zuHause_02_2021
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Hundehaltung:
Ist „Äußerlngehen“ im Hof erlaubt?
In Österreichs Gemeindewohnungen
leben viele Vierbeiner. Was des
einen Freud’, ist des anderen Leid,
sagt ein Sprichwort.
Auch mit Vierbeinern
bitte
Rücksicht
auf andere
Menschen.
Sicher hat jeder schon einmal unangenehme
Bekanntschaft mit den Hinterlassenschaften
der Vierbeiner auf Wegen
und Wiesen in Parks gemacht. Sowohl
Vierbeiner als auch BewohnerInnen wollen
sich in der Wohnung und in der Wohnhausanlage
wohlfühlen.
STADT WIEN - WIENER WOHNEN
Wenn weder Menschen gefährdet, unzumutbar
belästigt oder fremde Sachen beschädigt
werden, dann ist das – auf gut
Wienerisch – „Äußerln“-Gehen im Hof erlaubt.
Im Großteil aller Fälle bedeutet das:
Ich darf mit meinem Hund auf den Rasen
im Hof Gassi gehen, wenn ich alle Hinterlassenschaften
wieder wegräume. Es ist
zudem Pflicht, den Hund an die Leine zu
nehmen oder ihm einen Beißkorb aufzusetzen.
Streng verboten: Illegale Vermietung
von Gemeindewohnungen
In jedem Gemeindewohnungs-Mietvertrag steht es schwarz auf weiß:
SHUTTERSTOCK.COM
Das Untervermieten von Gemeindewohnungen ist verboten, Übertretungen können mit Mietvertragsaufkündigung
geahndet werden. Dennoch werden Gemeindewohnungen immer wieder etwa
auf Online-Plattformen wie Airbnb zur Vermietung angeboten. Seit Jahren geht Wiener Wohnen
rigoros gegen Fälle der gänzlichen Untervermietung von Gemeindewohnungen vor. Immer wieder
kommt es seitens verärgerter NachbarInnen zu Anzeigen. Verständlich, denn niemand soll ein
Geschäft aus seiner öffentlich geförderten Wohnung machen.
Wiener Wohnen kennt die gängigsten Plattformen für Kurzzeitvermietungen mit illegalen
Wohnungsanzeigen auf Airbnb und booking.com. Eine Kontrolle erfolgt stichprobenartig und
wöchentlich. Im Jahr 2020 hat Wiener Wohnen 52 gerichtliche Aufkündigungen wegen Nichtbenutzung
bzw. illegaler Untervermietung bei den zuständigen Bezirksgerichten eingebracht.
Bei eindeutiger Beweislage können RichterInnen eine Kündigung des Mietvertrages aussprechen.
ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG