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• Schüler*innen, die eine weiterführende allgemeinbildende<br />

(ab Klasse 10, z. B. die gymnasiale<br />

Oberstufe) oder berufsbildende Schulform<br />

besuchen (dazu zählen u. a. das Berufliche<br />

Gymnasium und die Fachoberschule sowie die<br />

berufsqualifizierende Berufsfachschule für eine<br />

schulische Ausbildung), können das BAföG<br />

zur Ausbildungsförderung (www.bafög.de/de/<br />

welche-ausbildung-ist-foerderungsfaehig--369.php)<br />

beantragen. Ähnlich wie beim BAföG für das<br />

Studium hängt der Anspruch zunächst vom<br />

Einkommen der Eltern ab. Auch wird berücksichtigt,<br />

ob eine eigene Wohnung notwendig<br />

ist, um die gewählte Schulform besuchen zu<br />

können. Diese Form des BAföGs muss nicht<br />

zurückgezahlt werden.<br />

• Die Beantragung des BAföG kann in Niedersachsen<br />

online über bafoeg-niedersachsen.de/<br />

BAfoeGOnline/ABAfoeG/ erfolgen.<br />

• Die BAföG-Beratung für ein Studium ist in<br />

Niedersachsen an den Studierendenwerken<br />

angesiedelt, die wiederum zumeist ihre Niederlassung<br />

auf dem Campus einer Universität<br />

haben, aber auch für Studierende an Hochschulen<br />

zuständig sind. Die Frage, welches<br />

Studierendenwerk für welche Universität bzw.<br />

Hochschule zuständig ist, lässt sich einfach<br />

über die Suchmaschine des Dachverbandes<br />

der Studentenwerke (www.studentenwerke.de/<br />

de/content/finden-sie-hier-ihr-studentenwerk)<br />

ermitteln.<br />

Die Studierendenwerke unterstützen weitergehend<br />

bei Fragen des Studiums unter besonderen,<br />

individuellen Bedingungen, z. B. bei Behinderung<br />

oder erziehungspflichtigen Kindern. Darüber<br />

hinaus betreiben die Studierendenwerke Wohnheime<br />

für die Studierenden.<br />

• Neben dem BAföG gibt es eine Reihe von<br />

öffentlich und privat finanzierten Stipendien<br />

(z. B. von Stiftungen), auf die du dich bewerben<br />

kannst. Hierbei ist zu beachten, dass die Zielgruppen<br />

der Stipendien sehr unterschiedlich<br />

sind. Beispielsweise werden manche Stipendien<br />

an Personen in besonderen Lebenslagen<br />

gezahlt, andere Stipendien für überdurchschnittliche<br />

Leistungen im Studium oder für<br />

Studierende mit bestimmten Studienfächern.<br />

Einen bundesweiten Überblick verschafft die<br />

Datenbank www.stipendienlotse.de des BMBF.<br />

• Eine weitere Möglichkeit ist die Aufnahme<br />

eines Studienkredites, z. B. bei der KfW (Kreditanstalt<br />

für Wiederaufbau, eine Förderbank, die<br />

mit öffentlichen Mitteln arbeitet; www.kfw.de),<br />

dem Bundesverwaltungsamt (BVA;<br />

www.bva.bund.de) oder bei privatwirtschaftlichen<br />

Banken. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem<br />

an, um einzelne Semester finanziell zu überbrücken.<br />

Auch zum Thema Studienkredit kann man<br />

sich vom Studierendenwerk beraten lassen.<br />

• Wenn du aus einer Familie ohne akademischen<br />

Hintergrund kommst, kannst du dich an die<br />

gemeinnützige Stiftung ArbeiterKind.de<br />

(www.arbeiterkind.de) wenden. Ehrenamtliche<br />

Helfer*innen unterstützen dich bei den verschiedensten<br />

Fragen und Hürden auf dem Weg<br />

in und durch das Studium.<br />

• Auszubildende in der dualen Ausbildung haben<br />

keinen Anspruch auf BAföG. Sollte aber die<br />

Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, um<br />

den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann die<br />

Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden.<br />

Dies gilt insbesondere, wenn der Ausbildungsort<br />

so weit weg vom Elternhaus entfernt ist,<br />

dass eine eigene Wohnung angemietet werden<br />

muss. Die Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe<br />

erfolgt über die Bundesagentur für<br />

Arbeit (www.arbeitsagentur.de/bildung/<br />

ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab).

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