RATGEBER RECHT Seniorenrecht Unsere Kanzlei betreibt seit vielen Jahren mit Fachanwaltsexpertise und langer anwaltlicher Erfahrung das Seniorenrecht. Aber was ist es eigentlich genau und wozu braucht man das? Das Seniorenrecht betrifft im wesentlichen Menschen ab dem 50. Lebensjahr. In dieser Lebensphase sind zumeist die Kinder groß und stehen auf eigenen Beinen. Das Erwerbsleben neigt sich dem Ende zu, eine komplett neue Lebensphase beginnt. Das 1. Thema, ist der Übergang vom Erwerbsleben in den Altersruhestand - also alle arbeitsrechtlichen Fragen einschließlich der Kündigung. Hier gilt es frühzeitig zu planen, die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und Ansprüche festzustellen und geltend zu machen. Hier sind auch die Fragen der betrieblichen Altersversorgung, der gesetzlichen Rentenversicherung zu klären. Das 2. Thema sind die Fragen der Betreuungs- und Vorsorgevollmacht. Was ist, wenn man sich aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten kümmern kann, oder sich vielleicht gar nicht kümmern möchte. Wer ist denn da? In diesem Bereich gehört auch das Thema Patientenverfügung. Möchte man eine solche schon errichten? Welchen Inhalt soll sie haben? Weiterhin ist die Vermögens- und Nachlass-planung anzugehen. Hier ist also die Frage zu klären, welchen Güterstand es gibt, wie dieser gestaltet ist, ob man bereits unter Lebenden Vermögen übertragen möchte, dies unter Beachtung der steuerlichen Aspekte. Weiterhin gehören hierzu die vorweggenommene Erbfolge, mögliche Schenkungen zu Lebzeiten und die Steuergestaltung. Das 4. Thema ist der Bereich der Pflegeleistungen. Gibt es die rechtliche Möglichkeit der Pflege im häuslichen Umfeld, Verträge beim betreuten Wohnen, wie sieht es mit Heimunterbringung aus? Beschäftigt man möglicherweise selbst Pflegekräfte? Das 5. Thema ist das Thema der sozialen Hilfen. Dieser Themenbereich betrifft auch die mögliche Frage der Erbenhaftung. Der 6. Themenbereich ist die Frage eventueller Schwerbehinderung. Hierbei sind die Punkte des Grades der Behinderung, etwaiger Nachteilsausgleich, Rehabilitation und Eingliederungshilfe zu beleuchten. Das 7. Thema sind die Rückgriffsmöglichkeiten. Gibt es gegebenenfalls Elternunterhalt, Angehörigenunterhalt, bestehen sonstige Rückgriffsmöglichkeiten? Das 8. Thema sind die Heimverträge. Hier ist genau darauf zu achten, welcher Vertrag geschlossen wird, welchen Inhalt und Umfang er hat, wie die rechtliche Abwicklung ist bezüglich des mietvertraglichen Anteils und gegebenenfalls der Pflegekosten. Das 9. Thema betrifft die Aspekte von Banken und Versicherungen. Sind dort alle Vorkehrungen getroffen für den Fall einer längeren Erkrankung, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit oder gar für den Todesfall? Das 10. Thema in diesem Zusammenhang ist dann auch die Frage, was soll nach dem Tod gelten - das Erbrecht. Wer sind die Erben, wer bekommt was, wer nichts? Gibt es ein Vermächtnis und Auflagen? Was passiert mit dem überlebenden Ehegatten, kann er im ehelichen Anwesen weiterleben? Was ist mit Pflichtteilsberechtigten und Pflichtteilsansprüchen? Können diese bedient werden oder muss man sich davor darum kümmern? Gibt es eine letztwillige Verfügung, ein altes Testament - und ist dieses noch aktuell? In all diesen Bereichen stehen wir Ihnen, unseren Mandanten, seit vielen Jahren mit Rat und Tat zur Seite. RA Stephan Baumann Fachanwalt für Arbeitsund Familienrecht Erbrecht RA Peter Spies, Rechtsanwalt für Seniorenrecht PR-Text ANWALTSKANZLEI BAUMANN RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE Kupferschmiedstraße 1a (Kostenlose Parkplätze vor der Kanzlei) 91154 <strong>Roth</strong> • Telefon (09171) 8 51 85-0 • Telefax (09171) 8 51 85-9 E-Mail: info@ab-anwaelte.de • www.ab-anwaelte.de Stephan Baumann, Rechtsanwalt und Mediator Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, Fachanwaltslg. für Erbrecht Dozent a. D. an der GEORG-SIMON-OHM Hochschule Nürnberg Peter Spies, Rechtsanwalt und Dozent der Verwaltungsgenossenschaft Wir sind für Sie auch auf folgenden Rechtsgebieten tätig: • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht und Betreuungen • Seniorenrecht • Internetrecht • Verkehrsrecht und Unfallregulierung • Miet- und Immobilienrecht • Straf- und Steuerrecht • Versicherungsrecht • Steuerstrafrecht • Forderungsbeitreibung 20 <strong>12</strong> | <strong>2021</strong>
Wir wünschen frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr! MARKISEN-SEITZ Ringstraße 2 • 90584 Allersberg • Tel. 09176-856 info@markisen-seitz.de • www.markisen-seitz.de Besuchen Sie unsere Ausstellung auch samstags von 9 bis 13 Uhr <strong>12</strong> | <strong>2021</strong> 21