Sichere Pensionen durch ein modernes Bildungssystem - Wien
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wien<br />
Die Bürgerinnen<br />
und Bürger haben<br />
<strong>ein</strong> Recht auf klare<br />
gesetzliche Regelungen,<br />
die ihnen Transparenz<br />
und Rechtssicherheit bieten“,<br />
betonte dazu der <strong>Wien</strong>er<br />
Wohnbaustadtrat, Dr. Michael<br />
Ludwig, in <strong>ein</strong>em Gespräch<br />
mit UG – Unsere Generation.<br />
Einmal mehr zeige <strong>ein</strong>e Untersuchung<br />
der Arbeiterkammer,<br />
dass künftig auch die Mietenbegrenzung<br />
– <strong>durch</strong> <strong>ein</strong>deutig<br />
definierte Bestimmungen –<br />
zentral verankert s<strong>ein</strong> sollte, so<br />
der Wohnbaustadtrat.<br />
Die Stadt <strong>Wien</strong> unterstütze<br />
jedenfalls Mieterinnen und<br />
Mieter, die ihren Richtwert-<br />
Mietvertrag überprüfen wollen,<br />
umfassend. Von der Möglichkeit<br />
der selbstständigen Überprüfung<br />
über den <strong>Wien</strong>er Mietenrechner<br />
bis hin zur umfassenden<br />
Information und Beratung<br />
über das Mieterhilfe-Telefon<br />
mit der Nummer 4000-25900<br />
und dem dichten Netz an Servicestellen<br />
bietet die Stadt <strong>Wien</strong><br />
Unterstützung und kostenlose<br />
Hilfe, informierte Ludwig.<br />
wiener Mietenrechner<br />
Mit dem <strong>Wien</strong>er Mietenrechner,<br />
dem kostenlosen und<br />
praktischen Servicetool, kann<br />
übrigens die Höhe des gesetzlich<br />
geregelten Richtwertmietzinses<br />
vor Abschluss <strong>ein</strong>es<br />
Mietvertrages von Wohnungssuchenden<br />
errechnet oder von<br />
Mieterinnen und Mietern auch<br />
58 unsere Generation april 2011<br />
rückwirkend grundlegend<br />
überprüft werden. Zur Ermittlung<br />
werden lediglich Angaben<br />
zu Adresse, Wohnungsgröße<br />
und Ausstattungsmerkmalen –<br />
dazu zählen etwa Aufzüge,<br />
Kellerabteile, Balkon, Terrasse<br />
etc. – benötigt. Das Servicetool,<br />
das von der MA 25 (Stadterneuerung<br />
und Prüfstelle für Wohnhäuser)<br />
zur Verfügung gestellt<br />
wird, ist mit neuer, optimierter<br />
BenutzerInnenoberfläche unter<br />
www.mietenrechner.wien.at<br />
abrufbar. <strong>Wien</strong> bietet damit den<br />
<strong>Wien</strong>erinnen und <strong>Wien</strong>ern die<br />
Möglichkeit der Überprüfung,<br />
die derzeit <strong>durch</strong> die gegebenen<br />
Regelungslücken in der aktuellen<br />
Bundesgesetzgebung und<br />
die mangelnde Transparenz<br />
für die Mieterinnen und Mieter<br />
sonst nicht möglich wäre.<br />
aktuell<br />
iniTiATive wiens gegen MieTenABZocKeR<br />
Stadt <strong>Wien</strong> bietet kostenlose Überprüfung<br />
von Richtwertmieten<br />
Un<strong>durch</strong>sichtig, Mietenüberhöhung bis hin zur Abzocke. Das intransparente System des<br />
von den Konservativen und ihrer immobilien-Klientel so heftig verteidigten Mietenrichtwertsystems<br />
braucht <strong>ein</strong>e umfassende reform.<br />
MIETVERTRAG: Wer sich nicht sicher ist, ob die Höhe der Miete stimmt, kann die kostenlose Überprüfung von<br />
Richtwertmieten in Anspruch nehmen.<br />
Parallel dazu wird dieses<br />
Service auch in den Beratungs-<br />
und Servicestellen, wie etwa<br />
der Mieterhilfe, angeboten.<br />
Außerdem bietet die Stadt<br />
<strong>Wien</strong> mit der Schlichtungsstelle<br />
der MA 50 <strong>ein</strong>e unabhängige<br />
Service- und Beratungsstelle<br />
zur Durchsetzung der Rechte<br />
von Mieterinnen und Mietern<br />
gegen Vermieter, zum Beispiel<br />
im Bereich der Mietzinsüberprüfungen.<br />
Unterstützt wird<br />
die Schlichtungsstelle dabei<br />
von der MA 25, die in ihrem<br />
Auftrag Gutachten zur Überprüfung<br />
des erlaubten Mietzinses<br />
erstellt. So gab es 2009<br />
bei der Schlichtungsstelle insgesamt<br />
1.480 Anträge auf Mietzinsüberprüfungen.<br />
94 Prozent<br />
davon entfielen auf den privaten<br />
Wohnungsmarkt. Ähnlich<br />
die Bilanz im Jahr 2010: Insgesamt<br />
wurden 1.464 Anträge<br />
bearbeitet. Knapp 800 davon<br />
entfielen auf den Bereich der<br />
Richtwertmieten. Ähnlich wie<br />
bei den Ergebnissen der aktuellen<br />
AK-Studie zeige sich auch<br />
hier, „dass bei Überprüfungen<br />
der Richtwertmieten auf dem<br />
privaten Wohnungssektor<br />
diese nur in wenigen Ausnahmen<br />
auch gerechtfertigt sind.<br />
Zumeist ist der <strong>ein</strong>gehobene<br />
Mietzins zu hoch oder sogar<br />
stark überzogen.<br />
„Nur <strong>durch</strong> <strong>ein</strong>e Begrenzung<br />
der Zuschläge kann erreicht<br />
werden, dass die Mieten generell<br />
angemessen bleiben, bzw.<br />
verhindert werden, dass sie am<br />
privaten Sektor nicht weiter in<br />
die Höhe geschraubt werden“, so<br />
Wohnbaustadtrat Ludwig.<br />
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