind von den jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschaftern<br />
und einem etwaigen Rechtsnachfolger (hinsichtlich des<br />
betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner zu tragen.<br />
Gleiches gilt bei mittelbaren Veränderungen im Sinne des § 8 c<br />
KStG bzw. einer entsprechenden Nachfolgeregelung. Dieser hat<br />
auf Anforderung des geschäftsführenden Gesellschafters unverzüglich<br />
eine Kapitaleinlage in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto<br />
III zu leisten. Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht<br />
ausgenommen sind Ansprüche gegen die GOAL P 18, den<br />
geschäftsführenden Gesellschafter sowie Dritte, die im Zuge der<br />
Erfüllung einer Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft bei -<br />
treten.<br />
Diese Abgaben- und Kostenerstattungspflicht gilt insbesondere<br />
auch insoweit, als bei der Fondsgesellschaft eine Gewerbesteuerbelastung<br />
auch dadurch entstehen kann,<br />
(a) dass der von einem Gesellschafter aufgrund der Veräußerung<br />
oder sonstigen Übertragung seines Gesellschaftsanteils erzielte<br />
Gewinn bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />
zu berücksichtigen ist oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />
Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr<br />
ausgenutzt werden kann;<br />
(b) dass im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft oder des<br />
Ausschlusses oder Ausscheidens eines Gesellschafters sich bei<br />
der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag aus Gründen erhöht,<br />
die in der Person oder der Rechtsform eines oder mehrerer<br />
Gesellschafter / -s liegen, oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />
Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr ausgenutzt<br />
werden kann;<br />
143
(c) dass bei der Fondsgesellschaft im Zuge der Liquidation ein<br />
Aufgabegewinn entsteht, der den Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft<br />
erhöht, weil alle oder einzelne Gesellschafter nicht<br />
unmittelbar beteiligte natürliche Personen sind oder der Aufgabegewinn<br />
schon als solcher der Gewerbesteuer unterliegt;<br />
(d) dass sich bei der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag<br />
dadurch erhöht, dass das Auseinandersetzungsguthaben /der<br />
Auseinandersetzungsertrag des ausscheidenden Gesellschafters<br />
bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />
zu berücksichtigen ist;<br />
(e) dass bei einem Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen<br />
anfallen und/oder für einen Gesellschafter negative Ergänzungsbilanzen<br />
zu bilden sind und sich dadurch Belastungen mit<br />
Gewerbesteuer ergeben, die die Fondsgesellschaft belasten;<br />
(f) dass im Zuge von (Teil-)Übertragungen von Gesellschaftsanteilen<br />
etwaige Zinsvorträge im Sinne der Zinsschranke (§ 4h EStG)<br />
entfallen bzw. nicht nutzbar sind.<br />
2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />
einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />
vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />
nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft im<br />
Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre Erstattungsforderung<br />
gegen den betroffenen Gesellschafter ein Zurückbehaltungsrecht<br />
in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />
gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens/Liquidationsguthabens<br />
geltend zu machen. Im<br />
Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles<br />
kann der geschäftsführende Gesellschafter seine<br />
gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />
Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung der<br />
Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der Fondsgesellschaft,<br />
insbesondere nach Zugang entsprechender Abgabenbescheide,<br />
die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung möglich ist,<br />
hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />
§ 12<br />
Geschäftsführung, Vertretung<br />
1. Geschäftsführender Gesellschafter ist der persönlich haftende<br />
Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft nach außen allein. Der<br />
geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäftsführung<br />
ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />
2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />
Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />
144 I Gesellschaftsvertrag<br />
3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />
nach § 116 Abs. 1 HGB hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />
Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />
durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören dabei insbesondere:<br />
(a) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Handlungen zur Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft einschließlich Abschluss von<br />
Verwaltungs-, Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen,<br />
insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse<br />
zwischen Fondsgesellschaft und Gesellschafter /n,<br />
Abschluss von Vermittlungsverträgen (einschließlich Eigen -<br />
kapitalvermittlungsverträgen), Konzeptions-, Vermarktungsund<br />
Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungsverträgen;<br />
(b) Umsetzung von Investitionsvorhaben gemäß dem Gesellschaftszweck,<br />
insbesondere der Erwerb eines Flugzeuges des<br />
Typs Embraer <strong>195</strong> einschließlich des Abschlusses, der Änderung,<br />
Kündigung, Abtretung, Übertragung und Aufhebung<br />
sämtlicher in diesem Zusammenhang erforderlichen oder<br />
gebotenen weiteren Vereinbarungen (einschließlich Gewährleistungszusagen,<br />
Garantieverträgen, Bankgarantien, Wartungsverträgen<br />
etc.);<br />
(c) Vermietung und Untervermietung des in lit. (b) genannten<br />
Luftfahrzeuges einschließlich der Ausübung von Gewährleistungsrechten;<br />
(d) Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />
von dem in lit. (b) genannten Flugzeug;<br />
(e) Abwicklung von Versicherungsfällen;<br />
(f) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />
Platzierung von Eigenkapital sowie Abschluss von Darlehen<br />
zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;<br />
(g) Abschluss von Darlehens- und Finanzierungsverträgen einschließlich<br />
Zinssicherungsgeschäften sowie sämtlicher Sicherungsvereinbarungen<br />
und die Bestellung entsprechender<br />
Sicherheiten;<br />
(h) Anlage liquider Mittel;<br />
(i) Gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />
Rechte aus den in dieser Ziffer genannten Verträgen, einschließlich<br />
Vergleichsabschlüssen sowie die Führung von Prozessen<br />
gegen Gesellschafter auf Leistung ihrer Einlage;<br />
(j) Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
(k) Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen;<br />
(l) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />
einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve;<br />
(m) Betreuung der Gesellschafter, insbesondere Durchführung von<br />
Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse<br />
im schriftlichen Verfahren, sowie die Abhaltung<br />
von Gesellschafterversammlungen;<br />
(n) Alle sonstigen Geschäfte, die die Gesellschafter durch Beschluss<br />
als zum gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes gehörig<br />
bestimmen.<br />
4. Soweit der geschäftsführende Gesellschafter zum Abschluss von<br />
Verträgen und Vereinbarungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />
das Recht zur Durchführung, Änderung und Beendigung dieser<br />
Verträge und mit diesen Verträgen verbundenen Maßnahmen.<br />
Die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung und Verfolgung<br />
sämtlicher Rechte und Ansprüche aus solchen Verträgen<br />
einschließlich des Abschlusses von Vergleichen obliegt dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter.<br />
5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />
den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen lediglich bei<br />
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt<br />
auch, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB<br />
besteht. Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />
sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs<br />
Monate nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />
Handlung durch den /die Anspruchsteller, spätestens<br />
jedoch drei Jahre nach Vornahme / Unterlassung der zum<br />
Schadenersatz verpflichtenden Handlung, soweit sie nicht kraft<br />
Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Die Haftungseinschränkungen<br />
dieser Vorschrift gelten nicht für Schadensersatzansprüche,<br />
die wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen.<br />
6. Die Fondsgesellschaft stellt den geschäftsführenden Gesellschafter,<br />
die GOAL P 18 , die Platzierungsgaranten, den Treuhandkommanditisten,<br />
deren Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte<br />
(im Folgenden „Freistellungsberechtigte“) vollumfänglich von<br />
jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen<br />
des Gesellschaftsverhältnisses frei. Ein Anspruch auf Freistellung<br />
ist ausgeschlossen, sofern die Freistellungsberechtigten<br />
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt bzw. nicht gehandelt<br />
haben.<br />
§ 13<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich und im<br />
Umlaufverfahren gefasst.<br />
2. Es findet jährlich bis zum 30.09. eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />
des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />
statt.<br />
3. Der geschäftsführende Gesellschafter führt alle Beschlussfassungen<br />
durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf<br />
von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />
an die Gesellschafter liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit kann er<br />
die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung<br />
der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Kann eine Entscheidung<br />
durch Gesellschafterbeschluss nicht rechtzeitig erreicht<br />
werden, entscheidet der geschäftsführende Gesellschafter nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />
Hierüber informiert er die Gesellschafter. Die Versendung der<br />
Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />
sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />
genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der<br />
Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus<br />
anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />
werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />
Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />
Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />
Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />
des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren<br />
ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />
Formalien gewahrt worden sind.<br />
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforder -<br />
lichen Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />
Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />
der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />
der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mit -<br />
geteilt.<br />
Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />
wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die Einladung zur<br />
Gesellschafterversammlung lediglich an die Gesellschafter versandt<br />
werden bzw. wird, die zum Zeitpunkt des Versands bereits<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind. Die später der Fondsgesellschaft<br />
beitretenden Gesellschafter sind von der Teilnahme an<br />
der Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung<br />
nicht ausgeschlossen, wenn<br />
145
(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />
Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabetermins<br />
die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />
Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabetermin an<br />
die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />
(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />
Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung bei der<br />
Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />
haben.<br />
4. Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />
schriftlich eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />
verlangen, sofern sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinigen. Die Fondsgesellschaft führt die<br />
außerordentliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch.<br />
Bei Eilbedürftigkeit kann sie die Frist zur Abgabe der Stimmen auf<br />
zehn Tage ab Versendung der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen.<br />
5. Der geschäftsführende Gesellschafter kann vom Umlaufverfahren<br />
absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />
Fall hat er eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />
bestimmenden Ort einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter<br />
Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier<br />
Wochen; maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Poststempels.<br />
Bei Eilbedürftigkeit kann die Frist auf zehn Tage verkürzt<br />
werden. Die Einberufung ist ordnungsgemäß, wenn sie an<br />
die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte<br />
Adresse gesandt wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters<br />
unbekannt, oder kann er aus anderen Gründen zur Teilnahme an<br />
einer Gesellschafterversammlung nicht geladen werden, so ruht<br />
sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei<br />
denn, dass ein Vertreter vorhanden und dieser der Fondsgesellschaft<br />
schriftlich bekannt gegeben worden ist.<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter oder ein von diesem mit<br />
der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />
die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und<br />
benennt einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />
wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />
unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />
Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />
Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />
bzw. vertreten sind.<br />
146 I Gesellschaftsvertrag<br />
Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />
nur durch einen anderen Gesellschafter, seinen Ehegatten,<br />
einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />
oder durch einen Generalbevollmächtigten vertreten lassen.<br />
Die Vertretung durch andere Personen als die genannten bedarf<br />
der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur<br />
aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine entsprechende<br />
Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />
dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />
Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />
den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein<br />
Stimmrecht wahrzunehmen, und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />
schriftlich Weisungen erteilen, auch die generelle<br />
Weisung, für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.<br />
Einer auf unterschiedlichen Weisungen der Treugeber beruhenden<br />
geteilten Ausübung der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />
stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich<br />
zu.<br />
Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />
selbst.<br />
6. Je volle EUR 1.000 der Kapitaleinlage der Gesellschafter gewähren<br />
eine Stimme. Zusätzlich verfügt der geschäftsführende Gesellschafter<br />
über 50 Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer<br />
Kapitaleinlage ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkomman -<br />
ditist hat kein eigenes Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhnlichen<br />
Angelegenheiten.<br />
7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />
folgende Angelegenheiten:<br />
(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses; wird<br />
hierüber kein Beschluss gefasst, gilt der von dem geschäftsführenden<br />
Gesellschafter erstellte Jahresabschluss als genehmigt<br />
und festgestellt;<br />
(b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />
(c) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />
nichts anderes geregelt ist;<br />
(d) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />
(e) Auflösung der Fondsgesellschaft;<br />
(f) Ermächtigung des geschäftsführenden Gesellschafters zur Veräußerung<br />
des unter § 12 Ziffer 3 (b) genannten Luftfahrzeuges.
8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />
werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />
Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />
mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />
die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />
und verspätet abgegebene sowie sonst ungültige Stimmen gelten<br />
als nicht abgegeben.<br />
9. Für Beschlüsse gemäß § 13 Ziffern 7 (d) und 7 (e) und sowie sonstige<br />
Grundlagengeschäfte können, soweit aufgrund zwingender<br />
Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist, nur mit 3/4-<br />
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden darf, beschlossen werden. Auch der<br />
Ausschluss des geschäftsführenden Gesellschafters und /oder der<br />
Entzug der Vertretungsmacht und /oder der Entzug der<br />
Geschäftsführungsbefugnis können ohne Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />
Stimmen beschlossen werden.<br />
10. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die nicht alle Gesellschafter<br />
formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />
zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />
des geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen Nachteil<br />
verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />
gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der<br />
Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich<br />
angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />
Mangel als geheilt.<br />
§ 14<br />
Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />
1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />
innerhalb der gesetzlichen Fristen durch den geschäftsführenden<br />
Gesellschafter zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung der<br />
Gesellschafter im Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />
und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss<br />
ist von dem geschäftsführenden Gesellschafter zu<br />
unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist von einem von den Gesellschaftern<br />
durch Beschlussfassung bestimmten Wirtschaftsprüfer<br />
oder einer in gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
zu prüfen. Danach ist eine Kopie des Jahresabschlusses<br />
oder alternativ eine Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens<br />
mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen<br />
Beschlussfassung zuzuleiten. Der Wirtschaftsprüfer für die<br />
Geschäftsjahre 2010 und 2011 wird von dem geschäftsführenden<br />
Gesellschafter bestimmt.<br />
2. Der geschäftsführende Gesellschafter erhält ab dem 01.01.2011<br />
für seine Aufwendungen einschließlich seiner Rechtsformkosten<br />
und als Entgelt für seine persönliche Haftung sowie für die Übernahme<br />
der Geschäftsführung eine Pauschalvergütung in Höhe<br />
von EUR 5.000 p.a. zuzüglich einer eventuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter erhält diese Vergütung<br />
auch im Falle eines Verlustes. Die Vergütung ist jährlich<br />
nachschüssig zum 30.12. eines jeden Jahres fällig, erstmals zum<br />
30.12.2011 für alle bis dahin angefallenen Ansprüche. Die Vergütung<br />
erhöht sich ab dem 01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber<br />
der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />
3. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird den Gesellschaftern wie<br />
folgt zugewiesen:<br />
(a) Die Gesellschafter sind – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />
Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />
Kapitaleinlagen gemäß den Kapitalkonten I am Gewinn und<br />
Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
(b) Vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter werden<br />
sämtliche gemäß §§ 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 zu<br />
erstattenden Abgaben und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter<br />
vorab als negatives Ergebnis zugewiesen. Der jewei -<br />
lige Gesellschafter hat eine Einlage in gleicher Höhe in sein<br />
Kapitalkonto III zu leisten.<br />
(c) Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />
Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV im<br />
Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />
Gewinn- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />
Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig<br />
vom Zeitpunkt ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer<br />
Kapitalkonten III und IV soweit wie steuerrechtlich möglich<br />
gleichgestellt werden. Aus diesem Grund werden in diesem<br />
Zeitraum positive Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst<br />
den Gesellschaftern mit der relativ niedrigsten Summe der<br />
Kapitalkonten III und IV im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen<br />
und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst den<br />
Gesellschaftern mit der relativ höchsten Summe der Kapitalkonten<br />
III und IV im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen zugewiesen.<br />
147
4. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und verpflichtet,<br />
die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />
an die Gesellschafter auszuschütten, sofern keine abweichende<br />
Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird. Über<br />
die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />
geschäftsführende Gesellschafter, der zur Bestreitung zukünftiger<br />
Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />
Liquiditätsreserve vorhalten wird. Die Ausschüttungen/Entnahmen<br />
erfolgen voraussichtlich am 30.05. und 30.11. eines jeden<br />
Kalenderjahres, erstmals voraussichtlich am 30.05.2011.<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen unabhängig davon, ob<br />
in dem betreffenden Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn ausgewiesen<br />
werden kann.<br />
5. Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in Euro.<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter kann jedoch Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen auch in US-Dollar vorsehen. Sämtliche im<br />
Zusammenhang mit den Ausschüttungen / Entnahmen und<br />
einem etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind von dem<br />
jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit dem Ausschüttungsbetrag<br />
verrechnet.<br />
6. Sonderbetriebsausgaben, Sonderbetriebseinnahmen und evtl.<br />
Rückerstattungen auf die Kapitaleinlagen seitens Dritter muss<br />
jeder Gesellschafter spätestens zum 28.02. des auf ein Geschäftsjahr<br />
folgenden Jahres der Fondsgesellschaft bekannt geben. Bei<br />
Nachmeldungen nach diesem Zeitpunkt ist die Gesellschaft<br />
berechtigt, ihr entstehende zusätzliche Verwaltungskosten an die<br />
verursachenden Gesellschafter weiterzubelasten.<br />
Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />
unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine Ausschüttung<br />
/ Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer von dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen erachteten<br />
Liquiditätsreserve. Die Ausschüttungs- / Entnahmeberechtigung<br />
der Gesellschafter besteht entsprechend der Höhe der von ihnen<br />
geleisteten Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum. Die Berechnung<br />
erfolgt monatlich.<br />
§ 15<br />
Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />
Kontrollrechte<br />
1. Eine über §§ 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />
kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die<br />
Haftung der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />
gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />
148 I Gesellschaftsvertrag<br />
2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter und den<br />
geschäftsführenden Gesellschafter nicht.<br />
3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />
Dritten zu allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ausscheiden<br />
des Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft und über<br />
die Dauer der Fondsgesellschaft hinaus.<br />
4. Die Gesellschafter haben die gesetzlichen Kontrollrechte der<br />
Kommanditisten nach § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die<br />
Unterlagen bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
nur durch einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />
Berufes eingesehen werden dürfen. Die hiermit<br />
verbundenen Kosten trägt der die Einsicht verlangende Gesellschafter.<br />
§ 16<br />
Auflösung, Liquidation<br />
1. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Gesellschafter<br />
oder durch den/die von ihm zu bestellenden Liquidator /<br />
-en. Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht es frei, hierzu<br />
geeignete natürliche oder juristische Personen zu benennen.<br />
Der /die Liquidator / -en können von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit werden.<br />
2. Der Erlös aus der Liquidation wird dazu verwendet, zunächst die<br />
Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />
und danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />
Ein danach verbleibender Erlös wird unter Einbeziehung<br />
der Kapitalkonten an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung<br />
am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des<br />
geschäftsführenden Gesellschafters für die Erfüllung der<br />
Gesellschafterforderungen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es<br />
entstehen keine Ausgleichsverpflichtungen bzw. Ausgleichsansprüche<br />
zwischen den Gesellschaftern, soweit nach vollständiger<br />
Rückzahlung des Kommanditkapitals und nach Auszahlung des<br />
verbleibenden Verwertungserlöses die Summen der Kapitalkonten<br />
der jeweiligen Gesellschafter voneinander abweichen.<br />
3. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />
sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />
der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />
§ 155 Abs. 2 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB jederzeit zurückgefordert<br />
werden.<br />
4. § 11 gilt entsprechend.
§ 17<br />
Kosten des Vertrages<br />
Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />
und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />
Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />
Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />
Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />
teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />
über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />
trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />
diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />
Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />
§ 18<br />
Datenschutz, Informationspflichten<br />
1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />
die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />
getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />
unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />
2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />
seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />
Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
die Fondsgesellschaft sowie die mit der Durchführung<br />
und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />
insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />
Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische Steuerbehörden)<br />
einverstanden. Die Daten werden bis zur Beendigung<br />
der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />
notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />
3. Während und auch nach Beendigung der Beteiligung werden die<br />
Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />
Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem<br />
Gesellschafter ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht<br />
zu (siehe § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme ist mit<br />
keinen Nachteilen verbunden.<br />
4. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />
den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />
und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem<br />
Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />
§ 19<br />
Schlichtungsverfahren<br />
1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />
damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Der geschäftsführende Gesellschafter ist<br />
beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />
2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne<br />
dieser Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit<br />
dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />
stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
anzurufen und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
§ 20<br />
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />
ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />
des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />
Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />
Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />
gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />
von vornherein bedacht.<br />
2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />
Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />
soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />
den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />
eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />
/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />
und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />
Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />
3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />
Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls anfallende<br />
gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />
4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />
Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />
werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />
bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />
ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter nach Treu und<br />
Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />
149
5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist,<br />
soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />
6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages.<br />
Grünwald, den 10.01.2011<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />
gez. Radunz gez. Schloemann<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Grünwald, den 10.01.2011<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong><br />
gez. Radunz gez. Schloemann<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Grünwald, den 10.01.2011<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
gez. Koch gez. Graser<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
150 I Gesellschaftsvertrag
In den folgenden Bestimmungen wird von den gesetzlichen<br />
Regelungen zur Kommanditgesellschaft abgewichen:<br />
§ 3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />
§ 4 Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />
§ 5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />
(Treugeber), Treuhandvergütung<br />
§ 6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />
§ 7 Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />
§ 8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />
§ 9 Tod eines Gesellschafters<br />
§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern<br />
/Abfindung<br />
§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />
§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />
§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />
§ 14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />
§ 15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />
Kontrollrechte<br />
§ 16 Auflösung, Liquidation<br />
§ 17 Kosten des Vertrages<br />
§ 18 Datenschutz; Informationspflichten<br />
§ 19 Schlichtungsverfahren<br />
§ 20 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
151
Treuhandvertrag<br />
Treuhandvertrag<br />
Zwischen<br />
dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />
SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald, genannten Investor<br />
– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />
und<br />
der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />
– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />
wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />
§ 1<br />
Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages,<br />
Person des Treugebers, Aufgaben des Treuhandkommanditisten<br />
1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Annahme der Beteiligungserklärung<br />
des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />
zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />
des Treuhandkommanditisten. Die Zeichnungsbestätigung<br />
wird nicht versandt; der Treugeber verzichtet<br />
insoweit auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treugeber<br />
erhält von der Fondsgesellschaft SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im<br />
Folgenden „Fondsgesellschaft“) im Namen des Treuhandkommanditisten<br />
unverzüglich eine Bestätigung der Annahme seiner<br />
Beteiligungserklärung in Textform.<br />
2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />
Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />
Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen) und<br />
des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />
Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />
Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft.<br />
3. Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />
ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />
des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />
4. Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />
dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend,<br />
sofern nicht in diesem Treuhandvertrag abweichende<br />
Regelungen enthalten sind.<br />
152 I Treuhandvertrag<br />
5. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />
für alle Treugeber gemeinsam als einheit -<br />
lichen Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />
Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur Fondsgesellschaft.<br />
6. Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />
Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />
Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />
abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />
Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />
insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />
7. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />
im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />
wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />
Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />
Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />
Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />
gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />
allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />
Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />
8. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />
Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber hinausgehende<br />
Tätigkeiten werden vom Treuhänder vorbehaltlich<br />
abweichender Vereinbarung nicht übernommen, insbesondere<br />
hat er das Beteiligungsangebot weder inhaltlich noch formell<br />
geprüft. Das Treuhandverhältnis mit der Folge der Nichteintragung<br />
des Investors als Kommanditist im Handelsregister dient<br />
ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung im Interesse der<br />
Fondsgesellschaft und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />
der Investoren. Hinsichtlich der Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
wird ausdrücklich auf § 11 verwiesen.<br />
§ 2<br />
Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />
Ausübung von Kontrollrechten<br />
1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />
auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der Fondsgesellschaft<br />
zu beschließenden Ausschüttungen/Entnahmen, den<br />
Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />
im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft an den<br />
Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese Abtretung an.
2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />
nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />
Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />
entsprechend bevollmächtigen.<br />
§ 3<br />
Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />
1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein genannte<br />
Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio zu dem im Zeichnungsschein<br />
genannten bzw. zu dem ihm von der Fondsgesellschaft mitgeteilten<br />
Termin zu leisten. Im Übrigen findet § 4 Ziffer 1 bis 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft entsprechende<br />
Anwendung.<br />
2. Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage und des Agios können<br />
die in § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag und im Zeichnungsschein<br />
dargestellten Verzugsfolgen eintreten. Der Treuhandkommanditist<br />
ist in diesen Fällen zudem zu einer außerordentlichen Kündigung<br />
des Treuhandvertrages berechtigt.<br />
§ 4<br />
Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />
1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft im<br />
Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung selbst<br />
ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu einer<br />
Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und das Ergebnis<br />
der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />
2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />
nur durch einen anderen Gesellschafter der Fondsgesellschaft,<br />
seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />
oder seinen Generalbevollmächtigten<br />
vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen als die<br />
genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem Grund<br />
verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht bedarf<br />
der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />
dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Gesellschafter der<br />
Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung beauftragter<br />
und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />
3. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber selbst.<br />
4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />
Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />
ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />
die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />
dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />
Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />
Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />
von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
ausdrücklich zugestimmt.<br />
5. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
§ 5<br />
Treuhandverwaltung<br />
Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />
von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />
Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />
entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />
Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />
Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />
umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />
entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />
weiterleiten.<br />
§6<br />
Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />
1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />
grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />
Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />
oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />
§ 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt<br />
für die Person des Dritten entsprechend. Eine Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte<br />
auch die zum Zeitpunkt der Verfügung bereits entstandenen<br />
Pflichten des Treugebers übernimmt. Jede Übertragung, teilweise<br />
Übertragung oder sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />
der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />
Grund (z. B. bei Verstoß gegen § 18 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages)<br />
versagt werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung<br />
im Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung<br />
der Beteiligung wird auf § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 des<br />
153
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft hingewiesen. Eine<br />
teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit durch eine teilweise<br />
Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />
im Nennwert von unter EUR 10.000 oder im Nennwert<br />
eines nicht auf ein ganzes Vielfaches von EUR 1.000 lautenden<br />
Betrag entstehen sollten. Durch die teilweise Übertragung<br />
oder sonstige Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten<br />
und dem Erwerber ein selbständiges Treuhandverhältnis<br />
über den betreffenden Teilkommanditanteil zustande.<br />
2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />
sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />
mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />
die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben. Unbeschadet<br />
der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />
Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />
Ausschüttungen / Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />
gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten<br />
Rechtsinhaber vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung<br />
nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />
3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />
sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />
im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
entsprechende Anwendung.<br />
§7<br />
Beendigung des Treuhandvertrages<br />
1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />
von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten kann der Treugeber<br />
die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft als<br />
Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird wirksam,<br />
sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />
gestellt wird. Ziffer 3 gilt entsprechend.<br />
2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />
mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ablauf des<br />
31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />
ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber<br />
schriftlich zu erklären. Für die Umwandlung gelten Ziffer 1 Satz 2<br />
und Ziffer 3 entsprechend.<br />
3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />
verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />
1<strong>54</strong> I Treuhandvertrag<br />
die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />
Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />
durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />
Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />
bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />
der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />
dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch die<br />
Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten, Auslagen<br />
und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />
mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />
des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />
gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />
4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2 bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />
der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />
eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />
ausspricht. Das Recht des Treuhandkommanditisten<br />
zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
5. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />
abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />
rechtswirksam innerhalb der im Zeichnungsschein genannten<br />
Widerrufsfrist widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen dem<br />
Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten Einlage<br />
(zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />
6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />
Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />
§ 8<br />
Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />
Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />
neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />
verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />
Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />
auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der<br />
hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />
Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treuhandkommanditist<br />
durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />
dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der<br />
Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />
nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.
§ 9<br />
Erbfall<br />
Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />
als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />
der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />
herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung.<br />
Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />
sowie zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1<br />
dieses Vertrages und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />
abweichend kann der Übergang der Treuhandschaft mit<br />
Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />
bzw. des Erbfalls und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht<br />
unterschritten werden.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />
gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er berechtigt<br />
und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten anzubieten.<br />
§ 7 Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />
§ 10<br />
Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />
Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />
im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vornehmen<br />
bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />
§ 11<br />
Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />
fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />
Verpflichtungen.<br />
2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />
vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den<br />
typischen und vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf<br />
die Kapitaleinlage des Treugebers begrenzt.<br />
3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />
Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei<br />
den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />
ein Jahr nach Kenntniserlangung von den den Anspruch<br />
begründenden Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von<br />
dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />
4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />
Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgenden<br />
„Freistellungsberechtigte“) vorbehaltlich zwingender gesetzlicher<br />
Bestimmungen von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit<br />
Tätigkeiten frei, die dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung<br />
des Treugebers ausführt bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim<br />
jeweiligen Freistellungsberechtigten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
vor.<br />
5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />
Tätigkeiten, insbesondere das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />
beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />
Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Investor keine Beratungsleistungen und<br />
stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />
hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />
des Beteiligungsangebotes und hat dieses nicht auf inhaltliche<br />
Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
des Beteiligungsangebotes.<br />
6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />
Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />
und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />
wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />
einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung für den<br />
Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />
und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />
übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt der<br />
angestrebten steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vorbehalt<br />
der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die<br />
Finanzgerichtsbarkeit.<br />
§12<br />
Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />
der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />
für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />
gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />
§ 13<br />
Beteiligungsregister, Datenschutz<br />
1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />
Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register<br />
eingetragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />
155
Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />
Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />
Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber bestätigt. Der<br />
Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder<br />
auf Angaben über die übrigen Treugeber.<br />
2. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />
Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />
seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
die Fondsgesellschaft sowie die mit der Durchführung<br />
und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />
insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />
Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische Steuerbehörden)<br />
einverstanden. Die Daten werden bis zur Beendigung<br />
der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />
notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />
3. Während und auch nach Beendigung der Beteiligung werden die<br />
Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />
Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem Treugeber<br />
ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht zu<br />
(siehe § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). Die Inanspruchnahme<br />
ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />
4. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der<br />
Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />
bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen und<br />
die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />
in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.<br />
156 I Treuhandvertrag<br />
§ 14<br />
Schlichtungsverfahren<br />
1. Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft<br />
sich damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen.<br />
2. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />
Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />
Treuhandvertrag stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />
anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein Schlichtungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
§ 15<br />
Schlussbestimmungen<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />
dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />
unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />
ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />
Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische<br />
vermögensrechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien<br />
Kaufleute sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn<br />
die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />
Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt<br />
nicht, wenn für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher<br />
Gerichtsstand begründet ist.<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
gez. Koch gez. Graser<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
gez. ______________________________________<br />
Investor
Muster der Handelsregister-Vollmacht<br />
Ich, der /die Unterzeichnende<br />
Name Vorname Geburtsdatum<br />
Straße PLZ, Ort<br />
erteile hiermit der<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>, Grünwald,<br />
VOLLMACHT<br />
1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />
SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald,<br />
durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />
EUR ,– in Worten: Euro<br />
(1 % der Kapitaleinlage)<br />
zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />
2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />
zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />
sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />
Handelsregister anzumelden;<br />
MUSTER<br />
3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />
Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />
meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
(Ort, Datum)<br />
(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />
(Unterschrift des Investors)<br />
Muster der Handelsregister-Vollmacht I 157
Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />
zum 31.12.2009<br />
Für das Geschäftsjahr 2009 wurde für die Fondsgesellschaft<br />
zum Stichtag 31.12.2009 ein Jahresabschluss mit Lagebericht<br />
aufgestellt und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Ganghoferstraße 29, 80339 München,<br />
geprüft und bestätigt. Seit Erstellung dieses Jahresabschlusses<br />
ist keine Zwischenübersicht veröffentlicht worden.<br />
Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahres -<br />
abschluss und Geschäftsentwicklung im Jahr 2010<br />
Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahresabschluss<br />
nach dem Stichtag 31.12.2009 sind der Wechsel des Komplementärs,<br />
der Verkauf des Kommanditanteils, die<br />
Änderung der Firma und die Präzisierung des Unternehmensgegenstandes<br />
(siehe hierzu im Lagebericht Seite 161).<br />
Die Geschäfte der Fondsgesellschaft entwickelten sich im<br />
Jahr 2010 wie folgt: Die Fondsgesellschaft konnte ein Flugzeug<br />
vom Typ Embraer <strong>195</strong> erwerben und vermieten. Zudem<br />
wurden weitere Verträge abgeschlossen, insbesondere Verträge<br />
über Gewährleistungsansprüche, Darlehensverträge,<br />
SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44 KG), Grünwald<br />
BILANZ zum 31.12.2009<br />
AKTIVA Vorjahr<br />
EUR TEUR<br />
A. Ausstehende<br />
Einlagen auf Kapitalanteile 6.500,00 8<br />
B. Umlaufvermögen<br />
Kassenbestand, Guthaben bei<br />
Kreditinstituten<br />
779,13 1<br />
7.279,13 9<br />
158 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009<br />
eine Nebenabrede zum Pfandrecht, ein Konzeptionsvertrag,<br />
ein Verwaltungsvertrag, ein Vertrag über die technische Betreuung<br />
und Vermarktung, Verträge über die Vermittlung<br />
von Eigen- und Fremdkapital sowie eine Einzahlungs- und<br />
Platzierungsgarantie. Zur Erläuterung siehe das Kapitel „Die<br />
rechtlichen Grund lagen“, Abschnitt „Verträge der Fondsgesellschaft“<br />
ab Seite 99 sowie den Lagebericht ab Seite 161.<br />
Geschäftsaussichten für das Jahr 2011<br />
Die Fondsgesellschaft plant, auf Basis eines geschlossenen<br />
Fonds Eigenkapital in Form von Kommanditeinlagen in Höhe<br />
von bis zu EUR 8,48 Mio. einzuwerben. Die Platzierung soll bis<br />
zum 31.12.2011 abgeschlossen sein. Die Fondsgesellschaft<br />
rechnet für das Geschäftsjahr 2011 mit Einnahmen aus<br />
Leasingraten in Höhe von rund EUR 2,39 Mio. (auf Basis eines<br />
unterstellten Wechselkurses von 1 EUR = 1,3308 USD). Zu<br />
weiteren Details der Geschäftsaussichten für das Jahr 2011<br />
siehe auch die Kapitel „Der Investitions- und Finanzierungsplan“<br />
ab Seite 62 und „Die Prognoserechnung“ ab Seite 66.<br />
PASSIVA Vorjahr<br />
EUR EUR TEUR<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteile des<br />
Kommanditisten<br />
1. Festkapital 10.000,00 10<br />
2. Verlustanteile - 5.830,98 - 1<br />
4.169,02<br />
B. Rückstellungen<br />
Sonstige Rückstellungen 3.000,00 0<br />
C. Verbindlichkeiten<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
davon aus Steuern<br />
EUR 110,11 (Vj.: TEUR 0)<br />
davon mit einer Restlaufzeit<br />
bis zu einem Jahr<br />
EUR 110,11 (Vj.: TEUR 0)<br />
110,11 0<br />
7.279,13 9
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2009 – 31.12.2009<br />
der SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44 KG), Grünwald<br />
Vorjahr<br />
EUR TEUR<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 4.535,97 - 1<br />
2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag - 4.535,97 - 1<br />
Anhang für das Geschäftsjahr 2009<br />
der SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co.KG<br />
(bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungs -<br />
gesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44<br />
KG), Grünwald<br />
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss der SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis<br />
04.10.2010: GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt<br />
Nr. 44 KG), Grünwald, ist nach den Vorschriften des deutschen<br />
Handelsrechts aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinnund<br />
Verlustrechnung wird entsprechend der Vorschriften der<br />
§§ 266 sowie 264 c und 275 Abs. 2 HGB aufgegliedert und im<br />
Anhang erläutert.<br />
Die Gesellschaft ist i. S. d. § 264 a HGB i.V. m. § 267 Abs. 1<br />
HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.<br />
Das Vorjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr vom 25. Juni bis<br />
31. Dezember 2008. Die Zahlen des Geschäftsjahres<br />
(12 Monate) sind somit nur eingeschränkt mit den Vorjahreszahlen<br />
(ca. 6 Monate) vergleichbar.<br />
Bei den Vorjahreszahlen können sich aufgrund der kaufmännischen<br />
Rundung der einzelnen Bilanzposten, der Bilanzsumme<br />
und des Jahresergebnisses geringe Abweichungen zwischen<br />
der Summe der Einzelposten und der Bilanz summe<br />
bzw. dem Jahresergebnis ergeben.<br />
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />
ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen<br />
Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB<br />
sowie der aufgrund des § 264 a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft<br />
anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269<br />
bis 274 und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />
dem Vorjahr unverändert beibehalten.<br />
Umlaufvermögen<br />
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.<br />
Rückstellungen<br />
Die Zuführung zu den Sonstigen Rückstellungen betrifft die<br />
Wirtschaftsprüfungskosten (TEUR 3). Die Rückstellungen<br />
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen<br />
Verbindlichkeiten auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer<br />
Beurteilung.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />
Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und<br />
sind nicht besichert.<br />
159
Nicht geleistete Hafteinlagen<br />
Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage beträgt<br />
EUR 10.000,00 und wurde in Höhe von EUR 6.500,00 noch<br />
nicht geleistet. Im Umfang der ausstehenden Einlagen<br />
haftet der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft<br />
gemäß § 171 Abs. 1 HGB gegenüber unmittelbar.<br />
Haftungsverhältnisse und sonstige<br />
finanzielle Verpflichtungen<br />
Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />
noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />
III. Erläuterungen zur Gewinn- und<br />
Verlustrechnung<br />
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach<br />
dem Gesamtkostenverfahren.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung umfasst sonstige betriebliche<br />
Aufwendungen in Höhe von EUR 4.535,97, die vor allem Wirtschaftsprüfungskosten<br />
für die Abschlussprüfung in Höhe von<br />
EUR 3.000,00 betreffen.<br />
IV. Sonstige Angaben<br />
Arbeitnehmer<br />
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin war bis zum<br />
01.10.2010 die GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />
<strong>GmbH</strong>, München. Ihr Stammkapital per 31.12.2009 beträgt<br />
EUR 51.129,19.<br />
160 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist ab dem 01.10.2010<br />
die GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17<br />
<strong>GmbH</strong>, Grünwald. Ihr Stammkapital per 31.12.2009 beträgt<br />
EUR 51.129,19.<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung obliegt ab dem 01.10.2010 der GOAL<br />
German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>,<br />
Grünwald, als persönlich haftende Gesellschafterin.<br />
Geschäftsführer (Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB: Familienname,<br />
Vorname, ausgeübter Beruf) der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin sind:<br />
Radunz, Michael, Geschäftsführer Leasinggesellschaft<br />
Schloemann, Christian, Angestellter Fondshaus<br />
Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />
Grünwald, den 08.10.2010<br />
Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />
(Radunz) (Schloemann)
Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />
2009 der Sky Class <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungs -<br />
gesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44<br />
KG), Grünwald<br />
I. Unternehmensgegenstand und Umfang der<br />
Geschäftstätigkeit<br />
Die Sky Class <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH & Co. Projekt Nr. 44 KG), Grünwald<br />
(im Folgenden „Gesellschaft“), wurde am 25.06.2008<br />
gegründet. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist<br />
insbesondere der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen sowie<br />
deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung, Leasing und Verwertung.<br />
In den Jahren 2008 und 2009 hat die Gesellschaft<br />
Vorbereitungstätigkeiten zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs<br />
unternommen.<br />
II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2009 beläuft sich<br />
auf EUR 4.535,97 (Vorjahr TEUR 1). Dieser resultiert wie im<br />
Vorjahr aus den planmäßigen Aufwendungen für Verwaltungstätigkeiten,<br />
welche durch die Vorbereitungstätigkeiten<br />
zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes entstanden sind.<br />
Der Jahresfehlbetrag wurde in das Kapitalkonto des Gründungskommanditisten,<br />
der GOAL German Operating Aircraft<br />
Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (im Folgenden<br />
„GOAL KG“), eingestellt. Von der Einlage des Gründungskommanditisten<br />
in Höhe von EUR 10.000,00 waren zum<br />
31.12.2009 EUR 3.500,00 eingezahlt. Die zum 31.12.2009<br />
noch ausstehende Einlage des Gründungskommanditisten<br />
sowie die liquiden Mittel reichen zur Deckung der laufenden<br />
Aufwendungen aus. Auch im Verlauf des Geschäftsjahres<br />
2009 ist die Gesellschaft jederzeit ihren Verpflichtungen<br />
nachgekommen.<br />
III. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />
Mit Wirkung zum 01.10.2010 erfolgte ein Wechsel der Komplementärin<br />
der Gesellschaft von der GOAL German Operating<br />
Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München, auf die GOAL German<br />
Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>,<br />
Grünwald (Vertrag vom 01.10.2010).<br />
Mit Wirkung zum 30.09.2010 (Vertrag vom 27.09.2010)<br />
wurde der Kommanditanteil an der Gesellschaft von der<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />
Grünwald, an die GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />
Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong>, Grünwald verkauft. Darüber hinaus<br />
wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 04.10.2010 die<br />
Firma der Gesellschaft in Sky Class <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG geändert<br />
und der Gesellschaftszweck auf den An- und Verkauf<br />
von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung,<br />
Leasing und Verwertung präzisiert.<br />
Die Gesellschaft hat zudem mit Vertrag vom 31.10.2010 im<br />
Sinne des Unternehmensgegenstandes ein Flugzeug vom<br />
Typ Embraer <strong>195</strong> LR (im Folgenden „Flugzeug“) von der<br />
Globalia Lease Finance Two Ltd. erworben und dieses im<br />
Rahmen eines langfristigen Leasingvertrages mit Datum<br />
vom 31.10.2010 (geändert am 25.11.2010) vermietet. Die<br />
Anschaffungskosten betrugen umgerechnet rund EUR 22,2<br />
Mio. auf Basis des USD/EUR-Stichtagskurses. Die Finanzierung<br />
der Anschaffungskosten erfolgte mit Vertrag vom<br />
18.11.2010 über ein bei der DVB Bank SE, London Branch,<br />
London, Großbritannien („DVB Bank“), aufgenommenes<br />
USD-Darlehen und über ein Eigenkapitalzwischenfinan -<br />
zierungsdarlehen in EUR der GOAL KG mit Vertrag vom<br />
10.11.2010. Der Gesamtbetrag des USD-Darlehens in EUR<br />
beträgt TEUR 15.348, wobei das USD-Darlehen auf Basis des<br />
USD/EUR-Stichtagskurses umgerechnet wurde. Das USD-<br />
Darlehen hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Auszahlung.<br />
Die Laufzeit des Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarle-<br />
161
hens in Höhe von TEUR 8.000 – von dem TEUR 7.012 in Anspruch<br />
genommen wurden – ist zunächst befristet bis zum<br />
31.12.2012. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehen<br />
durch einzuwerbende Einlagen<br />
von Investoren abzulösen. Eine Verlängerung der Zwischenfinanzierung<br />
ist nicht ausgeschlossen.<br />
Für die technische Betreuung und Vermarktung des Flugzeuges<br />
hat die Gesellschaft mit Datum vom 17.11.2010<br />
einen Betreuungs- und Vermarktungsvertrag mit der GOAL<br />
KG abgeschlossen.<br />
Weitere wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag liegen<br />
derzeit nicht vor.<br />
IV. Voraussichtliche Entwicklung und<br />
Risikomanagement<br />
Es ist vorgesehen, dass die Gesellschaft im ersten Halbjahr<br />
2011 damit beginnt, auf Basis eines geschlossenen Fonds<br />
Eigenkapital einzuwerben. Die Platzierung soll bis zum<br />
31.12.2011 abgeschlossen sein.<br />
Die Gesellschaft plant mit der KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis<br />
26.11.2009: Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing<br />
<strong>GmbH</strong> & Co., im Folgenden „KGAL“), Grünwald, einen Vertrag<br />
zur Übernahme einer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
abzuschließen. Darüber hinaus soll mit der KGAL ein<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag über die Erstellung des Fondskonzeptes<br />
sowie mit der AL Konzept Gesellschaft für<br />
Leasingfinanzierungen mbH, Grünwald, ein Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
über die Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />
geschlossen werden. Für das Einwerben von Eigenkapital<br />
sowie für die Vermittlung von Fremdkapital plant die Gesellschaft,<br />
entsprechende Verträge mit der ALCAS <strong>GmbH</strong>,<br />
Grünwald, abzuschließen.<br />
162 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009<br />
Die Gesellschaft und ihre Investoren werden mit den üblichen<br />
Risiken eines operativen geschlossenen Fonds konfrontiert<br />
sein. Neben rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt<br />
die Gesellschaft den branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />
Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen Unternehmensrisiken.<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft<br />
wird maßgeblich durch den Erwerb des Flugzeugs, dessen<br />
langfristige Vermietung und die spätere Vermarktung<br />
bestimmt. Wesentliche Rahmenbedingung ist dabei die Entwicklung<br />
des Luftfahrzeugmarktes und in diesem Zusammenhang<br />
die Entwicklung des Luftverkehrs allgemein.<br />
Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der KGAL<br />
eingebunden. Zudem wird versucht, die potenziellen Risiken<br />
im Rahmen der derzeitigen Konzeption des Fonds durch die<br />
Gestaltung der Verträge sowie die Auswahl der Geschäftspartner<br />
zu begrenzen.<br />
Hinweise auf Geschäftsrisiken, die einen konzeptionsgemäßen<br />
Verlauf konkret gefährden können, liegen derzeit nicht<br />
vor.<br />
Grünwald, 08.10.2010 / 25.11.2010<br />
Der persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafter<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />
(Radunz) (Schloemann)
Bestätigungsvermerk<br />
des Abschlussprüfers<br />
An die SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis 4. Oktober 2010:<br />
GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44 KG),<br />
Grünwald<br />
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />
der Buchführung und den Lagebericht der SkyClass<br />
<strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom<br />
1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung<br />
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den<br />
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen<br />
in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft.<br />
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />
unter Einbeziehung der Buchführung und über den<br />
Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä -<br />
ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei<br />
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche<br />
und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der<br />
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die<br />
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen der<br />
Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind<br />
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SkyClass <strong>54</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald. Der Lagebericht steht in Einklang<br />
mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes<br />
Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen<br />
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />
München, den 14. Januar 2010<br />
KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Göller Sunkel<br />
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin<br />
163
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
Gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2<br />
des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(EGBGB) sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages über<br />
Finanzdienstleistungen den Investoren folgende Informationen<br />
zur Verfügung zu stellen:<br />
1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />
und des Prospektherausgebers / Initiators<br />
a. Fondsgesellschaft<br />
SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 92524<br />
b. Persönlich haftender und geschäftsführender<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />
Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 174745<br />
Geschäftsführer: Michael Radunz, Christian Schloemann<br />
c. Treuhandkommanditist<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />
Geschäftsführer: Martin Graser, Franziska Koch<br />
164 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
d. Prospektherausgeber / Initiator<br />
KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />
Internet: www.kgal.de<br />
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />
Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />
Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />
e. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />
Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />
2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />
sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />
Zulassung der Gesellschaften<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d.<br />
genannten Gesellschaften entspricht dem jeweiligen<br />
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaften und ist<br />
im Kapitel „Weitere Vertragspartner und Verflechtungen“<br />
dargestellt.<br />
Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis c. genannten Gesellschaften<br />
ist keine Zulassung erforderlich.<br />
Im Namen der KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG (KGAL) dürfen diverse<br />
Vermittlungs-, Nachweis- und Beratungstätigkeiten aus -<br />
geübt werden, die gemäß § 34 c der Gewerbeordnung der<br />
Erlaubnis bedürfen. Die Erlaubnis wurde dem persönlich<br />
haftenden Gesellschafter KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong> als<br />
zuständigem Erlaubnisträger erteilt. Das Landratsamt<br />
München ist die für die KGAL bzw. die KGAL Verwaltungs-<br />
<strong>GmbH</strong> für die Zulassung der Vermittlungs-, Nachweis- und<br />
Beratungstätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung<br />
zuständige Aufsichtsbehörde.
3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung<br />
und Zustandekommen des Vertrages<br />
Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich<br />
mittelbar an einem Regionalflugzeug zu beteiligen. Die<br />
wesentlichen Merkmale der Beteiligung sind in diesem<br />
Verkaufsprospekt, insbesondere im Kapitel „Das Beteiligungsangebot<br />
im Überblick“, beschrieben.<br />
Der Treuhandvertrag zwischen dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />
kommt mit Annahme der Beteiligungserklärung<br />
des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />
zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung<br />
einer Zeichnungsbestätigung. Das mit diesem Treuhandvertrag<br />
vereinbarte Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des<br />
Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft im Auftrag<br />
des Treugebers, entsteht mit Erfüllung aller im Zeichnungsschein<br />
genannten Voraussetzungen.<br />
Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />
insbesondere im Kapitel „Die Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />
beschrieben.<br />
4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer<br />
spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />
speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />
bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. Ein Totalverlust<br />
der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit<br />
erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />
künftige Erträge. Die wesentlichen Risiken sind in diesem<br />
Verkaufsprospekt im Kapitel „Die Risikohinweise“ dargestellt.<br />
5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />
Kündigungsbedingungen<br />
Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt unbefristet. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten<br />
zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals zum<br />
Ablauf des 31.12.2023, durch eingeschriebenen Brief<br />
ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung ist an die<br />
Fondsgesellschaft zu richten. Das Recht zur außerordent -<br />
lichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
Die weiteren Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen<br />
der Kündigung, ergeben sich aus §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />
6. Leistungsvorbehalte<br />
Nach Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />
7. Weitere Vertragsbedingungen<br />
Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und<br />
dem Treuhandvertrag (beide in diesem Verkaufsprospekt<br />
abgedruckt) sowie dem Zeichnungsschein.<br />
8. Gesamtpreis der Dienstleistung<br />
und abgeführte Steuern<br />
Der vom Investor zu zahlende Gesamtpreis entspricht der<br />
von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />
Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />
„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.<br />
Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />
Investors keine Steuern abgeführt.<br />
165
9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />
Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />
Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />
Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />
Erbringung seiner Kapitaleinlage zu tragen. Der Investor, der<br />
sich als Kommanditist beteiligt, hat des Weiteren die Kosten<br />
für die notarielle Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht<br />
zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach<br />
der Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene Kosten für<br />
Telefon, Internet, Porti etc. hat der Investor selbst zu tragen.<br />
Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />
Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem Prospekt,<br />
insbesondere in den Kapiteln „Die rechtlichen Grundlagen“<br />
und „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />
10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung<br />
und Erfüllung<br />
Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />
des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />
ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />
in diesem Prospekt, insbesondere im Kapitel „Die<br />
Beteiligung“ sowie aus dem Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag.<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis und<br />
am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen/Entnahmen<br />
wird auf den Abschnitt „Beteiligung am<br />
Jahresergebnis, Ausschüttungen/Entnahmen“ im Kapitel<br />
„Die rechtlichen Grund lagen“ verwiesen.<br />
166 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
11. Widerrufsbelehrung<br />
Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />
und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />
„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />
Vertragssprache<br />
Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Annahme<br />
der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkomman -<br />
ditisten, dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im<br />
Auftrag des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des<br />
Investors aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkommanditisten<br />
wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland zugrunde gelegt.<br />
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />
deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />
Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />
ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />
sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />
wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />
nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />
Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />
begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />
gesetzlichen Regelungen.<br />
Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />
herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />
werden die Kommunikation mit dem Investor<br />
während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />
führen.
13. Außergerichtliche Beschwerdeund<br />
Rechtsbehelfsverfahren<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatz -<br />
verträge über Finanzdienstleistungen einschließlich damit<br />
zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
des § 676 h BGB besteht (unbeschadet des Rechtes, die<br />
Gerichte anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutschen<br />
Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die<br />
Einzelheiten des Verfahrens ergeben sich aus dem Merkblatt,<br />
das bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. Die<br />
Adresse lautet:<br />
Deutsche Bundesbank<br />
– Schlichtungsstelle –<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Tel: 069 / 2388-1907<br />
Fax: 069 / 2388-1919<br />
schlichtung@bundesbank.de<br />
www.bundesbank.de<br />
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />
KGAL, zur Fondsgesellschaft und/oder zum Treuhandkommanditisten<br />
betreffen, steht dem Investor zudem ein weiteres<br />
außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet<br />
bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />
„Ombudsstelle“), zur Verfügung. Die weiteren Voraussetzungen<br />
für den Zugang zur Ombudsstelle regelt deren Verfahrensordnung,<br />
die ebenso wie eine Informationsbroschüre bei<br />
der Ombudsstelle erhältlich ist. Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berlin<br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />
oder an die Ombudsstelle gerichteten Beschwerden sind<br />
schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und<br />
Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />
notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.<br />
Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax<br />
eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen sind<br />
dann per Post nachzureichen. Der Investor hat zudem zu<br />
versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />
keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />
Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />
Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz zur<br />
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt die<br />
Ombudsstelle noch keine offiziell vom Bundesministerium<br />
der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />
Sinne dar, so dass nach der Durchführung des<br />
Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />
der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />
umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />
sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />
14. Einlagensicherung<br />
Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />
besteht nicht.<br />
167
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz<br />
(VerkaufsprospektG) sowie der<br />
Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />
(VermVerkProspV). Danach hat der Anbieter eine Reihe von<br />
Pflichtangaben (gesetzlich geforderte Mindestangaben) zu<br />
machen, die bereits größtenteils in den vorangehenden<br />
Kapiteln enthalten sind.<br />
In diesem Kapitel werden ergänzende Pflichtangaben<br />
gemacht. Darüber hinaus enthält dieses Kapitel Negativ -<br />
erklärungen zu Informations-Anforderungen der Verordnung<br />
über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, die für das hier<br />
vorliegende Beteiligungsangebot nicht einschlägig sind.<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot stellt das Regionalflugzeug<br />
vom Typ Embraer <strong>195</strong> das Anlageobjekt im<br />
Sinne der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />
dar.<br />
§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />
Fondsgesellschaft haben können; ebenso ist die Tätigkeit<br />
der Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />
beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2<br />
VermVerkProspV).<br />
Es bestehen keine laufenden Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
(§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />
168 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
§ 9 Angaben über die Anlageziele und<br />
Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />
Anlageziel und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft ist der<br />
Erwerb, die Vermietung sowie die spätere Verwertung eines<br />
Regionalflugzeuges.<br />
Nettoeinnahmen aus dem Angebot im Sinne der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung sind die nach<br />
Abzug der sogenannten Weichkosten verbleibenden Kapitaleinlagen<br />
der Investoren. Diese Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft<br />
werden entsprechend den Ausführungen des<br />
Verkaufs prospektes für die Ablösung der zum anteiligen<br />
Erwerb des Regionalflugzeuges aufgenommenen Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
verwendet und für keine sonstigen<br />
Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen alleine sind für<br />
die Realisierung der Anlageziele nicht ausreichend. Zusätzlich<br />
wird Fremd kapital aufgenommen (siehe hierzu den<br />
Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite 62). Für die<br />
Eigenkapital-Zwischenfinanzierung des Regionalflugzeuges<br />
wurde ein entsprechender Finanzierungsvertrag abgeschlossen.<br />
Darüber hinaus sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren<br />
Finanzierungen für die Realisierung der Anlageziele erforderlich<br />
(§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />
Dem Anbieter (Prospektverantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern,<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft sowie dem Treuhandkommanditisten<br />
steht oder stand weder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />
wesentlichen Teilen desselben zu noch steht diesen Personen<br />
aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />
Anlageobjekt zu (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV).
Über die ab der Seite 100 dargestellte Belastung des Regionalflugzeuges<br />
durch ein Pfandrecht hinaus bestehen keine<br />
nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />
(§ 9 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Mit Ausnahme der Rechte der finanzierenden Bank (siehe<br />
Seite 100) bestehen weder rechtliche noch tatsächliche<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />
insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel<br />
(§ 9 Absatz 2 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />
Im Hinblick auf die Anlageziele und die Anlagepolitik der<br />
Vermögensanlage sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine<br />
behördlichen Genehmigungen erforderlich (§ 9 Absatz 2<br />
Nr. 5 VermVerkProspV).<br />
§ 10 Angaben über die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Emittenten<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz<br />
1 VermVerkProspV).<br />
§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäfts -<br />
führung oder des Vorstands, Aufsichtgremien<br />
und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />
und sonstige Personen<br />
Für die Fondsgesellschaft bestehen derzeit weder Aufsichtsgremien<br />
noch Beiräte, somit ist keine Aussage zu deren Mitgliedern<br />
möglich (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft,<br />
Herrn Michael Radunz und Herrn Christian Schloemann,<br />
liegt keine Funktionstrennung vor (§ 12 Absatz 1 Nr. 1<br />
VermVerkProspV).<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
von der Fondsgesellschaft keine Gesamtbezüge gewährt,<br />
insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art (§ 12 Absatz 1 Nr. 2 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
sind nicht tätig für<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage betraut sind,<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />
geben, sowie<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen<br />
(§ 12 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />
Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnungangabepflichtigen<br />
Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />
Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />
Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />
haben (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit § 12 Absätze 1 und 2<br />
VermVerkProspV).<br />
§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />
wurde von keiner juristischen Person oder<br />
Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />
VerkProspV).<br />
169
Angabenvorbehalt / Impressum<br />
Angabenvorbehalt<br />
Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Beteiligungsprospekt<br />
wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />
angegebenen Annahmen zusammengestellt. Sie beruhen<br />
auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />
Erlassen sowie Entscheidungen.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Annahmen<br />
und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />
steuerlichen Ergebnisse wird ausgeschlossen, soweit dies<br />
gesetzlich zulässig ist. Organigramme und Illustrationen<br />
sind unverbindlich.<br />
Auf vom Inhalt dieses Beteiligungsprospektes abweichende<br />
Angaben kann sich der Investor nur dann und insoweit berufen,<br />
als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden<br />
sind.<br />
Der Beteiligungsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4<br />
des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />
18.05.2006 erstellt.<br />
170 I Angabenvorbehalt / Impressum<br />
Impressum<br />
Initiator / Prospektherausgeber /Anbieter:<br />
KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />
Gestaltung und Gesamtherstellung:<br />
Mediahaus Biering <strong>GmbH</strong><br />
Freisinger Landstraße 21, 80939 München<br />
Bildnachweis:<br />
Armin Brosch<br />
Embraer<br />
Thomas L. Fischer<br />
Redaktionsstand / Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist der<br />
17.01.2011<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des<br />
oben genannten Prospektherausgebers.<br />
Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />
© KGAL 2011
KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />
Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de