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• Schüler*innen, die eine weiterführende allgemeinbildende<br />
(ab Klasse 10, z. B. die gymnasiale<br />
Oberstufe) oder berufsbildende Schulform<br />
besuchen (dazu zählen u. a. das Berufliche<br />
Gymnasium und die Fachoberschule sowie die<br />
berufsqualifizierende Berufsfachschule für eine<br />
schulische Ausbildung), können das BAföG<br />
zur Ausbildungsförderung (www.bafög.de/de/<br />
welche-ausbildung-ist-foerderungsfaehig--369.php)<br />
beantragen. Ähnlich wie beim BAföG für das<br />
Studium hängt der Anspruch zunächst vom<br />
Einkommen der Eltern ab. Auch wird berücksichtigt,<br />
ob eine eigene Wohnung notwendig<br />
ist, um die gewählte Schulform besuchen zu<br />
können. Diese Form des BAföGs muss nicht<br />
zurückgezahlt werden.<br />
• Die Beantragung des BAföG kann in Niedersachsen<br />
online über bafoeg-niedersachsen.de/<br />
BAfoeGOnline/ABAfoeG/ erfolgen.<br />
• Die BAföG-Beratung für ein Studium ist in<br />
Niedersachsen an den Studierendenwerken<br />
angesiedelt, die wiederum zumeist ihre Niederlassung<br />
auf dem Campus einer Universität<br />
haben, aber auch für Studierende an Hochschulen<br />
zuständig sind. Die Frage, welches<br />
Studierendenwerk für welche Universität bzw.<br />
Hochschule zuständig ist, lässt sich einfach<br />
über die Suchmaschine des Dachverbandes<br />
der Studentenwerke (www.studentenwerke.de/<br />
de/content/finden-sie-hier-ihr-studentenwerk)<br />
ermitteln.<br />
Die Studierendenwerke unterstützen weitergehend<br />
bei Fragen des Studiums unter besonderen,<br />
individuellen Bedingungen, z. B. bei Behinderung<br />
oder erziehungspflichtigen Kindern. Darüber<br />
hinaus betreiben die Studierendenwerke Wohnheime<br />
für die Studierenden.<br />
• Neben dem BAföG gibt es eine Reihe von<br />
öffentlich und privat finanzierten Stipendien<br />
(z. B. von Stiftungen), auf die du dich bewerben<br />
kannst. Hierbei ist zu beachten, dass die Zielgruppen<br />
der Stipendien sehr unterschiedlich<br />
sind. Beispielsweise werden manche Stipendien<br />
an Personen in besonderen Lebenslagen<br />
gezahlt, andere Stipendien für überdurchschnittliche<br />
Leistungen im Studium oder für<br />
Studierende mit bestimmten Studienfächern.<br />
Einen bundesweiten Überblick verschafft die<br />
Datenbank www.stipendienlotse.de des BMBF.<br />
• Eine weitere Möglichkeit ist die Aufnahme<br />
eines Studienkredites, z. B. bei der KfW (Kreditanstalt<br />
für Wiederaufbau, eine Förderbank, die<br />
mit öffentlichen Mitteln arbeitet; www.kfw.de),<br />
dem Bundesverwaltungsamt (BVA;<br />
www.bva.bund.de) oder bei privatwirtschaftlichen<br />
Banken. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem<br />
an, um einzelne Semester finanziell zu überbrücken.<br />
Auch zum Thema Studienkredit kann man<br />
sich vom Studierendenwerk beraten lassen.<br />
• Wenn du aus einer Familie ohne akademischen<br />
Hintergrund kommst, kannst du dich an die<br />
gemeinnützige Stiftung ArbeiterKind.de<br />
(www.arbeiterkind.de) wenden. Ehrenamtliche<br />
Helfer*innen unterstützen dich bei den verschiedensten<br />
Fragen und Hürden auf dem Weg<br />
in und durch das Studium.<br />
• Auszubildende in der dualen Ausbildung haben<br />
keinen Anspruch auf BAföG. Sollte aber die<br />
Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, um<br />
den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann die<br />
Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden.<br />
Dies gilt insbesondere, wenn der Ausbildungsort<br />
so weit weg vom Elternhaus entfernt ist,<br />
dass eine eigene Wohnung angemietet werden<br />
muss. Die Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe<br />
erfolgt über die Bundesagentur für<br />
Arbeit (www.arbeitsagentur.de/bildung/<br />
ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab).