23.12.2012 Aufrufe

skyclass 54 regionalflugzeug embraer 195 - Finest Brokers GmbH

skyclass 54 regionalflugzeug embraer 195 - Finest Brokers GmbH

skyclass 54 regionalflugzeug embraer 195 - Finest Brokers GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SKYCLASS <strong>54</strong><br />

REGIONALFLUGZEUG EMBRAER <strong>195</strong>


Fondsflugzeug Embraer <strong>195</strong> LR


Geschäftsführung<br />

Sehr geehrte Investoren,<br />

seit mehr als 40 Jahren zeigt sich der Luftverkehr immer wieder als attraktiver<br />

Wachstumsmarkt. Auch im Verlauf des Jahres 2010 hat der internationale Luftverkehr<br />

wieder deutlich zugenommen. Dieser positive Trend soll sich nach Ansicht von<br />

Marktkennern aufgrund des erwarteten Wachstums der Weltwirtschaft fortsetzen.<br />

Experten gehen davon aus, dass der Luftverkehr aufgrund der steigenden Weltbevölkerung<br />

und der zunehmenden Globalisierung langfristig ein Wachstumsmarkt<br />

bleibt – mit einem in der Folge langfristig großen Bedarf an modernen und wirtschaftlichen<br />

Flugzeugen.<br />

Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen über unseren neuen Flugzeugfonds die<br />

Möglichkeit zur Investition in ein marktgängiges Regionalflugzeug des Typs Embraer<br />

<strong>195</strong> LR, welches sich durch einen hohen Passagierkomfort und vielfältige wirtschaftliche<br />

Einsatzmöglichkeiten auszeichnet.<br />

Bei der Konzeption des Beteiligungsangebotes haben wir großen Wert auf eine<br />

solide wirtschaftliche Grundlage gelegt: Das Flugzeug ist langfristig an die spanische<br />

Gesellschaft Air Europa vermietet, ein Mitglied der SkyTeam-Allianz. Gesellschafter<br />

von Air Europa ist die Globalia Corporación Empresarial S. A., eines der größten<br />

Touristikunternehmen Spaniens. Das Asset-Management erfolgt durch die GOAL KG<br />

(Joint Venture des Initiators KGAL mit der Deutsche Lufthansa AG), ein leistungsfähiges<br />

Unternehmen mit über zehn Jahren Erfahrung und Know-how in der technischen<br />

Betreuung und Vermarktung von Verkehrsflugzeugen. Profitieren Sie von der langjährigen<br />

Erfahrung der KGAL als Initiator von Flugzeugfonds sowie von der Marktkenntnis<br />

unseres Joint Ventures GOAL KG.<br />

Die KGAL mit Sitz in Grünwald übernimmt gemäß § 3 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

als Anbieter die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes<br />

und erklärt, dass ihres Wissens die im Prospekt enthaltenen Angaben richtig und<br />

keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Weitere Informationen zur KGAL<br />

finden Sie in den Kapiteln „Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ und „Weitere Vertragspartner<br />

und Verflechtungen“.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong>,<br />

diese vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Dr. Klaus Wolf Gert Waltenbauer<br />

REAL INVESTMENTS<br />

DATUM DER<br />

PROSPEKTAUFSTELLUNG<br />

17.01.2011<br />

KGAL GMBH & CO. KG<br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

www.kgal.de<br />

VORSITZENDER DES<br />

VERWALTUNGSRATES<br />

Dr. Stefan Schmittmann<br />

GESCHÄFTSFÜHRUNG<br />

Carsten Eckert<br />

Steffen Kurt Holderer<br />

Gert Waltenbauer<br />

Dieter Weiß<br />

Dr. Klaus Wolf<br />

Stefan Ziegler<br />

KGAL GMBH & CO. KG<br />

Sitz Grünwald<br />

Amtsgericht München<br />

HRA 61588<br />

UST-IDNR.<br />

DE 129 992 086<br />

PERSÖNLICH HAFTENDE<br />

GESELLSCHAFTERIN<br />

KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong><br />

Sitz Grünwald<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 82708<br />

3


Foto: Thomas L. Fischer<br />

Typgleiche Embraer <strong>195</strong> LR von Air Europa


Inhaltsverzeichnis<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />

Die Risikohinweise 12<br />

Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG 26<br />

Der Asset-Manager GOAL KG 32<br />

Der Luftverkehrsmarkt 36<br />

Der Hersteller und das Flugzeug 44<br />

Der Leasingnehmer Air Europa 50<br />

Der Leasingvertrag 58<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan 62<br />

Die Prognoserechnung 66<br />

Die Sensitivitätsanalysen 80<br />

Die rechtlichen Grundlagen 88<br />

Die steuerlichen Grundlagen 107<br />

Die Beteiligung 114<br />

Weitere Vertragspartner und Verflechtungen 120<br />

Gesellschaftsvertrag 138<br />

Treuhandvertrag 152<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht 157<br />

Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009 158<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 164<br />

Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 168<br />

Angabenvorbehalt / Impressum 170<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung<br />

des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

5


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Dieses Beteiligungsangebot des Initiators /Anbieters KGAL<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „KGAL“) eröffnet deutschen<br />

Investoren die Möglichkeit, sich langfristig über einen<br />

geschlossenen<br />

beteiligen.<br />

Fonds an einem Regionalflugzeug zu<br />

Fondskonzept<br />

Anlageobjekt ist ein Regionalflugzeug vom Typ Embraer<br />

<strong>195</strong> LR<br />

Fondsgesellschaft ist die SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im<br />

Folgenden „Fondsgesellschaft“) mit Sitz in Grünwald bei<br />

München<br />

Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />

können sich mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />

oder unmittelbar als Kommanditisten an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen<br />

Das Flugzeug steht im Eigentum der Fondsgesellschaft<br />

und ist bis Ende November 2020 an die spanische Fluggesellschaft<br />

Air Europa Líneas Aéreas S. A.U. (im Folgenden<br />

„Air Europa“) vermietet<br />

Prognostiziertes Ende der Fondslaufzeit: 25.11.2020<br />

Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch den<br />

Investor ist erstmals zum 31.12.2023 möglich<br />

Zielgruppe<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen,<br />

die<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und<br />

ihre Beteiligung im Privatvermögen halten (siehe hierzu<br />

das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 107),<br />

die Absicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermögens<br />

langfristig an einem Regionalflugzeug mit attraktiven<br />

prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen zu beteiligen<br />

(unternehmerische Beteiligung) und<br />

bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken<br />

zu tragen (siehe hierzu das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

ab Seite 12)<br />

6 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Potenziellen Investoren wird empfohlen, sich vor Zeichnung<br />

des Beteiligungsangebotes bei Vertretern der rechtsund<br />

steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe<br />

über die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen zu<br />

informieren<br />

Beitritt /Mindestbeteiligung<br />

Der Beitritt ist frühestens zum 31.03.2011 möglich,<br />

danach jeweils monatlich bis zum 31.12.2011 (vorbehaltlich<br />

einer vorherigen Vollplatzierung / Schließung)<br />

Die Zeichnungsfrist kann vom geschäftsführenden Gesellschafter<br />

zweimal um jeweils sechs Monate bis spätestens<br />

zum 31.12.2012 verlängert werden<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 10.000; höhere Beteiligungssummen<br />

(Kapitaleinlagen) müssen jeweils auf<br />

volle EUR 1.000 lauten<br />

Auf die jeweilige Kapitaleinlage ist ein Agio in Höhe von<br />

5 % zu leisten<br />

Die Kapitaleinlage des Investors zuzüglich des Agios wird<br />

in einer Summe spätestens zum letzten Bankarbeitstag<br />

des jeweiligen Monats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />

fällig<br />

Das zur Zeichnung zur Verfügung stehende Kommandit -<br />

kapital beläuft sich auf EUR 8,48 Mio.<br />

Flugzeug / Hersteller<br />

Bei dem Flugzeug dieses Beteiligungsangebotes handelt<br />

es sich um ein marktgängiges Regionalflugzeug vom Typ<br />

Embraer <strong>195</strong> LR (im Folgenden auch „Embraer <strong>195</strong>“) des<br />

brasilianischen Herstellers Embraer (Empresa Brasileira de<br />

Aeronáutica S. A.; im Folgenden „Embraer“), das im März<br />

2009 an Air Europa ausgeliefert und am 25.11.2010 von<br />

der Fondsgesellschaft erworben wurde<br />

Diese jüngste Weiterentwicklung unter den Embraer-Jets<br />

bietet hohen Passagierkomfort und kann sehr wirtschaftlich<br />

eingesetzt werden


Die Anschaffungskosten des Flugzeuges beliefen sich<br />

umgerechnet auf rund EUR 22,2 Mio. auf Basis des US-<br />

Dollar / Euro-Stichtagskurses von 1 EUR = 1,3308 USD<br />

Wertermittlung<br />

Es wurden drei Gutachten unabhängiger Gutachter hinsichtlich<br />

des Verkehrswertes des Flugzeuges eingeholt. Im<br />

Mittel bewerteten die drei Gutachter die Embraer <strong>195</strong> zum<br />

Zeitpunkt des Erwerbs im Jahr 2010 mit umgerechnet rund<br />

EUR 22,0 Mio. 1)<br />

Leasingnehmer<br />

Air Europa ist eine erfolgreiche spanische Fluggesellschaft<br />

Gesellschafter von Air Europa ist die Globalia Corporación<br />

Empresarial S. A., eines der größten Touristikunternehmen<br />

in Spanien<br />

Leasingvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat für das Flugzeug einen Leasingvertrag<br />

mit Air Europa abgeschlossen. Der Leasingvertrag<br />

läuft zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Flugzeuges<br />

durch die Fondsgesellschaft zu einer anfänglichen<br />

Leasingrate in Höhe von umgerechnet rund EUR 200.329<br />

pro Monat 1) (siehe hierzu das Kapitel „Der Leasingvertrag“<br />

ab Seite 58)<br />

Als Sicherheit hat Air Europa USD 1.050.000 hinterlegt<br />

Für die Triebwerke des Flugzeuges werden von Air Europa<br />

monatlich Wartungsrücklagen geleistet<br />

1) Unterstellter kalkulatorischer Wechselkurs: 1 EUR = 1,3308 USD<br />

Asset-Manager<br />

Für die technische Betreuung des Flugzeuges sowie bei<br />

dessen Vermarktung steht der Fondsgesellschaft die GOAL<br />

German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im<br />

Folgenden „GOAL KG“), ein Joint Venture der Deutsche<br />

Lufthansa AG (im Folgenden „Lufthansa“) und der KGAL,<br />

als Asset-Manager zur Verfügung<br />

Flugzeugvermarktung<br />

Die Vermarktung des Flugzeuges (insbesondere den prognostizierten<br />

Verkauf des Flugzeuges am Ende der Fondslaufzeit)<br />

übernimmt der Asset-Manager GOAL KG. In Abhängigkeit<br />

von der Marktlage kann ein Verkauf des Flugzeuges<br />

auch vor Ablauf des Leasingvertrages bzw. die Vermittlung<br />

eines Anschlussleasingvertrags vorteilhaft sein<br />

Investition / Finanzierung<br />

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt auf Basis des<br />

US-Dollar / Euro-Stichtagskurses und einem unterstellten<br />

kalkulatorischen Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD<br />

rund EUR 24,45 Mio. und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten rund EUR<br />

22,58 Mio. (92,3 %)<br />

Fondsabhängige Vergütungen rund EUR 1,55 Mio. (6,4 %)<br />

Fondsabhängige Nebenkosten rund EUR 0,12 Mio. (0,5 %)<br />

Liquiditätsreserve rund EUR 0,20 Mio. (0,8 %)<br />

Die Finanzierung erfolgt in Höhe von rund EUR 8,90 Mio.<br />

(36,4 %) über Kommanditkapital und Agio der Investoren,<br />

in Höhe von rund EUR 15,35 Mio. (62,8 %) über Fremdkapital<br />

in US-Dollar (umgerechnet zum US-Dollar / Euro-Stichtagskurs),<br />

sowie in Höhe von rund EUR 0,20 Mio. (0,8 %)<br />

durch den Einnahmenüberschuss bis zum 30.04.2011<br />

7


Steuerliche Behandlung<br />

Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft erzielen die<br />

Investoren Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die KGAL garantiert die vollständige Einzahlung und Platzierung<br />

des erforderlichen Kommanditkapitals zum Ende der<br />

Zeichnungsfrist.<br />

8 I Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Gute Gründe für eine Beteiligung<br />

Hohe prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen<br />

von 9,5 % p. a. erstmals bereits anteilig im Mai 2011<br />

Attraktives Investment in den Luftverkehr, einen Markt<br />

mit langfristigem Wachstumspotenzial<br />

Modernes und gut vermarktbares Flugzeug mit hoher<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Leistungsfähiger Asset-Manager GOAL KG (Joint Venture<br />

von Lufthansa und KGAL)<br />

Fester Leasingvertrag bis zum Ende der geplanten<br />

Fondslaufzeit<br />

Prognostizierte Laufzeit von nur rund 9,5 Jahren<br />

Einkommensteuerzahlung prognosegemäß erst im<br />

Jahr 2021


Auf einen Blick (teilweise PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />

Mindestbeteiligung (Kapitaleinlage) 1) EUR 10.000<br />

Erster Beitrittstermin 31.03.2011<br />

Beitritt monatlich<br />

Prognosezeitraum bis 25.11.2020<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p. a. 2) 3) (jeweils anteilig zum 30.05. und 30.11. des laufenden Jahres)<br />

2011 – 2020: 9,5 %<br />

Prognostizierte Ausschüttung / Entnahme aus Veräußerung (einmalig) 4) 2020: 103,6 %<br />

Gesamte prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen vor Steuern 5) 194,5 %<br />

Gesamte prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern 5) 6) 160,1 %<br />

2) 4)<br />

Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen p. a. mit Veräußerungserlös (inklusive Kapitalrückzahlung)<br />

110 %<br />

100 %<br />

90 %<br />

80 %<br />

70 %<br />

60 %<br />

12 %<br />

10 %<br />

8 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

2 %<br />

0 %<br />

9,5 %<br />

2011 3)<br />

9,5 %<br />

2012<br />

Ausschüttungen/Entnahmen vor Steuern<br />

9,5 %<br />

2013<br />

9,5 %<br />

2014<br />

9,5 %<br />

2015<br />

Ausschüttungen/Entnahmen nach Steuern<br />

Prognostizierter Liquiditätsüberschuss vor Steuern 7) EUR 8.947<br />

Prognostizierter Liquiditätsüberschuss nach Steuern 6) 7) EUR 5.506<br />

1) Zuzüglich 5 % Agio auf die Kapitaleinlage. Die Gesamthöhe der Provisionen übersteigt das Agio. Höhere Beteiligungen müssen jeweils auf volle EUR 1.000 lauten.<br />

2) Jeweils bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung<br />

ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden Monats.<br />

3) Die angegebene Ausschüttungshöhe in den Jahren 2011 und 2020 ist zeitanteilig zu verstehen.<br />

4) Bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Der prognostizierte Veräußerungserlös kann der Prognoserechnung auf Seite 66 / 67 entnommen werden.<br />

5) Bezogen auf die Kapitaleinlage ohne Agio. Die angegebenen Ausschüttungen / Entnahmen beinhalten auch die Kapitalrückzahlung.<br />

6) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wurde im Jahr 2021 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit den Verlusten gemäß § 15 b<br />

EStG verbleibenden Gewinnes des Jahres 2020 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 %<br />

bezogen auf die Steuerschuld. Hierbei wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach § 35 EStG angenommen.<br />

7) Bezogen auf die Mindestbeteiligung in Höhe von EUR 10.000.<br />

9,5 %<br />

2016<br />

9,5 %<br />

2017<br />

9,5 %<br />

2018<br />

9,5 %<br />

2019<br />

9,5 %<br />

2020 3)<br />

103,6 %<br />

69,2 %<br />

Veräußerung<br />

6)<br />

9


Fondsflugzeug Embraer <strong>195</strong> LR


Foto: Thomas L. Fischer


Die Risikohinweise<br />

Mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft geht der Investor<br />

ein langfristiges Engagement mit unternehmerischen<br />

Risiken ein. Wenn die dem Beteiligungsangebot zugrunde<br />

liegenden und auf Annahmen basierenden Prognosewerte<br />

nicht eintreten, kann der verfügbare Liquiditätsüberschuss<br />

geringer ausfallen als prognostiziert. Die Erzielung der prognostizierten<br />

Ergebnisse kann nicht garantiert werden.<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

hängt von einer Vielzahl wirtschaftlicher, rechtlicher und<br />

steuerlicher Rahmenbedingungen ab. Zukünftige Entwicklungen<br />

können die erwarteten Ergebnisse nachteilig beeinflussen.<br />

Der Investor sollte finanziell angemessen ausgestattet<br />

sein und eine ausreichende Liquiditätsreserve zur<br />

Verfügung haben. Die Beteiligung sollte ohne Übergewichtung<br />

lediglich eine Beimischung zum übrigen Vermögens -<br />

portfolio des Investors darstellen und eigenfinanziert sein.<br />

Der Investor trägt mit einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

das Risiko eines Totalverlustes seines eingesetzten<br />

Kapitals (Summe aus Kapitaleinlage und Agio). Dieses Beteiligungsangebot<br />

ist somit nur für Investoren geeignet, die<br />

bei negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust<br />

hinnehmen können. Ein Totalverlust tritt ein, wenn die<br />

Rückflüsse aus der Vermietung des Flugzeuges ganz oder<br />

teilweise ausbleiben und damit nicht ausreichen, um die<br />

Kosten und Steuern der Fondsgesellschaft und des Investors<br />

zu decken. Insbesondere bei einer Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung durch den Investor kann es zudem über den<br />

Verlust der Kapitaleinlage und des Agios hinaus auch zu<br />

einer Gefährdung des weiteren Vermögens des Investors bis<br />

hin zu einer Privatinsolvenz kommen (maximales Risiko;<br />

siehe hierzu den Abschnitt „Investorgefährdende Risiken“<br />

ab Seite 21).<br />

Die folgende Darstellung enthält die wesentlichen tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der<br />

angebotenen Vermögensanlage (Beteiligung an der Fonds-<br />

12 I Die Risikohinweise<br />

gesellschaft), soweit sie dem Anbieter zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung (17.01.2011) bekannt sind. Eventuelle<br />

zusätzliche Risiken, die sich möglicherweise aus der individuellen<br />

Situation eines Investors ergeben, können dabei<br />

nicht berücksichtigt werden. Dem Investor wird daher empfohlen,<br />

das Beteiligungsangebot und die damit verbun -<br />

denen Risiken eingehend zu prüfen und sich dazu, soweit<br />

erforderlich, fachkundiger Berater zu bedienen.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Risiken können im Falle ihres<br />

Eintritts, sowohl bei Kumulation als auch im Einzelfall,<br />

erhebliche negative Auswirkungen haben.<br />

Prognose- und<br />

anlagegefährdende Risiken<br />

Prognose- und anlagegefährdende Risiken sind Risiken,<br />

deren Eintritt dazu führen kann, dass die prognostizierten<br />

Ergebnisse nicht erzielt werden und dass es zu einer Verringerung<br />

oder zu einem Ausbleiben von Ausschüttungen /<br />

Entnahmen kommt. Darüber hinaus kann der Eintritt dieser<br />

Risiken zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

vom Investor eingesetzten Kapitals führen.<br />

Vermietung / Leasingnehmerbonität<br />

Der Erfolg der Beteiligung hängt wesentlich von den Einnahmen<br />

aus der Vermietung des Flugzeuges ab. Das Flugzeug<br />

ist während der Laufzeit des Leasingvertrages zu fest<br />

vereinbarten Leasingraten (eine Anpassung erfolgt an den<br />

jeweiligen Zinssatz der Fremdfinanzierung) vermietet. Es<br />

besteht das Risiko, dass sich die Bonität des Leasingnehmers<br />

verschlechtert und er seine Verpflichtungen aus dem<br />

Leasingvertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Dies kann<br />

zu Einnahmeausfällen bei der Fondsgesellschaft und zu<br />

einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages führen.<br />

Entspricht bei einem Ausfall des Leasingnehmers der Rückgabezustand<br />

des Flugzeuges nicht dem vertraglich definierten<br />

Zustand, fallen bei der Fondsgesellschaft möglicher -


weise zusätzliche Wartungskosten an. Im Falle einer Beendigung<br />

des Leasingvertrages besteht auch das Risiko, dass<br />

nicht sofort eine Anschlussvermietung gefunden werden<br />

kann und /oder die Einnahmen aus der Anschlussvermietung<br />

unter den prognostizierten Werten liegen.<br />

Über die zukünftigen Vermietungsmöglichkeiten des Flugzeuges<br />

kann heute keine gesicherte Aussage getroffen<br />

werden, da diese üblicherweise großen Schwankungen<br />

unterworfen sind (z. B. starkes Flottenwachstum am Flugzeugmarkt<br />

oder schwache Entwicklung des Welthandels<br />

sowie des Luftverkehrs und daraus resultierendes Über -<br />

angebot an vermietbaren Flugzeugen auf dem Markt).<br />

Der Eintritt der genannten Risiken kann für den Investor<br />

negative Auswirkungen auf die Rentabilität seiner Beteiligung<br />

haben, bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />

Luftverkehrsmarkt<br />

Ein erhöhter Wettbewerb und steigende Kerosinpreise<br />

können die Geschäftsentwicklung von Fluggesellschaften<br />

beeinträchtigen. Ebenso kann die Nachfrage nach Flugreisen<br />

durch rezessive Entwicklungen der Weltwirtschaft oder<br />

externe negative Faktoren (z. B. sich weltweit verbreitende<br />

Infektionskrankheiten) sinken. Auch der für 2012 vorgesehene<br />

Emissionshandel im Luftverkehr in der Europäischen<br />

Union kann die Wirtschaftlichkeit von Fluggesellschaften<br />

negativ beeinflussen.<br />

Diese möglichen Entwicklungen können dazu führen, dass<br />

der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag<br />

nicht oder nicht vollständig nachkommen kann. Dies<br />

kann die Rentabilität der Beteiligung für den Investor beeinträchtigen<br />

bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />

Flugbetrieb<br />

Der Leasingvertrag sieht eine Verpflichtung des Leasingnehmers<br />

vor, etwaige Risiken aus dem Flugbetrieb jeweils in<br />

vollem Umfang zu tragen, diese in üblichem Umfang zu versichern<br />

und die Fondsgesellschaft von jeglicher Inanspruchnahme<br />

Dritter freizustellen. Es ist es nicht ausgeschlossen,<br />

dass eine Versicherung für die geltend gemachten Schaden -<br />

ersatzansprüche nicht besteht, die Versicherungsgesellschaft<br />

ihre Verpflichtungen nicht erfüllt bzw. die Schadenshöhe<br />

die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme<br />

überschreitet und/oder dass die Fondsgesellschaft für<br />

Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flug -<br />

zeuges direkt in Anspruch genommen wird.<br />

Bei einer Schädigung Dritter durch das Flugzeug könnte<br />

unter Umständen eine Haftung der Fondsgesellschaft als<br />

Eigentümerin des Flugzeuges in Betracht kommen. Sollten<br />

trotz der Versicherung und der Einstands- und Freistellungspflicht<br />

des Leasingnehmers die Fondsgesellschaft in einem<br />

solchen Fall in Anspruch genommen werden, haftet ein<br />

Kommanditist nach deutschem Recht grundsätzlich unmittelbar<br />

bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme. Dies gilt mittelbar über die Regelungen des<br />

Treuhandvertrages entsprechend auch für einen Investor,<br />

der über den Treuhandkommanditisten als Treugeber an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt ist. Da das Flugzeug überwiegend<br />

im Ausland betrieben wird, kann insbesondere bei<br />

einer Schädigung Dritter im Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb des Flugzeuges nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

ein ausländisches Gericht die beschriebene Beschränkung<br />

der Kommanditistenhaftung nicht anerkennt (siehe hierzu<br />

im Abschnitt „Investorgefährdende Risiken“ den Unterabschnitt<br />

„Haftung des Gesellschafters“ ab Seite 22).<br />

13


Veräußerung des Flugzeuges<br />

Der Erfolg der Beteiligung ist wesentlich vom Erlös aus der<br />

Veräußerung des Flugzeuges abhängig. Basierend auf den<br />

eingeholten Gutachten unterstellt die Prognoserechnung<br />

einen bestimmten Veräußerungserlös des Flugzeuges nach<br />

Ablauf des Leasingvertrages mit Air Europa.<br />

Der künftig erzielbare Veräußerungserlös für das Flugzeug<br />

hängt insbesondere von der Preisentwicklung für<br />

Gebrauchtflugzeuge des entsprechenden Flugzeugtyps ab.<br />

Diese wird von zahlreichen Einflussfaktoren wie der Entwicklung<br />

des weltweiten Personentransportvolumens, den<br />

Produktionsvolumina der Flugzeughersteller, den Vermarktungsaktivitäten<br />

der Fluggesellschaften (z. B. Verkauf aufgrund<br />

Ausmusterung von bestimmten Flugzeugtypen), von<br />

der weltweiten wirtschaftlichen Lage sowie der vorherrschenden<br />

Inflation beeinflusst. Entwickeln sich diese Einflussfaktoren<br />

schlechter als erwartet, so besteht das Risiko,<br />

dass der tatsächliche Veräußerungserlös niedriger als prognostiziert<br />

ausfällt.<br />

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug in einem<br />

vertraglich vereinbarten Rückgabezustand an die Fondsgesellschaft<br />

zurückzugeben, der marktüblichen Standards entspricht<br />

und sicherstellen soll, dass der nächste Eigentümer<br />

oder Leasingnehmer in der Lage ist, das Flugzeug eine<br />

bestimmte Zeit ohne Wartungsarbeiten betreiben zu können.<br />

Darüber hinaus muss der Leasingnehmer bei Beendigung<br />

des Leasingvertrages eine vertraglich vereinbarte<br />

Kompensationszahlung an die Fondsgesellschaft leisten. In<br />

Summe soll dies dazu führen, dass sich das Flugzeug bei<br />

Rückgabe im sogenannten „Full-Life-Zustand“ befindet. Es<br />

besteht das Risiko, dass die Kompensationszahlung in der<br />

Prognoserechnung zu hoch kalkuliert wurde. Des Weiteren<br />

besteht das Risiko, dass der Leasingnehmer seiner Verpflichtung<br />

nicht nachkommt und die Kompensationszahlung<br />

nicht oder nicht vollständig leistet.<br />

14 I Die Risikohinweise<br />

Es ist zu beachten, dass der Veräußerungserlös und die Kompensationszahlung<br />

vorrangig zur Rückführung der Fremd -<br />

finanzierung eingesetzt werden müssen.<br />

Der Eintritt der genannten Risiken kann für den Investor<br />

negative Auswirkungen auf die Rentabilität seiner Beteiligung<br />

haben bis hin zu einem teilweisen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals.<br />

Um einen möglichst günstigen Veräußerungszeitpunkt für<br />

das Flugzeug wählen zu können, kann die Veräußerung<br />

des Flugzeuges auch deutlich vor bzw. nach Ablauf des<br />

Planungszeitraumes stattfinden. Es besteht daher das Risiko,<br />

dass die Fondsgesellschaft früher oder später als prognostiziert<br />

aufgelöst wird. Dies könnte den individuellen<br />

Interessen einzelner Investoren zuwiderlaufen.<br />

Betriebskosten<br />

Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, alle Kosten<br />

im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flugzeuges zu tragen.<br />

Sollten aufgrund verbindlicher Vorgaben z. B. der European<br />

Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit)<br />

technische Modifikationen an dem Flugzeug<br />

erforderlich werden, die einen Aufwand von mehr als USD<br />

75.000 verursachen, so ist die Fondsgesellschaft zu einer anteiligen<br />

Kostenübernahme für den USD 75.000 übersteigenden<br />

Anteil des Aufwands verpflichtet. Der von der Fondsgesellschaft<br />

zu tragende Kostenanteil richtet sich nach der<br />

Restlaufzeit des Leasingvertrages. Die genaue Berechnung<br />

wird durch eine im Leasingvertrag geregelte Formel bestimmt.<br />

In diesem Fall und auch für den Fall, dass der Leasingnehmer<br />

seiner vertraglichen Verpflichtung zur Übernahme<br />

der Betriebskosten nicht nachkommt, besteht das Risiko<br />

einer Reduzierung der für die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

zur Verfügung stehenden Liquidität der Fondsgesellschaft.<br />

Dies kann für den Investor negative Auswirkungen auf die<br />

Rentabilität seiner Beteiligung haben, bis hin zu einem teilweisen<br />

Verlust seines eingesetzten Kapitals.


Währung<br />

Da Flugzeuge weltweit üblicherweise in US-Dollar gehandelt<br />

werden, wird der Veräußerungserlös im Fall des<br />

Verkaufs des Flugzeuges voraussichtlich in US-Dollar vereinnahmt.<br />

Des Weiteren werden auch etwaige Anschlussleasingraten,<br />

z. B. im Falle eines vorzeitigen Ausfalls des<br />

Leasingnehmers, voraussichtlich ausschließlich in US-Dollar<br />

vereinnahmt. Daher besteht für einen in Euro kalkulierenden<br />

Investor ein Wechselkursrisiko hinsichtlich der durch die<br />

Veräußerungserlöse und etwaige Anschlussleasingraten<br />

generierten Ausschüttungen / Entnahmen. Dies kann für<br />

den Investor negative Auswirkungen auf die Rentabilität<br />

seiner Beteiligung haben, bis hin zu einem teilweisen Verlust<br />

seines eingesetzten Kapitals.<br />

Gutachten und Angaben Dritter<br />

Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen unter anderem<br />

Gutachten und weitere Angaben Dritter zugrunde,<br />

deren Korrektheit vorausgesetzt wird, aber seitens des Initiators<br />

nicht vollständig überprüft werden kann. Es besteht<br />

daher das Risiko, dass sich Annahmen und Schlussfolgerungen<br />

von Gutachten und/oder Angaben Dritter als unvollständig,<br />

ungenau oder falsch herausstellen (beispielsweise,<br />

wenn die Gutachten methodische oder inhaltliche Fehler<br />

aufweisen). Dies kann für den Investor negative Auswirkungen<br />

auf die Rentabilität seiner Beteiligung haben, bis hin zu<br />

einem teilweisen Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />

Finanzierung<br />

Die KGAL hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie zur Sicherstellung des<br />

erforderlichen Kommanditkapitals abgegeben. Es besteht<br />

das Risiko, dass die KGAL ihren Verpflichtungen aus dieser<br />

Garantie nicht nachkommen kann. Die Nichterfüllung kann<br />

zu einer vorzeitigen Beendigung der Beteiligung führen mit<br />

dem möglichen Risiko eines teilweisen oder vollständigen<br />

Verlustes des eingesetzten Kapitals.<br />

Bis zur vollständigen Einzahlung des erforderlichen Eigen -<br />

kapitals hat die Fondsgesellschaft von der GOAL German<br />

Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG ein Eigenkapital-<br />

Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen. Sollte die<br />

Fondsgesellschaft ihren Verpflichtungen aus dem Eigen -<br />

kapital-Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht nachkommen<br />

und die GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG die Rückzahlung vorzeitig fällig stellen,<br />

besteht das Risiko einer vorzeitigen Beendigung der Beteiligung<br />

mit der Folge eines teilweisen oder vollständigen<br />

Verlustes des eingesetzten Kapitals.<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der DVB Bank SE, London<br />

(im Folgenden „Bank“), ein Langfristdarlehen zur teilweisen<br />

Finanzierung des Flugzeugerwerbes in Höhe von rund<br />

USD 20,43 Mio. abgeschlossen. Das Darlehen hat eine Laufzeit<br />

von zehn Jahren, beginnend mit dem Erwerb des<br />

Flugzeuges durch die Fondsgesellschaft. Hierbei bestehen<br />

Risiken, die typischerweise mit Fremdfinanzierungen einhergehen.<br />

Insbesondere besteht die Gefahr, dass die Erträge<br />

aus der Vermietung des Flugzeuges, z. B. im Falle einer vorzeitigen<br />

Beendigung des Leasingvertrages, nicht ausreichen,<br />

um fällige Tilgungen und Zinsen zu bedienen oder etwaige<br />

Zinssteigerungen zu kompensieren. Dies kann dazu führen,<br />

dass die finanzierende Bank die Finanzierung vorzeitig kündigt<br />

und die gestellten Sicherheiten verwertet. Dies kann<br />

sich für den Investor negativ auf die Rentabilität seiner<br />

Beteiligung auswirken, bis hin zu einem teilweisen Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals.<br />

Als Sicherheit hat die Fondsgesellschaft der Bank ein Pfandrecht<br />

an dem Flugzeug bestellt. Darüber hinaus wurden der<br />

Bank unter anderem Ansprüche und Rechte aus Versicherungen<br />

und dem Leasingvertrag zur Sicherheit abgetreten.<br />

Sollte das Flugzeug nicht wie unterstellt bei Beendigung<br />

des Leasingvertrages veräußert, sondern anschlussvermietet<br />

15


zw. zu einem späteren Zeitpunkt veräußert werden, müsste<br />

eine entsprechende Anschlussfinanzierung von der Fondsgesellschaft<br />

aufgenommen werden. Sollte dies nicht möglich<br />

sein, können für den Investor negative Auswirkungen auf die<br />

Rentabilität seiner Beteiligung entstehen, bis hin zu einem<br />

teilweisen Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />

Spanisches Registerpfandrecht<br />

Als Sicherheit für das Langfristdarlehen hat die Fondsgesellschaft<br />

der Bank ein spanisches Registerpfandrecht an dem<br />

Flugzeug bestellt. Da für das Pfandrecht zwingend ein Euro-<br />

Höchstbetrag eingetragen werden muss, das Langfristdar -<br />

lehen aber in US-Dollar valutiert, entsteht für die Bank als<br />

Sicherungsnehmer aufgrund von Wechselkursschwankungen<br />

ein Unterbesicherungsrisiko unter dem Pfandrecht, welches<br />

durch eine Nachbesicherung auszugleichen wäre.<br />

Die Eintragungskosten einer möglichen Nachbesicherung<br />

(derzeit 1 % des Nachbesicherungsbetrages) trägt originär<br />

die Fondsgesellschaft bis zu einer Wechselkursänderung auf<br />

1 EUR = 0,85 USD. Insoweit hat die Fondsgesellschaft eine<br />

Nachbesicherung vorzunehmen und einen angepassten<br />

Euro-Höchstbetrag für das Registerpfandrecht im spanischen<br />

Register eintragen zu lassen. Jedoch hat sich die KGAL<br />

in ihrer Funktion als Konzeptionär im Konzeptionsvertrag<br />

bereit erklärt, für die Fondsgesellschaft die Nachbesicherungskosten<br />

bis zu einem Höchstbetrag von EUR 120.000 zu<br />

übernehmen.<br />

Die Kosten einer möglichen Nachbesicherung ab einer<br />

Wechselkursänderung unter 1 EUR = 0,85 USD (d. h. wenn<br />

der US-Dollar unter den Wert von 0,85 zum Euro fällt) trägt<br />

der Leasingnehmer.<br />

Es besteht das Risiko, dass zukünftige Nachbesicherungskosten<br />

höher ausfallen als kalkuliert und die Kostenübernahme<br />

durch die KGAL in Höhe von maximal EUR 120.000<br />

nicht ausreicht. Außerdem ist für den Fall, dass der Leasing-<br />

16 I Die Risikohinweise<br />

nehmer und /oder die KGAL der Nachbesicherungsverpflichtung<br />

nicht nachkommen, nicht auszuschließen, dass die<br />

Fondsgesellschaft als Sicherungsgeber und Eigentümer des<br />

Flugzeuges auch für diese Kosten aufkommen muss. Dies<br />

kann zu zusätzlichen, nicht prognostizierten Aufwendungen<br />

der Fondsgesellschaft führen und die Rentabilität der Beteiligung<br />

für den Investor schmälern, bis hin zu einem teilweisen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals.<br />

Zinsen<br />

Air Europa hat sich für eine variable Verzinsung des lang -<br />

fristigen Darlehens und – in Abhängigkeit vom jeweiligen<br />

Zinssatz – eine entsprechend variable Leasingrate über die<br />

Laufzeit entschieden.<br />

Sollte abweichend zur Prognose nach Ablauf des Leasingvertrages<br />

oder bei Ausfall des Leasingnehmers anstelle einer Veräußerung<br />

des Flugzeuges eine Anschlussvermietung erfolgen,<br />

besteht ein entsprechendes Zinsänderungsrisiko für die<br />

Fondsgesellschaft. Dies kann für den Investor negative Auswirkungen<br />

auf die Rentabilität seiner Beteiligung haben, bis<br />

hin zu einem teilweisen Verlust seines eingesetzten Kapitals.<br />

Vertrags- und Rechtsrisiko<br />

Sollten Vertragspartner der Fondsgesellschaft und /oder<br />

sonstige Dritte, die gegenüber der Fondsgesellschaft Leistungen<br />

erbringen sollen, bestehende Verträge und /oder<br />

geschuldete Pflichten nicht erfüllen und /oder im Einzelfall<br />

anders als die Fondsgesellschaft auslegen, bestehende Verträge<br />

ordentlich oder außerordentlich kündigen, so besteht<br />

das Risiko, dass neue Vertragspartner entweder nicht oder<br />

nur zu schlechteren Konditionen verpflichtet werden können.<br />

Hieraus können zusätzliche, nicht prognostizierte Aufwendungen<br />

und Rechtsstreitigkeiten mit den damit verbundenen<br />

Prozess- und Kostenrisiken resultieren. Dies kann für<br />

den Investor negative Auswirkungen auf die Rentabilität<br />

seiner Beteiligung haben, bis hin zu einem teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust seines eingesetzten Kapitals.


Ebenso besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmen -<br />

bedingungen in Bezug auf das Beteiligungsangebot mit<br />

Wirkung für die Zukunft oder Wirkung für die Vergangenheit<br />

ändern oder von Behörden oder Gerichten abweichend beurteilt<br />

werden. Hierdurch besteht das Risiko, dass das Beteiligungsangebot<br />

umstrukturiert oder rückabgewickelt werden<br />

muss und die Erlöse hieraus nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft abzulösen. Der Eintritt<br />

dieser Risiken kann für den Investor negative Auswirkungen<br />

auf die Rentabilität seiner Beteiligung haben, bis hin zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals.<br />

Insolvenz- / Bonitätsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft aufgrund<br />

gegenüber der Prognose geringerer Einnahmen und /oder<br />

höherer Ausgaben zahlungsunfähig wird oder in Überschuldung<br />

gerät. Die daraus folgende Insolvenz kann für den<br />

Investor zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals<br />

führen.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Vertragspartner der<br />

Fondsgesellschaft und /oder sonstige Dritte, die gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft Leistungen erbringen sollen, insolvent<br />

werden und in der Folge ihre vertraglich geschuldete<br />

Leistung gegenüber der Fondsgesellschaft nicht mehr<br />

erbringen können. Dies kann insbesondere im Falle der<br />

Insolvenz des Leasingnehmers, des Einzahlungs- und Platzierungsgaranten<br />

oder des Versicherers negative Auswirkungen<br />

auf die Rentabilität der Beteiligung für den Investor<br />

haben bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

des eingesetzten Kapitals.<br />

Steuern<br />

Die nachfolgende Darstellung unterstellt, dass sich eine<br />

natürliche Person mit unbeschränkter Steuerpflicht in<br />

Deutschland an der Fondsgesellschaft beteiligt. Sollte diese<br />

Prämisse auf einen Investor nicht zutreffen, gelten für den<br />

entsprechenden Investor andere steuerliche Rahmenbedingungen,<br />

und es können sich damit andere steuerliche Risiken<br />

ergeben.<br />

Änderungen der Auffassung der Finanzverwaltung, Änderungen<br />

der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie Steuergesetzesänderungen<br />

können zu einer erhöhten Steuerbelastung<br />

für die Fondsgesellschaft und die Investoren führen.<br />

Ferner können allgemein negative Auswirkungen auf die<br />

Rendite dadurch entstehen, dass die Finanzverwaltung zu<br />

der dem Beteiligungsangebot zugrunde liegenden Konzep -<br />

tion im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuer -<br />

lichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) eine andere Auffassung<br />

vertritt. Dies könnte darauf beruhen, dass die<br />

Finanzverwaltung die Höhe der Erträge oder die steuerliche<br />

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem Grunde und /oder<br />

der Höhe nach anders beurteilt oder auch eine andere<br />

Auffassung zum zeitlichen Anfall von Erträgen und Aufwendungen<br />

einnimmt und deshalb zu anderen steuer lichen<br />

Ergebnissen bzw. zu einem abweichenden zeitlichen Ergebnisverlauf<br />

bei der Fondsgesellschaft bzw. den Investoren<br />

und damit zu anderen Steuerwirkungen kommt als prognostiziert.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) bzw. die Finanzverwaltung die<br />

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des sogenannten<br />

Gewerbesteuerprivilegs nach § 19 Absatz 4 Gewerbesteuer-<br />

Durchführungsverordnung nicht anerkennt, mit der Folge,<br />

dass ein quotaler Anteil von 25 % der Entgelte für Schulden<br />

nach § 8 Nr. 1 a Gewerbesteuergesetz bei der Ermittlung des<br />

Gewerbeertrags der Gesellschaft hinzuzurechnen wäre.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass dem Investor positive steuerliche<br />

Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft zugewiesen<br />

17


werden, ohne dass dieser ausreichend Liquidität aus Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen für etwaige persönliche Steuerzahlungen<br />

erhält.<br />

Abweichungen zu den prognostizierten Ergebnisverläufen<br />

resultieren zwangsläufig aus einem sich über den Prognosezeitraum<br />

gegenüber dem unterstellten Wechselkurs von<br />

1 EUR = 1,3308 US-Dollar verändernden Fremdwährungsumrechnungskurs.<br />

Negative steuerliche Wirkungen auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft sowie auf Ebene der Investoren<br />

sind diesbezüglich nicht auszuschließen.<br />

Bei jedem Investorenwechsel (Veräußerung, Schenkung, Erbschaft)<br />

entfällt der anteilige gewerbesteuerliche Verlustvortrag<br />

des ausscheidenden Investors. Der verbleibende Verlustvortrag<br />

kann nur von solchen künftigen Gewerbeerträgen<br />

abgezogen werden, die anteilig auf die verbliebenen Investoren<br />

entfallen. Das heißt, der ausscheidende Investor und der<br />

neu eintretende Investor haben der Fondsgesellschaft den<br />

Gewerbesteuermehraufwand aufgrund des Investorenwechsels<br />

gesamtschuldnerisch zu erstatten, was beim jeweilig<br />

Kostenpflichtigen unter Umständen zu einem steuerlichen<br />

Totalverlust führen kann.<br />

Ein Investor, der seine Beteiligung veräußert oder anderweitig<br />

überträgt, muss mit einer besonderen Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

durch das jeweils zuständige Finanzamt<br />

rechnen. Sonderbetriebsausgaben, z. B. durch eine Fremd -<br />

finanzierung der Kommanditeinlage, können den Totalgewinn<br />

und damit die Anerkennung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

des jeweiligen Investors gefährden. Aus diesen Gründen<br />

sowie aus Gründen der steuerlichen Anerkennung der Beteiligung<br />

sollte die Aufnahme einer Anteilsfinanzierung nur nach<br />

Rücksprache mit einem steuerlichen Berater erfolgen.<br />

Es besteht das Risiko, dass gegebenenfalls anfallende<br />

Gewerbesteuer nicht in jedem Fall durch den Entlastungs-<br />

18 I Die Risikohinweise<br />

betrag gemäß § 35 des Einkommensteuergesetzes bei der<br />

Einkommensteuer des Investors kompensiert werden kann.<br />

Eine teilweise oder vollständige Kompensation ist von der<br />

persönlichen steuerlichen Situation des Investors abhängig,<br />

insbesondere von seinen übrigen gewerblichen Einkünften.<br />

Ferner ist die endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />

Grundlagen der Fondsgesellschaft der Betriebsprüfung vorbehalten.<br />

Da die Betriebsprüfung zeitverzögert erfolgt, kann<br />

es zu Steuernachzahlungen kommen. Steuernachzahlungsbeträge<br />

sind nach Maßgabe der §§ 233 a, 238 Abgabenordnung<br />

mit 6 % jährlich zu verzinsen.<br />

Die prognostizierten Ergebnisse können nicht garantiert werden.<br />

Insbesondere die Risiken aus der steuerlichen Konzeption<br />

und aus Steuerrechtsänderungen, auch soweit sie Rückwirkung<br />

entfalten, trägt vollständig und allein der Investor.<br />

Andere Rechtskreise<br />

Der Kaufvertrag über das Flugzeug, der Leasingvertrag, der<br />

Vertrag über die Abtretung der Gewährleistungsansprüche<br />

hinsichtlich des Flugzeuges, der Darlehensvertrag für die<br />

Langfristfinanzierung sowie die Nebenabrede für das Pfandrecht<br />

unterliegen englischem Recht. Die Zusicherung des<br />

Triebwerkherstellers hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche<br />

unterliegt dem Recht des Staates New York / USA.<br />

Bei einer Flugzeugbeteiligung ist regelmäßig mit der Anwendung<br />

ausländischer Rechtsordnungen zu rechnen, da das<br />

Flugzeug überwiegend im Ausland eingesetzt wird. Dies gilt<br />

beispielsweise für eine Mithaftung des Flugzeuges für Flughafengebühren<br />

und Steuern sowie bei Unfällen und Frachtbzw.<br />

Verfrachtungsschäden. Diese Verpflichtungen können<br />

unmittelbar die Fondsgesellschaft als Eigentümerin des Flugzeuges<br />

treffen. Aber auch wenn diese Verpflichtungen den<br />

Leasingnehmer als Betreiber des Flugzeuges treffen und er<br />

diese nicht erfüllt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass


die Fondsgesellschaft diese Verpflichtungen übernehmen<br />

muss, etwa um ihre Rechte an dem Flugzeug zu bewahren.<br />

Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen in diesem<br />

Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den im<br />

betroffenen ausländischen Staat geltenden gesetzlichen<br />

Regelungen oder den vertraglich vereinbarten ausländischen<br />

Regelungen, die erheblich vom deutschen Rechtsverständnis<br />

abweichen können. Aufgrund der Andersartigkeit dieser<br />

Rechtskreise ist die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken<br />

erschwert, und die Durchsetzung oder die Abwehr von<br />

Ansprüchen kann sich schwieriger gestalten und/oder mit<br />

erheblichen Kosten verbunden sein. Dies kann zu zusätz -<br />

lichen, nicht prognostizierten Aufwendungen und damit zu<br />

negativen Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung<br />

für den Investor bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust des eingesetzten Kapitals führen.<br />

Angaben zur Wirtschaftlichkeit / Renditeprognosen<br />

Der in diesem Beteiligungsangebot verwendete Rendite -<br />

begriff nach der IRR-Methode drückt die Verzinsung des<br />

jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals aus. Ein Vergleich<br />

zwischen verschiedenen Kapitalanlagen (z. B. geschlossene<br />

Fonds) mit unterschiedlichen Kapitalbindungsverläufen ist<br />

ebenso wie ein Vergleich mit anderen Kapitalanlagen, bei<br />

denen keine Änderung des kalkulatorisch gebundenen Kapitals<br />

eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere), im Allgemeinen<br />

nicht möglich.<br />

Die nach der IRR-Methode ermittelte Rendite stellt nur<br />

einen Prognosewert dar; es besteht keine Sicherheit, dass<br />

die prognostizierte Rendite erzielt wird.<br />

Die in die Prognoserechnung einfließenden Größen und<br />

Variablen basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abge-<br />

schlossenen Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen<br />

Annahmen des Initiators. Die tatsächlich erzielbare Rendite<br />

kann durch die in diesem Kapitel dargestellten sowie<br />

weitere, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht<br />

erkennbare Risiken, soweit sie sich verwirklichen, beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Kosten<br />

Im Investitions- und Finanzierungsplan und in der Prognoserechnung<br />

sind sonstige Kosten der Fondsgesellschaft, z. B. für<br />

Rechts- und Steuerberatung, eine etwaige Nachbesicherung<br />

im Zusammenhang mit dem spanischen Registerpfandrecht<br />

am Flugzeug, Wirtschaftsprüfung und Mitgliedschaft in der<br />

IHK enthalten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

diese Kosten höher als prognostiziert ausfallen werden oder<br />

künftig zusätzliche Kosten anfallen, die nicht berücksichtigt<br />

worden sind mit der Folge, dass sich die Kosten der Fondsgesellschaft<br />

erhöhen würden und die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

für die Investoren reduziert werden müssten.<br />

Falls ein Investor einen im Zuge einer Ersatzpflicht gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft geschuldeten Betrag nicht beibringt,<br />

so verbleibt die entsprechende Belastung bei der<br />

Fondsgesellschaft. Dies kann die Rentabilität der Beteiligung<br />

für alle Investoren beeinträchtigen.<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Es bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

und weiteren Projektbeteiligten wie z. B. dem<br />

Treuhandkommanditisten, dem Asset-Manager und dem<br />

Initiator KGAL. Letzterer ist zugleich Anbieter, Einzahlungsund<br />

Platzierungsgarant, Konzeptionär sowie gegebenenfalls<br />

Darlehensgeber im Zusammenhang mit der Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals.<br />

19


Darüber hinaus bestehen kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

zwischen dem Initiator und seinen Gesellschaftern,<br />

welche auch als Vertriebspartner und /oder Darlehensgeber<br />

agieren können.<br />

Aus diesen Verflechtungen können Interessenkonflikte entstehen.<br />

Es besteht das Risiko, dass diese zum Nachteil der<br />

Investoren gelöst werden, was sich negativ auf die Rentabilität<br />

der Beteiligung auswirken kann.<br />

Management<br />

Das Ergebnis der Beteiligung wird auch durch die Qualität<br />

des Managements der Fondsgesellschaft sowie des Asset-<br />

Managers beeinflusst. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen<br />

dieser Personen und /oder beauftragter Dritter<br />

und /oder der Gesellschafterversammlung als weiterem<br />

Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft besteht das Risiko<br />

negativer Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Beteiligung.<br />

Fondsgesellschaft /Stimmrechte<br />

Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />

ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant<br />

oder ein von diesem benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />

in der Fondsgesellschaft erhält und damit<br />

einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann<br />

auch durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />

durch einen einzelnen Investor oder durch eine<br />

Gruppe von Investoren mit gegebenenfalls gleichen Interessen<br />

erfolgen.<br />

Die gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft mit<br />

einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefassten Beschlüsse<br />

sind für den Investor bindend. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der geschäftsführende Gesellschafter gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

ein eigenes Stimmrecht besitzt und ohne<br />

Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur Vornahme aller<br />

20 I Die Risikohinweise<br />

Handlungen berechtigt ist, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaft gehören. Beschlüsse über eine Änderung<br />

des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der<br />

Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters. Insgesamt besteht somit für den einzelnen<br />

Investor das Risiko, seine individuellen Interessen nicht<br />

durchsetzen zu können.<br />

Fehlende / verspätete Einzahlung<br />

durch den Investor<br />

Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

oder bei Nichtzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) können dem Investor<br />

Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />

Verzug mit der Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam<br />

zustande kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />

zuzüglich Agio eine aufschiebende Bedingung für<br />

das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

darstellt. Das würde bedeuten, dass der Treuhandkommanditist<br />

der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors<br />

beitritt. Der Treuhandkommanditist ist in diesen Fällen zu<br />

einer außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages<br />

berechtigt. Zusätzlich kann die Fondsgesellschaft pauschal<br />

15% der Kapitaleinlage als Schadensersatz verlangen.<br />

Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages (§§ 8 und 10) bzw. des<br />

Treuhandvertrages (§ 7) kann der Investor in bestimmten<br />

Fällen aus der Fondsgesellschaft bzw. seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung ausgeschlossen werden. Wird ein Investor<br />

ausgeschlossen, weil er seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft bzw. dem Treuhandkommanditisten<br />

nicht nachkommt, über sein Vermögen ein<br />

Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt wird, in seinen<br />

Gesellschaftsanteil bzw. in seine Beteiligung die Zwangs-


vollstreckung betrieben wird, ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />

oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt,<br />

erhält er eine Abfindung, deren Höhe in den meisten Fällen<br />

unter dem von ihm eingesetzten Kapital liegt. Wurde der<br />

Ausschluss durch den Investor verursacht, hat dieser die<br />

möglichen Kosten der Fondsgesellschaft zu erstatten.<br />

Eingeschränkte Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an diesem Fonds ist ein langfristiges Engagement,<br />

das bis zum 31.12.2023 nicht ordentlich gekündigt<br />

werden kann. Bei Ausübung der Kündigungsmöglichkeit<br />

wird die Auszahlung der Abfindung frühestens zum nächsten<br />

dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin fällig<br />

und nur, soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt<br />

über ausreichend Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn<br />

Jahre nach Ausscheiden.<br />

Entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist<br />

zwar ein vorzeitiger Verkauf der Beteiligung durch den<br />

Investor zulässig, die Fondsgesellschaft übernimmt jedoch<br />

keine Gewähr für dessen Veräußerbarkeit. Da kein geregelter<br />

Markt für den Handel solcher Beteiligungen existiert<br />

und folglich auch kein Marktwert für eine Veräußerung<br />

ermittelbar ist, kann sich ein vorzeitiger Verkauf einer Beteiligung<br />

sehr schwierig gestalten bzw. nicht oder nur unter<br />

Inkaufnahme von Verlusten möglich sein.<br />

Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen<br />

Sowohl international als auch national bestehen Bestrebungen,<br />

neue regulatorische Anforderungen an Finanzmärkte<br />

und deren Teilnehmer zu stellen. Hiervon werden auch<br />

geschlossene Fonds und deren Verwalter erfasst. Es besteht<br />

das Risiko, dass die Fondsgesellschaft in Zukunft erhöhte<br />

aufsichtsrechtliche Anforderungen zu erfüllen hat, wodurch<br />

sich die Kosten der Fondsgesellschaft erhöhen könnten, so<br />

dass die Ausschüttungen / Entnahmen für die Investoren<br />

reduziert werden müssten.<br />

Verbraucherrechte im Zusammenhang<br />

mit Fernabsatz<br />

Hinsichtlich der Anwendbarkeit und Umsetzung der gesetzlichen<br />

Regelungen zum Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen<br />

auf den Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen<br />

Fonds wie der Fondsgesellschaft gibt es bislang keine gefestigte<br />

Rechtsprechung. Gleiches gilt für die Frage der Ordnungsmäßigkeit<br />

einer Widerrufsbelehrung. Es kann daher<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass es bei erfolgreicher<br />

Geltendmachung gegebenenfalls bestehender Rechte und<br />

Ansprüche durch Investoren zu Liquiditätsabflüssen aus der<br />

Fondsgesellschaft und dadurch gegebenenfalls zu Liquiditätsengpässen<br />

bis hin zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

kommen kann. Dies kann die Rentabilität der Betei -<br />

ligung für den Investor beeinträchtigen bis hin zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals.<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen, welches<br />

Investoren die kostenlose und vereinfachte Geltendmachung<br />

von in der Verfahrensordnung näher bestimmten<br />

Ansprüchen ermöglicht. Dies kann zu finanziellen Belastungen<br />

der Fondsgesellschaft und damit des Investors führen.<br />

Investorgefährdende Risiken<br />

Investorgefährdende Risiken sind Risiken, die über den Verlust<br />

der geleisteten Kapitaleinlage hinaus auch das weitere<br />

Vermögen des Investors gefährden. Insbesondere bei einer<br />

Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage durch den Investor ist<br />

das Risiko einer Privatinsolvenz nicht ausgeschlossen (maximales<br />

Risiko).<br />

21


Haftung des Gesellschafters<br />

Für einen Investor, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligt, besteht das Risiko,<br />

gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur Höhe<br />

seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (1 %<br />

der übernommenen Kapitaleinlage ohne Agio) persönlich zu<br />

haften. Leistet der Investor seine Kapitaleinlage, erlischt seine<br />

persönliche Haftung. Entnimmt oder erhält der Investor<br />

Beträge (z. B. Ausschüttungen / Entnahmen), die sein Kapitalkonto<br />

unter den Betrag seiner Haftsumme sinken lassen,<br />

so lebt seine persönliche Haftung in gleichem Maße wieder<br />

auf, jedoch höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme.<br />

Das gleiche gilt, soweit der Investor Gewinnanteile entnimmt,<br />

während seine Kapitaleinlage durch Verluste unter<br />

den Betrag der geleisteten Haftsumme herabgemindert ist.<br />

Unabhängig von der Erbringung der Kapitaleinlage besteht<br />

immer eine Haftung für die Kosten von Anmeldungen zum<br />

Handelsregister, die vom Investor oder in seinem Namen als<br />

Gesellschafter vorzunehmen sind.<br />

Die Kommanditisten haften nach ihrem Ausscheiden aus der<br />

Fondsgesellschaft – wenn nicht gleichzeitig die Gesellschaft<br />

aufgelöst wird – bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme<br />

für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />

die bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrem<br />

Ausscheiden fällig werden und gegen sie gerichtlich geltend<br />

gemacht oder von den Kommanditisten schriftlich anerkannt<br />

wurden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das<br />

Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen wird. Wird<br />

die Fondsgesellschaft aufgelöst, verjähren die Ansprüche der<br />

Gesellschaftsgläubiger gegen die Kommanditisten spätestens<br />

fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

in das Handelsregister oder – wenn die Ansprüche<br />

erst nach Eintragung der Auflösung fällig werden – fünf<br />

Jahre nach Fälligkeit der Ansprüche. Diese Haftungsrisiken<br />

muss der Investor aus seinem Privatvermögen decken.<br />

22 I Die Risikohinweise<br />

Die Investoren, die sich als Treugeber an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen, haften grundsätzlich nicht unmittelbar<br />

für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft. An ihrer Stelle<br />

hält der Treuhandkommanditist als Treuhänder die Stellung<br />

eines Kommanditisten. Allerdings muss der Treugeber den<br />

Treuhandkommanditisten von einer Haftung aus der Beteiligung,<br />

die er für den Treugeber hält, freistellen. Wirtschaftlich<br />

betrachtet ist daher der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung gleichgestellt. Dadurch besteht<br />

das Risiko, dass die Treugeber wie Kommanditisten persönlich<br />

mit ihrem Privatvermögen haften. In einigen instanzgerichtlichen<br />

Entscheidungen wurde der Treugeber dem Kommanditisten<br />

bezüglich der Haftung jedoch auch rechtlich<br />

gleichgestellt. Dies kann bei der vorliegenden Ausgestaltung<br />

des Rechtsverhältnisses dazu führen, dass der Treugeber<br />

wie der Kommanditist auch unmittelbar für Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen wird.<br />

Es ist zu beachten, dass das Flugzeug weltweit betrieben<br />

wird. Insbesondere bei einer Schädigung Dritter im Zusammenhang<br />

mit dem Betrieb des Flugzeuges kann daher nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die<br />

beschriebene Beschränkung der Kommanditistenhaftung<br />

nicht anerkennt.<br />

Abgaben- und Kostenbelastung<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben und anderen<br />

Kosten, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines<br />

Gesellschafters beruhen (auch durch Ausschluss eines<br />

Gesellschafters) oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit<br />

/ Rechtsform eines Gesellschafters haben,<br />

können dem jeweiligen Gesellschafter und einem etwaigen<br />

Rechtsnachfolger weiterbelastet werden. Der jeweilige<br />

Investor trägt insoweit das Risiko einer Ersatzpflicht gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft.


Steuerbelastung<br />

In Kombination mit der Realisierung weiterer Risiken ist<br />

nicht auszuschließen, dass der Investor aus seinem übrigen<br />

Vermögen Steuern aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

zahlt und gleichzeitig einen Verlust seines eingesetzten<br />

Kapitals erleidet.<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Fremdfinanzierung<br />

der Kapitaleinlage des Investors besteht das Risiko,<br />

dass die Ausschüttungen / Entnahmen aus diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht ausreichen, um die anfallenden Zinsen<br />

der Fremdfinanzierung auszugleichen bzw. die Finanzierung<br />

zurückzuführen. Die Verpflichtungen aus einer Fremdfinanzierung<br />

bestehen auch dann, wenn Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nicht wie prognostiziert erfolgen. In diesen Fällen<br />

müsste der Investor weitere Mittel zur Rückführung der<br />

Fremdfinanzierung samt Zinsen aufwenden. Anderenfalls<br />

besteht das Risiko, dass die finanzierende Bank die Finanzierung<br />

kündigt und die gestellten Sicherheiten verwertet. Von<br />

einer Fremdfinanzierung der Kapitalanlage wird abgeraten.<br />

Über die in diesem Kapitel erläuterten Risiken hinaus sind<br />

dem Anbieter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine<br />

weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken<br />

im Zusammenhang mit der Vermögensanlage bekannt.<br />

23


Detailansicht des Fondsflugzeuges


Foto: Thomas L. Fischer


Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Unternehmensprofil<br />

Initiator des vorliegenden Beteiligungsangebotes ist die KGAL<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG (im Folgenden „KGAL“) mit Sitz in Grünwald<br />

bei München. Bereits seit über 40 Jahren konzipiert die KGAL<br />

Gruppe innovative Finanzierungslösungen. Im Verlauf der<br />

letzten 30 Jahre hat sie verstärkt privaten und institutionellen<br />

Investoren attraktive Beteiligungsangebote eröffnet.<br />

Der Investitionsschwerpunkt der KGAL liegt auf Realkapitalanlagen<br />

(Sachwerte), an deren Marktwert- und Ertrags -<br />

26 I Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

entwicklung die Investoren teilhaben. Dabei werden geplante<br />

Investitionen anhand strenger Kriterien bezüglich Rendite -<br />

erwartung und Risiko geprüft, bevor eine Anlageentscheidung<br />

getroffen wird. Die KGAL setzt auf ein aktives Asset<br />

Management (Betreuung der Investition vom Erwerb des<br />

Assets bis zur Beendigung des Beteiligungsangebotes) durch<br />

eigene Experten und bindet bei Bedarf über Joint Ventures<br />

oder strategische Partnerschaften zusätzliche Kompetenzen<br />

ein. Damit soll die Basis für langjährige, erfolgreiche Investorenbeziehungen<br />

gelegt werden.


Gesellschafter der KGAL<br />

Commerzbank 45 % BayernLB 30 % HASPA Finanzholding 15 % Sal. Oppenheim 10 %<br />

Foto: Armin Brosch<br />

27


Leistungsprofil der KGAL<br />

Asset Management und<br />

Strukturierte Finanzierungskonzepte<br />

� für Geschlossene Fonds<br />

�Publikumsfonds<br />

�Individuelle Investments<br />

�Fonds für institutionelle Investoren<br />

� in den Assetbereichen<br />

– Immobilien (In- und Ausland)<br />

– Flugzeuge<br />

– Infrastruktur<br />

– Schiffe<br />

– Private Equity<br />

1) 40 % Lufthansa-Gruppe.<br />

2) 50 % V.Ships-Gruppe.<br />

3) 49 % Lufthansa-Gruppe, 5 % Sonstige.<br />

KGAL in Zahlen<br />

28 I Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

60 %<br />

50 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

100 %<br />

46 %<br />

100 %<br />

Als Spezialist in komplexen nationalen und internationalen<br />

Märkten entwickelt und managt die KGAL Investitionen in<br />

Publikumsfonds der KGAL nach Assetbereichen 1)<br />

Asset Management und<br />

Operating-Leasing für Flugzeuge 1)<br />

Dienstleistungen<br />

für Schiffsfonds 2)<br />

Asset Sourcing und<br />

Management Italien<br />

Asset Sourcing und<br />

Management Nordamerika<br />

Asset Sourcing und<br />

Management Österreich<br />

Strukturierte Finanzierungslösungen<br />

insbesondere für die<br />

Lufthansa-Gruppe 3)<br />

Structuring und Asset<br />

Management Österreich<br />

100 %<br />

100 %<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

Eigenkapitalvertrieb<br />

Verwaltungsdienstleistungen<br />

Immo- Flugzeuge Infra- Schiffe Private Sonstige 2) Gesamt<br />

bilien struktur Equity<br />

Im Markt seit 1993 1990 2005 2003 2004 1994 3)<br />

Anzahl Fonds 25 53 6 10 9 24 127<br />

Investitionsvolumen<br />

(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />

2.041,8 2.450,8 244,3 631,5 934,0 2.256,4 8.558,8<br />

4)<br />

Eigenkapital<br />

(inklusive Agio) in Mio. EUR<br />

1.210,3 1.471,3 112,0 324,8 934,0 1.932,1 5.984,5<br />

4)<br />

Investoren 5) 36.820 12.310 4.647 10.925 39.897 27.845 132.444<br />

1) Zum 31.12.2009.<br />

2) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1), Wald (1).<br />

3) Mobilien.<br />

4) Fremdwährungsbeträge wurden in Euro umgerechnet.<br />

5) Die Anzahl der Investoren enthält Mehrfachzeichnungen.<br />

Immobilien, Flugzeuge, Infrastruktur, Schiffe sowie Private<br />

Equity.


Bis zum 31.12.2009 hat die KGAL zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft<br />

ALCAS <strong>GmbH</strong> bereits mehr als 300 Beteiligungsangebote<br />

initiiert, an denen sich Investoren mit Eigen-<br />

Geschäftsergebnis- / Platzierungszahlen der KGAL<br />

2009 2008<br />

Verwaltetes Investitionsvolumen<br />

aller Objekt- und Beteiligungsgesellschaften<br />

22.716,1 23.361,9<br />

1) in Mio. EUR<br />

– davon Neugeschäftsvolumen in Mio. EUR 1.108,4 1.417,8<br />

Anzahl Mitarbeiter (Konzern) 375 390<br />

Gesamtinvestitionsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) 2) in Mio. EUR 24.869,2 24.038,8<br />

– davon Neugeschäftsvolumen aller Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 830,4 658,8<br />

Eigenkapital aller Fonds (inklusive Agio) 2) in Mio. EUR 10.746,0 10.285,8<br />

– davon Eigenkapital aus Neugeschäft Fonds (inklusive Agio) in Mio. EUR 460,2 416,0<br />

Anzahl Fonds- und Leasinggesellschaften 1.618 1.885<br />

Anzahl geschlossene Fonds 329 323<br />

– davon Publikumsfonds 127 123<br />

– davon Private Placements 202 200<br />

Anzahl Investoren 3) 132.600 125.800<br />

1) Verminderung aus Ablösungen in 2009.<br />

2) Kumulierte Werte inklusive ausgelaufener / beendeter Fonds.<br />

3) Inklusive Mehrfachzeichnungen und Private Placement-Investoren.<br />

Die KGAL konnte über die letzten zehn Jahre sowohl ein<br />

Wachstum des Fondsbestandes als auch des Gesamtinvesti-<br />

Entwicklung Fondsbestand 1)<br />

Anzahl<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Fonds insgesamt<br />

Publikumsfonds<br />

212<br />

74<br />

223<br />

79<br />

235<br />

80<br />

252<br />

84<br />

266<br />

91<br />

273<br />

97<br />

294<br />

106<br />

’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />

1) Kumulierte Werte.<br />

308<br />

114<br />

123 323<br />

127 329<br />

’07 ’08 ’09<br />

kapital in Höhe von EUR 10,7 Mrd. beteiligt haben. Weitere<br />

Zahlen der KGAL sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen: <br />

tionsvolumens und des Eigenkapitals verzeichnen, wie die<br />

nachstehenden Grafiken zeigen:<br />

Entwicklung Gesamtinvestitionsvolumen/Eigenkapital 1)<br />

Mrd. EUR<br />

25,0<br />

22,5<br />

20,0<br />

17,5<br />

15,0<br />

12,5<br />

10,0<br />

7,5<br />

5,0<br />

2,5<br />

0<br />

Gesamtinvestitionsvolumen<br />

Eigenkapital<br />

14,3<br />

5,2<br />

15,8<br />

6,0<br />

17,3<br />

6,6<br />

19,2<br />

7,3<br />

20,5<br />

7,9<br />

21,1<br />

8,4<br />

22,5<br />

9,1<br />

’00 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06<br />

1) Kumulierte Werte.<br />

23,4<br />

9,9<br />

10,3 24,0<br />

10,7 24,9<br />

’07 ’08 ’09<br />

29


Bewertung der KGAL durch Experten<br />

Die Analysehäuser Feri EuroRating Services AG 1) und Scope<br />

Analysis <strong>GmbH</strong> 2) haben die KGAL und deren Managementqualität<br />

als Initiator von geschlossenen Fonds in separaten<br />

Ratings gleichermaßen mit der Note „AA“ als „sehr hoch“<br />

bewertet.<br />

Feri EuroRating Services hat der KGAL nach<br />

der Analyse von Unternehmensstrukturen,<br />

Marktexpertise und Leistungsfähigkeit in<br />

den Bereichen Produkt und Service im<br />

Oktober 2009 ein exzellentes Zeugnis ausgestellt:<br />

Im Feri Initiatoren Rating erhielt die KGAL die Note<br />

„AA“ als Emissionshaus mit sehr hoher Qualität 3) . Die<br />

Rating-Agentur lobte ausdrücklich das sehr gute Produktspektrum,<br />

die hervorragende Aufstellung als Unternehmen<br />

und das Risikomanagement für die Fonds der KGAL.<br />

30 I Der Initiator KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Scope Analysis hat die KGAL im<br />

November 2009 als Emissionshaus<br />

mit sehr hoher Managementqualität<br />

ausgezeichnet und ihr dafür die Note „AA“<br />

verliehen 4) . Die Rating-Agentur hob dabei die mehrheitlich<br />

positiven Performancedaten der Produkte, die Qualität von<br />

Konzeption, Vertrieb sowie Fonds- und Objektmanagement<br />

und insbesondere die Risikokontrolle hervor. Alle Asset -<br />

bereiche trugen zum guten Abschneiden bei: Die Experten<br />

bescheinigten der KGAL eine sehr hohe Qualität bei Immo -<br />

bilien, Flugzeugen, Infrastruktur, Schiffen und Private Equity.<br />

Die Bewertungen wurden von der KGAL in Auftrag gegeben<br />

und sind jeweils 18 Monate gültig. Weitere Informationen<br />

und eventuelle Aktualisierungen der Bewertungen sind auf<br />

der Homepage der KGAL (www.kgal.de) zu finden.<br />

1) Eine der führenden europäischen Rating-Agenturen für die Bewertung von Anlage märkten und -produkten sowie eines der größten Wirtschaftsforschungs- und Prognoseinstitute.<br />

Nähere Informationen unter www.feri.de.<br />

2) Gehört zur Scope Group, einem der führenden deutschen Finanzanalyse- und Advisoryinstitute, und ist spezialisiert auf die qualitative Analyse und Bewertung von Kapitalanlagen,<br />

Investitionsmärkten und Managementgesellschaften. Nähere Informationen unter www.scope.de.<br />

3) Rating-Klassen: AAA (Unternehmen außergewöhnlich hoher Qualität) bis E- (Unternehmen ohne jegliche Qualität).<br />

4) Rating-Klassen: AAA (Aufstellung des Unternehmens zeigt hervorragende Qualität) bis D (Aufstellung des Unternehmens ist zur Erreichung seiner Zielvorgaben im Wesentlichen nicht<br />

geeignet).


Erfahrung Flugzeugfonds<br />

Per 31.12.2010 hat die KGAL Gruppe 53 Flugzeugfonds<br />

(davon fünf operative Flugzeugfonds) initiiert mit einem<br />

Gesamtinvestitionsvolumen von rund EUR 2,5 Mrd. und<br />

einem Eigenkapital in Höhe von rund EUR 1,5 Mrd. Dabei<br />

profitieren die Investoren von der ausgezeichneten Expertise<br />

der KGAL, die seit 1990 insgesamt über 300 Verkehrsflugzeuge<br />

finanziert hat (inklusive Mieterbeteiligungsmodelle<br />

und ähnliche Beteiligungsmodelle).<br />

Mit der GOAL KG betreut zudem ein erfahrener und leistungsstarker<br />

Asset-Manager die im Rahmen von operativen Flugzeugfonds<br />

finanzierten Flugzeuge. Das Portfolio der GOAL KG<br />

umfasst derzeit 52 Flugzeuge (inklusive des in diesem Beteiligungsangebot<br />

genannten und anderer noch auszuliefernder<br />

Flugzeuge) unterschiedlicher Bauarten, für die die GOAL KG<br />

ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus<br />

hat sie in den letzten Jahren 38 Anschlussvermarktungen<br />

erfolgreich durchgeführt.<br />

Ein Auszug aus der Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009<br />

insbesondere hinsichtlich der bislang aufgelegten Flugzeugfonds<br />

ist ab Seite 121 abgedruckt. Die aktuelle Leistungs -<br />

bilanz kann unter der Telefonnummer 089 64143-427<br />

bestellt oder unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />

31


Der Asset-Manager GOAL KG<br />

Ein professionelles Asset-Management ist bei Investitionen<br />

in Sachwerte unabdingbar. Neben Finanzierungs- und Strukturierungs-Know-How<br />

erfordern operative Flugzeugfonds<br />

daher auch eine umfassende technische Expertise sowie<br />

Marktzugang für eventuelle Anschlussvermietungen und<br />

Verkäufe von Flugzeugen. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren<br />

eines professionellen Asset-Managements sind regelmäßige<br />

Inspektionen des Flugzeuges, ein detailliertes Dokumentenmanagement<br />

sowie eine professionelle Vermarktung nach<br />

Beendigung des Leasingvertrages.<br />

Das Asset-Management der Flugzeugfonds der KGAL wird<br />

von der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG (im Folgenden „GOAL KG“) durchgeführt. Zum Vertrag<br />

über die technische Betreuung und Vermarktung siehe im<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 102.<br />

Die GOAL KG ist ein seit 1998 operativ tätiges Gemeinschaftsunternehmen<br />

(„Joint Venture“) der Lufthansa (40 %)<br />

und der KGAL (60 %). In der GOAL KG bündeln Lufthansa und<br />

KGAL ihre langjährige Erfahrung im Hinblick auf die technische<br />

Betreuung und Vermarktung von Flugzeugen einerseits<br />

und die Konzeption von Flugzeugfonds andererseits.<br />

Asset-Manager GOAL KG<br />

Mittelbare Beteiligung Mittelbare Beteiligung<br />

40 %<br />

32 I Der Asset-Manager GOAL KG<br />

1)<br />

60 %<br />

1) Die Deutsche Lufthansa AG ist weder Prospektherausgeber noch hat sie an der<br />

Prospekterstellung mitgewirkt und übernimmt insofern keine Verpflichtungen im<br />

Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot.<br />

Leistungsspektrum<br />

Neben dem klassischen Operating Leasing von Flugzeugen<br />

bietet die GOAL KG auch Dritten sämtliche Dienstleistungen<br />

rund um Flugzeuge an. Dazu zählen unter anderem die<br />

technische Betreuung von Flugzeugen, Flugzeuginspektionen<br />

und die Prüfung der zugehörigen Dokumentation,<br />

Organisation von Wartungs- und Serviceaufgaben sowie<br />

die Übernahme der Vermietung und des Verkaufs von Flugzeugen.<br />

Leistungsspektrum der GOAL KG<br />

Marktbeobachtung/Objektakquisition<br />

Marktbeobachtung<br />

Identifikation und Evaluierung<br />

von Projekten<br />

Verhandlung von Verträgen/<br />

Due Diligence<br />

Technische Abnahme/<br />

Übernahme von Flugzeugen<br />

Marktbeobachtung/<br />

Objektakquisition<br />

Abschluss-<br />

vermarktung<br />

Abschlussvermarktung<br />

Marktbeobachtung<br />

Wertermittlungen<br />

Identifikation von Flugzeugkäufern<br />

Verkaufsverhandlungen<br />

Flugzeug- und Dokumentenübergabe<br />

Laufende technische<br />

Betreuung<br />

Vermietung/<br />

Anschlussvermietung<br />

Laufende technische Betreuung<br />

Überwachung und Abrechnung<br />

von Wartungsereignissen<br />

Durchführung von Inspektionen<br />

Monitoring von Flugzeugmodifikationen<br />

Dokumentenmanagement<br />

über Archive<br />

Vermietung/Anschlussvermietung<br />

Marktbeobachtung<br />

Wertermittlungen<br />

Identifikation von Anschlussmietern<br />

Verhandlung von Operating-<br />

Leasing-Verträgen<br />

Vertragsüberwachung<br />

Mitwirkung bei der Versicherung<br />

von Flugzeugen


Über 10 Jahre GOAL KG<br />

Seit 1998 hat die GOAL KG ein Portfolio aus derzeit 52 Flugzeugen im Gesamtwert von über 1 Mrd.<br />

USD aufgebaut. Das Portfolio enthält inklusive des in diesem Beteiligungsangebot genannten Flugzeuges<br />

fünf Embraer <strong>195</strong>; die weiteren Flugzeugtypen sind Airbus A310-300, A320-200, Boeing B737-<br />

800, Bombardier CRJ200, CRJ900, Dash 8-Q400 und Global 5000.<br />

Aktuell betreut ein Team von 15 Mitarbeitern, darunter sechs Luftfahrtingenieure und Techniker,<br />

dieses Portfolio und insgesamt 11 Kunden.<br />

Mitarbeiter der GOAL KG bei der Inspektion eines Flugzeuges<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Erfahrung der GOAL KG<br />

Die GOAL KG hat inzwischen 38 Vermarktungen (inklusive<br />

Mehrfachvermarktungen) in Form von Anschlussvermietungen<br />

oder Verkäufen von Flugzeugen erfolgreich durchgeführt.<br />

Bei drei Vermarktungen ist kein Vergleich mit Werten<br />

des Gutachters AVAC möglich, da die Vermarktung jeweils<br />

auf stundenabhängiger Basis erfolgte. 26 Vermarktungen<br />

erfolgten zum bzw. über dem jeweiligen Gutachterwert<br />

(siehe nachstehende Grafik).<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

Track Record der GOAL KG – Gesamt<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Vermarktung über/zum Gutachterwert<br />

Im Durchschnitt betrachtet konnte sogar bei 35 Vermarktungen<br />

eine Leasingrate bzw. ein Verkaufspreis erzielt werden,<br />

die bzw. der über dem jeweiligen Mid-Case-Wert des<br />

Gutachters AVAC zum Zeitpunkt der Vermarktung lag.<br />

34 I Der Asset-Manager GOAL KG<br />

Vermarktung unter Gutachterwert<br />

Die Marktexpertise der GOAL KG wird auch von der deutschen<br />

Bundesregierung (Bundesamt für Wehrtechnik und<br />

Beschaffung) bei der Beschaffung von vier Bombardier<br />

Global 5000 Geschäftsreiseflugzeugen im Rahmen der<br />

Erneuerung der Mittelstreckenflotte der Flugbereitschaft der<br />

Bundeswehr seit Ende 2007 in Anspruch genommen. Die<br />

GOAL KG beschafft im Rahmen dieses Projektes im Unterauftrag<br />

der Lufthansa Technik AG die Flugzeuge vom Hersteller<br />

Bombardier in Kanada. Neben der Spezifikation der Flug -<br />

zeuge gehören allgemeines Projektmanagement, Baubegleitung<br />

und Abnahme beim Hersteller sowie die Übergabe an<br />

den Endkunden dazu.<br />

Weitere Informationen zur GOAL KG finden sich im Kapitel<br />

„Weitere Vertragspartner und Verflechtungen“ auf Seite 134<br />

und können im Internet unter www.goal-leasing.de abgerufen<br />

werden.


GOAL KG – Auf einen Blick<br />

Bündelung von technischem und Strukturierungs-Know-how (Lufthansa/KGAL)<br />

Langjährige Erfahrung<br />

Sehr guter Marktzugang<br />

Nutzung des weltweiten Lufthansa-Netzwerkes bei Bedarf<br />

Effizientes, qualifiziertes Management mit Überwachung wesentlicher Checks vor Ort<br />

Web-basiertes IT-Flugzeugdokumentenmanagementsystem<br />

Professionelle und effiziente Flugzeugvermarktung<br />

Zusatzversicherung der Fondsflugzeuge über die GOAL-Flottenpolice<br />

Mitglied der Aircraft Fleet Recycling Association (AFRA) im Interesse eines nachhaltigen Recycling<br />

von Flugzeugteilen zur Schonung der Umwelt<br />

Detailansicht eines Flugzeugtriebwerkes<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Der Luftverkehrsmarkt<br />

Der Luftverkehr – Ein wichtiger Wirtschaftsfaktor<br />

Über 2 Milliarden Passagiere jährlich<br />

Weltweiter Arbeitsmarkt für 32 Millionen Menschen<br />

Wirtschaftsleistung von 8 % des weltweiten Brutto -<br />

inlandsprodukts<br />

35 % des Welthandelsvolumens (wertmäßig) werden<br />

auf dem Luftweg transportiert<br />

Der wirtschaftliche Erfolg des vorliegenden operativen Flugzeugfonds<br />

hängt entscheidend von der zuverlässigen Erbringung<br />

der Leasingraten durch den Leasingnehmer Air Europa<br />

sowie von den Vermarktungsmöglichkeiten des Flugzeuges<br />

(Veräußerung oder Weitervermietung) nach Ablauf des<br />

Leasingvertrages ab. Der letztlich erzielbare Beteiligungserfolg<br />

ist somit auch im hohen Maße von der mittel- bis langfristigen<br />

Entwicklung des Luftverkehrsmarktes abhängig.<br />

36 I Der Luftverkehrsmarkt<br />

Zusammenhang Weltwirtschaft –<br />

Luftverkehrsaufkommen<br />

Die Entwicklung des Luftverkehrsaufkommens basiert auch<br />

auf der Entwicklung der Weltwirtschaft. Die historische Korrelation<br />

zwischen dem Weltwirtschaftswachstum und dem<br />

Wachstum im Luftverkehr (hier bezogen auf das Passagieraufkommen)<br />

verdeutlicht die nachstehende Grafik.<br />

Wachstum der Weltwirtschaft korreliert<br />

mit dem Wachstum im Luftverkehr<br />

BIP global (Veränderung in %) RPK (Veränderung in %)<br />

7,5<br />

15<br />

5<br />

2,5<br />

0<br />

- 2,5<br />

1970 1980 1990 2000 2010<br />

Bruttoinlandsprodukt (BIP) global<br />

Passagieraufkommen gemessen in Revenue Passenger Kilometers (RPK) weltweit<br />

Quelle: In Anlehnung an Boeing Current Market Outlook 2010 – 2029<br />

Die weltwirtschaftliche Erholung dauert an. Das Tempo der<br />

Erholung gestaltet sich allerdings nach wie vor uneinheitlich.<br />

Gegenüber dem ersten Halbjahr 2010 schwächte sich<br />

die weltwirtschaftliche Aktivität zudem zuletzt ab. Diese<br />

Abschwächung ist insbesondere durch das Auslaufen des<br />

Lagerzyklus, die nachlassenden fiskalischen Impulse und<br />

die etwas moderateren Wachstumsraten der asiatischen<br />

und lateinamerikanischen Schwellenländer begründet. Die<br />

Abschwächung der weltwirtschaftlichen Aktivität spiegeln<br />

auch die Konjunkturindikatoren, der ifo-Weltgeschäftsklimaindex<br />

und der Composite Leading Indikator der Organi -<br />

sation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit<br />

(„OECD“) wider. Sie waren zuletzt deutlich rückläufig<br />

oder stagnierten. Die OECD schätzt aktuell für das Jahr 2011<br />

ein Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts von<br />

4,2 % und für das Jahr 2012 von 4,6 %.<br />

10<br />

5<br />

0<br />

- 5


Detailansicht eines CF34-10E5 Triebwerkes einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> der Air Europa<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Passagieraufkommen<br />

In den vergangenen Jahrzehnten konnte die kommerzielle<br />

Luftfahrt ein enormes Wachstum verzeichnen. Seit 1970, als<br />

das erste Flugzeug vom Typ Boeing 747 Jumbo in Dienst<br />

gestellt wurde, konnte ein Anstieg des Passagieraufkommens,<br />

gemessen in der Einheit „Revenue Passenger Kilometers“<br />

(im Folgenden „RPK“; auch „verkaufte Passagierkilometer“)<br />

1) von 0,5 Billionen auf mehr als 4 Billionen verzeichnet<br />

werden. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen<br />

Wachstum von rund 6 %.<br />

Zwischen 1970 und 2009 wurde nur in vier Jahren ein Rückgang<br />

des internationalen Luftverkehrs verzeichnet: Im Jahr<br />

1991 als Folge des Golfkrieges, in den Jahren 2001 und<br />

2002, ausgelöst durch die Ereignisse des 11. September<br />

2001, den Irak-Krieg und die Lungenkrankheit SARS sowie<br />

im Jahr 2009 in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise. Trotz<br />

dieser externen Krisen wuchs der Luftverkehr im Zeitraum<br />

von 2000 und 2009 durchschnittlich um rund 3 % pro Jahr.<br />

Weltweiter jährlicher Flugverkehr in Billionen RPK<br />

(2010: PROGNOSE)<br />

5,0<br />

4,5<br />

4,0<br />

3,5<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0<br />

Ölkrise Ölkrise Golfkrieg<br />

1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010<br />

(Prognose)<br />

* seit 2000<br />

Quelle: In Anlehnung an Airbus Global Market Forecast 2010 – 2029<br />

38 I Der Luftverkehrsmarkt<br />

Ereignisse<br />

11.9.2001<br />

Asienkrise<br />

SARS<br />

Finanzkrise<br />

1) Diese Kennzahl errechnet sich aus den geflogenen Kilometern multipliziert mit den<br />

über diese Entfernung beförderten Passagieren.<br />

+45%*<br />

Nach einem Rückgang im Passagierverkehr (in verkauften<br />

Passagierkilometern) im Jahr 2009 um rund 3,5 % gegenüber<br />

2008 ist der internationale Luftverkehr im Verlauf des<br />

Jahres 2010 wieder stark gewachsen und befand sich nach<br />

Branchenangaben bereits im Mai 2010 wieder auf einem<br />

höheren Niveau als vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Der<br />

Luftfahrt-Branchenverband IATA (International Air Transport<br />

Association) vermeldete für den Zeitraum Januar bis<br />

November 2010 einen Zuwachs um 8,5 % gegenüber dem<br />

Vorjahreszeitraum, der Frachtverkehr (in Fracht-Tonnen-Kilometern)<br />

konnte sogar ein Wachstum von 21,9 % verzeichnen.<br />

Diese deutliche Erholung des Luftverkehrs unterstreicht<br />

die bisherige Erfahrung, dass die Luftfahrtindustrie sich<br />

nach Krisen relativ schnell wieder erholt und auf den<br />

Wachstumskurs zurückkehrt.<br />

Auch langfristig soll der Luftverkehr nach Ansicht von<br />

Marktkennern aufgrund des erwarteten Wachstums der<br />

Weltwirtschaft wachsen. Boeing, neben Airbus einer der<br />

beiden großen Hersteller von Verkehrsflugzeugen, rechnet<br />

mit einem Wachstum der verkauften Passagierkilometer bis<br />

2029 um jährlich 5,3 %. Insbesondere in den Regionen Mittlerer<br />

Osten, Lateinamerika und Asien-Pazifik wird ein überdurchschnittlich<br />

starkes Wachstum von 7,1 %, 6,9 % bzw.<br />

6,8 % jährlich erwartet.<br />

Der Branchenverband IATA hat für das Jahr 2010 einen<br />

Branchengewinn seiner Mitgliedsunternehmen in Höhe von<br />

USD 15,1 Mrd. prognostiziert (Vorjahr: minus USD 9,9 Mrd.).


Prognostiziertes Wachstum des Flugverkehrs (in RPK) nach Regionen in Prozent pro Jahr<br />

Nordamerika<br />

2009–2029<br />

3,4 %<br />

Lateinamerika<br />

2009–2029<br />

6,9 %<br />

Quelle: In Anlehnung an Boeing Current Market Outlook 2010–2029<br />

Flugzeugmarkt<br />

Europa<br />

2009–2029<br />

4,4 %<br />

Afrika<br />

2009–2029<br />

5,5 %<br />

Eine effizientere Nutzung der vorhandenen Flugzeugflotten<br />

reicht nicht aus, um die prognostizierte Nachfragesteigerung<br />

nach Beförderungsleistungen befriedigen zu können.<br />

Hierzu muss die Anzahl der weltweit verfügbaren Flugzeuge<br />

deutlich ansteigen. In den nächsten rund 20 Jahren wird<br />

gemäß einer im dritten Quartal 2010 veröffentlichten<br />

Boeing-Studie nahezu mit einer Verdopplung der Welt-Flugzeugflotte<br />

(ohne Berücksichtigung von Turboprop-Regionalflugzeugen)<br />

auf insgesamt rund 36.300 Verkehrsflugzeuge<br />

gerechnet. Es wird davon ausgegangen, dass rund 30 % der<br />

heute im Einsatz befindlichen Flugzeuge, also 5.400 Flugzeuge,<br />

auch noch in 20 Jahren im Einsatz sein werden.<br />

Damit bestünde in den nächsten 20 Jahren ein Bedarf an<br />

Mittlerer Osten<br />

2009–2029<br />

7,1 %<br />

Weltweit<br />

2009–2029<br />

5,3 %<br />

GUS<br />

2009–2029<br />

4,8 %<br />

Asien-Pazifik<br />

2009–2029<br />

6,8 %<br />

rund 30.900 neuen Flugzeugen, was einem Investitionsbedarf<br />

von rund USD 3.590 Mrd. entspricht.<br />

Bei Regionalflugzeugen (Turboprop-Regionalflugzeuge und<br />

Regional Jets bis zu 149 Sitzplätzen) wird ebenfalls mit<br />

einem deutlichen Anstieg der weltweiten Flotte gerechnet.<br />

Der Hersteller Bombardier prognostiziert in den nächsten<br />

20 Jahren einen Anstieg von 11.200 auf 17.300 Regionalflugzeuge.<br />

Berücksichtigt man, dass rund 40 % der heute im<br />

Einsatz befindlichen Regionalflugzeuge, also 4.500, auch<br />

noch in 20 Jahren im Einsatz sein werden, bedeutet dies in<br />

den nächsten 20 Jahren einen Bedarf an rund 12.800 neuen<br />

Regionalflugzeugen.<br />

39


Aufgrund des langfristig erwarteten Wachstums im Regionalflugverkehr,<br />

der volatilen bzw. hohen Kerosinpreise sowie<br />

den Bemühungen zur Reduzierung von CO2-Emissionen ist<br />

innerhalb des Bereiches der Regionalflugzeuge ein Trend zu<br />

größeren Flugzeugen zu verzeichnen.<br />

Für den für das Fondsflugzeug relevanten Teilmarkt (Regionalflugzeuge<br />

mit 100 bis 149 Sitzplätzen) rechnet der Hersteller<br />

Bombardier mit einer deutlichen Zunahme der Flotte<br />

von derzeit 5.300 Flugzeugen auf 9.000 Flugzeuge im Jahr<br />

2029. Da nur noch ein Teil der aktuellen Flotte auch im Jahr<br />

2029 noch in Betrieb sein wird, entspricht dies einem erwarteten<br />

Neubedarf von rund 6.700 Flugzeugen in diesem Segment.<br />

Prognostizierte Entwicklung der weltweiten Regionalflugzeugflotte<br />

bis zum Jahr 2029 (Gesamtflotte)<br />

Flugzeuge<br />

20.000<br />

16.000<br />

12.000<br />

8.000<br />

4.000<br />

0<br />

40 I Der Luftverkehrsmarkt<br />

5.300<br />

2.200<br />

3.700<br />

9.000<br />

7.000<br />

1.300<br />

2009 2029<br />

100 bis 149 Sitze 60 bis 99 Sitze 20 bis 59 Sitze<br />

Quelle: In Anlehnung an Bombardier Commercial Aircraft Market Forecast 2010–2029<br />

Operating Leasing Markt<br />

Im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages wird ein Flugzeug<br />

einer Fluggesellschaft über einen vertraglich vereinbarten<br />

Zeitraum zu festgelegten monatlichen Leasingraten<br />

zur Nutzung überlassen. Dies erfolgt in der Regel über sogenannte<br />

„Dry-Lease-Verträge“, bei denen der Leasinggeber<br />

nur das Flugzeug zur Verfügung stellt und der Leasingnehmer<br />

für Betrieb, Wartung, Versicherung und Crew selbst verantwortlich<br />

ist. Nach Ablauf des Leasingvertrages, der üblicherweise<br />

eine Laufzeit zwischen einem und sieben Jahren<br />

aufweist (Erstleasingverträge auch länger, wie im vorliegenden<br />

Fall zehn Jahre), wird das Flugzeug in einem vorher definierten<br />

Wartungszustand an den Leasinggeber / Eigentümer<br />

zurückgegeben. Dieser hat dann – je nach Marktlage – die<br />

Möglichkeit, das Flugzeug zu veräußern oder an einen neuen<br />

Leasingnehmer weiterzuvermieten.<br />

Für Fluggesellschaften hat die Anmietung eines Flugzeuges<br />

im Rahmen eines Operating-Leasingvertrages folgende Vorteile:<br />

Das Unternehmen kann dadurch auf kurz- und mittelfristige<br />

Nachfrageschwankungen reagieren, ohne kapitalintensive<br />

Investitionen vorzunehmen. Zudem bestehen bei<br />

der Bestellung von Neuflugzeugen erhebliche Lieferzeiten.<br />

Die Anmietung eines Teils der Flotte ermöglicht den Fluggesellschaften<br />

damit eine kapitalschonende und flexible Reaktion<br />

auf Nachfragezuwächse.<br />

Die Deregulierung und Liberalisierung des Luftverkehrs verstärkt<br />

den Trend zum Operating Leasing, da in immer mehr<br />

Ländern neue Fluglinien auf den Markt drängen. In der<br />

dadurch entstehenden Konkurrenzsituation sind alle Fluggesellschaften<br />

bemüht, ihre Flugzeugflotte so günstig und<br />

so liquiditätsschonend wie möglich zu finanzieren. Verstärkt<br />

wurde dieser Trend durch die Schwierigkeiten der Luftfahrtbranche<br />

zu Beginn des letzten Jahrzehnts und den dadurch<br />

entstandenen hohen Kostendruck.


In den vergangenen Jahren hat sich das Operating Leasing<br />

von Flugzeugen somit von einer Finanzierungsmöglichkeit,<br />

welche nahezu ausschließlich von Fluggesellschaften ohne<br />

Alternative zur Beschaffung von Flugzeugen genutzt wurde,<br />

zu einem weitverbreiteten Finanzierungsinstrument entwickelt,<br />

das auch von großen Fluggesellschaften weltweit eingesetzt<br />

wird. Im Jahr 1970 war rund 1,5 % der weltweiten<br />

Flotte im Rahmen des Operating Leasing gemietet (siehe<br />

untenstehende Grafik). Bis zum Jahr 2010 stieg diese Quote<br />

auf über 30 % der weltweiten Flugzeugflotte (rund 7.400<br />

Flugzeuge). Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs der<br />

Operating-Leasing-Flugzeuge um rund 13 %. Damit wuchs<br />

die Operating-Leasing-Flotte stärker als die weltweite Flugzeugflotte.<br />

Historische Entwicklung des Operating Leasing für Flugzeuge<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

57 (1,5 %)<br />

Gesamtflotte:<br />

3.811 Flugzeuge<br />

Quelle: Boeing Capital Corporation<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

208 (3 %)<br />

Gesamtflotte:<br />

6.397 Flugzeuge<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

1.658 (17 %)<br />

Gesamtflotte:<br />

9.775 Flugzeuge<br />

Ausblick<br />

Die derzeitige gesamtwirtschaftliche Erholung wirkt sich<br />

auch im weltweiten Luftverkehr in Form von steigenden<br />

Passagierzahlen und Frachtmengen aus. Auch langfristig<br />

erwarten Marktkenner, dass der Luftverkehr in Folge der<br />

fortschreitenden Globalisierung, der steigenden Kaufkraft<br />

in den Schwellenländern sowie der zunehmenden Deregelierung<br />

ein attraktiver Wachstumsmarkt bleibt. Der Flugzeughersteller<br />

Boeing rechnet weltweit im Zeitraum 2010<br />

bis 2029 mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum<br />

des Passagieraufkommens (in verkauften Sitzkilometern)<br />

von 5,3 % und einem Bedarf von rund 30.900 neuen<br />

Flugzeugen.<br />

Jedoch erfordern potenzielle Marktschwankungen, die auf<br />

externen Faktoren basieren, bei Investitionen in diesem Sektor<br />

ein marktgängiges und gut vermarktbares Asset, eine<br />

solide Strukturierung mit einem adäquaten Sicherheitenpaket<br />

sowie ein hohes Maß an Produkt-Know-How und ein<br />

proaktives Asset-Management des Flugzeuges.<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

3.826 (24 %)<br />

Gesamtflotte:<br />

15.859 Flugzeuge<br />

Geleaste Flugzeuge:<br />

7.442 (33 %)<br />

1970 1980 1990 2000 2010<br />

Gesamtflotte:<br />

22.689 Flugzeuge<br />

41


Wartungshalle in Palma de Mallorca mit einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> (Flugzeug rechts im Bild) sowie einer Boeing B737-800 von Air Europa


Foto: Thomas L. Fischer


Der Hersteller und das Flugzeug<br />

Hersteller Embraer<br />

Hersteller des Flugzeuges des Beteiligungsangebotes vom<br />

Typ Embraer <strong>195</strong> ist das brasilianische Unternehmen Embraer<br />

– Empresa Brasileira de Aeronáutica S. A. (im Folgenden<br />

„Embraer“), neben Boeing und Airbus einer der großen Flugzeugbauer<br />

der Welt. Das Unternehmen wurde im Jahr 1969<br />

von der brasilianischen Regierung gegründet und im Jahr<br />

1994 privatisiert. Heute befindet es sich mehrheitlich im<br />

Besitz institutioneller Investoren.<br />

Embraer ist im zivilen und im militärischen Flugzeugmarkt<br />

aktiv und einer der größten Exporteure Brasiliens. Embraer<br />

hat seinen Hauptsitz in São José dos Campos unweit der<br />

Metropole São Paulo. Weltweit werden derzeit rund 17.100<br />

Mitarbeiter beschäftigt.<br />

Trotz einer gegenüber 2008 leicht höheren Anzahl an Flugzeugauslieferungen<br />

verzeichnete Embraer im Jahr 2009<br />

einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr. Hintergrund<br />

ist die verstärkte Produktion und Auslieferung von<br />

Businessjets, welche geringere Umsätze generiert als die<br />

größeren Linienpassagierflugzeuge. Nach einem Rückgang<br />

2008 gegenüber 2007 konnte der Jahresüberschuss in 2009<br />

dagegen mehr als verdoppelt werden.<br />

44 I Der Hersteller und das Flugzeug<br />

Geschäftszahlen Embraer<br />

In Mio. EURO 2010 1) 2009 2) 2008 2) 2007 2) 3) Veränderung<br />

in % 4)<br />

Umsatz 2.<strong>54</strong>7 4.827 5.244 4.462 - 8,0<br />

Jahresüberschuss 153 400 192 529 + 108,3<br />

Bilanzsumme 6.200 7.119 9.598 6.909 - 25,8<br />

Eigenkapital 1.958 2.242 2.666 2.071 - 15,9<br />

Umrechnungskurse per 17.01.2011: 1 EUR = 2,24 Brasilianische Real / 1 EUR = 1,33 USD.<br />

1) Untestierte 9-Monats-Zahlen.<br />

2) Dem testierten konsolidierten Jahresabschluss entnommen; jeweils zum 31.12.<br />

3) Der Jahresabschluss 2007 wurde zur besseren Vergleichbarkeit im Sinne der neuen<br />

Rechnungslegungsvorschriften in Brasilien neu aufgestellt.<br />

4) Veränderung 2009 gegenüber 2008.<br />

Quelle: Investor Relations / Financial Information (www.<strong>embraer</strong>.com)<br />

Die Ratingagentur Standard & Poor’s hat Embraer im Jahr<br />

2006 mit „BBB-“ bewertet; ein aktuelleres Rating liegt nicht<br />

vor. Die Skala für langfristige Bonitätsratings bei der Ratingagentur<br />

Standard & Poor’s reicht von „AAA“ bis „D“. In der<br />

Finanzbranche wird das Rating insbesondere für Investoren<br />

in die beiden Gruppen „Investment Grade“ und „Speculative<br />

Grade“ aufgeteilt. Zur feineren Differenzierung wurden<br />

zudem „+“ und „–“ Ratings eingeführt. Das Rating „BBB-“<br />

liegt damit im Mittelfeld der Gesamtskala und wird noch<br />

unter „Investment Grade“ eingestuft. Das Rating „BBB“ wird<br />

verwendet für Schuldner mittlerer Güte, die momentan<br />

zufriedenstellend agieren. 1)<br />

1) Weitere Informationen hierzu können im Internet nach kostenfreier Registrierung unter<br />

folgendem englischsprachigen Link abgerufen werden:<br />

http://www.standardandpoors.com/prot/ratings/entityratings/en/us/<br />

?entityID=278625&sectorCode=CORP


Detailansicht Cockpitfenster einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> von Air Europa<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Das Fondsflugzeug<br />

Allgemeines<br />

Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um ein Flugzeug vom<br />

Typ Embraer <strong>195</strong> LR. Es gehört der sogenannten 170/190-<br />

Baureihe (im Folgenden auch „E-Jet-Familie“) des Herstellers<br />

Embraer an. Die Baureihe umfasst die Flugzeugtypen Embraer<br />

170, 175, 190 und <strong>195</strong>. Sie wurde von Grund auf neu<br />

entwickelt, um die Lücke zwischen den 70- und den 120-sitzigen<br />

Flugzeugen zu schließen. Aufgrund dieser Lücke waren<br />

viele Fluggesellschaften in der Vergangenheit gezwungen,<br />

Strecken weniger effizient zu betreiben. So wurden beispielsweise<br />

Strecken mit unterbesetzten Flugzeugen bedient oder<br />

unkomfortable Bestuhlungen gewählt.<br />

Die 170 / 190-Baureihe im Detail<br />

Die 170 / 190-Baureihe ist eine Weiterentwicklung im<br />

Bereich der Jetflugzeuge mit dem Ziel, den Fluggesellschaften<br />

neue Möglichkeiten hinsichtlich des Einsatzes zu eröffnen<br />

und zugleich den gestiegenen Passagieransprüchen<br />

Rechnung zu tragen. Durch den Einsatz von sogenannten<br />

E-Jets (das „E“ steht für efficiency = leistungsorientiert)<br />

sollen ein Überhang an Sitzplatzkapazität, die Verschwendung<br />

von Treibstoff, überdurchschnittliche gewichtsbezogene<br />

Flughafengebühren und Kompromisse hinsichtlich der<br />

Performance und im Kabinenkomfort vermieden werden.<br />

46 I Der Hersteller und das Flugzeug<br />

Die Embraer E-Jets können bei geringeren operativen Kosten<br />

längere Strecken fliegen als viele andere Regionalflugzeuge.<br />

Die E-Jet-Familie zeichnet sich verglichen mit anderen<br />

Regionalflugzeugen durch ein besseres Nutzlast- / Reichweiteverhältnis<br />

aus. Beispielsweise kann die Embraer <strong>195</strong> Ziele<br />

in einem Umkreis von bis zu rund 3.500 Kilometern anfliegen.<br />

Im Vergleich hierzu hat die Bombardier CRJ 900LR eine<br />

Reichweite von 3.385 Kilometern.<br />

Die E-Jets von Embraer weisen aufgrund ihrer besonderen<br />

Bauweise im Vergleich zu Modellen der etablierten Wettbewerber<br />

ein sehr gutes Verhältnis Nutzlast zu Leergewicht<br />

auf und gelten deshalb bei den Fluggesellschaften als sehr<br />

rentabel. Das Verhältnis maximale Nutzlast zu Leergewicht<br />

ist beispielsweise bei einer Embraer <strong>195</strong> um 21 % besser als<br />

bei einer Boeing 737-600 und um 30 % besser als bei einem<br />

Airbus 318. Als Nutzlast werden Passagiere und /oder Fracht<br />

bezeichnet, wohingegen das Leergewicht das Gewicht des<br />

Flugzeuges ohne Treibstoff darstellt. Kann also ein Flugzeugtyp<br />

bei gleichem oder sogar geringerem Treibstoffverbrauch<br />

im Verhältnis mehr Nutzlast als ein anderer Flugzeugtyp<br />

transportieren, verbessert sich das Verhältnis<br />

Nutzlast zu Leergewicht. Dies hat für Fluggesellschaften<br />

eine wesent liche Bedeutung, weil es direkt deren gewichtsbezogene<br />

Operationskosten wie z. B. für Treibstoff, Landegebühren<br />

oder Luftnavigationsgebühren reduziert.


Die Flugzeuge der 170 / 190-Baureihe zeichnen sich durch<br />

eine hohe Kommunalität aus, d. h. die verschiedenen Typen<br />

werden zu großen Teilen aus gleichen Komponenten<br />

gebaut. Dies ermöglicht eine große Flexibilität hinsichtlich<br />

Wartungspersonal, Crewmitgliedern und Routenplanern<br />

und reduziert die Trainingskosten.<br />

Alle Typen der Embraer 170 /190-Baureihe verfügen über<br />

das gleiche Cockpit und Fly-by-Wire-System (elektronische<br />

Flugsteuerung). Weiterhin können sie mit demselben Type-<br />

Rating geflogen werden. Ein Type-Rating ist eine Musterberechtigung,<br />

die zum Führen eines bestimmten Luftfahrzeuges<br />

berechtigt. Damit ist unter anderem gewährleistet, dass<br />

Fluggesellschaften, die derzeit kleine Flugzeuge der Bau -<br />

reihe einsetzen, ohne Schwierigkeiten auch Embraer <strong>195</strong><br />

betreiben können.<br />

Embraer setzt darüber hinaus neue Standards im Hinblick<br />

auf die Cockpittechnologie. Alle Cockpits sind sogenannte<br />

„Glascockpits“, d. h. sie sind mit LCD-Displays ausgestattet,<br />

die alle wichtigen Informationen digital an einem Bildschirm<br />

anzeigen.<br />

Bestellungen und Auslieferungen<br />

Seit Indienststellung des ersten E-Jet vor fast sieben Jahren<br />

wurden rund 700 Maschinen an mehr als 50 Fluggesellschaften<br />

in 35 Länder ausgeliefert. Flugzeuge der E-Jet-<br />

Familie sind sowohl bei Air Europa als auch bei Flybe (größte<br />

Regionalfluggesellschaft Europas), Air Dolomiti und Lufthansa<br />

Cityline (100 % Deutsche Lufthansa AG), Air Canada<br />

und Finnair im Einsatz.<br />

Embraer 170 / 190 Familie (Stand 31.12.2010)<br />

Modell Bestellungen Auslieferungen<br />

Embraer 170 191 181<br />

Embraer 175 173 133<br />

Embraer 190 478 321<br />

Embraer <strong>195</strong> 105 64<br />

Gesamt 947 699<br />

Quelle: www.<strong>embraer</strong>.com<br />

Per Januar 2011 war nach Angaben des Gutachters AVAC<br />

keines der bisher ausgelieferten Flugzeuge vom Typ Embraer<br />

<strong>195</strong> geparkt.<br />

Fondsflugzeug Embraer <strong>195</strong> LR<br />

Die Embraer <strong>195</strong> LR (LR steht für Long Range = hohe Reichweite)<br />

ist die jüngste Weiterentwicklung der 170 / 190-<br />

Baureihe und entspricht im Wesentlichen einer gestreckten<br />

Embraer 190. In der Embraer <strong>195</strong> finden – je nach Art der<br />

Bestuhlung – zwischen 108 und 122 Passagiere Platz. Der<br />

Einsatz modernster Technologie führt nach Herstellerangaben<br />

zu einer Verringerung der Sprit- und Wartungskosten.<br />

Die Embraer <strong>195</strong> ist ein modernes und marktgängiges Flugzeug<br />

mit einem relativ stabilen Restwert. Dies wird durch<br />

das gute Rating von derzeit „B+“ des renommierten Gutachters<br />

AVAC bestätigt. Hierbei handelt es sich um die siebte<br />

Rangstufe von 25 (mögliche Ratings: „A++“ bis „E--“). Somit<br />

liegt das Rating im oberen Drittel. Da die ersten drei Rangstufen<br />

derzeit unbesetzt sind, ist es zudem derzeit das viertbeste<br />

vergebene Rating.<br />

47


Die sogenannte „double-bubble“-Hülle des Flugzeugrumpfes<br />

(Umformung und Vergrößerung des vormals kreisförmigen<br />

Rumpf-Querschnittes) bietet Verbesserungen bei Kabinenkomfort<br />

und Nutzbarkeit. Eine geräumige Zwei-Plus-Zwei-<br />

Bestuhlung hat den oftmals unbeliebten Mittelsitz endgültig<br />

eliminiert und erhöht damit den Reisekomfort. Der E-Jet<br />

bietet bis zu 17 % mehr persönlichen Platz pro Passagier als<br />

vergleichbare Regionalflugzeuge. Die Kabinenhöhe beträgt<br />

komfortable zwei Meter. Darüber hinaus verfügt das Flugzeug<br />

über reichlich Gepäckstauraum in der Kabine und im<br />

Frachtraum.<br />

Rumpf-Querschnitt Embraer <strong>195</strong><br />

Größe Handgepäck<br />

61x40x25 cm<br />

39°<br />

Quelle: Embraer<br />

0,46 m<br />

0,78 m<br />

0,50 m<br />

2,74 m<br />

3,01 m<br />

48 I Der Hersteller und das Flugzeug<br />

1,44 m<br />

2,0 m<br />

0,94 m<br />

3,35 m<br />

Technische Beschreibung des Fondsflugzeuges<br />

Baumuster Embraer <strong>195</strong> LR (Jet)<br />

Auslieferung März 2009<br />

Sitzplätze 122<br />

Spannweite 28,72 m<br />

Länge 38,65 m<br />

Höhe 10,55 m<br />

Maximale Reisegeschwindigkeit 870 km / h<br />

Maximales Abfluggewicht 50.790 kg<br />

Reichweite rund 3.500 km<br />

Triebwerke General Electric CF34 –Turbofans CF34-10E5<br />

Seriennummer 19000244<br />

Anschaffungskosten<br />

Die Fondsgesellschaft hat das Flugzeug von einer Tochtergesellschaft<br />

der Globalia-Gruppe, der Globalia Lease Finance<br />

Two Limited, am 25.11.2010 erworben.<br />

Die Zahlung der Anschaffungskosten wurde anteilig in US-<br />

Dollar und Euro geleistet. Für die Umrechnung des Euro-<br />

Anteils wurde ein Wechselkurs in Höhe von 1 EUR = 1,3308<br />

USD fixiert.<br />

Die Anschaffungskosten der Fondsgesellschaft für das Flugzeug<br />

belaufen sich umgerechnet auf rund EUR 22,2 Mio.


Wertgutachten<br />

Es wurden Wertgutachten von den folgenden renommierten<br />

Gutachtern eingeholt:<br />

Ascend Worldwide Ltd. („Ascend“)<br />

Anschrift: Cardinal Point, Newall Road, Heathrow Airport,<br />

TW6 2AS, Vereinigtes Königreich<br />

Rechtsform: Private Limited Company (vergleichbar einer<br />

<strong>GmbH</strong>)<br />

The Aircraft Value Analysis Company („AVAC“)<br />

Anschrift: Richmond House, 23 Cherry Lane, Bearley, Nr<br />

Stratford upon Avon, Warks, CV37 0SX, Vereinigtes Königreich<br />

Rechtsform: Private Company (vergleichbar einer Personengesellschaft)<br />

AVITAS Inc. („AVITAS“)<br />

Anschrift: 14520 Avion Parkway, Suite 300, Chantilly, VA<br />

20151, USA<br />

Rechtsform: Corporation (vergleichbar einer AG)<br />

Unternehmensgegenstand der vorgenannten Gutachter ist<br />

unter anderem die Anfertigung von Bewertungen und Gutachten<br />

für Flugzeuge.<br />

Die folgenden Wertentwicklungen werden für die Embraer<br />

<strong>195</strong> bis zum Jahr 2020 prognostiziert. Die nachstehenden<br />

Werte bilden jeweils die gemittelten gutachterlichen Restwerte<br />

ab auf Basis des von den Gutachtern unterstellten<br />

Wartungszustandes, dem sogenannten „Full-Life-Zustand“<br />

(siehe hierzu Seite 60). Die Bandbreite der gutachterlichen<br />

Mid-Case-Werte zum Erwerbszeitpunkt im Jahr 2010 reicht<br />

von USD 28,6 Mio. bis USD 30,0 Mio.<br />

Durchschnittliche Marktwerte 1) Embraer <strong>195</strong><br />

(Auslieferung März 2009)<br />

Alle Angaben in Mio. USD, gerundet<br />

(PROGNOSE, Stand: Oktober 2010)<br />

Niedrig Mittel Hoch<br />

(Mid-Case<br />

Werte)<br />

2010 29,3 29,3 29,3<br />

2011 24,5 29,4 30,8<br />

2012 24,2 29,3 30,9<br />

2013 22,8 28,1 29,8<br />

2014 21,6 26,8 28,7<br />

2015 20,8 26,0 28,1<br />

2016 20,0 25,3 27,5<br />

2017 18,9 24,2 26,4<br />

2018 17,7 22,8 25,1<br />

2019 16,6 21,7 24,0<br />

2020 15,6 20,6 23,0<br />

1) Basis: Gutachten von Ascend (07.10.2010), AVAC (Oktober 2010), AVITAS (25.10.2010)<br />

Der Gutachter Ascend unterstellt eine jährliche Inflationsrate von 2,5%.<br />

Die vom Gutachter AVAC unterstellte Inflationsrate variiert auf jährlicher Basis.<br />

Der Gutachter AVITAS unterstellt eine jährliche Inflationsrate von 1,5%.<br />

Nach Kenntnis des Anbieters existieren keine weiteren Bewertungsgutachten<br />

für das Anlageobjekt.<br />

49


Der Leasingnehmer Air Europa<br />

Das Flugzeug ist für einen Zeitraum von zehn Jahren an Air<br />

Europa Líneas Aéreas, S. A.U. (im Folgenden „Air Europa“)<br />

vermietet.<br />

Historie der Fluggesellschaft<br />

Air Europa hat im Jahr 1986 den Flugbetrieb aufgenommen.<br />

Bis zur Übernahme 1991 durch eine spanische Investorengruppe<br />

um Juan José Hidalgo, den Gründer und Mehrheitsgesellschafter<br />

der Globalia-Gruppe, eines großen spanischen<br />

Touristik-Konzerns mit über 1.300 Reisebüros in<br />

Spanien und Portugal, gehörte Air Europa zu dem britischen<br />

Touristikunternehmen International Leisure Group.<br />

Im Jahr 1993 erhielt Air Europa als erste private Fluggesellschaft<br />

Spaniens die Genehmigung, Inlandsflüge im Passagierverkehr<br />

durchzuführen und durchbrach damit das Monopol<br />

der damaligen staatlichen spanischen Fluggesellschaft<br />

Iberia.<br />

1994 beteiligte sich Air Europa an der Gründung von Eurohandling<br />

UTE, einer Gesellschaft, die Abfertigungsdienste<br />

für andere Fluggesellschaften an spanischen Flughäfen<br />

anbietet. 1995 führte Air Europa die ersten internationalen<br />

Linienflüge mit den Zielen London und New York durch.<br />

Das Wachstum der Airline erhielt im Jahr 1996 einen weiteren<br />

Schub mit der Aufnahme von 15 neuen Flugstrecken<br />

(z. B. nach Paris / Frankreich, Varadero / Kuba und Salvador de<br />

Bahia / Brasilien) sowie über 750 wöchentlich durchgeführten<br />

Flügen. Mit der Inbetriebnahme von sechs neuen Boeing<br />

737-800 Next-Generation-Flugzeugen im Jahr 1999 sowie<br />

vier weiteren Boeing 737-800 und des ersten Langstreckenflugzeuges<br />

Boeing 767-300 im Jahr 2000 wurde auch die<br />

50 I Der Leasingnehmer Air Europa<br />

Flotte sukzessive erneuert und vergrößert. Im gleichen Jahr<br />

wurde ein Vielfliegerprogramm gestartet.<br />

In den Folgejahren wurden zahlreiche Flugzeugbestellungen<br />

zur Flottenmodernisierung getätigt. So wurden u. a. acht<br />

Flugzeuge des sogenannten „Dreamliners“ Boeing B787<br />

bestellt.<br />

2006 feierte Air Europa sein 20jähriges Bestehen. Im gleichen<br />

Jahr wurde ein neuer Hangar auf dem Flughafen<br />

Palma de Mallorca eröffnet. 2007 trat Air Europa der Allianz<br />

SkyTeam als assoziiertes Mitglied bei, in der u. a. auch Air<br />

France – KLM Mitglied ist. 2009 wurden die ersten Flugzeuge<br />

vom Typ Embraer <strong>195</strong> in die Flotte aufgenommen.<br />

Heute ist Air Europa eine erfolgreiche spanische Fluggesellschaft<br />

mit rund 3.000 Mitarbeitern und rund 9 Mio. Passagieren<br />

im Jahr 2009.<br />

Eigentümerstruktur<br />

Globalia Corporación Empresarial, S. A. (im Folgenden<br />

„Globalia“) besitzt 100 % der Anteile an Air Europa.<br />

Globalia entstand aus der 1971 von Juan José Hidalgo<br />

gegründeten Reisebürokette Viajes Halcón. Juan José<br />

Hidalgo ist mit rund 52 % der Anteile Mehrheitsgesellschafter<br />

von Globalia. In den Geschäftsbereichen Airline, Reiseveranstaltung,<br />

Hotel und Handling (Abfertigungsdienstleistungen<br />

auf Flughäfen) mit insgesamt über 15.000<br />

Mitarbeitern wurde im Jahr 2009 ein Umsatz von über EUR<br />

2,7 Mrd. und ein Gewinn vor Steuern von rund EUR 32,8<br />

Mio. erzielt.


Detailansicht Seitenleitwerk des Fondsflugzeuges<br />

Foto: Thomas L. Fischer


Flotte<br />

Die Flotte von Air Europa umfasst derzeit 42 Flugzeuge der<br />

Typen Boeing B737-800, B767-300, Airbus A330-200 sowie<br />

Embraer <strong>195</strong>. Mit einem Durchschnittsalter von rund sechs<br />

Jahren betreibt Air Europa eine junge und effiziente Flotte.<br />

Stand Flotte per 17.01.2011<br />

Boeing B737-800 25<br />

Boeing B767-300 2<br />

Airbus A330-200 7<br />

Embraer <strong>195</strong> 8<br />

2009 wurden die ersten Flugzeuge des Typs Embraer <strong>195</strong> in<br />

die Flotte aufgenommen. Mit 122 Sitzplätzen und damit<br />

einer geringeren Kapazität als die deutlich größere Boeing<br />

B737-800 (186 Sitzplätze) wird dieser Flugzeugtyp insbesondere<br />

auf Inlandsstrecken sowie zu Zielen ins europäische<br />

Ausland mit mittlerem Verkehrsaufkommen eingesetzt.<br />

52 I Der Leasingnehmer Air Europa<br />

Um die Flotte weiter zu modernisieren, bestehen bereits<br />

Bestellungen und Optionen für weitere neue Flugzeuge.<br />

Neue Bestellungen (Stand 17.01.2011)<br />

2011 3 Embraer <strong>195</strong><br />

2011 – 2016 24 Boeing B737-800<br />

2016 – 2017 8 Boeing B787-800<br />

Mit der geplanten Indienststellung der acht „Dreamliner“<br />

ab dem Jahr 2016 sollen die bisherigen Langstreckenflugzeuge<br />

vom Typ B767-300 bzw. A 330-200 ersetzt werden. Air<br />

Europa hätte damit eine noch effizientere Flotte aus nur<br />

noch drei Flugzeugtypen.


Streckennetz<br />

Air Europa war die erste spanische Fluggesellschaft, die<br />

sowohl Charter- als auch Linienflüge durchführte. Die Vermarktung<br />

eines Teils der Beförderungskapazitäten (derzeit<br />

rund 20 %) durch Veranstalter der Globalia-Gruppe ermöglicht<br />

Air Europa eine gezielte Steuerung der Auslastung der<br />

Flugzeuge sowie der Ticketpreise. Air Europa unterhält ein<br />

dichtes Streckennetz in Spanien sowie über das Drehkreuz<br />

Madrid zahlreiche Verbindungen nach Mittel- und Südamerika<br />

mit über 200 Flügen täglich zwischen 29 Destinationen<br />

in 18 Ländern. Air Europa war zudem die erste spanische<br />

Airline mit einer Direktverbindung nach China.<br />

Flugstrecken in Europa<br />

Teneriffa<br />

Süd Süd<br />

Dakar<br />

Aberdeen<br />

Edinburgh<br />

Dublin<br />

Vigo<br />

Lissabon<br />

Oviedo<br />

Madrid<br />

Newcastle<br />

Paris<br />

Sevilla Alicante<br />

Malaga<br />

Marrakesch<br />

Oslo<br />

Bremen<br />

Göteborg<br />

Nürnberg<br />

Genf<br />

Ljubljana<br />

Lyon<br />

Mailand Venedig<br />

Nizza<br />

Rom<br />

Palma<br />

Tunis<br />

Cluj<br />

Athen<br />

Bukarest<br />

In Zusammenarbeit mit:<br />

Air France<br />

Aeroflot<br />

Alitalia<br />

Tarom<br />

Moskau<br />

Flugstrecken in Spanien<br />

Santiago Santiago de<br />

Compostela<br />

Vigo<br />

Santa Cruz<br />

de la Palma<br />

A Coruña<br />

Teneriffa Teneriffa<br />

Süd<br />

Oviedo<br />

Teneriffa<br />

Nord<br />

León<br />

MADRID<br />

Bilbao<br />

Pamplona<br />

Córdoba<br />

Sevilla<br />

Granada<br />

Málaga Málaga<br />

Gran Canaria<br />

Lanzarote Lanzarote<br />

Fuerteventura<br />

Saragossa<br />

Barcelona<br />

Lleida<br />

Valencia<br />

Albacete<br />

Alicante<br />

Murcia<br />

Tarragona<br />

Flugstrecken Nord-/ Mittel-/Südamerika<br />

Mexico<br />

Mérida<br />

Cancun<br />

Miami<br />

In Zusammenarbeit mit:<br />

Iberworld<br />

Aeroméxico<br />

New York<br />

Havanna<br />

Punta Cana<br />

Santo Domingo<br />

Lima<br />

Caracas<br />

Buenos Aires<br />

Palma<br />

Ibiza<br />

Menorca<br />

In Zusammenarbeit mit:<br />

Spanair<br />

Renfe<br />

MADRID<br />

BARCELONA<br />

Salvador de Bahia<br />

53


Foto: Thomas L. Fischer<br />

Wartungshalle in Palma de Mallorca während der Schichtbesprechung


Geschäftszahlen<br />

Die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die in der Folge<br />

schwache wirtschaftliche Entwicklung in Spanien haben<br />

sich auch auf Air Europa ausgewirkt.<br />

Nach einem Umsatz- und Passagierwachstum in den vorangegangenen<br />

Jahren wurde 2008 und 2009 ein Rückgang der<br />

Passagierzahlen verzeichnet. Dabei gelang es Air Europa<br />

jedoch, im Jahr 2009 die Auslastung der Flugzeuge zu<br />

steigern. Trotz eines Umsatzrückgangs im vergangenen<br />

Geschäftsjahr (per 31.10.2009) um rund 11 % gegenüber<br />

dem Vorjahr auf EUR 1,1 Mrd. konnte Air Europa dabei einen<br />

Gewinn nach Steuern in Höhe von rund EUR 16,5 Mio.<br />

erwirtschaften. Air Europa schloss damit das neunte<br />

Geschäftsjahr innerhalb der vergangenen zehn Jahre mit<br />

Gewinn ab. Lediglich im Jahr 2001 wurde in Folge der Auswirkungen<br />

der Terroranschläge des 11. September 2001 ein<br />

Verlust verzeichnet. Während andere Fluggesellschaften<br />

bzw. die gesamte Luftfahrtbranche im Rahmen der Finanzund<br />

Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 deutliche<br />

Verluste erlitten, agierte Air Europa profitabel.<br />

Kennzahlen Air Europa in Mio. EUR (jeweils per 31.10.)<br />

Ausblick<br />

Die derzeitige Erholung im weltweiten Luftverkehr sollte<br />

auch einen entsprechenden positiven Effekt auf Air Europa<br />

haben. Auch durch die Vollmitgliedschaft in der Allianz Sky-<br />

Team, die Air Europa seit 2010 innehat, erwartet die Fluggesellschaft<br />

positive Effekte. Für das Geschäftsjahr 2009/2010<br />

wird ein deutlich positives Jahresergebnis erwartet.<br />

2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003<br />

Umsatz 1.123,8 1.265,0 1.170,9 1.042,9 898,4 789,1 694,5<br />

Operatives Ergebnis 32,2 1,1 34,3 11,2 4,6 27,7 32,9<br />

Gewinn nach Steuern 16,5 5,1 20,7 7,5 1,6 20,0 18,8<br />

Bilanzsumme 457,8 380,1 369,7 328,7 347,0 290,6 253,7<br />

Eigenkapital 60,8 44,4 60,0 46,7 40,8 58,8 57,5<br />

Quelle: Jahresabschluss Air Europa<br />

Entwicklung Passagierzahlen Air Europa<br />

Mio. Passagiere<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

8,4<br />

2005<br />

9,0<br />

9,9 9,7<br />

Quelle: Annual Report 2009 Globalia Corporación Empresarial S.A.<br />

8,9<br />

2006 2007 2008 2009<br />

55


Wartungshalle in Palma de Mallorca mit einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> (Flugzeug rechts im Bild) sowie einer Boeing B737-800 von Air Europa


Foto: Thomas L. Fischer


Der Leasingvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 31.10.2010 einen Leasingvertrag<br />

mit Air Europa abgeschlossen, der am 25.11.2010 durch<br />

einen Nachtrag modifiziert wurde. Im Rahmen dieses Vertrages<br />

verleast die Fondsgesellschaft das im Leasingvertrag<br />

näher bestimmte Flugzeug des Typs Embraer <strong>195</strong> an Air<br />

Europa.<br />

Laufzeit<br />

Die Laufzeit des Leasingvertrages beträgt zehn Jahre ab<br />

Erwerb des Flugzeuges durch die Fondsgesellschaft am<br />

25.11.2010. Eine ordentliche Kündigung des Leasingvertrages<br />

während der Laufzeit ist ausgeschlossen.<br />

Leasingrate<br />

Die Leasingrate in Höhe von anfänglich umgerechnet EUR<br />

200.329 ist monatlich vorschüssig zahlbar. Sie valutiert teilweise<br />

in Euro und teilweise in US-Dollar. Der US-Dollar-Anteil<br />

entspricht der Tilgung und der Verzinsung des US-Dollar-Darlehens.<br />

Aus dem Euro- Anteil werden nach Abzug der laufenden<br />

Kosten und der Eigenkapital-Zwischenfinanzierungszinsen<br />

sowie nach Einbehalt einer Liquiditätsreserve die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

für die Investoren vorgenommen.<br />

Air Europa hat sich für einen variablen US-Dollar-Zinssatz<br />

für das aufgenommene Darlehen über die Laufzeit entschieden.<br />

In Abhängigkeit von dem jeweils zwei Tage vor Ablauf<br />

der Zinsbindungsfrist zu fixierenden variablen US-Dollar-<br />

Zinssatz wird der US-Dollar-Anteil der Leasingrate entsprechend<br />

angepasst. Die Höhe des Euro-Anteils ist während<br />

der Laufzeit des Leasingvertrages vom Darlehens-Zinssatz<br />

unabhängig.<br />

Betrieb<br />

Der Leasingvertrag sieht vor, dass Air Europa während der<br />

Laufzeit des Leasingvertrages sämtliche Risiken eines Verlustes,<br />

der Beschädigung oder der Zerstörung des Flugzeuges<br />

trägt. Air Europa hat sämtliche Kosten zu tragen, die mit<br />

dem Betrieb des Flugzeuges zusammenhängen, und darü-<br />

58 I Der Leasingvertrag<br />

ber hinaus auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass<br />

der im Leasingvertrag vorgesehene umfängliche Versicherungsschutz<br />

eingedeckt wird und während der gesamten<br />

Laufzeit des Leasingvertrages bestehen bleibt.<br />

Air Europa ist dafür verantwortlich, dass das Flugzeug ordnungsgemäß<br />

und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren<br />

rechtlichen Vorschriften und Vorgaben der nationalen<br />

und internationalen Luftfahrtbehörden betrieben wird.<br />

Air Europa ist darüber hinaus vollumfänglich für die Wartung<br />

verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich das Flugzeug<br />

stets in einem einwandfreien technischen Zustand befindet.<br />

Soweit Defekte oder Beschädigungen auftreten, hat Air<br />

Europa diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Sollten jedoch<br />

aufgrund verpflichtender Vorgaben, z. B. der Euro pean Aviation<br />

Safety Agency (Europäische Agentur für Luftsicherheit),<br />

technische Modifikationen am Flugzeug erforderlich werden,<br />

die einen Aufwand von mehr als USD 75.000 verursachen, so<br />

ist die Fondsgesellschaft als Leasinggeber zu einer anteiligen<br />

Kostenübernahme für den USD 75.000 übersteigenden Anteil<br />

des Aufwands verpflichtet. Der von der Fondsgesellschaft zu<br />

tragende Kostenanteil richtet sich nach der Restlaufzeit des<br />

Leasingvertrages. Die genaue Berechnung wird durch eine im<br />

Leasingvertrag festgelegte Formel bestimmt.<br />

Wartungsrücklagen<br />

Zur Absicherung der Erfüllung der Wartungsverpflichtungen<br />

hat Air Europa hinsichtlich der Triebwerke monatliche Wartungsrücklagen<br />

als Sicherheit an die Fondsgesellschaft zu<br />

leisten. Die Rücklagen dienen der zweckgebundenen Verwendung<br />

im Zusammenhang mit der Durchführung von<br />

Wartungsarbeiten. Sie dienen als Sicherheit dafür, dass die<br />

für die Durchführung der Wartungsarbeiten erforderlichen<br />

liquiden Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Nach<br />

Durchführung der entsprechenden Wartungsarbeiten wird<br />

die anteilige Wartungsrücklage gegen Vorlage der entsprechenden<br />

Rechnungen an Air Europa ausgezahlt.


Alternativ zur Leistung der Wartungsrücklagen kann Air<br />

Europa einen Wartungsvertrag mit einem renommierten<br />

Wartungsbetrieb abschließen. Der Fondsgesellschaft werden<br />

in diesem Fall als Gegenleistung für den Verzicht auf die<br />

Wartungsrücklagen die Leistungsansprüche aus dem Wartungsvertrag<br />

für die Triebwerke abgetreten.<br />

Sicherheitsleistung<br />

Zu Beginn des Leasingvertrages hat Air Europa einen Betrag<br />

von USD 1.050.000 als Sicherheit bei der Fondsgesellschaft<br />

hinterlegt (sogenanntes „Deposit“). Das Deposit wurde in<br />

Form eines Bankguthabens erbracht. Air Europa hat das<br />

Recht, bis zu 50 % des Bankguthabens durch eine Bank -<br />

garantie zu ersetzen. Kommt Air Europa den Verpflichtungen<br />

unter dem Leasingvertrag nicht nach und wird dieser<br />

infolgedessen gekündigt, so hat die Fondsgesellschaft das<br />

Recht, das Deposit bzw. die Bankgarantie zur Erfüllung der<br />

offenen Verpflichtungen zu verwenden.<br />

Versicherungen<br />

Air Europa ist verpflichtet, das Flugzeug nach international<br />

üblichen Bedingungen zu versichern.<br />

Die Kasko-Versicherung inklusive Kriegs-Kaskoversicherung<br />

(„Hull All Risk and Hull War Risk“) muss dabei während der<br />

gesamten Laufzeit des Leasingvertrages einen vorab fest<br />

vereinbarten Wert abdecken. Dieser Wert beträgt zu Beginn<br />

der Laufzeit rund USD 33,9 Mio. und reduziert sich jährlich<br />

um eine Million US-Dollar. Etwaige Selbstbehalte dürfen einen<br />

Betrag von derzeit USD 200.000 nicht überschreiten.<br />

Innenansicht einer typgleichen Embraer <strong>195</strong><br />

Foto: Embraer<br />

59


Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme<br />

von derzeit mindestens USD 750 Mio. für jeden Schadensfall<br />

vorsehen. Die Fondsgesellschaft ist als Mitversicherte in den<br />

Schutz der Haftpflichtversicherung einzubeziehen.<br />

Die Versicherungen müssen vorsehen, dass die Mitversicherten<br />

keine Verpflichtung haben, Versicherungsprämien zu zahlen<br />

und mit einer Mindestfrist von 30 Tagen durch die Versicherer<br />

unterrichtet werden müssen, bevor eine Kündigung<br />

der Versicherungen wirksam wird. Hinsichtlich der Kriegsfolgenversicherung<br />

kann eine solche Unterrichtung in Übereinstimmung<br />

mit marktüblichen kürzeren Fristen erfolgen.<br />

Zusätzlich ist das Flugzeug unter der sogenannten Contingency<br />

Versicherung des Asset-Managers GOAL KG versichert.<br />

Diese Versicherung deckt Schäden an Dritten (bis zu<br />

einer vereinbarten Höchstsumme) ab, die in einem eventuellen<br />

Schadensfall über den durch Air Europa bereits versicherten<br />

Schutz hinausgehen. Des Weiteren könnte das Flugzeug<br />

bei Ausfall von Air Europa und einer darauf folgenden<br />

Wiederinbesitznahme („Repossession“) durch die Fonds -<br />

gesellschaft im Rahmen dieser Versicherung versichert<br />

werden.<br />

Registrierung<br />

Das Flugzeug wurde im spanischen Luftfahrtregister eingetragen.<br />

Zur Absicherung der finanzierenden Bank wurde am<br />

Flugzeug ein Pfandrecht nach spanischem Recht bestellt.<br />

Rückgabe<br />

Bei Leasingvertragsende hat Air Europa das Flugzeug mit<br />

sämtlichen zugehörigen Dokumenten im vertraglich vereinbarten<br />

Rückgabezustand an die Fondsgesellschaft zurück -<br />

zugeben. Der vertraglich vereinbarte Rückgabezustand entspricht<br />

marktüblichen Standards und sieht vor, dass<br />

60 I Der Leasingvertrag<br />

bestimmte festgelegte Wartungszustände erreicht bzw.<br />

erfüllt werden müssen. Die vereinbarten Rückgabebedingungen<br />

stellen sicher, dass der nächste Eigentümer oder<br />

Leasingnehmer in der Lage ist, das Flugzeug eine bestimmte<br />

Zeit ohne Wartungsarbeiten betreiben zu können. Dies ist<br />

für eine erfolgreiche Verwertung von grundlegender Bedeutung.<br />

Sollte das Flugzeug sich zum Zeitpunkt der Rückgabeinspektion<br />

nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand<br />

befinden, ist Air Europa verpflichtet, entweder im Zuge einer<br />

Verlängerung des Leasingvertrages den Zustand des Flugzeuges<br />

nachzubessern oder aber einen entsprechenden<br />

finanziellen Ausgleich an die Fondsgesellschaft zu leisten.<br />

Darüber hinaus muss Air Europa bei Beendigung des Leasingvertrages<br />

vertraglich vereinbarte Kompensationszahlungen<br />

(Differenz zwischen dem „Full-Life-Zustand“ und dem vertraglich<br />

vereinbarten Rückgabezustand) für die Flugzeugzelle,<br />

die Triebwerke (unter Anrechnung der Wartungsrücklagen),<br />

das Fahrwerk sowie die Hilfsturbine an die Fondsgesellschaft<br />

leisten. Der Begriff „Full-Life-Zustand“ bezeichnet wirtschaftlich<br />

den Zustand eines Flugzeuges (inklusive Triebwerke und<br />

anderer Komponenten), der wertmäßig grundsätzlich einem<br />

vollständig gewarteten Flugzeug einschließlich Komponenten<br />

entspricht.<br />

Untervermietung<br />

Der Leasingvertrag gestattet es Air Europa, das Flugzeug<br />

unterzuvermieten, sofern bestimmte leasingvertraglich<br />

vereinbarte Voraussetzungen (z. B. darf sich die Rechtsposi -<br />

tion der Fondsgesellschaft durch die Untervermietung<br />

nicht wesentlich verschlechtern) erfüllt sind. Die Verpflichtungen<br />

von Air Europa gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

werden jedoch durch etwaige Untervermietungen nicht<br />

beeinträchtigt.


Kündigungsrechte der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, bei Insolvenz sowie bei<br />

vertragswidrigem Verhalten von Air Europa den Leasingvertrag<br />

vorzeitig zu beenden und die Rückgabe des Flugzeuges<br />

zu verlangen. Als vertragswidriges Verhalten gilt insbesondere<br />

z. B. ein Zahlungsverzug von Air Europa, ein Verstoß gegen<br />

die vertraglich vereinbarten Versicherungsbestimmungen<br />

für das Flugzeug oder von Air Europa unrichtig bzw.<br />

wahrheitswidrig abgegebene Zusicherungen.<br />

Der Leasingvertrag sieht des Weiteren vor, dass die Fondsgesellschaft<br />

zur Kündigung des Vertrages berechtigt ist, wenn<br />

Air Europa bestimmte anderweitige Verpflichtungen gegenüber<br />

Dritten nicht erfüllt.<br />

Sollte die Globalia Corporación Empresarial S. A. zu irgendeinem<br />

Zeitpunkt während der Laufzeit des Leasingvertrages<br />

weniger als 51 % der Anteile an Air Europa halten und somit<br />

keinen beherrschenden Einfluss auf Air Europa mehr ausüben<br />

können und diese Anteile nicht auf einen Erwerber mit<br />

vergleichbarer Bonität übertragen, berechtigt dies die<br />

Fondsgesellschaft ebenfalls zur Kündigung des Leasingvertrages.<br />

Anwendbares Recht /Gerichtsstand<br />

Auf den Leasingvertrag findet englisches Recht Anwendung.<br />

Gerichtsstand ist England.<br />

Ausschnitt typischer Arbeitskarten für Wartungsarbeiten bei Flugzeugen des Typs Embraer <strong>195</strong><br />

Foto: Thomas L. Fischer<br />

61


Die Der Investition Investitions- und und Finanzierung<br />

Finanzierungsplan<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />

(PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />

Investition EUR in % des Gesamt- in % des<br />

investitions- Eigenkapitals<br />

volumens<br />

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten 92,3 % 253,6 %<br />

(1) Anschaffungskosten Flugzeug 22.167.118 90,7 % 249,0 %<br />

(2) Anschaffungsnebenkosten 412.409 1,7 % 4,6 %<br />

Fondsabhängige Vergütungen 6,4 % 17,4 %<br />

(3) Fremdkapitalvermittlung 180.000 0,7 % 2,0 %<br />

(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio) 788.200 3,2 % 8,9 %<br />

(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 169.600 0,7 % 1,9 %<br />

(6) Konzeption 285.000 1,2 % 3,2 %<br />

(7) Vorabverwaltung 130.000 0,5 % 1,5 %<br />

Fondsabhängige Nebenkosten 0,5 % 1,3 %<br />

(8) Sonstige Anlaufkosten 119.584 0,5 % 1,3 %<br />

Investitionskosten 24.251.911 99,2 % 272,4 %<br />

(9) Liquiditätsreserve 201.212 0,8 % 2,3 %<br />

Gesamtinvestitionsvolumen 24.453.123 100,0 % 274,6 %<br />

Finanzierung<br />

Eigenkapital 36,4 %<br />

(10) Kommanditkapital 8.480.000 34,7 %<br />

(11) Agio 424.000 1,7 %<br />

Fremdkapital 62,8 %<br />

(12) Darlehen 15.347.911 62,8 %<br />

Sonstige Finanzierungsbestandteile 0,8 %<br />

(13) Einnahmenüberschuss bis 30.04.2011 201.212 0,8 %<br />

Gesamtfinanzierungsvolumen 24.453.123 100,0 %<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundungen.<br />

Etwaige US-Dollar-Beträge wurden zum Stichtagskurs bzw. zum unterstellten Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD umgerechnet.<br />

Sämtliche im Investitions- und Finanzierungsplan genannten<br />

Beträge sind ohne Umsatzsteuer kalkuliert. Sofern dennoch<br />

Umsatzsteuer anfällt und der Vorsteuerabzug nicht möglich<br />

62 I Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />

ist, muss diese von der Fondsgesellschaft aus der Liquiditätsreserve<br />

getragen bzw. zwischenfinanziert werden.


(1) Anschaffungskosten Flugzeug<br />

Die Fondsgesellschaft hat das Flugzeug zu Anschaffungskosten<br />

in Höhe von umgerechnet rund EUR 22,2 Mio. erworben.<br />

Die Anschaffungskosten wurden teilweise in US-Dollar<br />

und teilweise in Euro erbracht. Der in US-Dollar geleistete<br />

Teil der Anschaffungskosten wurde in der Prognoserechnung<br />

zu dem US-Dollar / Euro-Stichtagskurs von 1 EUR =<br />

1,3308 USD umgerechnet.<br />

(2) Anschaffungsnebenkosten<br />

Die Anschaffungsnebenkosten in Höhe von EUR 412.409<br />

umfassen Aufwendungen für externe Rechtsberatung sowie<br />

für die erstmalige Eintragung des Flugzeugregisterpfandrechts<br />

in Spanien zu Gunsten der finanzierenden Bank.<br />

(3) Fremdkapitalvermittlung<br />

Das langfristige Darlehen wurde von der ALCAS <strong>GmbH</strong><br />

vermittelt. Sie erhält hierfür von der Fondsgesellschaft eine<br />

Gebühr in Höhe von EUR 180.000.<br />

(4) Eigenkapitalvermittlung (inklusive Agio)<br />

Für die Beschaffung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />

EUR 8,48 Mio. einschließlich der erforderlichen Marketingmaßnahmen<br />

erhalten die ALCAS <strong>GmbH</strong> und weitere<br />

Vertriebspartner von der Fondsgesellschaft eine vertraglich<br />

vereinbarte Vergütung in Höhe von EUR 788.200 (inklusive<br />

EUR 25.000 für die ALCAS <strong>GmbH</strong> zur Organisation und<br />

Abwicklung der Eigenkapitalvermittlung). Dies entspricht<br />

rund 9,3 % bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio<br />

bzw. rund 8,9 % bezogen auf das Eigenkapital (Summe aus<br />

Kommanditkapital und Agio). Das Agio wird vollständig zur<br />

Finanzierung eines Teils dieser Vergütung verwendet.<br />

Der Initiator KGAL behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />

geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />

Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />

einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />

oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />

von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />

tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />

und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />

Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />

empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />

diesen zu wenden.<br />

(5) Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die KGAL garantiert die Einzahlung und Platzierung des<br />

Kommanditkapitals in Höhe von EUR 8,48 Mio. und erhält<br />

hierfür eine Gebühr von 2 % (EUR 169.600).<br />

(6) Konzeption<br />

Die KGAL wurde über einen Konzeptionsvertrag mit der<br />

Erstellung der Fondskonzeption sowie der Bereitstellung der<br />

notwendigen Unterlagen und Informationen beauftragt. Sie<br />

erhält hierfür von der Fondsgesellschaft eine Gebühr in<br />

Höhe von EUR 285.000. Aus dieser Konzeptionsgebühr wird<br />

die KGAL gegebenenfalls anfallende Kosten für eine Nach -<br />

besicherung (siehe hierzu im Kapitel „Die rechtlichen<br />

Grundlagen“ die Abschnitte „Nebenabrede Pfandrecht“ und<br />

„Konzeptionsvertrag“ auf Seite 101) in Höhe von bis zu<br />

EUR 120.000 für die Fonds gesellschaft leisten.<br />

63


(7) Vorabverwaltung<br />

Für die Übernahme von Sonderleistungen, insbesondere für<br />

den erhöhten Verwaltungsaufwand vor dem ersten Beitrittstermin<br />

der Investoren, erhält die AL Konzept Gesellschaft für<br />

Leasingfinanzierungen mbH (im Folgenden „AL Konzept“)<br />

von der Fondsgesellschaft vorab eine Gebühr in Höhe von<br />

EUR 130.000.<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Die Gesamthöhe aller Provisionen im Sinne des § 4 Satz 1<br />

Nr. 12 VermVerkProspV beträgt EUR 1.552.800. Sie setzt sich<br />

zusammen aus den Positionen (3) bis (7). Der Betrag entspricht<br />

18,3 % des Kommanditkapitals bzw. 17,4 % bezogen<br />

auf die Summe aus Kommanditkapital und Agio.<br />

(8) Sonstige Anlaufkosten<br />

Die sonstigen Anlaufkosten werden vom Initiator auf Basis<br />

von Erfahrungswerten geschätzt und umfassen die folgenden<br />

Positionen:<br />

Kosten der Fertigung und Prüfung des Beteiligungsprospektes,<br />

Kosten weiterer Vertriebsmaterialien zu diesem<br />

Beteiligungsangebot sowie sonstige mit der Erstellung des<br />

Angebots zusammenhängende Kosten<br />

Kosten der steuerlichen Prüfung des Fondskonzeptes<br />

Notar-, Gerichts- und Handelsregisterkosten im Zusammenhang<br />

mit dem Investorenbeitritt<br />

Reserve für unvorhergesehene Kosten in der Anlaufphase.<br />

64 I Der Investitions- und Finanzierungsplan<br />

(9) Liquiditätsreserve<br />

Für zukünftige unvorhergesehene Ausgaben und zur Glättung<br />

des Ausschüttungs- / Entnahmeverlaufs wird eine<br />

Liquiditätsreserve in Höhe von anfänglich EUR 201.212<br />

vorgehalten. Bei Nichtbedarf wird die Liquiditätsreserve im<br />

Zuge der Liquidation an die Investoren ausgeschüttet.<br />

(10) Kommanditkapital<br />

Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt EUR<br />

8,48 Mio. Es wird eine vollständige Platzierung zum<br />

30.04.2011 unterstellt.<br />

Bis zur vollständigen Platzierung des Kommanditkapitals<br />

hat die Fondsgesellschaft bei der GOAL KG ein Darlehen<br />

zur Zwischenfinanzierung aufgenommen (siehe hierzu ab<br />

Seite 100). Die Darlehenszusage beläuft sich auf bis zu<br />

EUR 8 Mio. und ist befristet bis zum 31.12.2012.<br />

(11) Agio<br />

Auf das Kommanditkapital ist von den Investoren ein Agio in<br />

Höhe von 5% (EUR 424.000) einzuzahlen, welches vollständig<br />

zur Deckung eines Teils der Eigenkapitalvermittlungskosten<br />

verwendet wird.


(12) Darlehen<br />

Die DVB Bank SE, London, hat der Fondsgesellschaft zur Langfristfinanzierung<br />

des Flugzeuges ein Darlehen in Höhe von<br />

USD 20,425 Mio. ausgereicht (entspricht bei einer Umrechnung<br />

zum US-Dollar/Euro-Stichtagskurs rund EUR 15,3 Mio.).<br />

Finanzierungskonditionen<br />

(13) Einnahmenüberschuss bis 30.04.2011<br />

Der bis zum 30.04.2011 erwirtschaftete Einnahmenüberschuss<br />

wird mit EUR 201.212 prognostiziert und resultiert<br />

insbesondere aus den Mieteinnahmen in Höhe von EUR<br />

513.840 und USD 906.952 abzüglich der Annuitäten für die<br />

Langfristfinanzierung (USD 809.160), der Zinszahlungen an<br />

die GOAL KG für die Zwischenfinanzierung des Kommandit -<br />

kapitals (EUR 159.188), der Zahlung an die KGAL als Gegenleistung<br />

für die Zusicherung im Zusammenhang mit der<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Höhe von EUR 185.123,<br />

der Zahlungen an die GOAL KG für die technische Betreuung<br />

des Flugzeuges (EUR 15.500), der Verwaltungs- und Haftungsvergütung<br />

(EUR 2.000) sowie der Steuerberatungs-, Testatsund<br />

sonstigen Kosten inklu sive IHK-Beiträgen (EUR 24.300).<br />

Die Eck daten finden sich in der nachstehenden Übersicht. Die<br />

Höhe der Tilgungen kann der Ziffer (8) in der Liquiditätsrechnung<br />

der Fondsgesellschaft (siehe Kapitel „Die Prognoserechnung“<br />

ab Seite 66) entnommen werden.<br />

Gesamtdarlehensbetrag USD 20,425 Mio. (entspricht rund EUR 15,3 Mio. 1) )<br />

Auszahlung erfolgte bei Übernahme des Flugzeuges am 25.11.2010<br />

Laufzeit 10 Jahre (bis 25.11.2020)<br />

Zinsfestschreibung variabel über die gesamte Vertragslaufzeit<br />

Zinssatz 2) 3,73438 % p. a. inklusive einer Marge von 3,45 % p. a.<br />

Tilgung jeweils zum 25.02., 25.05., 25.08. und 25.11. eines Jahres, erstmals zum 25.02.2011<br />

Restvaluta nach zehn Jahren USD 6,5 Mio.<br />

Besicherung Abtretung der Ansprüche aus dem Kauf- und Leasingvertrag<br />

Spanisches Pfandrecht zugunsten der finanzierenden Bank<br />

Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Flugzeughersteller<br />

Verpfändung sämtlicher Konten der Fondsgesellschaft mit Ausnahme des Einzahlungskontos<br />

1) Dem Wert liegt der US-Dollar/Euro-Stichtagskurs von 1 EUR = 1,3308 USD zugrunde.<br />

2) Der Zinssatz ist bis zum 25.02.2011 vereinbart. Im Anschluss ist der Zinssatz im Drei-Monats-Turnus neu zu vereinbaren. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde ein Zinssatz<br />

von 0,5 % p. a. für die verbleibende Darlehenslaufzeit unterstellt.<br />

Die angegebenen US- Dollar-Beträge wurden zum unterstellten<br />

Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD umgerechnet.<br />

Da der USD-Anteil der vom Leasingnehmer zu zahlenden<br />

Mietrate ausschließlich für die Bedienung des Darlehens der<br />

DVB Bank SE verwendet werden darf (Zweckbindung), wurde<br />

bei der Prognose des Einnahmenüberschusses bis zum<br />

30.04.2011 auch die anteilige Darlehensannuität für den<br />

Zeitraum 25.02. bis 25.04.2011 in Höhe von USD 328.166<br />

(prognostizierter Zinssatz 0,5 % p. a. zuzüglich Marge) berücksichtigt.<br />

Die Darlehensannuität ist jedoch erst am 25.05.2011<br />

zur Zahlung fällig.<br />

65


Die Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung stellt den aus heutiger Sicht erwarteten<br />

Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wird eine vollständige<br />

Platzierung des Kommanditkapitals zum 30.04.2011<br />

sowie die Veräußerung des Flugzeuges zehn Jahre nach<br />

Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />

Einnahmen<br />

(1) Eigenkapital (Kommanditkapital und 5% Agio) 8.904<br />

(2) Bankdarlehen 15.348<br />

(3) Einnahmenüberschuss bis 30.04.2011 201<br />

66 I Die Prognoserechnung<br />

Investition 2011 2012<br />

(4) Erlöse aus Leasingraten 1.603 2.407<br />

(5) Veräußerungserlös<br />

Summe Einnahmen 24.453 1.603 2.407<br />

Ausgaben<br />

Erwerb durch die Fondsgesellschaft unterstellt. Die Prognoserechnung<br />

beginnt mit dem Ende der Investitionsphase und<br />

umfasst den Zeitraum vom 01.05.2011 bis zum unterstellten<br />

Verkauf des Flugzeuges im November 2020.<br />

(6) Anschaffungskosten Flugzeug 22.167<br />

(7) Anlaufkosten 2.085<br />

(8) Tilgung 1) 515 912<br />

(9) Zinsausgaben 348 567<br />

(10) Laufende Verwaltung 40 53<br />

(11) Technische Betreuung und Vermarktung 24 37<br />

(12) Sonstige Kosten 21 22<br />

(13) Gewerbesteuer 0 0<br />

Summe Ausgaben 24.252 948 1.591<br />

(14) Liquiditätsüberschuss 201 655 816<br />

(15) Ausschüttungen / Entnahmen 2) 470 806<br />

in % des Kommanditkapitals 2) 9,5 % 3) 9,5 %<br />

(16) Änderung der Liquiditätsreserve 201 185 10<br />

Stand der Liquiditätsreserve 201 386 396<br />

(17) Stand Bankdarlehen 15.348 14.470 13.558<br />

Die vorstehenden Prognosezahlen stellen Jahresendwerte bzw. jahresweise aufsummierte Zahlungsströme dar.<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />

Für die Umrechnung von US-Dollar in Euro wurde der Stichtagskurs angesetzt bzw. ein Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD unterstellt.<br />

1) Zusätzlich werden während der Investitionsphase bis zum 30.04.2011 planmäßig EUR 363.035,33 (umgerechnet zum kalkulatorischen Wechselkurs) getilgt.<br />

2) Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen enthalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den<br />

Beitritt folgenden Monats.<br />

3) Die angegebene Ausschüttungshöhe in den Jahren 2011 und 2020 ist zeitanteilig zu verstehen.


Da es sich bei der Prognoserechnung um Planzahlen handelt,<br />

sind Abweichungen möglich. Grundsätzlich nimmt die Prognosesicherheit<br />

mit der Dauer der Laufzeit der Beteiligung ab.<br />

Abweichungen einzelner Prognosedaten und deren Auswir-<br />

kungen werden im Kapitel „Die Sensitivitätsanalysen“ (ab<br />

Seite 80) näher erläutert. Der unterstellte kalkulatorische<br />

Wechselkurs für US-Dollar-Umrechnungen in der Prognoserechnung<br />

beträgt 1 EUR = 1,3308 USD.<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Verkauf Summe<br />

2.407 2.407 2.407 2.408 2.408 2.408 2.408 1.972 22.836<br />

14.491 14.491<br />

2.407 2.407 2.407 2.408 2.408 2.408 2.408 1.972 14.491 61.780<br />

951 989 1.030 1.070 1.115 1.160 1.208 1.150 4.884<br />

22.167<br />

2.085<br />

14.985<br />

529 490 450 409 364 319 272 223 3.972<br />

<strong>54</strong> 56 57 59 61 63 65 67 119 693<br />

38 39 41 42 43 44 46 47 401<br />

23 24 24 25 26 27 27 28 13 261<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 726 726<br />

1.595 1.598 1.602 1.605 1.609 1.613 1.617 1.515 5.743 45.289<br />

812 809 806 802 799 795 791 458 8.748 16.491<br />

806 806 806 806 806 806 806 794 8.782 16.491<br />

9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 3) 103,6 % 194,5 %<br />

7 3 0 - 3 - 7 - 11 - 15 - 337 - 34 0<br />

403 406 406 403 396 385 370 34 0<br />

12.607 11.617 10.588 9.517 8.402 7.242 6.034 4.884 0<br />

8.904<br />

15.348<br />

201<br />

67


Erläuterungen<br />

(1) Eigenkapital (Kommanditkapital und 5 % Agio)<br />

Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft beträgt insgesamt<br />

rund EUR 8,9 Mio. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde<br />

eine vollständige Platzierung und Einzahlung per 30.04.2011<br />

unterstellt.<br />

(2) Bankdarlehen<br />

Die Fondsgesellschaft hat ein Bankdarlehen in US-Dollar<br />

von umgerechnet rund EUR 15,3 Mio. aufgenommen.<br />

(3) Einnahmenüberschuss bis 30.04.2011<br />

Die bis zum 30.04.2011 erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

wurden mit EUR 201.212 prognostiziert.<br />

(4) Erlöse aus Leasingraten<br />

Seit Auslieferung des Flugzeuges hat Air Europa Leasingraten<br />

zu entrichten. Die Leasingrate beträgt anfangs umgerechnet<br />

EUR 200.329 pro Monat und ist vorschüssig zahlbar<br />

(siehe auch das Kapitel „Der Leasingvertrag“ ab Seite 58).<br />

Die Leasingraten valutieren teilweise in Euro und teilweise<br />

in US-Dollar. Der Euro-Anteil der Leasingrate ist über die<br />

Laufzeit des Leasingvertrages zinsunabhängig. Der US-Dollar-Anteil<br />

ist zinsabhängig und wird bei Zinsänderung entsprechend<br />

der Darlehensbedienung angepasst.<br />

(5) Veräußerungserlös<br />

Die Prognoserechnung unterstellt einen Verkauf des Flugzeuges<br />

zu einem Preis in Höhe von umgerechnet rund<br />

EUR 15,2 Mio. Dieser liegt unter dem auf Seite 49 darge -<br />

stellten gutachterlichen Mid-Case-Wert in Höhe von umgerechnet<br />

rund EUR 15,5 Mio.<br />

Der in der Prognoserechnung zum prognostizierten Veräußerungszeitpunkt<br />

im November 2020 angesetzte Veräußerungserlös<br />

in Höhe von umgerechnet rund EUR 14,5 Mio.<br />

ist abzüglich der im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“<br />

68 I Die Prognoserechnung<br />

auf Seite 102 (Verwaltungsvertrag) und 102 / 103 (Vertrag<br />

über die technische Betreuung und Vermarktung) näher<br />

beschriebenen Vergütung für die AL Konzept und Vermarktungsgebühr<br />

für die GOAL KG (in Höhe von 1,5 % bzw. 3,0 %<br />

des Verkaufspreises) dargestellt.<br />

Die GOAL KG erhält über die genannte Vermarktungsgebühr<br />

von 3,0 % hinaus gegebenenfalls eine weitere Erfolgsbeteiligung<br />

(siehe hierzu ebenfalls im Kapitel „Die rechtlichen<br />

Grundlagen“ den Abschnitt „Vertrag über die technische<br />

Betreuung und Vermarktung“ ab Seite 102).<br />

(6) Anschaffungskosten Flugzeug<br />

Die Anschaffungskosten des Flugzeuges betragen umgerechnet<br />

rund EUR 22,2 Mio.<br />

(7) Anlaufkosten<br />

Die ausgewiesenen Anlaufkosten entsprechen den gesamten<br />

unter Ziffer (2) bis (8) im Investitionsplan (Seite 62) aufgeführten<br />

Kosten.<br />

(8) Tilgung<br />

Das in US-Dollar aufgenommene Darlehen wird bis zum<br />

Ende der Leasingvertragslaufzeit nach zehn Jahren auf<br />

USD 6,5 Mio. getilgt. Die Tilgungen erfolgen alle drei Monate<br />

nachschüssig.<br />

Bis zum Beginn der Prognoserechnung betragen die planmäßigen<br />

Tilgungen umgerechnet rund EUR 0,4 Mio. (siehe<br />

hierzu auch die Erläuterung zu Ziffer (13) des Investitionsplans<br />

auf Seite 62). Diese werden aus den bisherigen Mietüberschüssen<br />

bedient.<br />

(9) Zinsausgaben<br />

Diese Position enthält die laufenden Zinszahlungen für das<br />

langfristige Darlehen. Hierfür wurden die Zinsen einen Tag<br />

vor dem Auslieferungstermin des Flugzeuges für den ersten<br />

Drei-Monats-Zeitraum bis zum 25.02.2011 fixiert. Die für


die Zinszahlungen benötigte Liquidität wird vom Leasingnehmer<br />

über den US-Dollar-Anteil der monatlich zahlbaren<br />

Leasingraten zur Verfügung gestellt. Die Zahlungen an die<br />

finanzierende Bank erfolgen zu den Tilgungszeitpunkten<br />

alle drei Monate nachschüssig.<br />

(10) Laufende Verwaltung<br />

Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält die<br />

AL Konzept ab dem 31.03.2011 ein Honorar in Höhe von<br />

EUR 41.000 p. a. Zusätzlich fällt eine Komplementärver -<br />

gütung für den persönlich haftenden Gesellschafter in Höhe<br />

von EUR 5.000 p. a. und eine Treuhandvergütung für den<br />

Treuhandkommanditisten in Höhe von EUR 5.000 p. a. an. Im<br />

Jahr 2011 ist die Komplementärvergütung in voller Höhe und<br />

die Treuhandvergütung in Höhe von EUR 3.750 zahlbar. Die<br />

genannten Gebühren werden jeweils ab dem 01.01.2012<br />

jährlich mit 3 % indexiert.<br />

Darüber hinaus werden beim Verkauf im Jahr 2020 neben<br />

den laufenden Gebühren zusätzliche Beträge in Höhe von<br />

insgesamt EUR 119.387 angesetzt, um die während der<br />

Liquidation anfallenden Verwaltungs-, Liquidatoren- und<br />

Treuhandvergütungen begleichen zu können.<br />

(11) Technische Betreuung und Vermarktung<br />

Die GOAL KG erhält neben der in der Ziffer (5) ausgewie -<br />

senen Vermarktungsgebühr ein Honorar für die technische<br />

Betreuung und Vermarktung seit Auslieferung des Flugzeuges<br />

von EUR 3.000 pro Monat. Dieses Honorar wird ab dem<br />

01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert.<br />

(12) Sonstige Kosten<br />

In dieser Position sind Kosten für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung<br />

sowie sonstige Nebenkosten (z. B. Zusatzversicherungen,<br />

Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts,<br />

Bankspesen) mit insgesamt EUR 21.500 p. a. budgetiert. Die<br />

genannten Kosten werden ab dem 01.01.2012 jährlich mit<br />

3 % indexiert. Zusätzlich wurden IHK-Beiträge über die<br />

gesamte Fondslaufzeit in Höhe von EUR 14.651 kalkuliert.<br />

(13) Gewerbesteuer<br />

Berücksichtigt sind die sich aus der Prognoserechnung ergebenden<br />

Gewerbesteuerzahlungen.<br />

(14) Liquiditätsüberschuss<br />

Der Liquiditätsüberschuss ermittelt sich aus der Summe der<br />

Einnahmen abzüglich der Summe der Ausgaben.<br />

(15) Ausschüttungen / Entnahmen<br />

In dieser Position wird der prognostizierte Ausschüttungsverlauf<br />

dargestellt. Ausschüttungen / Entnahmen werden<br />

abhängig von der Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft<br />

nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages getätigt.<br />

(16) Änderung der Liquiditätsreserve<br />

Die Änderung der Liquiditätsreserve ergibt sich aus dem<br />

Liquiditätsüberschuss (14) abzüglich der Ausschüttungen /<br />

Entnahmen (15) und führt zusammen mit dem Stand der<br />

Liquiditätsreserve des Vorjahres zum Stand der Liquiditätsreserve.<br />

Die Liquiditätsreserve dient als Risikopuffer für unvorhergesehene<br />

Ausgaben sowie zur Glättung des Ausschüttungs- /<br />

Entnahmeverlaufs. Die verbleibende Liquiditätsreserve wird<br />

spätestens im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

an die Investoren ausgeschüttet. Eine Verzinsung der Liquiditätsreserve<br />

wird in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />

(17) Stand Bankdarlehen<br />

In dieser Position ist der Stand des Darlehens zum Ende des<br />

Jahres nach erfolgter Tilgung (siehe Ziffer 8) angegeben.<br />

69


Betriebsergebnisrechnung der Fondsgesellschaft in Tausend Euro (PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />

Erträge<br />

70 I Die Prognoserechnung<br />

2011 2012<br />

(18) Erträge aus Leasingraten 1) 1.605 2.407<br />

(19) Veräußerungsertrag<br />

Summe Erträge 1.605 2.407<br />

Aufwendungen<br />

(20) Abschreibungen 2) 1.505 2.258<br />

(21) Zinsaufwendungen 3) 396 564<br />

(22) Laufende Verwaltung 40 53<br />

(23) Technische Betreuung und Vermarktung 24 37<br />

(24) Sonstige Kosten 21 22<br />

(25) Gewerbesteuer 0 0<br />

Summe Aufwendungen 1.986 2.934<br />

(26) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft - 381 - 527<br />

(27) Außerbilanzielle Hinzurechnung (Gewerbesteuer) 0 0<br />

Die vorstehenden Prognosezahlen stellen Jahresendwerte bzw. jahresweise aufsummierte Zahlungsströme dar.<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />

Für die Umrechnung von US-Dollar in Euro wurde der Stichtagskurs angesetzt bzw. ein Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD unterstellt.<br />

1) Aufgrund der vorschüssigen Zahlungsweise und der notwendigen Abgrenzung zum 30.04.2011 übersteigen während der Prognoserechnung die steuerlichen Erträge aus Leasingraten<br />

die entsprechenden Erlöse aus Zeile 4 der Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft (siehe Seite 66/67). Der Differenzbetrag fällt in die Investitionsphase und ist in Zeile 13 des Investitions- und<br />

Finanzierungsplans entsprechend berücksichtigt.<br />

2) Inklusive der in der Steuerbilanz zu aktivierenden Werte aus der Übernahme des negativen Kapitalkontos des Gründungskommanditisten.<br />

3) Aufgrund der nachschüssigen Zahlungsweise und der notwendigen Abgrenzung zum 30.04.2011 übersteigen während der Prognoserechnung die Zinsausgaben aus Zeile 9 der Liquiditätsrechnung<br />

der Fondsgesellschaft (siehe Seite 66/67) die entsprechenden Aufwendungen. Der Differenzbetrag fällt in die Investitionsphase und ist in Zeile 13 des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

entsprechend berücksichtigt.<br />

Erläuterungen<br />

(18) Erträge aus Leasingraten<br />

Die Zahlung der Leasingraten erfolgt monatlich vorschüssig<br />

seit Auslieferung des Flugzeuges. Dargestellt sind die Leasingraten<br />

abgegrenzt nach Jahren.<br />

(19) Veräußerungsertrag<br />

Dargestellt wird der Erlös aus der Veräußerung des Flugzeuges<br />

(siehe hierzu Zeile 5 der Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft<br />

auf Seite 66 / 67) abzüglich des Restbuchwertes<br />

bei Veräußerung entsprechend dem buchmäßigen Aufwand<br />

durch den Abgang des Flugzeuges im Jahr 2020.<br />

(20) Abschreibungen<br />

Das Flugzeug einschließlich aller aktivierungspflichtigen<br />

Anschaffungsnebenkosten wird ab dem Zeitpunkt der Auslieferung<br />

bzw. ab dem Jahr der Leistungserbringung über die<br />

steuerliche Restnutzungsdauer von elf Jahren linear<br />

abgeschrieben.<br />

(21) Zinsaufwendungen<br />

Die Zinsaufwendungen entsprechen der prognostizierten<br />

Höhe der Finanzierungszinsen angepasst um die Abgrenzung<br />

zum 30.04.2011.


2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Verkauf Summe<br />

2.407 2.407 2.407 2.408 2.408 2.408 2.408 2.134 22.999<br />

12.233 12.233<br />

2.407 2.407 2.407 2.408 2.408 2.408 2.408 2.134 12.233 35.232<br />

2.258 2.258 2.258 2.258 2.258 2.258 2.258 2.032 21.602<br />

525 486 446 405 360 315 267 199 3.962<br />

<strong>54</strong> 56 57 59 61 63 65 67 119 693<br />

38 39 41 42 43 44 46 47 401<br />

23 24 24 25 26 27 27 28 13 261<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 726 726<br />

2.898 2.863 2.826 2.789 2.748 2.706 2.663 2.373 859 27.645<br />

- 491 - 456 - 419 - 381 - 340 - 298 - 255 - 239 11.374 7.587<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 726 726<br />

(22) Laufende Verwaltung<br />

Die Honorare für die laufende Verwaltung entsprechen den<br />

Beträgen aus der Liquiditätsrechnung.<br />

(23) Technische Betreuung und Vermarktung<br />

Das dargestellte Honorar für die technische Betreuung und<br />

Vermarktung entspricht den Beträgen aus der Liquiditätsrechnung.<br />

(24) Sonstige Kosten<br />

Die sonstigen Kosten beinhalten den steuerlichen Aufwand<br />

für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie die<br />

sonstigen Nebenkosten.<br />

(25) Gewerbesteuer<br />

Gewerbesteuer fällt laut Prognoserechnung im Jahr 2020<br />

mit Verkauf des Flugzeuges an.<br />

(26) Betriebsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

Das Betriebsergebnis resultiert aus dem Saldo zwischen den<br />

Erträgen und Aufwendungen.<br />

(27) Außerbilanzielle Hinzurechnung<br />

(Gewerbesteuer)<br />

Die Gewerbesteuer kann seit dem Jahr 2008 steuerlich nicht<br />

mehr als abzugsfähige Betriebsausgabe geltend gemacht werden<br />

und ist daher außerbilanziell hinzuzurechnen (siehe hierzu<br />

auch das Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab Seite 107).<br />

71


Exemplarische Darstellung der Rechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />

Erläuterungen<br />

(28) Kommanditeinlage und 5 % Agio<br />

Die Einzahlung der Kommanditeinlage zuzüglich Agio wird<br />

zum 30.04.2011 unterstellt.<br />

(29) Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Abhängig von der Höhe des Liquiditätsüberschusses werden<br />

halbjährlich Ausschüttungen/Entnahmen (am 30.05. und<br />

30.11. eines jeden Jahres, erstmals zum 30.05.2011) getätigt.<br />

72 I Die Prognoserechnung<br />

2011 2012 2013<br />

(28) Kommanditeinlage und 5 % Agio 1) - 10.500<br />

(29) Ausschüttungen / Entnahmen 2) 5<strong>54</strong> 950 950<br />

in % der Kapitaleinlage 2) 9,5 % 3) 9,5 % 9,5 %<br />

davon Kapitalrückzahlung 5<strong>54</strong> 950 950<br />

davon Gewinnausschüttung 0 0 0<br />

Liquidität aus der Beteiligung (vor Steuern) - 9.946 950 950<br />

Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />

(30) Steuerliches Ergebnis des Investors unter Berücksichtigung<br />

- 9.946 - 8.996 - 8.046<br />

außerbilanzieller Hinzurechnungen (Gewerbesteuer) - 449 - 621 - 579<br />

(31) Ausgleich mit anderen Einkünften 4) (32) Einkommensteuerwirkung (unter Berücksichtung von<br />

0 0 0<br />

§ 15 b EStG und Anwendung von § 35 EStG) 5) 0 0 0<br />

Liquidität aus der Beteiligung (nach Steuern) - 9.946 950 950<br />

Kumulierte Liquidität (nach Steuern)<br />

(33) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />

- 9.946 - 8.996 - 8.046<br />

in % der Kapitaleinlage 2) 9,5 % 3) 9,5 % 9,5 %<br />

(34) Haftungsvolumen 0 0 0<br />

(35) Anteiliges Fremdkapital 17.064 15.988 14.867<br />

Alle Angaben in Euro.<br />

Die vorstehenden Prognosezahlen stellen Jahresendwerte bzw. jahresweise aufsummierte Zahlungsströme dar.<br />

Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische Auf- und Abrundung.<br />

1) Die Einzahlung der Kommanditeinlage und 5 % Agio wurde zum 30.04.2011 unterstellt, eine abweichende Einzahlung wurde nicht berücksichtigt.<br />

2) Die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen enthalten auch die Kapitalrückzahlung. Im Beitrittsjahr zeitanteilige Berechnung ab dem ersten Kalendertag des auf den Beitritt folgenden<br />

Monats.<br />

3) Die angegebene Ausschüttungshöhe in den Jahren 2011 und 2020 ist zeitanteilig zu verstehen.<br />

4) Aufgrund der Einschlägigkeit des § 15 b EStG können die anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus derselben<br />

Einkunftsquelle (im Jahr 2020) verrechnet werden.<br />

5) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wird im Jahr 2021 liquiditätswirksam angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit dem Verlust gemäß § 15 b EStG<br />

verbleibenden Gewinnes des Jahres 2020 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten (Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % bezogen<br />

auf die Steuerschuld. Hierbei wurde eine liquiditätswirksame Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach § 35 EStG angenommen.<br />

Zusätzlich wird dargestellt, in welcher Höhe die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

als Kapitalrückzahlung bzw. als Gewinnausschüttung<br />

zu klassifizieren sind.<br />

(30) Steuerliches Ergebnis des Investors<br />

unter Berücksichtigung außerbilanzieller<br />

Hinzurechnungen (Gewerbesteuer)<br />

Die steuerlichen Ergebnisse des Investors sind pro Kalenderjahr<br />

ausgewiesen. Sie stellen das auf den jeweiligen Betei -<br />

ligungsanteil im betreffenden Jahr entfallende steuerliche<br />

Ergebnis dar.


2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Verkauf 2021 Summe<br />

950 950 950 950 950 950 937 10.356<br />

- 10.500<br />

19.447<br />

9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 3) 103,6 % 194,5 %<br />

950 950 950 950 950 950 937 1.409 10.500<br />

0 0 0 0 0 0 0 8.947 8.947<br />

950 950 950 950 950 950 937 10.356 8.947<br />

- 7.096 - 6.146 - 5.196 - 4.246 - 3.296 - 2.346 - 1.409 8.947<br />

- 537 - 494 - 450 - 401 - 352 - 301 - 282 14.269 9.803<br />

0 0 0 0 0 0 0 9.803 9.803<br />

0 0 0 0 0 0 0 -3.441 - 3.441<br />

950 950 950 950 950 950 937 10.356 -3.441 5.506<br />

- 7.096 - 6.146 - 5.196 - 4.246 - 3.296 - 2.346 - 1.409 8.947 5.506<br />

9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 9,5 % 3) 103,6 % -34,4 % 160,1 %<br />

0 0 0 100 100 100 100 100 100<br />

13.700 12.486 11.223 9.908 8.<strong>54</strong>0 7.116 5.760 0<br />

(31) Ausgleich mit anderen Einkünften<br />

Aufgrund der Einschlägigkeit des § 15 b EStG können die<br />

anfänglichen steuerlichen Verluste des Investors aus dieser<br />

Beteiligung nur mit späteren positiven Einkünften aus<br />

derselben Einkunftsquelle (prognosegemäß im Jahr 2020)<br />

verrechnet werden.<br />

(32) Einkommensteuerwirkung (unter Berücksichti -<br />

gung von § 15 b EStG und Anwendung von § 35 EStG)<br />

Unter Beachtung der Restriktionen des § 15 b EStG ergeben<br />

sich Einkommensteuerwirkungen aus der Versteuerung des<br />

Gewinnes im Jahr 2020. Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden<br />

Gewinn wurde im Jahr 2021 liquiditätswirksam<br />

angenommen. Die Versteuerung der nach Verrechnung mit<br />

den Verlusten gemäß § 15 b EStG verbleibenden Gewinne<br />

des Jahres 2020 erfolgt unter Anwendung eines unterstellten<br />

(Grenz-)Steuersatzes von 42 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags<br />

in Höhe von 5,5 % bezogen auf die Steuerschuld.<br />

Dabei wurde der erhöhte (Grenz-)Steuersatz<br />

aufgrund der sogenannten „Reichensteuer“ in der Prognoserechnung<br />

außer Betracht gelassen. Es wurde eine liquiditätswirksame<br />

Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermess-<br />

73


etrages nach § 35 EStG angenommen (siehe auch im Kapitel<br />

„Die steuerlichen Grundlagen“ Seite 112).<br />

(33) Ausschüttungen / Entnahmen (nach Steuern)<br />

in Prozent der Kapitaleinlage<br />

In dieser Position wurden die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

nach Berücksichtigung der auf Investorenebene zu leistenden<br />

Steuerzahlungen in Prozent bezogen auf die geleistete<br />

Kapitaleinlage dargestellt.<br />

(34) Haftungsvolumen<br />

In den Jahren, in denen das Kapitalkonto der Investoren unter<br />

den Betrag der Haftsumme (1 % der Kapitaleinlage)<br />

sinkt, entsteht eine persönliche Haftung des Kommanditisten<br />

gemäß § 172 HGB. Dargestellt wird das Haftungsvolumen<br />

im jeweiligen Jahr.<br />

(35) Anteiliges Fremdkapital<br />

Ausgewiesen wird der je Investor anteilige Stand des langfristigen<br />

US-Dollar-Bankdarlehens zum Ende des Geschäftsjahres<br />

unter Berücksichtigung der kumulierten Tilgung (umgerechnet<br />

zum unterstellten Wechselkurs von 1 EUR =<br />

1,3308 USD).<br />

74 I Die Prognoserechnung


Frontansicht einer typgleichen Embraer <strong>195</strong><br />

Foto: Thomas L. Fischer


Liquiditätsüberschuss<br />

Bei einer Betrachtung über den gesamten Prognosezeitraum<br />

erzielt der Investor bei einer beispielhaften Beteiligung<br />

in Höhe von EUR 10.000 (zuzüglich Agio) einen Liquiditätsüberschuss<br />

vor Steuern in Höhe von EUR 8.947 bzw. EUR<br />

5.506 nach Steuern. Der Liquiditätsüberschuss setzt sich<br />

wie folgt zusammen:<br />

Wartungshalle in Palma de Mallorca mit einer typgleichen Embraer <strong>195</strong> (im Vordergrund) sowie einer Boeing B737-800 von Air Europa<br />

Foto: Thomas L. Fischer<br />

76 I Die Prognoserechnung<br />

Liquiditätsüberschuss für eine Beteiligung<br />

in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand: 17.01.2011)<br />

Kommanditeinlage und 5 % Agio - 10.500<br />

Laufende Ausschüttungen / Entnahmen<br />

(ohne Veräußerungserlös)<br />

9.091<br />

Veräußerungserlös im Jahr 2020 10.356<br />

Liquiditätsüberschuss (vor Steuern) 8.947<br />

Steuerwirkung gesamt 1) - 3.441<br />

Liquiditätsüberschuss (nach Steuern) 5.506<br />

Alle Angaben in Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte automatische<br />

Auf- und Abrundungen.<br />

1) Die Steuerzahlung aus dem zu versteuernden Gewinn wurde im Jahr 2021 liquiditätswirksam<br />

angenommen. Die Versteuerung des nach Verrechnung mit dem Verlust<br />

gemäß § 15 b EStG verbleibenden Gewinnes des Jahres 2020 erfolgt unter Anwendung<br />

eines unterstellten (Grenz-) Steuersatzes von 42% zuzüglich eines Solidaritätszuschlages<br />

in Höhe von 5,5 % bezogen auf die Steuerschuld. Hierbei wurde eine liquiditätswirksame<br />

Anrechnung des anteiligen Gewerbesteuermessbetrages nach § 35 EStG angenommen.


Kumulierte Liquidität (vor Steuern)<br />

Die kumulierte Liquidität besteht anfänglich aus der geleisteten<br />

Kapitaleinlage und dem Agio und reduziert sich jährlich<br />

um die erhaltenen Ausschüttungen / Entnahmen. In der<br />

Nachsteuerbetrachtung erhöht sie sich zusätzlich jährlich<br />

um die Steuerwirkungen. Am Ende des Prognosezeitraums<br />

entspricht die kumulierte Liquidität dem Liquiditätsüberschuss<br />

aus der Beteiligung.<br />

Die Entwicklung der kumulierten Liquidität über die Laufzeit<br />

bei einer beispielhaften Beteiligung in Höhe von EUR 10.000<br />

und die Ausschüttungen / Entnahmen sowie die Steuerwirkungen<br />

bei der Nachsteuerbetrachtung sind in nachstehender<br />

Tabelle dargestellt:<br />

Kapitalflussrechnung für eine Beteiligung in Höhe von EUR 10.000 (PROGNOSE; Stand 17.01.2011)<br />

Datum Kapital- Ausschüttungen / Kumulierte Steuerwirkungen Kumulierte<br />

einlage und Entnahmen Liquidität (inklusive Anrechnung Liquidität<br />

Agio (vor Steuern) (vor Steuern) nach §35 EStG) (nach Steuern)<br />

30.04.2011 - 10.500 - 10.500 - 10.500<br />

30.05.2011 79 - 10.421 0 - 10.421<br />

30.11.2011 475 - 9.946 0 - 9.946<br />

30.05.2012 475 - 9.471 0 - 9.471<br />

30.11.2012 475 - 8.996 0 - 8.996<br />

30.05.2013 475 - 8.521 0 - 8.521<br />

30.11.2013 475 - 8.046 0 - 8.046<br />

30.05.2014 475 - 7.571 0 - 7.571<br />

30.11.2014 475 - 7.096 0 - 7.096<br />

30.05.2015 475 - 6.621 0 - 6.621<br />

30.11.2015 475 - 6.146 0 - 6.146<br />

30.05.2016 475 - 5.671 0 - 5.671<br />

30.11.2016 475 - 5.196 0 - 5.196<br />

30.05.2017 475 - 4.721 0 - 4.721<br />

30.11.2017 475 - 4.246 0 - 4.246<br />

30.05.2018 475 - 3.771 0 - 3.771<br />

30.11.2018 475 - 3.296 0 - 3.296<br />

30.05.2019 475 - 2.821 0 - 2.821<br />

30.11.2019 475 - 2.346 0 - 2.346<br />

30.05.2020 475 - 1.871 0 - 1.871<br />

25.11.2020 10.818 8.947 0 8.947<br />

01.07.2021 0 8.947 - 3.441 5.506<br />

Summe - 10.500 19.447 - 3.441<br />

77


Fondsflugzeug Embraer <strong>195</strong> LR


Foto: Thomas L. Fischer


Die Sensitivitätsanalysen<br />

Abweichungen von der Prognose<br />

Wesentlich für den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung<br />

ist insbesondere der Verkaufspreis des Flugzeuges (sowohl<br />

bei regulärer Beendigung des Leasingvertrages als auch bei<br />

einem Ausfall des Leasingnehmers während der Vertragslaufzeit)<br />

sowie der US-Dollar / Euro-Wechselkurs. Bei der<br />

Nachsteuerbetrachtung ist zusätzlich der Steuersatz von<br />

Bedeutung. Die Prognoserechnung basiert auf Annahmen<br />

hinsichtlich dieser Parameter. Die nachstehenden Sensitivitätsanalysen<br />

sollen beispielhaft aufzeigen, wie das Ergebnis<br />

der Beteiligung durch veränderte Annahmen hinsichtlich<br />

der genannten Parameter beeinflusst wird.<br />

Zu beachten ist, dass sich – abweichend von der hier vorgenommenen<br />

isolierten Betrachtung – verschiedene Einflussfaktoren<br />

gleichzeitig verändern können oder dass die Veränderung<br />

eines Einflussfaktors Veränderungen weiterer<br />

Einflussfaktoren nach sich ziehen kann, wodurch das Ergebnis<br />

der isolierten Betrachtung verstärkt oder ausgeglichen<br />

werden kann.<br />

Die Sensitivitätsanalysen sollen dem Investor eine eigene<br />

Einschätzung auf Basis der dargestellten Szenarien ermöglichen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die beispielhaft<br />

angenommenen Veränderungen nicht die jeweils maximal<br />

denkbaren Veränderungen darstellen. Es sind auch höhere<br />

Abweichungen mit entsprechenden Auswirkungen auf das<br />

prognostizierte Beteiligungsergebnis möglich (siehe hierzu<br />

das Kapitel „Die Risikohinweise“ ab Seite 12).<br />

Als Maßstab für die Vergleichbarkeit werden der jeweilige<br />

Liquiditätsüberschuss (vor und nach Steuern) sowie die IRR-<br />

Rendite (nach Steuern) p.a. inklusive des dabei jeweils kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapitals verwendet. Vor diesem Hin-<br />

80 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

tergrund wird im folgenden Abschnitt zunächst die verwendete<br />

Renditeberechnungsmethode erläutert. Anschließend<br />

werden exemplarische Prognoseabweichungen dargestellt<br />

(Sensitivitätsanalysen).<br />

Renditeberechnungsmethode –<br />

Methode des internen Zinsfußes<br />

(IRR-Methode)<br />

Bei der im Kapitel „Die Prognoserechnung“ dargestellten<br />

Liquiditätsbetrachtung zur Beschreibung des Anlageerfolges<br />

der Beteiligung handelt es sich um ein rein statisches<br />

Verfahren, bei dem die Zeitpunkte der Liquiditätszu- und<br />

-abflüsse nicht berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung<br />

dieser Zeitpunkte ist jedoch mitentscheidend für die Beurteilung<br />

der tatsächlichen Rentabilität der Beteiligung, da die<br />

Liquiditätszuflüsse zu einem früheren Zeitpunkt unter<br />

anderem aufgrund der verzinslichen Wiederanlagemöglichkeit<br />

und der Inflation mehr wert sind als zu einem späteren<br />

Zeitpunkt. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Sensitivitätsanalysen<br />

zusätzlich die Rendite nach der IRR-Methode<br />

(im Folgenden „IRR-Rendite“; IRR steht dabei für „Internal<br />

Rate of Return“ bzw. „Interner Zinsfuß“) dargestellt.<br />

Bei der IRR-Methode, einem Verfahren der dynamischen<br />

Investitionsrechnung, handelt es sich um eine für geschlossene<br />

Fonds und ähnliche Kapitalanlageformen häufig verwendete<br />

Renditeberechnungsmethode, die entsprechende<br />

finanzmathematische Kenntnisse erfordert. Die IRR-Rendite<br />

eignet sich jedoch nur eingeschränkt für einen Vergleich der<br />

Vorteilhaftigkeit solcher Kapitalanlagen; dies ist nur unter<br />

Einbeziehung des Kapitalbindungsverlaufs, des Liquiditätsüberschusses<br />

und der Anlagedauer der jeweiligen Investition<br />

möglich. Zudem sollte die IRR-Rendite nicht das einzige<br />

Kriterium für eine Investitionsentscheidung sein; der poten-


zielle Investor sollte alle Eigenschaften des Beteiligungsangebotes<br />

(siehe hierzu auch das Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

ab Seite 12) in seine Investitionsentscheidung einbeziehen.<br />

Bei der IRR-Methode wird die Ertragskraft der Beteiligung<br />

nicht statisch als Überschuss der Ausschüttungen / Entnahmen<br />

über die Kapitaleinlage dargestellt, sondern unter<br />

Berücksichtigung der zeitlichen Komponente als (rechnerische<br />

bzw. interne) Verzinsung des jeweils in der Beteiligung<br />

kalkulatorisch gebundenen Kapitals. Das kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital ändert sich im Verlauf der Beteiligung<br />

(z. B. durch Ausschüttungen / Entnahmen). Die IRR-Rendite<br />

beziffert daher nicht die Verzinsung der tatsächlich gezeichneten<br />

Kapitaleinlage, sondern des jeweils kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapitals.<br />

Bei der Renditeberechnung für die Investoren werden folgende<br />

Zahlungszeitpunkte unterstellt:<br />

Einzahlung des gesamten Eigenkapitals (Kommanditkapital<br />

und Agio) zum 30.04.2011<br />

Ausschüttungen / Entnahmen jeweils zum 30.05. und<br />

30.11. eines Jahres, erstmals zum 30.05.2011<br />

Ausschüttung /Entnahme des Veräußerungserlöses zum<br />

25.11.2020<br />

Steuerwirkung aus dem Veräußerungsgewinn zum<br />

01.07.2021.<br />

Auf Basis der prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

ergibt sich damit für den Investor bezogen auf die<br />

Summe aus Kapitaleinlage und Agio (in Höhe von 5 % der<br />

Kapitaleinlage) eine IRR-Rendite vor Steuern von rund 9,1 %<br />

p. a. bzw. eine IRR-Rendite nach Steuern von rund 6,6 % p. a.<br />

Das durchschnittlich gebundene Kapital beträgt EUR 10.211<br />

(vor Steuern) bzw. EUR 8.177 (nach Steuern).<br />

Zum besseren Verständnis soll die IRR-Methode nachfolgend<br />

anhand eines Vergleichs mit einem gedachten / fiktiven<br />

Sparkonto erläutert werden. Dieser Vergleich bezieht<br />

sich lediglich auf die Berechnungsweise, nicht aber auf die<br />

Sicherheit der Anlage.<br />

Bei einem Sparkonto ist der Zinssatz regelmäßig fest vereinbart.<br />

Verzinst wird immer nur der jeweils aktuelle Kontostand.<br />

Der Kontostand erhöht sich, wenn Einzahlungen auf<br />

das Konto geleistet werden oder die vereinbarten Zinsen<br />

dem Konto gutgeschrieben werden. Er vermindert sich,<br />

sobald Beträge vom Konto ausgezahlt werden.<br />

Auch ein geschlossener Fonds wie das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

kann entsprechend betrachtet werden, wobei<br />

die Leistung der Kapitaleinlage und des Agios (und bei der<br />

Nachsteuerbetrachtung die Steuerzahlungen) die Einzahlungen<br />

auf das „Sparkonto“ darstellen und dementsprechend<br />

der Erhalt der Ausschüttungen/Entnahmen die Auszahlungen<br />

vom „Sparkonto“.<br />

Anders als bei einem Sparkonto ist bei geschlossenen Fonds<br />

nicht die Verzinsung festgelegt, sondern die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen sind abhängig von der Höhe der jeweils<br />

erwirtschafteten Ergebnisse und der verfügbaren Liquidität.<br />

Legt man eine beispielhafte Einlage von EUR 10.500 (inklu -<br />

sive 5 % Agio) auf ein „Sparkonto“ und will die prognosti -<br />

zierten Gesamtausschüttungen / -entnahmen in Höhe von<br />

EUR 19.447 (vor Steuern) über die Laufzeit des Beteiligungsangebotes<br />

verteilt entnehmen, dann müssen die anfäng -<br />

liche Einlage und die späteren Kontostände – das jeweils<br />

kalkulatorisch gebundene Kapital – entsprechend verzinst<br />

werden.<br />

81


Analog können bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

bei einem Zinssatz von rund 9,1 % p. a. auf den jeweiligen<br />

Kontostand des fiktiven „Sparkontos“ bzw. auf das jeweils<br />

Berechnungsbeispiel vor Steuern (PROGNOSE; Stand: 17.1.2011)<br />

82 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

kalkulatorisch gebundene Kapital die prognostizierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen zu den genannten Zeitpunkten<br />

getätigt werden (siehe nachfolgende Tabelle):<br />

Datum Kapital- Ausschüttungen / rechnerische Kontostand des<br />

einlage Entnahmen Verzinsung Sparkontos /<br />

und Agio (interner Zinsfuß: kalkulatorisch<br />

rund 9,1 % p. a.) gebundenes Kapital<br />

30.04.2011 10.500 10.500<br />

30.05.2011 - 79 76 10.497<br />

30.11.2011 - 475 473 10.495<br />

30.05.2012 - 475 468 10.488<br />

30.11.2012 - 475 473 10.486<br />

30.05.2013 - 475 465 10.476<br />

30.11.2013 - 475 473 10.474<br />

30.05.2014 - 475 465 10.463<br />

30.11.2014 - 475 472 10.460<br />

30.05.2015 - 475 464 10.449<br />

30.11.2015 - 475 471 10.446<br />

30.05.2016 - 475 466 10.437<br />

30.11.2016 - 475 471 10.432<br />

30.05.2017 - 475 463 10.420<br />

30.11.2017 - 475 470 10.415<br />

30.05.2018 - 475 462 10.402<br />

30.11.2018 - 475 469 10.396<br />

30.05.2019 - 475 461 10.382<br />

30.11.2019 - 475 468 10.376<br />

30.05.2020 - 475 463 10.363<br />

25.11.2020 - 10.818 4<strong>54</strong> 0<br />

Summe 10.500 - 19.447 8.947<br />

Dies bedeutet, dass sich die IRR-Rendite der prognostizierten<br />

Zahlungsreihe auf rund 9,1 % p. a. (vor Steuern) beläuft.<br />

Genau bei diesem Zinssatz wird der Liquiditätsüberschuss<br />

von EUR 8.947 als Zinszahlung auf das jeweils kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital (Kontostand) über die Laufzeit der Beteiligung<br />

verteilt. Das durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital beträgt in diesem Berechnungsbeispiel<br />

EUR 10.211.


Der Liquiditätsüberschuss lässt sich auch darstellen als das<br />

durchschnittlich gebundene Kapital multipliziert mit der<br />

IRR-Rendite über die Fondslaufzeit:<br />

Liquiditätsüberschuss vor Steuern<br />

(PROGNOSE; Stand 17.01.2011)<br />

Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (vor Steuern)<br />

(vor Steuern) Kapital<br />

8.947 = 10.211 x 9,15 % x 9,58 Jahre<br />

Mathematisch ausgedrückt wird bei der IRR-Methode der -<br />

jenige Abzinsungssatz (Interner Zinsfuß; IRR-Rendite) ermittelt,<br />

bei dem die Summe der Barwerte aller zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten anfallenden Ein- und Auszahlungen gleich<br />

groß ist und damit zu einem Kapitalwert von Null führt.<br />

Barwert und Kapitalwert sind Begriffe aus der Finanzmathematik.<br />

Der Barwert entspricht dem Wert, den eine zukünftig<br />

angenommene Zahlung bei einem gegebenen Abzinsungssatz<br />

zum Zeitpunkt der Investition besitzt. Der Kapitalwert<br />

einer Investition ist die Summe der Barwerte aller durch<br />

diese Investition verursachten Zahlungen (Ein- und Auszahlungen).<br />

Die IRR-Rendite nach Steuern wird rechnerisch gemäß derselben<br />

Methodik ermittelt wie die IRR-Rendite vor Steuern.<br />

Es fließen in die Berechnung jedoch zusätzlich die Steuerwirkungen<br />

ein. Die IRR-Rendite nach Steuern beträgt bei<br />

dieser Beteiligung prognosegemäß rund 6,6 % p. a. auf das<br />

jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital. Das durchschnittlich<br />

gebundene Kapital beträgt hierbei EUR 8.177.<br />

Liquiditätsüberschuss nach Steuern<br />

(PROGNOSE; Stand 17.01.2011)<br />

Liquiditäts- durchschnittlich IRR-Rendite Zeitraum<br />

überschuss gebundenes (nach Steuern)<br />

(nach Steuern) Kapital<br />

5.506 = 8.177 x 6,62 % x 10,18 Jahre<br />

Analyse möglicher<br />

Prognoseabweichungen<br />

Am Beispiel einer Beteiligung von EUR 10.000 (zuzüglich 5 %<br />

Agio) wird nachfolgend exemplarisch aufgezeigt, welche<br />

Auswirkungen es für die Beteiligung des Investors hat, wenn<br />

bestimmte Parameter von ihren prognostizierten Werten<br />

abweichen. Dabei werden die erfolgsabhängigen Vergütungen<br />

berücksichtigt (siehe hierzu im Kapitel „Die rechtlichen<br />

Grundlagen“ ab Seite 102).<br />

Verkaufspreis<br />

Die Prognoserechnung unterstellt einen Verkauf des Flugzeuges<br />

zu einem Preis in Höhe von umgerechnet rund<br />

EUR 15,2 Mio. Dieser liegt unter dem auf Seite 49 dargestellten<br />

gutachterlichen Mid-Case-Wert in Höhe von umgerechnet<br />

rund EUR 15,5 Mio. (jeweils kalkulatorisch unterstellter<br />

Wechselkurs 1 EUR = 1,3308 USD).<br />

Sofern der tatsächliche Verkaufspreis zum unterstellten Verkaufszeitpunkt<br />

im November 2020 über oder unter dem kalkulierten<br />

Wert liegt, ergeben sich die nachstehend dargestellten<br />

Liquiditätsüberschüsse bzw. Renditen.<br />

Verkaufspreis (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

5.821<br />

3.590<br />

4,7 %<br />

(7.428)<br />

7.384<br />

4.<strong>54</strong>8<br />

5,7 %<br />

(7.809)<br />

8.947<br />

5.506<br />

6,6 %<br />

(8.177)<br />

9.732<br />

5.988<br />

Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

7,0 %<br />

(8.357)<br />

10.518<br />

6.470<br />

7,4 %<br />

(8.534)<br />

- 20 % - 10 % Prognose + 10 % + 20 %<br />

Änderung Verkaufspreis in %<br />

83


Verkaufspreis bei Ausfall des Leasingnehmers<br />

Die Prognoserechnung unterstellt eine Laufzeit des Leasingvertrages<br />

von zehn Jahren ab Auslieferung. Nachfolgend soll<br />

dargestellt werden, welche Auswirkungen die Höhe des<br />

erzielbaren Verkaufspreises bei einem vorzeitigen Ausfall des<br />

Leasingnehmers hat. Dabei wurden nachfolgende Prämissen<br />

unterstellt: Der Leasingnehmer fällt im ersten Quartal des<br />

Jahres 2016 aus (4,75 Jahre nach dem in der Prognoserechnung<br />

unterstellten Beitrittstermin der Investoren; d. h. etwa<br />

nach der Hälfte des Planungszeitraumes). Es wird ein Verkauf<br />

des Flugzeuges nach einer Vermarktungsphase von drei<br />

Monaten und zusätzlich der Anfall von Standzeitkosten in<br />

Höhe von insgesamt umgerechnet rund EUR 377.000 unterstellt<br />

sowie das von Air Europa bei Mietbeginn geleistete<br />

Deposit in Höhe von USD 1,05 Mio. einkalkuliert.<br />

Der prognostizierte Verkaufspreis für das Flugzeug beträgt<br />

umgerechnet rund EUR 18,2 Mio. Neben den gutachterlichen<br />

Mid-Case-Werten (siehe hierzu im Kapitel „Der Hersteller<br />

und das Flugzeug“ Seite 49) wird dabei unterstellt,<br />

dass der Leasingnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen<br />

nicht vollständig nachkommt. Sofern der tatsächliche<br />

Verkaufspreis im Jahr 2016 über oder unter dem kalkulierten<br />

Wert liegt, ergeben sich die nachstehend dargestellten<br />

Liquiditätsüberschüsse bzw. Renditen (jeweils kalkulatorisch<br />

unterstellter Wechselkurs 1 EUR = 1,3308 USD).<br />

84 I Die Sensitivitätsanalysen<br />

Verkaufspreis bei Ausfall des Leasingnehmers<br />

(Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

- 2.000<br />

- 2,7 %<br />

(3.976)<br />

- 1.077<br />

- 1.947<br />

Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

0,1 %<br />

(4.126)<br />

40<br />

- 16<br />

2,7 %<br />

(4.285)<br />

1.859<br />

1.159<br />

- 20 % - 10 % Rund EUR<br />

18,2 Mio.<br />

nach<br />

4,75 Jahren<br />

4,8 %<br />

(4.433)<br />

3.522<br />

2.179<br />

Änderung Verkaufspreis in %<br />

6,8 %<br />

(4.572)<br />

5.110<br />

3.152<br />

8.947<br />

6,6 %<br />

(8.177)<br />

5.506<br />

+ 10 % + 20 Basisfall<br />

(Prognose)<br />

rund 9,5 Jahre<br />

Laufzeit


Wechselkurs<br />

Da Flugzeuge grundsätzlich in US-Dollar gehandelt werden,<br />

besteht ein entsprechender Einfluss des US-Dollar/Euro-<br />

Wechselkurses auf die Rendite der Beteiligung. Jedoch wurde<br />

mit dem Leasingnehmer Air Europa vereinbart, dass während<br />

der Laufzeit des Leasingvertrages der auf das Eigen -<br />

kapital entfallende Teil der Leasingrate in Euro zu zahlen ist,<br />

so dass während dieser Zeit eine Änderung des US-Dollar/<br />

Euro-Wechselkurses nicht zu Prognoseabweichungen führt.<br />

Sollte der US-Dollar/Euro-Wechselkurs zum Zeitpunkt der<br />

Flugzeugveräußerung über oder unter dem unterstellten<br />

US-Dollar/Euro-Wechselkurs von 1 EUR = 1,3308 USD liegen,<br />

so ergeben sich die nachstehend dargestellten Liquiditätsüberschüsse<br />

bzw. Renditen.<br />

Wechselkurs (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

7.220<br />

4.448<br />

5,6 %<br />

(7.770)<br />

1 EUR =<br />

1,5970 USD<br />

8.005<br />

4.929<br />

6,1 %<br />

(7.957)<br />

1 EUR =<br />

1,4639 USD<br />

8.947<br />

5.506<br />

6,6 %<br />

(8.177)<br />

1 EUR =<br />

1,3308 USD<br />

(Prognose)<br />

10.098<br />

6.212<br />

Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

7,2 %<br />

(8.440)<br />

1 EUR =<br />

1,1977 USD<br />

Änderung Wechselkurs<br />

11.537<br />

7.094<br />

8,0 %<br />

(8.761)<br />

1 EUR =<br />

1,0646 USD<br />

Steuersatz<br />

Bei der Nachsteuerbetrachtung spielt der (Grenz-)Steuersatz<br />

des Investors eine wesentliche Rolle. In der Prognoserechnung<br />

ist durchgehend der Spitzensteuersatz (ohne Reichensteuer)<br />

von 42 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag unterstellt.<br />

Abweichungen von diesem Steuersatz ergeben die<br />

nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf den Liquiditätsüberschuss<br />

bzw. die Rendite.<br />

Steuersatz (Abweichungen zur Prognose)<br />

Liquiditätsüberschuss (vor/nach Steuern) in EUR<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

8.947 8.947 8.947 8.947 8.947<br />

5.196<br />

6,4 %<br />

(8.038)<br />

5.506<br />

6,6 %<br />

(8.177)<br />

45 % * 42 % *<br />

(Prognose)<br />

5.920<br />

7,0 %<br />

(8.359)<br />

6.230<br />

Rendite (nach Steuern) p. a.<br />

(durchschnittlich gebundenes Kapital)<br />

* jeweils zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

7,2 %<br />

(8.493)<br />

6.<strong>54</strong>1<br />

7,4 %<br />

(8.626)<br />

38 % * 35 % * 32 % *<br />

Änderung Steuersatz<br />

85


Frontansicht des Fondsflugzeuges


Foto: Thomas L. Fischer


Die rechtlichen Grundlagen<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot können sich die<br />

Investoren mittelbar an einem Flugzeug des Typs Embraer<br />

<strong>195</strong> beteiligen. Die nachfolgenden Darstellungen geben einen<br />

Überblick über die gesellschaftsrechtliche und vertragliche<br />

Struktur der Beteiligung. Es handelt sich hierbei um eine<br />

Zusammenfassung, die jedoch nicht die sorgfältige Prüfung<br />

des gesamten Beteiligungsangebotes, insbesondere der Risi-<br />

Vereinfachte Darstellung der Beteiligungs- und Vertragsstruktur<br />

88 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Investor<br />

TERTIA ZWEITE<br />

Beteiligungstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong><br />

GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> Treuhandkommanditist<br />

DVB Bank SE<br />

AL Konzept <strong>GmbH</strong><br />

KGAL<br />

1) Je nach Wahl des Investors.<br />

Geschäftsführender<br />

Komplementär<br />

ohne Einlage<br />

Darlehensgeber<br />

Verwaltung<br />

Konzeption,<br />

Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarantie<br />

SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG (Fondsgesellschaft)<br />

kohinweise, der Zeichnungsunterlagen, des Gesellschaftsvertrages,<br />

der Beteiligungsstruktur, der Fondsgesellschaft und<br />

des Treuhandvertrages ersetzt. Investoren beteiligen sich<br />

zunächst mittelbar als Treugeber an der Fondsgesellschaft.<br />

Sie können ihre Beteiligung allerdings in eine unmittelbare<br />

Beteiligung als Kommanditisten umwandeln.<br />

Treugeber 1)<br />

Eigentum<br />

Verkäufer<br />

Kommanditist 1)<br />

Leasingnehmer<br />

Asset-Management<br />

Air Europa<br />

GOAL KG<br />

Globalia Lease Finance<br />

Two Limited


Fondsgesellschaft / Emittent<br />

Angaben über den Emittenten<br />

Fondsgesellschaft und Emittent dieses Beteiligungsangebotes<br />

ist die SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in Grünwald<br />

(Geschäftsanschrift: Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald). Die<br />

Fondsgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom<br />

25.06.2008 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

unter der Firma GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt<br />

Nr. 44 KG gegründet und am 03.07.2008 im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer<br />

HRA 92524 eingetragen. Mit Gesellschafter beschluss<br />

vom 04.10.2010 wurde die Firma in SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG geändert. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit<br />

errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf<br />

von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung,<br />

Vermietung, Leasing und Verwertung. Zu diesem Zweck<br />

können auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingegangen<br />

werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem<br />

Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes<br />

unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen<br />

sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der<br />

Gewerbeordnung aufgeführt sind, oder die als Unternehmensgegenstand<br />

sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis<br />

bedürfen. Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten unterliegt<br />

deutschem Recht.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft weicht in<br />

allen wesentlichen Punkten von der gesetzlichen Regelung<br />

zur Kommanditgesellschaft ab, siehe die Übersicht im<br />

Anschluss an den Gesellschaftsvertrag auf Seite 151.<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil dieses Beteiligungsprospektes<br />

und ab Seite 138 abgedruckt. Weitere Angaben<br />

zur Fondsgesellschaft finden sich im Kapitel „Weitere Vertragspartner<br />

und Verflechtungen“ auf Seite 130.<br />

Gründungsgesellschafter und derzeitige<br />

Gesellschafter des Emittenten<br />

Bei den Gründungsgesellschaftern handelt es sich um die<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />

(im Folgenden „GOAL <strong>GmbH</strong>“), und die GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (im Folgenden<br />

„GOAL KG“).<br />

Persönlich haftender Gründungsgesellschafter ist die GOAL<br />

<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald. Er leistet keine Einlage und ist<br />

am Vermögen sowie am Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht<br />

beteiligt. Der persönlich haftende Gründungsgesellschafter<br />

ist mittelbar ein Gemeinschaftsunternehmen des Initiators<br />

KGAL und der Deutsche Lufthansa AG (siehe hierzu im Kapitel<br />

„Weiter Vertragspartner und Verflechtungen“ Seite 131).<br />

Mit Vertrag vom 01.10.2010 ist die GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>, Grünwald, als persönlich<br />

haftender Gesellschafter (im Folgenden „persönlich haftender<br />

Gesellschafter“ oder „GOAL P 17 <strong>GmbH</strong>“) in die<br />

Fondsgesellschaft eingetreten. Anschließend ist die GOAL<br />

<strong>GmbH</strong> aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />

Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> ist nunmehr persönlich haftender und<br />

geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft. Sie<br />

leistet ebenfalls keine Einlage und ist am Vermögen sowie<br />

am Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Sie ist in<br />

der Rechtsform einer <strong>GmbH</strong> als Kapitalgesellschaft strukturiert<br />

(siehe hierzu im Kapitel „Weitere Vertragspartner und<br />

Verflechtungen“ Seite 132).<br />

Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter<br />

einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt für die Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft. Der persönlich haftende<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist jedoch eine Kapitalgesellschaft<br />

in der Rechtsform einer <strong>GmbH</strong> und haftet deshalb<br />

nur beschränkt mit seinem Gesellschaftsvermögen.<br />

89


Die Satzung des persönlich haftenden Gesellschafters weicht<br />

in folgenden Bestimmungen von der gesetzlichen Regelung<br />

zur <strong>GmbH</strong> ab: Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so<br />

erfolgt die Vertretung durch zwei Geschäftsführer oder<br />

durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen.<br />

Die Geschäftsführer sind aufgrund Gesellschafterbeschluss<br />

befugt, die Gesellschaft auch bei Rechts geschäften<br />

mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten<br />

(Befreiung von § 181 BGB). Änderungen der Satzung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters können nur einstimmig<br />

beschlossen werden. Jede Verfügung über Geschäftsanteile<br />

oder Teile von solchen ist nur mit schrift licher Genehmigung<br />

der Gesellschaft zulässig, es sein denn, die Verfügung erfolgt<br />

zugunsten eines oder mehrerer Mitgesellschafter.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter ist allein zur<br />

Geschäftsführung und zur Vertretung der Fondsgesellschaft<br />

berechtigt und verpflichtet (siehe § 12 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf<br />

die Vornahme aller Handlungen, die zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören. Darüber<br />

hinausgehende Handlungen kann der persönlich haftende<br />

Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen<br />

(siehe § 12 Ziffer 3 und § 13 Gesellschaftsvertrag).<br />

Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

gegen den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen<br />

lediglich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />

(siehe hierzu § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Gründungskommanditist ist die GOAL KG mit Sitz in<br />

Grünwald mit einer Kommanditbeteiligung in Höhe von<br />

EUR 10.000. Die von der GOAL KG übernommene Pflichteinlage<br />

entspricht der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.<br />

Der Gründungskommanditist ist mittelbar ein<br />

Gemeinschaftsunternehmen des Initiators KGAL und der<br />

Deutsche Lufthansa AG (siehe hierzu im Kapitel „Weitere<br />

Vertragspartner und Verflechtungen“ Seite 134).<br />

90 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die GOAL KG hat ihre Kommanditbeteiligung mit Wirkung<br />

zum 30.09.2010 im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf die<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18<br />

<strong>GmbH</strong> (im Folgenden „GOAL P 18 <strong>GmbH</strong>“) übertragen und<br />

ist damit aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden.<br />

Die GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> wird mit Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

mit Sitz in Grünwald aus der Fondsgesellschaft ausscheiden<br />

und ist berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten<br />

Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft zu entnehmen.<br />

Zum Ausgleich eines negativen Buchwertes ist sie<br />

nicht verpflichtet (siehe § 3 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern<br />

gezeichneten Kommanditeinlagen beträgt zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung Null Euro, da die Gründungsgesellschafter<br />

bereits aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden sind.<br />

Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> erhält für die Übernahme der<br />

Geschäftsführung und der persönlichen unbeschränkten<br />

Haftung in der Fondsgesellschaft eine laufende jährliche<br />

Vergütung in Höhe von EUR 5.000 zuzüglich einer gegebenenfalls<br />

anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Ver -<br />

gütung ist jeweils nachschüssig am 30.12. des jeweiligen<br />

Jahres fällig und erhöht sich ab dem 01.01.2012 um jeweils<br />

3 % p. a. gegenüber der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

Der Gründungsgesellschafter GOAL <strong>GmbH</strong> hat bis zu seinem<br />

Ausscheiden eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 750<br />

p. a. erhalten.<br />

Der Gründungsgesellschafter GOAL KG erhält in seiner Funktion<br />

als Asset-Manager eine Vergütung in Höhe von EUR<br />

3.000 pro Monat zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden<br />

Umsatzsteuer (ab dem 01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert).<br />

Darüber hinaus erhält er erfolgsabhängige Honorare:<br />

Bei Abschluss eines Anschlussmietvertrages für das Flugzeug


eträgt das Honorar einmalig 5 % der Summe der für eine<br />

feste Laufzeit (ohne Optionen) vereinbarten Netto-Leasingraten<br />

zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer. Bei Vermittlung<br />

eines Käufers hat die GOAL KG einen Anspruch auf<br />

3 % des vertraglich vereinbarten Verkaufspreises sowie gegebenenfalls<br />

auf 35 % des Mehrerlöses, welcher sich aus der<br />

Differenz zwischen einem eventuell höheren tatsächlichen<br />

Verkaufspreis und dem in der Prognoserechnung unterstellten<br />

Verkaufspreis (in USD) ergibt, zuzüglich etwaig anfallender<br />

Umsatzsteuer (zu den Details siehe im Kapitel „Die rechtlichen<br />

Grundlagen“ den Abschnitt „Vertrag über die<br />

technische Betreuung und Vermarktung“ ab Seite 102). Des<br />

Weiteren erhält der Gründungsgesellschafter GOAL KG in<br />

seiner Funktion als Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsgeber<br />

Zinsen auf den ausgereichten Darlehensbetrag in Höhe<br />

des 1-Monats-Euribor zuzüglich einer Marge von 4 % p. a.<br />

Den Gründungsgesellschaftern GOAL <strong>GmbH</strong> und GOAL KG<br />

stehen über die in diesem Abschnitt („Gründungsgesellschafter<br />

und derzeitige Gesellschafter des Emittenten“)<br />

dargestellten Vergütungen hinaus keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte oder sonstigen Gewinnbezüge weder<br />

innerhalb noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu,<br />

insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeglicher Art.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />

unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die<br />

der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />

oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen.<br />

Künftiger weiterer Gesellschafter des Emittenten<br />

Weiterer Gesellschafter der Fondsgesellschaft wird künftig<br />

die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz in<br />

Grünwald (im Folgenden „TERTIA“ oder „Treuhandkommanditist“)<br />

sein. Die TERTIA ist mittelbar eine 100%ige Tochtergesellschaft<br />

der KGAL (siehe Kapitel „Weitere Vertragspartner<br />

und Verflechtungen“, Seite 133) und wird mit Zustandekommen<br />

des ersten Treuhandverhältnisses in die Fondsgesellschaft<br />

eintreten. Die Kapitaleinlage der TERTIA richtet sich<br />

nach der Höhe der durch die als Treugeber beteiligten Investoren<br />

insgesamt gezeichneten Kapitaleinlagen. Die im<br />

Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt 1 % der<br />

Summe der gezeichneten Kapitaleinlagen der Treugeber.<br />

Der Treuhandkommanditist hält seine Beteiligung im eigenen<br />

Namen, jedoch ausschließlich im Auftrag und für Rechnung<br />

der jeweiligen Treugeber. Dementsprechend übt er<br />

seine Gesellschafterrechte zwar im eigenen Namen, jedoch<br />

gemäß den Weisungen der Treugeber aus, sofern diese<br />

Gesellschafterrechte nicht an die Treugeber abgetreten wurden<br />

oder diesen zur Ausübung überlassen wurden (siehe<br />

den Abschnitt „Treuhandkonzept“ ab Seite 97).<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seine Kommanditbeteiligung<br />

ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters vollständig oder teilweise auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten oder anteilig auf die Treugeber<br />

zu übertragen. Gleiches gilt für die anteilige Abtretung<br />

der Ansprüche auf Auseinandersetzungsguthaben und<br />

Abfindungen an die Treugeber.<br />

Kapital des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft. Das<br />

Gesellschaftskapital setzt sich daher aus der Einlage des<br />

persönlich haftenden Gesellschafters und den Kommanditeinlagen<br />

der Kommanditisten zusammen. Vorliegend leistet<br />

der persönlich haftende Gesellschafter keine Einlage. Zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das gezeichnete<br />

Gesellschaftskapital EUR 10.000, wovon EUR 5.000 eingezahlt<br />

sind. Das Gesellschaftskapital wird durch die Aufnahme<br />

der Investoren auf EUR 8.480.000 zuzüglich einer Zeich-<br />

91


nungsreserve in Höhe von EUR 50.000 erhöht, ohne dass es<br />

einer Zustimmung der weiteren Gesellschafter bedarf (siehe<br />

§ 3 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />

Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

Investoren<br />

Die Erwerber der Vermögensanlage (im Folgenden „Investoren“)<br />

beteiligen sich zunächst als Treugeber über die TERTIA<br />

an der Fondsgesellschaft. Sie können jedoch bereits im<br />

Zeichnungsschein festlegen, ob sie weiterhin als Treugeber<br />

beteiligt sein wollen oder ob sie ihre Beteiligung in eine<br />

unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln und sich<br />

als Kommanditisten in das Handelsregister eintragen<br />

lassen möchten (siehe hierzu das Kapitel „Die Beteiligung“<br />

ab Seite 114).<br />

Über entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und<br />

im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft wird erreicht,<br />

dass die Treugeber den unmittelbar beteiligten Kommanditisten,<br />

soweit rechtlich möglich, hinsichtlich der steuerlichen<br />

und rechtlichen Folgen gleichgestellt sind.<br />

Pflichten der Investoren<br />

Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgend<br />

(jeweils mit weiteren Verweisen) dargestellten Pflichten<br />

verbunden; darüber hinaus sind die Erwerber der<br />

Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu<br />

erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.<br />

Zahlungsverpflichtung<br />

Die Zahlungsverpflichtung der Investoren bezieht sich auf<br />

die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins vom jeweiligen<br />

Investor übernommene Kapitaleinlage zuzüglich des<br />

92 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Agios (5 % der Kapitaleinlage). Weitere Einzelheiten hierzu<br />

sowie zu den mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage verbundenen weiteren Kosten<br />

ergeben sich aus dem Kapitel „Die Beteiligung“ ab Seite<br />

114 sowie aus dem Zeichnungsschein. Die in das Handels -<br />

register einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der übernommenen<br />

Kapitaleinlage ohne Agio.<br />

Im Falle nicht fristgerechter Erbringung bzw. Nichterbringung<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio kann die Fondsgesellschaft<br />

Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen. Darüber<br />

hinaus kann dies dazu führen, dass das Treuhandverhältnis<br />

nicht wirksam zustande kommt (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag<br />

in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />

sowie den Zeichnungsschein). Der Treuhandkommanditist<br />

ist in diesen Fällen zu einer außerordentlichen Kündigung<br />

des Treuhandvertrages berechtigt (siehe § 3 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Zusätzlich kann die Fondsgesellschaft pauschal<br />

15 % der Kapitaleinlage des jeweiligen Investors als<br />

Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis<br />

vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer<br />

Schaden entstanden ist (siehe § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag<br />

und den Zeichnungsschein). Darüber hinaus kann der<br />

Investor, falls er der Fondsgesellschaft bereits als Kommanditist<br />

beigetreten ist, aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

werden (siehe § 8 Ziffer 2 (a) Gesellschaftsvertrag).<br />

Pflicht zur Kosten- /Abgabenerstattung<br />

und Nachschusspflicht<br />

Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />

auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters<br />

beruhen (z. B. Übertragung der Beteiligung, vorzeitiges Ausscheiden<br />

aus der Gesellschaft) oder ihren Grund in der<br />

Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform / Sitz eines<br />

Gesellschafters haben, sind von dem die jeweilige Belastung


auslösenden Gesellschafter und einem etwaigen Rechtsnachfolger<br />

als Gesamtschuldner zu tragen (siehe § 11 Ziffer<br />

1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Auf Ebene des Investors etwa entstehende individuelle<br />

Steuerbelastungen (siehe die Informationen im Kapitel „Die<br />

Risikohinweise“ ab Seite 17 sowie auf Seite 23) sind von<br />

diesem selbst zu tragen. Der Anbieter oder der Emittent<br />

übernehmen keine Zahlung von Steuern für die Investoren.<br />

Eine über die in den vorstehenden Abschnitten dargestellte<br />

Abgaben- und Kostenerstattungspflicht hinausgehende<br />

Nachschusspflicht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden (siehe § 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Haftung<br />

Die Investoren, die sich als Kommanditisten unmittelbar an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligen, haften gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft bis zur Höhe ihrer im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme, die 1 % der übernommenen<br />

Kapitaleinlage beträgt. Soweit der Investor seine<br />

Kapitaleinlage geleistet hat, erlischt seine persön liche Haftung.<br />

Die Haftung lebt wieder auf, wenn das Kapitalkonto<br />

des Investors durch Ausschüttungen / Entnahmen unter den<br />

Betrag seiner Haftsumme sinkt. Nach ihrem Ausscheiden<br />

aus der Fondsgesellschaft haften die Investoren bis zur Höhe<br />

ihrer Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf<br />

Jahren nach ihrem Ausscheiden fällig werden und gegen sie<br />

gerichtlich geltend gemacht wurden. Zu den Details siehe<br />

im Kapitel „Die Risikohinweise“ auf Seite 22. Die Investoren,<br />

die sich als Treugeber mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen, haften nicht<br />

unmittelbar für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />

müssen aber den Treuhandkommandi tisten von dessen Haftung<br />

freistellen. Wirtschaftlich sind sie daher den Kommanditisten<br />

hinsichtlich der Haftung gleichgestellt.<br />

Vertraulichkeit<br />

Jeder Gesellschafter ist zur Verschwiegenheit gegenüber<br />

unbeteiligten Dritten in allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet.<br />

Rechte der Investoren<br />

Die Vermögensanlage ist für die Investoren mit den nachfolgend<br />

dargestellten Rechten verbunden:<br />

Beteiligung am Jahresergebnis, Ausschüttungen /<br />

Entnahmen<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />

Kündigungsrecht<br />

Recht zur Übertragung und Belastung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft.<br />

Beteiligung am Jahresergebnis,<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile am Vermögen und am Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />

schüttet die erwirtschafteten Geldüberschüsse (unter<br />

Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve)<br />

grundsätzlich jeweils am 30.05. und 30.11. eines jeden Jahres<br />

an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

aus, erstmals zum 30.05.2011. Die Ausschüttungen / Entnahmen<br />

erfolgen grundsätzlich in Euro. Die GOAL P 17<br />

<strong>GmbH</strong> kann jedoch Ausschüttungen / Entnahmen auch in<br />

US-Dollar vorsehen.<br />

Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine<br />

Ausschüttung / Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer<br />

von dem geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen<br />

erachteten Liquiditätsreserve. Die Aufteilung der Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen zwischen den Gesellschaftern<br />

erfolgt entsprechend der Höhe der von diesen geleisteten<br />

93


Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

(siehe § 14 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />

Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV<br />

im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage ist die Ergebnis zuwei -<br />

sung unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts so vorzunehmen,<br />

dass die Gesellschafter hinsichtlich der Summe ihrer<br />

Kapitalkonten III und IV soweit steuerrechtlich möglich<br />

gleichgestellt werden (siehe § 14 Ziffer 3 c Gesellschaftsver -<br />

trag).<br />

Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

Das Stimmrecht der Gesellschafter richtet sich nach der<br />

Höhe der übernommenen Kapitaleinlage. Auf je volle<br />

EUR 1.000 der Einlage entfällt eine Stimme. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter hat 50 Stimmen (siehe § 13 Ziffer 6<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Grundsätzlich erfordern Gesellschafterbeschlüsse die einfache<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern im<br />

Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist oder zwingende<br />

gesetzliche Vorschriften andere Mehrheitserfordernisse<br />

vorsehen. Davon abweichend ist für Änderungen des<br />

Gesellschaftsvertrages, die Auflösung sowie für sonstige<br />

Grundlagengeschäfte der Fondsgesellschaft eine Mehrheit<br />

von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen sowie die<br />

Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters notwendig<br />

(qualifizierte Mehrheit; siehe hierzu § 13 Ziffer 9<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Ebenso können der Ausschluss des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters, der Entzug der Vertretungsmacht und der<br />

Entzug der Geschäftsführungsbefugnis des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters ohne Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen beschlossen werden.<br />

94 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die nicht alle Gesellschafter<br />

formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />

zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen<br />

Nachteil verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich<br />

und im Umlaufverfahren gefasst. Die Beschlussfassung<br />

führt der geschäftsführende Gesellschafter durch. Er kann<br />

vom Umlaufverfahren absehen und stattdessen eine Gesellschafterversammlung<br />

einberufen, wenn hierfür ein wichtiger<br />

Grund vorliegt. Jeder Gesellschafter kann sich in der<br />

Gesellschafterversammlung durch einen anderen Gesellschafter,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges<br />

Kind, einen Testamentsvollstrecker oder seinen ständigen<br />

Generalbevollmächtigten vertreten lassen (siehe § 13 Ziffer<br />

5 Gesellschaftsvertrag). Zur Beschlussfähigkeit siehe § 13<br />

Ziffern 3 und 5 Gesellschaftsvertrag.<br />

Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

eine außerordentliche Beschlussfassung<br />

verlangen, wenn sie mindestens 10 % des Kommandit -<br />

kapitals auf sich vereinigen (siehe § 13 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Kann eine Entscheidung durch Gesellschafterbeschluss<br />

nicht rechtzeitig erreicht werden, entscheidet der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nach pflichtgemäßem Ermessen im<br />

Interesse der Fondsgesellschaft (siehe § 13 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Einsichts-, Kontroll- und Informationsrechte<br />

Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichts-,<br />

Kontroll- und Informationsrechte eines Komman ditisten<br />

gemäß § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die Unterlagen


ezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft nur durch<br />

einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufes eingesehen werden dürfen.<br />

Kündigungsrecht<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Gesellschafter<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres,<br />

erstmals zum 31.12.2023, ordentlich gekündigt<br />

werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />

wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe § 8 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Eine Kündigung hat mittels eingeschriebenen<br />

Briefs zu erfolgen, der an die Fonds gesellschaft zu richten<br />

ist. Für die Fristeinhaltung ist der Zugang der Kündigung<br />

bei der Fondsgesellschaft maß geblich.<br />

Der durch Kündigung ausscheidende Gesellschafter erhält<br />

eine Abfindung in Höhe des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />

Der Auszahlungsbetrag wird zwei Wochen nach Aufforderung<br />

durch den ausgeschiedenen Gesellschafter fällig,<br />

frühestens jedoch zum nächsten, auf das Ausscheiden folgenden<br />

Ausschüttungstermin, und nur, soweit die Fondsgesellschaft<br />

zu diesem Zeitpunkt über ausreichend Liquidität<br />

verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden<br />

(siehe hierzu § 10 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Recht zur Übertragung und Belastung<br />

von Gesellschaftsanteilen<br />

Ein Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil vollständig<br />

oder teilweise übertragen (durch Abtretung im Rahmen<br />

einer Schenkung oder Veräußerung), belasten oder eine<br />

sonstige Verfügung hierüber treffen. Dies ist grundsätzlich<br />

nur mit Wirkung zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres<br />

möglich und bedarf zur Wirksamkeit der vorherigen schrift -<br />

lichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters.<br />

Diese Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt<br />

werden (siehe hierzu § 7 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Eine teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, sofern<br />

dadurch ein Gesellschaftsanteil von unter EUR 10.000 oder<br />

ein nicht auf volle EUR 1.000 lautender Anteil entsteht. Die<br />

Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil<br />

ist unzulässig.<br />

Zu den steuerlichen Implikationen einer Übertragung eines<br />

Gesellschaftsanteils siehe im Kapitel „Die steuer lichen<br />

Grundlagen“ ab Seite 110.<br />

Alle im Zusammenhang mit einer Übertragung oder sonstigen<br />

Verfügung über den Gesellschaftsanteil entstehenden<br />

Kosten und Abgaben sind von dem übertragenden/verfügenden<br />

und dem eintretenden Gesellschafter gesamtschuldnerisch<br />

zu tragen (siehe hierzu vorstehend den Abschnitt<br />

„Pflicht zur Kosten-/Abgabenerstattung und Nachschusspflicht“<br />

sowie im Kapitel „Die Beteiligung“ Seite 118).<br />

Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

Mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen<br />

und mit Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

können die Gesellschafter die Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft beschließen. Die Liquidation erfolgt durch<br />

den geschäftsführenden Gesellschafter oder durch den /die<br />

von ihm zu bestellenden Liquidator /en (siehe § 16 Ziffer 1<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung auf seine<br />

Erben über und die Fondsgesellschaft wird mit den Erben<br />

fortgesetzt (siehe hierzu § 9 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ausschluss /Ausscheiden aus der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, einen<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />

wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

95


nicht nachkommt, ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren<br />

über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt wird, in seinen Gesellschaftsanteil<br />

die Einzelzwangsvollstreckung betrieben wird, ein Verstoß<br />

gegen seine Mitteilungspflichten und /oder das Geldwäschegesetz,<br />

in Bezug auf den Gesellschafter ein in § 3<br />

Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag genannter Umstand eintritt,<br />

oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt. In diesen Fällen erhält<br />

der ausgeschlossene bzw. ausgeschiedene Gesellschafter<br />

eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen Buchwertes<br />

seiner Beteiligung, wie er sich aus der Schlussbilanz<br />

des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem Ausscheiden<br />

beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />

zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen /<br />

Entnahmen sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11<br />

Gesellschaftsvertrag, höchstens aber in Höhe des Verkehrswertes<br />

seiner Beteiligung (siehe § 8 Ziffer 2, § 10 Ziffer 2<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Datenschutz<br />

Die Daten des Gesellschafters werden bis zur Beendigung<br />

der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />

notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und<br />

gespeichert. Die Daten können während und auch nach der<br />

Beendigung der Beteiligung für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung<br />

verwendet werden. Dieser Nutzung kann<br />

der Gesellschafter jederzeit kostenlos widersprechen (siehe<br />

§ 18 Gesellschaftsvertrag und § 13 Treuhandvertrag).<br />

Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen und<br />

der künftigen Gesellschafter im Vergleich<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> und GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> weichen in den<br />

folgenden Punkten von den Hauptmerkmalen der Anteile<br />

der künftigen Gesellschafter ab:<br />

96 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> ist persönlich haftender Gesellschafter<br />

und hat keine Kommanditeinlage übernommen.<br />

Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> erhält ab dem Jahr 2011 eine jähr -<br />

liche Vergütung in Höhe von EUR 5.000, welche sich ab<br />

dem 01.01.2012 um jeweils 3 % pro Jahr gegenüber der<br />

Vorjahresvergütung erhöht.<br />

Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> haftet unbeschränkt mit ihrem<br />

Gesellschaftsvermögen.<br />

Der GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> stehen unbeschränkte Einsichts-,<br />

Kontroll- und Informationsrechte zu.<br />

Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, die Fassung von<br />

Gesellschafterbeschlüssen zu initiieren, und sie führt die<br />

Beschluss fassungen durch; sie hat 50 Stimmen.<br />

Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> entscheidet unter Berücksichtigung<br />

einer angemessenen Liquiditätsreserve über die Höhe der<br />

ausschüttungsfähigen Beträge, erhält jedoch selbst keine<br />

Ausschüttungen / Entnahmen.<br />

Die Auflösung und Liquidation der Fondsgesellschaft ist<br />

nur mit Zustimmung der GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> möglich.<br />

Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> und die GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> werden<br />

von der Fondsgesellschaft von der Haftung für ihre Handlungen<br />

oder Unterlassungen im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

freigestellt, es sei denn, die Haftung<br />

basiert auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.<br />

Die GOAL P 17 <strong>GmbH</strong> kann bei ihrem Ausscheiden die Freistellung<br />

von ihrer Forthaftung für Gesellschafterverbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der<br />

GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> beträgt nicht nur 1 %, sondern 100 %<br />

ihrer Kapitaleinlage.<br />

Die GOAL P 18 <strong>GmbH</strong> ist mit ihrem Ausscheiden berechtigt,<br />

bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftete Liquiditätsüberschüsse<br />

der Fondsgesellschaft zu entnehmen.<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter<br />

weichen darüber hinaus von den Hauptmerkmalen des


Anteils des künftigen Gesellschafters TERTIA, nicht aber von<br />

den Hauptmerkmalen der Anteile der übrigen künftigen<br />

Gesellschafter (Investoren), wie folgt ab: Die derzeitigen<br />

Gesellschafter sind, anders als die TERTIA, selbst wirtschaftlich<br />

Berechtigte ihrer Anteile. Der TERTIA stehen daher keine<br />

eigenen Ausschüttungs- / Entnahme ansprüche, Ansprüche<br />

auf Anteile am Liquidationserlös oder Ansprüche auf<br />

ein Auseinandersetzungsguthaben zu, da diese an die Investoren<br />

abgetreten werden. Die TERTIA wird zudem ihre<br />

Kontrollrechte gemäß § 166 HGB sowie ihre Stimmrechte<br />

den Investoren zur Ausübung überlassen. Die TERTIA ist<br />

verpflichtet, ihren Gesellschaftsanteil auf Ver langen des<br />

jeweiligen Investors anteilig auf diesen zu übertragen.<br />

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Abweichungen bezüglich<br />

der Hauptmerkmale der Anteile. Zu den Rechten der<br />

künftigen Gesellschafter (Investoren) siehe Seite 93.<br />

Treuhandkonzept<br />

Die Investoren beteiligen sich zunächst ausschließlich als<br />

Treugeber über den Treuhandkommanditisten TERTIA ZWEI-<br />

TE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald an der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Mit Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

kommt der Treuhandvertrag zwischen<br />

dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

wirksam zustande. Der Treuhandvertrag ist als Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsprospektes ab Seite 152 abgedruckt. Die<br />

Annahme erfolgt durch Erstellung einer Zeichnungsbestätigung.<br />

Das mit dem Treuhandvertrag vereinbarte Treuhandverhältnis,<br />

d. h. der Beitritt des Treuhandkommanditisten<br />

zur Fondsgesellschaft im Auftrag des Treugebers, entsteht<br />

erstmals mit Eintritt der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (siehe auch im Kapitel „Die Beteiligung“<br />

den Abschnitt „Annahme der Beteiligungserklärung“ auf<br />

Seite 116 sowie § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag in Verbindung<br />

mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Treugeber ist berechtigt, durch Erklärung im Zeichnungsschein<br />

sowie innerhalb einer Frist von 20 Tagen nach Bestätigung<br />

der Annahme der Beteiligungserklärung die Umwandlung<br />

seiner treuhänderischen Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als<br />

Kommanditist zu verlangen. Danach kann der Treugeber durch<br />

schriftliche Erklärung gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ablauf des<br />

31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft als Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

wird wirksam, sobald der Fondsgesellschaft<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregister-Vollmacht durch<br />

den Treugeber zur Verfügung gestellt wird. Die durch die Beendigung<br />

des Treuhandvertrages verursachten Kosten, Gebühren<br />

und Auslagen gehen zu Lasten des Treugebers.<br />

Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />

(Rechtsgrundlage) die Aufgabe, im Auftrag und auf<br />

Rechnung des Investors der Fondsgesellschaft als Kommanditist<br />

beizutreten. Er hat darüber hinaus die Aufgabe, die<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft für den Investor treuhänderisch<br />

zu halten (siehe § 1 Ziffer 2 Treuhandvertrag).<br />

Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten der Kommanditanteile der Investoren<br />

beschränkt. Das Treuhandverhältnis dient ausschließlich der<br />

Verwaltungsvereinfachung im Interesse der Fondsgesellschaft<br />

und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />

der Investoren (siehe hierzu § 1 Ziffer 8 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

an die Treugeber im Verhältnis der Höhe ihrer<br />

Anteile ab (siehe § 2 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

97


Die Treugeber üben ihre Stimmrechte selbst aus und können<br />

sich auf Verlangen zur Ausübung der dem Treuhandkommanditisten<br />

gegenüber der Gesellschaft zustehenden<br />

Kontrollrechte bevollmächtigen lassen (siehe § 2 Ziffer 2 und<br />

§ 4 Treuhandvertrag, § 5 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Rechte und Pflichten der Investoren aus dem Treuhandvertrag<br />

können nur unter Berücksichtigung der entsprechenden<br />

Regeln des Gesellschafts- und Treuhandvertrages<br />

übertragen oder belastet werden (siehe § 6 Treuhandvertrag).<br />

Gleiches gilt beim Tod des Treugebers (siehe § 9 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandvertrag endet unter anderem, wenn der Treugeber<br />

seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft gemäß § 7<br />

Ziffer 6 Treuhandvertrag in Verbindung mit § 8 Ziffer 1<br />

Gesellschaftsvertrag wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Kündigung, ansonsten mit vollständiger<br />

Abwicklung der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

(siehe hierzu § 7 Ziffer 6 Treuhandvertrag). Weitere Beendigungsgründe<br />

ergeben sich aus § 7 des Treuhandvertrages.<br />

Der Treuhandkommanditist haftet den Treugebern nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm<br />

obliegenden Verpflichtungen; er übernimmt keine Haftung<br />

für den Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des<br />

Treuhandvertrages angestrebten wirtschaftlichen oder<br />

steuerlichen Ziele (siehe § 11 Treuhandvertrag). Er übernimmt<br />

darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit des Beteiligungsprospektes (siehe § 11 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft durch den Treugeber keine Beratungsleistung<br />

und stellt dem Treugeber keine Informationen zur Verfügung.<br />

Die wesentliche Pflicht des Treuhandkommanditisten ist<br />

das treuhänderische Halten der Beteiligung an der Fondsge-<br />

98 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

sellschaft für den Investor. Daneben besteht die wesentliche<br />

Pflicht des Treuhandkommanditisten darin, sämtliche Rechte<br />

als Gesellschafter der Fondsgesellschaft an die Investoren<br />

abzutreten.<br />

Das wesentliche Recht des Treuhandkommanditisten aus<br />

dem Treuhandvertrag besteht in dem Anspruch auf eine<br />

jährliche pauschale Vergütung in Höhe von EUR 5.000 inklusive<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Abweichend davon erhält<br />

der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine Vergütung<br />

in Höhe von EUR 3.750. Die Vergütung erhöht sich ab<br />

dem 01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der jeweiligen<br />

Vorjahresvergütung (siehe § 12 Treuhandvertrag in<br />

Verbindung mit § 5 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Da der<br />

Anspruch des Treuhandkommanditisten auf Vergütung bis<br />

zum Zeitpunkt der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft<br />

besteht und diese auf unbestimmte Zeit errichtet ist, kann<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein Gesamtbetrag<br />

der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung<br />

des Treuhänders angegeben werden.<br />

In seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

stünden ihm darüber hinaus Ausschüttungsansprüche,<br />

Stimmrechte und Kontrollrechte zu; diese hat er jedoch<br />

sämtlich an die Treugeber / Investoren abgetreten bzw. zur<br />

Ausübung überlassen.<br />

Interessenkonflikte des Treuhandkommanditisten können<br />

aus der Tatsache entstehen, dass dieser eine Tochtergesellschaft<br />

des Initiators ist und die Geschäftsführer zugleich<br />

Mitarbeiter des Initiators sind (siehe hierzu im Kapitel „Die<br />

Risikohinweise“ den Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“<br />

ab Seite 19 sowie im Kapitel „Weitere Vertragspartner<br />

und Verflechtungen“ den Abschnitt „Kapitalmäßige und<br />

personelle Verflechtungen“ ab Seite 136).<br />

Der Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht.


Verträge der Fondsgesellschaft<br />

Zur Realisierung und Finanzierung des Projektes und zur<br />

Erzielung der prognostizierten Ergebnisse ist die Fondsgesellschaft<br />

abhängig vom Abschluss des Treuhandvertrages<br />

durch den jeweiligen Investor sowie von der Erfüllung des<br />

Treuhandvertrages (siehe ab Seite 152), des Gesellschaftsvertrages<br />

(siehe ab Seite 138) und der folgenden Verträge,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

sind:<br />

Leasingvertrag<br />

Kaufvertrag (Vertrag über die Anschaffung des<br />

Anlageobjektes)<br />

Verträge über Gewährleistungsansprüche<br />

Darlehensverträge<br />

Nebenabrede Pfandrecht<br />

Konzeptionsvertrag<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Vertrag über die technische Betreuung und Vermarktung<br />

Eigenkapital-Vermittlungsvertrag<br />

Fremdkapital-Vermittlungsvertrag<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie.<br />

Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft nicht abhängig von<br />

Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Aus der nachfolgenden Darstellung der oben aufgeführten<br />

Verträge der Fondsgesellschaft sowie aus der Darstellung<br />

des Leasingvertrages (Seite 58 bis 61) ergibt sich der Realisierungsgrad<br />

dieses Projektes.<br />

Kaufvertrag<br />

Zur Anschaffung des Anlageobjektes hat die Fondsgesellschaft<br />

am 31.10.2010 mit der Globalia Lease Finance Two<br />

Limited mit Sitz in Irland, einer Tochtergesellschaft der<br />

Globalia Corporación Empresarial S. A., einen Vertrag über<br />

den Erwerb des Flugzeuges vom Typ Embraer <strong>195</strong> LR zu<br />

einem Kaufpreis in Höhe von USD 29,5 Mio. geschlossen.<br />

Aufgrund dieses Vertrages hat die Fondsgesellschaft am<br />

25.11.2010 Eigentum am dem Flugzeug erworben, das im<br />

Jahr 2009 vom Hersteller Embraer an den Verkäufer ausgeliefert<br />

wurde.<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />

England.<br />

Verträge über Gewährleistungsansprüche<br />

Die Globalia Corporación Empresarial S. A. hat am<br />

25.11.2010 ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />

Embraer bezüglich des Flugzeuges (ohne Triebwerke) an die<br />

Fondsgesellschaft abgetreten. Die Fondsgesellschaft hat<br />

den Leasingnehmer Air Europa während der Leasingvertragslaufzeit<br />

zur Ausübung der Gewährleistungsansprüche<br />

ermächtigt.<br />

Der Abtretungsvertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand<br />

ist England.<br />

Die Gewährleistungsansprüche bezüglich der Triebwerke<br />

gegenüber dem Triebwerkhersteller General Electric Com -<br />

pany stehen dem Leasingnehmer zu und können während<br />

der Leasingvertragslaufzeit ebenfalls vom Leasingnehmer<br />

aus geübt werden. Der Triebwerkhersteller hat jedoch am<br />

25.11.2010 vertraglich zugesichert, die Gewährleistungs -<br />

ansprüche für die Triebwerke nur solange gegenüber dem<br />

Leasingnehmer Air Europa zu erfüllen, bis ihm die Beendigung<br />

des Leasingvertrages zwischen der Fondsgesellschaft<br />

und Air Europa angezeigt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann<br />

General Electric Company die Gewährleistungsrechte nur<br />

noch gegenüber der Fondsgesellschaft, der DVB Bank SE,<br />

London, oder einem von diesen benannten Dritten erbringen.<br />

Der Vertrag über die Zusicherung unterliegt dem Recht des<br />

Staates New York / USA. Gerichtsstand ist New York / USA.<br />

99


Darlehensverträge<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

Die GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(„GOAL KG“) hat der Fondsgesellschaft am 17.11.2010 und<br />

24.11.2010 Darlehensauszahlungen in Höhe des zum Erwerb<br />

des Flugzeuges und der Zahlung der Gebühr für die Eintragung<br />

des Registerpfandrechts erforderlichen Eigen kapitals in<br />

Höhe von EUR 7.012.000 zur Verfügung gestellt. Inzwischen<br />

valutiert das Darlehen aufgrund weiterer Anschaffungsnebenkosten<br />

der Fondsgesellschaft (z. B. Anwaltskosten) mit<br />

EUR 7.112.000. Insgesamt beläuft sich die Darlehenszusage<br />

auf bis zu EUR 8 Mio. Der Zinssatz für dieses Darlehen entspricht<br />

jeweils dem 1-Monats-EURIBOR zuzüglich einer<br />

Marge in Höhe von 4,0 % p. a.<br />

Die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung ist befristet bis<br />

längstens zum 31.12.2012. Für den Fall einer Beendigung<br />

der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung vor dem 31.12.2012<br />

und einer zu diesem Zeitpunkt nicht vollständigen Platzierung<br />

der Kommanditanteile der Fondsgesellschaft wird die<br />

KGAL im Rahmen ihrer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

(siehe auf Seite 104) eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.<br />

Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, die Rückzahlung des<br />

Darlehens entsprechend dem Platzierungsfortschritt durch<br />

eingeworbenes Eigenkapital vorzunehmen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Fremdkapital (Langfristfinanzierung)<br />

Die Finanzierung des Flugzeuges erfolgt über ein langfristiges<br />

Darlehen in Höhe von USD 20,425 Mio., welches die DVB<br />

Bank SE, London (im Folgenden „Bank“), der Fondsgesellschaft<br />

zur Verfügung gestellt hat. Das Darlehen wurde bei<br />

100 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Eigentumserwerb des Flugzeuges durch die Fondsgesellschaft<br />

am 25.11.2010 ausgezahlt und hat eine Laufzeit von<br />

zehn Jahren bis zum Ende des Leasing vertrages. Die Restvaluta<br />

bei Leasingvertragsende beträgt USD 6,5 Mio.<br />

Für die Verzinsung des Darlehens wurde ein variabler Zinssatz<br />

auf LIBOR-Basis gewählt. Die mit der Bank vereinbarte<br />

Marge beläuft sich auf 3,45 % p. a. Der Darlehensvertrag<br />

wurde am 18.11.2010 unterzeichnet.<br />

Die Bank hat für die Bereitstellung eine Bankgebühr in Höhe<br />

von einmalig 1,60 % der zugesagten Kreditsumme berechnet.<br />

Diese Bankgebühr wurde durch Air Europa getragen.<br />

Das Darlehen wird insbesondere durch Abtretung der<br />

Ansprüche aus dem Leasingvertrag und ein spanisches<br />

Pfandrecht an dem Flugzeug zugunsten der finanzierenden<br />

Bank besichert (siehe hierzu den folgenden Abschnitt<br />

„Nebenabrede Pfandrecht“). Weiterhin wurden sämtliche<br />

Konten an die Bank verpfändet, mit Ausnahme des Kontos,<br />

das für die Einzahlung der Gesellschaftereinlagen verwendet<br />

wird. Zudem wurden zukünftige Rechte aus einem eventuellen<br />

Triebwerkwartungsvertrag, Entschädigungsansprüche im<br />

Rahmen einer potenziellen Enteignung, die Versicherungs -<br />

ansprüche, Ansprüche aus dem technischen Betreuungsund<br />

Vermarktungsvertrag sowie Gewährleistungsansprüche<br />

für das Flugzeug an die Bank abgetreten. Die Bank hat<br />

sich branchenübliche Mitsprache- und Entscheidungsrechte<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft vorbehalten, insbesondere<br />

hinsichtlich der Vermietung und der Versicherung des Flugzeuges.<br />

Sie hat unter anderem das Recht, den Darlehensvertrag<br />

zu kündigen oder weitere Sicherheiten zu verlangen,<br />

wenn z. B. Ereignisse eintreten, die die ordnungsgemäße<br />

Rückführung der Darlehen gefährden oder wenn die Fondsgesellschaft<br />

wesentlichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag<br />

nicht nachkommt. In diesem Fall hat die Bank<br />

das Recht zur Verwertung ihrer Sicherheiten (inklusive des


Flugzeuges). Sollten sich durch Rechtsänderungen oder<br />

gesetzliche/behördliche Maßnahmen für die Bank zusätz -<br />

liche Kosten oder geringere Zinseinnahmen oder Tilgungsleistungen<br />

ergeben, so hat die Fondsgesellschaft die Bank<br />

von diesen zusätzlichen Kosten freizustellen bzw. die reduzierten<br />

Einnahmen auszugleichen.<br />

Die Bank hat das Beteiligungsangebot nicht geprüft und die<br />

für die Fremdfinanzierung relevanten Verträge lediglich im<br />

Hinblick auf ihre Interessen als Darlehensgeber überprüft.<br />

Sie ist weder Prospektherausgeber noch hat sie an der Prospekterstellung<br />

mitgewirkt und übernimmt insofern keine<br />

Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot.<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />

England.<br />

Weitere Informationen zu den Rahmendaten der Finanzierung<br />

finden sich im Kapitel „Der Investitions- und Finanzierungsplan“<br />

auf Seite 65.<br />

Nebenabrede Pfandrecht<br />

Als Sicherheit für das Langfristdarlehen hat die Fondsgesellschaft<br />

der Bank ein spanisches Registerpfandrecht an dem<br />

Flugzeug bestellt. Da für das Pfandrecht zwingend ein Euro-<br />

Höchstbetrag eingetragen werden muss, das Langfristdarlehen<br />

aber in US-Dollar valutiert, entsteht für die Bank als<br />

Sicherungsnehmer aufgrund von Wechselkursschwankungen<br />

ein Unterbesicherungsrisiko unter dem Pfandrecht, welches<br />

durch eine Nachbesicherung auszugleichen wäre. Dies<br />

wurde in einer Nebenabrede zum Pfandrecht vereinbart.<br />

Die Eintragungskosten einer möglichen Nachbesicherung<br />

(derzeit 1 % des Nachbe sicherungsbetrages) trägt originär die<br />

Fondsgesellschaft bis zu einer Wechselkursänderung auf 1<br />

EUR = 0,85 USD. Der Kurs bei Ersteintragung des Pfandrechts<br />

lag bei 1 EUR = 1,38 USD. Insoweit hat die Fondsgesellschaft<br />

eine Nachbesicherung vorzunehmen und einen angepassten<br />

Euro-Höchstbetrag für das Registerpfandrecht im spanischen<br />

Register eintragen zu lassen, wenn der Euro entsprechend an<br />

Wert verlieren sollte. Jedoch hat sich die KGAL in ihrer Funktion<br />

als Konzeptionär unter dem Konzeptionsvertrag bereit erklärt,<br />

für die Fondsgesellschaft die Nachbesicherungskosten<br />

bis zu einem Höchstbetrag von EUR 120.000 zu übernehmen.<br />

Zur Kostenübernahme durch die KGAL siehe den folgenden<br />

Abschnitt „Konzeptionsvertrag“.<br />

Die Kosten einer möglichen Nachbesicherung ab einer<br />

Wechselkursänderung unter 1 EUR = 0,85 USD (d. h. wenn<br />

der US-Dollar unter den Wert von 0,85 zum Euro fällt) trägt<br />

der Leasingnehmer.<br />

Der Vertrag unterliegt englischem Recht. Gerichtsstand ist<br />

England.<br />

Konzeptionsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat die KGAL mit Konzeptionsvertrag<br />

vom 10.01.2011 mit der Erstellung der Fondskonzeption<br />

beauftragt. Hierfür erhält die KGAL ein Honorar in Höhe von<br />

EUR 285.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Aus<br />

dieser Konzeptionsgebühr wird die KGAL gegebenenfalls<br />

anfallende Kosten für eine Nachbesicherung in Höhe von bis<br />

zu EUR 120.000 für die Fondsgesellschaft leisten. Der Honoraranspruch<br />

entsteht mit Abschluss der Konzeptionsleistung<br />

und wird fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt,<br />

spätestens zum 30.12.2012.<br />

Die KGAL ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft, deren<br />

Anteile unmittelbar oder mittelbar zu 100 % von der KGAL<br />

gehalten werden, zu übertragen, um einer etwaigen Änderung<br />

aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

101


Verwaltungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 25.06.2008 einen Verwaltungsvertrag<br />

mit der KGAL geschlossen, den diese mit<br />

Datum vom 03.09.2010 auf die AL Konzept Gesellschaft für<br />

Leasingfinanzierungen mbH (im Folgenden „AL Konzept“),<br />

eine 100%ige Tochtergesellschaft der KGAL, als neuem<br />

Vertragspartner der Fondsgesellschaft übertragen hat. Der<br />

Vertrag wurde am 10.01.2011 durch einen neuen Verwaltungsvertrag<br />

mit der AL Konzept ersetzt. Dieser umfasst die<br />

laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft einschließlich<br />

der Investorenverwaltung.<br />

Für die laufende Verwaltungstätigkeit bis zum ersten Beitrittstermin<br />

erhält die AL Konzept eine Vorabvergütung in<br />

Höhe von insgesamt EUR 130.000 zuzüglich der gesetz -<br />

lichen Umsatzsteuer von der Fondsgesellschaft. Die Vergütung<br />

wird anteilig fällig gemäß laufendem Platzierungsfortschritt,<br />

spätestens jedoch zum 30.12.2012.<br />

Für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft erhält<br />

die AL Konzept ab dem 31.03.2011 ein jährliches Entgelt von<br />

EUR 41.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zahlbar<br />

am 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres. Dieses Entgelt<br />

wird ab dem 01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert. Das<br />

Verwaltungshonorar reduziert sich ab Veräußerung des<br />

Flugzeuges und Beginn der Liquidation auf 50 % des zuletzt<br />

geschuldeten Honorars. Nach Ablauf von drei Jahren nach<br />

Veräußerung des Flugzeuges und Beginn der Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft ist kein Honorar mehr geschuldet.<br />

Für eine erhöhte Verwaltungsleistung im Falle der Veräußerung<br />

des Flugzeuges erhält die AL Konzept darüber hinaus<br />

eine Vergütung in Höhe von 1,5 % des tatsächlich erzielten<br />

Verkaufspreises des Flugzeuges, zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, fällig mit Zahlung des Kaufpreises.<br />

102 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die AL Konzept ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und<br />

Pflichten aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft,<br />

deren Anteile ebenfalls unmittelbar oder mittelbar zu 100 %<br />

von der KGAL gehalten werden, zu übertragen, um einer<br />

etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Vertrag über die technische Betreuung<br />

und Vermarktung<br />

Im Rahmen eines Betreuungs- und Vermarktungsvertrages<br />

mit Datum vom 17.11.2010 hat die Fondsgesellschaft die<br />

GOAL KG mit der technischen Betreuung und Vermarktung<br />

des Flugzeuges beauftragt. Die Laufzeit dieses Vertrages endet<br />

mit Veräußerung des Flugzeuges.<br />

Für die technische Betreuung des Flugzeuges sowie die<br />

Marktbeobachtung erhält die GOAL KG ein laufendes Honorar<br />

in Höhe von EUR 3.000 pro Monat zuzüglich gegebenenfalls<br />

anfallender Umsatzsteuer. Das Honorar wird ab dem<br />

01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert. Für die Vermittlung<br />

bzw. den Neuabschluss von Anschlussmietverträgen sowie<br />

bei einer Veräußerung des Flugzeuges erhält die GOAL KG<br />

ein erfolgsabhängiges Honorar: Bei Abschluss eines<br />

Anschlussmietvertrages beträgt das Honorar einmalig 5 %<br />

der Summe der für eine feste Laufzeit (ohne Optionen) vereinbarten<br />

Netto-Leasingraten zuzüglich etwaig anfallender<br />

Umsatzsteuer, fällig mit Abschluss des Anschlussmietvertrages.<br />

Falls mehrere mögliche Anschlussmieter in Betracht<br />

kommen, hat der Asset-Manager der Fondsgesellschaft<br />

einen Vorschlag zur Auswahl des Mieters zu unterbreiten.<br />

Wird dem Vorschlag des Asset-Managers Folge geleistet, ist<br />

die Vergütung nicht mit Abschluss des Anschlussmietvertrages,<br />

sondern anteilig über die feste Mietzeit des Anschluss-


mietvertrages (ohne Optionen) fällig. Sofern in diesem Fall<br />

der Anschlussmietvertrag aus einem vom Leasingnehmer zu<br />

vertretenden Grund vorzeitig endet, ist ab dem Zeitpunkt<br />

der vorzeitigen Beendigung eine Vergütung aus dieser<br />

Anschlussvermietung nicht mehr geschuldet.<br />

Bei Vermittlung eines Käufers hat die GOAL KG einen<br />

Anspruch auf 3 % des vertraglich vereinbarten Verkaufspreises<br />

des Flugzeuges sowie gegebenenfalls auf 35 % des<br />

Mehrerlöses, welcher sich aus der Differenz zwischen einem<br />

eventuell höheren tatsächlichen Verkaufspreis und dem in<br />

der Prognoserechnung unterstellten Verkaufspreis (in USD)<br />

ergibt, zuzüglich etwaig anfallender Umsatzsteuer. Der<br />

Verkaufspreis (inklusive der Kompensationszahlung aufgrund<br />

des besseren Wartungszustandes) wurde mit rund<br />

USD 20,19 Mio. prognostiziert.<br />

Bei Veräußerung vor oder nach dem Stichtag wird der prognostizierte<br />

Verkaufspreis in der Weise bestimmt, dass der<br />

Investor bei diesem Verkaufspreis und ansonsten planmäßigem<br />

Verlauf die prognostizierte Rendite nach Steuern in<br />

Höhe von 6,6 % p. a. (IRR) erzielt.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS <strong>GmbH</strong> mit Vertrag vom<br />

10.01.2011 mit der Organisation des Vertriebs des Kommanditkapitals<br />

beauftragt. Die ALCAS <strong>GmbH</strong> übernimmt<br />

den Vertrieb zum Teil selbst, kann aber weitere Vertriebspartner<br />

einschalten, die zu diesem Zweck unmittelbar in<br />

Vertragsbeziehung mit der Fondsgesellschaft treten. Die<br />

Vertriebspartner sind dabei nicht als Erfüllungsgehilfen der<br />

ALCAS <strong>GmbH</strong> tätig, sondern vermitteln direkt im Auftrag der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovi sion<br />

für die Vermittlung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />

EUR 8,48 Mio. beträgt EUR 339.200 zuzüglich eines Agios in<br />

Höhe von EUR 424.000. Somit beträgt die Gesamtvergütung<br />

für die Eigenkapitalvermittlung EUR 763.200 gegebenenfalls<br />

inklusive einer gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.<br />

Zusätzlich ist ein Entgelt für die Organisation der Eigenkapitalvermittlung<br />

in Höhe von insgesamt EUR 25.000 inklusive<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten, welches am<br />

10.05.2011 zur Zahlung fällig wird.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovision<br />

entspricht somit insgesamt einem Betrag in Höhe von<br />

rund 9,3 % bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio<br />

(bzw. rund 8,9 % bezogen auf die Summe aus Kommanditkapital<br />

und Agio).<br />

Der Initiator KGAL behält sich vor, gegebenenfalls zusätzlich<br />

zur oben genannten Vergütung Zahlungen oder sonstige<br />

geldwerte Zuwendungen aus eigenen Mitteln an einzelne<br />

Vertriebspartner zu leisten. Es ist weiterhin möglich, dass<br />

einzelne Vertriebspartner eine geringere Provision erhalten<br />

oder dass ihnen weitere Zuwendungen oder Provisionen<br />

von sonstigen Dritten zufließen. Die dem einzelnen Vertriebspartner<br />

tatsächlich insgesamt zufließenden Provisionen<br />

und Zuwendungen sind daher nur auf Ebene des jeweiligen<br />

Vertriebspartners ermittelbar. Dem Investor wird<br />

empfohlen, sich bei Interesse für weitere Informationen an<br />

diesen zu wenden.<br />

Die ALCAS <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und<br />

Pflichten aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft,<br />

deren Anteile ebenfalls unmittelbar oder mittelbar zu 100 %<br />

von der KGAL gehalten werden, zu übertragen, um einer<br />

etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung<br />

zu tragen.<br />

103


Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die KGAL garantiert mit Vertrag vom 10.01.2011 die Einzahlung<br />

und Platzierung des Kommanditkapitals in Höhe von<br />

EUR 8,48 Mio. bis zum 31.12.2011 bzw. bei Ausübung der<br />

Verlängerungsoption der Zeichnungsfrist seitens des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters bis spätestens zum<br />

31.12.2012 (siehe § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Vergütung für die Garantie beträgt insgesamt EUR<br />

169.600 (2,0 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />

ohne Agio). Die Vergütung wird anteilig fällig gemäß laufendem<br />

Platzierungsfortschritt, spätestens jedoch zum<br />

30.12.2011 bzw. bei Ausübung der Verlängerungsoption bis<br />

spätestens zum 30.12.2012.<br />

Zudem erhält die KGAL für die Absicherung des Zinsän -<br />

derungsrisikos im Rahmen der ausgereichten Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

den jeweiligen Differenzbetrag<br />

zwischen 9,5 % bezogen auf das noch nicht platzierte Kommanditkapital<br />

und den Zwischenfinanzierungszinsen.<br />

Für den Fall einer Beendigung der Eigenkapital-Zwischen -<br />

finanzierung durch die GOAL KG oder einen Dritten vor dem<br />

31.12.2012 und einer zu diesem Zeitpunkt nicht vollständigen<br />

Platzierung der Kommanditanteile der Fondsgesellschaft<br />

wird die KGAL eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.<br />

Reicht die KGAL oder ein von ihr benannter Dritter in diesem<br />

Fall entsprechende Eigenkapital-Zwischenfinanzierungsmittel<br />

aus, so erhält sie oder der Dritte hierfür Zinsen in Höhe<br />

bestehender Ausschüttungs-/Entnahmeansprüche, welche<br />

sich für das anteilig zwischenfinanzierte Kommanditkapital<br />

ergeben.<br />

104 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Die KGAL ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten<br />

aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft, deren<br />

Anteile unmittelbar oder mittelbar zu 100 % von der KGAL<br />

gehalten werden, zu übertragen, um einer etwaigen Änderung<br />

aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen.<br />

Auch im Falle einer Übertragung hat die KGAL sicherzustellen,<br />

dass diese Tochtergesellschaft die Verpflichtungen aus<br />

der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie erfüllen wird.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.<br />

Vermittlung des Fremdkapitals<br />

Die ALCAS <strong>GmbH</strong> wurde von der Fondsgesellschaft mit Vertrag<br />

vom 10.01.2011 mit der Vermittlung des benötigten<br />

Fremdkapitals beauftragt. Sie erhält hierfür eine Vergütung<br />

in Höhe von insgesamt EUR 180.000. Die Vergütung ist<br />

anteilig nach Vereinbarung, vollständig jedoch spätestens<br />

bis zum 30.12.2012 zahlbar.<br />

Die ALCAS <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, ihre sämtlichen Rechte und<br />

Pflichten aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft,<br />

deren Anteile ebenfalls unmittelbar oder mittelbar zu 100 %<br />

von der KGAL gehalten werden, zu übertragen, um einer<br />

etwaigen Änderung aufsichtsrechtlicher Vorschriften Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München.


Laufende Steuerberatung / Wirt -<br />

schafts prüfung / Sonstige Drittkosten<br />

Die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung der Fondsgesellschaft<br />

wird von unabhängigen Gesellschaften / Steuerberatern<br />

/ Wirtschaftsprüfern übernommen. Die für diese<br />

Leistungen anfallenden Entgelte und die sonstigen laufenden<br />

Kosten wurden aufgrund von Erfahrungswerten auf<br />

anfänglich EUR 21.500 geschätzt und sind von der Fondsgesellschaft<br />

zu tragen. Die prognostizierten Kosten werden ab<br />

dem 01.01.2012 jährlich mit 3 % indexiert.<br />

Informationen zu Lieferungen<br />

und Leistungen<br />

Der Anbieter KGAL ist Prospektherausgeber, Platzierungsgarant,<br />

Konzeptionär und Initiator des Beteiligungsangebotes<br />

sowie gegebenenfalls Darlehensgeber im Zusammenhang<br />

mit der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals.<br />

Der Treuhandkommanditist hat aufgrund des Treuhandvertrages<br />

die Aufgabe, im Auftrag und auf Rechnung des Investors<br />

der Fondsgesellschaft beizutreten. Er hat darüber hinaus<br />

die Aufgabe, die Beteiligung an der Fondsgesellschaft für den<br />

Investor treuhänderisch zu halten.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

führen die Geschäfte der Fondsgesellschaft.<br />

Der ausgeschiedene Gründungskommanditist GOAL KG<br />

ist Darlehensgeber der Eigenkapital- Zwischenfinanzierung<br />

für das Flugzeug und zudem mit dem Asset-Management<br />

des Flugzeuges beauftragt.<br />

Darüber hinaus erbringen der Anbieter (Prospektverantwortlicher),<br />

die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist<br />

keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung<br />

über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.<br />

Erklärung zur Prospekthaftung<br />

Die gesetzliche Prospekthaftung gemäß § 13 Verkaufsprospektgesetz<br />

(VerkProspG) in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Satz<br />

1 Börsengesetz (BörsG) kann nur von Investoren geltend<br />

gemacht werden, welche binnen sechs Monaten ab dem<br />

ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes<br />

beigetreten sind. Der Anbieter KGAL sieht hierin eine ungerechtfertigte<br />

Benachteiligung später beitretender Investoren<br />

und hat daher freiwillig durch ein selbstständiges<br />

Schuldversprechen 1) eine Haftung für Prospektfehler im<br />

Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von der<br />

Ausschlussfrist des § 13 VerkProspG in Verbindung mit § 44<br />

Abs. 1 Satz 1 BörsG übernommen. Damit können auch solche<br />

Investoren, die nach Ablauf von sechs Monaten nach<br />

dem ersten öffentlichen Angebot des Beteiligungsangebotes<br />

beigetreten sind, Ansprüche aus Prospekthaftung geltend<br />

machen.<br />

Schlichtungsverfahren der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

Die KGAL, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />

(im Folgenden „Beschwerdegegner“) haben sich dem<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />

Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der<br />

Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit,<br />

im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich<br />

an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und<br />

damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die<br />

Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als<br />

Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson.<br />

1) Der Text des selbstständigen Schuldversprechens kann auf der Homepage des Anbieters<br />

KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG (www.kgal.de) eingesehen werden. Eine schriftliche Version<br />

des selbstständigen Schuldversprechens kann von jedem Investor bei dem Anbieter<br />

KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG angefordert werden.<br />

105


Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds ist der Beschwerdegegner an einen Schlichtungsspruch<br />

der Ombudsperson gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand<br />

EUR 5.000 nicht übersteigt. Dies bedeutet,<br />

dass der Beschwerdegegner in einem Fall, in dem der vom<br />

beschwerdeführenden Investor geltend gemachte Anspruch<br />

bei einem Streitwert bis einschließlich EUR 5.000 liegt, einer<br />

Entscheidung der Ombudsperson nachkommen muss und<br />

gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg<br />

nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem höheren<br />

Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem<br />

Investor steht es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu<br />

beschreiten. Durch rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung<br />

erfolgte Einleitung des Schlichtungsverfahrens durch den<br />

Investor tritt gegenüber dem Beschwerdegegner bezüglich<br />

des beschwerdegegenständlichen Anspruches die Hemmung<br />

der Verjährung ein.<br />

106 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />

sind bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

E-mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und eine Informationsbroschüre<br />

finden sich zudem im Internet unter:<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de


Die steuerlichen Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und der<br />

wesentlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen,<br />

die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten. Hierbei<br />

können jedoch nicht alle Umstände berücksichtigt werden,<br />

die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />

Investor nach seiner besonderen steuerlichen Situation<br />

möglicherweise von Bedeutung sind. Dem Investor wird daher<br />

empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Diesem Beteiligungsangebot liegen die derzeit geltende<br />

Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung und die geltenden<br />

Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden zugrunde.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künftige<br />

Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendungen bestehender Vorschriften oder<br />

Regelungen) sind möglich und können das Ergebnis der<br />

Beteiligung beeinflussen.<br />

Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption<br />

bleibt der Beurteilung der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung<br />

vorbehalten (siehe auch im Kapitel „Die Risikohinweise“<br />

den Abschnitt „Steuern“ ab Seite 17).<br />

Steuerliche Grundlagen für die<br />

Fondsgesellschaft<br />

Allgemeines<br />

Die Investoren beteiligen sich als Kommanditisten / Treugeber<br />

an der Fondsgesellschaft. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

umfasst den Erwerb und die langfristige Vermietung<br />

eines Flugzeuges. Nach Auffassung der Rechtsprechung des<br />

Bundesfinanzhofs (BFH) sowie der Auffassung der Finanz-<br />

verwaltung ist die langfristige Vermietung eines Flugzeuges<br />

ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit<br />

(BFH-Urteil vom 02.05.2000 – IX R 71 / 96, BStBl. 2000 II<br />

Seite 467; R 15.7 Absatz 3 EStR und H 15.7 Absatz 3 EStR)<br />

und würde entweder zu sonstigen Einkünften oder, bei Eintragung<br />

des Flugzeuges in ein öffentliches Register (Flugzeugrolle),<br />

zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

führen. Da die Fondsgesellschaft jedoch eine gewerblich<br />

geprägte Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz<br />

(EStG) ist, wird eine der vorgenannten<br />

Überschuss-Einkunftsarten durch die gewerbliche Prägung<br />

überlagert. Demnach werden auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG<br />

erzielt. Ob die Vermietung eines Flugzeuges über einen<br />

Operating-Leasingvertrag einer Ein-Objekt-Gesellschaft den<br />

Rahmen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit übersteigt<br />

(BFH-Urteil vom 26.06.2007 – IV R 49/04, BStBl. 2009 II Seite<br />

289; BMF-Schreiben vom 01.04.2009, BStBl. 2009 I Seite<br />

515), kann daher dahingestellt bleiben.<br />

Wirtschaftliches Eigentum<br />

Bei der vorliegenden Leasingtransaktion der Fondsgesellschaft<br />

handelt es sich um einen sogenannten Operating-<br />

Leasingvertrag über ein mobiles Wirtschaftsgut, der steuerlich<br />

aufgrund fehlender Ankaufsrechte, Andienungsrechte<br />

oder Mehrerlösbeteiligungen seitens einer der Vertragsparteien<br />

als normaler Mietvertrag zu qualifizieren ist. Demzufolge<br />

sind die Leasingerlasse der Finanzverwaltung nicht<br />

einschlägig. Die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums<br />

an dem Flugzeug richtet sich somit mangels anzuwendender<br />

Spezialnormen nach der Generalnorm des § 39<br />

Abgabenordnung (AO). Aufgrund der Tatsache, dass der<br />

Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers prognosegemäß,<br />

auch nach Ablauf des Operating-Leasingver -<br />

trages, noch als werthaltig unterstellt werden kann, ist der<br />

Fondsgesellschaft auch das wirtschaftliche Eigentum an<br />

dem vermieteten Flugzeug zuzurechnen.<br />

Die steuerlichen Grundlagen I 107


Eine Gewinnerzielungsabsicht, beurteilt auf Basis der Steuerbilanz<br />

nach §§ 4, 5 EStG, ist zu bejahen, zumal die Fondsgesellschaft<br />

während des laufenden Leasingvertrages und<br />

der sich anschließenden Weiterverwendung / -verwertung<br />

prognosegemäß einen signifikanten Totalgewinn erzielen<br />

wird.<br />

Ferner unterliegen die Einkünfte des Gewerbebetriebes der<br />

Fondsgesellschaft der inländischen Besteuerung, da sich<br />

ihre Geschäftsleitung im Inland befindet.<br />

Anlaufkosten / Dienstleistungshonorare<br />

Die sogenannten Anlaufkosten wie Konzeptions- und<br />

Rechtsberatungsgebühren, Eigenkapital- und Fremdkapitalvermittlungsprovisionen,<br />

Kosten für die Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarantie und für Gutachten im Zusammenhang<br />

mit diesem Beteiligungsangebot sowie sonstige Beratungsgebühren<br />

werden entsprechend der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben<br />

behandelt. Diese Aufwendungen sind steuerlich zusammen<br />

mit den Anschaffungskosten des Flugzeuges zu aktivieren<br />

und abzuschreiben, da es sich um Gebühren für in gesonderten<br />

Verträgen vereinbarte Dienstleistungen handelt und<br />

sich die Investoren aufgrund eines vom Initiator vorformulierten<br />

Vertragswerkes an der Fondsgesellschaft beteiligen<br />

(BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl. 2003 I Seite <strong>54</strong>6;<br />

sogenannter Einheitlicher Fondserlass bzw. 5. Bauherrenerlass).<br />

Abschreibungen<br />

Gemäß der derzeit geltenden amtlichen Abschreibungs -<br />

tabelle für Luftfahrtunternehmen (BMF-Schreiben vom<br />

28.09.1994, BStBl. 1994 I Seite 769), die für ein neues Flugzeug<br />

des vorliegenden Typs eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer<br />

von zwölf Jahren vorsieht, wird das gebraucht<br />

erworbene Flugzeug über eine geschätzte Restnutzungs-<br />

108 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

dauer von elf Jahren abgeschrieben. Da das Flugzeug im<br />

Jahr 2010 durch die Fondsgesellschaft angeschafft wurde,<br />

sind grundsätzlich sowohl die lineare als auch die degressive<br />

Abschreibungsmethode zulässig (§ 7 Absatz 1 Satz 1 bzw.<br />

Absatz 2 Satz 1 EStG). Der vorliegenden Fondskalkulation<br />

liegt die lineare Abschreibung zugrunde, wobei für das Jahr<br />

der Anschaffung die Abschreibung zeitanteilig angesetzt<br />

wird (§ 7 Absatz 1 Satz 4 EStG).<br />

Zinsschranke gemäß § 4 h EStG<br />

Die Restriktionen der sogenannten Zinsschranke (§ 4 h<br />

EStG), wonach Zinsaufwendungen in bestimmten Fällen nur<br />

noch beschränkt abzugsfähig sind, finden auf das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot im Prognosezeitraum keine Anwendung,<br />

da der jährliche negative Zinssaldo die Freigrenze des<br />

§ 4 h Absatz 2 a EStG in Höhe von EUR 3 Mio. prognosegemäß<br />

unterschreiten wird und zudem der Betrieb der Fondsgesellschaft<br />

– bei unterstelltem Platzierungsverlauf – ab<br />

dem Jahr 2011 nicht in einen Konzernabschluss einzubeziehen<br />

ist oder einbezogen werden könnte.<br />

Umsatzsteuer<br />

In umsatzsteuerlicher Hinsicht wird das Flugzeug an einen<br />

Unternehmer (Air Europa) vermietet, der als ausländische<br />

Fluggesellschaft überwiegend im entgeltlichen, internationalen<br />

Luftverkehr tätig ist. Seit Inkrafttreten des sogenannten<br />

Mehrwertsteuerpaketes zum 01.01.2010 (Jahressteuergesetz<br />

2009, BGBl. I 2008, Seite 2794 ff.) sind derartige<br />

Vermietungsleistungen nicht mehr im Inland umsatzsteuerbar,<br />

sondern am Sitzort des Leistungsempfängers. Im vorliegenden<br />

Fall liegt das Besteuerungsrecht damit in Spanien,<br />

dem Sitz von Air Europa. An der Berechtigung der Fondsgesellschaft<br />

zum Vorsteuerabzug im Inland ändert diese Neuregelung<br />

jedoch nichts (§ 15 Absatz 3 Nr. 2a in Verbindung<br />

mit Absatz 2 Nr. 2 und § 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Absatz<br />

2 UStG).


Gewerbesteuer<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer.<br />

Aufgrund der unmittelbaren Beteiligung der Investoren an<br />

der Fondsgesellschaft – darunter fällt auch ein steuerlich<br />

anerkanntes Treuhandverhältnis – unterliegen grundsätzlich<br />

nur die laufenden Einkünfte der Fondsgesellschaft der<br />

Gewerbesteuer (§ 7 Satz 2 Gewerbesteuergesetz, GewStG).<br />

Der Gewerbesteuer unterliegt der stehende Gewerbebetrieb<br />

(§ 2 Absatz 1 GewStG), infolgedessen unterliegen Aufgabe-<br />

/ Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 16, 34 EStG<br />

bei einer Personengesellschaft nicht der Gewerbesteuer<br />

(Umkehrschluss aus § 7 Satz 2 GewStG; Richtlinie R 7.1 (3)<br />

Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 4 Gewerbesteuerrichtlinien,<br />

GewStR und Hinweis H 7.1 (3) GewStR). Nach einem<br />

im Jahr 2007 ergangenen BFH-Urteil (Urteil vom<br />

26.06.2007 – IV R 49 / 04, BStBl. 2009 II Seite 289) kam das<br />

Gericht jedoch zu der Auffassung, dass ein Gewinn aus der<br />

Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens<br />

zum gewerbesteuer baren, laufenden Gewinn gehört, wenn<br />

die Veräußerung Bestandteil eines einheitlichen Geschäftskonzepts<br />

der unternehmerischen Tätigkeit ist. Dieses Urteil<br />

wird von der Finanzverwaltung auch auf Ein-Objekt-Gesellschaften<br />

angewendet (BMF-Schreiben vom 01.04.2009,<br />

BStBl. I Seite 515).<br />

Der Initiator geht in der Prognoserechnung daher aus Vorsichtsgründen<br />

davon aus, dass sowohl die prognostizierten<br />

laufenden Gewinne als auch der unterstellte Veräußerungsgewinn<br />

des Flugzeuges den laufenden Einkünften zuzurechnen<br />

sind und demzufolge die Begünstigungen nach § 16 in<br />

Verbindung mit § 34 EStG auf Ebene der Investoren nicht<br />

greifen und auf Gesellschaftsebene der Veräußerungsgewinn<br />

der Gewerbesteuer unterliegt (zur Anwendbarkeit der<br />

Steuerermäßigung von § 35 EStG siehe Seite 112).<br />

§ 11 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft stellt<br />

klar, dass etwaige Gewerbesteuerbelastungen, die auf Handlungen<br />

bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters beruhen<br />

oder ihren Grund in der Person oder Rechtspersönlichkeit /<br />

Rechtsform eines Gesellschafters haben, vom Veräußerer/<br />

Übertragenden bzw. Erwerber/Übertragungsempfänger im<br />

Wege der gesamtschuldnerischen Haftung der Gesellschaft<br />

zu erstatten sind.<br />

Bei jedem Investorenwechsel (Veräußerung, Schenkung,<br />

Erbschaft) entfällt der anteilige gewerbesteuerliche Verlustvortrag<br />

des ausscheidenden Investors auf Ebene der Fondsgesellschaft.<br />

Darüber hinaus findet ein Wegfall von gewerbesteuerlichen<br />

Verlustvorträgen auch dann statt, wenn<br />

diese einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer unmittelbar<br />

oder mittelbar zuzurechnen sind und bei dieser Kapitalgesellschaft<br />

ein schädlicher Anteilswechsel nach § 8 c<br />

KStG eintritt (§ 10 a Satz 10 GewStG). Der verbleibende Verlustvortrag<br />

kann nur von solchen künftigen Gewerbeerträgen<br />

abgezogen werden, die anteilig auf den verbleibenden<br />

Altgesellschafter entfallen.<br />

Die Fondsgesellschaft betreibt aus Sicht des Kreditwesen -<br />

gesetzes (KWG) Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Absatz<br />

1a Satz 2 Nr. 10 KWG und unterliegt der Verwaltungsaus -<br />

nahme nach § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 17 KWG. Demzufolge wird<br />

sie von dem sogenannten Gewerbesteuerprivileg des § 19<br />

Absatz 4 GewStDV Gebrauch machen und von der Hinzurechnung<br />

der Entgelte für Schulden nach § 8 Nr. 1 a GewStG<br />

Abstand nehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) lässt es nach derzei tiger Praxis für die<br />

Einstufung als Finanzierungsleasing im Sinne der vorgenannten,<br />

einschlägigen Norm des KWG genügen, dass aufgrund<br />

der Kalkulation der Leasingraten ein so wesentlicher Teil der<br />

Kosten des Leasinggebers durch die Zahlung der Leasingraten<br />

ausgeglichen wird, dass im Normalfall die Vollamortisation<br />

109


nach Rückgabe des Leasinggegenstands, ohne erneutes Verleasen<br />

an weitere Leasingnehmer, durch Verwertung erreicht<br />

werden kann. Die BaFin hat hierfür den Begriff „faktisch<br />

kalkulatorische Amortisa tion“ geprägt.<br />

Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 sind die Gewerbesteuer<br />

sowie darauf entfallende Nebenleistungen nicht<br />

mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Absatz 5 b<br />

EStG). Um die dadurch erhöhten Gewerbesteuerbelastungen<br />

abzumildern, wurde korrespondierend die Steuerermäßigung<br />

gemäß § 35 EStG angepasst (siehe Seite 112).<br />

Steuerliche Grundlagen für die<br />

Gesellschafter<br />

Allgemeines<br />

Die Investoren beteiligen sich als Treugeber bzw. unmittelbar<br />

als Kommanditisten an der Fondsgesellschaft.<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Nach der Konzeption dieses Beteiligungsangebots ist jeder<br />

Investor (Kommanditisten und Treugeber) auf der Grund -<br />

lage der geltenden steuerlichen Regelungen und der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung als Mitunternehmer im Sinne<br />

des § 15 Absatz 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren. Die Investoren<br />

partizipieren am laufenden Gewinn und Verlust sowie an<br />

den stillen Reserven, und es stehen ihnen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

– bei Treugebern mittelbar über den Treuhandvertrag<br />

– Mitspracherechte (Stimm-, Kontroll- und<br />

Widerspruchsrechte) zu, die den gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Handelsgesetzbuches entsprechen.<br />

Damit erzielen die Investoren in Höhe der ihnen zugewiesenen<br />

steuerlichen Ergebnisse Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Bei dieser Beurteilung hat die Fondsgesellschaft jedoch individuelle<br />

Einflüsse, wie eine etwaige Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung (Anteilsfinanzierung), auf die Gewinnerzielung<br />

110 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

der einzelnen Investoren nicht berücksichtigt. Wie im<br />

Abschnitt „Steuerliche Grundlagen für die Fondsgesellschaft“<br />

ab Seite 107 beschrieben, erfolgt die Prüfung der<br />

Gewinnerzielungsabsicht auf Basis der nach §§ 4, 5 EStG<br />

aufgestellten Steuerbilanz. Beim einzelnen Investor sind<br />

jedoch zusätzlich die jeweiligen Sonderbetriebseinnahmen<br />

und -ausgaben in die Prüfung mit einzubeziehen. Die<br />

Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der Investoren<br />

können von der Fondsgesellschaft nicht im Einzelnen vorhergesehen<br />

werden. Hier ist deshalb eine individuelle Überprüfung<br />

durch den einzelnen Gesellschafter angeraten.<br />

Ergebnisverteilung und Verfahren zur<br />

Feststellung der Einkünfte<br />

Die Beteiligung am handels- und steuerbilanziellen Gewinn<br />

und Verlust der Fondsgesellschaft sowie die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen entsprechend dem Verhältnis der<br />

Beteiligung am Festkapital der Fondsgesellschaft (Kapitalkonten<br />

I).<br />

Für Besteuerungszwecke erfolgt auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

eine einheitliche und gesonderte Feststellung der<br />

Einkünfte (§ 180 Absatz 1 Nr. 2 AO). In die Feststellung der<br />

Fondsgesellschaft sind grundsätzlich auch etwaige Sonderbetriebseinnahmen<br />

und Sonderbetriebsausgaben der Investoren<br />

mit aufzunehmen.<br />

Die Investoren werden daher gebeten, die Sonderbetriebseinnahmen<br />

und -ausgaben des jeweiligen Veranlagungs -<br />

jahres der Fondsgesellschaft bis zum 28.02. des Folgejahres<br />

anzuzeigen (§ 14 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Nach Feststellung der steuerlichen Ergebnisanteile werden<br />

diese von dem für die Fondsgesellschaft zuständigen<br />

Finanzamt an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter der<br />

Investoren gemeldet. Sie sind unmittelbar für die Einkommensteuerveranlagung<br />

des jeweiligen Investors maßgebend<br />

(§ 182 Absatz 1 AO). Zudem erhält jeder Beteiligte von


der Fondsgesellschaft seine für die persönliche Einkommensteuererklärung<br />

relevanten Daten.<br />

Auf die nachfolgenden Ausführungen zu den Verlustausgleichsbeschränkungen<br />

für Steuerstundungsmodelle gemäß<br />

§ 15 b EStG wird verwiesen.<br />

Verlustausgleichsbeschränkung bei beschränkter<br />

Haftung nach § 15 a EStG<br />

§ 15 a EStG kommt auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

nicht zur Anwendung, da diese Vorschrift gemäß § 15 b<br />

Absatz 1 Satz 3 EStG subsidiär ist (siehe nachfolgende Erläuterungen<br />

zu § 15 b EStG).<br />

Verlustausgleichsbeschränkung für sogenannte<br />

Steuerstundungsmodelle nach § 15 b EStG<br />

Aufgrund der modellhaften Gestaltung und der Höhe der<br />

Verlustzuweisungen im Verhältnis zum gezeichneten und<br />

aufzubringenden Kapital innerhalb der Anfangsphase des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebotes (Überschreiten der<br />

sogenannten 10%igen Aufgriffsgrenze) unterliegen die Verluste<br />

den Verlustausgleichsbeschränkungen des § 15 b EStG.<br />

Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell<br />

dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb<br />

noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />

werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10 d EStG abgezogen<br />

werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte,<br />

die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren<br />

aus derselben Einkunftsquelle erzielt.<br />

Die jährlich einheitlich und gesondert festzustellenden<br />

§ 15 b-EStG-Verluste dieses Beteiligungsangebotes (§ 15 b<br />

Absatz 4 EStG) sind demzufolge zunächst nicht mit anderen<br />

Einkünften ausgleichsfähig, können auch nicht in einen Verlustabzug<br />

nach § 10 d EStG einbezogen werden, sondern<br />

mindern ausschließlich die (prognosegemäß im Jahr 2020)<br />

erzielten positiven Einkünfte der Investoren aus dem vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot.<br />

„Reichensteuer“<br />

Die Auswirkungen der sogenannten „Reichensteuer“, die<br />

sich bei zu versteuernden Einkommen von mehr als EUR<br />

250.730 (bzw. EUR 501.460 bei Verheirateten) in einem um<br />

3 % höheren Grenzsteuersatz von 45 % niederschlagen,<br />

werden im Rahmen der Prognoserechnung in diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht berücksichtigt, da dort der geltende<br />

Grenzsteuersatz ohne Einschlägigkeit der „Reichensteuer“<br />

von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag unterstellt wird.<br />

Sofern sich die zu versteuernden Einkommen von Investoren<br />

voraussichtlich im relevanten Jahr 2020 in dem genannten<br />

Bereich bewegen würden, wäre dies von den betreffenden<br />

Investoren zusätzlich in ihr Kalkül mit einzubeziehen<br />

(wegen der Einschlägigkeit von § 15 b EStG könnte dies aber<br />

prognosegemäß grundsätzlich erst im Jahr 2020 der Fall<br />

sein, wenn die anteiligen Gewinne aus dem Beteiligungsangebot<br />

die verrechenbaren Verluste im Sinne des § 15 b EStG<br />

überschreiten). Es wird empfohlen, dies mit dem persönlichen<br />

steuerlichen Berater zu besprechen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Die für Personengesellschaften geltende sogenannte<br />

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34 a EStG, wonach die<br />

Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf nicht entnommene<br />

laufende Gewinne beantragt werden kann und<br />

bei späterer Entnahme eine Nachversteuerung erfolgt, ist<br />

auf das vorliegende Fondsangebot nicht anwendbar, da<br />

prognosegemäß die Ausschüttungen / Entnahmen schon<br />

während der Verlustphase beginnen sollen und aufgrund<br />

der Einschlägigkeit des § 15 b EStG bei Erreichung der<br />

Gewinnphase die zunächst nicht ausgleichsfähigen Verluste<br />

mit den dann erzielten Gewinnen derselben Einkunftsquelle<br />

(Fondsgesellschaft) verrechnet werden.<br />

Die an die Investoren vorgenommenen Ausschüttungen /<br />

Entnahmen unterliegen keiner weiteren Besteuerung.<br />

111


Veräußerung des Flugzeuges<br />

Im Jahr 2020 wurde prognosegemäß eine Veräußerung des<br />

Flugzeuges im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe<br />

unterstellt. Der Initiator unterstellt aus Vorsichtsgründen,<br />

dass bei Veräußerung des Flugzeuges auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

laufende Gewinne im Sinne des § 15 EStG entstehen<br />

werden und Begünstigungen einer Betriebsaufgabe<br />

nicht zur Anwendung kommen (siehe hierzu den Unterabschnitt<br />

„Gewerbesteuer“ ab Seite 109). Demnach würden<br />

keine einkommensteuerlichen Vergünstigungen gemäß der<br />

§§ 16, 34 EStG auf Ebene der Investoren greifen.<br />

Kirchensteuer<br />

Die Wirkungen der Kirchensteuer wurden in der Prognoserechnung<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Auf Ebene der Gesellschafter ergeben sich keine umsatzsteuerlichen<br />

Folgen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben<br />

einzelner Gesellschafter fließen in die Bemessungsgrund -<br />

lage für die Gewerbesteuer der Fondsgesellschaft mit ein.<br />

Sofern die Fondsgesellschaft hierdurch mit Gewerbesteuer<br />

belastet wird, ist diese von den entsprechenden Anteilseignern<br />

zu tragen.<br />

Steuerermäßigung bei gewerblichen<br />

Einkünften gemäß § 35 EStG<br />

Die anteilig auf gewerbliche Einkünfte entfallende tarifliche<br />

Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermä -<br />

ßigungen, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden<br />

Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte<br />

entfällt, um eine pauschale Anrechnung des anteiligen<br />

Gewerbesteuer-Messbetrages. Gewerbliche Einkünfte im<br />

Sinne des § 35 EStG umfassen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

im Sinne des § 15 EStG, wenn sie dem Grunde nach<br />

112 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

gewerbesteuerpflichtig und nicht von der Anwendung des<br />

§ 35 EStG ausgeschlossen sind. Die Einkommensteuerermäßigung<br />

beträgt das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrages,<br />

bei Mitunternehmern den entsprechenden quotalen<br />

Anteil, der auf Basis des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels<br />

gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag<br />

zu ermitteln ist. Die anteiligen Gewerbesteuer-Messbeträge<br />

werden einheitlich und gesondert vom zuständigen<br />

Betriebsfinanzamt festgestellt.<br />

In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass § 35 EStG<br />

auf Ebene der Investoren die Belastungswirkung durch<br />

Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft im Jahr<br />

2020 kompensieren kann.<br />

Diese Kompensationswirkung würde nicht eintreten bzw.<br />

nicht in vollem Umfang greifen, sofern Investoren in den<br />

Jahren mit Anfall von Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus<br />

Einzelunternehmen bzw. anderen Mitunternehmerschaften<br />

als dem vorliegenden Beteiligungsangebot erzielen würden.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Wirkungen wurden<br />

bei der Renditeberechnung nicht einbezogen.<br />

Eine Übertragung der Kommanditbeteiligung durch Erbschaft<br />

oder Schenkung unterliegt jedoch grundsätzlich der<br />

Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, so dass diese die Rendite<br />

der Beteiligung beeinflussen kann.<br />

Eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist am vorliegenden<br />

Fondsangebot lässt sich dem Wortlaut nach dem<br />

begünstigten Betriebsvermögen zuordnen (§ 13 b Abs. 1 Nr.<br />

2 in Verbindung mit Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz, ErbStG)<br />

und kann in Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen,<br />

insbesondere der Behaltensfrist, zu 85 % bzw. zu 100 %<br />

steuerlich verschont bleiben (§ 13 b Abs. 4 in Verbindung mit


§ 13 a Abs. 8 ErbStG). Inwieweit diese Voraussetzungen bei<br />

dem vorliegenden Beteiligungsangebot erfüllt werden<br />

können, ist jedoch nicht absehbar und insbesondere auch<br />

von den persönlichen Verhältnissen des einzelnen Investors<br />

abhängig.<br />

Die Finanzverwaltung hält an ihrer seit 2005 vertretenen<br />

Rechtsauffassung, wonach bei einer mittelbaren Beteiligung<br />

als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten im<br />

Erb- oder Schenkungsfall kein begünstigtes Betriebsvermögen<br />

übertragen wird, sondern der Herausgabeanspruch des<br />

Treugebers gegenüber dem Treuhandkommanditisten auf<br />

Rückübereignung des Treuguts, nach einem inzwischen<br />

rechtskräftigen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts<br />

vom 28.07.2010 (Az. 3 K 215 / 09; siehe DStRE 2010 Seite<br />

1191) nicht länger fest (Bayer. Staatsministerium der Finanzen,<br />

Erlass vom 16.09.2010, 34 – S 3811 – 035 – 38476 / 10,<br />

siehe DStR 2010 Seite 2084).<br />

Somit wird für erbschaft- /schenkungsteuerliche Zwecke<br />

grundsätzlich nicht mehr zwischen einer unmittelbaren<br />

Beteiligung als Kommanditist und der mittelbaren Beteiligung<br />

als Treugeber über einen Treuhandkommanditisten<br />

differenziert. Die erbschaft- /schenkungsteuerliche Beurteilung<br />

einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung richtet<br />

sich nach der Vermögensart des Treuguts.<br />

Es wird empfohlen, die steuerlichen Konsequenzen eines<br />

Erb- und Schenkungsfalles mit einem Vertreter der steuerberatenden<br />

Berufe zu erörtern.<br />

Cockpitansicht einer typgleichen Embraer <strong>195</strong><br />

Foto: Thomas L. Fischer<br />

113


Die Beteiligung<br />

Allgemeines zur Beteiligung<br />

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um<br />

Kommanditbeteiligungen an der Fondsgesellschaft. Der<br />

Erwerber der Vermögensan lage (im Folgenden „Investor“)<br />

kann sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

oder unmittelbar als Kommanditist beteiligen (siehe hierzu<br />

den folgenden Abschnitt „Handelsregistereintragung bei<br />

unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“).<br />

Der Erwerbspreis der Vermögensanlage entspricht der<br />

gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio. Die Mindestbeteiligung<br />

beträgt grundsätzlich EUR 10.000; höhere<br />

Kapitaleinlagen müssen stets auf volle EUR 1.000 lauten,<br />

jeweils zuzüglich 5 % Agio. Der Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlage, d. h. die Summe der Kapitaleinlagen,<br />

die insgesamt eingeworben werden sollen, beläuft sich auf<br />

EUR 8,48 Mio. zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe<br />

von EUR 50.000. Ausgehend von der Mindestbeteiligung in<br />

Höhe von EUR 10.000 können somit maximal 853 Anteile an<br />

der Vermögensanlage angeboten werden. Das Beteiligungsangebot<br />

kommt zustande, wenn sich mindestens ein Investor<br />

mit einem Anteil in Höhe der Mindestbeteiligung von<br />

EUR 10.000 zuzüglich 5 % Agio beteiligt hat.<br />

Die KGAL garantiert die vollständige Einzahlung und Platzierung<br />

des Kommanditkapitals in Höhe von bis zu EUR 8,48<br />

Mio. bis zum 31.12.2011 bzw. bei Verlängerung der Platzierungsfrist<br />

spätestens bis zum 31.12.2012 (siehe hierzu im<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ den Abschnitt „Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie“ auf Seite 104).<br />

Das öffentliche Angebot der Vermögensanlage (Zeichnungsfrist)<br />

beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

(Bekanntmachung in einem überregionalen<br />

Börsenpflichtblatt) und endet mit Vollplatzierung /<br />

Schließung des Beteiligungsangebotes, planmäßig am<br />

31.12.2011. Der geschäftsführende Gesellschafter hat das<br />

114 I Die Beteiligung<br />

Recht, die Platzierungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate<br />

zu verlängern. Das öffentliche Angebot endet damit spätestens<br />

am 31.12.2012.<br />

Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur vollständigen Platzierung<br />

der angebotenen Vermögensanlage möglich. Dies<br />

kann abhängig von der Nachfrage jederzeit innerhalb der<br />

vorgenannten Zeichnungsfrist der Fall sein. Auch eine vorzeitige<br />

Schließung der Zeichnung durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter ist jederzeit möglich. Darüber hinaus<br />

besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen.<br />

Die Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />

zu kürzen, besteht nicht.<br />

Die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />

sind im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 92<br />

dargestellt und ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

(ab Seite 138), dem Treuhandvertrag (ab Seite 152) sowie<br />

dem Zeichnungsschein.<br />

Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />

Beteiligung als Kommanditist<br />

Der Investor beteiligt sich zunächst als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten an der Fondsgesellschaft. Er kann<br />

jedoch bereits im Zeichnungsschein festlegen, ob er weiterhin<br />

als Treugeber beteiligt sein will oder ob er seine Betei -<br />

ligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung umwandeln<br />

und sich als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen möchte.<br />

Sofern der Investor sich für eine unmittelbare Beteiligung<br />

als Kommanditist entscheidet, verpflichtet er sich, dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

eine notariell beglaubigte Vollmacht zur handelsregister -<br />

lichen Eintragung zu erteilen. Ein Muster dieser Handelsregister-Vollmacht<br />

ist auf Seite 157 dieses Beteiligungsprospektes<br />

exemplarisch abgedruckt. Das entsprechende


Formblatt wird dem Investor von der Fondsgesellschaft<br />

zugesandt. Es ist vollständig ausgefüllt, unverändert und<br />

mit notariell beglaubigter Unterschrift im Original an die<br />

Fondsgesellschaft zurückzusenden. Die Kosten, die im Zusammenhang<br />

mit der notariellen Beglaubigung entstehen,<br />

trägt der Investor; sie richten sich nach der Höhe der Beteiligung<br />

und können deshalb nicht exakt beziffert werden.<br />

Die Anmeldung zum Handelsregister wird stets vom geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />

Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

entspricht 1 % der übernommenen Kapitaleinlage ohne<br />

Agio (siehe insgesamt zur Handelsregistereintragung und<br />

Beendigung des Treuhandvertrages § 7 Treuhandvertrag).<br />

Falls der Investor im Zeichnungsschein bzw. innerhalb einer<br />

Frist von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

die unmittelbare Beteiligung wählt, werden<br />

die Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung<br />

von der Fondsgesellschaft übernommen; sie sind<br />

insoweit im Investitionsplan enthalten. Bei einer späteren<br />

Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung<br />

sind diese Kosten vom Investor selbst zu<br />

tragen.<br />

Ausschüttungen / Entnahmen<br />

Reguläre Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen jeweils<br />

nachschüssig zum 30.05. und 30.11. des laufenden Jahres,<br />

erstmals voraussichtlich anteilig zum 30.05.2011 (siehe<br />

hierzu § 14 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Zahlstelle<br />

Alle Zahlungen aus der Beteiligung wie z. B. Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen erfolgen durch die Fondsgesellschaft Sky-<br />

Class <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, die<br />

somit als Zahlstelle fungiert. Dort wird auch der Verkaufsprospekt<br />

zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.<br />

Erforderliche Zeichnungsunterlagen<br />

Zur Zeichnung der Beteiligung sind die vollständig ausgefüllten<br />

Zeichnungsunterlagen im Original an die folgende<br />

Stelle zu senden, die die Zeichnungsunterlagen entgegennimmt:<br />

KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Investor Services<br />

Stichwort: SkyClass <strong>54</strong><br />

Tölzer Straße 15<br />

82031 Grünwald<br />

Die für den Beitritt benötigten Zeichnungsunterlagen setzen<br />

sich wie folgt zusammen:<br />

Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Zeichnungsschein<br />

mit Empfangsbestätigung, Widerrufsbelehrung<br />

und Legitimationsnachweis<br />

Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)<br />

oder des gültigen Reisepasses (Lichtbildseite)<br />

Bei Legitimationsprüfung durch Postident-Verfahren:<br />

Zusendung des vom Investor unterschriebenen Postident-<br />

Formulars durch die Deutsche Post AG.<br />

Wenn eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist<br />

gewünscht ist, erhält der Investor von der Fondsgesellschaft<br />

das vorausgefüllte Formular „Handelsregister-Vollmacht“.<br />

Dieses ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch einen<br />

Notar an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistereintragung<br />

zurückzusenden.<br />

Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausgefüllte<br />

Zeichnungsunterlagen werden in der Bearbeitung<br />

zurückgestellt. Der Zeichnungsschein ist insbesondere auch<br />

dann nicht vollständig ausgefüllt, wenn der Investor seinen<br />

Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz in der<br />

jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt, d. h. wenn die<br />

berufliche Stellung nicht angegeben wurde, die Angaben<br />

115


zur Mittelherkunft, Branche und politisch exponierter Person<br />

nicht angekreuzt sind, die Angabe zum wirtschaftlich<br />

Berechtigten nicht durch Ankreuzen bejaht wird oder wenn<br />

die Identitätsprüfung durch den Berater / Vermittler oder die<br />

Deutsche Post AG nicht oder nicht korrekt durchgeführt<br />

wurde. In diesen Fällen kann die Beteiligungserklärung des<br />

Investors vor Behebung des Hinderungsgrundes nicht angenommen<br />

werden. Die Fondsgesellschaft wird in diesem Fall<br />

den Vermittler / Berater bzw. den Investor informieren und<br />

die Möglichkeit zur Vervollständigung der Unterlagen<br />

geben. Mündliche oder telefonische Beitrittswünsche können<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Annahme der Beteiligungserklärung<br />

Die Annahme der Beteiligungserklärung des Investors<br />

erfolgt mit Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch den<br />

Treuhandkommanditisten und der Treuhandvertrag kommt<br />

wirksam zustande. Die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />

versandt; der Investor verzichtet insoweit auf den Zugang<br />

der Annahmeerklärung. Er erhält jedoch von der Fondsgesellschaft<br />

im Namen des Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />

eine Bestätigung der Annahme seiner Beteiligungserklärung<br />

in Textform (siehe § 1 Ziffer 1 Treuhandvertrag).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im<br />

Auftrag des Investors bei und hält die Beteiligung für den<br />

Investor in treuhänderischer Form (wirksames Treuhandverhältnis)<br />

nach Erfüllung folgender Voraussetzungen:<br />

Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der KGAL,<br />

Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

und<br />

Eingang der vollständigen Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

116 I Die Beteiligung<br />

Der Beitritt erfolgt frühestens zum Ablauf des Monats, in<br />

welchem auch die letzte der genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt ist (aufschiebende Bedingungen; siehe § 1 Ziffer 2<br />

Treuhandvertrag in Verbindung mit § 3 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der 31.03.2011.<br />

Kapitaleinzahlung<br />

Die Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre<br />

Kapitaleinlage zuzüglich Agio durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

von der Fondsgesellschaft einziehen<br />

zu lassen oder den Betrag selbst auf das Konto der<br />

Fondsgesellschaft zu überweisen. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter kann Ausnahmen zu den genannten Einzahlungsmöglichkeiten<br />

zulassen. Details sind im Zeichnungsschein<br />

geregelt, der dem Investor ausgehändigt wird. Die<br />

Fälligkeit der Kapitaleinlage ergibt sich je nach Zeitpunkt<br />

des Eingangs der Original-Zeichnungsunterlagen bei der<br />

KGAL gemäß den nachfolgenden Angaben.<br />

Fälligkeit der Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

Bei Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

bei der KGAL bis einschließlich des 20. eines Monats<br />

und Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

entsprechenden Monats zur Zahlung fällig. Erfolgt der Eingang<br />

der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen nach<br />

dem 20. eines Monats, ist die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

folgenden Monats zur Zahlung fällig.<br />

Sofern die vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

zwischen dem 21. und dem letzten Bankarbeitstag eines<br />

Monats bei der KGAL eingehen und die Beteiligungserklä-


ung durch den Treuhandkommanditisten angenommen<br />

wird, ist ein Beitritt zum Ablauf desselben Monats möglich,<br />

wenn die vollständige Kapitaleinlage zuzüglich Agio per<br />

Überweisung spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag desselben<br />

Monats auf dem Konto der Fondsgesellschaft eingeht.<br />

Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Durch Angabe der Kontoverbindung in Abschnitt A. des<br />

Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />

dadurch widerruflich, die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />

rechtzeitig vor Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt A. des<br />

Zeichnungsscheins genannten Kontos einzuziehen. Der<br />

Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungsverfahren,<br />

die Kapitaleinlage zuzüglich Agio spätestens zwei<br />

Bankarbeitstage (in München) vor dem im Absatz „Fälligkeit<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin für<br />

den Einzug auf seinem im Zeichnungsschein genannten<br />

Konto bereitzustellen. Der Einzug des erforderlichen Betrages<br />

wird von der Fondsgesellschaft veranlasst.<br />

Überweisung<br />

Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

verpflichtet sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang<br />

der Überweisung spätestens zu dem im Absatz „Fälligkeit<br />

der Kapitaleinlage zuzüglich Agio“ genannten Termin<br />

auf dem nachfolgend genannten Konto der Fondsgesellschaft<br />

festgestellt wird.<br />

Empfänger: SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Bank: Commerzbank AG, München<br />

Kontonummer: 05 265 617 03<br />

Bankleitzahl: 700 800 00<br />

Verwendungszweck: Beteiligungs-Nr. und Prüfziffer (siehe<br />

Bestätigung der Annahme der Beteiligung), Name, Vorname<br />

Sonstige Hinweise zu Zahlungen /<br />

Andere Einzahlungsmöglichkeiten<br />

Sofern Ausnahmen zu den Einzahlungsmöglichkeiten zugelassen<br />

wurden, sind die Regelungen im Zeichnungsschein zu<br />

beachten.<br />

Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollstän -<br />

dige Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />

erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />

Einzahlung bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (auch bei Lastschriftrückgabe) kann zu erheblichen<br />

Konsequenzen für den Investor führen (siehe hierzu das<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“, Abschnitt „Zahlungsverpflichtung“<br />

auf Seite 92).<br />

Hinweise zum Investorenkreis<br />

Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare und<br />

keine BGB-Gesellschaften) erwerben. In Ausnahmefällen<br />

können jedoch mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />

oder sonstige Gesellschaften und Gemeinschaften<br />

aufgenommen werden. Der Erwerb oder das Halten<br />

von Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich<br />

nicht zulässig, soweit nicht anders im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelt (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen sogenannte<br />

politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />

Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />

und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur<br />

bei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />

sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />

zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />

in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />

Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />

117


es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforder -<br />

lichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />

die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />

unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />

gefährdet sein, muss die Beteiligungserklärung des<br />

Investors im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende<br />

Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />

Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Es richtet sich insbesondere nicht an Personen, die Staatsbürger<br />

der USA, Kanadas, Australiens oder Japans sind, dort<br />

wohnen oder über eine dauerhafte Aufenthalts- oder<br />

Arbeitserlaubnis für eines dieser Länder (z. B. „Green Card“<br />

für die USA) verfügen. Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften,<br />

die nach dem Recht eines dieser Länder errichtet<br />

worden sind oder dort ihren Sitz haben, sind von einer Beteiligung<br />

ebenso ausgeschlossen wie Vermögensmassen (z. B.<br />

Trusts), die in diesen Ländern steuerpflichtig sind.<br />

Weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung der Beteiligung<br />

Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio in Höhe von 5 %<br />

sowie den Kosten für die Beglaubigung der gegebenenfalls<br />

zu erteilenden Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung<br />

(siehe hierzu Abschnitt „Handelsregistereintragung<br />

bei unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist“ ab Seite<br />

114) können folgende weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung<br />

der Beteiligung entstehen:<br />

Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />

Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />

tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und im<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 92)<br />

118 I Die Beteiligung<br />

Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Übertragung<br />

oder Veräußerung der Beteiligung, insbesondere die<br />

Kosten des Verwaltungsaufwandes in Höhe von bis zu<br />

EUR 2.000, die der Fondsgesellschaft von der Verwalterin<br />

in Rechnung gestellt werden (siehe hierzu § 7 Ziffer 4<br />

Gesellschaftsvertrag)<br />

Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />

mit der Einzahlung der Kapitaleinlage und des Agios<br />

Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />

Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage:<br />

Berechnung von Verzugszinsen sowie Schadenersatzansprüche<br />

der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal 15 %<br />

der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />

kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />

durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst in<br />

der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />

Investors liegenden Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen,<br />

z. B. Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung,<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der<br />

Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise Reisekosten),<br />

Kosten für die Handelsregister-Anmeldung und -Eintragung<br />

bei einer späteren Umwandlung der Beteiligung in<br />

eine unmittelbare Kommanditbeteiligung oder Kosten im<br />

Zusammenhang mit einem eventuellen Ausschluss aus der<br />

Fondsgesellschaft. Diese zusätzlichen Kosten können vom<br />

Initiator nicht abschließend beziffert werden, da sie in der<br />

Sphäre des Investors liegen.<br />

Weitere Kosten sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />

einer etwaigen Veräußerung der Beteiligung nicht verbunden.


Übertragung / Zweitmarkt<br />

Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mit Wirkung<br />

zum folgenden 01.01. eines Kalenderjahres und mit vorhe -<br />

riger Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

übertragbar (siehe hierzu das Kapitel „Die rechtlichen<br />

Grundlagen“, Abschnitt „Recht zur Übertragung und Belastung<br />

von Gesellschaftsanteilen“ auf Seite 95). Es existiert<br />

jedoch kein geregelter Markt für den Handel solcher Beteiligungen<br />

an geschlossenen Fonds. Daher kann sich die<br />

Ermittlung des Marktwertes einer Beteiligung sowie ein vorzeitiger<br />

Verkauf schwierig gestalten oder auch nicht möglich<br />

sein. Dadurch ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage<br />

eingeschränkt (siehe hierzu auch im Kapitel<br />

„Die Risikohinweise“ den Abschnitt „Eingeschränkte Fungibilität<br />

der Beteiligung“ auf Seite 21).<br />

In den letzten Jahren haben sich jedoch verschiedene Möglichkeiten<br />

herausgebildet, Käufer für einen Anteil an einem<br />

geschlossenen Fonds zu finden. Diese Möglichkeiten werden<br />

als Zweitmarkt bezeichnet. Neben Zweitmarktfonds,<br />

institutionellen Zweitmarktkäufern und initiatoreigenen<br />

Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland Betei -<br />

ligungsmakler AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt etabliert.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />

die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann beauftragt<br />

werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene Fondsanteile<br />

zu suchen. Diese Internetplattform ist keine Börse im<br />

klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse Deutschland<br />

Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote von Kauf- und<br />

Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu ermitteln. Sollte<br />

eine Vermittlung erfolgreich sein, erfolgt die Übertragung<br />

des Anteils durch Abschluss eines individuell gestalteten Vertrages<br />

zwischen Veräußerer und Erwerber.<br />

Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />

dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />

aufgeteilt. Einige der von der KGAL aufgelegten Fonds<br />

sind bereits in eines dieser beiden Segmente aufgenommen.<br />

Eine Aufnahme des Fonds in die Internetplattform der<br />

Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG kann einen<br />

Verkauf von Fondsanteilen erleichtern, ohne jedoch eine<br />

laufende Veräußerbarkeit wie etwa bei Wertpapierbörsen zu<br />

ermöglichen. Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in<br />

das Premiumsegment vorgesehen und damit besteht auch<br />

keine Garantie für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />

Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />

119


Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />

In diesem Kapitel finden sich Angaben zu wesentlichen<br />

Vertragspartnern der Fondsgesellschaft, soweit diese nicht<br />

bereits in den vorangegangenen Kapiteln enthalten sind.<br />

Initiator<br />

Firma, Sitz KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Handelsregister HRA 61588, Amtsgericht München<br />

Tag der Gründung / Tag der Eintragung 30.04.1968 / 27.08.1968<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist das Auflegen, Initiieren, Vertreiben und Verwalten<br />

von geschlossenen Fonds einschließlich Spezialfonds, das Strukturierungsgeschäft<br />

und das Leasinggeschäft mit Vermögensgegenständen aller Art sowie<br />

– für das Fonds-, Strukturierungs- und Leasinggeschäft – der Erwerb (unter<br />

Einschluss von Bau, Errichtung, Erstellung und Entwicklung), die Verwaltung,<br />

Nutzung und Verwertung von Immobilien und der Erwerb (unter Einschluss von<br />

Erstellung und Entwicklung), die Verwaltung, Nutzung, Verwertung und<br />

Vermittlung von Vermögensgegenständen bzw. Rechten sonstiger Art, sowie alle<br />

sonstigen Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere<br />

Verwaltungstätigkeiten für Fonds- und Projektgesellschaften im Rahmen der<br />

vorstehenden Tätigkeiten; die Immobilien-Projektentwicklung ist nicht Gegenstand<br />

der Gesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Vermittlung<br />

von Immobilien, Darlehen und Kapitalanlagen nach § 34 c der Gewerbeordnung.<br />

Zur Förderung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft – insbesondere<br />

durch Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland –<br />

alle Geschäfte betreiben, die hierfür erforderlich oder zweckmäßig erscheinen,<br />

jedoch selbst keine Bankgeschäfte, für die nach dem Kreditwesengesetz eine<br />

Erlaubnis erforderlich ist.<br />

Gesellschaftskapital EUR 20.451.675,25<br />

Persönlich haftender und Firma, Sitz KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

geschäftsführender Gesellschafter Stammkapital EUR 2.045.167,50<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert (Sprecher), Steffen Kurt Holderer,<br />

Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15,<br />

82031 Grünwald.<br />

120 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />

Des Weiteren enthält dieses Kapitel Angaben zu Verflechtungen.


Kommanditisten Commerzbank AG, Frankfurt am Main<br />

Bayerische Landesbank, München<br />

HASPA Finanzholding, Hamburg<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, Köln<br />

Weitere Funktionen Anbieter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant, Konzeptionär, gegebenenfalls<br />

Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009<br />

Die vorliegende Leistungsbilanz belegt die Zuverlässigkeit<br />

und Seriosität der KGAL, die seit mehr als zehn Jahren zu<br />

den Top Five der Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland<br />

zählt. Zunehmende Platzierungen über institutionelle<br />

Vertriebspartner und bankenunabhängige Finanzdienstleister<br />

unterstreichen zudem ihre Marktstellung.<br />

Anspruch der KGAL ist es, den gesamten Lebenszyklus eines<br />

Fonds mit hoher Qualität zu begleiten, angefangen bei der<br />

Konzeption der Beteiligungsangebote und fortgesetzt durch<br />

professionelles Asset Management bis hin zur Beendigung<br />

der Engagements.<br />

Gemäß der testierten Leistungsbilanz per 31.12.2009 wurden<br />

insgesamt 127 Publikumsfonds initiiert. Die Verteilung<br />

auf die einzelnen Assetbereiche ist nachfolgender Grafik zu<br />

entnehmen:<br />

Darlehensgeber für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

Das Fondsportfolio nach Assetbereichen 1)<br />

Infrastruktur<br />

6<br />

Private Equity<br />

9<br />

Sonstige 2)<br />

24<br />

Schiffe<br />

10<br />

Immobilien<br />

25<br />

1) Zum 31.12.2009.<br />

2) Mobilien (7), Medien (15), Lebensversicherung (1) und Wald (1).<br />

Flugzeuge<br />

53<br />

121


Zur Performancemessung wurden insgesamt 110 Fonds<br />

herangezogen. 17 operative Fonds konnten für das Jahr<br />

2009 nicht einbezogen werden, da bei diesen entweder der<br />

Prognosezeitraum erst nach dem Berichtsjahr 2009 begonnen<br />

hat oder kein Soll-Ist-Vergleich hinsichtlich der Prognose<br />

möglich ist, weil die jeweiligen Prospekte keine oder keine<br />

vergleichsfähige Prognoserechnung enthalten.<br />

Performance-Indikator kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen 1)<br />

Anzahl<br />

110<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

105<br />

9<br />

85<br />

11<br />

110<br />

11<br />

85<br />

14<br />

2008 2009<br />

höher als Prognose<br />

gemäß Prognose<br />

niedriger als Prognose<br />

105<br />

gemäß/höher<br />

als Prognose<br />

122 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />

94<br />

110<br />

96<br />

2008 2009<br />

105<br />

11<br />

110<br />

14<br />

2008 2009<br />

niedriger<br />

als Prognose<br />

Den wesentlichen Performance-Indikator stellt die Größe<br />

„kumulierte Ausschüttungen / Entnahmen“ dar. Von den<br />

110 bewerteten Fonds (Vorjahr 105) lagen die kumulierten<br />

Ausschüttungen / Entnahmen bei 96 Fonds (Vorjahr 94) im<br />

Rahmen der Prognose oder höher. Dies entspricht einer<br />

Prognosesicherheit von 87 %. Hierbei lagen elf Fonds höher,<br />

85 Fonds gemäß und 14 Fonds niedriger als die Prognose.<br />

Für diese Fonds wurden bisher kumulierte Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen in Höhe von EUR 1.847 Mio. (Vorjahr<br />

EUR 1.685 Mio.) vorgenommen.<br />

Erläuterungen zur Grafik<br />

Aus der Performance der Fonds in der Vergangenheit kann nicht auf zukünftige<br />

Entwicklungen geschlossen werden.<br />

Die in der Leistungsbilanz enthaltenen Leasingfonds (73) haben durch ihre Vertragsgestaltung<br />

in der Regel eine hohe Prognosesicherheit und sind nicht mit dem<br />

vorliegenden Beteiligungsangebot vergleichbar.<br />

Die Bayerische Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von<br />

Medienfonds überraschend nachträglich geändert. Die Investoren von 13 Medienfonds<br />

der KGAL müssen mit teilweise erheblichen Steuernachzahlungen rechnen. Zur Wahrung<br />

der Interessen dieser Investoren wurden Rechtsmittel eingelegt.<br />

Es wird eine prognosegemäße kumulierte Ausschüttung/Entnahme angenommen,<br />

sofern der Wert in einem Korridor von +/- 5% bleibt. Weichen die Ist-Werte um<br />

mehr als +/- 5% ab, werden sie entsprechend mit höher bzw. niedriger als Prognose<br />

gewertet.<br />

Höher als die Prognose (2009) lagen: sechs operative Immobilienfonds, zwei operative<br />

Schiffsfonds und drei operative Infrastrukturfonds.<br />

Niedriger als die Prognose (2009) lagen: ein operativer Flugzeugfonds, vier operative<br />

Immobilienfonds, fünf operative Schiffsfonds, drei operative Medienfonds und<br />

ein Medien-Leasingfonds.<br />

1) Zum 31.12. des jeweiligen Jahres.


Nachfolgende Kennzahlen geben einen weiteren Einblick in<br />

die finanzielle Situation der bewerteten 110 Fonds und<br />

untermauern die bei den Ausschüttungen / Entnahmen dargestellte<br />

Prognosesicherheit von 87 %.<br />

Die Kennzahlen der Prognosesicherheit 1)<br />

in %<br />

110<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

87 %<br />

kumulierte Ausschüttungen/Entnahmen<br />

kumulierte Tilgungen<br />

100 %<br />

92 %<br />

1) Werte im Verhältnis Ist-zu-Prognose zum 31.12.2009.<br />

100 %<br />

kumuliertes Nettobetriebsergebnis<br />

Stand Liquiditätsreserve<br />

Tilgungen<br />

Die kumulierten Tilgungen aufgenommener Finanzierungen<br />

belaufen sich Ende 2009 auf insgesamt EUR 1.5<strong>54</strong> Mio.<br />

Bezogen auf den kumulierten Prognosewert von EUR 1.552<br />

Mio. entspricht dies 100 %.<br />

Nettobetriebsergebnis<br />

Das kumulierte Nettobetriebsergebnis – kumulierter Einnahmenüberschuss<br />

vor Tilgungen und Ausschüttungen /<br />

Entnahmen – beläuft sich über alle 110 Fonds auf EUR 3.447<br />

Mio. Damit wird eine Prognosesicherheit von 92 % erzielt<br />

(kumulierter Prognosewert: EUR 3.761 Mio.).<br />

Liquiditätsreserve<br />

Der Stand der Liquiditätsreserve zum 31.12.2009 über alle<br />

operativen Fonds (bei Leasingfonds wird strukturbedingt keine<br />

Liquiditätsreserve gebildet) entspricht mit EUR 31 Mio.<br />

dem prognostizierten Wert. Damit wird auch hier ein Wert<br />

von 100 % erreicht.<br />

Weitere Informationen zur KGAL und zu den einzelnen Beteiligungsangeboten<br />

können der ausführlichen und geprüften<br />

Leistungsbilanz der KGAL entnommen werden. Ein Auszug<br />

aus der Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009 hinsichtlich<br />

der bis dahin aufgelegten Flugzeugfonds ist nachfolgend<br />

abgedruckt. Die vollständige Leistungsbilanz kann unter der<br />

Telefonnummer 089 64143-427 bestellt oder im Internet<br />

unter www.kgal.de abgerufen werden.<br />

123


Auszug aus der Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009<br />

hinsichtlich bislang aufgelegter und zum 31.12.2009 noch<br />

nicht aufgelöster Flugzeug-Leasingfonds<br />

Allgemeine Angaben zum Fonds Investition/Finanzierung Vermietung/Bewirtschaftung<br />

Fonds-<br />

Nr.<br />

Fondsgesellschaft<br />

121 LH Echo-<br />

Romeo KG<br />

116 LH Echo-<br />

Sierra KG<br />

117 LH Echo-<br />

Tango KG<br />

118 LH Echo-<br />

Uniform KG<br />

119 LH Echo-<br />

Victor KG<br />

120 LH Echo-<br />

Whiskey KG<br />

Fondsobjekt<br />

B 757-<br />

330<br />

Leasingnehmer/<br />

Mieter<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

Condor<br />

Flugdienst<br />

B 757-<br />

ALCAS/<br />

330<br />

Real I.S.<br />

B 757-<br />

ALCAS/<br />

330<br />

Real I.S.<br />

B 757-<br />

ALCAS/<br />

330<br />

Deutsche Bank<br />

B 757-<br />

ALCAS/<br />

330<br />

Deutsche Bank<br />

B 757- Condor ALCAS/<br />

330 Flugdienst Deutsche Bank<br />

124 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />

Initiator Platzierungsjahr(e)<br />

Pro g no -<br />

sezeit raum<br />

bis<br />

ALCAS 2000 2010 1) 371 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 429 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 457 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 351 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 381 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

2000 2010 1) 279 46.156,3 16.822,8 14.621,7 14.711,8 13,1% 13,1% 0,0% 6,7% 6,7%<br />

Die Beträge wurden in TEUR (Fondswährung jeweils EUR) angegeben. Prozentangaben beziehen sich (mit Ausnahme der<br />

Abweichungen) auf die (Bar-)Einlage.<br />

1) Die Auflösungen erfolgten jeweils zum Prognoseende im Jahr 2010.<br />

2) bzw. Betriebsprüfung erfolgt.<br />

Anzahl Investitions-<br />

der Investorenvolumen<br />

(Bar-)<br />

Einlage<br />

Eigenkapital<br />

(ohne Agio)<br />

Gegebenenfalls aktualisierte Prognosewerte (Soll) aufgrund der Einführung der gewerblichen Mindestbesteuerung (§10a GewStG);<br />

die Investoren der jeweiligen Fonds wurden über die Steueränderung informiert.<br />

In den dargestellten sechs Flugzeug-Leasingfonds sind insgesamt sechs Flugzeuge (je Fonds ein Flugzeug) enthalten.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Fremd(Bar-)Ausschütdarlehentung kumuliert<br />

Abweichung<br />

(Bar-)Ausschüttung<br />

2009<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

höher als Prognose (> +5%) 0<br />

gemäß Prognose 6<br />

niedriger als Prognose (> -5%)0<br />

Über die oben abgebildeten sechs aktiven Leasingfonds hinaus wurden 42 weitere Flugzeug-Leasingfonds aufgelegt, die per<br />

31.12.2009 bereits aufgelöst sind und allesamt prognosegemäß verliefen. Einzelheiten können der Leistungsbilanz der<br />

KGAL zum 31.12.2009 entnommen werden (dort Seiten 170 bis 173).<br />

Leasingfonds haben durch ihre Vertragsgestaltung stets eine hohe Prognosesicherheit. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

handelt es sich jedoch um einen operativen Fonds, der nicht direkt mit den aufgelegten Leasingfonds vergleichbar ist.


Steuerli ches Er geb nis<br />

2009<br />

Steuerliches<br />

Ergeb nis kumuliert<br />

Abweichung<br />

Bestands-<br />

kräftig veranlagt<br />

bis 2)<br />

Ergänzende Informationen zu den Darlehen<br />

Fremddarlehen<br />

Restvaluta<br />

Fremddarlehen<br />

Tilgung kumuliert<br />

8,8% 8,8% -166,1% -165,8% 0,2% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,8% -166,1% -165,8% 0,2% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,8% -166,1% -165,8% 0,2% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,8% -166,1% -165,7% 0,3% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,9% -166,1% -165,6% 0,3% 2004 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

8,8% 8,8% -166,0% -165,6% 0,2% 2003 1.010,1 1.010,1 13.701,8 13.701,8 0,0% 1.421,6 1.421,6 14.621,7 14.621,7<br />

Abweichung<br />

Fremddarlehen<br />

Tilgung 2009<br />

Anteils finanzierung<br />

Restvaluta<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

125


Auszug aus der Leistungsbilanz der KGAL zum 31.12.2009<br />

hinsichtlich bislang aufgelegter operativer Flugzeugfonds<br />

Allgemeine Angaben zu den Fonds<br />

Beteiligungs- Fondsgesellschaft Fondsobjekt(e) Anzahl der Initiator Platzierungs- Fondswährung<br />

angebot Flugzeuge jahr(e)<br />

136 Luftfahrzeugverwaltungsgesellschaft Canadair Regional 1 ALCAS 2001 EUR<br />

GOAL Delta mbH & Co. KG Jet CRJ 200 LR<br />

129 Luftfahrzeugpool GOAL 2 Boeing 737-300 5 ALCAS 2001 EUR<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. Nr. 1 KG 1 Boeing 737-800<br />

1 Boeing 737-400<br />

1 Airbus A310-300<br />

SkyClass 51 SkyClass 51 <strong>GmbH</strong> & Co. KG Dash 8-Q400 3 KGAL 2008/2009 EUR<br />

SkyClass 52 GOAL Verwaltungsgesellschaft Dash 8-Q400 5 KGAL 2008/2009 EUR<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 52 KG<br />

SkyClass 53 GOAL Verwaltungsgesellschaft Embraer <strong>195</strong> LR 3 KGAL 2009/2010 EUR<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />

Bei allen Zahlenangaben sind Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen möglich; die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />

Die Beträge sind in der angegebenen Fondswährung in Tausend angegeben. Das Agio ist in % des Eigenkapitals angegeben.<br />

1) Bei Fonds mit Agio beinhaltet das angegebene Investitionsvolumen jeweils das Agio als Teil der Eigenkapitalvermittlung.<br />

126 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Investition/Finanzierung 1) Erläuterungen<br />

Investitionsvolumen Eigenkapital (ohne Agio) Agio Fremddarlehen<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

25.353,0 25.353,0 5.467,7 5.467,7 0 % 19.885,3 19.885,3<br />

141.026,0 143.405,4 49.210,0 49.210,0 0 % 91.816,0 94.<strong>195</strong>,4<br />

45.920,0 46.144,6 13.220,0 13.220,0 5 % 32.039,2 32.263,6<br />

64.402,7 73.258,9 18.<strong>54</strong>0,0 18.589,0 5 % 40.397,1 48.435,0<br />

65.879,9 62.566,6 21.100,0 339,0 5 % 43.642,7 62.210,7<br />

Die Platzierungs- und Investitionsphase des Fonds konnte im Berichtsjahr<br />

erfolgreich abgeschlossen werden. Per 31.12.2009 wurde das Eigenkapital<br />

i. H.v. TEUR 13.220 vollständig platziert.<br />

Die Platzierungs- und Investitionsphase des Fonds konnte im Berichtsjahr<br />

2009 erfolgreich abgeschlossen werden. Per 31.12.2009 wurde Eigenkapital<br />

i. H.v. TEUR 18.589 (prospektiert: TEUR 18.<strong>54</strong>0) platziert. Die Auslieferung<br />

des vierten und fünften Flugzeugs ist im Januar 2009 erfolgt.<br />

Der Fonds befindet sich noch in der Platzierungs- und Investitionsphase.<br />

Per 31.12.2009 wurde Eigenkapital i. H.v. TEUR 339 platziert. Im Fremddarlehen<br />

ist zum 31.12.2009 eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung i. H.v.<br />

TEUR 18.062 enthalten.<br />

127


Fonds Fondsentwicklung<br />

Beteiligungs- Fondsgesellschaft Ausschüttung / Entnahme Ausschüttung / Entnahme Abwei- Steuerliches Ergebnis Abweiangebot<br />

2009 in % des Eigen- kumuliert in % des Eigen- chung kumuliert in % des Eigen- chung<br />

kapitals (ohne Agio) kapitals (ohne Agio) in % kapitals (ohne Agio) in %<br />

Bei allen Zahlenangaben sind Rundungsdifferenzen durch EDV-bedingte Auf- und Abrundungen möglich; die Prozentabweichungen wurden auf Basis der exakten Werte berechnet.<br />

Die Beträge sind in der angegebenen Fondswährung in Tausend angegeben.<br />

128 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />

Soll Ist Soll Ist Soll Ist<br />

136 Luftfahrzeugverwaltungs- 4,8 % 4,8 % 38,0% 38,0% 0,0 % - 139,4 % - 148,4 % - 6,5 %<br />

gesellschaft GOAL Delta<br />

mbH & Co. KG<br />

129 Luftfahrzeugpool GOAL 6,8 % 3,7 % 112,4% 45,5% - 59,5 % - 106,5 % - 66,3 % 37,8 %<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. Nr. 1 KG<br />

SkyClass 51 SkyClass 51 <strong>GmbH</strong> & Co. KG 6,5 % 6,5 % 6,5 % 6,5 % 0,0 % - 9,5 % - 13,2 % - 38,8 %<br />

SkyClass 52 GOAL Verwaltungsgesellschaft 8,9 % 8,9 % 8,9 % 8,9 % 0,0 % - 4,5 % - 10,9 % > - 100 %<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 52 KG<br />

SkyClass 53 GOAL Verwaltungsgesellschaft – – – – – – – –<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 36 KG<br />

höher als Prognose (> + 5 %) 0<br />

gemäß Prognose 3<br />

niedriger als Prognose (> - 5 %) 1


Stand Abwei- Fremddarlehen<br />

Liquiditätsreserve chung Restvaluta<br />

in %<br />

Soll Ist Soll Ist<br />

392,6 471,7 20,2 % 9.374,2 6.895,2<br />

1128,7 61,0 - 94,6 % 38.658,2 9.819,2<br />

206,6 509,6 > 100 % 29.739,1 30.249,0<br />

367,3 1.011,2 > 100 % 37.298,0 40.813,0<br />

– – – – –<br />

Informationen zu den Darlehen Ergänzende Informationen<br />

Die höhere Liquiditätsreserve resultiert aus nicht kalkulierten Zinseinnahmen und geringeren<br />

laufenden Kosten. Veränderungen aufgrund von Wechselkursschwankungen wurden bei der<br />

Liquiditätsreserve nicht berücksichtigt.<br />

Die Abweichungen bei Zins und Tilgung resultieren hauptsächlich aus der frühzeitigen<br />

Rückführung der Darlehen aufgrund der vorzeitigen Veräußerung. Die Tilgung der Darlehen in<br />

USD (Ist-Werte) wurde mit Jahresdurchschnittskursen in EUR umgerechnet. Die Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen entsprechen den in USD erwirtschafteten Nettobeträgen zuzüglich der teilweisen<br />

Auflösung der Liquiditätsreserve. In 2008 und 2009 wurde Liquidität für anfallende Gewerbesteuer<br />

(ausgelöst durch die Flugzeugverkäufe) einbehalten. Die kumulierte Einnahmen-Überschussrechnung<br />

beinhaltet Kursdifferenzen aus der Bewertung der USD-Zahlungsströme. Die<br />

Darstellung der kumulierten Soll-Ausschüttung erfolgt hinsichtlich der vier vorzeitigen<br />

Flugzeugverkäufe in 2008 und 2009 unter Berücksichtigung der abgezinsten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen bis zum Prognoseende 2011 einschließlich der Schlussausschüttung, basierend<br />

auf dem im Prospekt aufgeführten mittleren Szenario. Die Diskontierung erfolgte mit der prognostizierten<br />

IRR-Rendite vor Steuern von 6,41 %. Die Ausschüttungsabweichungen in EUR resultieren<br />

aus geringeren Erlösen aus Leasingraten, geringeren Restwerten und aus veränderten<br />

USD / EUR-Wechselkursen. Die Abweichung der Liquiditätsreserve resultiert aus verändertem<br />

USD / EUR-Wechselkurs sowie Ausgaben für ein Zinssicherungsgeschäft in 2004. Im Zusammenhang<br />

mit der Ausschüttung im Dezember 2009 reduzierte sich die Liquiditätsreserve entsprechend.<br />

Die Auflösung bzw. Gutschrift eines Wertpapierverkaufs i. H.v. TEUR 407 erfolgte Anfang<br />

Januar 2010, wurde jedoch bereits in der Liquiditätsrechnung per 31.12.2009 berücksichtigt.<br />

Ebenso ist in der Liquiditätsreserve die einbehaltene Gewerbesteuer bereits abgezogen. Der<br />

Stand Fremddarlehen enthält nicht die bilanzielle Zinsabgrenzung. Der EUR-Wert des<br />

Fremdwährungsdarlehens ist im Soll mit dem Prospektwechselkurs von 0,8860 und im Ist mit<br />

dem Stichtagskurs von 1,4406 umgerechnet. Das steuerliche Ergebnis beinhaltet die außerbilanzielle<br />

Hinzurechnung der Gewerbesteuer, der kumulierte Ist-Wert wurde entsprechend angepasst.<br />

Diese kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 35 EStG auf die Einkommensteuer<br />

angerechnet werden.<br />

Die Investitionsphase wurde mit Auslieferung des dritten Flugzeugs im Juni 2009 abgeschlossen.<br />

Die im Vorjahr unter „Sonstige Einnahmen“ gezeigte, noch nicht investierte Eigenkapitaleinzahlung<br />

der Investoren wurde in 2009 verwendet. Der Ausschüttungsbetrag von TEUR 632,3 entspricht<br />

unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs einer Ausschüttung /<br />

Entnahme von 6,5 % und damit zeitanteilig der prospektierten Ausschüttung / Entnahme 2009.<br />

Die Abweichung im steuerlichen Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für<br />

die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals sowie Wechselkursdifferenzen, da im Prospekt ein<br />

Umrechnungskurs von 1,4574 unterstellt wurde.<br />

Die Abweichung zwischen Soll und Ist resultiert im Wesentlichen aus der späteren Auslieferung<br />

des vierten und fünften Flugzeugs sowie aus den Differenzen zwischen dem im Prospekt unterstellten<br />

Wechselkurs von 1,5700 und den tatsächlichen Wechselkursen. Der Ausschüttungsbetrag<br />

von TEUR 1.057,5 entspricht unter Berücksichtigung des tatsächlichen Platzierungsverlaufs<br />

einer zeitanteiligen Ausschüttung / Entnahme von 8,9 %, dies entspricht wiederum der entsprechend<br />

berechneten prognostizierten Ausschüttung. Der Euro-Wert der Fremdwährungsdarlehen<br />

ist im Soll mit dem Prospektwechselkurs von 1,5700 und im Ist mit dem Stichtagskurs zum<br />

31.12.2009 von 1,4406 umgerechnet. Die Abweichung im steuerlichen Ergebnis resultiert im<br />

Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals und aus<br />

Wechselkursdifferenzen, da im Prospekt einheitlich ein Kurs von 1,5700 unterstellt wurde.<br />

Die bis zum 31.12.2009 erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse wurden mit TEUR 82 prognostiziert.<br />

Die Bewirtschaftung verläuft planmäßig.<br />

129


Fondsgesellschaft / Emittent / Zahlstelle<br />

Firma, Sitz SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform, Rechtsordnung Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister HRA 92524, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 03.07.2008<br />

Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen<br />

(zugleich wichtigster Tätigkeitsbereich) sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung, Leasing und Verwertung. Zu diesem<br />

Zweck können auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingegangen<br />

werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand<br />

im Zusammenhang stehenden Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des<br />

Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen; ausgenommen<br />

sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in §34c der Gewerbeordnung aufgeführt<br />

sind, oder die als Unternehmensgegenstand sonst staat licher Genehmigung oder<br />

Erlaubnis bedürfen.<br />

Gesellschaftskapital Die Höhe des gezeichneten Gesellschaftskapitals beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

EUR 10.000 Kommanditkapital (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

vom Kommanditisten in Höhe von EUR 5.000 eingezahlt; ausstehende<br />

Einlagen somit EUR 5.000; der persönlich haftende Gesellschafter leistet<br />

keine Einlage); das Kommanditkapital wird durch Aufnahme neuer<br />

Persönlich haftender<br />

Gesellschafter auf EUR 8,48 Mio. zuzüglich einer Zeichnungs reserve in Höhe von<br />

EUR 50.000 erhöht.<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong><br />

Gründungsgesellschafter (ausgeschieden am 01.10.2010; weitere Angaben auf Seite 131)<br />

Gründungskommanditist GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (zugleich Asset-Mana-<br />

ger, ausgeschieden am 30.09.2010; weitere Angaben auf Seite 134)<br />

Persönlich haftender und GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />

geschäftsführender Gesellschafter (seit 01.10.2010; weitere Angaben auf Seite 132)<br />

Kommanditist GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong> (seit 30.09.2010;<br />

130 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />

weitere Angaben auf Seite 133)<br />

Künftige weitere Gesellschafter Neu beitretende Kommanditisten


Persönlich haftender Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

(ausgeschieden am 01.10.2010)<br />

Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 118934, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 22.12.1997<br />

Gegenstand des Unternehmens Erwerb, Verleasen und Veräußerung von Fluggerät und anderen dem Luftverkehr<br />

dienenden Anlagegegenständen sowie diesen Zweck fördernde Tätigkeiten einschließlich<br />

der Beteiligung an entsprechenden Unternehmen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften auch<br />

als persönlich haftende Gesellschafterin zu übernehmen. In diesem Zusammenhang<br />

ist sie berechtigt, im Sinne von § 34c Absatz 1 Nr. 1 (a) der Gewerbeordnung<br />

den Abschluss von Verträgen über Darlehen zu vermitteln oder die Gelegenheit<br />

zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.<br />

Stammkapital EUR 51.129,20<br />

Gesellschafter AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft der KGAL; 60 %)<br />

Lufthansa Commercial Holding <strong>GmbH</strong>, Köln (40 %)<br />

Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong>)<br />

Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong> sowie Mitarbeiter der KGAL)<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Weitere Funktionen Persönlich haftender Gesellschafter des Asset-Managers<br />

131


Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft (seit 01.10.2010)<br />

Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 174745, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 04.08.2008<br />

Gegenstand des Unternehmens Erwerb, Umbau, Verleasen und Verwaltung sowie Verwertung von Fluggeräten<br />

und deren Zubehör und anderen, dem Luftverkehr dienenden Anlagegeräten<br />

sowie diesen Zweck fördernde Tätigkeiten sowie Eingehen von Beteiligungen zu<br />

diesem Zweck; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c<br />

GewO aufgeführt sind.<br />

Stammkapital EUR 25.000 (vollständig eingezahlt)<br />

Gesellschafter GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(weitere Angaben auf Seite 134)<br />

Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18<br />

<strong>GmbH</strong>), Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL German<br />

Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong> sowie Mitarbeiter der KGAL)<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

132 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Kommanditist der Fondsgesellschaft (seit 30.09.2010)<br />

Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 181833, Amtsgericht München<br />

Tag der ersten Eintragung 14.10.2009<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Gesellschafter GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG (weitere Angaben auf<br />

Seite 134)<br />

Geschäftsführer Michael Radunz (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>)<br />

Christian Schloemann (zugleich Geschäftsführer der GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> und der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> sowie Mitarbeiter der KGAL)<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Treuhandkommanditist<br />

Firma, Sitz TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 149878, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 12.11.2003<br />

Gegenstand des Unternehmens Treuhänderisches Halten von Beteiligungen sowie die damit einhergehenden<br />

Tätigkeiten; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die staatlicher<br />

Genehmigung im Sinne des § 8 <strong>GmbH</strong>G bedürfen, insbesondere Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die der Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c GewO oder nach<br />

dem Kreditwesengesetz oder dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />

bedürfen.<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

Gesellschafter KG Allgemeine Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. (99,6 %)<br />

PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH (0,4 %)<br />

Geschäftsführer Martin Graser, Franziska Koch<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Beide sind zugleich Mitarbeiter der KGAL.<br />

133


Asset-Manager<br />

Firma, Sitz GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft, unterliegt deutschem Recht<br />

Handelsregister HRA 72237, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 05.02.1998<br />

Gegenstand des Unternehmens Der Erwerb, das Verleasen und die Veräußerung von Fluggerät und anderen dem<br />

Luftverkehr dienenden Anlagengegenständen sowie diesen Zweck fördernde<br />

Tätigkeiten einschließlich der Beteiligung an entsprechenden Unternehmen. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung anderer Gesellschaften<br />

– auch als persönlich haftende Gesellschafterin – zu übernehmen. In<br />

diesem Zusammenhang ist sie berechtigt, im Sinne von § 34 c Absatz 1 Nr. 1 (a)<br />

der Gewerbeordnung den Abschluss von Verträgen über Darlehen zu vermitteln<br />

oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.<br />

Gesellschaftskapital EUR 18.768.670,22<br />

Persönlich haftender und GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München<br />

geschäftsführender Gesellschafter (weitere Angaben auf Seite 131)<br />

Kommanditisten Lufthansa Commercial Holding <strong>GmbH</strong>, Köln (40 %)<br />

AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong>, Grünwald (100%ige Tochtergesellschaft der KGAL; 60 %)<br />

Weitere Funktion Gründungskommanditist der Fondsgesellschaft; Alleingesellschafter des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> sowie des derzeitig alleinigen Kommandisten<br />

der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong>; Darlehensgeber der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung für<br />

das Flugzeug (siehe Seite 100)<br />

134 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen


Eigen-/Fremdkapitalvermittler<br />

Firma, Sitz ALCAS <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 30, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 103659, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 10.09.1993<br />

Gegenstand des Unternehmens Auszugsweise: Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum<br />

Abschluss von Verträgen über Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen an einer<br />

Kapitalanlagegesellschaft, Erwerb von ausländischen Investmentanteilen,<br />

Stammkapital<br />

Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapital- oder Kommanditgesellschaft<br />

und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft.<br />

EUR 102.258,38<br />

Gesellschafter KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (100 %)<br />

Geschäftsführer Dr. Thomas Schröer (zugleich Mitarbeiter der KGAL)<br />

Gert Waltenbauer (zugleich Geschäftsführer der KGAL)<br />

Beide sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

Verwalter der Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz AL Konzept Gesellschaft für Leasingfinanzierungen mbH, Grünwald<br />

Geschäftsanschrift Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Rechtsform <strong>GmbH</strong><br />

Handelsregister HRB 135885, Amtsgericht München<br />

Tag der Eintragung 21.02.2001<br />

Gegenstand des Unternehmens Konzeption, Durchführung und Vermittlung von Leasinggeschäften mit Vermögensgegenständen<br />

aller Art sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die damit im<br />

Zusammenhang stehen sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen und Kapitalanlagen<br />

nach § 34 c der Gewerbeordnung.<br />

Stammkapital EUR 3.000.000<br />

Gesellschafter KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (100 %)<br />

Geschäftsführer Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus<br />

Wolf, Stefan Ziegler (alle zugleich Geschäftsführer der KGAL)<br />

Alle sind geschäftsansässig Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald.<br />

135


Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

Kapitalmäßige Die KGAL ist Alleingesellschafter der PARTUS Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH („PARTUS“).<br />

Verflechtungen Die KGAL (zu 99,6 %) und die PARTUS (zu 0,4 %) sind Gesellschafter des Treuhandkommanditisten<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong> („Treuhandkommanditist“). Damit ist die KGAL unmittel-<br />

136 I Weitere Vertragspartner und Verflechtungen<br />

bar und mittelbar Alleingesellschafter des Treuhandkommanditisten.<br />

Die KGAL ist Alleingesellschafter der AIRCON Leasing <strong>GmbH</strong> („AIRCON“). Die AIRCON ist zu 60 %<br />

Gesellschafter der GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> (ausgeschiedener persönlich haftender<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft; „GOAL <strong>GmbH</strong>“) und der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG („GOAL KG“). Die GOAL KG ist ausgeschiedener Gründungskommanditist der<br />

Fondsgesellschaft sowie Alleingesellschafter des persönlich haftenden und geschäftsführenden<br />

Gesellschafters der Fondsgesellschaft, der GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />

(„GOAL P 17 <strong>GmbH</strong>“) und Alleingesellschafter des derzeitig alleinigen Kommanditisten der Fondsgesellschaft,<br />

der GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong> („GOAL P 18 <strong>GmbH</strong>“).<br />

Die GOAL KG ist auch der Asset-Manager des Beteiligungsangebotes und Darlehens geber der Eigen -<br />

kapital-Zwischenfinanzierung für das Flugzeug.<br />

Die KGAL ist 100%iger Gesellschafter der mit dem Vertrieb der Vermögensan lage betrauten ALCAS<br />

<strong>GmbH</strong> („ALCAS“) sowie der mit der Verwaltung der Fondsgesellschaft betrauten AL Konzept Gesell-<br />

schaft für Leasingfinanzierungen <strong>GmbH</strong> („AL Konzept“).<br />

Konzernzuge- Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ein Tochterunternehmen der KGAL<br />

hörigkeit der (siehe die Darstellung ab Seite 26) im Sinne des § 18 Aktiengesetz in Verbindung mit den §§ 290 ff.<br />

Fondsgesellschaft Handelsgesetzbuch. Die KGAL stellt einen befreienden Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards<br />

der IFRS auf. Mit fortschreitender Platzierung des Kapitals der Fondsgesellschaft<br />

an Investoren ändern sich Umfang und Zuordnung sowohl der Kapitalanteile wie der Stimmrechte<br />

und damit Grundlagen der konzern mäßigen Zurechnung der Fondsgesellschaft. Unter welchen<br />

Umständen sich bei der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> & Co. KG die konzernmäßige Zurechnung ändert, ist in<br />

Rechtsprechung und Literatur nicht geklärt.


Personelle Die Herren Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf und<br />

Verflechtungen Stefan Ziegler sind Geschäftsführer des Komplementärs der KGAL (der KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong>) und<br />

zugleich Geschäftsführer des Verwalters der Fondsgesellschaft, der AL Konzept.<br />

Herr Carsten Eckert und Herr Steffen Kurt Holderer sind ferner Geschäftsführer der PARTUS. Die Herren<br />

Steffen Kurt Holderer, Dr. Klaus Wolf und Stefan Ziegler sind ferner Geschäftsführer der AIRCON.<br />

Herr Gert Waltenbauer ist auch Geschäftsführer der ALCAS.<br />

Herr Michael Radunz ist Geschäftsführer des persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft, der GOAL P 17 <strong>GmbH</strong>, des Kommanditisten der Fondsgesellschaft, der<br />

GOAL P 18 <strong>GmbH</strong>, und der GOAL <strong>GmbH</strong>.<br />

Herr Christian Schloemann (ebenfalls Geschäftsführer der GOAL <strong>GmbH</strong> sowie der GOAL P 17 <strong>GmbH</strong><br />

und der GOAL P 18 <strong>GmbH</strong>) ist zugleich Mitarbeiter der KGAL.<br />

Frau Franziska Koch und Herr Martin Graser (beide Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten) sowie<br />

die Herren Markus Bocker (Geschäftsführer der PARTUS) und Dr. Thomas Schröer (Geschäftsführer<br />

der ALCAS) sind auch Mitarbeiter der KGAL.<br />

Die dargestellten kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen können zu Interessenkonflikten führen (siehe hierzu im<br />

Kapitel „Die Risikohinweise“ den Abschnitt „Potenzielle Interessenkonflikte“ ab Seite 19).<br />

137


Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in Grünwald<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

Die Gesellschaft führt die Firma SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG und hat<br />

ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden „Fondsgesellschaft“).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen<br />

sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung, Leasing<br />

und Verwertung. Zu diesem Zweck können auch Beteiligungen an<br />

anderen Gesellschaften eingegangen werden. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte vorzunehmen, die der Erreichung des<br />

Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen;<br />

ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c der<br />

Gewerbeordnung aufgeführt sind, oder die als Unternehmensgegenstand<br />

sonst staatlicher Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald<br />

(im Folgenden „persönlich haftender Gesellschafter“ oder<br />

„geschäftsführender Gesellschafter“). Er leistet keine Kapitaleinlage<br />

und ist am Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Die GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong><br />

mit dem Sitz in Grünwald (im Folgenden „GOAL P 18“) ist mit<br />

einer Einlage von EUR 10.000 derzeitiger Kommanditist der<br />

Fondsgesellschaft. Die GOAL P 18 scheidet aus der Fondsgesellschaft<br />

im Innenverhältnis zeitgleich mit dem Eintritt des Treuhandkommanditisten<br />

aus, ohne dass es einer weiteren Handlung<br />

oder Erklärung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis mit der<br />

Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister.<br />

Die GOAL P 18 ist bis zum Beitritt des ersten Investors berechtigt,<br />

die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

der Fondsgesellschaft zu entnehmen. Zum Ausgleich<br />

eines negativen Buchwertes ist die GOAL P 18 nicht verpflichtet.<br />

3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Grünwald (im Folgenden „Treuhandkommanditist“).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />

138 I Gesellschaftsvertrag<br />

des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der im Zeichnungsschein<br />

genannten Bedingungen, mit der von diesem Treugeber<br />

gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft im Innenverhältnis<br />

ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung oder<br />

Handlung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis mit Eintragung<br />

des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteiligung des Treuhandkommanditisten<br />

bestimmt sich nach der Höhe der Kapitaleinlagen<br />

der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />

Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt seines Beitritts<br />

zur Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt, ohne<br />

Zustimmung der Mitgesellschafter das Kommanditkapital der<br />

Fondsgesellschaft auf Weisung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

durch Aufnahme weiterer Treugeber und /oder Kommanditisten<br />

(Treugeber und Kommanditist /en im Folgenden<br />

gemeinsam nach Beitritt der /die „Gesellschafter“ und vor Beitritt<br />

gemeinsam der/die „Investor /en“) auf insgesamt bis zu EUR<br />

8.480.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von EUR<br />

50.000 („maximales Kommanditkapital“) zu erhöhen („Platzierung“).<br />

Die Kapitaleinlage jedes Investors muss grundsätzlich mindestens<br />

EUR 10.000 betragen („Mindestbeteiligung“). Höhere Kapitaleinlagen<br />

müssen auf volle EUR 1.000 lauten.<br />

4. Der Treuhandkommanditist tritt der Fondsgesellschaft im Auftrag<br />

der Investoren bei und hält die Beteiligung für die Investoren in<br />

treuhänderischer Form (wirksames Treuhandverhältnis) nach<br />

Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen bei<br />

der KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald,<br />

Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

und Eingang der vollständigen Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (§ 4 Ziffer 1) auf dem Konto der Fondsgesellschaft,<br />

frühestens jedoch zum Ablauf des Monats, in welchem auch<br />

die letzte der genannten Voraussetzungen erfüllt ist (aufschiebende<br />

Bedingungen). Frühestmöglicher Beitrittstermin ist der<br />

31.03.2011.<br />

Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter bzw. die<br />

Erhöhung des Kommanditkapitals des Treuhandkommanditisten<br />

endet planmäßig am 31.12.2011 („Zeichnungsfrist“). Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter kann die Zeichnungsfrist im<br />

eigenen Ermessen auch zu einem früheren Zeitpunkt beenden. Im<br />

Falle des Erreichens des maximalen Kommanditkapitals gemäß<br />

vorstehender Ziffer 3 („Vollplatzierung“) endet die Zeichnungsfrist<br />

zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />

ist darüber hinaus nach eigenem Ermessen berechtigt,<br />

die Zeichnungsfrist zweimal um jeweils sechs Monate bis maximal<br />

zum 31.12.2012 zu verlängern.


5. Es können grundsätzlich nur einzelne natürliche Personen Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft sein. Insbesondere eine Beteiligung<br />

von BGB-Gesellschaften und Ehepaaren ist ausgeschlossen.<br />

In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters jedoch auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften<br />

oder sonstige Gesellschaften und<br />

Gemeinschaften Gesellschafter sein. Diese Zustimmung kann an<br />

weitere Bedingungen geknüpft werden. Die Beteiligung von politisch<br />

exponierten Personen im Sinne des Geldwäschegesetzes in<br />

der jeweils gültigen Fassung, deren unmittelbaren Familienmitgliedern<br />

und ihnen bekanntermaßen nahe stehenden Personen<br />

kann im Einzelfall verwehrt werden.<br />

Der Erwerb oder das Halten eines Anteils als Treuhänder für Dritte<br />

ist nicht zulässig. Eine Beteiligung eines einzelnen Kommanditisten<br />

von mehr als 50 % des gesamten Kommanditkapitals ist<br />

grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen von den vorgenannten<br />

Beschränkungen sind der Treuhandkommanditist, Personen,<br />

falls und soweit diese Platzierungsgarantien ausgereicht haben<br />

(im Folgenden der „Platzierungsgarant“) oder vom Platzierungsgaranten<br />

zur Erfüllung der Platzierungsgarantien benannte Dritte<br />

und die vom geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des<br />

Ausscheidens eines Gesellschafters gemäß § 8 Ziffer 4 benannte<br />

Dritte.<br />

Grundsätzlich sind von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

natürliche und juristische Personen, Gesellschaften sowie Gemeinschaften<br />

ausgeschlossen, welche die US-amerikanische Staatsangehörigkeit<br />

haben beziehungsweise nach US-amerikanischem<br />

Recht errichtet wurden und/oder in den USA ihren (Wohn-) Sitz<br />

haben und/oder Inhaber einer Greencard sind beziehungsweise<br />

über einen ähnlichen Status verfügen und/oder in den USA unbeschränkt<br />

steuerpflichtig sind. Gleiches gilt für die Staatsbürger/<br />

juristischen Personen der Länder/mit Sitz in den Ländern Kanada,<br />

Japan und Australien.<br />

6. Die mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheins übernommenen<br />

Kapitaleinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis zur Fonds -<br />

gesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme entspricht 1 % der Pflicht -<br />

einlage.<br />

7. Bei den Pflichteinlagen handelt es sich um Festeinlagen, die für<br />

jeden Gesellschafter auf einem Festkonto (Kapitalkonto I) gebucht<br />

werden und den Kapitalanteil eines Gesellschafters bilden. Das<br />

Kapitalkonto I allein ist maßgebend für die Beteiligung der Gesellschafter<br />

am Vermögen, am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft<br />

sowie für alle Gesellschafterrechte, soweit nichts anderes<br />

geregelt ist. Dieses Konto ist vorbehaltlich der Erhöhung oder Verringerung<br />

der Pflichteinlage unveränderlich und kann nur durch<br />

einstimmigen Gesellschafterbeschluss geändert werden, soweit<br />

in diesem Vertrag nicht abweichend geregelt. Ferner wird für<br />

jeden Gesellschafter ein festes Kapitalkonto (Kapitalkonto II)<br />

geführt, auf dem das Agio gebucht wird. Für jeden Gesellschafter<br />

wird darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto III)<br />

geführt, auf dem Gewinnzuschreibungen, Verluste und Gewinn -<br />

entnahmen sowie Kapitaleinlagen gemäß §§ 7 Ziffer 4 und 6<br />

sowie § 11 gebucht werden und ein Kapitalkonto IV, auf dem<br />

Kapitalrückzahlungen gebucht werden. Erfolgt eine Kapitalrückzahlung,<br />

so führt dies nicht zur Herabsetzung des Festkapital -<br />

kontos.<br />

Die Kapitalkonten werden in Euro gebucht und nicht verzinst.<br />

8. Alle Treugeber, die eine Umwandlung ihrer Beteiligung in eine<br />

unmittelbare Beteiligung als Kommanditisten beantragen, sind<br />

verpflichtet, der Fondsgesellschaft unverzüglich nach Übersendung<br />

eines Formblattes für eine Handelsregistervollmacht, welches<br />

exemplarisch im Verkaufsprospekt abgedruckt ist, eine entsprechende<br />

Handelsregistervollmacht zu Gunsten des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters (Änderungen des Formblatts aufgrund<br />

besonderer Anforderungen des Registergerichts oder Rechtsänderungen<br />

bleiben vorbehalten) in notariell beglaubigter Form zur<br />

Verfügung zu stellen, die den geschäftsführenden Gesellschafter<br />

für die gesamte Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen<br />

im Zusammenhang mit der Eintragung in das Handelsregister<br />

bevollmächtigt. Die hierfür anfallenden Kosten sind von<br />

dem jeweiligen Treugeber selbst zu tragen. Diese Regelung gilt<br />

entsprechend für aufgrund Rechtsnachfolge neu hinzugekommene<br />

Gesellschafter.<br />

§ 4<br />

Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

1. Die Kapitaleinlagen der Investoren sowie das Agio (einmaliges<br />

Aufgeld bei Erwerb der Beteiligung) in Höhe von 5 % der Kapitaleinlage<br />

(Kapitaleinlage und Agio im Folgenden zusammen auch<br />

der „gesamte Einzahlungsbetrag“) sind in einem Betrag zu erbringen<br />

und spätestens zum letzten Bankarbeitstag (in München) des<br />

jeweiligen Monats gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />

fällig.<br />

2. Die Investoren haben grundsätzlich die Möglichkeit, den gesamten<br />

Einzahlungsbetrag durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

von der Fondsgesellschaft einziehen zu lassen oder den<br />

Betrag selbst auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto der<br />

Fondsgesellschaft zu überweisen. Der geschäftsführende Gesellschafter<br />

kann Ausnahmen zu den genannten Einzahlungsterminen<br />

zulassen. Details sind dem Zeichnungsschein zu entnehmen.<br />

Die Investoren verpflichten sich, den gesamten Einzahlungsbetrag<br />

139


spätestens zum Zahlungstermin gemäß den Angaben im Zeichnungsschein<br />

auf ihrem Konto zum Einzug bereitzustellen bzw. auf<br />

das Konto der Fondsgesellschaft zu überweisen.<br />

3. Der Treuhandkommanditist erbringt die von ihm übernommene<br />

Kapitaleinlage sowie das Agio nach Vorliegen entsprechender<br />

Treuhandaufträge der Treugeber durch Eingang des gesamten<br />

Einzahlungsbetrages auf dem Konto der Fondsgesellschaft.<br />

4. Bei ganz oder teilweise verspäteter Einzahlung bzw. Nichteinzahlung<br />

des gesamten Einzahlungsbetrages (auch bei Lastschrift -<br />

rückgabe) können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB bis zum Zeitpunkt<br />

der vollständigen Leistung des gesamten Einzahlungsbetrages<br />

berechnet werden. Einer Mahnung bedarf es nicht. Darüber<br />

hinaus kann der Verzug mit der Einzahlung des Einzahlungsbetrages<br />

dazu führen, dass der Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft<br />

insofern nicht im Auftrag des Investors beitritt bzw.<br />

seine Kapitaleinlage nicht entsprechend erhöht. Die Fondsgesellschaft<br />

kann in diesen Fällen pauschal 15 % der Kapitaleinlage als<br />

Schadenersatz verlangen. Dem Investor bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />

dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden<br />

entstanden ist.<br />

§ 5<br />

Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seine Kommanditbeteiligung<br />

treuhänderisch für die Treugeber, mit denen er Treuhandverträge<br />

geschlossen hat. Er leistet dabei den Weisungen seiner<br />

Treugeber Folge. Liegt keine Weisung eines Treugebers vor, so<br />

übt er die Gesellschafterrechte nicht aus. Dies gilt insbesondere<br />

für die Ausübung von Stimmrechten. Diese erfolgt ausschließlich<br />

durch die Treugeber oder ihre Vertreter.<br />

2. Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zu der<br />

Gesellschaft werden die Treugeber nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />

zwischen dem jeweiligen Treugeber und dem Treuhandkommanditisten<br />

wie unmittelbar beteiligte Gesellschafter<br />

behandelt. Dies gilt insbesondere für die Stimmrechte, die Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an<br />

einem Abfindungsguthaben, einem Liquidationserlös sowie für<br />

die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte und die Möglichkeit,<br />

ihre Treugeberstellung auf Dritte zu übertragen. Die Regelungen<br />

dieses Gesellschaftsvertrages gelten insoweit entsprechend für<br />

die Treugeber, auch wenn die Treugeber nicht ausdrücklich<br />

erwähnt sind.<br />

3. Für seine Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />

140 I Gesellschaftsvertrag<br />

der Treuhandkommanditistenstellung erhält der Treuhandkommanditist<br />

von der Fondsgesellschaft eine pauschale Vergütung in<br />

Höhe von EUR 5.000 p. a. inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Abweichend davon erhält der Treuhandkommanditist für das Jahr<br />

2011 eine Vergütung in Höhe von EUR 3.750. Die Vergütung<br />

ist jeweils jährlich nachschüssig zum 30.12., erstmalig zum<br />

30.12.2011, letztmalig anteilig zum Zeitpunkt der Vollbeendigung<br />

der Fondsgesellschaft fällig. Die Vergütung erhöht sich ab dem<br />

01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

§ 6<br />

Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

1. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 7<br />

Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Eine Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung oder sonstige<br />

Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden. Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, soweit dadurch Gesellschaftsanteile von unter<br />

EUR 10.000 oder Anteile, die nicht auf volle EUR 1.000 lauten,<br />

entstehen sollten. § 3 Ziffer 5 gilt entsprechend.<br />

Grundsätzlich ist eine Übertragung oder sonstige Verfügung über<br />

den Gesellschaftsanteil nur mit Wirkung zum folgenden 01.01.<br />

eines Kalenderjahres wirksam. Im Falle einer Übertragung können<br />

Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche bereits unterjährig an den<br />

künftigen Erwerber abgetreten werden.<br />

Die Bestellung eines Nießbrauchs ist unzulässig.<br />

2. Jede beabsichtigte Übertragung, teilweise Übertragung, Belastung<br />

oder sonstige Verfügung ist dem geschäftsführenden Gesellschafter<br />

zur Erteilung der Zustimmung in angemessener Frist vorab<br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

3. Bei Übertragung oder bei jedem sonstigen Übergang der Gesellschafterstellung<br />

auf einen Dritten, gleichgültig, ob im Rahmen<br />

von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten<br />

gemäß § 3 Ziffer 7 unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Bei der teilweisen Übertragung eines Gesellschaftsanteils erfolgt<br />

die Fortführung auf getrennten Konten in dem der Teilung entsprechenden<br />

Verhältnis. Die Übertragung oder der Übergang


einzelner Rechte und /oder Pflichten hinsichtlich nur einzelner<br />

Gesellschafterkonten ist getrennt vom jeweiligen Gesellschaftsanteil<br />

nicht möglich.<br />

4. Alle Kosten einschließlich etwaiger Steuern einer ganzen / teilweisen<br />

Übertragung oder Belastung sowie eines sonstigen<br />

ganzen / teilweisen Übergangs, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen,<br />

tragen im Verhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

der übertragende bzw. der belastende Gesellschafter sowie<br />

der Erwerber als Gesamtschuldner. Darüber hinaus tragen der<br />

übertragende / belastende Gesellschafter sowie der Erwerber die<br />

Kosten des Verwaltungsaufwandes einschließlich etwaiger Steuern,<br />

die der Fondsgesellschaft von ihrem Verwalter in Rechnung<br />

gestellt werden, bis zu einer Höhe von EUR 2.000 als Gesamtschuldner.<br />

Der Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in<br />

entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto (Kapitalkonto III) zu<br />

leisten. § 11 bleibt unberührt.<br />

5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist es<br />

(a) dem Treuhandkommanditisten gestattet, seinen Kommanditanteil<br />

jederzeit ganz oder anteilig auf einen nachfolgenden<br />

Treuhandkommanditisten oder seine Treugeber zu übertragen<br />

sowie Ausschüttungs- / Entnahmeansprüche, Auseinandersetzungsguthaben<br />

und Abfindungen, die ihm als Treuhandkommanditisten<br />

zustehen, jeweils anteilig an seine Treugeber<br />

abzutreten;<br />

(b) dem Platzierungsgaranten beziehungsweise dessen Vertriebspartnern<br />

gestattet, den Gesellschaftsanteil, den sie gegebenenfalls<br />

im Rahmen ihrer jeweiligen Platzierungsgarantien<br />

gezeichnet haben, jederzeit und ohne Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters auf Dritte zu übertragen<br />

oder Dritten zu verpfänden;<br />

(c) dem geschäftsführenden Gesellschafter im Fall des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters gestattet, eine Übertragung des<br />

Gesellschaftsanteils des ausscheidenden Gesellschafters auf<br />

Dritte jederzeit herbeizuführen.<br />

6. Auf Antrag eines Erben, Schenkers oder Beschenkten wird diesem<br />

ein vereinfacht ermittelter Steuerwert des übertragenen Anteils<br />

von der Fondsgesellschaft gegen Kostenerstattung mitgeteilt. Der<br />

Gesellschafter hat auf Anforderung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters unverzüglich eine Kapitaleinlage in entsprechender<br />

Höhe in sein Kapitalkonto III zu leisten.<br />

§ 8<br />

Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden<br />

Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum Ablauf des 31.12.2023,<br />

durch eingeschriebenen Brief kündigen. Das Recht zur außerordentlichen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die<br />

Kündigung ist an die Fondsgesellschaft zu richten. Für die Fristeinhaltung<br />

ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich.<br />

Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung zu dem Zeitpunkt,<br />

zu dem er fristgerecht gekündigt hat, aus der Fondsgesellschaft<br />

aus. Beschließen die Gesellschafter innerhalb von drei<br />

Monaten nach Wirksamkeit der Kündigung die Liquidation oder<br />

tritt die Fondsgesellschaft aus zwingenden Gründen vor dem Ausscheiden<br />

oder im Zeitpunkt des Ausscheidens des kündigenden<br />

Gesellschafters in Liquidation, so nimmt der kündigende Gesellschafter<br />

an der Liquidation teil.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

einen Gesellschafter durch schriftliche einseitige Erklärung<br />

mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt<br />

aus der Fondsgesellschaft auszuschließen, und im Falle<br />

eines Treugebers den Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

entsprechend herabzusetzen, wenn<br />

(a) dieser Gesellschafter seine Einlage nicht fristgerecht erbracht<br />

hat, insbesondere wenn bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

die Lastschrift zurückgegeben wird;<br />

(b) dieser Gesellschafter entgegen seiner Pflicht nach §§ 7 Ziffer 4<br />

und 6 und § 11 der Fondsgesellschaft und den Gesellschaftern<br />

nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung durch den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter alle Nachteile aufgrund<br />

des Gesellschafterwechsels erstattet;<br />

(c) über das Vermögen dieses Gesellschafters ein Insolvenz- oder<br />

vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines<br />

beantragten Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens mangels<br />

Masse abgelehnt wird;<br />

(d) die Einzelzwangsvollstreckung in seinen Gesellschaftsanteil<br />

betrieben wird und der betroffene Gesellschafter nicht innerhalb<br />

eines Monats ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses<br />

an die Fondsgesellschaft oder vergleichbarer<br />

Maßnahmen die Abwendung der eingeleiteten Zwangs-<br />

141


vollstreckungsmaßnahme nachgewiesen hat (bis zum Ablauf<br />

dieser Frist werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden<br />

Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung<br />

für alle Gesellschafter ausgesetzt);<br />

(e) der betroffene Gesellschafter seinen Verpflichtungen nach<br />

§ 18 Ziffer 4 nicht nachkommt;<br />

(f) in Bezug auf einen Gesellschafter einer der in § 3 Ziffer 5<br />

genannten Umstände vorliegt bzw. eintritt;<br />

(g) der Gesellschafter einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />

begeht oder<br />

(h) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />

Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />

oder zu dem gegebenenfalls in der Ausschließungserklärung<br />

genannten späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft aus. Die<br />

Ausschließungserklärung gilt spätestens drei Tage nach Absendung<br />

an die zuletzt der Fondsgesellschaft schriftlich genannte<br />

Adresse als zugegangen.<br />

3. In allen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters wird die<br />

Fondsgesellschaft zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen des ausscheidenden<br />

Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern im<br />

Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zueinander an, soweit der<br />

Anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Treugeber<br />

nehmen über den Treuhandkommanditisten an der Anwachsung<br />

teil, im Übrigen reduziert sich die Kapitaleinlage des Treuhandkommanditisten<br />

um die Kapitaleinlage eines ausgeschiedenen<br />

Treugebers.<br />

4. In den Fällen des Ausschlusses nach Ziffer 2 ist der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nach seiner Wahl unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB auch berechtigt und unwiderruflich<br />

bevollmächtigt, anstatt eines Ausschlusses den Anteil des<br />

betroffenen Gesellschafters auf einen oder mehrere von dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter zu benennende(n) Dritte(n) zu<br />

übertragen; der Dritte übernimmt bzw. die Dritten übernehmen<br />

anteilig die Kapitalkonten des auszuschließenden Gesellschafters.<br />

Die von diesem bzw. diesen zu leistende Einlage bestimmt sich<br />

nach der an den auszuschließenden Gesellschafter zu zahlenden<br />

Abfindung (§§ 10 Ziffer 2 und 3). Der Dritte übernimmt alle Rechte<br />

und Pflichten des ausgeschiedenen Gesellschafters einschließlich<br />

einer etwaig noch offenen Einlageforderung der Fondsgesellschaft<br />

im Hinblick auf die Beteiligung des auszuschließenden<br />

Gesellschafters. § 11 bleibt unberührt.<br />

142 I Gesellschaftsvertrag<br />

§ 9<br />

Tod eines Gesellschafters<br />

1. Verstirbt ein Gesellschafter, geht seine Beteiligung zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalles auf seine Erben jeweils in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />

über (Sonderrechtsnachfolge). Die Fondsgesellschaft wird<br />

mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich hinsichtlich<br />

der Beteiligung an der Gesellschaft so auseinanderzusetzen, dass<br />

eine Aufteilung in auf volle EUR 1.000 lautende Beteiligungen<br />

(mindestens aber EUR 5.000) erfolgt. Bis zur Auseinandersetzung<br />

benennen die Erben einen gemeinschaftlichen Vertreter und<br />

erteilen ihm Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer Rechte. Das<br />

Stimmrecht kann bis zur Auseinandersetzung vorbehaltlich der<br />

Regelung in Ziffer 2 nur durch diesen Vertreter ausgeübt werden.<br />

Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist jeder Testamentsvollstrecker<br />

als Vertreter berufen. Zudem gilt jeder Erbe / Testamentsvollstrecker<br />

von den übrigen Erben als bevollmächtigt, für<br />

sie Zustellungen und Erklärungen der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen.<br />

Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines, ein Testamentsvollstrecker<br />

durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

legitimieren. § 18 Ziffer 4 gilt entsprechend. Werden<br />

der Fondsgesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis des<br />

Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die<br />

Fondsgesellschaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine<br />

Berechtigung auf die ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen<br />

zu lassen und /oder ein Rechtsgutachten („legal opinion“)<br />

über die Rechtswirkungen der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann nach freiem Ermessen auf die Vorlage<br />

eines Erbscheins / Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,<br />

wenn ihr eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift einer in<br />

einer öffentlichen Urkunde enthaltenen letztwilligen Verfügung<br />

(notarielles Testament / Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift<br />

oder im Einzelfall andere geeignete Nachweise<br />

vorgelegt werden, die die Erbenstellung nach Überzeugung der<br />

Fondsgesellschaft nachweisen. Die Fondsgesellschaft darf den -<br />

jenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet<br />

ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen auf<br />

ihn umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit<br />

befreiender Wirkung an ihn leisten.<br />

2. Bis zur Vorlage eines ausreichenden Erbnachweises gemäß Ziffer<br />

1 ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte<br />

der Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust.<br />

Die Fondsgesellschaft ist während dieser Zeit berechtigt, Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihr zuletzt benannte Konto des Erb -<br />

lassers zu leisten.


3. Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie im Zuge der Erbauseinandersetzung erfolgen<br />

nach § 7. Abweichend von § 7 kann der Übergang der Beteiligung<br />

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Ver -<br />

fügung bzw. des Erbfalles und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll<br />

dabei nicht unterschritten werden.<br />

4. § 7 Ziffer 4 und § 11 gelten in allen Fällen entsprechend.<br />

§ 10<br />

Auseinandersetzung mit ausscheidenden<br />

Gesellschaftern/Abfindung<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter durch Kündigung gemäß § 8 Ziffer 1<br />

aus der Fondsgesellschaft aus, richtet sich seine Abfindung nach<br />

dem Verkehrswert seiner Beteiligung. Die Bestimmung des Verkehrswertes<br />

nimmt der geschäftsführende Gesellschafter nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen vor. Bis zur Auszahlung wird die Abfindung<br />

zum dann geltenden Marktzinssatz verzinst.<br />

2. Wird ein Gesellschafter gemäß § 8 Ziffer 2 aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen, erhält er eine Abfindung in Höhe des handelsrechtlichen<br />

Buchwertes seiner Beteiligung, wie er sich aus der<br />

Schlussbilanz des Geschäftsjahres ergibt, welches vor seinem<br />

Ausscheiden beendet war, zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt<br />

des Ausscheidens berechneten Ergebnisses unter Berücksichtigung<br />

zwischenzeitlich getätigter Ausschüttungen / Entnahmen<br />

sowie noch nicht erfüllter Abgaben- und Kostenerstattungspflichten<br />

nach §§ 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11, höchstens aber den<br />

Verkehrswert gemäß Ziffer 1 Satz 2.<br />

3. Anstatt eine Abfindung nach Ziffer 2 an den ausgeschlossenen<br />

Gesellschafter zu leisten, hat der geschäftsführende Gesellschafter<br />

zudem die Möglichkeit, den Gesellschaftsanteil des ausgeschlossenen<br />

Gesellschafters an Dritte zu veräußern. In diesem Fall<br />

steht dem ausgeschlossenen Gesellschafter der Veräußerungserlös<br />

aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils abzüglich einer Provision<br />

von 9 % des Veräußerungserlöses zu. Der geschäftsführende<br />

Gesellschafter kann zwischen den genannten Verwertungsalternativen<br />

frei wählen.<br />

4. §§ 7 Ziffer 4 und 6 und § 11 gelten entsprechend.<br />

5. Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung ihrer<br />

Abfindung verlangen. Sie haben keinen Anspruch auf Freistellung<br />

von Gesellschaftsverbindlichkeiten oder auf Sicherstellung wegen<br />

künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger. Hiervon<br />

abweichend können der geschäftsführende Gesellschafter<br />

und der Treuhandkommanditist jedoch bei ihrem Ausscheiden<br />

Freistellung von ihrer Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

6. Ein von der Fondsgesellschaft gemäß Ziffern 1 und 2 zu leistender<br />

Betrag wird zwei Wochen nach Anforderung durch den ausgeschiedenen<br />

Gesellschafter fällig, frühestens jedoch zum nächsten,<br />

dem Ausscheiden folgenden Ausschüttungstermin und nur,<br />

soweit die Fondsgesellschaft zu diesem Zeitpunkt über ausreichend<br />

Liquidität verfügt, spätestens jedoch zehn Jahre nach Ausscheiden.<br />

§ 11<br />

Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

1. Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />

Steuern inklusive Quellensteuern, Gebühren, Beiträge) und anderen<br />

Kosten oder Nachteilen, die auf Handlungen bzw. dem Verhalten<br />

eines Gesellschafters beruhen oder ihren Grund in der Person<br />

oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform / Sitz eines Gesellschafters<br />

haben, sind von den jeweiligen die Belastung auslösenden Gesellschaftern<br />

und einem etwaigen Rechtsnachfolger (hinsichtlich des<br />

betroffenen Gesellschaftsanteils) als Gesamtschuldner zu tragen.<br />

Gleiches gilt bei mittelbaren Veränderungen im Sinne des § 8 c<br />

KStG bzw. einer entsprechenden Nachfolgeregelung. Dieser hat<br />

auf Anforderung des geschäftsführenden Gesellschafters unverzüglich<br />

eine Kapitaleinlage in entsprechender Höhe in sein Kapitalkonto<br />

III zu leisten. Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht<br />

ausgenommen sind Ansprüche gegen die GOAL P 18, den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter sowie Dritte, die im Zuge der<br />

Erfüllung einer Platzierungsgarantie der Fondsgesellschaft bei -<br />

treten.<br />

Diese Abgaben- und Kostenerstattungspflicht gilt insbesondere<br />

auch insoweit, als bei der Fondsgesellschaft eine Gewerbesteuerbelastung<br />

auch dadurch entstehen kann,<br />

(a) dass der von einem Gesellschafter aufgrund der Veräußerung<br />

oder sonstigen Übertragung seines Gesellschaftsanteils erzielte<br />

Gewinn bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen ist oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr<br />

ausgenutzt werden kann;<br />

(b) dass im Zuge der Liquidation der Fondsgesellschaft oder des<br />

Ausschlusses oder Ausscheidens eines Gesellschafters sich bei<br />

der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag aus Gründen erhöht,<br />

die in der Person oder der Rechtsform eines oder mehrerer<br />

Gesellschafter / -s liegen, oder ein etwaiger gewerbesteuerlicher<br />

Verlustvortrag der Fondsgesellschaft nicht mehr ausgenutzt<br />

werden kann;<br />

143


(c) dass bei der Fondsgesellschaft im Zuge der Liquidation ein<br />

Aufgabegewinn entsteht, der den Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft<br />

erhöht, weil alle oder einzelne Gesellschafter nicht<br />

unmittelbar beteiligte natürliche Personen sind oder der Aufgabegewinn<br />

schon als solcher der Gewerbesteuer unterliegt;<br />

(d) dass sich bei der Fondsgesellschaft der Gewerbeertrag<br />

dadurch erhöht, dass das Auseinandersetzungsguthaben /der<br />

Auseinandersetzungsertrag des ausscheidenden Gesellschafters<br />

bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Fondsgesellschaft<br />

zu berücksichtigen ist;<br />

(e) dass bei einem Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen<br />

anfallen und/oder für einen Gesellschafter negative Ergänzungsbilanzen<br />

zu bilden sind und sich dadurch Belastungen mit<br />

Gewerbesteuer ergeben, die die Fondsgesellschaft belasten;<br />

(f) dass im Zuge von (Teil-)Übertragungen von Gesellschaftsanteilen<br />

etwaige Zinsvorträge im Sinne der Zinsschranke (§ 4h EStG)<br />

entfallen bzw. nicht nutzbar sind.<br />

2. Die Fondsgesellschaft hat dem kostentragungspflichtigen Gesellschafter<br />

einen geeigneten Nachweis zur Begründung ihrer Erstattungsforderung<br />

vorzulegen. Soweit und solange die Erstattungsforderung<br />

nicht beziffert werden kann, ist die Fondsgesellschaft im<br />

Fall der Liquidation der Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters berechtigt, als Sicherheit für ihre Erstattungsforderung<br />

gegen den betroffenen Gesellschafter ein Zurückbehaltungsrecht<br />

in Höhe des voraussichtlichen Erstattungsbetrages<br />

gegen den Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens/Liquidationsguthabens<br />

geltend zu machen. Im<br />

Fall der Übertragung oder sonstigen Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles<br />

kann der geschäftsführende Gesellschafter seine<br />

gemäß § 7 Ziffer 1 erforderliche Zustimmung von einer angemessenen<br />

Sicherheitsleistung für diese Erstattungsforderung der<br />

Fondsgesellschaft abhängig machen. Sobald der Fondsgesellschaft,<br />

insbesondere nach Zugang entsprechender Abgabenbescheide,<br />

die Bezifferung ihrer Erstattungsforderung möglich ist,<br />

hat sie unverzüglich die endgültige Abrechnung vorzunehmen.<br />

§ 12<br />

Geschäftsführung, Vertretung<br />

1. Geschäftsführender Gesellschafter ist der persönlich haftende<br />

Gesellschafter. Er vertritt die Gesellschaft nach außen allein. Der<br />

geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, die Geschäftsführung<br />

ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB sowie dem Wettbewerbsverbot nach §§ 161<br />

Absatz 2, 112 HGB befreit.<br />

144 I Gesellschaftsvertrag<br />

3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes<br />

nach § 116 Abs. 1 HGB hinausgehen, kann der geschäftsführende<br />

Gesellschafter nur mit Zustimmung der Gesellschafter<br />

durch Gesellschafterbeschluss vornehmen. Zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören dabei insbesondere:<br />

(a) Umsetzung sämtlicher Maßnahmen und Handlungen zur Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft einschließlich Abschluss von<br />

Verwaltungs-, Geschäftsbesorgungs- und Treuhandverträgen,<br />

insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse<br />

zwischen Fondsgesellschaft und Gesellschafter /n,<br />

Abschluss von Vermittlungsverträgen (einschließlich Eigen -<br />

kapitalvermittlungsverträgen), Konzeptions-, Vermarktungsund<br />

Betreuungsverträgen sowie Steuerberatungsverträgen;<br />

(b) Umsetzung von Investitionsvorhaben gemäß dem Gesellschaftszweck,<br />

insbesondere der Erwerb eines Flugzeuges des<br />

Typs Embraer <strong>195</strong> einschließlich des Abschlusses, der Änderung,<br />

Kündigung, Abtretung, Übertragung und Aufhebung<br />

sämtlicher in diesem Zusammenhang erforderlichen oder<br />

gebotenen weiteren Vereinbarungen (einschließlich Gewährleistungszusagen,<br />

Garantieverträgen, Bankgarantien, Wartungsverträgen<br />

etc.);<br />

(c) Vermietung und Untervermietung des in lit. (b) genannten<br />

Luftfahrzeuges einschließlich der Ausübung von Gewährleistungsrechten;<br />

(d) Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen<br />

von dem in lit. (b) genannten Flugzeug;<br />

(e) Abwicklung von Versicherungsfällen;<br />

(f) Abschluss von Vereinbarungen über die Einzahlung und /oder<br />

Platzierung von Eigenkapital sowie Abschluss von Darlehen<br />

zum Zwecke der Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals;<br />

(g) Abschluss von Darlehens- und Finanzierungsverträgen einschließlich<br />

Zinssicherungsgeschäften sowie sämtlicher Sicherungsvereinbarungen<br />

und die Bestellung entsprechender<br />

Sicherheiten;<br />

(h) Anlage liquider Mittel;<br />

(i) Gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />

Rechte aus den in dieser Ziffer genannten Verträgen, einschließlich<br />

Vergleichsabschlüssen sowie die Führung von Prozessen<br />

gegen Gesellschafter auf Leistung ihrer Einlage;<br />

(j) Abwicklung des Zahlungsverkehrs;


(k) Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen;<br />

(l) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung<br />

einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve;<br />

(m) Betreuung der Gesellschafter, insbesondere Durchführung von<br />

Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft durch Gesellschafterbeschlüsse<br />

im schriftlichen Verfahren, sowie die Abhaltung<br />

von Gesellschafterversammlungen;<br />

(n) Alle sonstigen Geschäfte, die die Gesellschafter durch Beschluss<br />

als zum gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes gehörig<br />

bestimmen.<br />

4. Soweit der geschäftsführende Gesellschafter zum Abschluss von<br />

Verträgen und Vereinbarungen berechtigt ist, umfasst dies auch<br />

das Recht zur Durchführung, Änderung und Beendigung dieser<br />

Verträge und mit diesen Verträgen verbundenen Maßnahmen.<br />

Die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung und Verfolgung<br />

sämtlicher Rechte und Ansprüche aus solchen Verträgen<br />

einschließlich des Abschlusses von Vergleichen obliegt dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter.<br />

5. Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen<br />

den geschäftsführenden Gesellschafter bestehen lediglich bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt<br />

auch, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB<br />

besteht. Solche Schadenersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis,<br />

sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen, verjähren sechs<br />

Monate nach Kenntniserlangung von der zum Schadenersatz verpflichtenden<br />

Handlung durch den /die Anspruchsteller, spätestens<br />

jedoch drei Jahre nach Vornahme / Unterlassung der zum<br />

Schadenersatz verpflichtenden Handlung, soweit sie nicht kraft<br />

Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen. Die Haftungseinschränkungen<br />

dieser Vorschrift gelten nicht für Schadensersatzansprüche,<br />

die wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bestehen.<br />

6. Die Fondsgesellschaft stellt den geschäftsführenden Gesellschafter,<br />

die GOAL P 18 , die Platzierungsgaranten, den Treuhandkommanditisten,<br />

deren Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte<br />

(im Folgenden „Freistellungsberechtigte“) vollumfänglich von<br />

jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen<br />

des Gesellschaftsverhältnisses frei. Ein Anspruch auf Freistellung<br />

ist ausgeschlossen, sofern die Freistellungsberechtigten<br />

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt bzw. nicht gehandelt<br />

haben.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich schriftlich und im<br />

Umlaufverfahren gefasst.<br />

2. Es findet jährlich bis zum 30.09. eine Beschlussfassung zur Feststellung<br />

des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres<br />

statt.<br />

3. Der geschäftsführende Gesellschafter führt alle Beschlussfassungen<br />

durch. Er bestimmt den Abgabetermin, der nicht vor Ablauf<br />

von vier Wochen nach Absendung der Beschlussfassungsunterlagen<br />

an die Gesellschafter liegen darf. Bei Eilbedürftigkeit kann er<br />

die Frist zur Abgabe der Stimmen auf zehn Tage ab Versendung<br />

der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen. Kann eine Entscheidung<br />

durch Gesellschafterbeschluss nicht rechtzeitig erreicht<br />

werden, entscheidet der geschäftsführende Gesellschafter nach<br />

pflichtgemäßem Ermessen im Interesse der Fondsgesellschaft.<br />

Hierüber informiert er die Gesellschafter. Die Versendung der<br />

Beschlussfassungsunterlagen ist ordnungsgemäß erfolgt, wenn<br />

sie an die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich<br />

genannte Adresse des Gesellschafters gerichtet wurde. Ist der<br />

Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder können ihm aus<br />

anderen Gründen die Beschlussfassungsunterlagen nicht zugestellt<br />

werden, so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses<br />

Zustandes. Die Aufforderung zur Beschlussfassung hat sämtliche<br />

Abstimmungspunkte, die Mitteilung des genauen Verfahrens, die<br />

Angabe des letzten Abstimmungstages und die Zahl der Stimmen<br />

des Gesellschafters aufzuführen. Die Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren<br />

ist gegeben, wenn die vorstehend beschriebenen<br />

Formalien gewahrt worden sind.<br />

Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforder -<br />

lichen Stimmen bei der Fondsgesellschaft mit Ablauf des letzten<br />

Abstimmungstages wirksam gefasst. Für die Wahrung der Frist ist<br />

der Zugang maßgebend. Den Gesellschaftern wird das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft schriftlich mit -<br />

geteilt.<br />

Für die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen ist es ausreichend,<br />

wenn die Beschlussfassungsunterlagen bzw. die Einladung zur<br />

Gesellschafterversammlung lediglich an die Gesellschafter versandt<br />

werden bzw. wird, die zum Zeitpunkt des Versands bereits<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft sind. Die später der Fondsgesellschaft<br />

beitretenden Gesellschafter sind von der Teilnahme an<br />

der Beschlussfassung bzw. von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung<br />

nicht ausgeschlossen, wenn<br />

145


(a) im Falle der Beschlussfassung im Umlaufverfahren diese<br />

Gesellschafter bis spätestens sieben Tage vor Ablauf des Abgabetermins<br />

die Beschlussfassungsunterlagen selbst bei der<br />

Fondsgesellschaft angefordert und bis zum Abgabetermin an<br />

die Fondsgesellschaft zurückgesandt haben bzw.<br />

(b) im Falle der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

diese Gesellschafter bis spätestens sieben<br />

Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung bei der<br />

Fondsgesellschaft ihre Teilnahme schriftlich angemeldet<br />

haben.<br />

4. Gesellschafter können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

unter Benennung dieses Grundes und des Abstimmungspunktes<br />

schriftlich eine außerordentliche Beschlussfassung von der Fondsgesellschaft<br />

verlangen, sofern sie mindestens 10 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen. Die Fondsgesellschaft führt die<br />

außerordentliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch.<br />

Bei Eilbedürftigkeit kann sie die Frist zur Abgabe der Stimmen auf<br />

zehn Tage ab Versendung der Beschlussfassungsunterlagen verkürzen.<br />

5. Der geschäftsführende Gesellschafter kann vom Umlaufverfahren<br />

absehen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem<br />

Fall hat er eine Gesellschafterversammlung an einem von ihm zu<br />

bestimmenden Ort einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter<br />

Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier<br />

Wochen; maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Poststempels.<br />

Bei Eilbedürftigkeit kann die Frist auf zehn Tage verkürzt<br />

werden. Die Einberufung ist ordnungsgemäß, wenn sie an<br />

die gegenüber der Fondsgesellschaft zuletzt schriftlich genannte<br />

Adresse gesandt wurde. Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters<br />

unbekannt, oder kann er aus anderen Gründen zur Teilnahme an<br />

einer Gesellschafterversammlung nicht geladen werden, so ruht<br />

sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes, es sei<br />

denn, dass ein Vertreter vorhanden und dieser der Fondsgesellschaft<br />

schriftlich bekannt gegeben worden ist.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter oder ein von diesem mit<br />

der Vertretung beauftragter und bevollmächtigter Dritter leitet<br />

die Gesellschafterversammlung (Versammlungsleiter) und<br />

benennt einen Protokollführer. Das Protokoll über die Beschlussfassung<br />

wird vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter<br />

unterschrieben und den Gesellschaftern in Kopie zugesandt.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind und der geschäftsführende<br />

Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist anwesend<br />

bzw. vertreten sind.<br />

146 I Gesellschaftsvertrag<br />

Jeder Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter, seinen Ehegatten,<br />

einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />

oder durch einen Generalbevollmächtigten vertreten lassen.<br />

Die Vertretung durch andere Personen als die genannten bedarf<br />

der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Eine entsprechende<br />

Vollmacht bedarf der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter auszuhändigen.<br />

Jeder Treugeber hat bei Beschlussfassungen zudem die Möglichkeit,<br />

den Treuhandkommanditisten zu bevollmächtigen, sein<br />

Stimmrecht wahrzunehmen, und kann ihm für die Abstimmungspunkte<br />

schriftlich Weisungen erteilen, auch die generelle<br />

Weisung, für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.<br />

Einer auf unterschiedlichen Weisungen der Treugeber beruhenden<br />

geteilten Ausübung der Stimmrechte durch den Treuhandkommanditisten<br />

stimmen die Gesellschafter hiermit ausdrücklich<br />

zu.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />

selbst.<br />

6. Je volle EUR 1.000 der Kapitaleinlage der Gesellschafter gewähren<br />

eine Stimme. Zusätzlich verfügt der geschäftsführende Gesellschafter<br />

über 50 Stimmen. Die Treugeber haben gemäß ihrer<br />

Kapitaleinlage ein eigenes Stimmrecht. Der Treuhandkomman -<br />

ditist hat kein eigenes Stimmrecht, auch nicht bei außergewöhnlichen<br />

Angelegenheiten.<br />

7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere<br />

folgende Angelegenheiten:<br />

(a) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses; wird<br />

hierüber kein Beschluss gefasst, gilt der von dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter erstellte Jahresabschluss als genehmigt<br />

und festgestellt;<br />

(b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />

(c) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit in diesem Vertrag<br />

nichts anderes geregelt ist;<br />

(d) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

(e) Auflösung der Fondsgesellschaft;<br />

(f) Ermächtigung des geschäftsführenden Gesellschafters zur Veräußerung<br />

des unter § 12 Ziffer 3 (b) genannten Luftfahrzeuges.


8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und in der Gesellschafterversammlung<br />

werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit in diesem Vertrag oder aufgrund zwingender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />

mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />

die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />

und verspätet abgegebene sowie sonst ungültige Stimmen gelten<br />

als nicht abgegeben.<br />

9. Für Beschlüsse gemäß § 13 Ziffern 7 (d) und 7 (e) und sowie sonstige<br />

Grundlagengeschäfte können, soweit aufgrund zwingender<br />

Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist, nur mit 3/4-<br />

Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und mit Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters, die nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden darf, beschlossen werden. Auch der<br />

Ausschluss des geschäftsführenden Gesellschafters und /oder der<br />

Entzug der Vertretungsmacht und /oder der Entzug der<br />

Geschäftsführungsbefugnis können ohne Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen gültigen<br />

Stimmen beschlossen werden.<br />

10. Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die nicht alle Gesellschafter<br />

formell und materiell gleich behandeln, den Gesellschaftern<br />

zusätzliche Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung<br />

des geschäftsführenden Gesellschafters zu dessen Nachteil<br />

verändern, bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

11. Die im Umlaufverfahren oder in der Gesellschafterversammlung<br />

gefassten Beschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat seit Absendung des Ergebnisses der<br />

Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich<br />

angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt.<br />

§ 14<br />

Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />

innerhalb der gesetzlichen Fristen durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung der<br />

Gesellschafter im Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />

und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss<br />

ist von dem geschäftsführenden Gesellschafter zu<br />

unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist von einem von den Gesellschaftern<br />

durch Beschlussfassung bestimmten Wirtschaftsprüfer<br />

oder einer in gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

zu prüfen. Danach ist eine Kopie des Jahresabschlusses<br />

oder alternativ eine Kurzfassung allen Gesellschaftern spätestens<br />

mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen zu der jährlichen<br />

Beschlussfassung zuzuleiten. Der Wirtschaftsprüfer für die<br />

Geschäftsjahre 2010 und 2011 wird von dem geschäftsführenden<br />

Gesellschafter bestimmt.<br />

2. Der geschäftsführende Gesellschafter erhält ab dem 01.01.2011<br />

für seine Aufwendungen einschließlich seiner Rechtsformkosten<br />

und als Entgelt für seine persönliche Haftung sowie für die Übernahme<br />

der Geschäftsführung eine Pauschalvergütung in Höhe<br />

von EUR 5.000 p.a. zuzüglich einer eventuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter erhält diese Vergütung<br />

auch im Falle eines Verlustes. Die Vergütung ist jährlich<br />

nachschüssig zum 30.12. eines jeden Jahres fällig, erstmals zum<br />

30.12.2011 für alle bis dahin angefallenen Ansprüche. Die Vergütung<br />

erhöht sich ab dem 01.01.2012 um jeweils 3 % p. a. gegenüber<br />

der jeweiligen Vorjahresvergütung.<br />

3. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird den Gesellschaftern wie<br />

folgt zugewiesen:<br />

(a) Die Gesellschafter sind – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />

Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />

Kapitaleinlagen gemäß den Kapitalkonten I am Gewinn und<br />

Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

(b) Vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter werden<br />

sämtliche gemäß §§ 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 zu<br />

erstattenden Abgaben und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter<br />

vorab als negatives Ergebnis zugewiesen. Der jewei -<br />

lige Gesellschafter hat eine Einlage in gleicher Höhe in sein<br />

Kapitalkonto III zu leisten.<br />

(c) Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter in<br />

Bezug auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten III und IV im<br />

Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />

Gewinn- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />

Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitaleinlage, unabhängig<br />

vom Zeitpunkt ihres Beitritts, hinsichtlich der Summe ihrer<br />

Kapitalkonten III und IV soweit wie steuerrechtlich möglich<br />

gleichgestellt werden. Aus diesem Grund werden in diesem<br />

Zeitraum positive Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst<br />

den Gesellschaftern mit der relativ niedrigsten Summe der<br />

Kapitalkonten III und IV im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen<br />

und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst den<br />

Gesellschaftern mit der relativ höchsten Summe der Kapitalkonten<br />

III und IV im Verhältnis zu ihren Kapitaleinlagen zugewiesen.<br />

147


4. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und verpflichtet,<br />

die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />

an die Gesellschafter auszuschütten, sofern keine abweichende<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird. Über<br />

die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />

geschäftsführende Gesellschafter, der zur Bestreitung zukünftiger<br />

Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft eine angemessene<br />

Liquiditätsreserve vorhalten wird. Die Ausschüttungen/Entnahmen<br />

erfolgen voraussichtlich am 30.05. und 30.11. eines jeden<br />

Kalenderjahres, erstmals voraussichtlich am 30.05.2011.<br />

Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen unabhängig davon, ob<br />

in dem betreffenden Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn ausgewiesen<br />

werden kann.<br />

5. Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich in Euro.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter kann jedoch Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen auch in US-Dollar vorsehen. Sämtliche im<br />

Zusammenhang mit den Ausschüttungen / Entnahmen und<br />

einem etwaigen Umtausch entstehenden Kosten sind von dem<br />

jeweiligen Gesellschafter zu tragen und werden mit dem Ausschüttungsbetrag<br />

verrechnet.<br />

6. Sonderbetriebsausgaben, Sonderbetriebseinnahmen und evtl.<br />

Rückerstattungen auf die Kapitaleinlagen seitens Dritter muss<br />

jeder Gesellschafter spätestens zum 28.02. des auf ein Geschäftsjahr<br />

folgenden Jahres der Fondsgesellschaft bekannt geben. Bei<br />

Nachmeldungen nach diesem Zeitpunkt ist die Gesellschaft<br />

berechtigt, ihr entstehende zusätzliche Verwaltungskosten an die<br />

verursachenden Gesellschafter weiterzubelasten.<br />

Die Gesellschafter erhalten bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

unabhängig vom Ergebnis der Fondsgesellschaft eine Ausschüttung<br />

/ Entnahme vorbehaltlich der Bildung einer von dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter als angemessen erachteten<br />

Liquiditätsreserve. Die Ausschüttungs- / Entnahmeberechtigung<br />

der Gesellschafter besteht entsprechend der Höhe der von ihnen<br />

geleisteten Einlagen und der Dauer ihrer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft im Platzierungszeitraum. Die Berechnung<br />

erfolgt monatlich.<br />

§ 15<br />

Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

Kontrollrechte<br />

1. Eine über §§ 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 hinausgehende Nachschusspflicht<br />

kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden. Von Vorstehendem unberührt bleibt die<br />

Haftung der Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />

148 I Gesellschaftsvertrag<br />

2. Ein Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter und den<br />

geschäftsführenden Gesellschafter nicht.<br />

3. Die Gesellschafter sind zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten<br />

Dritten zu allen Angelegenheiten der Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Ausscheiden<br />

des Gesellschafters aus der Fondsgesellschaft und über<br />

die Dauer der Fondsgesellschaft hinaus.<br />

4. Die Gesellschafter haben die gesetzlichen Kontrollrechte der<br />

Kommanditisten nach § 166 HGB mit der Maßgabe, dass die<br />

Unterlagen bezüglich der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

nur durch einen standesrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen eines rechts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden<br />

Berufes eingesehen werden dürfen. Die hiermit<br />

verbundenen Kosten trägt der die Einsicht verlangende Gesellschafter.<br />

§ 16<br />

Auflösung, Liquidation<br />

1. Die Liquidation erfolgt durch den geschäftsführenden Gesellschafter<br />

oder durch den/die von ihm zu bestellenden Liquidator /<br />

-en. Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht es frei, hierzu<br />

geeignete natürliche oder juristische Personen zu benennen.<br />

Der /die Liquidator / -en können von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit werden.<br />

2. Der Erlös aus der Liquidation wird dazu verwendet, zunächst die<br />

Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber Drittgläubigern<br />

und danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />

Ein danach verbleibender Erlös wird unter Einbeziehung<br />

der Kapitalkonten an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung<br />

am Gesellschaftsvermögen ausgezahlt. Eine Haftung des<br />

geschäftsführenden Gesellschafters für die Erfüllung der<br />

Gesellschafterforderungen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es<br />

entstehen keine Ausgleichsverpflichtungen bzw. Ausgleichsansprüche<br />

zwischen den Gesellschaftern, soweit nach vollständiger<br />

Rückzahlung des Kommanditkapitals und nach Auszahlung des<br />

verbleibenden Verwertungserlöses die Summen der Kapitalkonten<br />

der jeweiligen Gesellschafter voneinander abweichen.<br />

3. Ausschüttungen / Entnahmen von Liquidität während der Liquidation<br />

sind vorläufig und können bei etwaigem Liquiditätsbedarf<br />

der Fondsgesellschaft von dem Liquidator nach Maßgabe des<br />

§ 155 Abs. 2 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB jederzeit zurückgefordert<br />

werden.<br />

4. § 11 gilt entsprechend.


§ 17<br />

Kosten des Vertrages<br />

Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, für diesen Vertrag<br />

und dessen Durchführung einschließlich etwa anfallender<br />

Steuern aller Art trägt die Fondsgesellschaft, ausgenommen sind die<br />

Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmachten sowie die<br />

Kosten von Handelsregisteränderungen, die durch Abtretung oder<br />

teilweise Abtretung von Gesellschaftsanteilen sowie sonstige Verfügung<br />

über Gesellschaftsanteile begründet werden. Diese Kosten<br />

trägt jeder Gesellschafter, der die Änderungen veranlasst, soweit in<br />

diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch bei<br />

Handelsregisteränderungen im Todesfall.<br />

§ 18<br />

Datenschutz, Informationspflichten<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treuhandkommanditist<br />

die vom Gesellschafter in seinem Zeichnungsschein<br />

getätigten Angaben mit eventuellen sonstigen Angaben im<br />

unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung speichern.<br />

2. Der Gesellschafter erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in<br />

seinem Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und<br />

Speicherung seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

die Fondsgesellschaft sowie die mit der Durchführung<br />

und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />

insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />

Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische Steuerbehörden)<br />

einverstanden. Die Daten werden bis zur Beendigung<br />

der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />

notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />

3. Während und auch nach Beendigung der Beteiligung werden die<br />

Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />

Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem<br />

Gesellschafter ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht<br />

zu (siehe § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme ist mit<br />

keinen Nachteilen verbunden.<br />

4. Der Gesellschafter ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in<br />

den Zeichnungsunterlagen getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen<br />

und die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem<br />

Geldwäschegesetz einzuhalten.<br />

§ 19<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Der geschäftsführende Gesellschafter ist<br />

beauftragt, die dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.<br />

2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne<br />

dieser Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit<br />

dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />

stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

anzurufen und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

§ 20<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />

Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />

/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />

Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls anfallende<br />

gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />

4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />

werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />

bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />

ein von dem geschäftsführenden Gesellschafter nach Treu und<br />

Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />

149


5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist,<br />

soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />

6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages.<br />

Grünwald, den 10.01.2011<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />

gez. Radunz gez. Schloemann<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 10.01.2011<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong><br />

gez. Radunz gez. Schloemann<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 10.01.2011<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

gez. Koch gez. Graser<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

150 I Gesellschaftsvertrag


In den folgenden Bestimmungen wird von den gesetzlichen<br />

Regelungen zur Kommanditgesellschaft abgewichen:<br />

§ 3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />

§ 4 Einzahlung der Kapitaleinlagen<br />

§ 5 Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Gesellschafter<br />

(Treugeber), Treuhandvergütung<br />

§ 6 Dauer der Fondsgesellschaft, Geschäftsjahr<br />

§ 7 Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen<br />

§ 8 Kündigung, Ausschluss, Ausscheiden<br />

§ 9 Tod eines Gesellschafters<br />

§ 10 Auseinandersetzung mit ausscheidenden Gesellschaftern<br />

/Abfindung<br />

§ 11 Abgaben- und Kostenbelastung der Gesellschaft<br />

§ 12 Geschäftsführung, Vertretung<br />

§ 13 Gesellschafterbeschlüsse<br />

§ 14 Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />

Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />

§ 15 Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />

Kontrollrechte<br />

§ 16 Auflösung, Liquidation<br />

§ 17 Kosten des Vertrages<br />

§ 18 Datenschutz; Informationspflichten<br />

§ 19 Schlichtungsverfahren<br />

§ 20 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

151


Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

Zwischen<br />

dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />

SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald, genannten Investor<br />

– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />

und<br />

der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong>, Grünwald<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />

wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages,<br />

Person des Treugebers, Aufgaben des Treuhandkommanditisten<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

des Treuhandkommanditisten. Die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt; der Treugeber verzichtet<br />

insoweit auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Treugeber<br />

erhält von der Fondsgesellschaft SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (im<br />

Folgenden „Fondsgesellschaft“) im Namen des Treuhandkommanditisten<br />

unverzüglich eine Bestätigung der Annahme seiner<br />

Beteiligungserklärung in Textform.<br />

2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />

Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen) und<br />

des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />

Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

3. Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />

des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />

4. Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend,<br />

sofern nicht in diesem Treuhandvertrag abweichende<br />

Regelungen enthalten sind.<br />

152 I Treuhandvertrag<br />

5. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber gemeinsam als einheit -<br />

lichen Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur Fondsgesellschaft.<br />

6. Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />

Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />

Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />

abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />

Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />

7. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />

wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />

Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />

Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />

gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />

allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />

Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

8. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhänderische<br />

Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber hinausgehende<br />

Tätigkeiten werden vom Treuhänder vorbehaltlich<br />

abweichender Vereinbarung nicht übernommen, insbesondere<br />

hat er das Beteiligungsangebot weder inhaltlich noch formell<br />

geprüft. Das Treuhandverhältnis mit der Folge der Nichteintragung<br />

des Investors als Kommanditist im Handelsregister dient<br />

ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung im Interesse der<br />

Fondsgesellschaft und der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse<br />

der Investoren. Hinsichtlich der Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

wird ausdrücklich auf § 11 verwiesen.<br />

§ 2<br />

Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />

Ausübung von Kontrollrechten<br />

1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />

auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der Fondsgesellschaft<br />

zu beschließenden Ausschüttungen/Entnahmen, den<br />

Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft an den<br />

Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese Abtretung an.


2. Der Treugeber ist berechtigt, die dem Treuhandkommanditisten<br />

nach § 166 HGB zustehenden Kontrollrechte selbst auszuüben.<br />

Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber auf Verlangen<br />

entsprechend bevollmächtigen.<br />

§ 3<br />

Einzahlung der vom Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, seine im Zeichnungsschein genannte<br />

Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio zu dem im Zeichnungsschein<br />

genannten bzw. zu dem ihm von der Fondsgesellschaft mitgeteilten<br />

Termin zu leisten. Im Übrigen findet § 4 Ziffer 1 bis 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft entsprechende<br />

Anwendung.<br />

2. Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />

bzw. Nichteinzahlung der Kapitaleinlage und des Agios können<br />

die in § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag und im Zeichnungsschein<br />

dargestellten Verzugsfolgen eintreten. Der Treuhandkommanditist<br />

ist in diesen Fällen zudem zu einer außerordentlichen Kündigung<br />

des Treuhandvertrages berechtigt.<br />

§ 4<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Fondsgesellschaft<br />

1. Der Treugeber stimmt bei Beschlüssen der Fondsgesellschaft im<br />

Umlaufverfahren und in einer Gesellschafterversammlung selbst<br />

ab. Die Beschlussfassungsunterlagen, die Einberufung zu einer<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft und das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung erhält der Treugeber vom geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft.<br />

2. Jeder Treugeber kann sich bei einer Gesellschafterversammlung<br />

nur durch einen anderen Gesellschafter der Fondsgesellschaft,<br />

seinen Ehegatten, einen Elternteil, ein volljähriges Kind, einen Testamentsvollstrecker<br />

oder seinen Generalbevollmächtigten<br />

vertreten lassen. Die Vertretung durch andere Personen als die<br />

genannten bedarf der Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft, die nur aus wichtigem Grund<br />

verweigert werden kann. Eine entsprechende Vollmacht bedarf<br />

der Schriftform und ist zu Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

dem Versammlungsleiter (geschäftsführender Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft oder ein von ihm mit der Vertretung beauftragter<br />

und bevollmächtigter Dritter) auszuhändigen.<br />

3. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber selbst.<br />

4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung der<br />

Fondsgesellschaft nicht anwesend und nicht durch Dritte vertreten<br />

ist, hat er die Möglichkeit, dem Treuhandkommanditisten für<br />

die Abstimmung Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Dabei hat er<br />

dem Treuhandkommanditisten konkrete Weisungen für die einzelnen<br />

Abstimmungspunkte zu erteilen. Einer auf unterschiedlichen<br />

Weisungen der Treugeber beruhenden geteilten Ausübung<br />

von Stimmrechten haben die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ausdrücklich zugestimmt.<br />

5. Im Übrigen gilt § 13 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 5<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhandkommanditist hält das Treuhandvermögen getrennt<br />

von seinem sonstigen Vermögen. Alles, was er in Ausführung des<br />

Treuhandvertrages erlangt hat und ihm nicht selbst zusteht, wird er<br />

entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber oder dessen<br />

Abtretungsempfänger herausgeben. Insbesondere wird er alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen und Zuflüsse aus der Fondsgesellschaft<br />

umgehend an den Treugeber oder dessen Rechtsnachfolger<br />

entsprechend seinem treuhänderisch gehaltenen Beteiligungsanteil<br />

weiterleiten.<br />

§6<br />

Übertragung und Belastung der Beteiligung<br />

1. Der Treugeber kann die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

grundsätzlich nur mit Wirkung zum 01.01. eines jeden<br />

Jahres ganz oder teilweise an einen Dritten übertragen, belasten<br />

oder in sonstiger Weise darüber verfügen.<br />

§ 3 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gilt<br />

für die Person des Dritten entsprechend. Eine Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung kann nur dergestalt erfolgen, dass der Dritte<br />

auch die zum Zeitpunkt der Verfügung bereits entstandenen<br />

Pflichten des Treugebers übernimmt. Jede Übertragung, teilweise<br />

Übertragung oder sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters<br />

der Fondsgesellschaft. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund (z. B. bei Verstoß gegen § 18 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages)<br />

versagt werden. Hinsichtlich der Abgaben- und Kostenbelastung<br />

im Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung<br />

der Beteiligung wird auf § 7 Ziffer 4 und 6 sowie § 11 des<br />

153


Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft hingewiesen. Eine<br />

teilweise Übertragung ist ausgeschlossen, soweit durch eine teilweise<br />

Übertragung ein Treuhandverhältnis über eine Kommanditbeteiligung<br />

im Nennwert von unter EUR 10.000 oder im Nennwert<br />

eines nicht auf ein ganzes Vielfaches von EUR 1.000 lautenden<br />

Betrag entstehen sollten. Durch die teilweise Übertragung<br />

oder sonstige Verfügung kommt zwischen dem Treuhandkommanditisten<br />

und dem Erwerber ein selbständiges Treuhandverhältnis<br />

über den betreffenden Teilkommanditanteil zustande.<br />

2. Der Treugeber hat die Übertragung, teilweise Übertragung oder<br />

sonstige Verfügung über seine Beteiligung schriftlich dem Treuhandkommanditisten<br />

mitzuteilen und dabei den Namen sowie<br />

die Anschrift etwaiger Rechtsnachfolger bekannt zu geben. Unbeschadet<br />

der Übertragung oder sonstigen Verfügung sind die<br />

Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist berechtigt, alle<br />

Ausschüttungen / Entnahmen mit schuldbefreiender Wirkung<br />

gegenüber dem Rechtsnachfolger an den ihnen bekannten<br />

Rechtsinhaber vorzunehmen, solange ihnen die Übertragung<br />

nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat angezeigt wurde.<br />

3. Auf die Übertragung, teilweise Übertragung, Verpfändung oder<br />

sonstige Verfügung über Rechte aus dem Treuhandverhältnis findet<br />

im Übrigen § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

entsprechende Anwendung.<br />

§7<br />

Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Durch Erklärung im Zeichnungsschein sowie innerhalb einer Frist<br />

von 20 Tagen nach Bestätigung der Annahme der Beteiligungserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten kann der Treugeber<br />

die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />

gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Fondsgesellschaft als<br />

Kommanditist verlangen. Das Umwandlungsverlangen wird wirksam,<br />

sobald der Fondsgesellschaft eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregister-Vollmacht durch den Treugeber zur Verfügung<br />

gestellt wird. Ziffer 3 gilt entsprechend.<br />

2. Im Übrigen ist der Treugeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ablauf des<br />

31.12. eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft als Kommanditist zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen<br />

ist dem Treuhandkommanditisten gegenüber<br />

schriftlich zu erklären. Für die Umwandlung gelten Ziffer 1 Satz 2<br />

und Ziffer 3 entsprechend.<br />

3. Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits hiermit<br />

1<strong>54</strong> I Treuhandvertrag<br />

die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft unmittelbar auf den<br />

Treugeber an. Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot<br />

durch die Übermittlung des Umwandlungsverlangens an. Die<br />

Wirksamkeit der Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

der Fondsgesellschaft in das Handelsregister. Mit dem Eintritt<br />

dieser Bedingung erlischt der Treuhandvertrag. Die durch die<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses verursachten Kosten, Auslagen<br />

und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

mit Ausnahme der Gerichtsgebühren im Falle der Beendigung<br />

des Treuhandverhältnisses infolge eines Umwandlungsverlangens<br />

gemäß Ziffer 1 trägt der Treugeber.<br />

4. § 8 Ziffern 2 bis 4 und § 10 Ziffern 2 bis 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft finden entsprechende Anwendung mit<br />

der Maßgabe, dass der Treuhandkommanditist statt einer Ausschließungserklärung<br />

eine außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages<br />

ausspricht. Das Recht des Treuhandkommanditisten<br />

zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Ziffer 2 des Treuhandvertrages<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

5. Der Treuhandvertrag endet, wenn ein Treugeber seine im Zeichnungsschein<br />

abgegebenen Willenserklärungen zulässig und<br />

rechtswirksam innerhalb der im Zeichnungsschein genannten<br />

Widerrufsfrist widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen dem<br />

Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten Einlage<br />

(zuzüglich Agio) hinaus nicht zu.<br />

6. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn der Treugeber seine<br />

Beteiligung gemäß § 8 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Fondsgesellschaft wirksam gekündigt hat, zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Kündigung, und ansonsten, wenn die Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft vollständig abgewickelt ist.<br />

§ 8<br />

Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

Beabsichtigt der Treuhandkommanditist als Kommanditist aus der<br />

Fondsgesellschaft auszuscheiden, so können die Treugeber einen<br />

neuen Treuhandkommanditisten bestellen und den alten Treuhandkommanditisten<br />

verpflichten, seinen Gesellschaftsanteil und die<br />

Rechte und Pflichten aus den Treuhandverhältnissen mit den Treugebern<br />

auf den neuen Treuhandkommanditisten zu übertragen. Der<br />

hierfür erforderliche Beschluss der Treugeber wird mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst. Die Abstimmung führt der ausscheidende Treuhandkommanditist<br />

durch. Das Treuhandverhältnis wird sodann mit<br />

dem neu gewählten Treuhandkommanditisten fortgesetzt. Der<br />

Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstimmung<br />

nicht teilgenommen oder dagegen gestimmt haben.


§ 9<br />

Erbfall<br />

Beim Tod des Treugebers wird die Treuhandschaft mit dessen Erben<br />

als Erbengemeinschaft fortgesetzt. Die Erben sind verpflichtet, hinsichtlich<br />

der Treuhandschaft eine alsbaldige Auseinandersetzung<br />

herbeizuführen. Im Übrigen findet § 9 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechende Anwendung.<br />

Übertragungen zur Erfüllung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen<br />

sowie zur Auseinandersetzung erfolgen nach § 6 Ziffer 1<br />

dieses Vertrages und § 7 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft;<br />

abweichend kann der Übergang der Treuhandschaft mit<br />

Wirkung zum Zeitpunkt der Erfüllung der letztwilligen Verfügung<br />

bzw. des Erbfalls und ohne Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters erfolgen. Die Mindestbeteiligung soll dabei nicht<br />

unterschritten werden.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />

gegenüber den Erben zu beenden. In diesem Fall ist er berechtigt<br />

und auf Verlangen der Erben verpflichtet, ihnen eine entsprechende<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten anzubieten.<br />

§ 7 Ziffer 3 findet entsprechende Anwendung.<br />

§ 10<br />

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB)<br />

Soweit der Treuhandkommanditist aufgrund dieses Vertrages oder<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft handelt, kann er<br />

im Namen eines Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als<br />

Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vornehmen<br />

bzw. rechtserhebliche Erklärungen abgeben (Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB).<br />

§ 11<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

1. Der Treuhandkommanditist haftet dem Treugeber nur bei grob<br />

fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihm obliegenden<br />

Verpflichtungen.<br />

2. Die Haftung des Treuhandkommanditisten ist mit Ausnahme von<br />

vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den<br />

typischen und vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf<br />

die Kapitaleinlage des Treugebers begrenzt.<br />

3. Der Anspruch des Treugebers auf Schadenersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei<br />

den Vertragsverhandlungen – verjährt im Falle grober Fahrlässigkeit<br />

ein Jahr nach Kenntniserlangung von den den Anspruch<br />

begründenden Umständen, spätestens jedoch in drei Jahren von<br />

dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

4. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten sowie dessen<br />

Angestellte, Geschäftsführer und Beauftragte (im Folgenden<br />

„Freistellungsberechtigte“) vorbehaltlich zwingender gesetzlicher<br />

Bestimmungen von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit<br />

Tätigkeiten frei, die dieser bzw. diese aufgrund einer Anweisung<br />

des Treugebers ausführt bzw. ausführen, es sei denn, es liegt beim<br />

jeweiligen Freistellungsberechtigten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

vor.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf die in § 1 genannten<br />

Tätigkeiten, insbesondere das Halten der Kommanditbeteiligung,<br />

beschränkt. Der Treuhandkommanditist übernimmt im<br />

Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Investor keine Beratungsleistungen und<br />

stellt dem Investor keine Informationen zur Verfügung. Der Treuhandkommanditist<br />

hatte keinen Einfluss auf die Ausgestaltung<br />

des Beteiligungsangebotes und hat dieses nicht auf inhaltliche<br />

Richtigkeit überprüft. Er haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Beteiligungsangebotes.<br />

6. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Treugeber mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />

und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft angestrebten<br />

wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind sich insbesondere<br />

einig, dass der Treuhandkommanditist keine Haftung für den<br />

Eintritt der im Beteiligungsangebot prognostizierten Ergebnisse<br />

und Rückflüsse aus der Beteiligung übernimmt. Des Weiteren<br />

übernimmt der Treuhänder keine Haftung für den Eintritt der<br />

angestrebten steuerlichen Folgen. Diese stehen unter dem Vorbehalt<br />

der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und die<br />

Finanzgerichtsbarkeit.<br />

§12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbundenen Tätigkeiten und<br />

für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft eine Vergütung<br />

gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />

Treuhandkommanditisten in ein von diesem geführtes Register<br />

eingetragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />

155


Treugebers, die Höhe seiner Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />

Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteiligung.<br />

Die Eintragung in das Register wird dem Treugeber bestätigt. Der<br />

Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder<br />

auf Angaben über die übrigen Treugeber.<br />

2. Der Treugeber erklärt sich durch schriftliche Einwilligung in seinem<br />

Zeichnungsschein mit der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung<br />

seiner im Zeichnungsschein angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie eventueller sonstiger Angaben im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

die Fondsgesellschaft sowie die mit der Durchführung<br />

und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten (dies sind<br />

insbesondere der Initiator des Beteiligungsangebotes sowie dessen<br />

Gesellschafter, die Platzierungsgaranten, die Vertriebspartner,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie in- und ausländische Steuerbehörden)<br />

einverstanden. Die Daten werden bis zur Beendigung<br />

der Beteiligung im Rahmen der zur Durchführung der Beteiligung<br />

notwendigen Maßnahmen verarbeitet, genutzt und gespeichert.<br />

3. Während und auch nach Beendigung der Beteiligung werden die<br />

Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung genutzt.<br />

Gegen die Nutzung seiner Daten für diese Zwecke steht dem Treugeber<br />

ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht zu<br />

(siehe § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). Die Inanspruchnahme<br />

ist mit keinen Nachteilen verbunden.<br />

4. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der<br />

Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

bzw. der Fondsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen und<br />

die Informations- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />

in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.<br />

156 I Treuhandvertrag<br />

§ 14<br />

Schlichtungsverfahren<br />

1. Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft<br />

sich damit der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen.<br />

2. Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />

Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Treuhandvertrag stehen und die Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

anzurufen und gegen den Treuhandkommanditisten ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird<br />

dadurch der Vertrag mit seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />

unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Vorschrift<br />

ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische<br />

vermögensrechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag wird München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien<br />

Kaufleute sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn<br />

die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />

Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn für solche Ansprüche ein anderer ausschließlicher<br />

Gerichtsstand begründet ist.<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

gez. Koch gez. Graser<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

gez. ______________________________________<br />

Investor


Muster der Handelsregister-Vollmacht<br />

Ich, der /die Unterzeichnende<br />

Name Vorname Geburtsdatum<br />

Straße PLZ, Ort<br />

erteile hiermit der<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>, Grünwald,<br />

VOLLMACHT<br />

1. die Übernahme eines Kommanditanteils an der<br />

SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald,<br />

durch mich in Höhe einer Haftsumme von<br />

EUR ,– in Worten: Euro<br />

(1 % der Kapitaleinlage)<br />

zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden;<br />

2. für mich alle sonstigen gesetzlich vorgesehenen Anmeldungen<br />

zum Handelsregister hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen<br />

sowie gegebenenfalls mein Ausscheiden aus dieser Gesellschaft zum<br />

Handelsregister anzumelden;<br />

MUSTER<br />

3. Untervollmacht, gegebenenfalls unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB, zu erteilen.<br />

Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod und ist für die Dauer<br />

meiner Zugehörigkeit zur obigen Gesellschaft unwiderruflich.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

(Ort, Datum)<br />

(Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar)<br />

(Unterschrift des Investors)<br />

Muster der Handelsregister-Vollmacht I 157


Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft<br />

zum 31.12.2009<br />

Für das Geschäftsjahr 2009 wurde für die Fondsgesellschaft<br />

zum Stichtag 31.12.2009 ein Jahresabschluss mit Lagebericht<br />

aufgestellt und von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Ganghoferstraße 29, 80339 München,<br />

geprüft und bestätigt. Seit Erstellung dieses Jahresabschlusses<br />

ist keine Zwischenübersicht veröffentlicht worden.<br />

Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahres -<br />

abschluss und Geschäftsentwicklung im Jahr 2010<br />

Wesentliche Änderungen der Angaben im Jahresabschluss<br />

nach dem Stichtag 31.12.2009 sind der Wechsel des Komplementärs,<br />

der Verkauf des Kommanditanteils, die<br />

Änderung der Firma und die Präzisierung des Unternehmensgegenstandes<br />

(siehe hierzu im Lagebericht Seite 161).<br />

Die Geschäfte der Fondsgesellschaft entwickelten sich im<br />

Jahr 2010 wie folgt: Die Fondsgesellschaft konnte ein Flugzeug<br />

vom Typ Embraer <strong>195</strong> erwerben und vermieten. Zudem<br />

wurden weitere Verträge abgeschlossen, insbesondere Verträge<br />

über Gewährleistungsansprüche, Darlehensverträge,<br />

SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44 KG), Grünwald<br />

BILANZ zum 31.12.2009<br />

AKTIVA Vorjahr<br />

EUR TEUR<br />

A. Ausstehende<br />

Einlagen auf Kapitalanteile 6.500,00 8<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Kassenbestand, Guthaben bei<br />

Kreditinstituten<br />

779,13 1<br />

7.279,13 9<br />

158 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009<br />

eine Nebenabrede zum Pfandrecht, ein Konzeptionsvertrag,<br />

ein Verwaltungsvertrag, ein Vertrag über die technische Betreuung<br />

und Vermarktung, Verträge über die Vermittlung<br />

von Eigen- und Fremdkapital sowie eine Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarantie. Zur Erläuterung siehe das Kapitel „Die<br />

rechtlichen Grund lagen“, Abschnitt „Verträge der Fondsgesellschaft“<br />

ab Seite 99 sowie den Lagebericht ab Seite 161.<br />

Geschäftsaussichten für das Jahr 2011<br />

Die Fondsgesellschaft plant, auf Basis eines geschlossenen<br />

Fonds Eigenkapital in Form von Kommanditeinlagen in Höhe<br />

von bis zu EUR 8,48 Mio. einzuwerben. Die Platzierung soll bis<br />

zum 31.12.2011 abgeschlossen sein. Die Fondsgesellschaft<br />

rechnet für das Geschäftsjahr 2011 mit Einnahmen aus<br />

Leasingraten in Höhe von rund EUR 2,39 Mio. (auf Basis eines<br />

unterstellten Wechselkurses von 1 EUR = 1,3308 USD). Zu<br />

weiteren Details der Geschäftsaussichten für das Jahr 2011<br />

siehe auch die Kapitel „Der Investitions- und Finanzierungsplan“<br />

ab Seite 62 und „Die Prognoserechnung“ ab Seite 66.<br />

PASSIVA Vorjahr<br />

EUR EUR TEUR<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteile des<br />

Kommanditisten<br />

1. Festkapital 10.000,00 10<br />

2. Verlustanteile - 5.830,98 - 1<br />

4.169,02<br />

B. Rückstellungen<br />

Sonstige Rückstellungen 3.000,00 0<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

davon aus Steuern<br />

EUR 110,11 (Vj.: TEUR 0)<br />

davon mit einer Restlaufzeit<br />

bis zu einem Jahr<br />

EUR 110,11 (Vj.: TEUR 0)<br />

110,11 0<br />

7.279,13 9


Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2009 – 31.12.2009<br />

der SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44 KG), Grünwald<br />

Vorjahr<br />

EUR TEUR<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 4.535,97 - 1<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit /Jahresfehlbetrag - 4.535,97 - 1<br />

Anhang für das Geschäftsjahr 2009<br />

der SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co.KG<br />

(bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungs -<br />

gesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44<br />

KG), Grünwald<br />

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss der SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis<br />

04.10.2010: GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt<br />

Nr. 44 KG), Grünwald, ist nach den Vorschriften des deutschen<br />

Handelsrechts aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinnund<br />

Verlustrechnung wird entsprechend der Vorschriften der<br />

§§ 266 sowie 264 c und 275 Abs. 2 HGB aufgegliedert und im<br />

Anhang erläutert.<br />

Die Gesellschaft ist i. S. d. § 264 a HGB i.V. m. § 267 Abs. 1<br />

HGB eine kleine Personenhandelsgesellschaft.<br />

Das Vorjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr vom 25. Juni bis<br />

31. Dezember 2008. Die Zahlen des Geschäftsjahres<br />

(12 Monate) sind somit nur eingeschränkt mit den Vorjahreszahlen<br />

(ca. 6 Monate) vergleichbar.<br />

Bei den Vorjahreszahlen können sich aufgrund der kaufmännischen<br />

Rundung der einzelnen Bilanzposten, der Bilanzsumme<br />

und des Jahresergebnisses geringe Abweichungen zwischen<br />

der Summe der Einzelposten und der Bilanz summe<br />

bzw. dem Jahresergebnis ergeben.<br />

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie<br />

ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss<br />

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen<br />

Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB<br />

sowie der aufgrund des § 264 a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft<br />

anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 269<br />

bis 274 und 279 bis 283 HGB aufgestellt.<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber<br />

dem Vorjahr unverändert beibehalten.<br />

Umlaufvermögen<br />

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.<br />

Rückstellungen<br />

Die Zuführung zu den Sonstigen Rückstellungen betrifft die<br />

Wirtschaftsprüfungskosten (TEUR 3). Die Rückstellungen<br />

berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen<br />

Verbindlichkeiten auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer<br />

Beurteilung.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.<br />

Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und<br />

sind nicht besichert.<br />

159


Nicht geleistete Hafteinlagen<br />

Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage beträgt<br />

EUR 10.000,00 und wurde in Höhe von EUR 6.500,00 noch<br />

nicht geleistet. Im Umfang der ausstehenden Einlagen<br />

haftet der Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft<br />

gemäß § 171 Abs. 1 HGB gegenüber unmittelbar.<br />

Haftungsverhältnisse und sonstige<br />

finanzielle Verpflichtungen<br />

Bei der Gesellschaft bestehen weder Haftungsverhältnisse<br />

noch sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen.<br />

III. Erläuterungen zur Gewinn- und<br />

Verlustrechnung<br />

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach<br />

dem Gesamtkostenverfahren.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung umfasst sonstige betriebliche<br />

Aufwendungen in Höhe von EUR 4.535,97, die vor allem Wirtschaftsprüfungskosten<br />

für die Abschlussprüfung in Höhe von<br />

EUR 3.000,00 betreffen.<br />

IV. Sonstige Angaben<br />

Arbeitnehmer<br />

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin war bis zum<br />

01.10.2010 die GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

<strong>GmbH</strong>, München. Ihr Stammkapital per 31.12.2009 beträgt<br />

EUR 51.129,19.<br />

160 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist ab dem 01.10.2010<br />

die GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17<br />

<strong>GmbH</strong>, Grünwald. Ihr Stammkapital per 31.12.2009 beträgt<br />

EUR 51.129,19.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung obliegt ab dem 01.10.2010 der GOAL<br />

German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>,<br />

Grünwald, als persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

Geschäftsführer (Angaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB: Familienname,<br />

Vorname, ausgeübter Beruf) der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin sind:<br />

Radunz, Michael, Geschäftsführer Leasinggesellschaft<br />

Schloemann, Christian, Angestellter Fondshaus<br />

Die Geschäftsführung erhielt im Geschäftsjahr keine Vergütung.<br />

Grünwald, den 08.10.2010<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />

(Radunz) (Schloemann)


Lagebericht für das Geschäftsjahr<br />

2009 der Sky Class <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungs -<br />

gesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44<br />

KG), Grünwald<br />

I. Unternehmensgegenstand und Umfang der<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Die Sky Class <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis 04.10.2010: GOAL Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH & Co. Projekt Nr. 44 KG), Grünwald<br />

(im Folgenden „Gesellschaft“), wurde am 25.06.2008<br />

gegründet. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist<br />

insbesondere der An- und Verkauf von Luftfahrzeugen sowie<br />

deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung, Leasing und Verwertung.<br />

In den Jahren 2008 und 2009 hat die Gesellschaft<br />

Vorbereitungstätigkeiten zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs<br />

unternommen.<br />

II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft<br />

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2009 beläuft sich<br />

auf EUR 4.535,97 (Vorjahr TEUR 1). Dieser resultiert wie im<br />

Vorjahr aus den planmäßigen Aufwendungen für Verwaltungstätigkeiten,<br />

welche durch die Vorbereitungstätigkeiten<br />

zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes entstanden sind.<br />

Der Jahresfehlbetrag wurde in das Kapitalkonto des Gründungskommanditisten,<br />

der GOAL German Operating Aircraft<br />

Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald (im Folgenden<br />

„GOAL KG“), eingestellt. Von der Einlage des Gründungskommanditisten<br />

in Höhe von EUR 10.000,00 waren zum<br />

31.12.2009 EUR 3.500,00 eingezahlt. Die zum 31.12.2009<br />

noch ausstehende Einlage des Gründungskommanditisten<br />

sowie die liquiden Mittel reichen zur Deckung der laufenden<br />

Aufwendungen aus. Auch im Verlauf des Geschäftsjahres<br />

2009 ist die Gesellschaft jederzeit ihren Verpflichtungen<br />

nachgekommen.<br />

III. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag<br />

Mit Wirkung zum 01.10.2010 erfolgte ein Wechsel der Komplementärin<br />

der Gesellschaft von der GOAL German Operating<br />

Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong>, München, auf die GOAL German<br />

Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong>,<br />

Grünwald (Vertrag vom 01.10.2010).<br />

Mit Wirkung zum 30.09.2010 (Vertrag vom 27.09.2010)<br />

wurde der Kommanditanteil an der Gesellschaft von der<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

Grünwald, an die GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

Projekt Nr. 18 <strong>GmbH</strong>, Grünwald verkauft. Darüber hinaus<br />

wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 04.10.2010 die<br />

Firma der Gesellschaft in Sky Class <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG geändert<br />

und der Gesellschaftszweck auf den An- und Verkauf<br />

von Luftfahrzeugen sowie deren Verwaltung, Nutzung, Vermietung,<br />

Leasing und Verwertung präzisiert.<br />

Die Gesellschaft hat zudem mit Vertrag vom 31.10.2010 im<br />

Sinne des Unternehmensgegenstandes ein Flugzeug vom<br />

Typ Embraer <strong>195</strong> LR (im Folgenden „Flugzeug“) von der<br />

Globalia Lease Finance Two Ltd. erworben und dieses im<br />

Rahmen eines langfristigen Leasingvertrages mit Datum<br />

vom 31.10.2010 (geändert am 25.11.2010) vermietet. Die<br />

Anschaffungskosten betrugen umgerechnet rund EUR 22,2<br />

Mio. auf Basis des USD/EUR-Stichtagskurses. Die Finanzierung<br />

der Anschaffungskosten erfolgte mit Vertrag vom<br />

18.11.2010 über ein bei der DVB Bank SE, London Branch,<br />

London, Großbritannien („DVB Bank“), aufgenommenes<br />

USD-Darlehen und über ein Eigenkapitalzwischenfinan -<br />

zierungsdarlehen in EUR der GOAL KG mit Vertrag vom<br />

10.11.2010. Der Gesamtbetrag des USD-Darlehens in EUR<br />

beträgt TEUR 15.348, wobei das USD-Darlehen auf Basis des<br />

USD/EUR-Stichtagskurses umgerechnet wurde. Das USD-<br />

Darlehen hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Auszahlung.<br />

Die Laufzeit des Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarle-<br />

161


hens in Höhe von TEUR 8.000 – von dem TEUR 7.012 in Anspruch<br />

genommen wurden – ist zunächst befristet bis zum<br />

31.12.2012. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehen<br />

durch einzuwerbende Einlagen<br />

von Investoren abzulösen. Eine Verlängerung der Zwischenfinanzierung<br />

ist nicht ausgeschlossen.<br />

Für die technische Betreuung und Vermarktung des Flugzeuges<br />

hat die Gesellschaft mit Datum vom 17.11.2010<br />

einen Betreuungs- und Vermarktungsvertrag mit der GOAL<br />

KG abgeschlossen.<br />

Weitere wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag liegen<br />

derzeit nicht vor.<br />

IV. Voraussichtliche Entwicklung und<br />

Risikomanagement<br />

Es ist vorgesehen, dass die Gesellschaft im ersten Halbjahr<br />

2011 damit beginnt, auf Basis eines geschlossenen Fonds<br />

Eigenkapital einzuwerben. Die Platzierung soll bis zum<br />

31.12.2011 abgeschlossen sein.<br />

Die Gesellschaft plant mit der KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis<br />

26.11.2009: Kommanditgesellschaft Allgemeine Leasing<br />

<strong>GmbH</strong> & Co., im Folgenden „KGAL“), Grünwald, einen Vertrag<br />

zur Übernahme einer Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

abzuschließen. Darüber hinaus soll mit der KGAL ein<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag über die Erstellung des Fondskonzeptes<br />

sowie mit der AL Konzept Gesellschaft für<br />

Leasingfinanzierungen mbH, Grünwald, ein Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

über die Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

geschlossen werden. Für das Einwerben von Eigenkapital<br />

sowie für die Vermittlung von Fremdkapital plant die Gesellschaft,<br />

entsprechende Verträge mit der ALCAS <strong>GmbH</strong>,<br />

Grünwald, abzuschließen.<br />

162 I Jahresabschluss und Lagebericht der Fondsgesellschaft zum 31.12.2009<br />

Die Gesellschaft und ihre Investoren werden mit den üblichen<br />

Risiken eines operativen geschlossenen Fonds konfrontiert<br />

sein. Neben rechtlichen und steuerlichen Risiken unterliegt<br />

die Gesellschaft den branchentypischen Bonitäts-, Markt- und<br />

Liquiditätsrisiken sowie den allgemeinen operativen Unternehmensrisiken.<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft<br />

wird maßgeblich durch den Erwerb des Flugzeugs, dessen<br />

langfristige Vermietung und die spätere Vermarktung<br />

bestimmt. Wesentliche Rahmenbedingung ist dabei die Entwicklung<br />

des Luftfahrzeugmarktes und in diesem Zusammenhang<br />

die Entwicklung des Luftverkehrs allgemein.<br />

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der KGAL<br />

eingebunden. Zudem wird versucht, die potenziellen Risiken<br />

im Rahmen der derzeitigen Konzeption des Fonds durch die<br />

Gestaltung der Verträge sowie die Auswahl der Geschäftspartner<br />

zu begrenzen.<br />

Hinweise auf Geschäftsrisiken, die einen konzeptionsgemäßen<br />

Verlauf konkret gefährden können, liegen derzeit nicht<br />

vor.<br />

Grünwald, 08.10.2010 / 25.11.2010<br />

Der persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafter<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />

(Radunz) (Schloemann)


Bestätigungsvermerk<br />

des Abschlussprüfers<br />

An die SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG (bis 4. Oktober 2010:<br />

GOAL Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Projekt Nr. 44 KG),<br />

Grünwald<br />

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,<br />

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung<br />

der Buchführung und den Lagebericht der SkyClass<br />

<strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom<br />

1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung<br />

und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den<br />

ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen<br />

in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft.<br />

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten<br />

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung und über den<br />

Lagebericht abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB<br />

unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä -<br />

ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung<br />

so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten<br />

und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />

auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei<br />

der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche<br />

und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen<br />

über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der<br />

Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die<br />

Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen der<br />

Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind<br />

der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere<br />

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung<br />

gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter<br />

Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild<br />

der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SkyClass <strong>54</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG, Grünwald. Der Lagebericht steht in Einklang<br />

mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes<br />

Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen<br />

und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.<br />

München, den 14. Januar 2010<br />

KPMG AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Göller Sunkel<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin<br />

163


Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2<br />

des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(EGBGB) sind bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrages über<br />

Finanzdienstleistungen den Investoren folgende Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Informationen zur Identität der Unternehmer<br />

und des Prospektherausgebers / Initiators<br />

a. Fondsgesellschaft<br />

SkyClass <strong>54</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 92524<br />

b. Persönlich haftender und geschäftsführender<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

GOAL German Operating Aircraft Leasing<br />

Projekt Nr. 17 <strong>GmbH</strong><br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 174745<br />

Geschäftsführer: Michael Radunz, Christian Schloemann<br />

c. Treuhandkommanditist<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-277, Fax: 089 64143-230<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRB 149878<br />

Geschäftsführer: Martin Graser, Franziska Koch<br />

164 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

d. Prospektherausgeber / Initiator<br />

KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Tel.: 089 64143-427, Fax: 089 64143-230<br />

Internet: www.kgal.de<br />

Handelsregister: Amtsgericht München HRA 61588<br />

Geschäftsführer: Carsten Eckert, Steffen Kurt Holderer, Gert<br />

Waltenbauer, Dieter Weiß, Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler<br />

e. Vermittler der Fondsbeteiligung<br />

Informationen zum Vermittler ergeben sich aus dem Zeichnungsschein.<br />

2. Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaften<br />

sowie zuständige Aufsichtsbehörde für die<br />

Zulassung der Gesellschaften<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis d.<br />

genannten Gesellschaften entspricht dem jeweiligen<br />

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaften und ist<br />

im Kapitel „Weitere Vertragspartner und Verflechtungen“<br />

dargestellt.<br />

Für die Tätigkeit der unter Ziffer 1 a. bis c. genannten Gesellschaften<br />

ist keine Zulassung erforderlich.<br />

Im Namen der KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG (KGAL) dürfen diverse<br />

Vermittlungs-, Nachweis- und Beratungstätigkeiten aus -<br />

geübt werden, die gemäß § 34 c der Gewerbeordnung der<br />

Erlaubnis bedürfen. Die Erlaubnis wurde dem persönlich<br />

haftenden Gesellschafter KGAL Verwaltungs-<strong>GmbH</strong> als<br />

zuständigem Erlaubnisträger erteilt. Das Landratsamt<br />

München ist die für die KGAL bzw. die KGAL Verwaltungs-<br />

<strong>GmbH</strong> für die Zulassung der Vermittlungs-, Nachweis- und<br />

Beratungstätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung<br />

zuständige Aufsichtsbehörde.


3. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung<br />

und Zustandekommen des Vertrages<br />

Das Beteiligungsangebot ermöglicht dem Investor, sich<br />

mittelbar an einem Regionalflugzeug zu beteiligen. Die<br />

wesentlichen Merkmale der Beteiligung sind in diesem<br />

Verkaufsprospekt, insbesondere im Kapitel „Das Beteiligungsangebot<br />

im Überblick“, beschrieben.<br />

Der Treuhandvertrag zwischen dem Investor und dem Treuhandkommanditisten<br />

kommt mit Annahme der Beteiligungserklärung<br />

des Investors durch den Treuhandkommanditisten<br />

zustande. Die Annahme erfolgt durch Erstellung<br />

einer Zeichnungsbestätigung. Das mit diesem Treuhandvertrag<br />

vereinbarte Treuhandverhältnis, d. h. der Beitritt des<br />

Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft im Auftrag<br />

des Treugebers, entsteht mit Erfüllung aller im Zeichnungsschein<br />

genannten Voraussetzungen.<br />

Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt,<br />

insbesondere im Kapitel „Die Beteiligung“, sowie im Zeichnungsschein<br />

beschrieben.<br />

4. Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist wegen ihrer<br />

spezifischen Merkmale und besonderen Gegebenheiten mit<br />

speziellen Risiken behaftet, auf welche die Fondsgesellschaft<br />

bzw. der Initiator keinen Einfluss hat. Ein Totalverlust<br />

der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit<br />

erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für<br />

künftige Erträge. Die wesentlichen Risiken sind in diesem<br />

Verkaufsprospekt im Kapitel „Die Risikohinweise“ dargestellt.<br />

5. Mindestlaufzeit des Vertrages, vertragliche<br />

Kündigungsbedingungen<br />

Die Beteiligung der Investoren an der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt unbefristet. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, erstmals zum<br />

Ablauf des 31.12.2023, durch eingeschriebenen Brief<br />

ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung ist an die<br />

Fondsgesellschaft zu richten. Das Recht zur außerordent -<br />

lichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Die weiteren Einzelheiten, insbesondere die Rechtsfolgen<br />

der Kündigung, ergeben sich aus §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrages.<br />

6. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

7. Weitere Vertragsbedingungen<br />

Die konkreten weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und<br />

dem Treuhandvertrag (beide in diesem Verkaufsprospekt<br />

abgedruckt) sowie dem Zeichnungsschein.<br />

8. Gesamtpreis der Dienstleistung<br />

und abgeführte Steuern<br />

Der vom Investor zu zahlende Gesamtpreis entspricht der<br />

von ihm gezeichneten Kapitaleinlage zuzüglich 5 % Agio.<br />

Der Gesamtpreis wird im Zeichnungsschein in der Zeile<br />

„Gesamter Einzahlungsbetrag“ ausgewiesen.<br />

Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />

Investors keine Steuern abgeführt.<br />

165


9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />

Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />

Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung seiner Kapitaleinlage zu tragen. Der Investor, der<br />

sich als Kommanditist beteiligt, hat des Weiteren die Kosten<br />

für die notarielle Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht<br />

zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach<br />

der Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene Kosten für<br />

Telefon, Internet, Porti etc. hat der Investor selbst zu tragen.<br />

Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />

Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem Prospekt,<br />

insbesondere in den Kapiteln „Die rechtlichen Grundlagen“<br />

und „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />

10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung<br />

und Erfüllung<br />

Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />

des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />

ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />

in diesem Prospekt, insbesondere im Kapitel „Die<br />

Beteiligung“ sowie aus dem Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag.<br />

Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis und<br />

am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen/Entnahmen<br />

wird auf den Abschnitt „Beteiligung am<br />

Jahresergebnis, Ausschüttungen/Entnahmen“ im Kapitel<br />

„Die rechtlichen Grund lagen“ verwiesen.<br />

166 I Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

11. Widerrufsbelehrung<br />

Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />

und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />

„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Annahme<br />

der Beteiligungserklärung durch den Treuhandkomman -<br />

ditisten, dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im<br />

Auftrag des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des<br />

Investors aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkommanditisten<br />

wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland zugrunde gelegt.<br />

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />

deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />

Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />

ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen<br />

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />

wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />

nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />

Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />

gesetzlichen Regelungen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />

herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

werden die Kommunikation mit dem Investor<br />

während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />

führen.


13. Außergerichtliche Beschwerdeund<br />

Rechtsbehelfsverfahren<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatz -<br />

verträge über Finanzdienstleistungen einschließlich damit<br />

zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

des § 676 h BGB besteht (unbeschadet des Rechtes, die<br />

Gerichte anzurufen) die Möglichkeit, die bei der Deutschen<br />

Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die<br />

Einzelheiten des Verfahrens ergeben sich aus dem Merkblatt,<br />

das bei der Deutschen Bundesbank erhältlich ist. Die<br />

Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

– Schlichtungsstelle –<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Tel: 069 / 2388-1907<br />

Fax: 069 / 2388-1919<br />

schlichtung@bundesbank.de<br />

www.bundesbank.de<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis des Investors zur<br />

KGAL, zur Fondsgesellschaft und/oder zum Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, steht dem Investor zudem ein weiteres<br />

außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet<br />

bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds (im Folgenden<br />

„Ombudsstelle“), zur Verfügung. Die weiteren Voraussetzungen<br />

für den Zugang zur Ombudsstelle regelt deren Verfahrensordnung,<br />

die ebenso wie eine Informationsbroschüre bei<br />

der Ombudsstelle erhältlich ist. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

oder an die Ombudsstelle gerichteten Beschwerden sind<br />

schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und<br />

Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde<br />

notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.<br />

Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax<br />

eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen sind<br />

dann per Post nachzureichen. Der Investor hat zudem zu<br />

versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht,<br />

keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />

Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen<br />

Vergleich abgeschlossen hat. Im Gegensatz zur<br />

Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank stellt die<br />

Ombudsstelle noch keine offiziell vom Bundesministerium<br />

der Justiz zugelassene Streitschlichtungsstelle im vorgenannten<br />

Sinne dar, so dass nach der Durchführung des<br />

Verfahrens bei der Ombudsstelle der Zugang zur Schlichtungsstelle<br />

der Deutschen Bundesbank noch eröffnet ist;<br />

umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall. Der Investor kann<br />

sich im jeweiligen Verfahren vertreten lassen.<br />

14. Einlagensicherung<br />

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung<br />

besteht nicht.<br />

167


Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz<br />

(VerkaufsprospektG) sowie der<br />

Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

(VermVerkProspV). Danach hat der Anbieter eine Reihe von<br />

Pflichtangaben (gesetzlich geforderte Mindestangaben) zu<br />

machen, die bereits größtenteils in den vorangehenden<br />

Kapiteln enthalten sind.<br />

In diesem Kapitel werden ergänzende Pflichtangaben<br />

gemacht. Darüber hinaus enthält dieses Kapitel Negativ -<br />

erklärungen zu Informations-Anforderungen der Verordnung<br />

über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, die für das hier<br />

vorliegende Beteiligungsangebot nicht einschlägig sind.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot stellt das Regionalflugzeug<br />

vom Typ Embraer <strong>195</strong> das Anlageobjekt im<br />

Sinne der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte<br />

dar.<br />

§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />

einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Fondsgesellschaft haben können; ebenso ist die Tätigkeit<br />

der Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />

beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Es bestehen keine laufenden Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

(§ 8 Absatz 1 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

168 I Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

§ 9 Angaben über die Anlageziele und<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />

Anlageziel und Anlagepolitik der Fondsgesellschaft ist der<br />

Erwerb, die Vermietung sowie die spätere Verwertung eines<br />

Regionalflugzeuges.<br />

Nettoeinnahmen aus dem Angebot im Sinne der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung sind die nach<br />

Abzug der sogenannten Weichkosten verbleibenden Kapitaleinlagen<br />

der Investoren. Diese Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft<br />

werden entsprechend den Ausführungen des<br />

Verkaufs prospektes für die Ablösung der zum anteiligen<br />

Erwerb des Regionalflugzeuges aufgenommenen Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

verwendet und für keine sonstigen<br />

Zwecke genutzt. Die Nettoeinnahmen alleine sind für<br />

die Realisierung der Anlageziele nicht ausreichend. Zusätzlich<br />

wird Fremd kapital aufgenommen (siehe hierzu den<br />

Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite 62). Für die<br />

Eigenkapital-Zwischenfinanzierung des Regionalflugzeuges<br />

wurde ein entsprechender Finanzierungsvertrag abgeschlossen.<br />

Darüber hinaus sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren<br />

Finanzierungen für die Realisierung der Anlageziele erforderlich<br />

(§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />

Dem Anbieter (Prospektverantwortlicher), den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft sowie dem Treuhandkommanditisten<br />

steht oder stand weder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teilen desselben zu noch steht diesen Personen<br />

aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung am<br />

Anlageobjekt zu (§ 9 Absatz 2 Nr. 2 VermVerkProspV).


Über die ab der Seite 100 dargestellte Belastung des Regionalflugzeuges<br />

durch ein Pfandrecht hinaus bestehen keine<br />

nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />

(§ 9 Absatz 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Mit Ausnahme der Rechte der finanzierenden Bank (siehe<br />

Seite 100) bestehen weder rechtliche noch tatsächliche<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes,<br />

insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel<br />

(§ 9 Absatz 2 Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

Im Hinblick auf die Anlageziele und die Anlagepolitik der<br />

Vermögensanlage sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine<br />

behördlichen Genehmigungen erforderlich (§ 9 Absatz 2<br />

Nr. 5 VermVerkProspV).<br />

§ 10 Angaben über die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Emittenten<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz<br />

1 VermVerkProspV).<br />

§ 12 Angaben über Mitglieder der Geschäfts -<br />

führung oder des Vorstands, Aufsichtgremien<br />

und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />

und sonstige Personen<br />

Für die Fondsgesellschaft bestehen derzeit weder Aufsichtsgremien<br />

noch Beiräte, somit ist keine Aussage zu deren Mitgliedern<br />

möglich (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft,<br />

Herrn Michael Radunz und Herrn Christian Schloemann,<br />

liegt keine Funktionstrennung vor (§ 12 Absatz 1 Nr. 1<br />

VermVerkProspV).<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

von der Fondsgesellschaft keine Gesamtbezüge gewährt,<br />

insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art (§ 12 Absatz 1 Nr. 2 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

sind nicht tätig für<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind,<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital<br />

geben, sowie<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen<br />

(§ 12 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />

Es gibt keine Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnungangabepflichtigen<br />

Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />

Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />

haben (§ 12 Absatz 4 in Verbindung mit § 12 Absätze 1 und 2<br />

VermVerkProspV).<br />

§ 14 Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage<br />

wurde von keiner juristischen Person oder<br />

Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen (§ 14 Verm-<br />

VerkProspV).<br />

169


Angabenvorbehalt / Impressum<br />

Angabenvorbehalt<br />

Die Angaben und Zahlenbeispiele in diesem Beteiligungsprospekt<br />

wurden vom Initiator unter Zugrundelegung der<br />

angegebenen Annahmen zusammengestellt. Sie beruhen<br />

auf den derzeitigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften,<br />

Erlassen sowie Entscheidungen.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der angegebenen Annahmen<br />

und das Erreichen der prognostizierten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ergebnisse wird ausgeschlossen, soweit dies<br />

gesetzlich zulässig ist. Organigramme und Illustrationen<br />

sind unverbindlich.<br />

Auf vom Inhalt dieses Beteiligungsprospektes abweichende<br />

Angaben kann sich der Investor nur dann und insoweit berufen,<br />

als ihm diese durch den Initiator vor seiner Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt worden<br />

sind.<br />

Der Beteiligungsprospekt wurde nach dem Standard IDW S4<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom<br />

18.05.2006 erstellt.<br />

170 I Angabenvorbehalt / Impressum<br />

Impressum<br />

Initiator / Prospektherausgeber /Anbieter:<br />

KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald<br />

Gestaltung und Gesamtherstellung:<br />

Mediahaus Biering <strong>GmbH</strong><br />

Freisinger Landstraße 21, 80939 München<br />

Bildnachweis:<br />

Armin Brosch<br />

Embraer<br />

Thomas L. Fischer<br />

Redaktionsstand / Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist der<br />

17.01.2011<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des<br />

oben genannten Prospektherausgebers.<br />

Hergestellt in der Bundesrepublik Deutschland<br />

© KGAL 2011


KGAL <strong>GmbH</strong> & Co. KG · Tölzer Straße 15 · 82031 Grünwald<br />

Telefon 089 64143-427 · Telefax 089 64143-230 · www.kgal.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!