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<strong>CDA</strong> AKTUeLL<br />
CDU/CSU-BUnDeSTAGSFrAKTiOn STeLLT KOnzePT VOr:<br />
So will die CDU die Lohnuntergrenze einführen<br />
Lange wurde hinter den Kulissen gerungen,<br />
jetzt ist ein ergebnis da: ende<br />
April hat eine Arbeitsgruppe der CDU/<br />
CSU-Bundestagsfraktion ihr Konzept für<br />
die einführung einer Lohnuntergrenze<br />
vorgestellt. Mit dabei: Dr. ralf Brauksiepe,<br />
Karl Schiewerling und Peter Weiß,<br />
die Mitglieder im <strong>CDA</strong>-Bundesvorstand<br />
sind. Die SO! dokumentiert Auszüge.<br />
1. es wird eine tarifoffene allgemein<br />
verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt.<br />
Mögliche Differenzierungen obliegen<br />
einer Lohnuntergrenzenkommission. Die<br />
Lohnuntergrenze gilt nur dort, wo auf<br />
das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers<br />
tarifvertragliche regelungen keine<br />
Anwendung finden.<br />
2. eine ständige kommission der tarifpartner<br />
setzt die Höhe der allgemein<br />
verbindlichen Lohnuntergrenze fest.<br />
Diese Festsetzung ist Grundlage für eine<br />
rechtsverbindliche staatliche erstreckung<br />
im wege der rechtsverordnung. Die<br />
Kommission befindet jedes Jahr darüber,<br />
ob und inwieweit eine Anpassung der<br />
allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze<br />
erfolgen soll.<br />
3. Die kommission besteht aus jeweils<br />
sieben ordentlichen Mitgliedern der<br />
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit<br />
jeweils einem Stellvertreter. Die Mitglieder<br />
sind weisungsfrei. Sie sollen in der<br />
Lage sein, die sozialen und ökonomischen<br />
Auswirkungen einer Lohnuntergrenze<br />
einzuschätzen. (...)<br />
6. Die kommission vereinbart vor Beginn<br />
ihrer Verhandlungen über eine Lohnun-<br />
tergrenze einen Streitschlichtungsmechanismus...<br />
Verständigt sich die kommission<br />
nicht binnen einer gesetzlich festzulegenden<br />
angemessenen Frist auf einen<br />
Streitschlichtungsmechanismus, so wird<br />
bei Nichteinigung über die Lohnuntergrenze<br />
innerhalb der im Gesetz vorgesehenen<br />
Frist ein Schlichter mit Stimmrecht<br />
hinzugezogen. (...)<br />
8. Die kommission hat die Möglichkeit,<br />
sachlich gerechtfertigte Differenzierungen<br />
bei der Festsetzung der allgemein verbindlichen<br />
Lohnuntergrenze vorzunehmen. (...)<br />
11. Die von der kommission festgesetzte<br />
allgemein verbindliche Lohnuntergrenze<br />
wird bei erfüllung der gesetzlichen<br />
Voraussetzungen insbesondere der<br />
einhaltung des Arbeitsauftrages durch<br />
rechtsverordnung der Bundesregierung<br />
rechtsverbindlich gemacht und damit<br />
umfassend staatlich erstreckt.<br />
12. tarifverträge gehen der Lohnuntergrenze<br />
vor. Für tarifverträge, die sich in<br />
der Nachwirkung befinden, gilt dies nur<br />
für die Dauer von 18 Monaten seit Beginn<br />
der Nachwirkung. wenn ein Arbeitgeber<br />
einen bestehenden tarifvertrag, unter<br />
dessen Geltungsbereich sein Betrieb fällt,<br />
anwendet, gilt die Lohnuntergrenze nicht.<br />
(...)<br />
14. um eine unterbietung der allgemein<br />
verbindlichen Lohnuntergrenze durch so<br />
genannte Gefälligkeitstarifverträge zu<br />
unterbinden, wird die Überprüfung der<br />
tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung<br />
im Verfahren vereinfacht und effektiver<br />
gestaltet.<br />
KArL SChieWerLinG:<br />
„Das wird keine<br />
L otterie“<br />
<strong>CDA</strong>-Vorstandsmitglied Karl Schiewerling<br />
hat an vorderster Front an<br />
der erstellung des Unions-Konzepts<br />
für eine Lohnuntergrenze mitgearbeitet.<br />
Die SO! fragte ihn nach seiner<br />
einschätzung der Unions-Pläne.<br />
SO!: Auch die katholischen Verbände<br />
fordern ja einen stärkeren Kampf<br />
gegen Lohndumping. Wie haben sie<br />
auf das Konzept reagiert?<br />
Schiewerling: Meine erfahrung: Sie<br />
waren gleich in zweierlei Hinsicht<br />
positiv überrascht. Zum einen, weil die<br />
CDu sich so zügig an die umsetzung<br />
des Parteitagsbeschlusses von Leipzig<br />
gemacht hat. Zum anderen, weil sich<br />
unser konzept so eng an die Prinzipien<br />
der katholischen Soziallehre anlehnt:<br />
Gerechtigkeit, Solidarität sowie Subsidiarität.<br />
Die tarifpartner sorgen selbst<br />
für eine gerechte, angemessene Lohnuntergrenze<br />
und Arbeit erfährt nicht<br />
nur würde, sondern auch wert!<br />
SO!: Kritik hat es am Schlichtungsmechanismus<br />
gegeben, in dem in<br />
Konfliktfällen auch ein Losentscheid<br />
vorgesehen ist. halten Sie das für<br />
eine gute Lösung?<br />
Schiewerling: Die Lohnuntergrenze<br />
wird keine Lotterie! Die Möglichkeit<br />
des Losentscheids bezieht sich nur auf<br />
den Fall, dass sich beide Seiten nicht<br />
auf einen Schlichter einigen können.<br />
Das steht erst am ende eines langen<br />
Verhandlungsprozesses. Ich bin mir<br />
sicher, dass sich keiner der tarifpartner<br />
auf das reine Losglück verlassen will.<br />
Soziale ordnung 3. Ausgabe 2012